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Barrierefreier Luftverkehr - Chancen und Nutzen - Beauftragter der ...

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ILA 2008<br />

Fachkonferenz 29. Mai 2008<br />

<strong>Barrierefreier</strong> <strong>Luftverkehr</strong> – <strong>Chancen</strong> <strong>und</strong> <strong>Nutzen</strong><br />

Dokumentation


vorne links: Johann Kreiter (Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle),<br />

vorne rechts: Dr. Sigrid Arnade<br />

mitte links: Karin Evers-Meyer, MdB (Beauftragte <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esregierung für die Belange<br />

behin<strong>der</strong>ter Menschen)<br />

mitte mitte: Thomas Brandt (Delta Airlines),<br />

mitte rechts: Sabine Teller (B<strong>und</strong>esverband <strong>der</strong> Deutschen Fluggesellschaften)<br />

hinten links: Christophe Dussart (Eurpäische Kommission)


Vorwort<br />

Um die an <strong>der</strong> zivilen Luftfahrt beteiligten Unternehmen, d. h. Fluggesellschaften,<br />

Kabinenausstatter, Flughäfen <strong>und</strong> Reiseunternehmen, für das Thema „Barrierefreiheit“ zu<br />

sensibilisieren, hat die Beauftragte <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esregierung für die Belange behin<strong>der</strong>ter Menschen<br />

am 29. Mai 2008 im Rahmen des Konferenzprogramms <strong>der</strong> Internationalen Luft- <strong>und</strong><br />

Raumfahrtausstellung (ILA) 2008 zu einer Fachkonferenz mit dem Titel „<strong>Barrierefreier</strong><br />

<strong>Luftverkehr</strong> – <strong>Chancen</strong> <strong>und</strong> <strong>Nutzen</strong>“ eingeladen. Dabei wurden alle Fragen <strong>der</strong> Barrierefreiheit<br />

im Flugverkehr, also die gesamte Reisekette von <strong>der</strong> Buchung, über Dienstleistungen am<br />

Flughafen, Gepäcklogistik, Boarding, Flugzeugaufenthalt bis hin zum Auschecken, thematisiert.<br />

Die Konferenz <strong>und</strong> ihre Themenstellung fanden große Resonanz. Mehr als 100 Vertreterinnen<br />

<strong>und</strong> Vertreter von Flughäfen, Fluggesellschaften <strong>und</strong> Hersteller sowie von Verbänden<br />

behin<strong>der</strong>ter Menschen trafen sich in offener Atmosphäre zum gemeinsamen Diskutieren,<br />

Nachdenken <strong>und</strong> Planen.<br />

Die Beauftragte <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esregierung für die Belange behin<strong>der</strong>ter Menschen bedankt sich bei<br />

allen Teilnehmerinnen <strong>und</strong> Teilnehmern, insbeson<strong>der</strong>e aber den Fachreferenten <strong>und</strong> den<br />

Mo<strong>der</strong>atoren <strong>der</strong> Workshops, für ihre konstruktiven <strong>und</strong> weiterführenden Beiträge. Beson<strong>der</strong>er<br />

Dank gilt aber vor allem auch <strong>der</strong> Messe Berlin GmbH, die die Konferenzräume kostenlos zur<br />

Verfügung gestellt hat <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Mitarbeiter bei Planung <strong>und</strong> Durchführung <strong>der</strong> Veranstaltung<br />

hilfreich zur Seite standen.<br />

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie eine Tagungsdokumentation, die die Beiträge auf <strong>der</strong><br />

Fachkonferenz „<strong>Barrierefreier</strong> <strong>Luftverkehr</strong> – <strong>Chancen</strong> <strong>und</strong> <strong>Nutzen</strong>“ zusammenfasst. Sie ist eine<br />

Arbeitsgr<strong>und</strong>lage, die zur Auseinan<strong>der</strong>setzung <strong>und</strong> zur Weiterarbeit einladen soll.<br />

1


Programm:<br />

10.00 Uhr<br />

Begrüßung<br />

Karin Evers-Meyer, Beauftragte <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esregierung für die Belange behin<strong>der</strong>ter Menschen<br />

Grußwort<br />

Sabine Teller, B<strong>und</strong>esverband <strong>der</strong> Deutschen Fluggesellschaften (BDF)<br />

10.15 Uhr<br />

Referate<br />

• Johann Kreiter, Nationale Koordinationsstellestelle Tourismus Für Alle (Natko), zu<br />

Barrieren, denen behin<strong>der</strong>te Menschen bei Flugreisen begegnen<br />

• Thomas Brandt, Delta Airlines, zu amerikanischen Antidiskriminierungsvorschriften <strong>und</strong><br />

Umsetzung durch die Fluggesellschaften<br />

• Dr. Sigrid Arnade über "Erfahrungen im internationalen Flugverkehr"<br />

• Christophe Dussart zur Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments<br />

<strong>und</strong> des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behin<strong>der</strong>ten Flugreisenden <strong>und</strong><br />

Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität<br />

12.00 Uhr<br />

Imbiss <strong>und</strong> Bildung von Workshops<br />

• Workshop I: Barrierefreie Kabine (z. B. Sitze, Sanitärbereiche, Stauräume, Assistenz)<br />

• Workshop II: Barrierefreie Buchung (z. B. Buchungssysteme, Anmeldefristen)<br />

• Workshop III: Barrierefreie Servicekette im Flughafenterminal (z. B. Assistenz zum / beim<br />

Check-In, Boarding <strong>und</strong> Gepäckausgabe, Sicherheitskontrolle)<br />

13.00 Uhr<br />

Arbeit in den Workshops<br />

16.00 Uhr<br />

Präsentation <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Workshops<br />

18.00 Uhr<br />

Schlusswort<br />

3


Grußwort<br />

<strong>der</strong> Beauftragten <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esregierung für die Belange behin<strong>der</strong>ter Menschen,<br />

Karin Evers-Meyer,<br />

anlässlich <strong>der</strong> Fachkonferenz<br />

"<strong>Barrierefreier</strong> <strong>Luftverkehr</strong> – <strong>Chancen</strong> <strong>und</strong> <strong>Nutzen</strong>"<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

herzlich willkommen im Konferenzzentrum des Flughafens Berlin-Schönefeld. Ich begrüße Sie<br />

zur Fachkonferenz "<strong>Barrierefreier</strong> <strong>Luftverkehr</strong> – <strong>Chancen</strong> <strong>und</strong> <strong>Nutzen</strong>" <strong>und</strong> freue mich über ihr<br />

zahlreiches Erscheinen. Es ist uns gelungen, heute Teilnehmerinnen <strong>und</strong> Teilnehmer aus den<br />

verschiedensten Bereichen zusammenzubringen. Ich begrüße die Vertreter von Fluglinien, von<br />

Flughäfen, Reisebüros, Vertreter <strong>der</strong> Zulieferindustrie <strong>und</strong> natürlich die Experten in eigener<br />

Sache, also Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> ihre Interessenvertretungen.<br />

Seit knapp 10 Jahren befindet sich die Behin<strong>der</strong>tenpolitik in Deutschland in einem<br />

gr<strong>und</strong>legenden Paradigmenwechsel.<br />

Wir bewegen uns weg vom reinen Fürsorgegedanken, hin zu umfassen<strong>der</strong> Teilhabe <strong>und</strong><br />

Selbstbestimmung behin<strong>der</strong>ter Menschen. Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung sollen ihr Leben<br />

eigenverantwortlich gestalten <strong>und</strong> selbst entscheiden, wie sie leben wollen. Eigentlich eine<br />

Selbstverständlichkeit - für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen aber nach wie vor eine<br />

Herausfor<strong>der</strong>ung.<br />

Eine <strong>der</strong> zentralen Voraussetzungen für ein Selbstbestimmtes Leben ist barrierefreie Mobilität.<br />

Der Begriff "Barrierefreiheit" <strong>und</strong> was sich dahinter verbirgt ist für viele nach wie vor ein vager<br />

Begriff. Und das trotz <strong>der</strong> einheitlichen <strong>und</strong> verbindlichen Regelung des Begriffs im<br />

Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz. Meist wird Barrierefreiheit lediglich als "frei von<br />

Mobilitätshin<strong>der</strong>nissen" ausgelegt. Damit ist es aber nicht getan. Menschen mit<br />

Sinnesbehin<strong>der</strong>ungen haben beispielsweise ganz an<strong>der</strong>e Bedürfnisse als Menschen mit einer<br />

geistigen Behin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Menschen mit einer Körperbehin<strong>der</strong>ung. Es gilt, allen Bedürfnissen<br />

gerecht zu werden. In allen Lebensbereichen.<br />

Bewegungsfreiheit, unabhängig davon, ob man behin<strong>der</strong>t ist o<strong>der</strong> nicht, ist keine beson<strong>der</strong>e<br />

Fürsorgeangelegenheit, son<strong>der</strong>n ein Menschenrecht. Es ist daher sehr wichtig, die Gesellschaft<br />

noch mehr als bisher für Barrierefreiheit zu sensibilisieren. Immerhin reden wir heute über r<strong>und</strong><br />

8 Millionen behin<strong>der</strong>te Menschen allein in Deutschland – mit steigen<strong>der</strong> Tendenz, denn vor dem<br />

Hintergr<strong>und</strong> einer älter werdenden Gesellschaft ist Barrierefreiheit ja längst kein exklusives<br />

4


Thema für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung. Barrierefreiheit kommt vielen Menschen zugute.<br />

Familien mit kleinen Kin<strong>der</strong>n ebenso wie älteren Menschen.<br />

Damit birgt eine konsequenten Produktausrichtung am Kriterium Barrierefreiheit ein<br />

ökonomisches Potential, das weit über die r<strong>und</strong> 8 Millionen behin<strong>der</strong>ten Menschen in<br />

Deutschland hinausgeht. Im Tourismusbericht <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esregierung, <strong>der</strong> kürzlich erschienen ist,<br />

wird ganz deutlich: Behin<strong>der</strong>te Menschen würden gern öfter verreisen.<br />

Es mangelt aber nach wie vor an barrierefreien Angeboten – vor Ort, ebenso wie beim<br />

Transport. Es ist also <strong>der</strong> glückliche Fall, in denen die Durchsetzung von Menschenrechten mit<br />

ökonomischen Interessen unmittelbar verknüpft ist.<br />

Der Gesetzgeber hat dies bereits vor einigen Jahren zum Anlass genommen, die Verpflichtung<br />

zur Barrierefreiheit gesetzlich zu verankern - auf deutscher wie auch auf internationaler Ebene.<br />

In Deutschland regelt das Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz (BGG) den barrierefreien Zugang<br />

zu öffentlichen Einrichtungen <strong>und</strong> Informationen. Darüber hinaus wurden mit dem BGG<br />

Regelungen in an<strong>der</strong>en Gesetzen getroffen, beispielsweise auch im <strong>Luftverkehr</strong>sgesetz.<br />

Es wurden unter an<strong>der</strong>em Vorschriften in das <strong>Luftverkehr</strong>sgesetz eingefügt, die für Flughäfen<br />

wie <strong>Luftverkehr</strong>sunternehmen Barrierefreiheit als Aufgabe benennen <strong>und</strong> in diesem<br />

Zusammenhang auf das interessante Instrument <strong>der</strong> Zielvereinbarung verweisen.<br />

Zielvereinbarungen, meine Damen <strong>und</strong> Herren, sind <strong>der</strong>zeit das zentrale Instrument zur<br />

Durchsetzung barrierefreier Produkte <strong>und</strong> Dienstleistungen im Bereich <strong>der</strong> Privatwirtschaft. Sie<br />

sind ein Kompromiss, <strong>der</strong> einen zu weit, an<strong>der</strong>en nicht weit genug geht. Aus meiner Sicht sind<br />

sie jedoch nach wie vor ein tauglicher Kompromiss.<br />

Was ist also eine Zielvereinbarung? Behin<strong>der</strong>ten Menschen <strong>und</strong> ihre Interessenvertretungen<br />

können auf Unternehmen <strong>der</strong> Privatwirtschaft zugehen <strong>und</strong> Verhandlungen über den Abschluss<br />

einer Zielvereinbarung aufnehmen. In diesem Verhandlungen wird gemeinsam mit den<br />

Experten in eigener Sache festgestellt, wo im Unternehmen Fel<strong>der</strong> zu bearbeiten wären, um<br />

Barrierefreiheit anbieten zu können. Über die Umsetzung dieser Barrierefreiheit wird dann eine<br />

Zielvereinbarung geschlossen, die in einem zentralen Register beim B<strong>und</strong>esministerium für<br />

Arbeit <strong>und</strong> Soziales geführt wird.<br />

Bislang gibt es bedauerlicher Weise nur r<strong>und</strong> 12 solcher Zielvereinbarungen – deutlich weniger<br />

als man sich gewünscht hatte. Immerhin finden sich dort aber so illustre Namen wie <strong>der</strong><br />

Pharmakonzern Pfizer o<strong>der</strong> die Deutsche Bahn AG. Auch einige Flughäfen finden sich dort<br />

bereits.<br />

5


Ein wesentlicher Gr<strong>und</strong> für die zurückhaltende Inanspruchnahme sind sicherlich die<br />

mangelnden Beratungsangebote für die verhandelnden Verbände aber natürlich auch<br />

mangelnde Kenntnis in den Unternehmen über <strong>Chancen</strong> <strong>und</strong> <strong>Nutzen</strong> einer solchen<br />

Zielvereinbarung.<br />

Derzeit arbeiten wir daran, ein b<strong>und</strong>esweites Kompetenzzentrum Barrierefreiheit einzurichten –<br />

nicht zuletzt, um dem Instrument <strong>der</strong> Zielvereinbarung auf die Sprünge zu helfen.<br />

Da wir, <strong>und</strong> das gilt natürlich erst Recht im Transportwesen, längst nicht mehr nur Gesetze für<br />

uns allein machen, wurden auch auf europäischer Ebene Schritte unternommen, um die Rechte<br />

mobilitätseingeschränkter Personen im Schienen- <strong>und</strong> <strong>Luftverkehr</strong> zu stärken.<br />

Im Juli vergangenen Jahres ist die Europäische Verordnung über die Rechte von behin<strong>der</strong>ten<br />

Flugreisenden <strong>und</strong> Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität in Kraft getreten. Mit dieser<br />

Verordnung soll für behin<strong>der</strong>te <strong>und</strong> in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen in Zukunft ein<br />

diskriminierungsfreier Zugang zum <strong>Luftverkehr</strong> sichergestellt werden.<br />

Ich freue mich, dass wir Herrn Dussart vom Europäischen Parlament gewinnen konnten, uns<br />

diese Verordnung <strong>und</strong> ihre Wirkungen näher zu bringen. Herr Dussart, ich darf Sie an dieser<br />

Stelle sehr herzlich begrüßen.<br />

Über den Bereich <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft hinausgehend, erhoffe ich mir heute nicht<br />

zuletzt auch Rückenwind von <strong>der</strong> UN-Konvention über die Rechte behin<strong>der</strong>ter Menschen, die<br />

Deutschland voraussichtlich noch in diesem Jahr ratifizieren wird. In diesem umfassenden<br />

menschenrechtlichen Übereinkommen wird einem barrierefreien Zugang in allen<br />

Lebensbereichen eine wesentliche Bedeutung eingeräumt – ausdrücklich auch in den<br />

Bereichen Reisen <strong>und</strong> Tourismus.<br />

Wir wollen heute über die rechtlichen Regelungen, Verordnungen <strong>und</strong> Zielvereinbarungen <strong>und</strong><br />

ihre Wirkung sprechen. Und wir wollen klären: Was bedeutet Barrierefreiheit im <strong>Luftverkehr</strong><br />

ganz konkret?<br />

Was bedeutet die physische Zugänglichkeit <strong>und</strong> Nutzbarkeit auf <strong>der</strong> einen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Zugang zu<br />

Informationen sowie zu geschultem Personal, das für die Bedürfnisse behin<strong>der</strong>ter Menschen<br />

sensibilisiert ist, auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite. Wie läuft die Buchung, wie werden Begleitpersonen<br />

6


ehandelt, wie muss ein Sitzplatz für einen Rollstuhlfahrer aussehen <strong>und</strong> welche Fragen zum<br />

Ges<strong>und</strong>heitszustand sind erträglich.<br />

Ein erster Schritt in Richtung barrierefreier Flugverkehr, das will ich hier natürlich nicht<br />

unerwähnt lassen, ist seitens <strong>der</strong> Airlines <strong>und</strong> <strong>der</strong> Flughäfen bereits getan worden: Im Jahr<br />

2001 stimmten die europäischen Fluglinien <strong>und</strong> Flughäfen einer freiwilligen Selbstverpflichtung,<br />

dem «Airline Passenger Service Commitment» zu, mit <strong>der</strong> unter an<strong>der</strong>em die Rechte<br />

mobilitätseingeschränkter Fluggäste gestärkt werden. Es wurde vereinbart, dass behin<strong>der</strong>ten<br />

Fluggästen die größtmögliche Unabhängigkeit gewährt werden solle, ihre Würde zu wahren sei<br />

<strong>und</strong> die Mitarbeiter entsprechend weiterzubilden wären.<br />

Die Flughäfen <strong>und</strong> die <strong>Luftverkehr</strong>sgesellschaften in Deutschland präsentieren auf ihren<br />

Internetseiten überwiegend ein barrierefreies Angebot im Sinne dieser Vereinbarung. Das ist<br />

ein wichtiger erster Schritt. Es ist damit aber keinesfalls getan. Nach wie vor erreichen mich<br />

zahlreiche Schreiben behin<strong>der</strong>ter Menschen, die mir von Problemen an Flughäfen <strong>und</strong> mit<br />

Fluglinien berichten. Es ist sicherlich noch einiges zu tun, bis umfassende Barrierefreiheit eine<br />

Selbstverständlichkeit wird.<br />

Dass Sie heute an dieser Fachtagung teilnehmen zeigt, dass Sie die Zeichen <strong>der</strong> Zeit erkannt<br />

haben <strong>und</strong> bereit sind, sich dieser Herausfor<strong>der</strong>ung zu stellen. Ich darf an dieser Stelle Sabine<br />

Teller vom B<strong>und</strong>esverband <strong>der</strong> Deutschen Fluggesellschaften sehr herzlich begrüßen. Frau<br />

Teller, ich danke Ihnen <strong>und</strong> Ihrem Verband dafür, dass Sie sich bereit erklärt haben, heute<br />

Flagge zu zeigen <strong>und</strong> ein Grußwort zu halten.<br />

Wir wollen heute alle Fragen <strong>der</strong> Barrierefreiheit im Flugverkehr diskutieren.<br />

Die gesamte Reisekette von <strong>der</strong> Buchung, über Dienstleistungen am Flughafen, Gepäcklogistik,<br />

Boarding, Flugzeugaufenthalt bis hin zum Auschecken soll im Hinblick auf Barrierefreiheit<br />

untersucht werden. Wir möchten gemeinsam überlegen, wie man Barrierefreiheit an Flughäfen<br />

<strong>und</strong> in Flugzeugen gewährleisten kann. Nur wenn dies gelingt, kann Integration behin<strong>der</strong>ter<br />

Menschen alltägliche Praxis werden. Ich freue mich auf eine erkenntnisreiche <strong>und</strong> interessante<br />

