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Katalog Innenausbau Boden - Cassens

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DIN 18560-2:<br />

Estriche und<br />

Heizestriche<br />

auf Dämmschichten<br />

EnergieEinspar-<br />

Verordnung (EnEV)<br />

Diese Norm gilt für schwimmende Estriche, die<br />

Anforderungen an den Schall- und/oder Wärmeschutz<br />

zu erfüllen haben. In der Norm werden<br />

im Wesentlichen die Anforderungen an die Eigenschaften,<br />

die Bezeichnung, Ausführung und Prü-<br />

Die EnEV löste zum 1.2.2002 sowohl die bis dahin<br />

gültige 3. Wärmeschutz-Verordnung als auch<br />

die Heizanlagen-Verordnung ab. Sie bestimmt den<br />

Energiebedarf von neu zu errichtenden Gebäuden<br />

und regelt Energiesparmaßnahmen bei Altbau-<br />

Modernisierungen.<br />

Neubau<br />

Für neu zu errichtende Gebäude kommen mit<br />

EnEV einige Anforderungen hinzu, die bislang<br />

nicht berücksichtigt werden, die jedoch auf die<br />

energetische Beschaffenheit eines Gebäudes erheblichen<br />

Einfluss haben:<br />

Wärmebrücken müssen bei der Berechnung des<br />

U-Wertes berücksichtigt werden.<br />

Lüftungsverluste sollen mit Hilfe einer Dichtheitsprüfung<br />

(Blower-Door-Test) verringert werden.<br />

Der sommerliche Wärmeschutz muss sichergestellt<br />

werden.<br />

Der Wärmedurchgangskoeffizient bei Rollladenkästen<br />

muss begrenzt werden.<br />

fung von Mörtel- und Fließestrichen auf Basis von<br />

Calciumsulfat und Zement sowie von Gussasphaltestrichen<br />

beschrieben. Ebenfalls sind Hinweise zur<br />

notwendigen Estrichdicke in Abhängigkeit von<br />

Estrich-Dämmplatten zu finden.<br />

Altbau-Modernisierung<br />

Die Verbesserung des Wärmeschutzes bestehender<br />

Gebäude ist auch in der EnEV wie bisher nach Bauteilverfahren<br />

festgelegt. Wieder sind bei der Sanierung<br />

maximal zulässige U-Werte (bisherige Bezeichnung<br />

k-Wert) einzuhalten. Neu sind dabei folgende<br />

Festlegungen:<br />

Bei Außenwänden und im Kellerbereich wird zwischen<br />

Wärmedämmmaßnahmen mit geringeren<br />

Anforderungen auf der warmen und solchen mit<br />

höheren Anforderungen auf der kalten Seite unterschieden.<br />

Für die Ausfachung bei der Erneuerung von<br />

Fachwerkwänden wurde ein maximal zulässiger<br />

U-Wert eingeführt.<br />

Bei Wänden mit U 0,9 W/(m2 ·K) wird jetzt im<br />

Falle einer Putzerneuerung zusätzlicher Wärmeschutz<br />

verlangt.<br />

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