Vertrag: heidelberg STROM fix 2014/2 - Stadtwerke Heidelberg
Vertrag: heidelberg STROM fix 2014/2 - Stadtwerke Heidelberg
Vertrag: heidelberg STROM fix 2014/2 - Stadtwerke Heidelberg
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2013 SWH-E · Stand: 1. Januar 2013 Zertifiziertes Umweltunternehmen<br />
Auftrag/<strong>Vertrag</strong> zur Lieferung<br />
elektrischer Energie<br />
gemäß Sondervertrag <strong>heidelberg</strong> <strong>STROM</strong> <strong>fix</strong> <strong>2014</strong>/2<br />
(Haushaltsbedarf)<br />
Zwischen (nachstehend Kunde genannt)<br />
Vorname Name<br />
Straße Hausnummer<br />
PLZ und Ort<br />
Telefon Mobil für Rückfragen (freiwillige Angabe)<br />
Eigentümer, z.B. Vermieter<br />
<strong>Vertrag</strong>skonto <strong>Vertrag</strong>summer<br />
und der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Heidelberg</strong> Energie GmbH<br />
(nachstehend SWH-E genannt)<br />
Verbrauchsstelle<br />
(Nur ausfüllen, falls abweichend von der o. a. Adresse des Kunden)<br />
Straße und Hausnummer ggf. Etage/Wohnung<br />
PLZ und Ort<br />
1. Voraussetzung<br />
<strong>heidelberg</strong> <strong>STROM</strong> <strong>fix</strong> <strong>2014</strong>/2 ist für die Lieferung von Strom im jährlichen Mengenbereich<br />
bis 60.000 kWh verfügbar. Für dieses Produkt steht ein Kontingent von 4 Mio. kWh/<br />
Jahr zur Verfügung. Ist das Kontingent ausgeschöpft, kann SWH-E Ihren Antrag ablehnen.<br />
2. <strong>Vertrag</strong>sdauer und Preise<br />
Die Lieferung hat eine feste Laufzeit bis zum 30.06.<strong>2014</strong>. Der <strong>Vertrag</strong> endet automatisch<br />
zu diesem Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. SWH-E unterbreitet<br />
Ihnen frühzeitig vor <strong>Vertrag</strong>sende ein Angebot für einen neuen Stromliefervertrag. Die<br />
Stromlieferung beginnt zum nächstmöglichen Termin, frühestens zum 01.01.2013.<br />
SWH-E weist darauf hin, dass der Stromlieferungsvertrag erst zu dem in der<br />
Auftragsbestätigung genannten Termin wirksam wird.<br />
Für die Lieferung elektrischer Energie, die erforderlichen Netzdienstleistungen und die<br />
Messung werden folgende Preise berechnet:<br />
Preisstand 01.01.2013<br />
<strong>heidelberg</strong> <strong>STROM</strong> <strong>fix</strong> <strong>2014</strong>/2<br />
Verbrauchsstufe S (bis 2.482 kWh/Jahr)<br />
brutto netto netto ohne<br />
Stromsteuer<br />
Energiepreis in Cent/kWh 25,68 21,58 19,53<br />
monatliche Pauschale in Euro<br />
Verbrauchsstufe M (2.483–5.444 kWh/Jahr)<br />
4,11 3,45 3,45<br />
Energiepreis in Cent/kWh 22,70 19,08 17,03<br />
monatliche Pauschale in Euro<br />
Verbrauchsstufe L (ab 5.445 kWh/Jahr)<br />
10,26 8,62 8,62<br />
Energiepreis in Cent/kWh<br />
<strong>heidelberg</strong> <strong>STROM</strong> <strong>fix</strong> <strong>2014</strong>/2 nacht *<br />
24,96 20,98 18,93<br />
Energiepreis HT in Cent/kWh 22,70 19,08 17,03<br />
Energiepreis NT in Cent/kWh 18,08 15,20 13,15<br />
monatliche Pauschale in Euro 13,34 11,21 11,21<br />
* Die Einstufung des Energiepreises HT bei <strong>heidelberg</strong> <strong>STROM</strong> <strong>fix</strong> <strong>2014</strong>/2 nacht erfolgt in Abhängigkeit vom<br />
Jahresverbrauch. Ab einem Stromverbrauch von 7.080 kWh pro Jahr im HT-Bereich wird der Energiepreis der<br />
Verbrauchsstufe L berechnet. Dabei entfällt die monatliche Pauschale. Der Tarif <strong>heidelberg</strong> <strong>STROM</strong> <strong>fix</strong> <strong>2014</strong>/2<br />
nacht kann außerhalb unseres Versorgungsnetzes zur Zeit nicht angeboten werden.<br />
Die angegebenen Bruttopreise beinhalten Netznutzungsentgelte, Stromsteuer, Konzessionsabgaben,<br />
Entgelte für Messung und Verrechnung, Mehrbelastungen aus den Verpflichtungen<br />
des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes<br />
(KWKG), die Offshore-Haftungsumlage sowie die jeweils gültige gesetzliche<br />
Umsatzsteuer, derzeit 19%.<br />
<strong>heidelberg</strong> <strong>STROM</strong> <strong>fix</strong> <strong>2014</strong>/2 bietet Ihnen eine Preisgarantie bis zum 30.06.<strong>2014</strong>.<br />
