AGH-Leitfaden - Jobcenter Dortmund
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<strong>AGH</strong>-<strong>Leitfaden</strong><br />
Schaffung von Arbeitsgelegenheiten<br />
nach § 16d Sozialgesetzbuch II (SGB II)
Stand: 28. August 2012<br />
Herausgeber:<br />
<strong>Jobcenter</strong> <strong>Dortmund</strong><br />
Pressestelle<br />
Südwall 5 – 9<br />
44137 <strong>Dortmund</strong><br />
Tel: 0231/842-2190<br />
Email: jobcenter-dortmund.presse@jobcenter-ge.de<br />
Internet: www.jobcenterdortmund.de<br />
Seite 01
Vorbemerkung<br />
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom<br />
20.12.2011 wurde auch die öffentlich geförderte Beschäftigung (ÖGB) neu geregelt.<br />
Die verbindlichen Weisungen und Empfehlungen zur Umsetzung von<br />
Arbeitsgelegenheiten (<strong>AGH</strong>) gem. § 16d SGB II sind in den fachlichen Hinweisen<br />
SGB II der Bundesagentur für Arbeit (Stand April 2012) festgelegt und können unter<br />
folgendem Link eingesehen werden:<br />
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A06-<br />
Schaffung/Dokument/HEGA-01-2012-Gesetz-Oeffentlich-gefoerderte-<br />
Beschaeftigung-Anlage-1.pdf<br />
Im Nachfolgenden werden die über den gesetzlichen Rahmen hinaus bestehenden<br />
Besonderheiten / Regelungen / Abläufe zur Umsetzung von <strong>AGH</strong> in <strong>Dortmund</strong><br />
beschrieben.<br />
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in der Regel die männliche<br />
Schreibweise verwendet. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass<br />
sowohl die männlich als auch weibliche Schreibweise für die entsprechenden<br />
Beiträge gemeint ist.<br />
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Inhaltsverzeichnis Seite<br />
1. Arbeitsmarktpolitische Ausrichtung 5<br />
1.1 Zielgruppenbezug 5<br />
1.2 Arbeitsmarktbezug 5<br />
1.3 Sozialraumbezug 5<br />
2. Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten 6<br />
2.1 Interessenbekundung 6<br />
2.2 Planungsgespräch 6<br />
2.3 Antragstellung 7<br />
2.4 Beteiligung der regionalen Arbeitsmarktpartner 7<br />
2.5 Zeitlicher Ablauf des Antrags- und Bewilligungsverfahrens 7<br />
3. Verbindliche Standards zur operativen Umsetzung 8<br />
3.1 Wöchentliche Arbeitszeit 8<br />
3.2 Maßnahmedauer 8<br />
3.3 Zuweisungsdauer 9<br />
3.4 Zuweisungsverfahren 9<br />
3.5 Maßnahmevereinbarung mit dem Kunden 9<br />
3.6 Teilnehmerbeurteilung / Teilnehmerbescheinigung 10<br />
4.<br />
Mehraufwandsentschädigung (MAE) und<br />
Maßnahmekostenpauschale (MKP)<br />
4.1 MAE für den Teilnehmer/innen 10<br />
4.2 MKP für Maßnahmeträger und Abrechnungsmodalitäten 10<br />
4.3 Zuständigkeiten / Verfahren hinsichtlich Festsetzung der MKP 11<br />
4.4 Fehlzeitenregelung 11<br />
5. Erfolgsbeobachtung 12<br />
5.1 Ergebnisbericht 12<br />
5.2 Trägerbeurteilung durch den Teilnehmer 12<br />
6. Ansprechpartner des <strong>Jobcenter</strong> <strong>Dortmund</strong> 13<br />
Seite 03<br />
10
Anlagen<br />
Anlage 1 Planungsvermerk<br />
Anlage 2 Teilnehmerbeurteilung des Trägers<br />
Anlage 3 Erstattung erforderlicher Maßnahmekosten<br />
Anlage 4 Ergebnisbericht<br />
Anlage 5 Maßnahme-/ Trägerbeurteilung durch den Teilnehmer<br />
