Muster 2.pdf - Sachverständigenbüro Uwe Torbohm
Muster 2.pdf - Sachverständigenbüro Uwe Torbohm
Muster 2.pdf - Sachverständigenbüro Uwe Torbohm
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Uwe</strong> <strong>Torbohm</strong><br />
Sachverständiger für Immobilienbewertung<br />
Schwerpunkt: Verkehrs-/Marktwertermittlung<br />
einschließlich Bewertung für finanzwirtschaftliche Zwecke<br />
Herr <strong>Muster</strong>mann<br />
<strong>Muster</strong>weg 1<br />
39000 <strong>Muster</strong>hausen<br />
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong><br />
Westring 17<br />
39108 Magdeburg<br />
Telefon: 0391 6231778<br />
Telefax: 0391 6111402<br />
Internet: www.immobilienwert-torbohm.de<br />
e mail: info@immobilienwert-torbohm.de<br />
Datum: 10.02.2011<br />
Auftrag.: 100106<br />
G U T A C H T E N<br />
über den Verkehrswert (Marktwert)<br />
i.S.d. § 194 Baugesetzbuch<br />
für das mit einem<br />
Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garage bebaute Grundstück<br />
in 39000 <strong>Muster</strong>hausen, <strong>Muster</strong>weg 1<br />
Der Verkehrswert des Grundstücks wurde zum Stichtag<br />
05.11.2010 Todestag des Herr <strong>Muster</strong>mann ermittelt mit rd.<br />
59.000,00 €.<br />
Ausfertigung Nr. 1<br />
Dieses Gutachten besteht aus 52 Seiten inkl. 8 Anlagen mit insgesamt 24 Seiten.<br />
Das Gutachten wurde in zwei Ausfertigungen erstellt, davon eine für meine Unterlagen.
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Nr. Abschnitt Seite<br />
Inhaltsverzeichnis ............................................................................................................................................ 2<br />
1 Allgemeine Angaben ................................................................................................................... 3<br />
1.1 Angaben zum Bewertungsobjekt ................................................................................................... 3<br />
1.2 Angaben zum Auftraggeber und Eigentümer ................................................................................ 3<br />
1.3 Angaben zum Auftrag und zur Auftragsabwicklung ....................................................................... 3<br />
1.4 Besonderheiten des Auftrags / Maßgaben des Auftraggebers ...................................................... 4<br />
2 Grund- und Bodenbeschreibung ................................................................................................ 4<br />
2.1 Lage ............................................................................................................................................... 4<br />
2.2 Gestalt und Form ........................................................................................................................... 5<br />
2.3 Erschließung, Baugrund etc. .......................................................................................................... 5<br />
2.4 Privatrechtliche Situation ............................................................................................................... 6<br />
2.5 Öffentlich-rechtliche Situation ........................................................................................................ 7<br />
2.6 Entwicklungszustand inkl. Beitrags- und Abgabensituation .......................................................... 7<br />
2.7 Hinweise zu den durchgeführten Erhebungen ............................................................................... 8<br />
2.8 Derzeitige Nutzung und Vermietungssituation ............................................................................... 8<br />
3 Beschreibung der Gebäude und Außenanlagen ...................................................................... 8<br />
3.1 Vorbemerkungen zur Gebäudebeschreibung ................................................................................ 8<br />
3.2 Einfamilienhaus .............................................................................................................................. 8<br />
3.3 Garage ......................................................................................................................................... 11<br />
3.4 Außenanlagen .............................................................................................................................. 11<br />
4 Ermittlung des Verkehrswerts .................................................................................................. 12<br />
4.1 Grundstücksdaten ........................................................................................................................ 12<br />
4.2 Verfahrenswahl mit Begründung.................................................................................................. 12<br />
4.3 Bodenwertermittlung .................................................................................................................... 13<br />
4.4 Sachwertermittlung ...................................................................................................................... 15<br />
4.5 Sachwertberechnung ................................................................................................................... 18<br />
4.6 Ermittlung der Wertbeeinflussung durch das Wohnungsrecht .................................................... 23<br />
4.7 Ertragswertermittlung ................................................................................................................... 24<br />
4.8 Ertragswertberechnung ................................................................................................................ 27<br />
4.9 Verkehrswert ................................................................................................................................ 30<br />
5 Rechtsgrundlagen, verwendete Literatur und Software ........................................................ 32<br />
5.1 Rechtsgrundlagen der Verkehrswertermittlung ........................................................................... 32<br />
5.2 Verwendete Wertermittlungsliteratur ........................................................................................... 32<br />
5.3 Verwendete fachspezifische Software ......................................................................................... 33<br />
6 Verzeichnis der Anlagen ........................................................................................................... 33<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 2 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
1 Allgemeine Angaben<br />
1.1 Angaben zum Bewertungsobjekt<br />
Art des Bewertungsobjekts:<br />
Objektadresse:<br />
Grundbuchangaben:<br />
Katasterangaben:<br />
Grundstück,<br />
bebaut mit Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garage<br />
<strong>Muster</strong>weg 1<br />
<strong>Muster</strong>hausen 39000<br />
Grundbuch von <strong>Muster</strong>hausen,<br />
Blatt 6817, lfd. Nr. 3<br />
Gemarkung <strong>Muster</strong>hausen, Flur 723,<br />
Flurstück 9/7 (650 m²)<br />
1.2 Angaben zum Auftraggeber und Eigentümer<br />
Auftraggeberin und Eigentümerin:<br />
Frau <strong>Muster</strong>mann<br />
<strong>Muster</strong>weg 1<br />
39000 <strong>Muster</strong>hausen<br />
Auftrag vom 14.01.2011<br />
(Datum des Auftrags)<br />
1.3 Angaben zum Auftrag und zur Auftragsabwicklung<br />
Grund der Gutachtenerstellung:<br />
Wertermittlungsstichtag:<br />
Qualitätsstichtag:<br />
Tag der Ortsbesichtigung:<br />
Teilnehmer am Ortstermin:<br />
Vermögensaufstellung<br />
05.11.2010 Todestag des Herr <strong>Muster</strong>mann, Ehemann der<br />
Auftraggeberin.<br />
Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht gemäß § 2317 Abs. 1<br />
BGB mit dem Erbfalle. Der Berechnung des Pflichtteils und<br />
demzufolge der diesbezüglichen Wertermittlung wird gemäß<br />
§ 2311 BGB der Bestand und der Wert des Nachlasses zur Zeit<br />
des Erbfalls (d.h. zum Todestag des Erblassers) zugrunde<br />
gelegt.<br />
05.11.2010 (entspricht dem Wertermittlungsstichtag)<br />
27.01.2011<br />
Der Sachverständige <strong>Uwe</strong> <strong>Torbohm</strong> sowie die Eigentümerin<br />
Frau <strong>Muster</strong>mann<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 3 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
herangezogene Unterlagen,<br />
Erkundigungen, Informationen:<br />
Von der Auftraggeberin wurden für diese Gutachtenerstellung<br />
im Wesentlichen folgende Unterlagen und Informationen zur<br />
Verfügung gestellt:<br />
• Flurkartenauszug im Maßstab 1:1.000 vom 22.04.2003;<br />
• Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten)<br />
Vom Sachverständigen wurden folgende Auskünfte und<br />
Unterlagen beschafft:<br />
• unbeglaubigter Grundbuchauszug vom 19.01.2011;<br />
• Berechnung des Bruttorauminhalts und der Wohn- und<br />
Nutzflächen;<br />
• schriftliche Auskunft des Bauordnungsamts <strong>Muster</strong>hausen<br />
vom 01.02.2011 zu Baulasten, baubehördlichen<br />
Beschränkungen und Beanstandungen;<br />
• weitere Auskünfte.<br />
1.4 Besonderheiten des Auftrags / Maßgaben des Auftraggebers<br />
Die Auftraggeberin hat die Urkundenrolle 76/2006 des Notars Kristofer <strong>Muster</strong> vom 06.02.2006 übergeben.<br />
Die in diesem Vertrag vereinbarten Wohnungsrechte sollen in dieser Bewertung berücksichtigt werden. Der<br />
Auftraggeberin ist bekannt, dass die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen nur schuldrechtlich<br />
wirken.<br />
2 Grund- und Bodenbeschreibung<br />
2.1 Lage<br />
Bundesland:<br />
Ort und Einwohnerzahl:<br />
überörtliche Anbindung / Entfernungen:<br />
(vgl. Anlage 1 Übersichtskarte)<br />
Sachsen-Anhalt<br />
<strong>Muster</strong>hausen (ca. 234.000 Einwohner);<br />
Stadtteil <strong>Muster</strong>land ca. 8.427 Einwohner);<br />
Laut Statistischem Landesamt Sachsen-Anhalt verändert sich<br />
die Bevölkerungszahl in <strong>Muster</strong>hausen bis zum Jahr 2025 um<br />
-1,9%. (Aktualität: 20. April 2010)<br />
Bundesstraßen:<br />
B100 (ca. 1,2 km entfernt)<br />
Autobahnzufahrt:<br />
A 9 Anschlussstelle <strong>Muster</strong>hausen Zentrum (ca. 11,0 km<br />
entfernt)<br />
Bahnhof:<br />
<strong>Muster</strong>hausen Hauptbahnhof (ca. 5,0 km entfernt)<br />
Flughafen:<br />
Halle/Leipzig (ca. 100,0 km entfernt)<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 4 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
innerörtliche Lage:<br />
(vgl. Anlage 2 Stadtplan)<br />
Art der Bebauung und Nutzungen in der<br />
Straße und im Ortsteil:<br />
Beeinträchtigungen:<br />
Topografie: eben<br />
2.2 Gestalt und Form<br />
Gestalt und Form:<br />
(vgl. Anlage 3 Liegenschaftskarte)<br />
2.3 Erschließung, Baugrund etc.<br />
Straßenart:<br />
Straßenausbau:<br />
