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AGH-Leitfaden - Jobcenter Dortmund

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<strong>AGH</strong>-<strong>Leitfaden</strong><br />

Schaffung von Arbeitsgelegenheiten<br />

nach § 16d Sozialgesetzbuch II (SGB II)


Stand: 28. August 2012<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Jobcenter</strong> <strong>Dortmund</strong><br />

Pressestelle<br />

Südwall 5 – 9<br />

44137 <strong>Dortmund</strong><br />

Tel: 0231/842-2190<br />

Email: jobcenter-dortmund.presse@jobcenter-ge.de<br />

Internet: www.jobcenterdortmund.de<br />

Seite 01


Vorbemerkung<br />

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom<br />

20.12.2011 wurde auch die öffentlich geförderte Beschäftigung (ÖGB) neu geregelt.<br />

Die verbindlichen Weisungen und Empfehlungen zur Umsetzung von<br />

Arbeitsgelegenheiten (<strong>AGH</strong>) gem. § 16d SGB II sind in den fachlichen Hinweisen<br />

SGB II der Bundesagentur für Arbeit (Stand April 2012) festgelegt und können unter<br />

folgendem Link eingesehen werden:<br />

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A06-<br />

Schaffung/Dokument/HEGA-01-2012-Gesetz-Oeffentlich-gefoerderte-<br />

Beschaeftigung-Anlage-1.pdf<br />

Im Nachfolgenden werden die über den gesetzlichen Rahmen hinaus bestehenden<br />

Besonderheiten / Regelungen / Abläufe zur Umsetzung von <strong>AGH</strong> in <strong>Dortmund</strong><br />

beschrieben.<br />

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in der Regel die männliche<br />

Schreibweise verwendet. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass<br />

sowohl die männlich als auch weibliche Schreibweise für die entsprechenden<br />

Beiträge gemeint ist.<br />

Seite 02


Inhaltsverzeichnis Seite<br />

1. Arbeitsmarktpolitische Ausrichtung 5<br />

1.1 Zielgruppenbezug 5<br />

1.2 Arbeitsmarktbezug 5<br />

1.3 Sozialraumbezug 5<br />

2. Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten 6<br />

2.1 Interessenbekundung 6<br />

2.2 Planungsgespräch 6<br />

2.3 Antragstellung 7<br />

2.4 Beteiligung der regionalen Arbeitsmarktpartner 7<br />

2.5 Zeitlicher Ablauf des Antrags- und Bewilligungsverfahrens 7<br />

3. Verbindliche Standards zur operativen Umsetzung 8<br />

3.1 Wöchentliche Arbeitszeit 8<br />

3.2 Maßnahmedauer 8<br />

3.3 Zuweisungsdauer 9<br />

3.4 Zuweisungsverfahren 9<br />

3.5 Maßnahmevereinbarung mit dem Kunden 9<br />

3.6 Teilnehmerbeurteilung / Teilnehmerbescheinigung 10<br />

4.<br />

Mehraufwandsentschädigung (MAE) und<br />

Maßnahmekostenpauschale (MKP)<br />

4.1 MAE für den Teilnehmer/innen 10<br />

4.2 MKP für Maßnahmeträger und Abrechnungsmodalitäten 10<br />

4.3 Zuständigkeiten / Verfahren hinsichtlich Festsetzung der MKP 11<br />

4.4 Fehlzeitenregelung 11<br />

5. Erfolgsbeobachtung 12<br />

5.1 Ergebnisbericht 12<br />

5.2 Trägerbeurteilung durch den Teilnehmer 12<br />

6. Ansprechpartner des <strong>Jobcenter</strong> <strong>Dortmund</strong> 13<br />

Seite 03<br />

10


Anlagen<br />

Anlage 1 Planungsvermerk<br />

Anlage 2 Teilnehmerbeurteilung des Trägers<br />

Anlage 3 Erstattung erforderlicher Maßnahmekosten<br />

Anlage 4 Ergebnisbericht<br />

Anlage 5 Maßnahme-/ Trägerbeurteilung durch den Teilnehmer<br />

Seite 04


1. Arbeitsmarktpolitische Ausrichtung<br />

Im Rahmen eines Arbeitsmarktprogramm (AMP) wird jährlich die Anzahl und<br />

Ausrichtung von <strong>AGH</strong> in <strong>Dortmund</strong> festgelegt.<br />