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1. Arbeitsmarktpolitische Ausrichtung<br />
Im Rahmen eines Arbeitsmarktprogramm (AMP) wird jährlich die Anzahl und<br />
Ausrichtung von <strong>AGH</strong> in <strong>Dortmund</strong> festgelegt.<br />
Im AMP vom 06.12.2011 wurden nachfolgende Anforderungen an die Planung und<br />
Umsetzung von <strong>AGH</strong> für das Jahr 2012 festgelegt.<br />
1.1 Zielgruppenbezug<br />
Die Zielsetzung von <strong>AGH</strong> ist die Aufrechterhaltung, (Wieder-) Herstellung bzw.<br />
Stabilisierung der Beschäftigungsfähigkeit von arbeitsmarktfernen Personen<br />
(insbesondere Kunden mit komplexen Profillagen).<br />
Aus diesem Grund werden bei der Planung und Umsetzung von <strong>AGH</strong> insbesondere<br />
Maßnahmen für folgende besondere Personengruppen eingerichtet:<br />
- Langzeitarbeitslose Ü25 (länger als 1 Jahr arbeitslos)<br />
- Kunden ohne abgeschlossene Berufsausbildung<br />
- Alleinerziehende<br />
- Kunden für Teilzeitbeschäftigung<br />
- Förderung von Frauen in Maßnahmen<br />
- Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, in denen beide Elternteile arbeitslos sind<br />
1.2 Arbeitsmarktbezug<br />
Arbeitsgelegenheiten dienen als mittelfristige Brücke zum allgemeinen Arbeitsmarkt,<br />
d.h. es erfolgt eine Teilhabe am Arbeitsleben mit dem Ziel der Integration in den<br />
allgemeinen Arbeitsmarkt (Integrationsfortschritte). Vor diesem Hintergrund werden<br />
Arbeitsgelegenheiten unter Einbeziehung der Integrationswahrscheinlichkeiten am<br />
<strong>Dortmund</strong>er Arbeitsmarkt insbesondere in folgenden Berufen / Bereichen<br />
eingerichtet;<br />
- Verkäufer, Verkaufshilfen Einzelhandel<br />
- Lager- und Transportarbeiter Lager<br />
- Pflegehilfskräfte Gesundheit/Pflege<br />
- Küchenhilfen, Spülhilfen, Köche Gastronomie<br />
- Bürohilfs- und Fachkräfte Büro, Verwaltung<br />
- hauswirtschaftliche Hilfskräfte Pflege, Gastronomie, Heime<br />
1.3 Sozialraumbezug<br />
Anhand von Analyse- und Auswertungsverfahren hat die Stadt <strong>Dortmund</strong> insgesamt<br />
13 Sozialräume identifiziert, in denen gegenüber dem Stadtdurchschnitt wesentlich<br />
größere soziale Problemlagen bestehen. Um diese Problemlagen zu beseitigen,<br />
wurde ein „Aktionsplan Soziale Stadt <strong>Dortmund</strong>“ entwickelt. Die identifizierten<br />
Sozialräume werden somit zu Aktionsräumen, in denen konkrete Projekte und<br />
Maßnahmen umgesetzt werden. Ein Bestandteil dieser Maßnahmen ist auch die<br />
Beteiligung des <strong>Jobcenter</strong>s <strong>Dortmund</strong> durch Einrichtung entsprechender<br />
Arbeitsgelegenheiten. Die Umsetzung von <strong>AGH</strong> soll sich demnach insbesondere auf<br />
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die besonders benachteiligten Sozialräume konzentrieren. Bei eingeschränkten<br />
Fördermöglichkeiten können allerdings nicht alle 13 Sozial-/Aktionsräume in gleicher<br />
Weise berücksichtigt werden.<br />
Als besonders benachteiligte Sozialräume gelten:<br />
- Borsigplatz<br />
- Nordmarkt<br />
- Scharnhorst Ost<br />
- Hafen<br />
- Hörde<br />
Maßnahmen mit einer größtmöglichen Schnittmenge der drei Anforderungsprofile<br />
werden prioritär gefördert!<br />
2. Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten<br />
