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Uvp-Verfahren zu den Ausweichbahnh

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§31a Gutachten<br />

Bezeichnung des Projektes<br />

Auftraggeber<br />

Auftrag vom / Zahl<br />

Projekt Nr.<br />

Ausstellungsdatum<br />

Ausfertigungen: Anzahl/Nr.<br />

Anzahl der Seiten<br />

Anzahl der Beilagen im Blatt<br />

Steirische Ostbahn<br />

<strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal mit Hst. Hart<br />

<strong>Ausweichbahnh</strong>of Laßnitzthal<br />

<strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern-St. Margarethen<br />

Einreichprojekt 2009<br />

Gutachten gemäß § 31a EisbG<br />

inkl. allgemein verständlicher<br />

Zusammenfassung<br />

ÖBB Infrastruktur Bau AG<br />

Vivenotgasse 10<br />

A- 1120 Wien<br />

G10606 (BAUI.PE3052.01.O1. PPl.) vom 12. März 2009<br />

2.00.10081.1.0<br />

Mai 2009<br />

04 / 01<br />

Das (Die) Prüfergebnis(se) bezieht(en) sich ausschließlich auf <strong>den</strong> (die) Prüfgegenstand(stände).<br />

71<br />

-<br />

Sachbearbeiter Ing. Bohrn & DI Handel MBA<br />

inkl. aller Fachgutachter<br />

Im Falle einer Vervielfältigung oder Veröffentlichung dieser Ausfertigung darf der Inhalt nur wort- und formgetreu und ohne Auslassung oder Zusatz<br />

wiedergegeben wer<strong>den</strong>.<br />

Die aus<strong>zu</strong>gsweise Vervielfältigung oder Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Forschungszentrums.<br />

Österreichisches Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal Ges.m.b.H. 1210 Wien, Giefinggasse 2, Österreich T +43 (0) 50 550-0 F +43 (0) 50 550-6666 www.arsenal.ac.at<br />

BAWAG 04910-777-101, BLZ 14000 DVR 0037532 UID ATU 46577208 FN 165088b Sitz der Gesellschaft Wien Gerichtsstand Wien


Steirische Ostbahn<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis ........................................................................................... 2<br />

1 Ergebnisse der Begutachtung ................................................................... 3<br />

2 Allgemeines............................................................................................... 5<br />

2.1 §31a-Antrag ...................................................................................................5<br />

2.2 Vorgaben nach §31a EisbG...........................................................................5<br />

2.3 Projektrelevante Fachgebiete........................................................................6<br />

2.4 Abgren<strong>zu</strong>ng der Fachgebiete ........................................................................7<br />

2.5 Grundlagen für die Gutachtenerstellung......................................................10<br />

2.6 Abkür<strong>zu</strong>ngsverzeichnis................................................................................20<br />

3 Projektgegenstand .................................................................................. 21<br />

4 Befund je Fachgebiet .............................................................................. 22<br />

4.1 Eisenbahnbautechnik inklusive konstruktiver Ingenieurbau ........................22<br />

4.2 Elektrotechnik ..............................................................................................27<br />

4.3 Sicherungstechnik .......................................................................................29<br />

4.4 Straßenverkehrstechnik...............................................................................31<br />

4.5 Eisenbahnbetrieb.........................................................................................33<br />

4.6 Hydrologie, Hydrogeologie, Wasserbautechnik und Grundwasser-schutz..36<br />

4.7 Hochbautechnik ...........................................................................................41<br />

5 Begutachtung .......................................................................................... 44<br />

5.1 Eisenbahntechnik inklusive konstruktiver Ingenieurbau ..............................44<br />

5.2 Elektrotechnik ..............................................................................................48<br />

5.3 Sicherungstechnik .......................................................................................49<br />

5.4 Straßenverkehrstechnik...............................................................................51<br />

5.5 Eisenbahnbetrieb.........................................................................................54<br />

5.6 Hydrologie, Hydrogeologie, Wasserbautechnik und Grundwasserschutz...55<br />

5.7 Hochbautechnik ...........................................................................................62<br />

6 Allgemein verständliche Zusammenfassung........................................... 65<br />

6.1 Fachgebiete .................................................................................................65<br />

6.2 Zusammenfassung ......................................................................................65<br />

Detailinhaltsverzeichnis ................................................................................ 68<br />

§31a-Gutachten Seite 2


Steirische Ostbahn<br />

1 Ergebnisse der Begutachtung<br />

Der gegenständliche Bauentwurf des Einreichprojektes 2009 „Steirische Ostbahn –<br />

<strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal mit Hst. Hart, <strong>Ausweichbahnh</strong>of Laßnitzthal und <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern­<br />

St.Margarethen“ wurde gemäß §31a EisbG anhand der angeführten Prüfungsunterlagen und der<br />

angeführten Regelwerke hinsichtlich <strong>den</strong> Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes<br />

der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf<br />

der Eisenbahn einschließlich der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes (insbesondere §92 bis<br />

94 ASchg sowie §15 VAIG) geprüft und <strong>zu</strong>r Ausführung für geeignet befun<strong>den</strong>.<br />

Die Planungsunterlagen wur<strong>den</strong> auf die Einhaltung aller relevanten Normen und Vorschriften hin<br />

überprüft. Die Planung entspricht durch die Verwendung der in Österreich gültigen und <strong>zu</strong>m Teil<br />

durch gesetzliche Vorgaben verbindlichen Normen dem Stand der Technik.<br />

Die Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes wur<strong>den</strong> entsprechend der AVO Verkehr unter<br />

Berücksichtigung des Schwerpunktkonzeptes aus Sicht des Arbeitnehmerschutzes R 10 für<br />

Eisenbahnanlagen begutachtet und die Erfüllung aller Erfordernisse festgestellt.<br />

Aus Sicht der Gutachter besteht gegen die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung<br />

gemäß § 31 EisbG kein Einwand.<br />

Fachgebiet §31a Gutachter Unterschrift<br />

Eisenbahnbautechnik inkl.<br />

konstruktiver Ingenieurbau<br />

Elektrotechnik<br />

Sicherungstechnik<br />

SEDLACEK Walter DI<br />

arsenal research<br />

Österreichisches Forschungs- und<br />

Prüfzentrum Arsenal Ges.m.b.H.<br />

SCHEIDA Karl DI MSc<br />

arsenal research<br />

Österreichisches Forschungs- und<br />

Prüfzentrum Arsenal Ges.m.b.H.<br />

LIST Gerhard DI<br />

arsenal research<br />

Österreichisches Forschungs- und<br />

Prüfzentrum Arsenal Ges.m.b.H.<br />

§31a-Gutachten Seite 3


Steirische Ostbahn<br />

Straßenverkehrstechnik<br />

Eisenbahnbetrieb<br />

Hydrologie, Hydrogeologie und<br />

Wasserbautechnik und<br />

Grundwasserschutz<br />

Hochbautechnik<br />

Koordination und<br />

Zusammenfassung<br />

BILEK Anton DI<br />

IGBK Ingenieurgemeinschaft<br />

Bilek + Krischner ZT GmbH<br />

Krenngasse 9<br />

8010 Graz<br />

CZERNY Alfred<br />

H.S.H Czerny Ges.m.b.H<br />

Erzherzog-Karl-Straße 146/4/32<br />

1220 Wien<br />

BILEK Anton DI<br />

IGBK Ingenieurgemeinschaft<br />

Bilek + Krischner ZT GmbH<br />

Krenngasse 9<br />

8010 Graz<br />

SEDLACEK Walter DI<br />

arsenal research<br />

Österreichisches Forschungs- und<br />

Prüfzentrum Arsenal Ges.m.b.H.<br />

HANDEL Christoph DI MBA<br />

BOHRN Johanna Ing<br />

arsenal research<br />

Österreichisches Forschungs- und<br />

Prüfzentrum Arsenal Ges.m.b.H.<br />

Die vorstehen<strong>den</strong> Unterschriften gelten jeweils für die in der Zelle genannten Fachgebiete.<br />

Die Gutachter bestätigen, dass sie die Vorrausset<strong>zu</strong>ng für die Erstattung des Gutachtens gemäß<br />

§31a Abs. 2 Ziffer 1 bis 5 erfüllen, dass sie nicht mit der Planung betraut waren und dass auch<br />

keine sonstigen Umstände vorliegen, die die Unbefangenheit oder Fachkunde in Zweifel ziehen.<br />

Von <strong>den</strong> Gutachtern wird ausdrücklich festgehalten, dass die gegenständliche Begutachtung in<br />

fachlicher Hinsicht weisungsfrei durchgeführt wurde.<br />

Weitere Fachgebiete sind nicht Gegenstand der Begutachtung nach §31a sondern wer<strong>den</strong> direkt<br />

durch die UVE-Fachbeitragsersteller abgedeckt. Hinsichtlich der wesentlichen Auswirkungen auf<br />

die Umgebung wird seitens der §31a-Gutachter auf die UVE verwiesen.<br />

§31a-Gutachten Seite 4


Steirische Ostbahn<br />

2 Allgemeines<br />

Für <strong>den</strong> Bau oder die Veränderung von Eisenbahnanlagen und nicht ortsfesten eisenbahnsicherungstechnischen<br />

Einrichtungen ist die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung erforderlich.<br />

Für das Projekt „Steirische Ostbahn – <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal mit Hst. Hart, <strong>Ausweichbahnh</strong>of<br />

Laßnitzthal und <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern-St.Margarethen“ ist der Bauentwurf erstellt wor<strong>den</strong>, um<br />

die Erlangung des eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsbescheides <strong>zu</strong> erreichen.<br />

Folgende Punkte gelten für das gegenständliche Gutachten:<br />

• Alle im Sachverhalt und Gutachten angeführten Höhenlagen beziehen sich<br />

auf Höhe über Adria (ü.A.).<br />

• Die Kilometrierungsangaben wur<strong>den</strong> von <strong>den</strong> Fachgutachtern in deren Fachbeiträgen fallweise<br />

gerundet.<br />

2.1 §31a-Antrag<br />

Für die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung ist gemäß § 31a Eisenbahngesetz 1957 idF BGBl I<br />

Nr 125/2006 (Kurzbezeichnung EisbG) ein Antrag erforderlich.<br />

Diesem Antrag ist ein Bauentwurf in dreifacher Ausfertigung und projektrelevante Fachgebiete<br />

umfassende Gutachten bei<strong>zu</strong>geben; letztere <strong>zu</strong>m Beweis, ob das Bauvorhaben dem Stand der<br />

Technik unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des<br />

Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn<br />

einschließlich der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes entspricht. Im Falle beantragter<br />

Abweichungen vom Stand der Technik sind auch die Vorkehrungen dar<strong>zu</strong>stellen, die sicherstellen<br />

sollen, dass trotz Abweichung vom Stand der Technik die Sicherheit und Ordnung des Betriebes<br />

der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf<br />

der Eisenbahn einschließlich der Anforderungen an <strong>den</strong> Arbeitnehmerschutz (insbesondere §92<br />

bis 94 ASchg sowie §15 VAIG) gewährleistet sind.<br />

Wenn das Bauvorhaben eine Hauptbahn alleine oder über eine Hauptbahn hinaus gehend auch<br />

eine vernetzte Nebenbahn betrifft, ist nur ein Gutachten bei<strong>zu</strong>geben, das alle projektrelevanten<br />

Fachgebiete <strong>zu</strong> umfassen hat; wer<strong>den</strong> für die Erstattung dieses Gutachtens mehr als ein<br />

Sachverständiger bestellt, hat ein solches Gutachten eine allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

<strong>zu</strong> enthalten.<br />

Für das gegenständliche Projekt „„Steirische Ostbahn – <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal mit Hst. Hart,<br />

<strong>Ausweichbahnh</strong>of Laßnitzthal und <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern-St.Margarethen“ ist somit ein<br />

<strong>zu</strong>sammenfassendes Gutachten <strong>zu</strong> erstellen, das alle relevanten Fachgebiete umfasst und eine<br />

verständliche Zusammenfassung enthält.<br />

2.2 Vorgaben nach §31a EisbG<br />

Aus <strong>den</strong> Antragsunterlagen muss hervorgehen, dass das Bauvorhaben dem Stand der Technik,<br />

<strong>den</strong> Anforderungen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes und Verkehrs und insbesondere<br />

<strong>den</strong> Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes entspricht. Aus dem Bauentwurf muss<br />

insbesondere ersichtlich sein:<br />

1. die Lage der Eisenbahnanlagen und der in der Nähe der Eisenbahntrasse gelegenen<br />

Bauten, Verkehrsanlagen, Wasserläufe und Leitungsanlagen;<br />

§31a-Gutachten Seite 5


Steirische Ostbahn<br />

2. ein Bau- und Betriebsprogramm;<br />

3. die erheblichen Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Umgebung;<br />

4. die im § 31e genannten betroffenen Liegenschaften sowie die Eigentümer dieser Liegenschaften,<br />

die an diesen dinglich Berechtigten, die Wasserberechtigten und die Bergwerksberechtigten.<br />

Die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung ist <strong>zu</strong> erteilen, wenn<br />

1. das Bauvorhaben dem Stand der Technik <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Einbringung des verfahrenseinleiten<strong>den</strong><br />

Antrages bei der Behörde unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung<br />

des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn<br />

und des Verkehrs auf der Eisenbahn entspricht,<br />

2. vom Bund, von <strong>den</strong> Ländern und von <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> wahr<strong>zu</strong>nehmende Interessen durch<br />

das Bauvorhaben nicht verletzt wer<strong>den</strong> oder im Falle des Vorliegens einer Verlet<strong>zu</strong>ng<br />

solcher Interessen der durch die Ausführung und Inbetriebnahme des Bauvorhabens<br />

entstehende Vorteil für die Öffentlichkeit größer ist als der Nachteil, der aus der Verlet<strong>zu</strong>ng<br />

dieser Interessen für die Öffentlichkeit durch die Ausführung und Inbetriebnahme des<br />

Bauvorhabens entsteht und<br />

3. eingewendete subjektiv öffentliche Rechte einer Partei nicht verletzt wer<strong>den</strong> oder im Falle<br />

einer Verlet<strong>zu</strong>ng eingewendeter subjektiv öffentlicher Rechte einer Partei dann, wenn der<br />

durch die Ausführung und Inbetriebnahme des Bauvorhabens entstehende Vorteil für die<br />

Öffentlichkeit größer ist als der Nachteil, der der Partei durch die Ausführung und<br />

Inbetriebnahme des Bauvorhabens entsteht.<br />

Vom Stand der Technik sind beantragte Abweichungen in Ausnahmefällen <strong>zu</strong>lässig, wenn mit<br />

Vorkehrungen die Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von<br />

Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn auf andere Weise<br />

gewährleistet wer<strong>den</strong> kann.<br />

Der Stand der Technik im Sinne des §9 EisbG ist der auf <strong>den</strong> einschlägigen wissenschaftlichen<br />

Erkenntnissen beruhende Entwicklungsstand fortschrittlicher technologischer <strong>Verfahren</strong>,<br />

Einrichtungen, Bau- und Betriebsweisen, deren Funktionstüchtigkeit erwiesen und erprobt ist. Bei<br />

der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere vergleichbare <strong>Verfahren</strong>, Einrichtungen,<br />

Bau- oder Betriebsweisen heran<strong>zu</strong>ziehen und die Verhältnismäßigkeit zwischen dem<br />

Aufwand für die nach der vorgesehenen Betriebsform erforderlichen technischen Maßnahmen und<br />

dem dadurch bewirkten Nutzen für die jeweils <strong>zu</strong> schützen<strong>den</strong> Interessen <strong>zu</strong> berücksichtigen. In<br />

<strong>den</strong> einzelnen Fachgebieten ist der Nachweis durch Hinweis auf <strong>den</strong> Entwicklungsstand, der<br />

erwiesenen und erprobten Funktionsfähigkeit von Teilkomponenten und der nationalen und<br />

europäischen Normung <strong>zu</strong> erbringen.<br />

2.3 Projektrelevante Fachgebiete<br />

Für die Beurteilung des gegenständlichen Projektes gemäß § 31a EisbG wur<strong>den</strong> mehrere Sachverständige<br />

für die jeweiligen Fachgebiete beauftragt.<br />

Die Gutachter gelten als Sachverständige gemäß Absatz 1 §31a EisbG, wenn Sie einen der<br />

Punkte gemäß § 31a Absatz 2 Z 1 bis 5 erfüllen. Dann dürfen Sie für die Erstattung des Gutachtens<br />

beauftrag wer<strong>den</strong>, wenn Sie nicht mit der Planung betraut waren und auch keine sonstigen<br />

Umstände vorliegen, die die Unbefangenheit oder Fachkunde in Zweifel ziehen. Von <strong>den</strong><br />

§31a-Gutachten Seite 6


Steirische Ostbahn<br />

Gutachtern wird hiermit auch ausdrücklich festgehalten, dass die Begutachtung des gegenständlichen<br />

Projektes in fachlicher Hinsicht weisungsfrei durchgeführt wurde.<br />

Fachbereich<br />

Koordination und<br />

Zusammenfassung<br />

Eisenbahnbautechnik<br />

inkl. konstruktiver<br />

Ingenieurbau<br />

Elektrotechnik<br />

Name<br />

HANDEL Christoph<br />

DI MBA<br />

BOHRN Johanna Ing.<br />

Firma/Institution<br />

arsenal research<br />

Straße<br />

Giefinggasse 2<br />

Ort<br />

1210 Wien<br />

SEDLACEK Walter DI arsenal research Giefinggasse 2 1210 Wien 2<br />

SCHEIDA Karl<br />

DI MSc<br />

Ziffer<br />

arsenal research Giefinggasse 2 1210 Wien 2<br />

Sicherungstechnik LIST Gerhard DI arsenal research Giefinggasse 2 1210 Wien 2<br />

Straßenverkehrstechnik<br />

Eisenbahnbetrieb CZERNY Alfred<br />

Hydrologie,<br />

Hydrogeologie,<br />

Wasserbautechnik<br />

und<br />

Grundwasserschutz<br />

BILEK Anton DI IGBK Krenngasse 9 8010 Graz 3<br />

H.S.H Czerny<br />

Ges.m.b.H<br />

arsenal research<br />

Erzherzog-Karl-<br />

Straße 146/4/32<br />

2<br />

1220 Wien 2<br />

BILEK Anton DI IGBK Krenngasse 9 8010 Graz 3<br />

Hochbautechnik SEDLACEK Walter DI arsenal research Radetzkystraße<br />

2<br />

1030 Wien 2<br />

Tabelle 1: Fachgebiete, Gutachter und Erfüllung der Vorausset<strong>zu</strong>ngen gem. § 31a (2) Z1 bis 5<br />

Legende Ziffer: Vorausset<strong>zu</strong>ngen gemäß § 31a (2):<br />

Ziffer 1. Anstalt des Bundes oder eines Bundeslandes,<br />

Ziffer 2. akkreditierte Stelle oder benannte Stelle<br />

im Rahmen des fachlichen Umfanges ihrer Akkreditierung,<br />

Ziffer 3. Ziviltechniker im Rahmen ihrer Befugnis<br />

Ziffer 4. Technische Büros – Ingenieurbüros im Rahmen ihrer Fachgebiete<br />

Ziffer 5. natürliche Personen, die für die Erstattung von Gutachten<br />

der erforderlichen Art im Allgemeinen beeidet sind<br />

2.4 Abgren<strong>zu</strong>ng der Fachgebiete<br />

Die Beurteilung der einzelnen Fachgebiete muss untereinander abgestimmt und abgegrenzt sein.<br />

Die Abgren<strong>zu</strong>ng der für das gegenständliche Projekt notwendigen Fachgebiete ist untenstehend<br />

angeführt.<br />

§31a-Gutachten Seite 7


Steirische Ostbahn<br />

2.4.1 Eisenbahnbautechnik inkl. konstruktiver Ingenieurbau<br />

Das Fachgebiet Eisenbahnbautechnik inklusive konstruktiver Ingenieurbau beinhaltet die<br />

Bewertung der Trassierung, der Fahrbahn, der Fahrbahnentwässerung und der konstruktiven<br />

Ingenieurbauten. Das Fachgebiet umfasst somit <strong>den</strong> Oberbau des Eisenbahnbaus sowie <strong>den</strong><br />

Unterbau, und die Abgren<strong>zu</strong>ng ergibt sich durch die Grenze des Unterbaus <strong>zu</strong>m Planum. Es<br />

wer<strong>den</strong> in diesem Fachgebiet ebenso die konstruktiven Begutachtungen von Bauwerken, wie <strong>zu</strong>m<br />

Beispiel Eisenbahnbrücken, Straßenbrücken und Stützmauern durchgeführt. Die Fahrbahnentwässerung<br />

beinhaltet nur die Entwässerung des Oberbaus, dessen genaue Grenzen sind oben<br />

festgelegt wor<strong>den</strong>. Die weitere Entwässerung der umliegen<strong>den</strong> und angrenzen<strong>den</strong> Flächen ist<br />

nicht Gegenstand dieses Fachgebiets.<br />

Der Bereich oberhalb der Fahrbahn wird durch das Lichtraumprofil bestimmt. Die Abgren<strong>zu</strong>ng<br />

nach oben erfolgt an der Schnittstelle <strong>zu</strong>m Lichtraumprofil für die Oberleitung. Seitlich vom<br />

Lichtraumprofil wird in diesem Fachgebiet der gesamte Verkehrsweg für Schienenfahrzeuge<br />

geprüft. Dies beinhaltet <strong>den</strong> Gefahrenraum, <strong>den</strong> Sicherheitsraum, <strong>den</strong> seitlichen Sicherheitsabstand,<br />

<strong>den</strong> Bedienungsraum sowie <strong>den</strong> Raumbedarf für Einrichtungen <strong>zu</strong>m Bewegen der<br />

Schienenfahrzeuge.<br />

2.4.2 Elektrotechnik<br />

Die Begutachtung bezieht sich auf die elektrischen Energieanlagen (50 Hz Versorgungen) des<br />

Einreichprojektes „Steirische Ostbahn – <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal mit Hst. Hart, <strong>Ausweichbahnh</strong>of<br />

Laßnitzthal und <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern-St.Margarethen“, wie im Einreichprojekt 2009<br />

dargestellt. Eine Traktionsstromversorgung wird nicht ausgeführt. Das Gutachten enthält die gem.<br />

§31a EisbG 57 geforderten Aussagen <strong>zu</strong>m Stand der Technik unter Berücksichtigung der<br />

Sicherheit und Ordnung der Betriebs der Eisenbahn, des Betriebs von Schienenfahrzeugen auf der<br />

Eisenbahn und der Verkehrs auf der Eisenbahn einschließlich der Anforderungen des<br />

Arbeitnehmerschutzes. Der Stand der Technik wird entsprechend §9b des EisbG. 57 i.d.g.F<br />

bewertet. Die für das Gutachten relevanten Entwurfsunterlagen wer<strong>den</strong> auf die Einhaltung der<br />

aktuellen Vorschriften und Normen hin untersucht. Neben dem Aspekt der elektrotechnischen<br />

Sicherheit wird auch die Bemessung der elektrischen Anlagen begutachtet. In Abgren<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>r<br />

Überprüfung des Bauentwurfs durch die benannte Stelle im Hinblick auf die Einhaltung der<br />

Interoperabilitätskriterien wird auf die dort behandelten Themen verwiesen. Das Gutachten<br />

untersucht nicht die Aussagen in Be<strong>zu</strong>g auf Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.<br />

Die Schnittstellen der Anlage sind auf der Versorgungsseite die Übergabestellen der Energieversorgungsunternehmen<br />

und die Schnittstelle <strong>zu</strong> <strong>den</strong> umliegen<strong>den</strong> und weiterführen<strong>den</strong><br />

Bahnsystemen der ÖBB. Bei der Beleuchtungstechnik bezieht sich das Gutachten auf die<br />

Bemessung und Ausfallssicherheit der Energieversorgung, sowie auf die entsprechende<br />

Ausleuchtung der Bahnsteige, Verkehrswege und Betriebsstätten. Weiters wird die allgemeine<br />

Energieversorgung und Energieverteilung auf ihre <strong>den</strong> Errichtungsbestimmungen entsprechende<br />

Ausführung hin beurteilt.<br />

2.4.3 Sicherungstechnik<br />

Die Begutachtung im Rahmen des Fachgebiets Sicherungstechnik bezieht sich auf die Zugsicherungs-<br />

und Telekommunikationsanlagen des Projekts, wie sie in <strong>den</strong> Unterlagen gemäß<br />

Punkt 2.5.1 dargestellt sind. Die sicherungstechnischen Anlagen <strong>zu</strong> benachbarten Sicherungsanlagen/Betriebsstellen<br />

wer<strong>den</strong> betrachtet, so wie sie in der Anlage <strong>zu</strong>m Technischen Bericht<br />

dargestellt sind.<br />

§31a-Gutachten Seite 8


Steirische Ostbahn<br />

2.4.4 Straßenverkehrstechnik<br />

Die Begutachtung bezieht sich auf die Umbaumaßnahmen und Neuerrichtungen im Bereich von<br />

Verkehrswegen und Park & Ride-Anlagen im Bereich des Projektsgebietes und erfolgt unter<br />

Berücksichtigung der be<strong>zu</strong>ghaben<strong>den</strong> Richtlinien und Normen <strong>zu</strong>r Erhaltung der Flüssigkeit und<br />

Sicherheit des Verkehrs.<br />

2.4.5 Hydrologie, Hydrogeologie, Wasserbautechnik und<br />

Grundwasserschutz<br />

Die Beutachtung bezieht sich auf die Maßnahmen <strong>zu</strong>r Oberflächenentwässerung der geplanten<br />

Projektsanlagen im Hinblick auf <strong>den</strong> richtigen Ansatz der Regenmengen, auf die Beurteilung der<br />

geplanten Ableiteinrichtungen sowie der Maßnahmen für die Einleitung dieser Wässer in<br />

entsprechende Gerinne. Wesentlich ist die Vermeidung negativer Auswirkungen auf Grundwasser<br />

und Oberflächengewässer sowie der Beeinträchtigung fremder Rechte.<br />

2.4.6 Eisenbahnbetrieb<br />

Die Beurteilung durch das Fachgebiet Eisenbahnbetrieb erfolgte u.a. unter Berücksichtigung der<br />

betriebsrelevanten und rechtlichen Grundlagen, Normen und Richtlinien und der Prämissen des<br />

Arbeitnehmerschutzes. Das „Gesamtsystem Schiene“ wurde hinsichtlich der Aspekte Betriebsführung<br />

und Betriebsabwicklung aufgrund des vorliegen<strong>den</strong> Bau- und Betriebsprogramms auf die<br />

<strong>zu</strong>künftige Verkehrswirksamkeit hin beurteilt. Die Begutachtung der Festlegungen der für einen<br />

<strong>zu</strong>künftigen Betrieb maßgeben<strong>den</strong> Rahmenbedingungen (z.B.: beabsichtigtes Produktionskonzept<br />

der Eisenbahnverkehrsunternehmen – Zugzahlen, -gattungen etc.; Ausgestaltung der freien<br />

Strecke und der Betriebsstellen) passierte unter der Vorgabe einer restriktionsfreien Betriebsführung<br />

auf einer Mischverkehrsstrecke. Der Ausrüstungsgrad der freien Strecke und der Betriebsstellen<br />

wurde <strong>den</strong> betrieblichen Anforderungen entsprechend für <strong>den</strong> Fahrdienst auf der freien<br />

Strecke und in <strong>den</strong> Betriebsstellen, der Sicherheit der Reisen<strong>den</strong>, Information der Reisen<strong>den</strong> und<br />

hinsichtlich der <strong>zu</strong>künftigen Anwendung für das Notfallmanagement, Instandhaltungsmanagement<br />

und Sicherheitsmanagement beurteilt. Die Prüfung der technischen Ausgestaltung einzelner Infrastrukturgewerke<br />

obliegt nicht der betrieblichen Zuständigkeit.<br />

2.4.7 Hochbautechnik<br />

Das Gutachten beinhaltet nur Aspekte des eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Auf<br />

allfällig erforderliche Genehmigungen nach anderen Gesetzen z.B. betreffend Errichtung von<br />

öffentlichen Verkehrsanlagen, Versickerung der Dachflächenwässer, Einleitung der Abwässer in<br />

<strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Kanal und Einleitungen wird hingewiesen und sind nicht Gegenstand ggst.<br />

Gutachtens.<br />

Weiters wird die Errichtung von allfälligen Parkplätzen sowie die Errichtung von öffentlichen<br />

Verkehrsanlagen (Umlegung Landes- und/oder Gemeindestrassen) in Verbindung mit allfälligen<br />

<strong>Verfahren</strong> der Flächenwidmung nicht im Gutachten berücksichtigt.<br />

§31a-Gutachten Seite 9


Steirische Ostbahn<br />

2.5 Grundlagen für die Gutachtenerstellung<br />

Die folgen<strong>den</strong> Unterlagen und Vorschriften wur<strong>den</strong> der § 31a-Begutachtung <strong>zu</strong>grunde gelegt:<br />

2.5.1 Einreichprojekt 2009<br />

Es sind die folgen<strong>den</strong> Unterlagen des Einreichprojektes Grundlage für die Beurteilung:<br />

<strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern-St. Margarethen<br />

Ordnungsnummer <br />

Versionsnummer<br />

Fertigstellu<br />

ngs-datum<br />

Inhalt Maßstab Größe<br />

[mm]/<br />

Seitenan<br />

zahl<br />

AL Allgemein / Sonstiges<br />

AL 1.0.0 00 08.05.2009 Inhaltsverzeichnis - 1 A4 Pirker & Visotschnig<br />

SP Streckenplanung<br />

SP 2.0.1 00 08.05.2009 EB-Bericht - 29 A4 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.2 00 08.05.2009 Übersichtskarte 1:5000<br />

1 A4 / 1<br />

A3<br />

Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.3 00 08.05.2009 Übersichtsplan 1:2000 920/297 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.4 00 08.05.2009 Lageplan 1:500 2520/297 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.5 00 08.05.2009 Regelprofile 1:50 2420/297 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.6 00 08.05.2009 Querprofile 1:100 2730/297 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.7 00 08.05.2009 Längenschnitt, Gleis 1<br />

1:1000/10<br />

0<br />

1350/360 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.8 00 08.05.2009 Längenschnitt, Gleis 3<br />

1:1000/10<br />

0<br />

1293/430 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.9 00 08.05.2009 Achsberechnung - 4 A4 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.10 00 08.05.2009 Geschriebener Längenschnitt - 9 A4 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.11 00 04.05.2009 Bericht Leit-und Sicherungstechnik - 20 A4 ÖBB Bau AG / ES-LS<br />

SP 2.0.12 00 08.05.2009 Bericht Energietechnik - 11 A4 ÖBB Bau AG / ES-ET<br />

SP 2.0.13 00 08.05.2009 Bericht Fernmeldetechnik - 4 A4<br />

ÖBB Bau AG / T-Kom<br />

Services<br />

GE Grundeinlöse Pirker & Visotschnig<br />

GE 3.0.1 00 08.05.2009 Grundeinlöseplan 1:500 2465/297 Pirker & Visotschnig<br />

GE 3.0.2 00 08.05.2009 Grundeinlöseverzeichnis -<br />

1 A4 / 1<br />

A3<br />

Pirker & Visotschnig<br />

GE 3.0.3 00 08.05.2009 Besitzerverzeichnis - 4 A4 Pirker & Visotschnig<br />

GE 3.0.4 00 08.05.2009 Bauverbotsverzeichnis - 3 A4 Pirker & Visotschnig<br />

SB Straßenbautechnische Unterlagen Pirker & Visotschnig<br />

SB 4.0.1 00 08.05.2009 Längenschnitt, Gemeindestraße Ost<br />

1:1000/10<br />

0<br />

814/297 Pirker & Visotschnig<br />

LT Lärmtechnische Untersuchung Rinderer & Partner<br />

LT 5.0.1 00 08.05.2009<br />

Schalltechnischer Bericht mit<br />

Fotodokumentation<br />

23 A4 Rinderer & Partner<br />

LT 5.0.2 00 08.05.2009 Schalltechnische Berechnungen 10 A4 Rinderer & Partner<br />

LT 5.0.3 00 08.05.2009 Immissionsplan M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />

LT 5.0.4 00 08.05.2009 Lärmkarte Bahnlärm Bestand Zeitraum Nacht M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />

LT 5.0.5 00 08.05.2009 Lärmkarte Bahnlärm Projekt Zeitraum Nacht M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />

LT 5.0.6 00 08.05.2009 Differenzlärmkarte Bahnlärm Zeitraum Nacht M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />

LT 5.0.7 00 08.05.2009 Lärmkarte Baulärm M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />

LT 5.0.8 00 08.05.2009 Lärmkarte P+R Parkplätze M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />

