PDF-Version - Regierung von Oberfranken - Bayern
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Medienmitteilung<br />
Nr. 125/2011<br />
Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk - <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Oberfranken</strong><br />
-Gewerbeaufsichtsamt- informiert<br />
Der leichtsinnige Umgang mit Silvesterfeuerwerk führt immer wieder<br />
zu schweren Unfällen. Bei unsachgemäßem Umgang bergen Raketen,<br />
Batteriefeuerwerke und Kanonenschläge ein enormes Unfall- und<br />
Brandrisiko. Das Gewerbeaufsichtsamt der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Oberfranken</strong><br />
weist auf folgende grundlegende Sicherheitsregeln hin:<br />
Nur Feuerwerkskörper mit gültiger BAM-Kennzeichnung (Bundesanstalt<br />
für Materialforschung und -prüfung) oder gültiger CE-Kennzeichnung<br />
erwerben<br />
Keine Feuerwerkskörper selbst herstellen<br />
Feuerwerkskörper nicht in der Nähe <strong>von</strong> Öfen und Heizkörpern aufbewahren<br />
Feuerwerkskörper niemals in Taschen <strong>von</strong> Kleidungsstücken aufbewahren<br />
Gebrauchsanweisung für Feuerwerkskörper rechtzeitig lesen, nicht<br />
erst in der Hektik und Feierlaune um Mitternacht<br />
Feuerwerkskörper grundsätzlich nur nach Gebrauchsanweisung<br />
verwenden<br />
Feuerwerkskörper niemals in Menschenmengen verwenden<br />
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur, Feuerwerkskörper<br />
der Kategorie 1 sollen nur im Freien verwendet werden<br />
Bayreuth,<br />
27.12.2011<br />
Pressebeauftragte<br />
Dr. Corinna Boerner<br />
Telefon 0921 604-1229<br />
oder 0921 604-1318<br />
Telefax 0921 604-1258<br />
presse@reg-ofr.bayern.de<br />
www.reg-ofr.bayern.de<br />
Ludwigstraße 20<br />
95444 Bayreuth
- 2 -<br />
Beim Anzünden beachten: Bewegungsrichtung des Streichholzes vom<br />
Körper weg<br />
Nach Anzünden eines Feuerwerkskörpers Sicherheitsabstand nehmen,<br />
nicht in den Händen halten<br />
Keine Feuerwerkskörper zusammenbündeln oder gemeinsam zünden<br />
Wenn Feuerwerkskörper versagen oder nicht zünden, nicht nachkontrollieren<br />
oder sofort nachzünden. Besser nach längerer Zeit mit Wasser<br />
übergießen, um unkontrollierte Zündung zu verhindern<br />
Bei Brandverletzungen sofort mit kaltem Wasser oder Schnee kühlen!<br />
Notfalls sofort einen Arzt verständigen oder aufsuchen.<br />
Bei Raketen ist zusätzlich zu beachten:<br />
Möglichst nicht in der Nähe <strong>von</strong> Hochhäusern verwenden.<br />
Windrichtung beachten!<br />
Holzstab in schmale Leerkörper (z.B. leere Flasche) stellen.<br />
Auf Sicherheitsabstand achten.<br />
Feuerwerkskörper der Kategorie 2, wie Böller, Frösche, Schwärmer, Vulkane,<br />
Raketen, Sonnen und Fontänen dürfen nur <strong>von</strong> Personen ab 18 Jahre<br />
erworben und abgebrannt werden. Das Abbrennen ist nur an Silvester und<br />
Neujahr gestattet. Die weniger gefährlichen Gegenstände der Kategorie 1<br />
wie Tischfeuerwerke, Wunderkerzen oder Knallbonbons dürfen dagegen<br />
ganzjährig benutzt aber nur an Personen ab 12 Jahre abgegeben werden.<br />
Dennoch gilt es daran zu denken: Feuerwerkskörper sind keine Spielzeuge.<br />
Schon deshalb gehören sie nicht in Kinderhände.<br />
Der Handel muss strikt die gesetzlichen Vorgaben für den Verkauf <strong>von</strong><br />
Feuerwerkskörpern einhalten. So ist der Verkauf heuer nur in der Zeit vom<br />
29. bis zum 31. Dezember zugelassen. Ebenfalls vorgeschrieben ist, wie<br />
und in welcher Menge Böller und Raketen im Verkaufsraum angeboten<br />
werden dürfen.<br />
Bereits vor den Verkaufstagen überprüft das Gewerbeaufsichtsamt die Lager<br />
des Handels hinsichtlich der Einhaltung der Lagerbestimmungen.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie bei der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Oberfranken</strong><br />
-Gewerbeaufsichtsamt- <strong>von</strong> Walter Liebl, Tel: 09561/7419-149.