2.1 Interessenbekundung<br />
Soweit erstmalig die Einrichtung einer <strong>AGH</strong> angedacht ist, erteilt das Haushaltsteam<br />
allgemeine Auskünfte über die Förderungsvoraussetzungen der<br />
Eingliederungsleistung.<br />
Strebt ein Träger nach der allgemeinen Auskunftserteilung konkret die Schaffung<br />
einer <strong>AGH</strong> an, so ist er an den jeweils zuständigen <strong>AGH</strong>-Koordinator zur Führung<br />
eines Planungsgesprächs zu verweisen.<br />
2.2 Planungsgespräch<br />
Im konkreten Planungsgespräch wird der arbeitsmarktliche Bedarf des <strong>Jobcenter</strong>s an<br />
den neuen <strong>AGH</strong>-Platz geprüft, d.h. die arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit sowie<br />
die grundsätzliche Besetzbarkeit beurteilt und anhand eines Planungsvermerkes<br />
(Anlage 1) protokolliert.<br />
Zur Sicherstellung einer rechtssicheren Bewilligung und passgenauen Zuweisung<br />
von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) hat der Maßnahmeträger die <strong>AGH</strong><br />
konkret und ausführlich zu beschreiben. Grundsätzlich erfolgt bei Trägern, die<br />
erstmalig eine <strong>AGH</strong> anbieten zur Eignungsfeststellung des Trägers und der<br />
Einsatzstelle eine Vor-Ort-Besichtigung.<br />
Soweit eine positive Bewertung des Projektvorhabens und / oder die Fortsetzung<br />
einer <strong>AGH</strong> feststeht, werden dem <strong>AGH</strong>-Träger die erforderlichen <strong>AGH</strong>-<br />
Antragsvordrucke ausgehändigt.<br />
Den Vermerk über das erfolgte Planungsgespräch leitet der zuständige <strong>AGH</strong>-<br />
Koordinator dem Haushaltsteam zu (Ablage Maßnahme/Träger-Akte).<br />
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2.3 Antragstellung<br />
Vor jeder Antragstellung muss ein Planungsgespräch erfolgt sein.<br />
Wie bereits im Abschnitt Planungsgespräch erläutert, hat der Maßnahmeträger die<br />
Antragsunterlagen vollständig einzureichen.<br />
Ausgehend vom beantragten Förderumfang muss der Antrag detaillierte Angaben<br />
enthalten. Dabei sind die Weisungen zum Punkt Maßnahmekonzeption der<br />
Fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit (FH <strong>AGH</strong> B1.6) zu beachten.<br />
Entsprechende Förderanträge stellt das <strong>Jobcenter</strong> <strong>Dortmund</strong> zur Verfügung.<br />
Der Antrag sowie die entsprechenden Anlagen sind in doppelter Ausfertigung<br />
fristgerecht im Haushaltsteam einzureichen.<br />
2.4 Beteiligung der regionalen Arbeitsmarktpartner<br />
Die Auswahl und Gestaltung von <strong>AGH</strong> nach § 16d SGB II wird einvernehmlich durch<br />
einen <strong>AGH</strong>-Fachausschuss, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von<br />
Arbeitgebern, Arbeitnehmern und dem <strong>Jobcenter</strong> <strong>Dortmund</strong> festgelegt.<br />
Durch die Begrenzung der Ausschussmitglieder auf den genannten Kreis werden<br />
Interessenskonflikte mit potentiellen Trägern von Arbeitsgelegenheiten vermieden.<br />
Für jedes Mitglied im Ausschuss wird ein Vertreter benannt.<br />
2.5 Zeitlicher Ablauf des Antrags- und Bewilligungsverfahrens<br />
Das <strong>Jobcenter</strong> <strong>Dortmund</strong> legt mit dem Ausschuss für Arbeitsgelegenheiten jährlich<br />