Im AMP vom 06.12.2011 wurden nachfolgende Anforderungen an die Planung und<br />

Umsetzung von <strong>AGH</strong> für das Jahr 2012 festgelegt.<br />

1.1 Zielgruppenbezug<br />

Die Zielsetzung von <strong>AGH</strong> ist die Aufrechterhaltung, (Wieder-) Herstellung bzw.<br />

Stabilisierung der Beschäftigungsfähigkeit von arbeitsmarktfernen Personen<br />

(insbesondere Kunden mit komplexen Profillagen).<br />

Aus diesem Grund werden bei der Planung und Umsetzung von <strong>AGH</strong> insbesondere<br />

Maßnahmen für folgende besondere Personengruppen eingerichtet:<br />

- Langzeitarbeitslose Ü25 (länger als 1 Jahr arbeitslos)<br />

- Kunden ohne abgeschlossene Berufsausbildung<br />

- Alleinerziehende<br />

- Kunden für Teilzeitbeschäftigung<br />

- Förderung von Frauen in Maßnahmen<br />

- Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, in denen beide Elternteile arbeitslos sind<br />

1.2 Arbeitsmarktbezug<br />

Arbeitsgelegenheiten dienen als mittelfristige Brücke zum allgemeinen Arbeitsmarkt,<br />

d.h. es erfolgt eine Teilhabe am Arbeitsleben mit dem Ziel der Integration in den<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt (Integrationsfortschritte). Vor diesem Hintergrund werden<br />

Arbeitsgelegenheiten unter Einbeziehung der Integrationswahrscheinlichkeiten am<br />

<strong>Dortmund</strong>er Arbeitsmarkt insbesondere in folgenden Berufen / Bereichen<br />

eingerichtet;<br />

- Verkäufer, Verkaufshilfen Einzelhandel<br />

- Lager- und Transportarbeiter Lager<br />

- Pflegehilfskräfte Gesundheit/Pflege<br />

- Küchenhilfen, Spülhilfen, Köche Gastronomie<br />

- Bürohilfs- und Fachkräfte Büro, Verwaltung<br />

- hauswirtschaftliche Hilfskräfte Pflege, Gastronomie, Heime<br />

1.3 Sozialraumbezug<br />

Anhand von Analyse- und Auswertungsverfahren hat die Stadt <strong>Dortmund</strong> insgesamt<br />

13 Sozialräume identifiziert, in denen gegenüber dem Stadtdurchschnitt wesentlich<br />

größere soziale Problemlagen bestehen. Um diese Problemlagen zu beseitigen,<br />

wurde ein „Aktionsplan Soziale Stadt <strong>Dortmund</strong>“ entwickelt. Die identifizierten<br />

Sozialräume werden somit zu Aktionsräumen, in denen konkrete Projekte und<br />

Maßnahmen umgesetzt werden. Ein Bestandteil dieser Maßnahmen ist auch die<br />

Beteiligung des <strong>Jobcenter</strong>s <strong>Dortmund</strong> durch Einrichtung entsprechender<br />

Arbeitsgelegenheiten. Die Umsetzung von <strong>AGH</strong> soll sich demnach insbesondere auf<br />

Seite 05


die besonders benachteiligten Sozialräume konzentrieren. Bei eingeschränkten<br />

Fördermöglichkeiten können allerdings nicht alle 13 Sozial-/Aktionsräume in gleicher<br />

