Uvp-Verfahren zu den Ausweichbahnh
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§31a Gutachten<br />
Bezeichnung des Projektes<br />
Auftraggeber<br />
Auftrag vom / Zahl<br />
Projekt Nr.<br />
Ausstellungsdatum<br />
Ausfertigungen: Anzahl/Nr.<br />
Anzahl der Seiten<br />
Anzahl der Beilagen im Blatt<br />
Steirische Ostbahn<br />
<strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal mit Hst. Hart<br />
<strong>Ausweichbahnh</strong>of Laßnitzthal<br />
<strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern-St. Margarethen<br />
Einreichprojekt 2009<br />
Gutachten gemäß § 31a EisbG<br />
inkl. allgemein verständlicher<br />
Zusammenfassung<br />
ÖBB Infrastruktur Bau AG<br />
Vivenotgasse 10<br />
A- 1120 Wien<br />
G10606 (BAUI.PE3052.01.O1. PPl.) vom 12. März 2009<br />
2.00.10081.1.0<br />
Mai 2009<br />
04 / 01<br />
Das (Die) Prüfergebnis(se) bezieht(en) sich ausschließlich auf <strong>den</strong> (die) Prüfgegenstand(stände).<br />
71<br />
-<br />
Sachbearbeiter Ing. Bohrn & DI Handel MBA<br />
inkl. aller Fachgutachter<br />
Im Falle einer Vervielfältigung oder Veröffentlichung dieser Ausfertigung darf der Inhalt nur wort- und formgetreu und ohne Auslassung oder Zusatz<br />
wiedergegeben wer<strong>den</strong>.<br />
Die aus<strong>zu</strong>gsweise Vervielfältigung oder Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Forschungszentrums.<br />
Österreichisches Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal Ges.m.b.H. 1210 Wien, Giefinggasse 2, Österreich T +43 (0) 50 550-0 F +43 (0) 50 550-6666 www.arsenal.ac.at<br />
BAWAG 04910-777-101, BLZ 14000 DVR 0037532 UID ATU 46577208 FN 165088b Sitz der Gesellschaft Wien Gerichtsstand Wien
Steirische Ostbahn<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Inhaltsverzeichnis ........................................................................................... 2<br />
1 Ergebnisse der Begutachtung ................................................................... 3<br />
2 Allgemeines............................................................................................... 5<br />
2.1 §31a-Antrag ...................................................................................................5<br />
2.2 Vorgaben nach §31a EisbG...........................................................................5<br />
2.3 Projektrelevante Fachgebiete........................................................................6<br />
2.4 Abgren<strong>zu</strong>ng der Fachgebiete ........................................................................7<br />
2.5 Grundlagen für die Gutachtenerstellung......................................................10<br />
2.6 Abkür<strong>zu</strong>ngsverzeichnis................................................................................20<br />
3 Projektgegenstand .................................................................................. 21<br />
4 Befund je Fachgebiet .............................................................................. 22<br />
4.1 Eisenbahnbautechnik inklusive konstruktiver Ingenieurbau ........................22<br />
4.2 Elektrotechnik ..............................................................................................27<br />
4.3 Sicherungstechnik .......................................................................................29<br />
4.4 Straßenverkehrstechnik...............................................................................31<br />
4.5 Eisenbahnbetrieb.........................................................................................33<br />
4.6 Hydrologie, Hydrogeologie, Wasserbautechnik und Grundwasser-schutz..36<br />
4.7 Hochbautechnik ...........................................................................................41<br />
5 Begutachtung .......................................................................................... 44<br />
5.1 Eisenbahntechnik inklusive konstruktiver Ingenieurbau ..............................44<br />
5.2 Elektrotechnik ..............................................................................................48<br />
5.3 Sicherungstechnik .......................................................................................49<br />
5.4 Straßenverkehrstechnik...............................................................................51<br />
5.5 Eisenbahnbetrieb.........................................................................................54<br />
5.6 Hydrologie, Hydrogeologie, Wasserbautechnik und Grundwasserschutz...55<br />
5.7 Hochbautechnik ...........................................................................................62<br />
6 Allgemein verständliche Zusammenfassung........................................... 65<br />
6.1 Fachgebiete .................................................................................................65<br />
6.2 Zusammenfassung ......................................................................................65<br />
Detailinhaltsverzeichnis ................................................................................ 68<br />
§31a-Gutachten Seite 2
Steirische Ostbahn<br />
1 Ergebnisse der Begutachtung<br />
Der gegenständliche Bauentwurf des Einreichprojektes 2009 „Steirische Ostbahn –<br />
<strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal mit Hst. Hart, <strong>Ausweichbahnh</strong>of Laßnitzthal und <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern<br />
St.Margarethen“ wurde gemäß §31a EisbG anhand der angeführten Prüfungsunterlagen und der<br />
angeführten Regelwerke hinsichtlich <strong>den</strong> Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes<br />
der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf<br />
der Eisenbahn einschließlich der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes (insbesondere §92 bis<br />
94 ASchg sowie §15 VAIG) geprüft und <strong>zu</strong>r Ausführung für geeignet befun<strong>den</strong>.<br />
Die Planungsunterlagen wur<strong>den</strong> auf die Einhaltung aller relevanten Normen und Vorschriften hin<br />
überprüft. Die Planung entspricht durch die Verwendung der in Österreich gültigen und <strong>zu</strong>m Teil<br />
durch gesetzliche Vorgaben verbindlichen Normen dem Stand der Technik.<br />
Die Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes wur<strong>den</strong> entsprechend der AVO Verkehr unter<br />
Berücksichtigung des Schwerpunktkonzeptes aus Sicht des Arbeitnehmerschutzes R 10 für<br />
Eisenbahnanlagen begutachtet und die Erfüllung aller Erfordernisse festgestellt.<br />
Aus Sicht der Gutachter besteht gegen die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung<br />
gemäß § 31 EisbG kein Einwand.<br />
Fachgebiet §31a Gutachter Unterschrift<br />
Eisenbahnbautechnik inkl.<br />
konstruktiver Ingenieurbau<br />
Elektrotechnik<br />
Sicherungstechnik<br />
SEDLACEK Walter DI<br />
arsenal research<br />
Österreichisches Forschungs- und<br />
Prüfzentrum Arsenal Ges.m.b.H.<br />
SCHEIDA Karl DI MSc<br />
arsenal research<br />
Österreichisches Forschungs- und<br />
Prüfzentrum Arsenal Ges.m.b.H.<br />
LIST Gerhard DI<br />
arsenal research<br />
Österreichisches Forschungs- und<br />
Prüfzentrum Arsenal Ges.m.b.H.<br />
§31a-Gutachten Seite 3
Steirische Ostbahn<br />
Straßenverkehrstechnik<br />
Eisenbahnbetrieb<br />
Hydrologie, Hydrogeologie und<br />
Wasserbautechnik und<br />
Grundwasserschutz<br />
Hochbautechnik<br />
Koordination und<br />
Zusammenfassung<br />
BILEK Anton DI<br />
IGBK Ingenieurgemeinschaft<br />
Bilek + Krischner ZT GmbH<br />
Krenngasse 9<br />
8010 Graz<br />
CZERNY Alfred<br />
H.S.H Czerny Ges.m.b.H<br />
Erzherzog-Karl-Straße 146/4/32<br />
1220 Wien<br />
BILEK Anton DI<br />
IGBK Ingenieurgemeinschaft<br />
Bilek + Krischner ZT GmbH<br />
Krenngasse 9<br />
8010 Graz<br />
SEDLACEK Walter DI<br />
arsenal research<br />
Österreichisches Forschungs- und<br />
Prüfzentrum Arsenal Ges.m.b.H.<br />
HANDEL Christoph DI MBA<br />
BOHRN Johanna Ing<br />
arsenal research<br />
Österreichisches Forschungs- und<br />
Prüfzentrum Arsenal Ges.m.b.H.<br />
Die vorstehen<strong>den</strong> Unterschriften gelten jeweils für die in der Zelle genannten Fachgebiete.<br />
Die Gutachter bestätigen, dass sie die Vorrausset<strong>zu</strong>ng für die Erstattung des Gutachtens gemäß<br />
§31a Abs. 2 Ziffer 1 bis 5 erfüllen, dass sie nicht mit der Planung betraut waren und dass auch<br />
keine sonstigen Umstände vorliegen, die die Unbefangenheit oder Fachkunde in Zweifel ziehen.<br />
Von <strong>den</strong> Gutachtern wird ausdrücklich festgehalten, dass die gegenständliche Begutachtung in<br />
fachlicher Hinsicht weisungsfrei durchgeführt wurde.<br />
Weitere Fachgebiete sind nicht Gegenstand der Begutachtung nach §31a sondern wer<strong>den</strong> direkt<br />
durch die UVE-Fachbeitragsersteller abgedeckt. Hinsichtlich der wesentlichen Auswirkungen auf<br />
die Umgebung wird seitens der §31a-Gutachter auf die UVE verwiesen.<br />
§31a-Gutachten Seite 4
Steirische Ostbahn<br />
2 Allgemeines<br />
Für <strong>den</strong> Bau oder die Veränderung von Eisenbahnanlagen und nicht ortsfesten eisenbahnsicherungstechnischen<br />
Einrichtungen ist die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung erforderlich.<br />
Für das Projekt „Steirische Ostbahn – <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal mit Hst. Hart, <strong>Ausweichbahnh</strong>of<br />
Laßnitzthal und <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern-St.Margarethen“ ist der Bauentwurf erstellt wor<strong>den</strong>, um<br />
die Erlangung des eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsbescheides <strong>zu</strong> erreichen.<br />
Folgende Punkte gelten für das gegenständliche Gutachten:<br />
• Alle im Sachverhalt und Gutachten angeführten Höhenlagen beziehen sich<br />
auf Höhe über Adria (ü.A.).<br />
• Die Kilometrierungsangaben wur<strong>den</strong> von <strong>den</strong> Fachgutachtern in deren Fachbeiträgen fallweise<br />
gerundet.<br />
2.1 §31a-Antrag<br />
Für die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung ist gemäß § 31a Eisenbahngesetz 1957 idF BGBl I<br />
Nr 125/2006 (Kurzbezeichnung EisbG) ein Antrag erforderlich.<br />
Diesem Antrag ist ein Bauentwurf in dreifacher Ausfertigung und projektrelevante Fachgebiete<br />
umfassende Gutachten bei<strong>zu</strong>geben; letztere <strong>zu</strong>m Beweis, ob das Bauvorhaben dem Stand der<br />
Technik unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des<br />
Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn<br />
einschließlich der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes entspricht. Im Falle beantragter<br />
Abweichungen vom Stand der Technik sind auch die Vorkehrungen dar<strong>zu</strong>stellen, die sicherstellen<br />
sollen, dass trotz Abweichung vom Stand der Technik die Sicherheit und Ordnung des Betriebes<br />
der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf<br />
der Eisenbahn einschließlich der Anforderungen an <strong>den</strong> Arbeitnehmerschutz (insbesondere §92<br />
bis 94 ASchg sowie §15 VAIG) gewährleistet sind.<br />
Wenn das Bauvorhaben eine Hauptbahn alleine oder über eine Hauptbahn hinaus gehend auch<br />
eine vernetzte Nebenbahn betrifft, ist nur ein Gutachten bei<strong>zu</strong>geben, das alle projektrelevanten<br />
Fachgebiete <strong>zu</strong> umfassen hat; wer<strong>den</strong> für die Erstattung dieses Gutachtens mehr als ein<br />
Sachverständiger bestellt, hat ein solches Gutachten eine allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
<strong>zu</strong> enthalten.<br />
Für das gegenständliche Projekt „„Steirische Ostbahn – <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal mit Hst. Hart,<br />
<strong>Ausweichbahnh</strong>of Laßnitzthal und <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern-St.Margarethen“ ist somit ein<br />
<strong>zu</strong>sammenfassendes Gutachten <strong>zu</strong> erstellen, das alle relevanten Fachgebiete umfasst und eine<br />
verständliche Zusammenfassung enthält.<br />
2.2 Vorgaben nach §31a EisbG<br />
Aus <strong>den</strong> Antragsunterlagen muss hervorgehen, dass das Bauvorhaben dem Stand der Technik,<br />
<strong>den</strong> Anforderungen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes und Verkehrs und insbesondere<br />
<strong>den</strong> Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes entspricht. Aus dem Bauentwurf muss<br />
insbesondere ersichtlich sein:<br />
1. die Lage der Eisenbahnanlagen und der in der Nähe der Eisenbahntrasse gelegenen<br />
Bauten, Verkehrsanlagen, Wasserläufe und Leitungsanlagen;<br />
§31a-Gutachten Seite 5
Steirische Ostbahn<br />
2. ein Bau- und Betriebsprogramm;<br />
3. die erheblichen Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Umgebung;<br />
4. die im § 31e genannten betroffenen Liegenschaften sowie die Eigentümer dieser Liegenschaften,<br />
die an diesen dinglich Berechtigten, die Wasserberechtigten und die Bergwerksberechtigten.<br />
Die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung ist <strong>zu</strong> erteilen, wenn<br />
1. das Bauvorhaben dem Stand der Technik <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Einbringung des verfahrenseinleiten<strong>den</strong><br />
Antrages bei der Behörde unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung<br />
des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn<br />
und des Verkehrs auf der Eisenbahn entspricht,<br />
2. vom Bund, von <strong>den</strong> Ländern und von <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> wahr<strong>zu</strong>nehmende Interessen durch<br />
das Bauvorhaben nicht verletzt wer<strong>den</strong> oder im Falle des Vorliegens einer Verlet<strong>zu</strong>ng<br />
solcher Interessen der durch die Ausführung und Inbetriebnahme des Bauvorhabens<br />
entstehende Vorteil für die Öffentlichkeit größer ist als der Nachteil, der aus der Verlet<strong>zu</strong>ng<br />
dieser Interessen für die Öffentlichkeit durch die Ausführung und Inbetriebnahme des<br />
Bauvorhabens entsteht und<br />
3. eingewendete subjektiv öffentliche Rechte einer Partei nicht verletzt wer<strong>den</strong> oder im Falle<br />
einer Verlet<strong>zu</strong>ng eingewendeter subjektiv öffentlicher Rechte einer Partei dann, wenn der<br />
durch die Ausführung und Inbetriebnahme des Bauvorhabens entstehende Vorteil für die<br />
Öffentlichkeit größer ist als der Nachteil, der der Partei durch die Ausführung und<br />
Inbetriebnahme des Bauvorhabens entsteht.<br />
Vom Stand der Technik sind beantragte Abweichungen in Ausnahmefällen <strong>zu</strong>lässig, wenn mit<br />
Vorkehrungen die Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von<br />
Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn auf andere Weise<br />
gewährleistet wer<strong>den</strong> kann.<br />
Der Stand der Technik im Sinne des §9 EisbG ist der auf <strong>den</strong> einschlägigen wissenschaftlichen<br />
Erkenntnissen beruhende Entwicklungsstand fortschrittlicher technologischer <strong>Verfahren</strong>,<br />
Einrichtungen, Bau- und Betriebsweisen, deren Funktionstüchtigkeit erwiesen und erprobt ist. Bei<br />
der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere vergleichbare <strong>Verfahren</strong>, Einrichtungen,<br />
Bau- oder Betriebsweisen heran<strong>zu</strong>ziehen und die Verhältnismäßigkeit zwischen dem<br />
Aufwand für die nach der vorgesehenen Betriebsform erforderlichen technischen Maßnahmen und<br />
dem dadurch bewirkten Nutzen für die jeweils <strong>zu</strong> schützen<strong>den</strong> Interessen <strong>zu</strong> berücksichtigen. In<br />
<strong>den</strong> einzelnen Fachgebieten ist der Nachweis durch Hinweis auf <strong>den</strong> Entwicklungsstand, der<br />
erwiesenen und erprobten Funktionsfähigkeit von Teilkomponenten und der nationalen und<br />
europäischen Normung <strong>zu</strong> erbringen.<br />
2.3 Projektrelevante Fachgebiete<br />
Für die Beurteilung des gegenständlichen Projektes gemäß § 31a EisbG wur<strong>den</strong> mehrere Sachverständige<br />
für die jeweiligen Fachgebiete beauftragt.<br />
Die Gutachter gelten als Sachverständige gemäß Absatz 1 §31a EisbG, wenn Sie einen der<br />
Punkte gemäß § 31a Absatz 2 Z 1 bis 5 erfüllen. Dann dürfen Sie für die Erstattung des Gutachtens<br />
beauftrag wer<strong>den</strong>, wenn Sie nicht mit der Planung betraut waren und auch keine sonstigen<br />
Umstände vorliegen, die die Unbefangenheit oder Fachkunde in Zweifel ziehen. Von <strong>den</strong><br />
§31a-Gutachten Seite 6
Steirische Ostbahn<br />
Gutachtern wird hiermit auch ausdrücklich festgehalten, dass die Begutachtung des gegenständlichen<br />
Projektes in fachlicher Hinsicht weisungsfrei durchgeführt wurde.<br />
Fachbereich<br />
Koordination und<br />
Zusammenfassung<br />
Eisenbahnbautechnik<br />
inkl. konstruktiver<br />
Ingenieurbau<br />
Elektrotechnik<br />
Name<br />
HANDEL Christoph<br />
DI MBA<br />
BOHRN Johanna Ing.<br />
Firma/Institution<br />
arsenal research<br />
Straße<br />
Giefinggasse 2<br />
Ort<br />
1210 Wien<br />
SEDLACEK Walter DI arsenal research Giefinggasse 2 1210 Wien 2<br />
SCHEIDA Karl<br />
DI MSc<br />
Ziffer<br />
arsenal research Giefinggasse 2 1210 Wien 2<br />
Sicherungstechnik LIST Gerhard DI arsenal research Giefinggasse 2 1210 Wien 2<br />
Straßenverkehrstechnik<br />
Eisenbahnbetrieb CZERNY Alfred<br />
Hydrologie,<br />
Hydrogeologie,<br />
Wasserbautechnik<br />
und<br />
Grundwasserschutz<br />
BILEK Anton DI IGBK Krenngasse 9 8010 Graz 3<br />
H.S.H Czerny<br />
Ges.m.b.H<br />
arsenal research<br />
Erzherzog-Karl-<br />
Straße 146/4/32<br />
2<br />
1220 Wien 2<br />
BILEK Anton DI IGBK Krenngasse 9 8010 Graz 3<br />
Hochbautechnik SEDLACEK Walter DI arsenal research Radetzkystraße<br />
2<br />
1030 Wien 2<br />
Tabelle 1: Fachgebiete, Gutachter und Erfüllung der Vorausset<strong>zu</strong>ngen gem. § 31a (2) Z1 bis 5<br />
Legende Ziffer: Vorausset<strong>zu</strong>ngen gemäß § 31a (2):<br />
Ziffer 1. Anstalt des Bundes oder eines Bundeslandes,<br />
Ziffer 2. akkreditierte Stelle oder benannte Stelle<br />
im Rahmen des fachlichen Umfanges ihrer Akkreditierung,<br />
Ziffer 3. Ziviltechniker im Rahmen ihrer Befugnis<br />
Ziffer 4. Technische Büros – Ingenieurbüros im Rahmen ihrer Fachgebiete<br />
Ziffer 5. natürliche Personen, die für die Erstattung von Gutachten<br />
der erforderlichen Art im Allgemeinen beeidet sind<br />
2.4 Abgren<strong>zu</strong>ng der Fachgebiete<br />
Die Beurteilung der einzelnen Fachgebiete muss untereinander abgestimmt und abgegrenzt sein.<br />
Die Abgren<strong>zu</strong>ng der für das gegenständliche Projekt notwendigen Fachgebiete ist untenstehend<br />
angeführt.<br />
§31a-Gutachten Seite 7
Steirische Ostbahn<br />
2.4.1 Eisenbahnbautechnik inkl. konstruktiver Ingenieurbau<br />
Das Fachgebiet Eisenbahnbautechnik inklusive konstruktiver Ingenieurbau beinhaltet die<br />
Bewertung der Trassierung, der Fahrbahn, der Fahrbahnentwässerung und der konstruktiven<br />
Ingenieurbauten. Das Fachgebiet umfasst somit <strong>den</strong> Oberbau des Eisenbahnbaus sowie <strong>den</strong><br />
Unterbau, und die Abgren<strong>zu</strong>ng ergibt sich durch die Grenze des Unterbaus <strong>zu</strong>m Planum. Es<br />
wer<strong>den</strong> in diesem Fachgebiet ebenso die konstruktiven Begutachtungen von Bauwerken, wie <strong>zu</strong>m<br />
Beispiel Eisenbahnbrücken, Straßenbrücken und Stützmauern durchgeführt. Die Fahrbahnentwässerung<br />
beinhaltet nur die Entwässerung des Oberbaus, dessen genaue Grenzen sind oben<br />
festgelegt wor<strong>den</strong>. Die weitere Entwässerung der umliegen<strong>den</strong> und angrenzen<strong>den</strong> Flächen ist<br />
nicht Gegenstand dieses Fachgebiets.<br />
Der Bereich oberhalb der Fahrbahn wird durch das Lichtraumprofil bestimmt. Die Abgren<strong>zu</strong>ng<br />
nach oben erfolgt an der Schnittstelle <strong>zu</strong>m Lichtraumprofil für die Oberleitung. Seitlich vom<br />
Lichtraumprofil wird in diesem Fachgebiet der gesamte Verkehrsweg für Schienenfahrzeuge<br />
geprüft. Dies beinhaltet <strong>den</strong> Gefahrenraum, <strong>den</strong> Sicherheitsraum, <strong>den</strong> seitlichen Sicherheitsabstand,<br />
<strong>den</strong> Bedienungsraum sowie <strong>den</strong> Raumbedarf für Einrichtungen <strong>zu</strong>m Bewegen der<br />
Schienenfahrzeuge.<br />
2.4.2 Elektrotechnik<br />
Die Begutachtung bezieht sich auf die elektrischen Energieanlagen (50 Hz Versorgungen) des<br />
Einreichprojektes „Steirische Ostbahn – <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal mit Hst. Hart, <strong>Ausweichbahnh</strong>of<br />
Laßnitzthal und <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern-St.Margarethen“, wie im Einreichprojekt 2009<br />
dargestellt. Eine Traktionsstromversorgung wird nicht ausgeführt. Das Gutachten enthält die gem.<br />
§31a EisbG 57 geforderten Aussagen <strong>zu</strong>m Stand der Technik unter Berücksichtigung der<br />
Sicherheit und Ordnung der Betriebs der Eisenbahn, des Betriebs von Schienenfahrzeugen auf der<br />
Eisenbahn und der Verkehrs auf der Eisenbahn einschließlich der Anforderungen des<br />
Arbeitnehmerschutzes. Der Stand der Technik wird entsprechend §9b des EisbG. 57 i.d.g.F<br />
bewertet. Die für das Gutachten relevanten Entwurfsunterlagen wer<strong>den</strong> auf die Einhaltung der<br />
aktuellen Vorschriften und Normen hin untersucht. Neben dem Aspekt der elektrotechnischen<br />
Sicherheit wird auch die Bemessung der elektrischen Anlagen begutachtet. In Abgren<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>r<br />
Überprüfung des Bauentwurfs durch die benannte Stelle im Hinblick auf die Einhaltung der<br />
Interoperabilitätskriterien wird auf die dort behandelten Themen verwiesen. Das Gutachten<br />
untersucht nicht die Aussagen in Be<strong>zu</strong>g auf Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.<br />
Die Schnittstellen der Anlage sind auf der Versorgungsseite die Übergabestellen der Energieversorgungsunternehmen<br />
und die Schnittstelle <strong>zu</strong> <strong>den</strong> umliegen<strong>den</strong> und weiterführen<strong>den</strong><br />
Bahnsystemen der ÖBB. Bei der Beleuchtungstechnik bezieht sich das Gutachten auf die<br />
Bemessung und Ausfallssicherheit der Energieversorgung, sowie auf die entsprechende<br />
Ausleuchtung der Bahnsteige, Verkehrswege und Betriebsstätten. Weiters wird die allgemeine<br />
Energieversorgung und Energieverteilung auf ihre <strong>den</strong> Errichtungsbestimmungen entsprechende<br />
Ausführung hin beurteilt.<br />
2.4.3 Sicherungstechnik<br />
Die Begutachtung im Rahmen des Fachgebiets Sicherungstechnik bezieht sich auf die Zugsicherungs-<br />
und Telekommunikationsanlagen des Projekts, wie sie in <strong>den</strong> Unterlagen gemäß<br />
Punkt 2.5.1 dargestellt sind. Die sicherungstechnischen Anlagen <strong>zu</strong> benachbarten Sicherungsanlagen/Betriebsstellen<br />
wer<strong>den</strong> betrachtet, so wie sie in der Anlage <strong>zu</strong>m Technischen Bericht<br />
dargestellt sind.<br />
§31a-Gutachten Seite 8
Steirische Ostbahn<br />
2.4.4 Straßenverkehrstechnik<br />
Die Begutachtung bezieht sich auf die Umbaumaßnahmen und Neuerrichtungen im Bereich von<br />
Verkehrswegen und Park & Ride-Anlagen im Bereich des Projektsgebietes und erfolgt unter<br />
Berücksichtigung der be<strong>zu</strong>ghaben<strong>den</strong> Richtlinien und Normen <strong>zu</strong>r Erhaltung der Flüssigkeit und<br />
Sicherheit des Verkehrs.<br />
2.4.5 Hydrologie, Hydrogeologie, Wasserbautechnik und<br />
Grundwasserschutz<br />
Die Beutachtung bezieht sich auf die Maßnahmen <strong>zu</strong>r Oberflächenentwässerung der geplanten<br />
Projektsanlagen im Hinblick auf <strong>den</strong> richtigen Ansatz der Regenmengen, auf die Beurteilung der<br />
geplanten Ableiteinrichtungen sowie der Maßnahmen für die Einleitung dieser Wässer in<br />
entsprechende Gerinne. Wesentlich ist die Vermeidung negativer Auswirkungen auf Grundwasser<br />
und Oberflächengewässer sowie der Beeinträchtigung fremder Rechte.<br />
2.4.6 Eisenbahnbetrieb<br />
Die Beurteilung durch das Fachgebiet Eisenbahnbetrieb erfolgte u.a. unter Berücksichtigung der<br />
betriebsrelevanten und rechtlichen Grundlagen, Normen und Richtlinien und der Prämissen des<br />
Arbeitnehmerschutzes. Das „Gesamtsystem Schiene“ wurde hinsichtlich der Aspekte Betriebsführung<br />
und Betriebsabwicklung aufgrund des vorliegen<strong>den</strong> Bau- und Betriebsprogramms auf die<br />
<strong>zu</strong>künftige Verkehrswirksamkeit hin beurteilt. Die Begutachtung der Festlegungen der für einen<br />
<strong>zu</strong>künftigen Betrieb maßgeben<strong>den</strong> Rahmenbedingungen (z.B.: beabsichtigtes Produktionskonzept<br />
der Eisenbahnverkehrsunternehmen – Zugzahlen, -gattungen etc.; Ausgestaltung der freien<br />
Strecke und der Betriebsstellen) passierte unter der Vorgabe einer restriktionsfreien Betriebsführung<br />
auf einer Mischverkehrsstrecke. Der Ausrüstungsgrad der freien Strecke und der Betriebsstellen<br />
wurde <strong>den</strong> betrieblichen Anforderungen entsprechend für <strong>den</strong> Fahrdienst auf der freien<br />
Strecke und in <strong>den</strong> Betriebsstellen, der Sicherheit der Reisen<strong>den</strong>, Information der Reisen<strong>den</strong> und<br />
hinsichtlich der <strong>zu</strong>künftigen Anwendung für das Notfallmanagement, Instandhaltungsmanagement<br />
und Sicherheitsmanagement beurteilt. Die Prüfung der technischen Ausgestaltung einzelner Infrastrukturgewerke<br />
obliegt nicht der betrieblichen Zuständigkeit.<br />
2.4.7 Hochbautechnik<br />
Das Gutachten beinhaltet nur Aspekte des eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Auf<br />
allfällig erforderliche Genehmigungen nach anderen Gesetzen z.B. betreffend Errichtung von<br />
öffentlichen Verkehrsanlagen, Versickerung der Dachflächenwässer, Einleitung der Abwässer in<br />
<strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Kanal und Einleitungen wird hingewiesen und sind nicht Gegenstand ggst.<br />
Gutachtens.<br />
Weiters wird die Errichtung von allfälligen Parkplätzen sowie die Errichtung von öffentlichen<br />
Verkehrsanlagen (Umlegung Landes- und/oder Gemeindestrassen) in Verbindung mit allfälligen<br />
<strong>Verfahren</strong> der Flächenwidmung nicht im Gutachten berücksichtigt.<br />
§31a-Gutachten Seite 9
Steirische Ostbahn<br />
2.5 Grundlagen für die Gutachtenerstellung<br />
Die folgen<strong>den</strong> Unterlagen und Vorschriften wur<strong>den</strong> der § 31a-Begutachtung <strong>zu</strong>grunde gelegt:<br />
2.5.1 Einreichprojekt 2009<br />
Es sind die folgen<strong>den</strong> Unterlagen des Einreichprojektes Grundlage für die Beurteilung:<br />
<strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern-St. Margarethen<br />
Ordnungsnummer <br />
Versionsnummer<br />
Fertigstellu<br />
ngs-datum<br />
Inhalt Maßstab Größe<br />
[mm]/<br />
Seitenan<br />
zahl<br />
AL Allgemein / Sonstiges<br />
AL 1.0.0 00 08.05.2009 Inhaltsverzeichnis - 1 A4 Pirker & Visotschnig<br />
SP Streckenplanung<br />
SP 2.0.1 00 08.05.2009 EB-Bericht - 29 A4 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.2 00 08.05.2009 Übersichtskarte 1:5000<br />
1 A4 / 1<br />
A3<br />
Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.3 00 08.05.2009 Übersichtsplan 1:2000 920/297 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.4 00 08.05.2009 Lageplan 1:500 2520/297 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.5 00 08.05.2009 Regelprofile 1:50 2420/297 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.6 00 08.05.2009 Querprofile 1:100 2730/297 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.7 00 08.05.2009 Längenschnitt, Gleis 1<br />
1:1000/10<br />
0<br />
1350/360 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.8 00 08.05.2009 Längenschnitt, Gleis 3<br />
1:1000/10<br />
0<br />
1293/430 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.9 00 08.05.2009 Achsberechnung - 4 A4 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.10 00 08.05.2009 Geschriebener Längenschnitt - 9 A4 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.11 00 04.05.2009 Bericht Leit-und Sicherungstechnik - 20 A4 ÖBB Bau AG / ES-LS<br />
SP 2.0.12 00 08.05.2009 Bericht Energietechnik - 11 A4 ÖBB Bau AG / ES-ET<br />
SP 2.0.13 00 08.05.2009 Bericht Fernmeldetechnik - 4 A4<br />
ÖBB Bau AG / T-Kom<br />
Services<br />
GE Grundeinlöse Pirker & Visotschnig<br />
GE 3.0.1 00 08.05.2009 Grundeinlöseplan 1:500 2465/297 Pirker & Visotschnig<br />
