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Vortrag zu TSI SRT (Tunnelsicherheit) von DI Dr. Walter

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Anforderungen an neue Tunnel:<br />

Einbau <strong>von</strong> Weichen und Kreu<strong>zu</strong>ngen<br />

• Anordnung <strong>von</strong> Weichen und Kreu<strong>zu</strong>ngen in Tunneln (nur Mindestanzahl erlaubt)<br />

Verhindern unerlaubten Betretens <strong>von</strong> Notausgängen und technischen Räumen<br />

• Ausrüstung <strong>von</strong> Notausgangtüren <strong>zu</strong>r Oberfläche und an Türen der technischen Räume mit Schließsystemen<br />

Brandschutzanforderungen für Bauwerke<br />

• Brandwiderstandsdauer der Tunnelkonstruktion (gemäß einer Temperatur-Zeit-Kurve; gilt nur für<br />

Betonkonstruktionen) für Rettung und Evakuierung <strong>von</strong> Personen sowie für den Einsatz der<br />

Rettungsmannschaften; gilt auch für Tunnel unter 1 km Länge<br />

Brandschutzanforderungen für Baustoffe<br />

• Brandeigenschaften für Baumaterialien und Einrichtungen; Brandkategorie der für den Tunnelausbau<br />

vorgesehenen Baumaterialien, der nicht tragenden Platten und anderer Ausstattungselemente gemäß<br />

EN 13501-1 ; gilt auch für Tunnel unter 1 km Länge<br />

Brandmelder<br />

• Ausstattung der technischen Räume (das sind Räume, die mit Türen abgeschlossen sind und die<br />

Sicherheitseinrichtungen beinhalten, die der Selbstrettung, Evakuierung, Kommunikation in Notsituationen,<br />

Rettung und Brandbekämpfung und Bahnstromversorgung dienen) mit Brandmelder<br />

Einrichtungen <strong>zu</strong>r Selbstrettung, Evakuierung und Rettung in Notsituationen<br />

• Anordnung <strong>von</strong> seitlichen bzw. vertikalen Notausgänge an die Oberfläche (min. alle 1000 m), Querschläge <strong>zu</strong>r<br />

anderen Tunnelröhre (min. alle 500 m, Mindesthöhe 2,25,m, Mindestbreite 1,50 m), alternative technische<br />

Lösungen; Anforderungen an die Größe, Beleuchtung und Kennzeichnung der Türen<br />

Veranstaltung Interoperabilität; 03.07.2007

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