Weise berücksichtigt werden.<br />

Als besonders benachteiligte Sozialräume gelten:<br />

- Borsigplatz<br />

- Nordmarkt<br />

- Scharnhorst Ost<br />

- Hafen<br />

- Hörde<br />

Maßnahmen mit einer größtmöglichen Schnittmenge der drei Anforderungsprofile<br />

werden prioritär gefördert!<br />

2. Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten<br />

2.1 Interessenbekundung<br />

Soweit erstmalig die Einrichtung einer <strong>AGH</strong> angedacht ist, erteilt das Haushaltsteam<br />

allgemeine Auskünfte über die Förderungsvoraussetzungen der<br />

Eingliederungsleistung.<br />

Strebt ein Träger nach der allgemeinen Auskunftserteilung konkret die Schaffung<br />

einer <strong>AGH</strong> an, so ist er an den jeweils zuständigen <strong>AGH</strong>-Koordinator zur Führung<br />

eines Planungsgesprächs zu verweisen.<br />

2.2 Planungsgespräch<br />

Im konkreten Planungsgespräch wird der arbeitsmarktliche Bedarf des <strong>Jobcenter</strong>s an<br />

den neuen <strong>AGH</strong>-Platz geprüft, d.h. die arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit sowie<br />

die grundsätzliche Besetzbarkeit beurteilt und anhand eines Planungsvermerkes<br />

(Anlage 1) protokolliert.<br />

Zur Sicherstellung einer rechtssicheren Bewilligung und passgenauen Zuweisung<br />

von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) hat der Maßnahmeträger die <strong>AGH</strong><br />

konkret und ausführlich zu beschreiben. Grundsätzlich erfolgt bei Trägern, die<br />

erstmalig eine <strong>AGH</strong> anbieten zur Eignungsfeststellung des Trägers und der<br />

Einsatzstelle eine Vor-Ort-Besichtigung.<br />

Soweit eine positive Bewertung des Projektvorhabens und / oder die Fortsetzung<br />

einer <strong>AGH</strong> feststeht, werden dem <strong>AGH</strong>-Träger die erforderlichen <strong>AGH</strong>-<br />

Antragsvordrucke ausgehändigt.<br />

Den Vermerk über das erfolgte Planungsgespräch leitet der zuständige <strong>AGH</strong>-<br />

Koordinator dem Haushaltsteam zu (Ablage Maßnahme/Träger-Akte).<br />

Seite 06


2.3 Antragstellung<br />

Vor jeder Antragstellung muss ein Planungsgespräch erfolgt sein.<br />

Wie bereits im Abschnitt Planungsgespräch erläutert, hat der Maßnahmeträger die<br />

Antragsunterlagen vollständig einzureichen.<br />

Ausgehend vom beantragten Förderumfang muss der Antrag detaillierte Angaben<br />

enthalten. Dabei sind die Weisungen zum Punkt Maßnahmekonzeption der<br />

Fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit (FH <strong>AGH</strong> B1.6) zu beachten.<br />

Entsprechende Förderanträge stellt das <strong>Jobcenter</strong> <strong>Dortmund</strong> zur Verfügung.<br />

Der Antrag sowie die entsprechenden Anlagen sind in doppelter Ausfertigung<br />

fristgerecht im Haushaltsteam einzureichen.<br />

2.4 Beteiligung der regionalen Arbeitsmarktpartner<br />

Die Auswahl und Gestaltung von <strong>AGH</strong> nach § 16d SGB II wird einvernehmlich durch<br />

einen <strong>AGH</strong>-Fachausschuss, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von<br />

Arbeitgebern, Arbeitnehmern und dem <strong>Jobcenter</strong> <strong>Dortmund</strong> festgelegt.<br />

Durch die Begrenzung der Ausschussmitglieder auf den genannten Kreis werden<br />

Interessenskonflikte mit potentiellen Trägern von Arbeitsgelegenheiten vermieden.<br />

Für jedes Mitglied im Ausschuss wird ein Vertreter benannt.<br />

2.5 Zeitlicher Ablauf des Antrags- und Bewilligungsverfahrens<br />

Das <strong>Jobcenter</strong> <strong>Dortmund</strong> legt mit dem Ausschuss für Arbeitsgelegenheiten jährlich<br />

feststehende Sitzungstermine fest. Die Termine können im Haushaltsteam 982<br />

erfragt werden. An diesen Terminen werden die eingereichten Anträge besprochen<br />

und bewertet. Die Ergebnisse werden den Antragstellern im unmittelbaren Anschluss<br />

mitgeteilt. Bei Zustimmung ergeht ein Bewilligungsbescheid. Die Ablehnung eines<br />

