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Hausordnung für die Turnhalle der Gemeinde Betzigau

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<strong>Hausordnung</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Turnhalle</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Betzigau</strong><br />

Die <strong>Turnhalle</strong> mit dem Anbau ist eine öffentliche Einrichtung und <strong>die</strong>nt in erster Linie dem<br />

Schulsportunterricht <strong>der</strong> Grund- und Teilhauptschule <strong>Betzigau</strong>. Nachrangiger Nutzer ist <strong>der</strong> TSV<br />

<strong>Betzigau</strong>.<br />

Sie wird außerhalb <strong>der</strong> üblichen Schulzeiten den Sporttreibenden Vereinen (Nutzer) <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Betzigau</strong> zu Übungs-, Trainings- und Wettkampfveranstaltungen nach Maßgabe<br />

eines Belegungsplanes überlassen.<br />

Die <strong>Turnhalle</strong> mit Anbau ist eine wertvolle und kostenaufwendige Einrichtung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Betzigau</strong>. Im Interesse einer langjährigen Bestandserhaltung muss daher <strong>die</strong>se <strong>Hausordnung</strong><br />

von allen Benutzern sorgfältig und genau eingehalten werden.<br />

Eine Benutzung ist nur mit Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> und zu den festgelegten Zeiten erlaubt.<br />

Je<strong>der</strong> Benutzer hat sich so zu verhalten, dass niemand geschädigt, gefährdet, mehr als<br />

unvermeidbar behin<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> belästigt wird.<br />

Die <strong>Turnhalle</strong> und ihre Einrichtung muss schonend behandelt und in Ordnung gehalten werden.<br />

Der Sport-, Übungs- und Spielbetrieb muss unter <strong>der</strong> Aufsicht eines verantwortlichen<br />

Lehrers/Übungsleiters stehen. Dieser Aufsichtspflichtige ist neben den einzelnen Benutzern <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Einhaltung <strong>die</strong>ser <strong>Hausordnung</strong> verantwortlich. Erst wenn er anwesend ist, darf <strong>die</strong><br />

eigentliche <strong>Turnhalle</strong>, sowie <strong>die</strong> Umkleide- und <strong>die</strong> Sanitärräume betreten werden.<br />

Die <strong>Turnhalle</strong> darf ab dem Zugang von den Umklei<strong>der</strong>äumen nur mit sauberen Sportschuhen<br />

betreten werden, <strong>die</strong> vorher nicht im Freien getragen wurden, son<strong>der</strong>n im Hallenbereich<br />

ausschließlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> Hallenbenutzung geeignet sind. Sie dürfen nicht aus Material bestehen,<br />

das farbige Abreibespuren am Boden hinterlässt. Auch Sportschuhe mit Stollen o<strong>der</strong> Spikes<br />

sind verboten.<br />

Es ist nicht erlaubt, Räume, <strong>die</strong> <strong>für</strong> Sport- und Spielbetrieb nicht bestimmt sind o<strong>der</strong> nicht<br />

benötigt werden z.B. den Technikraum zu betreten.<br />

Personen, <strong>die</strong> am Sport- und Spielbetrieb nicht beteiligt sind, dürfen sich in <strong>der</strong> <strong>Turnhalle</strong>, außer<br />

bei genehmigten Veranstaltungen mit Zuschauern, nicht aufhalten.<br />

Zuschauer haben sich in den beiden <strong>Turnhalle</strong>n nur in dem von <strong>der</strong> Schule bzw. TSV <strong>Betzigau</strong><br />

bestimmten Randbereichen einschließlich <strong>der</strong> WC-Anlagen im Erdgeschoss des<br />

Eingangsbereiches aufzuhalten. Von den übrigen Räumen müssen sie fernbleiben. Die den<br />

Besuchern zur Verfügung stehenden Hallenteile sind mit Schutzmatten auszulegen.<br />

Die <strong>Turnhalle</strong> samt ihren Vor- und Nebenräumen ist sauber zu halten. Kreide, Magnesia u.ä.<br />

sind in Behältern aufzubewahren. Wird Magnesia benutzt, ist eine Verschmutzung des<br />

Fußbodens möglichst zu vermeiden. Bei ungünstiger Witterung sind <strong>die</strong> Straßenschuhe zu<br />

säubern, ehe <strong>der</strong> Eingangsbereich <strong>der</strong> Sporthalle betreten wird. Außergewöhnliche, von den<br />

Benutzern verursachte, vermeidbare Verunreinigungen sind von ihnen selbst zu reinigen.<br />

Unterbleibt <strong>die</strong>se Reinigung, nimmt sie <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> auf Kosten des Benutzers vor.<br />

