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Verfahren Hochleistungsstrecke Linz Hauptbahnhof bis Summerau ...

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GZ. BMVIT-820.311/0001-IV/SCH2/2012<br />

Beweissicherung und begleitende Kontrolle<br />

III.3.2. Betriebsphase:<br />

Nach Fertigstellung und Betriebsaufnahme nach einer angemessenen Einfahrperiode (mindestens<br />

6 Monate) sind Kontrollmessungen der durch den Bahnbetrieb tatsächlich auftretenden Erschütterungsimmissionen<br />

und Sekundärschallimmissionen als Nachweis der Erfüllung des prognostizierten<br />

„guten Erschütterungsschutz“ vorzunehmen.<br />

Die Ergebnisse der Messungen sind samt den daraus nach ÖNORM S 9012 bzw. ON-ISO 2631-1<br />

und 2631-2 ermittelten Beurteilungsgrößen Berichte zu erstellen und der Behörde auf deren Verlangen<br />

vorzulegen.<br />

Die Kontrolluntersuchungen sind jeweils an mindestens einem erschütterungsexponierten Wohnobjekt<br />

in folgenden Bereichen vorzunehmen:<br />

- <strong>Linz</strong>, Zamenhofstraße<br />

- Steyregg, <strong>Linz</strong>er Straße<br />

- Abwinden, Dorfweg<br />

- St. Georgen an der Gusen, Bahnhofstraße oder Am Damm.<br />

III.4. Vorschreibungen aus Sicht des Fachgebietes Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />

und Geotechnik:<br />

Bauphase<br />

III.4.1. Die Lagerung von grundwassergefährdenden Stoffen oder kontaminiertem Material<br />

darf nur auf befestigten Flächen erfolgen.<br />

Bauhilfsstoffe<br />

III.4.2. Die Auswahl und Verwendung von Bauhilfsstoffen hat dem Stand der Technik gemäß<br />

Anhang G des Wasserrechtsgesetzes 1959 idgF entsprechend zu erfolgen.<br />

Beweissicherung und begleitende Kontrolle<br />

III.4.3. Bei den Objekten 1002, 1003 und 1004 ist grundwasserstromaufwärts bzw. grundwasserstromabwärts<br />

der Spundwandkonstruktionen jeweils zumindest ein Kontrollpegel zu setzen,<br />

der für den Objektsbereich den Schwankungsrahmen des Grundwassers mit ausreichender<br />

Genauigkeit ermittelt. Sofern ein Einstau- oder ein Sunkeffekt über das Ausmaß der Geringfügigkeit<br />

(das sind jeweils 10 cm über dem jeweils gemessenen Grundwasserhöchststand bzw.<br />

10 cm unter dem jeweils gemessenen Grundwassertiefststand des nächst zum Objekt situierten<br />

Pegels) gemessen wird, sind diese Spundwandkonstruktionen so weit wie möglich wieder zu<br />

ziehen, um nachhaltige negative Einflüsse der Spundwand auf den Grundwasserkörper<br />

(Einstau von Altlasten und/oder Ansaugung belasteter Wässer) zu vermeiden.<br />

III.4.4. Der Brunnen BR-LU16 ist in das im Umweltverträglichkeitsgutachten vorgeschriebene<br />

quantitative Beweissicherungsprogramm aufzunehmen.<br />

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