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Behandlungsvereinbarung - Integrierte Psychiatrie Winterthur ...

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Zwischen<br />

{Vorname, Name, Geb.-Datum}<br />

{Strasse, PLZ, Ort, Telefon}<br />

<strong>Behandlungsvereinbarung</strong><br />

vom {Datum heute}<br />

und der Klinik Schlosstal ipw, Wieshofstrasse 102 Postfach 144 in 8408 <strong>Winterthur</strong><br />

Die <strong>Behandlungsvereinbarung</strong> soll dazu dienen, dass Patienten, die bereits Erfahrungen<br />

mit einer Behandlung in der psychiatrischen Klinik haben, ihre Erfahrungen dazu nutzen,<br />

einen zukünftigen Klinikaufenthalt ihren Bedürfnissen entsprechend zu planen. Für die<br />

Mitarbeiter der Klinik ist es sehr hilfreich, wenn sie auf ein gemeinsam vorab besprochenes<br />

Konzept zur individuellen Behandlung zurückgreifen können. Eine <strong>Behandlungsvereinbarung</strong><br />

wird das gegenseitige Vertrauen fördern und kann dazu beitragen, dass die<br />

Aufenthaltsdauer verkürzt und vielleicht auf Zwangsbehandlungen ganz verzichtet werden<br />

kann.<br />

Die ipw ist ihrem Leitbild verpflichtet. Der Schutz, die Erhaltung und Förderung des einzelnen<br />

Menschen als Person hat oberste Priorität für unsere Arbeit. Wir streben eine<br />

ganzheitliche Behandlung und Betreuung unserer PatientInnen an. Sie ist geprägt von<br />

Wertschätzung, gegenseitigem Respekt und Transparenz. Im Rahmen unserer Behandlungsmöglichkeiten<br />

verfolgen wir das Ziel, die Lebensqualität unserer PatientInnen zu<br />

verbessern oder zu erhalten. Der persönliche Handlungs- und Entwicklungsspielraum soll<br />

möglichst vergrössert werden. Wir beziehen PatientInnen in Entscheide mit ein. Mit ihrer<br />

Zustimmung werden auch Angehörige und/oder Bezugspersonen in den Entscheidungs-<br />

oder Behandlungsprozess mit einbezogen. (Zitat)<br />

Im Patientinnen- und Patientengesetz 1 sind die Rechte und Pflichten von Patienten umfassend<br />

und dem heutigen Verständnis entsprechend geregelt. Das Selbstbestimmungsrecht<br />

der Patienten hat darin einen hohen Stellenwert. Jeder Patient hat Anspruch auf<br />

verständliche Aufklärung und Information zu den vorgesehenen Untersuchungen und<br />

Behandlungen. Urteilsfähige Patienten dürfen nur mit ihrer Einwilligung behandelt werden.<br />

Im Gesetz ist auch geregelt, wie zu verfahren ist, wenn ein Patient nicht mehr urteilsfähig<br />

ist und/oder unter welchen Bedingungen Zwangsmassnahmen in der Behandlung<br />

ergriffen werden dürfen. Das Durchführen von Zwangsmassnahmen stellt nicht nur<br />

für<br />

1 Patientinnen- und Patientengesetz des Kantons Zürich vom 5.4.2004; ergänzend dazu die Weisung zum Patientinnen- und Patien-<br />

tengesetz der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich vom 17.10.2004 sowie die Broschüre der Gesundheitsdirektion "Meine Rechte und<br />

Pflichten, Informationen zum Spitalaufenthalt". Auf Wunsch sind diese Texte auf jeder Station der Klinik Schlosstal erhältlich.<br />

BHV ipw<br />

1


Patienten, sondern auch für die Mitarbeiter der ipw eine besondere Belastungssituation<br />

dar, die nach Möglichkeit verhindert werden soll.<br />

Die <strong>Behandlungsvereinbarung</strong> hat zum Ziel, eine zukünftige Behandlung in der Klinik und<br />

das Vorgehen in einer Krisensituation so gut wie möglich festzulegen. Dabei spielen die<br />

Wünsche des Patienten die entscheidende Rolle. Sie werden, soweit es die Möglichkeiten<br />

der Klinik zulassen, berücksichtigt. Die <strong>Behandlungsvereinbarung</strong> fördert den partnerschaftlichen<br />

Umgang von <strong>Psychiatrie</strong>-Erfahrenen und professionellen Helfern. Sie setzt<br />

das gegenseitige Akzeptieren voraus und sie schafft Achtung und Respekt im Umgang<br />

miteinander.<br />

Die <strong>Behandlungsvereinbarung</strong> bringt eine gegenseitige Verpflichtung zum Ausdruck. Sie<br />

ist aber kein rechtlich einklagbarer Vertrag. Sämtliche gesetzliche Regelungen bleiben<br />

unberührt und dem Patienten stehen alle Rechts- und Rekurswege offen.<br />

So individuell wie die Lebensgeschichte, die Krankheitssymptome und die bisherigen Behandlungserfahrungen<br />

des Patienten sind, so individuell sollen auch die gegenseitigen<br />

Vereinbarungen zur zukünftigen Behandlung in der Klinik sein. Die <strong>Behandlungsvereinbarung</strong><br />

soll in einer Zeit geschlossen werden, in der der Patient psychisch und sozial möglichst<br />

stabil ist. Es finden ein oder mehrere ausführliche Gespräche zur gegenseitigen Information<br />

statt, an dem der <strong>Psychiatrie</strong>-Erfahrene, eine von ihm benannte Vertrauensperson,<br />

eine Pflegefachkraft der Klinikstation und der in der Klinik zuständige Oberarzt teilnehmen.<br />

Die <strong>Behandlungsvereinbarung</strong> wird von allen Teilnehmern des Gespräches unterschrieben.<br />

1. Allgemeines<br />

1.1 Kriterien für den Eintritt:<br />

{hier wird jeweils individuell Text eingefügt}<br />

1.2 Ablauf/Organisation des Eintritts:<br />

1.3 Ziel/Dauer der stationären Behandlung:<br />

1.4 Kriterien für den Austritt:<br />

1.5 Vorgesehene unmittelbare Weiterbetreuung (CM, AH, Geps etc.)<br />

2. Behandlung in der Klinik<br />

1.2 Aufnahmesituation: (Braucht es spezielle Massnahmen, Personen, Umstände etc.)<br />

2.2 Behandlung (positive und negative Erfahrungen; Wünsche und Ablehnung von<br />

Massnahmen):<br />

BHV ipw<br />

2


2.3 Medikamente (Welche nutzen und auf welche sollte verzichtet werden?):<br />

2.4 Notfall/Zwang: (Was ist hilfreich in Krisensituationen, Anspannungen etc.)<br />

2.5 Sonstiges:<br />

Bitte Check-Liste beachten!<br />

(Sind alle relevanten Themen und Umstände besprochen und geregelt worden?)<br />

Diese Vereinbarung ist für beide Seiten verbindlich im Sinne einer Absichtserklärung. Bei den getroffenen<br />

Absprachen handelt es sich nicht um einen rechtlich einklagbaren Vertrag.<br />

<strong>Winterthur</strong>, den {Datum heute}<br />

Unterschriften:<br />

PatientIn Vertrauensperson Bereich Pflege Oberarzt<br />

BHV ipw<br />

3

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