Planer<br />

GG Geotechnisches Gutachten BGG Consult<br />

GG 6.0.1 00 08.05.2009 Textband - 23 A4 BGG Consult<br />

GG 6.0.2 00 08.05.2009 Lageplan -Bo<strong>den</strong>aufschlüsse 1:1000<br />

1260 x<br />

297<br />

BGG Consult<br />

GG 6.0.3 00 08.05.2009 Aufschlussdarstellungen 1:100 13 A4 BGG Consult<br />

GG 6.0.4 00 08.05.2009 Bo<strong>den</strong>querprofile 1:200<br />

1175 x<br />

297<br />

BGG Consult<br />

GG 6.0.5 00 08.05.2009 Grundwasserganglinie - 2 A4 BGG Consult<br />

GG 6.0.6 00 08.05.2009<br />

Ergebnisse der bo<strong>den</strong>physikalischen<br />

Laboratoriumsuntersuchungen<br />

- 33 A4 BGG Consult<br />

GG 6.0.7 00 08.05.2009 Grundwasseranalyse - 2 A4 BGG Consult<br />

KI Konstruktiver Ingenieurbau Pirker & Visotschnig<br />

KI 7.0.1 00 08.05.2009 Durchlaßverlängerung Km 214.129 1:100 516/593 Pirker & Visotschnig<br />

§31a-Gutachten Seite 10


Steirische Ostbahn<br />

WB Wasserbauplanung<br />

WB 8.0.1 00 08.05.2009 Anlagen <strong>zu</strong> Fachbericht HW Raab 1:5000<br />

6 A4 / 8<br />

A3<br />

Hydroconsult<br />

WB 8.1.1 00 08.05.2009 Ein<strong>zu</strong>gsflächenplan 1:500 2520/297 Plank-Bachselten<br />

WB 8.1.2 00 08.05.2009<br />

Längenschnitt 1, Regenwasserkanal<br />

Bahnsteig<br />

1:1000/10<br />

0<br />

630/297 Plank-Bachselten<br />

WB 8.1.3 00 08.05.2009<br />

Längenschnitt 2, Verlegung<br />

Schmutzwasserkanal<br />

1:1000/10<br />

0<br />

630/297 Plank-Bachselten<br />

SF SFE-Planung Pirker & Visotschnig<br />

SF 9.0.1 00 08.05.2009 Lageplan SFE 1:500 3202/297<br />

Pirker & Visotschnig<br />

ÖBB Fachdienste<br />

HB Hochbau Hohensinn Architekt<br />

HB.10.0.1 00 08.05.2009 Bahnsteigdach und Wartekoje<br />

1:100 /<br />

1:500<br />

1100/540 Hohensinn Architekt<br />

SG<br />

Sicherheitskonzepte, SIGE, BauKG,<br />

Bauphasen, ...<br />

Rinderer & Partner<br />

SG 11.0.1 00 08.05.2009 Grobbauphasen 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />

SG 11.0.2 00 08.05.2009 Sicherheits-und Gesundheitsschutzdokument - 24 A4 Rinderer & Partner<br />

SG 11.0.3 00 08.05.2009 Unterlagen für spätere Arbeiten - 20 A4 Rinderer & Partner<br />

ES Erschütterungstechnische Untersuchung iC-Group<br />

ES 12.0.1 00 08.05.2009 Technischer Bericht -Anhang<br />

8 A4 / 2,5<br />

A3<br />

iC-Group<br />

<strong>Ausweichbahnh</strong>of Lassnitzthal<br />

Ordnungsnummer <br />

Versionsnummer<br />

Fertigstellu<br />

ngs-datum<br />

Inhalt Maßstab Größe<br />

[mm]/<br />

Seitenan<br />

zahl<br />

AL Allgemein / Sonstiges<br />

AL 1.0.0 00 08.05.2009 Inhaltsverzeichnis - 1 A4 Pirker & Visotschnig<br />

SP Streckenplanung Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.1 00 08.05.2009 EB-Bericht - 40 A4 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.2 00 08.05.2009 Übersichtskarte 1:5000<br />

1 A4 / 1<br />

A3<br />

Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.3 00 08.05.2009 Übersichtsplan 1:2000 970/297 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.4 00 08.05.2009 Lageplan 1:500 2800/410 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.5 00 08.05.2009 Regelprofile 1:50 1120/520 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.6 00 08.05.2009 Querprofile 1:100 3100/400 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.7 00 08.05.2009 Längenschnitt, Gleis 1<br />

1:1000/10<br />

0<br />

1470/540 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.8 00 08.05.2009 Längenschnitt, Gleis 2<br />

1:1000/10<br />

0<br />

1290/540 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.9 00 08.05.2009 Weichenlängenschnitt W151 1:1000/10 580/625 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.10 00 08.05.2009 Achsberechnung - 4 A4 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.11 00 08.05.2009 Geschriebener Längenschnitt - 3 A4 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.12 00 04.05.2009 Bericht Leit-und Sicherungstechnik - 19 A4 ÖBB Bau AG / ES-LS<br />

SP 2.0.13 00 08.05.2009 Bericht Energietechnik - 13 A4 ÖBB Bau AG / ES-ET<br />

SP 2.0.14 00 08.05.2009 Bericht Fernmeldetechnik - 4 A4<br />

ÖBB Bau AG / T-Kom<br />

Services<br />

GE Grundeinlöse Pirker & Visotschnig<br />

GE 3.0.1 00 08.05.2009 Grundeinlöseplan 1:500 2865/410 Pirker & Visotschnig<br />

GE 3.0.2 00 08.05.2009 Grundeinlöseverzeichnis -<br />

1 A4 / 1<br />

A3<br />

Pirker & Visotschnig<br />

GE 3.0.3 00 08.05.2009 Besitzerverzeichnis - 4 A4 Pirker & Visotschnig<br />

GE 3.0.4 00 08.05.2009 Bauverbotsverzeichnis - 4 A4 Pirker & Visotschnig<br />

GE 3.0.5 00 08.05.2009 Rodungsplan 1:500 962/297 Pirker & Visotschnig<br />

GE 3.0.6 00 08.05.2009 Rodungsverzeichnis - 2 A4 Pirker & Visotschnig<br />

SB Straßenbautechnische Unterlagen Pirker & Visotschnig<br />

- - -<br />

LT Lärmtechnische Untersuchung Rinderer & Partner<br />

LT 5.0.1 00 08.05.2009<br />

Schalltechnischer Bericht mit<br />

Fotodokumentation<br />

26 A4 Rinderer & Partner<br />

LT 5.0.2 00 08.05.2009 Schalltechnische Berechnungen 14 A4 Rinderer & Partner<br />

LT 5.0.3 00 08.05.2009 Immissionsplan M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />

LT 5.0.4 00 08.05.2009 Lärmkarte Bahnlärm Bestand Zeitraum Nacht M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />

LT 5.0.5 00 08.05.2009 Lärmkarte Bahnlärm Projekt Zeitraum Nacht M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />

LT 5.0.6 00 08.05.2009 Differenzlärmkarte Bahnlärm Zeitraum Nacht M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />

LT 5.0.7 00 08.05.2009 Lärmkarte Baulärm M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />

Planer<br />

§31a-Gutachten Seite 11


Steirische Ostbahn<br />

LT 5.0.8 00 08.05.2009 Lärmkarte P+R Parkplätze M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />

GG Geotechnisches Gutachten BGG Consult<br />

GG 6.0.1 00 08.05.2009 Textband - 25 A4 BGG Consult<br />

GG 6.0.2 00 08.05.2009 Lageplan -Bo<strong>den</strong>aufschlüsse 1:1000<br />

1260 x<br />

297<br />

BGG Consult<br />

GG 6.0.3 00 08.05.2009 Aufschlussdarstellungen 1:100 25 A4 BGG Consult<br />

GG 6.0.4 00 08.05.2009 Bo<strong>den</strong>querprofile 1:200<br />

1680 x<br />

297<br />

BGG Consult<br />

GG 6.0.5 00 08.05.2009 Grundwasserganglinien - 3 A4 BGG Consult<br />

GG 6.0.6 00 08.05.2009<br />

Ergebnisse der bo<strong>den</strong>physikalischen<br />

Laboratoriumsuntersuchungen<br />

- 36 A4 BGG Consult<br />

GG 6.0.7 00 08.05.2009 Grundwasseranalyse - 2 A4 BGG Consult<br />

KI Konstruktiver Ingenieurbau Pirker & Visotschnig<br />

KI 7.0.1 00 08.05.2009 Vorstatik - 79 A4 Pirker & Visotschnig<br />

WB Wasserbauplanung Plank-Bachselten<br />

WB 8.0.1 00 08.05.2009 Ein<strong>zu</strong>gsflächenplan 1:500 2425/297 Plank-Bachselten<br />

WB 8.0.2 00 08.05.2009 Längenschnitte, Regenwasserkanal<br />

1:1000/10<br />

0<br />

840/297 Plank-Bachselten<br />

SF SFE-Planung<br />

SF 9.0.1 00 08.05.2009 Lageplan SFE 1:500 3030/410<br />

Pirker & Visotschnig<br />

ÖBB Fachdienste<br />

HB Hochbau Hohensinn Architekt<br />

HB 10.0.1 00 08.05.2009<br />

Übergangssteg, Bahnsteigdach und<br />

Wartekoje<br />

1:100 /<br />

1:500<br />

2000/700 Hohensinn Architekt<br />

SG<br />

Sicherheitskonzepte, SIGE, BauKG,<br />

Bauphasen, ...<br />

Rinderer & Partner<br />

SG 11.0.1 00 08.05.2009 Grobbauphasen 1:2000 840/488 Rinderer & Partner<br />

SG 11.0.2 00 08.05.2009 Sicherheits-und Gesundheitsschutzdokument - 25 A4 Rinderer & Partner<br />

SG 11.0.3 00 08.05.2009 Unterlagen für spätere Arbeiten - 23 A4 Rinderer & Partner<br />

ES Erschütterungstechnische Untersuchung iC-Group<br />

ES 12.0.1 00 08.05.2009 Technischer Bericht -Anhang<br />

29 A4 /<br />

4,5 A3<br />

iC-Group<br />

<strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal<br />

Ordnungsnummer <br />

Versionsnummer<br />

Fertigstellu<br />

ngs-datum<br />

Inhalt Maßstab Größe<br />

[mm]/<br />

Seitenan<br />

zahl<br />

AL Allgemein / Sonstiges<br />

AL 1.0.0 00 08.05.2009 Inhaltsverzeichnis - 1 A4 Pirker & Visotschnig<br />

SP Streckenplanung<br />

SP 2.0.1 00 08.05.2009 EB-Bericht - 40 A4 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.2 00 08.05.2009 Übersichtskarte 1:5000 1 A3 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.3 00 08.05.2009 Übersichtsplan 1:2000 876/297 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.4 00 08.05.2009 Lageplan 1:500 2400/758 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.5 00 08.05.2009 Regelprofile 1:50 1518/297 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.6 00 08.05.2009 Querprofile 1:100 3298/594 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.7 00 08.05.2009 Längenschnitt, Gleis 1<br />

1:1000/10<br />

0<br />

1448/442 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.8 00 08.05.2009 Längenschnitt, Gleis 2<br />

1:1000/10<br />

0<br />

1228/430 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.9 00 08.05.2009 Weichenlängenschnitt W151 1:1000/10 618/668 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.10 00 08.05.2009 Weichenlängenschnitt W101 1:1000/10 635/569 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.11 00 08.05.2009 Achsberechnung - 5 A4 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.12 00 08.05.2009 Geschriebener Längenschnitt - 13 A4 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.13 00 04.05.2009 Bericht Leit-und Sicherungstechnik - 11 A4 ÖBB Bau AG / ES-LS<br />

SP 2.0.14 00 08.05.2009 Bericht Energietechnik - 9 A4 ÖBB Bau AG / ES-ET<br />

SP 2.0.15 00 08.05.2009 Bericht Fernmeldetechnik - 4 A4<br />

ÖBB Bau AG / T-Kom<br />

Services<br />

GE Grundeinlöse Pirker & Visotschnig<br />

GE 3.0.1 00 08.05.2009 Grundeinlöseplan 1:500 2400/758 Pirker & Visotschnig<br />

GE 3.0.2 00 08.05.2009 Grundeinlöseverzeichnis -<br />

1 A4 / 1<br />

A3<br />

Pirker & Visotschnig<br />

GE 3.0.3 00 08.05.2009 Besitzerverzeichnis - 6 A4 Pirker & Visotschnig<br />

GE 3.0.4 00 08.05.2009 Bauverbotsverzeichnis - 3 A4 Pirker & Visotschnig<br />

GE 3.0.5 00 08.05.2009 Rodungsplan 1:500 630/297 Pirker & Visotschnig<br />

GE 3.0.6 00 08.05.2009 Rodungsverzeichnis - 2 A4 Pirker & Visotschnig<br />

Planer<br />

§31a-Gutachten Seite 12


Steirische Ostbahn<br />

SB Straßenbautechnische Unterlagen<br />

- - -<br />

LT Lärmtechnische Untersuchung Rinderer & Partner<br />

LT 5.0.1 00 08.05.2009<br />

Schalltechnischer Bericht mit<br />

Fotodokumentation<br />

25 A4 Rinderer & Partner<br />

LT 5.0.2 00 08.05.2009 Schalltechnische Berechnungen A4 Rinderer & Partner<br />

LT 5.0.3 00 08.05.2009 Immissionsplan M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />

LT 5.0.4 00 08.05.2009 Lärmkarte Bahnlärm Bestand Zeitraum Nacht M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />

LT 5.0.5 00 08.05.2009 Lärmkarte Bahnlärm Projekt Zeitraum Nacht M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />

LT 5.0.6 00 08.05.2009 Differenzlärmkarte Bahnlärm Zeitraum Nacht M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />

LT 5.0.7 00 08.05.2009 Lärmkarte Baulärm M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />

GG Geotechnisches Gutachten BGG Consult<br />

GG 6.0.1 00 08.05.2009 Textband - 23 A4 BGG Consult<br />

GG 6.0.2 00 08.05.2009 Lageplan -Bo<strong>den</strong>aufschlüsse 1:1000<br />

1260 x<br />

420<br />

BGG Consult<br />

GG 6.0.3 00 08.05.2009 Aufschlussdarstellungen 1:100 17 A4 BGG Consult<br />

GG 6.0.4 00 08.05.2009 Bo<strong>den</strong>querprofile 1:200<br />

1470 x<br />

297<br />

BGG Consult<br />

GG 6.0.5 00 08.05.2009<br />

Ergebnisse der bo<strong>den</strong>physikalischen<br />

Laboratoriumsuntersuchungen<br />

- 16 A4 BGG Consult<br />

KI Konstruktiver Ingenieurbau<br />

- - -<br />

WB Wasserbauplanung Plank-Bachselten<br />

WB 8.0.1 00 08.05.2009 Ein<strong>zu</strong>gsflächenplan 1:500 2310/594 Plank-Bachselten<br />

WB 8.0.2 00 08.05.2009 Längenschnitte, Regenwasserkanäle<br />

1:1000/10<br />

0<br />

630/297 Plank-Bachselten<br />

SF SFE-Planung Pirker & Visotschnig<br />

SF 9.0.1 00 08.05.2009 Lageplan SFE 1:500 2672/758<br />

Pirker & Visotschnig<br />

ÖBB Fachdienste<br />

HB Hochbau<br />

- - -<br />

SG<br />

Sicherheitskonzepte, SIGE, BauKG,<br />

Bauphasen, ...<br />

Rinderer & Partner<br />

SG 11.0.1 00 08.05.2009 Grobbauphasen 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />

SG 11.0.2 00 08.05.2009 Sicherheits-und Gesundheitsschutzdokument - 20 A4 Rinderer & Partner<br />

SG 11.0.3 00 08.05.2009 Unterlagen für spätere Arbeiten - 20 A4 Rinderer & Partner<br />

ES Erschütterungstechnische Untersuchung iC-Group<br />

ES 12.0.1 00 08.05.2009 Technischer Bericht -Anhang<br />

41 A4/ 4,5<br />

A3<br />

iC-Group<br />

Haltestelle Hart bei Graz<br />

Ordnungsnummer <br />

Versionsnummer<br />

Fertigstellu<br />

ngs-datum<br />

Inhalt Maßstab Größe<br />

[mm]/<br />

Seitenan<br />

zahl<br />

AL Allgemein / Sonstiges<br />

AL 1.0.0 00 08.05.2009 Inhaltsverzeichnis - 1 A4<br />

SP Streckenplanung<br />

SP 2.0.1 00 08.05.2009 EB-Bericht - A4 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.2 00 08.05.2009 Übersichtskarte 1:5000 1 A3 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.3 00 08.05.2009 Übersichtsplan 1:2000 565/297 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.4 00 08.05.2009 Lageplan 1:500 1200/297 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.5 00 08.05.2009 Regelprofile 1:50 980/297 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.6 00 08.05.2009 Querprofile 1:100 1400/445 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.7 00 08.05.2009 Längenschnitt, Gleis Bestand<br />

1:1000/10<br />

0<br />

830/425 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.8 00 08.05.2009 Achsberechnung - 1 A4 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.9 00 08.05.2009 Geschriebener Längenschnitt - 1 A4 Pirker & Visotschnig<br />

SP 2.0.10 00 08.05.2009 Bericht Energietechnik - 20 A4 ÖBB Bau AG / ES-ET<br />

SP 2.0.11 00 08.05.2009 Bericht Fernmeldetechnik - 4 A4<br />

ÖBB Bau AG / T-Kom<br />

Services<br />

GE Grundeinlöse Pirker & Visotschnig<br />

GE 3.0.1 00 08.05.2009 Grundeinlöseplan 1:500 1200/297 Pirker & Visotschnig<br />

GE 3.0.2 00 08.05.2009 Grundeinlöseverzeichnis -<br />

1 A4 / 1<br />

A3<br />

Pirker & Visotschnig<br />

Planer<br />

§31a-Gutachten Seite 13


Steirische Ostbahn<br />

GE 3.0.3 00 08.05.2009 Besitzerverzeichnis - 4 A4 Pirker & Visotschnig<br />

SB Straßenbautechnische Unterlagen Pirker & Visotschnig<br />

SB 4.0.1 00 08.05.2009 Längenschnitt, Reinhard-Machold-Straße<br />

1:1000/10<br />

0<br />

610/450 Pirker & Visotschnig<br />

LT Lärmtechnische Untersuchung Rinderer & Partner<br />

LT 5.0.1 00 08.05.2009<br />

Schalltechnischer Bericht mit<br />

Fotodokumentation<br />

23 A4 Rinderer & Partner<br />

LT 5.0.2 00 08.05.2009 Schalltechnische Berechnungen 4 A4 Rinderer & Partner<br />

LT 5.0.3 00 08.05.2009 Immissionsplan M 1:1000 840/297 Rinderer & Partner<br />

LT 5.0.4 00 08.05.2009 Lärmkarte Bahnlärm Bestand Zeitraum Nacht M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />

LT 5.0.5 00 08.05.2009 Lärmkarte Bahnlärm Projekt Zeitraum Nacht M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />

LT 5.0.6 00 08.05.2009 Differenzlärmkarte Bahnlärm Zeitraum Nacht M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />

LT 5.0.7 00 08.05.2009 Lärmkarte Baulärm M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />

LT 5.0.8 00 08.05.2009 Lärmkarte P+R Parkplätze M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />

GG Geotechnisches Gutachten BGG Consult<br />

GG 6.0.1 00 08.05.2009 Textband - 23 A4 BGG Consult<br />

GG 6.0.2 00 08.05.2009 Lageplan -Bo<strong>den</strong>aufschlüsse 1:1000 840 x 297 BGG Consult<br />

GG 6.0.3 00 08.05.2009 Aufschlussdarstellungen 1:100 8 A4 BGG Consult<br />

GG 6.0.4 00 08.05.2009 Bo<strong>den</strong>querprofile 1:200 840 x 297 BGG Consult<br />

GG 6.0.5 00 08.05.2009 Grundwasserganglinie - 2 A4 BGG Consult<br />

GG 6.0.6 00 08.05.2009<br />

Ergebnisse der bo<strong>den</strong>physikalischen<br />

Laboratoriumsuntersuchungen<br />

- 23 A4 BGG Consult<br />

GG 6.0.7 00 08.05.2009 Grundwasseranalyse - 2 A4 BGG Consult<br />

KI Konstruktiver Ingenieurbau Pirker & Visotschnig<br />

KI 7.0.1 00 08.05.2009 Stützmauern 1:100 1260/594 Pirker & Visotschnig<br />

KI 7.0.2 00 08.05.2009 Vorstatik - 99 A4 Pirker & Visotschnig<br />

WB Wasserbauplanung Plank-Bachselten<br />

WB 8.0.1 00 08.05.2009 Ein<strong>zu</strong>gsflächenplan 1:500 1200/297 Plank-Bachselten<br />

WB 8.0.2 00 08.05.2009 Querprofil, Sicker-Retentionsmulde 1:100 630/297 Plank-Bachselten<br />

WB 8.0.3 00 08.05.2009 Längenschnitte, Regenwasserkanal<br />

1:1000/10<br />

0<br />

630/297 Plank-Bachselten<br />

SF SFE-Planung Pirker & Visotschnig<br />

SF 9.0.1 00 08.05.2009 Lageplan SFE 1:500 1200/297 Pirker & Visotschnig<br />

HB Hochbau Hohensinn Architekt<br />

HB 10.0.1 00 08.05.2009<br />

Übergangssteg, Bahnsteigdach und<br />

Wartekoje<br />

1:100/1:5<br />

00<br />

1500x700 Hohensinn Architekt<br />

SG<br />

Sicherheitskonzepte, SIGE, BauKG,<br />

Bauphasen, ...<br />

Rinderer & Partner<br />

SG 11.0.1 00 08.05.2009 Grobbauphasen 1:2000 840/403 Rinderer & Partner<br />

SG 11.0.2 00 08.05.2009 Sicherheits-und Gesundheitsschutzdokument - 25 A4 Rinderer & Partner<br />

SG 11.0.3 00 08.05.2009 Unterlagen für spätere Arbeiten - 23 A4 Rinderer & Partner<br />

ES Erschütterungstechnische Untersuchung iC-Group<br />

ES 12.0.1 00 08.05.2009 Technischer Bericht -Anhang A4 / 2 A3 iC-Group<br />

2.5.2 Rechtliche Grundlagen, Normen, Richtlinien<br />

• Eisenbahngesetz 1957 idF BGBl. I Nr. 125/2006 (EisbG), in Kraft getreten mit 27. Juli 2006<br />

• Eisenbahnverordnung 2003 (EisbVO 2003) über <strong>den</strong> Bau, <strong>den</strong> Betrieb und die Organisation<br />

von Eisenbahnen i.d.F. vom 19.11.2008<br />

• Eisenbahn - Kreu<strong>zu</strong>ngsverordnung (EKVO)<br />

• Eisenbahn-Bauentwurfsverordnung (EBEV) vom 15. April 2008<br />

• Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung (EisbBBV) vom 19.11.2008<br />

• Verordnung geringfügiger Baumaßnahmen 2004 (VgB 2004)<br />

• Bauproduktengesetz (BauPG)<br />

• Bauarbeiten-Koordinationsgesetz (BauKG)<br />

2.5.3 Arbeitnehmerschutz<br />

• Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr (AVO-Verkehr) vom 13. November 2006,<br />

BGBl. II Nr. 422/2006<br />

• Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV),<br />

§31a-Gutachten Seite 14


Steirische Ostbahn<br />

BGBl. II Nr. 384/1999 idgF 536/ 2006<br />

• Arbeitsstättenverordnung (AstV), BGBI. Nr. 368/1998<br />

• ArbeitnehmerInnensschutzgesetz (AschG), BGBl. I Nr. 450/1994, idgF 13/2007<br />

• Schwerpunktkonzept aus Sicht des Arbeitnehmerschutzes für Eisenbahnanlagen,<br />

Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, Stand 1.9.2007 (R 10)<br />

• Richtlinie für <strong>den</strong> Arbeitnehmerschutz bei <strong>den</strong> ÖBB, R8 (ÖBB 40) Stand September 2006<br />

• Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT), BGBl. II Nr. 309/2004 idgF 140/2005<br />

• Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF), BGBl. Nr. 240/1991 idgF BGBl Nr. II. 57/2000<br />

• Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) hinsichtlich der Unterlage für spätere Arbeiten,<br />

BGBl. I Nr. 37/1999, idgF 154/2006<br />

• Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV), BGBI. Nr. 218/1983 idgF 77/2007<br />

• Kennzeichnungsverordnung (KennV) BGBI. II Nr. 101/1997<br />

• Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO), BGBl. II Nr.<br />

478/1996 idgF 53/1997<br />

• Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), BGBl. II Nr. 164/2000 idgF 309/2004<br />

• Elektroschutzverordnung (ESV 2003) BGBI. II Nr. 424/2003<br />

• Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (VAIG 1994) idgF<br />

2.5.4 Eisenbahnbautechnik inkl. konstruktiver Ingenieurbau<br />

• Richtlinien für das Entwerfen von Bahnanlagen, Hochleistungsstrecken, HL-AG, ÖBB und<br />

BEG, Wien, Mai 2002 (HL-RL)<br />

• RVE 03.01.00 Niveaufreie Bahnsteig<strong>zu</strong>gänge<br />

• RVE 05.00.01 Linienführung von Gleisen (Stand: 01.06.2006)<br />

• RVE 05.00.02 Bettungsquerschnitte für Schotteroberbau (Stand: 01.11.2006)<br />

• DV B 54 An<strong>zu</strong>wen<strong>den</strong>de Oberbauformen<br />

• DV B 53 Gestaltung von Oberbauanlagen<br />

• DV B 52 Oberbau – Technische Grundsätze<br />

• DV B 51 Oberbauvorschrift<br />

• ÖBB – ZOV Zusatzbestimmungen <strong>zu</strong>r Oberbauvorschrift<br />

• DV B 50 Pkt. 13 Bahnsteige<br />

• DV B 50 Teil 2 Linienführung von Gleisen<br />

• ÖBB – Regelplanung<br />

• B45 Technische Richtlinien für Eisenbahnbrücken, Bahnüberbrückungen und verwandte<br />

Bauwerke<br />

• ÖNORM B 4000 sowie die in ÖNORM B 4000 angeführten Normen des konstruktiven<br />

Ingenieurbaus wie insbesondere ÖNORM B 4015, ÖNORM B 4014, ÖNORM B 4700, ÖNORM<br />

B 4701, ÖNORM B 4710, ÖNORM B 4300, ÖNORM B 4435-1 ohne B 4002 und 4003<br />

• ÖNORM B 1600 ff. (barrierefreie Gestaltung)<br />

• ÖNORM EN 1990 – ÖNORM EN 1999 (europäische Normen des konstruktiven Ingenieurbaus)<br />

jeweils unter Berücksichtigung der nationalen Anwendungsdokumente der Reihe ÖNORM B<br />

1990<br />

• ÖNORM B 3800, ÖNORM EN 13501<br />

2.5.5 Elektrotechnik<br />

• Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen, Normalisierung und Typisierung auf dem Gebiete<br />

der Elektrotechnik (Elektrotechnikgesetz 1992 - ETG 1992),BGBl. I Nr. 136/2001<br />

• Elektrotechnikverordnung 2002 - ETV 2002 BGBl. II Nr. 222/2002 in der Fassung BGBl. II Nr.<br />

33/2006<br />

§31a-Gutachten Seite 15


Steirische Ostbahn<br />

• ÖVE / ÖNORM EN 50119:2001 Bahnanwendungen – Ortsfeste Anlagen – Oberleitungen für<br />

<strong>den</strong> elektrischen Zugbetrieb<br />

• ÖVE EN 50122-1:1997 Bahnanwendungen – Ortsfeste Anlagen – Teil 1: Schutzmaßnahmen in<br />

Be<strong>zu</strong>g auf elektrische Sicherheit und Erdung<br />

• ÖVE / ÖNORM E 8001-1:2000 Errichtung von elektrischen Anlagen mit Nennspannungen bis<br />

~1000 V und =1500 V – Teil 1: Begriffe und Schutz gegen elektrischen Schlag<br />

(Schutzmaßnahmen) (seit 2002-06-14 verbindlich)<br />

• ÖVE / ÖNORM E 8002 Reihe: Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgungen in<br />

baulichen Anlagen für Menschenansammlungen<br />

• ÖVE / ÖNORM E 8001-4-95: 2008 Errichtung von elektrischen Anlagen mit Nennspannungen<br />

bis AC 1000 V und DC 1500 V – Teil 4-95: Aufzüge<br />

• ÖVE / ÖNORM E 8014 - Reihe: Errichtung von Erdungsanlagen für elektrische Anlagen mit<br />

Nennspannungen bis AC 1000 V und DC 1500V<br />

• ÖVE / ÖNORM EN 50272- Reihe Sicherheitsanforderungen für Batterien und Batterieanlagen<br />

• ÖVE / ÖNORM E 8383:2000-03-01 Starkstromanlagen mit Nennwechselspannung über 1 kV<br />

(seit 2002-06-14 verbindlich)<br />

• ÖVE / ÖNORM E 8049-1:2001-07-01 Blitzschutz baulicher Anlagen, Teil 1: Allgemeine<br />

Grundsätze (seit 2002-06-14 verbindlich, Ersatz für ÖVE-E49/1988)<br />

• ÖVE / ÖNORM EN 62305-Reihe: 2008 Blitzschutz<br />

• ÖVE L 20:1998-06 Verlegung von Energie-, Steuer- und Messkabeln (Ersatz für ÖVE L<br />

20/1987)<br />

• ÖVE / ÖNORM E 8111:2002-09-01 Errichtung von Starkstromfreileitungen über AC 1 kV bis<br />

AC 45 kV (Ersatz für ÖVE-L 11/1979 + L11a/1980 + L 11b/1982 +L 11c/1983 + L 11d/1986 + L<br />

11e:1997-11 + E 8111/A6:1999-12-01)<br />

• ÖNORM EN 40 Lichtmaste<br />

• ÖNORM E 2790 Elektroinstallationen – Erdungsanlagen – Fundamenterder<br />

• ÖNORM EN 12464-1 Beleuchtung von Arbeitsstätten Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen<br />

• ÖNORM EN 12464-2 Beleuchtung von Arbeitsstätten Teil 2: Arbeitsplätze im Freien<br />

• ÖVE / ÖNORM E 8850: 2006 Vornorm, Elektrische, magnetische und elektromagnetische<br />

Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz – Beschränkung der Exposition von<br />

Personen<br />

• TAEV Technische Anschlussbedingungen für <strong>den</strong> Anschluss an öffentliche Versorgungsnetze<br />

mit Betriebsspannungen bis 1000 V und Erläuterung der einschlägigen Vorschriften.<br />

• TRET 0702 Beleuchtung von Bahnanlagen (Richtlinie für Kun<strong>den</strong>bereiche)<br />

• TRET 0703 Beleuchtung von Bahnanlagen (Richtlinie für betriebliche Bereiche)<br />

2.5.6 Sicherungstechnik<br />

• CENELEC EN 50126:1999, „Railway applications – The specification and demonstration of<br />

Reliability, Availability, Maintainability and Safety (RAMS)“, September 1999<br />

• CENELEC EN 50129:2003, „Railway applications – Safety related electronic systems for<br />

signalling“, February 2003<br />

2.5.7 Straßenverkehrstechnik<br />

• BStG – Bundesstraßengesetz 1971, idgF<br />

• StVO – Straßenverkehrsordnung 1960, idgF<br />

• RVS – Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen, Österreichische<br />

Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr<br />

• RVS 03.02.12 Nicht motorisierter Verkehr; Fußgängerverkehr (Stand: 01.08.2004)<br />

• RVS 03.02.13 Nicht motorisierter Verkehr; Radverkehr (Stand: 01.06.2001)<br />

§31a-Gutachten Seite 16


Steirische Ostbahn<br />

• RVS 03.03.21 Trassierung; Räumliche Linienführung (Stand: 01.06. 2001)<br />

• RVS 03.03.23 Trassierung; Linienführung (Stand: 13.03. 2001)<br />

• RVS 03.03.31 Querschnitte; Querschnittselemente Freilandstraßen; Verkehrs- und Lichtraum<br />

(Stand: 15.04.2005)<br />

• RVS 03.04.12 Stadtstraßen; Stadtstraßenquerschnitte; Querschnittsgestaltung von Innerortsstraßen<br />

(Stand: 01.01.2001)<br />

• RVS 03.03.81 Ländliche Straßen und Wege (Stand: 01.09.1992)<br />

2.5.8 Eisenbahnbetrieb<br />

• DV V2 – Signalvorschrift<br />

• DV V3 – Betriebsvorschrift<br />

• ZSB – Zusatzbestimmungen <strong>zu</strong>r Signal- und <strong>zu</strong>r Betriebsvorschrift<br />

• EL 52 – Elektrobetriebsvorschrift (Ausgabe für <strong>den</strong> Betriebsdienst)<br />

• DV M26 – Bremsvorschrift<br />

• DV M22 – Dienst auf Triebfahrzeugen<br />

• ÖBB 40 – Richtlinie für <strong>den</strong> Arbeitnehmerschutz bei <strong>den</strong> ÖBB<br />