GE 3.0.2 00 08.05.2009 Grundeinlöseverzeichnis -<br />
1 A4 / 1<br />
A3<br />
Pirker & Visotschnig<br />
GE 3.0.3 00 08.05.2009 Besitzerverzeichnis - 4 A4 Pirker & Visotschnig<br />
GE 3.0.4 00 08.05.2009 Bauverbotsverzeichnis - 3 A4 Pirker & Visotschnig<br />
SB Straßenbautechnische Unterlagen Pirker & Visotschnig<br />
SB 4.0.1 00 08.05.2009 Längenschnitt, Gemeindestraße Ost<br />
1:1000/10<br />
0<br />
814/297 Pirker & Visotschnig<br />
LT Lärmtechnische Untersuchung Rinderer & Partner<br />
LT 5.0.1 00 08.05.2009<br />
Schalltechnischer Bericht mit<br />
Fotodokumentation<br />
23 A4 Rinderer & Partner<br />
LT 5.0.2 00 08.05.2009 Schalltechnische Berechnungen 10 A4 Rinderer & Partner<br />
LT 5.0.3 00 08.05.2009 Immissionsplan M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />
LT 5.0.4 00 08.05.2009 Lärmkarte Bahnlärm Bestand Zeitraum Nacht M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />
LT 5.0.5 00 08.05.2009 Lärmkarte Bahnlärm Projekt Zeitraum Nacht M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />
LT 5.0.6 00 08.05.2009 Differenzlärmkarte Bahnlärm Zeitraum Nacht M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />
LT 5.0.7 00 08.05.2009 Lärmkarte Baulärm M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />
LT 5.0.8 00 08.05.2009 Lärmkarte P+R Parkplätze M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />
Planer<br />
GG Geotechnisches Gutachten BGG Consult<br />
GG 6.0.1 00 08.05.2009 Textband - 23 A4 BGG Consult<br />
GG 6.0.2 00 08.05.2009 Lageplan -Bo<strong>den</strong>aufschlüsse 1:1000<br />
1260 x<br />
297<br />
BGG Consult<br />
GG 6.0.3 00 08.05.2009 Aufschlussdarstellungen 1:100 13 A4 BGG Consult<br />
GG 6.0.4 00 08.05.2009 Bo<strong>den</strong>querprofile 1:200<br />
1175 x<br />
297<br />
BGG Consult<br />
GG 6.0.5 00 08.05.2009 Grundwasserganglinie - 2 A4 BGG Consult<br />
GG 6.0.6 00 08.05.2009<br />
Ergebnisse der bo<strong>den</strong>physikalischen<br />
Laboratoriumsuntersuchungen<br />
- 33 A4 BGG Consult<br />
GG 6.0.7 00 08.05.2009 Grundwasseranalyse - 2 A4 BGG Consult<br />
KI Konstruktiver Ingenieurbau Pirker & Visotschnig<br />
KI 7.0.1 00 08.05.2009 Durchlaßverlängerung Km 214.129 1:100 516/593 Pirker & Visotschnig<br />
§31a-Gutachten Seite 10
Steirische Ostbahn<br />
WB Wasserbauplanung<br />
WB 8.0.1 00 08.05.2009 Anlagen <strong>zu</strong> Fachbericht HW Raab 1:5000<br />
6 A4 / 8<br />
A3<br />
Hydroconsult<br />
WB 8.1.1 00 08.05.2009 Ein<strong>zu</strong>gsflächenplan 1:500 2520/297 Plank-Bachselten<br />
WB 8.1.2 00 08.05.2009<br />
Längenschnitt 1, Regenwasserkanal<br />
Bahnsteig<br />
1:1000/10<br />
0<br />
630/297 Plank-Bachselten<br />
WB 8.1.3 00 08.05.2009<br />
Längenschnitt 2, Verlegung<br />
Schmutzwasserkanal<br />
1:1000/10<br />
0<br />
630/297 Plank-Bachselten<br />
SF SFE-Planung Pirker & Visotschnig<br />
SF 9.0.1 00 08.05.2009 Lageplan SFE 1:500 3202/297<br />
Pirker & Visotschnig<br />
ÖBB Fachdienste<br />
HB Hochbau Hohensinn Architekt<br />
HB.10.0.1 00 08.05.2009 Bahnsteigdach und Wartekoje<br />
1:100 /<br />
1:500<br />
1100/540 Hohensinn Architekt<br />
SG<br />
Sicherheitskonzepte, SIGE, BauKG,<br />
Bauphasen, ...<br />
Rinderer & Partner<br />
SG 11.0.1 00 08.05.2009 Grobbauphasen 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />
SG 11.0.2 00 08.05.2009 Sicherheits-und Gesundheitsschutzdokument - 24 A4 Rinderer & Partner<br />
SG 11.0.3 00 08.05.2009 Unterlagen für spätere Arbeiten - 20 A4 Rinderer & Partner<br />
ES Erschütterungstechnische Untersuchung iC-Group<br />
ES 12.0.1 00 08.05.2009 Technischer Bericht -Anhang<br />
8 A4 / 2,5<br />
A3<br />
iC-Group<br />
<strong>Ausweichbahnh</strong>of Lassnitzthal<br />
Ordnungsnummer <br />
Versionsnummer<br />
Fertigstellu<br />
ngs-datum<br />
Inhalt Maßstab Größe<br />
[mm]/<br />
Seitenan<br />
zahl<br />
AL Allgemein / Sonstiges<br />
AL 1.0.0 00 08.05.2009 Inhaltsverzeichnis - 1 A4 Pirker & Visotschnig<br />
SP Streckenplanung Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.1 00 08.05.2009 EB-Bericht - 40 A4 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.2 00 08.05.2009 Übersichtskarte 1:5000<br />
1 A4 / 1<br />
A3<br />
Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.3 00 08.05.2009 Übersichtsplan 1:2000 970/297 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.4 00 08.05.2009 Lageplan 1:500 2800/410 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.5 00 08.05.2009 Regelprofile 1:50 1120/520 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.6 00 08.05.2009 Querprofile 1:100 3100/400 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.7 00 08.05.2009 Längenschnitt, Gleis 1<br />
1:1000/10<br />
0<br />
1470/540 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.8 00 08.05.2009 Längenschnitt, Gleis 2<br />
1:1000/10<br />
0<br />
1290/540 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.9 00 08.05.2009 Weichenlängenschnitt W151 1:1000/10 580/625 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.10 00 08.05.2009 Achsberechnung - 4 A4 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.11 00 08.05.2009 Geschriebener Längenschnitt - 3 A4 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.12 00 04.05.2009 Bericht Leit-und Sicherungstechnik - 19 A4 ÖBB Bau AG / ES-LS<br />
SP 2.0.13 00 08.05.2009 Bericht Energietechnik - 13 A4 ÖBB Bau AG / ES-ET<br />
SP 2.0.14 00 08.05.2009 Bericht Fernmeldetechnik - 4 A4<br />
ÖBB Bau AG / T-Kom<br />
Services<br />
GE Grundeinlöse Pirker & Visotschnig<br />
GE 3.0.1 00 08.05.2009 Grundeinlöseplan 1:500 2865/410 Pirker & Visotschnig<br />
GE 3.0.2 00 08.05.2009 Grundeinlöseverzeichnis -<br />
1 A4 / 1<br />
A3<br />
Pirker & Visotschnig<br />
GE 3.0.3 00 08.05.2009 Besitzerverzeichnis - 4 A4 Pirker & Visotschnig<br />
GE 3.0.4 00 08.05.2009 Bauverbotsverzeichnis - 4 A4 Pirker & Visotschnig<br />
GE 3.0.5 00 08.05.2009 Rodungsplan 1:500 962/297 Pirker & Visotschnig<br />
GE 3.0.6 00 08.05.2009 Rodungsverzeichnis - 2 A4 Pirker & Visotschnig<br />
SB Straßenbautechnische Unterlagen Pirker & Visotschnig<br />
- - -<br />
LT Lärmtechnische Untersuchung Rinderer & Partner<br />
LT 5.0.1 00 08.05.2009<br />
Schalltechnischer Bericht mit<br />
Fotodokumentation<br />
26 A4 Rinderer & Partner<br />
LT 5.0.2 00 08.05.2009 Schalltechnische Berechnungen 14 A4 Rinderer & Partner<br />
LT 5.0.3 00 08.05.2009 Immissionsplan M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />
LT 5.0.4 00 08.05.2009 Lärmkarte Bahnlärm Bestand Zeitraum Nacht M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />
LT 5.0.5 00 08.05.2009 Lärmkarte Bahnlärm Projekt Zeitraum Nacht M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />
LT 5.0.6 00 08.05.2009 Differenzlärmkarte Bahnlärm Zeitraum Nacht M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />
LT 5.0.7 00 08.05.2009 Lärmkarte Baulärm M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />
Planer<br />
§31a-Gutachten Seite 11
Steirische Ostbahn<br />
LT 5.0.8 00 08.05.2009 Lärmkarte P+R Parkplätze M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />
GG Geotechnisches Gutachten BGG Consult<br />
GG 6.0.1 00 08.05.2009 Textband - 25 A4 BGG Consult<br />
GG 6.0.2 00 08.05.2009 Lageplan -Bo<strong>den</strong>aufschlüsse 1:1000<br />
1260 x<br />
297<br />
BGG Consult<br />
GG 6.0.3 00 08.05.2009 Aufschlussdarstellungen 1:100 25 A4 BGG Consult<br />
GG 6.0.4 00 08.05.2009 Bo<strong>den</strong>querprofile 1:200<br />
1680 x<br />
297<br />
BGG Consult<br />
GG 6.0.5 00 08.05.2009 Grundwasserganglinien - 3 A4 BGG Consult<br />
GG 6.0.6 00 08.05.2009<br />
Ergebnisse der bo<strong>den</strong>physikalischen<br />
Laboratoriumsuntersuchungen<br />
- 36 A4 BGG Consult<br />
GG 6.0.7 00 08.05.2009 Grundwasseranalyse - 2 A4 BGG Consult<br />
KI Konstruktiver Ingenieurbau Pirker & Visotschnig<br />
KI 7.0.1 00 08.05.2009 Vorstatik - 79 A4 Pirker & Visotschnig<br />
WB Wasserbauplanung Plank-Bachselten<br />
WB 8.0.1 00 08.05.2009 Ein<strong>zu</strong>gsflächenplan 1:500 2425/297 Plank-Bachselten<br />
WB 8.0.2 00 08.05.2009 Längenschnitte, Regenwasserkanal<br />
1:1000/10<br />
0<br />
840/297 Plank-Bachselten<br />
SF SFE-Planung<br />
SF 9.0.1 00 08.05.2009 Lageplan SFE 1:500 3030/410<br />
Pirker & Visotschnig<br />
ÖBB Fachdienste<br />
HB Hochbau Hohensinn Architekt<br />
HB 10.0.1 00 08.05.2009<br />
Übergangssteg, Bahnsteigdach und<br />
Wartekoje<br />
1:100 /<br />
1:500<br />
2000/700 Hohensinn Architekt<br />
SG<br />
Sicherheitskonzepte, SIGE, BauKG,<br />
Bauphasen, ...<br />
Rinderer & Partner<br />
SG 11.0.1 00 08.05.2009 Grobbauphasen 1:2000 840/488 Rinderer & Partner<br />
SG 11.0.2 00 08.05.2009 Sicherheits-und Gesundheitsschutzdokument - 25 A4 Rinderer & Partner<br />
SG 11.0.3 00 08.05.2009 Unterlagen für spätere Arbeiten - 23 A4 Rinderer & Partner<br />
ES Erschütterungstechnische Untersuchung iC-Group<br />
ES 12.0.1 00 08.05.2009 Technischer Bericht -Anhang<br />
29 A4 /<br />
4,5 A3<br />
iC-Group<br />
<strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal<br />
Ordnungsnummer <br />
Versionsnummer<br />
Fertigstellu<br />
ngs-datum<br />
Inhalt Maßstab Größe<br />
[mm]/<br />
Seitenan<br />
zahl<br />
AL Allgemein / Sonstiges<br />
AL 1.0.0 00 08.05.2009 Inhaltsverzeichnis - 1 A4 Pirker & Visotschnig<br />
SP Streckenplanung<br />
SP 2.0.1 00 08.05.2009 EB-Bericht - 40 A4 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.2 00 08.05.2009 Übersichtskarte 1:5000 1 A3 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.3 00 08.05.2009 Übersichtsplan 1:2000 876/297 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.4 00 08.05.2009 Lageplan 1:500 2400/758 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.5 00 08.05.2009 Regelprofile 1:50 1518/297 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.6 00 08.05.2009 Querprofile 1:100 3298/594 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.7 00 08.05.2009 Längenschnitt, Gleis 1<br />
1:1000/10<br />
0<br />
1448/442 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.8 00 08.05.2009 Längenschnitt, Gleis 2<br />
1:1000/10<br />
0<br />
1228/430 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.9 00 08.05.2009 Weichenlängenschnitt W151 1:1000/10 618/668 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.10 00 08.05.2009 Weichenlängenschnitt W101 1:1000/10 635/569 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.11 00 08.05.2009 Achsberechnung - 5 A4 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.12 00 08.05.2009 Geschriebener Längenschnitt - 13 A4 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.13 00 04.05.2009 Bericht Leit-und Sicherungstechnik - 11 A4 ÖBB Bau AG / ES-LS<br />
SP 2.0.14 00 08.05.2009 Bericht Energietechnik - 9 A4 ÖBB Bau AG / ES-ET<br />
SP 2.0.15 00 08.05.2009 Bericht Fernmeldetechnik - 4 A4<br />
ÖBB Bau AG / T-Kom<br />
Services<br />
GE Grundeinlöse Pirker & Visotschnig<br />
GE 3.0.1 00 08.05.2009 Grundeinlöseplan 1:500 2400/758 Pirker & Visotschnig<br />
GE 3.0.2 00 08.05.2009 Grundeinlöseverzeichnis -<br />
1 A4 / 1<br />
A3<br />
Pirker & Visotschnig<br />
GE 3.0.3 00 08.05.2009 Besitzerverzeichnis - 6 A4 Pirker & Visotschnig<br />
GE 3.0.4 00 08.05.2009 Bauverbotsverzeichnis - 3 A4 Pirker & Visotschnig<br />
GE 3.0.5 00 08.05.2009 Rodungsplan 1:500 630/297 Pirker & Visotschnig<br />
GE 3.0.6 00 08.05.2009 Rodungsverzeichnis - 2 A4 Pirker & Visotschnig<br />
Planer<br />
§31a-Gutachten Seite 12
Steirische Ostbahn<br />
SB Straßenbautechnische Unterlagen<br />
- - -<br />
LT Lärmtechnische Untersuchung Rinderer & Partner<br />
LT 5.0.1 00 08.05.2009<br />
Schalltechnischer Bericht mit<br />
Fotodokumentation<br />
25 A4 Rinderer & Partner<br />
LT 5.0.2 00 08.05.2009 Schalltechnische Berechnungen A4 Rinderer & Partner<br />
LT 5.0.3 00 08.05.2009 Immissionsplan M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />
LT 5.0.4 00 08.05.2009 Lärmkarte Bahnlärm Bestand Zeitraum Nacht M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />
LT 5.0.5 00 08.05.2009 Lärmkarte Bahnlärm Projekt Zeitraum Nacht M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />
LT 5.0.6 00 08.05.2009 Differenzlärmkarte Bahnlärm Zeitraum Nacht M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />
LT 5.0.7 00 08.05.2009 Lärmkarte Baulärm M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />
GG Geotechnisches Gutachten BGG Consult<br />
GG 6.0.1 00 08.05.2009 Textband - 23 A4 BGG Consult<br />
GG 6.0.2 00 08.05.2009 Lageplan -Bo<strong>den</strong>aufschlüsse 1:1000<br />
1260 x<br />
420<br />
BGG Consult<br />
GG 6.0.3 00 08.05.2009 Aufschlussdarstellungen 1:100 17 A4 BGG Consult<br />
GG 6.0.4 00 08.05.2009 Bo<strong>den</strong>querprofile 1:200<br />
1470 x<br />
297<br />
BGG Consult<br />
GG 6.0.5 00 08.05.2009<br />
Ergebnisse der bo<strong>den</strong>physikalischen<br />
Laboratoriumsuntersuchungen<br />
- 16 A4 BGG Consult<br />
KI Konstruktiver Ingenieurbau<br />
- - -<br />
WB Wasserbauplanung Plank-Bachselten<br />
WB 8.0.1 00 08.05.2009 Ein<strong>zu</strong>gsflächenplan 1:500 2310/594 Plank-Bachselten<br />
WB 8.0.2 00 08.05.2009 Längenschnitte, Regenwasserkanäle<br />
1:1000/10<br />
0<br />
630/297 Plank-Bachselten<br />
SF SFE-Planung Pirker & Visotschnig<br />
SF 9.0.1 00 08.05.2009 Lageplan SFE 1:500 2672/758<br />
Pirker & Visotschnig<br />
ÖBB Fachdienste<br />
HB Hochbau<br />
- - -<br />
SG<br />
Sicherheitskonzepte, SIGE, BauKG,<br />
Bauphasen, ...<br />
Rinderer & Partner<br />
SG 11.0.1 00 08.05.2009 Grobbauphasen 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />
SG 11.0.2 00 08.05.2009 Sicherheits-und Gesundheitsschutzdokument - 20 A4 Rinderer & Partner<br />
SG 11.0.3 00 08.05.2009 Unterlagen für spätere Arbeiten - 20 A4 Rinderer & Partner<br />
ES Erschütterungstechnische Untersuchung iC-Group<br />
ES 12.0.1 00 08.05.2009 Technischer Bericht -Anhang<br />
41 A4/ 4,5<br />
A3<br />
iC-Group<br />
Haltestelle Hart bei Graz<br />
Ordnungsnummer <br />
Versionsnummer<br />
Fertigstellu<br />
ngs-datum<br />
Inhalt Maßstab Größe<br />
[mm]/<br />
Seitenan<br />
zahl<br />
AL Allgemein / Sonstiges<br />
AL 1.0.0 00 08.05.2009 Inhaltsverzeichnis - 1 A4<br />
SP Streckenplanung<br />
SP 2.0.1 00 08.05.2009 EB-Bericht - A4 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.2 00 08.05.2009 Übersichtskarte 1:5000 1 A3 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.3 00 08.05.2009 Übersichtsplan 1:2000 565/297 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.4 00 08.05.2009 Lageplan 1:500 1200/297 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.5 00 08.05.2009 Regelprofile 1:50 980/297 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.6 00 08.05.2009 Querprofile 1:100 1400/445 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.7 00 08.05.2009 Längenschnitt, Gleis Bestand<br />
1:1000/10<br />
0<br />
830/425 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.8 00 08.05.2009 Achsberechnung - 1 A4 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.9 00 08.05.2009 Geschriebener Längenschnitt - 1 A4 Pirker & Visotschnig<br />
SP 2.0.10 00 08.05.2009 Bericht Energietechnik - 20 A4 ÖBB Bau AG / ES-ET<br />
SP 2.0.11 00 08.05.2009 Bericht Fernmeldetechnik - 4 A4<br />
ÖBB Bau AG / T-Kom<br />
Services<br />
GE Grundeinlöse Pirker & Visotschnig<br />
GE 3.0.1 00 08.05.2009 Grundeinlöseplan 1:500 1200/297 Pirker & Visotschnig<br />
GE 3.0.2 00 08.05.2009 Grundeinlöseverzeichnis -<br />
1 A4 / 1<br />
A3<br />
Pirker & Visotschnig<br />
Planer<br />
§31a-Gutachten Seite 13
Steirische Ostbahn<br />
GE 3.0.3 00 08.05.2009 Besitzerverzeichnis - 4 A4 Pirker & Visotschnig<br />
SB Straßenbautechnische Unterlagen Pirker & Visotschnig<br />
SB 4.0.1 00 08.05.2009 Längenschnitt, Reinhard-Machold-Straße<br />
1:1000/10<br />
0<br />
610/450 Pirker & Visotschnig<br />
LT Lärmtechnische Untersuchung Rinderer & Partner<br />
LT 5.0.1 00 08.05.2009<br />
Schalltechnischer Bericht mit<br />
Fotodokumentation<br />
23 A4 Rinderer & Partner<br />
LT 5.0.2 00 08.05.2009 Schalltechnische Berechnungen 4 A4 Rinderer & Partner<br />
LT 5.0.3 00 08.05.2009 Immissionsplan M 1:1000 840/297 Rinderer & Partner<br />
LT 5.0.4 00 08.05.2009 Lärmkarte Bahnlärm Bestand Zeitraum Nacht M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />
LT 5.0.5 00 08.05.2009 Lärmkarte Bahnlärm Projekt Zeitraum Nacht M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />
LT 5.0.6 00 08.05.2009 Differenzlärmkarte Bahnlärm Zeitraum Nacht M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />
LT 5.0.7 00 08.05.2009 Lärmkarte Baulärm M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />
LT 5.0.8 00 08.05.2009 Lärmkarte P+R Parkplätze M 1:2000 840/297 Rinderer & Partner<br />
GG Geotechnisches Gutachten BGG Consult<br />
GG 6.0.1 00 08.05.2009 Textband - 23 A4 BGG Consult<br />
GG 6.0.2 00 08.05.2009 Lageplan -Bo<strong>den</strong>aufschlüsse 1:1000 840 x 297 BGG Consult<br />
GG 6.0.3 00 08.05.2009 Aufschlussdarstellungen 1:100 8 A4 BGG Consult<br />
GG 6.0.4 00 08.05.2009 Bo<strong>den</strong>querprofile 1:200 840 x 297 BGG Consult<br />
GG 6.0.5 00 08.05.2009 Grundwasserganglinie - 2 A4 BGG Consult<br />
GG 6.0.6 00 08.05.2009<br />
Ergebnisse der bo<strong>den</strong>physikalischen<br />
Laboratoriumsuntersuchungen<br />
- 23 A4 BGG Consult<br />
GG 6.0.7 00 08.05.2009 Grundwasseranalyse - 2 A4 BGG Consult<br />
KI Konstruktiver Ingenieurbau Pirker & Visotschnig<br />
KI 7.0.1 00 08.05.2009 Stützmauern 1:100 1260/594 Pirker & Visotschnig<br />
KI 7.0.2 00 08.05.2009 Vorstatik - 99 A4 Pirker & Visotschnig<br />
WB Wasserbauplanung Plank-Bachselten<br />
WB 8.0.1 00 08.05.2009 Ein<strong>zu</strong>gsflächenplan 1:500 1200/297 Plank-Bachselten<br />
WB 8.0.2 00 08.05.2009 Querprofil, Sicker-Retentionsmulde 1:100 630/297 Plank-Bachselten<br />
WB 8.0.3 00 08.05.2009 Längenschnitte, Regenwasserkanal<br />
1:1000/10<br />
0<br />
630/297 Plank-Bachselten<br />
SF SFE-Planung Pirker & Visotschnig<br />
SF 9.0.1 00 08.05.2009 Lageplan SFE 1:500 1200/297 Pirker & Visotschnig<br />
HB Hochbau Hohensinn Architekt<br />
HB 10.0.1 00 08.05.2009<br />
Übergangssteg, Bahnsteigdach und<br />
Wartekoje<br />
1:100/1:5<br />
00<br />
1500x700 Hohensinn Architekt<br />
SG<br />
Sicherheitskonzepte, SIGE, BauKG,<br />
Bauphasen, ...<br />
Rinderer & Partner<br />
SG 11.0.1 00 08.05.2009 Grobbauphasen 1:2000 840/403 Rinderer & Partner<br />
SG 11.0.2 00 08.05.2009 Sicherheits-und Gesundheitsschutzdokument - 25 A4 Rinderer & Partner<br />
SG 11.0.3 00 08.05.2009 Unterlagen für spätere Arbeiten - 23 A4 Rinderer & Partner<br />
ES Erschütterungstechnische Untersuchung iC-Group<br />
ES 12.0.1 00 08.05.2009 Technischer Bericht -Anhang A4 / 2 A3 iC-Group<br />
2.5.2 Rechtliche Grundlagen, Normen, Richtlinien<br />
• Eisenbahngesetz 1957 idF BGBl. I Nr. 125/2006 (EisbG), in Kraft getreten mit 27. Juli 2006<br />
• Eisenbahnverordnung 2003 (EisbVO 2003) über <strong>den</strong> Bau, <strong>den</strong> Betrieb und die Organisation<br />
von Eisenbahnen i.d.F. vom 19.11.2008<br />
• Eisenbahn - Kreu<strong>zu</strong>ngsverordnung (EKVO)<br />
• Eisenbahn-Bauentwurfsverordnung (EBEV) vom 15. April 2008<br />
• Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung (EisbBBV) vom 19.11.2008<br />
• Verordnung geringfügiger Baumaßnahmen 2004 (VgB 2004)<br />
• Bauproduktengesetz (BauPG)<br />
• Bauarbeiten-Koordinationsgesetz (BauKG)<br />
2.5.3 Arbeitnehmerschutz<br />
• Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr (AVO-Verkehr) vom 13. November 2006,<br />
BGBl. II Nr. 422/2006<br />
• Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV),<br />
§31a-Gutachten Seite 14
Steirische Ostbahn<br />
BGBl. II Nr. 384/1999 idgF 536/ 2006<br />
• Arbeitsstättenverordnung (AstV), BGBI. Nr. 368/1998<br />
• ArbeitnehmerInnensschutzgesetz (AschG), BGBl. I Nr. 450/1994, idgF 13/2007<br />
• Schwerpunktkonzept aus Sicht des Arbeitnehmerschutzes für Eisenbahnanlagen,<br />
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, Stand 1.9.2007 (R 10)<br />
• Richtlinie für <strong>den</strong> Arbeitnehmerschutz bei <strong>den</strong> ÖBB, R8 (ÖBB 40) Stand September 2006<br />
• Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT), BGBl. II Nr. 309/2004 idgF 140/2005<br />
• Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF), BGBl. Nr. 240/1991 idgF BGBl Nr. II. 57/2000<br />
• Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) hinsichtlich der Unterlage für spätere Arbeiten,<br />
BGBl. I Nr. 37/1999, idgF 154/2006<br />
• Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV), BGBI. Nr. 218/1983 idgF 77/2007<br />
• Kennzeichnungsverordnung (KennV) BGBI. II Nr. 101/1997<br />
• Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO), BGBl. II Nr.<br />
478/1996 idgF 53/1997<br />
• Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), BGBl. II Nr. 164/2000 idgF 309/2004<br />
• Elektroschutzverordnung (ESV 2003) BGBI. II Nr. 424/2003<br />
• Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (VAIG 1994) idgF<br />
2.5.4 Eisenbahnbautechnik inkl. konstruktiver Ingenieurbau<br />
• Richtlinien für das Entwerfen von Bahnanlagen, Hochleistungsstrecken, HL-AG, ÖBB und<br />
BEG, Wien, Mai 2002 (HL-RL)<br />
• RVE 03.01.00 Niveaufreie Bahnsteig<strong>zu</strong>gänge<br />
• RVE 05.00.01 Linienführung von Gleisen (Stand: 01.06.2006)<br />
• RVE 05.00.02 Bettungsquerschnitte für Schotteroberbau (Stand: 01.11.2006)<br />
• DV B 54 An<strong>zu</strong>wen<strong>den</strong>de Oberbauformen<br />
• DV B 53 Gestaltung von Oberbauanlagen<br />
• DV B 52 Oberbau – Technische Grundsätze<br />
• DV B 51 Oberbauvorschrift<br />
• ÖBB – ZOV Zusatzbestimmungen <strong>zu</strong>r Oberbauvorschrift<br />
• DV B 50 Pkt. 13 Bahnsteige<br />
• DV B 50 Teil 2 Linienführung von Gleisen<br />
• ÖBB – Regelplanung<br />
• B45 Technische Richtlinien für Eisenbahnbrücken, Bahnüberbrückungen und verwandte<br />
Bauwerke<br />
• ÖNORM B 4000 sowie die in ÖNORM B 4000 angeführten Normen des konstruktiven<br />
Ingenieurbaus wie insbesondere ÖNORM B 4015, ÖNORM B 4014, ÖNORM B 4700, ÖNORM<br />
B 4701, ÖNORM B 4710, ÖNORM B 4300, ÖNORM B 4435-1 ohne B 4002 und 4003<br />
• ÖNORM B 1600 ff. (barrierefreie Gestaltung)<br />
• ÖNORM EN 1990 – ÖNORM EN 1999 (europäische Normen des konstruktiven Ingenieurbaus)<br />
jeweils unter Berücksichtigung der nationalen Anwendungsdokumente der Reihe ÖNORM B<br />
1990<br />
• ÖNORM B 3800, ÖNORM EN 13501<br />
2.5.5 Elektrotechnik<br />
• Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen, Normalisierung und Typisierung auf dem Gebiete<br />
der Elektrotechnik (Elektrotechnikgesetz 1992 - ETG 1992),BGBl. I Nr. 136/2001<br />
• Elektrotechnikverordnung 2002 - ETV 2002 BGBl. II Nr. 222/2002 in der Fassung BGBl. II Nr.<br />
33/2006<br />
§31a-Gutachten Seite 15
Steirische Ostbahn<br />
• ÖVE / ÖNORM EN 50119:2001 Bahnanwendungen – Ortsfeste Anlagen – Oberleitungen für<br />
<strong>den</strong> elektrischen Zugbetrieb<br />
• ÖVE EN 50122-1:1997 Bahnanwendungen – Ortsfeste Anlagen – Teil 1: Schutzmaßnahmen in<br />
Be<strong>zu</strong>g auf elektrische Sicherheit und Erdung<br />
• ÖVE / ÖNORM E 8001-1:2000 Errichtung von elektrischen Anlagen mit Nennspannungen bis<br />
~1000 V und =1500 V – Teil 1: Begriffe und Schutz gegen elektrischen Schlag<br />
(Schutzmaßnahmen) (seit 2002-06-14 verbindlich)<br />
• ÖVE / ÖNORM E 8002 Reihe: Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgungen in<br />
baulichen Anlagen für Menschenansammlungen<br />
• ÖVE / ÖNORM E 8001-4-95: 2008 Errichtung von elektrischen Anlagen mit Nennspannungen<br />
bis AC 1000 V und DC 1500 V – Teil 4-95: Aufzüge<br />
• ÖVE / ÖNORM E 8014 - Reihe: Errichtung von Erdungsanlagen für elektrische Anlagen mit<br />
Nennspannungen bis AC 1000 V und DC 1500V<br />
• ÖVE / ÖNORM EN 50272- Reihe Sicherheitsanforderungen für Batterien und Batterieanlagen<br />
• ÖVE / ÖNORM E 8383:2000-03-01 Starkstromanlagen mit Nennwechselspannung über 1 kV<br />
(seit 2002-06-14 verbindlich)<br />
• ÖVE / ÖNORM E 8049-1:2001-07-01 Blitzschutz baulicher Anlagen, Teil 1: Allgemeine<br />
Grundsätze (seit 2002-06-14 verbindlich, Ersatz für ÖVE-E49/1988)<br />
• ÖVE / ÖNORM EN 62305-Reihe: 2008 Blitzschutz<br />
• ÖVE L 20:1998-06 Verlegung von Energie-, Steuer- und Messkabeln (Ersatz für ÖVE L<br />
20/1987)<br />
• ÖVE / ÖNORM E 8111:2002-09-01 Errichtung von Starkstromfreileitungen über AC 1 kV bis<br />
AC 45 kV (Ersatz für ÖVE-L 11/1979 + L11a/1980 + L 11b/1982 +L 11c/1983 + L 11d/1986 + L<br />
11e:1997-11 + E 8111/A6:1999-12-01)<br />
• ÖNORM EN 40 Lichtmaste<br />
• ÖNORM E 2790 Elektroinstallationen – Erdungsanlagen – Fundamenterder<br />
• ÖNORM EN 12464-1 Beleuchtung von Arbeitsstätten Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen<br />
• ÖNORM EN 12464-2 Beleuchtung von Arbeitsstätten Teil 2: Arbeitsplätze im Freien<br />
• ÖVE / ÖNORM E 8850: 2006 Vornorm, Elektrische, magnetische und elektromagnetische<br />
Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz – Beschränkung der Exposition von<br />
Personen<br />
• TAEV Technische Anschlussbedingungen für <strong>den</strong> Anschluss an öffentliche Versorgungsnetze<br />
mit Betriebsspannungen bis 1000 V und Erläuterung der einschlägigen Vorschriften.<br />
• TRET 0702 Beleuchtung von Bahnanlagen (Richtlinie für Kun<strong>den</strong>bereiche)<br />
• TRET 0703 Beleuchtung von Bahnanlagen (Richtlinie für betriebliche Bereiche)<br />
2.5.6 Sicherungstechnik<br />
• CENELEC EN 50126:1999, „Railway applications – The specification and demonstration of<br />
Reliability, Availability, Maintainability and Safety (RAMS)“, September 1999<br />
• CENELEC EN 50129:2003, „Railway applications – Safety related electronic systems for<br />
signalling“, February 2003<br />
2.5.7 Straßenverkehrstechnik<br />
• BStG – Bundesstraßengesetz 1971, idgF<br />
• StVO – Straßenverkehrsordnung 1960, idgF<br />
• RVS – Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen, Österreichische<br />
Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr<br />
• RVS 03.02.12 Nicht motorisierter Verkehr; Fußgängerverkehr (Stand: 01.08.2004)<br />
• RVS 03.02.13 Nicht motorisierter Verkehr; Radverkehr (Stand: 01.06.2001)<br />
§31a-Gutachten Seite 16
Steirische Ostbahn<br />
• RVS 03.03.21 Trassierung; Räumliche Linienführung (Stand: 01.06. 2001)<br />
• RVS 03.03.23 Trassierung; Linienführung (Stand: 13.03. 2001)<br />
• RVS 03.03.31 Querschnitte; Querschnittselemente Freilandstraßen; Verkehrs- und Lichtraum<br />
(Stand: 15.04.2005)<br />
• RVS 03.04.12 Stadtstraßen; Stadtstraßenquerschnitte; Querschnittsgestaltung von Innerortsstraßen<br />
(Stand: 01.01.2001)<br />
• RVS 03.03.81 Ländliche Straßen und Wege (Stand: 01.09.1992)<br />
2.5.8 Eisenbahnbetrieb<br />
• DV V2 – Signalvorschrift<br />
• DV V3 – Betriebsvorschrift<br />
• ZSB – Zusatzbestimmungen <strong>zu</strong>r Signal- und <strong>zu</strong>r Betriebsvorschrift<br />
• EL 52 – Elektrobetriebsvorschrift (Ausgabe für <strong>den</strong> Betriebsdienst)<br />
• DV M26 – Bremsvorschrift<br />
• DV M22 – Dienst auf Triebfahrzeugen<br />
• ÖBB 40 – Richtlinie für <strong>den</strong> Arbeitnehmerschutz bei <strong>den</strong> ÖBB<br />
2.5.9 Hydrologie, Hydrogeologie, Wasserbautechnik und<br />
Grundwasserschutz<br />
• DIN 1055 Teil 2 Lastannahmen für Bauten; Bo<strong>den</strong>kenngrößen, Wichte, Reibungswinkel,<br />
Kohäsion, Wandreibungswinkel<br />
• DIN 4128 Verpreßpfähle (Ortbeton- und Verbundpfähle) mit kleinen Durch- Messern;<br />
Herstellung, Bemessung und <strong>zu</strong>lässige Belastung<br />
• DIN EN 14199 Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) – Pfähle<br />
mit kleinen Durchmessern (Mikropfähle)<br />
• ÖNORM B 2205 Erdarbeiten – Werkvertragsnorm<br />
• Wasserrechtsgesetz, BGBl. 215/1959 i. d. g. F.<br />
• RIWA-T (Richtlinien für die Bundeswasserbauverwaltung – technischer Bereich) gemäß §3<br />
Abs. 2 WBFG i.d.g.F.<br />
• Leitfa<strong>den</strong> „Berechnung der Entwässerungsanlagen von Bahntrassen“, Bundesministerium für<br />
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft<br />
• Regelblattentwurf für die Ausgestaltung von Versitzbecken im Zusammenhang mit einer<br />
geordneten Bahndammentwässerung, Österreichische Bundesbahnen<br />
• ÖNORM B 2506-1 Regenwasser-Sickeranlagen für Abläufe von Dachflächen und befestigten<br />
Flächen<br />
• ATV-DVWK-A 138 Planung, Bau und Betrieb von Anlagen <strong>zu</strong>r Versickerung von<br />
Niederschlagswasser<br />
•<br />
• ÖNORM B 4400 Erd- und Grundbau; Bo<strong>den</strong>klassifikation für bautechnische Zwecke und<br />
Metho<strong>den</strong> <strong>zu</strong>m Erkennen von Bo<strong>den</strong>gruppen<br />
• ÖNORM B 4435-1 Erd- und Grundbau – Flächengründungen – Teil 1: Berechnung der<br />
Tragfähigkeit bei einfachen Verhältnissen<br />
