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Vertrag: heidelberg STROM fix 2014/2 - Stadtwerke Heidelberg

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2013 SWH-E · Stand: 1. Januar 2013 Zertifiziertes Umweltunternehmen<br />

Auftrag/<strong>Vertrag</strong> zur Lieferung<br />

elektrischer Energie<br />

gemäß Sondervertrag <strong>heidelberg</strong> <strong>STROM</strong> <strong>fix</strong> <strong>2014</strong>/2<br />

(Haushaltsbedarf)<br />

Zwischen (nachstehend Kunde genannt)<br />

Vorname Name<br />

Straße Hausnummer<br />

PLZ und Ort<br />

Telefon Mobil für Rückfragen (freiwillige Angabe)<br />

Eigentümer, z.B. Vermieter<br />

<strong>Vertrag</strong>skonto <strong>Vertrag</strong>summer<br />

und der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Heidelberg</strong> Energie GmbH<br />

(nachstehend SWH-E genannt)<br />

Verbrauchsstelle<br />

(Nur ausfüllen, falls abweichend von der o. a. Adresse des Kunden)<br />

Straße und Hausnummer ggf. Etage/Wohnung<br />

PLZ und Ort<br />

1. Voraussetzung<br />

<strong>heidelberg</strong> <strong>STROM</strong> <strong>fix</strong> <strong>2014</strong>/2 ist für die Lieferung von Strom im jährlichen Mengenbereich<br />

bis 60.000 kWh verfügbar. Für dieses Produkt steht ein Kontingent von 4 Mio. kWh/<br />

Jahr zur Verfügung. Ist das Kontingent ausgeschöpft, kann SWH-E Ihren Antrag ablehnen.<br />

2. <strong>Vertrag</strong>sdauer und Preise<br />

Die Lieferung hat eine feste Laufzeit bis zum 30.06.<strong>2014</strong>. Der <strong>Vertrag</strong> endet automatisch<br />

zu diesem Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. SWH-E unterbreitet<br />

Ihnen frühzeitig vor <strong>Vertrag</strong>sende ein Angebot für einen neuen Stromliefervertrag. Die<br />

Stromlieferung beginnt zum nächstmöglichen Termin, frühestens zum 01.01.2013.<br />

SWH-E weist darauf hin, dass der Stromlieferungsvertrag erst zu dem in der<br />

Auftragsbestätigung genannten Termin wirksam wird.<br />

Für die Lieferung elektrischer Energie, die erforderlichen Netzdienstleistungen und die<br />

Messung werden folgende Preise berechnet:<br />

Preisstand 01.01.2013<br />

<strong>heidelberg</strong> <strong>STROM</strong> <strong>fix</strong> <strong>2014</strong>/2<br />

Verbrauchsstufe S (bis 2.482 kWh/Jahr)<br />

brutto netto netto ohne<br />

Stromsteuer<br />

Energiepreis in Cent/kWh 25,68 21,58 19,53<br />

monatliche Pauschale in Euro<br />

Verbrauchsstufe M (2.483–5.444 kWh/Jahr)<br />

4,11 3,45 3,45<br />

Energiepreis in Cent/kWh 22,70 19,08 17,03<br />

monatliche Pauschale in Euro<br />

Verbrauchsstufe L (ab 5.445 kWh/Jahr)<br />

10,26 8,62 8,62<br />

Energiepreis in Cent/kWh<br />

<strong>heidelberg</strong> <strong>STROM</strong> <strong>fix</strong> <strong>2014</strong>/2 nacht *<br />

24,96 20,98 18,93<br />

Energiepreis HT in Cent/kWh 22,70 19,08 17,03<br />

Energiepreis NT in Cent/kWh 18,08 15,20 13,15<br />

monatliche Pauschale in Euro 13,34 11,21 11,21<br />

* Die Einstufung des Energiepreises HT bei <strong>heidelberg</strong> <strong>STROM</strong> <strong>fix</strong> <strong>2014</strong>/2 nacht erfolgt in Abhängigkeit vom<br />

Jahresverbrauch. Ab einem Stromverbrauch von 7.080 kWh pro Jahr im HT-Bereich wird der Energiepreis der<br />

Verbrauchsstufe L berechnet. Dabei entfällt die monatliche Pauschale. Der Tarif <strong>heidelberg</strong> <strong>STROM</strong> <strong>fix</strong> <strong>2014</strong>/2<br />

nacht kann außerhalb unseres Versorgungsnetzes zur Zeit nicht angeboten werden.<br />

