Referat Monika Clalüna - Die Informationsstelle für Ausländerinnen
Referat Monika Clalüna - Die Informationsstelle für Ausländerinnen
Referat Monika Clalüna - Die Informationsstelle für Ausländerinnen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
werden. Eine Integrationsvereinbarung darf auch nicht „einseitig“ sein,<br />
den zu Integrierenden muss auch eine Zukunftsperspektive geboten werden.<br />
Zu bedenken ist sicherlich auch, dass damit leicht eine Ungleichbehandlung<br />
von verschiedenen „Kategorien“ von AusländerInnen entsteht, denn<br />
mit EU-Bürgern und EU-Bürgerinnen kann gar keine Vereinbarung getroffen<br />
werden, es würde der Personenfreizügigkeit widersprechen.<br />
2. 5 <strong>Die</strong> Situation der Lehrenden im Integrationsbereich<br />
Da mit dem neuen Ausländergesetz Integration quasi zur „Staatsaufgabe“<br />
erhoben wird, möchte ich schliesslich nochmals auf die Situation der Lehrenden<br />
eingehen, der Personen, die diese wichtige Aufgabe nun im<br />
Sprachbereich erfüllen sollen. Ihre Rahmenbedingungen sind oft nicht gut,<br />
sie haben meist keine festen Stellen, die Bezahlung ist bescheiden, sie<br />
haben nur sehr selten ordentliche Sozialleistungen, z. B. Beiträge an die 2.<br />
Säule und in ihrem Beruf wenig Perspektiven. Auch sind ihre Aus- und<br />
Weiterbildungsmöglichkeiten immer noch total ungenügend.<br />
Sie halten ihre Kurse im allgemeinen mit viel Engagement und Eigeninitiative,<br />
denn es fehlt an fertigen Materialien. Sie gehen auf die Bedürfnisse<br />
ihrer Teilnehmenden ein und tun ihr Möglichstes, ihnen das Leben im<br />
„neuen Land“ zu erklären und zu erleichtern. Mit ihrem teilnehmerorientierten<br />
Sprachunterricht leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Integration<br />
ihrer Lernenden. Sie tragen aber nicht die Verantwortung <strong>für</strong> die gesamte<br />
„Integrationsarbeit“ und insbesondere darf das Sprachenlernen nicht zur<br />
Prüfungsvorbereitung werden. <strong>Die</strong> Lehrenden dürfen auch nicht <strong>für</strong> Tests<br />
und zur Beurteilungen ihrer Teilnehmenden eingesetzt werden, wenn dies<br />
Konsequenzen im Aufenthaltsrecht hat. Denn der „doppelte“ Status des<br />
Lehrenden und Prüfenden belastet das Vertrauensverhältnis zwischen Lernenden<br />
und Lehrenden, das <strong>für</strong> einen erfolgreichen Unterricht unabdingbar<br />
ist. Er bringt die Unterrichtenden in einen Gewissenskonflikt, der es<br />
<strong>für</strong> sie nicht leicht macht, ihrer anspruchsvolle Aufgabe gerecht zu werden.<br />
Informationen zum Thema:<br />
www.spracheundintegration.info<br />
www.sprachenrechte.at<br />
www.daz-didaktik.de<br />
http://www.goethe.de/lhr/prj/daz/pro/Rahmencurriculum_online_final_Ve<br />
rsion5.pdf (Rahmencurriculum)<br />
www.eu-milestone.de (European Language Portfolio for Migrants)<br />
www.coe.int/lang/fr (Seite des Europarats)<br />
<strong>Monika</strong> <strong>Clalüna</strong><br />
Dozentin DaF, Dozentin in der Weiterbildungen DaF/DaZ, freie Lehrbuchautorin.<br />
Alt-Grossrätin Kanton Luzern, Mitglied der Verfassungskommission<br />
Kanton Luzern.<br />
6