• ÖNORM B 4435-2 Erd- und Grundbau – Flächengründungen – EUROCODE-nahe<br />
Berechnungen der Tragfähigkeit<br />
2.5.10 Hochbautechnik<br />
• Planung von Anlagen für <strong>den</strong> öffentlichen Personennahverkehr: ÖNORM B 4970<br />
§31a-Gutachten Seite 17
Steirische Ostbahn<br />
• Statik und Konstruktion: Reihe ÖNORM EN 199x sowie die <strong>zu</strong>gehörigen nationalen<br />
Anwenderdokumente der Reihe ÖNORM B 199x; ÖNORM ENV 1090 (alle Teile) (Ausführung<br />
von Stahltragwerken), ÖNORM ENV 13670-1 (Ausführung von Betontragwerken)<br />
• Barrierefreie Gestaltung: ÖNORM B 1600, ÖNORM B 1603<br />
• Verglasungen (ausgenommen Auf<strong>zu</strong>g): ÖNORM B 3710, ÖNORM B 3716 (glasstatische<br />
Bemessung)<br />
• Treppen: ÖNORM B 5371, ÖNORM B 5372<br />
• Rolltreppen und Aufzüge: die in der ASV verbindlich erklärten Normen (z.B. ÖNORM EN 81<br />
(alle Teile), ÖNORM B 2450) sowie ÖNORM EN 115; ÖNORM B 2458; ÖNORM B 2459<br />
• Gestaltung der Verkehrswege in der Station: ÖNORM EN 12464-1, ÖNORM EN 12464-2<br />
(Beleuchtung); ÖNORM CEN/TS 15209; ÖNORM V 2100; ÖNORM V 2102-1 (taktile<br />
Leiteinrichtungen bei Geschwindigkeiten bis 80 km/h)<br />
• OIB-Richtlinien 1 bis 6<br />
• ÖVE/ÖNORM E 8049-1 (Blitzschutz, in ETV 2002 für verbindlich erklärt)<br />
• Ver- und Entsorgung<br />
o ÖNORM B 2533 (Koordination unterirdischer Einbauten), ÖVE L 20<br />
(Leitungsführungen)<br />
o ÖNORM B 2501<br />
• Baulicher Brandschutz: ÖNORM B 3800, ÖNORM EN 13501, ÖNORM EN 13501, TRVB E<br />
102 05 (Fluchtwegorientierungsbeleuchtung), TRVB S 123 03 (Brandmeldeanlagen), TRVB S<br />
125 07 (RWA)<br />
• Eisenbahnspezifische Vorschriften (RVE und RVS)<br />
o RVS-Merkblätter und Richtlinien: RVS 02.03.12 (behindertengerechte Ausbildung<br />
des ÖPNV), RVS 02.03.13 (Anlagen des ÖPNV), RVS 03.02.12 (Anlagen für <strong>den</strong><br />
Fußgängerverkehr), RVS 03.02.13 (Anlagen für <strong>den</strong> Radverkehr)<br />
o RVE-Merkblätter und Richtlinien: RVE 03.01.00 (niveaufreie Bahnsteig<strong>zu</strong>gänge)<br />
o RVE 05.00.02 (Bettungsquerschnitt für Schotteroberbau), RVE 05.00.01<br />
(Linienführung von Gleisen), RVE 06.00.01 (technische Richtlinien für<br />
Eisenbahnbrücken)<br />
o Richtlinien für das Entwerfen von Bahnanlagen – HL-RiLi<br />
o Dienstvorschriften der ÖBB: Linienführung von Gleisen: DV B 50, Oberbau: DV B<br />
51, DV B 52, DV B 53, Eisenbahnbrücken DV B 45 Eisenbahnbrücken<br />
o ÖNORM 13803 (alle Teile)<br />
2.5.11 Brandschutz<br />
• ÖNORM Z 1000-1 Sicherheitskennfarben und –kennzeichen – Begriffsbestimmungen,<br />
Anforderungen, Ausführungen<br />
• ÖNORM Z 1000-2 Sicherheitskennfarben und –kennzeichen – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichen<br />
• ÖNORM EN 1 – 10 Tragbare Feuerlöscher<br />
• ÖNORM EN 1634-1 Feuerwiderstandsprüfung für Tür- und Abschlusseinrichtungen, Teil 1:<br />
Feuerschutzabschlüsse<br />
• ÖNORM EN 13501-1 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten <strong>zu</strong> ihrem Brandverhalten<br />
• TRVB E 102 Fluchtweg – Orientierungsbeleuchtung und bo<strong>den</strong>nahe Sicherheitssysteme<br />
• TRVB B 108 Baulicher Brandschutz - Brandabschnittsbildungen<br />
• TRVB O 121 Brandschutzpläne<br />
• TRVB F 124 Erste und Erweiterte Löschhilfe<br />
• TRVB F 134 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken<br />
• TRVB N 137 Löschwasserbedarf<br />
§31a-Gutachten Seite 18
Steirische Ostbahn<br />
• TRVB A 149 Brandschutz auf Baustellen<br />
2.5.12 Sonstige Grundlagen<br />
• RICCABONA, Ch.: Baukonstruktionslehre. Verlag Manz, Wien, 2003.<br />
• FREYSTEIN, Ch., MUNCKE, M., SCHOLLMEIER, P. Handbuch Entwerfen von Bahnanlagen.<br />
Eurailpress DVV Media GmbH, 2005, Hamburg.<br />
§31a-Gutachten Seite 19
Steirische Ostbahn<br />
2.6 Abkür<strong>zu</strong>ngsverzeichnis<br />
ASchg ArbeitnehmerInnenschutzgesetz<br />
AVO Arbeitnehmerschutzverordnung<br />
BGBl Bundesgesetzblatt<br />
EB-<strong>Verfahren</strong> Eisenbahnrechtliches <strong>Verfahren</strong><br />
EBEV Eisenbahn<br />
EisbG i.d.F. Eisenbahngesetz in der gelten<strong>den</strong> Fassung<br />
FOK Fundamentoberkante<br />
FUK Fundamentunterkante<br />
GOK Geländeoberkante<br />
L.d.B. links der Bahn<br />
NSHV Niederspannungs-Haupt-Verteiler<br />
R.d.B. rechts der Bahn<br />
SIL Sicherheitslevel<br />
SOK Schienenoberkante<br />
SV Sachverständiger<br />
TRET technische Richtlinie Energietechnik<br />
TRVB Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz<br />
UVG Umweltverträglichkeitsgutachten<br />
UVP Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
VAIG Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz<br />
WHZ Weichenhei<strong>zu</strong>ngssteuerung<br />
E (East) Osten<br />
W (West) Westen<br />
N (North) Nor<strong>den</strong><br />
S (South) Sü<strong>den</strong><br />
Analog da<strong>zu</strong> Kombinationen daraus (NE =Northeast = Nordost)<br />
§31a-Gutachten Seite 20
Steirische Ostbahn<br />
3 Projektgegenstand<br />
Die Steirische Ostbahn ist gemäß ÖBB sowohl für <strong>den</strong> regionalen Personenverkehr als auch für<br />
<strong>den</strong> internationalen Eisenbahnverkehr als Bindeglied des oststeirischen und südburgenländischen<br />
Raumes <strong>zu</strong>r Landeshauptstadt Graz und als das steirische Tor <strong>zu</strong>m Nachbarland Ungarn und in<br />
<strong>den</strong> gesamten osteuropäischen Raum von großer Bedeutung. Der grenzüberschreitende Verkehr<br />
hat vor allem seit dem EU-Beitritt Ungarns und der Slowakei an Bedeutung gewonnen.<br />
Mit der bestehen<strong>den</strong> Infrastruktur ist auf der Steirischen Ostbahn derzeit eine verstärkte Führung<br />
von Personenzügen, wie sie auf <strong>den</strong> übrigen Achsen rund um <strong>den</strong> Bahnknoten Graz bereits erfolgt<br />
ist, nicht möglich. Im Februar 2009 wurde der Vertrag <strong>zu</strong>r Verbesserung der Infrastruktur an der<br />
Steirischen Ostbahn von Bund, Land Steiermark und ÖBB offiziell unterfertigt. In gemeinsamen<br />
Bemühungen wird darin die Errichtung von drei <strong>Ausweichbahnh</strong>öfen (Autal, Laßnitzthal, und<br />
Takern-St. Margarethen) <strong>zu</strong>r verbesserten Abwicklung der kurz- und mittelfristig <strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong><br />
Verkehre vereinbart. Damit wurde die Grundlage für eine Erweiterung des Angebotes im<br />
Personenverkehr in die Oststeiermark geschaffen.<br />
Die Errichtung der geplanten drei <strong>Ausweichbahnh</strong>öfe Autal, Laßnitzthal und Takern<br />
St.Margarethen stellt eine wichtige Maßnahme für eine kurzfristige Kapazitätssteigerung auf der<br />
Steirischen Ostbahn dar, die <strong>zu</strong>mindest die Umset<strong>zu</strong>ng des von der Steiermärkischen<br />
Landesregierung beabsichtigten Taktverkehres für die S-Bahn Steiermark ermöglicht.<br />
In Zusammenhang mit der Umset<strong>zu</strong>ng dieser drei <strong>Ausweichbahnh</strong>öfe steht auch die Neuerrichtung<br />
einer Personenhaltestelle im Gemeindegebiet von Hart bei Graz, die eine verbesserte<br />
Erschließung der Siedlungsschwerpunkte und der Betriebsgebiete der Gemeinde gewährleistet<br />
und wird diesbezüglich die bestehende Haltestelle Autal aufgelassen wer<strong>den</strong>.<br />
Weiters wird mit Be<strong>zu</strong>gnahme auf die Errichtung des neuen <strong>Ausweichbahnh</strong>ofs Takern-St.<br />
Margarethen vermerkt, dass die bestehen<strong>den</strong> Haltestellen Takern-St. Margarethen und Kroisbach-<br />
Zöbing aufgelassen wer<strong>den</strong>.<br />
§31a-Gutachten Seite 21
Steirische Ostbahn<br />
4 Befund je Fachgebiet<br />
4.1 Eisenbahnbautechnik inklusive konstruktiver Ingenieurbau<br />
4.1.1 Trassierung<br />
Bahnhof Takern: Von km 213.393,138 bis km 214.235,419 wird die bestehende eingleisige Strecke<br />
durch eine zweigleisige Strecke ersetzt und ein Bahnhof mit Inselbahnsteig errichtet. Das<br />
bestehende Gleis wird nicht beibehalten und komplett durch die bei<strong>den</strong> neuen Gleise ersetzt. Der<br />
kleinste Bogenhalbmesser beträgt (ohne Weiche) 425,00 m, die maximale Steigung 5,75‰. Die<br />
Rampenneigung in <strong>den</strong> Übergangsbögen ist mit 10v angegeben. Die Projektierungsgeschwindigkeit<br />
beträgt für Gleis 1 120,0 km/h und für Gleis 2 40,0 km/h.<br />
In bei<strong>den</strong> Gleisen sind Ausrundungsradien von mind. 12400 m vorgesehen.<br />
Bahnhof Laßnitzthal: Von km 224.912,500 bis km 225.781,000 wird die bestehende eingleisige<br />
Strecke durch eine zweigleisige Strecke ersetzt und ein Bahnhof mit Inselbahnsteig errichtet. Das<br />
bestehende Gleis wird nicht beibehalten und komplett durch die bei<strong>den</strong> neuen Gleise ersetzt. Der<br />
kleinste Bogenhalbmesser beträgt (ohne Weiche) 220,000 m, die maximale Steigung 14,06‰. Die<br />
Rampenneigung in <strong>den</strong> Übergangsbögen ist mit 10v angegeben. Die Projektierungsgeschwindigkeit<br />
beträgt für Gleis 1 80,0 km/h und für Gleis 2 40,0 km/h.<br />
In bei<strong>den</strong> Gleisen sind Ausrundungsradien von mind. 12400 m vorgesehen.<br />
<strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal: Von km 237.348,920 bis km 238.277,490 wird die bestehende eingleisige<br />
Strecke durch eine zweigleisige Strecke ersetzt. Das Bestandsgleis wird weder in Lage noch in<br />
Höhe behalten sondern komplett durch einen zweigleisigen Ausbau ersetzt. Der kleinste<br />
Bogenhalbmesser beträgt (ohne Weiche) 350,00 m, die maximale Steigung 15,38‰. Die<br />
Rampenneigung in <strong>den</strong> Übergangsbögen ist mit 10v angegeben. Die<br />
Projektierungsgeschwindigkeit beträgt für Gleis 1 80,0 km/h und für Gleis 2 60,0 km/h.<br />
In Gleis 2 sind Ausrundungsradien von mind. 5000 m vorgesehen.<br />
Bahnhof Hart bei Graz: die bestehende Haltestelle Autal wird aufgelassen und in Hart bei Graz<br />
eine neuer Bahnhof an der eingleisigen Strecke errichtet. In dieser Betriebsstelle wird das<br />
bestehende Gleis weder in Höhe noch in Lage verändert.<br />
Die Nachweise der fahrdynamischen Parameter der Trassierung in Grund- und Aufriss befin<strong>den</strong><br />
sich in <strong>den</strong> technischen Berichten der jeweiligen Bahnhöfe.<br />
Nutzlängen der Gleise:<br />
Verkehrsstelle Gl.1 Gl.2 Anmerkung<br />
Bhf. Autal 603,74 m 600,35 m<br />
Bhf. Laßnitzthal 756,81 m 755,34 m<br />
Bhf. Takern 842,28 m 842,84 m<br />
Am Ende der Nutzlängen sind Grenzmarken vorgesehen.<br />
§31a-Gutachten Seite 22
Steirische Ostbahn<br />
4.1.2 Weichen<br />
Sämtliche Weichen wer<strong>den</strong> fernbedient.<br />
Bahnhof Takern: Im Bahnhof Takern wer<strong>den</strong> 2 Weichen neu errichtet.<br />
Weiche Type Verbindung: Radien Anmerkung<br />
101 EW-500-1:12 Strecke Gl1/Gl.2 Gl.1: ----<br />
Gl.2: 500,00 m<br />
151 EW-500-1:12 Strecke Gl1/Gl.2 Gl.1: ----<br />
Gl.2: 500,00 m<br />
Bahnhof Laßnitzthal: Im Bahnhof Laßnitzthal wer<strong>den</strong> 2 Weichen neu errichtet.<br />
Weiche Type Verbindung: Radien Anmerkung<br />
101 EW-300-1:9 Strecke Gl1/Gl.2 Gl.1: ----<br />
Gl.2: 300,00 m<br />
151 ABW-300-1:9 Strecke Gl1/Gl.2 Gl.1: 1009,700 m<br />
Gl.2: 427,283 m<br />
Weiche<br />
überhöht<br />
Bahnhof Autal: Im Bahnhof Autal wer<strong>den</strong> zwei Weichen neu errichtet.<br />
Weiche Type Verbindung: Radien Anmerkung<br />
101 IBW-760-1:14 Strecke Gl1/Gl.2 Gl.1: 500,00m<br />
Gl.2: 1464,365 m<br />
151 IBW-760-1:14 Strecke Gl1/Gl.2 Gl.1: 500,00 m<br />
Gl.2: 301,00 m<br />
Bahnhof Hart bei Graz: Es sind keine Weichen vorgesehen: Die bestehende eingleisige Gleislage<br />
wird beibehalten.<br />
4.1.3 Unterbau und Oberbau<br />
Der Oberbau der Streckengleise besteht aus 55 cm Gleisschotter der Körnung I und wird<br />
entsprechend der gegebenen Streckenklasse D4 hergestellt. Alle durchgehen<strong>den</strong> Hauptgleise sind<br />
mit Schienen der Form 60E1 (Streckengleise) und 49 E1 (Ablenkgleise) als lückenlos<br />
verschweißtes Gleis auf Betonschwellen ausgestattet.<br />
Unter dem Gleisschotter ist in der Regel eine 10 cm dicke obere Tragschicht auf einer 90 cm<br />
starken Fortschutzschicht angeordnet. In vereinzelten Bereichen wer<strong>den</strong> Bo<strong>den</strong>auswechselungen<br />
vorgenommen.<br />
Alle Dammschüttungen und Einschnitte wer<strong>den</strong> mit einer Neigung von 2:3 ausgeführt. Das<br />
Erdplanum wird mit 5,0 % Querneigung ausgeführt. Die Entwässerung erfolgt über die<br />
Querneigung in Drainageleitungen oder Entwässerungsgräben längs der Gleisachse. Außerhalb<br />
des Gefahrenraums ist <strong>zu</strong>meist ein Kabeltrog der Größe III angeordnet. Der Kabeltrog ist in einer<br />
Sandausgleichsschicht gebettet.<br />
§31a-Gutachten Seite 23
Steirische Ostbahn<br />
4.1.4 Querschnittsgestaltung<br />
Der Abstand der Gleisachsen in <strong>den</strong> zweigleisigen Abschnitten beträgt mind. 4,70 m. Die Breite<br />
des Bahnkörpers beträgt mindestens 9,80 m (unter Berücksichtigung des Randweges und<br />
Kabeltrogs).<br />
Die sonstigen Bahnhofsgleise haben untereinander und <strong>zu</strong> <strong>den</strong> durchgehen<strong>den</strong> Streckengleisen<br />
einen Mindestabstand von 4,75 m, meist jedoch größer. Die Bedienungsräume sind entsprechend<br />
dem Betriebskonzept an <strong>den</strong> Gleisen angeordnet.<br />
Neben <strong>den</strong> Streckengleisen sind Randwege vorgesehen die auch als Zugänge verwendet wer<strong>den</strong><br />
und daher eine Breite von 0,60 m aufweisen. Bei <strong>den</strong> Gleisen mit Geschwindigkeit bis 100 km/h<br />
beträgt der seitliche Abstand von der Gleisachse bis <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Einbauten 2,70 m.<br />
In der Querschnittsgestaltung sind eine allfällige künftige Elektrifizierung der Strecke (nicht<br />
Gegenstand des Gutachtens) sowie die optionale Errichtung von Lärmschutzwän<strong>den</strong><br />
berücksichtigt.<br />
Begleitend wird im Einschnitt ein Graben <strong>zu</strong>r schadlosen Ableitung der am Bahnkörper anfallen<strong>den</strong><br />
Wässer errichtet.<br />
4.1.5 Bahnsteige<br />
Bahnhof Takern: Der Bahnsteig wird als Inselbahnsteig mit schienengleichen Bahnsteig<strong>zu</strong>gang<br />
ausgebildet. Die Bahnsteigkante liegt 55 cm über SOK.<br />
Bahnhof Laßnitzthal: Der Bahnsteig wird als Inselbahnsteig mit schienengleichen Bahnsteig<strong>zu</strong>gang<br />
ausgebildet. Die Bahnsteigkante liegt 55 cm über SOK.<br />
Haltestelle Hart bei Graz: Der Bahnsteig wird als Randbahnsteig ausgebildet. Die Bahnsteigkante<br />
liegt 55 cm über SOK.<br />
Die Nutzlänge aller Bahnsteige beträgt in allen Bahnhöfen 160 m. Der Bahnhof Autal ist nur ein<br />
<strong>Ausweichbahnh</strong>of ohne Personenverkehr. Bahnsteige sind nicht vorgesehen.<br />
Die Kennzeichnung des Gefahrenraums erfolgt in einem Abstand von 2,30 m von der Gleisachse.<br />
Die Bahnsteigkante wird gemäß DV B50 Punkt 13.6.1.1 einteilig nach Regelplan UB5.11<br />
ausgeführt.<br />
Die Bahnsteig<strong>zu</strong>gänge in <strong>den</strong> Bahnhöfen Takern und Laßnitzthal wer<strong>den</strong> als niveaugleicher<br />
Bahnsteig<strong>zu</strong>gang ausgebildet.<br />
4.1.6 Stützmauern und Durchlässe<br />
Stützmauern: Die Stützmauern wer<strong>den</strong> entsprechend Regelzeichnung ausgebildet und mit<br />
Brückengeländern versehen. Drainagen und Entwässerungen in <strong>den</strong> Mauern sind vorgesehen. Bei<br />
der Ausbildung der Stützmauern wird die optionale Errichtung von Lärmschutzwän<strong>den</strong><br />
berücksichtigt. Der Abstand von der Gleisachse <strong>zu</strong>r Außenkante der Stützmauer beträgt<br />
mindestens 4,86 m.<br />
§31a-Gutachten Seite 24
Steirische Ostbahn<br />
Stationierung von Stationierung bis Lage 1 Anmerkung<br />
224,947 225,162 links Steinsatz (Gelände)<br />
225,150 225,190 rechts Steinsatz (Gelände)<br />
225,190 225,275 rechts Grabenmauer<br />
225,275 225,395 links Steinsatz (Bahnkörper)<br />
225,320 225,545 rechts Stützmauer (Bahnkörper)<br />
225,665 225,780 rechts Steinsatz (Gelände)<br />
237,430 237,485 rechts Steinsatz (Hang)<br />
237,775 237,876 links Stützmauer (Bahnkörper)<br />
240,275 240,285 rechts Stützmauer (Gelände)<br />
240,285 240,385 rechst Steinsatz, Grabenmauer<br />
(Gelände)<br />
Die Stützmauern wer<strong>den</strong> in Stahlbetonweise ausgeführt und wer<strong>den</strong> im Detailprojekt mit allen <strong>zu</strong><br />
berücksichtigen<strong>den</strong> Lastfällen nach <strong>den</strong> neuen, gültigen Eurocode-Normen gerechnet.<br />
Durchlässe: Die Durchlässe wer<strong>den</strong> lt. Regelzeichnung auf Grundlage der hydraulischen<br />
Erfordernisse dimensioniert.<br />
Stationierung Abmessung Anmerkung<br />
213,760 GMR DN 800 Neubau Durchlass<br />
225,299 0,9/0,6 bestehender Durchlass<br />
225,603 1,0/1,93 bestehender Durchlass<br />
237,534 DN 800 neuer Durchlass<br />
237,870 DN 1000 neuer Durchlass<br />
238,250 0,97/0,91 bestehender Durchlass<br />
240,196 1,0/1,0 Adaptierung eines bestehen<strong>den</strong> Durchlasses<br />
Die bestehen<strong>den</strong> Durchlässe wer<strong>den</strong> auf Grund der Vergrößerung des Querschnitts des<br />
Bahnkörpers verlängert und an <strong>den</strong> Abschlüssen mit Futtermauern und Flügelmauern versehen.<br />
Bei einigen Durchlässen wer<strong>den</strong> Rückstauklappen vorgesehen. Die Leistungsfähigkeit der<br />
Durchlässe ist mittels hydraulischer Berechnungen in <strong>den</strong> technischen Beschreibungen<br />
nachgewiesen. Weitere Querungen bestehender Leitungen sind in <strong>den</strong> Lageplänen dargestellt und<br />
beschrieben.<br />
4.1.7 Sonstige Objekte<br />
In <strong>den</strong> Bahnhöfen sind Objekte <strong>zu</strong>r Aufnahme elektrotechnischer Betriebsräume und<br />
Telekommunikationsräume vorgesehen.<br />
Bahnhof Takern: Anlagenraum (Telekommunikation und E-Technik) rechts der Bahn bei km<br />
213,655.<br />
Bahnhof Laßnitzthal: Anlagenraum (Telekommunikation und E-Technik) rechts der Bahn bei km<br />
225,474.<br />
Bahnhof Autal: Anlagenraum links der Bahn bei km 237,430.<br />
1 entsprechend Querprofilen, in Richtung der aufsteigen<strong>den</strong> Stationierung gesehen<br />
§31a-Gutachten Seite 25
Steirische Ostbahn<br />
HSt. Hart bei Graz: Anlagenraum (Telekommunikation und E-Technik) links der Bahn bei km<br />
240,337.<br />
Die im Bahnhof Laßnitzthal und in der Haltestelle Hart bei Graz vorgesehene Fußgängerstege<br />
sowie die in <strong>den</strong> Bahnhöfen vorgesehenen Nebenanlagen wer<strong>den</strong> im Zuge des<br />
hochbautechnischen Gutachtens beurteilt.<br />
4.1.8 Eisenbahnkreu<strong>zu</strong>ngen<br />
Bei km 213,298, km 225,885, 237,385, km 238,200 und km 240,462 befin<strong>den</strong> sich öffentliche<br />
Bahnübergänge, die bestehen bleiben.<br />
§31a-Gutachten Seite 26
Steirische Ostbahn<br />
4.2 Elektrotechnik<br />
Der Umfang der geplanten Um- und Neubaumaßnahmen umfasst die elektrotechnischen Aspekte<br />
der Herstellung von Technikräumen, Bahnsteigwartekojen, Beleuchtungseinrichtungen (auch bei<br />
<strong>den</strong> Park & Ride Anlagen) und Fußgängerstege (Hart und Lassnitzhöhe).<br />
Die Ausführung einer Traktionsstromversorgung („Oberleitung“) ist nicht vorgesehen.<br />
Nach Fertigstellung der Arbeiten ist eine Überprüfung durch eine §40-Person vorgesehen. Die mit<br />
der Betriebsführung und -erhaltung betrauten Personen wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> notwendigen<br />
Schulungsmaßnahmen unterzogen.<br />
4.2.1 Elektrische Anlagen (50 Hz)<br />
Zur Versorgung aller Betriebsmittel mit elektrischer Energie ist die Errichtung von Technikräumen<br />
geplant.<br />
Diese wer<strong>den</strong> mit natürlicher Lüftung und Frostwächtern sowie isolieren<strong>den</strong> Bo<strong>den</strong>belägen<br />
ausgerüstet.<br />
4.2.1.1 Schutzmaßnahmen<br />
Von <strong>den</strong> Trafostationen des öffentlichen Netzes bis <strong>zu</strong> <strong>den</strong> NSHV wird die Schutzmaßnahme<br />
Nullung angewandt; von <strong>den</strong> NSHV bis <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Unterverteilern wird Schutzisolierung /<br />
Fehlerstromschaltung <strong>zu</strong>r Anwendung kommen.<br />
Weiters wird ein FI-Schutz mit IΔN von 30 mA (bis 16 A Nennstrom) eingerichtet.<br />
Handlauf- und Nischenbeleuchtungen wer<strong>den</strong> mit Schutzkleinspannung betrieben, für welche<br />
Fehlerstromschutzschaltung eingerichtet wird.<br />
4.2.1.2 Hauptversorgung<br />
Die Versorgung mit elektrischer Energie erfolgt aus dem öffentlichen SteweagSteg Netz. Die<br />
gesonderte Errichtung von eigenen Trafostationen ist nicht vorgesehen.<br />
Aus <strong>den</strong> Leistungsbilanzen geht die erforderliche Anschlussleistung hervor. Erforderlichenfalls<br />
erfolgt die Anpassung der Trafostationen durch <strong>den</strong> Netzbetreiber.<br />
4.2.1.3 Verkabelung<br />
Die Verkabelung erfolgt in Kabeltassen bzw. Trögen. Eine spezielle Ausführung im Hinblick auf<br />
Funktionserhalt ist nicht vorgesehen.<br />
4.2.1.4 Energieversorgung ESTW<br />
Die Anlagen des gegenständlichen Projektes wer<strong>den</strong> in die vorhan<strong>den</strong>en ESTW eingebun<strong>den</strong>.<br />
Deren Neuerrichtung ist nicht geplant.<br />
4.2.1.5 Weichenhei<strong>zu</strong>ngsanlage<br />
Zum Funktionserhalt bei Frostgefahr ist die Ausführung von Weichenhei<strong>zu</strong>ngsanlagen geplant. Die<br />
Versorgung mit elektrischer Energie erfolgt ebenfalls aus dem öffentlichen Netz.<br />
4.2.1.6 Niederspannungsverteilung<br />
Diese wer<strong>den</strong> in <strong>den</strong> Technikstationen eingerichtet und verfügen über eine Grundinstallation mit<br />
einer Kraftsteckdose (16 A). Allgemeinbeleuchtung wird gem. ÖNORM EN 12464-1 ausgeführt.<br />
§31a-Gutachten Seite 27
Steirische Ostbahn<br />
4.2.1.7 Beleuchtung<br />
Die Beleuchtungseinrichtungen auf <strong>den</strong> Bahnsteigen, Park & Ride-Anlagen und Fußgängerstegen<br />
wer<strong>den</strong> gem. <strong>den</strong> TRET 0702 und 0703 errichtet um die notwendigen Mindestbeleuchtungsstärken<br />
und –qualitäten <strong>zu</strong> gewährleisten.<br />
4.2.1.8 Erdung, Blitzschutz und Potentialausgleich<br />
Den Unterlagen liegen Berechnungen der Blitzschutzklassen für die Technikräume und<br />
Fußgängerstege bei, aus <strong>den</strong>en hervorgeht, dass kein Blitzschutz erforderlich ist.<br />
Die Wartekojen auf <strong>den</strong> Bahnsteigen und deren Dächer wer<strong>den</strong> mit einem Blitzschutz ausgerüstet.<br />
Die Ausführung der Erdungs- und Potentialausgleichsmaßnahmen erfolgt gem. TRET0102. Zu <strong>den</strong><br />
Gleisanlagen wird eine galvanische Verbindung mittels Kupferseil (50 mm²) an zwei Stellen<br />
ausgeführt.<br />
Metallische Oberflächen im Handberührungsbereich wer<strong>den</strong> in die Erdungsanlage mit<br />
eingebun<strong>den</strong>.<br />
4.2.1.9 VEXAT Bewertung<br />
Die Anlagenkonfiguration und Betriebsmittel vermei<strong>den</strong> die Entstehung von explosionsfähigen<br />
Atmosphären. Allfällige Batterien wer<strong>den</strong> in dafür vorgesehenen Schränken untergebracht und die<br />
natürliche Durchlüftung der Technikräume soll eine gefährliche Gaskonzentration verhindern.<br />
4.2.1.10 Aufzüge<br />
Aufzüge sind an <strong>den</strong> Standorten der Fußgängerstege baulich eingeplant. Elektrische Einrichtungen<br />
wer<strong>den</strong> dafür vorerst nicht errichtet.<br />
4.2.1.11 Aus<strong>zu</strong>rüstende Hochbauten<br />
An Hochbauten sind die Technikstationen und Fußgängerstege geplant. Deren elektrische<br />
Ausrüstung wurde bereits oben beschrieben.<br />
4.2.1.12 Leistungsbilanzen<br />
Die technischen Unterlagen weisen die für die Versorgung der elektrotechnischen Einrichtungen<br />
notwendige Anschlussleistung aus und umfassen aufgegliedert die relevanten Einzelverbraucher<br />
(Telekom, Beleuchtung, Sonstiges und Weichenhei<strong>zu</strong>ng).<br />
Die allenfalls erforderliche Anpassung des Netzes (mögliche Aufrüstung oder Erweiterung von<br />
Trafostationen) obliegt dem Netzbetreiber SteweagSteg.TRET<br />
§31a-Gutachten Seite 28
Steirische Ostbahn<br />
4.3 Sicherungstechnik<br />
4.3.1 Signal- und Sicherungstechnik<br />
Die Signal- und Sicherungstechnik <strong>zu</strong>m gegenständlichen Projekt ist in <strong>den</strong> Technischen Berichten<br />
<strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>Ausweichbahnh</strong>öfen Takern-St.Margarethen, Laßnitzthal, Autal, und Hast. Hart (siehe Kap.<br />
2.5.1) dargestellt. In der neu <strong>zu</strong> errichten<strong>den</strong> Haltestelle Hart kommen keine neuen<br />
sicherungstechnischen Anlagen <strong>zu</strong>m Einsatz.<br />
Das für die Fernstellung bzw. Fernsteuerung relevante neu <strong>zu</strong> errichtende SIL4 äquivalente ESTW<br />
im Bahnhof Laßnitzhöhe wird in einem gesonderten Projekt behandelt wer<strong>den</strong> und ist daher nicht<br />
Gegenstand der Beurteilung. Ebenso sind die Änderungen an <strong>den</strong> betroffenen<br />
Eisenbahnkreu<strong>zu</strong>ngen nicht Gegenstand der Beurteilung da die §49-<strong>Verfahren</strong> seitens des<br />
Bauwerbers bereits extra eingeleitet wor<strong>den</strong> sind.<br />
Dieses Projekt bezieht sich auf die Errichtung der <strong>Ausweichbahnh</strong>öfe<br />
- Takern St.Margarethen<br />
- Laßnitzthal und<br />
- Autal sowie<br />
der Haltestelle<br />
- Hart.<br />
Für alle neu <strong>zu</strong> errichten<strong>den</strong> <strong>Ausweichbahnh</strong>öfe gilt:<br />
- Die <strong>Ausweichbahnh</strong>öfe erhalten bautechnisch ein zweites Gleis.<br />
- Die Zugsicherung erfolgt mittels PZB.<br />
- Die Gleisfreimeldung auf der Strecke und in <strong>den</strong> Bahnhöfen erfolgt mittels Achszählkreisen.<br />
- Als Zusatztechniken kommen die RZÜ und GrAuLi <strong>zu</strong>m Einsatz.<br />
- Die Zugabfertigung erfolgt mittels ZUML (ausgenommen in Autal).<br />
- Als Arbeitsstellensicherungsanlage ist die AWS vorgesehen.<br />
Der <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern St. Margarethen wird vom Stellwerk (ESTW SIMIS AT) in<br />
Stu<strong>den</strong>zen-Fladnitz ferngestellt wer<strong>den</strong>. Daher wer<strong>den</strong> hier dem ESTW Stu<strong>den</strong>zen-Fladnitz<br />
angepasste Anlagenteile (Ein-/Ausgaberechner), ausgeführt äquivalent <strong>zu</strong> CENELEC SIL4, neu<br />
errichtet. Innerhalb der Sicherungsanlage erfolgt das Zusammenspiel über interne Blöcke mit X25<br />
Funktionalität. Zu <strong>den</strong> benachbarten Betriebsstellen wer<strong>den</strong> externe Blöcke mit X25 Funktionalität<br />
eingesetzt.<br />
Der <strong>Ausweichbahnh</strong>of Laßnitzthal wird vom Stellwerk (ESTW SMC86) in Bahnhof Gleisdorf von<br />
einem <strong>zu</strong>sätzlichen Arbeitsplatz ferngestellt wer<strong>den</strong>. Daher wer<strong>den</strong> hier dem ESTW Gleisdorf<br />
angepasste Anlagenteile, ausgeführt äquivalent <strong>zu</strong> CENELEC SIL4, neu errichtet. Innerhalb der<br />
Sicherungsanlage erfolgt das Zusammenspiel über interne Blöcke mit X25 Funktionalität. Zu <strong>den</strong><br />
benachbarten Betriebsstellen wer<strong>den</strong> externe Blöcke mit X25 Funktionalität eingesetzt.<br />
Es sind keine baulichen Änderungen notwendig.<br />
Der <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal wird vom Stellwerk in Laßnitzhöhe (ferngesteuert vom Bahnhof<br />
Gleisdorf) ferngestellt wer<strong>den</strong>. Daher wird hier ein ausgelagerter Ein-/Ausgaberechner errichtet.<br />
§31a-Gutachten Seite 29
Steirische Ostbahn<br />
Das Zusammenspiel mit <strong>den</strong> benachbarten Betriebsstellen Laßnitzhöhe und Gleisdorf erfolgt über<br />
internen bzw. externen X25 Streckenblock und mit dem Bahnhof Messendorf mittels externem<br />
Streckenblock mit ZG62 Funktionalität. Der <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal wird vom ESTW Laßnitzhöhe<br />
ferngestellt wer<strong>den</strong>.<br />
Der Ein-/Ausgaberechner wir äquivalent <strong>zu</strong> <strong>den</strong> CENELEC SIL4 Anforderungen realisiert.<br />
Die örtliche Unterbringung des ausgelagerten Ein-/Ausgaberechner erfolgt im neuen<br />
Technikgebäude. Die technischen Räumlichkeiten wer<strong>den</strong> mit <strong>den</strong> standardmäßigen<br />
Überwachungseinrichtungen betreffend Klimatisierung, technischem Brandschutz,<br />
Temperaturüberwachung sowie einer Notstromversorgung ausgerüstet. Die Räume sind gegen<br />
unbefugtes Betreten gesichert.<br />
4.3.2 Telekommunikation<br />
Die Telekommunikation wird in <strong>den</strong> technischen Berichten "Bericht Fernmeldetechnik" für <strong>den</strong><br />
<strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern-St.Margarethen, <strong>Ausweichbahnh</strong>of Laßnitzthal, <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal<br />
und für die Haltestelle Hart bei Graz dargestellt.<br />
In allen Bahnhöfen und der Haltestelle wer<strong>den</strong> neue Technikräume mit entsprechender<br />
Ausstattung errichtet. Die Betriebsfernsprechanlagen wer<strong>den</strong> bei <strong>den</strong> Hauptsignalen<br />
(Einfahrsignal) angebracht. Der Zugfunk erfolgt über die bestehende Ausrüstung, die jedoch in <strong>den</strong><br />
betroffenen Bereichen auf <strong>den</strong> GSM-R Funk vorbereitet wird. Die Kabelanlagen wer<strong>den</strong> in<br />
Kupfertechnik als auch LWL-Technik errichtet.<br />
Bei allen im 1. Absatz aufgelisteten Bahnhöfen bzw. Haltestelle wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>sätzlich<br />
Fernsprechsäulen <strong>zu</strong>r Kontaktaufnahme mit dem Fahrdienstleiter errichtet. Als<br />
Reisen<strong>den</strong>informationssysteme dienen fernsteuerbare Lautsprecheranlagen und Zeitinformationen<br />
(von DCF abgeleitet). Zur statischen Wegleitung wird kein <strong>zu</strong>sätzliches Informationssystem<br />
installiert. Ebenso sind derzeit weder Videoanlagen noch Notrufeinrichtungen vorgesehen<br />
§31a-Gutachten Seite 30
Steirische Ostbahn<br />
4.4 Straßenverkehrstechnik<br />
4.4.1 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern – St. Margarethen<br />
Der <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern – St. Margarethen liegt an einer bestehen<strong>den</strong> Gemeindestraße, die<br />
im Bereich der Aufweitung für <strong>den</strong> Mittelbahnsteig auf eine Länge von 440 m verbreitert und nach<br />
Osten verschwenkt wird. In diesem Bereich ist auch rechts der Bahn, also östlich, die Errichtung<br />
einer Park & Ride-Anlage mit 60 PKW-Stellplätzen, 2 Behindertenparkplätzen, 30 Fahrräder- und<br />
15 Motorräder-Stellplätzen und einem Stellplatz für Fahrzeuge der ÖBB vorgesehen. Der Zugang<br />
<strong>zu</strong>m Mittelbahnsteig erfolgt von der Ostseite durch das Queren des Abzweiggleises 3, das rechts<br />
der Bahn an das bestehende, durchgehende und in Lage und Höhe verbleibende gerade<br />
Streckengleis <strong>zu</strong>gelegt wird. Die Park & Ride-Anlage liegt östlich der Gemeindestraße, welche also<br />
zwischen dem Ausweichgleis und der Park & Ride-Anlage hindurchführt. Südlich des<br />
<strong>Ausweichbahnh</strong>ofes Takern – St. Margarethen besteht eine Kreu<strong>zu</strong>ng, von der zwei Äste in das<br />
Siedlungsgebiet Takern II führen und ein Ast nach Westen die Raab überquert und <strong>zu</strong>r<br />
Landesstraße B68 Feldbacherstraße führt.<br />
Die Baustellen<strong>zu</strong>fahrt erfolgt von der Landesstraße B68 Feldbacherstraße über die Bahnstraße bis<br />
<strong>zu</strong>m St. Margarethen-Takern-Weg, der unmittelbar an der Baustelle liegt. Diese gesamte Zufahrt<br />
führt nahe<strong>zu</strong> durch unbewohntes Gebiet, sodass hier keinerlei Beeinträchtigung von<br />
Siedlungsräumen für <strong>den</strong> Baubetrieb <strong>zu</strong> erwarten ist.<br />
Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt auch die Zufahrt im Betrieb des <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes über<br />
diesen Weg. Hierdurch kommt es <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Tagesrandzeiten (Pendler) <strong>zu</strong> einer leichten Erhöhung<br />
des Verkehrsaufkommens gegenüber dem Bestand.<br />
Die Park & Ride-Anlage wird im Bereich der Fahrgasse, die eine Breite von 6,5 m aufweist,<br />
asphaltiert, die Stellplätze wer<strong>den</strong> gepflastert. Jene Stellplätze, die am östlichen Rand situiert sind,<br />
entwässern nach außen über die Grünfläche und über die Schulter. Die Entwässerung der<br />
Stellplätze zwischen der verschwenkten Gemeindestraße und der Fahrgasse wird <strong>zu</strong>r Bahnentwässerung<br />
angebun<strong>den</strong>. Auch die Fahrbahnentwässerung aus jenen Bereichen, die nicht frei<br />
über die Schulter entwässert wer<strong>den</strong> können, erfolgt <strong>zu</strong>r Bahnentwässerung.<br />
4.4.2 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Laßnitzthal<br />
Zurzeit besteht direkt von der L365 Laßnitzthalstraße die Zufahrt über die ca. 60 m lange Bahnhofstraße<br />
<strong>zu</strong> einer bestehen<strong>den</strong> Park & Ride-Anlage bzw. <strong>zu</strong>m altbestehen<strong>den</strong> Bahnhofsgebäude.<br />
Die Bahnhofstraße weist eine Neigung von ca. 19,5 % auf.<br />
Durch die Zulage des Ausweichgleises links der Bahn ist eine geringfügige Umgestaltung bzw.<br />
Anpassung der bestehen<strong>den</strong> Park & Ride-Anlage erforderlich. Dieses bestehende<br />
Bahnhofsgebäude wird schlussendlich abgetragen, da die Sicherungsanlage automatisiert und in<br />
die Gesamtanlage des ESTW des Bahnhofes Gleisdorf eingebun<strong>den</strong> wird. Die Aufstellung von<br />
Automaten für Fahrkarten und entsprechen<strong>den</strong> Informationstafeln sowie die Errichtung einer<br />
Wartekoje im Bereich des Mittelbahnsteiges sind vorgesehen.<br />
Grundsätzlich bleibt die Zufahrt von der Landesstraße über die bestehende Bahnhofsstraße mit<br />
geringfügigen Adaptierungen erhalten.<br />
Die Baustelleneinrichtung kann westlich des bestehen<strong>den</strong> Aufnahmegebäudes auf einer Fläche<br />
von rd. 150 m² situiert wer<strong>den</strong>. Zusätzlich oder alternativ ist eine Fläche links der Bahn bei km<br />
224,856 mit rd. 570 m² vorhan<strong>den</strong>. Beide Flächen befin<strong>den</strong> sich auf Bahngrund. Die Haupt<strong>zu</strong>fahrt<br />
<strong>zu</strong>r Baustelle erfolgt über die L365 Laßnitzthalstraße sowie von dort über die Bahnhofstraße in<br />
§31a-Gutachten Seite 31
Steirische Ostbahn<br />
<strong>den</strong> Bereich des bestehen<strong>den</strong> Bahnhofes Laßnitzthal. Rechts der Bahn, also nördlich, verläuft eine<br />
Gemeindestraße parallel <strong>zu</strong>r Bahn. Im Bereich des geplanten kreu<strong>zu</strong>ngsfreien Überganges muss<br />
diese Gemeindestraße auf eine Länge von 70 m nach Nor<strong>den</strong> verschoben wer<strong>den</strong>. Östlich davon<br />
erfolgt eine Verbreiterung der Gemeindestraße ebenso auf eine Länge von 70 m, um die Anlage<br />
eines provisorischen Randbahnsteiges für die Bauphase <strong>zu</strong> ermöglichen. Diese Gemeindestraße<br />
führt in weiterer Folge westlich des Baulosendes über eine bestehende Eisenbahnkreu<strong>zu</strong>ng<br />
ebenso <strong>zu</strong>r L365 Laßnitzthalstraße. Für die <strong>zu</strong>vor beschriebenen Arbeiten und auch untergeordnet<br />
für sonstige Arbeiten im Gleisbereich wird auch diese Gemeindestraße als Baustellen<strong>zu</strong>fahrt<br />
genutzt.<br />
Im Betrieb der fertigen Anlage ist die Zufahrt ausschließlich über die L365 Laßnitzthalstraße und<br />
die davon abzweigende kurze Bahnhofstraße <strong>zu</strong>r umgestalteten Park & Ride-Anlage unmittelbar<br />
im Bahnhofsbereich vorgesehen.<br />
4.4.3 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal<br />
Der Projektsbereich des <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes Autal befindet sich zwischen der Eisenbahnkreu<strong>zu</strong>ng<br />
mit der L325 Lustbühelstraße bei km 237,385 und der Eisenbahnkreu<strong>zu</strong>ng mit dem Hahnhofweg<br />
bei km 238,200. Der Baustellenbereich ist daher von bei<strong>den</strong> Seiten über öffentliche Verkehrswege,<br />
auf der Ostseite sogar direkt über eine Landesstraße erreichbar. Dieser Weg ist auch als<br />
Haupt<strong>zu</strong>fahrt für die Baustelle vorgesehen. Weiters bietet sich der freie Platz direkt neben der<br />
Lustbühelstraße mit einem Ausmaß von rd. 500 m² <strong>zu</strong>r Unterbringung der Baustelleneinrichtung<br />
an.<br />
Im Betrieb entsteht durch <strong>den</strong> <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal <strong>zu</strong>künftig kein Verkehr, lediglich <strong>zu</strong><br />
Wartungsarbeiten besteht die Zufahrt <strong>zu</strong>r Schaltstation westlich des alten Bahnhofsgebäudes. Die<br />
Versorgungsinfrastruktur für die Bauzeit ist durch die Lage im Siedlungsgebiet von Autal bzw. die<br />
Nähe <strong>zu</strong>m Ortskern von Hart gegeben.<br />
4.4.4 Haltestelle Hart bei Graz<br />
Die Haltestelle Hart befindet sich unmittelbar östlich der derzeit mit Lichtsignal ausgestatteten<br />
Eisenbahnkreu<strong>zu</strong>ng mit der L311 Autaler Straße. Rechts der Bahn verläuft die Reinhard-Machold-<br />
Straße (Gemeindestraße).<br />
Es bestehen Projektsüberlegungen, <strong>den</strong> derzeitigen schienengleichen mit Lichtsignalanlage<br />
gesicherten Bahnübergang durch eine Unterführung der Landesstraße mittelfristig <strong>zu</strong> ersetzen,<br />
eine konkrete Aussage über <strong>den</strong> diesbezüglichen Zeithorizont gibt es jedoch noch nicht.<br />
Pendler können die geplante Park & Ride-Anlage direkt von der Landesstraße aus anfahren und<br />
<strong>den</strong> Randbahnsteig über <strong>den</strong> Fußgängerübergang kreu<strong>zu</strong>ngsfrei erreichen. Für Behinderte ist die<br />
Zufahrt direkt <strong>zu</strong>m Randbahnsteig über die Reinhard-Machold-Straße möglich, wobei von Osten<br />
kommend die Eisenbahnkreu<strong>zu</strong>ng benutzt wer<strong>den</strong> muss.<br />
Für die Baudurchführung ist die Baustelle direkt von der Landesstraße aus erreichbar und somit<br />
der Bauverkehr über kürzeste Wege an das höherrangige Straßennetz angebun<strong>den</strong>.<br />
§31a-Gutachten Seite 32
Steirische Ostbahn<br />
4.5 Eisenbahnbetrieb<br />
4.5.1 Allgemeines<br />
Die Steirische Ostbahn ist Teil des österreichischen Hochleistungs- Streckennetzes. Sie führt, von<br />
Ungarn kommend, als eine eingleisige Bahnstrecke mit Dieselbetrieb auf einer Streckenlänge von<br />
80,4 km von der Staatsgrenze zwischen Szentgotthart in Ungarn und Mogersdorf (km 170,454)<br />
über Jennersdorf, Fehring, Feldbach und Gleisdorf nach Graz Hbf. (km 250,828). Sie ist Teil des<br />
neuen Südkorridors vom oberitalienischen Raum (Turin, Mailand) über Tarvisio – Koralmbahn –<br />
Szentgotthart – Budapest und weiter Richtung Ukraine und stellt eine wichtige West –<br />
Ostverbindung im österreichischen Netz und für die Steiermark dar.<br />
4.5.2 Ausgangslage<br />
Auf Grund der fehlen<strong>den</strong> Infrastruktur auf der Steirischen Ostbahn ist eine Führung von Personen-<br />
Nahverkehrszügen - S-Bahn Steiermark 1. Stufe - derzeit nicht möglich.<br />
4.5.3 Projekt<br />
Es ist die Errichtung von drei <strong>Ausweichbahnh</strong>öfen (Autal, Laßnitzthal und Takern - St.Margarethen)<br />
geplant, die die Umset<strong>zu</strong>ng eines Taktverkehrs für die S-Bahn Steiermark ermöglicht. Darüber<br />
hinaus wird eine Personenhaltestelle im Gemeindegebiet von Harz bei Graz errichtet.<br />
Die Haltestellen Autal, Takern-St.Margarethen und Kroisbach Zöbing wer<strong>den</strong> aufgelassen. Die<br />
Eisenbahnkreu<strong>zu</strong>ngen sind nicht Gegenstand des <strong>Verfahren</strong>s.<br />
4.5.4 Befund<br />
4.5.4.1 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern – St. Margarethen km 213,393 bis km 214,236<br />
Als Baumaßnahmen sind aus eisenbahnbetrieblicher Sicht vorgesehen:<br />
• 2-gleisiger Ausbau der eingleisigen Strecke für das Herstellen eines <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes<br />
mit einer sicherungstechnischen<br />
• Nutzlänge von mindestens 600m.<br />
• Herstellen eines Mittelbahnsteiges<br />
• Schaffung von barrierefreien Zugängen <strong>zu</strong>m Mittelbahnsteig<br />
Die Geschwindigkeiten der Gleise 1 und 3 betragen Vmax.160 km/h. Ein Betriebprogramm liegt<br />
vor.<br />
Der Bahnhof Takern – St - .Magarethen wird in die Sicherungsanlage Stu<strong>den</strong>ten – Fladnitz<br />
integriert, welches vom Bahnhof Feldbach ferngesteuert wird.<br />
Elektronisches Stellwerk, Bauart SIMIS AT, mit dem safety Integrity level 4.<br />
Die Streckentopologie der gesamten Anlage wird in das Gesamtsystem der Rechnergestützten<br />
Zugüberwachung integriert. Die Sicherung der Zugfahrten auf der freien Strecke erfolgt mittels<br />
Streckenblock (interner Block mit X25 Funktionalität und Streckengleisfreimeldeanlage.<br />
§31a-Gutachten Seite 33
Steirische Ostbahn<br />
Das Zusammenspiel (Sicherung der Zugfahrten) mit <strong>den</strong> benachbarten Bahnhöfen Feldbach und<br />
Gleisdorf erfolgt mittels Streckenblock (externer Block mit X25 Funktionalität) und<br />
Streckengleisfreimeldeanlage.<br />
Im Störungsfall können die Weichen für die jeweilige Fahrt auf das Gleis 1 oder 3 mit<br />
Antriebsschlössern, ergänzt mit dem Signal „ Weiche gesichert“, abgesperrt wer<strong>den</strong>.<br />
Es wer<strong>den</strong> Signalfernsprecher vor jedem Hauptsignal und Fernsprechsäulen auf <strong>den</strong> Bahnsteigen<br />
errichtet. Die Funkversorgung Erfolgt über <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Zugfunk. Darüber hinaus wird eine<br />
Lautsprecheranlage, eine Zugzielanzeige und eine Uhrenanlage errichtet.<br />
4.5.4.2 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Laßnitzthal km 224,912 bis km 225,781<br />
Als Baumaßnahmen sind aus eisenbahnbetrieblicher Sicht vorgesehen:<br />
• 2-gleisiger Ausbau der eingleisigen Strecke für das Herstellen eines <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes<br />
mit einer sicherungstechnischen Nutzlänge von mindestens 600m.<br />
• Herstellen eines Mittelbahnsteiges<br />
• Behindertengerechte Zugänge <strong>zu</strong>m Mittelbahnsteig<br />
• Errichtung eines Überführungssteges<br />
Die Geschwindigkeit für Gleis 1 beträgt Vmax. 100 km/h, für Gleis 2 Vmax 40 km/h. Ein<br />
Betriebsprogramm liegt vor.<br />
Der Bahnhof Laßnitzthal wird in die Sicherungsanlage Gleisdorf integriert, welches vom Bahnhof<br />
Gleisdorf ferngestellt wird.<br />
Elektronisches Stellwerk, Bauart SMC 86, mit dem safety integrity level 4.<br />
Die Streckentopologie der gesamten Anlage wird in das Gesamtsystem der Rechnergestützten<br />
Zugüberwachung integriert. Die Sicherung der Zugfahrten auf der freien Strecke erfolgt mittels<br />
Streckenblock (interner Block mit X25 Funktionalität und Streckengleisfreimeldeanlage.<br />
Das Zusammenspiel (Sicherung der Zugfahrten) mit <strong>den</strong> benachbarten Bahnhöfen Gleisdorf und<br />
Stu<strong>den</strong>ten - Fladnitz erfolgt mittels Streckenblock (externer Block mit X25 Funktionalität) und<br />
Streckengleisfreimeldeanlage. Die Freimeldung für die Gleisabschnitte im Bahnhof sowie die<br />
Streckenfreimeldung erfolgt mittels Achszählkreisen.<br />
Im Störungsfall können die Weichen für die jeweilige Fahrt auf das Gleis 1 oder 2 mit<br />
Antriebsschlössern ,ergänzt mit dem Signal „ Weiche gesichert“ abgesperrt wer<strong>den</strong>.<br />
Es wer<strong>den</strong> Signalfernsprecher vor jedem Hauptsignal und Fernsprechsäulen auf <strong>den</strong> Bahnsteigen<br />
errichtet. Die Funkversorgung Erfolgt über <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Zugfunk. Darüber hinaus wird eine<br />
Lautsprecheranlage, eine Zugzielanzeige und eine Uhrenanlage errichtet.<br />
4.5.4.3 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal km 237,349 bis km 238,278<br />
Als Baumaßnahmen sind aus eisenbahnbetrieblicher Sicht vorgesehen:<br />
• 2-gleisiger Ausbau der eingleisigen Strecke für das Herstellen eines <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes<br />
mit einer sicherungstechnischen Nutzlänge von mindestens 600m.<br />
Die Geschwindigkeit für Gleis 1 beträgt Vmax. 80 km/h, für Gleis 2 Vmax 60 km/h<br />
Ein Betriebsprogramm liegt vor.<br />
§31a-Gutachten Seite 34
Steirische Ostbahn<br />
Der Bahnhof Autal wird vom zeitgleich neu <strong>zu</strong> errichten<strong>den</strong> Elektronischen Stellwerk Laßnitzhöhe<br />
welches seinerseits vom Bahnhof Gleisdorf ferngesteuert wird.<br />
Elektronisches Stellwerk, Bauart SIMIS AT, mit dem safety Integrity level 4.<br />
Die Streckentopologie der gesamten Anlage wird in das Gesamtsystem der Rechnergestützten<br />
Zugüberwachung integriert.<br />
Die Sicherung der Zugfahrten auf der freien Strecke erfolgt mittels Streckenblock (interner Block<br />
mit X25 Funktionalität und Streckengleisfreimeldeanlage. Das Zusammenspiel (Sicherung der<br />
Zugfahrten) mit <strong>den</strong> benachbarten Bahnhöfen Messendorf und Gleisdorf erfolgt mittels<br />
Streckenblock (externer Block mit X25 Funktionalität) und Streckengleisfreimeldeanlage.<br />
Im Störungsfall können die Weichen für die jeweilige Fahrt auf das Gleis 1 oder 2 mit<br />
Antriebsschlössern, ergänzt mit dem Signal „ Weiche gesichert“, abgesperrt wer<strong>den</strong>.<br />
Es wer<strong>den</strong> Signalfernsprecher vor jedem Hauptsignal errichtet. Die Funkversorgung erfolgt über<br />
<strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Zugfunk.<br />
4.5.4.4 Haltestelle Hart bei Graz km 240,140 bis km 240,440<br />
Als Baumaßnahmen sind aus eisenbahnbetrieblicher Sicht vorgesehen:<br />
• Errichtung eines Randbahnsteiges rechts der Bahn<br />
• Errichtung eine Übergangssteges.<br />
Eine Änderung der Sicherungsanlage erfolgt nicht. Die Freimeldung für die Gleisabschnitte der<br />
Haltestelle sowie die Streckenfreimeldung Erfolgt wie bisher im Blockabschnitt.<br />
Es wer<strong>den</strong> Fernsprechsäulen auf dem Bahnsteig errichtet. Die Funkversorgung erfolgt über <strong>den</strong><br />
bestehen<strong>den</strong> Zugfunk. Darüber hinaus wird eine Lautsprecheranlage und eine Uhrenanlage<br />
errichtet.<br />
§31a-Gutachten Seite 35
Steirische Ostbahn<br />
4.6 Hydrologie, Hydrogeologie, Wasserbautechnik und Grundwasserschutz<br />
Bezüglich der Qualität der ein<strong>zu</strong>leiten<strong>den</strong> Bahnwässer wird im Projekt auf eine vorliegende<br />
Untersuchung aus Oberösterreich verwiesen, wonach die Wässer aus Gleiskörperentwässerungen<br />
nach behördlicher Vorgabe in Abstän<strong>den</strong> von ca. einem Jahr bei Einleitung in ein Fließgewässer,<br />
in Kanäle und in Sickermul<strong>den</strong> überprüft wur<strong>den</strong>. Da diese Wässer im Normalbetrieb keine<br />
be<strong>den</strong>klichen Inhaltstoffe in mehr als geringfügiger Größenordnung aufwiesen, wurde in weiterer<br />
Folge in Oberösterreich auf die weiterführende periodische Untersuchung dieser Wässer<br />
verzichtet. Dies ist auch der Grund dafür, dass das Projekt die Versickerung derartiger Wässer<br />
über Humuspassage bzw. die Ableitung in wasserführende Gerinne ohne <strong>zu</strong>sätzliche<br />
Vorreinigungsmaßnahmen vorsieht.<br />
Die Berechnung der anfallen<strong>den</strong> Wassermengen und die daraus resultierende Bemessung der<br />
Entwässerungsanlagen erfolgte im Projekt unter der Annahme einer Basisregenspende r15(1) =<br />
150 l/s,ha und einem max. Berechnungsregen von r15(0,1) = 335 l/s. Die Abflussbeiwerte Ψ<br />
wur<strong>den</strong> in Entsprechung der gängigen Regelwerke und Fachliteratur angesetzt. Die<br />
Ein<strong>zu</strong>gsgebiete umfassen einerseits <strong>den</strong> Bahnkörper und andererseits die Bedienungswege sowie<br />
die angrenzen<strong>den</strong> und abflusstechnisch relevanten Böschungsflächen.<br />
4.6.1 Ausweichbahn Takern – St. Margarethen<br />
Die bestehende Bahnanlage liegt fasst durchgehend in Dammlage, sodass die Oberflächenwässer<br />
wie derzeit über die Dammschulter entwässern können. Lediglich rechts der Bahn wird ein ca. 600<br />
m langer Bahngraben Richtung Nor<strong>den</strong> mitgezogen, der <strong>den</strong> Bereich östlich der Bahn entwässert.<br />
Die gesammelten Wässer wer<strong>den</strong> bei der bestehen<strong>den</strong> Bahnquerung bei km 213,384, über einen<br />
neu <strong>zu</strong> errichten<strong>den</strong> Rohrdurchlass bei km 213,760 und im Bereich des ebenso bestehen<strong>den</strong> und<br />
<strong>zu</strong> verlängern<strong>den</strong> Rohrdurchlasses bei km 214,128 in die Raab eingeleitet, die in einem Abstand<br />
von rd. 40 m westlich parallel <strong>zu</strong>r Bahnanlage fließt. Bei dem neu <strong>zu</strong> errichten<strong>den</strong> Rohrdurchlass in<br />
km 213,760 ist auf der westlichen Seite eine Rückstauklappe vorgesehen, um im Fall von<br />
Hochwässern der Raab ein Rückströmen ausufernder Raabwässer auf die Ostseite der Bahn <strong>zu</strong><br />
verhindern.<br />
Der Projektsbereich liegt <strong>zu</strong>rzeit im HQ30-Abflussbereich der Raab. Diesbezüglich liegt eine<br />
Abflussuntersuchung des Büro Hydroconsult vor, die die Frage der Einflüsse der geplanten<br />
Maßnahmen auf das Hochwasserabflussgeschehen bzw. die Beeinflussung fremder Rechte <strong>zu</strong>m<br />
Inhalt hat. Da<strong>zu</strong> ist auch fest<strong>zu</strong>stellen, dass insbesondere aufgrund der Lage im HQ30<br />
Abflussbereich ein separates wasserrechtliches Bewilligungsverfahren für <strong>den</strong> <strong>Ausweichbahnh</strong>of<br />
Takern – St. Margarethen erforderlich ist. Gleichzeitig wird in diesem wasserrechtlichen<br />
Bewilligungsverfahren auch die Einleitung der durch die Errichtung des <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes in<br />
erhöhtem Umfang ab<strong>zu</strong>leiten<strong>den</strong> Niederschlagswässern in <strong>den</strong> Takernbach und die Raab <strong>zu</strong><br />
bewilligen sein.<br />
Bereits im Bestand treten östlich der Bahn im Fall des Auftretens von Hochwässern in der Raab<br />
Überflutungen auf, die einerseits durch die Ausuferungen der Raab und andererseits durch<br />
Zuflüsse aus dem Hinterland verursacht wer<strong>den</strong>. Die Ausuferungen der Raab gelangen durch<br />
bereits bestehende Durchlässe unter der Bahn auf die Ostseite, dies stellt jedoch Rechtsbestand<br />
dar. Aufgrund der gegebenen Anlageverhältnisse besteht im Bereich des Grundstückes 1546, EZ<br />
1, KG Takern II, ein Tiefpunkt, der durch die dieses Grundstück westlich und südlich<br />
begrenzen<strong>den</strong> Straßen gebildet wird. Auch wenn das östliche Vorland nicht durch<br />
Raabhochwässer geflutet wird, kommt es bei Starkniederschlägen an dieser Stelle <strong>zu</strong><br />
§31a-Gutachten Seite 36
Steirische Ostbahn<br />
kleinräumigen Überflutungen aus dem unmittelbaren Ein<strong>zu</strong>gsgebiet, da an dieser Stelle keine<br />
geeignete Vorflut vorhan<strong>den</strong> ist.<br />
Um hier die Situation <strong>zu</strong> verbessern und insbesondere ein rascheres Abströmen im<br />
Hochwasserfall <strong>zu</strong> ermöglichen, sieht das gegenständliche Projekt die Errichtung eines Rohrkanals<br />
DN 600, ausgehend von der Südwestecke des Grundstückes 1546, EZ 1, KG Takern II, vor.<br />
Dieser Rohrkanal führt <strong>zu</strong> einem bestehen<strong>den</strong> Vorflutgraben im Bereich des Grundstückes 1574,<br />
EZ 5, KG Takern II, von der Mündung in <strong>den</strong> Vorflutgraben bis <strong>zu</strong>r bestehen<strong>den</strong> Einleitung in <strong>den</strong><br />
Takernbach soll dieser Vorflutgraben eingetieft bzw. ertüchtigt wer<strong>den</strong>. Die Einleitung in <strong>den</strong><br />
Takernbach erfolgt unmittelbar östlich der Bahntrasse. Der Takernbach fließt hier durch einen<br />
bestehen<strong>den</strong> Bahndurchlass mit großem Querschnitt unter der Bahn und westlich davon unter der<br />
Parallelstraße hindurch und mündet sodann nach ca. 35 – 40 m in die Raab.<br />
Im Zuge des geplanten Vorhabens <strong>zu</strong>r Errichtung des <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes Takern – St.<br />
Margarethen und der dortigen Park & Ride-Anlage müssen auch ein Schmutzwasserkanal und<br />
eine Wasserleitung in einem kurzen Abschnitt verlegt wer<strong>den</strong>.<br />
Die Verkehrsflächen der Park & Ride-Anlage wer<strong>den</strong> im Bereich der Fahrgassen mit Asphaltbelag<br />
und im Bereich der Stellplätze mit Pflasterung ausgeführt. Teilweise können die<br />
Niederschlagswässer von <strong>den</strong> Stellplätzen direkt in die angrenzen<strong>den</strong> Grün- und<br />
Böschungsflächen entwässern, der übrige Teil sowie die asphaltierten Verkehrsflächen wer<strong>den</strong> in<br />
<strong>den</strong> östlich der Bahn verlaufen<strong>den</strong> Bahngraben entwässert.<br />
Aufgrund der vorhan<strong>den</strong>en Untergrundverhältnisse ist der Anteil der Versickerung in <strong>den</strong><br />
Entwässerungseinrichtungen so gering, dass er rechnerisch nicht berücksichtigt wurde. Die<br />
Anlagen sind daher so ausgelegt, dass eine Versickerung nicht in Rechnung gestellt wurde.<br />
4.6.2 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Laßnitzthal<br />
Der Projektsbereich liegt großteils im Einschnitt, sodass beidseitig Entwässerungsgräben errichtet<br />
wer<strong>den</strong>, die aufgrund der Gradiente Richtung Osten, das heißt Projektsbeginn, geneigt sind. Der<br />
Bahngraben rechts der Bahn schließt an einen bestehen<strong>den</strong> Bahngraben an, der nach rd. 140 m<br />
bei km 224,760 in ein bestehendes Gerinne einmündet. Die projektsbedingte <strong>zu</strong>sätzliche<br />
Wassermenge bei einem 10jährlichen Ereignis wird im Projekt mit ca. 2,91 l/s dargestellt. Die<br />
weitere Ableitung dieser Wässer erfolgt über offene Gräben und bestehende Rohrdurchlässe unter<br />
der Landesstraße. Die durchgeführten Untersuchungen zeigen, dass ein Rohrdurchlass DN 500<br />
unter der Landesstraße bereits im Bestand geringfügig überlastet ist, die Erhöhung um ca. 3 l/s<br />
verändert hier die Situation de facto nicht. Die sonstigen Gerinne bis <strong>zu</strong>m Rohrdurchlass unter der<br />
A2 Südautobahn sind ausreichend bemessen. Der Rohrdurchlass unter der A2 weist einen<br />
Durchmesser von 400 mm auf und ist auch schon im Bestand deutlich <strong>zu</strong> klein. Es kommt hier bei<br />
Starkregenereignissen <strong>zu</strong> einem Rückstau bzw. Aufstau. Die ermittelte Gesamtwassermenge für<br />
ein 10jährliches Regenereignis in diesem Ein<strong>zu</strong>gsgebiet beträgt hier im Bestand ca. 1.447 l/s. Die<br />
rechnerische Erhöhung der Abflussmenge um 3 l/s führt <strong>zu</strong> einer Gesamtwassermenge-Projekt<br />
von ca. 1.450 l/s. Das Leistungsvermögen des Autobahndurchlasses DN 400 mit einem Gefälle<br />
von 29 ‰ beträgt 358 l/s.<br />
Der Bahngraben links der Bahn weist eine Länge von rd. 225 m auf und mündet über einen<br />
Einlaufschacht in einen Rohrkanal DN 400, der <strong>zu</strong> einem neu <strong>zu</strong> errichten<strong>den</strong><br />
Retentionssickerbecken, das bei Bahn-km 224,860 auf einer Fläche, die <strong>zu</strong>m Bahngrund gehört<br />
situiert wird führt. Im Bestand ist hier eine Ableitmenge von 27,77 l/s ermittelt wor<strong>den</strong>, die sich<br />
durch das Projekt auf 51,86 l/s erhöht. Die Differenz von 24,09 l/s kann durch das geplante<br />
Retentionsbecken auf 5 l/s reduziert wer<strong>den</strong>. Aufgrund der geologischen Verhältnisse ist mit<br />
keinen nennenswerten Sickerraten <strong>zu</strong> rechnen, sodass dieses Becken wie ein reines<br />
Retentionsbecken dimensioniert wurde und betrieben wird. Bei Auftreten einer gewissen<br />
§31a-Gutachten Seite 37
Steirische Ostbahn<br />
Sickerleistung bildet dies eine <strong>zu</strong>sätzliche Sicherheit. Zur Entleerung des Beckens ist ein<br />
Basisabfluss von 5 l/s vorgesehen. Die Ableitung des Retentionsbeckens erfolgt über einen kurzen<br />
Rohrkanal DN 100 in <strong>den</strong> Straßengraben nördlich der Landesstraße und knapp westlich dieser<br />
Einleitung in einen bestehen<strong>den</strong> Rohrdurchlass unter der Landesstraße L365. Im weiteren Verlauf<br />
gelangen diese Wässer gemeinsam mit <strong>den</strong> schon im Bestand auftreten<strong>den</strong> Niederschlagswässern<br />
dieses Ein<strong>zu</strong>gsgebietes über ein bestehendes offenes Gerinne wiederum <strong>zu</strong> einem<br />
Durchlass unter der A2 Südautobahn mit einer Nennweite von 400 mm. Ab der Landesstraßenquerung<br />
beträgt die Gesamtabflussmenge beim 10jährlichen Bemessungsregen im Bestand<br />
143,09 l/s und erhöht sich durch das Projekt unter Berücksichtigung der Wirkung des<br />
Retentionsbeckens um <strong>den</strong> Basisabfluss von 5 l/s auf 148,09 l/s.<br />
Der bestehende Rohrdurchlass bei der L365 Laßnitzthalstraße weist einen Durchmesser von DN<br />
300 auf. Dieser Durchlass ist mit einer Abflussleistung von ca. 100 l/s schon im Bestand überlastet.<br />
