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Hygiene-Checkliste mit Erläuterungen - ZBV München Stadt und Land

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<strong>Hygiene</strong>-<strong>Checkliste</strong> <strong>mit</strong> <strong>Erläuterungen</strong><br />

<strong>Erläuterungen</strong> zur <strong>Checkliste</strong> für Zahnarztpraxen/Praxen der MGK<br />

des Referats für Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Umwelt<br />

Infektionshygiene/Medizinalwesen, RGU-GS 22,<br />

der <strong>Land</strong>eshauptstadt <strong>München</strong><br />

Die angegebenen Ziffern entsprechen der Nummerierung innerhalb der <strong>Checkliste</strong>.<br />

B. Infektionshygienische Überprüfungen<br />

1. Baulich-funktionelle Gegebenheiten<br />

1.1 Eingriffseinheit charakterisiert die baulich-funktionellen Anforderungen, die an überwiegend<br />

chirurgisch tätige Praxen zu stellen sind <strong>und</strong> kennzeichnet den insgesamt hierfür erforderlichen<br />

Raum- bzw. Flächenbedarf. Hierzu zählen:<br />

der eigentliche Eingriffsraum<br />

geeignete Umkleidemöglichkeiten für das Personal zum Anlegen der Bereichskleidung<br />

einschl. der Möglichkeit zur Durchführung der chirurgischen Händedesinfektion <strong>und</strong> zur<br />

Entsorgung von Materialien<br />

ausreichende Flächen für die Lagerung, Entsorgung <strong>und</strong> Aufbereitung von Geräten<br />

bzw. Verbrauchsmaterial<br />

ggf. Umkleidemöglichkeiten für Patienten<br />

ggf. Ruheraum für Patienten<br />

1.3 Die „<strong>Hygiene</strong>gerechte Ausstattung“ von Behandlungszimmern umfasst<br />

Ausstattung <strong>mit</strong> Händewaschplätzen gemäß RKI-Vorgaben (siehe Punkt 1.4)<br />

Fußböden müssen feucht zu reinigen, zu desinfizieren <strong>und</strong> flüssigkeitsdicht sein<br />

Dieses gilt auch für die Außenflächen von eingebauten Einrichtungen <strong>und</strong><br />

Einrichtungsteilen.<br />

Lagerung von Medizinprodukten <strong>und</strong> Verbrauchsmaterialien in geschlossenen<br />

Schränken<br />

1.4 Im „Medizinprodukteaufbereitungsraum“ findet die Aufbereitung der Medizinprodukte,<br />

d.h. des zahnärztlichen Instrumentariums statt.<br />

1.5 Es muss ein eigener, räumlich abgetrennter Bereich für die Aufbereitung von<br />

Medizinprodukten (Reinigung, Desinfektion <strong>und</strong> Sterilisation) festgelegt werden/ vorhanden<br />

sein. Arbeitsabläufe sind in unreine <strong>und</strong> reine Arbeitsabläufe zu trennen.<br />

2. Apparativ-technische Ausstattung<br />

2.1 RDG-Gerät: Abkürzung für Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsgerät. Dies ist die medizinisch<br />

korrekte Bezeichnung für Thermodesinfektor.<br />

Ein Reinigungs-/Desinfektionsgerät ist gesetzlich nicht in Zahnarztpraxen vorgeschrieben, aus<br />

Gründen des Personalschutzes <strong>und</strong> der Standardisierung der Aufbereitung ist die maschinelle<br />

Aufbereitung der manuellen Aufbereitung vorzuziehen bzw. entspricht dem Stand der Technik<br />

(Aufbereitung von kritisch B Medizinprodukten), auch wenn die manuelle Aufbereitung für<br />

bestimmte Bereiche noch zulässig ist.<br />

MBÜ bedeutet Mikrobiologische Überprüfung: Diese ist erforderlich, um eine ausreichende<br />

Dekontaminationsleistung zu objektivieren. Verwendeter Testkeim hierfür ist Enterococcus<br />

faecium ATCC 6057.<br />

2.2 1 STE-Steri ist ein Großsterilisator, der in überwiegend chirurgisch tätigen Praxen verwendet<br />

wird.<br />

DIN-Konfor<strong>mit</strong>ätserklärung für den Sterilisator: Liegt diese nicht den Unterlagen des Gerätes<br />

bei, so muss zumindest eine entsprechende schriftliche Anforderung dieser Erklärung an den