feststehende Sitzungstermine fest. Die Termine können im Haushaltsteam 982<br />
erfragt werden. An diesen Terminen werden die eingereichten Anträge besprochen<br />
und bewertet. Die Ergebnisse werden den Antragstellern im unmittelbaren Anschluss<br />
mitgeteilt. Bei Zustimmung ergeht ein Bewilligungsbescheid. Die Ablehnung eines<br />
Antrages wird mit dem Träger kommuniziert.<br />
Ausgehend von diesen Sitzungsterminen haben die Planungsgespräche mindestens<br />
zehn Wochen vor den stattfindenden Sitzungsterminen zu erfolgen. Die<br />
Antragstellung und Abgabe der vollständigen Unterlagen hat i.d.R. mindestens sechs<br />
Wochen vor dem Sitzungstermin zu erfolgen, um die erforderliche formale und<br />
arbeitsmarktliche Prüfung durch das <strong>Jobcenter</strong> <strong>Dortmund</strong> sicherzustellen. Verspätet<br />
oder unvollständig eingereichte Anträge werden erst in der nächsten Sitzung<br />
behandelt.<br />
Der Beginn einer <strong>AGH</strong> richtet sich ebenfalls nach den Sitzungsterminen. Die<br />
Maßnahme kann i.d.R. frühestens sechs Wochen nach der positiven Bewertung des<br />
<strong>AGH</strong>-Ausschuss beginnen; in begründeten Einzelfällen können frühere<br />
Beginntermine im Rahmen der Antragstellung mit dem <strong>Jobcenter</strong> abgestimmt<br />
werden. Mit dieser Vorlaufzeit wird gewährleistet, dass hinsichtlich der Besetzung<br />
der Maßnahme Absprachen zwischen dem <strong>Jobcenter</strong> <strong>Dortmund</strong> und dem<br />
Maßnahmeträger sowie ausreichende und passgenaue Teilnehmer-Zuweisungen<br />
erfolgen können, damit zu Maßnahmebeginn möglichst alle bewilligten <strong>AGH</strong>-Plätze<br />
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vollständig besetzt sind.<br />
Die geplanten Sitzungstermine für das Folgejahr werden den <strong>AGH</strong>-Trägern im 4.<br />
Quartal des laufenden Jahres schriftlich mitgeteilt, um eine frühzeitige Planung zu<br />
ermöglichen.<br />
3. Verbindliche Standards zur operativen Umsetzung<br />
3.1 Wöchentliche Arbeitszeit<br />
Die wöchentliche Arbeitszeit sollte in der Regel 30 Stunden nicht überschreiten, um<br />
Eigeninitiativen der eLb für die berufliche Integration zu ermöglichen. Daneben sind<br />
alle Teilzeitformen möglich; hierbei sollten 15 Stunden in der Woche nicht<br />
unterschritten werden.<br />
Die <strong>AGH</strong>-Teilnehmer dürfen nur im zeitlichen Rahmen der bewilligten Maßnahme<br />
eingesetzt werden. Die Arbeitszeit kann im erforderlichen Rahmen für den einzelnen<br />
<strong>AGH</strong>-Teilnehmer variabel und individuell festgelegt und während der Zuweisungszeit<br />
angepasst werden.<br />
3.2 Maßnahmedauer<br />
Die Maßnahmedauer von Arbeitsgelegenheiten beträgt grundsätzlich sechs Monate<br />
und kann bei vorhandenem Bedarf verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist<br />
Bestandteil der Erstbewilligung. Der Maßnahmeträger erhält i.d.R. sechs Wochen vor<br />
Beendigung der laufenden Maßnahme einen entsprechenden Verlängerungsbescheid.<br />
Sofern die <strong>AGH</strong> an ein konkretes zeitlich definiertes Projekt gebunden ist, kann die<br />
Maßnahme auch für einen kürzeren / längeren Zeitraum anerkannt werden.<br />
