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Umweltbericht – FNP Bergkamen - in Kleve

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GRÜNPLAN UMWELTBERICHT <strong>–</strong> <strong>FNP</strong> KLEVE<br />

Neuaufstellung <strong>FNP</strong> - Vorentwurf | grünplan<br />

2012


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 2<br />

Auftraggeber:<br />

Projektleitung <strong>Umweltbericht</strong>:<br />

Sachstand: 15.08.2012<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

Stadt <strong>Kleve</strong><br />

Fachbereich 61 - Planen und Bauen<br />

Kavar<strong>in</strong>erstraße 20 - 22<br />

Dipl.-Ing. Markus Liesen<br />

Landschaftsarchitekt AKNW<br />

Willy-Brandt-Platz 4<br />

44135 Dortmund<br />

Tel. 02 31/52 90 21<br />

Fax 02 31/55 61 56<br />

liesen@gruenplan.org


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 3<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. EINLEITUNG 9<br />

1.1 Planungsanlass 9<br />

1.2 Lage und Kurzcharakteristik der Flächennutzungssituation 9<br />

1.3 Ziele und Inhalte des <strong>FNP</strong> 10<br />

1.4 Ergebnisse des Scop<strong>in</strong>g-Term<strong>in</strong>s 13<br />

1.5 Umweltrelevante Themenkomplexe im Zuge des<br />

Flächennutzungsplanverfahrens und des <strong>Umweltbericht</strong>es 15<br />

2. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN UND METHODISCHE<br />

VORGEHENSWEISE DER UMWELTPRÜFUNG 16<br />

2.1 Rechtliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen 16<br />

2.2 Methodische Vorgehensweise 20<br />

3. RELEVANTE ZIELE FÜR DEN UMWELTSCHUTZ 22<br />

3.1 BauGB 22<br />

3.2 Fachgesetze 24<br />

3.3 Regional- und Landschaftsplanung 28<br />

3.3.1 Regionalplan 29<br />

3.3.2 Landschaftsplan 32<br />

3.4 Informelle Instrumente 35<br />

3.4.1 Stadtentwicklungskonzept 35<br />

3.4.2 Radverkehrskonzept <strong>Kleve</strong> 37<br />

3.4.3 Flächenpool / Ökokonto der Stadt <strong>Kleve</strong> 39<br />

3.4.4 Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag 40<br />

3.4.5 Grenzüberschreitende Verflechtungsstudie „Rot 8“ 43<br />

3.4.6 Masterplan Grenzregio Nimwegen-<strong>Kleve</strong> 44<br />

4. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTBEZOGENE<br />

SCHUTZGÜTER 45<br />

4.1 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 45<br />

4.1.1 Schutzgebiete 45<br />

4.1.2 Biotopkartierung des LANUV 46<br />

4.1.3 Unzerschnittene Lebensräume 47<br />

4.1.4 Tiere 48<br />

4.1.5 Pflanzen 55<br />

4.2 Boden 62<br />

4.2.1 Böden und Geologie 62<br />

4.2.2 Geotope 62<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 4<br />

4.2.3 Oberflächenformen 65<br />

4.2.4 Bodentypen 65<br />

4.2.5 Schutzwürdige Böden 65<br />

4.2.6 Rohstoffvorkommen / Lagerstätten 67<br />

4.2.7 Altlastenverdachtsflächen 68<br />

4.3 Wasser 69<br />

4.3.1 Fließgewässer 69<br />

4.3.2 Stehende Gewässer 73<br />

4.3.3 Grundwasser 73<br />

4.3.4 Eignung für e<strong>in</strong>e dezentrale Versickerung von Niederschlagswasser 74<br />

4.4 Klima und Luft 74<br />

4.4.1 Allgeme<strong>in</strong>e Klimasituation 74<br />

4.4.2 Klimatope 74<br />

4.4.3 Klimawandel <strong>in</strong> NRW 78<br />

4.4.4 Lufthygiene 80<br />

4.5 Landschaft 82<br />

4.5.1 Landschaftsbild 82<br />

4.5.2 Freizeit und Erholung 83<br />

4.6 Mensch und menschliche Gesundheit 90<br />

4.6.1 Lärm 90<br />

4.6.2 Störfallgefährdung 95<br />

4.6.3 Abstandsbereiche um landwirtschaftliche Betriebe 95<br />

4.6.4 Hochwassergefährdung /-risiko 95<br />

4.7 Kultur- und Sachgüter 96<br />

4.7.1 Kulturgüter 96<br />

4.7.2 Sachgüter 98<br />

4.8 Wechselwirkungen 99<br />

