Für alle, die individueller und sicherer unterwegs sein ... - TÜV Nord
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Karosserie: Scheiben à la carte<br />
Anforderungen<br />
Hinweis:<br />
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fordert freie Sicht <strong>und</strong> zwar für <strong>die</strong> Windschutzscheibe<br />
<strong>und</strong> <strong>die</strong> vorderen Seitenscheiben.<br />
Das Aufbringen von Folien auf <strong>die</strong> Autoscheiben, egal ob innen oder außen, ist klar geregelt<br />
<strong>und</strong> bleibt bei getönten Folien auf <strong>die</strong> hinteren Seitenscheiben <strong>und</strong> <strong>die</strong> Heckscheibe (sofern<br />
ein rechter Außenspiegel installiert ist) begrenzt.<br />
Die <strong>TÜV</strong> NORD Mobilität weist darauf hin, dass ausschließlich Folien mit einer Bauartgenehmigung<br />
(ABG) verwendet werden dürfen. Sonst erlischt beim nachträglichen „Scheibentuning“<br />
nämlich <strong>die</strong> Betriebserlaubnis, <strong>und</strong> das Entfernen der Folie kann dann ziemlich<br />
mühsam werden.<br />
Zulässige Scheibenfolien sind mit einem amtlich zugeteilten Prüfzeichen<br />
versehen, das an jeder Scheibe sichtbar <strong>sein</strong> muss.<br />
Praktisch: Nach dem Anbringen müssen Sie uns nicht besuchen. Es reicht,<br />
wenn Sie <strong>die</strong> ABG zu Ihren Fahrzeugpapieren in das Handschuhfach legen.<br />
Lediglich nach der Anbringung nichtgetönter Folien (z. B. Splitterschutz) an<br />
den vorderen Seitenscheiben ist eine Änderungsbegutachtung erforderlich.