2.5.9 Hydrologie, Hydrogeologie, Wasserbautechnik und<br />

Grundwasserschutz<br />

• DIN 1055 Teil 2 Lastannahmen für Bauten; Bo<strong>den</strong>kenngrößen, Wichte, Reibungswinkel,<br />

Kohäsion, Wandreibungswinkel<br />

• DIN 4128 Verpreßpfähle (Ortbeton- und Verbundpfähle) mit kleinen Durch- Messern;<br />

Herstellung, Bemessung und <strong>zu</strong>lässige Belastung<br />

• DIN EN 14199 Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) – Pfähle<br />

mit kleinen Durchmessern (Mikropfähle)<br />

• ÖNORM B 2205 Erdarbeiten – Werkvertragsnorm<br />

• Wasserrechtsgesetz, BGBl. 215/1959 i. d. g. F.<br />

• RIWA-T (Richtlinien für die Bundeswasserbauverwaltung – technischer Bereich) gemäß §3<br />

Abs. 2 WBFG i.d.g.F.<br />

• Leitfa<strong>den</strong> „Berechnung der Entwässerungsanlagen von Bahntrassen“, Bundesministerium für<br />

Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft<br />

• Regelblattentwurf für die Ausgestaltung von Versitzbecken im Zusammenhang mit einer<br />

geordneten Bahndammentwässerung, Österreichische Bundesbahnen<br />

• ÖNORM B 2506-1 Regenwasser-Sickeranlagen für Abläufe von Dachflächen und befestigten<br />

Flächen<br />

• ATV-DVWK-A 138 Planung, Bau und Betrieb von Anlagen <strong>zu</strong>r Versickerung von<br />

Niederschlagswasser<br />

•<br />

• ÖNORM B 4400 Erd- und Grundbau; Bo<strong>den</strong>klassifikation für bautechnische Zwecke und<br />

Metho<strong>den</strong> <strong>zu</strong>m Erkennen von Bo<strong>den</strong>gruppen<br />

• ÖNORM B 4435-1 Erd- und Grundbau – Flächengründungen – Teil 1: Berechnung der<br />

Tragfähigkeit bei einfachen Verhältnissen<br />

• ÖNORM B 4435-2 Erd- und Grundbau – Flächengründungen – EUROCODE-nahe<br />

Berechnungen der Tragfähigkeit<br />

2.5.10 Hochbautechnik<br />

• Planung von Anlagen für <strong>den</strong> öffentlichen Personennahverkehr: ÖNORM B 4970<br />

§31a-Gutachten Seite 17


Steirische Ostbahn<br />

• Statik und Konstruktion: Reihe ÖNORM EN 199x sowie die <strong>zu</strong>gehörigen nationalen<br />

Anwenderdokumente der Reihe ÖNORM B 199x; ÖNORM ENV 1090 (alle Teile) (Ausführung<br />

von Stahltragwerken), ÖNORM ENV 13670-1 (Ausführung von Betontragwerken)<br />

• Barrierefreie Gestaltung: ÖNORM B 1600, ÖNORM B 1603<br />

• Verglasungen (ausgenommen Auf<strong>zu</strong>g): ÖNORM B 3710, ÖNORM B 3716 (glasstatische<br />

Bemessung)<br />

• Treppen: ÖNORM B 5371, ÖNORM B 5372<br />

• Rolltreppen und Aufzüge: die in der ASV verbindlich erklärten Normen (z.B. ÖNORM EN 81<br />

(alle Teile), ÖNORM B 2450) sowie ÖNORM EN 115; ÖNORM B 2458; ÖNORM B 2459<br />

• Gestaltung der Verkehrswege in der Station: ÖNORM EN 12464-1, ÖNORM EN 12464-2<br />

(Beleuchtung); ÖNORM CEN/TS 15209; ÖNORM V 2100; ÖNORM V 2102-1 (taktile<br />

Leiteinrichtungen bei Geschwindigkeiten bis 80 km/h)<br />

• OIB-Richtlinien 1 bis 6<br />

• ÖVE/ÖNORM E 8049-1 (Blitzschutz, in ETV 2002 für verbindlich erklärt)<br />

• Ver- und Entsorgung<br />

o ÖNORM B 2533 (Koordination unterirdischer Einbauten), ÖVE L 20<br />

(Leitungsführungen)<br />

o ÖNORM B 2501<br />

• Baulicher Brandschutz: ÖNORM B 3800, ÖNORM EN 13501, ÖNORM EN 13501, TRVB E<br />

102 05 (Fluchtwegorientierungsbeleuchtung), TRVB S 123 03 (Brandmeldeanlagen), TRVB S<br />

125 07 (RWA)<br />

• Eisenbahnspezifische Vorschriften (RVE und RVS)<br />

o RVS-Merkblätter und Richtlinien: RVS 02.03.12 (behindertengerechte Ausbildung<br />

des ÖPNV), RVS 02.03.13 (Anlagen des ÖPNV), RVS 03.02.12 (Anlagen für <strong>den</strong><br />

Fußgängerverkehr), RVS 03.02.13 (Anlagen für <strong>den</strong> Radverkehr)<br />

o RVE-Merkblätter und Richtlinien: RVE 03.01.00 (niveaufreie Bahnsteig<strong>zu</strong>gänge)<br />

o RVE 05.00.02 (Bettungsquerschnitt für Schotteroberbau), RVE 05.00.01<br />

(Linienführung von Gleisen), RVE 06.00.01 (technische Richtlinien für<br />

Eisenbahnbrücken)<br />

o Richtlinien für das Entwerfen von Bahnanlagen – HL-RiLi<br />

o Dienstvorschriften der ÖBB: Linienführung von Gleisen: DV B 50, Oberbau: DV B<br />

51, DV B 52, DV B 53, Eisenbahnbrücken DV B 45 Eisenbahnbrücken<br />

o ÖNORM 13803 (alle Teile)<br />

2.5.11 Brandschutz<br />

• ÖNORM Z 1000-1 Sicherheitskennfarben und –kennzeichen – Begriffsbestimmungen,<br />

Anforderungen, Ausführungen<br />

• ÖNORM Z 1000-2 Sicherheitskennfarben und –kennzeichen – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichen<br />

• ÖNORM EN 1 – 10 Tragbare Feuerlöscher<br />

• ÖNORM EN 1634-1 Feuerwiderstandsprüfung für Tür- und Abschlusseinrichtungen, Teil 1:<br />

Feuerschutzabschlüsse<br />

• ÖNORM EN 13501-1 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten <strong>zu</strong> ihrem Brandverhalten<br />

• TRVB E 102 Fluchtweg – Orientierungsbeleuchtung und bo<strong>den</strong>nahe Sicherheitssysteme<br />

• TRVB B 108 Baulicher Brandschutz - Brandabschnittsbildungen<br />

• TRVB O 121 Brandschutzpläne<br />

• TRVB F 124 Erste und Erweiterte Löschhilfe<br />

• TRVB F 134 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken<br />

• TRVB N 137 Löschwasserbedarf<br />

§31a-Gutachten Seite 18


Steirische Ostbahn<br />

• TRVB A 149 Brandschutz auf Baustellen<br />

2.5.12 Sonstige Grundlagen<br />

• RICCABONA, Ch.: Baukonstruktionslehre. Verlag Manz, Wien, 2003.<br />

• FREYSTEIN, Ch., MUNCKE, M., SCHOLLMEIER, P. Handbuch Entwerfen von Bahnanlagen.<br />

Eurailpress DVV Media GmbH, 2005, Hamburg.<br />

§31a-Gutachten Seite 19


Steirische Ostbahn<br />

2.6 Abkür<strong>zu</strong>ngsverzeichnis<br />

ASchg ArbeitnehmerInnenschutzgesetz<br />

AVO Arbeitnehmerschutzverordnung<br />

BGBl Bundesgesetzblatt<br />

EB-<strong>Verfahren</strong> Eisenbahnrechtliches <strong>Verfahren</strong><br />

EBEV Eisenbahn<br />

EisbG i.d.F. Eisenbahngesetz in der gelten<strong>den</strong> Fassung<br />

FOK Fundamentoberkante<br />

FUK Fundamentunterkante<br />

GOK Geländeoberkante<br />

L.d.B. links der Bahn<br />

NSHV Niederspannungs-Haupt-Verteiler<br />

R.d.B. rechts der Bahn<br />

SIL Sicherheitslevel<br />

SOK Schienenoberkante<br />

SV Sachverständiger<br />

TRET technische Richtlinie Energietechnik<br />

TRVB Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz<br />

UVG Umweltverträglichkeitsgutachten<br />

UVP Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

VAIG Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz<br />

WHZ Weichenhei<strong>zu</strong>ngssteuerung<br />

E (East) Osten<br />

W (West) Westen<br />

N (North) Nor<strong>den</strong><br />

S (South) Sü<strong>den</strong><br />

Analog da<strong>zu</strong> Kombinationen daraus (NE =Northeast = Nordost)<br />

§31a-Gutachten Seite 20


Steirische Ostbahn<br />

3 Projektgegenstand<br />

Die Steirische Ostbahn ist gemäß ÖBB sowohl für <strong>den</strong> regionalen Personenverkehr als auch für<br />

<strong>den</strong> internationalen Eisenbahnverkehr als Bindeglied des oststeirischen und südburgenländischen<br />

Raumes <strong>zu</strong>r Landeshauptstadt Graz und als das steirische Tor <strong>zu</strong>m Nachbarland Ungarn und in<br />

<strong>den</strong> gesamten osteuropäischen Raum von großer Bedeutung. Der grenzüberschreitende Verkehr<br />

hat vor allem seit dem EU-Beitritt Ungarns und der Slowakei an Bedeutung gewonnen.<br />

Mit der bestehen<strong>den</strong> Infrastruktur ist auf der Steirischen Ostbahn derzeit eine verstärkte Führung<br />

von Personenzügen, wie sie auf <strong>den</strong> übrigen Achsen rund um <strong>den</strong> Bahnknoten Graz bereits erfolgt<br />

ist, nicht möglich. Im Februar 2009 wurde der Vertrag <strong>zu</strong>r Verbesserung der Infrastruktur an der<br />

Steirischen Ostbahn von Bund, Land Steiermark und ÖBB offiziell unterfertigt. In gemeinsamen<br />

Bemühungen wird darin die Errichtung von drei <strong>Ausweichbahnh</strong>öfen (Autal, Laßnitzthal, und<br />

Takern-St. Margarethen) <strong>zu</strong>r verbesserten Abwicklung der kurz- und mittelfristig <strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong><br />

Verkehre vereinbart. Damit wurde die Grundlage für eine Erweiterung des Angebotes im<br />

Personenverkehr in die Oststeiermark geschaffen.<br />

Die Errichtung der geplanten drei <strong>Ausweichbahnh</strong>öfe Autal, Laßnitzthal und Takern­<br />

St.Margarethen stellt eine wichtige Maßnahme für eine kurzfristige Kapazitätssteigerung auf der<br />

Steirischen Ostbahn dar, die <strong>zu</strong>mindest die Umset<strong>zu</strong>ng des von der Steiermärkischen<br />

Landesregierung beabsichtigten Taktverkehres für die S-Bahn Steiermark ermöglicht.<br />

In Zusammenhang mit der Umset<strong>zu</strong>ng dieser drei <strong>Ausweichbahnh</strong>öfe steht auch die Neuerrichtung<br />

einer Personenhaltestelle im Gemeindegebiet von Hart bei Graz, die eine verbesserte<br />

Erschließung der Siedlungsschwerpunkte und der Betriebsgebiete der Gemeinde gewährleistet<br />

und wird diesbezüglich die bestehende Haltestelle Autal aufgelassen wer<strong>den</strong>.<br />

Weiters wird mit Be<strong>zu</strong>gnahme auf die Errichtung des neuen <strong>Ausweichbahnh</strong>ofs Takern-St.<br />

Margarethen vermerkt, dass die bestehen<strong>den</strong> Haltestellen Takern-St. Margarethen und Kroisbach-<br />

Zöbing aufgelassen wer<strong>den</strong>.<br />

§31a-Gutachten Seite 21


Steirische Ostbahn<br />

4 Befund je Fachgebiet<br />

4.1 Eisenbahnbautechnik inklusive konstruktiver Ingenieurbau<br />

4.1.1 Trassierung<br />

Bahnhof Takern: Von km 213.393,138 bis km 214.235,419 wird die bestehende eingleisige Strecke<br />

durch eine zweigleisige Strecke ersetzt und ein Bahnhof mit Inselbahnsteig errichtet. Das<br />

bestehende Gleis wird nicht beibehalten und komplett durch die bei<strong>den</strong> neuen Gleise ersetzt. Der<br />

kleinste Bogenhalbmesser beträgt (ohne Weiche) 425,00 m, die maximale Steigung 5,75‰. Die<br />

Rampenneigung in <strong>den</strong> Übergangsbögen ist mit 10v angegeben. Die Projektierungsgeschwindigkeit<br />

beträgt für Gleis 1 120,0 km/h und für Gleis 2 40,0 km/h.<br />

In bei<strong>den</strong> Gleisen sind Ausrundungsradien von mind. 12400 m vorgesehen.<br />

Bahnhof Laßnitzthal: Von km 224.912,500 bis km 225.781,000 wird die bestehende eingleisige<br />

Strecke durch eine zweigleisige Strecke ersetzt und ein Bahnhof mit Inselbahnsteig errichtet. Das<br />

bestehende Gleis wird nicht beibehalten und komplett durch die bei<strong>den</strong> neuen Gleise ersetzt. Der<br />

kleinste Bogenhalbmesser beträgt (ohne Weiche) 220,000 m, die maximale Steigung 14,06‰. Die<br />

Rampenneigung in <strong>den</strong> Übergangsbögen ist mit 10v angegeben. Die Projektierungsgeschwindigkeit<br />

beträgt für Gleis 1 80,0 km/h und für Gleis 2 40,0 km/h.<br />

In bei<strong>den</strong> Gleisen sind Ausrundungsradien von mind. 12400 m vorgesehen.<br />

<strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal: Von km 237.348,920 bis km 238.277,490 wird die bestehende eingleisige<br />

Strecke durch eine zweigleisige Strecke ersetzt. Das Bestandsgleis wird weder in Lage noch in<br />

Höhe behalten sondern komplett durch einen zweigleisigen Ausbau ersetzt. Der kleinste<br />

Bogenhalbmesser beträgt (ohne Weiche) 350,00 m, die maximale Steigung 15,38‰. Die<br />

Rampenneigung in <strong>den</strong> Übergangsbögen ist mit 10v angegeben. Die<br />

Projektierungsgeschwindigkeit beträgt für Gleis 1 80,0 km/h und für Gleis 2 60,0 km/h.<br />

In Gleis 2 sind Ausrundungsradien von mind. 5000 m vorgesehen.<br />

Bahnhof Hart bei Graz: die bestehende Haltestelle Autal wird aufgelassen und in Hart bei Graz<br />

eine neuer Bahnhof an der eingleisigen Strecke errichtet. In dieser Betriebsstelle wird das<br />

bestehende Gleis weder in Höhe noch in Lage verändert.<br />

Die Nachweise der fahrdynamischen Parameter der Trassierung in Grund- und Aufriss befin<strong>den</strong><br />

sich in <strong>den</strong> technischen Berichten der jeweiligen Bahnhöfe.<br />

Nutzlängen der Gleise:<br />

Verkehrsstelle Gl.1 Gl.2 Anmerkung<br />

Bhf. Autal 603,74 m 600,35 m<br />

Bhf. Laßnitzthal 756,81 m 755,34 m<br />

Bhf. Takern 842,28 m 842,84 m<br />

Am Ende der Nutzlängen sind Grenzmarken vorgesehen.<br />

§31a-Gutachten Seite 22


Steirische Ostbahn<br />

4.1.2 Weichen<br />

Sämtliche Weichen wer<strong>den</strong> fernbedient.<br />

Bahnhof Takern: Im Bahnhof Takern wer<strong>den</strong> 2 Weichen neu errichtet.<br />

Weiche Type Verbindung: Radien Anmerkung<br />

101 EW-500-1:12 Strecke Gl1/Gl.2 Gl.1: ----<br />

Gl.2: 500,00 m<br />

151 EW-500-1:12 Strecke Gl1/Gl.2 Gl.1: ----<br />

Gl.2: 500,00 m<br />

Bahnhof Laßnitzthal: Im Bahnhof Laßnitzthal wer<strong>den</strong> 2 Weichen neu errichtet.<br />

Weiche Type Verbindung: Radien Anmerkung<br />

101 EW-300-1:9 Strecke Gl1/Gl.2 Gl.1: ----<br />

Gl.2: 300,00 m<br />

151 ABW-300-1:9 Strecke Gl1/Gl.2 Gl.1: 1009,700 m<br />

Gl.2: 427,283 m<br />

Weiche<br />

überhöht<br />

Bahnhof Autal: Im Bahnhof Autal wer<strong>den</strong> zwei Weichen neu errichtet.<br />

Weiche Type Verbindung: Radien Anmerkung<br />

101 IBW-760-1:14 Strecke Gl1/Gl.2 Gl.1: 500,00m<br />

Gl.2: 1464,365 m<br />

151 IBW-760-1:14 Strecke Gl1/Gl.2 Gl.1: 500,00 m<br />

Gl.2: 301,00 m<br />

Bahnhof Hart bei Graz: Es sind keine Weichen vorgesehen: Die bestehende eingleisige Gleislage<br />

wird beibehalten.<br />

4.1.3 Unterbau und Oberbau<br />

Der Oberbau der Streckengleise besteht aus 55 cm Gleisschotter der Körnung I und wird<br />

entsprechend der gegebenen Streckenklasse D4 hergestellt. Alle durchgehen<strong>den</strong> Hauptgleise sind<br />

mit Schienen der Form 60E1 (Streckengleise) und 49 E1 (Ablenkgleise) als lückenlos<br />

verschweißtes Gleis auf Betonschwellen ausgestattet.<br />

Unter dem Gleisschotter ist in der Regel eine 10 cm dicke obere Tragschicht auf einer 90 cm<br />

starken Fortschutzschicht angeordnet. In vereinzelten Bereichen wer<strong>den</strong> Bo<strong>den</strong>auswechselungen<br />

vorgenommen.<br />

Alle Dammschüttungen und Einschnitte wer<strong>den</strong> mit einer Neigung von 2:3 ausgeführt. Das<br />

Erdplanum wird mit 5,0 % Querneigung ausgeführt. Die Entwässerung erfolgt über die<br />

Querneigung in Drainageleitungen oder Entwässerungsgräben längs der Gleisachse. Außerhalb<br />

des Gefahrenraums ist <strong>zu</strong>meist ein Kabeltrog der Größe III angeordnet. Der Kabeltrog ist in einer<br />

Sandausgleichsschicht gebettet.<br />

§31a-Gutachten Seite 23


Steirische Ostbahn<br />

4.1.4 Querschnittsgestaltung<br />

Der Abstand der Gleisachsen in <strong>den</strong> zweigleisigen Abschnitten beträgt mind. 4,70 m. Die Breite<br />

des Bahnkörpers beträgt mindestens 9,80 m (unter Berücksichtigung des Randweges und<br />

Kabeltrogs).<br />

Die sonstigen Bahnhofsgleise haben untereinander und <strong>zu</strong> <strong>den</strong> durchgehen<strong>den</strong> Streckengleisen<br />

einen Mindestabstand von 4,75 m, meist jedoch größer. Die Bedienungsräume sind entsprechend<br />

dem Betriebskonzept an <strong>den</strong> Gleisen angeordnet.<br />

Neben <strong>den</strong> Streckengleisen sind Randwege vorgesehen die auch als Zugänge verwendet wer<strong>den</strong><br />

und daher eine Breite von 0,60 m aufweisen. Bei <strong>den</strong> Gleisen mit Geschwindigkeit bis 100 km/h<br />

beträgt der seitliche Abstand von der Gleisachse bis <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Einbauten 2,70 m.<br />

In der Querschnittsgestaltung sind eine allfällige künftige Elektrifizierung der Strecke (nicht<br />

Gegenstand des Gutachtens) sowie die optionale Errichtung von Lärmschutzwän<strong>den</strong><br />

berücksichtigt.<br />

Begleitend wird im Einschnitt ein Graben <strong>zu</strong>r schadlosen Ableitung der am Bahnkörper anfallen<strong>den</strong><br />

Wässer errichtet.<br />

4.1.5 Bahnsteige<br />

Bahnhof Takern: Der Bahnsteig wird als Inselbahnsteig mit schienengleichen Bahnsteig<strong>zu</strong>gang<br />

ausgebildet. Die Bahnsteigkante liegt 55 cm über SOK.<br />

Bahnhof Laßnitzthal: Der Bahnsteig wird als Inselbahnsteig mit schienengleichen Bahnsteig<strong>zu</strong>gang<br />

ausgebildet. Die Bahnsteigkante liegt 55 cm über SOK.<br />

Haltestelle Hart bei Graz: Der Bahnsteig wird als Randbahnsteig ausgebildet. Die Bahnsteigkante<br />

liegt 55 cm über SOK.<br />

Die Nutzlänge aller Bahnsteige beträgt in allen Bahnhöfen 160 m. Der Bahnhof Autal ist nur ein<br />

<strong>Ausweichbahnh</strong>of ohne Personenverkehr. Bahnsteige sind nicht vorgesehen.<br />

Die Kennzeichnung des Gefahrenraums erfolgt in einem Abstand von 2,30 m von der Gleisachse.<br />

Die Bahnsteigkante wird gemäß DV B50 Punkt 13.6.1.1 einteilig nach Regelplan UB5.11<br />

ausgeführt.<br />

Die Bahnsteig<strong>zu</strong>gänge in <strong>den</strong> Bahnhöfen Takern und Laßnitzthal wer<strong>den</strong> als niveaugleicher<br />

Bahnsteig<strong>zu</strong>gang ausgebildet.<br />

4.1.6 Stützmauern und Durchlässe<br />

Stützmauern: Die Stützmauern wer<strong>den</strong> entsprechend Regelzeichnung ausgebildet und mit<br />

Brückengeländern versehen. Drainagen und Entwässerungen in <strong>den</strong> Mauern sind vorgesehen. Bei<br />

der Ausbildung der Stützmauern wird die optionale Errichtung von Lärmschutzwän<strong>den</strong><br />

berücksichtigt. Der Abstand von der Gleisachse <strong>zu</strong>r Außenkante der Stützmauer beträgt<br />

mindestens 4,86 m.<br />

§31a-Gutachten Seite 24


Steirische Ostbahn<br />

Stationierung von Stationierung bis Lage 1 Anmerkung<br />

224,947 225,162 links Steinsatz (Gelände)<br />

225,150 225,190 rechts Steinsatz (Gelände)<br />

225,190 225,275 rechts Grabenmauer<br />

225,275 225,395 links Steinsatz (Bahnkörper)<br />

225,320 225,545 rechts Stützmauer (Bahnkörper)<br />

225,665 225,780 rechts Steinsatz (Gelände)<br />

237,430 237,485 rechts Steinsatz (Hang)<br />

237,775 237,876 links Stützmauer (Bahnkörper)<br />

240,275 240,285 rechts Stützmauer (Gelände)<br />

240,285 240,385 rechst Steinsatz, Grabenmauer<br />

(Gelände)<br />

Die Stützmauern wer<strong>den</strong> in Stahlbetonweise ausgeführt und wer<strong>den</strong> im Detailprojekt mit allen <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen<strong>den</strong> Lastfällen nach <strong>den</strong> neuen, gültigen Eurocode-Normen gerechnet.<br />

Durchlässe: Die Durchlässe wer<strong>den</strong> lt. Regelzeichnung auf Grundlage der hydraulischen<br />

Erfordernisse dimensioniert.<br />

Stationierung Abmessung Anmerkung<br />

213,760 GMR DN 800 Neubau Durchlass<br />

225,299 0,9/0,6 bestehender Durchlass<br />

225,603 1,0/1,93 bestehender Durchlass<br />

237,534 DN 800 neuer Durchlass<br />

237,870 DN 1000 neuer Durchlass<br />

238,250 0,97/0,91 bestehender Durchlass<br />

240,196 1,0/1,0 Adaptierung eines bestehen<strong>den</strong> Durchlasses<br />

Die bestehen<strong>den</strong> Durchlässe wer<strong>den</strong> auf Grund der Vergrößerung des Querschnitts des<br />

Bahnkörpers verlängert und an <strong>den</strong> Abschlüssen mit Futtermauern und Flügelmauern versehen.<br />

Bei einigen Durchlässen wer<strong>den</strong> Rückstauklappen vorgesehen. Die Leistungsfähigkeit der<br />

Durchlässe ist mittels hydraulischer Berechnungen in <strong>den</strong> technischen Beschreibungen<br />

nachgewiesen. Weitere Querungen bestehender Leitungen sind in <strong>den</strong> Lageplänen dargestellt und<br />

beschrieben.<br />

4.1.7 Sonstige Objekte<br />

In <strong>den</strong> Bahnhöfen sind Objekte <strong>zu</strong>r Aufnahme elektrotechnischer Betriebsräume und<br />

Telekommunikationsräume vorgesehen.<br />

Bahnhof Takern: Anlagenraum (Telekommunikation und E-Technik) rechts der Bahn bei km<br />

213,655.<br />

Bahnhof Laßnitzthal: Anlagenraum (Telekommunikation und E-Technik) rechts der Bahn bei km<br />

225,474.<br />

Bahnhof Autal: Anlagenraum links der Bahn bei km 237,430.<br />

1 entsprechend Querprofilen, in Richtung der aufsteigen<strong>den</strong> Stationierung gesehen<br />

§31a-Gutachten Seite 25


Steirische Ostbahn<br />

HSt. Hart bei Graz: Anlagenraum (Telekommunikation und E-Technik) links der Bahn bei km<br />

240,337.<br />

Die im Bahnhof Laßnitzthal und in der Haltestelle Hart bei Graz vorgesehene Fußgängerstege<br />

sowie die in <strong>den</strong> Bahnhöfen vorgesehenen Nebenanlagen wer<strong>den</strong> im Zuge des<br />

hochbautechnischen Gutachtens beurteilt.<br />

4.1.8 Eisenbahnkreu<strong>zu</strong>ngen<br />

Bei km 213,298, km 225,885, 237,385, km 238,200 und km 240,462 befin<strong>den</strong> sich öffentliche<br />

Bahnübergänge, die bestehen bleiben.<br />

§31a-Gutachten Seite 26


Steirische Ostbahn<br />

4.2 Elektrotechnik<br />

Der Umfang der geplanten Um- und Neubaumaßnahmen umfasst die elektrotechnischen Aspekte<br />

der Herstellung von Technikräumen, Bahnsteigwartekojen, Beleuchtungseinrichtungen (auch bei<br />

<strong>den</strong> Park & Ride Anlagen) und Fußgängerstege (Hart und Lassnitzhöhe).<br />

Die Ausführung einer Traktionsstromversorgung („Oberleitung“) ist nicht vorgesehen.<br />

Nach Fertigstellung der Arbeiten ist eine Überprüfung durch eine §40-Person vorgesehen. Die mit<br />

der Betriebsführung und -erhaltung betrauten Personen wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> notwendigen<br />

Schulungsmaßnahmen unterzogen.<br />

4.2.1 Elektrische Anlagen (50 Hz)<br />

Zur Versorgung aller Betriebsmittel mit elektrischer Energie ist die Errichtung von Technikräumen<br />

geplant.<br />

Diese wer<strong>den</strong> mit natürlicher Lüftung und Frostwächtern sowie isolieren<strong>den</strong> Bo<strong>den</strong>belägen<br />

ausgerüstet.<br />

4.2.1.1 Schutzmaßnahmen<br />

Von <strong>den</strong> Trafostationen des öffentlichen Netzes bis <strong>zu</strong> <strong>den</strong> NSHV wird die Schutzmaßnahme<br />

Nullung angewandt; von <strong>den</strong> NSHV bis <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Unterverteilern wird Schutzisolierung /<br />

Fehlerstromschaltung <strong>zu</strong>r Anwendung kommen.<br />

Weiters wird ein FI-Schutz mit IΔN von 30 mA (bis 16 A Nennstrom) eingerichtet.<br />

Handlauf- und Nischenbeleuchtungen wer<strong>den</strong> mit Schutzkleinspannung betrieben, für welche<br />

Fehlerstromschutzschaltung eingerichtet wird.<br />

4.2.1.2 Hauptversorgung<br />

Die Versorgung mit elektrischer Energie erfolgt aus dem öffentlichen SteweagSteg Netz. Die<br />

gesonderte Errichtung von eigenen Trafostationen ist nicht vorgesehen.<br />

Aus <strong>den</strong> Leistungsbilanzen geht die erforderliche Anschlussleistung hervor. Erforderlichenfalls<br />

erfolgt die Anpassung der Trafostationen durch <strong>den</strong> Netzbetreiber.<br />

4.2.1.3 Verkabelung<br />

Die Verkabelung erfolgt in Kabeltassen bzw. Trögen. Eine spezielle Ausführung im Hinblick auf<br />

Funktionserhalt ist nicht vorgesehen.<br />

4.2.1.4 Energieversorgung ESTW<br />

Die Anlagen des gegenständlichen Projektes wer<strong>den</strong> in die vorhan<strong>den</strong>en ESTW eingebun<strong>den</strong>.<br />

Deren Neuerrichtung ist nicht geplant.<br />

4.2.1.5 Weichenhei<strong>zu</strong>ngsanlage<br />

Zum Funktionserhalt bei Frostgefahr ist die Ausführung von Weichenhei<strong>zu</strong>ngsanlagen geplant. Die<br />

Versorgung mit elektrischer Energie erfolgt ebenfalls aus dem öffentlichen Netz.<br />

4.2.1.6 Niederspannungsverteilung<br />

Diese wer<strong>den</strong> in <strong>den</strong> Technikstationen eingerichtet und verfügen über eine Grundinstallation mit<br />

einer Kraftsteckdose (16 A). Allgemeinbeleuchtung wird gem. ÖNORM EN 12464-1 ausgeführt.<br />

§31a-Gutachten Seite 27


Steirische Ostbahn<br />

4.2.1.7 Beleuchtung<br />

Die Beleuchtungseinrichtungen auf <strong>den</strong> Bahnsteigen, Park & Ride-Anlagen und Fußgängerstegen<br />

wer<strong>den</strong> gem. <strong>den</strong> TRET 0702 und 0703 errichtet um die notwendigen Mindestbeleuchtungsstärken<br />

und –qualitäten <strong>zu</strong> gewährleisten.<br />

4.2.1.8 Erdung, Blitzschutz und Potentialausgleich<br />

Den Unterlagen liegen Berechnungen der Blitzschutzklassen für die Technikräume und<br />

Fußgängerstege bei, aus <strong>den</strong>en hervorgeht, dass kein Blitzschutz erforderlich ist.<br />

Die Wartekojen auf <strong>den</strong> Bahnsteigen und deren Dächer wer<strong>den</strong> mit einem Blitzschutz ausgerüstet.<br />

Die Ausführung der Erdungs- und Potentialausgleichsmaßnahmen erfolgt gem. TRET0102. Zu <strong>den</strong><br />

Gleisanlagen wird eine galvanische Verbindung mittels Kupferseil (50 mm²) an zwei Stellen<br />

ausgeführt.<br />

Metallische Oberflächen im Handberührungsbereich wer<strong>den</strong> in die Erdungsanlage mit<br />

eingebun<strong>den</strong>.<br />

4.2.1.9 VEXAT Bewertung<br />

Die Anlagenkonfiguration und Betriebsmittel vermei<strong>den</strong> die Entstehung von explosionsfähigen<br />

Atmosphären. Allfällige Batterien wer<strong>den</strong> in dafür vorgesehenen Schränken untergebracht und die<br />

natürliche Durchlüftung der Technikräume soll eine gefährliche Gaskonzentration verhindern.<br />

4.2.1.10 Aufzüge<br />

Aufzüge sind an <strong>den</strong> Standorten der Fußgängerstege baulich eingeplant. Elektrische Einrichtungen<br />

wer<strong>den</strong> dafür vorerst nicht errichtet.<br />

4.2.1.11 Aus<strong>zu</strong>rüstende Hochbauten<br />

An Hochbauten sind die Technikstationen und Fußgängerstege geplant. Deren elektrische<br />

Ausrüstung wurde bereits oben beschrieben.<br />

4.2.1.12 Leistungsbilanzen<br />

Die technischen Unterlagen weisen die für die Versorgung der elektrotechnischen Einrichtungen<br />

notwendige Anschlussleistung aus und umfassen aufgegliedert die relevanten Einzelverbraucher<br />

(Telekom, Beleuchtung, Sonstiges und Weichenhei<strong>zu</strong>ng).<br />

Die allenfalls erforderliche Anpassung des Netzes (mögliche Aufrüstung oder Erweiterung von<br />

Trafostationen) obliegt dem Netzbetreiber SteweagSteg.TRET<br />

§31a-Gutachten Seite 28


Steirische Ostbahn<br />

4.3 Sicherungstechnik<br />

4.3.1 Signal- und Sicherungstechnik<br />

Die Signal- und Sicherungstechnik <strong>zu</strong>m gegenständlichen Projekt ist in <strong>den</strong> Technischen Berichten<br />

<strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>Ausweichbahnh</strong>öfen Takern-St.Margarethen, Laßnitzthal, Autal, und Hast. Hart (siehe Kap.<br />

2.5.1) dargestellt. In der neu <strong>zu</strong> errichten<strong>den</strong> Haltestelle Hart kommen keine neuen<br />

sicherungstechnischen Anlagen <strong>zu</strong>m Einsatz.<br />

Das für die Fernstellung bzw. Fernsteuerung relevante neu <strong>zu</strong> errichtende SIL4 äquivalente ESTW<br />

im Bahnhof Laßnitzhöhe wird in einem gesonderten Projekt behandelt wer<strong>den</strong> und ist daher nicht<br />

Gegenstand der Beurteilung. Ebenso sind die Änderungen an <strong>den</strong> betroffenen<br />

Eisenbahnkreu<strong>zu</strong>ngen nicht Gegenstand der Beurteilung da die §49-<strong>Verfahren</strong> seitens des<br />

Bauwerbers bereits extra eingeleitet wor<strong>den</strong> sind.<br />

Dieses Projekt bezieht sich auf die Errichtung der <strong>Ausweichbahnh</strong>öfe<br />

- Takern St.Margarethen<br />

- Laßnitzthal und<br />

- Autal sowie<br />

der Haltestelle<br />

- Hart.<br />

Für alle neu <strong>zu</strong> errichten<strong>den</strong> <strong>Ausweichbahnh</strong>öfe gilt:<br />

- Die <strong>Ausweichbahnh</strong>öfe erhalten bautechnisch ein zweites Gleis.<br />

- Die Zugsicherung erfolgt mittels PZB.<br />

- Die Gleisfreimeldung auf der Strecke und in <strong>den</strong> Bahnhöfen erfolgt mittels Achszählkreisen.<br />

- Als Zusatztechniken kommen die RZÜ und GrAuLi <strong>zu</strong>m Einsatz.<br />

- Die Zugabfertigung erfolgt mittels ZUML (ausgenommen in Autal).<br />

- Als Arbeitsstellensicherungsanlage ist die AWS vorgesehen.<br />

Der <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern St. Margarethen wird vom Stellwerk (ESTW SIMIS AT) in<br />

Stu<strong>den</strong>zen-Fladnitz ferngestellt wer<strong>den</strong>. Daher wer<strong>den</strong> hier dem ESTW Stu<strong>den</strong>zen-Fladnitz<br />

angepasste Anlagenteile (Ein-/Ausgaberechner), ausgeführt äquivalent <strong>zu</strong> CENELEC SIL4, neu<br />

errichtet. Innerhalb der Sicherungsanlage erfolgt das Zusammenspiel über interne Blöcke mit X25<br />

Funktionalität. Zu <strong>den</strong> benachbarten Betriebsstellen wer<strong>den</strong> externe Blöcke mit X25 Funktionalität<br />

eingesetzt.<br />

Der <strong>Ausweichbahnh</strong>of Laßnitzthal wird vom Stellwerk (ESTW SMC86) in Bahnhof Gleisdorf von<br />

einem <strong>zu</strong>sätzlichen Arbeitsplatz ferngestellt wer<strong>den</strong>. Daher wer<strong>den</strong> hier dem ESTW Gleisdorf<br />

angepasste Anlagenteile, ausgeführt äquivalent <strong>zu</strong> CENELEC SIL4, neu errichtet. Innerhalb der<br />

Sicherungsanlage erfolgt das Zusammenspiel über interne Blöcke mit X25 Funktionalität. Zu <strong>den</strong><br />

benachbarten Betriebsstellen wer<strong>den</strong> externe Blöcke mit X25 Funktionalität eingesetzt.<br />

Es sind keine baulichen Änderungen notwendig.<br />

Der <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal wird vom Stellwerk in Laßnitzhöhe (ferngesteuert vom Bahnhof<br />

Gleisdorf) ferngestellt wer<strong>den</strong>. Daher wird hier ein ausgelagerter Ein-/Ausgaberechner errichtet.<br />

§31a-Gutachten Seite 29


Steirische Ostbahn<br />

Das Zusammenspiel mit <strong>den</strong> benachbarten Betriebsstellen Laßnitzhöhe und Gleisdorf erfolgt über<br />

internen bzw. externen X25 Streckenblock und mit dem Bahnhof Messendorf mittels externem<br />

Streckenblock mit ZG62 Funktionalität. Der <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal wird vom ESTW Laßnitzhöhe<br />

ferngestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Der Ein-/Ausgaberechner wir äquivalent <strong>zu</strong> <strong>den</strong> CENELEC SIL4 Anforderungen realisiert.<br />

Die örtliche Unterbringung des ausgelagerten Ein-/Ausgaberechner erfolgt im neuen<br />

Technikgebäude. Die technischen Räumlichkeiten wer<strong>den</strong> mit <strong>den</strong> standardmäßigen<br />

Überwachungseinrichtungen betreffend Klimatisierung, technischem Brandschutz,<br />

Temperaturüberwachung sowie einer Notstromversorgung ausgerüstet. Die Räume sind gegen<br />

unbefugtes Betreten gesichert.<br />

4.3.2 Telekommunikation<br />

Die Telekommunikation wird in <strong>den</strong> technischen Berichten "Bericht Fernmeldetechnik" für <strong>den</strong><br />

<strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern-St.Margarethen, <strong>Ausweichbahnh</strong>of Laßnitzthal, <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal<br />

und für die Haltestelle Hart bei Graz dargestellt.<br />

In allen Bahnhöfen und der Haltestelle wer<strong>den</strong> neue Technikräume mit entsprechender<br />

Ausstattung errichtet. Die Betriebsfernsprechanlagen wer<strong>den</strong> bei <strong>den</strong> Hauptsignalen<br />

(Einfahrsignal) angebracht. Der Zugfunk erfolgt über die bestehende Ausrüstung, die jedoch in <strong>den</strong><br />

betroffenen Bereichen auf <strong>den</strong> GSM-R Funk vorbereitet wird. Die Kabelanlagen wer<strong>den</strong> in<br />

Kupfertechnik als auch LWL-Technik errichtet.<br />

Bei allen im 1. Absatz aufgelisteten Bahnhöfen bzw. Haltestelle wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>sätzlich<br />

Fernsprechsäulen <strong>zu</strong>r Kontaktaufnahme mit dem Fahrdienstleiter errichtet. Als<br />

Reisen<strong>den</strong>informationssysteme dienen fernsteuerbare Lautsprecheranlagen und Zeitinformationen<br />

(von DCF abgeleitet). Zur statischen Wegleitung wird kein <strong>zu</strong>sätzliches Informationssystem<br />

installiert. Ebenso sind derzeit weder Videoanlagen noch Notrufeinrichtungen vorgesehen<br />

§31a-Gutachten Seite 30


Steirische Ostbahn<br />

4.4 Straßenverkehrstechnik<br />

4.4.1 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern – St. Margarethen<br />

Der <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern – St. Margarethen liegt an einer bestehen<strong>den</strong> Gemeindestraße, die<br />

im Bereich der Aufweitung für <strong>den</strong> Mittelbahnsteig auf eine Länge von 440 m verbreitert und nach<br />

Osten verschwenkt wird. In diesem Bereich ist auch rechts der Bahn, also östlich, die Errichtung<br />

einer Park & Ride-Anlage mit 60 PKW-Stellplätzen, 2 Behindertenparkplätzen, 30 Fahrräder- und<br />

15 Motorräder-Stellplätzen und einem Stellplatz für Fahrzeuge der ÖBB vorgesehen. Der Zugang<br />

<strong>zu</strong>m Mittelbahnsteig erfolgt von der Ostseite durch das Queren des Abzweiggleises 3, das rechts<br />

der Bahn an das bestehende, durchgehende und in Lage und Höhe verbleibende gerade<br />

Streckengleis <strong>zu</strong>gelegt wird. Die Park & Ride-Anlage liegt östlich der Gemeindestraße, welche also<br />

zwischen dem Ausweichgleis und der Park & Ride-Anlage hindurchführt. Südlich des<br />

<strong>Ausweichbahnh</strong>ofes Takern – St. Margarethen besteht eine Kreu<strong>zu</strong>ng, von der zwei Äste in das<br />

Siedlungsgebiet Takern II führen und ein Ast nach Westen die Raab überquert und <strong>zu</strong>r<br />

Landesstraße B68 Feldbacherstraße führt.<br />

Die Baustellen<strong>zu</strong>fahrt erfolgt von der Landesstraße B68 Feldbacherstraße über die Bahnstraße bis<br />

<strong>zu</strong>m St. Margarethen-Takern-Weg, der unmittelbar an der Baustelle liegt. Diese gesamte Zufahrt<br />

führt nahe<strong>zu</strong> durch unbewohntes Gebiet, sodass hier keinerlei Beeinträchtigung von<br />

Siedlungsräumen für <strong>den</strong> Baubetrieb <strong>zu</strong> erwarten ist.<br />

Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt auch die Zufahrt im Betrieb des <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes über<br />

diesen Weg. Hierdurch kommt es <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Tagesrandzeiten (Pendler) <strong>zu</strong> einer leichten Erhöhung<br />

des Verkehrsaufkommens gegenüber dem Bestand.<br />

Die Park & Ride-Anlage wird im Bereich der Fahrgasse, die eine Breite von 6,5 m aufweist,<br />

asphaltiert, die Stellplätze wer<strong>den</strong> gepflastert. Jene Stellplätze, die am östlichen Rand situiert sind,<br />

entwässern nach außen über die Grünfläche und über die Schulter. Die Entwässerung der<br />

Stellplätze zwischen der verschwenkten Gemeindestraße und der Fahrgasse wird <strong>zu</strong>r Bahnentwässerung<br />

angebun<strong>den</strong>. Auch die Fahrbahnentwässerung aus jenen Bereichen, die nicht frei<br />

über die Schulter entwässert wer<strong>den</strong> können, erfolgt <strong>zu</strong>r Bahnentwässerung.<br />

4.4.2 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Laßnitzthal<br />

Zurzeit besteht direkt von der L365 Laßnitzthalstraße die Zufahrt über die ca. 60 m lange Bahnhofstraße<br />

<strong>zu</strong> einer bestehen<strong>den</strong> Park & Ride-Anlage bzw. <strong>zu</strong>m altbestehen<strong>den</strong> Bahnhofsgebäude.<br />

Die Bahnhofstraße weist eine Neigung von ca. 19,5 % auf.<br />

Durch die Zulage des Ausweichgleises links der Bahn ist eine geringfügige Umgestaltung bzw.<br />

Anpassung der bestehen<strong>den</strong> Park & Ride-Anlage erforderlich. Dieses bestehende<br />

Bahnhofsgebäude wird schlussendlich abgetragen, da die Sicherungsanlage automatisiert und in<br />

die Gesamtanlage des ESTW des Bahnhofes Gleisdorf eingebun<strong>den</strong> wird. Die Aufstellung von<br />

Automaten für Fahrkarten und entsprechen<strong>den</strong> Informationstafeln sowie die Errichtung einer<br />

Wartekoje im Bereich des Mittelbahnsteiges sind vorgesehen.<br />

Grundsätzlich bleibt die Zufahrt von der Landesstraße über die bestehende Bahnhofsstraße mit<br />

geringfügigen Adaptierungen erhalten.<br />

Die Baustelleneinrichtung kann westlich des bestehen<strong>den</strong> Aufnahmegebäudes auf einer Fläche<br />

von rd. 150 m² situiert wer<strong>den</strong>. Zusätzlich oder alternativ ist eine Fläche links der Bahn bei km<br />

224,856 mit rd. 570 m² vorhan<strong>den</strong>. Beide Flächen befin<strong>den</strong> sich auf Bahngrund. Die Haupt<strong>zu</strong>fahrt<br />

<strong>zu</strong>r Baustelle erfolgt über die L365 Laßnitzthalstraße sowie von dort über die Bahnhofstraße in<br />

§31a-Gutachten Seite 31


Steirische Ostbahn<br />

<strong>den</strong> Bereich des bestehen<strong>den</strong> Bahnhofes Laßnitzthal. Rechts der Bahn, also nördlich, verläuft eine<br />

Gemeindestraße parallel <strong>zu</strong>r Bahn. Im Bereich des geplanten kreu<strong>zu</strong>ngsfreien Überganges muss<br />

diese Gemeindestraße auf eine Länge von 70 m nach Nor<strong>den</strong> verschoben wer<strong>den</strong>. Östlich davon<br />

erfolgt eine Verbreiterung der Gemeindestraße ebenso auf eine Länge von 70 m, um die Anlage<br />

eines provisorischen Randbahnsteiges für die Bauphase <strong>zu</strong> ermöglichen. Diese Gemeindestraße<br />

führt in weiterer Folge westlich des Baulosendes über eine bestehende Eisenbahnkreu<strong>zu</strong>ng<br />

ebenso <strong>zu</strong>r L365 Laßnitzthalstraße. Für die <strong>zu</strong>vor beschriebenen Arbeiten und auch untergeordnet<br />

für sonstige Arbeiten im Gleisbereich wird auch diese Gemeindestraße als Baustellen<strong>zu</strong>fahrt<br />

genutzt.<br />

Im Betrieb der fertigen Anlage ist die Zufahrt ausschließlich über die L365 Laßnitzthalstraße und<br />

die davon abzweigende kurze Bahnhofstraße <strong>zu</strong>r umgestalteten Park & Ride-Anlage unmittelbar<br />

im Bahnhofsbereich vorgesehen.<br />

4.4.3 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal<br />

Der Projektsbereich des <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes Autal befindet sich zwischen der Eisenbahnkreu<strong>zu</strong>ng<br />

mit der L325 Lustbühelstraße bei km 237,385 und der Eisenbahnkreu<strong>zu</strong>ng mit dem Hahnhofweg<br />

bei km 238,200. Der Baustellenbereich ist daher von bei<strong>den</strong> Seiten über öffentliche Verkehrswege,<br />

auf der Ostseite sogar direkt über eine Landesstraße erreichbar. Dieser Weg ist auch als<br />

Haupt<strong>zu</strong>fahrt für die Baustelle vorgesehen. Weiters bietet sich der freie Platz direkt neben der<br />

Lustbühelstraße mit einem Ausmaß von rd. 500 m² <strong>zu</strong>r Unterbringung der Baustelleneinrichtung<br />

an.<br />

Im Betrieb entsteht durch <strong>den</strong> <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal <strong>zu</strong>künftig kein Verkehr, lediglich <strong>zu</strong><br />

Wartungsarbeiten besteht die Zufahrt <strong>zu</strong>r Schaltstation westlich des alten Bahnhofsgebäudes. Die<br />

Versorgungsinfrastruktur für die Bauzeit ist durch die Lage im Siedlungsgebiet von Autal bzw. die<br />

Nähe <strong>zu</strong>m Ortskern von Hart gegeben.<br />

4.4.4 Haltestelle Hart bei Graz<br />

Die Haltestelle Hart befindet sich unmittelbar östlich der derzeit mit Lichtsignal ausgestatteten<br />

Eisenbahnkreu<strong>zu</strong>ng mit der L311 Autaler Straße. Rechts der Bahn verläuft die Reinhard-Machold-<br />

Straße (Gemeindestraße).<br />

Es bestehen Projektsüberlegungen, <strong>den</strong> derzeitigen schienengleichen mit Lichtsignalanlage<br />

gesicherten Bahnübergang durch eine Unterführung der Landesstraße mittelfristig <strong>zu</strong> ersetzen,<br />

eine konkrete Aussage über <strong>den</strong> diesbezüglichen Zeithorizont gibt es jedoch noch nicht.<br />

Pendler können die geplante Park & Ride-Anlage direkt von der Landesstraße aus anfahren und<br />

<strong>den</strong> Randbahnsteig über <strong>den</strong> Fußgängerübergang kreu<strong>zu</strong>ngsfrei erreichen. Für Behinderte ist die<br />

Zufahrt direkt <strong>zu</strong>m Randbahnsteig über die Reinhard-Machold-Straße möglich, wobei von Osten<br />

kommend die Eisenbahnkreu<strong>zu</strong>ng benutzt wer<strong>den</strong> muss.<br />

Für die Baudurchführung ist die Baustelle direkt von der Landesstraße aus erreichbar und somit<br />

der Bauverkehr über kürzeste Wege an das höherrangige Straßennetz angebun<strong>den</strong>.<br />

§31a-Gutachten Seite 32


Steirische Ostbahn<br />

4.5 Eisenbahnbetrieb<br />

4.5.1 Allgemeines<br />

Die Steirische Ostbahn ist Teil des österreichischen Hochleistungs- Streckennetzes. Sie führt, von<br />

Ungarn kommend, als eine eingleisige Bahnstrecke mit Dieselbetrieb auf einer Streckenlänge von<br />

80,4 km von der Staatsgrenze zwischen Szentgotthart in Ungarn und Mogersdorf (km 170,454)<br />

über Jennersdorf, Fehring, Feldbach und Gleisdorf nach Graz Hbf. (km 250,828). Sie ist Teil des<br />

neuen Südkorridors vom oberitalienischen Raum (Turin, Mailand) über Tarvisio – Koralmbahn –<br />

Szentgotthart – Budapest und weiter Richtung Ukraine und stellt eine wichtige West –<br />

Ostverbindung im österreichischen Netz und für die Steiermark dar.<br />

4.5.2 Ausgangslage<br />

Auf Grund der fehlen<strong>den</strong> Infrastruktur auf der Steirischen Ostbahn ist eine Führung von Personen-<br />

Nahverkehrszügen - S-Bahn Steiermark 1. Stufe - derzeit nicht möglich.<br />

4.5.3 Projekt<br />

Es ist die Errichtung von drei <strong>Ausweichbahnh</strong>öfen (Autal, Laßnitzthal und Takern - St.Margarethen)<br />

geplant, die die Umset<strong>zu</strong>ng eines Taktverkehrs für die S-Bahn Steiermark ermöglicht. Darüber<br />

hinaus wird eine Personenhaltestelle im Gemeindegebiet von Harz bei Graz errichtet.<br />

Die Haltestellen Autal, Takern-St.Margarethen und Kroisbach Zöbing wer<strong>den</strong> aufgelassen. Die<br />

Eisenbahnkreu<strong>zu</strong>ngen sind nicht Gegenstand des <strong>Verfahren</strong>s.<br />

4.5.4 Befund<br />

4.5.4.1 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern – St. Margarethen km 213,393 bis km 214,236<br />

Als Baumaßnahmen sind aus eisenbahnbetrieblicher Sicht vorgesehen:<br />

• 2-gleisiger Ausbau der eingleisigen Strecke für das Herstellen eines <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes<br />

mit einer sicherungstechnischen<br />

• Nutzlänge von mindestens 600m.<br />

• Herstellen eines Mittelbahnsteiges<br />

• Schaffung von barrierefreien Zugängen <strong>zu</strong>m Mittelbahnsteig<br />

Die Geschwindigkeiten der Gleise 1 und 3 betragen Vmax.160 km/h. Ein Betriebprogramm liegt<br />

vor.<br />

Der Bahnhof Takern – St - .Magarethen wird in die Sicherungsanlage Stu<strong>den</strong>ten – Fladnitz<br />

integriert, welches vom Bahnhof Feldbach ferngesteuert wird.<br />

Elektronisches Stellwerk, Bauart SIMIS AT, mit dem safety Integrity level 4.<br />

Die Streckentopologie der gesamten Anlage wird in das Gesamtsystem der Rechnergestützten<br />

Zugüberwachung integriert. Die Sicherung der Zugfahrten auf der freien Strecke erfolgt mittels<br />

Streckenblock (interner Block mit X25 Funktionalität und Streckengleisfreimeldeanlage.<br />

§31a-Gutachten Seite 33


Steirische Ostbahn<br />

Das Zusammenspiel (Sicherung der Zugfahrten) mit <strong>den</strong> benachbarten Bahnhöfen Feldbach und<br />

Gleisdorf erfolgt mittels Streckenblock (externer Block mit X25 Funktionalität) und<br />

Streckengleisfreimeldeanlage.<br />

Im Störungsfall können die Weichen für die jeweilige Fahrt auf das Gleis 1 oder 3 mit<br />

Antriebsschlössern, ergänzt mit dem Signal „ Weiche gesichert“, abgesperrt wer<strong>den</strong>.<br />

Es wer<strong>den</strong> Signalfernsprecher vor jedem Hauptsignal und Fernsprechsäulen auf <strong>den</strong> Bahnsteigen<br />

errichtet. Die Funkversorgung Erfolgt über <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Zugfunk. Darüber hinaus wird eine<br />

Lautsprecheranlage, eine Zugzielanzeige und eine Uhrenanlage errichtet.<br />

4.5.4.2 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Laßnitzthal km 224,912 bis km 225,781<br />

Als Baumaßnahmen sind aus eisenbahnbetrieblicher Sicht vorgesehen:<br />

• 2-gleisiger Ausbau der eingleisigen Strecke für das Herstellen eines <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes<br />

mit einer sicherungstechnischen Nutzlänge von mindestens 600m.<br />

• Herstellen eines Mittelbahnsteiges<br />

• Behindertengerechte Zugänge <strong>zu</strong>m Mittelbahnsteig<br />

• Errichtung eines Überführungssteges<br />

Die Geschwindigkeit für Gleis 1 beträgt Vmax. 100 km/h, für Gleis 2 Vmax 40 km/h. Ein<br />

Betriebsprogramm liegt vor.<br />

Der Bahnhof Laßnitzthal wird in die Sicherungsanlage Gleisdorf integriert, welches vom Bahnhof<br />

Gleisdorf ferngestellt wird.<br />

Elektronisches Stellwerk, Bauart SMC 86, mit dem safety integrity level 4.<br />

Die Streckentopologie der gesamten Anlage wird in das Gesamtsystem der Rechnergestützten<br />

Zugüberwachung integriert. Die Sicherung der Zugfahrten auf der freien Strecke erfolgt mittels<br />

Streckenblock (interner Block mit X25 Funktionalität und Streckengleisfreimeldeanlage.<br />

Das Zusammenspiel (Sicherung der Zugfahrten) mit <strong>den</strong> benachbarten Bahnhöfen Gleisdorf und<br />

Stu<strong>den</strong>ten - Fladnitz erfolgt mittels Streckenblock (externer Block mit X25 Funktionalität) und<br />

Streckengleisfreimeldeanlage. Die Freimeldung für die Gleisabschnitte im Bahnhof sowie die<br />

Streckenfreimeldung erfolgt mittels Achszählkreisen.<br />

Im Störungsfall können die Weichen für die jeweilige Fahrt auf das Gleis 1 oder 2 mit<br />

Antriebsschlössern ,ergänzt mit dem Signal „ Weiche gesichert“ abgesperrt wer<strong>den</strong>.<br />

Es wer<strong>den</strong> Signalfernsprecher vor jedem Hauptsignal und Fernsprechsäulen auf <strong>den</strong> Bahnsteigen<br />

errichtet. Die Funkversorgung Erfolgt über <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Zugfunk. Darüber hinaus wird eine<br />

Lautsprecheranlage, eine Zugzielanzeige und eine Uhrenanlage errichtet.<br />

4.5.4.3 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal km 237,349 bis km 238,278<br />

Als Baumaßnahmen sind aus eisenbahnbetrieblicher Sicht vorgesehen:<br />

• 2-gleisiger Ausbau der eingleisigen Strecke für das Herstellen eines <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes<br />

mit einer sicherungstechnischen Nutzlänge von mindestens 600m.<br />

Die Geschwindigkeit für Gleis 1 beträgt Vmax. 80 km/h, für Gleis 2 Vmax 60 km/h<br />

Ein Betriebsprogramm liegt vor.<br />

§31a-Gutachten Seite 34


Steirische Ostbahn<br />

Der Bahnhof Autal wird vom zeitgleich neu <strong>zu</strong> errichten<strong>den</strong> Elektronischen Stellwerk Laßnitzhöhe<br />

welches seinerseits vom Bahnhof Gleisdorf ferngesteuert wird.<br />

Elektronisches Stellwerk, Bauart SIMIS AT, mit dem safety Integrity level 4.<br />

Die Streckentopologie der gesamten Anlage wird in das Gesamtsystem der Rechnergestützten<br />

Zugüberwachung integriert.<br />

Die Sicherung der Zugfahrten auf der freien Strecke erfolgt mittels Streckenblock (interner Block<br />

mit X25 Funktionalität und Streckengleisfreimeldeanlage. Das Zusammenspiel (Sicherung der<br />

Zugfahrten) mit <strong>den</strong> benachbarten Bahnhöfen Messendorf und Gleisdorf erfolgt mittels<br />

Streckenblock (externer Block mit X25 Funktionalität) und Streckengleisfreimeldeanlage.<br />

Im Störungsfall können die Weichen für die jeweilige Fahrt auf das Gleis 1 oder 2 mit<br />

Antriebsschlössern, ergänzt mit dem Signal „ Weiche gesichert“, abgesperrt wer<strong>den</strong>.<br />

Es wer<strong>den</strong> Signalfernsprecher vor jedem Hauptsignal errichtet. Die Funkversorgung erfolgt über<br />

<strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Zugfunk.<br />

4.5.4.4 Haltestelle Hart bei Graz km 240,140 bis km 240,440<br />

Als Baumaßnahmen sind aus eisenbahnbetrieblicher Sicht vorgesehen:<br />

• Errichtung eines Randbahnsteiges rechts der Bahn<br />

• Errichtung eine Übergangssteges.<br />

Eine Änderung der Sicherungsanlage erfolgt nicht. Die Freimeldung für die Gleisabschnitte der<br />

Haltestelle sowie die Streckenfreimeldung Erfolgt wie bisher im Blockabschnitt.<br />

Es wer<strong>den</strong> Fernsprechsäulen auf dem Bahnsteig errichtet. Die Funkversorgung erfolgt über <strong>den</strong><br />

bestehen<strong>den</strong> Zugfunk. Darüber hinaus wird eine Lautsprecheranlage und eine Uhrenanlage<br />

errichtet.<br />

§31a-Gutachten Seite 35


Steirische Ostbahn<br />

4.6 Hydrologie, Hydrogeologie, Wasserbautechnik und Grundwasserschutz<br />

Bezüglich der Qualität der ein<strong>zu</strong>leiten<strong>den</strong> Bahnwässer wird im Projekt auf eine vorliegende<br />

Untersuchung aus Oberösterreich verwiesen, wonach die Wässer aus Gleiskörperentwässerungen<br />

nach behördlicher Vorgabe in Abstän<strong>den</strong> von ca. einem Jahr bei Einleitung in ein Fließgewässer,<br />

in Kanäle und in Sickermul<strong>den</strong> überprüft wur<strong>den</strong>. Da diese Wässer im Normalbetrieb keine<br />

be<strong>den</strong>klichen Inhaltstoffe in mehr als geringfügiger Größenordnung aufwiesen, wurde in weiterer<br />

Folge in Oberösterreich auf die weiterführende periodische Untersuchung dieser Wässer<br />

verzichtet. Dies ist auch der Grund dafür, dass das Projekt die Versickerung derartiger Wässer<br />

über Humuspassage bzw. die Ableitung in wasserführende Gerinne ohne <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Vorreinigungsmaßnahmen vorsieht.<br />

Die Berechnung der anfallen<strong>den</strong> Wassermengen und die daraus resultierende Bemessung der<br />

Entwässerungsanlagen erfolgte im Projekt unter der Annahme einer Basisregenspende r15(1) =<br />

150 l/s,ha und einem max. Berechnungsregen von r15(0,1) = 335 l/s. Die Abflussbeiwerte Ψ<br />

wur<strong>den</strong> in Entsprechung der gängigen Regelwerke und Fachliteratur angesetzt. Die<br />

Ein<strong>zu</strong>gsgebiete umfassen einerseits <strong>den</strong> Bahnkörper und andererseits die Bedienungswege sowie<br />

die angrenzen<strong>den</strong> und abflusstechnisch relevanten Böschungsflächen.<br />

4.6.1 Ausweichbahn Takern – St. Margarethen<br />

Die bestehende Bahnanlage liegt fasst durchgehend in Dammlage, sodass die Oberflächenwässer<br />

wie derzeit über die Dammschulter entwässern können. Lediglich rechts der Bahn wird ein ca. 600<br />

m langer Bahngraben Richtung Nor<strong>den</strong> mitgezogen, der <strong>den</strong> Bereich östlich der Bahn entwässert.<br />

Die gesammelten Wässer wer<strong>den</strong> bei der bestehen<strong>den</strong> Bahnquerung bei km 213,384, über einen<br />

neu <strong>zu</strong> errichten<strong>den</strong> Rohrdurchlass bei km 213,760 und im Bereich des ebenso bestehen<strong>den</strong> und<br />

<strong>zu</strong> verlängern<strong>den</strong> Rohrdurchlasses bei km 214,128 in die Raab eingeleitet, die in einem Abstand<br />

von rd. 40 m westlich parallel <strong>zu</strong>r Bahnanlage fließt. Bei dem neu <strong>zu</strong> errichten<strong>den</strong> Rohrdurchlass in<br />

km 213,760 ist auf der westlichen Seite eine Rückstauklappe vorgesehen, um im Fall von<br />

Hochwässern der Raab ein Rückströmen ausufernder Raabwässer auf die Ostseite der Bahn <strong>zu</strong><br />

verhindern.<br />

Der Projektsbereich liegt <strong>zu</strong>rzeit im HQ30-Abflussbereich der Raab. Diesbezüglich liegt eine<br />

Abflussuntersuchung des Büro Hydroconsult vor, die die Frage der Einflüsse der geplanten<br />

Maßnahmen auf das Hochwasserabflussgeschehen bzw. die Beeinflussung fremder Rechte <strong>zu</strong>m<br />

Inhalt hat. Da<strong>zu</strong> ist auch fest<strong>zu</strong>stellen, dass insbesondere aufgrund der Lage im HQ30­<br />

Abflussbereich ein separates wasserrechtliches Bewilligungsverfahren für <strong>den</strong> <strong>Ausweichbahnh</strong>of<br />

Takern – St. Margarethen erforderlich ist. Gleichzeitig wird in diesem wasserrechtlichen<br />

Bewilligungsverfahren auch die Einleitung der durch die Errichtung des <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes in<br />

erhöhtem Umfang ab<strong>zu</strong>leiten<strong>den</strong> Niederschlagswässern in <strong>den</strong> Takernbach und die Raab <strong>zu</strong><br />

bewilligen sein.<br />

Bereits im Bestand treten östlich der Bahn im Fall des Auftretens von Hochwässern in der Raab<br />

Überflutungen auf, die einerseits durch die Ausuferungen der Raab und andererseits durch<br />

Zuflüsse aus dem Hinterland verursacht wer<strong>den</strong>. Die Ausuferungen der Raab gelangen durch<br />

bereits bestehende Durchlässe unter der Bahn auf die Ostseite, dies stellt jedoch Rechtsbestand<br />

dar. Aufgrund der gegebenen Anlageverhältnisse besteht im Bereich des Grundstückes 1546, EZ<br />

1, KG Takern II, ein Tiefpunkt, der durch die dieses Grundstück westlich und südlich<br />

begrenzen<strong>den</strong> Straßen gebildet wird. Auch wenn das östliche Vorland nicht durch<br />

Raabhochwässer geflutet wird, kommt es bei Starkniederschlägen an dieser Stelle <strong>zu</strong><br />

§31a-Gutachten Seite 36


Steirische Ostbahn<br />

kleinräumigen Überflutungen aus dem unmittelbaren Ein<strong>zu</strong>gsgebiet, da an dieser Stelle keine<br />

geeignete Vorflut vorhan<strong>den</strong> ist.<br />

Um hier die Situation <strong>zu</strong> verbessern und insbesondere ein rascheres Abströmen im<br />

Hochwasserfall <strong>zu</strong> ermöglichen, sieht das gegenständliche Projekt die Errichtung eines Rohrkanals<br />

DN 600, ausgehend von der Südwestecke des Grundstückes 1546, EZ 1, KG Takern II, vor.<br />

Dieser Rohrkanal führt <strong>zu</strong> einem bestehen<strong>den</strong> Vorflutgraben im Bereich des Grundstückes 1574,<br />

EZ 5, KG Takern II, von der Mündung in <strong>den</strong> Vorflutgraben bis <strong>zu</strong>r bestehen<strong>den</strong> Einleitung in <strong>den</strong><br />

Takernbach soll dieser Vorflutgraben eingetieft bzw. ertüchtigt wer<strong>den</strong>. Die Einleitung in <strong>den</strong><br />

Takernbach erfolgt unmittelbar östlich der Bahntrasse. Der Takernbach fließt hier durch einen<br />

bestehen<strong>den</strong> Bahndurchlass mit großem Querschnitt unter der Bahn und westlich davon unter der<br />

Parallelstraße hindurch und mündet sodann nach ca. 35 – 40 m in die Raab.<br />

Im Zuge des geplanten Vorhabens <strong>zu</strong>r Errichtung des <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes Takern – St.<br />