Veranstaltung <strong>und</strong> darf jetzt Frau Teller vom B<strong>und</strong>esverband <strong>der</strong> Deutschen Fluggesellschaften<br />

um ihr Grußwort bitten.<br />

Vielen Dank.<br />

7


Grußwort, 29.5.2008, <strong>Barrierefreier</strong> <strong>Luftverkehr</strong><br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren, sehr geehrte Frau Evers-Meyer,<br />

wenn es ein Verkehrsmittel gibt, das sich in den letzten Jahren rasant verän<strong>der</strong>t hat, dann ist es<br />

das Flugzeug. Von einem vormals elitären Beför<strong>der</strong>ungsmittel hat sich <strong>der</strong> <strong>Luftverkehr</strong> für breite<br />

Kreise <strong>der</strong> Gesellschaft geöffnet. Nach <strong>der</strong> Liberalisierung durch die Politik ist es nicht zuletzt<br />

dem Geschäftsmodell <strong>der</strong> Low Cost Carrier o<strong>der</strong> deutsch ausgedrückt – <strong>der</strong> Billigflieger – zu<br />

verdanken, dass Fliegen ein demokratisches <strong>und</strong> bezahlbares Erlebnis geworden ist. Für<br />

Menschen mit viel <strong>und</strong> wenig Geld, große <strong>und</strong> kleine, junge <strong>und</strong> alte, behin<strong>der</strong>te <strong>und</strong> nicht<br />

behin<strong>der</strong>te.<br />

Seit 1990 haben sich die Passagierzahlen in Europa vervierfacht. Im letzten Jahr wurden<br />

europaweit über 750 Millionen Flugreisende gezählt. In Deutschland allein flogen 2007 über 170<br />

Millionen Passagiere, 70 Prozent davon mit deutschen Fluggesellschaften.<br />

Dass dadurch die Erwartungen an die Beför<strong>der</strong>ung steigen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Umgang mit dem<br />

Verkehrsmittel ein an<strong>der</strong>er geworden ist, liegt in <strong>der</strong> Natur <strong>der</strong> Sache. Vielleicht erinnern Sie<br />

sich noch an die Zeit, wo man ein Telefonat beim Amt anmelden musste. Heute ist das an<strong>der</strong>s.<br />

Zeiten än<strong>der</strong>n sich <strong>und</strong> das zivile Leben auch.<br />

Nun hat die EU eine Verordnung erlassen, die zum 26. Juli endgültig in Kraft tritt. Dadurch<br />

sollen die Rechte von behin<strong>der</strong>ten Flugreisenden <strong>und</strong> Reisenden mit eingeschränkter Mobilität<br />

sichergestellt werden. Die B<strong>und</strong>esregierung hat dies umgesetzt in <strong>der</strong> 12. Verordnung zur<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Luftverkehr</strong>s-Zulassungs-Ordnung. Darin finden sich weniger Ihre Rechte wi<strong>der</strong>,<br />

als die Sanktionen, die gegen die Fluggesellschaften erlassen werden, wenn sie <strong>der</strong><br />

Verordnung nicht gerecht werden. So heißt es in dem Papier, Zitat: „Die im nationalen Recht<br />

gegen Verstöße vorzunehmenden Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig <strong>und</strong><br />

abschreckend sein.“<br />

Meine sehr geehrten Damen <strong>und</strong> Herren, ich kann Ihnen sagen, die Maßnahmen sind<br />

abschreckend. Denn die Umsetzung lässt so viele Fragen offen, dass die Unternehmen ratlos<br />

8


zurückbleiben. Wir wissen nicht, ob die Behin<strong>der</strong>tenverbände an <strong>der</strong> Ausarbeitung dieser<br />

Umsetzung beteiligt waren, die Fluggesellschaften waren es jedenfalls nicht. Und so bleibt es<br />

für uns unklar, warum die Verordnung in <strong>der</strong> Begrifflichkeit PRM – Persons with reduced<br />

Mobility alle Senioren, alle Familien mit Kin<strong>der</strong>n, alle Übergewichtigen <strong>und</strong> die Bequemen mit<br />

einschließt in eine Dienstleistung für wirklich bedürftige Menschen. Die Zuweisung ist ziemlich<br />

vage <strong>und</strong> die Inanspruchnahme wird schwer abzugrenzen sein, denn die Frage nach dem<br />

Behin<strong>der</strong>tenausweis ist unzulässig. Die Erfahrungen aus den USA zeigen, dass die Nutzung<br />

hier sehr weitläufig geschieht. Erfahrungsgemäß führt eine solche Ausweitung außerdem dazu,<br />

dass diejenigen, die wirklich davon profitieren sollen, sich am Ende hinten anstellen müssen.<br />

Hinzu kommt, dass die Kosten für die Dienstleistung auf alle Passagiere gleichmäßig verteilt<br />

werden müssen. Ich möchte dies hier ausdrücklich betonen: Alle Fluggäste zahlen über ihr<br />

Ticket einen Beitrag dafür, dass barrierefreier <strong>Luftverkehr</strong> funktionieren kann. Dies ist eine<br />

solidarische Umverteilungsleistung. Lei<strong>der</strong> wissen wir <strong>der</strong>zeit noch nicht, in welchem Umfang<br />

sie in Anspruch genommen wird. Gerade dort, wo das Transatlantikgeschäft stattfindet, haben<br />

wir die Erfahrung gemacht, dass mehr Passagiere als an<strong>der</strong>norts von diesem Service Gebrauch<br />

machen.<br />

Hier stehen die Fluggesellschaften vor einem neuen Kapitel wie auch die Flughäfen, die<br />

erstmals in die Verantwortlichkeit mit einbezogen werden. Ob dies operativ schlau ist, bleibt<br />

dahin gestellt. Denn immer wo zwei Parteien erscheinen, kann es verschiedene Ansichten<br />

geben, zwischen denen mancher K<strong>und</strong>e hängen bleiben kann. Das Luftfahrtb<strong>und</strong>esamt wird<br />

jedenfalls schlichten, wenn Reklamationen eingehen. Die Behörde hat erste Erfahrungen in <strong>der</strong><br />

K<strong>und</strong>enbetreuung durch die Umsetzung <strong>der</strong> Fluggastrechte erworben. Sie gilt als unabhängige<br />

<strong>und</strong> kompetente Beschwerdestelle, die durch ihren Sachverstand genau prüfen kann, wie<br />

Sicherheit <strong>und</strong> K<strong>und</strong>enrechte in Einklang gebracht wurden. Denn dies ist die einzig sachliche<br />

Hürde für Passagierrechte: die Sicherheit. Von ihr ist das Verkehrsmittel abhängig. Ohne<br />

Sicherheit kein Vertrauen <strong>und</strong> ohne Vertrauen keine K<strong>und</strong>en.<br />

Gleichwohl: Die Voraussetzungen für mehr Rechte behin<strong>der</strong>ter Menschen sind geschaffen, die<br />

Ausgestaltung wird zu beobachten sein. Meine sehr geehrten Damen <strong>und</strong> Herren, <strong>der</strong><br />

barrierefreie <strong>Luftverkehr</strong> kann starten. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> unterschiedlichen Einschränkungen, die bei<br />

9


einzelnen Personen vorliegen, sollten Fluggäste ihre Wünsche <strong>und</strong> Bedürfnisse so früh wie<br />

möglich <strong>der</strong> Fluggesellschaft mitteilen, bei <strong>der</strong> sie buchen. Nur mit dem entsprechenden Vorlauf<br />

kann ihre Reise korrekt vorbereitet <strong>und</strong> durchgeführt werden. Wenn dies geschehen ist, sollte<br />

dem Erlebnis am Himmel nichts im Wege stehen. Und dafür wünscht <strong>der</strong> BDF einen guten Flug!<br />

10


Johann Kreiter, Nationale Koordinationsstelle Tourismus Für Alle (Natko):<br />

"Barrieren, denen behin<strong>der</strong>te Menschen bei Flugreisen begegnen"<br />

Buchung eines Fluges<br />

Verschiedene Fluggesellschaften ermöglichen Flugbuchungen auch für behin<strong>der</strong>te Menschen<br />

über das Internet. Allerdings darf sich <strong>der</strong> Reisende nicht darauf verlassen, dass <strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

Buchung angegebene Assistenzbedarf auch an die maßgeblichen Stellen weitergeleitet wird.<br />

Hier verlangen die Fluggesellschaften zusätzlich zur Buchung noch einen gebührenpflichtigen<br />

Anruf des K<strong>und</strong>en, um die erfor<strong>der</strong>liche Assistenz sicher zu stellen. Lei<strong>der</strong> enthalten die<br />

Buchungssysteme im Internet keine offensichtlichen Hinweise, dass eine zusätzliche<br />

fernmündliche Absprache erwartet wird. Wird <strong>der</strong> Anruf aber unterlassen, kann dies zu<br />

unangenehmen Situationen bei Antritt <strong>der</strong> Reise führen. Und das, obwohl <strong>der</strong> Fluggast nach<br />

seiner Buchung eigentlich bei seiner Onlinebuchung seinen Assistenzbedarf mitgeteilt hat.<br />

Ankunft am Flughafen<br />

In <strong>der</strong> Regel beginnt eine Flugreise mit <strong>der</strong> Ankunft am Flughafen. Für Menschen mit<br />

Behin<strong>der</strong>ung beginnen an dieser Stelle auch meistens die Probleme. Oftmals ist die<br />

Ausschil<strong>der</strong>ung schlecht <strong>und</strong> elementare Dinge wie z. B. die Behin<strong>der</strong>tenparkplätze können nur<br />

mit Mühe gef<strong>und</strong>en werden. Häufig befinden sich auch keine Dauerparkplätze in <strong>der</strong> Nähe des<br />

Terminals mit <strong>der</strong> Folge, dass <strong>der</strong> Zugang für mobilitätseingeschränkte Reisende erheblich<br />

erschwert wird.<br />

Ein weiteres Problem stellt sich den Fahrdiensten für behin<strong>der</strong>te Menschen. Die<br />

Kurzzeitparkmöglichkeiten erlauben es zeitlich häufig nicht, den Fahrgast aus dem Fahrzeug<br />

heraus <strong>und</strong> in den Terminal zum Counter o<strong>der</strong> zum Treffpunkt mit einer Assistenzperson des<br />

Flughafens zu begleiten.<br />

Auch eine schlechte Anbindung des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) legt bereits an<br />

den Anfang einer Flugreise unnötige Barrieren.<br />

Sind vom öffentlichen Verkehrsmittel zum Terminal eine o<strong>der</strong> mehrere Etagen zu überwinden,<br />

führen zu kleine Aufzüge, die von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung, aber auch mit Gepäck- o<strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong>wagen gleichermaßen genutzt werden, teilweise zu erheblichen Wartezeiten <strong>und</strong> damit<br />

zu Stresssituationen bei den Reisenden.<br />

Im Terminal<br />

Die Infrastruktur auf dem Flughafen muss eine vollständige Erreichbarkeit <strong>und</strong> Nutzbarkeit für<br />

alle Besucher bieten. Beim Bau o<strong>der</strong>. bei baulichen Verän<strong>der</strong>ungen sollten daher behin<strong>der</strong>te<br />

Menschen bzw. ihre Interessenverbände als Experten in eigener Sache einbezogen werden.<br />

Das trifft weiterhin auf die Bereitstellung von Informationen zu speziellen Service- <strong>und</strong><br />

11


Dienstleistungen zu . Als positives Beispiel kann hier <strong>der</strong> Flughafen München genannt werden,<br />

<strong>der</strong> behin<strong>der</strong>ten Fluggästen auf seiner Internetseite ein umfassendes Informationsangebot<br />

anbietet.<br />

Die Flughäfen müssen feste Treffpunkte für Passagiere <strong>und</strong> Assistenzpersonen des Flughafens<br />

einrichten um den Service in kürzest möglicher Zeit anbieten zu können. Denkbar sind hier<br />

Rufsäulen im Eingangsbereich, die auch über ein Blindenleitsystem erreicht werden können.<br />

Die Rufsäulen müssen von allen Menschen gleichermaßen nutzbar sein. Sie sollten unter<br />

an<strong>der</strong>em über taktile Informationen verfügen.<br />

Im Flughafen sind klare Wegbeschreibungen im Flughafen durch kontrastreiche<br />

Ausschil<strong>der</strong>ungen mit Piktogrammen <strong>und</strong> durch ein Blindenleitsystem erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Von zentraler Bedeutung ist die Lage <strong>der</strong> Toiletten für Rollstuhlfahrer. Diese müssen in<br />

ausreichen<strong>der</strong> Zahl vorhanden, ausgeschil<strong>der</strong>t <strong>und</strong> gut erreichbar sein. Sind sie aber wie im<br />

Terminal D am Flughafen Berlin Tegel unzureichend ausgeschil<strong>der</strong>t <strong>und</strong> zudem hinter einem<br />

Ticketverkaufsschalter vorborgen, liegt hier eine echte Barriere vor.<br />

Weiterhin müssen sich auch innerhalb <strong>der</strong> Gates Rollstuhltoiletten befinden. Liegen sie wie in<br />

Berlin-Tegel ausschließlich außerhalb des Sicherheitsbereiches, müssen Rollstuhlfahrer, die<br />

kurz vor dem Abflug noch einmal die Toilette aufsuchen wollen, zurück in die Abfertigungshalle<br />

<strong>und</strong> anschließend die Sicherheitskontrollen erneut durchlaufen.<br />

Teil <strong>der</strong> Infrastruktur sind auch die Counter. In den meisten Fällen sind die Counter für<br />

Rollstuhlfahrer o<strong>der</strong> aber für Menschen mit Kleinwuchs zu hoch, sie verschwinden regelrecht<br />

dahinter.<br />

Die Counter sollten daher so gestaltet sein, dass man einen guten Sichtkontakt hat. Die ideale<br />

Höhe liegt bei 85 cm.<br />

Am Flughafen München wurden Counter eingerichtet, an denen Rollstuhlfahrer beste<br />

Kommunikationsmöglichkeiten vorfinden. Zudem haben mobilitätseingeschränkte Menschen die<br />

Möglichkeit, sich an diesen Countern zu setzen.<br />

Ein zentrales Thema ist <strong>der</strong> Umgang <strong>und</strong> die Kommunikation mit behin<strong>der</strong>ten Menschen. Diese<br />

erleben häufig, dass Assistenzpersonen am Flughafen sie behandeln, als seien sie selbst nicht<br />

in <strong>der</strong> Lage, bestimmte Situationen richtig einschätzen zu können. Es entsteht hier immer<br />

wie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Eindruck, dass <strong>der</strong> Mitarbeiter am Flughafen besser über die einzelnen<br />

Mobilitätsbeeinträchtigungen Bescheid wissen, als die Betroffenen selbst. Dabei ist das<br />

Informationsmaterial, dass den Assistenzpersonen an die Hand gegeben wird, mehr als<br />

fragwürdig. Ein Beispiel ist <strong>der</strong> "Betreuungshinweis kranker Fluggast". Kranke Menschen liegen<br />

im Bett o<strong>der</strong> im Krankenhaus – aber sie fliegen nicht! Und wenn in diesem Hinweis noch von<br />

12


einer "Geisteskrankheit" die Rede ist, erinnert mich das an eine Zeit, an die ich besser nicht<br />

erinnert werden möchte. Es wäre daher besser, einen "Hinweis zum Umgang mit Menschen mit<br />

Mobilitätseinschränkungen" herauszugeben.<br />

Weiterhin spielt <strong>der</strong> Service <strong>der</strong> Mitarbeiter am Flughafen eine große Rolle. So habe ich z. B.<br />

auf dem Flughafen Stuttgart einen Mitarbeiter darauf aufmerksam gemacht, dass die<br />

Rollstuhltoilette stark verschmutzt ist <strong>und</strong> als Antwort erhalten: "Dafür bin ich nicht zuständig"<br />

So etwas darf nicht passieren. Gerade hier wäre ein umgehendes Handeln erfor<strong>der</strong>lich, denn<br />

<strong>der</strong> Rollstuhlfahrer ist an<strong>der</strong>s als alle an<strong>der</strong>en Personen, für die in <strong>der</strong> Regel mehr Toiletten<br />

bereit stehen, auf die Benutzung genau dieser Toilette angewiesen. Zwar hat je<strong>der</strong> Mitarbeiter<br />

am Flughafen seine bestimmte Funktion, das entbindet ihn aber nicht davon, eine<br />

Dienstleistung zu erbringen, auch wenn er für eine bestimmte Aufgabe nicht <strong>der</strong> geeignete<br />

Ansprechpartner ist. Er sollte in diesem Fall nicht auf seine fehlende Zuständigkeit verweisen,<br />

son<strong>der</strong>n den Kontakt zu einem zuständigen Mitarbeiter herstellen.<br />

Insgesamt muss das Bodenpersonal in regelmäßigen Abständen im Umgang mit behin<strong>der</strong>ten<br />

Menschen geschult werden.<br />

Sicherheitskontrollen<br />

Vor nicht allzu langer Zeit mussten Rollstuhlfahrer sich in Berlin in einen Flughafenrollstuhl<br />

umsetzen <strong>und</strong> diesen bis zum Einsteigen ins Flugzeug nutzen. Aufgr<strong>und</strong> von Beschwerden <strong>und</strong><br />

eines Rechtsstreites wurde diese Vorgehensweise inzwischen abgeschafft.<br />

Aber <strong>der</strong> Umgang mit mobilitätseingeschränkten Reisenden bei <strong>der</strong> Sicherheitskontrolle lässt<br />

nach wie vor zu wünschen übrig. So werden zur Kontrolle des Sitzkissens Passagiere häufig<br />

ohne vorherige An- <strong>und</strong> Absprache einfach hochgehoben. So darf mit Fluggästen nicht<br />

umgegangen werden! Selbst Beschwerden beim B<strong>und</strong>esministerium des Innern (BMI) haben zu<br />

keiner Än<strong>der</strong>ung geführt. Die Antworten des Ministeriums waren zudem für die Betroffenen<br />

mehr als unbefriedigend.<br />

Hier sind Schulungen dringend geboten.<br />

Ein-/ Aussteigen<br />

Insgesamt variieren die Verfahrensabläufe an den einzelnen Flughäfen im Hinblick darauf, ob<br />

Rollstuhlfahrer vor o<strong>der</strong> nach allen an<strong>der</strong>en Passagieren ein- o<strong>der</strong> aussteigen. Zu beachten ist,<br />

dass es für den mobilitätseingeschränkten Reisenden, nicht angenehm ist, wenn alle an<strong>der</strong>en<br />

Passagiere ihm beim Einsteigen <strong>und</strong> Übersetzen auf den Flugzeugsitz (in <strong>der</strong> Regel ein<br />

Fensterplatz) zuschauen.<br />

Genauso unerfreulich ist es, wenn die Assistenzkräfte, die Beim Aussteigen Unterstützung<br />

leisten sollen, erst so spät erscheinen, dass bereits <strong>der</strong> Bus mich den nächsten Passagieren<br />

von dem Flugzeug steht.<br />

13


Kaum jemand, <strong>der</strong> es nicht selbst erlebt hat, wird sich vorstellen können, welches Gefühl<br />

fehlen<strong>der</strong> Sicherheit jemanden überkommt, <strong>der</strong> auf einen Bordrollstuhl gesetzt <strong>und</strong> die Treppe<br />

zum Flugzeug hoch getragen wird. Diese Art <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ung ist auch keinesfalls sicher. Es<br />

besteht nämlich die Gefahr, von dem Bordrollstuhl herunter zu fallen; das ist mir auch bereits<br />

passiert <strong>und</strong> ich habe mir eine stark blutende W<strong>und</strong>e am Knie zugezogen. In einem an<strong>der</strong>en<br />