Anschlüsse an Versorgungsleitungen und<br />
Abwasserbeseitigung:<br />
Grenzverhältnisse, nachbarliche<br />
Gemeinsamkeiten:<br />
Baugrund, Grundwasser (soweit<br />
augenscheinlich ersichtlich):<br />
Ortsrand;<br />
Die Entfernung zum Stadtzentrum beträgt ca. 4,0 km.<br />
Geschäfte des täglichen Bedarfs ca. 2,0 km entfernt;<br />
Schulen und Ärzte sowie öffentliche Verkehrsmittel<br />
(Straßenbahnhaltestelle) ca. 1,0 km entfernt;<br />
einfache Wohnlage;<br />
als Geschäftslage nicht geeignet<br />
überwiegend wohnbauliche Nutzungen;<br />
aufgelockerte, 1geschossige Bauweise<br />
überschwemmungsgefährdet;<br />
Bei starkem Hochwasser der Elbe steigt das Wasser im<br />
angrenzenden Kolk bis an die Grundstücksgrenze.<br />
Straßenfront:<br />
ca. 23,5 m;<br />
mittlere Tiefe:<br />
ca. 27,5 m;<br />
Grundstücksgröße:<br />
Flurst.Nr.: 9/7 Größe: 650 m²<br />
Bemerkungen:<br />
trapezförmige Grundstücksform<br />
Anliegerstraße;<br />
Straße mit mäßigem Verkehr<br />
voll ausgebaute Fahrbahn aus Betonverbundpflaster;<br />
im Bereich des Wendhammers teilweise Rasengittersteine;<br />
Gehwege nicht vorhanden<br />
elektrischer Strom, Wasser aus öffentlicher Versorgung; (Gas<br />
liegt im Straßenkörper an aber nicht angeschlossen)<br />
Gasversorgung durch einen 4800 l Tank im Garten;<br />
Kanalanschluss; Telefonanschluss<br />
einseitige Grenzbebauung der Garage zu<br />
Grundstück <strong>Muster</strong>weg 2b;<br />
einseitige Grenzbebauung der Garage Grundstück<br />
<strong>Muster</strong>weg 2b zum Bewertungsgrundstück<br />
gewachsener, normal tragfähiger Baugrund;<br />
Nach telefonischer Auskunft von Frau M Tel. 0389/5636761<br />
Untere Wasserbehörde ist das Gebiet überschwemmungsgefährdet.<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 5 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Altlasten:<br />
Die Untersuchung und Bewertung des Bewertungsobjekts<br />
hinsichtlich Altlasten gehören nicht zum Gutachtenauftrag und<br />
werden vereinbarungsgemäß nicht vorgenommen.<br />
Umweltbelange: Angrenzend an das Grundstück befindet sich in nordwestlicher<br />
Richtung ein Naturschutzgebiet.<br />
Nach telefonische Auskunft von Frau L Umweltamt<br />
<strong>Muster</strong>hausen Tel. 0389/5868612 darf der Uferstreifen<br />
ausgehend von der Böschungskante auf einer Breite von 3 m<br />
nicht bebaut werden. Der vorherrschende Pflanzenbewuchs ist<br />
zu erhalten.<br />
Anmerkung:<br />
2.4 Privatrechtliche Situation<br />
grundbuchlich gesicherte Belastungen:<br />
Anmerkung:<br />
nicht eingetragene Rechte und Lasten:<br />
In dieser Wertermittlung ist eine lageübliche Baugrund- und<br />
Grundwassersituation insoweit berücksichtigt, wie sie in die<br />
Vergleichskaufpreise bzw. Bodenrichtwerte eingeflossen ist.<br />
Darüber hinausgehende vertiefende Untersuchungen und<br />
Nachforschungen wurden auftragsgemäß nicht angestellt.<br />
Dem Auftragnehmer liegt ein unbeglaubigter Grundbuchauszug<br />
vom 19.01.2011 vor.<br />
Hiernach besteht in Abteilung II des Grundbuchs von<br />
Magdeburg, Blatt 6817 folgende wertbeeinflussende<br />
Eintragungen:<br />
Baubeschränkung zu Gunsten der Grundstücke <strong>Muster</strong>hausen<br />
Blatt 5770, 5800, 6048, 6813-6816, 6818-6831<br />
gemäß Vertrag vom 20.12.1918 eingetragen am 28.04.1919<br />
Nach mündlicher Auskunft des Grundbuchamts <strong>Muster</strong>hausen,<br />
Frau Kube, ist eine gleiche lautende Baubeschränkung auch<br />
auf den Nachbargrundstücken eingetragen. Die Eintragungsbewilligungen<br />
liegen nicht mehr in der Grundakte. Für die<br />
Feststellung der Art des Rechts müssen die alten Grundbücher<br />
von Cracau, Blatt 615, im Grundbucharchiv <strong>Muster</strong>dorf<br />
eingesehen werden. Diesbezüglich wurden absprachegemäß<br />
keine weiteren Nachforschungen und Untersuchungen<br />
angestellt. Es wird aufgrund der neuen Aufteilung der<br />
Grundstücke und der Genehmigung des Bauvorhabens<br />
unterstellt, dass die Baubeschränkung gegenstandslos ist und<br />
nach rechtlicher Klärung gelöscht werden kann.<br />
Schuldverhältnisse, die ggf. in Abteilung III des Grundbuchs<br />
verzeichnet sein können, werden in diesem Gutachten nicht<br />
berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass ggf.<br />
valutierende Schulden beim Verkauf gelöscht oder durch<br />
Reduzierung des Verkaufspreises ausgeglichen werden.<br />
Zusätzlich zu den in Abteilung II des Grundbuchs eingetragenen<br />
Rechten werden die unentgeltlichen Wohnungsrechte<br />
auf Lebenszeit zugunsten<br />
Hans-Joachim <strong>Muster</strong> (verstorben)<br />
Ursula <strong>Muster</strong> (Wohnung Erdgeschoss)<br />
Frau Marlene <strong>Muster</strong> (Wohnung Dachgeschoss)<br />
in der Wertermittlung berücksichtigt.<br />
Sonstige nicht eingetragene Lasten und (z.B. begünstigende)<br />
Rechte sind nach Auskunft des Auftraggebers nicht vorhanden.<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 6 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
2.5 Öffentlich-rechtliche Situation<br />
Eintragungen im Baulastenverzeichnis:<br />
Denkmalschutz:<br />
Darstellungen im Flächennutzungsplan:<br />
Festsetzungen im Bebauungsplan:<br />
Dem Sachverständigen liegt eine schriftliche Auskunft aus dem<br />
Baulastenverzeichnis vom Bauordnungsamt <strong>Muster</strong>hausen,<br />
Frau G vom 01.02.2011 vor. Das Baulastenverzeichnis enthält<br />
folgende Eintragungen (vgl. Anlage 5):<br />
Baulast vom 06.07.1995 Flur 0723 Flurstück 891/9; 892/9<br />
(Baulastblatt Nr. 1252) und Baulast vom 30.07.1997 Flur 0723<br />
Flurstück 9/7; 9/8 (Baulastblatt Nr. 3172). Anlegen einer<br />
befahrbaren Zufahrt mit Ausbildung des erforderlichen<br />
Wendehammers. sowie Leitungen zur Versorgung mit Wasser<br />
und zur Abwasserbeseitigung von der öffentlichen<br />
Verkehrsfläche zu den begünstigten Grundstücken anzulegen.<br />
Im Denkmalverzeichnis von <strong>Muster</strong>hausen ist das<br />
Bewertungsobjekt nicht aufgeführt.<br />
Denkmalschutz besteht nicht.<br />
Der Bereich des Bewertungsobjekts ist im Flächennutzungsplan<br />
als Wohnbaufläche (W) dargestellt (vgl. Anlage 4).<br />
Für den Bereich des Bewertungsobjektes ist kein rechtskräftiger<br />
Bebauungsplan vorhanden. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben<br />
ist demzufolge nach § 34 BauGB zu beurteilen.<br />
Bauordnungsrecht: Die Wertermittlung wurde auftragsgemäß auf der Grundlage<br />
des realisierten Vorhabens durchgeführt.<br />
Die Übereinstimmung des ausgeführten Vorhabens mit den<br />
vorgelegten Bauzeichnungen und der Baugenehmigung wurde<br />
auftragsgemäß nicht geprüft.<br />
Bei dieser Wertermittlung wird die materielle Legalität der<br />
baulichen Anlagen und Nutzungen vorausgesetzt.<br />
Baubehördliche Beschränkungen und<br />
Beanstandungen:<br />
Dem Sachverständigen liegt eine schriftliche Auskunft des<br />
Bauordnungsamt <strong>Muster</strong>hausen, Frau G vom 01.02.2011 vor.<br />
Es wurden keine Einschränkungen mitgeteilt.<br />
2.6 Entwicklungszustand inkl. Beitrags- und Abgabensituation<br />
Entwicklungszustand<br />
(Grundstücksqualität):<br />
abgabenrechtlicher Zustand:<br />
Anmerkung:<br />
baureifes Land (vgl. § 5 Abs. 4 ImmoWertV)<br />
Das Bewertungsgrundstück ist bezüglich der Beiträge und<br />
Abgaben für Erschließungseinrichtungen nach BauGB und KAG<br />
abgabenfrei.<br />
Diese Informationen zum abgabenrechtlichen Zustand beruhen<br />
auf den Angaben der Auftraggeberin.<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 7 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
2.7 Hinweise zu den durchgeführten Erhebungen<br />
Die Informationen zur privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Situation beruhen, sofern nicht anders<br />
angegeben, auf den Angaben der Auftraggeberin.<br />
Es wird empfohlen, vor einer vermögensmäßigen Disposition bezüglich des Bewertungsobjekts zu diesen<br />
Angaben von der jeweils zuständigen Stelle schriftliche Bestätigungen einzuholen.<br />
2.8 Derzeitige Nutzung und Vermietungssituation<br />
Das Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garage bebaut (vgl. nachfolgende<br />
Gebäudebeschreibung).<br />
Im Gebäude bestehen zwei Wohnungen.<br />
Beide Wohnungen sind mit einem lebenslangen Wohnrecht belegt. Die Berechtigten nutzen ihr Wohnrecht,<br />
unentgeltlich. Die Betriebskosten werden von den Berechtigten getragen.<br />
3 Beschreibung der Gebäude und Außenanlagen<br />
3.1 Vorbemerkungen zur Gebäudebeschreibung<br />
Grundlage für die Gebäudebeschreibungen sind die Erhebungen im Rahmen der Ortsbesichtigung sowie<br />
die vorliegenden Bauakten und Beschreibungen.<br />
Die Gebäude und Außenanlagen werden nur insoweit beschrieben, wie es für die Herleitung der Daten in<br />
der Wertermittlung notwendig ist. Hierbei werden die offensichtlichen und vorherrschenden Ausführungen<br />
und Ausstattungen beschrieben. In einzelnen Bereichen können Abweichungen auftreten, die dann<br />
allerdings nicht werterheblich sind. Angaben über nicht sichtbare Bauteile beruhen auf Angaben aus den<br />
vorliegenden Unterlagen, Hinweisen während des Ortstermins bzw. Annahmen auf Grundlage der üblichen<br />
Ausführung im Baujahr. Die Funktionsfähigkeit einzelner Bauteile und Anlagen sowie der technischen<br />
Ausstattungen und Installationen (Heizung, Elektro, Wasser etc.) wurde nicht geprüft; im Gutachten wird die<br />
Funktionsfähigkeit unterstellt.<br />
Baumängel und -schäden wurden soweit aufgenommen, wie sie zerstörungsfrei, d.h. offensichtlich<br />
erkennbar waren. In diesem Gutachten sind die Auswirkungen der vorhandenen Bauschäden und<br />
Baumängel auf den Verkehrswert nur pauschal berücksichtigt worden. Untersuchungen auf pflanzliche und<br />
tierische Schädlinge sowie über gesundheitsschädigende Baumaterialien wurden nicht durchgeführt.<br />
3.2 Einfamilienhaus<br />
Gebäudeart:<br />
(vgl. Anlage 7 - Grundrisse und Schnitte )<br />
Baujahr:<br />
Energieeffizienz:<br />
Außenansicht:<br />
Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung;<br />
ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt;<br />
eingeschossig; nicht unterkellert;<br />
ausgebautes Dachgeschoss;<br />
freistehend<br />
1995 (gemäß Angaben der Eigentümerin)<br />
Energieausweis liegt nicht vor.<br />
insgesamt verputzt und gestrichen<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 8 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Nutzungseinheiten, Raumaufteilung<br />
Erdgeschoss:<br />
Windfang, Flur, Küche, Bad, 3 Wohnräume, Hauswirtschaftsraum unter der Treppe<br />
Obergeschoss:<br />
Flur, Küche, Bad, 3 Wohnräume, Hauswirtschaftsraum im Erdgeschoss, Loggia<br />
Gebäudekonstruktion (Keller, Wände, Decken, Treppen, Dach)<br />
Konstruktionsart:<br />
Fundamente:<br />
Fertighaus;<br />