Das Aus- und Ankleiden in <strong>der</strong> <strong>Turnhalle</strong> hat in den Umklei<strong>der</strong>äumen zu geschehen. Die WC-,<br />

Wasch- und Duschräume können benutzt werden. Die Räume sind sauber zu hinterlassen.<br />

In <strong>der</strong> gesamten <strong>Turnhalle</strong> einschließlich Vor- und Nebenräume darf nicht geraucht werden.<br />

Getränke und Speisen dürfen nicht in <strong>die</strong> <strong>Turnhalle</strong> mitgenommen werden.<br />

In den Nebenräumen (Umkleidekabinen) dürfen Getränke und Speisen mitgenommen werden.<br />

Die Räume sind sauber zu hinterlassen.<br />

Der Nutzer kann bei beson<strong>der</strong>en Sportveranstaltungen den Vorraum des Eingangsbereiches <strong>für</strong><br />

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den Verkauf von Speisen und Getränken nutzen. Hierzu ist <strong>die</strong> vorherige Genehmigung <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Betzigau</strong> notwendig.<br />

Die eingebauten und beweglichen Sportgeräte dürfen nur mit Anweisung des<br />

Lehrers/Übungsleiters und nur zweckentsprechend benutzt werden. Verstellbare Geräte sind<br />

nach <strong>der</strong> Benutzung in <strong>die</strong> Grundstellung zu bringen. Sportgeräte sind nach Beendigung des<br />

Sport- und Spielbetriebes unaufgefor<strong>der</strong>t an den Aufbewahrungsort zurückzutragen o<strong>der</strong>, falls<br />

Rollvorrichtungen vorhanden sind, zurückzurollen.<br />

Schleifen über den Boden ist untersagt.<br />

Die Benutzer müssen sich vorher von <strong>der</strong> ordnungsgemäßen und gefahrlosen Beschaffenheit<br />

<strong>der</strong> Anlagen und Geräte überzeugen, ehe sie <strong>die</strong>se gebrauchen, und müssen sicherstellen,<br />

dass schadhafte Anlagen, Einrichtungen und Geräte nicht benutzt werden. Festgestellte<br />

Schäden und Mängel sind unverzüglich dem Hausmeister zu melden und in das Hallenbuch<br />

einzutragen. In dem Zustand, in dem Anlagen, Einrichtungen und Geräte übernommen werden,<br />

sind sie zu erhalten und wie<strong>der</strong> zurückzugeben.<br />

Die Be<strong>die</strong>nung <strong>der</strong> vorhandenen technischen Anlagen (Basketballkörbe, Beleuchtung,<br />

Jalousien, Lautsprecher, Ringe) ist nur den Lehrern/innen / Übungsleitern/innen o<strong>der</strong> von ihnen<br />

Beauftragten, erfor<strong>der</strong>lichenfalls erst nach entsprechen<strong>der</strong> Einweisung durch den Hausmeister,<br />

gestattet.<br />

Eigene Getränke dürfen von Benutzern nur mit schriftlicher Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> in <strong>die</strong><br />

<strong>Turnhalle</strong> einschließlich Vor- und Nebenräume, eingebracht werden. Die Zustimmung kann<br />

ausnahmsweise im Einzelfall <strong>der</strong> Hausmeister <strong>für</strong> eine Benutzungszeit mündlich erteilen, wenn<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Turnhalle</strong> keine Nachteile zu be<strong>für</strong>chten sind.<br />

Sportgeräte und an<strong>der</strong>e Gegenstände dürfen grundsätzlich aus <strong>der</strong> <strong>Turnhalle</strong> nicht entfernt<br />

werden, auch nicht zur Benützung im Bereich <strong>der</strong> Freisportanlagen, Ausnahmen bedürfen <strong>der</strong><br />

Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>.<br />

In <strong>der</strong> <strong>Turnhalle</strong> ist Fußballspielen nur in hallengemäßer Form unter Beachtung <strong>der</strong> vom Bayer.<br />

Fußballverband da<strong>für</strong> herausgegebenen Richtlinien, sowie nur mit <strong>für</strong> Hallenfußball geeigneten<br />

beson<strong>der</strong>en Bällen erlaubt.<br />

Bei Ballübungen und -spielen ist darauf zu achten, dass Wände und Decke <strong>der</strong> <strong>Turnhalle</strong> samt<br />

Einrichtungen (Deckenstrahler, Uhranlage, Fenster, Vorhänge usw.) nicht verschmutzt und<br />

beschädigt werden. Bälle sind auf ihre Sauberkeit hin zu prüfen. Sie dürfen <strong>für</strong> den Gebrauch in<br />