Fall ist jemand, <strong>der</strong> mich die Treppen hinaufgetragen hat, ausgerutscht <strong>und</strong> hingefallen. Auch<br />

wenn er mich trotzdem halten konnte, ist es schlimm genug, eine solche Situation zu erleben.<br />

Hier muss daher dringend Abhilfe geschaffen werden. Dass die technischen Möglichkeiten<br />

durchaus vorhanden sind, beweisen am Flughafen Stuttgart <strong>der</strong> Einsatz eines Busses mit<br />

Hebebühne o<strong>der</strong> einer Treppenraupe, mit <strong>der</strong> <strong>der</strong> Rollstuhlfahrer ins Flugzeug gelangt. Diese<br />

Geräte vermitteln dem Nutzer ein Gefühl von Sicherheit.<br />

Im Flugzeug<br />

Gerade Rollstuhlfahrer o<strong>der</strong> Menschen mit versteiften Beinen benötigen auf den Sitzplätzen im<br />

Flugzeug ausreichend Beinfreiheit. Diese ist in <strong>der</strong> Regel nur in <strong>der</strong> ersten Reihe <strong>und</strong> an den<br />

Notausgängen gegeben. An den Notausgängen dürfen behin<strong>der</strong>te Menschen jedoch nicht<br />

platziert werden. Diese Plätze sollen mit Passagieren besetzt werden, die aufgr<strong>und</strong> ihrer<br />

körperlichen Konstitution im Notfall bei einer Evakuierung mithelfen können.<br />

Die Enge <strong>der</strong> übrigen Sitzreihen bereitet den meisten Passagieren Probleme <strong>und</strong> mach das<br />

Fliegen für einen Teil behin<strong>der</strong>ter Menschen nahezu unmöglich. Auch Unfälle sind lei<strong>der</strong> nicht<br />

ausgeschlossen. So musste ich von einem sehr großen Fluggast mit Querschnittslähmung<br />

erfahren, <strong>der</strong> sich beim Hineinzwängen in die Sitzreihe eine Bruch des Unterschenkelknochens<br />

zugezogen hat. Aufgr<strong>und</strong> seiner Querschnittslähmung wurde das Ausmaß <strong>der</strong> Verletzung erst<br />

Tage später am Urlaubsort erkannt.<br />

Die Fluggesellschaften sind aufgefor<strong>der</strong>t, sich Lösungen einfallen zu lassen, um die<br />

Sitzplatzsituation für behin<strong>der</strong>te Menschen zu verbessern.<br />

Beför<strong>der</strong>ung von Hilfsmitteln<br />

Die Beför<strong>der</strong>ung von Elektrorollstühlen ist trotz auslaufsicherer Batterien oft problematisch. Hier<br />

werden die Batterien teils abgeklemmt o<strong>der</strong> sogar ausgebaut – <strong>und</strong> das nicht immer<br />

fachmännisch. Hier müssen Schulungen über die einzelnen Hilfsmittel (einschließlich Batterien)<br />

erfolgen.<br />

Aber auch Transportschäden an Hilfsmitteln passieren immer wie<strong>der</strong> <strong>und</strong> haben oftmals zur<br />

Folge, dass <strong>der</strong> Inhaber diese Hilfsmittel am Zielort nicht mehr benutzen kann. Es müssen<br />

daher auch regelmäßige Schulungen zum sicheren Verladen von Hilfsmitteln wie z. B.<br />

Rollstühlen durchgeführt werden.<br />

14


1. Referat<br />

Thomas Brandt – Country Saleo Manager – Delta Airlines<br />

Guten Tag, mein Name ist Thomas Brandt, ich bin <strong>der</strong> Verkaufsleiter für Delta Airlines in<br />

Deutschland <strong>und</strong> ich freue mich, dass wir heute bei <strong>der</strong> Konferenz dabei sein dürfen <strong>und</strong><br />

Erfahrungen mitteilen können, die wir speziell in den USA in <strong>der</strong> Handhabung von<br />

Dienstleistungen für Passagiere mit Behin<strong>der</strong>ungen gemacht haben.<br />

Die Lösungen, die wir in den USA gef<strong>und</strong>en haben, werden sicher zu einem großen Teil auch<br />

für einen großen Teil an<strong>der</strong>er Fluggesellschaften in den USA stellvertretend sein. Ich werde<br />

heute für den Vortrag Beispiele anbringen, welche Lösungen Delta gef<strong>und</strong>en hat <strong>und</strong> welche<br />

Herausfor<strong>der</strong>ungen wir sehen. Konkret möchte ich auf vier Bereiche eingehen:<br />

• die Marktgröße in den USA von Personen mit Behin<strong>der</strong>ungen,<br />

• die wirtschaftliche Bedeutung für Fluggesellschaften, auch für den touristischen Bereich<br />

generell,<br />

• wie wir konkret die operative Umsetzung geleistet haben o<strong>der</strong> im Prozess sind, zu<br />

leisten. Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, dass wir alles perfekt machen, alles<br />

perfekt gelöst haben. Aber wir haben die Herausfor<strong>der</strong>ungen glaube ich sehr gut erkannt<br />

<strong>und</strong> arbeiten sehr aktiv daran.<br />

• Schließen möchte ich dann mit einigen Herausfor<strong>der</strong>ungen, die wir von unserer Airline-<br />

Seite sehen <strong>und</strong> auch mit einem Appell zur Harmonisierung von Regulierungen über<br />

Grenzen hinaus, idealerweise globale Lösungen.<br />

Zur Demographie<br />

Einer Quelle <strong>der</strong> Open Doors Organisation in den USA zufolge sind 17 % <strong>der</strong> US-Bevölkerung<br />

im Jahr 2020 Personen mit Behin<strong>der</strong>ungen.<br />

Im letzten Jahr sind in den USA geschätzte 13 Millionen Personen mit Behin<strong>der</strong>ungen geflogen.<br />

Geschätzte 13 Millionen insofern, als es relativ wenig genaue Statistiken gibt. Ein großer Teil<br />

<strong>der</strong> Department of Transportation-Regulierung besteht darin, dass wir Reisende mit<br />

Behin<strong>der</strong>ungen nicht nach ihrer Behin<strong>der</strong>ung fragen. Und von daher sind die Schätzungen von<br />

Organisationen wie <strong>der</strong> Open-Doors Organisation <strong>und</strong> konkret in diesem Fall durchgeführt von<br />

Harris Interaktive Marktforschungsinstitut vorgenommen worden.<br />

Das Konferenzthema lautet ja „<strong>Chancen</strong> <strong>und</strong> <strong>Nutzen</strong>“, <strong>und</strong> die 13 Millionen<br />

mobilitätseingeschränkten Personen, die allein in den USA geflogen sind, haben dafür fast 3<br />

Milliarden US-Dollar ausgegeben. Insofern liegt hier auch eine wirtschaftliche Bedeutung.<br />

15


Das gesamte geschätzte Einkommen dieser Gruppe wird auf 200 Milliarden US-Dollar<br />

geschätzt. Die Personengruppe <strong>der</strong> Reisenden mit Behin<strong>der</strong>ung ist also nicht nur ein enormer<br />

Wirtschaftsfaktor, son<strong>der</strong>n ist in den USA inzwischen auch die größte Min<strong>der</strong>heitengruppe, die<br />

Einfluss nehmen kann <strong>und</strong> auch Einfluss nimmt, auf das Ges<strong>und</strong>heitssystem, Bildung,<br />

Zivilrechte, Menschenrechte, aber natürlich auch auf den Prozess <strong>der</strong> Reisen.<br />

Die Art <strong>und</strong> Weise wie Airlines <strong>und</strong> konkret Delta Airlines dies umzusetzen versuchen, fassen<br />

wir unter „Universellem Design“ zusammen. Uns geht es dabei nicht um Ausnahmen für<br />

bestimmte Gruppen von Personen mit Behin<strong>der</strong>ungen, son<strong>der</strong>n um ein universelles Design von<br />

<strong>der</strong> Buchung, vom Flughafenzugang, vom Boarding beginnend – Herr Kreiter hat sehr<br />

anschaulich dargelegt, was da für Herausfor<strong>der</strong>ungen existieren – das wollen wir Ganzheitlich<br />

angehen, wir haben dazu auch entsprechende Zusammenarbeit mit den entsprechenden<br />

Gruppen, Flughäfen, Flugzeugherstellern, den Reisebüros <strong>und</strong> auch Technologieherstellern.<br />

Die Mehrheit <strong>der</strong> Reisenden wird auch zunehmend bis ins hohe Alter Mobilität nachfragen <strong>und</strong><br />

das stellt natürlich ganz neue Herausfor<strong>der</strong>ungen an Flughäfen <strong>und</strong> an Fluggesellschaften. Um<br />

das zahlenmäßig ein klein bischen darzustellen:<br />

Allein <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> über 65-jährigen <strong>der</strong> US-Bevölkerung wird bis zum Jahr 2020 auf 17 %<br />

steigen, im Jahr 2000 waren es etwa 10 %, d. h., wir haben in 20 Jahren eine Steigerung von<br />

35 % an Menschen über 65 Jahren in den USA.<br />

Was damit Hand in Hand geht, sind bestimmte Behin<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> Einschränkungen, die über<br />

65-jährige überproportional mehr haben als die Gesamtheit <strong>der</strong> Bevölkerung. Ganz spezifisch<br />

sensorische Behin<strong>der</strong>ungen, Kreislauf-/Mobilitätsbehin<strong>der</strong>ungen, <strong>und</strong> muskelskelettale <strong>und</strong><br />

hautbedingte Behin<strong>der</strong>ungen, die überproportional ansteigen im höheren Alter. Auch da <strong>der</strong><br />

Hinweis noch mal:<br />

Die Erwartungen an Mobilität <strong>und</strong> Zugang zu Reisedienstleistungen bestehen bis ins hohe Alter.<br />

Von daher ist es sehr wichtig, dass wir uns auf diese Bevölkerungskreise einstellen <strong>und</strong> für alle<br />

Bevölkerungskreise sicherstellen, dass Zugang zu diesen Dienstleistungen ermöglicht ist.<br />

In den USA ist dies auch gesetzlich geregelt; die sogenannte DOT (Department of<br />

Transportation) 14 CFR 382 ist seit 1986, also seit inzwischen 22 Jahren in Kraft. Im Jahr 2000<br />

ist diese mit dem Air 21-Document weiterentwickelt worden, das seit diesem Zeitpunkt auch<br />

ausländische Fluggesellschaften, die die USA anfliegen, beachten müssen.<br />

Die Herausfor<strong>der</strong>ungen, die wir zurzeit generell sehen, sind unterschiedliche Regeln <strong>und</strong> Umsetzungen<br />

in verschiedenen Län<strong>der</strong>n. Das ist in unserem Fall sehr interessant, wenn wir Transatlantik<br />

fliegen: Wir haben Regulierungen in den USA nach den DOT 14 <strong>und</strong> wir haben die<br />

Abwicklung in Deutschland z. B. für Dienstleistungen für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung, die von<br />

den Flughäfen durchgeführt werden, während in den USA diese Dienstleistungen alleine <strong>der</strong><br />

Fluggesellschaft obliegen. Das eine muss nicht besser sein als das an<strong>der</strong>e, aber die<br />

Problempunkte sind damit vorgezeichnet.<br />

16


Ein Beispiel, das mir meine Kollegen mitgeteilt haben: In China ist es nicht erlaubt, den eigenen<br />

Rollstuhl des Passagiers nach <strong>der</strong> Landung ans Gate zu bringen. Das heißt: Die Personen, die<br />

ihren eigenen Rollstuhl direkt am Gate wie<strong>der</strong> benötigen, haben dadurch einen Nachteil, <strong>der</strong> in<br />

den USA durch die DOT-Regulierung <strong>der</strong> Nicht-Diskriminierung nicht vorkommen kann. Dort ist<br />

<strong>der</strong> Zugang des eigenen Rollstuhls bis zum Gate immer sichergestellt. Das heißt, wir haben in<br />

Staaten mit an<strong>der</strong>en Regelungen eine nicht konsistente Anwendung unserer<br />

Servicedienstleistungen.<br />

Die schärfere Einhaltung <strong>der</strong> Regeln geht Hand in Hand auch mit <strong>der</strong> Veröffentlichung von<br />

neuen DOT-Regelungen, die im Mai 2008 veröffentlicht wurden, <strong>und</strong> die ab 2009 weltweit gültig<br />

sein werden. Die Herausfor<strong>der</strong>ung, die wir damit im Moment ganz konkret sehen ist, dass das<br />

für alle Flüge, die unter US-Airline-Flugnummern durchgeführt werden, gilt. Betroffen sind auch<br />

sogenannte Codeshared-Flüge. Wenn Sie z. B. von Atlanta nach Berlin fliegen wollen, können<br />

Sie mit Maschinen <strong>der</strong> Delta von Atlanta nach New York <strong>und</strong> von New York nach Berlin fliegen.<br />

Sie können aber auch von Atlanta nach Paris fliegen <strong>und</strong> mit unserem Partner Air France weiter<br />

von Paris nach Berlin. O<strong>der</strong> Sie fliegen in die eine Richtung nur Delta <strong>und</strong> in die an<strong>der</strong>e<br />

Richtung mit einer Partner-Airline - <strong>und</strong> das alles unter einer Delta-Flugnummer. Das hat dann<br />

ganz an<strong>der</strong>e operative Herausfor<strong>der</strong>ungen, denen wir uns stellen müssen.<br />

Es besteht auch eine hohe Erwartungshaltung, dass diese Dienstleistungen verbindlich<br />

angeboten werden. Und wenn beispielsweise durch einen verspätet angelieferten Rollstuhl ein<br />

Passagier mit einer Behin<strong>der</strong>ung den Anschlussflug verpasst, während alle an<strong>der</strong>en Passagiere<br />

diesen Anschlussflug erreicht haben, dann hat das natürlich Diskriminierungsauswirkungen. Der<br />

Service ist also zuverlässig <strong>und</strong> auch selbstverständlich anzubieten, dass ist eine<br />

Herausfor<strong>der</strong>ung, <strong>der</strong> wir uns stellen.<br />

Wir haben nicht allzu viel Zeit auf die Paragraphen im Einzelnen einzugehen. Ich möchte nur<br />

drei Hauptsachen herausgreifen, die in den DOT-Regelungen festgehalten werden:<br />

• Fluggesellschaften sind dafür verantwortlich, Reisenden mit bestimmten Behin<strong>der</strong>ungen<br />

Hilfe beim Einsteigen <strong>und</strong> Verlassen des Flugzeuges bereitzustellen. Bei<br />

Umsteigeverbindungen ist die bringende Fluggesellschaft für die Hilfe beim Umsteigen<br />

verantwortlich.<br />

• Fluggesellschaften müssen ebenen Zugang zum Flugzeug für jeden Passagier zur<br />

Verfügung stellen, <strong>der</strong> diese Hilfe anfragt.<br />

• Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet, K<strong>und</strong>en mit einer Behin<strong>der</strong>ung Informationen<br />

zugänglich zu machen, die den K<strong>und</strong>en eine informierte Entscheidung über ihre<br />

Reisepläne erlauben.<br />

Es gibt keine US-Firma ohne ein Misson Statement. Das hat den Vorteil, dass verschiedenste<br />

Angestelltengruppen o<strong>der</strong> Teilhaber hinter einer Idee zusammen gebracht werden können. Es<br />

17


ist Deltas Ziel, die bevorzugte Fluggesellschaft für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung zu sein. In <strong>der</strong><br />

Gr<strong>und</strong>aussage werden wir uns da nicht sehr viel von an<strong>der</strong>en Fluggesellschaften<br />

unterscheiden. Es ist uns allerdings wichtig, dass wir für alle Passagiere Fliegen zu einem<br />

angenehmen Erlebnis machen können <strong>und</strong> dafür haben wir drei Kernpunkte aufgestellt:<br />

• „Operational Excellence“, d. h. wir investieren in Quellen, die Reisen universell<br />

zugänglich machen. Also keine Ausnahmen, son<strong>der</strong>n generelles Design o<strong>der</strong> Prozesse<br />

schaffen. Die Prozesse müssen dafür transparent sein <strong>und</strong> alle Anpassungen müssen<br />

wie selbstverständlich wirken.<br />

• Den „Second Mile Service“ – also über das Normale hinaus zu gehen, um den K<strong>und</strong>en<br />

zum wahren Delta-Fan zu machen. Es ist also mehr als eine universelle<br />

K<strong>und</strong>endienstaussage. Es geht darum, zu identifizieren, was <strong>der</strong> K<strong>und</strong>e braucht <strong>und</strong><br />

seine Erwartungen jedes Mal ein wenig mehr zu übertreffen, damit <strong>der</strong> K<strong>und</strong>e auch<br />

wie<strong>der</strong>kommt.<br />

• Und „Gefühlsmäßige Verbindungen“ aufzubauen. Im Geschäftsleben geht es um<br />

Beziehungen. Es geht hier um Vertrauen <strong>und</strong> Vertrauen ist unser Geschäft. Nämlich<br />

dass wir Passagiere sicher <strong>und</strong> zuverlässig beför<strong>der</strong>n.<br />

Wir bauen Beziehungen mit K<strong>und</strong>en auf, damit die K<strong>und</strong>en wissen, dass sie uns Vertrauen<br />

können in <strong>der</strong> Art wie wir unser Geschäft mit unseren Angestellten, unseren K<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />

unseren Partnern durchführen. Wir entwickeln Beziehungen mit <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> behin<strong>der</strong>ten<br />

Menschen – <strong>und</strong> zwar nicht nur, weil es das Richtige ist, son<strong>der</strong>n auch um die Wichtigkeit<br />

zwischen einseitiger <strong>und</strong> wechselseitiger Abhängigkeit <strong>und</strong> Unabhängigkeit zu unterstreichen.<br />

Das ist oberstes Gebot, damit sich alle operativen Abteilungen wirklich diese Ziele zu <strong>Nutzen</strong><br />

machen <strong>und</strong> eine konstante Entwicklung <strong>und</strong> konstanten Service bieten können.<br />

Ich möchte jetzt kurz darauf eingehen, wie wir in bestimmten Bereichen diese DOT-Regelung<br />

umgesetzt haben.<br />

Ich zeige Ihnen hier einen Ausschnitt unserer Internetseite www.delta.com, auf <strong>der</strong> wir in einer<br />

eigenen Abteilung Informationen für Reisende mit Behin<strong>der</strong>ung über unsere Dienstleistungen<br />

zur Verfügung stellen. Man kann die DOT-Regelungen als PDF-Datei herunterladen <strong>und</strong> es<br />

werden sämtliche Dienstleistungen <strong>und</strong> Services sowie auch Prozesse <strong>und</strong> Einrichtungen<br />

aufgeführt für verschiedenste Behin<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> Bedürfnisse. Delta.com gibt es auch für<br />

K<strong>und</strong>en mit Sehbehin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> mit speziellen Schwächen im Kontrastsehen in einer textonly-Version,<br />

d. h., es muss nicht mit Bildchen sein <strong>und</strong> schönem Design, son<strong>der</strong>n es ist reiner<br />