Fertighaushersteller: Okal;<br />
Fertighaustyp: S104-471<br />
Streifenfundament, Beton<br />
Umfassungswände: Holztafelbauart<br />
Innenwände:<br />
Geschossdecken:<br />
Treppen:<br />
Hauseingang(sbereich):<br />
Dach:<br />
tragende Innenwände Wanddicke 14 cm,<br />
Holzrahmenkonstruktion;<br />
nichttragende Innenwände Wanddicke 10 cm,<br />
Holzrahmenkonstruktion<br />
Holzbalken;<br />
Dämmung der obersten Geschossdecke vorhanden<br />
Geschosstreppe:<br />
Holzkonstruktion;<br />
einfaches Holzgeländer<br />
Eingangstür aus Holz, mit Lichtausschnitt,<br />
Hauseingang gepflegt<br />
Dachkonstruktion:<br />
Holzkonstruktion;<br />
ohne Aufbauten<br />
Dachform:<br />
Sattel- oder Giebeldach<br />
Dacheindeckung:<br />
Dachstein (Beton);<br />
Allgemeine technische Gebäudeausstattung<br />
Wasserinstallationen:<br />
Abwasserinstallationen:<br />
Elektroinstallation:<br />
Dachraum begehbar (besitzt kein Ausbaupotenzial);<br />
Dachflächen gedämmt außer im Bereich des Spitzbodens<br />
zentrale Wasserversorgung über Anschluss an das öffentliche<br />
Trinkwassernetz<br />
Ableitung in kommunales Abwasserkanalnetz<br />
gute Ausstattung;<br />
Telefonanschluss<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 9 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Heizung:<br />
Lüftung:<br />
Gaszentralheizung aus dem Baujahr 1995,<br />
mit separaten 4800 l Gastank im Garten.<br />
keine besonderen Lüftungsanlagen (herkömmliche<br />
Fensterlüftung)<br />
Warmwasserversorgung:<br />
im Erdgeschoss zentral über Heizung;<br />
Durchlauferhitzer (Elektro) im Dachgeschoss<br />
Raumausstattungen und Ausbauzustand<br />
Die beiden Wohnungen sind weitestgehend ausstattungsgleich. Sie werden deshalb nachfolgend zu<br />
folgenden Beschreibungseinheiten zusammengefasst:<br />
Bodenbeläge: schwimmender Estrich mit Teppichboden oder Fliesen;<br />
Terrasse mit Fliesen<br />
Wandbekleidungen: Gipskartonplatten, mit einfachen Tapeten, in den Bädern<br />
Fliesen, Fliesenspiegel in den Küchen an der Objektwand<br />
Deckenbekleidungen: Gipskartonplatten mit einfachen Raufasertapeten mit Anstrich;<br />
tlw. Deckenpaneel im Erdgeschoss<br />
Fenster: Fenster aus Kunststoff mit Isolierverglasung; Dachflächen-<br />
fenster;<br />
einfache Beschläge;<br />
Rollläden aus Kunststoff<br />
Türen: glatte Füllungstüren, mit Naturholzfurnier;<br />
tlw. mit Glaseinsatz;<br />
einfache Schlösser und Beschläge;<br />
Holzzargen<br />
sanitäre Installation: gute Wasser- und Abwasserinstallation, ausreichend<br />
vorhanden;<br />
Bad EG:<br />
1 eingebaute Wanne, 1 eingebaute Dusche, 1 WC,1 Bidet,<br />
1 Waschbecken<br />
Bad DG:<br />
1 eingebaute Wanne, 1 eingebaute Dusche, 1 WC,1 Bidet,<br />
1 Waschbecken<br />
Küchenausstattung: nicht in Wertermittlung enthalten<br />
Bauschäden und Baumängel: Unterhaltungsbesonderheiten: Fliesen in großen Bereichen auf<br />
Terrasse und auf dem Eingangsweg zum Haus gerissen;<br />
textile Bodenbeläge im EG und DG verschlissen;<br />
mehrere Zimmertüren schleifen beim Öffnen und Schließen auf<br />
dem Boden; Risse in den Wänden im Bereich der Fenster und<br />
in den Ecken der Dachschrägen; Fliesen im Bad EG im<br />
Fensterbereich gerissen; Sanitärausstattung abgenutzt;<br />
Wandbekleidungen (Tapeten) verbraucht;<br />
Warmwasserversorgung im OG nach Angaben der Nutzerinn<br />
nicht ausreichend;<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 10 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Grundrissgestaltung: zweckmäßig<br />
Zustand des Gebäudes<br />
Besonnung und Belichtung:<br />
Allgemeinbeurteilung:<br />
3.3 Garage<br />
Gebäudeart:<br />
Baujahr:<br />
Konstruktionsart:<br />
Elektroinstallation:<br />
3.4 Außenanlagen<br />
Im Bereich der Loggia wurde ein Wassereintritt durch den<br />
Eigentümer nur provisorisch abgedichtet.<br />
An der südöstlichen Grundstücksgrenze befindet sich ein Zaun,<br />
der mit Asbestplatten verkleidet ist, deren Versieglung ist tlw.<br />
beschädigt.<br />
gut<br />
der bauliche Zustand ist gut.<br />
Einzelgarage;<br />
Flachdach<br />
1995 (gemäß Angaben der Eigentümerin)<br />
Fertigbauweise massiv;<br />
Beton<br />
einfache Ausstattung<br />
Versorgungsanlagen vom Hausanschluss bis an das öffentliche Netz, 4800 l Gastank, Wegebefestigung,<br />
befestigte Stellplatzfläche vor der Garage, Terrasse, Gartenanlagen und Pflanzungen, Einfriedung (Zaun)<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 11 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
4 Ermittlung des Verkehrswerts<br />
4.1 Grundstücksdaten<br />
Nachfolgend wird der Verkehrswert für das mit einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garage<br />
bebaute Grundstück in 39000 <strong>Muster</strong>hausen, <strong>Muster</strong>weg 1 zum Wertermittlungsstichtag 05.11.2010<br />
ermittelt.<br />
Grundstücksdaten:<br />
Grundbuch Blatt lfd. Nr.<br />
<strong>Muster</strong>hausen 6817 3<br />
Gemarkung Flur Flurstück Fläche<br />
<strong>Muster</strong>hausen 723 9/7 650 m²<br />
4.2 Verfahrenswahl mit Begründung<br />
Entsprechend den Gepflogenheiten im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und der sonstigen Umstände dieses<br />
Einzelfalls (vgl. § 8 Abs. 1 Satz 2 Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) ist der Verkehrswert<br />
von Grundstücken die mit einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garage bebaut sind, vorrangig<br />
mit Hilfe des Sachwertverfahrens des Sachwertverfahrens zu ermitteln, insbesondere weil diese<br />
üblicherweise nicht zur Erzielung von Erträgen, sondern zur (persönlichen oder zweckgebundenen)<br />
Eigennutzung bestimmt sind.<br />
Das Sachwertverfahren (gem. §§ 21-23 ImmoWertV) basiert im Wesentlichen auf der Beurteilung des<br />
Substanzwerts. Der vorläufige Sachwert (d.h. der Substanzwert des Grundstücks) wird als Summe von<br />
Bodenwert, Gebäudesachwert (Wert des Normgebäudes) und Sachwert der Außenanlagen (Sachwert der<br />
baulichen und nichtbaulichen Außenanlagen) ermittelt.<br />
Zusätzlich wird eine Ertragswertermittlung (gem. §§ 17-20 ImmoWertV) durchgeführt; das Ergebnis wird<br />
jedoch nur unterstützend, vorrangig als von der Sachwertberechnung unabhängige Berechnungsmethode<br />
zur Ergebniskontrolle, bei der Ermittlung des Verkehrswerts herangezogen.<br />
Der Ertragswert ergibt sich als Summe von Bodenwert und Ertragswert der baulichen und sonstigen<br />
Anlagen.<br />
Der Bodenwert ist jeweils getrennt vom Wert der baulichen und sonstigen Anlagen bzw. vom Ertragswert<br />
der baulichen Anlagen i.d.R. auf der Grundlage von Vergleichskaufpreisen im Vergleichswertverfahren (vgl.<br />
§16 ImmoWertV) so zu ermitteln, wie er sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre.<br />
Liegen jedoch geeignete Bodenrichtwerte vor, so können diese zur Bodenwertermittlung herangezogen<br />
werden (vgl. § 16 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV). Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des<br />
Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, die zu einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst werden, für<br />
die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den<br />
Quadratmeter Grundstücksfläche. Der veröffentlichte Bodenrichtwert wurde bezüglich seiner absoluten Höhe<br />
auf Plausibilität überprüft und als zutreffend beurteilt. Die nachstehende Bodenwertermittlung erfolgt deshalb<br />
auf der Grundlage des Bodenrichtwerts. Abweichungen des Bewertungsgrundstücks von dem<br />
Richtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen - wie Erschließungszustand,<br />
abgabenrechtlicher Zustand, Lagemerkmale, Art und Maß der baulichen oder sonstigen Nutzung,<br />
Bodenbeschaffenheit, Grundstückszuschnitt - sind durch entsprechende Anpassungen des<br />
Bodenrichtwertwerts berücksichtigt.<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 12 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Sowohl bei der Sachwert- als auch bei der Ertragswertermittlung sind alle, das Bewertungsgrundstück<br />
betreffende besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale sachgemäß zu berücksichtigen. Dazu<br />
zählen:<br />
• Abweichungen vom normalen baulichen Zustand infolge unterlassener Instandhaltungsaufwendungen<br />
oder Baumängel und Bauschäden, soweit sie nicht bereits durch den Ansatz eines reduzierten Ertrags<br />
oder durch eine gekürzte Restnutzungsdauer berücksichtigt sind,<br />
• wohnungs- und mietrechtliche Bindungen (z.B. Abweichungen von der marktüblich erzielbaren Miete),<br />
• Abweichungen in der Grundstücksgröße, insbesondere wenn Teilflächen selbstständig verwertbar sind.<br />
4.3 Bodenwertermittlung<br />
Bodenrichtwert mit Definition des Bodenrichtwertgrundstücks<br />
Der Bodenrichtwert beträgt 58,00 €/m² zum Stichtag 31.12.2009. Das Bodenrichtwertgrundstück ist wie<br />
folgt definiert:<br />
Entwicklungsstufe = baureifes Land<br />
Art der baulichen Nutzung = W (Wohnbaufläche)<br />
abgabenrechtlicher Zustand = frei<br />
Anzahl der Vollgeschosse = I - II<br />
Anbauart = freistehend<br />
Bauweise = offen<br />
Grundstücksfläche = 600 m²<br />
Beschreibung des Bewertungsgrundstücks<br />
Wertermittlungsstichtag = 05.11.2010<br />
Entwicklungszustand = baureifes Land<br />
Art der baulichen Nutzung = W (Wohnbaufläche)<br />
abgabenrechtlicher Zustand = frei<br />
Anzahl der Vollgeschosse = I<br />
Bauweise = offen<br />
Grundstücksfläche = 650 m²<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 13 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Bodenwertermittlung des Bewertungsgrundstücks<br />
Nachfolgend wird der Bodenrichtwert an die allgemeinen Wertverhältnisse zum Wertermittlungsstichtag<br />
05.11.2010 und die wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmale des Bewertungsgrundstücks angepasst.<br />
I. Umrechnung des Bodenrichtwerts auf den abgabenfreien Zustand Erläuterung<br />
abgabenfreier Bodenrichtwert (Ausgangswert für weitere<br />
Anpassung)<br />
II. Zeitliche Anpassung des Bodenrichtwerts<br />
= 58,00 €/m²<br />
Richtwertgrundstück Bewertungsgrundstück Anpassungsfaktor Erläuterung<br />
Stichtag 31.12.2009 05.11.2010 × 1,00<br />
III. Anpassungen wegen Abweichungen in den wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen<br />
Lage mittlere Lage gute Lage × 1,05 E1<br />
Anbauart freistehend freistehend × 1,00<br />
lageangepasster abgabenfreier BRW am Wertermittlungsstichtag = 69,90 €/m²<br />
Fläche (m²) 600 650 × 0,99 E2<br />
Entwicklungsstufe baureifes Land baureifes Land × 1,00<br />
Art der baulichen<br />
Nutzung<br />
W (Wohnbaufläche) W (Wohnbaufläche) × 1,00<br />
Vollgeschosse I - II I × 1,00<br />
Bauweise offen offen × 1,00<br />
abgabenfreier relativer Bodenwert = 60,90 €/m²<br />
IV. Ermittlung des Gesamtbodenwerts Erläuterung<br />
abgabenfreier relativer Bodenwert = 60,90 €/m²<br />
