Katalog Innenausbau Boden - Cassens
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DIN 18560-2:<br />
Estriche und<br />
Heizestriche<br />
auf Dämmschichten<br />
EnergieEinspar-<br />
Verordnung (EnEV)<br />
Diese Norm gilt für schwimmende Estriche, die<br />
Anforderungen an den Schall- und/oder Wärmeschutz<br />
zu erfüllen haben. In der Norm werden<br />
im Wesentlichen die Anforderungen an die Eigenschaften,<br />
die Bezeichnung, Ausführung und Prü-<br />
Die EnEV löste zum 1.2.2002 sowohl die bis dahin<br />
gültige 3. Wärmeschutz-Verordnung als auch<br />
die Heizanlagen-Verordnung ab. Sie bestimmt den<br />
Energiebedarf von neu zu errichtenden Gebäuden<br />
und regelt Energiesparmaßnahmen bei Altbau-<br />
Modernisierungen.<br />
Neubau<br />
Für neu zu errichtende Gebäude kommen mit<br />
EnEV einige Anforderungen hinzu, die bislang<br />
nicht berücksichtigt werden, die jedoch auf die<br />
energetische Beschaffenheit eines Gebäudes erheblichen<br />
Einfluss haben:<br />
Wärmebrücken müssen bei der Berechnung des<br />
U-Wertes berücksichtigt werden.<br />
Lüftungsverluste sollen mit Hilfe einer Dichtheitsprüfung<br />
(Blower-Door-Test) verringert werden.<br />
Der sommerliche Wärmeschutz muss sichergestellt<br />
werden.<br />
Der Wärmedurchgangskoeffizient bei Rollladenkästen<br />
muss begrenzt werden.<br />
fung von Mörtel- und Fließestrichen auf Basis von<br />
Calciumsulfat und Zement sowie von Gussasphaltestrichen<br />
beschrieben. Ebenfalls sind Hinweise zur<br />
notwendigen Estrichdicke in Abhängigkeit von<br />
Estrich-Dämmplatten zu finden.<br />
Altbau-Modernisierung<br />
Die Verbesserung des Wärmeschutzes bestehender<br />
Gebäude ist auch in der EnEV wie bisher nach Bauteilverfahren<br />
festgelegt. Wieder sind bei der Sanierung<br />
maximal zulässige U-Werte (bisherige Bezeichnung<br />
k-Wert) einzuhalten. Neu sind dabei folgende<br />
Festlegungen:<br />
Bei Außenwänden und im Kellerbereich wird zwischen<br />
Wärmedämmmaßnahmen mit geringeren<br />
Anforderungen auf der warmen und solchen mit<br />
höheren Anforderungen auf der kalten Seite unterschieden.<br />
Für die Ausfachung bei der Erneuerung von<br />
Fachwerkwänden wurde ein maximal zulässiger<br />
U-Wert eingeführt.<br />
Bei Wänden mit U 0,9 W/(m2 ·K) wird jetzt im<br />
Falle einer Putzerneuerung zusätzlicher Wärmeschutz<br />
verlangt.<br />
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