Text <strong>und</strong> den gibt es auch in Auswahl von verschiedenen Farben, blau/weiß o<strong>der</strong> schwarz/weiß<br />

ist die Normalversion, es gibt auch gelb auf schwarz o<strong>der</strong> schwarz auf cremefarbenem<br />

Hintergr<strong>und</strong>, um verschiedene Kontraststärken anzubieten. Auch die Schriftgröße kann variiert<br />

werden.<br />

18


Ganz wichtig – auch das hatte mein Vorredner schon angesprochen – ist Training für die<br />

Mitarbeiter. Training einmal in den Produkten <strong>und</strong> in den Dienstleistungen <strong>und</strong> Prozessen, die<br />

wir anbieten, aber auch im Umgang mit Passagieren mit den unterschiedlichsten<br />

Beeinträchtigungen: Bewegungs- aber auch Seh-, Sprach- <strong>und</strong> Hörbehin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Autismus<br />

beispielsweise. In <strong>der</strong> Vorbereitung für die Konferenz habe ich mit unseren Kollegen<br />

gesprochen, die sich mehr mit diesem Thema in <strong>der</strong> USA beschäftigen <strong>und</strong> sie sagen mir, dass<br />

nur r<strong>und</strong> 20 % aller Behin<strong>der</strong>ungen unmittelbar sichtbar sind. Das ist natürlich eine<br />

Herausfor<strong>der</strong>ung für unser Personal, entsprechend mit diesen K<strong>und</strong>en korrekt <strong>und</strong> respektvoll<br />

umzugehen <strong>und</strong> das heißt, wir legen sehr viel Wert im Training auf diesen Umgang. vorhin<br />

wurde angesprochen, <strong>der</strong> K<strong>und</strong>e müsse sich melden <strong>und</strong> angeben, welche Behin<strong>der</strong>ung er hat<br />

– Das ist nicht unser Stil, wir möchten bei generell darauf Acht geben, womit wir dem Passagier<br />

heute helfen können. Dazu haben wir sogenannte CRO’s (Complaint Resolution Official)<br />

eingeführt. Es gibt weltweit 2000 dieser ausgebildeten Mitarbeiter, die sich speziell mit den<br />

Regulierungen <strong>und</strong> auch den Dienstleistungen, die wir für behin<strong>der</strong>te Reisende anbieten,<br />

auskennen <strong>und</strong> die sofort Lösungen vor Ort zur Verfügung stellen können. Es ist immer einer<br />

dieser ausgebildeten Mitarbeiter pro Station/Flughafen <strong>und</strong> pro Schicht verfügbar. Sie sind<br />

erkennbar – allerdings nicht so gut erkennbar, denn sie tragen nur Anstecker, die sie aber<br />

zumindest für Kollegen sofort sichtbar machen, <strong>und</strong> dann entsprechend professionelle<br />

Auskünfte geben o<strong>der</strong> Probleme beseitigen können.<br />

Zum regelmäßigen Training gehören auch „Quick Reference“-Karten für alle<br />

Flughafenmitarbeiter. Auch das ist eine Vorschrift des Department of Transportation. Die Karten<br />

enthalten die wichtigsten Regelungen <strong>und</strong> Services für jeden Flughafenmitarbeiter. Es sind<br />

insgesamt acht o<strong>der</strong> neun Informationen darauf, wo man in unserem System intern Zugang für<br />

bestimmte Informationen findet. Das hat je<strong>der</strong> Flughafenangestellte immer bei sich, so dass<br />

auch jemand <strong>der</strong> nicht unbedingt trainiert ist, für diese Prozesse auch sofort Zugang hat <strong>und</strong><br />

herausfinden kann, was zu tun ist.<br />

Hinzu kommen Aufklärungskampagnen, Poster mit dem Inhalt „Wie spreche ich einen<br />

Passagier an?“, das behandelt an<strong>der</strong>s als das Formblatt, das <strong>der</strong> Herr Kreiler von einem<br />

Flughafen gezeigt hat, dass eben auch die Sensibilisierung unserer Mitarbeiter vorangetrieben<br />

wird, die richtige Aussageform, das richtige Ansprechen <strong>und</strong> die richtige Wortwahl.<br />

Weiterhin haben wir intensive Kooperationen mit den Flugzeugherstellern, Flughäfen <strong>und</strong><br />

Technologieanbietern, sie haben das Beispiel von <strong>der</strong> Website Delta.com gesehen. Alles steht<br />

unter dem Oberbegriff „universelles Design“.<br />

Wichtig ist für uns, dass die Prozesse, die wir anbieten, keine Ausnahme für bestimmte<br />

Personen bilden, son<strong>der</strong>n eine generelle Zugänglichkeit für jeden Passagier, unabhängig von<br />

einer Behin<strong>der</strong>ung.<br />

19


An Bord sollen sein:<br />

• ebener Zugang zum Flugzeug als eine <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>voraussetzungen,<br />

• Stauraum für einen klappbaren Rollstuhl in Flugzeugen mit mehr als 100 Sitzen,<br />

• klappbare Armlehnen an 50 % aller Gangplätze <strong>und</strong> diese Plätze sind auch im Voraus<br />

buchbar.<br />

Man kann generell 365 Tage vorher Plätze reservieren. Speziell für Passagiere mit Behin<strong>der</strong>ung<br />

sind bestimmte Sitzreihen mit mehr Beinfreiheit o<strong>der</strong> Bewegungsfreiheit im<br />

Voraus zu reservieren, was für Passagiere ohne Behin<strong>der</strong>ung nicht möglich ist. Es gibt<br />

also Möglichkeiten, Reservierungen zu steuern.<br />

Die Informationen stehen natürlich auch den Reisebüros zur Verfügung. Das heißt, <strong>der</strong><br />

K<strong>und</strong>e ist nicht unbedingt darauf angewiesen, zu uns zu kommen, um diese<br />

Dienstleistungen zu buchen. Das Reisebüro kann sich ebenfalls über die Website<br />

informieren <strong>und</strong> entsprechende Dienstleistungen für den K<strong>und</strong>en anfragen, z. B. die<br />

Platzreservierung.<br />

Bei allen Flugzeugen, die zwei Gänge haben, ist mindestens eine Toilette so ausgelegt,<br />

dass <strong>der</strong> Gang vor <strong>der</strong> Toilette komplett abgeblockt werden kann, um einfach den<br />

Aktionsradius zu vergrößern.<br />

Tragbare Sauerstoffbehälter für verschiedenste Anwendungen sind regelmäßig an Bord<br />

o<strong>der</strong> können auch vom Passagier mitgebracht werden. Defibrilatoren stehen ebenfalls zur<br />

Verfügung.<br />

Das Kabinenpersonal wird regelmäßig im Umgang mit behin<strong>der</strong>ten Menschen geschult.<br />

Herausfor<strong>der</strong>ungen, die wir vor allem für die nächsten Jahre sehen, richten sich ein bischen<br />

auch nach unserer eigenen Entwicklung.<br />

Vor drei Jahren hat Delta Airlines 20 % seines Umsatzes auf internationalen Strecken<br />

erwirtschaftet. Durch eine enorme internationale Expansion werden es im nächsten Jahr<br />

etwa 50 % sein.<br />

Das heißt, wir fliegen zu wesentlich mehr Destinationen in <strong>der</strong> Welt. Wir haben<br />

beispielsweise im letzten Jahr Flüge von den USA nach Ghana, Lagos <strong>und</strong> Nigeria<br />

angeboten, auch nach Jordanien <strong>und</strong> die Herausfor<strong>der</strong>ungen die wir sehen, sind einfach die<br />

unterschiedlichen Regulierungen.<br />

Im US-Markt das Department of Transportation hat klare Voraussagen geschaffen, an die<br />

wir uns als US-Airline halten müssen. Es gibt jetzt die neue EU-Regulierung, die sehr zu<br />

begrüßen ist, aber in <strong>der</strong> Handhabung an<strong>der</strong>e Schwerpunkte setzt <strong>und</strong> auch auf an<strong>der</strong>e<br />

Durchführungen setzt, z. B. in Europa sind die Flughäfen betraut mit den Dienstleistungen<br />

für Passagiere mit Behin<strong>der</strong>ungen. In den USA ist es die Airline.<br />

Das ist nicht gut o<strong>der</strong> schlecht, aber es passt inhaltlich nicht zusammen.<br />

20


Wir uns wünschen, dass man die auf einem globalen Level weiter eine Harmonierung <strong>der</strong><br />

unterschiedlichen Regulierungen erreicht, damit ein Passagier, <strong>der</strong> mit uns von Atlanta nach<br />

Shanghai fliegt, an beiden Orten den gleichen Service von uns bekommen kann <strong>und</strong> sich<br />

auch darauf verlassen kann, dass das so ist. Und auch beim nächsten Flug, wenn er nach<br />

Aman fliegt, diesen Service wie<strong>der</strong> zuverlässig erhalten kann.<br />

Das sehen wir als eine Herausfor<strong>der</strong>ung, da ist sicher noch einiges zu tun.<br />

Wir sehen den Zugang zu Flugreisen als ein Recht aller K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> wollen es auch genau<br />

so angehen, dass wir den Aufwand treiben im Vorfeld, um universelles Design zu kreieren.<br />

Der K<strong>und</strong>e soll von dem Aufwand, den wir betreiben, möglichst gar nichts mitbekommen, es<br />

muss ein selbstverständliches, angenehmes <strong>und</strong> zufriedenstellendes sicheres Erlebnis sein.<br />

Und wir würden uns wünschen, dass die Zusammenarbeit auf allen politischen <strong>und</strong><br />

wirtschaftlichen Ebenen entlang <strong>der</strong> gesamten Reisekette intensiviert wird <strong>und</strong> auf einem<br />

globalen o<strong>der</strong> zumindest multinationalen Niveau stattfindet.<br />

21


<strong>Barrierefreier</strong> <strong>Luftverkehr</strong><br />

Erfahrungen <strong>und</strong> Entwicklungen in den USA<br />

Markt<br />

DOT<br />

Operative Umsetzung<br />

Herausfor<strong>der</strong>ungen<br />

Thomas Brandt<br />

Country Sales Manager - Delta Air Lines<br />

Berlin<br />

29.5.2008<br />

2 BARRIEREFREIER LUFTVERKEHR<br />

29. Mai 2008<br />

DELTA AIR LINES, INC.<br />

22


Reisende mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />

- Demographie<br />

Bis 2020: 17% <strong>der</strong> US-, 20% <strong>der</strong> Weltbevölkerung werden Person mit<br />

Behin<strong>der</strong>ungen sein<br />

Geschätzte 13 Millionen Person mit Behin<strong>der</strong>ungen haben 2007 Flugreisen in<br />

Anspruch genommen.<br />

US-Konsum: Personen mit Behin<strong>der</strong>ungen geben $2.9 Milliarden für Reisen aus.<br />

$200 Milliarden gesamt verfügbares Einkommen<br />

Durch das Wachstum <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ten, repräsentieren sie die<br />

grösste Min<strong>der</strong>heitengruppe in den USA die Än<strong>der</strong>ungen im<br />

Ges<strong>und</strong>heitssystem, <strong>der</strong> Bildung, den Zivilrechten <strong>und</strong> beim Reisen<br />

beeinflussen wird.<br />

Universelles Design:<br />

• Eine Mehrheit wird bis ins hohe Alter mobil sein<br />

• Höhere Erwartungen an Fluggesellschaften <strong>und</strong> Flughäfen<br />

• Alle relevanten Prozesse, Einrichtungen <strong>und</strong> Dienstleistungen auf die<br />

Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen einrichten.<br />

Quelle: Open Doors Organization/ HarrisInteractive (April 2005)<br />

3 BARRIEREFREIER LUFTVERKEHR<br />

29. Mai 2008<br />

DELTA AIR LINES, INC.<br />

Demographische Trends in den USA<br />

Jahr<br />

1900<br />

1950<br />

2000<br />

2020<br />

Wachstum<br />

<strong>der</strong> US<br />

Bevölkerung<br />

Gesamt<br />

75,995,000<br />

150,697,000<br />

268,266,000<br />

294,364,000<br />

*<br />

Über 65<br />

Jahre<br />

3,080,000<br />

12,269,000<br />

34,362,000<br />

52,067,000<br />

*<br />

(35%<br />

Wachstum<br />

seit 2000)<br />

*Statistics for 1900-2000 1900 2000 are based on US Census reports. 2020<br />

is an projection<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

4 BARRIEREFREIER LUFTVERKEHR<br />

29. Mai 2008<br />

DELTA AIR LINES, INC.<br />

0<br />

23<br />

All Ages 65+<br />

Source: National Center for Health Statistics<br />

Sensorisch<br />

Kreislauf/Mobilitaet<br />

Atemwege<br />

Muscoloskeletal &<br />

Haut<br />

An<strong>der</strong>e (z.B Diabetes)


DOT Regulation<br />

1. Heute<br />

• DOT 14 CFR 382 - Mandat seit 1986<br />

• 2000 – Air 21 document <strong>der</strong> US Regierung<br />

o DOT 14 CFR 382 trifft auch auf ausländische Fluggesellschaften zu<br />

2. Herausfor<strong>der</strong>ungen<br />

• Unterschiedliche Regeln <strong>und</strong> Umsetzungen in den verschiedenen Län<strong>der</strong>n<br />

• In den USA wickeln die Fluggesellschaften alle Dienstleistungen für Reisende<br />

mit Behin<strong>der</strong>ungen ab<br />

• In Deutschland wickeln die Flughäfen alle Serviceleistungen ab<br />

• China erlaubt keine eigenen Rollstühle am Gate<br />

• Schärfere Einhaltung <strong>der</strong> Regeln über nicht-diskriminierten Zugang<br />

• Potenzial für mehr K<strong>und</strong>enbeschwerden – z.B. verspäteter Rollstuhl bei einer<br />

Umsteigeverbindung<br />

3. In <strong>der</strong> Zukunft<br />

• Neue DOT Regeln am 13. Mai 2008 veröffentlicht – gültig ab 2009<br />

• Weltweite Gültigkeit für jede US Flugnummer (inklusive Codeshare)<br />

5 BARRIEREFREIER LUFTVERKEHR<br />

29. Mai 2008<br />

DELTA AIR LINES, INC.<br />

DOT 14 CFR 382<br />

14 CFR 382.21 – Fluggesellschaften sind für Bereitstellung bestimmter<br />

Zugangserleichterungen, wie klappbare Armlehnen, Stauraum für Rollstühle,<br />

verantwortlich.<br />

14 CFR 382.39 – Fluggesellschaften sind dafür verantwortlich Reisenden mit<br />

bestimmten Behin<strong>der</strong>ungen Hilfe beim Einsteigen <strong>und</strong> Verlassen des Flugzeugs<br />

bereitzustellen. Bei Umsteigeverbindungen ist die bringende Fluggesellschaft für<br />

Hilfe beim Umsteigen verantwortlich.<br />

14 CFR 382.40/40A – Fluggesellschaften müssen ebenen Zugang zum Flugzeug für<br />

jeden Passagier zur Verfügung stellen <strong>der</strong> diese Hilfe anfragt.<br />

14 CFR 382.41 – Fluggesellschaften müssen K<strong>und</strong>enrollstühle zügig <strong>und</strong> im gleichen<br />

Zustand wie bei <strong>der</strong> Abgabe wie<strong>der</strong> an den K<strong>und</strong>en zurückgeben<br />

14 CFR 382.45 – Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet, K<strong>und</strong>en mit einer<br />

Behin<strong>der</strong>ung Informationen zugänglich zu machen, die den K<strong>und</strong>en eine<br />

informierte Entscheidung über Ihre Reisepläne erlauben.<br />

14 CFR 382.55 – Fluggesellschaften dürfen von K<strong>und</strong>en mit Behin<strong>der</strong>ungen keinen<br />

Haftungsausschluss für beschädigte Rollstühle o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Hilfen verlangen.<br />

6 BARRIEREFREIER LUFTVERKEHR<br />

29. Mai 2008<br />

DELTA AIR LINES, INC.<br />

24


Delta’s Ziel<br />

“Bevorzugte Flugesellschaft für Reisende mit Behin<strong>der</strong>ungen zu sein”<br />

ES IST DELTA’S ZIEL DAS FLIEGEN FÜR ALLE PASSAGIERE ZU EINEM ANGENEHMEN<br />

ERLEBNIS ZU MACHEN, DAHER BIETEN WIR:<br />

“Operational Operational Excellence” Excellence – Investitionen in Resourcen die Reisen nicht nur zugänglich,<br />

son<strong>der</strong>n universell zugänglich machen. Unsere Prozesse dafür müssen transparent sein <strong>und</strong><br />

alle Anpassungen müssen wie selbstverständlich wirken.<br />

“Second Second Mile Service” Service Mache was nötig ist um den K<strong>und</strong>en zum “wahren Delta Fan” zu<br />

machen! Identifiziere was <strong>der</strong> K<strong>und</strong>e braucht <strong>und</strong> versuche seine Erwartungen jedes Mal um<br />

1% zu übertreffen, sodass <strong>der</strong> K<strong>und</strong>e wie<strong>der</strong> <strong>und</strong> wie<strong>der</strong> zu Delta zurückkommt.<br />

Gefühlsm Gef hlsmässige ssige Verbindungen – Im Geschäftsleben geht es um Beziehungen, In<br />

Beziehungen geht es um Vertrauen, Vertrauen ist unser Geschäft. Wir bauen Beziehungen mit<br />

K<strong>und</strong>en auf, damit die K<strong>und</strong>en wissen, dass sie uns vertrauen können in <strong>der</strong> Art wie wir unser<br />

Geschäft mit unseren Angestellten, unseren K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> unseren Partnern durchführen. Wir<br />

entwickeln Beziehungen mit <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ten, nicht nur weil es das Richtige ist,<br />

son<strong>der</strong>n auch um die Wichtigkeit <strong>der</strong> Balance zwischen einseitiger <strong>und</strong> wechselseitiger<br />

Abhängigkeit <strong>und</strong> Unabhängigkeit zu unterstreichen.<br />

7 BARRIEREFREIER LUFTVERKEHR<br />

29. Mai 2008<br />

DELTA AIR LINES, INC.<br />

Operative Umsetzung<br />

Information / Buchung<br />

8 BARRIEREFREIER LUFTVERKEHR<br />

29. Mai 2008<br />

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Operative Umsetzung<br />

Information / Buchung<br />

9 BARRIEREFREIER LUFTVERKEHR<br />

29. Mai 2008<br />

DELTA AIR LINES, INC.<br />

Operative Umsetzung<br />

Training / Flughafen<br />

1. Training im Umgang mit allen Formen von Behin<strong>der</strong>ungen<br />

• Bewegungsbehin<strong>der</strong>ungen, Sprach- <strong>und</strong> Gehörbehin<strong>der</strong>ungen,<br />

Sehbehin<strong>der</strong>ungen, Autismus<br />

• Nur 20% aller Behin<strong>der</strong>ungen sind sofort sichtbar<br />

• Vorbereitung auf den Umgang mit Behin<strong>der</strong>ungen aller Art.<br />