Ausgenommen sind künftige Änderungen der Umsatz-, und/oder Stromsteuer sowie<br />
eventueller neuer Steuern/Abgaben. SWH-E kann Änderungen aufgrund des<br />
vorstehenden Satzes ohne Ankündigungsfrist und ohne dass Ihnen aus diesem<br />
Grunde ein Sonderkündigungsrecht zusteht, an Sie weitergeben. SWH-E wird Sie<br />
über die solcherart angepassten Preise in geeigneter Weise, z. B. mit der Rechnung,<br />
informieren. SWH-E kann das Recht zur Weitergabe geänderter bzw. neu<br />
eingeführter Steuern/Abgaben auch vor Lieferbeginn ausüben.<br />
3. Stromversorgungsangaben (nur für Neukunden)<br />
Um Sie möglichst schnell mit unserem preisgünstigen Strom versorgen zu können,<br />
bitten wir Sie um Angabe der folgenden Daten und um Zusendung (Kopie) Ihrer<br />
letzten Stromrechnung.<br />
Name Ihres bisherigen Versorgers<br />
Ihre Zählernummer<br />
Ihr letzter Jahresstromverbrauch<br />
Ihr letzter monatlicher Abschlagsbetrag<br />
Bei Neueinzug bitte zusätzlich angeben:<br />
Datum des Neueinzugs<br />
Zählerstand bei Neueinzug Neue Zählernummer<br />
Name des Vormieters<br />
4. Auftragserteilung, Vollmacht und Bonitätsabfrage<br />
Hiermit wird die SWH-E mit der Lieferung des gesamten Bedarfs an elektrischer<br />
Energie (Stromlieferung) für die vorgenannte Verbrauchsstelle beauftragt. Die<br />
SWH-E wird zur Kündigung des bestehenden Stromlieferungsvertrages sowie zur<br />
Vornahme aller damit im Zusammenhang erforderlichen Erklärungen und Handlungen<br />
bevollmächtigt. Ferner wird der SWH-E – falls nötig – zum Abschluss der<br />
erforderlichen Verträge mit dem örtlichen Netzbetreiber sowie zur Vornahme aller<br />
damit im Zusammenhang notwendigen Erklärungen und Handlungen Vollmacht<br />
erteilt. Die SWH-E übernimmt die Abrechnung des <strong>Vertrag</strong>es. Zusätzliche Kosten<br />
entstehen dadurch nicht.<br />
Mit der Beauftragung zur Stromlieferung werden Ihre Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz<br />
zur <strong>Vertrag</strong>sabwicklung und zur Pflege der Kundenbeziehung<br />
erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Daten werden nur an andere Stellen weiter<br />
gegeben, soweit dies zur <strong>Vertrag</strong>serfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften<br />
erforderlich ist. Dazu gehört der Austausch von Daten für Abrechnungszwecke<br />
mit Netzbetreibern und Dienstleistern der SWH-E, z. B. dem Kundenservice der<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Heidelberg</strong> GmbH. Bei neuen Geschäftspartnern holen wir zum Schutz<br />
vor eventuellen Zahlungsausfällen Auskünfte über deren Bonität ein. Die umseitig<br />
aufgeführten Besonderen Bedingungen sind wesentlicher Bestandteil dieses<br />
<strong>Vertrag</strong>es.<br />
Ort und Datum<br />
7 Unterschrift Kunde<br />
5. Einzugsermächtigung<br />
Meine Zahlungsmodalitäten bleiben bestehen.<br />
Ich bevollmächtige SWH-E, die Abschlagszahlungen und die Jahresrechnungen von<br />
meinem Konto abzubuchen.<br />
Bitte nutzen Sie folgende Bankdaten:<br />
Geldinstitut<br />
BLZ Kto.-Nr.<br />
Ort und Datum<br />
7<br />
Unterschrift<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Heidelberg</strong> Energie GmbH · Kurfürsten-Anlage 42–50 · 69115 <strong>Heidelberg</strong> · Telefon: 0800 5135132 (kostenlos) · Telefax: 06221 513-3340 · E-Mail: kundenzentrum@swhd.de<br />
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH), Betriebswirt (VWA) Michael Teigeler<br />
Registergericht: Amtsgericht MA · HRB-Nr. 335087 · Steuer-Nr. 32493/85529 · Bank: Sparkasse <strong>Heidelberg</strong> · Kto.-Nr. 11 100 · BLZ 672 500 20
2013 SWH-E · Stand: 1. Januar 2013 Zertifi ziertes Umweltunternehmen<br />
Besondere Bedingungen<br />
für die Lieferung von Strom an Sondervertragskunden<br />
der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Heidelberg</strong> Energie GmbH (nachstehend SWH-E genannt)<br />
Stand 01/2013<br />
1. <strong>Vertrag</strong>sbestandteile<br />
Weitere Bestandteile des <strong>Vertrag</strong>s sind:<br />
> Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden<br />
und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz<br />
(StromGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung.<br />
> Ergänzenden Bedingungen der SWH-E zur Strom GVV in der jeweils gültigen Fassung.<br />
Die jeweils gültigen Verordnungen/Bedingungen finden Sie unter www.swhd.de.<br />
2. Haftung<br />
Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung ist,<br />
soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs handelt, SWH-E von der<br />
Leistungspflicht und der Haftung befreit. SWH-E wird dem Kunden im Rahmen der<br />
<strong>Vertrag</strong>sbestätigung den zuständigen Netzbetreiber (Firma, Registergericht, Registernummer<br />
und Adresse) mitteilen. Der jeweilige Netzbetreiber haftet im Rahmen der Verordnung<br />
über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für<br />
die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV). Im Übrigen haftet SWH-E nur für<br />
die Verletzung vertraglicher Pflichten, wenn SWH-E die Verletzung zu vertreten hat. Zu<br />
vertreten hat SWH-E Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch der gesetzlichen Vertreter<br />
oder Erfüllungsgehilfen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet SWH-E nur bei Verletzung<br />
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen, in denen eine Freizeichnung<br />
von der Haftung wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des<br />
<strong>Vertrag</strong>es ergeben, so einschränken würde, dass die Erreichung des <strong>Vertrag</strong>szweckes<br />
gefährdet ist (Kardinalpflichten). SWH-E haftet nicht für reine Vermögensschäden, insbesondere<br />
nicht für Mangelfolgeschäden und Schäden aus entgangenem Gewinn. Dies<br />
gilt jedoch nicht für grob fahrlässige oder vorsätzliche Schädigung. Im Falle einer von<br />
SWH-E veranlassten, nicht berechtigten Unterbrechung der Stromlieferung ist die Haftung<br />
für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.<br />
3. Anfangszählerstand<br />
Der Kunde ist damit einverstanden, dass der zu <strong>Vertrag</strong>sbeginn erforderliche Zählerstand<br />
durch SWH-E unter Berücksichtigung jahreszeitlicher Verbrauchsschwankungen<br />
aus dem Gesamtjahresverbrauch errechnet wird. Auf Wunsch kann der Kunde aber<br />
auch den von ihm selbst zum <strong>Vertrag</strong>sbeginn abgelesenen Zählerstand SWH-E unverzüglich<br />
mitteilen.<br />
4. Änderung der <strong>Vertrag</strong>sbedingungen<br />
SWH-E ist berechtigt, diese <strong>Vertrag</strong>sbedingungen sowie die Ergänzenden Bedingungen<br />
zur StromGVV einseitig zu ändern. Werden gegenüber dem Zeitpunkt des Abschlusses<br />
des Stromlieferungsvertrages neue <strong>Vertrag</strong>sbedingungen festgelegt, so wird SWH-E<br />
den Kunden von den Änderungen unverzüglich auf geeignete Art und Weise in Kenntnis<br />
setzen. Änderungen der <strong>Vertrag</strong>sbedingungen erlangen mit Beginn des übernächsten<br />
Monats nach Verständigung des Kunden Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen und<br />
zukünftigen Rechtsbeziehungen im Rahmen des Stromlieferungsvertrages zwischen<br />
SWH-E und dem Kunden, sofern bis dahin nicht ein schriftlicher Widerspruch des Kunden<br />
bei SWH-E eingeht. Daneben ist der Kunde berechtigt, den <strong>Vertrag</strong> ohne Einhaltung<br />
einer Kündigungsfrist zu kündigen (§ 41 Abs. 3 EnWG). SWH-E wird den Kunden<br />
in der Verständigung von der Änderung der <strong>Vertrag</strong>sbedingungen auf die Tatsache<br />
aufmerksam machen, dass das Stillschweigen des Kunden bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist<br />
als Zustimmung zur Änderung der <strong>Vertrag</strong>sbedingungen gilt.<br />
5. Lieferantenwechsel<br />
SWH-E wird den Lieferantenwechsel zügig und ohne gesonderte Kosten für den<br />
Kunden abwickeln.<br />
6. Schlussbestimmungen<br />
Dieser <strong>Vertrag</strong> ersetzt alle bisherigen Vereinbarungen zur Belieferung der umseitig genannten<br />
Verbrauchsstelle des Kunden mit Strom. Regelungen in bisherigen Verträgen<br />
oder Vereinbarungen, welche den Anschluss des Kunden an das (örtliche) Verteilnetz<br />