3.3 Zuweisungsdauer<br />
Die Zuweisungsdauer des eLb im Rahmen einer bewilligten <strong>AGH</strong> wird individuell<br />
vom zuständigen persönlichen Ansprechpartner (pAp) festgelegt,<br />
Dabei ist die gesetzlich festgelegte Zuweisungshöchstdauer von 24 Monaten<br />
innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes zu beachten (§ 16d Abs. 6 SGB II)<br />
Der 5-Jahres-Zeitraum beginnt bei <strong>AGH</strong>-Teilnehmern, die am 01.04.2012 bereits<br />
laufend in <strong>AGH</strong> zugewiesen waren am 01.04.2012, da Teilnahmezeiten vor dem<br />
01.04.2012 nicht bei der Ermittlung der Zuweisungshöchstdauer berücksichtigt<br />
werden (§78 SGB II).<br />
Bei Eintritten in <strong>AGH</strong> ab dem 01.04.2012 beginnt der 5-Jahres-Zeitraum mit dem<br />
Eintritt (z.B. Eintritt ab 01.06.2012 = 5-Jahres-Zeitraum vom 01.06.2012 bis<br />
31.05.2017). Dadurch ist sichergestellt, dass aufgrund der Gesetzesänderung alle<br />
eLb ab 01.04.2012 maximal 24 Monate in <strong>AGH</strong> zugewiesen werden können.<br />
Eine Erstzuweisung in <strong>AGH</strong> erfolgt in der Regel zunächst für 6 Monate.<br />
Über eine Verlängerung der individuellen Zuweisungsdauer um bis zu weitere sechs<br />
Monate entscheidet der pAp im persönlichen Reflexionsgespräch. Die Verlängerung<br />
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soll erfolgen, soweit sie zur weiteren Stabilisierung des Teilnehmers dringend<br />
erforderlich ist. Für die Entscheidung hinsichtlich der Notwendigkeit einer<br />
Verlängerung ist der Teilnehmerbericht des Trägers auszuwerten (Anlage 2).<br />
Bei Verlängerungen der Zuweisungszeit, die einen Zeitraum von zwölf Monaten<br />
überschreitet, muss der pAp zusätzlich den jeweils zuständigen Teamleiter<br />
einschalten.<br />
3.4 Zuweisungsverfahren<br />
Vom Träger ist dem Maßnahmebetreuer des <strong>Jobcenter</strong>s möglichst ein fester<br />
Wochentermin zur Vorstellung / Zuweisung der Teilnehmer anzugeben. Alternativ<br />
können Träger z.B. eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angeben, so dass der<br />
pAp oder Kunde einen festen Vorstellungstermin mit dem Träger vereinbaren kann.<br />
Die Kunden werden vom pAp verbindlich auf diesen Termin mit Angabe des Ortes,<br />
des Berufsbereiches sowie der Lage und Verteilung der Arbeitszeit zur Vorstellung<br />
verwiesen und vorab dem Träger per E-Mail angekündigt.<br />
Alle Ein- und Austritte sowie Verlängerungen der Zuweisungen meldet der <strong>AGH</strong>-<br />
Träger wöchentlich nachträglich (jeweils am Montag) mit der zur Verfügung<br />
gestellten Ein- und Austrittsliste an das Haushaltsteam.<br />
3.5 Maßnahmevereinbarung mit dem Kunden<br />
Zwischen Teilnehmer und Träger ist durch den Träger spätestens am ersten<br />
Maßnahmetag eine Maßnahmevereinbarung mit folgenden Inhalten abzuschließen:<br />
1. Dauer Beginn und Ende der Maßnahme<br />
2. Einsatzstelle Ort, Berufsbereich und ggf. Einsatzstellenart<br />
3. Ansprechpartner konkrete Nennung des Ansprechpartners beim Träger<br />
bzw. in der Einsatzstelle<br />
4. Tätigkeitsbeschreibung<br />
im Rahmen der bewilligten <strong>AGH</strong><br />
5. Arbeitszeit Festlegung der Arbeitszeit (wöchentliche Dauer) sowie<br />