Fläche × 650 m²<br />
abgabenfreier Bodenwert = 39.188,00 €<br />
rd. 39.000,00 €<br />
Der abgabenfreie Bodenwert beträgt zum Wertermittlungsstichtag 05.11.2010 insgesamt<br />
39.000,00 €.<br />
Erläuterungen zur Bodenrichtwertanpassung<br />
E1<br />
Die unverbaubare Lage am Naturschutzgebiet, welches in nordöstlicher Richtung an das<br />
Bewertungsgrundstück anschließt, ist gegenüber den Durchschnittswerter der Bodenwertrichtzone mit einem<br />
Zuschlag zu bewerten.<br />
E2<br />
Grundsätzlich gilt: Je kleiner eine Grundstücksfläche ist, umso geringer ist der absolute Bodenwert. Damit<br />
steigt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen höheren relativen Bodenwert zur Folge<br />
hat. D.h. der relative Bodenwert steht in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.<br />
Die Umrechnung von der Grundstücksfläche des BRW-Grundstücks auf die Grundstücksfläche des<br />
Bewertungsgrundstücks erfolgt unter Verwendung der in [1], Kapitel 3.10.2 mitgeteilten GFZ-bereinigten<br />
Umrechnungskoeffizienten.<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 14 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
4.4 Sachwertermittlung<br />
Das Sachwertmodell der Immobilienwertermittlungsverordnung<br />
Das Modell der Verkehrswertermittlung im Sachwertverfahren ist in den §§ 21 - 23 ImmoWertV gesetzlich<br />
geregelt.<br />
Der Sachwert wird demnach aus der Summe des Bodenwerts und den Sachwerten der auf dem Grundstück<br />
vorhandenen nutzbaren Gebäude und Außenanlagen sowie ggf. den Auswirkungen der zum<br />
Wertermittlungsstichtag vorhandenen besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale abgeleitet.<br />
Der Bodenwert ist getrennt vom Sachwert der Gebäude und Außenanlagen i. d. R. im<br />
Vergleichswertverfahren (vgl. § 16 ImmoWertV) grundsätzlich so zu ermitteln, wie er sich ergeben würde,<br />
wenn das Grundstück unbebaut wäre.<br />
Der Sachwert der Gebäude (Normgebäude zzgl. eventuell vorhandener besonderer Bauteile und besonderer<br />
Einrichtungen) ist auf der Grundlage der (Neu)Herstellungskosten unter Berücksichtigung der jeweils<br />
individuellen Merkmale:<br />
Objektart,<br />
Ausstattungsstandard,<br />
Restnutzungsdauer (Alterswertminderung),<br />
Baumängel und Bauschäden und<br />
besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale abzuleiten.<br />
Der Sachwert der Außenanlagen wird, sofern dieser nicht bereits bei der Bodenwertermittlung mit erfasst<br />
worden ist, entsprechend der Vorgehensweise für die Gebäude i. d. R. auf der Grundlage von üblichen<br />
Herstellungskosten oder als Zeitwert aufgrund von Erfahrungssätzen abgeleitet.<br />
Die Summe aus Bodenwert, Sachwert der Gebäude und Sachwert der Außenanlagen ergibt, ggf. nach der<br />
Berücksichtigung vorhandener und bei der Bodenwertermittlung sowie bei der Ermittlung der (Zeit)Werte der<br />
Gebäude und Außenanlagen noch nicht berücksichtigter besonderer objektspezifischer<br />
Grundstücksmerkmale, den vorläufigen Sachwert (= Substanzwert) des Grundstücks.<br />
Der so rechnerisch ermittelte vorläufige Sachwert ist abschließend hinsichtlich seiner Realisierbarkeit auf<br />
dem örtlichen Grundstücksmarkt zu beurteilen und an die Marktverhältnisse anzupassen. Zur<br />
Berücksichtigung der Marktgegebenheiten ist ein Zu- oder Abschlag vom vorläufigen Sachwert<br />
vorzunehmen. Die „Marktanpassung“ des vorläufigen Sachwerts an die Lage auf dem örtlichen<br />
Grundstücksmarkt mittels des sog. Sachwertfaktors (vgl. § 14 Abs. 2 Ziffer 1 ImmoWertV) führt im Ergebnis<br />
zum marktkonformen Sachwert des Grundstücks.<br />
Die Marktanpassung ist nicht explizit innerhalb der ImmoWertV-Regelungen zum Sachwertverfahren (§§ 21<br />
– 23 ImmoWertV) genannt. Der Begriff des Sachwertfaktors ist jedoch in § 14 Abs. 2 Ziffer 1 ImmoWertV<br />
erläutert. Seine Position innerhalb der Sachwertermittlung regelt § 8 Abs. 2 ImmoWertV. Diese ergibt sich<br />
u.a. aus der Praxis, in der Sachwert-(Marktanpassungs)faktoren aus im Wesentlichen schadensfreien<br />
Objekten abgeleitet werden. Umgekehrt muss deshalb auch bei der Bewertung der Sachwert-<br />
Marktanpassungsfaktor auf den vorläufigen Sachwert des fiktiv schadensfreien Objekts (bzw. des Objekts<br />
zunächst ohne Berücksichtigung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale) angewendet werden.<br />
Erst anschließend dürfen besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale durch Zu- bzw. Abschläge am<br />
vorläufigen marktangepassten Sachwert berücksichtigt werden. Durch diese Vorgehensweise wird die in der<br />
Wertermittlung erforderliche Modelltreue beachtet.<br />
Das Sachwertverfahren ist insbesondere durch die Verwendung des Sachwertfaktors ein Preisvergleich,<br />
bei dem vorrangig der Zeitwert der Substanz (Boden + Gebäude + Außenanlagen) den Vergleichsmaßstab<br />
bildet.<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 15 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Erläuterungen der bei der Sachwertberechnung verwendeten Begriffe<br />
Herstellungskosten (§ 22 ImmoWertV)<br />
Die Gebäudeherstellungskosten werden durch Multiplikation des Gebäuderauminhalts (m³) oder der<br />
Gebäudefläche (m²) des (Norm)Gebäudes mit Normalherstellungskosten (NHK) für vergleichbare<br />
Gebäude ermittelt. Den so ermittelten Herstellungskosten sind noch die Werte von besonders zu<br />
veranschlagenden Bauteilen und besonderen (Betriebs) Einrichtungen sowie die Baunebenkosten<br />
(BNK) hinzuzurechnen.<br />
Normalherstellungskosten<br />
Die Normalherstellungskosten (NHK) basieren auf Auswertungen von reinen Baukosten für Gebäude mit<br />
annähernd gleichem Ausbau- und Ausstattungsstandard. Sie werden für die Wertermittlung auf ein<br />
einheitliches Index-Basisjahr zurückgerechnet. Durch die Verwendung eines einheitlichen Basisjahres ist<br />
eine hinreichend genaue Bestimmung des Wertes möglich, da der Gutachter über mehrere Jahre hinweg mit<br />
konstanten Grundwerten arbeitet und diesbezüglich gesicherte Erfahrungen, insbesondere hinsichtlich der<br />
Einordnung des jeweiligen Bewertungsobjekts in den Gesamtgrundstücksmarkt sammeln kann.<br />
Baunebenkosten (§ 22 Abs. 2 Satz 3 ImmoWertV)<br />
Zu den Herstellungskosten gehören auch die Baunebenkosten (BNK), welche als „Kosten für Planung,<br />
Baudurchführung, behördliche Prüfung und Genehmigungen sowie für die in unmittelbarem Zusammenhang<br />
mit der Herstellung erforderlichen Finanzierung“ definiert sind.<br />
Ihre Höhe hängt von der Gebäudeart, von den Gesamtherstellungskosten der baulichen Anlagen sowie dem<br />
Schwierigkeitsgrad der Planungsanforderungen und damit von der Bauausführung und der Ausstattung der<br />
Gebäude ab. Sie werden als Erfahrungs(Prozent)sätze in der üblicherweise entstehenden Höhe angesetzt.<br />
Alterswertminderung (§ 23 ImmoWertV)<br />
Die Wertminderung der Gebäude wegen Alters (Alterswertminderung) wird üblicherweise nach dem linearen<br />
Abschreibungsmodell auf der Basis der sachverständig geschätzten wirtschaftlichen Restnutzungsdauer<br />
(RND) des Gebäudes und der jeweils üblichen Gesamtnutzungsdauer (GND) vergleichbarer Gebäude<br />
ermittelt.<br />
Restnutzungsdauer (§ 6 Abs. 6 ImmoWertV)<br />
Als Restnutzungsdauer (RND) wird die Anzahl der Jahre angesetzt, in denen die baulichen (und sonstigen)<br />
Anlagen bei ordnungsgemäßer Unterhaltung und Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt<br />
werden können. Sie ist demnach auch in der vorrangig substanzorientierten Sachwertermittlung<br />
entscheidend vom wirtschaftlichen, aber auch vom technischen Zustand des Objekts, nachrangig vom Alter<br />
des Gebäudes bzw. der Gebäudeteile abhängig.<br />
Gesamtnutzungsdauer<br />
Wie auch bei der Restnutzungsdauer ist hier die übliche wirtschaftliche Nutzungsdauer =<br />
Gesamtnutzungsdauer (GND) gemeint - nicht die technische Standdauer, die wesentlich länger sein kann.<br />
Die Gesamtnutzungsdauer ist objektartspezifisch definiert, nach der vorherrschenden Meinung, wird z.B. die<br />
wirtschaftliche GND von Wohngebäuden auf 60 bis 100 Jahre begrenzt.<br />
Baumängel und Bauschäden (§ 8 Abs. 2 und 3 ImmoWertV)<br />
Baumängel sind Fehler, die dem Gebäude i.d.R. bereits von Anfang an anhaften - z.B. durch mangelhafte<br />
Ausführung oder Planung. Sie können sich auch als funktionale oder ästhetische Mängel durch die<br />
Weiterentwicklung des Standards oder Wandlungen in der Mode einstellen.<br />
Bauschäden sind auf unterlassene Unterhaltungsaufwendungen, auf nachträgliche äußere Einwirkungen<br />
oder auf Folgen von Baumängeln zurückzuführen.<br />
Für behebbare Schäden und Mängel werden die diesbezüglichen Wertminderungen auf der Grundlage der<br />
Kosten geschätzt, die zu ihrer Beseitigung aufzuwenden sind. Die Schätzung kann durch pauschale Ansätze<br />
oder auf der Grundlage von auf Einzelpositionen bezogene Kostenermittlungen erfolgen.<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 16 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Der Bewertungssachverständige kann i.d.R. die wirklich erforderlichen Aufwendungen zur Herstellung eines<br />
normalen Bauzustandes nur überschlägig schätzen, da<br />
• nur zerstörungsfrei - augenscheinlich untersucht wird,<br />
• grundsätzlich keine Bauschadensbegutachtung erfolgt (dazu ist die Beauftragung eines Bauschadens-<br />
Sachverständigen notwendig).<br />
Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Angaben in dieser Verkehrswertermittlung allein aufgrund<br />
Mitteilung von Auftraggeber, Mieter etc. und darauf basierenden Inaugenscheinnahme beim Ortstermin ohne<br />
jegliche differenzierte Bestandsaufnahme, technischen, chemischen o.ä. Funktionsprüfungen, Vorplanung<br />
und Kostenschätzung angesetzt sind.<br />
Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (§ 8 Abs. 2 und 3 ImmoWertV)<br />
Unter den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen versteht man alle vom üblichen Zustand<br />
vergleichbarer Objekte abweichenden individuellen Eigenschaften des Bewertungsobjekts (z.B.<br />
Abweichungen vom normalen baulichen Zustand, insbesondere Baumängel und Bauschäden, oder<br />
Abweichungen von der marktüblich erzielbaren Miete). Zu deren Berücksichtigung vgl. die Ausführungen im<br />
Vorabschnitt.<br />
Außenanlagen (§ 21 Abs. 3 ImmoWertV)<br />
Dies sind außerhalb der Gebäude befindliche mit dem Grundstück fest verbundene bauliche Anlagen (insb.<br />
Ver- und Entsorgungsanlagen von der Gebäudeaußenwand bis zur Grundstücksgrenze, Einfriedungen,<br />
Wegebefestigungen) und nicht bauliche Anlagen (insb. Gartenanlagen).<br />
Sachwertfaktor (§ 14 Abs. 2 Satz 1 ImmoWertV)<br />
Ziel aller in der ImmoWertV beschriebenen Wertermittlungsverfahren ist es, den Verkehrswert, d.h. den am<br />
Markt durchschnittlich (d.h. am wahrscheinlichsten) zu erzielenden Preis zu ermitteln.<br />