Der weitere Fließweg über <strong>den</strong> offenen Graben und die Autobahnquerung kann die projektsgemäße<br />
Wassermenge problemlos abführen.<br />
Bei Bahn-km 225,300 besteht eine Bestandsausleitung mit einer rechnerischen Ableitmenge bei<br />
Auftreten eines 10jährlichen Starkregenereignisses von 72,81 l/s. Durch die geplanten<br />
Maßnahmen erhöht sich dieser Wert rechnerisch um ca. 22,3 l/s auf 95,08 l/s. Um die<br />
bestehen<strong>den</strong> Ableitwege nicht <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> belasten, sieht das Projekt die Errichtung eines 26 m<br />
langen Staukanal mit einem Durchmesser DN 1000 vor, der in der Lage ist, diese <strong>zu</strong>sätzliche<br />
Wassermenge so weit <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>halten, dass beim Bemessungsereignis die Ableitmenge nicht<br />
erhöht wird.<br />
Eine weitere bestehende Ableitung befindet sich Bahn-km 225,604, wo im Bestand 126,15 l/s<br />
rechnerisch eingeleitet wer<strong>den</strong>. Diese Einleitmenge erhöht sich durch das Projekt um 9,76 l/s auf<br />
135,91 l/s. Der vorhan<strong>den</strong>e Bahndurchlass und die weiterführen<strong>den</strong> Ableitungen über Rohrkanäle<br />
DN 600 und DN 800 sowie ein offenes Gerinne bis <strong>zu</strong>r A2 Südautobahn sind ausreichend<br />
bemessen, sodass die um ca. 10 l/s erhöhte Wassermenge ohne Überlastung abgeleitet wer<strong>den</strong><br />
kann. Der Rohrdurchlass DN 500 im Bereich der A2 Südautobahn ist auch für die Bestandsentwässerung<br />
<strong>zu</strong> klein dimensioniert, sodass es hier <strong>zu</strong>r Überlastung kommt.<br />
4.6.3 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal<br />
Da sich der Bereich des geplanten <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes Autal großteils in Einschnittslage befindet,<br />
sind beidseitig Entwässerungsgräben vorgesehen. Der bestehende Randbahnsteig mit einer<br />
Länge von 225,5 m wird abgetragen, im Bereich des vorhan<strong>den</strong>en Wartehäuschens wird eine<br />
Schaltstation für die Sicherungsanlagen errichtet, die über einen ca. 57 m langen Zufahrtsweg von<br />
der L325 Lustbühelstraße erreichbar ist. Grundsätzlich wird damit die Größe der versiegelten<br />
Flächen reduziert, durch die Zulegung eines zweiten Gleises wird <strong>den</strong>noch die für die<br />
Entwässerung relevante Wassermenge rechnerisch erhöht. Dies primär deshalb, da davon<br />
ausgegangen wird, dass die Planumsschutzschicht relativ gering durchlässig ist und somit im<br />
Bereich der Gleisanlagen ein Abflussbeiwert Ψ von 0,7 für die Dimensionierung angesetzt wird.<br />
Zur Ableitung der Niederschlagswässer bestehen derzeit drei Ausleitungen:<br />
Bei km 237,535 erfolgt die Ausleitung in Verbindung mit einem neuen Durchlass in ein<br />
bestehendes unbefestigtes Gerinne und in weiterer Folge in eine bestehende Verrohrung DN 400.<br />
Die Ermittlung der diesbezüglichen Wassermenge eines 10jährlichen Niederschlagsereignisses<br />
ergibt für <strong>den</strong> Bestand eine Ableitmenge von 119,01 l/s. Durch das geplante Projekt erhöht sich<br />
diese Ableitmenge auf 132,46 l/s. Die Querschnitte des offenen Gerinnes und der anschließen<strong>den</strong><br />
§31a-Gutachten Seite 38
Steirische Ostbahn<br />
Verrohrung wur<strong>den</strong> im Projekt überprüft und konnte nachgewiesen wer<strong>den</strong>, dass die Aufnahme<br />
sowohl der bestehen<strong>den</strong> Wassermenge, als auch der um 13,45 l/s erhöhten Wassermenge des<br />
Projektes ohne Überlastung bzw. Überflutung möglich ist. Da in diesem Projektsteil Retentionsmaßnahmen<br />
bautechnisch kaum möglich sind und die Ableitung ohne Überlastung erfolgen kann,<br />
wird hier die Differenzwassermenge von 13,45 l/s abgeleitet.<br />
Bei km 237,870 besteht ebenfalls eine Ausleitung in ein unbefestigtes Gerinne, das in weiterer<br />
Folge bis <strong>zu</strong>r Landesstraße L311 Autaler Straße verrohrt ist und nach einem Durchlass unter der<br />
Landesstraße als offenes Gerinne weiterführt. Im Bestand ist hier von einer rechnerischen<br />
Wassermenge von 279,38 l/s aus<strong>zu</strong>gehen, die durch das Projekt auf theoretisch 311,87 l/s erhöht<br />
wird. Da die an die Anleitung anschließen<strong>den</strong> Verrohrungen schon im Bestand überlastet sind,<br />
sieht das Projekt einen neu <strong>zu</strong> errichten<strong>den</strong> Entlastungskanal DN 400 vor, der vom Einleitpunkt in<br />
südwestlicher Richtung <strong>zu</strong>erst auf Bahngrund und dann über Privatgrundstücke <strong>zu</strong>r Landesstraße<br />
L311 Autaler Straße führt. Von hier verläuft der Kanal parallel <strong>zu</strong>r Landesstraße auf Landesstraßengrund<br />
bis <strong>zu</strong>r Einleitung in <strong>den</strong> Straßengraben, der im Bereich des bestehen<strong>den</strong><br />
Rohrdurchlasses unter der Landesstraße mit der bestehen<strong>den</strong> Verrohrung <strong>zu</strong>sammenführt. Durch<br />
die geplante Errichtung dieses Entlastungskanals reduziert sich die Einleitmenge für die<br />
bestehende Verrohrung um 24,70 l/s. Ab der Wiedervereinigung der bestehen<strong>den</strong> Verrohrung mit<br />
dem Entlastungskanal erhöht sich die Gesamtableitmenge von 279,38 l/s auf 311,87 l/s.<br />
Bei km 238,190 erfolgen die beidseitigen Ausleitungen aus <strong>den</strong> Bahngräben ebenfalls in ein<br />
unbefestigtes Gerinne im Bereich westlich des Hahnhofweges. Rechts der Bahn befindet sich hier<br />
eine beckenförmige Ausweitung in die der dortige Bahngraben eingeleitet wird, dann folgt ein<br />
bestehender Rohrdurchlass, der in das weiterführende Gerinne einmündet. Um <strong>den</strong> weiterführen<strong>den</strong><br />
Fließweg nicht <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> belasten, ist hier die Errichtung eines 16 m langen Staukanals<br />
DN 1500 vorgesehen. Im Projekt ist dargestellt, dass damit die projektsgemäße<br />
Ableitmenge beim Bemessungsereignis gleich groß ist, wie im Bestand, nämlich 270,10 l/s. Es<br />
kommt hier also <strong>zu</strong> keiner Erhöhung des Abflusses. Der weiterführende Fließweg nach Einleitung<br />
der Ableitkanäle bzw. des Staukanals bei km 237,870 weist bereits im Bestand Engpässe auf, was<br />
im Projekt nachgewiesen wird.<br />
Qualitativ ist davon aus<strong>zu</strong>gehen, dass es sich um eine normale Bahnentwässerung handelt, der<br />
<strong>Ausweichbahnh</strong>of dient ausschließlich <strong>zu</strong>r Kreu<strong>zu</strong>ng von Zuggarnituren im Verlauf der eingleisigen<br />
Ostbahnstrecke. Es erfolgen im <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal keine Verlade- oder Manipulationsvorgänge<br />
und es ist kein Personenaus-, Ein- und -umstieg vorgesehen. Die auftreten<strong>den</strong> Wässer<br />
sind Niederschlagswässer aus dem Einschnittsbereich, die sich auf <strong>den</strong> Böschungsflächen, im<br />
Bereich der Bahngräben und auf <strong>den</strong> Gleisanlagen sammeln. Diese fließen über die begrünten<br />
Flächen bzw. durch <strong>den</strong> Gleisschotter bis <strong>zu</strong>r Planumsschutzschicht und gelangen beidseitig in die<br />
<strong>zu</strong> errichten<strong>den</strong> Bahngräben, welche ebenfalls bewachsen sind.<br />
4.6.4 Haltestelle Hart bei Graz<br />
Grundsätzlich ändert sich die Entwässerung gegenüber der Bestandsituation nur dahingehend,<br />
dass durch Errichtung des Randbahnsteiges und der Park & Ride-Anlage <strong>zu</strong>sätzliche Flächen<br />
versiegelt wer<strong>den</strong> und damit die gesamte ab<strong>zu</strong>leitende Wassermenge vergrößert wird.<br />
Das Entwässerungsprojekt, erstellt vom Büro Plank-Bachselten, Kapfenberg, sieht vor, dass die<br />
anfallen<strong>den</strong> Oberflächenwässer über Bahngräben und Rohrkanäle in die bestehen<strong>den</strong> Vorfluter<br />
eingeleitet wer<strong>den</strong>. Zusätzlich sollen am südlichen Rand der P & R-Anlage und im Bereich der<br />
Ableitung der Entwässerung des Randbahnsteiges Retentionssickermul<strong>den</strong> ausgebildet wer<strong>den</strong>.<br />
§31a-Gutachten Seite 39
Steirische Ostbahn<br />
Bei Bahn-km 240,197 befindet sich ein bestehender Bahndurchlass DN 1000, der in einen<br />
Durchlass der Landesstraße mit einer Nennweite von DN 1.200 mm mündet. Durch das Projekt<br />
erhöht sich in diesem Punkt die Einleitmenge von 51,00 l/s auf 53,64 l/s. Der weiterführende<br />
Fließweg kann die Mehrmenge von 2,6 l/s beim 10jährlichen Ereignis ohne mehr als geringfügige<br />
Beeinträchtigung aufnehmen.<br />
Am westlichen Projektsende liegt ca. bei km 240,450 ein bestehender Bahndurchlass eines von<br />
Nord nach Süd führen<strong>den</strong> Gerinnes. Hier mün<strong>den</strong> bereits im Bestand zwei Verrohrungen <strong>zu</strong>r<br />
Ableitung von Bahnwässern der Bestandsstrecke rechts und links der Bahn ein. Die Entwässerung<br />
des rechts der Bahn geplanten Randbahnsteiges und der damit im Zusammenhang stehen<strong>den</strong><br />
Baulichkeiten erfolgt in einen Bahngraben, der am westlichen Ende in eine Retentionssickermulde<br />
zwischen der Reinhard-Machold-Straße und der Bahntrasse mündet. Im Bestand wer<strong>den</strong> hier<br />
77,37 l/s eingeleitet. Durch das Projekt entsteht eine Mehrmenge von ca. 9,4 l/s, die für das<br />
Bemessungsereignis in der geplanten Retentionssickermulde <strong>zu</strong>rückgehalten wer<strong>den</strong> kann,<br />
sodass sich hierdurch der Abfluss nicht erhöht.<br />
Links der Bahn fallen gegenüber der im Bestand anfallen<strong>den</strong> Menge von 54,11 l/s um 25,5 l/s<br />
mehr an, da durch Errichtung der Park & Ride-Anlage wesentlich mehr Flächen als derzeit<br />
versiegelt wer<strong>den</strong>. In der zwischen Park & Ride-Anlage und Landesstraße L311 Autaler Straße<br />
projektierten Retentionssickermulde kann dieser erhöhte Abfluss <strong>zu</strong>rückgehalten wer<strong>den</strong>, sodass<br />
sich für das Bemessungsereignis auch hier die Einleitmenge nicht erhöht.<br />
Das Projekt sieht also vor, dass die Einleitmenge für ein 10jährliches Regenereignis im Bereich<br />
von Bahn-km 240,450 durch das geplante Vorhaben nicht mehr als geringfügig verändert wird<br />
bzw. unverändert bleibt.<br />
§31a-Gutachten Seite 40
Steirische Ostbahn<br />
4.7 Hochbautechnik<br />
4.7.1 Bahnsteige<br />
Bahnhof Takern: Im Bahnhof Takern ist ein Inselbahnsteig vorgesehen. Die kleinste Breite des<br />
Bahnsteiges (Kante – Kante) beträgt beim Bahnsteig<strong>zu</strong>gang ca. 3,20 m. Auf einer Länge von ca.<br />
18,80 m ist der Bahnsteig mit einer Stahlkonstruktion überdacht. Die lichte Höhe beträgt 2,80 m.<br />
Am Bahnsteig ist eine Wartekoje Type O/G 220F-550 vorgesehen. Der Bahnsteig liegt 55 cm über<br />
SOK. Die gelbe Warnlinie gem. §2 EisbAV (Kennzeichnung des Gefahrenraumes) wird in einem<br />
Abstand von 2,50 m von der Gleisachse angebracht. Der Zugang <strong>zu</strong>m Bahnsteig ist barrierefrei<br />
gestaltet. Die Neigung der Rampe vom niveaufreien Bahnsteigs<strong>zu</strong>gang <strong>zu</strong>m Bahnsteig beträgt ca.<br />
5%.<br />
Bahnhof Laßnitzthal: Im Bahnhof Laßnitzthal ist ein Inselbahnsteig vorgesehen. Die kleinste Breite<br />
des Bahnsteiges (Kante – Kante) beträgt beim Bahnsteig<strong>zu</strong>gang ca. 3,20 m. Auf einer Länge von<br />
ca. 18,80 m ist der Bahnsteig mit einer Stahlkonstruktion überdacht. Die lichte Höhe beträgt 2,80<br />
m. Am Bahnsteig ist eine Wartekoje Type O/G 220F-550 vorgesehen. Der Bahnsteig liegt 55 cm<br />
über SOK. Die gelbe Warnlinie gem. §2 EisbAV (Kennzeichnung des Gefahrenraumes) wird in<br />
einem Abstand von 2,30 m von der Gleisachse angebracht. Der Zugang <strong>zu</strong>m Bahnsteig ist<br />
barrierefrei gestaltet. Die Neigung der Rampe vom niveaufreien Bahnsteigs<strong>zu</strong>gang <strong>zu</strong>m Bahnsteig<br />
beträgt ca. 5%.<br />
Beleuchtung: Die Beleuchtung am Bahnsteig wird gem. ÖBB Regelplanung mit mindestens<br />
15 lux in Abstimmung mit ÖNORM EN 12464 ausgelegt.<br />
Bahnsteigaufbau: Lt. Regelquerschnitt ist als Bo<strong>den</strong>belag am Bahnsteig in Sand verlegte<br />
Betonverbundsteine mit einer Rauhigkeit R10 vorgesehen.<br />
Bahnsteigentwässerung: Der Bahnsteig weist ein Quergefälle von 2,5 % von der<br />
Bahnsteigkante weg, auf. Die Ableitung der am Bahnsteig anfallen<strong>den</strong> Wässer erfolgt über<br />
eine Längsrinne bzw. Einlaufschächte in einen unter dem Bahnsteig situierten Längskanal.<br />
Haltestelle Hart bei Graz: In <strong>den</strong> Haltestelle Hart bei Graz wird ein Seitenbahnsteig mit einer Länge<br />
von 160 m errichtet. Der Bahnsteig wird auf einer Länge von ca. 28 m überdacht. Die lichte Höhe<br />
im Bereich der Bahnsteigüberdachung beträgt 3,70 m. Am Bahnsteig ist eine Wartekoje Type O/G<br />
220F-550 vorgesehen. Der Bahnsteig liegt 55 cm über SOK. Die gelbe Warnlinie gem. §2 EisbAV<br />
(Kennzeichnung des Gefahrenraumes) wird in einem Abstand von 2,30 m von der Gleisachse<br />
angebracht. Der Bahnsteig<strong>zu</strong>gang ist barrierefrei möglich.<br />
Beleuchtung: Die Beleuchtung am Bahnsteig wird gem. ÖBB Regelplanung mit mindestens<br />
15 lux in Abstimmung mit ÖNORM EN 12464 ausgelegt.<br />
Bahnsteigaufbau: Lt. Regelquerschnitt ist als Bo<strong>den</strong>belag am Bahnsteig in Sand verlegte<br />
Betonverbundsteine mit einer Rauhigkeit R10 vorgesehen.<br />
Bahnsteigentwässerung: Der Bahnsteig weist ein Quergefälle von 2,5 % von der<br />
Bahnsteigkante weg, auf. Die Ableitung der am Bahnsteig anfallen<strong>den</strong> Wässer erfolgt über<br />
eine Längsrinne bzw. Einlaufschächte in einen Längskanal.<br />
Ausrüstung der Bahnsteige: Die Bahnsteige wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Wartekojen der Type O/G<br />
220F-550 mit Sitzgelegenheiten, Informationseinrichtungen und Beleuchtungseinrichtungen<br />
ausgestattet.<br />
§31a-Gutachten Seite 41
Steirische Ostbahn<br />
Ableitung der Wässer: Die auf <strong>den</strong> Bahnsteigen anfallen<strong>den</strong> Wässer wer<strong>den</strong> über Einlaufschächte<br />
und Rigole in Längskanälen gesammelt und über diese abgeleitet.<br />
4.7.2 Fußgängerstege<br />
Bahnhof Laßnitzthal: Zum Überqueren der Bahnanlage ist in der Haltestelle Hart bei Graz die<br />
Errichtung eines Fußgängersteges in Stahl-Glaskonstruktion gem. CD-Manual vorgesehen. Diese<br />
Stahl-Glaskonstruktion lagert auf Stahlbetonstützen auf und ist in die Bahnsteigüberdachung<br />
eingebun<strong>den</strong>. Die lichte Weite beträgt auf <strong>den</strong> Stiegen 1,80 m und am Übergang 2,89 m, das<br />
Steigungsverhältnis der Treppen h/b 16,6/30 cm/cm. In <strong>den</strong> Fußgängersteg eingebun<strong>den</strong> sind die<br />
Bahnsteigüberdachung sowie die Überdachung von Radabstellplätzen. Im Anschluss an die<br />
Überdachung ist die Situierung der Technikräume vorgesehen.<br />
Beleuchtung: Die Beleuchtung am Fußgängersteg wird mit mindestens 50 lux in<br />
Abstimmung mit ÖNORM EN 12464 ausgelegt.<br />
Aufbau der Verkehrswege: Die Treppen sind aus Stahlbeton aufgebaut, am Übergang<br />
selbst sind Stahlbetonrippenplatten und Trapezbleche als verlorene Schalung vorgesehen.<br />
Dachkonstruktion: Leichte Stahlkonstruktion mit Trapezblechen<br />
statische Vorbemessung: Die statische Vorbemessung wurde auf Grundlage der DV B 45<br />
und UIC-Kodex 777-2E erstellt, wobei die Lastannahmen gem. ÖNORM EN und B 1991<br />
erfolgen. Für Verglasungen erfolgt eine glasstatische Bemessung nach ÖNORM B 3716.<br />
Die Bemessung der Stahlbetontragwerke erfolgt auf Grundlage von ÖNORM B 1992<br />
Haltestelle Hart bei Graz: Zum Überqueren der Bahnanlage ist in der Haltestelle Hart bei Graz die<br />
Errichtung eines Fußgängersteges in Stahl-Glaskonstruktion gem. CD-Manual vorgesehen. Diese<br />
Stahl-Glaskonstruktion lagert auf Stahlbetonstützen auf und ist in die Bahnsteigüberdachung<br />
eingebun<strong>den</strong>. Die lichte Weite beträgt auf <strong>den</strong> Stiegen 1,80 m und am Übergang 2,89 m, das<br />
Steigungsverhältnis der Treppen h/b 16,2/30 cm/cm. In <strong>den</strong> Fußgängersteg eingebun<strong>den</strong> sind die<br />
Bahnsteigüberdachung sowie die Überdachung von Radabstellplätzen. Im Anschluss an die<br />
Überdachung ist die Situierung der Technikräume vorgesehen.<br />
Beleuchtung: Die Beleuchtung am Fußgängersteg wird mit mindestens 50 lux in<br />
Abstimmung mit ÖNORM EN 12464 ausgelegt.<br />
Aufbau der Verkehrswege: Die Treppen sind aus Stahlbeton aufgebaut, am Übergang<br />
selbst sind Stahlbetonrippenplatten und Trapezbleche als verlorene Schalung vorgesehen.<br />
Dachkonstruktion: Leichte Stahlkonstruktion mit Trapezblechen<br />
statische Vorbemessung: Die statische Vorbemessung wurde auf Grundlage der DV B 45<br />
und UIC-Kodex 777-2E erstellt, wobei die Lastannahmen gem. ÖNORM B 1991 erfolgen.<br />
Für Verglasungen erfolgt eine glasstatische Bemessung nach ÖNORM B 3716. Die<br />
Bemessung der Stahlbetontragwerke erfolgt auf Grundlage von ÖNORM B 1992<br />
4.7.3 Arbeitsstätten<br />
In <strong>den</strong> Bahnhöfen sind keine ständigen Arbeitsplätze vorgesehen.<br />
elektrotechnische Betriebsräume: In <strong>den</strong> Bahnhöfen sind <strong>zu</strong>r Aufnahme der erforderlichen<br />
Steuerungs- und Sicherungsanlagen Objekte mit elektrische Betriebsräume (TK- und E-Räume)<br />
vorgesehen.<br />
Diese elektrischen Betriebsräume befin<strong>den</strong> sich bei<br />
§31a-Gutachten Seite 42
Steirische Ostbahn<br />
Bahnhof Autal: Anlagenraum links der Bahn bei km 237,430.<br />
Bahnhof Laßnitzthal: Anlagenraum (Telekommunikation und E-Technik) rechts der Bahn<br />
bei km 225,474.<br />
Bahnhof Takern: Anlagenraum (Telekommunikation und E-Technik) rechts der Bahn bei km<br />
213,655.<br />
Haltestelle Hart bei Graz: Anlagenraum (Telekommunikation und E-Technik) links der Bahn<br />
bei km 240,337.<br />
Die Türen der elektrotechnischen Betriebsräume sind in Fluchtrichtung aufschlagend vorgesehen.<br />
4.7.4 Außenanlagen und Nebenanlagen<br />
Bahnhof Takern: Nördlich der Bahn ist eine Park&Ride-Anlage mit insgesamt 18 Stellplätzen und<br />
<strong>zu</strong>sätzlich 1 Behindertenparkplätzen vorgesehen. Der Fahrbahnaufbau der Parkplätze erfolgt gem.<br />
Anforderungen der RVS mittels einer bituminösen Trag- und Deckschicht, auf <strong>den</strong> Parkplätzen<br />
selbst sind Rasengittersteine vorgesehen. Die Außenanlagen schließen direkt an eine öffentliche<br />
Verkehrsfläche an.<br />
Bahnhof Laßnitzthal: Südlich der Bahn ist eine Park&Ride-Anlage mit insgesamt 60 Stellplätzen<br />
und <strong>zu</strong>sätzlich 2 Behindertenparkplätzen vorgesehen. Der Fahrbahnaufbau der Parkplätze erfolgt<br />
gem. Anforderungen der RVS mittels einer bituminösen Trag- und Deckschicht, auf <strong>den</strong><br />
Parkplätzen selbst sind Rasengittersteine vorgesehen. Die Außenanlage schließt über eine<br />
Verbindungsstraße an eine öffentliche Verkehrsfläche an.<br />
Bahnhof Autal: Im <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal ist ein Begleitweg im Bereich des Bahnsteiges der<br />
bestehen<strong>den</strong> Haltestelle Autal (wird aufgelassen) <strong>zu</strong>m Technikgebäude bei km 237,440 links der<br />
Bahn vorgesehen. Dieser bindet in die öffentliche Verkehrsfläche bei der EK in km 237,385 ein.<br />
Haltestelle Hart bei Graz: Südlich der Bahn ist eine Park&Ride-Anlage mit insgesamt 58<br />
Stellplätzen vorgesehen. 2 Behindertenparkplätze wer<strong>den</strong> nördlich der Bahn unmittelbar beim<br />
Bahnsteig<strong>zu</strong>gang errichtet. Der Fahrbahnaufbau der Parkplätze bzw. des Vorplatzes erfolgt gem.<br />
Anforderungen der RVS mittels einer bituminösen Trag- und Deckschicht, auf <strong>den</strong> Parkplätzen<br />
selbst sind Rasengittersteine vorgesehen. Die Außenanlagen schließen direkt an eine öffentliche<br />
Verkehrsfläche an.<br />
§31a-Gutachten Seite 43
Steirische Ostbahn<br />
5 Begutachtung<br />
5.1 Eisenbahntechnik inklusive konstruktiver Ingenieurbau<br />
Der vorliegende Entwurf des Einreichprojektes 2009 „Steirische Ostbahn“ wurde gemäß §31a<br />
EisbG aus der Sicht des Teilfachgebietes Eisenbahnbautechnik inklusive konstruktiver<br />
Ingenieurbau anhand der angeführten Prüfungsunterlagen und der angeführten Regelwerke aus<br />
eisenbahnbautechnischer Sicht hinsichtlich <strong>den</strong> Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des<br />
Betriebes und Verkehrs geprüft und <strong>zu</strong>r Ausführung für geeignet befun<strong>den</strong>.<br />
5.1.1 Bauverbots-, Gefährdungs- und Feuerungsbereich<br />
Aus eisenbahnbautechnischer Sicht bestehen keine Gefährdungen der geplanten Bahnanlagen<br />
durch die in <strong>den</strong> in §§ 42, 43 und 43a EisenbG 1957 i.d.g.F. bezeichneten Bereiche. Die in diesen<br />
Bereichen liegen<strong>den</strong> Objekte wur<strong>den</strong> bei der Planung der Eisenbahnanlagen berücksichtigt.<br />
5.1.2 Trassierung<br />
Aufgrund der Geschwindigkeiten sind im gesamten Projekt wer<strong>den</strong> für das Projekt<br />
Übergangsbögen und Überhöhungen vorgesehen, die einer Rampenneigung von 1:10v entspricht.<br />
Der kleinste Radius beträgt im gegenständlichen Projekt R = 220 m in einem abzweigen<strong>den</strong> Gleis.<br />
Die Grenzwerte für Überhöhungsfehlbeträge, und die abrupte Änderung der Fehlüberhöhung in<br />
Weichen wer<strong>den</strong> nach RVE 05.00.01 eingehalten. Die <strong>zu</strong>m Einsatz kommen<strong>den</strong> Einfachweichen,<br />
Außenbogen- und Innenbogenweichen entsprechen <strong>den</strong> normativen Vorgaben.<br />
Die Längsneigungen beträgt entsprechend des Bestandes bzw. der Anpassung an <strong>den</strong> Bestand<br />
maximal 15,38 ‰ und erfüllen die Vorgabe der RVE 05.00.01. Der minimale <strong>zu</strong>r Anwendung<br />
kommende Ausrundungsradius bei Neigungswechsel beträgt R = 5000 m. In Weichenbereichen<br />
kommen keine Ausrundungsradien <strong>zu</strong>r Anwendung. Alle Neigungen und auch Krümmungen im<br />
Aufriss (Ausrundungsradien) der durchgehen<strong>den</strong> Gleise entsprechen <strong>den</strong> Vorgaben der RVE<br />
05.00.01 Linienführung von Gleisen.<br />
5.1.3 Weichen<br />
Die <strong>zu</strong>m Einsatz kommen<strong>den</strong> Einfachweichen sowie die Innen- und Außenbogenweichen<br />
entsprechen <strong>den</strong> normativen Vorgaben. Die Überhöhungsänderungen, Überhöhungsfehlbeträge<br />
im durchgehen<strong>den</strong> Hauptgleis sowie im abzweigen<strong>den</strong> Strang sind nach <strong>den</strong><br />
Trassierungsvorschriften geplant. Im gesamten Projektsabschnitt wer<strong>den</strong> nur dort, wo es aufgrund<br />
von Zwangspunkten notwendig ist, Außen- oder Innenbogenweichen eingesetzt.<br />
Die <strong>zu</strong>m Einsatz kommen<strong>den</strong> Weichen entsprechen dem Stand der Technik.<br />
5.1.4 Unterbau und Oberbau<br />
Gegen die geplante Gestaltung des Oberbaues entsprechend <strong>den</strong> Regelausführungen besteht<br />
kein Einwand. Die Schotterbettstärke von mindestens 55 cm und die Schotterkörnung I entspricht<br />
<strong>den</strong> Mindestvorgaben der RVE 05.00.02 für Streckenrang D4 . Die Herstellung eines Gleiskörpers<br />
mit Schienenform 60E1 sowie 49E1 (lückenlos verschweißtes Gleis, Schiene Type 49E1 in<br />
§31a-Gutachten Seite 44
Steirische Ostbahn<br />
Ablenkgleisen), einer Schotterbettstärke von 55 cm und einem Schwellenabstand von 60 cm mit<br />
einer Standardbefestigung sowie der Einsatz von Betonschwellen entsprechend <strong>den</strong> erprobten und<br />
bewährten Regelkonstruktionen der ÖBB entspricht dem erforderlichen Standard.<br />
Für die Tragfähigkeit des Untergrundes wird stellenweise eine Bo<strong>den</strong>auswechselung von bis <strong>zu</strong> 70<br />
cm Stärke vorgenommen.<br />
Weiters wird eine Planumsschutzschicht und eine 60 cm starke Fortschutzschicht durch das<br />
bo<strong>den</strong>mechanische Gutachten verlangt und auch im technischen Bericht umgesetzt. Die<br />
Sicherstellung der Entwässerung erfolgt über eine 5-prozentige Planumsneigung und Drainagen<br />
zwischen <strong>den</strong> Gleisen.<br />
Die Dimensionierung und Auswahl der Gleisabschlüsse entsprechen <strong>den</strong> Vorgaben der DV B 53<br />
und DV B 54.<br />
Die Sicherstellung der Entwässerung erfolgt über eine 5-prozentige Planumsneigung und<br />
Drainagen zwischen <strong>den</strong> Gleisen (im Bereich der Bahnsteige) bzw. Entwässerungsgräben längs<br />
der Gleise.<br />
5.1.5 Querschnittsgestaltung<br />
Die Querschnittgestaltung wurde nach <strong>den</strong> Vorgaben der DV B 51 ZOV 7 und ZOV 4<br />
entsprechend umgesetzt. Der Regelabstand von 4,75 m zwischen <strong>den</strong> Gleisen entspricht <strong>den</strong><br />
Anforderungen. Alle Vorgaben und Abstände für <strong>den</strong> Sicherheitsraum, Gefahrenraum und<br />
Bedienungsraum sind eingehalten und entsprechen <strong>den</strong> Werten der EisbAV. Die erforderlichen<br />
Grenzmarken sind an allen vorgeschriebenen Stellen angeordnet und entsprechend eingetragen.<br />
Für Einbauten, die im Bedienungsraum vorhan<strong>den</strong> sind, ist nach §7 Abs. 6 Z3 der EisbAV ein<br />
maximaler Platzbedarf von 0,60 m vorgesehen.<br />
Die optionale Berücksichtigung der Errichtung von Lärmschutzwän<strong>den</strong> lt. ÖBB-Regelkatalog wurde<br />
bei der Festlegung des Platzbedarfs der Einbauten und der erforderlichen Abstände von<br />
Gefahrenräumen berücksichtigt.<br />
Die Querschnittsgestaltung entspricht unter Berücksichtigung von Streckenrang und<br />
Projektierungsgeschwindigkeit auf Grund der Erfüllung der Mindestanforderungen der in <strong>den</strong><br />
verbindlich erklärten Planungsnormen daher dem Stand der Technik.<br />
5.1.6 Bahnsteige<br />
Die Bahnsteigkanten entsprechen insbesondere <strong>den</strong> Vorgaben der DV B50 und <strong>den</strong> weiteren<br />
aktuellen Planungsgrundlagen und Dienstvorschriften der ÖBB bzw. der RVE. Die Warnstreifen<br />
sind auf <strong>den</strong> Bahnsteigen in entsprechendem Abstand vorgesehen. Für eine weitere Beurteilung<br />
der Bahnsteige wird auf die Fachgebiete Hochbautechnik verwiesen.<br />
Die Zulässigkeit von niveaugleichen Bahnsteig<strong>zu</strong>gängen ist auf Grund des gegebenen<br />
Streckenranges und der Projektierungsgeschwindigkeit gegeben.<br />
§31a-Gutachten Seite 45
Steirische Ostbahn<br />
5.1.7 Stützmauern<br />
Die Stützmauern und Steinsätze dienen <strong>zu</strong>r Sicherung des Bahnkörpers. In diesen Mauern sind<br />
Entwässerungen <strong>zu</strong>r schadlosen Ableitung der Wässer vorgesehen. Die Breite der Stützmauern<br />
wird hinsichtlich der optionalen Errichtung von Lärmschutzwän<strong>den</strong> gem. Regelplanung und <strong>den</strong><br />
verbindlich erklärten Planungsdokumenten ausgebildet und entspricht daher dem Stand der<br />
Technik.<br />
Aus der Sicht der Eisenbahnbautechnik gibt es keine Einwände gegen eine Ausführung der bei<strong>den</strong><br />
Stützmauern und grundbautechnischen Maßnahmen (Stützmauern) <strong>zu</strong>r Sicherung der<br />
Bahnanlage.<br />
5.1.8 Fachspezifische Beurteilung des Arbeitnehmerschutzes<br />
Die Erfüllung der Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes entsprechend dem Teil Fahrweg des<br />
Schwerpunktkonzeptes R10 ist für das vorliegende Einreichprojekt gegeben. Die Planung erfüllt,<br />
soweit dies der Detaillierungsgrad der Planung erlaubt, alle Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes.<br />
Bestätigung AVO Verkehr aus eisenbahnbautechnischer Sicht:<br />
Die Unterlagen gem. §5 Abs.2 Z.1 bis Z.3 AVO Verkehr wur<strong>den</strong> – hinsichtlich der gegenüber dem<br />
genehmigten Zustand erforderlichen Änderungen – geprüft. Diese Dokumente können als<br />
plausibel bezeichnet wer<strong>den</strong>, wobei die erforderlichen Aktualisierungen (§6 Abs.2 Z. 3 AVO<br />
Verkehr) vor<strong>zu</strong>nehmen und diese gem. §6 Abs.2 Z.3 bei der Betriebsbewilligung <strong>zu</strong> prüfen sind.<br />
(§5 Abs.2 Z.1 bis Z.3 AVO Verkehr)<br />
Die Arbeitnehmerschutztechnischen Vorschriften wur<strong>den</strong> bei der Planung der Bahnsteige, der<br />
Wartekojen und Bahnsteigausrüstung eingehalten. (§5 Abs.2 Z.4 AVO Verkehr)<br />
Auf die besonderen Erfordernisse der ESV, ASV und MSV u.a. , die das In-Verkehrbringen von<br />
Anlagen und maschinellen Einrichtungen bedingt, wird hingewiesen und kann nicht im Zuge der<br />
Prüfung des Bauentwurfs überprüft wer<strong>den</strong>. Die Dokumentation über die Überprüfung der<br />
Arbeitsmittel gem. AM-VO, MSV, ASV, ESV u.a. im Zuge der Betriebsbewilligung ist entsprechend<br />
