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Krankheitswert aus Sicht des Rheumatologen in Bezug auf

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Invalidität (Art. 8 ATSG)<br />

Invalidität ist e<strong>in</strong> juristischer und ke<strong>in</strong> mediz<strong>in</strong>ischer Begriff.<br />

Das Vorliegen e<strong>in</strong>er Invalidität ist e<strong>in</strong>e grundsätzliche Vor<strong>aus</strong>setzung,<br />

damit z.B. Leistungen der Invalidenversicherung <strong>aus</strong>gerichtet werden können.<br />

Die Invalidität bei Erwachsenen ist wie folgt def<strong>in</strong>iert:<br />

Invalidität ist die vor<strong>aus</strong>sichtlich bleibende oder länger dauernde ganze oder<br />

teilweise Erwerbsunfähigkeit. Die Invalidität kann Folge von Geburtsgebrechen,<br />

Krankheit oder Unfall se<strong>in</strong>.<br />

Bei der Invalidität geht es also um e<strong>in</strong>en vor<strong>aus</strong>sichtlich länger dauernden<br />

wirtschaftlichen Verlust (Erwerbs<strong>aus</strong>fall), der von e<strong>in</strong>em Gesundheitsschaden<br />

trotz zumutbarer Therapie und E<strong>in</strong>gliederung k<strong>aus</strong>al verursacht wird.

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