Hersteller bzw. an das Depot in der Praxis vorliegen.<br />

„Installationsqualifikation/-nachweis“ bedeutet den Nachweis der fachgerechten<br />

Installation/Aufstellung durch eine Fachfirma, ist erforderlich für Großsterilisatoren.<br />

2 x jährlich MBÜ/alle 400 Chargen:<br />

Hierunter ist der „Sporentest gemeint. Wichtiger Hinweis an das durchführende Labor, dass<br />

Dampfsterilisationsverfahren eingesetzt werden, Testkeim hierfür ist ausschließlich Bacillus<br />

stearothermophilus. Diese mikrobiologischen Überprüfungen sind gemäß den Vorgaben des<br />

Robert-Koch-Instituts 2xjährlich bzw. alle 400 Chargen durchzuführen. Sind die Sterilisationsprozesse<br />

validiert <strong>und</strong> erfolgt eine konstante Prozessdatendokumentation des Sterilisationsprozesses,<br />

so ist diese mikrobiologische Überprüfung nicht zwingend notwendig, zahlreiche<br />

Einrichtungen führen diese dennoch durch.<br />

Eine Revalidierung entspricht nicht der gemäß Herstellerangaben durchzuführenden, in der<br />

Regel jährlichen Wartung des Sterilisators. Revalidierung bedeutet die erneute Überprüfung<br />

sämtlicher Prozesse des Sterilisationsverfahrens unter für den Einzelfall festgelegten<br />

Bedingungen. ( Die Durchführung der Validierung/Revalidierung ist derzeit noch ein heftig<br />

diskutiertes Thema in den Normenausschüssen.)<br />

2.3 Ultraschallgerät wird nur auf Funktion geprüft <strong>und</strong> ist in der Regel wartungsfrei.<br />

2.4 Folienschweißgerät: alternativ können Klebebeutel gem. DIN EN ISO 11607 verwendet<br />

werden.<br />

Auch hier ist die Wartung gemäß Herstellerangaben durchzuführen. Dabei handelt es sich<br />

i.d.R. um jährliche Wartungen. Diese Wartungen können durch die Herstellerfirma oder aber<br />

entsprechende Fachfirmen durchgeführt werden.<br />

2.5 Jährliche Wartung ist nur notwendig bei in den Behandlungsstühlen integrierten MPG- Klasse<br />

1-Geräten, z. B. Elektrotom.<br />

2.6 Das Medizinprodukteverzeichnis ist eine formlose Auflistung aller verwendeten Geräte.<br />

2.7 Das Medizinproduktebuch ist die vorgeschriebene Dokumentation der Klasse 1-Geräte, z. B.<br />

Elektrotom.<br />

3. <strong>Hygiene</strong>management/allg. <strong>Hygiene</strong><br />

3.1 Eine externe Betreuung ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber nach Auffassung des<br />

RGU-GS 22 (infolge der im Rahmen von Überprüfungen erhobenen Daten) insbesondere bei<br />

operativ tätigen Praxen zielführend, sinnvoll <strong>und</strong> letztendlich auch wirtschaftlich von großem<br />

Nutzen, da auch unnötigen Investitionen vorgebeugt werden kann.<br />

3.2 <strong>Hygiene</strong>plan der BZÄK oder der einvernehmlich verabschiedete Bay. <strong>Hygiene</strong>plan.<br />

In diesem Punkt wird überprüft, ob ein gesetzlich vorgeschriebener <strong>Hygiene</strong>plan vorliegt, in<br />

dem die Durchführung aller infektionskritischen Tätigkeiten adäquat abgebildet ist. Gemeint<br />

sind nicht Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionspläne, die von Firmen für bestimmte Firmenprodukte<br />

erstellt werden. Es obliegt der Organisationshoheit des Zahnarztes, welchen <strong>Hygiene</strong>plan er in<br />

seiner Praxis umsetzt, (es handelt sich ohnehin um sog. Musterpläne, die an die Erfordernisse<br />

der eigenen Praxis anzupassen sind), ob er beispielsweise den <strong>Hygiene</strong>plan der<br />

B<strong>und</strong>eszahnärztekammer, den Leitfaden zur Organisation der <strong>Hygiene</strong>maßnahmen der<br />

<strong>Land</strong>eszahnärztekammer Baden-Württemberg einsetzt, welche beide den normativen<br />