Das herstellungskostenorientierte Rechenergebnis „vorläufiger Sachwert“ ist in aller Regel nicht mit hierfür<br />
gezahlten Marktpreisen identisch. Deshalb muss das Rechenergebnis „vorläufiger Sachwert“ (= Substanzwert<br />
des Grundstücks) an den Markt, d.h. an die für vergleichbare Grundstücke realisierten Kaufpreise<br />
angepasst werden. Das erfolgt mittels des sog. Sachwertfaktors.<br />
Die Marktanpassung ist nicht explizit innerhalb der ImmoWertV-Regelungen zum Sachwertverfahren (§§ 21<br />
– 23 ImmoWertV) genannt. Der Begriff des Sachwertfaktors ist jedoch in § 14 Abs. 2 Ziffer 1 ImmoWertV<br />
erläutert. Seine Position innerhalb der Sachwertermittlung regelt § 8 Abs. 2 ImmoWertV. Diese ergibt sich<br />
u.a. aus der Praxis, in der Sachwert-(Marktanpassungs)faktoren aus im Wesentlichen schadensfreien<br />
Objekten abgeleitet werden. Umgekehrt muss deshalb auch bei der Bewertung der Sachwert-<br />
Marktanpassungsfaktor auf den vorläufigen Sachwert des fiktiv schadensfreien Objekts (bzw. des Objekts<br />
zunächst ohne Berücksichtigung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale) angewendet werden.<br />
Erst anschließend dürfen besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale durch Zu- bzw. Abschläge am<br />
vorläufigen marktangepassten Sachwert berücksichtigt werden. Durch diese Vorgehensweise wird die in der<br />
Wertermittlung erforderliche Modelltreue beachtet. Der Sachwertfaktor ist das durchschnittliche Verhältnis<br />
aus Kaufpreisen und den ihnen entsprechenden, nach den Vorschriften der ImmoWertV ermittelten<br />
„vorläufigen Sachwerte“ (= Substanzwerte). Er wird vorrangig gegliedert nach der Objektart (er ist z.B. für<br />
Einfamilienwohnhausgrundstücke anders als für Geschäftsgrundstücke), der Region (er ist z.B. in<br />
wirtschaftsstarken Regionen mit hohem Bodenwertniveau höher als in wirtschaftsschwachen Regionen) und<br />
der Objektgröße.<br />
Durch die sachrichtige Anwendung des aus Kaufpreisen für vergleichbare Objekte abgeleiteten<br />
Marktanpassungsfaktors ist das Sachwertverfahren ein echtes Vergleichspreisverfahren.<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 17 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
4.5 Sachwertberechnung<br />
Gebäudebezeichnung<br />
Berechnungsbasis<br />
Einfamilienhaus Garage<br />
• Brutto-Rauminhalt (BRI) 614,00 m³ 45,00 m³<br />
Baupreisindex (BPI) 05.11.2010 (2000 = 100)<br />
Normalherstellungskosten (ohne BNK)<br />
116,6 116,6<br />
• NHK im Basisjahr (2000) 268,00 €/m³ BRI 80,00 €/m³ BRI<br />
• NHK am Wertermittlungsstichtag<br />
Herstellungskosten (ohne BNK)<br />
312,49 €/m³ BRI 93,28 €/m³ BRI<br />
• Normgebäude 191.868,86 € 4.197,60 €<br />
Gebäudeherstellungskosten (ohne BNK)<br />
Baunebenkosten (BNK)<br />
191.868,86 € 4.197,60 €<br />
• prozentual 10,00 % 10,00 %<br />
• Betrag 19.186,89 € 419,76 €<br />
Gebäudeherstellungskosten (inkl. BNK)<br />
Alterswertminderung<br />
211.055,75 € 4.617,36 €<br />
• Modell linear linear<br />
• Gesamtnutzungsdauer (GND)<br />
55 Jahre<br />
50 Jahre<br />
• Restnutzungsdauer (RND)<br />
40 Jahre<br />
35 Jahre<br />
• prozentual 27,27 % 30,00 %<br />
• Betrag 57.554,90 € 1.385,21 €<br />
Gebäudewert (inkl. BNK) 153.500,85 € 3.232,15 €<br />
Gebäudesachwerte insgesamt 156.733,00 €<br />
Sachwert der Außenanlagen + 7.836,65 €<br />
Sachwert der Gebäude und Außenanlagen = 164.569,65 €<br />
Bodenwert (vgl. Bodenwertermittlung) + 39.000,00 €<br />
vorläufiger Sachwert = 203.569,65 €<br />
Sachwertfaktor (Marktanpassung) × 0,73<br />
marktangepasster vorläufiger Sachwert = 148.605,84 €<br />
besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale − 89.686,54 €<br />
(marktangepasster) Sachwert = 58.919,30 €<br />
rd. 59.000,00 €<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 18 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Erläuterungen zu den Wertansätzen in der Sachwertberechnung<br />
Berechnungsbasis<br />
Die Berechnung des Gebäuderauminhalts (Bruttorauminhalts - BRI) wurde von mir durchgeführt. Die<br />
Berechnungen weichen teilweise von der diesbezüglichen Vorschrift (DIN 277 - Ausgabe 1987) ab; sie sind<br />
deshalb nur als Grundlage dieser Wertermittlung verwendbar. Die Abweichungen bestehen daher<br />
insbesondere in wertbezogenen Modifizierungen (vgl. [2], Teil 1, Kapitel 16 und 17);<br />
beim BRI z.B.<br />
• nur Anrechnung von üblichen / wirtschaftlich vollwertigen Geschosshöhen;<br />
• nur Anrechnung der Gebäudeteile a und tlw. b bzw.<br />
• (Nicht)Anrechnung der Gebäudeteile c (z.B. Balkone) und<br />
• Anrechnung von (ausbaubaren aber nicht ausgebauten) Dachgeschossen.<br />
Herstellungskosten<br />
Die Normalherstellungskosten (NHK) werden nach den Ausführungen in der Wertermittlungsliteratur und den<br />
Erfahrungen des Sachverständigen auf der Basis der Preisverhältnisse im Jahre 2000 (Basisjahr) angesetzt.<br />
Der Ansatz der NHK ist aus [1], Kapitel 3.01.1 entnommen.<br />
Ermittlung der Normalherstellungskosten bezogen auf das Basisjahr 2000 (NHK 2000 nach<br />
Sprengnetter) für das Gebäude: Einfamilienhaus<br />
Ermittlung des Ausstattungsstandards (AS):<br />
Gebäudeteil<br />
Ausstattungsstandard-<br />
(rel. Anteil)<br />
stufe des Gebäudes<br />
Insgesamt 46,00 % davon: mittel<br />
gehoben<br />
Beschreibung der Ausstattungsstandardstufe<br />
(allgemein)<br />
35,00 %<br />
11,00 %<br />
Bestimmung der ausstattungsbezogenen NHK 2000 für das Gebäude: Einfamilienhaus<br />
Eigenschaften des tabellierten Standardgebäudes<br />
Nutzungsgruppe: Ein- und Zweifamilienwohnhäuser (EFH und ZFH)<br />
Gebäudeart: Ein- u. Zweifamilienwohnhäuser Fertighaus, Holz (Tafel)<br />
Gebäudetyp: EG, SD (voll ausgeb.)<br />
Ausstattungsstandard: gehoben<br />
Berücksichtigung der Eigenschaften des Bewertungsgebäudes<br />
tabellierter NHK 2000 Grundwert = 305,00 €/m³ BRI<br />
Gebäudeart: Ein- u. Zweifamilienwohnhäuser<br />
Fertighaus, Holz (Tafel)<br />
Gebäudetyp: EG, SD (voll ausgebaut) x 1,00<br />
Ausstattungsstandard: gehoben x 1,00<br />
modifizierter NHK-Grundwert = 305,00 €/m³ BRI<br />
Berücksichtigung der Eigenschaften des Bewertungsgebäudes<br />
tabellierter NHK 2000 Grundwert = 305,00 €/m³ BRI<br />
Ausstattungsstandard: mittel x 0,84<br />
andere Merkmale: wie oben x<br />
modifizierter NHK-Grundwert = 256,20 €/m³ BRI<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 19 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Gewichtung der ausstattungsbezogenen NHK 2000<br />
Ausstattungsstandard<br />
gehoben<br />
mittel<br />
modifizierter<br />
NHK 2000-Grundwert<br />
[€/m³ BRI]<br />
305,00<br />
256,20<br />
relativer Gebäudeanteil<br />
[%]<br />
11,0/46<br />
35,0/46<br />
relativer NHK 2000 - Anteil<br />
[€/m³ BRI]<br />
72,93<br />
194,93<br />
Summe 46/46 267,86<br />
gewichtete, ausstattungsbezogene NHK 2000 rd. = 268,00 €/m³ BRI<br />
Ermittlung der Normalherstellungskosten bezogen auf das Basisjahr 2000 (NHK 2000 nach<br />
Sprengnetter) für das Gebäude: Garage<br />
Bestimmung der ausstattungsbezogenen NHK 2000 für das Gebäude: Garage<br />
Eigenschaften des tabellierten Standardgebäudes<br />
Nutzungsgruppe: Garagen, Parkhäuser etc.<br />
Gebäudeart: Einzelgaragen<br />
Gebäudetyp: Fertiggarage (FD)<br />
Ausstattungsstandard: mittel<br />
Berücksichtigung der Eigenschaften des Bewertungsgebäudes<br />
tabellierter NHK 2000 Grundwert = 80,00 €/m³ BRI<br />
Gebäudeart: Einzelgaragen<br />
Gebäudetyp: Fertiggarage (FD) x 1,00<br />
Ausstattungsstandard: mittel x 1,00<br />
modifizierter NHK-Grundwert = 80,00 €/m³ BRI<br />
Baupreisindex<br />
Die Anpassung der NHK aus dem Basisjahr an die allgemeinen Wertverhältnisse am Wertermittlungsstichtag<br />
erfolgt mittels dem Verhältnis des Baupreisindexes am Wertermittlungsstichtag und dem Baupreisindex im<br />
Basisjahr (= 100). Der Baupreisindex zum Wertermittlungsstichtag wurde beim Statistischen Bundesamt<br />
erfragt.<br />
Baunebenkosten<br />
Die Baunebenkosten (BNK) werden prozentual als Funktion der Gesamtherstellungskosten (einschl. der<br />
Herstellungskosten der Nebenbauteile, besonderen Einrichtungen und Außenanlagen) und den<br />
Planungsanforderungen bestimmt.<br />
Dieser Wertermittlung werden die in [1], Kapitel 3.01.7 veröffentlichten durchschnittlichen pauschalisierten<br />
BNK zugrunde gelegt.<br />
Außenanlagen<br />
Die wesentlich wertbeeinflussenden Außenanlagen wurden im Ortstermin pauschal in ihrem Sachwert<br />
geschätzt. Grundlage sind die in [1], Kapitel 3.01.5 angegebenen Erfahrungswerte für durchschnittliche<br />
Herstellungskosten. Bei älteren und/oder schadhaften Außenanlagen erfolgt die Sachwertschätzung unter<br />
Berücksichtigung diesbezüglicher Abschläge.<br />
Außenanlagen Sachwert (inkl. BNK)<br />
prozentuale Schätzung: 5,00 % der Gebäudesachwerte insg. (159.431,57 €) 7.971,58 €<br />
Gesamtnutzungsdauer<br />
Die übliche wirtschaftliche Nutzungsdauer = Gesamtnutzungsdauer (GND) ergibt sich aus der für die<br />
Bestimmung der NHK gewählten Gebäudeart sowie dem Gebäudeausstattungsstandard. Sie ist deshalb<br />
wertermittlungstechnisch dem Gebäudetyp zuzuordnen und ebenfalls aus [1], Kapitel 3.01.1 entnommen.<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 20 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Gewichtung der ausstattungsbezogenen GND<br />
für das Gebäude: Einfamilienhaus<br />
Die GND wird als gewichteter Mittelwert aus den für die gewählte Gebäudeart und den<br />
Ausstattungsstandards tabellierten üblichen Gesamtnutzungsdauern bestimmt. Die relativen Gebäudeanteile<br />
für die Gewichtung der GND wurden auf der Grundlage der diesbezüglichen Angaben in den<br />
Ausstattungsstandard-Tabellen bzw. Bauteiltabellen geschätzt.<br />
Ausstattungs- übliche GND relativer Gebäudeanteil relativer GND-Anteil<br />
standard<br />
[Jahre]<br />
[%]<br />
[Jahre]<br />
gehoben 70 11,0/46,0 16,74<br />
mittel 50 35,0/46,0 38,04<br />
Summe 46,0/46,0 54,78 Jahre<br />
gewichtete, ausstattungsbezogene übliche GND rd. 55 Jahre<br />
Gewichtung der ausstattungsbezogenen GND<br />
für das Gebäude: Garage<br />
Die relativen Gebäudeanteile für die Gewichtung der GND wurden auf der Grundlage der diesbezüglichen<br />
Angaben in den Ausstattungsstandard-Tabellen bzw. Bauteiltabellen geschätzt. Die GND wird mit rd. 50<br />
Jahre aus den für die gewählte Gebäudeart und den Ausstattungsstandards tabellierten üblichen<br />
Gesamtnutzungsdauern bestimmt.<br />
Restnutzungsdauer<br />
Als Restnutzungsdauer ist in erster Näherung die Differenz aus "üblicher Gesamtnutzungsdauer" abzüglich<br />
"tatsächlichem Lebensalter am Wertermittlungsstichtag" zugrunde gelegt.<br />
Alterswertminderung<br />
Die Alterswertminderung der Gebäude erfolgt nach dem linearen Abschreibungsmodell.<br />
Wertminderung wegen Baumängel und Bauschäden<br />
