05.03.2013 Aufrufe

Hygiene-Checkliste mit Erläuterungen - ZBV München Stadt und Land

Hygiene-Checkliste mit Erläuterungen - ZBV München Stadt und Land

Hygiene-Checkliste mit Erläuterungen - ZBV München Stadt und Land

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Hersteller bzw. an das Depot in der Praxis vorliegen.<br />

„Installationsqualifikation/-nachweis“ bedeutet den Nachweis der fachgerechten<br />

Installation/Aufstellung durch eine Fachfirma, ist erforderlich für Großsterilisatoren.<br />

2 x jährlich MBÜ/alle 400 Chargen:<br />

Hierunter ist der „Sporentest gemeint. Wichtiger Hinweis an das durchführende Labor, dass<br />

Dampfsterilisationsverfahren eingesetzt werden, Testkeim hierfür ist ausschließlich Bacillus<br />

stearothermophilus. Diese mikrobiologischen Überprüfungen sind gemäß den Vorgaben des<br />

Robert-Koch-Instituts 2xjährlich bzw. alle 400 Chargen durchzuführen. Sind die Sterilisationsprozesse<br />

validiert <strong>und</strong> erfolgt eine konstante Prozessdatendokumentation des Sterilisationsprozesses,<br />

so ist diese mikrobiologische Überprüfung nicht zwingend notwendig, zahlreiche<br />

Einrichtungen führen diese dennoch durch.<br />

Eine Revalidierung entspricht nicht der gemäß Herstellerangaben durchzuführenden, in der<br />

Regel jährlichen Wartung des Sterilisators. Revalidierung bedeutet die erneute Überprüfung<br />

sämtlicher Prozesse des Sterilisationsverfahrens unter für den Einzelfall festgelegten<br />

Bedingungen. ( Die Durchführung der Validierung/Revalidierung ist derzeit noch ein heftig<br />

diskutiertes Thema in den Normenausschüssen.)<br />

2.3 Ultraschallgerät wird nur auf Funktion geprüft <strong>und</strong> ist in der Regel wartungsfrei.<br />

2.4 Folienschweißgerät: alternativ können Klebebeutel gem. DIN EN ISO 11607 verwendet<br />

werden.<br />

Auch hier ist die Wartung gemäß Herstellerangaben durchzuführen. Dabei handelt es sich<br />

i.d.R. um jährliche Wartungen. Diese Wartungen können durch die Herstellerfirma oder aber<br />

entsprechende Fachfirmen durchgeführt werden.<br />

2.5 Jährliche Wartung ist nur notwendig bei in den Behandlungsstühlen integrierten MPG- Klasse<br />

1-Geräten, z. B. Elektrotom.<br />

2.6 Das Medizinprodukteverzeichnis ist eine formlose Auflistung aller verwendeten Geräte.<br />

2.7 Das Medizinproduktebuch ist die vorgeschriebene Dokumentation der Klasse 1-Geräte, z. B.<br />

Elektrotom.<br />

3. <strong>Hygiene</strong>management/allg. <strong>Hygiene</strong><br />

3.1 Eine externe Betreuung ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber nach Auffassung des<br />

RGU-GS 22 (infolge der im Rahmen von Überprüfungen erhobenen Daten) insbesondere bei<br />

operativ tätigen Praxen zielführend, sinnvoll <strong>und</strong> letztendlich auch wirtschaftlich von großem<br />

Nutzen, da auch unnötigen Investitionen vorgebeugt werden kann.<br />

3.2 <strong>Hygiene</strong>plan der BZÄK oder der einvernehmlich verabschiedete Bay. <strong>Hygiene</strong>plan.<br />

In diesem Punkt wird überprüft, ob ein gesetzlich vorgeschriebener <strong>Hygiene</strong>plan vorliegt, in<br />

dem die Durchführung aller infektionskritischen Tätigkeiten adäquat abgebildet ist. Gemeint<br />

sind nicht Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionspläne, die von Firmen für bestimmte Firmenprodukte<br />

erstellt werden. Es obliegt der Organisationshoheit des Zahnarztes, welchen <strong>Hygiene</strong>plan er in<br />

seiner Praxis umsetzt, (es handelt sich ohnehin um sog. Musterpläne, die an die Erfordernisse<br />

der eigenen Praxis anzupassen sind), ob er beispielsweise den <strong>Hygiene</strong>plan der<br />

B<strong>und</strong>eszahnärztekammer, den Leitfaden zur Organisation der <strong>Hygiene</strong>maßnahmen der<br />

<strong>Land</strong>eszahnärztekammer Baden-Württemberg einsetzt, welche beide den normativen<br />

Vorgaben entsprechen.<br />

3.3 RDG bedeutet Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsplan. Dieser kann <strong>mit</strong> dem <strong>Hygiene</strong>plan wie unter<br />

3.2 zusammengefasst sein.<br />

3.6 Entsprechende Aufbereitungsvorschriften für Hand- <strong>und</strong> Winkelstücke sind dezidiert in den<br />

<strong>Hygiene</strong>plan der Zahnarztpraxis aufzunehmen, die Inhalte des <strong>Hygiene</strong>plans gelten als

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!