Antrages wird mit dem Träger kommuniziert.<br />

Ausgehend von diesen Sitzungsterminen haben die Planungsgespräche mindestens<br />

zehn Wochen vor den stattfindenden Sitzungsterminen zu erfolgen. Die<br />

Antragstellung und Abgabe der vollständigen Unterlagen hat i.d.R. mindestens sechs<br />

Wochen vor dem Sitzungstermin zu erfolgen, um die erforderliche formale und<br />

arbeitsmarktliche Prüfung durch das <strong>Jobcenter</strong> <strong>Dortmund</strong> sicherzustellen. Verspätet<br />

oder unvollständig eingereichte Anträge werden erst in der nächsten Sitzung<br />

behandelt.<br />

Der Beginn einer <strong>AGH</strong> richtet sich ebenfalls nach den Sitzungsterminen. Die<br />

Maßnahme kann i.d.R. frühestens sechs Wochen nach der positiven Bewertung des<br />

<strong>AGH</strong>-Ausschuss beginnen; in begründeten Einzelfällen können frühere<br />

Beginntermine im Rahmen der Antragstellung mit dem <strong>Jobcenter</strong> abgestimmt<br />

werden. Mit dieser Vorlaufzeit wird gewährleistet, dass hinsichtlich der Besetzung<br />

der Maßnahme Absprachen zwischen dem <strong>Jobcenter</strong> <strong>Dortmund</strong> und dem<br />

Maßnahmeträger sowie ausreichende und passgenaue Teilnehmer-Zuweisungen<br />

erfolgen können, damit zu Maßnahmebeginn möglichst alle bewilligten <strong>AGH</strong>-Plätze<br />

Seite 07


vollständig besetzt sind.<br />

Die geplanten Sitzungstermine für das Folgejahr werden den <strong>AGH</strong>-Trägern im 4.<br />

Quartal des laufenden Jahres schriftlich mitgeteilt, um eine frühzeitige Planung zu<br />

ermöglichen.<br />

3. Verbindliche Standards zur operativen Umsetzung<br />

3.1 Wöchentliche Arbeitszeit<br />

Die wöchentliche Arbeitszeit sollte in der Regel 30 Stunden nicht überschreiten, um<br />

Eigeninitiativen der eLb für die berufliche Integration zu ermöglichen. Daneben sind<br />

alle Teilzeitformen möglich; hierbei sollten 15 Stunden in der Woche nicht<br />

unterschritten werden.<br />

Die <strong>AGH</strong>-Teilnehmer dürfen nur im zeitlichen Rahmen der bewilligten Maßnahme<br />

eingesetzt werden. Die Arbeitszeit kann im erforderlichen Rahmen für den einzelnen<br />

<strong>AGH</strong>-Teilnehmer variabel und individuell festgelegt und während der Zuweisungszeit<br />

angepasst werden.<br />

3.2 Maßnahmedauer<br />

Die Maßnahmedauer von Arbeitsgelegenheiten beträgt grundsätzlich sechs Monate<br />

und kann bei vorhandenem Bedarf verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist<br />

Bestandteil der Erstbewilligung. Der Maßnahmeträger erhält i.d.R. sechs Wochen vor<br />

Beendigung der laufenden Maßnahme einen entsprechenden Verlängerungsbescheid.<br />

Sofern die <strong>AGH</strong> an ein konkretes zeitlich definiertes Projekt gebunden ist, kann die<br />

Maßnahme auch für einen kürzeren / längeren Zeitraum anerkannt werden.<br />

3.3 Zuweisungsdauer<br />

Die Zuweisungsdauer des eLb im Rahmen einer bewilligten <strong>AGH</strong> wird individuell<br />

vom zuständigen persönlichen Ansprechpartner (pAp) festgelegt,<br />

Dabei ist die gesetzlich festgelegte Zuweisungshöchstdauer von 24 Monaten<br />

innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes zu beachten (§ 16d Abs. 6 SGB II)<br />