Die angegebenen Bruttopreise beinhalten Netznutzungsentgelte, Stromsteuer, Konzessionsabgaben,<br />

Entgelte für Messung und Verrechnung, Mehrbelastungen aus den Verpflichtungen<br />

des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes<br />

(KWKG), die Offshore-Haftungsumlage sowie die jeweils gültige gesetzliche<br />

Umsatzsteuer, derzeit 19%.<br />

<strong>heidelberg</strong> <strong>STROM</strong> <strong>fix</strong> <strong>2014</strong>/2 bietet Ihnen eine Preisgarantie bis zum 30.06.<strong>2014</strong>.<br />

Ausgenommen sind künftige Änderungen der Umsatz-, und/oder Stromsteuer sowie<br />

eventueller neuer Steuern/Abgaben. SWH-E kann Änderungen aufgrund des<br />

vorstehenden Satzes ohne Ankündigungsfrist und ohne dass Ihnen aus diesem<br />

Grunde ein Sonderkündigungsrecht zusteht, an Sie weitergeben. SWH-E wird Sie<br />

über die solcherart angepassten Preise in geeigneter Weise, z. B. mit der Rechnung,<br />

informieren. SWH-E kann das Recht zur Weitergabe geänderter bzw. neu<br />

eingeführter Steuern/Abgaben auch vor Lieferbeginn ausüben.<br />

3. Stromversorgungsangaben (nur für Neukunden)<br />

Um Sie möglichst schnell mit unserem preisgünstigen Strom versorgen zu können,<br />

bitten wir Sie um Angabe der folgenden Daten und um Zusendung (Kopie) Ihrer<br />

letzten Stromrechnung.<br />

Name Ihres bisherigen Versorgers<br />

Ihre Zählernummer<br />

Ihr letzter Jahresstromverbrauch<br />

Ihr letzter monatlicher Abschlagsbetrag<br />

Bei Neueinzug bitte zusätzlich angeben:<br />

Datum des Neueinzugs<br />

Zählerstand bei Neueinzug Neue Zählernummer<br />

Name des Vormieters<br />

4. Auftragserteilung, Vollmacht und Bonitätsabfrage<br />

Hiermit wird die SWH-E mit der Lieferung des gesamten Bedarfs an elektrischer<br />

Energie (Stromlieferung) für die vorgenannte Verbrauchsstelle beauftragt. Die<br />

SWH-E wird zur Kündigung des bestehenden Stromlieferungsvertrages sowie zur<br />

Vornahme aller damit im Zusammenhang erforderlichen Erklärungen und Handlungen<br />

bevollmächtigt. Ferner wird der SWH-E – falls nötig – zum Abschluss der<br />

erforderlichen Verträge mit dem örtlichen Netzbetreiber sowie zur Vornahme aller<br />

damit im Zusammenhang notwendigen Erklärungen und Handlungen Vollmacht<br />

erteilt. Die SWH-E übernimmt die Abrechnung des <strong>Vertrag</strong>es. Zusätzliche Kosten<br />

entstehen dadurch nicht.<br />

Mit der Beauftragung zur Stromlieferung werden Ihre Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz<br />

zur <strong>Vertrag</strong>sabwicklung und zur Pflege der Kundenbeziehung<br />

erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Daten werden nur an andere Stellen weiter<br />

gegeben, soweit dies zur <strong>Vertrag</strong>serfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften<br />

erforderlich ist. Dazu gehört der Austausch von Daten für Abrechnungszwecke<br />

mit Netzbetreibern und Dienstleistern der SWH-E, z. B. dem Kundenservice der<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Heidelberg</strong> GmbH. Bei neuen Geschäftspartnern holen wir zum Schutz<br />

vor eventuellen Zahlungsausfällen Auskünfte über deren Bonität ein. Die umseitig<br />

aufgeführten Besonderen Bedingungen sind wesentlicher Bestandteil dieses<br />

<strong>Vertrag</strong>es.<br />

Ort und Datum<br />

7 Unterschrift Kunde<br />

5. Einzugsermächtigung<br />

Meine Zahlungsmodalitäten bleiben bestehen.<br />

Ich bevollmächtige SWH-E, die Abschlagszahlungen und die Jahresrechnungen von<br />

meinem Konto abzubuchen.<br />

Bitte nutzen Sie folgende Bankdaten:<br />

Geldinstitut<br />

BLZ Kto.-Nr.<br />

Ort und Datum<br />

7<br />

Unterschrift<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Heidelberg</strong> Energie GmbH · Kurfürsten-Anlage 42–50 · 69115 <strong>Heidelberg</strong> · Telefon: 0800 5135132 (kostenlos) · Telefax: 06221 513-3340 · E-Mail: kundenzentrum@swhd.de<br />

Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH), Betriebswirt (VWA) Michael Teigeler<br />

Registergericht: Amtsgericht MA · HRB-Nr. 335087 · Steuer-Nr. 32493/85529 · Bank: Sparkasse <strong>Heidelberg</strong> · Kto.-Nr. 11 100 · BLZ 672 500 20


2013 SWH-E · Stand: 1. Januar 2013 Zertifi ziertes Umweltunternehmen<br />

Besondere Bedingungen<br />

für die Lieferung von Strom an Sondervertragskunden<br />

der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Heidelberg</strong> Energie GmbH (nachstehend SWH-E genannt)<br />

Stand 01/2013<br />

1. <strong>Vertrag</strong>sbestandteile<br />

Weitere Bestandteile des <strong>Vertrag</strong>s sind:<br />

> Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden<br />

und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz<br />

(StromGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung.<br />

> Ergänzenden Bedingungen der SWH-E zur Strom GVV in der jeweils gültigen Fassung.<br />

Die jeweils gültigen Verordnungen/Bedingungen finden Sie unter www.swhd.de.<br />

2. Haftung<br />

Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung ist,<br />

soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs handelt, SWH-E von der<br />

Leistungspflicht und der Haftung befreit. SWH-E wird dem Kunden im Rahmen der<br />

<strong>Vertrag</strong>sbestätigung den zuständigen Netzbetreiber (Firma, Registergericht, Registernummer<br />

und Adresse) mitteilen. Der jeweilige Netzbetreiber haftet im Rahmen der Verordnung<br />

über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für<br />

die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV). Im Übrigen haftet SWH-E nur für<br />

die Verletzung vertraglicher Pflichten, wenn SWH-E die Verletzung zu vertreten hat. Zu<br />

vertreten hat SWH-E Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch der gesetzlichen Vertreter<br />

oder Erfüllungsgehilfen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet SWH-E nur bei Verletzung<br />

des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen, in denen eine Freizeichnung<br />

von der Haftung wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des<br />

<strong>Vertrag</strong>es ergeben, so einschränken würde, dass die Erreichung des <strong>Vertrag</strong>szweckes<br />

gefährdet ist (Kardinalpflichten). SWH-E haftet nicht für reine Vermögensschäden, insbesondere<br />

nicht für Mangelfolgeschäden und Schäden aus entgangenem Gewinn. Dies<br />

gilt jedoch nicht für grob fahrlässige oder vorsätzliche Schädigung. Im Falle einer von<br />

SWH-E veranlassten, nicht berechtigten Unterbrechung der Stromlieferung ist die Haftung<br />

für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.<br />

3. Anfangszählerstand<br />

Der Kunde ist damit einverstanden, dass der zu <strong>Vertrag</strong>sbeginn erforderliche Zählerstand<br />

durch SWH-E unter Berücksichtigung jahreszeitlicher Verbrauchsschwankungen<br />

aus dem Gesamtjahresverbrauch errechnet wird. Auf Wunsch kann der Kunde aber<br />

auch den von ihm selbst zum <strong>Vertrag</strong>sbeginn abgelesenen Zählerstand SWH-E unverzüglich<br />

mitteilen.<br />

4. Änderung der <strong>Vertrag</strong>sbedingungen<br />

SWH-E ist berechtigt, diese <strong>Vertrag</strong>sbedingungen sowie die Ergänzenden Bedingungen<br />

zur StromGVV einseitig zu ändern. Werden gegenüber dem Zeitpunkt des Abschlusses<br />

des Stromlieferungsvertrages neue <strong>Vertrag</strong>sbedingungen festgelegt, so wird SWH-E<br />

den Kunden von den Änderungen unverzüglich auf geeignete Art und Weise in Kenntnis<br />

setzen. Änderungen der <strong>Vertrag</strong>sbedingungen erlangen mit Beginn des übernächsten<br />

Monats nach Verständigung des Kunden Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen und<br />

zukünftigen Rechtsbeziehungen im Rahmen des Stromlieferungsvertrages zwischen<br />