§6 AVO Verkehr vor<strong>zu</strong>nehmen und in <strong>den</strong> Anlagen <strong>zu</strong>r Betriebsbewilligung <strong>zu</strong> dokumentieren. Die<br />
in Anhang 1 und 2 des AM-VO angegebenen weiteren Rechtsvorschriften des<br />
Arbeitnehmerschutzes – soweit hinsichtlich der Beurteilung relevant – wur<strong>den</strong> in der Planung<br />
berücksichtigt und die einschlägigen Bestimmungen in der Planung eingehalten. Eine detaillierte<br />
Einhaltung der Bestimmungen kann erst im Zuge des Betriebsbewilligungsverfahrens (§ 6 Abs. 2<br />
Z.5 AVO Verkehr) überprüft wer<strong>den</strong> (§5 Abs.2 Z.5 AVO Verkehr)<br />
Das Vorliegen der Vorausset<strong>zu</strong>ngen gem. §95 Abs. 3 wurde im Zuge dieses Gutachtens beurteilt.<br />
Es liegen jedoch keine Sachverhalte, die ein Ausnahmeverfahren nach §95 Abs.2 und Abs. 3<br />
bedingen wür<strong>den</strong>, vor. (§5 Abs.2 Z.6 AVO Verkehr)<br />
5.1.9 Stand der Technik<br />
Die umfangreiche Prüfung und Beurteilung der Antragsunterlagen hat <strong>zu</strong> einigen Umarbeitungen<br />
und Verbesserungen von Plänen und technischen Berichten geführt. Schlussendlich kann<br />
festgehalten wer<strong>den</strong>, dass die endgültigen Antragsunterlagen in sich widerspruchsfrei sind.<br />
§31a-Gutachten Seite 46
Steirische Ostbahn<br />
Die Planungsunterlagen wur<strong>den</strong> auf die Einhaltung aller relevanten Normen und Vorschriften hin<br />
überprüft. Die Planung entspricht durch die Verwendung der in Österreich gültigen und <strong>zu</strong>m Teil<br />
durch gesetzliche Vorgaben verbindlichen Normen dem Stand der Technik. Es kann daher<br />
festgestellt wer<strong>den</strong>, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes<br />
von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn einschließlich<br />
der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes für dieses Projekt aus eisenbahnbautechnischer<br />
Sicht gegeben ist.<br />
§31a-Gutachten Seite 47
Steirische Ostbahn<br />
5.2 Elektrotechnik<br />
Insgesamt ist der Umfang der elektrotechnischen Baumaßnahmen aufgrund der nicht <strong>zu</strong>r<br />
Ausführung gelangen<strong>den</strong> Traktionsstromversorgung und der geringen hochbaulichen<br />
Baumaßnahmen als wenig umfangreich <strong>zu</strong> bezeichnen.<br />
5.2.1 Stand der Technik<br />
Die Planungsunterlagen der Einreichplanung wur<strong>den</strong> auf die Einhaltung aller relevanten Normen<br />
und Vorschriften hin geprüft. Die Planung entspricht durch die Verwendung der in Österreich<br />
gültigen und <strong>zu</strong>m Teil durch gesetzliche Vorgaben verbindlichen Normen dem Stand der Technik.<br />
5.2.1.1 Erdung, Blitzschutz und Potentialausgleich<br />
Die geplanten Maßnahmen sind aufgrund der durchgeführten Analysen als ausreichend <strong>zu</strong><br />
bezeichnen.<br />
5.2.1.2 Zusammenfassung<br />
Es kann daher festgestellt wer<strong>den</strong>, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn<br />
<strong>zu</strong> erwarten sind.<br />
Das Projekt ist aus Sicht des elektrotechnischen Sachverständigen <strong>zu</strong>r Ausführung geeignet.<br />
5.2.2 Fachspezifische Beurteilung des Arbeitnehmerschutzes (R10)<br />
Die Erfüllung der Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes entsprechen dem Modul<br />
Energieversorgung des Schwerpunktkonzeptes R10 ist für das vorliegende Einreichprojekt<br />
gegeben. Die Planung erfüllt, soweit dies der Detaillierungsgrad der Planung <strong>zu</strong> beurteilen erlaubt,<br />
die Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes<br />
§31a-Gutachten Seite 48
Steirische Ostbahn<br />
5.3 Sicherungstechnik<br />
5.3.1 Stand der Technik<br />
Der Stand der Technik entsprechend der Definition des §9b EisbG 1957 idgF ist der auf <strong>den</strong><br />
einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Entwicklungsstand fortschrittlicher<br />
technologischer <strong>Verfahren</strong>, Einrichtungen, Bau- und Betriebsweisen, deren Funktionstüchtigkeit<br />
erwiesen und erprobt ist. Daher ist der Einsatz von Sicherungsanlagen (ESTW und Streckenblock)<br />
gemäß bzw. äquivalent <strong>zu</strong> SIL4 nach CENELEC EN 50126 / EN 50129 <strong>zu</strong>lässig.<br />
Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere vergleichbare <strong>Verfahren</strong>,<br />
Einrichtungen, Bau oder Betriebsweisen heran<strong>zu</strong>ziehen und die Verhältnismäßigkeit zwischen<br />
dem Aufwand für die nach der vorgesehenen Betriebsform erforderlichen technischen Maßnahmen<br />
und dem dadurch bewirkten Nutzen für die jeweils <strong>zu</strong> schützen<strong>den</strong> Interessen <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />
Es ist daher ohne weitere projektspezifische Risikoanalyse der Einsatz einer Sicherungsanlage<br />
gemäß bzw. äquivalent <strong>zu</strong> SIL4 <strong>zu</strong>r Ausführung geeignet.<br />
Die dem Projekt in Be<strong>zu</strong>g auf das Fachgebiet Sicherungstechnik <strong>zu</strong> Grunde liegen<strong>den</strong><br />
Antragsunterlagen sind im Einlageverzeichnis und hier in Kapitel 2.5.1 enthalten. Es konnte<br />
festgestellt wer<strong>den</strong>, dass die relevanten Dokumente das Projekt im Rahmen der Eindringtiefe in<br />
Be<strong>zu</strong>g auf die eisenbahnrechtliche Planung ausreichend und korrekt darstellen.<br />
Weiters kann festgehalten wer<strong>den</strong>, dass die Antragsunterlagen (inkl. Telekommunikation) in sich<br />
widerspruchsfrei sind.<br />
Die Planung berücksichtigt die relevanten Vorschriften und Normen. Die Beurteilung erfolgte dem<br />
Detaillierungsgrad entsprechend.<br />
Vom sicherungstechnischen Standpunkt kann festgestellt wer<strong>den</strong>, dass der vorgelegte Bauentwurf<br />
<strong>zu</strong>r Ausführung geeignet ist und<br />
• dem Stand der Technik<br />
• der Sicherheit und Ordnung des Betriebs der Eisenbahn<br />
• dem Betrieb von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn sowie<br />
• dem Verkehr auf der Eisenbahn<br />
entspricht.<br />
5.3.2 Fachspezifische Beurteilung des Arbeitnehmerschutzes<br />
Aus der Sicht des Gutachters des Fachbereichs Sicherungstechnik war fest<strong>zu</strong>stellen, ob das<br />
Bauvorhaben dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des<br />
Betriebs der Eisenbahn, des Betriebs von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des<br />
Verkehrs auf der Eisenbahn entspricht.<br />
Der Arbeitnehmerschutz wurde gemäß des Schwerpunktkonzepts R10 entsprechend <strong>den</strong> Modulen<br />
0 „Allgemeines“ und 4 „Sicherungstechnik“ überprüft.<br />
§31a-Gutachten Seite 49
Steirische Ostbahn<br />
Der vorgelegte „Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan“ sowie die „Unterlagen für spätere<br />
Arbeiten“ und Abschnitt 8 des Technischen Berichts Eisenbahnsicherungsanlage (Siehe Kap.<br />
2.5.1) entsprechen hinsichtlich Inhalt und Vollständigkeit <strong>den</strong> Anforderungen des<br />
Arbeitnehmerschutzes. Insbesondere die im Dokument „Unterlagen für spätere Arbeiten“<br />
vorgesehenen Vorkehrungen die für die erforderlichen Reinigungs-, Instandhaltungs-, Wartungs-,<br />
Reparatur- und Kontrollmaßnahmen an <strong>den</strong> sicherungstechnischen Anlagen erforderlich sind,<br />
können unter Berücksichtigung der für die Einreichung erforderlichen Planungstiefe mit dem<br />
vorgelegten Bauentwurf umgesetzt wer<strong>den</strong>.<br />
Auf Grund der vorliegen<strong>den</strong> Unterlagen ergaben sich weder <strong>zu</strong>sätzliche Auflagen die in die<br />
Planung eingearbeitet wer<strong>den</strong> mussten noch die Notwendigkeit der Einhaltung von <strong>zu</strong>sätzlichen<br />
Maßnahmen.<br />
§31a-Gutachten Seite 50
Steirische Ostbahn<br />
5.4 Straßenverkehrstechnik<br />
5.4.1 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern – St. Margarethen<br />
Die Zufahrt <strong>zu</strong>m Projektsgebiet erfolgt von der Landesstraße B68 Feldbacherstraße über die<br />
Bahnstraße bis <strong>zu</strong>m St. Margarethen-Takern-Weg. Es wird dabei unmittelbar südlich des<br />
Projektsgebietes die Ostbahn über eine bestehende lichtzeichengeregelte Eisenbahnkreu<strong>zu</strong>ng<br />
gequert. Zusätzlich gibt es eine Straßenverbindung durch das südöstlich gelegene Siedlungsgebiet<br />
von Takern II, die jedoch für <strong>den</strong> Baustellenverkehr nicht genutzt wer<strong>den</strong> wird. Die<br />
Baustellen<strong>zu</strong>fahrt erfolgt somit fast ausschließlich durch nicht bewohntes Gebiet und ist für<br />
entsprechende Fahrzeuge tauglich. Die Sichtverhältnisse sind übersichtlich und erscheint daher<br />
die Zufahrt in der bestehen<strong>den</strong> Situation geeignet.<br />
Als Baustelleneinrichtungsfläche ist ein Bereich am nördlichen Ende der Park & Ride-Anlage<br />
vorgesehen, diese Fläche ist durch ihre Höhenlage HQ100-sicher.<br />
In der Umbauphase der Gemeindestraße sind entsprechende Verkehrsverbindungen aufrecht <strong>zu</strong><br />
erhalten bzw. Umleitungen ein<strong>zu</strong>richten.<br />
Für <strong>den</strong> Betriebsfall sind die gleichen Verkehrswege vorhan<strong>den</strong> und können diese als ausreichend<br />
und geeignet angesehen wer<strong>den</strong>. Die geringfügige Erhöhung der Fahrten durch die Anordnung der<br />
neuen Park & Ride-Anlage ist aufgrund der Verkehrsbelastung im Bestand problemlos möglich,<br />
wobei festgestellt wird, dass es sich hierbei primär um PKW-Verkehr handelt, der in <strong>den</strong><br />
Morgenstun<strong>den</strong> hauptsächlich <strong>zu</strong>r Park & Ride-Anlage und in <strong>den</strong> Nachmittagsstun<strong>den</strong> von der<br />
Park & Ride-Anlage vermehrt auftritt.<br />
Die Verlegung der Gemeindestraße und die Anordnung bzw. der Aufbau der Park & Ride-Anlage<br />
entsprechen <strong>den</strong> Vorgaben der RVS. Die Fahrflächen wer<strong>den</strong> projektsgemäß mit Asphaltbelag<br />
versehen, die Abstellflächen der Park & Ride-Anlage sind gepflastert vorgesehen.<br />
Durch entsprechende Querneigungsausbildung ist eine ordnungsgemäße Entwässerung<br />
gewährleistet, die Oberflächenentwässerung erfolgt entweder über die Schulter in anschließende<br />
Grünflächen oder über Mul<strong>den</strong> und Einlaufschächte <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Anlagen der Bahnentwässerung.<br />
Gesamthaft wird festgestellt, dass die geplanten Verkehrseinrichtungen <strong>den</strong> einschlägigen<br />
Bestimmungen und Normen im Hinblick auf Anlageverhältnisse und Aufbau entsprechen und somit<br />
die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie der Bestand der Anlagen gewährleistet<br />
erscheinen.<br />
5.4.2 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Laßnitzthal<br />
Zur Abwicklung der Baustelle wird die bestehende Zufahrt <strong>zu</strong>m Bahnhof Laßnitzthal von der L 365<br />
Laßnitzthalstraße über die Bahnhofstraße verwendet. Die vorgesehenen Baustelleneinrichtungsflächen<br />
befin<strong>den</strong> sich auf Bahngrund und sind von der Haupt<strong>zu</strong>fahrt aus erreichbar. Das<br />
Hauptbaugeschehen liegt im Nahbereich der Bahn und berührt die L365 nur durch Zu- und<br />
Abfahrten, jedoch nicht durch das Baugeschehen direkt. Rechts der Bahn, also nördlich, verläuft<br />
eine Gemeindestraße, die auch unmittelbar durch Baumaßnahmen im Hinblick auf Verbreiterung<br />
und geringfügige Verschwenkung betroffen ist. Hier wird durch halbseitige Sperrung bzw.<br />
Behinderung eine zwischenzeitige Einschränkung des Verkehrs erfolgen müssen, eine Sperre<br />
dieser Gemeindestraße ist nicht vorgesehen. Zeitlich beschränkte Behinderungen sind aufgrund<br />
der Bedeutung der Straße und möglicher Umwege vertretbar. Das Baugeschehen wird so<br />
organisiert, dass die Arbeiten bei der Gemeindestraße <strong>zu</strong> einer Zeit erfolgen, wo der derzeitige<br />
Bahnsteig im Bereich des Bahnhofes noch <strong>zu</strong>gänglich ist. Für <strong>den</strong> Umbau im Bereich des<br />
Bahnhofes wird interimistisch an der Gemeindestraße ein Randbahnsteig <strong>zu</strong>r Abwicklung des<br />
§31a-Gutachten Seite 51
Steirische Ostbahn<br />
Personenverkehrs rechts der Bahn errichtet. In dieser Zeit sind die Umbauarbeiten an der<br />
Gemeindestraße fertig gestellt und bestehen hier keine Behinderungen mehr. Da kurz nach dem<br />
Baulosende, also westlich, eine Eisenbahnkreu<strong>zu</strong>ng existiert, ist für die Zeit des Umbaues die<br />
Erreichbarkeit für PKW ohne gravieren<strong>den</strong> Mehraufwand möglich. Noch vor der Errichtung des<br />
nördlichen provisorischen Randbahnsteiges ist der Bau des Fußgängersteges geplant. So ist die<br />
Zugänglichkeit für Fußgänger in der Umbauphase von Sü<strong>den</strong> stets gegeben.<br />
Aufgrund der geplanten Abwicklung und Organisation des Baustellenablaufes bzw. der<br />
vorgesehenen interimistischen Abwicklung des Personenverkehrs über einen provisorischen<br />
Randbahnsteig rechts der Bahn sind die verkehrstechnischen Vorausset<strong>zu</strong>ngen für eine geordnete<br />
Baudurchführung und gleichzeitige Betriebsabwicklung des Bahnverkehrs gegeben.<br />
Für <strong>den</strong> Betrieb nach Fertigstellung des Umbaues ergeben sich <strong>zu</strong>m Bestand keine wesentlichen<br />
Änderungen bezüglich der Erreichbarkeit des Bahnhofes über die L365 und die Bahnhofstraße.<br />
Insbesondere für die Überquerung der Bahnlinie von Nord nach Süd bzw. umgekehrt ergibt sich<br />
durch das Projekt eine deutliche Verbesserung und Erhöhung der Sicherheit infolge des<br />
vorgesehenen kreu<strong>zu</strong>ngsfreien Personenübergangs anstelle der derzeit schienengleichen<br />
Eisenbahnkreu<strong>zu</strong>ng für Fußgänger, die nur beidseitig über ein nicht verriegeltes Drehkreuz<br />
gesichert ist. Der Zugang <strong>zu</strong>m Mittelbahnsteig erfolgt über das beigelegte Ausweichgleis. Hier ist<br />
fest<strong>zu</strong>halten, dass die Fahrgeschwindigkeit auf dem durchgehen<strong>den</strong> Streckengleis mit 100 km/h<br />
genehmigt ist, auf dem Ausweichgleis sind nur 40 km/h <strong>zu</strong>gelassen und daher ist das<br />
Überschreiten des Gleises <strong>zu</strong>lässig. Die Park & Ride-Anlage wird im Zuge des Vorhabens an die<br />
neue Gesamtsituation angepasst, bleibt jedoch grundsätzlich erhalten. Die sonstigen<br />
Verkehrsanbindungen an das Umfeld bleiben unverändert.<br />
Gesamthaft wird festgestellt, dass die geplanten neu <strong>zu</strong> errichten<strong>den</strong> Verkehrseinrichtungen <strong>den</strong><br />
einschlägigen Bestimmungen und Normen im Hinblick auf Anlageverhältnisse und Aufbau<br />
entsprechen und somit die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie der Bestand der Anlagen<br />
gewährleistet erscheinen.<br />
5.4.3 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal<br />
Für die Bauphase ist die Haupt<strong>zu</strong>fahrt über die L325 Lustbühel Straße und die dortige<br />
lichtsignalgesicherte Eisenbahnkreu<strong>zu</strong>ng vorgesehen. Unmittelbar neben der Landesstraße<br />
befindet sich eine Freifläche im Ausmaß von ca. 500 m², die <strong>zu</strong>r Unterbringung der<br />
Baustelleneinrichtungen, die nicht unmittelbar im Baubereich liegen, geeignet ist. Für<br />
untergeordnete Zu- und Abtransporte ist auch die Zufahrt über <strong>den</strong> Hahnhofweg am westlichen<br />
Baulosende möglich. Aus verkehrstechnischer Sicht ist damit eine ausreichende Erschließung des<br />
Baustellenbereiches über öffentliche Verkehrswege gegeben.<br />
In der Betriebsphase wird durch <strong>den</strong> <strong>Ausweichbahnh</strong>of kein Verkehr generiert, die geplante Zufahrt<br />
<strong>zu</strong>r Schaltstation wird nur im Einzelfall <strong>zu</strong> Wartungszwecken benutzt. Dies führt gesamthaft auf<br />
Dauer <strong>zu</strong> einer Reduktion der An- und Abfahrten in diesem Bereich und damit <strong>zu</strong> einer<br />
Erleichterung aus verkehrstechnischer Sicht.<br />
Gesamthaft wird festgestellt, dass die geplanten neu <strong>zu</strong> errichten<strong>den</strong> Verkehrseinrichtungen <strong>den</strong><br />
einschlägigen Bestimmungen und Normen im Hinblick auf Anlageverhältnisse und Aufbau<br />
entsprechen und somit die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie der Bestand der Anlagen<br />
gewährleistet erscheinen.<br />
5.4.4 Haltestelle Hart bei Graz<br />
Aufgrund der vorhan<strong>den</strong>en Anlageverhältnisse der geplanten Haltestelle Hart ist eine Zufahrt und<br />
Zugänglichkeit für alle Arten der Verkehrsteilnehmer problemlos gegeben. Auch die Erreichbarkeit<br />
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Steirische Ostbahn<br />
für behinderte Personen ist durch die Lage des Randbahnsteiges an der Reinhard-Machold-Straße<br />
problemlos möglich. Es sind hier zwei Behindertenparkplätze am Ende des Bahnsteiges<br />
vorgesehen. Außerdem ist hier schon derzeit eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h<br />
verordnet, sodass auch dadurch keine <strong>zu</strong>sätzlichen verkehrssteuern<strong>den</strong> Maßnahmen gesetzt<br />
wer<strong>den</strong> müssen.<br />
Auch für die Bauherstellung ist die Zufahrtssituation als günstig <strong>zu</strong> bezeichnen, da Materialan- und<br />
-abtransporte direkt von der Landesstraße möglich sind. Bei Durchführung der Arbeiten kann es im<br />
Bereich der mit 30 km/h beschränkten Gemeindestraße (Reinhard-Machold-Straße) <strong>zu</strong><br />
Beschränkungen kommen. Dies ist jedoch kurzfristig im Hinblick auf die gesamte<br />
Verkehrserschließung des Umfeldes ohne große Beeinträchtigung möglich.<br />
Im Bereich des Randbahnsteiges muss die Reinhold-Machold-Straße geringfügig nach Nor<strong>den</strong><br />
verschoben wer<strong>den</strong>.<br />
Südlich, also links der Bahn, wird zwischen Bahntrasse und L311 Autaler Straße eine neue Park &<br />
Ride-Anlage errichtet, die direkt von der Landesstraße aus erreichbar ist. Für die Zu- und Abfahrt<br />
auf der Ostseite der Park & Ride-Anlage ist eine Genehmigung der Landesstraßenverwaltung<br />
ein<strong>zu</strong>holen. Aufgrund der Anzahl der Stellplätze und der Verkehrsbelastung auf der Landesstraße<br />
erscheint die Anordnung einer Linksabbiegespur nicht erforderlich.<br />
Gesamthaft wird festgestellt, dass die geplanten neu <strong>zu</strong> errichten<strong>den</strong> Verkehrseinrichtungen <strong>den</strong><br />
einschlägigen Bestimmungen und Normen im Hinblick auf Anlageverhältnisse und Aufbau<br />
entsprechen und somit die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie der Bestand der Anlagen<br />
gewährleistet erscheinen.<br />
§31a-Gutachten Seite 53
Steirische Ostbahn<br />
5.5 Eisenbahnbetrieb<br />
Die im Projekt angeführten Baumaßnahmen wur<strong>den</strong> durch die vorgelegten Einreichunterlagen<br />
näher beschrieben und dargestellt.<br />
Vom eisenbahnbetrieblichen Standpunkt ist der vorgelegte Bauentwurf <strong>zu</strong>r Ausführung geeignet<br />
und entspricht <strong>den</strong> Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes und des Verkehres<br />
sowie des Standes der technischen Entwicklung.<br />
Weiters wird aus eisenbahnbetrieblicher Sicht festgestellt, dass die<br />
Arbeitnehmerschutzbestimmungen insbesondere unter Berücksichtigung der relevanten Punkte<br />
der Module „Allgemeines“ und „Fahrweg“ der Richtlinie R10 der Versicherungsanstalt für<br />
Eisenbahnen und Bergbau eingehalten wer<strong>den</strong>.<br />
5.5.1 Sicherungstechnik<br />
Die im Projekt angeführten Baumaßnahmen wur<strong>den</strong> durch die vorgelegten Einreichunterlagen<br />
näher beschrieben und dargestellt.<br />
Vom sicherungstechnischen Standpunkt ist der vorgelegte Bauentwurf <strong>zu</strong>r Ausführung geeignet<br />
und entspricht <strong>den</strong> Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes und des Verkehres<br />
sowie des Standes der technischen Entwicklung.<br />
Weiters wird aus eisenbahnbetrieblicher Sicht festgestellt, dass die<br />
Arbeitnehmerschutzbestimmungen insbesondere unter Berücksichtigung der relevanten Punkte<br />
der Module „Allgemeines“ und „Fahrweg“ der Richtlinie R10 der Versicherungsanstalt für<br />
Eisenbahnen und Bergbau eingehalten wer<strong>den</strong>.<br />
5.5.2 Fernmeldetechnik / Telekomanlagen<br />
Die im Projekt angeführten Baumaßnahmen wur<strong>den</strong> durch die vorgelegten Einreichunterlagen<br />
näher beschrieben und dargestellt.<br />
Vom fernmeldetechnischen ist der vorgelegte Bauentwurf <strong>zu</strong>r Ausführung geeignet und entspricht<br />
<strong>den</strong> Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes und des Verkehres sowie des<br />
Standes der technischen Entwicklung.<br />
Weiters wird aus eisenbahnbetrieblicher Sicht festgestellt, dass die<br />
Arbeitnehmerschutzbestimmungen insbesondere unter Berücksichtigung der relevanten Punkte<br />
der Module „Allgemeines“ und „Fahrweg“ der Richtlinie R10 der Versicherungsanstalt für<br />
Eisenbahnen und Bergbau eingehalten wer<strong>den</strong>.<br />
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Steirische Ostbahn<br />
5.6 Hydrologie, Hydrogeologie, Wasserbautechnik und<br />
Grundwasserschutz<br />
Grundsätzlich ist fest<strong>zu</strong>halten:<br />
Die Berechnung der anfallen<strong>den</strong> Wassermengen und die daraus resultierende Bemessung der<br />
Entwässerungsanlagen erfolgte im Projekt unter der Annahme einer Basisregenspende r15(1) =<br />
150 l/s,ha und einem max. Berechnungsregen von r15(0,1) = 335 l/s. Die Abflussbeiwerte Ψ<br />
wur<strong>den</strong> in Entsprechung der gängigen Regelwerke und Fachliteratur angesetzt. Die<br />
Ein<strong>zu</strong>gsgebiete umfassen einerseits <strong>den</strong> Bahnkörper und andererseits die Bedienungswege sowie<br />
die angrenzen<strong>den</strong> und abflusstechnisch relevanten Böschungsflächen. Maßgeblicher Lastfall ist<br />
das 10.jährliche Ereignis mit 335 l/s,ha.<br />
Diese Ansätze sind realistisch und entsprechen dem Stand der Technik.<br />
Bezüglich der Qualität der ein<strong>zu</strong>leiten<strong>den</strong> Bahnwässer wird im Projekt auf eine vorliegende<br />
Untersuchung aus Oberösterreich verwiesen, wonach die Wässer aus Gleiskörperentwässerungen<br />
nach behördlicher Vorgabe in Abstän<strong>den</strong> von ca. einem Jahr bei Einleitung in ein Fließgewässer,<br />
in Kanäle und in Sickermul<strong>den</strong> überprüft wur<strong>den</strong>. Da diese Wässer im Normalbetrieb keine<br />
be<strong>den</strong>klichen Inhaltstoffe in mehr als geringfügiger Größenordnung aufwiesen, wurde in weiterer<br />
Folge in Oberösterreich auf die weiterführende periodische Untersuchung dieser Wässer<br />
verzichtet. Dies ist auch der Grund dafür, dass das Projekt die Versickerung derartiger Wässer<br />
über Humuspassage bzw. die Ableitung in wasserführende Gerinne ohne <strong>zu</strong>sätzliche<br />
Vorreinigungsmaßnahmen vorsieht.<br />
Auch die Wässer von <strong>den</strong> geplanten Park & Ride Anlagen, wo nur betriebstaugliche PKW<br />
abgestellt wer<strong>den</strong>, können derartig eingestuft und abgeleitet wer<strong>den</strong>.<br />
Für das gesamte Projekt gilt, dass die geologisch bedingten Sickerraten so gering bis<br />
vernachlässigbar sind, dass diese rechnerisch nicht angesetzt wur<strong>den</strong> und bestenfalls als stille<br />
Reserve an<strong>zu</strong>sehen sind.<br />
Daraus ergibt sich auch ein generell sehr geringes Risiko im Hinblick auf <strong>den</strong> Grundwasserschutz.<br />
Die im Projekt enthaltenen hydraulischen Berechnungen sind nachvollziehbar und entsprechen<br />
aus wasserbautechnischer Sicht dem Stand der Technik.<br />
5.6.1 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern – St. Margarethen<br />
Bezüglich der Hydrogeologie und Geologie liegen ausführliche und nachvollziehbare<br />
Dokumentationen und Unterlagen des Büro BGG vor. Gesamthaft ist daraus <strong>zu</strong> erkennen, dass im<br />
gegenständlichen Abschnitt der Ostbahn die Versickerungsraten des anstehen<strong>den</strong> Untergrundes<br />
vernachlässigbar gering sind, sodass aus Sicht des Wasserbaues bzw. der Entwässerung im<br />
Wesentlichen von der Ableitung der anfallen<strong>den</strong> Niederschlagswässer aus<strong>zu</strong>gehen ist. Die<br />
Deckschichten sind aufgrund des stark tonhaltigen Materials ebenso als relativ dicht <strong>zu</strong><br />
bezeichnen wie der tertiäre Schluff, der darunter in größeren Mächtigkeiten vorliegt.<br />
Das gesamte Projektsgebiet des <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes Takern – St. Margarethen liegt im<br />
Überflutungsbereich für HQ30 der Raab. Diesbezüglich liegt eine 2D-Hochwasserabflussuntersuchung,<br />
erstellt vom Büro Hydroconsult, vor. Diese Abflussuntersuchung basiert auf<br />
einem 3D-Geländemodell und umfasst <strong>den</strong> Bereich zwischen der Mündung des Kleebaches und<br />
der Mündung des Takernbaches. Speziell betrachtet wurde der linke Vorlandabfluss zwischen<br />
Raab und Bahntrasse sowie der Rückstaubereich östlich der Bahntrasse.<br />
§31a-Gutachten Seite 55
Steirische Ostbahn<br />
In Abstimmung mit dem Hydrografischen Dienst des Amtes der Stmk. Landesregierung wur<strong>den</strong> die<br />
Lastfälle HQ1, HQ10, HQ30 und HQ100 bearbeitet. Die Berechnung wurde stationär durchgeführt,<br />
da die Raab-Hochwasserwelle bei HQ100 einen sehr breiten Wellenscheitel aufweist.<br />
Der bestehende Bahnkörper mit der östlich davon gelegenen Gemeindestraße verläuft im<br />
gesamten Projektsgebiet sehr nahe der Raab und parallel <strong>zu</strong> dieser. In wasserbautechnischer<br />
Hinsicht bil<strong>den</strong> der Bahnkörper und die Gemeindestraße einen parallel laufen<strong>den</strong><br />
Hochwasserdamm, der jedoch durch vorhan<strong>den</strong>e Durchlässe unterbrochen ist. So können<br />
Hochwässer in das Hinterland einfließen. Aufgrund der flachen Geländestruktur ergeben sich<br />
östlich der Bahn dadurch beträchtliche Retentionsräume. Die Gleisanlagen sind im<br />
gegenständlichen Abschnitt auch bei HQ100 nicht überströmt. Im Ist<strong>zu</strong>stand kommt es bereits bei<br />
geringen Jährlichkeiten <strong>zu</strong> Ausuferungen in das Vorland, so sind schon bei einem HQ10 weite<br />
Teile des Vorlandes überflutet.<br />
Bei HQ30 kommt es im Bereich des geplanten <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes Takern –<br />
St. Margarethen <strong>zu</strong> Ausuferungen zwischen Raab und bestehender Bahntrasse. Die Wassertiefen<br />
betragen im Vorland ca. 50 cm. Durch die bestehen<strong>den</strong> Durchlässe kommt es <strong>zu</strong> einem Rückstau<br />
in das östlich der Bahn gelegene Gebiet. Bei HQ100 wird sogar der Weg nördlich der bestehen<strong>den</strong><br />
Bebauung überströmt. Dadurch entsteht ein Abfluss über das bebaute Gebiet in Richtung<br />
Takernbach. Die Einstautiefen im Bereich der Häuser betragen bei HQ100 ca. 2 bis 25 cm.<br />
Da aufgrund der relativ dichten Untergrundverhältnisse die anfallen<strong>den</strong> Oberflächenwässer nur in<br />
äußerst geringer Weise in <strong>den</strong> Untergrund versickern, kommt es insbesondere nach starken<br />
Regenereignissen hauptsächlich <strong>zu</strong>m Abfließen des Wassers über die vorhan<strong>den</strong>en Vorfluter in<br />
die Raab. Die Raab als größter Fluss der Oststeiermark stellt für die Einleitung der<br />
Oberflächenwässer durch die Geringfügigkeit der Baumaßnahmen in quantitativer Hinsicht kein<br />
Problem dar. Die Versiegelung der Oberflächen infolge Errichtung der geplanten Park & Ride-<br />
Anlage, eines Bahnsteiges sowie eines <strong>zu</strong>sätzlichen Gleiskörpers führt durch Erhöhung des<br />
Abflussbeiwertes <strong>zu</strong> einer geringfügigen Erhöhung der Abflusskonzentration, aber <strong>zu</strong> keiner<br />
relevanten Vermehrung des Abflussvolumens. Die angesprochene Erhöhung ist im Verhältnis <strong>zu</strong>m<br />
Niederwasserabfluss der Raab verschwin<strong>den</strong>d gering, weshalb keine <strong>zu</strong>sätzlichen<br />
Retentionsmaßnahmen im Projekt vorgesehen sind. Da<strong>zu</strong> ist auch fest<strong>zu</strong>stellen, dass der Abfluss<br />
aus dem Bahnkörper durch <strong>den</strong> Aufbau der Bahntrasse und die Entwässerung über die geplanten<br />
Bahngräben seitlich verzögert erfolgt, was jedoch in der Projektsdarstellung <strong>zu</strong> recht nicht<br />
berücksichtigt ist.<br />
Generell erfolgt die Entwässerung der erweiterten Bahnanlagen in beiderseitige Bahngräben bzw.<br />
Drainagen.<br />
