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Verfahren Hochleistungsstrecke Linz Hauptbahnhof bis Summerau ...

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GZ. BMVIT-820.311/0001-IV/SCH2/2012<br />

Errichtung von Retentionsbecken;<br />

Tragwerkszulegung;<br />

Errichtung eines Stauraumkanals.<br />

Wegenetz<br />

Die Straßen L569 in Steyregg, Ederstraße in Luftenberg und am Bahnhof in St.<br />

Georgen/Gusen werden im Zuge des Projektes bahnparallel umgelegt.<br />

Begleitmaßnahmen<br />

erforderliche befristete und unbefristete Rodungen gemäß Spruchpunkt II.8.<br />

II.3. Es wird festgestellt, dass die ÖBB-Infrastruktur AG verpflichtet ist, auf ihre Kosten bestehende<br />

Wege- und Straßenverbindungen sowie Verlegungen von Wasserläufen und allfällig berührten<br />

bestehenden Drainagen, wie im Projekt dargestellt, wiederherzustellen bzw. auszuführen.<br />

II.4. Die der Genehmigung zugrunde liegenden Unterlagen, ergeben sich insbesondere aus dem<br />

Bauentwurf im Sinne des § 31b EisbG idgF gemäß dem Inhaltsverzeichnis,<br />

Einlagezahl 00/01, Versionsnummer LISU-EB-LSAL-00-000, vom 31. März 2011.<br />

Dies insoweit, als sich aus den von der Projektwerberin während der mündlichen Verhandlung<br />

abgegebenen Erklärungen, oder aus diesem Bescheid selbst nichts Abweichendes ergibt.<br />

II.5. Durch das Vorhaben sind nachstehende Gemeinden als Standortgemeinden berührt:<br />

- Landeshauptstadt <strong>Linz</strong><br />

- Stadtgemeinde Steyregg<br />

- Gemeinde Luftenberg a.d. Donau<br />

- Marktgemeinde St. Georgen/Gusen<br />

- Gemeinde Langenstein<br />

- Marktgemeinde Ried in der Riedmark<br />

- Gemeinde Katsdorf<br />

- Marktgemeinde Wartberg ob der Aist<br />

- Stadtgemeinde Pregarten<br />

- Gemeinde Hagenberg im Mühlkreis<br />

- Marktgemeinde Kefermarkt<br />

- Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis<br />

- Marktgemeinde Lasberg<br />

- Stadtgemeinde Freistadt<br />

- Gemeinde Waldburg<br />

- Marktgemeinde Rainbach im Mühlkreis<br />

II.6. Die Rechtswirkungen der Genehmigung im Sinne des § 5 HlG, wonach auf den vom künftigen<br />

Trassenverlauf betroffenen Grundstücksteilen (<strong>Hochleistungsstrecke</strong>n-Baugebiet) Neu-,<br />

Zu- und Umbauten nicht vorgenommen werden, keine Anlagen sonst errichtet oder geändert<br />

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