5. STANDORTBEZOGENE BEWERTUNG DER ZU ERWARTENDEN<br />

ERHEBLICHEN AUSWIRKUNGEN AUF DIE SCHUTZGÜTER 102<br />

5.1 Leitl<strong>in</strong>ien der <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung 102<br />

5.1.1 Leitbild und allgeme<strong>in</strong>e Leitl<strong>in</strong>ien der Stadtentwicklung 102<br />

5.1.2 Handlungsfelder und Rückschlüsse für die Flächendiskussion 103<br />

5.2 Wohnbauflächen 107<br />

5.2.1 Bewertungsmethodik 107<br />

5.2.2 Prüfung von Alternativen 110<br />

5.2.3 Rücknahme von Wohnbauflächen 111<br />

5.2.4 Bewertung der Auswirkungen der Neuausweisungen auf die Schutzgüter 111<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 5<br />

5.3 Gewerbliche Bauflächen 115<br />

5.3.1 Darstellung von Gewerbeflächen 115<br />

5.3.2 Rücknahme von Gewerbeflächen 118<br />

5.4 Sondergebiete 118<br />

5.5 Flächen für den Geme<strong>in</strong>bedarf 119<br />

5.6 Gemischte Bauflächen 120<br />

5.7 Straßen 120<br />

5.8 Flächen für die Landwirtschaft / Wald und Grünflächen 121<br />

5.9 Darstellung von Flächen ohne erhebliche Umweltauswirkungen 125<br />

6. MÖGLICHKEITEN ZUR VERMEIDUNG UND ZUR VERMINDERUNG VON<br />

UMWELTAUSWIRKUNGEN UND ZUR KOMPENSATION VON<br />

EINGRIFFEN 126<br />

6.1 Biotopfunktion 126<br />

6.2 Flächengebrauch und -versiegelung 126<br />

6.3 Lufthygiene und Lärm 127<br />

6.4 Landschafts- / Ortsbild und Erholung 127<br />

6.5 Handhabung der E<strong>in</strong>griffsregelung 128<br />

6.5.1 Überschlägige E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichs-Bilanzierung 128<br />

6.5.2 Ziele künftiger Kompensationsmaßnahmen-Umsetzung 130<br />

7. GESAMTSTÄDTISCHE ZUSAMMENFASSENDE WERTUNG DER ZU<br />

ERWARTENDEN ERHEBLICHEN AUSWIRKUNGEN AUF DIE<br />

SCHUTZGÜTER 131<br />

7.1 Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter 131<br />

7.1.1 Pflanzen und Tiere, Biodiversität 131<br />

7.1.2 Boden 131<br />

7.1.3 Wasser 132<br />

7.1.4 Klima und Luft 132<br />

7.1.5 Landschaft 133<br />

7.1.6 Mensch und menschliche Gesundheit 133<br />

7.1.7 Kultur- und Sachgüter 134<br />

7.2 Ausgewählte Indikatoren zur Beurteilung des Flächenverbrauchs im<br />

S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er nachhaltigen Stadtentwicklung 135<br />

7.2.1 Entwicklung der Siedlungsfläche im Stadtgebiet 135<br />

7.2.2 Lage und Nutzung vorhandener Infrastruktur 136<br />

7.2.3 Berücksichtigung der Leitbilder und Ziele formeller und <strong>in</strong>formeller Pläne und<br />

Konzepte sowie Gesetze 136<br />

8. BESCHREIBUNG DER WICHTIGSTEN MERKMALE DER<br />

VERWENDETEN TECHNISCHEN VERFAHREN BEI DER<br />

UMWELTPRÜFUNG SOWIE HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN, DIE<br />

BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN AUFGETRETEN SIND 138<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 6<br />

8.1 Tiere 138<br />

8.2 Klima 138<br />

8.3 Mensch und menschliche Gesundheit 138<br />

9. GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER ERHEBLICHEN<br />

AUSWIRKUNGEN BEI DER DURCHFÜHRUNG DES<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLANS AUF DIE UMWELT (MONITORING) 139<br />

9.1 Maßnahmen der Stadt <strong>Kleve</strong> 139<br />

9.2 Maßnahmen der Fachbehörden 139<br />

10. ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG 141<br />

LITERATUR 142<br />

GESETZE UND RICHTLINIEN 142<br />

UMWELTDATEN UND -INFORMATIONEN, GUTACHTEN, PLANUNGEN 144<br />

KARTEN<br />

ANHANG<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 7<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abb. 1: Stadtgebiet <strong>Kleve</strong> (Quelle Post & Welters) 10<br />