• “Womit können wir Ihnen heute behilflich sein”<br />

2. CRO – Complaint Resolution Official<br />

• 2,000 ausgebildete Mitarbeiter, immer mindestens 1 pro Station/Schicht<br />

• Regelmässige Trainings, Updates, Conference Calls<br />

3. “Quick Reference” Karten für alle Flughafenmitarbeiter<br />

4. Aufklärungskampanien, Poster<br />

5. Kooperation mit Flugzeugherstellern, Flughäfen, Technologieanbietern<br />

• Universelles Design<br />

10 BARRIEREFREIER LUFTVERKEHR<br />

29. Mai 2008<br />

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Operative Umsetzung<br />

An Bord<br />

1. Zugang – universelles Design<br />

• Ebener Zugang zum Flugzeug<br />

• Stauraum für einen klappbaren Rollstuhl auf allen Flugzeugen über 100<br />

Sitzplätzen.<br />

• Klassbare Armlehnen an 50% all Gangplätze. Im Vorraus buchbar.<br />

• Bulkhead Sitze im Vorraus buchbar für Passagiere mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />

• Gang vor mindestens einer Toilette abtrennbar auf allen Flugzeugen mit<br />

2 Mittelgängen.<br />

1. Tragbare Sauerstoffbehälter.<br />

2. Defibrilatoren<br />

3. Regelmässiges Training <strong>der</strong> Flugbegleiter<br />

11 BARRIEREFREIER LUFTVERKEHR<br />

29. Mai 2008<br />

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Herausfor<strong>der</strong>ungen<br />

2005 20% Umsatz von internationalen Strecken<br />

2009 50% Umsatz von internationalen Strecken<br />

1. Unterschiedliche Standards <strong>und</strong> Regulierungen weltweit<br />

2. Harmonisierung<br />

3. Zugang zu Flugreisen ist sehen wir als ein Recht für alle K<strong>und</strong>en.<br />

4. Der K<strong>und</strong>e braucht den Aufwand nicht zu verstehen den wir treiben – er soll nur das<br />

Ergebnis sehen.<br />

5. Zusammenarbeit auf allen Ebenen, über politische <strong>und</strong> Wirtschaftsräume hinaus,<br />

entlang <strong>der</strong> gesamten Reisekette, ist nötig, um dieses Ziel zu erreichen.<br />

12 BARRIEREFREIER LUFTVERKEHR<br />

29. Mai 2008<br />

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VIELEN DANK!<br />

FRAGEN?<br />

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Referat Dr. Arnade<br />

Ich bin sehr froh, dass die Veranstaltung zustande gekommen ist. Wie Herr Kreiter bereits<br />

sagte, tritt die EU-Verordnung 1107/2006 im Sommer endgültig in Kraft, zum Teil gilt sie schon<br />

seit letztem Sommer 2007 <strong>und</strong> bisher – Frau Teller sagte, dass die Fluggesellschaften nicht<br />

einbezogen wurden – sind behin<strong>der</strong>te Menschen <strong>und</strong> ihre Verbände überhaupt nicht in die<br />

Umsetzung einbezogen worden. Ich hätte mir einen r<strong>und</strong>en Tisch mit allen Beteiligten<br />

gewünscht, wo man überlegt, was die Knackpunkte sind <strong>und</strong> wie kann man sie lösen. Und<br />

wenn von <strong>der</strong> heutigen Veranstaltung ein Impuls in diese Richtung ausgeht, denke ich, war es<br />

eine gute Veranstaltung <strong>und</strong> wir sind ein Stück weiter.<br />

Nun werde ich Ihnen erst einmal sagen, was Sie erwartet. Zunächst werde ich mich noch<br />

einmal vorstellen, dann etwas zum Umgang mit behin<strong>der</strong>ten Passagieren sagen, wobei ich<br />

versuchen werde, Doppelungen, von dem was Herr Kreiter schon sagte, zu vermeiden. Über<br />

technische <strong>und</strong> personelle Ausstattungen werde ich sprechen, weitere Problemfel<strong>der</strong><br />

ansprechen <strong>und</strong> ich werde auch auf die Perspektiven <strong>der</strong> EU-Verordnung eingehen.<br />

Zur Vorstellung:<br />

Ich arbeite als freie Journalistin, Mo<strong>der</strong>atorin <strong>und</strong> Projektmanagerin. Außerdem bin ich vom<br />

Deutschen Behin<strong>der</strong>tenrat benannt worden als Kontaktperson für die Umsetzung <strong>der</strong> EU-<br />

Flugverordnung 1107/2006. Und privat <strong>und</strong> beruflich bin ich Vielreisende <strong>und</strong> Vielfliegerin.<br />

Nun zu dem Teil „Umgang mit behin<strong>der</strong>ten Passagieren“:<br />

Hier habe ich ein Bild mitgebracht, ich werde dies jetzt audiodeskriptieren, um den Vortrag ein<br />

bisschen barrierefreier zu machen für diejenigen unter Ihnen, die nicht so gut sehen können:<br />

Dort ist eine Frau im Rollstuhl <strong>und</strong> eine an<strong>der</strong>e Betreuungsperson steht über ihr <strong>und</strong> guckt auf<br />

sie herab; die im Rollstuhl blickt zu ihr herauf. Sie lächeln sich zwar fre<strong>und</strong>lich an, aber so<br />

richtig ist es auch nicht. Sie ist zwar sicher ein willkommener Fluggast, was auch so sein sollte.<br />

Besser ist es, ein willkommener Fluggast mit speziellen Bedürfnissen zu sein <strong>und</strong> nicht als<br />

lästiger Problemfall gesehen zu werden. Allerdings von gleichberechtigter Kommunikation kann<br />

hier lei<strong>der</strong> keine Rede sein. Es ist keine Kommunikation auf gleicher Augenhöhe. Es ist eher<br />

eine Bevorm<strong>und</strong>ung, Entmündigung, im besten Falle eine gut gemeinte Fürsorge, aber eben<br />

keine Kommunikation auf einer Augenhöhe, wie es doch besser sein sollte.<br />

Nun, ich sollte ja über Erfahrungen sprechen. Ich werde nicht nur über meine Erfahrungen<br />

sprechen, son<strong>der</strong>n über diejenigen an<strong>der</strong>er Leute; was mir so alles zu Ohren gekommen ist.<br />

Erst einmal ein Beispiel zum Sicherheitscheck in angloamerikanischen Staaten (USA, Canada,<br />

Australien, Neuseeland). Das ist eine eigene Erfahrung: Als ich nach langer Zeit im<br />

europäischen Flugverkehr mal wie<strong>der</strong> auf den nordamerikanischen Kontinent flog <strong>und</strong> ausstieg<br />

29


<strong>und</strong> ein Sicherheitscheck gemacht wurde, sprach die Mitarbeiterin mich an <strong>und</strong> redete mit mir.<br />

Und ich dachte: „Was will sie?“. Und es lag nicht daran, dass sie englisch sprach, aber ich war<br />

es nicht gewöhnt, dass mit mir gesprochen wird. Ich war fast richtig erschrocken; „Huch, da<br />

redet jemand mit mir!“. Sie hat also einfach gesagt, was sie jetzt vor hat. Sie hat erklärt, sie<br />

müsse einen Sicherheitscheck machen. Sie hat gefragt: „Tut es Ihnen irgendwo weh? Muss ich<br />

etwas beson<strong>der</strong>es beachten? Wie ist das bei Ihnen?“ Es war ein w<strong>und</strong>erbarer, eigentlich ganz<br />

normaler Umgang <strong>und</strong> so etwas war ich von deutschen o<strong>der</strong> europäischen Sicherheitschecks<br />

nicht gewohnt. Hier wird man meistens eher wie ein Gepäckstück behandelt. Bei deutschen<br />

Hilfsdiensten wird geschoben statt gesprochen. Ich versuche immer alle Antennen auszufahren,<br />

wann nähert sich die Person, die dann meinen Rollstuhl greift (ich sitze ja drin) <strong>und</strong> mich<br />

irgendwo hinschiebt <strong>und</strong> dann muss ich erstmal sagen: „Stopp, reden Sie mit mir!“. Und das ist<br />

eben lei<strong>der</strong> nicht selbstverständlich o<strong>der</strong> eher die Ausnahme.<br />

Ich war vorgestern in Brüssel <strong>und</strong> da ist es mir beim Sicherheitscheck so ergangen:<br />

Es kam eine Begleitperson vom Flughafen, die mich dann zum Flugzeug bringen wollte. Wir<br />

gingen durch den Sicherheitscheck <strong>und</strong> <strong>der</strong> Mitarbeiter vom Sicherheitscheck fragte diese<br />

Begleitperson: „Kann sie aufstehen?“! Eine vollkommen bescheuerte Frage, ich habe auch<br />

entsprechend unwirsch reagiert: „Wieso fragen Sie den? Wie soll er es denn wissen? Fragen<br />

Sie mich doch! Wenn jemand über mich Bescheid weiß, dann bin ich das selber!“. Er hat dann<br />

sofort eingelenkt, ich habe mich auch entschuldigt für meinen Ton, aber das ist eigentlich das<br />

normale, die Begleitperson wird gefragt, statt dass man die Menschen selber fragt.<br />

Ein an<strong>der</strong>es Beispiel hier vom Hilfsdienst in Schönefeld. Wir waren kürzlich in Spanien, sind mit<br />

EasyJet geflogen. Auf dem Hinflug konnte ich vom Gate die 50 m zum Flugzeug rollen, auf dem<br />

Rückflug wurde ich aus dem Flugzeug über die Treppe rausgetragen <strong>und</strong> dann sollte ich in ein<br />

Auto gesetzt werden. Das Flughafengebäude war aber wie<strong>der</strong> nur 50 m entfernt. Alle an<strong>der</strong>en<br />

Passagiere sind den Weg gelaufen <strong>und</strong> ich habe gesagt, die 50 m könne ich auch rollen, dazu<br />

brauchen wir jetzt kein Auto.<br />

„Nein, dass muss jetzt mit Auto sein.“<br />

„Aber warum?“<br />

„Ja, die Sicherheit….“<br />

„Aber auf dem Hinflug vor 4 Tagen ging es doch auch an<strong>der</strong>s!“<br />

„Das war <strong>der</strong> Hinflug, dies ist <strong>der</strong> Rückflug!“<br />

„Die Sicherheitsbestimmungen möchte ich sehen!“<br />

Die konnte er mir nun auch nicht zeigen. Schließlich stellte sich heraus, dass die Fußgänger,<br />

die die 50 m gegangen waren, im Flughafengebäude noch Treppen überwinden mussten, um<br />

zur Gepäckausgabestelle zu kommen. Um das zu vermeiden, wurde ich also direkt mit dem<br />

Auto zur Gepäckausgabestelle gefahren. Nur das hätte man mir auch sagen können.<br />

30


Zur technischen <strong>und</strong> personellen Ausstattung:<br />

Hier habe ich ein Bild von einem Menschen, <strong>der</strong> nicht so gut zu Fuß ist <strong>und</strong> <strong>der</strong> bei einer<br />

Außenposition des Flugzeuges versucht, die Treppe des Flugzeuges herunter zu steigen. Die<br />

Problemfel<strong>der</strong> sind eben: Wie werden Höhendifferenzen beim Einsteigen überw<strong>und</strong>en <strong>und</strong> gibt<br />

es einen Boardrollstuhl? Und die personelle Ausstattung <strong>der</strong> Hilfsdienste an den Flughäfen ist<br />

ein weiteres Problem.<br />

Zu den Erfahrungen mit <strong>der</strong> Ausstattung:<br />

Ein Bordrollstuhl am Boden, damit Rollstuhlfahrer ins Flugzeug hereingebracht werden können,<br />

ist auf den Flughäfen in <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esrepublik eigentlich immer vorhanden ist. Im Ausland ist das<br />

nicht immer <strong>der</strong> Fall. Da besteht erstmal ein großes Problem: „Oh Gott! Wie kriegen wir sie<br />

denn jetzt hier raus o<strong>der</strong> rein?“ <strong>und</strong> es müssen dann Bordrollstühle aus den Maschinen<br />

genommen werden. Das ist eigentlich ein Plus für Deutschland, dass das hier ganz gut<br />

funktioniert.<br />

Dann aber <strong>der</strong> Bordrollstuhl in <strong>der</strong> Luft. Auf Kurzstreckenflügen gibt es keinen <strong>und</strong> auf<br />

Mittelstrecken gibt es eher selten einen. Und die Lufthansa hat auch auf eine Anfrage eines<br />

betroffenen Menschen reagiert <strong>und</strong> gesagt, das sei nicht vorgesehen <strong>und</strong> das müsse auch nicht<br />

sein. Auf Langstreckenflügen ist normalerweise einer vorgesehen, <strong>der</strong> dann aber auch nicht<br />

immer da ist. O<strong>der</strong> wenn er da ist, weiß niemand, wo er ist <strong>und</strong> wenn man ihn gef<strong>und</strong>en hat,<br />

weiß niemand wie man ihn auseinan<strong>der</strong>klappt, damit man ihn auch benutzen kann.<br />

Zur Überwindung <strong>der</strong> Höhendifferenz hat <strong>der</strong> Hans Kreiter schon was gesagt. Mir ist<br />

aufgefallen, dass man an den großen Flughäfen wie Düsseldorf, Frankfurt o<strong>der</strong> Berlin immer<br />

noch von Hand getragen wird, während es an kleinen Flughäfen wie Treviso/ Venedig o<strong>der</strong><br />

Adelaide ganz selbstverständlich ist, dass Hubwagen eingesetzt werden, um diese<br />

Höhendifferenzen zu überwinden, wenn die Maschinen in einer Außenposition stehen.<br />

Die personelle Ausstattung ist überall ein Problem. In Deutschland sind zwar Hilfsdienste<br />

vorgesehen, die sind aber meist unterbesetzt. Im Ausland gibt es manchmal gar keine<br />

Hilfsdienste.<br />

Weitere Problemfel<strong>der</strong>:<br />

Hier habe ich ein Bild, auf dem jemand ein Schild auf dem Rücken trägt mit <strong>der</strong> Aufschrift: „Ich<br />

will doch nur fliegen“. Ein Problemfeld ist <strong>der</strong> Zwang zu medizinischen Informationen. Was<br />

immer noch abgefragt wird, das ist, dass einem bei <strong>der</strong> Buchung gesagt wird: „Sie müssen aber<br />

Ihrem behandelnden Arzt von <strong>der</strong> Schweigepflicht entbinden <strong>und</strong> ein Formblatt ausfüllen, ob Sie<br />

überhaupt flugtauglich sind“. Das ist mit <strong>der</strong> neuen EU-Verordnung nicht mehr zulässig. Es war<br />

auch schon vorher nicht wirklich zulässig. Es wird immer wie<strong>der</strong> versucht <strong>und</strong> es ist wichtig, sich<br />

dagegen zu wehren <strong>und</strong> sich das nicht gefallen zu lassen. Es darf auch niemanden<br />

31


interessieren, was man hat. Mir ist das öfter so gegangen, dass ich dann gefragt werde beim<br />

Einchecken: „Ja was haben Sie denn?“. Und ich sage: „Ich kann nicht laufen!“. „Ja, aber warum<br />

nicht?“. Und das geht niemanden etwas an, warum ich nicht laufen kann. Es reicht: ich kann<br />

nicht laufen <strong>und</strong> ich brauche die <strong>und</strong> die Hilfestellung.<br />

Ein weiteres Problem ist <strong>der</strong> Zwang zur Benutzung eines Flughafenrollstuhls anstelle des<br />

eigenen.<br />

Zur Flugverweigerung werde ich gleich noch etwas sagen. Ebenso <strong>der</strong> Zwang, eine volljährige<br />

Begleitperson mitzunehmen sowie zum Thema Begleith<strong>und</strong> <strong>und</strong> zu <strong>der</strong> Toilettensituation.<br />

Flugverweigerung:<br />

Die letztendliche Entscheidung, ob jemand mit Behin<strong>der</strong>ung mitfliegen darf o<strong>der</strong> nicht, trifft <strong>der</strong><br />

Flugkapitän o<strong>der</strong> die Flugkapitänin <strong>und</strong> das ist ein Schwachpunkt, wenn die keine Ahnung<br />

haben <strong>und</strong> den Flug verweigern. Es passiert manchmal, dass gesagt wird: „Mehr als 2 o<strong>der</strong> 3<br />

behin<strong>der</strong>te Passagiere nehmen wir nicht mit“. Und da wäre es auch wichtig, dass die<br />

Flugkapitäne geschult werden. Eben diese Pilotenentscheidung Selbst nach <strong>der</strong> EU-<br />

Verordnung, die ja in weiten Teilen ganz gut ist, besteht weiterhin das Problem, dass Flüge<br />

nach <strong>der</strong> Ausnahmeregelung in Artikel 4 verweigert werden dürfen, wenn die<br />

Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen nach nationalem Recht entsprechendes vorgeben. Wenn im<br />

nationalen Recht Probleme gesehen werden, behin<strong>der</strong>te Menschen zu transportieren, dann<br />

dürfen Flüge verweigert werden. Und hier wären eben auch durchaus zu prüfen, ob: die<br />

einzelnen nationalen Rechtssysteme überhaupt noch dem Geist <strong>der</strong> Flugverordnung o<strong>der</strong> auch<br />

dem Geist <strong>der</strong> UN-Konvention entsprechen? Ansonsten müsste die nationale Gesetzgebung<br />

angepasst werden.<br />

Zwang zur Begleitperson:<br />

Auch das ist eine Ausnahmeregelung in <strong>der</strong> EU-VO, dass behin<strong>der</strong>te Menschen gezwungen<br />

werden können, eine Begleitperson mitzunehmen. Es passiert hin <strong>und</strong> wie<strong>der</strong>, dass eine<br />

Buchung verweigert wird, wenn ein behin<strong>der</strong>ter Mensch alleine fliegen möchte - ohne<br />

Begleitperson. Einer Frau, die beruflich öfter nach Asien fliegen muss, ist es passiert, dass sie<br />

zwar hingekommen ist, aber auf dem Rückflug nicht mehr mitgenommen wurde, weil sie ohne<br />

Begleitperson unterwegs war. Um eine Begleitperson mitzunehmen, müsste sie den doppelten<br />

Flugpreis zahlen, was eben auch finanziell nicht leistbar ist. Die Dame war nach Indien<br />

hingekommen, hatte dort eine Weile gearbeitet. Als sie dann zurück wollte, hat Cathay Airways<br />

sich geweigert, sie wie<strong>der</strong> mit zurück zu nehmen. Bei teuren innerdeutschen Flügen ist die<br />

Begleitperson umsonst, also bei einem regulären Flug mit Lufthansa hat man die Begleitperson<br />

umsonst. Die Billigflieger sind natürlich preiswerter, auch zwei Flüge mit einem Billigflieger sind<br />

preiswerter als ein teurer Lufthansaflug, insofern hilft das dann auch nicht viel, dass man da die<br />

Begleitperson umsonst mitnehmen kann.<br />

32


Bei kanadischen Fluggesellschaften ist die Begleitperson seit 2008 kostenlos, natürlich nur,<br />

wenn sie nötig ist, also nicht je<strong>der</strong> kann da mit einer kostenlosen Begleitperson fliegen. Aber<br />

wenn es eben behin<strong>der</strong>ungsbedingt notwendig ist, ist bei kanadischen Fluggesellschaften die<br />

Begleitperson umsonst <strong>und</strong> daran sollten sich deutsche Fluglinien ein Beispiel nehmen.<br />