Margarethen und der dortigen Park & Ride-Anlage müssen auch ein Schmutzwasserkanal und<br />

eine Wasserleitung in einem kurzen Abschnitt verlegt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Verkehrsflächen der Park & Ride-Anlage wer<strong>den</strong> im Bereich der Fahrgassen mit Asphaltbelag<br />

und im Bereich der Stellplätze mit Pflasterung ausgeführt. Teilweise können die<br />

Niederschlagswässer von <strong>den</strong> Stellplätzen direkt in die angrenzen<strong>den</strong> Grün- und<br />

Böschungsflächen entwässern, der übrige Teil sowie die asphaltierten Verkehrsflächen wer<strong>den</strong> in<br />

<strong>den</strong> östlich der Bahn verlaufen<strong>den</strong> Bahngraben entwässert.<br />

Aufgrund der vorhan<strong>den</strong>en Untergrundverhältnisse ist der Anteil der Versickerung in <strong>den</strong><br />

Entwässerungseinrichtungen so gering, dass er rechnerisch nicht berücksichtigt wurde. Die<br />

Anlagen sind daher so ausgelegt, dass eine Versickerung nicht in Rechnung gestellt wurde.<br />

4.6.2 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Laßnitzthal<br />

Der Projektsbereich liegt großteils im Einschnitt, sodass beidseitig Entwässerungsgräben errichtet<br />

wer<strong>den</strong>, die aufgrund der Gradiente Richtung Osten, das heißt Projektsbeginn, geneigt sind. Der<br />

Bahngraben rechts der Bahn schließt an einen bestehen<strong>den</strong> Bahngraben an, der nach rd. 140 m<br />

bei km 224,760 in ein bestehendes Gerinne einmündet. Die projektsbedingte <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Wassermenge bei einem 10jährlichen Ereignis wird im Projekt mit ca. 2,91 l/s dargestellt. Die<br />

weitere Ableitung dieser Wässer erfolgt über offene Gräben und bestehende Rohrdurchlässe unter<br />

der Landesstraße. Die durchgeführten Untersuchungen zeigen, dass ein Rohrdurchlass DN 500<br />

unter der Landesstraße bereits im Bestand geringfügig überlastet ist, die Erhöhung um ca. 3 l/s<br />

verändert hier die Situation de facto nicht. Die sonstigen Gerinne bis <strong>zu</strong>m Rohrdurchlass unter der<br />

A2 Südautobahn sind ausreichend bemessen. Der Rohrdurchlass unter der A2 weist einen<br />

Durchmesser von 400 mm auf und ist auch schon im Bestand deutlich <strong>zu</strong> klein. Es kommt hier bei<br />

Starkregenereignissen <strong>zu</strong> einem Rückstau bzw. Aufstau. Die ermittelte Gesamtwassermenge für<br />

ein 10jährliches Regenereignis in diesem Ein<strong>zu</strong>gsgebiet beträgt hier im Bestand ca. 1.447 l/s. Die<br />

rechnerische Erhöhung der Abflussmenge um 3 l/s führt <strong>zu</strong> einer Gesamtwassermenge-Projekt<br />

von ca. 1.450 l/s. Das Leistungsvermögen des Autobahndurchlasses DN 400 mit einem Gefälle<br />

von 29 ‰ beträgt 358 l/s.<br />

Der Bahngraben links der Bahn weist eine Länge von rd. 225 m auf und mündet über einen<br />

Einlaufschacht in einen Rohrkanal DN 400, der <strong>zu</strong> einem neu <strong>zu</strong> errichten<strong>den</strong><br />

Retentionssickerbecken, das bei Bahn-km 224,860 auf einer Fläche, die <strong>zu</strong>m Bahngrund gehört<br />

situiert wird führt. Im Bestand ist hier eine Ableitmenge von 27,77 l/s ermittelt wor<strong>den</strong>, die sich<br />

durch das Projekt auf 51,86 l/s erhöht. Die Differenz von 24,09 l/s kann durch das geplante<br />

Retentionsbecken auf 5 l/s reduziert wer<strong>den</strong>. Aufgrund der geologischen Verhältnisse ist mit<br />

keinen nennenswerten Sickerraten <strong>zu</strong> rechnen, sodass dieses Becken wie ein reines<br />

Retentionsbecken dimensioniert wurde und betrieben wird. Bei Auftreten einer gewissen<br />

§31a-Gutachten Seite 37


Steirische Ostbahn<br />

Sickerleistung bildet dies eine <strong>zu</strong>sätzliche Sicherheit. Zur Entleerung des Beckens ist ein<br />

Basisabfluss von 5 l/s vorgesehen. Die Ableitung des Retentionsbeckens erfolgt über einen kurzen<br />

Rohrkanal DN 100 in <strong>den</strong> Straßengraben nördlich der Landesstraße und knapp westlich dieser<br />

Einleitung in einen bestehen<strong>den</strong> Rohrdurchlass unter der Landesstraße L365. Im weiteren Verlauf<br />

gelangen diese Wässer gemeinsam mit <strong>den</strong> schon im Bestand auftreten<strong>den</strong> Niederschlagswässern<br />

dieses Ein<strong>zu</strong>gsgebietes über ein bestehendes offenes Gerinne wiederum <strong>zu</strong> einem<br />

Durchlass unter der A2 Südautobahn mit einer Nennweite von 400 mm. Ab der Landesstraßenquerung<br />

beträgt die Gesamtabflussmenge beim 10jährlichen Bemessungsregen im Bestand<br />

143,09 l/s und erhöht sich durch das Projekt unter Berücksichtigung der Wirkung des<br />

Retentionsbeckens um <strong>den</strong> Basisabfluss von 5 l/s auf 148,09 l/s.<br />

Der bestehende Rohrdurchlass bei der L365 Laßnitzthalstraße weist einen Durchmesser von DN<br />

300 auf. Dieser Durchlass ist mit einer Abflussleistung von ca. 100 l/s schon im Bestand überlastet.<br />

Der weitere Fließweg über <strong>den</strong> offenen Graben und die Autobahnquerung kann die projektsgemäße<br />

Wassermenge problemlos abführen.<br />

Bei Bahn-km 225,300 besteht eine Bestandsausleitung mit einer rechnerischen Ableitmenge bei<br />

Auftreten eines 10jährlichen Starkregenereignisses von 72,81 l/s. Durch die geplanten<br />

Maßnahmen erhöht sich dieser Wert rechnerisch um ca. 22,3 l/s auf 95,08 l/s. Um die<br />

bestehen<strong>den</strong> Ableitwege nicht <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> belasten, sieht das Projekt die Errichtung eines 26 m<br />

langen Staukanal mit einem Durchmesser DN 1000 vor, der in der Lage ist, diese <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Wassermenge so weit <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>halten, dass beim Bemessungsereignis die Ableitmenge nicht<br />

erhöht wird.<br />

Eine weitere bestehende Ableitung befindet sich Bahn-km 225,604, wo im Bestand 126,15 l/s<br />

rechnerisch eingeleitet wer<strong>den</strong>. Diese Einleitmenge erhöht sich durch das Projekt um 9,76 l/s auf<br />

135,91 l/s. Der vorhan<strong>den</strong>e Bahndurchlass und die weiterführen<strong>den</strong> Ableitungen über Rohrkanäle<br />

DN 600 und DN 800 sowie ein offenes Gerinne bis <strong>zu</strong>r A2 Südautobahn sind ausreichend<br />

bemessen, sodass die um ca. 10 l/s erhöhte Wassermenge ohne Überlastung abgeleitet wer<strong>den</strong><br />

kann. Der Rohrdurchlass DN 500 im Bereich der A2 Südautobahn ist auch für die Bestandsentwässerung<br />

<strong>zu</strong> klein dimensioniert, sodass es hier <strong>zu</strong>r Überlastung kommt.<br />

4.6.3 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal<br />

Da sich der Bereich des geplanten <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes Autal großteils in Einschnittslage befindet,<br />

sind beidseitig Entwässerungsgräben vorgesehen. Der bestehende Randbahnsteig mit einer<br />

Länge von 225,5 m wird abgetragen, im Bereich des vorhan<strong>den</strong>en Wartehäuschens wird eine<br />

Schaltstation für die Sicherungsanlagen errichtet, die über einen ca. 57 m langen Zufahrtsweg von<br />

der L325 Lustbühelstraße erreichbar ist. Grundsätzlich wird damit die Größe der versiegelten<br />

Flächen reduziert, durch die Zulegung eines zweiten Gleises wird <strong>den</strong>noch die für die<br />

Entwässerung relevante Wassermenge rechnerisch erhöht. Dies primär deshalb, da davon<br />

ausgegangen wird, dass die Planumsschutzschicht relativ gering durchlässig ist und somit im<br />

Bereich der Gleisanlagen ein Abflussbeiwert Ψ von 0,7 für die Dimensionierung angesetzt wird.<br />

Zur Ableitung der Niederschlagswässer bestehen derzeit drei Ausleitungen:<br />

Bei km 237,535 erfolgt die Ausleitung in Verbindung mit einem neuen Durchlass in ein<br />

bestehendes unbefestigtes Gerinne und in weiterer Folge in eine bestehende Verrohrung DN 400.<br />

Die Ermittlung der diesbezüglichen Wassermenge eines 10jährlichen Niederschlagsereignisses<br />

ergibt für <strong>den</strong> Bestand eine Ableitmenge von 119,01 l/s. Durch das geplante Projekt erhöht sich<br />

diese Ableitmenge auf 132,46 l/s. Die Querschnitte des offenen Gerinnes und der anschließen<strong>den</strong><br />

§31a-Gutachten Seite 38


Steirische Ostbahn<br />

Verrohrung wur<strong>den</strong> im Projekt überprüft und konnte nachgewiesen wer<strong>den</strong>, dass die Aufnahme<br />

sowohl der bestehen<strong>den</strong> Wassermenge, als auch der um 13,45 l/s erhöhten Wassermenge des<br />

Projektes ohne Überlastung bzw. Überflutung möglich ist. Da in diesem Projektsteil Retentionsmaßnahmen<br />

bautechnisch kaum möglich sind und die Ableitung ohne Überlastung erfolgen kann,<br />

wird hier die Differenzwassermenge von 13,45 l/s abgeleitet.<br />

Bei km 237,870 besteht ebenfalls eine Ausleitung in ein unbefestigtes Gerinne, das in weiterer<br />

Folge bis <strong>zu</strong>r Landesstraße L311 Autaler Straße verrohrt ist und nach einem Durchlass unter der<br />

Landesstraße als offenes Gerinne weiterführt. Im Bestand ist hier von einer rechnerischen<br />

Wassermenge von 279,38 l/s aus<strong>zu</strong>gehen, die durch das Projekt auf theoretisch 311,87 l/s erhöht<br />

wird. Da die an die Anleitung anschließen<strong>den</strong> Verrohrungen schon im Bestand überlastet sind,<br />

sieht das Projekt einen neu <strong>zu</strong> errichten<strong>den</strong> Entlastungskanal DN 400 vor, der vom Einleitpunkt in<br />

südwestlicher Richtung <strong>zu</strong>erst auf Bahngrund und dann über Privatgrundstücke <strong>zu</strong>r Landesstraße<br />

L311 Autaler Straße führt. Von hier verläuft der Kanal parallel <strong>zu</strong>r Landesstraße auf Landesstraßengrund<br />

bis <strong>zu</strong>r Einleitung in <strong>den</strong> Straßengraben, der im Bereich des bestehen<strong>den</strong><br />

Rohrdurchlasses unter der Landesstraße mit der bestehen<strong>den</strong> Verrohrung <strong>zu</strong>sammenführt. Durch<br />

die geplante Errichtung dieses Entlastungskanals reduziert sich die Einleitmenge für die<br />

bestehende Verrohrung um 24,70 l/s. Ab der Wiedervereinigung der bestehen<strong>den</strong> Verrohrung mit<br />

dem Entlastungskanal erhöht sich die Gesamtableitmenge von 279,38 l/s auf 311,87 l/s.<br />

Bei km 238,190 erfolgen die beidseitigen Ausleitungen aus <strong>den</strong> Bahngräben ebenfalls in ein<br />

unbefestigtes Gerinne im Bereich westlich des Hahnhofweges. Rechts der Bahn befindet sich hier<br />

eine beckenförmige Ausweitung in die der dortige Bahngraben eingeleitet wird, dann folgt ein<br />

bestehender Rohrdurchlass, der in das weiterführende Gerinne einmündet. Um <strong>den</strong> weiterführen<strong>den</strong><br />

Fließweg nicht <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> belasten, ist hier die Errichtung eines 16 m langen Staukanals<br />

DN 1500 vorgesehen. Im Projekt ist dargestellt, dass damit die projektsgemäße<br />

Ableitmenge beim Bemessungsereignis gleich groß ist, wie im Bestand, nämlich 270,10 l/s. Es<br />

kommt hier also <strong>zu</strong> keiner Erhöhung des Abflusses. Der weiterführende Fließweg nach Einleitung<br />

der Ableitkanäle bzw. des Staukanals bei km 237,870 weist bereits im Bestand Engpässe auf, was<br />

im Projekt nachgewiesen wird.<br />

Qualitativ ist davon aus<strong>zu</strong>gehen, dass es sich um eine normale Bahnentwässerung handelt, der<br />

<strong>Ausweichbahnh</strong>of dient ausschließlich <strong>zu</strong>r Kreu<strong>zu</strong>ng von Zuggarnituren im Verlauf der eingleisigen<br />

Ostbahnstrecke. Es erfolgen im <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal keine Verlade- oder Manipulationsvorgänge<br />

und es ist kein Personenaus-, Ein- und -umstieg vorgesehen. Die auftreten<strong>den</strong> Wässer<br />

sind Niederschlagswässer aus dem Einschnittsbereich, die sich auf <strong>den</strong> Böschungsflächen, im<br />

Bereich der Bahngräben und auf <strong>den</strong> Gleisanlagen sammeln. Diese fließen über die begrünten<br />

Flächen bzw. durch <strong>den</strong> Gleisschotter bis <strong>zu</strong>r Planumsschutzschicht und gelangen beidseitig in die<br />

<strong>zu</strong> errichten<strong>den</strong> Bahngräben, welche ebenfalls bewachsen sind.<br />

4.6.4 Haltestelle Hart bei Graz<br />

Grundsätzlich ändert sich die Entwässerung gegenüber der Bestandsituation nur dahingehend,<br />

dass durch Errichtung des Randbahnsteiges und der Park & Ride-Anlage <strong>zu</strong>sätzliche Flächen<br />

versiegelt wer<strong>den</strong> und damit die gesamte ab<strong>zu</strong>leitende Wassermenge vergrößert wird.<br />

Das Entwässerungsprojekt, erstellt vom Büro Plank-Bachselten, Kapfenberg, sieht vor, dass die<br />

anfallen<strong>den</strong> Oberflächenwässer über Bahngräben und Rohrkanäle in die bestehen<strong>den</strong> Vorfluter<br />

eingeleitet wer<strong>den</strong>. Zusätzlich sollen am südlichen Rand der P & R-Anlage und im Bereich der<br />

Ableitung der Entwässerung des Randbahnsteiges Retentionssickermul<strong>den</strong> ausgebildet wer<strong>den</strong>.<br />

§31a-Gutachten Seite 39


Steirische Ostbahn<br />

Bei Bahn-km 240,197 befindet sich ein bestehender Bahndurchlass DN 1000, der in einen<br />

Durchlass der Landesstraße mit einer Nennweite von DN 1.200 mm mündet. Durch das Projekt<br />

erhöht sich in diesem Punkt die Einleitmenge von 51,00 l/s auf 53,64 l/s. Der weiterführende<br />

Fließweg kann die Mehrmenge von 2,6 l/s beim 10jährlichen Ereignis ohne mehr als geringfügige<br />

Beeinträchtigung aufnehmen.<br />

Am westlichen Projektsende liegt ca. bei km 240,450 ein bestehender Bahndurchlass eines von<br />

Nord nach Süd führen<strong>den</strong> Gerinnes. Hier mün<strong>den</strong> bereits im Bestand zwei Verrohrungen <strong>zu</strong>r<br />

Ableitung von Bahnwässern der Bestandsstrecke rechts und links der Bahn ein. Die Entwässerung<br />

des rechts der Bahn geplanten Randbahnsteiges und der damit im Zusammenhang stehen<strong>den</strong><br />

Baulichkeiten erfolgt in einen Bahngraben, der am westlichen Ende in eine Retentionssickermulde<br />

zwischen der Reinhard-Machold-Straße und der Bahntrasse mündet. Im Bestand wer<strong>den</strong> hier<br />

77,37 l/s eingeleitet. Durch das Projekt entsteht eine Mehrmenge von ca. 9,4 l/s, die für das<br />

Bemessungsereignis in der geplanten Retentionssickermulde <strong>zu</strong>rückgehalten wer<strong>den</strong> kann,<br />

sodass sich hierdurch der Abfluss nicht erhöht.<br />

Links der Bahn fallen gegenüber der im Bestand anfallen<strong>den</strong> Menge von 54,11 l/s um 25,5 l/s<br />

mehr an, da durch Errichtung der Park & Ride-Anlage wesentlich mehr Flächen als derzeit<br />

versiegelt wer<strong>den</strong>. In der zwischen Park & Ride-Anlage und Landesstraße L311 Autaler Straße<br />

projektierten Retentionssickermulde kann dieser erhöhte Abfluss <strong>zu</strong>rückgehalten wer<strong>den</strong>, sodass<br />

sich für das Bemessungsereignis auch hier die Einleitmenge nicht erhöht.<br />

Das Projekt sieht also vor, dass die Einleitmenge für ein 10jährliches Regenereignis im Bereich<br />

von Bahn-km 240,450 durch das geplante Vorhaben nicht mehr als geringfügig verändert wird<br />

bzw. unverändert bleibt.<br />

§31a-Gutachten Seite 40


Steirische Ostbahn<br />

4.7 Hochbautechnik<br />

4.7.1 Bahnsteige<br />

Bahnhof Takern: Im Bahnhof Takern ist ein Inselbahnsteig vorgesehen. Die kleinste Breite des<br />

Bahnsteiges (Kante – Kante) beträgt beim Bahnsteig<strong>zu</strong>gang ca. 3,20 m. Auf einer Länge von ca.<br />

18,80 m ist der Bahnsteig mit einer Stahlkonstruktion überdacht. Die lichte Höhe beträgt 2,80 m.<br />

Am Bahnsteig ist eine Wartekoje Type O/G 220F-550 vorgesehen. Der Bahnsteig liegt 55 cm über<br />

SOK. Die gelbe Warnlinie gem. §2 EisbAV (Kennzeichnung des Gefahrenraumes) wird in einem<br />

Abstand von 2,50 m von der Gleisachse angebracht. Der Zugang <strong>zu</strong>m Bahnsteig ist barrierefrei<br />

gestaltet. Die Neigung der Rampe vom niveaufreien Bahnsteigs<strong>zu</strong>gang <strong>zu</strong>m Bahnsteig beträgt ca.<br />

5%.<br />

Bahnhof Laßnitzthal: Im Bahnhof Laßnitzthal ist ein Inselbahnsteig vorgesehen. Die kleinste Breite<br />

des Bahnsteiges (Kante – Kante) beträgt beim Bahnsteig<strong>zu</strong>gang ca. 3,20 m. Auf einer Länge von<br />

ca. 18,80 m ist der Bahnsteig mit einer Stahlkonstruktion überdacht. Die lichte Höhe beträgt 2,80<br />

m. Am Bahnsteig ist eine Wartekoje Type O/G 220F-550 vorgesehen. Der Bahnsteig liegt 55 cm<br />

über SOK. Die gelbe Warnlinie gem. §2 EisbAV (Kennzeichnung des Gefahrenraumes) wird in<br />

einem Abstand von 2,30 m von der Gleisachse angebracht. Der Zugang <strong>zu</strong>m Bahnsteig ist<br />

barrierefrei gestaltet. Die Neigung der Rampe vom niveaufreien Bahnsteigs<strong>zu</strong>gang <strong>zu</strong>m Bahnsteig<br />

beträgt ca. 5%.<br />

Beleuchtung: Die Beleuchtung am Bahnsteig wird gem. ÖBB Regelplanung mit mindestens<br />

15 lux in Abstimmung mit ÖNORM EN 12464 ausgelegt.<br />

Bahnsteigaufbau: Lt. Regelquerschnitt ist als Bo<strong>den</strong>belag am Bahnsteig in Sand verlegte<br />

Betonverbundsteine mit einer Rauhigkeit R10 vorgesehen.<br />

Bahnsteigentwässerung: Der Bahnsteig weist ein Quergefälle von 2,5 % von der<br />

Bahnsteigkante weg, auf. Die Ableitung der am Bahnsteig anfallen<strong>den</strong> Wässer erfolgt über<br />

eine Längsrinne bzw. Einlaufschächte in einen unter dem Bahnsteig situierten Längskanal.<br />

Haltestelle Hart bei Graz: In <strong>den</strong> Haltestelle Hart bei Graz wird ein Seitenbahnsteig mit einer Länge<br />

von 160 m errichtet. Der Bahnsteig wird auf einer Länge von ca. 28 m überdacht. Die lichte Höhe<br />

im Bereich der Bahnsteigüberdachung beträgt 3,70 m. Am Bahnsteig ist eine Wartekoje Type O/G<br />

220F-550 vorgesehen. Der Bahnsteig liegt 55 cm über SOK. Die gelbe Warnlinie gem. §2 EisbAV<br />

(Kennzeichnung des Gefahrenraumes) wird in einem Abstand von 2,30 m von der Gleisachse<br />

angebracht. Der Bahnsteig<strong>zu</strong>gang ist barrierefrei möglich.<br />

Beleuchtung: Die Beleuchtung am Bahnsteig wird gem. ÖBB Regelplanung mit mindestens<br />

15 lux in Abstimmung mit ÖNORM EN 12464 ausgelegt.<br />

Bahnsteigaufbau: Lt. Regelquerschnitt ist als Bo<strong>den</strong>belag am Bahnsteig in Sand verlegte<br />

Betonverbundsteine mit einer Rauhigkeit R10 vorgesehen.<br />

Bahnsteigentwässerung: Der Bahnsteig weist ein Quergefälle von 2,5 % von der<br />

Bahnsteigkante weg, auf. Die Ableitung der am Bahnsteig anfallen<strong>den</strong> Wässer erfolgt über<br />

eine Längsrinne bzw. Einlaufschächte in einen Längskanal.<br />

Ausrüstung der Bahnsteige: Die Bahnsteige wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Wartekojen der Type O/G<br />

220F-550 mit Sitzgelegenheiten, Informationseinrichtungen und Beleuchtungseinrichtungen<br />

ausgestattet.<br />

§31a-Gutachten Seite 41


Steirische Ostbahn<br />

Ableitung der Wässer: Die auf <strong>den</strong> Bahnsteigen anfallen<strong>den</strong> Wässer wer<strong>den</strong> über Einlaufschächte<br />

und Rigole in Längskanälen gesammelt und über diese abgeleitet.<br />

4.7.2 Fußgängerstege<br />

Bahnhof Laßnitzthal: Zum Überqueren der Bahnanlage ist in der Haltestelle Hart bei Graz die<br />

Errichtung eines Fußgängersteges in Stahl-Glaskonstruktion gem. CD-Manual vorgesehen. Diese<br />

Stahl-Glaskonstruktion lagert auf Stahlbetonstützen auf und ist in die Bahnsteigüberdachung<br />

eingebun<strong>den</strong>. Die lichte Weite beträgt auf <strong>den</strong> Stiegen 1,80 m und am Übergang 2,89 m, das<br />

Steigungsverhältnis der Treppen h/b 16,6/30 cm/cm. In <strong>den</strong> Fußgängersteg eingebun<strong>den</strong> sind die<br />

Bahnsteigüberdachung sowie die Überdachung von Radabstellplätzen. Im Anschluss an die<br />

Überdachung ist die Situierung der Technikräume vorgesehen.<br />

Beleuchtung: Die Beleuchtung am Fußgängersteg wird mit mindestens 50 lux in<br />

Abstimmung mit ÖNORM EN 12464 ausgelegt.<br />

Aufbau der Verkehrswege: Die Treppen sind aus Stahlbeton aufgebaut, am Übergang<br />

selbst sind Stahlbetonrippenplatten und Trapezbleche als verlorene Schalung vorgesehen.<br />

Dachkonstruktion: Leichte Stahlkonstruktion mit Trapezblechen<br />

statische Vorbemessung: Die statische Vorbemessung wurde auf Grundlage der DV B 45<br />

und UIC-Kodex 777-2E erstellt, wobei die Lastannahmen gem. ÖNORM EN und B 1991<br />

erfolgen. Für Verglasungen erfolgt eine glasstatische Bemessung nach ÖNORM B 3716.<br />

Die Bemessung der Stahlbetontragwerke erfolgt auf Grundlage von ÖNORM B 1992<br />

Haltestelle Hart bei Graz: Zum Überqueren der Bahnanlage ist in der Haltestelle Hart bei Graz die<br />

Errichtung eines Fußgängersteges in Stahl-Glaskonstruktion gem. CD-Manual vorgesehen. Diese<br />

Stahl-Glaskonstruktion lagert auf Stahlbetonstützen auf und ist in die Bahnsteigüberdachung<br />

eingebun<strong>den</strong>. Die lichte Weite beträgt auf <strong>den</strong> Stiegen 1,80 m und am Übergang 2,89 m, das<br />

Steigungsverhältnis der Treppen h/b 16,2/30 cm/cm. In <strong>den</strong> Fußgängersteg eingebun<strong>den</strong> sind die<br />

Bahnsteigüberdachung sowie die Überdachung von Radabstellplätzen. Im Anschluss an die<br />

Überdachung ist die Situierung der Technikräume vorgesehen.<br />

Beleuchtung: Die Beleuchtung am Fußgängersteg wird mit mindestens 50 lux in<br />

Abstimmung mit ÖNORM EN 12464 ausgelegt.<br />

Aufbau der Verkehrswege: Die Treppen sind aus Stahlbeton aufgebaut, am Übergang<br />

selbst sind Stahlbetonrippenplatten und Trapezbleche als verlorene Schalung vorgesehen.<br />

Dachkonstruktion: Leichte Stahlkonstruktion mit Trapezblechen<br />

statische Vorbemessung: Die statische Vorbemessung wurde auf Grundlage der DV B 45<br />

und UIC-Kodex 777-2E erstellt, wobei die Lastannahmen gem. ÖNORM B 1991 erfolgen.<br />

Für Verglasungen erfolgt eine glasstatische Bemessung nach ÖNORM B 3716. Die<br />

Bemessung der Stahlbetontragwerke erfolgt auf Grundlage von ÖNORM B 1992<br />

4.7.3 Arbeitsstätten<br />

In <strong>den</strong> Bahnhöfen sind keine ständigen Arbeitsplätze vorgesehen.<br />

elektrotechnische Betriebsräume: In <strong>den</strong> Bahnhöfen sind <strong>zu</strong>r Aufnahme der erforderlichen<br />

Steuerungs- und Sicherungsanlagen Objekte mit elektrische Betriebsräume (TK- und E-Räume)<br />

vorgesehen.<br />

Diese elektrischen Betriebsräume befin<strong>den</strong> sich bei<br />

§31a-Gutachten Seite 42


Steirische Ostbahn<br />

Bahnhof Autal: Anlagenraum links der Bahn bei km 237,430.<br />

Bahnhof Laßnitzthal: Anlagenraum (Telekommunikation und E-Technik) rechts der Bahn<br />

bei km 225,474.<br />

Bahnhof Takern: Anlagenraum (Telekommunikation und E-Technik) rechts der Bahn bei km<br />

213,655.<br />

Haltestelle Hart bei Graz: Anlagenraum (Telekommunikation und E-Technik) links der Bahn<br />

bei km 240,337.<br />

Die Türen der elektrotechnischen Betriebsräume sind in Fluchtrichtung aufschlagend vorgesehen.<br />

4.7.4 Außenanlagen und Nebenanlagen<br />

Bahnhof Takern: Nördlich der Bahn ist eine Park&Ride-Anlage mit insgesamt 18 Stellplätzen und<br />

<strong>zu</strong>sätzlich 1 Behindertenparkplätzen vorgesehen. Der Fahrbahnaufbau der Parkplätze erfolgt gem.<br />

Anforderungen der RVS mittels einer bituminösen Trag- und Deckschicht, auf <strong>den</strong> Parkplätzen<br />

selbst sind Rasengittersteine vorgesehen. Die Außenanlagen schließen direkt an eine öffentliche<br />

Verkehrsfläche an.<br />

Bahnhof Laßnitzthal: Südlich der Bahn ist eine Park&Ride-Anlage mit insgesamt 60 Stellplätzen<br />

und <strong>zu</strong>sätzlich 2 Behindertenparkplätzen vorgesehen. Der Fahrbahnaufbau der Parkplätze erfolgt<br />

gem. Anforderungen der RVS mittels einer bituminösen Trag- und Deckschicht, auf <strong>den</strong><br />

Parkplätzen selbst sind Rasengittersteine vorgesehen. Die Außenanlage schließt über eine<br />

Verbindungsstraße an eine öffentliche Verkehrsfläche an.<br />

Bahnhof Autal: Im <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal ist ein Begleitweg im Bereich des Bahnsteiges der<br />

bestehen<strong>den</strong> Haltestelle Autal (wird aufgelassen) <strong>zu</strong>m Technikgebäude bei km 237,440 links der<br />

Bahn vorgesehen. Dieser bindet in die öffentliche Verkehrsfläche bei der EK in km 237,385 ein.<br />

Haltestelle Hart bei Graz: Südlich der Bahn ist eine Park&Ride-Anlage mit insgesamt 58<br />

Stellplätzen vorgesehen. 2 Behindertenparkplätze wer<strong>den</strong> nördlich der Bahn unmittelbar beim<br />

Bahnsteig<strong>zu</strong>gang errichtet. Der Fahrbahnaufbau der Parkplätze bzw. des Vorplatzes erfolgt gem.<br />

Anforderungen der RVS mittels einer bituminösen Trag- und Deckschicht, auf <strong>den</strong> Parkplätzen<br />

selbst sind Rasengittersteine vorgesehen. Die Außenanlagen schließen direkt an eine öffentliche<br />

Verkehrsfläche an.<br />

§31a-Gutachten Seite 43


Steirische Ostbahn<br />

5 Begutachtung<br />

5.1 Eisenbahntechnik inklusive konstruktiver Ingenieurbau<br />

Der vorliegende Entwurf des Einreichprojektes 2009 „Steirische Ostbahn“ wurde gemäß §31a<br />

EisbG aus der Sicht des Teilfachgebietes Eisenbahnbautechnik inklusive konstruktiver<br />

Ingenieurbau anhand der angeführten Prüfungsunterlagen und der angeführten Regelwerke aus<br />

eisenbahnbautechnischer Sicht hinsichtlich <strong>den</strong> Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des<br />

Betriebes und Verkehrs geprüft und <strong>zu</strong>r Ausführung für geeignet befun<strong>den</strong>.<br />

5.1.1 Bauverbots-, Gefährdungs- und Feuerungsbereich<br />

Aus eisenbahnbautechnischer Sicht bestehen keine Gefährdungen der geplanten Bahnanlagen<br />

durch die in <strong>den</strong> in §§ 42, 43 und 43a EisenbG 1957 i.d.g.F. bezeichneten Bereiche. Die in diesen<br />

Bereichen liegen<strong>den</strong> Objekte wur<strong>den</strong> bei der Planung der Eisenbahnanlagen berücksichtigt.<br />

5.1.2 Trassierung<br />

Aufgrund der Geschwindigkeiten sind im gesamten Projekt wer<strong>den</strong> für das Projekt<br />

Übergangsbögen und Überhöhungen vorgesehen, die einer Rampenneigung von 1:10v entspricht.<br />

Der kleinste Radius beträgt im gegenständlichen Projekt R = 220 m in einem abzweigen<strong>den</strong> Gleis.<br />

Die Grenzwerte für Überhöhungsfehlbeträge, und die abrupte Änderung der Fehlüberhöhung in<br />

Weichen wer<strong>den</strong> nach RVE 05.00.01 eingehalten. Die <strong>zu</strong>m Einsatz kommen<strong>den</strong> Einfachweichen,<br />

Außenbogen- und Innenbogenweichen entsprechen <strong>den</strong> normativen Vorgaben.<br />

Die Längsneigungen beträgt entsprechend des Bestandes bzw. der Anpassung an <strong>den</strong> Bestand<br />

maximal 15,38 ‰ und erfüllen die Vorgabe der RVE 05.00.01. Der minimale <strong>zu</strong>r Anwendung<br />

kommende Ausrundungsradius bei Neigungswechsel beträgt R = 5000 m. In Weichenbereichen<br />

kommen keine Ausrundungsradien <strong>zu</strong>r Anwendung. Alle Neigungen und auch Krümmungen im<br />

Aufriss (Ausrundungsradien) der durchgehen<strong>den</strong> Gleise entsprechen <strong>den</strong> Vorgaben der RVE<br />