Abb. 2: Ablaufschema e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>tegrierten Umweltprüfung (eigene Darstellung) 17<br />

Abb. 3: Landschaftsplan Reichswald 32<br />

Abb. 4: Landschaftsplan Gocher Heide 34<br />

Abb. 5: Verflechtungsstudie „Rot 8“: Landschaft und Schutzgebiete 43<br />

Abb. 6: Masterplan Grenzregio Nimwegen-<strong>Kleve</strong> 44<br />

Abb. 7: Unzerschnittene Lebensräume <strong>in</strong> <strong>Kleve</strong> 48<br />

Abb. 8: Schutzwürdige Böden 67<br />

Abb. 9: Oberirdischer Abbau nichtenergetischer Bodenschätze (l<strong>in</strong>ks Regionalplan <strong>–</strong><br />

GEP99, rechts Vorkommen von Sanden und Kiesen gem. Karte der<br />

schutzwürdigen Böden) 68<br />

Abb. 10: Gesamtbewertung Biologie 70<br />

Abb. 11: Chemischer Zustand 71<br />

Abb. 12: Gewässerstrukturgütekarte 72<br />

Abb. 13: Historische Parks <strong>in</strong> <strong>Kleve</strong> (Quelle: Klevischer Vere<strong>in</strong> für Kultur und<br />

Geschichte e.V.) 85<br />

Abb. 14: Typischen Grünflächen im Süden <strong>Kleve</strong>s 85<br />

Abb. 15: Freizeitwegenetz (Quelle: Radverkehrskonzept <strong>Kleve</strong>, 2010) 87<br />

Abb. 16: Reizvolle Landschaftsräume im Westen Materborns (l<strong>in</strong>ks) und der<br />

Kermisdahl (rechts) 88<br />

Abb. 17: Ergebnisse des Geräuschscreen<strong>in</strong>gs nach Emittentengruppen (oben Straße,<br />

unten Gewerbe/Industrie jeweils l<strong>in</strong>ks tags / rechts Konflikte nachts) 92<br />

Abb. 18: Lage der lärmbelasteten Straße 93<br />

Abb. 19: Überschwemmungsgefährdete Gebiete mit und ohne Deich (Quelle:<br />

Umweltdaten vor Ort / MKUNLV) 96<br />

Abb. 20: Zielbaum nach STEK <strong>Kleve</strong> 103<br />

Abb. 21: Räumliches Entwicklungskonzept nach STEK <strong>Kleve</strong> 107<br />

Abb. 22: Übersicht sämtlicher Flächenalternativen (Darstellung Post & Welters) 114<br />

Abb. 23: Poolfläche nördlich der Siemensstraße („Frankenhof“) 116<br />

Abb. 24: Die größten gewerblichen Reserveflächen (Darstellung Post & Welters) 117<br />

Abb. 25: SO-Darstellungen (orange) 119<br />

Abb. 26: Geme<strong>in</strong>bedarfsfläche <strong>–</strong> Reserve (p<strong>in</strong>k) 120<br />

Abb. 27: Umgehungsstraßen (gestrichelte L<strong>in</strong>ie) 121<br />

Abb. 28: Bestandsanpassungen Wald 122<br />

Abb. 29: Grünflächendarstellungen 123<br />

Abb. 30: Grünflächendarstellungen und -rücknahmen 124<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 8<br />

TABELLENVERZEICHNIS<br />

Tab. 1: Umweltbelange im BauGB 23<br />

Tab. 2: Ziele und allgeme<strong>in</strong>e Grundsätze für die Schutzgüter 25<br />

Tab. 3: Bedeutsame und landesbedeutsame Kulturlandschaftsbereiche <strong>in</strong> <strong>Kleve</strong> 42<br />

Tab. 4: Planungsrelevante Arten für die Messtischblätter 4102, 4103, 4202, 4203 50<br />

Tab. 5: Flächenanteile der Biotoptypen und Nutzungen der Stadt <strong>Kleve</strong> im<br />

Außenbereich (Quelle: LANGE; Stand 2002) 56<br />

Tab. 6: Geotope (Auflistung nach LANGE, 2002) 63<br />

Tab. 7: Prognostizierte Klimaveränderungen für die Großlandschaft Niederrhe<strong>in</strong> 79<br />