Ein an<strong>der</strong>es Problemfeld: die Begleith<strong>und</strong>e blin<strong>der</strong> <strong>und</strong> sehbehin<strong>der</strong>ter Menschen, aber auch<br />

mancher Rollstuhlfahrer(innen). Hier stellt sich die Frage, ob für den H<strong>und</strong> extra Kosten anfallen<br />

<strong>und</strong> ob <strong>der</strong> H<strong>und</strong> mit in die Kabine darf. In den angloamerikanischen Staaten dürfen<br />

Begleith<strong>und</strong>e mit in die Kabine <strong>und</strong> sie kosten auch nichts. Bei an<strong>der</strong>en Fluggesellschaften ist<br />

das aber oft ein Problem. Man sollte es vorher abklären, manchmal funktioniert es, manchmal<br />

nicht. Mit viel Kampfgeist kann man einiges erreichen.<br />

Toilette – ein großes Problem:<br />

Hans Kreiter sagte eben schon, dass die Toiletten im Abfertigungsbereich des Flughafens sind<br />

<strong>und</strong> nicht innerhalb des Sicherheitsbereiches. Das ist ein Problem, ich werde jetzt über weitere<br />

sprechen.<br />

Ich habe hier ein Bild, wo es so aussieht, als sei die Rollstuhltoilette nur über eine Treppe zu<br />

erreichen. Aber das wäre noch ein leichtes Problem im Vergleich zu dem, was rollstuhlfahrende<br />

Menschen im Flugzeug erwartet. Ein Kollege von mir hat Ende 2007 recherchiert, dass von den<br />

600 Maschinen <strong>der</strong> acht führenden deutschen Fluglinien keine einzige über eine<br />

Rollstuhltoilette verfügt.<br />

Delta Airlines – das letzte Mal bin ich mit Delta Airlines im Sommer 2006 geflogen - <strong>und</strong> es war<br />

keine Rollitoilette vorhanden. Sie, Herr Brandt, sagten eben, die Gänge seien abtrennbar. Ich<br />

bin insgesamt 6x mit Delta Airlines geflogen in den letzten Jahren, das wusste kein(e) einzige(r)<br />

<strong>der</strong> Flugbegleiter(innen). Also es war jedes Mal wie in jedem an<strong>der</strong>en Flugzeug auch: acht<br />

St<strong>und</strong>en Flug von Berlin nach New York <strong>und</strong> nur die kleine enge Toilettenkabine. Eine St<strong>und</strong>e<br />

vor Abflug kann man das letzte Mal zur Toilette gehen, dann muss man in den<br />

Sicherheitsbereich. Dann acht St<strong>und</strong>en Flug <strong>und</strong> anschließend warten, bis alle an<strong>der</strong>en<br />

Passagiere das Flugzeug verlassen haben, man selbst herausgeholt wird <strong>und</strong> anschließend<br />

sein Gepäck abgeholt hat. Erst dann kommt man irgendwie mal wie<strong>der</strong> zu einer<br />

Rollstuhltoilette. Also 10 St<strong>und</strong>en ohne Toilette, das ist nicht wirklich lustig.<br />

Bei Quantas wurde die Geschichte mit einem Vorhang geregelt <strong>und</strong> ich habe das Gefühl –<br />

wenn ich das richtig verstanden habe – sollte das bei Delta Airlines auch so sein. Erstmal war<br />

ich ja froh, als ich das hörte, denn ein Flug nach Australien ist ja noch länger als ein Flug nach<br />

New York. Das Problem ist nur, man hat nicht wirklich eine Privatsphäre. Irgendwelche<br />

hilfreichen Stewardessen kommen dann doch mal des Weges, lüften den Vorhang <strong>und</strong> fragen,<br />

ob sie nicht helfen können. O<strong>der</strong> ein Passagier kommt zufällig vorbei, streift den Vorhang <strong>und</strong><br />

dann steht man auch schon wie<strong>der</strong> im Freien. Bei Canada Air konnte man zwei Kabinen zu<br />

einer zusammenschließen, das war schon mal gut, man hatte einen geschlossenen Raum, <strong>der</strong><br />

33


nicht wirklich rolligerecht war, aber immerhin……. Das Problem war, man musste jedes Mal<br />

jemandem Bescheid sagen, dann mussten erstmal die Toiletten gesperrt werden, die an<strong>der</strong>en<br />

Passagiere verdrängt werden, dann einige Umräumarbeiten, aber dann war es eben möglich.<br />

Eine Maschine des gleichen Typs wurde bei Emirates eingesetzt, allerdings weigerten sich da<br />

die Flugbegleiter, diesen Zusammenschluss zu machen <strong>und</strong> ich hatte lei<strong>der</strong> kein<br />

entsprechendes Werkzeug mit, um es selbst zu bewerkstelligen <strong>und</strong> würde das beim nächsten<br />

mal dann besser einpacken. Das waren die Toiletten zum Ersten.<br />

Die Toiletten zum Zweiten:<br />

Zunächst ein Positivbeispiel: Singapore Airlines. Als wir das letzte Mal nach Australien flogen<br />

mit Singapore Airlines, haben wir durch Zufall entdeckt, dass da eine größere Rollstuhltoilette<br />

war, in die ich sogar mit Boardrollstuhl reinpasste <strong>und</strong> die sogar noch zu schließen war. Also<br />

ganz hervorragend. Das Problem war, keiner wusste was davon. Also we<strong>der</strong> beim Einchecken,<br />

noch die Flugbegleiter wussten es vorher. Wir haben dann erreicht, dass wir die Plätze<br />

tauschen <strong>und</strong> in <strong>der</strong> Nähe sitzen konnten. Das waren eigentlich die Toiletten für die Business-<br />

Class, die wir aber mitbenutzen durften. Das heißt vielleicht nicht, dass das bei allen Maschinen<br />

von Singapore Airlines so ist, aber auf meinem Flug von Frankfurt nach Singapur, 12 St<strong>und</strong>en +<br />

2, also 14 St<strong>und</strong>en. Und man soll ja auch bei Flügen viel trinken, um <strong>der</strong> Thrombosegefahr<br />

vorzubeugen, insofern war das schon sehr hilfreich. Das Problem: vorher rein, hinterher raus –<br />

hatte ich eben schon angesprochen <strong>und</strong> auch das Drama, dass sich die Rollstuhltoiletten nur<br />

außerhalb des Sicherheitsbereiches befinden.<br />

Toiletten zum Dritten:<br />

Die UN hat das Jahr 2008 zum internationalen Jahr <strong>der</strong> sanitären Anlagen erklärt. Nicht mit<br />

Blick auf behin<strong>der</strong>te Flugpassagiere – aber ich denke, wir könnten uns diese Tatsache sicher<br />

auch zu <strong>Nutzen</strong> machen, eben in diesem Jahr dafür zu plädieren, dass mehr barrierefreie<br />

Toiletten in Flugzeugen angeboten werden. Denn in den Schriften zum internationalen Jahr <strong>der</strong><br />

sanitären Anlagen heißt es auch: „Der Zugang zu Toiletten ist ein elementares<br />

Menschenrecht!“. Das gilt eben auch für behin<strong>der</strong>te Menschen <strong>und</strong> auch in Flugzeugen.<br />

Toiletten zum Vierten:<br />

Da es nun ein leidiges Thema ist <strong>und</strong> auch oft angesprochen, nichts hat sich geän<strong>der</strong>t. Frau<br />

Teller sagte vorhin, es habe sich im Flugverkehr so viel geän<strong>der</strong>t. In dieser Frage hat sich<br />

überhaupt nichts geän<strong>der</strong>t, obwohl das Problem ja nicht neu ist. Aber ich habe nun einen<br />

Vorschlag zu einer Win-Win-Situation, dass wirklich alle Beteiligten damit zu frieden sein<br />

können: Nämlich in Zukunft alle Flugzeuge ohne Toiletten zu bauen. Ich denke allen<br />

Bedürfnissen könnte damit gedient werden, denn das hat nur Vorteile: Es wäre mehr Platz in<br />

den Flugzeugen, es können mehr Passagiere untergebracht werden, die Fluggesellschaften<br />

profitieren davon, sie sparen auch die Reinigungskosten. Für die Betroffenen hat es den Vorteil,<br />

34


dass sie endlich gleich gestellt werden mit allen an<strong>der</strong>en Passagieren <strong>und</strong> nicht mehr<br />

diskriminiert werden. Und für die Nicht-Behin<strong>der</strong>ten hat es den Vorteil, dass sie die Möglichkeit<br />

haben, ganz neue Erfahrungen zu machen, was sie sich bisher noch nicht vorstellen konnten.<br />

Und beim Einchecken gibt es dann Pampers für alle, wahlweise wie auf dem Bild mit Bärchen,<br />

Häschen o<strong>der</strong> ähnlichem. Ich denke dieser Vorschlag ist doch wirklich überlegenswert. Es<br />

würde zu mehr Gerechtigkeit beitragen.<br />

Nun zum letzten Punkt – den Perspektiven mit <strong>der</strong> EU-Verordnung 1107/2006:<br />

Es gibt in dieser EU-VO Verpflichtungen für die Mitgliedsstaaten <strong>und</strong> es gibt Verpflichtungen für<br />

die Flughäfen <strong>und</strong> für die Fluggesellschaften. Die Verpflichtungen für Deutschland bestehen<br />

darin, eine Umsetzungsstelle zu benennen – das wird das Luftfahrtsb<strong>und</strong>esamt sein –<br />

Sanktionen festzulegen <strong>und</strong> die Betroffenen über ihre Rechte <strong>und</strong> ihre<br />

Beschwerdemöglichkeiten zu informieren. Damit sieht es im Moment nicht so gut aus, da<br />

scheint das Verkehrsministerium nicht so gewillt zu sein. Mir wurde gesagt, dass auf <strong>der</strong><br />

Website des Luftfahrtb<strong>und</strong>esamtes eine Information sein soll. Ich denke, das ist nicht im Sinne<br />

<strong>der</strong> EU-VO, es müsste schon ein bisschen mehr an Information gemacht werden.<br />

Die Verpflichtungen für die Flughäfen <strong>und</strong> Fluggesellschaften:<br />

Die Flughäfen müssen Ankunfts- <strong>und</strong> Abfahrtsorte bestimmen, zu denen behin<strong>der</strong>te Menschen<br />

hinkommen können, von denen aus sie begleitet werden o<strong>der</strong> wo sie nach einem Flug wie<strong>der</strong><br />

hingebracht werden! Die Flughäfen sollen Qualitätsstandards festlegen <strong>und</strong> die Beschäftigten<br />

müssen geschult werden. Und dieses alles soll lt. EU-Verordnung in Zusammenarbeit mit den<br />

Betroffenenverbänden geschehen. Lei<strong>der</strong> geschieht dies aber nicht o<strong>der</strong> nur selten.<br />

Und ein großes Problem <strong>der</strong> unterschiedlichen Handhabung ist auch diese Geschichte mit den<br />

Schulungen. Es gibt Flughäfen, die verteilen zur Schulung ein DIN A4-Blatt während es in<br />

an<strong>der</strong>en Staaten – ich glaube in Frankreich <strong>und</strong> in Spanien – 5-Tages-Schulungen gibt. Also<br />

das ist doch ein ganz erheblicher Unterschied! Es müssten gleiche Standards dafür festgelegt<br />

werden <strong>und</strong> ich plädiere dafür, erst einmal ein Curriculum zu entwickeln:<br />

• wer soll geschult werden?<br />

• wer muss wie intensiv geschult werden?<br />

• welche Qualifikationen sollten die Trainer(innen) haben?<br />

• was sollte Schulungsinhalt sein?<br />

Solch ein Curriculum muss mit allen Beteiligten entwickelt, dann getestet <strong>und</strong> ggf. überarbeitet<br />

werden, bevor es dann flächendeckend eingesetzt wird. Nicht, dass je<strong>der</strong> kleine Flughafen<br />

irgendwie vor sich hin wurschtelt <strong>und</strong> es keine gleichen Standards gibt. Und wenn das nicht auf<br />

EU-Ebene machbar ist, sollte man es wenigstens in Deutschland umsetzen.<br />

Ich danke Ihnen für ihre Aufmerksamkeit, wünsche Ihnen einen guten Flug <strong>und</strong> schönen Urlaub.<br />

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Christophe Dussart, Europäische Kommission:<br />

Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 5. Juli<br />

2006 über die Rechte von behin<strong>der</strong>ten Flugreisenden <strong>und</strong> Flugreisenden mit<br />

eingeschränkter Mobilität<br />

(aus dem Englischen frei ins Deutsche übersetzt)<br />

Zunächst einmal möchte ich mich bei Frau Evers-Meyer für das herzliche Willkommen auf<br />

dieser Veranstaltung bedanken.<br />

Nachdem die Zeit bereits weit voran geschritten ist, möchte ich mich mit meinem Vortrag<br />

möglichst kurz fassen – ich stehe Ihnen im Anschluss aber gerne für Fragen zur Verfügung.<br />

Ich möchte insbeson<strong>der</strong>e die problematischen Punkte, die die Kommission beschäftigen <strong>und</strong><br />

die sicher auch für Sie von Interesse sind, ansprechen.<br />

Wie Ihnen sicher bekannt ist, wurde die Verordnung 1107/2006 am 5. Juli 2006 verabschiedet.<br />

Die Verordnung basiert auf vier Prinzipien: Die ersten beiden Prinzipien<br />

- "Zugänglichkeit" <strong>und</strong> das<br />

- "Diskriminierungsverbot"<br />

sind bereits am 26. Juli 2007 in Kraft getreten, während die Artikel, die sich mit<br />

- "Information" <strong>und</strong><br />

- "Assistenz"<br />

befassen, am 26. Juli 2008 in Kraft treten werden.<br />

In dieser sehr entscheidenden Phase vor dem vollständigen Inkrafttreten <strong>der</strong> Verordnung hat<br />

die Kommission gr<strong>und</strong>sätzlich Einverständnis mit den dort getroffenen Regelungen, aber auch<br />

Probleme, für die es Lösungen zu finden gilt, registriert. Wenn Sie Lösungswege kennen o<strong>der</strong><br />

aber auf an<strong>der</strong>e Problembereiche aufmerksam machen möchten, kann dies für unsere Arbeit<br />

von hohem Wert sein.<br />

Der erste strittige Punkte von Bedeutung ist – wie auch bereits von meinen Vorrednern<br />

angesprochen – dass die Verordnung für alle Flughäfen, selbst für die kleinsten, in allen<br />

Mitgliedsstaaten gilt. Selbstverständlich sind wir uns darüber im Klaren, dass nicht alle<br />

Flughäfen über die Kapazitäten verfügen um festzustellen, worin ihre Verpflichtungen im<br />

Einzelnen bestehen. Hinzu kommt, dass eine Zahl kleinerer Flughäfen <strong>der</strong> Auffassung ist, dass<br />

die Verordnung sie nicht betreffe.<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> haben wir mit Airport Conference International Europe (ACI Europe),<br />

das ist ein Zusammenschluss von mehr als 400 Flughäfen in Staaten mit europäischem<br />

Territorium, jede Menge Aufklärungsarbeit geleistet <strong>und</strong> konnten hier gute Erfolge erzielen.<br />

Lei<strong>der</strong> sind aber nicht alle Flughäfen in Europa Mitglied des ACI, <strong>und</strong> so konnten wir einen Teil<br />

<strong>der</strong> Flughäfen mit unseren Informationen nicht erreichen.<br />

36


Diesen Flughäfen ist zum Teil noch nicht in vollem Umfang bewusst, dass sie die Regelungen<br />

<strong>der</strong> Verordnung ebenfalls umsetzen müssen. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> ziehen wir in Betracht,<br />

diese Aufgabe den nationalen Durchsetzungsbehörden, die jedes Land einrichten musste,<br />

diese Aufgabe zu übertragen, zumal diese die Flughäfen in ihrem Land am besten können <strong>und</strong><br />

sie auf ihre aus <strong>der</strong> Verordnung resultierenden Pflichten hinweisen können.<br />

Der zweite Problempunkt, den wir feststellen mussten, ist, dass Artikel 9 <strong>der</strong> Verordnung die<br />

Flughäfen bittet – o<strong>der</strong> korrekt gesprochen auffor<strong>der</strong>t – Qualitätsstandards für die zu leistende<br />

Assistenz festzulegen. Wir vertreten die Auffassung, dass diese Maßnahme von gr<strong>und</strong>sätzlicher<br />

Bedeutung ist, denn diese Qualitätsstandards werden <strong>der</strong> Maßstab sein, an dem je<strong>der</strong>,<br />

insbeson<strong>der</strong>e aber Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die Qualität <strong>der</strong> angebotenen<br />

Assistenzleistungen messen kann. Diese Qualitätsstandards sollen in enger Zusammenarbeit<br />

mit Flughafennutzern, zu denen insbeson<strong>der</strong>e die Fluggesellschaften gehören, <strong>und</strong> mit den<br />

Verbänden behin<strong>der</strong>ter Menschen festgelegt werden.<br />

Wir wurden von einer Reihe von Flughäfen angesprochen, die Probleme hatten, hier geeignete<br />

Ansprechpartner zu finden. Darüber haben wir auch mit den European Disability Forum<br />

(Dachorganisation behin<strong>der</strong>ter Menschen in Europa) gesprochen <strong>und</strong> als Maßnahme<br />

Werkstattgespräche mit dem Titel "Train the Trainers" ("bilde die Ausbil<strong>der</strong> aus") für Vertreter<br />

von Behin<strong>der</strong>tenorganisationen in ganz Europa beschlossen. Diese wurden am 31. März <strong>und</strong> 1.<br />

April 2008 auch bereits durchgeführt. Mein Nachbar an diesem Tisch hat ebenfalls an diesen<br />

Workshops teilgenommen.<br />

Es ist uns gelungen, über den Inhalt <strong>der</strong> Verordnung <strong>und</strong> die sich daraus ergebenden Pflichten<br />

zu informieren, <strong>und</strong> wir haben den Vertretern behin<strong>der</strong>ter Menschen Wege <strong>der</strong> Einflussnahme<br />

auf die Qualitätsstandards <strong>der</strong> Flughäfen aufgezeigt.<br />

Wir verfolgen nun die tatsächlich Umsetzung <strong>der</strong> Verordnung mit großer Aufmerksamkeit <strong>und</strong><br />

wir glauben, dass dies ganz entscheidend ist.<br />

Der dritte kritische Punkt ist die vorherige Anmeldung des Assistenzbedarfs. Die Verordnung<br />

verpflichtet nicht zur vorherigen Anmeldung, empfiehlt Reisenden mit eingeschränkter Mobilität<br />

aber, wenigstens 48 St<strong>und</strong>en vor Antritt des Fluges ihren Assistenzbedarf anzumelden.<br />

Allerdings kann die Voranmeldung nur von Erfolg gekrönt sein, wenn ein Informationsaustausch<br />

zwischen dem Reisebüro, dem Reiseveranstalter, <strong>der</strong> Fluggesellschaft <strong>und</strong> dem Flughafen<br />

stattfindet, so dass alle, die für einen reibungslosen Ablauf verantwortlich sind, über alle<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Informationen verfügen – <strong>und</strong> zwar das Boden- <strong>und</strong> das Kabinenpersonal<br />

gleichermaßen.<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> ist die Kommission glücklich über das von <strong>der</strong> Association of European<br />