Vorgaben entsprechen.<br />

3.3 RDG bedeutet Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsplan. Dieser kann <strong>mit</strong> dem <strong>Hygiene</strong>plan wie unter<br />

3.2 zusammengefasst sein.<br />

3.6 Entsprechende Aufbereitungsvorschriften für Hand- <strong>und</strong> Winkelstücke sind dezidiert in den<br />

<strong>Hygiene</strong>plan der Zahnarztpraxis aufzunehmen, die Inhalte des <strong>Hygiene</strong>plans gelten als


verbindliche Dienstanweisung für das aufbereitende Personal.<br />

4. Umgang <strong>mit</strong> Medizinprodukten<br />

4.1 DGHM-/VAH-Listung ist die Liste der zugelassenen Mittel.<br />

Es können sowohl Instrumentenreiniger als auch Instrumentendesinfektions<strong>mit</strong>tel in Form<br />

unterschiedlicher Präparate verwendet werden, es kann auch ein gelistetes sog. Kombipräparat<br />

verwendet werden. Gemeint sind die Desinfektions<strong>mit</strong>tel für manuelle Aufbereitungsverfahren,<br />

sog. Tauchbadverfahren. Desinfektions<strong>mit</strong>tel aus der DGHM- bzw. VAH-Liste sind<br />

ausschließlich für die manuelle Desinfektion von Medizinprodukten vorgesehen, nicht jedoch<br />

für die maschinelle Reinigung/Desinfektion. Die Wirksamkeit entsprechender Produkte in<br />

Reinigungs-/Desinfektionsgeräten ist deshalb durch Fachgutachten vom Hersteller unter den<br />

Bedingungen der maschinellen Aufbereitung zu belegen.<br />

4.2 Sprühdesinfektionsverfahren sollten lediglich in besonderen Ausnahmefällen zum Einsatz<br />

kommen, z. B. bei der Bedarfsweisen Desinfektion von kleinen Flächen nach Kontamination.<br />

Sprühdesinfektionsverfahren sind auf gar keinen Fall anzuwenden zur hygienischen<br />

Händedesinfektion bzw. zur Desinfektion von zahnärztlichen Instrumentariums oder zur<br />

großflächigen Flächendesinfektion.<br />

4.3 RL-RKI ist die Abkürzung für Richtlinie für Krankenhaushygiene <strong>und</strong> Infektionsprävention, d. h.<br />

die Richtlinien des Robert-Koch-Instituts. Es ist die Risikobewertung gem. der RKI-Vorgaben<br />

gemeint. Korrekt bedeutet in diesem Zusammenhang, dass diese richtig umgesetzt werden.<br />

Beispielsweise handelt es sich bei Hand- <strong>und</strong> Winkelstücken immer um Medizinprodukte <strong>mit</strong><br />

erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung, d. h. immer um Medizinprodukte semikritisch B<br />

bzw. kritisch B, niemals jedoch um Medizinprodukte der Kategorie A.<br />

4.4 SOP (Standard Operation Procedure): Standardarbeitsanweisungen, die für die einzelnen<br />

Arbeitsabläufe vorhanden sein müssen.<br />

4.7 Anwendung validierter Verfahren: Es können lediglich maschinelle Aufbereitungsverfahren<br />

(Aufbereitung im Reinigungs-/Desinfektionsgerät) sowie Sterilisationsprozesse validiert werden.<br />

Manuelle Verfahren (Tauchbadverfahren) können nicht validiert, aber standardisiert werden.<br />

Stichwort: SOP. Die Aufbereitung ist immer gemäß Herstellerangaben durchzuführen.<br />

4.9 Korrekte Standzeiten für RM/DM (Reinigungs-/Desinfektions<strong>mit</strong>tel) durch Standardarbeitsanweisungen<br />

vermerken.<br />

TW = Trinkwasser<br />

4.11 Geeignet sind auch maschinelle Systeme, z. B. Kavo Quattrocare für Hand- <strong>und</strong> Winkelstücke.<br />

4.12 „Offene Sterilisation“ bedeutet das Einbringen unverpackten zahnärztlichen Instrumentariums<br />

in den Dampfsterilisator. Das so behandelte Gut ist als dampfdesinfiziert, jedoch nicht als steril<br />

im Sinne der DIN –Normen anzusehen, d.h. diese Medizinprodukte dürfen nicht für<br />

invasive/operative Eingriffe, welche verpacktes Instrumentarium erfordern, verwendet werden.<br />