<strong>der</strong> Halle nicht eingefettet werden. Harzmittel sind beim Ballspiel nicht erlaubt.<br />

Die Benutzungszeiten sind einzuhalten. Der Spiel- und Sportbetrieb ist so rechtzeitig zu<br />

beenden, dass <strong>der</strong> Hallenbereich bis zum Ende <strong>der</strong> gestatteten Benutzungszeit geräumt ist.<br />

Der Übungsbetrieb endet um 22.00 Uhr. Die <strong>Turnhalle</strong> ist bis spätestens 22.30 Uhr zu<br />

verlassen.<br />

Der Lehrer/Übungsleiter überzeugt sich nach Schluss <strong>der</strong> Benutzungszeit von <strong>der</strong> Ordnung in<br />

<strong>der</strong> <strong>Turnhalle</strong> und den benutzten Nebenräumen und dass sich dort niemand mehr aufhält. Er<br />

verlässt <strong>die</strong> <strong>Turnhalle</strong> als Letzter.<br />

Sofern Benutzern Schlüssel <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Turnhalle</strong> überlassen werden, gelten hier<strong>für</strong> beson<strong>der</strong>e<br />

schriftliche Vereinbarungen. Der Schlüsselbesitzer trägt erhöhte Verantwortung und muss alle<br />

Maßnahmen treffen, um Gefahren und Schäden <strong>für</strong> Personen und Sachen abzuwenden.<br />

Grundsätzlich ist geplant, eine Schließanlage mit Co<strong>die</strong>rung bzw. Chipkarte einzuführen. Zu<br />

gegebener Zeit sind mit allen Beteiligten entsprechende Vereinbarungen zu treffen, welche den<br />

Erfor<strong>der</strong>nissen eines solchen Systems Rechnung tragen.<br />

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Alle Benutzer nutzen <strong>die</strong> <strong>Turnhalle</strong>, <strong>die</strong> Nebenräume, Einrichtungen und Gegenstände<br />

grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für Unfälle, Versagen von Einrichtungen, Betriebsstörungen<br />

und sonstige behin<strong>der</strong>nde und beeinträchtigende Ereignisse wird nicht gehaftet. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

haftet im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen nur <strong>für</strong> Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e wird auch <strong>für</strong> eingebrachte, abhanden gekommene Gegenstände, wie<br />

Gar<strong>der</strong>obe, Taschen usw., nicht gehaftet.<br />

Die Benutzer haften <strong>für</strong> alle vorsätzlich o<strong>der</strong> fahrlässig verursachten Schäden, <strong>die</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> o<strong>der</strong> Dritten aus einer nicht ordnungsgemäßen Benutzung entstehen. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

wird auch insofern von Ansprüchen Dritter vorleistend und endgültig freigestellt.<br />

Fahrrä<strong>der</strong> und Kraftfahrzeuge dürfen nur auf den da<strong>für</strong> vorgesehenen Flächen abgestellt<br />

werden. Fahrrä<strong>der</strong> dürfen auf keinen Fall in <strong>die</strong> <strong>Turnhalle</strong> mitgenommen werden. Sie dürfen<br />

auch nicht an den Außenwänden abgestellt werden.<br />

Tiere dürfen nicht in <strong>die</strong> <strong>Turnhalle</strong> mitgebracht werden.<br />

Fundgegenstände sind dem Hausmeister zu übergeben (z.B. Wertsachen) o<strong>der</strong> in <strong>die</strong><br />

„Schlamperkiste“ zu legen (z.B. Kleidungsstücke).<br />

Beauftragte <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Hausmeister, dürfen je<strong>der</strong>zeit <strong>die</strong> Halle in<br />

Erfüllung ihrer Aufgaben, auch während des Spiel- und Sportbetriebes, betreten. Außerdem ist<br />

den Anordnungen <strong>der</strong> Beauftragten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> unverzüglich Folge zu leisten.<br />

Bei Verstößen gegen <strong>die</strong> <strong>Hausordnung</strong> kann <strong>die</strong> Benutzungsgenehmigung entzogen bzw. ein<br />

befristetes o<strong>der</strong> unbefristetes Hausverbot ausgesprochen werden. In beson<strong>der</strong>s<br />

schwerwiegenden Fällen kann das Hausverbot durch einen Beauftragten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>,<br />

insbeson<strong>der</strong>e vom Hausmeister, mündlich erteilt werden.<br />

<strong>Betzigau</strong>, den 10.09.2009<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Betzigau</strong><br />

Roland Helfrich<br />

1. Bürgermeister<br />

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