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PDF-Version - Regierung von Oberfranken - Bayern

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Medienmitteilung<br />

Nr. 125/2011<br />

Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk - <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Oberfranken</strong><br />

-Gewerbeaufsichtsamt- informiert<br />

Der leichtsinnige Umgang mit Silvesterfeuerwerk führt immer wieder<br />

zu schweren Unfällen. Bei unsachgemäßem Umgang bergen Raketen,<br />

Batteriefeuerwerke und Kanonenschläge ein enormes Unfall- und<br />

Brandrisiko. Das Gewerbeaufsichtsamt der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Oberfranken</strong><br />

weist auf folgende grundlegende Sicherheitsregeln hin:<br />

Nur Feuerwerkskörper mit gültiger BAM-Kennzeichnung (Bundesanstalt<br />

für Materialforschung und -prüfung) oder gültiger CE-Kennzeichnung<br />

erwerben<br />

Keine Feuerwerkskörper selbst herstellen<br />

Feuerwerkskörper nicht in der Nähe <strong>von</strong> Öfen und Heizkörpern aufbewahren<br />

Feuerwerkskörper niemals in Taschen <strong>von</strong> Kleidungsstücken aufbewahren<br />

Gebrauchsanweisung für Feuerwerkskörper rechtzeitig lesen, nicht<br />

erst in der Hektik und Feierlaune um Mitternacht<br />

Feuerwerkskörper grundsätzlich nur nach Gebrauchsanweisung<br />

verwenden<br />

Feuerwerkskörper niemals in Menschenmengen verwenden<br />

Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur, Feuerwerkskörper<br />

der Kategorie 1 sollen nur im Freien verwendet werden<br />

Bayreuth,<br />

27.12.2011<br />

Pressebeauftragte<br />

Dr. Corinna Boerner<br />

Telefon 0921 604-1229<br />

oder 0921 604-1318<br />

Telefax 0921 604-1258<br />

presse@reg-ofr.bayern.de<br />

www.reg-ofr.bayern.de<br />

Ludwigstraße 20<br />

95444 Bayreuth


- 2 -<br />

Beim Anzünden beachten: Bewegungsrichtung des Streichholzes vom<br />

Körper weg<br />

Nach Anzünden eines Feuerwerkskörpers Sicherheitsabstand nehmen,<br />

nicht in den Händen halten<br />

Keine Feuerwerkskörper zusammenbündeln oder gemeinsam zünden<br />

Wenn Feuerwerkskörper versagen oder nicht zünden, nicht nachkontrollieren<br />

oder sofort nachzünden. Besser nach längerer Zeit mit Wasser<br />

übergießen, um unkontrollierte Zündung zu verhindern<br />

Bei Brandverletzungen sofort mit kaltem Wasser oder Schnee kühlen!<br />

Notfalls sofort einen Arzt verständigen oder aufsuchen.<br />

Bei Raketen ist zusätzlich zu beachten:<br />

Möglichst nicht in der Nähe <strong>von</strong> Hochhäusern verwenden.<br />

Windrichtung beachten!<br />

Holzstab in schmale Leerkörper (z.B. leere Flasche) stellen.<br />

Auf Sicherheitsabstand achten.<br />

Feuerwerkskörper der Kategorie 2, wie Böller, Frösche, Schwärmer, Vulkane,<br />

Raketen, Sonnen und Fontänen dürfen nur <strong>von</strong> Personen ab 18 Jahre<br />

erworben und abgebrannt werden. Das Abbrennen ist nur an Silvester und<br />

Neujahr gestattet. Die weniger gefährlichen Gegenstände der Kategorie 1<br />

wie Tischfeuerwerke, Wunderkerzen oder Knallbonbons dürfen dagegen<br />

ganzjährig benutzt aber nur an Personen ab 12 Jahre abgegeben werden.<br />

Dennoch gilt es daran zu denken: Feuerwerkskörper sind keine Spielzeuge.<br />

Schon deshalb gehören sie nicht in Kinderhände.<br />

Der Handel muss strikt die gesetzlichen Vorgaben für den Verkauf <strong>von</strong><br />

Feuerwerkskörpern einhalten. So ist der Verkauf heuer nur in der Zeit vom<br />

29. bis zum 31. Dezember zugelassen. Ebenfalls vorgeschrieben ist, wie<br />

und in welcher Menge Böller und Raketen im Verkaufsraum angeboten<br />

werden dürfen.<br />

Bereits vor den Verkaufstagen überprüft das Gewerbeaufsichtsamt die Lager<br />

des Handels hinsichtlich der Einhaltung der Lagerbestimmungen.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie bei der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Oberfranken</strong><br />

-Gewerbeaufsichtsamt- <strong>von</strong> Walter Liebl, Tel: 09561/7419-149.

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