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Auftrag zur Lieferung elektrischer Energie durch ... - Stadtwerke Soest

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5. Lieferbeginn, Vertragsschluss<br />

Gewünschter Lieferbeginn: sofort zum 01. _________________ (Monat) _______________ (Jahr)<br />

Das Vertragsverhältnis kommt <strong>durch</strong> die Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Nach Zustandekommen<br />

des Vertrages teilt der Lieferant dem Kunden den endgültigen Lieferbeginn mit, der vom gewünschten Lieferbeginn abweichen kann.<br />

6. Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Der Kunde wird über die Anpassung von Steuern und Abgaben spätestens mit Rechnungsstellung informiert. Die Mitteilung von Preisanpassungen erfolgt<br />

ausschließlich in Textform. Im Übrigen gilt diesbezüglich und grundsätzlich für diesen Vertrag die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) in der<br />

jeweils gültigen Fassung.<br />

Um Ihren Jahresverbrauch zu berechnen, benötigt die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Soest</strong> GmbH zum 31. Dezember Ihren aktuellen Zählerstand. Dafür erhalten Sie von der<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Soest</strong> GmbH rechtzeitig eine Erinnerungs-Mail. Sie tragen Ihren jeweiligen Zählerstand in Ihrem persönlichen Zugangsbereich ein. Sollten Sie<br />

Ihren Zählerstand nicht mitteilen, wird er von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Soest</strong> GmbH auf Basis der Mitteilung des Netzbetreibers und des Vorjahresverbrauchs geschätzt.<br />

Zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung<br />

unter anderem Anschriftendaten einfließen.<br />

7. Vollmacht<br />

Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten zum Abschluss von Verträgen im Namen des Kunden mit dem jeweils zuständigen Netzbetreiber <strong>zur</strong> Regelung<br />

der physikalischen Anbindung der Entnahmestellen des Kunden an das Netz des Netzbetreibers und der sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten<br />

(Netzanschluss und Anschlussnutzung). Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten auch <strong>zur</strong> Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang<br />

mit dem Wechsel des <strong>Energie</strong>versorgers erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages.<br />

Zusätzlich bevollmächtigt der Kunde den Lieferanten <strong>zur</strong> Kündigung bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs und/oder der<br />

Messung sowie zum Neuabschluss derselben.<br />

Insoweit ist der Lieferant von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

8. Lastschriftermächtigung<br />

Der nachstehend genannte Kontoinhaber ermächtigt den Lieferanten widerruflich, Rechnungs- und Abschlagsbeträge aus diesem Vertragsverhältnis von<br />

seinem nachfolgend genannten Girokonto im Lastschrifteinzugsverfahren abzubuchen. Der Kunde hat der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Soest</strong> GmbH anfallende Bankkosten<br />

für Rücklastschriften zu erstatten.<br />

______________________________ ______________________________ ______________________________<br />

Kontonummer Bankleitzahl Kreditinstitut<br />

Kontoinhaber:<br />

_______________________/______________________/________________________________________<br />

Vorname Name Unterschrift des Kontoinhabers<br />

9. Widerrufsbelehrung<br />

Kommt dieser Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zustande, gilt nachfolgende<br />

Widerrufsbelehrung:<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist<br />

beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden <strong>Lieferung</strong><br />

gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 §<br />

2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung<br />

mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Soest</strong> GmbH, Aldegreverwall 12, 59494 <strong>Soest</strong>.<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen <strong>zur</strong>ückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)<br />

herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand <strong>zur</strong>ückgewähren,<br />

müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen <strong>zur</strong> Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt<br />

werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />

10. Anlagen<br />

- Ende der Widerrufsbelehrung -<br />

Bestandteil dieses Vertrages ist die beigefügte bzw. Ihnen mit dem Bestätigungsschreiben übersandte Anlage:<br />

- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz<br />

(StromGVV)<br />

11. <strong>Auftrag</strong>serteilung<br />

Mit meiner Unterschrift erteile ich oben stehenden <strong>Auftrag</strong>:<br />

______________________________ ______________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift des Kunden<br />

Stand: 01.02.2012 Sondervertrag <strong>zur</strong> <strong>Lieferung</strong> von Elektrizität (HELLWEG STROM)<br />

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