Semikritische Medizinprodukte der Kategorie B können allein dann <strong>mit</strong> einem thermischen<br />

Desinfektionsverfahren behandelt werden, wenn eine maschinelle Aufbereitung in einem<br />

Reinigungs-/Desinfektionsgerät (<strong>mit</strong> entsprechenden Durchspülanschlüssen für<br />

Hohlrauminstrumente) <strong>mit</strong> einer Validierung der Prozesse erfolgt. Ansonsten gelten die<br />

Vorgaben der Anhänge der Richtlinie des Robert-Koch-Instituts, in denen eine abschließende<br />

Aufbereitung in einem Dampfsterilisator in unverpackter Form aufgeführt wird.<br />

Diesen Ausführungen ist zu entnehmen, dass jede Zahnarztpraxis verpflichtend über einen<br />

normkonformen Dampfsterilisator zu verfügen hat – weder die alleinige Aufbereitung des<br />

Instrumentariums im Tauchbad (welches u.a. für Hand- <strong>und</strong> Winkelstücke nicht machbar ist)<br />

noch der Einsatz eines sog. Vaporisators oder „Kugelsterilsators“ sind zulässig. Diese<br />

Tatsachen würden bei einer Überprüfung eine Mängelfeststellung <strong>mit</strong> Einleitung<br />

entsprechender Maßnahmen durch das Ges<strong>und</strong>heitsamt nach sich ziehen.<br />

4.13 Unter einer sog. „weichen“ Verpackung versteht man beispielsweise eine


Klarsichtssterilisationsverpackung, unter einer „starren“ Verpackung versteht man Boxen <strong>und</strong><br />

Container. Bei diesen ist zwingend darauf zu achten, dass sie sich technisch für das<br />

eingesetzte Dampfsterilisationsverfahren eignen, die entsprechenden Angaben beim Hersteller<br />

sind einzuholen. Wiederholt wurde bei Überprüfungen festgestellt, dass nicht geeignete/nicht<br />

lagerfähige Sterilgutverpackungen eingesetzt wurden, wie geschlossene Aluminiumstahlbehälter/Normtrays.<br />

Der Einsatz nicht geeigneter Verpackungen bewirkt einen kritischen<br />

<strong>Hygiene</strong>mangel.<br />

4.14 Beladungsmuster können auch durch Fotodokumentation festgelegt werden.<br />

4.15 Der konventionelle BD-Test (Wäschepaket) dient lediglich zur Feststellung der Entlüftung eines<br />

1 STE-Sterilisators <strong>und</strong> kann selbstverständlich nicht für Dampfkleinsterilisatoren eingesetzt<br />

werden. Das RGU-GS 22 empfiehlt den arbeitstäglichen Einsatz eines PCD-Prüfkörpers für<br />

diesen Zweck, da die Sensitivität höher ist (nur bei 1 STE-Sterilisator!).<br />

PCD-Prüfkörper (Process Challenge Device), auch Helix-Test genannt. Der Helix-Test ist ein<br />

Prüfkörper zur Simulation eines einseitig verschlossenen Hohlkörpers A, definiert nach der<br />

Norm EN 867. Dieser wird speziell in der Zahnmedizin für die Kontrolle von Klasse-B-<br />

Programmen bei der Aufbereitung von Übertragungsinstrumenten (Kritisch B) verwendet, da<br />

diese besonderer Sorgfalt unterliegen. Das Prüfset besteht aus einem 1,5 m langen Schlauch<br />

<strong>mit</strong> 2 mm Durchmesser, an einem Ende befindet sich ein verschlossener Hohlkörper, in dem<br />

ein Chemoindikator integriert ist. Der Dampf muss durch fraktioniertes Vakuum in der Lage sein<br />

diese 1,5 m zu überwinden <strong>und</strong> den Indikator zu aktivieren.<br />

Unter der Dokumentation der Prozessdaten versteht man einen Ausdruck des<br />

Sterilisationsprozesses (technische Parameter wie Druck, Temperatur, Zeit). Unter der<br />

Darlegung des Vorgehens bei Abweichungen vom korrekten Verlauf versteht man die<br />

schriftliche Dokumentation der ergriffenen Maßnahmen, beispielsweise wenn festgestellt<br />

wurde, dass der Sterilisator nicht ordnungsgemäß entlüftet. Die Freigabedokumentation<br />

kritischer Medizinprodukte sollte chargenbezogen erfolgen. Diese ist durch das die<br />