Die in der Gebäudebeschreibung aufgeführten Wertminderungen wegen zusätzlich zum Kaufpreis<br />
erforderlicher Aufwendungen insbesondere für die Beseitigung von Bauschäden und die erforderlichen (bzw.<br />
in den Wertermittlungsansätzen als schon durchgeführt unterstellten) Modernisierungen werden nach den<br />
Erfahrungswerten auf der Grundlage für diesbezüglich notwendige Kosten marktangepasst, d.h. der<br />
hierdurch eintretenden Wertminderungen quantifiziert.<br />
Sachwertfaktor<br />
Der angesetzte objektartspezifische Sachwertfaktor wird auf der Grundlage der verfügbaren Angaben des<br />
örtlichen Gutachterausschusses unter Hinzuziehung des in [1], Kapitel 3.03 veröffentlichten Gesamtsystems<br />
der bundesdurchschnittlichen Sachwertfaktoren als Referenz- und Ergänzungssystem, in dem die<br />
Sachwertfaktoren insbesondere gegliedert nach Objektart, Wirtschaftskraft der Region, Bodenwertniveau<br />
und Objektgröße (d.h. Gesamtgrundstückswert) angegeben sind, sowie eigener Ableitungen des<br />
Sachverständigen, insbesondere zu der regionalen Anpassung der v.g. bundesdurchschnittlichen<br />
Sachwertfaktoren, bestimmt.<br />
Danach liegen Kaufpreise für gleichartige Grundstücke in dieser Region rd. 27 % unterhalb des ermittelten<br />
vorläufigen Sachwerts (d.h. des herstellungskostenorientiert berechneten Substanzwerts).<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 21 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale<br />
Hier werden die wertmäßigen Auswirkungen der nicht in den Wertermittlungsansätzen des Sachwertverfahrens<br />
bereits berücksichtigten Besonderheiten des Objekts korrigierend insoweit berücksichtigt, wie sie<br />
offensichtlich waren oder vom Auftraggeber, Eigentümer etc. mitgeteilt worden sind.<br />
besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale Wertbeeinflussung insg.<br />
Bauschäden -8.000,00 €<br />
• Abdichtung Loggia -6.000,00 €<br />
• Asbestzaun -2.000,00 €<br />
Unterhaltungsbesonderheiten (-12.000,00 € x 0,700 ) -8.400,00 €<br />
• Unterhaltungsstau -12.000,00 €<br />
Modernisierungsbesonderheiten (-3.500,00 € x 0,700 ) -2.450,00 €<br />
• Erneuerung Heizkessel -3.500,00 €<br />
Rechte/Belastungen -70.836,54 €<br />
• Wohnungsrecht -37.696,23 €<br />
• Wohnungsrecht -28.820,31 €<br />
• Wegerecht (Wendehammer) -2.320,00 €<br />
• Grundbucheintragung bereinigen -2.000,00 €<br />
Summe -89.686,54 €<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 22 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
4.6 Ermittlung der Wertbeeinflussung durch das Wohnungsrecht<br />
Das Bewertungsobjekt ist mit zwei unentgeltlichen Wohnungsrechten schuldrechtlich belastet.<br />
Auftragsgemäß sollen diese in der nachfolgenden Wertermittlung berücksichtigt werden.<br />
Berechtigte auf Lebenszeit sind die Eheleute Hans-Joachim Dürre (verstorben) und Ursula Dürre für die<br />
Wohnung im Erdgeschoss sowie Frau Marlene Weber für die Wohnung im Dachgeschoss. Die Rechte<br />
laufen bis zum Tode der Letztlebenden.<br />
Die Wertbeeinflussung durch das Wohnungsrecht wird in Form einer Leibrente berücksichtigt, da das Objekt<br />
in diesem Zeitraum durch den Eigentümer nicht genutzt werden kann. Bei der Ermittlung der<br />
Wertbeeinflussung durch das Wohnungsrecht wird davon ausgegangen, dass dem Eigentümer während der<br />
Laufzeit des Rechts, keine Kosten durch das Bewertungsobjekt entstehen, Erträge werden ebenfalls nicht<br />
erzielt.<br />
Der Leibrentenbarwertfaktor wurde bei einem Liegenschaftszinssatz von 3,5% auf Grundlage der Sterbetafel<br />
2006/2008 geschätzt:<br />
1. Hans-Joachim Dürre, geb. am 07.07.1926 (verstorben),<br />
2. Ursula Dürre, geb. am 10.02.1928 (Alter 82 Jahre),<br />
Leibrentenbarwertfaktor: 6,565 Jahre.<br />
2. Marlene Weber, geb. am 08.01.1935 (Alter 75 Jahre),<br />
Leibrentenbarwertfaktor: 9,678 Jahre.<br />
Berechnung des Werts der unentgeltlichen Wohnungsrechte<br />
Alter des<br />
Berechtig<br />
ten Lage<br />
82 Jahre<br />
75 Jahre<br />
EG<br />
OG<br />
marktüblich<br />
erzielbare<br />
Nettokaltmiete<br />
marktüblich<br />
erzielbare<br />
Nettokaltmiete<br />
Jährlich<br />
Zuschlag wegen<br />
Unkündbarkeit 10%<br />
Leibrentenbar<br />
wertfaktor<br />
Wert des<br />
Wohnungsrechtes<br />
435,00 € 5.220,00 € 522,00 € 6,565 37.696,23 €<br />
225,00 € 2.707,20 € 270,72 € 9,678 28.820,31 €<br />
66.510,54 €<br />
Der Wert gilt gem. § 1004 BGB unter der Voraussetzung, dass die Berechtigten ihr Recht ausüben können,<br />
da das Recht personenbezogen ist.<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 23 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
4.7 Ertragswertermittlung<br />
Das Ertragswertmodell der Immobilienwertermittlungsverordnung<br />
Das Modell für die Ermittlung des Ertragswerts ist in den §§ 17 - 20 ImmoWertV beschrieben.<br />
Die Ermittlung des Ertragswerts basiert auf den marktüblich erzielbaren jährlichen Erträgen (insbesondere<br />
Mieten und Pachten) aus dem Grundstück. Die Summe aller Erträge wird als Rohertrag bezeichnet.<br />
Maßgeblich für den (Ertrags)Wert des Grundstücks ist jedoch der Reinertrag. Der Reinertrag ermittelt sich<br />
als Rohertrag abzüglich der Aufwendungen, die der Eigentümer für die Bewirtschaftung einschließlich<br />
Erhaltung des Grundstücks aufwenden muss (Bewirtschaftungskosten).<br />
Das Ertragswertverfahren fußt auf der Überlegung, dass der dem Grundstückseigentümer verbleibende<br />
Reinertrag aus dem Grundstück die Verzinsung des Grundstückswerts (bzw. des dafür gezahlten<br />
Kaufpreises) darstellt. Deshalb wird der Ertragswert als Rentenbarwert durch Kapitalisierung des<br />
Reinertrags bestimmt.<br />
Hierbei ist zu beachten, dass der Reinertrag für ein bebautes Grundstück sowohl die Verzinsung für den<br />
Grund und Boden als auch für die auf dem Grundstück vorhandenen baulichen (insbesondere Gebäude)<br />
und sonstigen Anlagen (z.B. Anpflanzungen) darstellt. Der Grund und Boden gilt grundsätzlich als<br />
unvergänglich (bzw. unzerstörbar). Dagegen ist die (wirtschaftliche) Restnutzungsdauer der baulichen und<br />
sonstigen Anlagen zeitlich begrenzt.<br />
Der Bodenwert ist getrennt vom Wert der Gebäude und Außenanlagen i.d.R. im Vergleichswertverfahren<br />
(vgl. § 16 ImmoWertV) grundsätzlich so zu ermitteln, wie er sich ergeben würde, wenn das Grundstück<br />
unbebaut wäre.<br />
Der auf den Bodenwert entfallende Reinertragsanteil wird durch Multiplikation des Bodenwerts mit dem<br />
Liegenschaftszinssatz bestimmt. (Der Bodenertragsanteil stellt somit die ewige Rentenrate des<br />
Bodenwerts dar.)<br />
Der auf die baulichen und sonstigen Anlagen entfallende Reinertragsanteil ergibt sich als Differenz<br />
„(Gesamt)Reinertrag des Grundstücks“ abzüglich „Reinertragsanteil des Grund und Bodens“.<br />
Der (Ertrags)Wert der baulichen und sonstigen Anlagen wird durch Kapitalisierung (d.h.<br />
Zeitrentenbarwertberechnung) des (Rein)Ertragsanteils der baulichen und sonstigen Anlagen unter<br />
Verwendung des Liegenschaftszinssatzes und der Restnutzungsdauer ermittelt.<br />
Der vorläufige Ertragswert setzt sich aus der Summe von „Bodenwert“ und „Wert der baulichen und<br />
sonstigen Anlagen“ zusammen.<br />
Ggf. bestehende besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale, die bei der Ermittlung des<br />
vorläufigen Ertragswerts nicht berücksichtigt wurden, sind bei der Ableitung des Ertragswerts aus dem<br />
vorläufigen Ertragswert sachgemäß zu berücksichtigen.<br />
Das Ertragswertverfahren stellt insbesondere durch Verwendung des aus Kaufpreisen abgeleiteten<br />
Liegenschaftszinssatzes einen Kaufpreisvergleich im Wesentlichen auf der Grundlage des marktüblich<br />
erzielbaren Grundstücksreinertrages dar.<br />
Erläuterungen der bei der Ertragswertberechnung verwendeten Begriffe<br />
Rohertrag (§ 18 Abs. 2 ImmoWertV)<br />
Der Rohertrag umfasst alle bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung marktüblich<br />
erzielbaren Erträge aus dem Grundstück. Bei der Ermittlung des Rohertrags ist von den üblichen (nachhaltig<br />
gesicherten) Einnahmemöglichkeiten des Grundstücks (insbesondere der Gebäude) auszugehen.<br />
Weicht die tatsächliche Nutzung von Grundstücken oder Grundstücksteilen von den üblichen, nachhaltig<br />
gesicherten Nutzungsmöglichkeiten ab und/oder werden für die tatsächliche Nutzung von Grundstücken<br />
oder Grundstücksteilen vom Üblichen abweichende Entgelte erzielt, sind für die Ermittlung des Rohertrags<br />
zunächst die für eine übliche Nutzung marktüblich erzielbaren Erträge zugrunde zu legen.<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 24 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Bewirtschaftungskosten (§ 19 ImmoWertV)<br />
Die Bewirtschaftungskosten sind marktüblich entstehende Aufwendungen, die für eine ordnungsgemäße<br />
Bewirtschaftung und zulässige Nutzung des Grundstücks (insbesondere der Gebäude) laufend erforderlich<br />
sind. Die Bewirtschaftungskosten umfassen die Verwaltungskosten, die Instandhaltungskosten, das<br />
Mietausfallwagnis und die Betriebskosten.<br />
Unter dem Mietausfallwagnis ist insbesondere das Risiko einer Ertragsminderung zu verstehen, die durch<br />
uneinbringliche Rückstände von Mieten, Pachten und sonstigen Einnahmen oder durch vorübergehenden<br />
Leerstand von Raum, der zur Vermietung, Verpachtung oder sonstigen Nutzung bestimmt ist, entsteht. Es<br />
umfasst auch das Risiko von uneinbringlichen Kosten einer Rechtsverfolgung auf Zahlung, Aufhebung eines<br />
Mietverhältnisses oder Räumung (§ 19 Abs. 2 Ziffer 3 ImmoWertV u. § 29 Satz 1 und 2 II. BV).<br />
Zur Bestimmung des Reinertrags werden vom Rohertrag nur die Bewirtschaftungskosten(anteile) in Abzug<br />
gebracht, die vom Eigentümer zu tragen sind, d.h. nicht zusätzlich zum angesetzten Rohertrag auf die Mieter<br />
umgelegt werden können.<br />
Ertragswert / Rentenbarwert (§ 17 Abs. 2 und § 20 ImmoWertV)<br />
Der Ertragswert ist der auf die Wertverhältnisse am Wertermittlungsstichtag bezogene (Einmal)Betrag, der<br />
der Summe aller aus dem Objekt während seiner Nutzungsdauer erzielbaren (Rein)Erträge einschließlich<br />
Zinsen und Zinseszinsen entspricht. Die Einkünfte aller während der Nutzungsdauer noch anfallenden<br />
Erträge - abgezinst auf die Wertverhältnisse zum Wertermittlungsstichtag - sind wertmäßig gleichzusetzen<br />
mit dem Ertragswert des Objekts.<br />
Als Nutzungsdauer ist für die baulichen und sonstigen Anlagen die (wirtschaftliche) Restnutzungsdauer<br />
anzusetzen, für den Grund und Boden unendlich (ewige Rente).<br />
Liegenschaftszinssatz (§ 14 Abs. 3 ImmoWertV)<br />
Der Liegenschaftszinssatz ist eine Rechengröße im Ertragswertverfahren. Er ist auf der Grundlage<br />
geeigneter Kaufpreise und der ihnen entsprechenden Reinerträge für mit dem Bewertungsgrundstück<br />
