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Sperrholz Guth

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Beschussklassen 1<br />

ein schwieriges und durchaus unbekanntes Gebiet. Geregelt seit ca. 1999 durch DIN EN 1522 / 1523 und begleitende Normen für Gläser<br />

Platten usw. Die alten Normen M3 und ähnliche gelten nicht mehr. Die neuen Beschussklassen 1-7 gelten in vielen Bereichen. Für Fenster<br />

und Türen werden sie FB 1-7 genannt für Gläser BR 1-7 für Plattenwerkstoffe PM 1-7 und last not least für Autos VR 1-7. Die Anforderungen<br />

sind in jeder Beschussklasse gleich. Nur sind diese für den Laien nicht so ohne weiteres verständlich, weil in den Klassen sowohl, Waffentypen,<br />

Mündungsgeschwindigkeiten, Munitsionsarten und Kaliber eine Rolle spielen. In der Praxis heißt das wenn ein Bauteil noch gegen<br />

einen Revoler (mit normaler Munition) standhällt muss dies unter anderer Munition schon wieder nicht mehr der Fall sein.<br />

Tabelle 1: Klasseneinteilung und Prüfbedingungen für die Prüfung durchschusshemmender Türen: Kurzwaffen (Faustfeuerwaffen) und<br />

Langwaffen (Büchsen), analog Tabelle S1, nach DIN EN 1522. Die genannten Klassen FB 1 bis FB 7 sind mit steigender Reihenfolge ihrer<br />

Durchschusshemmung aufgeführt. Die Klasse FB 1 bietet den niedrigsten, die Klasse FB 7 den höchsten Widerstand gegen Durchschuss.<br />

Wenn ein Bauteil eine bestimmte Widerstandsklasse erfüllt hat, so erfüllt es auch alle darunterliegenden Klassen. Die Klassen lassen sich<br />

noch um die Kürzel S oder NS erweitern. Hierbei steht S für Splitterabgang und NS für No Splitterabgang. Die alten Bezeichnungen waren:<br />

S für Splitterabgang und FS für Splitterabgangs Frei.<br />

Telefon: 07825-84 44 0<br />

Telefax: 07825-84 44 55<br />

D-77972 Mahlberg<br />

e-post: info@guth-holz.de<br />

i-seite: www.guth-holz.de<br />

Industriestraße 29-31<br />

Tabelle S 1<br />

Handwerker sind grundsätzlich für die Einhaltung technischer Rahmenbedingungen verantwortlich.<br />

Falsche Ausschreibungen und "Wünsche des Bauherren" befreien (leider) nicht von Ihrer<br />

Haftung. Melden Sie im Zweifel schriftlich Bedenken nach VOB an. Technische Unterlagen immer<br />

nach besten Wissen und Gewissen jedoch ohne Gewähr. Alle Aussagen, Werte sind<br />

Durchschnittswerte. Beachten Sie die Unterschiede zwischen den einzelnen Herstellern. Alle<br />

Markenrechte liegen bei den Markeninhabern.<br />

TECHHNIK RUND UM DIE TÜR 25-00 30-09-06 SEITE 46 VON 111

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