Aufbereitung vornehmende Personal <strong>mit</strong>tels Unterschrift zu dokumentieren. Entsprechende<br />

Formulare werden von Geräteherstellern angeboten.<br />

4.16 Unter dem korrekter Umgang <strong>mit</strong> Implantatsets ist der Umgang gemäß Herstellerangaben<br />

(korrekte Lagerung, Aufbereitung etc.) zu verstehen.<br />

C. Infektionshygienische Er<strong>mit</strong>tlungen<br />

Er<strong>mit</strong>tlungen erfolgen nur bei Verdacht einer nosokomialen Erkrankung infolge einer zahnärztlichen<br />

Behandlung.<br />

9.2 Unter Sharps versteht man Kanülen, Einmalskalpelle etc.<br />

© Zahnärztlicher Bezirksverband <strong>München</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>und</strong> <strong>Land</strong>


A. Allgemeine Angaben<br />

Einrichtung/Anschrift:<br />

1. Organisationsform Praxis<br />

2. Personal<br />

Inhaber/Zahnärztlicher Leiter:<br />

Zahl Zahnärzte:<br />

Zahl Helferinnen:<br />

davon abgeschlossene Ausbildung:<br />

3. Überprüfung<br />

Überprüfungsdatum:<br />

Überprüfungsdauer:<br />

Teilnehmer Einrichtung:<br />

Teilnehmer RGU-GS 22:<br />

4. Eingriffsspektrum<br />

einfaches chirurgisches Spektrum<br />

(kleine Extraktionen, vorwiegend geschlossene PA)<br />

<strong>Checkliste</strong><br />

für Zahnarztpraxen/ Praxen der MKG<br />

Praxisgemeinschaft<br />

Gemeinschaftspraxis<br />

Praxisklinik<br />

<strong>Land</strong>eshauptstadt <strong>München</strong><br />

Referat für Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Umwelt<br />

Infektionshygiene/Medizinalwesen<br />

RGU-GS 22<br />

Bayerstraße 28a, 80335 <strong>München</strong><br />

RGU-GS 22 -1- Stand: 14.09.2006<br />

ja


erweitertes chirurgisches Spektrum<br />

(Implantationen, Osteotomien, alle WRs, geschlossene/offene PA,<br />

intraorale Inzisionen)<br />

überwiegend chirurgisches Spektrum<br />

(alle Osteotomien, WRs, Sinuslift, offene PA, intra-/extraorale Inzision,<br />

Traumatologie)<br />

B. Infektionshygienische Überprüfung<br />

1. Baulich-funktionelle Gegebenheiten<br />

1.1 Vorliegen einer Eingriffseinheit ja nein<br />

1.2 Vorliegen von Behandlungszimmern ja nein<br />

Anzahl:<br />

1.3 <strong>Hygiene</strong>gerechte Ausstattung ja nein<br />

Defizite:<br />

1.4 Händewaschplätze gem. RL-RKI-Vorgaben<br />

Behandlungsräume ja nein<br />

Medizinprodukteaufbereitungsraum ja nein<br />

Personaltoilette ja nein<br />

Defizite:<br />

1.5 Separater Medizinprodukteaufbereitungsraum ja nein<br />

Defizite:<br />

wenn nein, sonstige Nutzung:<br />

2. Apparativ-technische Ausstattung<br />

2.1 RDG-Gerät ja nein<br />

Gerätetyp/Baujahr:<br />

jährliche Wartung ja nein<br />

2x jährliche MBÜ ja nein<br />

2.2 Sterilisator ja nein<br />

1 STE-Steri ja nein<br />

Gerätetyp/Baujahr:<br />

Dampfkleinsterilisator ja nein<br />

RGU-GS 22 -2- Stand: 14.09.2006<br />

ja<br />

ja


Gerätetyp/Baujahr:<br />

Klasse B<br />

Klasse S<br />

Klasse N<br />

DIN-Konfor<strong>mit</strong>ätserklärung vorliegend ja nein<br />

Installationsqualifikation/-nachweis vorliegend ja nein<br />