Lage und Verteilung der Arbeitszeit<br />
6. Mehraufwands- Angabe zur Höhe, Zahlweise und zum Zahltag<br />
entschädigung<br />
7. Urlaub Hinweis zum Urlaubsanspruch gemäß<br />
Bundesurlaubsgesetz (2 Tage je vollen<br />
Beschäftigungsmonat)<br />
8. Erkrankung Pflicht zur unverzüglichen Anzeige,<br />
ggf. Regelung des Meldeverfahrens<br />
9. Versicherungsschutz Hinweis auf bestehende Versicherungsschutz seitens<br />
des Trägers (Unfallversicherung, Haftpflicht),<br />
Bestimmungen des Arbeitsschutzes werden<br />
eingehalten<br />
10. Beendigung Beendigungsmöglichkeit bei Arbeitsaufnahme während<br />
der <strong>AGH</strong><br />
11. Datenschutzklausel Zustimmung zur Datenübertragung zwischen Träger<br />
und <strong>Jobcenter</strong><br />
12. Unterschriften von beiden Seiten erforderlich<br />
Seite 09
3.6 Teilnehmerbeurteilung / Teilnehmerbescheinigung<br />
Durch den Träger ist vor Beendigung der festgelegten Zuweisungsdauer eine<br />
individuelle Teilnehmerbeurteilung zur Ergänzung des Kundenprofils für das<br />
<strong>Jobcenter</strong> zu erstellen. Hierzu ist der Vordruck „Teilnehmerbeurteilung des Trägers“<br />
zu verwenden (Anlage 2). Unter Punkt 11 des Berichtes (Anmerkungen/Sonstiges)<br />
ist vom Träger die Empfehlung einer Verlängerung der <strong>AGH</strong> zu begründen.<br />
Der Bericht ist im letzten Teilnahmemonat an den für die <strong>AGH</strong> zuständigen<br />
Maßnahmebetreuer zu senden. Der Maßnahmebetreuer leitet den Bericht an den<br />
zuständigen pAp weiter. Der individuelle Teilnehmerbericht soll dem pAp spätestens<br />
zwei Wochen vor Beendigung der <strong>AGH</strong> vorliegen, damit dieser mit dem Kunden<br />
rechtzeitig weitere Schritte im Rahmen des Bewerbermanagements vereinbaren<br />
kann. (siehe auch B 4.2 FH <strong>AGH</strong>)<br />
Teilnehmerberichte bei vorzeitiger Beendigung / Abbruch der Teilnehmer sind durch<br />
den Träger auf Anforderung des pAp zu erstellen.<br />
Für jeden Teilnehmer ist durch den Maßnahmeträger eine individuelle<br />
Teilnahmebescheinigung auszustellen.<br />
4. Mehraufwandsentschädigung (MAE) und<br />
Maßnahmekostenpauschale (MKP)<br />
4.1 MAE für den Teilnehmer<br />
Die MAE beträgt pro geleistete Arbeitsstunde 1,50 Euro. Für bewilligte <strong>AGH</strong>-<br />
Tätigkeiten, die in der Zeit von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr und am Wochenende<br />
stattfinden, beträgt die MAE 2,50 Euro pro geleistete Arbeitsstunde.<br />
Die MAE für den Teilnehmer deckt alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der<br />
Teilnahme der <strong>AGH</strong> ab (z.B. Fahrkosten, Mehrbedarf für auswärtige Ernährung,<br />
Körperpflege). Die Auszahlung der MAE an die Teilnehmer erfolgt im Auftrag des<br />
<strong>Jobcenter</strong> <strong>Dortmund</strong> durch den Maßnahmeträger.<br />
Soweit ein Teilnehmer zu Beginn der <strong>AGH</strong> die Fahrkosten zum Erreichen der<br />
Einsatzstelle nicht aufbringen kann, kann der Träger einen angemessenen Abschlag<br />
(z.B. für ein 4er-Ticket) zahlen und mit der anstehenden Auszahlung der MAE<br />
verrechnen. Tritt der zugewiesene Teilnehmer die <strong>AGH</strong> nicht an, werden dem Träger<br />