Das Projekt sieht im Einzelnen folgende Ableitmaßnahmen vor:<br />
• Bei Bahn-km 213,384 besteht ein Bahndurchlass mit weiterführender Mulde <strong>zu</strong>r Raab <strong>zu</strong>r<br />
Ableitung der rechts und links des Bestandsgleises verlaufen<strong>den</strong> Bahngräben. Dieser<br />
Durchlass liegt südlich der Weiche 151, sodass er im Bestand erhalten wer<strong>den</strong> kann. Die<br />
auch nach Umbau in beiderseitigen Bahngräben erfassten Niederschlagswässer wer<strong>den</strong><br />
wiederum in diesen Durchlass bzw. in <strong>den</strong> westlich davon gelegenen Ableitgraben <strong>zu</strong>r<br />
Raab eingeleitet, wobei für <strong>den</strong> Bestand eine Ableitmenge von 207,37 l/s und für das<br />
Projekt eine Ableitmenge von 225,62 l/s ausgewiesen sind. Das bedeutet eine Erhöhung<br />
um 18,25 l/s. Diese Wassermenge kann ohne weiteres aufgenommen wer<strong>den</strong>, da im<br />
Bestand die geplante Ausleitung bei km 213,76 nicht besteht und bisher diese Wässer<br />
ebenso an dieser Stelle abgeleitet wur<strong>den</strong>. Durch <strong>den</strong> neuen Durchlass bei km 213,76 wird<br />
der alte Entwässerungsabschnitt unterteilt und damit die Leistungsfähigkeit der<br />
diesbezüglichen Gerinne bzw. Rohrleitungen nicht ausgelastet.<br />
§31a-Gutachten Seite 56
Steirische Ostbahn<br />
• Bei Bahn-km 213,760 ist die Errichtung eines neuen und <strong>zu</strong>sätzlichen Durchlasses unter<br />
der Bahn mit einer Nennweite von DN 800 und eine Länge von 23,6 m vorgesehen, um die<br />
im nördlich davon gelegenen Entwässerungsabschnitt anfallen<strong>den</strong> Wässer <strong>zu</strong>r Raab<br />
ab<strong>zu</strong>leiten. Aufgrund der südlich anschließen<strong>den</strong> Park & Ride-Anlage ist eine Weiterleitung<br />
der Wässer östlich der Bahn bis <strong>zu</strong>m Takernbach längenschnittsbedingt nicht möglich. An<br />
<strong>den</strong> geplanten neuen Durchlass schließt ein ca. 38,5 m langer und ca. 80 cm breiter offener<br />
Graben und schlussendlich wiederum ein Durchlass DN 800 <strong>zu</strong>r Einleitung in die Raab an.<br />
Um durch <strong>den</strong> neuen Durchlass keine <strong>zu</strong>sätzliche Beaufschlagung der im Hochwasserfall<br />
der Raab rückströmen<strong>den</strong> Wässer in das östlich der Gemeindestraße liegende Vorland <strong>zu</strong><br />
bewirken, ist am Auslauf des neuen Durchlasses links der Bahn, also westlich, die<br />
Anordnung einer Rückstausicherung in Form einer mechanischen Rückstauklappe<br />
vorgesehen. Dies entspricht zwar dem Stand der Technik, bedingt jedoch die Verpflichtung<br />
<strong>zu</strong>r Wartung, um die ständige Betriebsfähigkeit <strong>zu</strong> gewährleisten.<br />
Die Ausleitmenge beträgt hier 354,08 l/s für das rechnerische 10jährliche Regenereignis.<br />
Für <strong>den</strong> Bestand wird im Projekt an dieser Stelle eine theoretische Einleitmenge von<br />
213,76 l/s ausgewiesen.<br />
• Bei Bahn-km 214,128 befindet sich ein altbestehender Bahndurchlass, der im Zuge der<br />
Baumaßnahmen nach Osten verlängert wird und die entlang des östlichen<br />
Böschungsfußes auftreten<strong>den</strong> Oberflächenwässer nach Westen ausleitet. Die Ableitmenge<br />
erhöht sich rechnerisch beim 10jährlichen Regenereignis von 207,37 l/s gemäß Projekt auf<br />
225,62 l/s. Die Mehrmenge von ca. 18,25 l/s kann durch <strong>den</strong> Durchlass abgeführt wer<strong>den</strong><br />
und gelangt nach kurzer Strecke <strong>zu</strong>r Raab. In diesem Bereich entsteht die Erhöhung des<br />
Abflusses lediglich durch die Vergrößerung der nicht versiegelten Bahnanlagen.<br />
Die Gesamteinleitmenge für <strong>den</strong> Bereich des <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes Takern – St. Margarethen<br />
erhöht sich rechnerisch im Fall eines 10jährlichen Regenereignissen von 598,08 l/s auf 751,26 l/s,,<br />
also um 153,18 l/s.<br />
Die Wasserführung der Raab bei einem HQ1 beträgt in diesem Bereich 68 m³/s, bei einem HQ10<br />
139 m³/s. Bezogen auf diese Wasserführungen liegt die Mehrung des Abflusses durch das Projekt<br />
im Bereich von 0,1 bis 0,2 %. Zusätzlich ist fest<strong>zu</strong>stellen, dass ein 10jährliches<br />
Niederschlagsereignis im Bereich des <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes kein 10jährliches Hochwasser in der<br />
Raab hervorruft. Das heißt, die Abflussspitzen aus dem Bereich des Projektes fallen nicht mit <strong>den</strong><br />
Abflussspitzen in der Raab <strong>zu</strong>sammen. Im Hinblick auf die Größe des Vorfluters Raab ist daher<br />
aus Sicht des Gutachters die Mehrung der Einleitmengen, die durch das Projekt verursacht wird,<br />
insbesondere auch im Hinblick auf die Spezifika des verzögerten Abflusses aus dem Bahnkörper<br />
vertretbar und sind dadurch negative Auswirkungen auf das Gewässer bzw. Beeinträchtigungen<br />
fremder Rechte nicht <strong>zu</strong> erwarten.<br />
Zusätzlich sieht das Projekt <strong>zu</strong>r Verbesserung der Hinterlan<strong>den</strong>twässerung die Errichtung eines<br />
Rohrkanals DN 600 von der Südwestecke des Grundstückes 1546, EZ 1, KG Takern II, in einen<br />
Vorflutgraben, der ab der Einmündung des Rohrkanals bis <strong>zu</strong>r Mündung in <strong>den</strong> Takernbach<br />
geräumt wird, vor. Damit kann im Fall von Raabhochwässern die Entwässerung des Vorlandes<br />
rechts der Bahn, also östlich der Bahntrasse, der Gemeindestraße und der Park & Ride-Anlage<br />
über <strong>den</strong> Takernbach in die Raab begünstigt wer<strong>den</strong>. Dieser Ableitkanal hat eine Länge von ca. 56<br />
m. Die daran anschließende Ertüchtigung des Vorflutgrabens weist eine Länge von ca. 38 m auf.<br />
Durch die Errichtung dieses Ableitkanals wird keine grundsätzliche Änderung der<br />
Abflussverhältnisse bzw. der Überflutungssituation infolge von Hochwasserführung der Raab<br />
hervorgerufen, es wird hingegen nur das Abströmen von Hochwässern aus dem Vorland beim<br />
Rückschreiten eines Hochwasserereignisses verbessert.<br />
Gesamthaft ist fest<strong>zu</strong>stellen, dass die geplanten Entwässerungseinrichtungen für <strong>den</strong><br />
<strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern – St. Margarethen, die Verlegung der Gemeindestraße und die<br />
§31a-Gutachten Seite 57
Steirische Ostbahn<br />
Errichtung der Park & Ride-Anlage dem Stand der Technik entsprechen. Die Ableitung der<br />
Oberflächenwässer erfolgt ohne <strong>zu</strong> erwartende mehr als geringfügige Veränderungen gegenüber<br />
dem Bestand und derartige Auswirkungen auf Grundwasser, Gewässer und fremde Rechte über<br />
drei Einleitpunkte in die Raab.<br />
Im Hinblick auf die Lage des Vorhabens im HQ30-Überflutungsbereich erscheint aus Sicht des<br />
Gutachters die Durchführung eines separaten Bewilligungsverfahrens erforderlich. In einem<br />
solchen <strong>Verfahren</strong> sollte auch der Einleitkonsens für die <strong>zu</strong>sätzliche Einleitmenge Eingang fin<strong>den</strong>!<br />
5.6.2 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Laßnitzthal<br />
Bezüglich der Hydrogeologie und Geologie liegen ausführliche und nachvollziehbare<br />
Dokumentationen und Unterlagen des Büro BGG vor. Gesamthaft ist daraus <strong>zu</strong> erkennen, dass im<br />
gegenständlichen Abschnitt der Ostbahn die Versickerungsraten des anstehen<strong>den</strong> Untergrundes<br />
vernachlässigbar gering sind, sodass aus Sicht des Wasserbaues bzw. der Entwässerung im<br />
Wesentlichen von der Ableitung der anfallen<strong>den</strong> Niederschlagswässer aus<strong>zu</strong>gehen ist.<br />
. Es ist daher das Projekt so aufgebaut, dass die anfallen<strong>den</strong> Oberflächenwässer, ähnlich dem<br />
Bestand, jedoch angepasst an die im Projekt vorgesehenen baulichen Maßnahmen in Bahngräben<br />
gesammelt und <strong>zu</strong> <strong>den</strong> bereits vorhan<strong>den</strong>en Ableitungsmöglichkeiten und Gerinnen geleitet<br />
wer<strong>den</strong>. Um die Bestandssituation, insbesondere im Bereich von Ableitungen, die über keine<br />
Reserven in der hydraulischen Leistungsfähigkeit verfügen, nicht mehr als geringfügig <strong>zu</strong> belasten<br />
bzw. <strong>zu</strong> beeinträchtigen, sind Retentionsmaßnahmen bzw. entsprechende <strong>zu</strong>sätzliche Ableitungen<br />
vorgesehen.<br />
Im Konkreten ist für <strong>den</strong> Bereich des <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes Laßnitzthal Folgendes fest<strong>zu</strong>stellen:<br />
• Der östlichste Teil des Bahngrabens rechts der Bahn wird an <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong><br />
Bahngraben angeschlossen. Dieser Bahngraben mündet östlich des Baulosbeginns in<br />
einen bestehen<strong>den</strong> Bahndurchlass. Diese Wässer fließen über zwei Rohrdurchlässe DN<br />
400 und DN 500 unter der Laßnitzthalstraße, in weiterer Folge über ein offenes Gerinne bis<br />
<strong>zu</strong>r Autobahn, wo ein Durchlass DN 400 anschließt. Die Einleitmenge vergrößert sich in<br />
diesem Bereich durch das Projekt um 2,91 l/s. Aufgrund des verzögerten<br />
Abflussgeschehens aus dem Gleisbereich, der abflussverzögern<strong>den</strong> Wirkung der<br />
Bahngräben und des relativ langen Fließweges ist durch diese Vergrößerung der<br />
Ableitmenge keine mehr als geringfügige Auswirkung auf die weiterführen<strong>den</strong> Gerinne <strong>zu</strong><br />
erwarten. Dies ist aus Sicht des Gutachters bezüglich der Bestandseinleitmenge von<br />
146,69 l/s vernachlässigbar bzw. nicht mehr als geringfügig, weshalb negative<br />
Auswirkungen und Beeinflussungen fremder Rechte nicht <strong>zu</strong> erwarten sind.<br />
Zu ergänzen ist, dass der flachere Teil der Verrohrung DN 500 bereits im Bestand geringfügig<br />
überlastet ist, wobei die Erhöhung der Beaufschlagung um ca. 3 l/s die Situation de facto nicht<br />
relevant verändert. Auch der Autobahndurchlass DN 400 ist im Bestand deutlich <strong>zu</strong> klein<br />
bemessen. Auch hier ändert jedoch die Erhöhung um 3 l/s von 1.447 l/s auf 1450 l/s die<br />
bestehende Gesamtproblematik nicht mehr als geringfügig.<br />
• Bei km 224,860 ist die Errichtung eines Sicker-Retentionsbeckens für die Aufnahme der<br />
Wässer aus dem links der Bahn geplanten rund 225 m langen Bahngraben vorgesehen.<br />
Dieses Retentionsbecken ist inder Lage, die sich durch das Projekt ergebende Erhöhung<br />
der Ableitmenge für das Bemessungsereignis von 27,77 l/s auf 5 l/s <strong>zu</strong> reduduzieren.. Die<br />
Ableitung des retendierten Basisabflusses erfolgt über einen Rohrkanal DN 100 in <strong>den</strong><br />
nördlichen Straßengraben der L 365 Laßnitzthalstraße. In weiterer Folge wird ein<br />
bestehender Durchlass DN 400 genutzt, der südlich der L 365 in ein offenes Gerinne und in<br />
weiterer Folge in einen Autobahndurchlass DN 400 mündet. Die retendierte Ableitmenge<br />
von 5 l/s führt im weiteren Fließweg <strong>zu</strong> keiner mehr als geringfügigen Belastung bzw. <strong>zu</strong><br />
§31a-Gutachten Seite 58
Steirische Ostbahn<br />
keinen Beeinträchtigungen fremder Rechte, wobei darauf hin<strong>zu</strong>weisen ist, dass der<br />
Landesstrassendurchlass bereits im Bestand überlastet ist und daher dahinter ein leichter<br />
Rückstau entsteht..<br />
Bei km 225,300 besteht ein Bahndurchlass, in <strong>den</strong> auch jetzt schon Wässer der Bahntrasse<br />
eingeleitet wer<strong>den</strong>. Durch <strong>den</strong> geplanten Ausbau des <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes Laßnitzthal erhöht sich<br />
die rechnerische Einleitmenge um ca. 22,27 l/s. Vom bestehen<strong>den</strong> Durchlass führen Rohrkanäle<br />
DN 400, DN 500 und DN 600 bis <strong>zu</strong> einem offenen Gerinne südlich der L 365 Laßnitzthalstraße<br />
und in weiterer Folge <strong>zu</strong> einem Autobahndurchlass DN 500.<br />
Um das bestehende Ableitsystem nicht <strong>zu</strong> überfordern, ist ein 26 m langer Staukanal DN 1000<br />
vorgesehen. Durch diese Retention kann eine Erhöhung der Ableitmenge auf einen vermie<strong>den</strong><br />
wer<strong>den</strong>. Die hier anfallen<strong>den</strong> Wässer stammen vornehmlich aus dem Bereich der Park & Ride-<br />
Anlage und <strong>den</strong> dortigen Bahnanlagen.<br />
Eine weitere bestehende Ableitung befindet sich Bahn-km 225,604, wo im Bestand 126,15 l/s<br />
rechnerisch eingeleitet wer<strong>den</strong>. Diese Einleitmenge erhöht sich durch das Projekt um 9,76 l/s auf<br />
135,91 l/s. Der vorhan<strong>den</strong>e Bahndurchlass und die weiterführen<strong>den</strong> Ableitungen über Rohrkanäle<br />
DN 600 und DN 800 sowie ein offenes Gerinne bis <strong>zu</strong>r A2 Südautobahn sind ausreichend<br />
bemessen, sodass die um ca. 10 l/s erhöhte Wassermenge ohne Überlastung abgeleitet wer<strong>den</strong><br />
kann. Der Rohrdurchlass DN 500 im Bereich der A2 Südautobahn ist auch für die Bestandsentwässerung<br />
<strong>zu</strong> klein dimensioniert, sodass es hier <strong>zu</strong>r Überlastung kommt.<br />
Zusammenfassend wird festgestellt, dass bei zwei Einleitstellen die Geringfügigkeit durch die<br />
Konzipierung von Retentionsmaßnahmen ( Rückhaltebecken und Staukanal ) erzielt wird. Bei <strong>den</strong><br />
zwei weiteren Ableitpunkten sind die Abflusserhöhungen beim 10-jährlichen Bemessungsereignis<br />
mit 3 l/s und 10 l/s so gering, dass <strong>zu</strong>sätzliche Maßnahmen nicht erforderlich erscheinen.<br />
5.6.3 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal<br />
Bezüglich der Hydrogeologie und Geologie liegen ausführliche und nachvollziehbare<br />
Dokumentationen und Unterlagen des Büro BGG vor. Gesamthaft ist daraus <strong>zu</strong> erkennen, dass im<br />
gegenständlichen Abschnitt der Ostbahn die Versickerungsraten des anstehen<strong>den</strong> Untergrundes<br />
vernachlässigbar gering sind, sodass aus Sicht des Wasserbaues bzw. der Entwässerung im<br />
Wesentlichen von der Ableitung der anfallen<strong>den</strong> Niederschlagswässer aus<strong>zu</strong>gehen ist.<br />
Es ist daher das Projekt so aufgebaut, dass die anfallen<strong>den</strong> Oberflächenwässer, ähnlich dem<br />
Bestand, jedoch angepasst an die im Projekt vorgesehenen baulichen Maßnahmen in Bahngräben<br />
gesammelt und <strong>zu</strong> <strong>den</strong> bereits vorhan<strong>den</strong>en Ableitungsmöglichkeiten und Gerinnen geleitet<br />
wer<strong>den</strong>. Um die Bestandssituation, insbesondere im Bereich von Ableitungen, die über keine<br />
Reserven in der hydraulischen Leistungsfähigkeit verfügen, nicht mehr als geringfügig <strong>zu</strong> belasten<br />
bzw. <strong>zu</strong> beeinträchtigen, sind entsprechende <strong>zu</strong>sätzliche Ableitungen und Retentionsmaßnahmen<br />
vorgesehen.<br />
Im Konkreten ist für <strong>den</strong> Bereich des <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes Autal Folgendes fest<strong>zu</strong>stellen:<br />
• Bei km 237,535 befindet sich eine bestehende Ausleitung in ein unbefestigtes Gerinne. Die<br />
dortigen weiterführen<strong>den</strong> Gerinneabschnitte bzw. Verrohrungen wur<strong>den</strong> durch <strong>den</strong><br />
Projektanten erhoben und bezüglich ihrer hydraulischen Leistungsfähigkeit überprüft. Im<br />
Fall eines 10jährlichen Ereignisses, für das die Anlagen der Bahnentwässerung ausgelegt<br />
sind, entstehen durch die <strong>zu</strong>sätzliche Einleitung von ca. 13,45 l/s keine Überlastungen im<br />
weiteren Fließweg, bzw. negativen Beeinflussungen fremder Rechte. Bezüglich des<br />
Raababaches ist generell fest<strong>zu</strong>stellen, dass die dargestellten Abflüsse eines 10jährlichen<br />
Starkregenereignisses auf sehr kleinräumige Niederschlagsereignisse bezogen sind und<br />
§31a-Gutachten Seite 59
Steirische Ostbahn<br />
damit nicht zeitgleich mit einem HQ10 im Raababach anfallen. Zusätzlich zeigen<br />
Beobachtungen sehr deutlich, dass die Entwässerung von Gleisanlagen durch das relativ<br />
große Rückstauvolumen im Schotterkörper und in <strong>den</strong> Fließwegen <strong>zu</strong> einem stark zeitlich<br />
verzögerten Abfluss führen. Auch ist der Abflussbeiwert Ψ = 0,7 im Bereich der<br />
Planumsschutzschicht im Vergleich <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Beobachtungen aus der Praxis sehr hoch und<br />
liegt daher auf der sicheren Seite. Aus Sicht des Gutachters ist fest<strong>zu</strong>halten, dass derartige<br />
Abflüsse, wie sie vom <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal <strong>zu</strong> erwarten sind, einerseits mengenmäßig<br />
geringer sein wer<strong>den</strong> und andererseits in der Praxis zeitlich verzögert auftreten, sodass<br />
deren Auswirkungen auf <strong>den</strong> Raababach insbesondere im Hinblick auf die Gleichzeitigkeit<br />
stark reduziert <strong>zu</strong> sehen sind.<br />
• Im Bereich von Bahn-km 237,870 wird ebenso aus <strong>den</strong> beiderseits verlaufen<strong>den</strong><br />
Bahngräben in eine bestehende Entwässerung eingeleitet. Im Lauf der Jahre wurde der<br />
weitere Fließweg großteils verrohrt. Veranlassung, rechtliche Basis und<br />
Eigentumsverhältnisse dieser Verrohrungen sind äußerst problematisch und liegen diese<br />
großteils innerhalb von intensiv genutzten Gartengrundstücken privater Eigentümer. Im<br />
Hinblick auf die Vergrößerung der Abflussmenge bei einem 10jährlichen Ereignis um<br />
rechnerisch ca. 32,5 l/s ist der bestehende Fließweg als überlastet <strong>zu</strong> bezeichnen, <strong>zu</strong>mal<br />
schon im Bestand hier Engpässe auftreten. Das Projekt sieht daher die Errichtung eines<br />
<strong>zu</strong>sätzlichen neuen Ableitungskanals bis <strong>zu</strong>r Landesstraße L 311 Autaler Straße vor, um<br />
die Differenzwassermenge schadlos und ohne Benachteiligung fremder Rechte bis in einen<br />
Bereich ableiten <strong>zu</strong> können, wo das bestehende offene Gerinne genügend Kapazität<br />
aufweist.<br />
Der Entlastungskanal DN 400 übernimmt projektsgemäß einee Abflussmenge von 57,22 l/s. Das<br />
bedeutet für die bestehende Verrohrung eine Entlastung gegenüber dem Ist<strong>zu</strong>stand (beim<br />
Bemessungsereignis um 24,70 l/s). Ab der Wiedervereinigung der bestehen<strong>den</strong> Verrohrung mit<br />
dem Entlastungskanal erhöht sich die Gesamtableitmenge von 279,38 l/ auf 311,87 l/s.<br />
Der darauffolgend Rohrdurchlass DN 1000 ist ausreichen dimensioniert. Das nachfolgende offene<br />
Gerinne ist bereits im Bestand teils überlastet. Durch die projektsbedingte Erhöhung des Abflusses<br />
kommt es hier <strong>zu</strong> Spiegelhebungen im Zentimeterbereich. Betroffen sind nur landwirtschaftliche<br />
Flächen und ist der Einfluss als geringfügig <strong>zu</strong> bezeichnen.<br />
Bezüglich der Einleitung in <strong>den</strong> Raababach gelten die Feststellungen des vorhergehen<strong>den</strong><br />
Punktes.<br />
• Im Bereich von Bahn-km 238,190 ist ebenso die Einleitung der beiderseits verlaufen<strong>den</strong><br />
Bahngräben in ein bestehendes Gerinne, das von Nor<strong>den</strong> kommt und <strong>den</strong> dortigen<br />
bestehen<strong>den</strong> Durchlass vorgesehen. Im unmittelbaren Einleitungsbereich ist die Aufnahme<br />
der Differenzwassermenge beim 10jährlichen Regenereignis von rechnerisch 24,4 l/s ohne<br />
weiteres möglich. Insbesondere rechts der Bahn befindet sich vor dem Bahndurchlass eine<br />
beckenartige Aufweitung, die ähnlich einem kleinen Rückhaltebecken<br />
abflussvergleichmäßigend wirkt. Die weiterführende Ableitung ist jedoch im Bestand schon<br />
sehr ausgereizt, sodass das Projekt die Errichtung eines 16,0 m langen Staukanals DN<br />
1500 vorsieht. Damit kann hier eine Erhöhung der Ableitmenge verhindert wer<strong>den</strong>.<br />
5.6.4 Haltestelle Hart bei Graz<br />
Bezüglich der Hydrogeologie und Geologie liegen ausführliche und nachvollziehbare<br />
Dokumentationen und Unterlagen des Büro BGG vor. Gesamthaft ist daraus <strong>zu</strong> erkennen, dass im<br />
gegenständlichen Abschnitt der Ostbahn die Versickerungsraten des anstehen<strong>den</strong> Untergrundes<br />
vernachlässigbar gering sind, sodass aus Sicht des Wasserbaues bzw. der Entwässerung im<br />
Wesentlichen von der Ableitung der anfallen<strong>den</strong> Niederschlagswässer aus<strong>zu</strong>gehen ist.<br />
§31a-Gutachten Seite 60
Steirische Ostbahn<br />
Es ist daher das Projekt so aufgebaut, dass die anfallen<strong>den</strong> Oberflächenwässer, ähnlich dem<br />
Bestand, jedoch angepasst an die im Projekt vorgesehenen baulichen Maßnahmen in Bahngräben<br />
gesammelt und <strong>zu</strong> <strong>den</strong> bereits vorhan<strong>den</strong>en Ableitungsmöglichkeiten und Gerinnen geleitet<br />
wer<strong>den</strong>. Um die Bestandssituation, insbesondere im Bereich von Ableitungen, die über keine<br />
Reserven in der hydraulischen Leistungsfähigkeit verfügen, nicht mehr als geringfügig <strong>zu</strong> belasten<br />
bzw. <strong>zu</strong> beeinträchtigen, sind entsprechende Retentionsmaßnahmen vorgesehen.<br />
Im Konkreten ist für <strong>den</strong> Bereich der Haltestelle Hart Folgendes fest<strong>zu</strong>stellen:<br />
• Bei km 240,197 besteht eine Ableitung in ein nach Sü<strong>den</strong> führendes Gerinne. Die<br />
Ableitmenge im Fall eines 10jährlichen Regenereignisses erhöht sich aufgrund des<br />
Projektes von 51,00 l/s auf 53,64 l/s. Im Hinblick auf die dort gegebene Ableitsituation<br />
erscheint die Erhöhung des Abflusses bei einem derartigen Starkregenereignis in der<br />
Größenordnung von 2,64 l/s als geringfügig und <strong>zu</strong>mutbar, <strong>zu</strong>mal hier <strong>zu</strong>sätzliche<br />
Rückhaltemaßnahmen baulich faktisch nicht realisierbar sind. Der weiterführende Fließweg<br />
kann die Menge von 2,6 l/s ohne mehr als geringfügige Beeinträchtigung aufnehmen.<br />
• Im Bereich von Bahn-km 244,452 rechts der Bahn erhöht sich durch die Anlage des<br />
Randbahnsteiges die diesbezügliche Ableitmenge von 77,37 l/s auf 86,74 l/s. Hier ist im<br />
Projekt die Anordnung einer <strong>den</strong> dortigen Platzverhältnissen angepassten kleinen<br />
Retentionssickermulde vorgesehen. Dadurch ist die Reduktion der erhöhten Ableitmenge<br />
auf die im Bestand vorhan<strong>den</strong>en 77,40 l/s möglich. Damit ergibt sich hier dank der<br />
geplanten Rückhaltemaßnahme keine Veränderung gegenüber dem Bestand.<br />
• Im Bereich von Bahn-km 244,448 links der Bahn, wo die Park & Ride-Anlage geplant ist,<br />
erhöht sich die Ableitmenge dadurch von 54,11 l/s auf 79,62 l/s. Dies entspräche einer<br />
Zunahme von 25,50 l/s, das sind fast 50 %. Am südlichen Rand der Park & Ride-Anlage<br />
verbleibt eine Grünfläche, die als Retentionssickermulde ausgebildet wird. Unter<br />
Berücksichtigung des Bemessungsfalles, nämlich des 10jährlichen Starkregenereignisses,<br />
lässt sich die Ableitmenge durch diese Retentionssickermulde soweit reduzieren, dass die<br />
Ableitmenge des Bestandes in der Höhe von 54,11 l/s bestehen bleibt.<br />
Somit wird auch an dieser Stelle die Bestandssituation, bezogen auf das<br />
Bemessungsereignis eines 10jährlichen Niederschlages, nicht verändert.<br />
Gesamthaft kann daher für die Haltestelle Hart bei Graz festgestellt wer<strong>den</strong>, dass sich im Hinblick<br />
auf die Einleitung der Niederschlagswässer, bezogen auf ein 10jährliches Bemessungsereignis<br />
keine Veränderung gegenüber dem Bestand ergibt und somit keine negativen Auswirkungen auf<br />
Gewässer bzw. fremde Rechte <strong>zu</strong> erwarten sind.<br />
§31a-Gutachten Seite 61
Steirische Ostbahn<br />
5.7 Hochbautechnik<br />
5.7.1 Bauverbots-, Gefährdungs- und Feuerungsbereich<br />
Aus eisenbahnbautechnischer Sicht bestehen keine Gefährdungen der geplanten Bahnanlagen<br />
durch die in <strong>den</strong> in §§ 42, 43 und 43a EisenbG 1957 i.d.g.F. bezeichneten Bereiche. Die in diesen<br />
Bereichen liegen<strong>den</strong> Objekte wur<strong>den</strong> bei der Planung der Eisenbahnanlagen berücksichtigt.<br />
5.7.2 Bahnsteige<br />
Die Bahnsteigkanten entsprechen insbesondere <strong>den</strong> Vorgaben der DV B50 und <strong>den</strong> weiteren<br />
aktuellen Planungsgrundlagen und Dienstvorschriften der ÖBB bzw. der RVE. Die Warnstreifen<br />
sind auf <strong>den</strong> Bahnsteigen in entsprechendem Abstand vorgesehen.<br />
Die Überdachung der Bahnsteige als leichte Stahlkonstruktion mit integrierter Wartekoje entspricht<br />
<strong>den</strong> Vorgaben der Regelplanung. Die Bahnsteig<strong>zu</strong>gänge sind in ausreichender Breite bemessen,<br />
die Neigung der Zugangsrampen im Zuge der Bahnsteig<strong>zu</strong>gänge entspricht <strong>den</strong> Vorgaben der<br />
ÖNORM B 1600. Die Breite der Bahnsteige ist gem. <strong>den</strong> Planungsgrundlagen (DV B 50, Pkt. 13 –<br />
Bahnsteige) und der an<strong>zu</strong>wen<strong>den</strong><strong>den</strong> Normen ausreichend bemessen und berücksichtigt ebenfalls<br />
die erforderlichen Abmessungen nach ÖNORM B 1600.<br />
Auf Grund der Wahl der Baustoffe und des Tragsystems kann die Tragfähigkeit und<br />
Gebrauchstauglichkeit der Bahnsteigüberdachung grundsätzlich erwartet wer<strong>den</strong>. Die detaillierten<br />
Nachweise über Bemessung und Ausführung ist Gegenstand der Beurteilung von Unterlagen im<br />
Zuge des Betriebsbewilligungsverfahrens.<br />
Die Bahnsteigausrüstung entsprechen <strong>den</strong> Vorgaben der und Dienstvorschriften der ÖBB bzw.<br />
der RVE.<br />
Die vorgesehenen Wartekojen entsprichen <strong>den</strong> Vorgaben der Regelplanung und berücksichtigt die<br />
Parameter der ÖNORM B 1600 für barrierefreie Gestaltung. Die Beleuchtung der Bahnsteige folgt<br />
<strong>den</strong> Bestimmungen der ÖNORM EN 12464.<br />
5.7.3 Fußgängerstege<br />
Die Ausbildung der Tragwerke der Fußgängerstege in Stahlbauweise bzw. als Stahltragwerk mit<br />
Stahlbetonrippenplatten und Auflagerung auf Stahlbetonträgern sowie die Bemessung <strong>zu</strong>folge dem<br />
europäischen Normen des konstruktiven Ingenieurbaus entspricht dem Stand der Technik. Auf<br />
Grund der vorliegen<strong>den</strong> statischen Vorbemessung können die Fußgängerstege als ausreichend<br />
bemessen angesehen wer<strong>den</strong>.<br />
Auf Grund der Wahl der Baustoffe, des Tragsystems und des Ergebnisses der statischen<br />
Vorbemessung kann die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit der Fußgängerstege<br />
grundsätzlich erwartet wer<strong>den</strong>. Die detaillierten Nachweise über Bemessung und Ausführung sind<br />
Gegenstand der Beurteilung von Unterlagen im Zuge des Betriebsbewilligungsverfahrens.<br />
Die Abmessungen, Steigungsverhältnisse, lichte Weiten und lichte Höhen wur<strong>den</strong> entsprechend<br />
der gelten<strong>den</strong> Normen und Vorschriften festgelegt.<br />
§31a-Gutachten Seite 62
Steirische Ostbahn<br />
5.7.4 Nebenanlagen<br />
Die Bemessung und Konstruktion der Außenanlagen folgt <strong>den</strong> einschlägigen Bestimmungen des<br />
Straßenwesens und berücksichtigt die in <strong>den</strong> einschlägigen Regelwerken angegebenen<br />
Parameter. Der Fahrbahnaufbau in <strong>den</strong> Nebenanlage (Parkplätze) entspricht auf Grund der<br />
Berücksichtigung der RVS dem Stand der Technik.<br />
5.7.5 Technikräume<br />
Bei der Planung der Technikräume wur<strong>den</strong> die einschlägigen Bestimmungen der AStV, EisbAV<br />
sowie des ASchG eingehalten. Auf Grund der Größe der Objekte beträgt der Fluchtweg ins Freie<br />
jedes Mal weniger als 10 m. Die Türen sind für diese elektrischen Betriebsräume in Fluchtrichtung<br />
aufschlagend vorgesehen.<br />
5.7.6 Fachspezifische Beurteilung des Arbeitnehmerschutzes<br />
Die Erfüllung der Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes entsprechend dem Teil Hochbau des<br />
Schwerpunktkonzeptes R10 ist für das vorliegende Einreichprojekt gegeben. Die Planung erfüllt,<br />
soweit dies der Detaillierungsgrad der Planung erlaubt, alle Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes.<br />
Bestätigung AVO Verkehr aus hochbautechnischer Sicht:<br />
Die Unterlagen gem. §5 Abs.2 Z.1 bis Z.3 AVO Verkehr wur<strong>den</strong> – hinsichtlich der gegenüber dem<br />
genehmigten Zustand erforderlichen Änderungen – geprüft. Diese Dokumente können als<br />
plausibel bezeichnet wer<strong>den</strong>, wobei die erforderlichen Aktualisierungen (§6 Abs.2 Z. 3 AVO<br />