hinsichtlich Nutzung und Bebauung gleichartiger Grundstücke nach den Grundsätzen des<br />
Ertragswertverfahrens als Durchschnittswert abgeleitet (vgl. § 14 Nr. 3 Satz 2 ImmoWertV). Der Ansatz des<br />
(marktkonformen) Liegenschaftszinssatzes für die Wertermittlung im Ertragswertverfahren stellt somit sicher,<br />
dass das Ertragswertverfahren ein marktkonformes Ergebnis liefert, d.h. dem Verkehrswert entspricht.<br />
Der Liegenschaftszinssatz ist demzufolge der Marktanpassungsfaktor des Ertragswertverfahrens. Durch ihn<br />
werden die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt erfasst, soweit diese nicht auf andere<br />
Weise berücksichtigt sind.<br />
Restnutzungsdauer (§ 6 Abs. 6 ImmoWertV)<br />
Als Restnutzungsdauer wird die Anzahl der Jahre angesetzt, in denen die baulichen (und sonstigen)<br />
Anlagen bei ordnungsgemäßer Unterhaltung und Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt<br />
werden können. Sie ist demnach entscheidend vom wirtschaftlichen, aber auch vom technischen Zustand<br />
des Objekts, nachrangig vom Alter des Gebäudes bzw. der Gebäudeteile abhängig. Instandsetzungen oder<br />
Modernisierungen oder unterlassene Instandhaltungen oder andere Gegebenheiten können die<br />
Restnutzungsdauer verlängern oder verkürzen.<br />
Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (§ 8 Abs. 2 und 3 ImmoWertV)<br />
Unter den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen versteht man alle vom üblichen Zustand<br />
vergleichbarer Objekte abweichenden individuellen Eigenschaften des Bewertungsobjekts (z.B.<br />
Abweichungen vom normalen baulichen Zustand, eine wirtschaftliche Überalterung, insbesondere<br />
Baumängel und Bauschäden (siehe nachfolgende Erläuterungen), oder Abweichungen von den marktüblich<br />
erzielbaren Erträgen).<br />
Baumängel und Bauschäden (§ 8 Abs. 2 und 3 ImmoWertV)<br />
Baumängel sind Fehler, die dem Gebäude i.d.R. bereits von Anfang an anhaften - z.B. durch mangelhafte<br />
Ausführung oder Planung. Sie können sich auch als funktionale oder ästhetische Mängel durch die<br />
Weiterentwicklung des Standards oder Wandlungen in der Mode einstellen.<br />
Bauschäden sind auf unterlassene Unterhaltungsaufwendungen, auf nachträgliche äußere Einwirkungen<br />
oder auf Folgen von Baumängeln zurückzuführen.<br />
Für behebbare Schäden und Mängel werden die diesbezüglichen Wertminderungen auf der Grundlage der<br />
Kosten geschätzt, die zu ihrer Beseitigung aufzuwenden sind. Die Schätzung kann durch pauschale Ansätze<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 25 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
oder auf der Grundlage von auf Einzelpositionen bezogene Kostenermittlungen erfolgen.<br />
Der Bewertungssachverständige kann i.d.R. die wirklich erforderlichen Aufwendungen zur Herstellung eines<br />
normalen Bauzustandes nur überschlägig schätzen, da<br />
• nur zerstörungsfrei - augenscheinlich untersucht wird,<br />
• grundsätzlich keine Bauschadensbegutachtung erfolgt (dazu ist die Beauftragung eines Bauschadens-<br />
Sachverständigen notwendig).<br />
Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Angaben in dieser Verkehrswertermittlung allein aufgrund<br />
Mitteilung von Auftraggeber, Mieter etc. und darauf beruhenden in Augenscheinnahme beim Ortstermin<br />
ohne jegliche differenzierte Bestandsaufnahme, technischen, chemischen o.ä. Funktionsprüfungen,<br />
Vorplanung und Kostenschätzung angesetzt sind.<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 26 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
4.8 Ertragswertberechnung<br />
Gebäudebezeichnung Mieteinheit Fläche Anzahl marktüblich erzielbare Nettokaltmiete<br />
monatlich jährlich<br />
(m²) (Stk.) (€/m²) bzw. €/Stk.) (€) (€)<br />
Einfamilienhaus Wohnung EG 87,00 5,00 435,00 5.220,00<br />
Wohnung DG 47,00 4,80 225,60 2.707,20<br />
Garage Garage 1,00 20,00 20,00 240,00<br />
Summe 134,00 - 680,60 8.167,20<br />
Die Ertragswertermittlung wird auf der Grundlage der marktüblich erzielbaren Nettokaltmiete durchgeführt.<br />
Da durch die Beeinflussung durch das Wohnungsrecht keine Erträge erzielt werden.<br />
Rohertrag (Summe der marktüblich erzielbaren jährlichen Nettokaltmieten)<br />
Bewirtschaftungskosten (nur Anteil des Vermieters)<br />
8.167,20 €<br />
(20,00 % der marktüblich erzielbaren jährlichen Nettokaltmiete)<br />
−<br />
1.633,44 €<br />
jährlicher Reinertrag = 6.533,76 €<br />
Reinertragsanteil des Bodens<br />
3,71 % von 39.000,00 € (Liegenschaftszinssatz × Bodenwert)<br />
−<br />
1.446,90 €<br />
Ertrag der baulichen und sonstigen Anlagen = 5.086,86 €<br />
Barwertfaktor (gem. Anlage 1 zur ImmoWertV)<br />
bei p = 3,71 % Liegenschaftszinssatz<br />
und n = 40 Jahren Restnutzungsdauer<br />
×<br />
20,676<br />
Ertragswert der baulichen und sonstigen Anlagen = 105.175,92 €<br />
Bodenwert (vgl. Bodenwertermittlung) + 39.000,00 €<br />
vorläufiger Ertragswert = 144.175,92 €<br />
besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale;<br />
Wertminderung durch die Wohnungsrechte<br />
− 89.686,54 €<br />
Ertragswert = 54.489,38 €<br />
rd. 54.500,00 €<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 27 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Erläuterungen zu den Wertansätzen in der Ertragswertberechnung<br />
Wohn- bzw. Nutzflächen<br />
Die Berechnungen der Wohnflächen wurden von mir durchgeführt. Sie orientieren sich an der WF-<br />
Wohnflächenrichtlinie, in der die von der Rechtsprechung insbesondere für Mietwertermittlungen<br />
entwickelten Maßgaben zur wohnwertabhängigen Anrechnung der Grundflächen auf die Wohnfläche<br />
systematisiert sind (vgl. Literaturverzeichnis [2], Teil 1, Kapitel 15). Die Berechnungen weichen demzufolge<br />
teilweise von den diesbezüglichen Vorschriften (DIN 277; WoFlV) ab; sie sind deshalb nur als Grundlage<br />
dieser Wertermittlung verwendbar.<br />
Rohertrag<br />
Die Basis für die Ermittlung des Rohertrags ist die aus dem Grundstück marktüblich erzielbare<br />
Nettokaltmiete. Diese entspricht der jährlichen Gesamtmiete ohne sämtliche auf den Mieter zusätzlich zur<br />
Grundmiete umlagefähigen Bewirtschaftungskosten. Ein örtlicher Mietspiegel existiert nicht. Sie wird daher<br />
auf der Grundlage von Vergleichsmieten für mit dem Bewertungsgrundstück vergleichbar genutzte<br />
Grundstücke aus der Mietpreissammlung des Sachverständigen bzw. diesbezüglich angestellten<br />
Recherchen als mittelfristiger Durchschnittswert abgeleitet.<br />
Legende für den Nachfrageindex (Verhältnis Gesuche / Angebote (BRD = 100)):<br />
Kaum Angebote, kaum Gesuche (weniger als 3 Angebote oder weniger als 10 Gesuche)<br />
Stark unterdurchschnittliche Nachfrage (Index: < 40)<br />
Unterdurchschnittliche Nachfrage (Index: 40 - 80)<br />
Durchschnittliche Nachfrage-Situation (Index: 80 - 120)<br />
Überdurchschnittliche Nachfrage (Index: 120 - 160)<br />
Stark überdurchschnittliche Nachfrage (Index: > 160)<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 28 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Wohnmieten Gemeinde Magdeburg:<br />
Größe<br />
Angebote (Basis: 6.222 Angebote) Gesuche (Basis: 2.729 Gesuche)<br />
Anzahl<br />
Angebote<br />
Kaltmiete<br />
je qm<br />
Streuungs-<br />
intervall (90 %)<br />
Anzahl<br />
Gesuche<br />
Kaltmiete<br />
je qm<br />
Streuungs-<br />
intervall (90 %)<br />
bis 30 qm 165 (2,7 %) 7,11 € 5,00 € - 11,82 € 54 (2,0 %) 6,96 € 3,33 € - 12,59 €<br />
31 – 60 qm 2.452 (39,4 %) 5,10 € 3,93 € - 6,20 € 1.186 (43,5 %) 4,84 € 3,33 € - 6,92 €<br />
61 – 90 qm 2.850 (45,8 %) 4,99 € 3,83 € - 6,04 € 1.109 (40,6 %) 4,66 € 3,12 € - 6,43 €<br />
91 – 120 qm 620 (10,0 %) 5,00 € 3,81 € - 6,45 € 288 (10,6 %) 4,90 € 3,24 € - 6,90 €<br />
größer 120 qm 135 (2,2 %) 5,41 € 3,58 € - 8,52 € 92 (3,4 %) 3,99 € 1,55 € - 6,55 €<br />
Quelle: Wohnmieten von ImmobilienScout24, Immobilien Scout GmbH, Berlin<br />
Aktualität: Dezember 2010<br />
Bewirtschaftungskosten<br />
Die vom Vermieter zu tragenden Bewirtschaftungskostenanteile werden auf der Basis von Marktanalysen<br />
vergleichbar genutzter Grundstücke (insgesamt als prozentualer Anteil am Rohertrag bestimmt.<br />
Dieser Wertermittlung werden u.a. die in [1], Kapitel 3.05 veröffentlichten durchschnittlichen<br />
Bewirtschaftungskosten zugrunde gelegt. Dabei wurde darauf geachtet, dass dasselbe Bestimmungsmodell<br />
verwendet wurde, das auch der Ableitung der Liegenschaftszinssätze zugrunde liegt.<br />
Liegenschaftszinssatz<br />
Der für das Bewertungsobjekt angesetzte Liegenschaftszinssatz wurde auf der Grundlage<br />
• des in [1], Kapitel 3.04 veröffentlichten Gesamtsystems der bundesdurchschnittlichen<br />
Liegenschaftszinssätze als Referenz- und Ergänzungssystem, in dem die Liegenschaftszinssätze<br />
gegliedert nach Objektart, Restnutzungsdauer des Gebäudes sowie Objektgröße (d.h. des<br />
Gesamtgrundstückswerts) angegeben sind, sowie<br />
• eigener Ableitungen des Sachverständigen, insbesondere zu der regionalen Anpassung der v.g.<br />
bundesdurchschnittlichen Liegenschaftszinssätze,<br />
bestimmt.<br />
Gesamtnutzungsdauer<br />
Vgl. diesbezüglich die differenzierte GND-Ermittlung in der Sachwertermittlung.<br />
Restnutzungsdauer<br />
Vgl. diesbezüglich die differenzierte RND-Ermittlung in der Sachwertermittlung.<br />
besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale<br />
Vgl. diesbezüglich die differenzierte Ermittlung in der Sachwertermittlung.<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 29 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
4.9 Verkehrswert<br />
Grundstücke die mit einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garage bebaute sind werden<br />
üblicherweise zu Kaufpreisen gehandelt, die sich vorrangig am Sachwert orientieren.<br />
Der Sachwert wurde zum Wertermittlungsstichtag mit rd. 59.00,00 € ermittelt.<br />
Der zur Stützung ermittelte Ertragswert beträgt rd. 54.500,00 €.<br />
Der Verkehrswert für das mit einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garage bebaute<br />
Grundstück in 39000 <strong>Muster</strong>hausen <strong>Muster</strong>weg 1<br />
Grundbuch Blatt lfd. Nr.<br />
<strong>Muster</strong>hausen 6817 3<br />
Gemarkung Flur Flurstück<br />
<strong>Muster</strong>hausen 723 9/7<br />
wird zum Wertermittlungsstichtag 05.11.2010 mit rd.<br />
geschätzt.<br />
59.000,00 €<br />
in Worten: neunundfünfzigtausend Euro<br />
Der Sachverständige bescheinigt durch seine Unterschrift zugleich, dass ihm keine Ablehnungsgründe<br />
entgegenstehen, aus denen jemand als Beweiszeuge oder Sachverständiger nicht zulässig ist oder seinen<br />
Aussagen keine volle Glaubwürdigkeit beigemessen werden kann.<br />
Magdeburg, den 10. Februar 2011<br />