Der 5-Jahres-Zeitraum beginnt bei <strong>AGH</strong>-Teilnehmern, die am 01.04.2012 bereits<br />

laufend in <strong>AGH</strong> zugewiesen waren am 01.04.2012, da Teilnahmezeiten vor dem<br />

01.04.2012 nicht bei der Ermittlung der Zuweisungshöchstdauer berücksichtigt<br />

werden (§78 SGB II).<br />

Bei Eintritten in <strong>AGH</strong> ab dem 01.04.2012 beginnt der 5-Jahres-Zeitraum mit dem<br />

Eintritt (z.B. Eintritt ab 01.06.2012 = 5-Jahres-Zeitraum vom 01.06.2012 bis<br />

31.05.2017). Dadurch ist sichergestellt, dass aufgrund der Gesetzesänderung alle<br />

eLb ab 01.04.2012 maximal 24 Monate in <strong>AGH</strong> zugewiesen werden können.<br />

Eine Erstzuweisung in <strong>AGH</strong> erfolgt in der Regel zunächst für 6 Monate.<br />

Über eine Verlängerung der individuellen Zuweisungsdauer um bis zu weitere sechs<br />

Monate entscheidet der pAp im persönlichen Reflexionsgespräch. Die Verlängerung<br />

Seite 08


soll erfolgen, soweit sie zur weiteren Stabilisierung des Teilnehmers dringend<br />

erforderlich ist. Für die Entscheidung hinsichtlich der Notwendigkeit einer<br />

Verlängerung ist der Teilnehmerbericht des Trägers auszuwerten (Anlage 2).<br />

Bei Verlängerungen der Zuweisungszeit, die einen Zeitraum von zwölf Monaten<br />

überschreitet, muss der pAp zusätzlich den jeweils zuständigen Teamleiter<br />

einschalten.<br />

3.4 Zuweisungsverfahren<br />

Vom Träger ist dem Maßnahmebetreuer des <strong>Jobcenter</strong>s möglichst ein fester<br />

Wochentermin zur Vorstellung / Zuweisung der Teilnehmer anzugeben. Alternativ<br />

können Träger z.B. eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angeben, so dass der<br />

pAp oder Kunde einen festen Vorstellungstermin mit dem Träger vereinbaren kann.<br />

Die Kunden werden vom pAp verbindlich auf diesen Termin mit Angabe des Ortes,<br />

des Berufsbereiches sowie der Lage und Verteilung der Arbeitszeit zur Vorstellung<br />

verwiesen und vorab dem Träger per E-Mail angekündigt.<br />

Alle Ein- und Austritte sowie Verlängerungen der Zuweisungen meldet der <strong>AGH</strong>-<br />

Träger wöchentlich nachträglich (jeweils am Montag) mit der zur Verfügung<br />

gestellten Ein- und Austrittsliste an das Haushaltsteam.<br />

3.5 Maßnahmevereinbarung mit dem Kunden<br />

Zwischen Teilnehmer und Träger ist durch den Träger spätestens am ersten<br />

Maßnahmetag eine Maßnahmevereinbarung mit folgenden Inhalten abzuschließen:<br />