die Kosten für das 4er-Ticket durch das Haushaltsteam des <strong>Jobcenter</strong>s <strong>Dortmund</strong><br />
erstattet.<br />
4.2 MKP für Maßnahmeträger und Abrechnungsmodalitäten<br />
Das <strong>Jobcenter</strong> <strong>Dortmund</strong> erstattet dem Maßnahmeträger auf Antrag die<br />
erforderlichen Sach- und Personalkosten, die unmittelbar mit der Durchführung der<br />
<strong>AGH</strong> entstehen (§ 16d Abs. 8 SGB II).<br />
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Die Maßnahmekosten werden anhand der eingereichten <strong>AGH</strong>-Maßnahmekonzeption<br />
und Finanzierungsübersicht / Kostenkalkulation hinsichtlich der Erforderlichkeit und<br />
nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durch das <strong>Jobcenter</strong><br />
überprüft. (s. B 1.6 und 2.9 der FH <strong>AGH</strong>).<br />
Nähere Erläuterungen zur Erstattung der erforderlichen Maßnahmekosten sind der<br />
Anlage 3 zu entnehmen.<br />
Die erforderlichen Maßnahmekosten werden dem Maßnahmeträger als monatliche<br />
Pauschale je <strong>AGH</strong>-Platz bewilligt (MKP) und gemäß B 2.9.3 der FH <strong>AGH</strong><br />
abgerechnet und ausgezahlt.<br />
Mit der MKP wird der entstandene Aufwand des Trägers für die<br />
Maßnahmedurchführung abgedeckt und darüber hinaus werden keine weiteren<br />
Leistungen an den Träger erbracht.<br />
4.3 Zuständigkeiten / Verfahren hinsichtlich Festsetzung der MKP<br />
Bei Eingang der Antragsunterlagen einschließlich Kostenkalkulation im <strong>Jobcenter</strong> -<br />
Haushaltsteam 982 erhält der Bereich Markt und Integration (MuI) die Unterlagen zur<br />
Überprüfung und Abstimmung der dargestellten Angaben zum notwendigen Personal<br />
(Einsatz/Betreuungsschlüssel, erforderliche Qualifikation, tarifliche Eingruppierung)<br />
und der Erforderlichkeit der Sachausgaben der Maßnahme.<br />
Das Haushaltsteam errechnet anhand der beantragten Ausgaben und Einnahmen<br />
die Höhe der MKP und fordert bei Bedarf ggf. Nachweise/Belege der Träger zu den<br />
aufgeführten Kosten an. Sofern die Höhe der ermittelten MKP im Vergleich zu<br />
anderen Eingliederungs- und <strong>AGH</strong>-Maßnahmen unangemessen hoch ist, wird das<br />
Haushaltsteam ein Trägergespräch gemeinsam mit dem <strong>AGH</strong>-Koordinator<br />
vereinbaren, in dem die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme abschließend geprüft wird.<br />
Alle durch MuI und Haushaltsteam bewerteten <strong>AGH</strong>-Anträge werden<br />
zusammengefasst dem Beauftragten für den Haushalt (BfdH) und dem<br />
Geschäftsführer des <strong>Jobcenter</strong> <strong>Dortmund</strong> zugeleitet.<br />
Die Entscheidung über die Durchführung der Maßnahme trifft die Geschäftsführung<br />
des <strong>Jobcenter</strong>s <strong>Dortmund</strong> im Rahmen des Verfahrens zur Bewilligung der <strong>AGH</strong><br />
(siehe 1.4; Beteiligung der Arbeitsmarktpartner).<br />
4.4 Fehlzeitenregelung<br />
Urlaub<br />
Der <strong>AGH</strong>-Teilnehmer hat für jeden abgeschlossenen Beschäftigungsmonat einen<br />
Urlaubsanspruch von zwei Tagen. Schwerbehinderte Beschäftigte haben einen<br />
Anspruch auf Zusatzurlaub gem. § 125 SGB IX (s. FH B 4.1). Ab Eintritt des<br />