Tab. 8: Auszug aus dem Emissionskataster NRW 2008 80<br />

Tab. 9: Empf<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber Lärmimmissionen 91<br />

Tab. 10: Meistbefahrene Straßen <strong>in</strong> <strong>Kleve</strong> 94<br />

Tab. 11: Lärmbelastete Bereiche <strong>in</strong> <strong>Kleve</strong> 94<br />

Tab. 12: Bedeutsame und landesbedeutsame Kulturlandschaftsbereiche <strong>in</strong> <strong>Kleve</strong> 97<br />

Tab. 13: Handlungsfelder und Maßnahmenempfehlungen des STEK <strong>Kleve</strong> 103<br />

Tab. 14: Bewertungskriterien zur E<strong>in</strong>schätzung der schutzgutbezogenen<br />

Konflikt<strong>in</strong>tensität <strong>in</strong> Bezug auf e<strong>in</strong>e bauliche Nutzung 108<br />

Tab. 15: Beurteilung der Standorteignung anhand der Konfliktdichte 109<br />

Tab. 16: Untersuchte und ausgeschlossene Flächenalternativen 110<br />

Tab. 17: Standorte geplanter Wohnbauflächenrücknahmen 111<br />

Tab. 18: E<strong>in</strong>schätzung der Standorteignung für die Darstellung von Wohnbauflächen 112<br />

Tab. 19: E<strong>in</strong>schätzung der Standorteignung für die Darstellung von Gewerbeflächen 115<br />

Tab. 20: Untersuchte und ausgeschlossene Flächenalternativen 116<br />

Tab. 21: Überschlägige Bilanzierung 129<br />

Tab. 22: Prüfung vorhandener Ziele und Leitbilder 137<br />

Kartenverzeichnis<br />

Karte 1: Tiere und Pflanze, Biodiversität<br />

Karte 2: Boden<br />

Karte 3: Wasser<br />

Karte 4: Klima und Luft<br />

Karte 5: Landschaft und Erholung<br />

Karte 6: Mensch und menschliche Gesundheit<br />

Karte 7: Kultur- und Sachgüter<br />

Karte 8: Bewertung der Flächennutzungsänderungen<br />

ANHANG<br />

Anhang I E<strong>in</strong>zelflächenbewertung<br />

Anhang II Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung<br />

Anhang III FFH-Vorprüfung „Fläche W1-1“ <strong>in</strong> R<strong>in</strong>dern<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 9<br />

1. E<strong>in</strong>leitung<br />

1.1 Planungsanlass<br />

Der derzeit gültige Flächennutzungsplan (<strong>FNP</strong>) der Stadt <strong>Kleve</strong> stammt aus dem Jahre 1976.<br />

Die Entwicklungsvorstellungen, die damals erarbeitet worden s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d bis heute bestimmend<br />

und b<strong>in</strong>dend für Politik und Verwaltung. Nicht mehr alle Ziele und Vorstellungen von damals<br />

s<strong>in</strong>d noch <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang zu br<strong>in</strong>gen mit den Notwendigkeiten der Gegenwart sowie e<strong>in</strong>e nachhaltigen<br />

Entwicklung. Die Kommune hat die Möglichkeit, den <strong>FNP</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em förmlichen Verfahren zu<br />

ändern. Der Rat der Stadt <strong>Kleve</strong> hat beschlossen, e<strong>in</strong>en neuen Flächennutzungsplan aufzustellen,<br />

um dieses Planwerk <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Gesamtheit den Notwendigkeiten anzupassen.<br />

Zum anderen ergeben sich die Notwendigkeiten e<strong>in</strong>er Neuaufstellung aus<br />

den veränderten demografischen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen,<br />

den Wirkungen des Strukturwandels,<br />

den neuen Anforderungen <strong>in</strong> den Bereichen Wohnen, Wirtschaft, Verkehr sowie zugehöriger<br />

Infrastruktur,<br />

den neuen E<strong>in</strong>schätzungen der Bedeutung der Umweltbelange und<br />

z.T. neuen gesetzlichen Grundlagen.<br />

Zuvor wurde im Jahre 2008 e<strong>in</strong> Stadtentwicklungskonzept erarbeitet, welches die Grundlage für<br />

die sich anschließende Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt <strong>Kleve</strong> darstellt.<br />