1. Dauer Beginn und Ende der Maßnahme<br />

2. Einsatzstelle Ort, Berufsbereich und ggf. Einsatzstellenart<br />

3. Ansprechpartner konkrete Nennung des Ansprechpartners beim Träger<br />

bzw. in der Einsatzstelle<br />

4. Tätigkeitsbeschreibung<br />

im Rahmen der bewilligten <strong>AGH</strong><br />

5. Arbeitszeit Festlegung der Arbeitszeit (wöchentliche Dauer) sowie<br />

Lage und Verteilung der Arbeitszeit<br />

6. Mehraufwands- Angabe zur Höhe, Zahlweise und zum Zahltag<br />

entschädigung<br />

7. Urlaub Hinweis zum Urlaubsanspruch gemäß<br />

Bundesurlaubsgesetz (2 Tage je vollen<br />

Beschäftigungsmonat)<br />

8. Erkrankung Pflicht zur unverzüglichen Anzeige,<br />

ggf. Regelung des Meldeverfahrens<br />

9. Versicherungsschutz Hinweis auf bestehende Versicherungsschutz seitens<br />

des Trägers (Unfallversicherung, Haftpflicht),<br />

Bestimmungen des Arbeitsschutzes werden<br />

eingehalten<br />

10. Beendigung Beendigungsmöglichkeit bei Arbeitsaufnahme während<br />

der <strong>AGH</strong><br />

11. Datenschutzklausel Zustimmung zur Datenübertragung zwischen Träger<br />

und <strong>Jobcenter</strong><br />

12. Unterschriften von beiden Seiten erforderlich<br />

Seite 09


3.6 Teilnehmerbeurteilung / Teilnehmerbescheinigung<br />

Durch den Träger ist vor Beendigung der festgelegten Zuweisungsdauer eine<br />

individuelle Teilnehmerbeurteilung zur Ergänzung des Kundenprofils für das<br />

<strong>Jobcenter</strong> zu erstellen. Hierzu ist der Vordruck „Teilnehmerbeurteilung des Trägers“<br />

zu verwenden (Anlage 2). Unter Punkt 11 des Berichtes (Anmerkungen/Sonstiges)<br />

ist vom Träger die Empfehlung einer Verlängerung der <strong>AGH</strong> zu begründen.<br />

Der Bericht ist im letzten Teilnahmemonat an den für die <strong>AGH</strong> zuständigen<br />

Maßnahmebetreuer zu senden. Der Maßnahmebetreuer leitet den Bericht an den<br />

zuständigen pAp weiter. Der individuelle Teilnehmerbericht soll dem pAp spätestens<br />

zwei Wochen vor Beendigung der <strong>AGH</strong> vorliegen, damit dieser mit dem Kunden<br />

rechtzeitig weitere Schritte im Rahmen des Bewerbermanagements vereinbaren<br />

kann. (siehe auch B 4.2 FH <strong>AGH</strong>)<br />

Teilnehmerberichte bei vorzeitiger Beendigung / Abbruch der Teilnehmer sind durch<br />

den Träger auf Anforderung des pAp zu erstellen.<br />

Für jeden Teilnehmer ist durch den Maßnahmeträger eine individuelle<br />

Teilnahmebescheinigung auszustellen.<br />

4. Mehraufwandsentschädigung (MAE) und<br />

Maßnahmekostenpauschale (MKP)<br />

4.1 MAE für den Teilnehmer<br />

Die MAE beträgt pro geleistete Arbeitsstunde 1,50 Euro. Für bewilligte <strong>AGH</strong>-<br />

Tätigkeiten, die in der Zeit von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr und am Wochenende<br />

stattfinden, beträgt die MAE 2,50 Euro pro geleistete Arbeitsstunde.<br />

Die MAE für den Teilnehmer deckt alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der<br />

Teilnahme der <strong>AGH</strong> ab (z.B. Fahrkosten, Mehrbedarf für auswärtige Ernährung,<br />

Körperpflege). Die Auszahlung der MAE an die Teilnehmer erfolgt im Auftrag des<br />

<strong>Jobcenter</strong> <strong>Dortmund</strong> durch den Maßnahmeträger.<br />

Soweit ein Teilnehmer zu Beginn der <strong>AGH</strong> die Fahrkosten zum Erreichen der<br />

Einsatzstelle nicht aufbringen kann, kann der Träger einen angemessenen Abschlag<br />

(z.B. für ein 4er-Ticket) zahlen und mit der anstehenden Auszahlung der MAE<br />

verrechnen. Tritt der zugewiesene Teilnehmer die <strong>AGH</strong> nicht an, werden dem Träger<br />

die Kosten für das 4er-Ticket durch das Haushaltsteam des <strong>Jobcenter</strong>s <strong>Dortmund</strong><br />

erstattet.<br />

4.2 MKP für Maßnahmeträger und Abrechnungsmodalitäten<br />

Das <strong>Jobcenter</strong> <strong>Dortmund</strong> erstattet dem Maßnahmeträger auf Antrag die<br />

erforderlichen Sach- und Personalkosten, die unmittelbar mit der Durchführung der<br />