Teilnehmers besteht somit erstmals Anspruch auf Urlaub nach Ablauf eines Monats.<br />
Urlaubsansprüche entstehen nur mit Erreichen von vollen Monaten. Für Teilmonate<br />
entsteht kein Urlaubsanspruch. Urlaubstage können auch im Zusammenhang<br />
beansprucht werden.<br />
Der Träger hat die ordnungsgemäße Inanspruchnahme des Urlaubs zu überprüfen<br />
und zu dokumentieren. Bei Bedarf sind die entsprechenden Unterlagen dem<br />
Seite 011
<strong>Jobcenter</strong> zur Verfügung zu stellen.<br />
Für in Anspruch genommene Urlaubstage wird dem Maßnahmeträger die<br />
Kostenpauschale weitergezahlt.<br />
Unentschuldigte Fehltage<br />
Nach mehr als fünf unentschuldigten Fehltagen in einem Kalendermonat wird die<br />
Maßnahme aufgrund fehlender Mitwirkung abgebrochen. Der Träger meldet in<br />
seinen wöchentlichen Ein- und Austrittslisten an das Haushaltsteam den Abbruch<br />
des <strong>AGH</strong>-Teilnehmers. Als Abmeldegrund ist „unentschuldigtes Fehlen“ anzugeben.<br />
Arbeitsunfähigkeit<br />
Die Arbeitsunfähigkeit eines <strong>AGH</strong>-Teilnehmers wird als entschuldigte Fehlzeit<br />
gewertet. Soweit die Arbeitsunfähigkeit einen Zeitraum von 14 Tagen überschreitet,<br />
ist die Maßnahme für den <strong>AGH</strong>-Teilnehmer grundsätzlich zu beenden. Im Fall eines<br />
Abbruchs meldet der Träger in seinen wöchentlichen Ein- und Austrittslisten den<br />
Abbruch an das Haushaltsteam. Als Abmeldegrund ist „Arbeitsunfähigkeit“<br />
anzugeben.<br />
In begründeten Ausnahmefällen kann nach Rücksprache mit dem <strong>AGH</strong>-Betreuer von<br />
einem Maßnahmeabbruch aufgrund unentschuldigter Fehlzeit oder<br />
Arbeitsunfähigkeit abgesehen werden. In diesem Fall entscheidet der zuständige<br />
<strong>AGH</strong>-Betreuer über die Fortführung der <strong>AGH</strong>.<br />
Im Rahmen der o.g. Regelungen wird dem Träger die MKP weitergewährt.<br />
5. Erfolgsbeobachtung<br />
5.1 Ergebnisbericht<br />
Spätestens vier Wochen nach Ende der bewilligten <strong>AGH</strong> hat der Träger dem<br />
Haushaltsteam des <strong>Jobcenter</strong>s einen Ergebnisbericht (Anlage 4) einzureichen<br />
5.2 Trägerbeurteilung durch den Teilnehmer<br />
Im Rahmen des Bewerbermanagements ist durch den pAp sicherzustellen, dass der<br />
Vordruck „Maßnahme-/Trägerbeurteilung“ (Anlage 5) von dem Teilnehmer ausgefüllt<br />
wird.<br />
Die ausgefüllten Trägerbeurteilungen werden dem Haushaltsteam 982 zur Erfassung<br />
/ Auswertung zugestellt.<br />
Seite 012
6. Ansprechpartner des <strong>Jobcenter</strong>s <strong>Dortmund</strong><br />
Bereichsleitung<br />
Matthias Doeth<br />
842 2522<br />
Teamleitung Haushaltsteam 982<br />
Hans-Jürgen Menzel<br />
842 2641<br />
Folgende zuständige Ansprechpartner stehen den Trägern zur Verfügung:<br />
Stadt <strong>Dortmund</strong><br />
Herr Bröhenhorst und Herr Reichenbächer<br />
842 2104 842 1903<br />
ISB<br />
Frau Enseling und Frau Zielsdorf<br />
842 1827 842 1491<br />
Sonstige Träger<br />
Herr Nigge und Frau Grothe<br />
842 1282 842 2069<br />
U25<br />
Frau Buchwald und Herr Reichenbächer / Frau Grothe / Frau Zielsdorf<br />
842 1327 842 1903 / 842 2069 / 842 1491<br />
Reha / SB<br />
Frau Waltke und Herr Reichenbächer / Frau Grothe / Frau Zielsdorf<br />
842 2424<br />
Seite 013