Heißluftsterilisator ja nein<br />

Gerätetyp/Baujahr:<br />

jährliche Wartung/nach Herstellerangaben ja nein<br />

2x jährliche MBÜ/alle 400 Chargen ja nein<br />

2.3 Ultraschallbad ja nein<br />

Gerätetyp/Baujahr:<br />

2.4 Folienschweißgerät ja nein<br />

Hersteller:<br />

jährliche Wartung ja nein<br />

2.5 Zahnärztliche Behandlungseinheit ja nein<br />

Gerätetyp/Baujahr:<br />

jährliche Wartung ja nein<br />

2.6 MP-Bestandsverzeichnis vorhanden ja nein<br />

2.7 MP-Buch vorhanden ja nein<br />

3. <strong>Hygiene</strong>management/ allg. <strong>Hygiene</strong><br />

3.1 Externe Betreuung ja nein<br />

Name/ Anschrift:<br />

3.2 Vorliegen eines <strong>Hygiene</strong>plans ja nein<br />

angepasst ja nein<br />

Defizite:<br />

3.3 Vorliegen eines RDP ja nein<br />

angepasst ja nein<br />

Defizite:<br />

3.4 Dokumentierte Personaleinweisung ja nein<br />

RGU-GS 22 -3- Stand: 14.09.2006


3.5 Schutzhandschuhe ja nein<br />

3.6 Aufbereitung von HW nach jedem Patienten (innen/außen) nachvollziehbar ja nein<br />

3.7 Wiederverwendung angebrochener Karpulen ja nein<br />

4. Umgang <strong>mit</strong> Medizinprodukten<br />

4.1 Vorgehaltene Desinfektions<strong>mit</strong>tel<br />

Händedesinfektions<strong>mit</strong>tel ja nein<br />

DGHM-/VAH-Listung ja nein<br />

Originalgebinde ja nein<br />

Präparat/ Ablaufdatum:<br />

Instrumentenreiniger bzw. Kombipräparat ja nein<br />

DGHM-/VAH-Listung ja nein<br />

Präparat/ Ablaufdatum:<br />

Instrumentendesinfektions<strong>mit</strong>tel ja nein<br />

DGHM-/VAH-Listung ja nein<br />

Präparat/ Ablaufdatum:<br />

Einsatz von Spezial<strong>mit</strong>teln für rotierende/oszillierende Instrumente ja nein<br />

DGHM-/VAH-Listung ja nein<br />

Präparat/ Ablaufdatum:<br />

Flächendesinfektions<strong>mit</strong>tel ja nein<br />

DGHM-/VAH-Listung ja nein<br />

Präparat/ Ablaufdatum:<br />

4.2 Anwendung von Sprühdesinfektionsverfahren<br />

bei<br />

4.3 Risikobewertung gem. RL-RKI<br />

Korrekt<br />

ja nein<br />

4.4 Schriftliche SOPÿs ja nein<br />

4.5 Aufbereitung durch qualifiziertes Personal ja nein<br />

Sachk<strong>und</strong>enachweis ja<br />

4.6 Schriftliche Festlegung von Zuständigkeiten ja nein<br />

RGU-GS 22 -4- Stand: 14.09.2006<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

4.7 Anwendung validierter Verfahren ja nein<br />

Reinigung/Desinfektion ja<br />

Sterilisation ja<br />

Jährliche Revalidierung ja nein<br />

4.8 Angewendete Aufbereitungsverfahren<br />

semikritisch A<br />

(allg., präventive, restaurative, nicht invasive kieferorth.<br />

Maßnahme, z. B. Haken)<br />

semikritisch A/ Zusatzgeräte<br />

(Ansätze für Polymerisationslampen)<br />

semikritisch B<br />

(rotierende/oszillierende Instrumente, z. B. Bohrer,<br />

Ultraschallarbeitsteile)<br />

manuell maschinell<br />

manuell maschinell<br />

manuell maschinell


semikritisch B<br />

(Hand/Winkelstücke/Turbinen)<br />

semikritisch B<br />

(Zusatzgeräte <strong>mit</strong> Austritt von Luft/Partikeln/Flüssigkeiten<br />

