Krankheitswert aus Sicht des Rheumatologen in Bezug auf
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Invalidität (Art. 8 ATSG)<br />
Invalidität ist e<strong>in</strong> juristischer und ke<strong>in</strong> mediz<strong>in</strong>ischer Begriff.<br />
Das Vorliegen e<strong>in</strong>er Invalidität ist e<strong>in</strong>e grundsätzliche Vor<strong>aus</strong>setzung,<br />
damit z.B. Leistungen der Invalidenversicherung <strong>aus</strong>gerichtet werden können.<br />
Die Invalidität bei Erwachsenen ist wie folgt def<strong>in</strong>iert:<br />
Invalidität ist die vor<strong>aus</strong>sichtlich bleibende oder länger dauernde ganze oder<br />
teilweise Erwerbsunfähigkeit. Die Invalidität kann Folge von Geburtsgebrechen,<br />
Krankheit oder Unfall se<strong>in</strong>.<br />
Bei der Invalidität geht es also um e<strong>in</strong>en vor<strong>aus</strong>sichtlich länger dauernden<br />
wirtschaftlichen Verlust (Erwerbs<strong>aus</strong>fall), der von e<strong>in</strong>em Gesundheitsschaden<br />
trotz zumutbarer Therapie und E<strong>in</strong>gliederung k<strong>aus</strong>al verursacht wird.