Reinigung & Pflege - Armstrong
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REINIGUNGS- UND PFLEGEEMPFEHLUNG<br />
DLW Vinyl - WETROOM<br />
Aus hygienischen und ästhetischen Gründen ist es erforderlich, dass neben der <strong>Reinigung</strong> der Wand- und<br />
Bodenbeläge in Nassräumen für eine ausreichende Be- und Entlüftung gesorgt wird. Erhöhte Feuchtigkeit in Form<br />
von Wasserdampf kann bei schlechter Be- und Entlüftung zu Schimmel und Sporenbildung führen. Ventilatoren<br />
sollten regelmäßig auf Ihre Funktion geprüft werden.<br />
1 Bauschlussreinigung<br />
Nach der Belagsverlegung werden lose Schmutzpartikel<br />
und Staub vom Wand- und Bodenbelag<br />
mittels einer flachen Staubsaugerdüse abgesaugt.<br />
Anschließend wird die Belagsfläche mit einem<br />
saugfähigen Baumwollmopp für den Bodenbelag<br />
sowie Baumwolltuch oder feuchten Schwamm für den<br />
Wandbelag feucht/nass, unter Einsatz eines für<br />
Kunststoff Boden- und Wandbeläge geeigneten<br />
<strong>Reinigung</strong>smittel abgewischt. Mit klarem Wasser<br />
nochmals nachwischen.<br />
Wichtig: Die Verarbeitungsempfehlungen der<br />
<strong>Reinigung</strong>smittelhersteller sind zu berücksichtigen.<br />
2 Regelmäßige <strong>Reinigung</strong> und<br />
<strong>Pflege</strong><br />
Nach dem Duschen oder Baden wird der Wandbelag<br />
mit einem Gummiwischer oder saugfähigen<br />
Baumwolllappen sowie der Bodenbelag mit einem<br />
Wischbezug trocken gewischt.<br />
Dieses regelmäßige Trockenwischen der Wand- und<br />
Bodenbeläge beugt Kalkablagerungen vor und<br />
erspart somit einen größeren <strong>Reinigung</strong>saufwand.<br />
Anhaftende Verschmutzungen lassen sich in der<br />
Regel mit einer weichen Schrubbürste unter<br />
Anwendung eines Neutralreinigers oder alkalischen<br />
Reinigers entfernen. Für Kalkablagerungen sind<br />
saure Reiniger einzusetzen. Die genannten<br />
<strong>Reinigung</strong>smittel werden nach Herstellerangaben mit<br />
Wasser verdünnt.<br />
Stand: 09/2009<br />
Nach Entfernung der Schmutz- und Kalkrückstände<br />
ist die Fläche mit nur klarem Wasser nachzuspülen<br />
und trocken zu wischen.<br />
3 Besondere Hinweise<br />
Badematten, kosmetische Produkte oder farbiger, vor<br />
allem schwarzer Gummi, kann bei längerem Kontakt<br />
mit dem Boden- oder Wandbelag Verfärbungen<br />
hinterlassen, die nicht mehr entfernbar sind. Als<br />
Ursachen kommen in Frage: Gummiwischer, Rollen<br />
und Füße von Waschmaschinen, Bodenwaagen u. ä.<br />
Haushaltsgeräte.<br />
Diese Verfärbungen entstehen nicht unmittelbar,<br />
sondern durch Einwanderung von Stoffen und<br />
anschließender Belichtung. Wenn derartige Verfärbungen<br />
vermieden werden sollen, müssen bei<br />
Mobiliar oder sonstigen Gegenständen, die auf dem<br />
Kunststoff Bodenbelag stehen, Rollen und Möbelfüße<br />
aus Polyurethan verwendet werden. Falls dies nicht<br />
möglich ist, empfehlen wir, Unterlagsplatten zu<br />
verwenden.<br />
Permanente Wärmeeinwirkung von über 30°C (z. B.<br />
Fußbodenheizung) sowie die Verwendung von<br />
abrasiven <strong>Reinigung</strong>smitteln, wie rauhe Schwämme<br />
und Scheuermittel, sowie der Einsatz von<br />
Lösemitteln, wie z. B. Nitroverdünnung, können den<br />
Wand- und Bodenbelag farblich verändern oder<br />
beschädigen.
4 Allgemeines<br />
Diese Empfehlungen beruhen auf unseren<br />
allgemeinen Erfahrungen in der Praxis; sie<br />
entsprechen dem neuesten Stand der<br />
<strong>Reinigung</strong>stechnik, soweit er uns zum Zeitpunkt der<br />
Herausgabe bekannt war. Im Einzelfall wird jedoch<br />
für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und<br />
Anwendbarkeit keine Haftung übernommen.<br />
Ihre Ansprechpartner für reinigungstechnische<br />
Fragen bei <strong>Armstrong</strong> DLW GmbH, Technischer<br />
Kundenservice, Stuttgarter Straße 75,<br />
D- 74321 Bietigheim-Bissingen, erreichen Sie unter:<br />
Telefon: +49 (0) 71 42 71-340<br />
Fax: +49 (0) 71 42 71-146<br />
e-mail: service_germany@armstrong.com<br />
Internet: www.armstrong.eu<br />
Mit dem Erscheinen dieser Ausgabe verlieren alle<br />
bisherigen ihre Gültigkeit.<br />
Stand: 09/2009<br />
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