SWH-E und dem Kunden, sofern bis dahin nicht ein schriftlicher Widerspruch des Kunden<br />

bei SWH-E eingeht. Daneben ist der Kunde berechtigt, den <strong>Vertrag</strong> ohne Einhaltung<br />

einer Kündigungsfrist zu kündigen (§ 41 Abs. 3 EnWG). SWH-E wird den Kunden<br />

in der Verständigung von der Änderung der <strong>Vertrag</strong>sbedingungen auf die Tatsache<br />

aufmerksam machen, dass das Stillschweigen des Kunden bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist<br />

als Zustimmung zur Änderung der <strong>Vertrag</strong>sbedingungen gilt.<br />

5. Lieferantenwechsel<br />

SWH-E wird den Lieferantenwechsel zügig und ohne gesonderte Kosten für den<br />

Kunden abwickeln.<br />

6. Schlussbestimmungen<br />

Dieser <strong>Vertrag</strong> ersetzt alle bisherigen Vereinbarungen zur Belieferung der umseitig genannten<br />

Verbrauchsstelle des Kunden mit Strom. Regelungen in bisherigen Verträgen<br />

oder Vereinbarungen, welche den Anschluss des Kunden an das (örtliche) Verteilnetz<br />

des Netzbetreibers betreffen, bleiben von diesem <strong>Vertrag</strong> unberührt. Der Wechsel zu<br />

SWH-E erfolgt unentgeltlich und im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen<br />

des Vorlieferanten. Der Kunde bevollmächtigt SWH-E, bestehende Stromlieferverträge<br />

mit anderen Lieferanten als SWH-E für die vertragliche Verbrauchsstelle zu<br />

kündigen und die für die Stromlieferung erforderlichen Verträge mit den zuständigen<br />

Netzbetreibern abzuschließen. Der Kunde erhält aktuelle Informationen über geltende<br />

Preise und sonstige Entgelte über die Internet-Seite (www.swhd.de) und das Kundenzentrum<br />

der SWH-E. Sämtliche Anlagen zu diesem <strong>Vertrag</strong> sind Bestandteil des <strong>Vertrag</strong>es.<br />

7. Beschwerdestelle<br />

Sollten Sie mit unseren Leistungen nicht zufrieden sein, wenden Sie sich an unsere<br />

Beschwerdestelle, die Sie wie folgt erreichen: <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Heidelberg</strong> Energie GmbH;<br />

Telefon: 0800 513-5132; Fax.: 06221 513 3340; E-Mail: kundenzentrum@swhd.de.<br />

Sollten wir Ihrer Beschwerde nicht binnen vier Wochen abhelfen, können Sie sich an<br />

die dafür eingerichtete neutrale Schlichtungsstelle wenden. Kontakt: Schlichtungsstelle<br />

Energie e. V., Friedrichsstraße 133, 10117 Berlin; Telefon: 030 2757240-0; Internet:<br />

www.schlichtungsstelle-energie.de; Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de<br />

Beschwerden nimmt auch der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur entgegen,<br />

den Sie wie folgt erreichen: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,<br />

Post und Eisenbahnen Verbraucherservice; Postfach 8001; 53105 Bonn;<br />

Telefon: Mo.-Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr 030 22480-500 oder 01805 101000<br />

Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)<br />

Fax: 030 22480-323; E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de<br />

8. Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre <strong>Vertrag</strong>serklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen<br />

in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser<br />

Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der<br />

wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Ware nicht vor Eingang der ersten Teillieferung)<br />

und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2<br />

i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312<br />

g Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 34 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt<br />

die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Heidelberg</strong> Energie GmbH, Kurfürsten-Anlage 42-50, 69115 <strong>Heidelberg</strong>; E-Mail: kundenzentrum@swhd.de<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen<br />

zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können<br />

Sie uns die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile)<br />

nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw.<br />

herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung<br />

von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt<br />

für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />

Ihre<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Heidelberg</strong><br />

Energie GmbH<br />

Übrigens:<br />

Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung<br />

und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei<br />

der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter<br />

www.bfee-a.de. Weitere Effizienzprodukte aus unserem Hause können Sie ebenso<br />

unserer Homepage entnehmen.<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Heidelberg</strong> Energie GmbH · Kurfürsten-Anlage 42–50 · 69115 <strong>Heidelberg</strong> · Telefon: 0800 513-5132 (kostenlos) · Telefax: 06221 513-3340 · E-Mail: kundenzentrum@swhd.de<br />

Geschäft sführer: Dipl.-Ing. (FH), Betriebswirt (VWA) Michael Teigeler<br />

Registergericht: Amtsgericht MA · HRB-Nr. 335087 · Steuer-Nr. 32493/85529 · Bank: Sparkasse <strong>Heidelberg</strong> · Kto.-Nr. 11 100 · BLZ 672 500 20

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