__________________________<br />
<strong>Uwe</strong> <strong>Torbohm</strong><br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 30 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Hinweise zum Urheberschutz und zur Haftung<br />
Urheberschutz, alle Rechte vorbehalten. Das Gutachten ist nur für den Auftraggeber und den angegebenen<br />
Zweck bestimmt. Eine Vervielfältigung oder Verwertung durch Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung<br />
gestattet.<br />
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt, sofern der Auftraggeber oder (im Falle einer vereinbarten<br />
Drittverwendung) ein Dritter Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grobe<br />
Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen<br />
des Auftragnehmers beruhen, in Fällen der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem<br />
Verschweigen von Mängeln, sowie in Fällen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />
Gesundheit.<br />
In sonstigen Fällen der leichten Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, sofern eine Pflicht verletzt wird,<br />
deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In<br />
einem solchen Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden<br />
Schaden begrenzt.<br />
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.<br />
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung des Erfüllungsgehilfen, gesetzlichen Vertreters und<br />
Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.<br />
Die Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität von Informationen und Daten, die von Dritten im<br />
Rahmen der Gutachtenbearbeitung bezogen oder übermittelt werden, ist auf die Höhe des für den<br />
Auftragnehmer möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen Dritten beschränkt.<br />
Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen bzw. ist für jeden Einzelfall<br />
begrenzt.<br />
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die im Gutachten enthaltenen Karten (z.B. Straßenkarte,<br />
Stadtplan, Lageplan, Luftbild, u.ä.) und Daten urheberrechtlich geschützt sind. Sie dürfen nicht aus dem<br />
Gutachten separiert und/oder einer anderen Nutzung zugeführt werden. Falls das Gutachten im Internet<br />
veröffentlicht wird, wird zudem darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung nicht für kommerzielle Zwecke<br />
gestattet ist. Im Kontext von Zwangsversteigerungen darf das Gutachten bis maximal zum Ende des<br />
Zwangsversteigerungsverfahrens veröffentlicht werden, in anderen Fällen maximal für die Dauer von 6<br />
Monaten.<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 31 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
5 Rechtsgrundlagen, verwendete Literatur und Software<br />
5.1 Rechtsgrundlagen der Verkehrswertermittlung<br />
BauGB:<br />
Baugesetzbuch i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585)<br />
BauNVO:<br />
Baunutzungsverordnung – Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke vom 23. Januar 1990<br />
(BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes<br />
vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466)<br />
ImmoWertV:<br />
Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken –<br />
Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S. 639)<br />
WertR:<br />
Wertermittlungsrichtlinien – Richtlinien für die Ermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte) von Grundstücken<br />
in der Fassung vom 1. März 2006 (BAnz Nr. 108a vom 10. Juni 2006)<br />
BGB:<br />
Bürgerliches Gesetzbuch vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909), zuletzt geändert durch Artikel 1 des<br />
Gesetzes vom 24. Juli 2010 (BGBl. I S. 977)<br />
EnEV:<br />
Energieeinsparverordnung – Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende<br />
Anlagentechnik bei Gebäuden i.d.F. der Bekanntmachung vom 24. Juli 2007 (BGBI. I S. 1519), zuletzt<br />
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. April 2009 (BGBl I S. 954)<br />
WoFlV:<br />
Wohnflächenverordnung – Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche vom 25. November 2003 (BGBl. I<br />
S. 2346)<br />
5.2 Verwendete Wertermittlungsliteratur<br />
[1] Sprengnetter (Hrsg.): Immobilienbewertung – Marktdaten und Praxishilfen,<br />
Loseblattsammlung, Sprengnetter Immobilienbewertung, Sinzig 2010<br />
[2] Sprengnetter (Hrsg.): Immobilienbewertung – Lehrbuch und Kommentar,<br />
Loseblattsammlung, Sprengnetter Immobilienbewertung, Sinzig 2010<br />
[3] Kleiber, Simon: Verkehrswertermittlung von Grundstücken,<br />
Bundesanzeigerverlag 2010<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 32 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
5.3 Verwendete fachspezifische Software<br />
Das Gutachten wurde unter Verwendung des von der Sprengnetter GmbH, Sinzig entwickelten<br />
Softwareprogramms “Sprengnetter-ProSa Version 26.0” (Stand Dezember 2010) erstellt.<br />
6 Verzeichnis der Anlagen<br />
Anlage 1: Auszug aus der Übersichtskarte<br />
mit Kennzeichnung der Lage des Bewertungsobjekts<br />
Anlage 2: Auszug aus dem Stadtplan<br />
mit Kennzeichnung der Lage des Bewertungsobjekts<br />
Anlage 3: Auszug aus der Liegenschaftskarte<br />
mit Kennzeichnung des Bewertungsobjekts<br />
Anlage 4: Auszug aus dem Flächennutzungsplan<br />
Anlage 5: Auszug aus dem Baulastenverzeichnis<br />
Anlage 6: Berechnung des Bruttorauminhalts und der Wohnfläche<br />
Anlage 7: Grundrisse und Schnitte<br />
Anlage 8: Fotos<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 33 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Anlage 1<br />
Auszug aus der Übersichtskarte<br />
mit Kennzeichnung der Lage des Bewertungsobjekts<br />
Quelle: Deutsche Generalkarte, MAIRDUMONT PROMOTION, Ostfildern (Kemnat)<br />
Aktualität: 2008<br />
lizenziert über www.geoport.de<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 34 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Anlage 2<br />
Auszug aus dem Stadtplan<br />
mit Kennzeichnung der Lage des Bewertungsobjekts<br />
Quelle: Straßenkarte 20T Schwarz-Weiß, MAIRDUMONT PROMOTION, Ostfildern (Kemnat)<br />
Aktualität: Ausgabe 9/2010<br />
lizenziert über www.geoport.de<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 35 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Anlage 3<br />
Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab ca. 1:1000<br />
mit Kennzeichnung des Bewertungsobjekts<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 36 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Anlage 4<br />
Auszug aus dem Flächennutzungsplan<br />
mit Kennzeichnung der Lage des Bewertungsobjekts<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 37 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Legende<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 38 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Folgende Anhänge sind in diesem <strong>Muster</strong>gutachten aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht<br />
dargestellt.<br />
Anlage 5<br />
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 39 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Anlage 6<br />
Berechnung des Bruttorauminhalts und der Wohnfläche<br />
BRI<br />
Länge Breite Faktor Fläche Höhe Faktor BRI<br />
EG 10,37 10,13 1,00 105,05 m² 3,04 1,00 319,35<br />
Erker 1,40 0,80 1,00 1,12 m² 3,04 1,00<br />
0,80 0,80 1,00 0,64 m² 3,04 1,00 5,35<br />
DG 10,37 10,13 1,00 105,05 m² 5,50 0,50 288,88 613,58<br />
Garage 5,98 2,98 1,00 17,82 m² 2,52 1,00 44,91<br />
Grundstück 650,00 m² Grundfläche 122,87 m² GFZ 0,19<br />
rd. 614 m³<br />
rd. 45 m³<br />
Wohnfläche EG<br />
Länge Breite Faktor Fläche Fläche<br />
Bad 2,50 2,40 1,00 6,00 6,00 m²<br />
Wohnen 5,51 5,14 1,00 28,32<br />
2,52 0,50 1,00 1,26<br />
0,69 0,79 0,50 0,27<br />
1,25 0,79 1,00 0,99 30,84 m²<br />
Raum1 3,71 3,55 1,00 13,17<br />
0,13 2,50 1,00 0,33 13,50 m²<br />
Raum2 4,09 3,41 1,00 13,95 13,95 m²<br />
Küche 2,32 4,17 1,00 9,67 9,67 m²<br />
Diele 2,82 2,43 1,00 6,85<br />
0,93 1,09 1,00 1,01 7,87 m²<br />
Flur 2,40 1,50 1,00 3,60 3,60 m²<br />
Hauswirtschaftsraum<br />
Wohnfläche DG<br />
1,13 2,00 1,00 2,26 2,26 m² 87,68 m²<br />
rd. 88 m²<br />
Bad DG 1,50 2,23 1,00 3,35<br />
0,30 2,23 0,50 0,33 3,68 m²<br />
Raum1 0,30 3,57 0,50 0,54<br />
2,80 3,57 1,00 10,00<br />
0,44 2,46 1,00 1,08 11,61 m²<br />
Raum2 1,72 3,57 1,00 6,14<br />
0,30 3,57 0,50 0,54<br />
0,44 2,46 1,00 1,08 7,76 m²<br />
Wohnen 0,30 5,03 0,50 0,75<br />
2,00 5,03 1,00 10,06<br />
0,80 1,09 1,00 0,87<br />
0,43 1,95 1,00 0,84 12,53 m²<br />
Küche 0,30 2,36 0,50 0,35<br />
2,36 1,97 1,00 4,65<br />
1,34 0,44 1,00 0,59<br />
0,71 0,85 1,00 0,60 6,20 m²<br />
Diele 1,09 1,29 1,00 1,41<br />
1,88 1,84 1,00 3,46<br />
1,11 1,05 1,00 1,17 6,03 m² 47,80 m²<br />
rd. 48 m²<br />
Gesamt 136 m²<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 40 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Grundriss Erdgeschoss<br />
Anlage 7<br />
Grundrisse und Schnitt<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 41 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Grundriss Dachgeschoss<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 42 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Grundriss Loggia mit Rückansicht<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 43 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Schnitt<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 44 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Quelle: DLK GeoContent, GeoContent GmbH, Magdeburg<br />
Aktualität: online<br />
lizenziert über www.geoport.de<br />
Anlage 8<br />
Fotos<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 45 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Vorderansicht<br />
Seiten- und Rückansicht des Wohnhauses<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 46 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Seiten- und Rückansicht Wohnhaus mit Terrasse<br />
Hauseingang<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 47 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Garage<br />
Gastank<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 48 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Zaun mit Asbestplatten<br />
Blick auf den Kolk von der Loggia aus<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 49 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
gerissene Fliesen auf der Terrasse<br />
Risse an Innenwänden<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 50 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Risse in Wand der Dachschrägen<br />
Risse an Innenwänden<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 51 von 52
<strong>Sachverständigenbüro</strong> <strong>Torbohm</strong> Westring 17, 39108 Magdeburg<br />
Teppichboden im Dachgeschoss<br />
Warmwasserversorgung Dachgeschoss<br />
Auftrag 100106 <strong>Muster</strong>weg 1, 39000 <strong>Muster</strong>hausen Seite 52 von 52