05.00.01 Linienführung von Gleisen.<br />

5.1.3 Weichen<br />

Die <strong>zu</strong>m Einsatz kommen<strong>den</strong> Einfachweichen sowie die Innen- und Außenbogenweichen<br />

entsprechen <strong>den</strong> normativen Vorgaben. Die Überhöhungsänderungen, Überhöhungsfehlbeträge<br />

im durchgehen<strong>den</strong> Hauptgleis sowie im abzweigen<strong>den</strong> Strang sind nach <strong>den</strong><br />

Trassierungsvorschriften geplant. Im gesamten Projektsabschnitt wer<strong>den</strong> nur dort, wo es aufgrund<br />

von Zwangspunkten notwendig ist, Außen- oder Innenbogenweichen eingesetzt.<br />

Die <strong>zu</strong>m Einsatz kommen<strong>den</strong> Weichen entsprechen dem Stand der Technik.<br />

5.1.4 Unterbau und Oberbau<br />

Gegen die geplante Gestaltung des Oberbaues entsprechend <strong>den</strong> Regelausführungen besteht<br />

kein Einwand. Die Schotterbettstärke von mindestens 55 cm und die Schotterkörnung I entspricht<br />

<strong>den</strong> Mindestvorgaben der RVE 05.00.02 für Streckenrang D4 . Die Herstellung eines Gleiskörpers<br />

mit Schienenform 60E1 sowie 49E1 (lückenlos verschweißtes Gleis, Schiene Type 49E1 in<br />

§31a-Gutachten Seite 44


Steirische Ostbahn<br />

Ablenkgleisen), einer Schotterbettstärke von 55 cm und einem Schwellenabstand von 60 cm mit<br />

einer Standardbefestigung sowie der Einsatz von Betonschwellen entsprechend <strong>den</strong> erprobten und<br />

bewährten Regelkonstruktionen der ÖBB entspricht dem erforderlichen Standard.<br />

Für die Tragfähigkeit des Untergrundes wird stellenweise eine Bo<strong>den</strong>auswechselung von bis <strong>zu</strong> 70<br />

cm Stärke vorgenommen.<br />

Weiters wird eine Planumsschutzschicht und eine 60 cm starke Fortschutzschicht durch das<br />

bo<strong>den</strong>mechanische Gutachten verlangt und auch im technischen Bericht umgesetzt. Die<br />

Sicherstellung der Entwässerung erfolgt über eine 5-prozentige Planumsneigung und Drainagen<br />

zwischen <strong>den</strong> Gleisen.<br />

Die Dimensionierung und Auswahl der Gleisabschlüsse entsprechen <strong>den</strong> Vorgaben der DV B 53<br />

und DV B 54.<br />

Die Sicherstellung der Entwässerung erfolgt über eine 5-prozentige Planumsneigung und<br />

Drainagen zwischen <strong>den</strong> Gleisen (im Bereich der Bahnsteige) bzw. Entwässerungsgräben längs<br />

der Gleise.<br />

5.1.5 Querschnittsgestaltung<br />

Die Querschnittgestaltung wurde nach <strong>den</strong> Vorgaben der DV B 51 ZOV 7 und ZOV 4<br />

entsprechend umgesetzt. Der Regelabstand von 4,75 m zwischen <strong>den</strong> Gleisen entspricht <strong>den</strong><br />

Anforderungen. Alle Vorgaben und Abstände für <strong>den</strong> Sicherheitsraum, Gefahrenraum und<br />

Bedienungsraum sind eingehalten und entsprechen <strong>den</strong> Werten der EisbAV. Die erforderlichen<br />

Grenzmarken sind an allen vorgeschriebenen Stellen angeordnet und entsprechend eingetragen.<br />

Für Einbauten, die im Bedienungsraum vorhan<strong>den</strong> sind, ist nach §7 Abs. 6 Z3 der EisbAV ein<br />

maximaler Platzbedarf von 0,60 m vorgesehen.<br />

Die optionale Berücksichtigung der Errichtung von Lärmschutzwän<strong>den</strong> lt. ÖBB-Regelkatalog wurde<br />

bei der Festlegung des Platzbedarfs der Einbauten und der erforderlichen Abstände von<br />

Gefahrenräumen berücksichtigt.<br />

Die Querschnittsgestaltung entspricht unter Berücksichtigung von Streckenrang und<br />

Projektierungsgeschwindigkeit auf Grund der Erfüllung der Mindestanforderungen der in <strong>den</strong><br />

verbindlich erklärten Planungsnormen daher dem Stand der Technik.<br />

5.1.6 Bahnsteige<br />

Die Bahnsteigkanten entsprechen insbesondere <strong>den</strong> Vorgaben der DV B50 und <strong>den</strong> weiteren<br />

aktuellen Planungsgrundlagen und Dienstvorschriften der ÖBB bzw. der RVE. Die Warnstreifen<br />

sind auf <strong>den</strong> Bahnsteigen in entsprechendem Abstand vorgesehen. Für eine weitere Beurteilung<br />

der Bahnsteige wird auf die Fachgebiete Hochbautechnik verwiesen.<br />

Die Zulässigkeit von niveaugleichen Bahnsteig<strong>zu</strong>gängen ist auf Grund des gegebenen<br />

Streckenranges und der Projektierungsgeschwindigkeit gegeben.<br />

§31a-Gutachten Seite 45


Steirische Ostbahn<br />

5.1.7 Stützmauern<br />

Die Stützmauern und Steinsätze dienen <strong>zu</strong>r Sicherung des Bahnkörpers. In diesen Mauern sind<br />

Entwässerungen <strong>zu</strong>r schadlosen Ableitung der Wässer vorgesehen. Die Breite der Stützmauern<br />

wird hinsichtlich der optionalen Errichtung von Lärmschutzwän<strong>den</strong> gem. Regelplanung und <strong>den</strong><br />

verbindlich erklärten Planungsdokumenten ausgebildet und entspricht daher dem Stand der<br />

Technik.<br />

Aus der Sicht der Eisenbahnbautechnik gibt es keine Einwände gegen eine Ausführung der bei<strong>den</strong><br />

Stützmauern und grundbautechnischen Maßnahmen (Stützmauern) <strong>zu</strong>r Sicherung der<br />

Bahnanlage.<br />

5.1.8 Fachspezifische Beurteilung des Arbeitnehmerschutzes<br />

Die Erfüllung der Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes entsprechend dem Teil Fahrweg des<br />

Schwerpunktkonzeptes R10 ist für das vorliegende Einreichprojekt gegeben. Die Planung erfüllt,<br />

soweit dies der Detaillierungsgrad der Planung erlaubt, alle Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes.<br />

Bestätigung AVO Verkehr aus eisenbahnbautechnischer Sicht:<br />

Die Unterlagen gem. §5 Abs.2 Z.1 bis Z.3 AVO Verkehr wur<strong>den</strong> – hinsichtlich der gegenüber dem<br />

genehmigten Zustand erforderlichen Änderungen – geprüft. Diese Dokumente können als<br />

plausibel bezeichnet wer<strong>den</strong>, wobei die erforderlichen Aktualisierungen (§6 Abs.2 Z. 3 AVO<br />

Verkehr) vor<strong>zu</strong>nehmen und diese gem. §6 Abs.2 Z.3 bei der Betriebsbewilligung <strong>zu</strong> prüfen sind.<br />

(§5 Abs.2 Z.1 bis Z.3 AVO Verkehr)<br />

Die Arbeitnehmerschutztechnischen Vorschriften wur<strong>den</strong> bei der Planung der Bahnsteige, der<br />

Wartekojen und Bahnsteigausrüstung eingehalten. (§5 Abs.2 Z.4 AVO Verkehr)<br />

Auf die besonderen Erfordernisse der ESV, ASV und MSV u.a. , die das In-Verkehrbringen von<br />

Anlagen und maschinellen Einrichtungen bedingt, wird hingewiesen und kann nicht im Zuge der<br />

Prüfung des Bauentwurfs überprüft wer<strong>den</strong>. Die Dokumentation über die Überprüfung der<br />

Arbeitsmittel gem. AM-VO, MSV, ASV, ESV u.a. im Zuge der Betriebsbewilligung ist entsprechend<br />

§6 AVO Verkehr vor<strong>zu</strong>nehmen und in <strong>den</strong> Anlagen <strong>zu</strong>r Betriebsbewilligung <strong>zu</strong> dokumentieren. Die<br />

in Anhang 1 und 2 des AM-VO angegebenen weiteren Rechtsvorschriften des<br />

Arbeitnehmerschutzes – soweit hinsichtlich der Beurteilung relevant – wur<strong>den</strong> in der Planung<br />

berücksichtigt und die einschlägigen Bestimmungen in der Planung eingehalten. Eine detaillierte<br />

Einhaltung der Bestimmungen kann erst im Zuge des Betriebsbewilligungsverfahrens (§ 6 Abs. 2<br />

Z.5 AVO Verkehr) überprüft wer<strong>den</strong> (§5 Abs.2 Z.5 AVO Verkehr)<br />

Das Vorliegen der Vorausset<strong>zu</strong>ngen gem. §95 Abs. 3 wurde im Zuge dieses Gutachtens beurteilt.<br />

Es liegen jedoch keine Sachverhalte, die ein Ausnahmeverfahren nach §95 Abs.2 und Abs. 3<br />

bedingen wür<strong>den</strong>, vor. (§5 Abs.2 Z.6 AVO Verkehr)<br />

5.1.9 Stand der Technik<br />

Die umfangreiche Prüfung und Beurteilung der Antragsunterlagen hat <strong>zu</strong> einigen Umarbeitungen<br />

und Verbesserungen von Plänen und technischen Berichten geführt. Schlussendlich kann<br />

festgehalten wer<strong>den</strong>, dass die endgültigen Antragsunterlagen in sich widerspruchsfrei sind.<br />

§31a-Gutachten Seite 46


Steirische Ostbahn<br />

Die Planungsunterlagen wur<strong>den</strong> auf die Einhaltung aller relevanten Normen und Vorschriften hin<br />

überprüft. Die Planung entspricht durch die Verwendung der in Österreich gültigen und <strong>zu</strong>m Teil<br />

durch gesetzliche Vorgaben verbindlichen Normen dem Stand der Technik. Es kann daher<br />

festgestellt wer<strong>den</strong>, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes<br />

von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn einschließlich<br />

der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes für dieses Projekt aus eisenbahnbautechnischer<br />

Sicht gegeben ist.<br />

§31a-Gutachten Seite 47


Steirische Ostbahn<br />

5.2 Elektrotechnik<br />

Insgesamt ist der Umfang der elektrotechnischen Baumaßnahmen aufgrund der nicht <strong>zu</strong>r<br />

Ausführung gelangen<strong>den</strong> Traktionsstromversorgung und der geringen hochbaulichen<br />

Baumaßnahmen als wenig umfangreich <strong>zu</strong> bezeichnen.<br />

5.2.1 Stand der Technik<br />

Die Planungsunterlagen der Einreichplanung wur<strong>den</strong> auf die Einhaltung aller relevanten Normen<br />

und Vorschriften hin geprüft. Die Planung entspricht durch die Verwendung der in Österreich<br />

gültigen und <strong>zu</strong>m Teil durch gesetzliche Vorgaben verbindlichen Normen dem Stand der Technik.<br />

5.2.1.1 Erdung, Blitzschutz und Potentialausgleich<br />

Die geplanten Maßnahmen sind aufgrund der durchgeführten Analysen als ausreichend <strong>zu</strong><br />

bezeichnen.<br />

5.2.1.2 Zusammenfassung<br />

Es kann daher festgestellt wer<strong>den</strong>, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn<br />

<strong>zu</strong> erwarten sind.<br />

Das Projekt ist aus Sicht des elektrotechnischen Sachverständigen <strong>zu</strong>r Ausführung geeignet.<br />

5.2.2 Fachspezifische Beurteilung des Arbeitnehmerschutzes (R10)<br />

Die Erfüllung der Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes entsprechen dem Modul<br />

Energieversorgung des Schwerpunktkonzeptes R10 ist für das vorliegende Einreichprojekt<br />

gegeben. Die Planung erfüllt, soweit dies der Detaillierungsgrad der Planung <strong>zu</strong> beurteilen erlaubt,<br />

die Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes<br />

§31a-Gutachten Seite 48


Steirische Ostbahn<br />

5.3 Sicherungstechnik<br />

5.3.1 Stand der Technik<br />

Der Stand der Technik entsprechend der Definition des §9b EisbG 1957 idgF ist der auf <strong>den</strong><br />

einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Entwicklungsstand fortschrittlicher<br />

technologischer <strong>Verfahren</strong>, Einrichtungen, Bau- und Betriebsweisen, deren Funktionstüchtigkeit<br />

erwiesen und erprobt ist. Daher ist der Einsatz von Sicherungsanlagen (ESTW und Streckenblock)<br />

gemäß bzw. äquivalent <strong>zu</strong> SIL4 nach CENELEC EN 50126 / EN 50129 <strong>zu</strong>lässig.<br />

Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere vergleichbare <strong>Verfahren</strong>,<br />

Einrichtungen, Bau oder Betriebsweisen heran<strong>zu</strong>ziehen und die Verhältnismäßigkeit zwischen<br />

dem Aufwand für die nach der vorgesehenen Betriebsform erforderlichen technischen Maßnahmen<br />

und dem dadurch bewirkten Nutzen für die jeweils <strong>zu</strong> schützen<strong>den</strong> Interessen <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />

Es ist daher ohne weitere projektspezifische Risikoanalyse der Einsatz einer Sicherungsanlage<br />

gemäß bzw. äquivalent <strong>zu</strong> SIL4 <strong>zu</strong>r Ausführung geeignet.<br />

Die dem Projekt in Be<strong>zu</strong>g auf das Fachgebiet Sicherungstechnik <strong>zu</strong> Grunde liegen<strong>den</strong><br />

Antragsunterlagen sind im Einlageverzeichnis und hier in Kapitel 2.5.1 enthalten. Es konnte<br />

festgestellt wer<strong>den</strong>, dass die relevanten Dokumente das Projekt im Rahmen der Eindringtiefe in<br />

Be<strong>zu</strong>g auf die eisenbahnrechtliche Planung ausreichend und korrekt darstellen.<br />

Weiters kann festgehalten wer<strong>den</strong>, dass die Antragsunterlagen (inkl. Telekommunikation) in sich<br />

widerspruchsfrei sind.<br />

Die Planung berücksichtigt die relevanten Vorschriften und Normen. Die Beurteilung erfolgte dem<br />

Detaillierungsgrad entsprechend.<br />

Vom sicherungstechnischen Standpunkt kann festgestellt wer<strong>den</strong>, dass der vorgelegte Bauentwurf<br />

<strong>zu</strong>r Ausführung geeignet ist und<br />

• dem Stand der Technik<br />

• der Sicherheit und Ordnung des Betriebs der Eisenbahn<br />

• dem Betrieb von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn sowie<br />

• dem Verkehr auf der Eisenbahn<br />

entspricht.<br />

5.3.2 Fachspezifische Beurteilung des Arbeitnehmerschutzes<br />

Aus der Sicht des Gutachters des Fachbereichs Sicherungstechnik war fest<strong>zu</strong>stellen, ob das<br />

Bauvorhaben dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des<br />

Betriebs der Eisenbahn, des Betriebs von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des<br />

Verkehrs auf der Eisenbahn entspricht.<br />

Der Arbeitnehmerschutz wurde gemäß des Schwerpunktkonzepts R10 entsprechend <strong>den</strong> Modulen<br />

0 „Allgemeines“ und 4 „Sicherungstechnik“ überprüft.<br />

§31a-Gutachten Seite 49


Steirische Ostbahn<br />

Der vorgelegte „Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan“ sowie die „Unterlagen für spätere<br />

Arbeiten“ und Abschnitt 8 des Technischen Berichts Eisenbahnsicherungsanlage (Siehe Kap.<br />

2.5.1) entsprechen hinsichtlich Inhalt und Vollständigkeit <strong>den</strong> Anforderungen des<br />

Arbeitnehmerschutzes. Insbesondere die im Dokument „Unterlagen für spätere Arbeiten“<br />

vorgesehenen Vorkehrungen die für die erforderlichen Reinigungs-, Instandhaltungs-, Wartungs-,<br />

Reparatur- und Kontrollmaßnahmen an <strong>den</strong> sicherungstechnischen Anlagen erforderlich sind,<br />

können unter Berücksichtigung der für die Einreichung erforderlichen Planungstiefe mit dem<br />

vorgelegten Bauentwurf umgesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

Auf Grund der vorliegen<strong>den</strong> Unterlagen ergaben sich weder <strong>zu</strong>sätzliche Auflagen die in die<br />

Planung eingearbeitet wer<strong>den</strong> mussten noch die Notwendigkeit der Einhaltung von <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Maßnahmen.<br />

§31a-Gutachten Seite 50


Steirische Ostbahn<br />

5.4 Straßenverkehrstechnik<br />

5.4.1 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern – St. Margarethen<br />

Die Zufahrt <strong>zu</strong>m Projektsgebiet erfolgt von der Landesstraße B68 Feldbacherstraße über die<br />

Bahnstraße bis <strong>zu</strong>m St. Margarethen-Takern-Weg. Es wird dabei unmittelbar südlich des<br />

Projektsgebietes die Ostbahn über eine bestehende lichtzeichengeregelte Eisenbahnkreu<strong>zu</strong>ng<br />

gequert. Zusätzlich gibt es eine Straßenverbindung durch das südöstlich gelegene Siedlungsgebiet<br />

von Takern II, die jedoch für <strong>den</strong> Baustellenverkehr nicht genutzt wer<strong>den</strong> wird. Die<br />

Baustellen<strong>zu</strong>fahrt erfolgt somit fast ausschließlich durch nicht bewohntes Gebiet und ist für<br />

entsprechende Fahrzeuge tauglich. Die Sichtverhältnisse sind übersichtlich und erscheint daher<br />

die Zufahrt in der bestehen<strong>den</strong> Situation geeignet.<br />

Als Baustelleneinrichtungsfläche ist ein Bereich am nördlichen Ende der Park & Ride-Anlage<br />

vorgesehen, diese Fläche ist durch ihre Höhenlage HQ100-sicher.<br />

In der Umbauphase der Gemeindestraße sind entsprechende Verkehrsverbindungen aufrecht <strong>zu</strong><br />

erhalten bzw. Umleitungen ein<strong>zu</strong>richten.<br />

Für <strong>den</strong> Betriebsfall sind die gleichen Verkehrswege vorhan<strong>den</strong> und können diese als ausreichend<br />

und geeignet angesehen wer<strong>den</strong>. Die geringfügige Erhöhung der Fahrten durch die Anordnung der<br />

neuen Park & Ride-Anlage ist aufgrund der Verkehrsbelastung im Bestand problemlos möglich,<br />

wobei festgestellt wird, dass es sich hierbei primär um PKW-Verkehr handelt, der in <strong>den</strong><br />

Morgenstun<strong>den</strong> hauptsächlich <strong>zu</strong>r Park & Ride-Anlage und in <strong>den</strong> Nachmittagsstun<strong>den</strong> von der<br />

Park & Ride-Anlage vermehrt auftritt.<br />

Die Verlegung der Gemeindestraße und die Anordnung bzw. der Aufbau der Park & Ride-Anlage<br />

entsprechen <strong>den</strong> Vorgaben der RVS. Die Fahrflächen wer<strong>den</strong> projektsgemäß mit Asphaltbelag<br />

versehen, die Abstellflächen der Park & Ride-Anlage sind gepflastert vorgesehen.<br />

Durch entsprechende Querneigungsausbildung ist eine ordnungsgemäße Entwässerung<br />

gewährleistet, die Oberflächenentwässerung erfolgt entweder über die Schulter in anschließende<br />

Grünflächen oder über Mul<strong>den</strong> und Einlaufschächte <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Anlagen der Bahnentwässerung.<br />

Gesamthaft wird festgestellt, dass die geplanten Verkehrseinrichtungen <strong>den</strong> einschlägigen<br />

Bestimmungen und Normen im Hinblick auf Anlageverhältnisse und Aufbau entsprechen und somit<br />

die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie der Bestand der Anlagen gewährleistet<br />

erscheinen.<br />

5.4.2 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Laßnitzthal<br />

Zur Abwicklung der Baustelle wird die bestehende Zufahrt <strong>zu</strong>m Bahnhof Laßnitzthal von der L 365<br />

Laßnitzthalstraße über die Bahnhofstraße verwendet. Die vorgesehenen Baustelleneinrichtungsflächen<br />

befin<strong>den</strong> sich auf Bahngrund und sind von der Haupt<strong>zu</strong>fahrt aus erreichbar. Das<br />

Hauptbaugeschehen liegt im Nahbereich der Bahn und berührt die L365 nur durch Zu- und<br />

Abfahrten, jedoch nicht durch das Baugeschehen direkt. Rechts der Bahn, also nördlich, verläuft<br />

eine Gemeindestraße, die auch unmittelbar durch Baumaßnahmen im Hinblick auf Verbreiterung<br />

und geringfügige Verschwenkung betroffen ist. Hier wird durch halbseitige Sperrung bzw.<br />

Behinderung eine zwischenzeitige Einschränkung des Verkehrs erfolgen müssen, eine Sperre<br />

dieser Gemeindestraße ist nicht vorgesehen. Zeitlich beschränkte Behinderungen sind aufgrund<br />

der Bedeutung der Straße und möglicher Umwege vertretbar. Das Baugeschehen wird so<br />

organisiert, dass die Arbeiten bei der Gemeindestraße <strong>zu</strong> einer Zeit erfolgen, wo der derzeitige<br />

Bahnsteig im Bereich des Bahnhofes noch <strong>zu</strong>gänglich ist. Für <strong>den</strong> Umbau im Bereich des<br />

Bahnhofes wird interimistisch an der Gemeindestraße ein Randbahnsteig <strong>zu</strong>r Abwicklung des<br />

§31a-Gutachten Seite 51


Steirische Ostbahn<br />

Personenverkehrs rechts der Bahn errichtet. In dieser Zeit sind die Umbauarbeiten an der<br />

Gemeindestraße fertig gestellt und bestehen hier keine Behinderungen mehr. Da kurz nach dem<br />

Baulosende, also westlich, eine Eisenbahnkreu<strong>zu</strong>ng existiert, ist für die Zeit des Umbaues die<br />

Erreichbarkeit für PKW ohne gravieren<strong>den</strong> Mehraufwand möglich. Noch vor der Errichtung des<br />

nördlichen provisorischen Randbahnsteiges ist der Bau des Fußgängersteges geplant. So ist die<br />

Zugänglichkeit für Fußgänger in der Umbauphase von Sü<strong>den</strong> stets gegeben.<br />

Aufgrund der geplanten Abwicklung und Organisation des Baustellenablaufes bzw. der<br />

vorgesehenen interimistischen Abwicklung des Personenverkehrs über einen provisorischen<br />

Randbahnsteig rechts der Bahn sind die verkehrstechnischen Vorausset<strong>zu</strong>ngen für eine geordnete<br />

Baudurchführung und gleichzeitige Betriebsabwicklung des Bahnverkehrs gegeben.<br />

Für <strong>den</strong> Betrieb nach Fertigstellung des Umbaues ergeben sich <strong>zu</strong>m Bestand keine wesentlichen<br />

Änderungen bezüglich der Erreichbarkeit des Bahnhofes über die L365 und die Bahnhofstraße.<br />

Insbesondere für die Überquerung der Bahnlinie von Nord nach Süd bzw. umgekehrt ergibt sich<br />

durch das Projekt eine deutliche Verbesserung und Erhöhung der Sicherheit infolge des<br />

vorgesehenen kreu<strong>zu</strong>ngsfreien Personenübergangs anstelle der derzeit schienengleichen<br />

Eisenbahnkreu<strong>zu</strong>ng für Fußgänger, die nur beidseitig über ein nicht verriegeltes Drehkreuz<br />

gesichert ist. Der Zugang <strong>zu</strong>m Mittelbahnsteig erfolgt über das beigelegte Ausweichgleis. Hier ist<br />

fest<strong>zu</strong>halten, dass die Fahrgeschwindigkeit auf dem durchgehen<strong>den</strong> Streckengleis mit 100 km/h<br />

genehmigt ist, auf dem Ausweichgleis sind nur 40 km/h <strong>zu</strong>gelassen und daher ist das<br />

Überschreiten des Gleises <strong>zu</strong>lässig. Die Park & Ride-Anlage wird im Zuge des Vorhabens an die<br />

neue Gesamtsituation angepasst, bleibt jedoch grundsätzlich erhalten. Die sonstigen<br />

Verkehrsanbindungen an das Umfeld bleiben unverändert.<br />

Gesamthaft wird festgestellt, dass die geplanten neu <strong>zu</strong> errichten<strong>den</strong> Verkehrseinrichtungen <strong>den</strong><br />

einschlägigen Bestimmungen und Normen im Hinblick auf Anlageverhältnisse und Aufbau<br />

entsprechen und somit die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie der Bestand der Anlagen<br />

gewährleistet erscheinen.<br />

5.4.3 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal<br />

Für die Bauphase ist die Haupt<strong>zu</strong>fahrt über die L325 Lustbühel Straße und die dortige<br />

lichtsignalgesicherte Eisenbahnkreu<strong>zu</strong>ng vorgesehen. Unmittelbar neben der Landesstraße<br />

befindet sich eine Freifläche im Ausmaß von ca. 500 m², die <strong>zu</strong>r Unterbringung der<br />

Baustelleneinrichtungen, die nicht unmittelbar im Baubereich liegen, geeignet ist. Für<br />

untergeordnete Zu- und Abtransporte ist auch die Zufahrt über <strong>den</strong> Hahnhofweg am westlichen<br />

Baulosende möglich. Aus verkehrstechnischer Sicht ist damit eine ausreichende Erschließung des<br />

Baustellenbereiches über öffentliche Verkehrswege gegeben.<br />

In der Betriebsphase wird durch <strong>den</strong> <strong>Ausweichbahnh</strong>of kein Verkehr generiert, die geplante Zufahrt<br />

<strong>zu</strong>r Schaltstation wird nur im Einzelfall <strong>zu</strong> Wartungszwecken benutzt. Dies führt gesamthaft auf<br />

Dauer <strong>zu</strong> einer Reduktion der An- und Abfahrten in diesem Bereich und damit <strong>zu</strong> einer<br />

Erleichterung aus verkehrstechnischer Sicht.<br />

Gesamthaft wird festgestellt, dass die geplanten neu <strong>zu</strong> errichten<strong>den</strong> Verkehrseinrichtungen <strong>den</strong><br />

einschlägigen Bestimmungen und Normen im Hinblick auf Anlageverhältnisse und Aufbau<br />

entsprechen und somit die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie der Bestand der Anlagen<br />

gewährleistet erscheinen.<br />

5.4.4 Haltestelle Hart bei Graz<br />

Aufgrund der vorhan<strong>den</strong>en Anlageverhältnisse der geplanten Haltestelle Hart ist eine Zufahrt und<br />

Zugänglichkeit für alle Arten der Verkehrsteilnehmer problemlos gegeben. Auch die Erreichbarkeit<br />

§31a-Gutachten Seite 52


Steirische Ostbahn<br />

für behinderte Personen ist durch die Lage des Randbahnsteiges an der Reinhard-Machold-Straße<br />

problemlos möglich. Es sind hier zwei Behindertenparkplätze am Ende des Bahnsteiges<br />

vorgesehen. Außerdem ist hier schon derzeit eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h<br />

verordnet, sodass auch dadurch keine <strong>zu</strong>sätzlichen verkehrssteuern<strong>den</strong> Maßnahmen gesetzt<br />

wer<strong>den</strong> müssen.<br />

Auch für die Bauherstellung ist die Zufahrtssituation als günstig <strong>zu</strong> bezeichnen, da Materialan- und<br />

-abtransporte direkt von der Landesstraße möglich sind. Bei Durchführung der Arbeiten kann es im<br />

Bereich der mit 30 km/h beschränkten Gemeindestraße (Reinhard-Machold-Straße) <strong>zu</strong><br />

Beschränkungen kommen. Dies ist jedoch kurzfristig im Hinblick auf die gesamte<br />

Verkehrserschließung des Umfeldes ohne große Beeinträchtigung möglich.<br />

Im Bereich des Randbahnsteiges muss die Reinhold-Machold-Straße geringfügig nach Nor<strong>den</strong><br />

verschoben wer<strong>den</strong>.<br />

Südlich, also links der Bahn, wird zwischen Bahntrasse und L311 Autaler Straße eine neue Park &<br />

Ride-Anlage errichtet, die direkt von der Landesstraße aus erreichbar ist. Für die Zu- und Abfahrt<br />

auf der Ostseite der Park & Ride-Anlage ist eine Genehmigung der Landesstraßenverwaltung<br />

ein<strong>zu</strong>holen. Aufgrund der Anzahl der Stellplätze und der Verkehrsbelastung auf der Landesstraße<br />

erscheint die Anordnung einer Linksabbiegespur nicht erforderlich.<br />

Gesamthaft wird festgestellt, dass die geplanten neu <strong>zu</strong> errichten<strong>den</strong> Verkehrseinrichtungen <strong>den</strong><br />

einschlägigen Bestimmungen und Normen im Hinblick auf Anlageverhältnisse und Aufbau<br />

entsprechen und somit die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie der Bestand der Anlagen<br />

gewährleistet erscheinen.<br />

§31a-Gutachten Seite 53


Steirische Ostbahn<br />

5.5 Eisenbahnbetrieb<br />

Die im Projekt angeführten Baumaßnahmen wur<strong>den</strong> durch die vorgelegten Einreichunterlagen<br />

näher beschrieben und dargestellt.<br />

Vom eisenbahnbetrieblichen Standpunkt ist der vorgelegte Bauentwurf <strong>zu</strong>r Ausführung geeignet<br />

und entspricht <strong>den</strong> Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes und des Verkehres<br />

sowie des Standes der technischen Entwicklung.<br />

Weiters wird aus eisenbahnbetrieblicher Sicht festgestellt, dass die<br />

Arbeitnehmerschutzbestimmungen insbesondere unter Berücksichtigung der relevanten Punkte<br />

der Module „Allgemeines“ und „Fahrweg“ der Richtlinie R10 der Versicherungsanstalt für<br />

Eisenbahnen und Bergbau eingehalten wer<strong>den</strong>.<br />

5.5.1 Sicherungstechnik<br />

Die im Projekt angeführten Baumaßnahmen wur<strong>den</strong> durch die vorgelegten Einreichunterlagen<br />

näher beschrieben und dargestellt.<br />

Vom sicherungstechnischen Standpunkt ist der vorgelegte Bauentwurf <strong>zu</strong>r Ausführung geeignet<br />

und entspricht <strong>den</strong> Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes und des Verkehres<br />

sowie des Standes der technischen Entwicklung.<br />

Weiters wird aus eisenbahnbetrieblicher Sicht festgestellt, dass die<br />

Arbeitnehmerschutzbestimmungen insbesondere unter Berücksichtigung der relevanten Punkte<br />

der Module „Allgemeines“ und „Fahrweg“ der Richtlinie R10 der Versicherungsanstalt für<br />

Eisenbahnen und Bergbau eingehalten wer<strong>den</strong>.<br />

5.5.2 Fernmeldetechnik / Telekomanlagen<br />

Die im Projekt angeführten Baumaßnahmen wur<strong>den</strong> durch die vorgelegten Einreichunterlagen<br />

näher beschrieben und dargestellt.<br />

Vom fernmeldetechnischen ist der vorgelegte Bauentwurf <strong>zu</strong>r Ausführung geeignet und entspricht<br />

<strong>den</strong> Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes und des Verkehres sowie des<br />

Standes der technischen Entwicklung.<br />

Weiters wird aus eisenbahnbetrieblicher Sicht festgestellt, dass die<br />

Arbeitnehmerschutzbestimmungen insbesondere unter Berücksichtigung der relevanten Punkte<br />

der Module „Allgemeines“ und „Fahrweg“ der Richtlinie R10 der Versicherungsanstalt für<br />

Eisenbahnen und Bergbau eingehalten wer<strong>den</strong>.<br />

§31a-Gutachten Seite 54


Steirische Ostbahn<br />

5.6 Hydrologie, Hydrogeologie, Wasserbautechnik und<br />

Grundwasserschutz<br />

Grundsätzlich ist fest<strong>zu</strong>halten:<br />

Die Berechnung der anfallen<strong>den</strong> Wassermengen und die daraus resultierende Bemessung der<br />

Entwässerungsanlagen erfolgte im Projekt unter der Annahme einer Basisregenspende r15(1) =<br />

150 l/s,ha und einem max. Berechnungsregen von r15(0,1) = 335 l/s. Die Abflussbeiwerte Ψ<br />

wur<strong>den</strong> in Entsprechung der gängigen Regelwerke und Fachliteratur angesetzt. Die<br />