<strong>AGH</strong> entstehen (§ 16d Abs. 8 SGB II).<br />

Seite 010


Die Maßnahmekosten werden anhand der eingereichten <strong>AGH</strong>-Maßnahmekonzeption<br />

und Finanzierungsübersicht / Kostenkalkulation hinsichtlich der Erforderlichkeit und<br />

nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durch das <strong>Jobcenter</strong><br />

überprüft. (s. B 1.6 und 2.9 der FH <strong>AGH</strong>).<br />

Nähere Erläuterungen zur Erstattung der erforderlichen Maßnahmekosten sind der<br />

Anlage 3 zu entnehmen.<br />

Die erforderlichen Maßnahmekosten werden dem Maßnahmeträger als monatliche<br />

Pauschale je <strong>AGH</strong>-Platz bewilligt (MKP) und gemäß B 2.9.3 der FH <strong>AGH</strong><br />

abgerechnet und ausgezahlt.<br />

Mit der MKP wird der entstandene Aufwand des Trägers für die<br />

Maßnahmedurchführung abgedeckt und darüber hinaus werden keine weiteren<br />

Leistungen an den Träger erbracht.<br />

4.3 Zuständigkeiten / Verfahren hinsichtlich Festsetzung der MKP<br />

Bei Eingang der Antragsunterlagen einschließlich Kostenkalkulation im <strong>Jobcenter</strong> -<br />

Haushaltsteam 982 erhält der Bereich Markt und Integration (MuI) die Unterlagen zur<br />

Überprüfung und Abstimmung der dargestellten Angaben zum notwendigen Personal<br />

(Einsatz/Betreuungsschlüssel, erforderliche Qualifikation, tarifliche Eingruppierung)<br />

und der Erforderlichkeit der Sachausgaben der Maßnahme.<br />

Das Haushaltsteam errechnet anhand der beantragten Ausgaben und Einnahmen<br />

die Höhe der MKP und fordert bei Bedarf ggf. Nachweise/Belege der Träger zu den<br />

aufgeführten Kosten an. Sofern die Höhe der ermittelten MKP im Vergleich zu<br />

anderen Eingliederungs- und <strong>AGH</strong>-Maßnahmen unangemessen hoch ist, wird das<br />

Haushaltsteam ein Trägergespräch gemeinsam mit dem <strong>AGH</strong>-Koordinator<br />

vereinbaren, in dem die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme abschließend geprüft wird.<br />

Alle durch MuI und Haushaltsteam bewerteten <strong>AGH</strong>-Anträge werden<br />

zusammengefasst dem Beauftragten für den Haushalt (BfdH) und dem<br />

Geschäftsführer des <strong>Jobcenter</strong> <strong>Dortmund</strong> zugeleitet.<br />

Die Entscheidung über die Durchführung der Maßnahme trifft die Geschäftsführung<br />

des <strong>Jobcenter</strong>s <strong>Dortmund</strong> im Rahmen des Verfahrens zur Bewilligung der <strong>AGH</strong><br />

(siehe 1.4; Beteiligung der Arbeitsmarktpartner).<br />

4.4 Fehlzeitenregelung<br />

Urlaub<br />

Der <strong>AGH</strong>-Teilnehmer hat für jeden abgeschlossenen Beschäftigungsmonat einen<br />

Urlaubsanspruch von zwei Tagen. Schwerbehinderte Beschäftigte haben einen<br />

Anspruch auf Zusatzurlaub gem. § 125 SGB IX (s. FH B 4.1). Ab Eintritt des<br />

Teilnehmers besteht somit erstmals Anspruch auf Urlaub nach Ablauf eines Monats.<br />