z. B. Zahnsteinentfernungsgeräte)<br />

kritisch A<br />

(chirurgische, paradontologische, endodontische invasive<br />

Maßnahmen)<br />

kritisch B<br />

(rotierende/oszillierende Instrumente)<br />

kritisch B<br />

(Hand/Winkelstücke/Turbinen)<br />

manuell maschinell<br />

manuell maschinell<br />

manuell maschinell<br />

manuell maschinell<br />

manuell maschinell<br />

4.9 Manuelle Aufbereitung/ RD<br />

korrekte Standzeiten RM/DM vermerkt ja nein<br />

Bürsten ja nein<br />

Einsatz Ultraschallbad ja nein<br />

Nachspülen <strong>mit</strong> TW ja nein<br />

Drucklufttrocknung ja nein<br />

Defizite:<br />

4.10 Maschinelle Aufbereitung/ RD<br />

Einbringen in geeigneten Halterungen/Körben ja nein<br />

Durchspülanschlüsse für Hohlrauminstrumente ja nein<br />

Defizite:<br />

4.11 Geeignetes Instrumentenpflege<strong>mit</strong>tel ja nein<br />

4.12 Offene Sterilisation manuell aufbereiteter MP semikritisch A/B ja nein<br />

4.13 Sterilgutverpackung (kritische MP)<br />

þweicheý Verpackung ja nein<br />

þstarreý Verpackung ja nein<br />

sachgerechtes Packen ja nein<br />

sachgerechte Kennzeichnung ja nein<br />

Behandlungsindikatoren ja nein<br />

sachgerechtes Einlegen in den Sterilisator ja nein<br />

Bemerkungen:<br />

4.14 Sterilisation/Methodik<br />

Sterilgutverpackung geeignet für angewendetes Verfahren ja nein<br />

Methode geeignet für die aufbereiteten MP ja nein<br />

Methode ungeeignet ja nein<br />

Methode fraglich geeignet ja nein<br />

Beladungsmuster schriftlich festgelegt) ja nein<br />

Bemerkungen:<br />

4.15 Sterilisation/Routinekontrollen<br />

arbeitstäglich BD-Test ja nein<br />

arbeitstäglich PCD-Test ja nein<br />

Dokumentation der Prozessdaten ja nein<br />

Darlegung des Vorgehens bei Abweichungen vom korrekten<br />

ja nein<br />

Prozessablauf<br />

Freigabedokumentation des Sterilgutes ja nein<br />

Gerätebuch Sterilisator ja nein<br />

RGU-GS 22 -5- Stand: 14.09.2006


4.16 Korrekter Umgang <strong>mit</strong> Implantatsets ja nein<br />

4.17 Mehrfachentnahme von Sterilgut aus einem Container ja nein<br />

4.18 Sterilgutlagerung geschlossen ja nein<br />

C. Infektionshygienische Er<strong>mit</strong>tlungen<br />

1. Behandlungsdaten des/der Patienten/in<br />

2. Durchgeführte diagnostische/therapeutische Maßnahmen<br />

3. Besondere Vorkommnisse während der Patientenbehandlung<br />

(z. B. Stichverletzungen)<br />

4. Behandelnde/r Arzt/Ärzte<br />

5. Behandelnde ZMA/ZMAÿs<br />

6. Infektiöse Gr<strong>und</strong>erkrankung von zahnmedizinischem Personal<br />

bekannt<br />

7. Vorbehandlung von Patienten <strong>mit</strong> dokumentierter/bekannter<br />

infektiöser Gr<strong>und</strong>erkrankung (Hepatitis B/C, HIV)<br />

8. Arbeitsmedizinische Betreuung<br />

8.1 Zuständiger Betriebsarzt/Arbeitsmediziner<br />

8.2 Nachweis regelhafter arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen<br />

beim Personal<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

8.3 Nachweisliche Hepatitis-B-Immunisierung des gesamten Personals ja nein<br />

8.4 Aktuelle Hepatitis-B-Serologie des gesamten Personals vorliegend ja nein<br />

8.5 Aktuelle Hepatitis-C-Serologie des gesamten Personals vorliegend ja nein<br />

8.6 Fehlende Bef<strong>und</strong>e bei<br />

9. Personalschutzmaßnahmen<br />

9.1 Vorhandensein von Schutzkleidung<br />

Schutzhandschuhe<br />

ja nein<br />

M<strong>und</strong>schutz<br />

ja nein<br />

Brille<br />

ja nein<br />

9.2 Sachgerechte Entsorgung von Sharps ja nein<br />

Datum<br />

Unterschrift<br />

copyright Referat für Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Umwelt ü Abteilung Ges<strong>und</strong>heitsschutz üRGU-GS 22<br />

RGU-GS 22 -6- Stand: 14.09.2006

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