Der Flächennutzungsplan ist Bestandteil der geme<strong>in</strong>dlichen Bauleitplanung. Se<strong>in</strong>e Aufstellung<br />

hat zu erfolgen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich<br />

ist (§ 1 Abs. 3 Baugesetzbuch). Er stellt für das gesamte Stadtgebiet die vorhandene bzw.<br />

geplante Bodennutzung dar. Der Plan regelt <strong>in</strong>sbesondere, wo und was gebaut werden darf.<br />

Die ausgewiesenen Nutzungen s<strong>in</strong>d so anzuordnen, dass ke<strong>in</strong>e Konflikte entstehen. Auf diese<br />

Weise sorgt der Flächennutzungsplan für e<strong>in</strong>e sichere und geordnete städtebauliche Entwicklung.<br />

Die Inhalte des Flächennutzungsplans s<strong>in</strong>d von der Stadt bei weiteren städtebaulichen Planungen<br />

zu beachten. E<strong>in</strong>e Konkretisierung der Inhalte erfolgt durch Bebauungspläne, die für kle<strong>in</strong>ere<br />

Teilräume des Stadtgebietes aufgestellt werden. Die Bebauungspläne s<strong>in</strong>d dabei aus dem<br />

Flächennutzungsplan zu entwickeln.<br />

1.2 Lage und Kurzcharakteristik der Flächennutzungssituation<br />

Die Stadt <strong>Kleve</strong> als Teil des Regierungsbezirks Düsseldorf bef<strong>in</strong>det sich im Westen des gleich-<br />

namigen Kreises <strong>Kleve</strong> und grenzt im Nordwesten und Südwesten an die Niederlande. Nach<br />

Norden bildet der Rhe<strong>in</strong> die geographische Grenze; die Nachbarkommunen s<strong>in</strong>d Emmerich,<br />

Kalkar, Bedburg-Hau, Goch und Kranenburg.<br />

<strong>Kleve</strong> hat e<strong>in</strong>e Flächengröße von ca. 97,8 km²; die durchschnittliche Höhe beträgt 12 m über<br />

NN im Bereich der Niederungsebene, wobei das Gelände im Bereich des Niederrhe<strong>in</strong>ischen<br />

Höhenrückens bis auf ca. 100 m über NN ansteigt.<br />

<strong>Kleve</strong> hat e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>wohnerzahl von 49.477 (Stand 31.12.2010).<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 10<br />

Abb. 1: Stadtgebiet <strong>Kleve</strong> (Quelle Post & Welters)<br />

1.3 Ziele und Inhalte des <strong>FNP</strong><br />

Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan ist e<strong>in</strong> behördenverb<strong>in</strong>dliches Instrument<br />

zur Steuerung der Stadtentwicklung. Nach § 1 Abs. 5 BauGB sollen Bauleitpläne "e<strong>in</strong>e<br />

nachhaltige städtebauliche Entwicklung, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden<br />

Anforderungen auch <strong>in</strong> Verantwortung gegenüber künftigen Generationen mite<strong>in</strong>ander<br />

<strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang br<strong>in</strong>gt, und e<strong>in</strong>e dem Wohl der Allgeme<strong>in</strong>heit dienende sozialgerechte Bodennutzung<br />

gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, e<strong>in</strong>e menschenwürdige Umwelt zu sichern, die<br />

natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die<br />

Klimaanpassung, <strong>in</strong>sbesondere auch <strong>in</strong> der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche<br />

Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln."<br />

Im Verhältnis zum „alten“ Flächennutzungsplan haben sich wesentliche <strong>in</strong>dustriell/gewerbliche<br />

und demografische Rahmenbed<strong>in</strong>gungen verändert. Im Rahmen der Neuaufstellung des <strong>FNP</strong><br />

grünplan - büro für landschaftsplanung


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 11<br />

müssen daher vor allem folgende Handlungsfelder und Entwicklungstendenzen Berücksichtigung<br />

f<strong>in</strong>den:<br />

Demografische Entwicklung<br />

Die wesentlichen Parameter der demografischen Entwicklung, die bei der weiteren Planung zu<br />

berücksichtigen s<strong>in</strong>d, lauten wie folgt:<br />

Allgeme<strong>in</strong>er Rückgang der Bevölkerung, Rückgang der Geburten<br />

Fortschreitende Alterung der Bevölkerung, wachsender Anteil älterer Menschen und<br />

Hochbetagter<br />

Verkle<strong>in</strong>erung der Haushalte, Zunahme der E<strong>in</strong>generationen- und E<strong>in</strong>personenhaushalte<br />

