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Ausgabe 01/2012 - DMSG Saar Internetseite

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weise Zahlung hat der Mieter<br />

keinen Anspruch, wobei Teilzahlungen<br />

natürlich vereinbart<br />

werden können. Der Vermieter<br />

hat die weitere Sicherheit wie<br />

die „normale“ Kaution anzulegen.<br />

In jedem Fall muss die<br />

Rückbaukaution vom Vermögen<br />

des Vermieters getrennt<br />

angelegt werden. Die Erträge<br />

stehen dem Mieter zu, und<br />

erhöhen die Sicherheit, sofern<br />

nicht ausdrücklich etwas anderes<br />

vereinbart wurde.<br />

Vom Anspruch des Mieters auf<br />

Zustimmung zur Vornahme<br />

baulicher Veränderungen, die<br />

eine behindertengerechte Nutzung<br />

der Mietsache gewährleisten<br />

sollen, kann nicht – auch<br />

nicht im Rahmen einer Absprache<br />

der Vertragspartner – zum<br />

Nachteil des Mieters abgewichen<br />

werden.<br />

Bezuschussung von Umbaumaßnahmen<br />

1. Die Kreditanstalt für<br />

Wiederaufbau<br />

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau<br />

(KfW) gewährt Zuschüsse<br />

für die barrierereduzierte oder<br />

barrierefreie Anpassung des<br />

Wohnumfeldes. Damit möchte<br />

sie behinderten und älteren<br />

Informationen aus dem Landesverband<br />

12<br />

Menschen Unterstützung bei<br />

der Umgestaltung ihrer Wohnung<br />

von 1- und 2-Familienhäusern<br />

oder Eigentumswohnungen,<br />

sowie Mieter fördern.<br />

Förderfähig sind dabei u. a. der<br />

Einbau von Aufzügen, die Verbreiterung<br />

von Türen oder die<br />

Anpassung von Bädern.<br />

2. Wohnungsumbau mit Zuschuss<br />

der Rehabilitationsträger<br />

für Berufstätige<br />

Berufstätige mit einer Behinderung,<br />

denen das Aufsuchen ihres<br />

Arbeitsplatzes2 schwer fällt,<br />

weil die Wohnung noch nicht ihrer<br />

Behinderung angepasst ist,<br />

können beim Rentenversicherungsträger<br />

einen Antrag auf<br />

„Wohnungshilfe“ stellen. Die<br />

Maßnahme muss allerdings unmittelbar<br />

mit der Teilhabe am<br />

Arbeitsleben zusammenhängen<br />

(berufliche Rehabilitation).<br />

Die gemeinsamen Servicestellen<br />

der Rehabilitationsträger<br />

beraten u. a. Berufstätige umfassend,<br />

ermitteln den Kostenträger<br />

und leiten die Anträge<br />

an die zuständige Stelle weiter.<br />

Beamte, Freiberufler und<br />

Selbstständige wenden sich an<br />

das Integrationsamt.

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