Ein<strong>zu</strong>gsgebiete umfassen einerseits <strong>den</strong> Bahnkörper und andererseits die Bedienungswege sowie<br />

die angrenzen<strong>den</strong> und abflusstechnisch relevanten Böschungsflächen. Maßgeblicher Lastfall ist<br />

das 10.jährliche Ereignis mit 335 l/s,ha.<br />

Diese Ansätze sind realistisch und entsprechen dem Stand der Technik.<br />

Bezüglich der Qualität der ein<strong>zu</strong>leiten<strong>den</strong> Bahnwässer wird im Projekt auf eine vorliegende<br />

Untersuchung aus Oberösterreich verwiesen, wonach die Wässer aus Gleiskörperentwässerungen<br />

nach behördlicher Vorgabe in Abstän<strong>den</strong> von ca. einem Jahr bei Einleitung in ein Fließgewässer,<br />

in Kanäle und in Sickermul<strong>den</strong> überprüft wur<strong>den</strong>. Da diese Wässer im Normalbetrieb keine<br />

be<strong>den</strong>klichen Inhaltstoffe in mehr als geringfügiger Größenordnung aufwiesen, wurde in weiterer<br />

Folge in Oberösterreich auf die weiterführende periodische Untersuchung dieser Wässer<br />

verzichtet. Dies ist auch der Grund dafür, dass das Projekt die Versickerung derartiger Wässer<br />

über Humuspassage bzw. die Ableitung in wasserführende Gerinne ohne <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Vorreinigungsmaßnahmen vorsieht.<br />

Auch die Wässer von <strong>den</strong> geplanten Park & Ride Anlagen, wo nur betriebstaugliche PKW<br />

abgestellt wer<strong>den</strong>, können derartig eingestuft und abgeleitet wer<strong>den</strong>.<br />

Für das gesamte Projekt gilt, dass die geologisch bedingten Sickerraten so gering bis<br />

vernachlässigbar sind, dass diese rechnerisch nicht angesetzt wur<strong>den</strong> und bestenfalls als stille<br />

Reserve an<strong>zu</strong>sehen sind.<br />

Daraus ergibt sich auch ein generell sehr geringes Risiko im Hinblick auf <strong>den</strong> Grundwasserschutz.<br />

Die im Projekt enthaltenen hydraulischen Berechnungen sind nachvollziehbar und entsprechen<br />

aus wasserbautechnischer Sicht dem Stand der Technik.<br />

5.6.1 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern – St. Margarethen<br />

Bezüglich der Hydrogeologie und Geologie liegen ausführliche und nachvollziehbare<br />

Dokumentationen und Unterlagen des Büro BGG vor. Gesamthaft ist daraus <strong>zu</strong> erkennen, dass im<br />

gegenständlichen Abschnitt der Ostbahn die Versickerungsraten des anstehen<strong>den</strong> Untergrundes<br />

vernachlässigbar gering sind, sodass aus Sicht des Wasserbaues bzw. der Entwässerung im<br />

Wesentlichen von der Ableitung der anfallen<strong>den</strong> Niederschlagswässer aus<strong>zu</strong>gehen ist. Die<br />

Deckschichten sind aufgrund des stark tonhaltigen Materials ebenso als relativ dicht <strong>zu</strong><br />

bezeichnen wie der tertiäre Schluff, der darunter in größeren Mächtigkeiten vorliegt.<br />

Das gesamte Projektsgebiet des <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes Takern – St. Margarethen liegt im<br />

Überflutungsbereich für HQ30 der Raab. Diesbezüglich liegt eine 2D-Hochwasserabflussuntersuchung,<br />

erstellt vom Büro Hydroconsult, vor. Diese Abflussuntersuchung basiert auf<br />

einem 3D-Geländemodell und umfasst <strong>den</strong> Bereich zwischen der Mündung des Kleebaches und<br />

der Mündung des Takernbaches. Speziell betrachtet wurde der linke Vorlandabfluss zwischen<br />

Raab und Bahntrasse sowie der Rückstaubereich östlich der Bahntrasse.<br />

§31a-Gutachten Seite 55


Steirische Ostbahn<br />

In Abstimmung mit dem Hydrografischen Dienst des Amtes der Stmk. Landesregierung wur<strong>den</strong> die<br />

Lastfälle HQ1, HQ10, HQ30 und HQ100 bearbeitet. Die Berechnung wurde stationär durchgeführt,<br />

da die Raab-Hochwasserwelle bei HQ100 einen sehr breiten Wellenscheitel aufweist.<br />

Der bestehende Bahnkörper mit der östlich davon gelegenen Gemeindestraße verläuft im<br />

gesamten Projektsgebiet sehr nahe der Raab und parallel <strong>zu</strong> dieser. In wasserbautechnischer<br />

Hinsicht bil<strong>den</strong> der Bahnkörper und die Gemeindestraße einen parallel laufen<strong>den</strong><br />

Hochwasserdamm, der jedoch durch vorhan<strong>den</strong>e Durchlässe unterbrochen ist. So können<br />

Hochwässer in das Hinterland einfließen. Aufgrund der flachen Geländestruktur ergeben sich<br />

östlich der Bahn dadurch beträchtliche Retentionsräume. Die Gleisanlagen sind im<br />

gegenständlichen Abschnitt auch bei HQ100 nicht überströmt. Im Ist<strong>zu</strong>stand kommt es bereits bei<br />

geringen Jährlichkeiten <strong>zu</strong> Ausuferungen in das Vorland, so sind schon bei einem HQ10 weite<br />

Teile des Vorlandes überflutet.<br />

Bei HQ30 kommt es im Bereich des geplanten <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes Takern –<br />

St. Margarethen <strong>zu</strong> Ausuferungen zwischen Raab und bestehender Bahntrasse. Die Wassertiefen<br />

betragen im Vorland ca. 50 cm. Durch die bestehen<strong>den</strong> Durchlässe kommt es <strong>zu</strong> einem Rückstau<br />

in das östlich der Bahn gelegene Gebiet. Bei HQ100 wird sogar der Weg nördlich der bestehen<strong>den</strong><br />

Bebauung überströmt. Dadurch entsteht ein Abfluss über das bebaute Gebiet in Richtung<br />

Takernbach. Die Einstautiefen im Bereich der Häuser betragen bei HQ100 ca. 2 bis 25 cm.<br />

Da aufgrund der relativ dichten Untergrundverhältnisse die anfallen<strong>den</strong> Oberflächenwässer nur in<br />

äußerst geringer Weise in <strong>den</strong> Untergrund versickern, kommt es insbesondere nach starken<br />

Regenereignissen hauptsächlich <strong>zu</strong>m Abfließen des Wassers über die vorhan<strong>den</strong>en Vorfluter in<br />

die Raab. Die Raab als größter Fluss der Oststeiermark stellt für die Einleitung der<br />

Oberflächenwässer durch die Geringfügigkeit der Baumaßnahmen in quantitativer Hinsicht kein<br />

Problem dar. Die Versiegelung der Oberflächen infolge Errichtung der geplanten Park & Ride-<br />

Anlage, eines Bahnsteiges sowie eines <strong>zu</strong>sätzlichen Gleiskörpers führt durch Erhöhung des<br />

Abflussbeiwertes <strong>zu</strong> einer geringfügigen Erhöhung der Abflusskonzentration, aber <strong>zu</strong> keiner<br />

relevanten Vermehrung des Abflussvolumens. Die angesprochene Erhöhung ist im Verhältnis <strong>zu</strong>m<br />

Niederwasserabfluss der Raab verschwin<strong>den</strong>d gering, weshalb keine <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Retentionsmaßnahmen im Projekt vorgesehen sind. Da<strong>zu</strong> ist auch fest<strong>zu</strong>stellen, dass der Abfluss<br />

aus dem Bahnkörper durch <strong>den</strong> Aufbau der Bahntrasse und die Entwässerung über die geplanten<br />

Bahngräben seitlich verzögert erfolgt, was jedoch in der Projektsdarstellung <strong>zu</strong> recht nicht<br />

berücksichtigt ist.<br />

Generell erfolgt die Entwässerung der erweiterten Bahnanlagen in beiderseitige Bahngräben bzw.<br />

Drainagen.<br />

Das Projekt sieht im Einzelnen folgende Ableitmaßnahmen vor:<br />

• Bei Bahn-km 213,384 besteht ein Bahndurchlass mit weiterführender Mulde <strong>zu</strong>r Raab <strong>zu</strong>r<br />

Ableitung der rechts und links des Bestandsgleises verlaufen<strong>den</strong> Bahngräben. Dieser<br />

Durchlass liegt südlich der Weiche 151, sodass er im Bestand erhalten wer<strong>den</strong> kann. Die<br />

auch nach Umbau in beiderseitigen Bahngräben erfassten Niederschlagswässer wer<strong>den</strong><br />

wiederum in diesen Durchlass bzw. in <strong>den</strong> westlich davon gelegenen Ableitgraben <strong>zu</strong>r<br />

Raab eingeleitet, wobei für <strong>den</strong> Bestand eine Ableitmenge von 207,37 l/s und für das<br />

Projekt eine Ableitmenge von 225,62 l/s ausgewiesen sind. Das bedeutet eine Erhöhung<br />

um 18,25 l/s. Diese Wassermenge kann ohne weiteres aufgenommen wer<strong>den</strong>, da im<br />

Bestand die geplante Ausleitung bei km 213,76 nicht besteht und bisher diese Wässer<br />

ebenso an dieser Stelle abgeleitet wur<strong>den</strong>. Durch <strong>den</strong> neuen Durchlass bei km 213,76 wird<br />

der alte Entwässerungsabschnitt unterteilt und damit die Leistungsfähigkeit der<br />

diesbezüglichen Gerinne bzw. Rohrleitungen nicht ausgelastet.<br />

§31a-Gutachten Seite 56


Steirische Ostbahn<br />

• Bei Bahn-km 213,760 ist die Errichtung eines neuen und <strong>zu</strong>sätzlichen Durchlasses unter<br />

der Bahn mit einer Nennweite von DN 800 und eine Länge von 23,6 m vorgesehen, um die<br />

im nördlich davon gelegenen Entwässerungsabschnitt anfallen<strong>den</strong> Wässer <strong>zu</strong>r Raab<br />

ab<strong>zu</strong>leiten. Aufgrund der südlich anschließen<strong>den</strong> Park & Ride-Anlage ist eine Weiterleitung<br />

der Wässer östlich der Bahn bis <strong>zu</strong>m Takernbach längenschnittsbedingt nicht möglich. An<br />

<strong>den</strong> geplanten neuen Durchlass schließt ein ca. 38,5 m langer und ca. 80 cm breiter offener<br />

Graben und schlussendlich wiederum ein Durchlass DN 800 <strong>zu</strong>r Einleitung in die Raab an.<br />

Um durch <strong>den</strong> neuen Durchlass keine <strong>zu</strong>sätzliche Beaufschlagung der im Hochwasserfall<br />

der Raab rückströmen<strong>den</strong> Wässer in das östlich der Gemeindestraße liegende Vorland <strong>zu</strong><br />

bewirken, ist am Auslauf des neuen Durchlasses links der Bahn, also westlich, die<br />

Anordnung einer Rückstausicherung in Form einer mechanischen Rückstauklappe<br />

vorgesehen. Dies entspricht zwar dem Stand der Technik, bedingt jedoch die Verpflichtung<br />

<strong>zu</strong>r Wartung, um die ständige Betriebsfähigkeit <strong>zu</strong> gewährleisten.<br />

Die Ausleitmenge beträgt hier 354,08 l/s für das rechnerische 10jährliche Regenereignis.<br />

Für <strong>den</strong> Bestand wird im Projekt an dieser Stelle eine theoretische Einleitmenge von<br />

213,76 l/s ausgewiesen.<br />

• Bei Bahn-km 214,128 befindet sich ein altbestehender Bahndurchlass, der im Zuge der<br />

Baumaßnahmen nach Osten verlängert wird und die entlang des östlichen<br />

Böschungsfußes auftreten<strong>den</strong> Oberflächenwässer nach Westen ausleitet. Die Ableitmenge<br />

erhöht sich rechnerisch beim 10jährlichen Regenereignis von 207,37 l/s gemäß Projekt auf<br />

225,62 l/s. Die Mehrmenge von ca. 18,25 l/s kann durch <strong>den</strong> Durchlass abgeführt wer<strong>den</strong><br />

und gelangt nach kurzer Strecke <strong>zu</strong>r Raab. In diesem Bereich entsteht die Erhöhung des<br />

Abflusses lediglich durch die Vergrößerung der nicht versiegelten Bahnanlagen.<br />

Die Gesamteinleitmenge für <strong>den</strong> Bereich des <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes Takern – St. Margarethen<br />

erhöht sich rechnerisch im Fall eines 10jährlichen Regenereignissen von 598,08 l/s auf 751,26 l/s,,<br />

also um 153,18 l/s.<br />

Die Wasserführung der Raab bei einem HQ1 beträgt in diesem Bereich 68 m³/s, bei einem HQ10<br />

139 m³/s. Bezogen auf diese Wasserführungen liegt die Mehrung des Abflusses durch das Projekt<br />

im Bereich von 0,1 bis 0,2 %. Zusätzlich ist fest<strong>zu</strong>stellen, dass ein 10jährliches<br />

Niederschlagsereignis im Bereich des <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes kein 10jährliches Hochwasser in der<br />

Raab hervorruft. Das heißt, die Abflussspitzen aus dem Bereich des Projektes fallen nicht mit <strong>den</strong><br />

Abflussspitzen in der Raab <strong>zu</strong>sammen. Im Hinblick auf die Größe des Vorfluters Raab ist daher<br />

aus Sicht des Gutachters die Mehrung der Einleitmengen, die durch das Projekt verursacht wird,<br />

insbesondere auch im Hinblick auf die Spezifika des verzögerten Abflusses aus dem Bahnkörper<br />

vertretbar und sind dadurch negative Auswirkungen auf das Gewässer bzw. Beeinträchtigungen<br />

fremder Rechte nicht <strong>zu</strong> erwarten.<br />

Zusätzlich sieht das Projekt <strong>zu</strong>r Verbesserung der Hinterlan<strong>den</strong>twässerung die Errichtung eines<br />

Rohrkanals DN 600 von der Südwestecke des Grundstückes 1546, EZ 1, KG Takern II, in einen<br />

Vorflutgraben, der ab der Einmündung des Rohrkanals bis <strong>zu</strong>r Mündung in <strong>den</strong> Takernbach<br />

geräumt wird, vor. Damit kann im Fall von Raabhochwässern die Entwässerung des Vorlandes<br />

rechts der Bahn, also östlich der Bahntrasse, der Gemeindestraße und der Park & Ride-Anlage<br />

über <strong>den</strong> Takernbach in die Raab begünstigt wer<strong>den</strong>. Dieser Ableitkanal hat eine Länge von ca. 56<br />

m. Die daran anschließende Ertüchtigung des Vorflutgrabens weist eine Länge von ca. 38 m auf.<br />

Durch die Errichtung dieses Ableitkanals wird keine grundsätzliche Änderung der<br />

Abflussverhältnisse bzw. der Überflutungssituation infolge von Hochwasserführung der Raab<br />

hervorgerufen, es wird hingegen nur das Abströmen von Hochwässern aus dem Vorland beim<br />

Rückschreiten eines Hochwasserereignisses verbessert.<br />

Gesamthaft ist fest<strong>zu</strong>stellen, dass die geplanten Entwässerungseinrichtungen für <strong>den</strong><br />

<strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern – St. Margarethen, die Verlegung der Gemeindestraße und die<br />

§31a-Gutachten Seite 57


Steirische Ostbahn<br />

Errichtung der Park & Ride-Anlage dem Stand der Technik entsprechen. Die Ableitung der<br />

Oberflächenwässer erfolgt ohne <strong>zu</strong> erwartende mehr als geringfügige Veränderungen gegenüber<br />

dem Bestand und derartige Auswirkungen auf Grundwasser, Gewässer und fremde Rechte über<br />

drei Einleitpunkte in die Raab.<br />

Im Hinblick auf die Lage des Vorhabens im HQ30-Überflutungsbereich erscheint aus Sicht des<br />

Gutachters die Durchführung eines separaten Bewilligungsverfahrens erforderlich. In einem<br />

solchen <strong>Verfahren</strong> sollte auch der Einleitkonsens für die <strong>zu</strong>sätzliche Einleitmenge Eingang fin<strong>den</strong>!<br />

5.6.2 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Laßnitzthal<br />

Bezüglich der Hydrogeologie und Geologie liegen ausführliche und nachvollziehbare<br />

Dokumentationen und Unterlagen des Büro BGG vor. Gesamthaft ist daraus <strong>zu</strong> erkennen, dass im<br />

gegenständlichen Abschnitt der Ostbahn die Versickerungsraten des anstehen<strong>den</strong> Untergrundes<br />

vernachlässigbar gering sind, sodass aus Sicht des Wasserbaues bzw. der Entwässerung im<br />

Wesentlichen von der Ableitung der anfallen<strong>den</strong> Niederschlagswässer aus<strong>zu</strong>gehen ist.<br />

. Es ist daher das Projekt so aufgebaut, dass die anfallen<strong>den</strong> Oberflächenwässer, ähnlich dem<br />

Bestand, jedoch angepasst an die im Projekt vorgesehenen baulichen Maßnahmen in Bahngräben<br />

gesammelt und <strong>zu</strong> <strong>den</strong> bereits vorhan<strong>den</strong>en Ableitungsmöglichkeiten und Gerinnen geleitet<br />

wer<strong>den</strong>. Um die Bestandssituation, insbesondere im Bereich von Ableitungen, die über keine<br />

Reserven in der hydraulischen Leistungsfähigkeit verfügen, nicht mehr als geringfügig <strong>zu</strong> belasten<br />

bzw. <strong>zu</strong> beeinträchtigen, sind Retentionsmaßnahmen bzw. entsprechende <strong>zu</strong>sätzliche Ableitungen<br />

vorgesehen.<br />

Im Konkreten ist für <strong>den</strong> Bereich des <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes Laßnitzthal Folgendes fest<strong>zu</strong>stellen:<br />

• Der östlichste Teil des Bahngrabens rechts der Bahn wird an <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong><br />

Bahngraben angeschlossen. Dieser Bahngraben mündet östlich des Baulosbeginns in<br />

einen bestehen<strong>den</strong> Bahndurchlass. Diese Wässer fließen über zwei Rohrdurchlässe DN<br />

400 und DN 500 unter der Laßnitzthalstraße, in weiterer Folge über ein offenes Gerinne bis<br />

<strong>zu</strong>r Autobahn, wo ein Durchlass DN 400 anschließt. Die Einleitmenge vergrößert sich in<br />

diesem Bereich durch das Projekt um 2,91 l/s. Aufgrund des verzögerten<br />

Abflussgeschehens aus dem Gleisbereich, der abflussverzögern<strong>den</strong> Wirkung der<br />

Bahngräben und des relativ langen Fließweges ist durch diese Vergrößerung der<br />

Ableitmenge keine mehr als geringfügige Auswirkung auf die weiterführen<strong>den</strong> Gerinne <strong>zu</strong><br />

erwarten. Dies ist aus Sicht des Gutachters bezüglich der Bestandseinleitmenge von<br />

146,69 l/s vernachlässigbar bzw. nicht mehr als geringfügig, weshalb negative<br />

Auswirkungen und Beeinflussungen fremder Rechte nicht <strong>zu</strong> erwarten sind.<br />

Zu ergänzen ist, dass der flachere Teil der Verrohrung DN 500 bereits im Bestand geringfügig<br />

überlastet ist, wobei die Erhöhung der Beaufschlagung um ca. 3 l/s die Situation de facto nicht<br />

relevant verändert. Auch der Autobahndurchlass DN 400 ist im Bestand deutlich <strong>zu</strong> klein<br />

bemessen. Auch hier ändert jedoch die Erhöhung um 3 l/s von 1.447 l/s auf 1450 l/s die<br />

bestehende Gesamtproblematik nicht mehr als geringfügig.<br />

• Bei km 224,860 ist die Errichtung eines Sicker-Retentionsbeckens für die Aufnahme der<br />

Wässer aus dem links der Bahn geplanten rund 225 m langen Bahngraben vorgesehen.<br />

Dieses Retentionsbecken ist inder Lage, die sich durch das Projekt ergebende Erhöhung<br />

der Ableitmenge für das Bemessungsereignis von 27,77 l/s auf 5 l/s <strong>zu</strong> reduduzieren.. Die<br />

Ableitung des retendierten Basisabflusses erfolgt über einen Rohrkanal DN 100 in <strong>den</strong><br />

nördlichen Straßengraben der L 365 Laßnitzthalstraße. In weiterer Folge wird ein<br />

bestehender Durchlass DN 400 genutzt, der südlich der L 365 in ein offenes Gerinne und in<br />

weiterer Folge in einen Autobahndurchlass DN 400 mündet. Die retendierte Ableitmenge<br />

von 5 l/s führt im weiteren Fließweg <strong>zu</strong> keiner mehr als geringfügigen Belastung bzw. <strong>zu</strong><br />

§31a-Gutachten Seite 58


Steirische Ostbahn<br />

keinen Beeinträchtigungen fremder Rechte, wobei darauf hin<strong>zu</strong>weisen ist, dass der<br />

Landesstrassendurchlass bereits im Bestand überlastet ist und daher dahinter ein leichter<br />

Rückstau entsteht..<br />

Bei km 225,300 besteht ein Bahndurchlass, in <strong>den</strong> auch jetzt schon Wässer der Bahntrasse<br />

eingeleitet wer<strong>den</strong>. Durch <strong>den</strong> geplanten Ausbau des <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes Laßnitzthal erhöht sich<br />

die rechnerische Einleitmenge um ca. 22,27 l/s. Vom bestehen<strong>den</strong> Durchlass führen Rohrkanäle<br />

DN 400, DN 500 und DN 600 bis <strong>zu</strong> einem offenen Gerinne südlich der L 365 Laßnitzthalstraße<br />

und in weiterer Folge <strong>zu</strong> einem Autobahndurchlass DN 500.<br />

Um das bestehende Ableitsystem nicht <strong>zu</strong> überfordern, ist ein 26 m langer Staukanal DN 1000<br />

vorgesehen. Durch diese Retention kann eine Erhöhung der Ableitmenge auf einen vermie<strong>den</strong><br />

wer<strong>den</strong>. Die hier anfallen<strong>den</strong> Wässer stammen vornehmlich aus dem Bereich der Park & Ride-<br />

Anlage und <strong>den</strong> dortigen Bahnanlagen.<br />

Eine weitere bestehende Ableitung befindet sich Bahn-km 225,604, wo im Bestand 126,15 l/s<br />

rechnerisch eingeleitet wer<strong>den</strong>. Diese Einleitmenge erhöht sich durch das Projekt um 9,76 l/s auf<br />

135,91 l/s. Der vorhan<strong>den</strong>e Bahndurchlass und die weiterführen<strong>den</strong> Ableitungen über Rohrkanäle<br />

DN 600 und DN 800 sowie ein offenes Gerinne bis <strong>zu</strong>r A2 Südautobahn sind ausreichend<br />

bemessen, sodass die um ca. 10 l/s erhöhte Wassermenge ohne Überlastung abgeleitet wer<strong>den</strong><br />

kann. Der Rohrdurchlass DN 500 im Bereich der A2 Südautobahn ist auch für die Bestandsentwässerung<br />

<strong>zu</strong> klein dimensioniert, sodass es hier <strong>zu</strong>r Überlastung kommt.<br />

Zusammenfassend wird festgestellt, dass bei zwei Einleitstellen die Geringfügigkeit durch die<br />

Konzipierung von Retentionsmaßnahmen ( Rückhaltebecken und Staukanal ) erzielt wird. Bei <strong>den</strong><br />

zwei weiteren Ableitpunkten sind die Abflusserhöhungen beim 10-jährlichen Bemessungsereignis<br />

mit 3 l/s und 10 l/s so gering, dass <strong>zu</strong>sätzliche Maßnahmen nicht erforderlich erscheinen.<br />

5.6.3 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal<br />

Bezüglich der Hydrogeologie und Geologie liegen ausführliche und nachvollziehbare<br />

Dokumentationen und Unterlagen des Büro BGG vor. Gesamthaft ist daraus <strong>zu</strong> erkennen, dass im<br />

gegenständlichen Abschnitt der Ostbahn die Versickerungsraten des anstehen<strong>den</strong> Untergrundes<br />

vernachlässigbar gering sind, sodass aus Sicht des Wasserbaues bzw. der Entwässerung im<br />

Wesentlichen von der Ableitung der anfallen<strong>den</strong> Niederschlagswässer aus<strong>zu</strong>gehen ist.<br />

Es ist daher das Projekt so aufgebaut, dass die anfallen<strong>den</strong> Oberflächenwässer, ähnlich dem<br />

Bestand, jedoch angepasst an die im Projekt vorgesehenen baulichen Maßnahmen in Bahngräben<br />

gesammelt und <strong>zu</strong> <strong>den</strong> bereits vorhan<strong>den</strong>en Ableitungsmöglichkeiten und Gerinnen geleitet<br />

wer<strong>den</strong>. Um die Bestandssituation, insbesondere im Bereich von Ableitungen, die über keine<br />

Reserven in der hydraulischen Leistungsfähigkeit verfügen, nicht mehr als geringfügig <strong>zu</strong> belasten<br />

bzw. <strong>zu</strong> beeinträchtigen, sind entsprechende <strong>zu</strong>sätzliche Ableitungen und Retentionsmaßnahmen<br />

vorgesehen.<br />

Im Konkreten ist für <strong>den</strong> Bereich des <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes Autal Folgendes fest<strong>zu</strong>stellen:<br />

• Bei km 237,535 befindet sich eine bestehende Ausleitung in ein unbefestigtes Gerinne. Die<br />

dortigen weiterführen<strong>den</strong> Gerinneabschnitte bzw. Verrohrungen wur<strong>den</strong> durch <strong>den</strong><br />

Projektanten erhoben und bezüglich ihrer hydraulischen Leistungsfähigkeit überprüft. Im<br />

Fall eines 10jährlichen Ereignisses, für das die Anlagen der Bahnentwässerung ausgelegt<br />

sind, entstehen durch die <strong>zu</strong>sätzliche Einleitung von ca. 13,45 l/s keine Überlastungen im<br />

weiteren Fließweg, bzw. negativen Beeinflussungen fremder Rechte. Bezüglich des<br />

Raababaches ist generell fest<strong>zu</strong>stellen, dass die dargestellten Abflüsse eines 10jährlichen<br />

Starkregenereignisses auf sehr kleinräumige Niederschlagsereignisse bezogen sind und<br />

§31a-Gutachten Seite 59


Steirische Ostbahn<br />

damit nicht zeitgleich mit einem HQ10 im Raababach anfallen. Zusätzlich zeigen<br />

Beobachtungen sehr deutlich, dass die Entwässerung von Gleisanlagen durch das relativ<br />

große Rückstauvolumen im Schotterkörper und in <strong>den</strong> Fließwegen <strong>zu</strong> einem stark zeitlich<br />

verzögerten Abfluss führen. Auch ist der Abflussbeiwert Ψ = 0,7 im Bereich der<br />

Planumsschutzschicht im Vergleich <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Beobachtungen aus der Praxis sehr hoch und<br />

liegt daher auf der sicheren Seite. Aus Sicht des Gutachters ist fest<strong>zu</strong>halten, dass derartige<br />

Abflüsse, wie sie vom <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal <strong>zu</strong> erwarten sind, einerseits mengenmäßig<br />

geringer sein wer<strong>den</strong> und andererseits in der Praxis zeitlich verzögert auftreten, sodass<br />

deren Auswirkungen auf <strong>den</strong> Raababach insbesondere im Hinblick auf die Gleichzeitigkeit<br />

stark reduziert <strong>zu</strong> sehen sind.<br />

• Im Bereich von Bahn-km 237,870 wird ebenso aus <strong>den</strong> beiderseits verlaufen<strong>den</strong><br />

Bahngräben in eine bestehende Entwässerung eingeleitet. Im Lauf der Jahre wurde der<br />

weitere Fließweg großteils verrohrt. Veranlassung, rechtliche Basis und<br />

Eigentumsverhältnisse dieser Verrohrungen sind äußerst problematisch und liegen diese<br />

großteils innerhalb von intensiv genutzten Gartengrundstücken privater Eigentümer. Im<br />

Hinblick auf die Vergrößerung der Abflussmenge bei einem 10jährlichen Ereignis um<br />

rechnerisch ca. 32,5 l/s ist der bestehende Fließweg als überlastet <strong>zu</strong> bezeichnen, <strong>zu</strong>mal<br />

schon im Bestand hier Engpässe auftreten. Das Projekt sieht daher die Errichtung eines<br />

<strong>zu</strong>sätzlichen neuen Ableitungskanals bis <strong>zu</strong>r Landesstraße L 311 Autaler Straße vor, um<br />

die Differenzwassermenge schadlos und ohne Benachteiligung fremder Rechte bis in einen<br />

Bereich ableiten <strong>zu</strong> können, wo das bestehende offene Gerinne genügend Kapazität<br />

aufweist.<br />

Der Entlastungskanal DN 400 übernimmt projektsgemäß einee Abflussmenge von 57,22 l/s. Das<br />

bedeutet für die bestehende Verrohrung eine Entlastung gegenüber dem Ist<strong>zu</strong>stand (beim<br />

Bemessungsereignis um 24,70 l/s). Ab der Wiedervereinigung der bestehen<strong>den</strong> Verrohrung mit<br />

dem Entlastungskanal erhöht sich die Gesamtableitmenge von 279,38 l/ auf 311,87 l/s.<br />

Der darauffolgend Rohrdurchlass DN 1000 ist ausreichen dimensioniert. Das nachfolgende offene<br />

Gerinne ist bereits im Bestand teils überlastet. Durch die projektsbedingte Erhöhung des Abflusses<br />

kommt es hier <strong>zu</strong> Spiegelhebungen im Zentimeterbereich. Betroffen sind nur landwirtschaftliche<br />

Flächen und ist der Einfluss als geringfügig <strong>zu</strong> bezeichnen.<br />

Bezüglich der Einleitung in <strong>den</strong> Raababach gelten die Feststellungen des vorhergehen<strong>den</strong><br />

Punktes.<br />

• Im Bereich von Bahn-km 238,190 ist ebenso die Einleitung der beiderseits verlaufen<strong>den</strong><br />

Bahngräben in ein bestehendes Gerinne, das von Nor<strong>den</strong> kommt und <strong>den</strong> dortigen<br />

bestehen<strong>den</strong> Durchlass vorgesehen. Im unmittelbaren Einleitungsbereich ist die Aufnahme<br />

der Differenzwassermenge beim 10jährlichen Regenereignis von rechnerisch 24,4 l/s ohne<br />

weiteres möglich. Insbesondere rechts der Bahn befindet sich vor dem Bahndurchlass eine<br />

beckenartige Aufweitung, die ähnlich einem kleinen Rückhaltebecken<br />

abflussvergleichmäßigend wirkt. Die weiterführende Ableitung ist jedoch im Bestand schon<br />

sehr ausgereizt, sodass das Projekt die Errichtung eines 16,0 m langen Staukanals DN<br />

1500 vorsieht. Damit kann hier eine Erhöhung der Ableitmenge verhindert wer<strong>den</strong>.<br />

5.6.4 Haltestelle Hart bei Graz<br />

Bezüglich der Hydrogeologie und Geologie liegen ausführliche und nachvollziehbare<br />

Dokumentationen und Unterlagen des Büro BGG vor. Gesamthaft ist daraus <strong>zu</strong> erkennen, dass im<br />

gegenständlichen Abschnitt der Ostbahn die Versickerungsraten des anstehen<strong>den</strong> Untergrundes<br />

vernachlässigbar gering sind, sodass aus Sicht des Wasserbaues bzw. der Entwässerung im<br />

Wesentlichen von der Ableitung der anfallen<strong>den</strong> Niederschlagswässer aus<strong>zu</strong>gehen ist.<br />

§31a-Gutachten Seite 60


Steirische Ostbahn<br />

Es ist daher das Projekt so aufgebaut, dass die anfallen<strong>den</strong> Oberflächenwässer, ähnlich dem<br />

Bestand, jedoch angepasst an die im Projekt vorgesehenen baulichen Maßnahmen in Bahngräben<br />

gesammelt und <strong>zu</strong> <strong>den</strong> bereits vorhan<strong>den</strong>en Ableitungsmöglichkeiten und Gerinnen geleitet<br />

wer<strong>den</strong>. Um die Bestandssituation, insbesondere im Bereich von Ableitungen, die über keine<br />

Reserven in der hydraulischen Leistungsfähigkeit verfügen, nicht mehr als geringfügig <strong>zu</strong> belasten<br />

bzw. <strong>zu</strong> beeinträchtigen, sind entsprechende Retentionsmaßnahmen vorgesehen.<br />

Im Konkreten ist für <strong>den</strong> Bereich der Haltestelle Hart Folgendes fest<strong>zu</strong>stellen:<br />

• Bei km 240,197 besteht eine Ableitung in ein nach Sü<strong>den</strong> führendes Gerinne. Die<br />

Ableitmenge im Fall eines 10jährlichen Regenereignisses erhöht sich aufgrund des<br />

