Ausgabe 01/2012 - DMSG Saar Internetseite
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weise Zahlung hat der Mieter<br />
keinen Anspruch, wobei Teilzahlungen<br />
natürlich vereinbart<br />
werden können. Der Vermieter<br />
hat die weitere Sicherheit wie<br />
die „normale“ Kaution anzulegen.<br />
In jedem Fall muss die<br />
Rückbaukaution vom Vermögen<br />
des Vermieters getrennt<br />
angelegt werden. Die Erträge<br />
stehen dem Mieter zu, und<br />
erhöhen die Sicherheit, sofern<br />
nicht ausdrücklich etwas anderes<br />
vereinbart wurde.<br />
Vom Anspruch des Mieters auf<br />
Zustimmung zur Vornahme<br />
baulicher Veränderungen, die<br />
eine behindertengerechte Nutzung<br />
der Mietsache gewährleisten<br />
sollen, kann nicht – auch<br />
nicht im Rahmen einer Absprache<br />
der Vertragspartner – zum<br />
Nachteil des Mieters abgewichen<br />
werden.<br />
Bezuschussung von Umbaumaßnahmen<br />
1. Die Kreditanstalt für<br />
Wiederaufbau<br />
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau<br />
(KfW) gewährt Zuschüsse<br />
für die barrierereduzierte oder<br />
barrierefreie Anpassung des<br />
Wohnumfeldes. Damit möchte<br />
sie behinderten und älteren<br />
Informationen aus dem Landesverband<br />
12<br />
Menschen Unterstützung bei<br />
der Umgestaltung ihrer Wohnung<br />
von 1- und 2-Familienhäusern<br />
oder Eigentumswohnungen,<br />
sowie Mieter fördern.<br />
Förderfähig sind dabei u. a. der<br />
Einbau von Aufzügen, die Verbreiterung<br />
von Türen oder die<br />
Anpassung von Bädern.<br />
2. Wohnungsumbau mit Zuschuss<br />
der Rehabilitationsträger<br />
für Berufstätige<br />
Berufstätige mit einer Behinderung,<br />
denen das Aufsuchen ihres<br />
Arbeitsplatzes2 schwer fällt,<br />
weil die Wohnung noch nicht ihrer<br />
Behinderung angepasst ist,<br />
können beim Rentenversicherungsträger<br />
einen Antrag auf<br />
„Wohnungshilfe“ stellen. Die<br />
Maßnahme muss allerdings unmittelbar<br />
mit der Teilhabe am<br />
Arbeitsleben zusammenhängen<br />
(berufliche Rehabilitation).<br />
Die gemeinsamen Servicestellen<br />
der Rehabilitationsträger<br />
beraten u. a. Berufstätige umfassend,<br />
ermitteln den Kostenträger<br />
und leiten die Anträge<br />
an die zuständige Stelle weiter.<br />
Beamte, Freiberufler und<br />
Selbstständige wenden sich an<br />
das Integrationsamt.