des Netzbetreibers betreffen, bleiben von diesem <strong>Vertrag</strong> unberührt. Der Wechsel zu<br />
SWH-E erfolgt unentgeltlich und im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen<br />
des Vorlieferanten. Der Kunde bevollmächtigt SWH-E, bestehende Stromlieferverträge<br />
mit anderen Lieferanten als SWH-E für die vertragliche Verbrauchsstelle zu<br />
kündigen und die für die Stromlieferung erforderlichen Verträge mit den zuständigen<br />
Netzbetreibern abzuschließen. Der Kunde erhält aktuelle Informationen über geltende<br />
Preise und sonstige Entgelte über die Internet-Seite (www.swhd.de) und das Kundenzentrum<br />
der SWH-E. Sämtliche Anlagen zu diesem <strong>Vertrag</strong> sind Bestandteil des <strong>Vertrag</strong>es.<br />
7. Beschwerdestelle<br />
Sollten Sie mit unseren Leistungen nicht zufrieden sein, wenden Sie sich an unsere<br />
Beschwerdestelle, die Sie wie folgt erreichen: <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Heidelberg</strong> Energie GmbH;<br />
Telefon: 0800 513-5132; Fax.: 06221 513 3340; E-Mail: kundenzentrum@swhd.de.<br />
Sollten wir Ihrer Beschwerde nicht binnen vier Wochen abhelfen, können Sie sich an<br />
die dafür eingerichtete neutrale Schlichtungsstelle wenden. Kontakt: Schlichtungsstelle<br />
Energie e. V., Friedrichsstraße 133, 10117 Berlin; Telefon: 030 2757240-0; Internet:<br />
www.schlichtungsstelle-energie.de; Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de<br />
Beschwerden nimmt auch der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur entgegen,<br />
den Sie wie folgt erreichen: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,<br />
Post und Eisenbahnen Verbraucherservice; Postfach 8001; 53105 Bonn;<br />
Telefon: Mo.-Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr 030 22480-500 oder 01805 101000<br />
Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)<br />
Fax: 030 22480-323; E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de<br />
8. Widerrufsbelehrung<br />
Widerrufsrecht<br />
Sie können Ihre <strong>Vertrag</strong>serklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen<br />
in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser<br />
Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der<br />
wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Ware nicht vor Eingang der ersten Teillieferung)<br />
und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2<br />
i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312<br />
g Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 34 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt<br />
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Heidelberg</strong> Energie GmbH, Kurfürsten-Anlage 42-50, 69115 <strong>Heidelberg</strong>; E-Mail: kundenzentrum@swhd.de<br />
Widerrufsfolgen<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen<br />
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können<br />
Sie uns die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile)<br />
nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw.<br />
herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung<br />
von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt<br />
für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />
Ihre<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Heidelberg</strong><br />
Energie GmbH<br />
Übrigens:<br />
Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung<br />
und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei<br />
der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter<br />
www.bfee-a.de. Weitere Effizienzprodukte aus unserem Hause können Sie ebenso<br />
unserer Homepage entnehmen.<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Heidelberg</strong> Energie GmbH · Kurfürsten-Anlage 42–50 · 69115 <strong>Heidelberg</strong> · Telefon: 0800 513-5132 (kostenlos) · Telefax: 06221 513-3340 · E-Mail: kundenzentrum@swhd.de<br />
Geschäft sführer: Dipl.-Ing. (FH), Betriebswirt (VWA) Michael Teigeler<br />
Registergericht: Amtsgericht MA · HRB-Nr. 335087 · Steuer-Nr. 32493/85529 · Bank: Sparkasse <strong>Heidelberg</strong> · Kto.-Nr. 11 100 · BLZ 672 500 20