Projektes von 51,00 l/s auf 53,64 l/s. Im Hinblick auf die dort gegebene Ableitsituation<br />

erscheint die Erhöhung des Abflusses bei einem derartigen Starkregenereignis in der<br />

Größenordnung von 2,64 l/s als geringfügig und <strong>zu</strong>mutbar, <strong>zu</strong>mal hier <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Rückhaltemaßnahmen baulich faktisch nicht realisierbar sind. Der weiterführende Fließweg<br />

kann die Menge von 2,6 l/s ohne mehr als geringfügige Beeinträchtigung aufnehmen.<br />

• Im Bereich von Bahn-km 244,452 rechts der Bahn erhöht sich durch die Anlage des<br />

Randbahnsteiges die diesbezügliche Ableitmenge von 77,37 l/s auf 86,74 l/s. Hier ist im<br />

Projekt die Anordnung einer <strong>den</strong> dortigen Platzverhältnissen angepassten kleinen<br />

Retentionssickermulde vorgesehen. Dadurch ist die Reduktion der erhöhten Ableitmenge<br />

auf die im Bestand vorhan<strong>den</strong>en 77,40 l/s möglich. Damit ergibt sich hier dank der<br />

geplanten Rückhaltemaßnahme keine Veränderung gegenüber dem Bestand.<br />

• Im Bereich von Bahn-km 244,448 links der Bahn, wo die Park & Ride-Anlage geplant ist,<br />

erhöht sich die Ableitmenge dadurch von 54,11 l/s auf 79,62 l/s. Dies entspräche einer<br />

Zunahme von 25,50 l/s, das sind fast 50 %. Am südlichen Rand der Park & Ride-Anlage<br />

verbleibt eine Grünfläche, die als Retentionssickermulde ausgebildet wird. Unter<br />

Berücksichtigung des Bemessungsfalles, nämlich des 10jährlichen Starkregenereignisses,<br />

lässt sich die Ableitmenge durch diese Retentionssickermulde soweit reduzieren, dass die<br />

Ableitmenge des Bestandes in der Höhe von 54,11 l/s bestehen bleibt.<br />

Somit wird auch an dieser Stelle die Bestandssituation, bezogen auf das<br />

Bemessungsereignis eines 10jährlichen Niederschlages, nicht verändert.<br />

Gesamthaft kann daher für die Haltestelle Hart bei Graz festgestellt wer<strong>den</strong>, dass sich im Hinblick<br />

auf die Einleitung der Niederschlagswässer, bezogen auf ein 10jährliches Bemessungsereignis<br />

keine Veränderung gegenüber dem Bestand ergibt und somit keine negativen Auswirkungen auf<br />

Gewässer bzw. fremde Rechte <strong>zu</strong> erwarten sind.<br />

§31a-Gutachten Seite 61


Steirische Ostbahn<br />

5.7 Hochbautechnik<br />

5.7.1 Bauverbots-, Gefährdungs- und Feuerungsbereich<br />

Aus eisenbahnbautechnischer Sicht bestehen keine Gefährdungen der geplanten Bahnanlagen<br />

durch die in <strong>den</strong> in §§ 42, 43 und 43a EisenbG 1957 i.d.g.F. bezeichneten Bereiche. Die in diesen<br />

Bereichen liegen<strong>den</strong> Objekte wur<strong>den</strong> bei der Planung der Eisenbahnanlagen berücksichtigt.<br />

5.7.2 Bahnsteige<br />

Die Bahnsteigkanten entsprechen insbesondere <strong>den</strong> Vorgaben der DV B50 und <strong>den</strong> weiteren<br />

aktuellen Planungsgrundlagen und Dienstvorschriften der ÖBB bzw. der RVE. Die Warnstreifen<br />

sind auf <strong>den</strong> Bahnsteigen in entsprechendem Abstand vorgesehen.<br />

Die Überdachung der Bahnsteige als leichte Stahlkonstruktion mit integrierter Wartekoje entspricht<br />

<strong>den</strong> Vorgaben der Regelplanung. Die Bahnsteig<strong>zu</strong>gänge sind in ausreichender Breite bemessen,<br />

die Neigung der Zugangsrampen im Zuge der Bahnsteig<strong>zu</strong>gänge entspricht <strong>den</strong> Vorgaben der<br />

ÖNORM B 1600. Die Breite der Bahnsteige ist gem. <strong>den</strong> Planungsgrundlagen (DV B 50, Pkt. 13 –<br />

Bahnsteige) und der an<strong>zu</strong>wen<strong>den</strong><strong>den</strong> Normen ausreichend bemessen und berücksichtigt ebenfalls<br />

die erforderlichen Abmessungen nach ÖNORM B 1600.<br />

Auf Grund der Wahl der Baustoffe und des Tragsystems kann die Tragfähigkeit und<br />

Gebrauchstauglichkeit der Bahnsteigüberdachung grundsätzlich erwartet wer<strong>den</strong>. Die detaillierten<br />

Nachweise über Bemessung und Ausführung ist Gegenstand der Beurteilung von Unterlagen im<br />

Zuge des Betriebsbewilligungsverfahrens.<br />

Die Bahnsteigausrüstung entsprechen <strong>den</strong> Vorgaben der und Dienstvorschriften der ÖBB bzw.<br />

der RVE.<br />

Die vorgesehenen Wartekojen entsprichen <strong>den</strong> Vorgaben der Regelplanung und berücksichtigt die<br />

Parameter der ÖNORM B 1600 für barrierefreie Gestaltung. Die Beleuchtung der Bahnsteige folgt<br />

<strong>den</strong> Bestimmungen der ÖNORM EN 12464.<br />

5.7.3 Fußgängerstege<br />

Die Ausbildung der Tragwerke der Fußgängerstege in Stahlbauweise bzw. als Stahltragwerk mit<br />

Stahlbetonrippenplatten und Auflagerung auf Stahlbetonträgern sowie die Bemessung <strong>zu</strong>folge dem<br />

europäischen Normen des konstruktiven Ingenieurbaus entspricht dem Stand der Technik. Auf<br />

Grund der vorliegen<strong>den</strong> statischen Vorbemessung können die Fußgängerstege als ausreichend<br />

bemessen angesehen wer<strong>den</strong>.<br />

Auf Grund der Wahl der Baustoffe, des Tragsystems und des Ergebnisses der statischen<br />

Vorbemessung kann die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit der Fußgängerstege<br />

grundsätzlich erwartet wer<strong>den</strong>. Die detaillierten Nachweise über Bemessung und Ausführung sind<br />

Gegenstand der Beurteilung von Unterlagen im Zuge des Betriebsbewilligungsverfahrens.<br />

Die Abmessungen, Steigungsverhältnisse, lichte Weiten und lichte Höhen wur<strong>den</strong> entsprechend<br />

der gelten<strong>den</strong> Normen und Vorschriften festgelegt.<br />

§31a-Gutachten Seite 62


Steirische Ostbahn<br />

5.7.4 Nebenanlagen<br />

Die Bemessung und Konstruktion der Außenanlagen folgt <strong>den</strong> einschlägigen Bestimmungen des<br />

Straßenwesens und berücksichtigt die in <strong>den</strong> einschlägigen Regelwerken angegebenen<br />

Parameter. Der Fahrbahnaufbau in <strong>den</strong> Nebenanlage (Parkplätze) entspricht auf Grund der<br />

Berücksichtigung der RVS dem Stand der Technik.<br />

5.7.5 Technikräume<br />

Bei der Planung der Technikräume wur<strong>den</strong> die einschlägigen Bestimmungen der AStV, EisbAV<br />

sowie des ASchG eingehalten. Auf Grund der Größe der Objekte beträgt der Fluchtweg ins Freie<br />

jedes Mal weniger als 10 m. Die Türen sind für diese elektrischen Betriebsräume in Fluchtrichtung<br />

aufschlagend vorgesehen.<br />

5.7.6 Fachspezifische Beurteilung des Arbeitnehmerschutzes<br />

Die Erfüllung der Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes entsprechend dem Teil Hochbau des<br />

Schwerpunktkonzeptes R10 ist für das vorliegende Einreichprojekt gegeben. Die Planung erfüllt,<br />

soweit dies der Detaillierungsgrad der Planung erlaubt, alle Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes.<br />

Bestätigung AVO Verkehr aus hochbautechnischer Sicht:<br />

Die Unterlagen gem. §5 Abs.2 Z.1 bis Z.3 AVO Verkehr wur<strong>den</strong> – hinsichtlich der gegenüber dem<br />

genehmigten Zustand erforderlichen Änderungen – geprüft. Diese Dokumente können als<br />

plausibel bezeichnet wer<strong>den</strong>, wobei die erforderlichen Aktualisierungen (§6 Abs.2 Z. 3 AVO<br />

Verkehr) vor<strong>zu</strong>nehmen und diese gem. §6 Abs.2 Z.3 bei der Betriebsbewilligung <strong>zu</strong> prüfen sind.<br />

(§5 Abs.2 Z.1 bis Z.3 AVO Verkehr)<br />

Die Arbeitnehmerschutztechnischen Vorschriften wur<strong>den</strong> bei der Planung der Bahnsteige, der<br />

Wartekojen, Fußgängerstege und Technikräume in <strong>den</strong> Bahnhöfen eingehalten. (§5 Abs.2 Z.4<br />

AVO Verkehr)<br />

Auf die besonderen Erfordernisse der ESV, ASV und MSV u.a. , die das In-Verkehrbringen von<br />

Anlagen und maschinellen Einrichtungen bedingt, wird hingewiesen und kann nicht im Zuge der<br />

Prüfung des Bauentwurfs überprüft wer<strong>den</strong>. Die Dokumentation über die Überprüfung der<br />

Arbeitsmittel gem. AM-VO, MSV, ASV, ESV u.a. im Zuge der Betriebsbewilligung ist entsprechend<br />

§6 AVO Verkehr vor<strong>zu</strong>nehmen und in <strong>den</strong> Anlagen <strong>zu</strong>r Betriebsbewilligung <strong>zu</strong> dokumentieren. Die<br />

in Anhang 1 und 2 des AM-VO angegebenen weiteren Rechtsvorschriften des<br />

Arbeitnehmerschutzes – soweit hinsichtlich der Beurteilung relevant – wur<strong>den</strong> in der Planung<br />

berücksichtigt und die einschlägigen Bestimmungen in der Planung eingehalten. Eine detaillierte<br />

Einhaltung der Bestimmungen kann erst im Zuge des Betriebsbewilligungsverfahrens (§ 6 Abs. 2<br />

Z.5 AVO Verkehr) überprüft wer<strong>den</strong> (§5 Abs.2 Z.5 AVO Verkehr)<br />

Das Vorliegen der Vorausset<strong>zu</strong>ngen gem. §95 Abs. 3 wurde im Zuge dieses Gutachtens beurteilt.<br />

Es liegen jedoch keine Sachverhalte, die ein Ausnahmeverfahren nach §95 Abs.2 und Abs. 3<br />

bedingen wür<strong>den</strong>, vor. (§5 Abs.2 Z.6 AVO Verkehr)<br />

§31a-Gutachten Seite 63


Steirische Ostbahn<br />

5.7.7 Stand der Technik<br />

Die umfangreiche Prüfung und Beurteilung der Antragsunterlagen hat <strong>zu</strong> einigen Umarbeitungen<br />

und Verbesserungen von Plänen und technischen Berichten geführt. Schlussendlich kann<br />

festgehalten wer<strong>den</strong>, dass die endgültigen Antragsunterlagen in sich widerspruchsfrei sind.<br />

Die Planungsunterlagen wur<strong>den</strong> auf die Einhaltung aller relevanten Normen und Vorschriften hin<br />

überprüft. Die Planung entspricht durch die Verwendung der in Österreich gültigen und <strong>zu</strong>m Teil<br />

durch gesetzliche Vorgaben verbindlichen Normen dem Stand der Technik. Es kann daher<br />

festgestellt wer<strong>den</strong>, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes<br />

von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn einschließlich<br />

der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes für dieses Projekt aus eisenbahnbautechnischer<br />

Sicht gegeben ist.<br />

Es ist vorgesehen, zertifizierte Bauprodukte und Baustoffe im Sinne des BauPG für die Errichtung<br />

und Ausstattung der hochbaulichen Anlagen (Bahnhöfe, Fußgängerstege, Bahnsteigdächer,<br />

Bahnsteige) und der Einbauten in <strong>den</strong> Neben- und Außenanlagen ein<strong>zu</strong>setzen.<br />

§31a-Gutachten Seite 64


Steirische Ostbahn<br />

6 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

6.1 Fachgebiete<br />

Für das gegenständliche Projekt wur<strong>den</strong> folgende Fachgebiete festgelegt, die durch<br />

Sachverständige beurteilt wur<strong>den</strong>:<br />

• Eisenbahnbautechnik<br />

• Elektrotechnik<br />

• Sicherungstechnik<br />

• Straßenverkehrstechnik<br />

• Eisenbahnbetrieb<br />

• Bo<strong>den</strong>mechanik<br />

• Wasserbautechnik<br />

• Hochbautechnik<br />

Aus der Beurteilung dieser einzelnen Fachgebiete wurde die folgende allgemein verständliche<br />

Zusammenfassung <strong>zu</strong>sammengestellt.<br />

6.2 Zusammenfassung<br />

6.2.1 Eisenbahnbautechnik<br />

Die Planungsunterlagen wur<strong>den</strong> auf die Einhaltung aller relevanten Normen und Vorschriften hin<br />

überprüft. Die Planung entspricht durch die Verwendung der in Österreich gültigen und <strong>zu</strong>m Teil<br />

durch gesetzliche Vorgaben verbindlichen Normen dem Stand der Technik. Es kann daher<br />

festgestellt wer<strong>den</strong>, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes<br />

von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn für dieses<br />

Projekt aus eisenbahnbautechnischer Sicht gegeben ist.<br />

Der vorliegende Bauentwurf des Einreichprojektes wurde gemäß §31a EisbG anhand der<br />

angeführten Prüfungsunterlagen und der angeführten Regelwerke hinsichtlich <strong>den</strong> Erfordernissen<br />

der Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen<br />

auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn einschließlich der Anforderungen des<br />

Arbeitnehmerschutzes (insbesondere §92 bis 94 ASchG sowie §15 VAIG) geprüft und <strong>zu</strong>r<br />

Ausführung für geeignet befun<strong>den</strong>.<br />

6.2.2 Elektrotechnik<br />

Es kann festgestellt wer<strong>den</strong>, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn <strong>zu</strong><br />

erwarten sind.<br />

Das Projekt ist aus Sicht des elektrotechnischen Sachverständigen <strong>zu</strong>r Ausführung geeignet.<br />

6.2.3 Sicherungstechnik<br />

Die Sicherungstechnik <strong>zu</strong>m gegenständlichen Projekt entspricht <strong>den</strong> Anforderungen an die<br />

Sicherheit gemäß dem Stand der Technik, der Sicherheit und Ordnung des Betriebs der<br />

Eisenbahn, des Betriebs von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der<br />

Eisenbahn. Die Erfüllung der Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes entsprechend dem Modul 4<br />

§31a-Gutachten Seite 65


Steirische Ostbahn<br />

Sicherungstechnik des Schwerpunktkonzeptes R10 ist für das vorliegende Einreichprojekt<br />

gegeben.<br />

6.2.4 Straßenverkehrstechnik<br />

Beim gegenständlichen Vorhaben handelt es sich um vier Einzelbauvorhaben <strong>zu</strong>r Herstellung<br />

einer Haltestelle und dreier <strong>Ausweichbahnh</strong>öfe. Für die Durchführung der Bauarbeiten sind an<br />

allen vier Angriffspunkten taugliche und im kurzen Weg an entsprechend geeignete Straßen<br />

(Landesstraßen) angebun<strong>den</strong>e Zufahrten vorhan<strong>den</strong>. Auch entsprechende Baustelleneinrichtungsflächen<br />

sind großteils auf Bahngrund verfügbar.<br />

Auch für <strong>den</strong> späteren Betrieb sind derartige Zufahrten und damit günstige Erreichbarkeiten der<br />

Anlagen vorhan<strong>den</strong>.<br />

Mit Ausnahme des <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes Autal erfolgen bei allen anderen drei Teilprojekten geringfügige<br />

Verschwenkungen und Umbauten im Straßenbereich, die jedoch verkehrstechnisch<br />

unproblematisch sind und bei <strong>den</strong>en die Richtlinien und Normen für <strong>den</strong> Straßenbau erfüllt wer<strong>den</strong>.<br />

Das gleiche gilt für die geplanten Park & Ride-Anlagen bzw. die neu <strong>zu</strong> schaffen<strong>den</strong> Abstellflächen<br />

für Fahrräder, Motorräder und Behindertenparkplätze.<br />

Auch die Entwässerung der Verkehrsflächen entspricht aus verkehrstechnischer Sicht <strong>den</strong><br />

diesbezüglichen Vorschriften, die weiteren Aussagen sind Gegenstand des Kapitels Hydrologie,<br />

Hydrogeologie, Wasserbautechnik und Grundwasserschutz.<br />

Gesamthaft kann festgestellt wer<strong>den</strong>, dass im Bereich der Straßenverkehrstechnik die diesbezüglichen<br />

Vorschriften, Richtlinien und Önormen als eingehalten erscheinen, die geplanten Um-<br />

und Neubauten sinnvoll erscheinen und die Bedürfnisse des Verkehrs positiv beeinflussen.<br />

6.2.5 Eisenbahnbetrieb<br />

Das vorgelegte Betriebsprogramm wird mit dieser Bauausführung erfüllt.<br />

Die vorgelegten Entwurfsunterlagen wer<strong>den</strong> positiv beurteilt.<br />

Bezüglich der Vollständigkeit gemäß § 31b Abs. 1 wird aus gutachterlicher Sicht festgestellt, dass<br />

der <strong>zu</strong>r Erlangung der eisenbahnrechtlichen Genehmigungen gemäß EisbG vorgelegte Bauentwurf<br />

gesetzeskonform erstellt wurde.<br />

Es besteht daher aufgrund der vorliegen<strong>den</strong> Projektsunterlagen aus Sicht des Gutachters gegen<br />

die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Genehmigungen gemäß EisbG 1957 idF BGBl. I Nr.<br />

125/2006 kein Einwand.<br />

6.2.6 Hydrologie, Hydrogeologie, Wasserbautechnik und<br />

Grundwasserschutz<br />

Beim gegenständlichen Vorhaben handelt es sich um vier Einzelbauvorhaben <strong>zu</strong>r Herstellung<br />

einer Haltestelle und dreier <strong>Ausweichbahnh</strong>öfe.<br />

Alle vier Einzelbaumaßnahmen liegen in geologisch bedingt sehr gering bis nicht sickerfähigen<br />

Bereichen, weshalb die Versickerung oder Verrieselung von Oberflächenwässern vernachlässigbar<br />

ist und die Entwässerungskonzepte auf die Ableitung dieser Wässer abstellen. In jenen Bereichen,<br />

wo durch die geplanten Maßnahmen mehr als geringfügige Erhöhungen der Oberflächenabflüsse<br />

entstehen wür<strong>den</strong> und die Vorflutsituation dadurch beeinträchtigt wer<strong>den</strong> könnte, wur<strong>den</strong><br />

entsprechende Retentionsmaßnahmen in Form von Becken und Staukanälen im Projekt vorgesehen.<br />

Mit Ausnahme der Neuerrichtung eines Ableitkanals <strong>zu</strong>r Raab im <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern<br />

– St. Margarethen wer<strong>den</strong> generell bestehende Aus- und Ableitungen für die Oberflächen­<br />

§31a-Gutachten Seite 66


Steirische Ostbahn<br />

entwässerung genutzt. Da diese altbestehen<strong>den</strong> Ableitungen bezüglich ihrer hydraulischen<br />

Leistungsfähigkeit und der rechtlichen Bestandsituation viele Unklarheiten aufweisen, wur<strong>den</strong> in<br />

diesem Bereich umfangreiche Erhebungen und Nachweise geführt, auf die die geplanten<br />

Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf Retention, abgestimmt wur<strong>den</strong>. Ziel dieser Abstimmung<br />

war die Feststellung, dass durch das Projekt keine mehr als geringfügigen Auswirkungen beim<br />

Bemessungsniederschlag (10jährliches Ereignis) auf derartige Bereiche <strong>zu</strong> erwarten sind.<br />

Neben <strong>den</strong> erwähnten Retentionsmaßnahmen und dem Ableitkanal in Takern – St. Margarethen<br />

hat sich dadurch die Notwendigkeit ergeben, im Bereich <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal <strong>zu</strong> einer<br />

bestehen<strong>den</strong> verrohrten Ableitung einen Entlastungskanal <strong>zu</strong> konzipieren.<br />

Unter <strong>den</strong> oben kurz <strong>zu</strong>sammengefassten projektsgemäßen Vorausset<strong>zu</strong>ngen kann daher<br />

<strong>zu</strong>sammenfassend aus wasserbautechnischer Sicht festgehalten wer<strong>den</strong>, dass durch die Oberflächenentwässerung<br />

und die damit im Zusammenhang stehen<strong>den</strong> Maßnahmen keine mehr als<br />

geringfügigen Auswirkungen auf bestehende Ableitungen, Gerinne und fremde Rechte <strong>zu</strong> erwarten<br />

sind.<br />

Aus qualitativer Hinsicht wird festgehalten, dass es sich bei <strong>den</strong> gegenständlichen Entwässerungsmaßnahmen<br />

um klassische Bahnwässer, Fahrbahnwässer und Wässer von PKW-Abstellflächen<br />

handelt, für die die geplanten Ableitmaßnahmen und Einleitungen in Vorfluter normgemäß<br />

geeignet sind. Durch die vernachlässigbar geringen Sickerraten in <strong>den</strong> Projektsgebieten, die<br />

dortigen Grundwasserverhältnisse und die geplanten Entwässerungsmaßnahmen erscheinen die<br />

Forderungen im Hinblick auf <strong>den</strong> Grundwasserschutz erfüllt.<br />

6.2.7 Hochbautechnik<br />

Die Beurteilung des Standes der Technik für Eisenbahnanlagen im Sinne §10 EisenbG 1957<br />

i.d.g.F. ist im Teil Gutachten im Detail beschrieben. Die Beurteilung der dem hochbaulichen<br />

Anlageteil <strong>zu</strong><strong>zu</strong>rechnen<strong>den</strong> eisenbahntechnischen Einrichtungen – sofern für die Beurteilung der<br />

Gewährleistung der Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes gem. der Anführung<br />

in § 31a EisenbG 1957 i.d.g.F. – ist im Teil Gutachten im Detail beschrieben.<br />

Die Bauentwurfsunterlagen für die Haltestelle Hart bei Graz, <strong>den</strong> <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal, die<br />

Bahnhöfe Bhf. Lasnitzthal und Bhf. Takern, für die Errichtung diverser Technikstandorte in <strong>den</strong><br />

vorgenannten Bahnhöfen und die Errichtung der Fußgängerstege in <strong>den</strong> Bahnhöfen Bhf.<br />

Lassnitzthal und Bhf. Takern entsprechen dem Stand der Technik und erfüllen die im<br />

Schwerpunktskonzept R10 hervorgehobenen Punkte des Arbeitnehmerschutzes sowie die<br />

Bestimmungen des Eisenbahngesetzes 1957 mit seinen Verordnungen. Das Projekt ist aus Sicht<br />

des bautechnischen Sachverständigen <strong>zu</strong>r Ausführung geeignet.<br />

§31a-Gutachten Seite 67


Steirische Ostbahn<br />

Detailinhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis ........................................................................................... 2<br />

1 Ergebnisse der Begutachtung ................................................................... 3<br />

2 Allgemeines............................................................................................... 5<br />

2.1 §31a-Antrag ...................................................................................................5<br />

2.2 Vorgaben nach §31a EisbG...........................................................................5<br />

2.3 Projektrelevante Fachgebiete........................................................................6<br />

2.4 Abgren<strong>zu</strong>ng der Fachgebiete ........................................................................7<br />

2.4.1 Eisenbahnbautechnik inkl. konstruktiver Ingenieurbau...................................8<br />

2.4.2 Elektrotechnik .................................................................................................8<br />

2.4.3 Sicherungstechnik ..........................................................................................8<br />

2.4.4 Straßenverkehrstechnik..................................................................................9<br />

2.4.5 Hydrologie, Hydrogeologie, Wasserbautechnik und Grundwasserschutz.......9<br />

2.4.6 Eisenbahnbetrieb............................................................................................9<br />

2.4.7 Hochbautechnik..............................................................................................9<br />

2.5 Grundlagen für die Gutachtenerstellung......................................................10<br />

2.5.1 Einreichprojekt 2009.....................................................................................10<br />

2.5.2 Rechtliche Grundlagen, Normen, Richtlinien ................................................14<br />

2.5.3 Arbeitnehmerschutz......................................................................................14<br />

2.5.4 Eisenbahnbautechnik inkl. konstruktiver Ingenieurbau.................................15<br />

2.5.5 Elektrotechnik ...............................................................................................15<br />

2.5.6 Sicherungstechnik ........................................................................................16<br />

2.5.7 Straßenverkehrstechnik................................................................................16<br />

2.5.8 Eisenbahnbetrieb..........................................................................................17<br />

2.5.9 Hydrologie, Hydrogeologie, Wasserbautechnik und Grundwasserschutz.....17<br />

2.5.10 Hochbautechnik............................................................................................17<br />

2.5.11 Brandschutz..................................................................................................18<br />

2.5.12 Sonstige Grundlagen ....................................................................................19<br />

2.6 Abkür<strong>zu</strong>ngsverzeichnis................................................................................20<br />

3 Projektgegenstand .................................................................................. 21<br />

4 Befund je Fachgebiet .............................................................................. 22<br />

4.1 Eisenbahnbautechnik inklusive konstruktiver Ingenieurbau ........................22<br />

4.1.1 Trassierung...................................................................................................22<br />

4.1.2 Weichen........................................................................................................23<br />

4.1.3 Unterbau und Oberbau .................................................................................23<br />

4.1.4 Querschnittsgestaltung .................................................................................24<br />

4.1.5 Bahnsteige....................................................................................................24<br />

4.1.6 Stützmauern und Durchlässe .......................................................................24<br />

4.1.7 Sonstige Objekte ..........................................................................................25<br />

4.1.8 Eisenbahnkreu<strong>zu</strong>ngen ..................................................................................26<br />

4.2 Elektrotechnik ..............................................................................................27<br />

4.2.1 Elektrische Anlagen (50 Hz) .........................................................................27<br />

4.2.1.1 Schutzmaßnahmen ............................................................................................. 27<br />

4.2.1.2 Hauptversorgung................................................................................................. 27<br />

4.2.1.3 Verkabelung ........................................................................................................ 27<br />

4.2.1.4 Energieversorgung ESTW .................................................................................. 27<br />

§31a-Gutachten Seite 68


Steirische Ostbahn<br />

4.2.1.5 Weichenhei<strong>zu</strong>ngsanlage ..................................................................................... 27<br />

4.2.1.6 Niederspannungsverteilung ................................................................................ 27<br />

4.2.1.7 Beleuchtung ........................................................................................................ 28<br />

4.2.1.8 Erdung, Blitzschutz und Potentialausgleich ........................................................ 28<br />

4.2.1.9 VEXAT Bewertung .............................................................................................. 28<br />

4.2.1.10 Aufzüge ............................................................................................................... 28<br />

4.2.1.11 Aus<strong>zu</strong>rüstende Hochbauten................................................................................ 28<br />

4.2.1.12 Leistungsbilanzen ............................................................................................... 28<br />

4.3 Sicherungstechnik .......................................................................................29<br />

4.3.1 Signal- und Sicherungstechnik .....................................................................29<br />

4.3.2 Telekommunikation.......................................................................................30<br />

4.4 Straßenverkehrstechnik...............................................................................31<br />

4.4.1 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern – St. Margarethen................................................31<br />

4.4.2 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Laßnitzthal.......................................................................31<br />

4.4.3 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal ................................................................................32<br />

4.4.4 Haltestelle Hart bei Graz...............................................................................32<br />

4.5 Eisenbahnbetrieb.........................................................................................33<br />

4.5.1 Allgemeines ..................................................................................................33<br />

4.5.2 Ausgangslage...............................................................................................33<br />

4.5.3 Projekt ..........................................................................................................33<br />

4.5.4 Befund ..........................................................................................................33<br />

4.5.4.1 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern – St. Margarethen km 213,393 bis km 214,236......... 33<br />

4.5.4.2 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Laßnitzthal km 224,912 bis km 225,781 ................................ 34<br />

4.5.4.3 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal km 237,349 bis km 238,278 ......................................... 34<br />

4.5.4.4 Haltestelle Hart bei Graz km 240,140 bis km 240,440........................................ 35<br />

4.6 Hydrologie, Hydrogeologie, Wasserbautechnik und Grundwasser-schutz..36<br />

4.6.1 Ausweichbahn Takern – St. Margarethen.....................................................36<br />

4.6.2 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Laßnitzthal.......................................................................37<br />

4.6.3 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal ................................................................................38<br />

4.6.4 Haltestelle Hart bei Graz...............................................................................39<br />

4.7 Hochbautechnik ...........................................................................................41<br />

4.7.1 Bahnsteige....................................................................................................41<br />

4.7.2 Fußgängerstege ...........................................................................................42<br />

4.7.3 Arbeitsstätten................................................................................................42<br />

4.7.4 Außenanlagen und Nebenanlagen ...............................................................43<br />

5 Begutachtung .......................................................................................... 44<br />

5.1 Eisenbahntechnik inklusive konstruktiver Ingenieurbau ..............................44<br />

5.1.1 Bauverbots-, Gefährdungs- und Feuerungsbereich......................................44<br />

5.1.2 Trassierung...................................................................................................44<br />

5.1.3 Weichen........................................................................................................44<br />

5.1.4 Unterbau und Oberbau .................................................................................44<br />

5.1.5 Querschnittsgestaltung .................................................................................45<br />

5.1.6 Bahnsteige....................................................................................................45<br />

5.1.7 Stützmauern .................................................................................................46<br />

5.1.8 Fachspezifische Beurteilung des Arbeitnehmerschutzes..............................46<br />

5.1.9 Stand der Technik.........................................................................................46<br />

5.2 Elektrotechnik ..............................................................................................48<br />

5.2.1 Stand der Technik.........................................................................................48<br />

5.2.1.1 Erdung, Blitzschutz und Potentialausgleich ........................................................ 48<br />

§31a-Gutachten Seite 69


Steirische Ostbahn<br />

5.2.1.2 Zusammenfassung.............................................................................................. 48<br />

5.2.2 Fachspezifische Beurteilung des Arbeitnehmerschutzes (R10)....................48<br />

5.3 Sicherungstechnik .......................................................................................49<br />

5.3.1 Stand der Technik.........................................................................................49<br />

5.3.2 Fachspezifische Beurteilung des Arbeitnehmerschutzes..............................49<br />

5.4 Straßenverkehrstechnik...............................................................................51<br />

5.4.1 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern – St. Margarethen................................................51<br />

5.4.2 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Laßnitzthal.......................................................................51<br />

5.4.3 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal ................................................................................52<br />

5.4.4 Haltestelle Hart bei Graz...............................................................................52<br />

5.5 Eisenbahnbetrieb.........................................................................................54<br />

5.5.1 Sicherungstechnik ........................................................................................54<br />

5.5.2 Fernmeldetechnik / Telekomanlagen............................................................54<br />

5.6 Hydrologie, Hydrogeologie, Wasserbautechnik und Grundwasserschutz...55<br />

5.6.1 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern – St. Margarethen................................................55<br />

5.6.2 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Laßnitzthal.......................................................................58<br />

5.6.3 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal ................................................................................59<br />

5.6.4 Haltestelle Hart bei Graz...............................................................................60<br />

5.7 Hochbautechnik ...........................................................................................62<br />

5.7.1 Bauverbots-, Gefährdungs- und Feuerungsbereich......................................62<br />

5.7.2 Bahnsteige....................................................................................................62<br />

5.7.3 Fußgängerstege ...........................................................................................62<br />

5.7.4 Nebenanlagen ..............................................................................................63<br />

5.7.5 Technikräume...............................................................................................63<br />

5.7.6 Fachspezifische Beurteilung des Arbeitnehmerschutzes..............................63<br />

5.7.7 Stand der Technik.........................................................................................64<br />

6 Allgemein verständliche Zusammenfassung........................................... 65<br />

6.1 Fachgebiete .................................................................................................65<br />

6.2 Zusammenfassung ......................................................................................65<br />

6.2.1 Eisenbahnbautechnik ...................................................................................65<br />

6.2.2 Elektrotechnik ...............................................................................................65<br />

6.2.3 Sicherungstechnik ........................................................................................65<br />

6.2.4 Straßenverkehrstechnik................................................................................66<br />

6.2.5 Eisenbahnbetrieb..........................................................................................66<br />

6.2.6 Hydrologie, Hydrogeologie, Wasserbautechnik und Grundwasserschutz.....66<br />

6.2.7 Hochbautechnik............................................................................................67<br />

Detailinhaltsverzeichnis ................................................................................ 68<br />

§31a-Gutachten Seite 70

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