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Hella Beleuchtung 2011/2012 - Technomag

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Hinweise für LED-Scheinwerfer<br />

und Arbeitsscheinwerfer<br />

Hinweise für Scheinwerfer in LED-Technik<br />

Im Zusammenhang mit diesen geringen Leistungen, die sich deutlich von einer Glühlampenversion unterscheiden,<br />

kann es beim Betrieb an verschiedenen Zugfahrzeugen zu Problemen kommen, weil von einigen Zugfahrzeugen weitere Lichtfunktionen<br />

detektiert werden. Dies stellt eine Komfortfunktion des Fahrzeugs dar, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist<br />

und den Fahrer nicht von seiner Verpflichtung zur visuellen Kontrolle der <strong>Beleuchtung</strong>seinrichtung befreit.<br />

Die im Geltungsbereich der ECE R48 gesetzlich geforderte Ausfallkontrolle eines LED-Scheinwerfers ist im Fahrzeug durch geeignete<br />

Maßnahmen sicher zu stellen. Hierfür ist der Kunde verantwortlich.<br />

Auch hier kann es durch die geringen Leistungen zu Fehldiagnosen kommen<br />

(Instrumententafel im Fahrerhaus zeigt einen Lampenausfall an, obwohl die Funktion gegeben ist).<br />

Die Funktionsfähigkeit dieser Lampenausfallkontrollen ist ausschließlich durch den Fahrzeughersteller feststellbar.<br />

Der Betrieb des LED-Scheinwerfers mit Wechselspannung oder getakteter Gleichspannung ist nicht zulässig!<br />

Die einzelnen Funktionen eines Scheinwerfers dürfen nur mit einer fahrzeugseitigen Sicherung von max. 10A (fahrzeugspezifisch 5A)<br />

betrieben werden.<br />

Im Falle einer fahrzeugseitigen Strombegrenzung in Höhe der obigen Vorgabe durch das fahrzeugseitige Steuergerät<br />

kann auf eine zusätzliche Sicherung für den Scheinwerfer verzichtet werden.<br />

Hinweise für Arbeitsscheinwerfer<br />

Nachts arbeiten –<br />

mit dem richtigen Scheinwerfer ist das kein Problem.<br />

Dafür wurden spezielle Scheinwerfertypen entwickelt:<br />

Abblend- und Fernscheinwerfer:<br />

für die Ausleuchtung der Fahrbahn im Straßenverkehr.<br />

Nebelscheinwerfer:<br />

bei schlechter Sicht im Straßenverkehr.<br />

Arbeitsscheinwerfer:<br />

zur <strong>Beleuchtung</strong> einer Arbeitsfläche am Fahrzeug abseits<br />

des öffentlichen Straßenverkehrs.<br />

Bei der für Arbeitsbeleuchtung typischen Anbauhöhe (2,50 m)<br />

bringen nur Arbeitsscheinwerfer eine brauchbare Ausleuchtung<br />

des Arbeitsfeldes.<br />

Die standardmäßige Fahrzeugbeleuchtung reicht bei weitem<br />

nicht aus!<br />

Ein guter Arbeitsscheinwerfer zeichnet sich durch eine<br />

gleichmäßige Ausleuchtung einer möglichst großen Fläche<br />

und einen weichen Übergang im Randbereich aus.<br />

Aktive Sicherheit durch richtige Ausleuchtung!<br />

Entscheidend für ein optimales Arbeitslicht ist nicht nur<br />

die Wahl des geeigneten Scheinwerfertyps, sondern auch<br />

die richtige Positionierung am Fahrzeug.<br />

Arbeitsscheinwerfer strahlen im Winkel zur beleuchteten<br />

Fläche. Das bedeutet, schon geringe Veränderungen<br />

des Neigungswinkels und der Anbauhöhe bewirken einen<br />

großen Einfluss auf die Ausleuchtung der Arbeitsfläche.<br />

Vorteilhaft ist eine möglichst hohe Anbauposition für<br />

eine großflächige Ausleuchtung.<br />

Abblendlicht<br />

Nebellicht<br />

niedrige<br />

Anbauposition<br />

Fernlicht<br />

Arbeitslicht<br />

hohe<br />

Anbauposition<br />

Rechtliche Hinweise:<br />

Nach STVZO § 52 (7) [Deutschland] dürfen alle mehrspurigen Fahrzeuge mit einem oder mehreren Arbeitsscheinwerfern<br />

ausgerüstet werden.<br />

Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt (auf öffentlichen Straßen) benutzt werden,<br />

sondern nur bei stehenden Fahrzeugen, z. B. zum Be- und Entladen.<br />

Ausnahme sind Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung, der Reinigung von Straßen oder der Müllabfuhr dienen,<br />

wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört.<br />

Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.<br />

Arbeitsscheinwerfer müssen unabhängig von allen anderen Scheinwerfern oder Leuchten eingeschaltet werden können,<br />

z. B. die elektrische Schaltung zusammen mit dem Rückfahrlicht ist nicht zulässig.<br />

Hierfür bietet <strong>Hella</strong> spezielle Rückfahrscheinwerfer an.<br />

Es existieren keine besonderen Vorschriften für die Zulassung, z. B. nach ECE oder EG, da Arbeitsscheinwerfer während<br />

der Fahrt nur abseits von öffentlichen Straßen benutzt werden dürfen.<br />

4.02 L 10

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