Airlines (AEA) <strong>und</strong> <strong>der</strong> International Association for Air Transport ausgearbeitete Konzept, das<br />

von allen Flughäfen <strong>und</strong> Fluggesellschaften in <strong>der</strong> EU angewendet werden soll, um einen<br />

schnellen <strong>und</strong> effizienten Informationsfluss sicher zu stellen. Trotz dieses Konzepts konnten<br />

37


aber noch nicht alle Probleme ausgeräumt werden. Deshalb richten wir hier ein beson<strong>der</strong>es<br />

Augenmerk darauf, dass die Kommunikation zwischen allen Verantwortlichen funktioniert.<br />

Wenn kein ausreichen<strong>der</strong> Informationsfluss stattfindet, wird es auch nach dem vollständigen<br />

Inkrafttreten <strong>der</strong> Verordnung am 26. Juli 2008 Probleme geben. Wir müssen daher zwingend<br />

darauf achten, dass die Probleme vorher aus <strong>der</strong> Welt geschafft werden.<br />

Der vierte kritische Punkt, den wir feststellen mussten, <strong>und</strong> <strong>der</strong> Ihnen auch bereits zuvor im<br />

Detail geschil<strong>der</strong>t wurde, sind die neuen, am 13. Mai 2008 in Kraft getretenen Bestimmungen<br />

<strong>der</strong> USA. Auf die Schwierigkeit, die sich bei <strong>der</strong> Kollision <strong>der</strong> voneinan<strong>der</strong> abweichenden<br />

Regelungen ergeben, ist Herr Brandt in seinem Vortrag bereits eingegangen.<br />

Was ich dazu noch ergänzen kann ist, dass es hier zwei unterschiedliche Zielvorstellungen gibt,<br />

von <strong>der</strong> aber nur eine umgesetzt werden kann.<br />

Es ist keine Frage, dass die Passagiere mit darunter zu leiden haben, wenn bei Flügen sowohl<br />

die Regelungen <strong>der</strong> USA als auch <strong>der</strong> EU beachtet werden müssen. Zielsetzung <strong>der</strong><br />

Europäischen Kommission ist es zum einen, dass ein möglicher Konflikt zwischen den<br />

Bestimmungen <strong>der</strong> EU <strong>und</strong> den USA nicht auf dem Rücken <strong>der</strong> Passagiere – vor allem nicht<br />

<strong>der</strong> in ihrer Mobilität eingeschränkten Passagiere – ausgetragen wird.<br />

Zum an<strong>der</strong>en besteht unsere Zielsetzung, die wir auch als sehr wichtig betrachten, - <strong>und</strong> das ist<br />

auch <strong>der</strong> Anspruch <strong>der</strong> Verantwortlichen in den USA – darin, das wir einen Rechtskonflikt o<strong>der</strong><br />

unerfüllbare Verpflichtungen für Fluggesellschaften <strong>und</strong> Flughäfen auf beiden Seiten des<br />

Atlantiks vermeiden wollen.<br />

Wenn zwingend vorgeschriebene Regelungen mit an<strong>der</strong>en Bestimmungen kollidieren, so kann<br />

dies dem Umstand geschuldet sein, dass wir in <strong>der</strong> Europäischen Kommission in Brüssel recht<br />

isoliert <strong>und</strong> abseits vom tatsächlichen Geschehen in <strong>der</strong> Welt draußen in unseren Büros sitzen,<br />

<strong>und</strong> auch wenn wir eigene Ansichten <strong>und</strong> Meinungen zu bestimmten Problemen <strong>und</strong> auch die<br />

dazu gehörenden Lösungen dazu haben, benötigen wir Hinweise auf dem betreffenden<br />

Fachgebiet – <strong>und</strong> zwar hier ganz konkret von den Fluggesellschaften, den Flughäfen <strong>und</strong> nicht<br />

zuletzt von den Verbänden behin<strong>der</strong>ter Menschen. Je<strong>der</strong> einzelne Hinweis ist für uns von<br />

Bedeutung, um tatsächlich bestehende Probleme o<strong>der</strong> Streifragen, die im täglichen Geschäft<br />

auftreten können, festzustellen.<br />

Der fünfte kritische Punkt ist ein Thema, auf das heute noch nicht eingegangen wurde, nämlich<br />

die "Durchsetzung". Die Zuständigkeit für die im Vorfeld viel diskutierte Durchsetzung <strong>der</strong><br />

Regelungen <strong>der</strong> Verordnung liegt in <strong>der</strong> Zuständigkeit jedes einzelnen EU-Staates. Vor diesem<br />

Hintergr<strong>und</strong> bind ich glücklich darüber, Ihnen mitteilen zu können, dass die meisten Statten ihre<br />

nationale Durchsetzungsstelle bereits benannt haben; so weit ich mich erinnere, fehlen lediglich<br />

noch Estland, Rumänien, Irland, die Nie<strong>der</strong>lande <strong>und</strong> Deutschland, von denen wir hoffen, dass<br />

eine Benennung schnellstmöglich erfolgt.<br />

38


Wir stehen selbstverständlich mit den Regierungen in engem Kontakt <strong>und</strong> möchten auf diese<br />

Weise sicher stellen, dass die Bestimmungen <strong>der</strong> Verordnung nach ihrem vollständigen<br />

Inkrafttreten am 26. Juli 2008 auch eingehalten werden. Das ist das Ziel, dass wir uns gesetzt<br />

haben.<br />

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.<br />

39


Verordnung 1107/2006<br />

über die Rechte von behin<strong>der</strong>ten<br />

Flugreisenden<br />

<strong>und</strong><br />

Flugreisenden mit<br />

eingeschränkter Mobilität<br />

5 Juli 2006<br />

1.Natur<br />

2.Zweck<br />

3.Geltungsbereich<br />

Christophe DUSSART –Europäische<br />

Kommission<br />

EUROPEAN<br />

COMMISSION<br />

Verordnung 1107/2006<br />

4.Begriffsbestimmungen<br />

5.Ziele<br />

6.Hilfeleistung – Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Einzelheiten<br />

7.Durchsetzung<br />

8.Offene Punkte<br />

40


Natur <strong>der</strong> VO 1107/2006<br />

1.Angenommen am 5. Juli 2006<br />

2.Als EU Verordnung:<br />

• gilt sie unmittelbar<br />

• ist sie ab ihrem Inkrafttreten direkt einklagbar<br />

3.Voll anwendbar: 26 July 2008<br />

Z w e c k<br />

1.Personen mit eingeschränkter Mobilität (PEM)<br />

die gleichen Flugreisemöglichkeiten geben wie<br />

an<strong>der</strong>en Bürgern<br />

2.Vier Gr<strong>und</strong>sätze:<br />

• BARRIEREFREIHEIT<br />

• NICHT-DISKRIMINIERUNG<br />

• HILFELEISTUNG<br />

• INFORMATION<br />

41


P E M D e f i n i t i o n<br />

Eine Person, <strong>der</strong>en Mobilität bei <strong>der</strong> Benutzung von<br />

Beför<strong>der</strong>ungsmitteln eingeschränkt ist wegen<br />

1.einer körperlichen (sensorischen o<strong>der</strong> motorischen,<br />

dauerhaften o<strong>der</strong> zeitweiligen) Behin<strong>der</strong>ung, einer<br />

geistigen Behin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Beeinträchtigung, wegen<br />

an<strong>der</strong>er Behin<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> aufgr<strong>und</strong> des Alters,<br />

2.<strong>und</strong> <strong>der</strong>en Zustand angemessene Unterstützung <strong>und</strong><br />

eine Anpassung <strong>der</strong> für alle Fluggäste bereitgestellten<br />

Dienstleistungen an die beson<strong>der</strong>en Bedürfnisse<br />

dieser Person erfor<strong>der</strong>t.<br />

G e l t u n g s b e r e i c h<br />

1. Alle PEM, die gewerbliche Passagierflugdienste nutzen<br />

<strong>und</strong> von einem Flughafen in <strong>der</strong> EU abfliegen, dort<br />

ankommen o<strong>der</strong> einen solchen Flughafen im Transit<br />

benutzen.<br />

• Hilfeleistungen am Flughafen - Anhang I (Artikel 7).<br />

2. Alle Luftfahrtunternehmen, die von einem EU-<br />

Flughafen abfliegen sowie Luftfahrtunternehmen <strong>der</strong><br />

EU, die in die EU fliegen, hinsichtlich:<br />

• Beför<strong>der</strong>ungspflicht (Artikel 3),<br />

• Abweichungen wegen Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen<br />

(Artikel 4),<br />

• Hilfeleistung des Luftfahrtunternehmens während des<br />

Fluges entsprechend den Bestimmungen von Anhang II<br />

(Artikel 10).<br />

42


Z i e l e<br />

1. PEM gegen Diskriminierung schützen<br />

PEM darf aus Gründen <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung die<br />

Flugbuchung o<strong>der</strong> die Anbordnahme nicht verweigert<br />

werden;<br />

Abweichungen sind nur möglich, um den<br />

gesetzlichen o<strong>der</strong> von einer Behörde festgelegten<br />

Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen nachzukommen – wenn wegen <strong>der</strong><br />

Größe des Flugzeugs o<strong>der</strong> seiner Türen <strong>der</strong> Einstieg physisch<br />

unmöglich ist.<br />

2. Sicherstellen, dass die Hilfeleistung für PEM<br />

nahtlos ineinan<strong>der</strong> greifen<br />

Hilfeleistung -Gr<strong>und</strong>sätze<br />

1. Das Leitungsorgan des<br />

Flughafens ist zuständig für<br />

die Leistung <strong>der</strong> in Anhang I<br />

genannten Hilfe.<br />

2. Kein Opt-out für<br />

Fluggesellschaften – aber<br />

<strong>der</strong> Flughafen kann Dritte<br />

beauftragen, diese Hilfe zu<br />

leisten.<br />

3. Die Hilfe wird PEM ohne<br />

zusätzliche Kosten gewährt.<br />

43


Hilfeleistung -Gr<strong>und</strong>sätze<br />

4. Der Flughafen kann von den<br />

Flughafenbenutzern eine<br />

beson<strong>der</strong>e Umlage erheben im<br />

Verhältnis zur Gesamtzahl <strong>der</strong><br />

Fluggäste <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Fluggesellschaft.<br />

5. Die Umlage muss angemessen,<br />

kostenabhängig, transparent <strong>und</strong> in<br />

Zusammenarbeit mit den<br />

Flughafennutzern festgesetzt sein.<br />

6. Geprüfter Jahresbericht über die<br />

eingegangenen Umlagen <strong>und</strong> die<br />

entstandenen Kosten.<br />

Hilfeleistung –ImEinzelnen1<br />

1. PEM melden ihren Hilfebedarf dem<br />

betreffenden Luftfahrtunternehmen, seinem<br />

Erfüllungsgehilfen o<strong>der</strong> dem Reiseunternehmen<br />

[fehlt die vorherige Meldung: bestmögliche Lösung finden].<br />

2. Luftfahrtunternehmen etc. erhalten die<br />

Meldung spätestens 48 St<strong>und</strong>en vor <strong>der</strong><br />

Abflugzeit <strong>und</strong> leiten sie spätestens 36 vor<br />

Abflugzeit an das Leitungsorgan weiter.<br />

3. Unterbringung von anerkannten Begleith<strong>und</strong>en<br />

entsprechend den innerstaatlichen Vorschriften.<br />

44


Hilfeleistung –ImEinzelnen2<br />

4. Das Leitungsorgan des Flughafens weist für Ankunft <strong>und</strong> Abflug<br />

Orte für den Beginn <strong>und</strong> das Ende <strong>der</strong> Hilfeleistung aus.<br />

5. PEM begibt sich an den ausgewiesenen Ankunftsort:<br />

- zu dem von <strong>der</strong> Fluggesellschaft festgesetzten Zeitpunkt,<br />

bzw.<br />

- spätestens zwei St<strong>und</strong>en vor <strong>der</strong> Abflugzeit.<br />

6. PEM begibt sich zur Abfertigung:<br />

- zu dem von <strong>der</strong> Fluggesellschaft festgesetzten Zeitpunkt,<br />

bzw.<br />

- spätestens eine St<strong>und</strong>e vor <strong>der</strong> Abflugzeit.<br />

7. Der Flughafen legt Qualitätsstandards für die Hilfeleistung fest<br />

– ECAC DOC 30 IST WESENTLICH.<br />

D u r c h s e t z u n g<br />

Verpflichtungen gegenüber PEM dürfen nicht<br />

eingeschränkt o<strong>der</strong> ausgeschlossen werden.<br />

Die Mitgliedstaaten benennen nationale<br />

Durchsetzungsstellen<br />

Die Mitgliedstaaten legen für Verstöße Vorschriften<br />

über Sanktionen fest<br />

Beschwerdeverfahren werden festgelegt, um<br />

sicherzustellen, dass Beschwerden bei den<br />

nationalen Beschwerdestellen ankommen<br />

45


O f f e n e P u n k t e<br />

Kleinere regionale Flughäfen sind ebenfalls<br />

betroffen<br />

Verbände <strong>der</strong> PEM müssen bei den<br />

Qualitätsstandards eingeb<strong>und</strong>en werden<br />

Informationsfluss bei <strong>der</strong> Meldung des Hilfebedarfs<br />

Neue Vorschriften in den USA (7. Mai 2008)<br />

http://apr.europa.eu<br />

46


DG Energy and Transport<br />

1049 BRUSSELS<br />

christophe.dussart@ec.europa.eu<br />

47


Fachkonferenz<br />

<strong>Barrierefreier</strong> <strong>Luftverkehr</strong> - <strong>Chancen</strong> <strong>und</strong> <strong>Nutzen</strong><br />

auf <strong>der</strong> ILA, 29. Mai 2008<br />

Ergebnis des Workshops I: Barrierefreie Kabine<br />

Vorstellung des Workshop-Leiters, Herrn Norbert Thomas, von <strong>der</strong> Fa. Dasell (Marktführer bei<br />

Lavatories - Waschräumen - , Hauptk<strong>und</strong>e Airbus)<br />

Einführung<br />

1. Zunächst erfolgte eine kurze Präsentation einiger Produkte <strong>der</strong> Firma Dasell sowie eine<br />

Präsentation zu Toilettenkabinen in Flugzeugen. Hervorgehoben wurde hier eine<br />

Doppelkabine, die durch eine faltbare Trennwand zu einer großen Toilettenkabine erweitert<br />

werden kann. Um barrierefrei zu sein, muss aber auch dieser Toilettentyp mit dem Rollstuhl<br />

anfahrbar sein <strong>und</strong> eine Ausstattung für die Nutzung durch Rollstuhlfahrer aufweisen. Hinzu<br />

kommt eine kontrastreiche Gestaltung gute Beleuchtung <strong>und</strong> ein einheitliches Design<br />

(Anordnung von Bedienelementen), um blinden <strong>und</strong> sehbehin<strong>der</strong>ten Menschen die Nutzung<br />

zu erleichtern.<br />

2. Es wurde die Frage erörtert, welche Verfahrensabläufe die Inneneinrichtung einer<br />

Flugzeugkabine bestimmen:<br />

Eine Fluggesellschaft beauftragt einen Hersteller (z. B. Airbus) mit <strong>der</strong> Lieferung einer<br />

bestimmten Anzahl von Flugzeugen. Bei <strong>der</strong> Auslieferung des Produktes wird anschließend<br />

mit den Systemlieferanten die Inneneinrichtung abgestimmt. Die Hersteller legen die<br />

Produkte entsprechend <strong>der</strong> vom K<strong>und</strong>en bestimmten Anfor<strong>der</strong>ungen fest. Für die<br />

Fluggesellschaften sind bei den Elementen <strong>der</strong> Inneneinrichtung vor allem Betriebskosten<br />

<strong>und</strong> Gewicht von Bedeutung.<br />

Fraglich ist, ob die Fluggesellschaften von sich aus die Inneneinrichtung unter dem Aspekt<br />

eines "universal design" bestellen würde. Dafür müssten sie zunächst Kenntnis von den<br />

entsprechenden Produkten haben. Es ist also vorrangige Aufgabe <strong>der</strong> Kabinenausstatter,<br />

barrierefreie Ausstattungselemente zu entwickeln <strong>und</strong> den für die Inneneinrichtung<br />

Verantwortlichen wirksam zu präsentieren.<br />

3. Die Besteller entwickeln ein Lastenheft, in dem sie die Anfor<strong>der</strong>ungen spezifizieren, die <strong>der</strong><br />

Hersteller liefern muss. Eine zentrale For<strong>der</strong>ung besteht darin, Vertreter <strong>der</strong> Verbände<br />

behin<strong>der</strong>ter Menschen bei <strong>der</strong> Erstellung des Lastenheftes einzubeziehen. Nur so können<br />

für sachgerechte Lösungen für Alle gef<strong>und</strong>en werden. Ein gutes <strong>und</strong> auch vergleichbares<br />

Beispiel ist das Programm <strong>der</strong> Deutschen Bahn AG (DB) zur Herstellung von<br />

Barrierefreiheit.<br />

4. In Großbritannien wurden vom Disabled Persons Transport Advisory Committee (DPTAC)<br />

Zugangsspezifikationen für Flugzeugtoiletten erstellt, diese können im Internet unter<br />

http://www.dptac.gov.uk/pubs/aviation/consult/index.htm eingesehen werden. Die Firma<br />

48


Dasell hat auch bereits gemeinsam mit dem Hersteller Airbus alle Details dieses Dokuments<br />

besprochen <strong>und</strong> es wurde überlegt, in welchem Maße die Anfor<strong>der</strong>ungen bis heute realisiert<br />

wurden. Fest steht, dass an vielen Stellen noch Verbesserungen nötig sind.<br />

5. Vortrag von Herr Dr. Andreas Kuhlmann vom Bauhaus Luftfahrt zum Thema "Senioren"<br />

Das Bauhaus Luftfahrt ist ein gemeinnütziger Verein, <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Industrie <strong>und</strong> vom<br />

Freistaat Bayern als Ideenschmiede für die Industrie gegründet wurde. Dort werden<br />

visionäre Ideen entwickelt, wie das Reisen in <strong>der</strong> Zukunft aussehen könnte.<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong> des demographischen Wandels <strong>und</strong> einer zunehmenden Zahl älterer<br />

reisen<strong>der</strong>, bei den häufig auch Mobilitätseinschränkungen vorliegen, gewinnt ein<br />

universelles Design auch in <strong>der</strong> Luftfahrt zunehmend an Bedeutung, es ist ein<br />

ernstzunehmen<strong>der</strong> Wirtschaftsfaktor <strong>und</strong> keineswegs ein Wettbewerbsnachteil. Was heute<br />

noch als "Spinnerei" abgetan wird, kann in <strong>der</strong> Zukunft serienmäßig produziert werden <strong>und</strong><br />

selbstverständlich sein.<br />

Es ist aber von zentraler Bedeutung, dass hier keine Son<strong>der</strong>lösungen für Randgruppen<br />

entwickelt werden, son<strong>der</strong>n Produkte für Alle.<br />

Erwartungen an eine barrierefreie Kabine<br />

- barrierefreie Toiletten<br />

- mehr Beinfreiheit<br />

- leichter Platz nehmen können<br />

- klappbare Armlehnen (auch am Gang)<br />

- Fußstützen<br />

- kontrastreiche Gestaltung<br />

- taktile Informationen<br />

- gute Beleuchtung<br />

- Sicherheitsinformationen akustisch, visuell <strong>und</strong> mittels Gebärdenvideo<br />