Verkehr) vor<strong>zu</strong>nehmen und diese gem. §6 Abs.2 Z.3 bei der Betriebsbewilligung <strong>zu</strong> prüfen sind.<br />
(§5 Abs.2 Z.1 bis Z.3 AVO Verkehr)<br />
Die Arbeitnehmerschutztechnischen Vorschriften wur<strong>den</strong> bei der Planung der Bahnsteige, der<br />
Wartekojen, Fußgängerstege und Technikräume in <strong>den</strong> Bahnhöfen eingehalten. (§5 Abs.2 Z.4<br />
AVO Verkehr)<br />
Auf die besonderen Erfordernisse der ESV, ASV und MSV u.a. , die das In-Verkehrbringen von<br />
Anlagen und maschinellen Einrichtungen bedingt, wird hingewiesen und kann nicht im Zuge der<br />
Prüfung des Bauentwurfs überprüft wer<strong>den</strong>. Die Dokumentation über die Überprüfung der<br />
Arbeitsmittel gem. AM-VO, MSV, ASV, ESV u.a. im Zuge der Betriebsbewilligung ist entsprechend<br />
§6 AVO Verkehr vor<strong>zu</strong>nehmen und in <strong>den</strong> Anlagen <strong>zu</strong>r Betriebsbewilligung <strong>zu</strong> dokumentieren. Die<br />
in Anhang 1 und 2 des AM-VO angegebenen weiteren Rechtsvorschriften des<br />
Arbeitnehmerschutzes – soweit hinsichtlich der Beurteilung relevant – wur<strong>den</strong> in der Planung<br />
berücksichtigt und die einschlägigen Bestimmungen in der Planung eingehalten. Eine detaillierte<br />
Einhaltung der Bestimmungen kann erst im Zuge des Betriebsbewilligungsverfahrens (§ 6 Abs. 2<br />
Z.5 AVO Verkehr) überprüft wer<strong>den</strong> (§5 Abs.2 Z.5 AVO Verkehr)<br />
Das Vorliegen der Vorausset<strong>zu</strong>ngen gem. §95 Abs. 3 wurde im Zuge dieses Gutachtens beurteilt.<br />
Es liegen jedoch keine Sachverhalte, die ein Ausnahmeverfahren nach §95 Abs.2 und Abs. 3<br />
bedingen wür<strong>den</strong>, vor. (§5 Abs.2 Z.6 AVO Verkehr)<br />
§31a-Gutachten Seite 63
Steirische Ostbahn<br />
5.7.7 Stand der Technik<br />
Die umfangreiche Prüfung und Beurteilung der Antragsunterlagen hat <strong>zu</strong> einigen Umarbeitungen<br />
und Verbesserungen von Plänen und technischen Berichten geführt. Schlussendlich kann<br />
festgehalten wer<strong>den</strong>, dass die endgültigen Antragsunterlagen in sich widerspruchsfrei sind.<br />
Die Planungsunterlagen wur<strong>den</strong> auf die Einhaltung aller relevanten Normen und Vorschriften hin<br />
überprüft. Die Planung entspricht durch die Verwendung der in Österreich gültigen und <strong>zu</strong>m Teil<br />
durch gesetzliche Vorgaben verbindlichen Normen dem Stand der Technik. Es kann daher<br />
festgestellt wer<strong>den</strong>, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes<br />
von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn einschließlich<br />
der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes für dieses Projekt aus eisenbahnbautechnischer<br />
Sicht gegeben ist.<br />
Es ist vorgesehen, zertifizierte Bauprodukte und Baustoffe im Sinne des BauPG für die Errichtung<br />
und Ausstattung der hochbaulichen Anlagen (Bahnhöfe, Fußgängerstege, Bahnsteigdächer,<br />
Bahnsteige) und der Einbauten in <strong>den</strong> Neben- und Außenanlagen ein<strong>zu</strong>setzen.<br />
§31a-Gutachten Seite 64
Steirische Ostbahn<br />
6 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
6.1 Fachgebiete<br />
Für das gegenständliche Projekt wur<strong>den</strong> folgende Fachgebiete festgelegt, die durch<br />
Sachverständige beurteilt wur<strong>den</strong>:<br />
• Eisenbahnbautechnik<br />
• Elektrotechnik<br />
• Sicherungstechnik<br />
• Straßenverkehrstechnik<br />
• Eisenbahnbetrieb<br />
• Bo<strong>den</strong>mechanik<br />
• Wasserbautechnik<br />
• Hochbautechnik<br />
Aus der Beurteilung dieser einzelnen Fachgebiete wurde die folgende allgemein verständliche<br />
Zusammenfassung <strong>zu</strong>sammengestellt.<br />
6.2 Zusammenfassung<br />
6.2.1 Eisenbahnbautechnik<br />
Die Planungsunterlagen wur<strong>den</strong> auf die Einhaltung aller relevanten Normen und Vorschriften hin<br />
überprüft. Die Planung entspricht durch die Verwendung der in Österreich gültigen und <strong>zu</strong>m Teil<br />
durch gesetzliche Vorgaben verbindlichen Normen dem Stand der Technik. Es kann daher<br />
festgestellt wer<strong>den</strong>, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes<br />
von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn für dieses<br />
Projekt aus eisenbahnbautechnischer Sicht gegeben ist.<br />
Der vorliegende Bauentwurf des Einreichprojektes wurde gemäß §31a EisbG anhand der<br />
angeführten Prüfungsunterlagen und der angeführten Regelwerke hinsichtlich <strong>den</strong> Erfordernissen<br />
der Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen<br />
auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn einschließlich der Anforderungen des<br />
Arbeitnehmerschutzes (insbesondere §92 bis 94 ASchG sowie §15 VAIG) geprüft und <strong>zu</strong>r<br />
Ausführung für geeignet befun<strong>den</strong>.<br />
6.2.2 Elektrotechnik<br />
Es kann festgestellt wer<strong>den</strong>, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn <strong>zu</strong><br />
erwarten sind.<br />
Das Projekt ist aus Sicht des elektrotechnischen Sachverständigen <strong>zu</strong>r Ausführung geeignet.<br />
6.2.3 Sicherungstechnik<br />
Die Sicherungstechnik <strong>zu</strong>m gegenständlichen Projekt entspricht <strong>den</strong> Anforderungen an die<br />
Sicherheit gemäß dem Stand der Technik, der Sicherheit und Ordnung des Betriebs der<br />
Eisenbahn, des Betriebs von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der<br />
Eisenbahn. Die Erfüllung der Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes entsprechend dem Modul 4<br />
§31a-Gutachten Seite 65
Steirische Ostbahn<br />
Sicherungstechnik des Schwerpunktkonzeptes R10 ist für das vorliegende Einreichprojekt<br />
gegeben.<br />
6.2.4 Straßenverkehrstechnik<br />
Beim gegenständlichen Vorhaben handelt es sich um vier Einzelbauvorhaben <strong>zu</strong>r Herstellung<br />
einer Haltestelle und dreier <strong>Ausweichbahnh</strong>öfe. Für die Durchführung der Bauarbeiten sind an<br />
allen vier Angriffspunkten taugliche und im kurzen Weg an entsprechend geeignete Straßen<br />
(Landesstraßen) angebun<strong>den</strong>e Zufahrten vorhan<strong>den</strong>. Auch entsprechende Baustelleneinrichtungsflächen<br />
sind großteils auf Bahngrund verfügbar.<br />
Auch für <strong>den</strong> späteren Betrieb sind derartige Zufahrten und damit günstige Erreichbarkeiten der<br />
Anlagen vorhan<strong>den</strong>.<br />
Mit Ausnahme des <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes Autal erfolgen bei allen anderen drei Teilprojekten geringfügige<br />
Verschwenkungen und Umbauten im Straßenbereich, die jedoch verkehrstechnisch<br />
unproblematisch sind und bei <strong>den</strong>en die Richtlinien und Normen für <strong>den</strong> Straßenbau erfüllt wer<strong>den</strong>.<br />
Das gleiche gilt für die geplanten Park & Ride-Anlagen bzw. die neu <strong>zu</strong> schaffen<strong>den</strong> Abstellflächen<br />
für Fahrräder, Motorräder und Behindertenparkplätze.<br />
Auch die Entwässerung der Verkehrsflächen entspricht aus verkehrstechnischer Sicht <strong>den</strong><br />
diesbezüglichen Vorschriften, die weiteren Aussagen sind Gegenstand des Kapitels Hydrologie,<br />
Hydrogeologie, Wasserbautechnik und Grundwasserschutz.<br />
Gesamthaft kann festgestellt wer<strong>den</strong>, dass im Bereich der Straßenverkehrstechnik die diesbezüglichen<br />
Vorschriften, Richtlinien und Önormen als eingehalten erscheinen, die geplanten Um-<br />
und Neubauten sinnvoll erscheinen und die Bedürfnisse des Verkehrs positiv beeinflussen.<br />
6.2.5 Eisenbahnbetrieb<br />
Das vorgelegte Betriebsprogramm wird mit dieser Bauausführung erfüllt.<br />
Die vorgelegten Entwurfsunterlagen wer<strong>den</strong> positiv beurteilt.<br />
Bezüglich der Vollständigkeit gemäß § 31b Abs. 1 wird aus gutachterlicher Sicht festgestellt, dass<br />
der <strong>zu</strong>r Erlangung der eisenbahnrechtlichen Genehmigungen gemäß EisbG vorgelegte Bauentwurf<br />
gesetzeskonform erstellt wurde.<br />
Es besteht daher aufgrund der vorliegen<strong>den</strong> Projektsunterlagen aus Sicht des Gutachters gegen<br />
die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Genehmigungen gemäß EisbG 1957 idF BGBl. I Nr.<br />
125/2006 kein Einwand.<br />
6.2.6 Hydrologie, Hydrogeologie, Wasserbautechnik und<br />
Grundwasserschutz<br />
Beim gegenständlichen Vorhaben handelt es sich um vier Einzelbauvorhaben <strong>zu</strong>r Herstellung<br />
einer Haltestelle und dreier <strong>Ausweichbahnh</strong>öfe.<br />
Alle vier Einzelbaumaßnahmen liegen in geologisch bedingt sehr gering bis nicht sickerfähigen<br />
Bereichen, weshalb die Versickerung oder Verrieselung von Oberflächenwässern vernachlässigbar<br />
ist und die Entwässerungskonzepte auf die Ableitung dieser Wässer abstellen. In jenen Bereichen,<br />
wo durch die geplanten Maßnahmen mehr als geringfügige Erhöhungen der Oberflächenabflüsse<br />
entstehen wür<strong>den</strong> und die Vorflutsituation dadurch beeinträchtigt wer<strong>den</strong> könnte, wur<strong>den</strong><br />
entsprechende Retentionsmaßnahmen in Form von Becken und Staukanälen im Projekt vorgesehen.<br />
Mit Ausnahme der Neuerrichtung eines Ableitkanals <strong>zu</strong>r Raab im <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern<br />
– St. Margarethen wer<strong>den</strong> generell bestehende Aus- und Ableitungen für die Oberflächen<br />
§31a-Gutachten Seite 66
Steirische Ostbahn<br />
entwässerung genutzt. Da diese altbestehen<strong>den</strong> Ableitungen bezüglich ihrer hydraulischen<br />
Leistungsfähigkeit und der rechtlichen Bestandsituation viele Unklarheiten aufweisen, wur<strong>den</strong> in<br />
diesem Bereich umfangreiche Erhebungen und Nachweise geführt, auf die die geplanten<br />
Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf Retention, abgestimmt wur<strong>den</strong>. Ziel dieser Abstimmung<br />
war die Feststellung, dass durch das Projekt keine mehr als geringfügigen Auswirkungen beim<br />
Bemessungsniederschlag (10jährliches Ereignis) auf derartige Bereiche <strong>zu</strong> erwarten sind.<br />
Neben <strong>den</strong> erwähnten Retentionsmaßnahmen und dem Ableitkanal in Takern – St. Margarethen<br />
hat sich dadurch die Notwendigkeit ergeben, im Bereich <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal <strong>zu</strong> einer<br />
bestehen<strong>den</strong> verrohrten Ableitung einen Entlastungskanal <strong>zu</strong> konzipieren.<br />
Unter <strong>den</strong> oben kurz <strong>zu</strong>sammengefassten projektsgemäßen Vorausset<strong>zu</strong>ngen kann daher<br />
<strong>zu</strong>sammenfassend aus wasserbautechnischer Sicht festgehalten wer<strong>den</strong>, dass durch die Oberflächenentwässerung<br />
und die damit im Zusammenhang stehen<strong>den</strong> Maßnahmen keine mehr als<br />
geringfügigen Auswirkungen auf bestehende Ableitungen, Gerinne und fremde Rechte <strong>zu</strong> erwarten<br />
sind.<br />
Aus qualitativer Hinsicht wird festgehalten, dass es sich bei <strong>den</strong> gegenständlichen Entwässerungsmaßnahmen<br />
um klassische Bahnwässer, Fahrbahnwässer und Wässer von PKW-Abstellflächen<br />
handelt, für die die geplanten Ableitmaßnahmen und Einleitungen in Vorfluter normgemäß<br />
geeignet sind. Durch die vernachlässigbar geringen Sickerraten in <strong>den</strong> Projektsgebieten, die<br />
dortigen Grundwasserverhältnisse und die geplanten Entwässerungsmaßnahmen erscheinen die<br />
Forderungen im Hinblick auf <strong>den</strong> Grundwasserschutz erfüllt.<br />
6.2.7 Hochbautechnik<br />
Die Beurteilung des Standes der Technik für Eisenbahnanlagen im Sinne §10 EisenbG 1957<br />
i.d.g.F. ist im Teil Gutachten im Detail beschrieben. Die Beurteilung der dem hochbaulichen<br />
Anlageteil <strong>zu</strong><strong>zu</strong>rechnen<strong>den</strong> eisenbahntechnischen Einrichtungen – sofern für die Beurteilung der<br />
Gewährleistung der Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes gem. der Anführung<br />
in § 31a EisenbG 1957 i.d.g.F. – ist im Teil Gutachten im Detail beschrieben.<br />
Die Bauentwurfsunterlagen für die Haltestelle Hart bei Graz, <strong>den</strong> <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal, die<br />
Bahnhöfe Bhf. Lasnitzthal und Bhf. Takern, für die Errichtung diverser Technikstandorte in <strong>den</strong><br />
vorgenannten Bahnhöfen und die Errichtung der Fußgängerstege in <strong>den</strong> Bahnhöfen Bhf.<br />
Lassnitzthal und Bhf. Takern entsprechen dem Stand der Technik und erfüllen die im<br />
Schwerpunktskonzept R10 hervorgehobenen Punkte des Arbeitnehmerschutzes sowie die<br />
Bestimmungen des Eisenbahngesetzes 1957 mit seinen Verordnungen. Das Projekt ist aus Sicht<br />
des bautechnischen Sachverständigen <strong>zu</strong>r Ausführung geeignet.<br />
§31a-Gutachten Seite 67
Steirische Ostbahn<br />
Detailinhaltsverzeichnis<br />
Inhaltsverzeichnis ........................................................................................... 2<br />
1 Ergebnisse der Begutachtung ................................................................... 3<br />
2 Allgemeines............................................................................................... 5<br />
2.1 §31a-Antrag ...................................................................................................5<br />
2.2 Vorgaben nach §31a EisbG...........................................................................5<br />
2.3 Projektrelevante Fachgebiete........................................................................6<br />
2.4 Abgren<strong>zu</strong>ng der Fachgebiete ........................................................................7<br />
2.4.1 Eisenbahnbautechnik inkl. konstruktiver Ingenieurbau...................................8<br />
2.4.2 Elektrotechnik .................................................................................................8<br />
2.4.3 Sicherungstechnik ..........................................................................................8<br />
2.4.4 Straßenverkehrstechnik..................................................................................9<br />
2.4.5 Hydrologie, Hydrogeologie, Wasserbautechnik und Grundwasserschutz.......9<br />
2.4.6 Eisenbahnbetrieb............................................................................................9<br />
2.4.7 Hochbautechnik..............................................................................................9<br />
2.5 Grundlagen für die Gutachtenerstellung......................................................10<br />
2.5.1 Einreichprojekt 2009.....................................................................................10<br />
2.5.2 Rechtliche Grundlagen, Normen, Richtlinien ................................................14<br />
2.5.3 Arbeitnehmerschutz......................................................................................14<br />
2.5.4 Eisenbahnbautechnik inkl. konstruktiver Ingenieurbau.................................15<br />
2.5.5 Elektrotechnik ...............................................................................................15<br />
2.5.6 Sicherungstechnik ........................................................................................16<br />
2.5.7 Straßenverkehrstechnik................................................................................16<br />
2.5.8 Eisenbahnbetrieb..........................................................................................17<br />
2.5.9 Hydrologie, Hydrogeologie, Wasserbautechnik und Grundwasserschutz.....17<br />
2.5.10 Hochbautechnik............................................................................................17<br />
2.5.11 Brandschutz..................................................................................................18<br />
2.5.12 Sonstige Grundlagen ....................................................................................19<br />
2.6 Abkür<strong>zu</strong>ngsverzeichnis................................................................................20<br />
3 Projektgegenstand .................................................................................. 21<br />
4 Befund je Fachgebiet .............................................................................. 22<br />
4.1 Eisenbahnbautechnik inklusive konstruktiver Ingenieurbau ........................22<br />
4.1.1 Trassierung...................................................................................................22<br />
4.1.2 Weichen........................................................................................................23<br />
4.1.3 Unterbau und Oberbau .................................................................................23<br />
4.1.4 Querschnittsgestaltung .................................................................................24<br />
4.1.5 Bahnsteige....................................................................................................24<br />
4.1.6 Stützmauern und Durchlässe .......................................................................24<br />
4.1.7 Sonstige Objekte ..........................................................................................25<br />
4.1.8 Eisenbahnkreu<strong>zu</strong>ngen ..................................................................................26<br />
4.2 Elektrotechnik ..............................................................................................27<br />
4.2.1 Elektrische Anlagen (50 Hz) .........................................................................27<br />
4.2.1.1 Schutzmaßnahmen ............................................................................................. 27<br />
4.2.1.2 Hauptversorgung................................................................................................. 27<br />
4.2.1.3 Verkabelung ........................................................................................................ 27<br />
4.2.1.4 Energieversorgung ESTW .................................................................................. 27<br />
§31a-Gutachten Seite 68
Steirische Ostbahn<br />
4.2.1.5 Weichenhei<strong>zu</strong>ngsanlage ..................................................................................... 27<br />
4.2.1.6 Niederspannungsverteilung ................................................................................ 27<br />
4.2.1.7 Beleuchtung ........................................................................................................ 28<br />
4.2.1.8 Erdung, Blitzschutz und Potentialausgleich ........................................................ 28<br />
4.2.1.9 VEXAT Bewertung .............................................................................................. 28<br />
4.2.1.10 Aufzüge ............................................................................................................... 28<br />
4.2.1.11 Aus<strong>zu</strong>rüstende Hochbauten................................................................................ 28<br />
4.2.1.12 Leistungsbilanzen ............................................................................................... 28<br />
4.3 Sicherungstechnik .......................................................................................29<br />
4.3.1 Signal- und Sicherungstechnik .....................................................................29<br />
4.3.2 Telekommunikation.......................................................................................30<br />
4.4 Straßenverkehrstechnik...............................................................................31<br />
4.4.1 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern – St. Margarethen................................................31<br />
4.4.2 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Laßnitzthal.......................................................................31<br />
4.4.3 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal ................................................................................32<br />
4.4.4 Haltestelle Hart bei Graz...............................................................................32<br />
4.5 Eisenbahnbetrieb.........................................................................................33<br />
4.5.1 Allgemeines ..................................................................................................33<br />
4.5.2 Ausgangslage...............................................................................................33<br />
4.5.3 Projekt ..........................................................................................................33<br />
4.5.4 Befund ..........................................................................................................33<br />
4.5.4.1 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern – St. Margarethen km 213,393 bis km 214,236......... 33<br />
4.5.4.2 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Laßnitzthal km 224,912 bis km 225,781 ................................ 34<br />
4.5.4.3 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal km 237,349 bis km 238,278 ......................................... 34<br />
4.5.4.4 Haltestelle Hart bei Graz km 240,140 bis km 240,440........................................ 35<br />
4.6 Hydrologie, Hydrogeologie, Wasserbautechnik und Grundwasser-schutz..36<br />
4.6.1 Ausweichbahn Takern – St. Margarethen.....................................................36<br />
4.6.2 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Laßnitzthal.......................................................................37<br />
4.6.3 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal ................................................................................38<br />
4.6.4 Haltestelle Hart bei Graz...............................................................................39<br />
4.7 Hochbautechnik ...........................................................................................41<br />
4.7.1 Bahnsteige....................................................................................................41<br />
4.7.2 Fußgängerstege ...........................................................................................42<br />
4.7.3 Arbeitsstätten................................................................................................42<br />
4.7.4 Außenanlagen und Nebenanlagen ...............................................................43<br />
5 Begutachtung .......................................................................................... 44<br />
5.1 Eisenbahntechnik inklusive konstruktiver Ingenieurbau ..............................44<br />
5.1.1 Bauverbots-, Gefährdungs- und Feuerungsbereich......................................44<br />
5.1.2 Trassierung...................................................................................................44<br />
5.1.3 Weichen........................................................................................................44<br />
5.1.4 Unterbau und Oberbau .................................................................................44<br />
5.1.5 Querschnittsgestaltung .................................................................................45<br />
5.1.6 Bahnsteige....................................................................................................45<br />
5.1.7 Stützmauern .................................................................................................46<br />
5.1.8 Fachspezifische Beurteilung des Arbeitnehmerschutzes..............................46<br />
5.1.9 Stand der Technik.........................................................................................46<br />
5.2 Elektrotechnik ..............................................................................................48<br />
5.2.1 Stand der Technik.........................................................................................48<br />
5.2.1.1 Erdung, Blitzschutz und Potentialausgleich ........................................................ 48<br />
§31a-Gutachten Seite 69
Steirische Ostbahn<br />
5.2.1.2 Zusammenfassung.............................................................................................. 48<br />
5.2.2 Fachspezifische Beurteilung des Arbeitnehmerschutzes (R10)....................48<br />
5.3 Sicherungstechnik .......................................................................................49<br />
5.3.1 Stand der Technik.........................................................................................49<br />
5.3.2 Fachspezifische Beurteilung des Arbeitnehmerschutzes..............................49<br />
5.4 Straßenverkehrstechnik...............................................................................51<br />
5.4.1 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern – St. Margarethen................................................51<br />
5.4.2 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Laßnitzthal.......................................................................51<br />
5.4.3 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal ................................................................................52<br />
5.4.4 Haltestelle Hart bei Graz...............................................................................52<br />
5.5 Eisenbahnbetrieb.........................................................................................54<br />
5.5.1 Sicherungstechnik ........................................................................................54<br />
5.5.2 Fernmeldetechnik / Telekomanlagen............................................................54<br />
5.6 Hydrologie, Hydrogeologie, Wasserbautechnik und Grundwasserschutz...55<br />
5.6.1 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern – St. Margarethen................................................55<br />
5.6.2 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Laßnitzthal.......................................................................58<br />
5.6.3 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal ................................................................................59<br />
5.6.4 Haltestelle Hart bei Graz...............................................................................60<br />
5.7 Hochbautechnik ...........................................................................................62<br />
5.7.1 Bauverbots-, Gefährdungs- und Feuerungsbereich......................................62<br />
5.7.2 Bahnsteige....................................................................................................62<br />
5.7.3 Fußgängerstege ...........................................................................................62<br />
5.7.4 Nebenanlagen ..............................................................................................63<br />
5.7.5 Technikräume...............................................................................................63<br />
5.7.6 Fachspezifische Beurteilung des Arbeitnehmerschutzes..............................63<br />
5.7.7 Stand der Technik.........................................................................................64<br />
6 Allgemein verständliche Zusammenfassung........................................... 65<br />
6.1 Fachgebiete .................................................................................................65<br />
6.2 Zusammenfassung ......................................................................................65<br />
6.2.1 Eisenbahnbautechnik ...................................................................................65<br />
6.2.2 Elektrotechnik ...............................................................................................65<br />
6.2.3 Sicherungstechnik ........................................................................................65<br />
6.2.4 Straßenverkehrstechnik................................................................................66<br />
6.2.5 Eisenbahnbetrieb..........................................................................................66<br />
6.2.6 Hydrologie, Hydrogeologie, Wasserbautechnik und Grundwasserschutz.....66<br />
6.2.7 Hochbautechnik............................................................................................67<br />
Detailinhaltsverzeichnis ................................................................................ 68<br />
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