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Presseerklärung - Toto-Lotto Niedersachsen GmbH

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<strong>Presseerklärung</strong><br />

<strong>Lotto</strong> <strong>Niedersachsen</strong> erwirkt einstweilige Verfügung gegen<br />

den Gewerblichen Spielvermittler Jaxx <strong>GmbH</strong><br />

Auf Antrag von <strong>Lotto</strong> <strong>Niedersachsen</strong> hat das Landgericht Hannover<br />

am<br />

07. August 2007 eine einstweilige Verfügung gegen den Gewerblichen<br />

Spielvermittler Jaxx <strong>GmbH</strong> erlassen. Die Firma Jaxx <strong>GmbH</strong> hat in ca.<br />

10.000 Schlecker Märkten in Deutschland ein „neues <strong>Lotto</strong> Angebot“<br />

in den Markt gebracht, wonach vorgefertigte <strong>Lotto</strong>scheine,<br />

sogenannte Quicktipps, aber auch Anteile an Spielgemeinschaften<br />

angeboten werden. Diese Angebote liegen derzeit z.T. preislich<br />

deutlich über den entsprechenden Angeboten normaler <strong>Lotto</strong> Verkaufsstellen.<br />

Das Landgericht Hannover ist der Auffassung, dass die Aussagen<br />

wie<br />

“Einfach an der Kasse abgeben, sichere Gewinnübertragung durch<br />

Ihre Bank-Karte!“ und „Alle Ihre Gewinne werden automatisch auf<br />

Ihr Konto überwiesen! Bereits bei dem Bezahlvorgang haben Sie<br />

uns Ihre<br />

Kontodaten mitgeteilt, so dass wir Ihnen eine 100 %ig sichere<br />

Gewinnauszahlung unter Aufsicht unseres Treuhänders zusichern<br />

können“ zu unterlassen seien. Tatsächlich muss nämlich ein Spielteilnehmer<br />

bei<br />

einem Gewinnanspruch von über 10.000 selber die Initiative ergreifen<br />

und sich an die Firma Jaxx wenden. Verschwiegen werde<br />

,


Seite 2<br />

ebenfalls, dass in den Teilnahmebedingungen ein Kunde nicht in<br />

den Genuss eines von ihm<br />

erworbenen Sachgewinnanspruches kommen kann, weil nach diesen<br />

Teilnahmebedingungen die Sachgewinne veräußert und die Erlöse<br />

an die Stiftung Deutscher Kinderkrebshilfe überwiesen werden.<br />

Daneben gibt es vier weitere Punkte, die nach Auffassung des Gerichts<br />

gegen Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz vor unlauterem<br />

Wettbewerb verstoßen und deshalb ebenfalls gerügt wurden.<br />

<strong>Lotto</strong> <strong>Niedersachsen</strong> hat der Jaxx <strong>GmbH</strong> eine Frist von 2 Wochen<br />

eingeräumt, um die einstweilige Verfügung in den Verbrauchermärkten<br />

von Schlecker umzusetzen.<br />

Hannover, den 10. August 2007<br />

Dr. Rolf Stypmann Dr. Christiane v. Richthofen<br />

Bei Rückfragen erreichen Sie Herrn Asmus Weber aus der Presseabteilung<br />

unter 0171 312 20 28

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