Urlaubsansprüche entstehen nur mit Erreichen von vollen Monaten. Für Teilmonate<br />

entsteht kein Urlaubsanspruch. Urlaubstage können auch im Zusammenhang<br />

beansprucht werden.<br />

Der Träger hat die ordnungsgemäße Inanspruchnahme des Urlaubs zu überprüfen<br />

und zu dokumentieren. Bei Bedarf sind die entsprechenden Unterlagen dem<br />

Seite 011


<strong>Jobcenter</strong> zur Verfügung zu stellen.<br />

Für in Anspruch genommene Urlaubstage wird dem Maßnahmeträger die<br />

Kostenpauschale weitergezahlt.<br />

Unentschuldigte Fehltage<br />

Nach mehr als fünf unentschuldigten Fehltagen in einem Kalendermonat wird die<br />

Maßnahme aufgrund fehlender Mitwirkung abgebrochen. Der Träger meldet in<br />

seinen wöchentlichen Ein- und Austrittslisten an das Haushaltsteam den Abbruch<br />

des <strong>AGH</strong>-Teilnehmers. Als Abmeldegrund ist „unentschuldigtes Fehlen“ anzugeben.<br />

Arbeitsunfähigkeit<br />

Die Arbeitsunfähigkeit eines <strong>AGH</strong>-Teilnehmers wird als entschuldigte Fehlzeit<br />

gewertet. Soweit die Arbeitsunfähigkeit einen Zeitraum von 14 Tagen überschreitet,<br />

ist die Maßnahme für den <strong>AGH</strong>-Teilnehmer grundsätzlich zu beenden. Im Fall eines<br />

Abbruchs meldet der Träger in seinen wöchentlichen Ein- und Austrittslisten den<br />

Abbruch an das Haushaltsteam. Als Abmeldegrund ist „Arbeitsunfähigkeit“<br />

anzugeben.<br />

In begründeten Ausnahmefällen kann nach Rücksprache mit dem <strong>AGH</strong>-Betreuer von<br />

einem Maßnahmeabbruch aufgrund unentschuldigter Fehlzeit oder<br />

Arbeitsunfähigkeit abgesehen werden. In diesem Fall entscheidet der zuständige<br />

<strong>AGH</strong>-Betreuer über die Fortführung der <strong>AGH</strong>.<br />

Im Rahmen der o.g. Regelungen wird dem Träger die MKP weitergewährt.<br />

5. Erfolgsbeobachtung<br />

5.1 Ergebnisbericht<br />

Spätestens vier Wochen nach Ende der bewilligten <strong>AGH</strong> hat der Träger dem<br />

Haushaltsteam des <strong>Jobcenter</strong>s einen Ergebnisbericht (Anlage 4) einzureichen<br />

5.2 Trägerbeurteilung durch den Teilnehmer<br />

Im Rahmen des Bewerbermanagements ist durch den pAp sicherzustellen, dass der<br />

Vordruck „Maßnahme-/Trägerbeurteilung“ (Anlage 5) von dem Teilnehmer ausgefüllt<br />

wird.<br />

Die ausgefüllten Trägerbeurteilungen werden dem Haushaltsteam 982 zur Erfassung<br />

/ Auswertung zugestellt.<br />

Seite 012


6. Ansprechpartner des <strong>Jobcenter</strong>s <strong>Dortmund</strong><br />

Bereichsleitung<br />

Matthias Doeth<br />

842 2522<br />

Teamleitung Haushaltsteam 982<br />

Hans-Jürgen Menzel<br />

842 2641<br />

Folgende zuständige Ansprechpartner stehen den Trägern zur Verfügung:<br />

Stadt <strong>Dortmund</strong><br />

Herr Bröhenhorst und Herr Reichenbächer<br />

842 2104 842 1903<br />

ISB<br />

Frau Enseling und Frau Zielsdorf<br />

842 1827 842 1491<br />

Sonstige Träger<br />

Herr Nigge und Frau Grothe<br />

842 1282 842 2069<br />

U25<br />

Frau Buchwald und Herr Reichenbächer / Frau Grothe / Frau Zielsdorf<br />

842 1327 842 1903 / 842 2069 / 842 1491<br />

Reha / SB<br />

Frau Waltke und Herr Reichenbächer / Frau Grothe / Frau Zielsdorf<br />

842 2424<br />

Seite 013

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