- Bordbuch für blinde <strong>und</strong> sehbehin<strong>der</strong>te Menschen<br />

- Design für Alle (universal design)<br />

- Staufach für den eigenen Rollstuhl (Faltrollstuhl an Bord)<br />

- geschultes, fre<strong>und</strong>liches Kabinenpersonal<br />

Lösungsansätze<br />

- XXL-Reihe (mit viel Beinfreiheit), die nicht am Notausgang liegt. Denkbar wäre hier die<br />

Möglichkeit, mit wenigen Handgriffen<br />

- die Sitze <strong>der</strong> Reihe davor herauszunehmen o<strong>der</strong><br />

- die Sitze <strong>der</strong> Reihe davor nach vorne schieben o<strong>der</strong> schmal zusammenklappen zu<br />

können, um z. B. eine bequemes Umsetzen vom Bordrollstuhl auf den Sitz zu<br />

ermöglichen<br />

49


- akustische Informationen, z. B. Inhalt des Bordbuches, als Audio-Version über das<br />

Entertainmentelement in <strong>der</strong> Armlehne ermöglichen<br />

- Sensibilisierung des Kabinenpersonals durch regelmäßige Schulungen, auch<br />

Kommunikationstraining<br />

Wie können die Lösungsansätze umgesetzt werden?<br />

- Verbände behin<strong>der</strong>ter Menschen in die Planungen einbeziehen<br />

- bestehende Normen, Standards <strong>und</strong> Forschungsergebnisse (auch international) nutzen<br />

- UN-Konvention zum Schutz <strong>der</strong> Rechte von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen beachten<br />

- Lastenheft vergleichbar <strong>der</strong> Anlage 1 zum Mobilitätsprogramm <strong>der</strong> Deutschen Bahn AG<br />

http://www.bahn.de/p/view_nav4/mdb/pv/dbregio/behin<strong>der</strong>te/MDB14239-publikation_neu.pdf<br />

- Zeitrahmen für die Umsetzung<br />

- Zielvereinbarungen gem. § 5 Gesetz zur Gleichstellung behin<strong>der</strong>ter Menschen (BGG); diese<br />

greifen aber nur auf nationaler Ebene<br />

- Regelungen auf EU-Ebene, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu Flugzeugen <strong>und</strong><br />

Nutzung <strong>der</strong> Einrichtungen an Bord zu ermöglichen (vergleichbar <strong>der</strong> "Bus-Richtlinie"<br />

http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2001L0085:20070101:DE:PDF<br />

)<br />

Abschließend wurde noch einmal deutlich gemacht, dass die Herstellung von Barrierefreiheit<br />

entgegen <strong>der</strong> Bedenken <strong>der</strong> Fluggesellschaften keinen Wettbewerbsnachteil darstellt. Sie<br />

erhöht die Attraktivität einer Fluggesellschaft für eine höhere Anzahl an Fluggästen.<br />

Umfrageergebnisse <strong>und</strong> Studien belegen, dass bedeutend mehr ältere Menschen <strong>und</strong><br />

Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (dazu gehören auch Familien mit Kleinkin<strong>der</strong>n)<br />

fliegen würden, wenn die Kabineneinrichtung auf ihre Bedürfnisse ausgelegt ist.<br />

50


Fachkonferenz<br />

<strong>Barrierefreier</strong> <strong>Luftverkehr</strong> - <strong>Chancen</strong> <strong>und</strong> <strong>Nutzen</strong><br />

auf <strong>der</strong> ILA, 29. Mai 2008<br />

Ergebnis des Workshops II: Barrierefreie Buchung<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

Behandelt wurde <strong>der</strong> Ablauf einer Buchung von <strong>der</strong> Information bis zur Bereitstellung <strong>der</strong> ggf.<br />

angefor<strong>der</strong>ten Dienstleistungen. Der Ablauf wurde in drei Themenkomplexe aufgeteilt:<br />

1. Barrierefreiheit <strong>der</strong> Buchung selbst<br />

a. Das mit <strong>der</strong> Buchung <strong>und</strong> K<strong>und</strong>enbetreuung betraute Personal muss über die Rechte<br />

<strong>und</strong> Bedarfe behin<strong>der</strong>ter Fluggäste informiert sein. Dies betrifft insbeson<strong>der</strong>e auch die<br />

technischen Eigenschaften von Elektro-Rollstühlen.<br />

b. Die Online-Buchung über das Internet muss den Anfor<strong>der</strong>ungen an ein barrierefreies<br />

Webdesign, insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich <strong>der</strong> Gestaltung von Eingabeformularen, genügen.<br />

Maßstab hierfür ist in Deutschland die BITV in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit (2008) gültigen Fassung. Adressat:<br />

Fluglinien, Online-Reisebüros <strong>und</strong> Flugbuchungsplattformen.<br />

c. Zusätzlich sind wesentliche Informationen, soweit möglich, auch in Leichter Sprache <strong>und</strong><br />

Gebärdensprachvideos anzubieten - dies betrifft insbeson<strong>der</strong>e die Information über Buchungsbedingungen<br />

(AGB etc.) [Anmerkung: die Weiterentwicklung solcher Angebote ist<br />

auch Gegenstand <strong>der</strong> laufenden Überarbeitung <strong>der</strong> BITV]<br />

d. An<strong>der</strong>e Formen <strong>der</strong> Flugbuchung (Reisebüro, Schalter am Flughafen, Telefon) müssen<br />

weiter bestehen <strong>und</strong> ohne Mehrkosten im Vergleich zum Internet nutzbar sein.<br />

e. Der vom K<strong>und</strong>en gewählte Informationskanal (E-Mail, Telefon etc.) soll beibehalten bzw.<br />

nur in Absprache verlassen werden.<br />

f. Check-In-Automaten in Flughäfen (sog. Boarding-Kiosk) müssen den Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />

die barrierefreie Gestaltung von Automaten entsprechen. Ein Check-In bei Schalterpersonal<br />

muss weiter möglich bleiben.<br />

2. Informationsmanagement<br />

a. Bei <strong>der</strong> Buchung muss über die Rechte behin<strong>der</strong>ter Fluggäste sowie über die Assistenzangebote<br />

<strong>und</strong> die vorhandene Infrastruktur informiert werden.<br />

b. Die Anmeldung von Assistenzbedarf muss im Buchungsverfahren bereits vor, spätestens<br />

während <strong>der</strong> eigentlichen Buchung möglich sein.<br />

51


c. Assistenzleistungen müssen individuell wählbar <strong>und</strong> auch abwählbar sein, ein Zwang<br />

zur Inanspruchnahme von Assistenz besteht in <strong>der</strong> Regel nicht.<br />

d. Der Fluggast erhält nach <strong>der</strong> Buchung eine verbindliche Bestätigung über die von ihm<br />

gemachten Angaben zum Assistenzbedarf <strong>und</strong> die zu erbringenden Assistenzleistungen.<br />

e. Beschränkungen <strong>der</strong> Anzahl behin<strong>der</strong>ter Passagiere pro Flug (alle o<strong>der</strong> spezielle Behin<strong>der</strong>ungen)<br />

sind nur dann akzeptabel, wenn sie auf zwingenden Erfor<strong>der</strong>nissen beruhen,<br />

<strong>der</strong> allgemeine Hinweis auf „Sicherheit“ o<strong>der</strong> „Haftung“ genügt dafür nicht.<br />

f. Sind solche Beschränkungen vorhanden, so muss das Buchungssystem für Anbieter<br />

<strong>und</strong> für K<strong>und</strong>en transparent ausweisen, ob <strong>und</strong> in welcher Anzahl die entsprechenden<br />

Plätze noch frei sind.<br />

g. Hierdurch <strong>und</strong> durch Aufklärung <strong>und</strong> Schulung des fliegenden Personals werden Fälle,<br />

in denen <strong>der</strong> Flugkapitän kurz vor dem Abflug die Mitnahme verweigert, möglichst ausgeschlossen.<br />

3. Bereitstellung <strong>der</strong> Leistungen<br />

a. Die Flughafenlogistik ist so zu gestalten, dass Voranmeldefristen für behin<strong>der</strong>te Fluggäste<br />

im allgemeinen <strong>und</strong> Assistenzbedarfe im Beson<strong>der</strong>en möglichst gar nicht erfor<strong>der</strong>lich<br />

werden <strong>und</strong> wenn, dann nur für konkrete Leistungen aus zwingenden Gründen.<br />

b. Die von <strong>der</strong> Richtlinie zugelassenen Verzögerungszeiten bei <strong>der</strong> Nichteinhaltung <strong>der</strong><br />

dort nie<strong>der</strong>gelegten Voranmeldefristen dürfen nicht dazu führen, dass diese Verzögerungszeiten<br />

zur Regel werden.<br />

c. In Zielvereinbarungen o<strong>der</strong> Selbstverpflichtungen <strong>der</strong> Flughäfen sollen hierfür k<strong>und</strong>enfre<strong>und</strong>lichere<br />

Regelungen getroffen werden.<br />

d. Die Informationen über Assistenz- <strong>und</strong> technische Anfor<strong>der</strong>ungen müssen nicht nur an<br />

das Assistenzpersonal, son<strong>der</strong>n auch an mittelbar betroffene Dritte (z. B. Sicherheitspersonal,<br />

Verladepersonal) weitergegeben werden.<br />

e. Die Einrichtung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Richtlinie vorgesehenen Infrastruktur (z. B. spezieller Anlaufpunkt)<br />

darf nicht zum Ausschluss alternativer Assistenzformen (z. B. Hilfe direkt beim<br />

Check-In ohne Umweg über den Anlaufpunkt) führen.<br />

52


Fachkonferenz<br />

<strong>Barrierefreier</strong> <strong>Luftverkehr</strong> - <strong>Chancen</strong> <strong>und</strong> <strong>Nutzen</strong><br />

auf <strong>der</strong> ILA, 29. Mai 2008<br />

Ergebnis des Workshops III: Barrierefreie Servicekette im Flughafen Terminal<br />

Behin<strong>der</strong>te Menschen wollen nichts beson<strong>der</strong>es, sie erwarten eine gleichberechtigte Teilhabe in<br />

allen Lebensbereichen, also auch bei Flugreisen. Der Begriff "Servicekette" darf daher nicht so<br />

verstanden werden, dass man in einem nicht barrierefreien Flughafen Assistenz erhält, um sich<br />

durch den Terminal zu bewegen, die Formalitäten zu erledigen <strong>und</strong> ins Flugzeug zu gelangen.<br />

Vielmehr muss eine größtmögliche selbständige Nutzung des Flughafen durch alle Menschen<br />

sicher gestellt sein. Nur wenn eine Assistenz eines Mitarbeiters am Flughafen ausdrücklich<br />

angefor<strong>der</strong>t wird, sollte dieser auch am verabredeten Treffpunkt bereit stehen <strong>und</strong> die<br />

erfor<strong>der</strong>liche Unterstützung leisten. Das setzt voraus, dass die Mitarbeiter am Flughafen im<br />

Umgang mit behin<strong>der</strong>ten Menschen durch regelmäßige Schulungen sensibilisiert werden. Die<br />

Mitarbeiter müssen mit dem K<strong>und</strong>en einen respektvollen Umgang pflegen.<br />

Schulungen bildeten somit ein zentrales Thema dieses Workshops:<br />

Tatsächlich sind auf verschiedenen Flughäfen bereits Mitarbeiterschulungen im Umgang mit<br />

mobilitätseingeschränkten Menschen erfolgt. Kritik wurde aber dahingehend geäußert, dass<br />

behin<strong>der</strong>te Menschen bzw. ihre Verbände in die Erarbeitung <strong>der</strong> Schulungskonzepte zum Teil<br />

nicht einbezogen wurden.<br />

Die For<strong>der</strong>ung zu Schulungen lautet daher:<br />

- Schulungskonzepte müssen gemeinsam von Vertretern <strong>der</strong> Flughäfen, <strong>der</strong><br />

Fluggesellschaften, <strong>der</strong> B<strong>und</strong>espolizei <strong>und</strong> des Sicherheitspersonals, ggf. weiterer<br />

Dienstleister am Flughafen <strong>und</strong> mit den Verbänden behin<strong>der</strong>ter Menschen erarbeitet werden.<br />

Hier muss beachtet werden, dass im Umgang mit allen mobilitätseingeschränkten Personen,<br />

also auch Menschen mit Hörbehin<strong>der</strong>ungen, Sehbehin<strong>der</strong>ungen, mit<br />

Kommunikationseinschränkungen u. s. w. geschult wird.<br />

- Schulungskonzepte müssen b<strong>und</strong>eseinheitlich sein. Die Passagiere müssen sich b<strong>und</strong>esweit<br />

auf gleiche Standards einstellen können.<br />

- Die Schulungen müssen je nach Aufgabengebiet <strong>der</strong> Mitarbeiter unterschiedlich intensiv sein.<br />

- Der Mensch muss im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> stehen – daher werden Schulungen über CD's abgelehnt.<br />

- Schulungen müssen auch den Umgang mit Hilfsmitteln, insbeson<strong>der</strong>e auch technische Details<br />

bei Elektrorollstühlen <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Batterien sowie sicheres Verladen einschließen; Schäden an<br />

Hilfsmitteln bedeuten für den Inhaber erhebliche Einschränkungen<br />

53


Assistenz<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sollten Flughafengebäude <strong>und</strong> Flugzeuge so gestaltet sein, dass sie von allen<br />

Menschen selbständig genutzt werden können. Dennoch wird es sich nicht vermeiden lassen,<br />

dass am Flughafen <strong>und</strong> im Flugzeug auch Assistenz benötigt wird.<br />

Auf diese Assistenz besteht nach <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen<br />

Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behin<strong>der</strong>ten Flugreisenden<br />

<strong>und</strong> Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität auch ein Recht.<br />

Die Servicekette beginnt in <strong>der</strong> Regel bereits bei <strong>der</strong> Buchung. Egal auf welchem Wege die<br />

Buchung erfolgt, muss die Anmeldung von Assistenzbedarf bereits hier ermöglicht <strong>und</strong> an den<br />

entsprechenden Dienstleister im Flughafen kommuniziert werden.<br />

Wünschenswert wäre, wenn man auch am Flughafen über Rufsäulen spontan um Hilfe bitten<br />

kann. Diese Rufsäulen müssten aber auch von blinden <strong>und</strong> sehbehin<strong>der</strong>ten Menschen<br />

gef<strong>und</strong>en (Leitsystem) <strong>und</strong> genutzt werden können. Für Menschen mit Hörbehin<strong>der</strong>ungen sollte<br />

eine Induktionsschleife <strong>und</strong> eine Kommunikation via Gebärdenspracheermöglicht werden.<br />

Flughafengebäude<br />

Alle Punkte, die einen Flughafen barrierefrei werden lassen, können an dieser Stelle nicht<br />

genannt werden.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist anzumerken, dass Flughafenbauplanungen lange Vorlaufzeiten haben. Um<br />

Zeit <strong>und</strong> Kosten zu sparen, sollten neben <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> einschlägigen Bauvorschriften<br />

<strong>und</strong> DIN-Normen in die Planungen die Verbände behin<strong>der</strong>ter Menschen einbezogen werden.<br />

Sie können Tipps geben, damit nicht allen Regelungen zum Trotz ein Bauwerk entsteht, dass<br />

zwar auf den ersten Blick barrierefrei erscheint, dann aber im Sicherheitsbereich beispielweise<br />

keine Toiletten für Rollstuhlfahrer aufweist.<br />

Von beson<strong>der</strong>er Bedeutung sind:<br />

- gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

- gut ausgeschil<strong>der</strong>te Behin<strong>der</strong>tenparkplätze <strong>und</strong> von dort kurze Wege ins Terminal<br />

- Treffpunkte, ggf. mit Rufsäulen<br />

- stufenlose Erreichbarkeit<br />

- kontrastreiche Gestaltung<br />

- gute kontrastreiche Ausschil<strong>der</strong>ung mit Schrift <strong>und</strong> Piktogrammen<br />

- Blindenleitsystem<br />

- abgesenkte Counter mit Sitzmöglichkeit, die auch mit Menschen im Rollstuhl <strong>und</strong><br />

kleinwüchsigen Menschen Blickkontakt ermöglichen<br />

- Rollstuhltoiletten nicht nur im Abfertigungs- son<strong>der</strong>n auch im Sicherheitsbereich<br />

- Einsatz technischer Hilfen (z. B. Bus mit Hebeplattform o<strong>der</strong> Treppenraupe) beim Boarding<br />

von Passagieren im Rollstuhl<br />

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Fazit:<br />

Mehr als 100 Vertreter von Flughäfen, Fluggesellschaften <strong>und</strong> Hersteller sowie von Verbänden<br />

behin<strong>der</strong>ter Menschen haben auf <strong>der</strong> Fachkonferenz "<strong>Barrierefreier</strong> <strong>Luftverkehr</strong> – <strong>Chancen</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Nutzen</strong>" die Gelegenheit genutzt, gemeinsam die Anfor<strong>der</strong>ungen an Barrierefreiheit im<br />

<strong>Luftverkehr</strong> zu diskutieren. Thematisiert wurde die gesamte Reisekette: von <strong>der</strong> Buchung, über<br />

Dienstleistungen am Flughafen, Gepäcklogistik, Boarding, Flugzeugaufenthalt bis hin zum<br />

Auschecken.<br />

Hervorzuheben ist, dass hier Menschen zusammen kamen, die sonst in <strong>der</strong> beruflichen Praxis<br />

selten aufeinan<strong>der</strong> treffen.<br />

Wir haben im Verlauf <strong>der</strong> Konferenz zwar die bestehenden Probleme nicht gelöst, sie aber<br />

benannt <strong>und</strong> über Lösungsmöglichkeiten nachgedacht.<br />

Damit die Fachkonferenz nachhaltig wirkt, beabsichtigt die Beauftragte <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esregierung für<br />

die Belange behin<strong>der</strong>ter Menschen, den hier begonnenen Dialog im Rahmen kleinerer<br />

R<strong>und</strong>tischgespräche fortzusetzen. Hier setzt sie auf das Instrument <strong>der</strong> Zielvereinbarung nach<br />

dem Gesetz zur Gleichstellung behin<strong>der</strong>ter Menschen (BGG) <strong>und</strong> for<strong>der</strong>t alle am <strong>Luftverkehr</strong><br />

beteiligten auf, die Chance <strong>der</strong> sich daraus ergebenden Perspektiven zu nutzen.<br />

Vielleicht haben wir die Chance, im Rahmen <strong>der</strong> ILA 2010 über die bis dahin erzielten Erfolge<br />

zu berichten.<br />

Wir sollten also keine Zeit verlieren…<br />

55


Herausgegeben von <strong>der</strong><br />

Beauftragten <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esregierung<br />

für die Belange behin<strong>der</strong>ter Menschen<br />

Mauerstr. 53<br />

10117 Berlin<br />

Telefon: 030 18 527 2944<br />

Fax: 030 18 527 1871<br />

E-Mail: info@behin<strong>der</strong>tenbeauftragte.de<br />

Internet: www.behin<strong>der</strong>tenbeauftragte.de<br />

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