Differenzierung der Lebensstile, geänderte Infrastruktur- und Wohnungswünsche<br />

Dies hat <strong>in</strong>sbesondere Auswirkungen auf die Versorgungs- und Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen, das<br />

Mobilitätsverhalten, der Wohnungsnachfrage sowie auf die Anforderungen an Wohnung und<br />

Wohnumfeld.<br />

Für die Bevölkerungsprognose können unterschiedliche Szenarien herangezogen werden.<br />

Nach e<strong>in</strong>er IT.NRW-Prognose ist bis zum Jahr 2030 mit e<strong>in</strong>em leichten Rückgang der Bevölkerung<br />

auf 47.680 E<strong>in</strong>wohner zu rechnen.<br />

Unsicher ist derzeit, wie sich z.B. der Zuzug aus den Niederlanden oder die neue Fachhochschule<br />

auf die Bevölkerungsentwicklung auswirken. Als weiteres Szenario kann daher auch e<strong>in</strong><br />

leichtes Bevölkerungswachstum auf dann ca. 51.000 EW angenommen werden.<br />

Im Rahmen der <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung wird mit e<strong>in</strong>er prognostizierten gleich bleibenden Bevölkerungszahl<br />

von ca. 49.000 EW gearbeitet.<br />

Wohnbauflächenentwicklung<br />

Neben der E<strong>in</strong>wohnerzahl ist die Zahl der Haushalte e<strong>in</strong>e weitere Determ<strong>in</strong>ante für den zu<br />

prognostizierenden Wohnbauflächenbedarf. Aufgrund verschiedener Faktoren wie z.B. steigende<br />

Anzahl an S<strong>in</strong>glehaushalten, höhere Mobilität <strong>in</strong> der Bevölkerung, mehr ältere Personen etc.<br />

wird allgeme<strong>in</strong> von e<strong>in</strong>em Rückgang der Haushaltsgrößen und e<strong>in</strong>er Zunahme der Haushalte<br />

ausgegangen.<br />

Demnach ist mit e<strong>in</strong>em Bedarf von 1.658 bis 2.570 Wohne<strong>in</strong>heiten bis zum Jahr 2030 zu rechnen.<br />

Dies bedeutet e<strong>in</strong>en Flächenbedarf von ca. 60 ha bis 128 ha je nach Dichte der Bebauung.<br />

Im Rahmen der Flächennutzungsplanneuaufstellung ist zu überprüfen, welche Reservepotenziale<br />

der Stadt zukünftig mobilisiert werden können. Hierbei ist abzuwägen, ob die potenziellen<br />

Reserven geeignet s<strong>in</strong>d, um e<strong>in</strong> marktgerechtes Angebot zu garantieren oder <strong>in</strong>wieweit neue<br />

Wohnbauflächen den heutigen Wohnansprüchen entsprechen.<br />

Gewerbeflächenentwicklung<br />

Neben dem zukünftigen Wohnbaulandbedarf ist die Gewerbeflächenentwicklung e<strong>in</strong> wesentliches<br />

Handlungsfeld zur Steuerung der Stadtentwicklung.<br />

Der Bedarf an gewerblichen Bauflächen wird nach der so genannten GIFPRO-Methode berechnet.<br />

Grundlage der Berechnung s<strong>in</strong>d die gewerbeflächenbeanspruchenden Beschäftigten und<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 12<br />

Arbeitslosen und ihr Flächenbedarf für Neuansiedlung und Verlagerung. E<strong>in</strong>gang <strong>in</strong> die Bedarfsermittlung<br />

f<strong>in</strong>den auch die Arbeitslosenquote, e<strong>in</strong>e Flächenkennziffer sowie der Zentralitätstyp;<br />

diese Werte können je nach Kommune differieren.<br />

Als Gewerbeflächenbedarf wird e<strong>in</strong>e Fläche von ca. 35,6 ha für die nächsten 20 Jahre prognostiziert.<br />

Natur- und Umweltaspekte<br />

Verschiedene Gesetzesänderungen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes machen e<strong>in</strong>e<br />

stärkere Berücksichtigung der Umweltbelange <strong>in</strong> der Bauleitplanung notwendig.<br />

Die Aspekte zum Schutz der Umwelt und der Natur s<strong>in</strong>d auch für die Stadt <strong>Kleve</strong> von hoher Bedeutung,<br />

da auf ihrem Gebiet verschiedenste wertvolle Biotope für Flora und Fauna vorkommen.<br />

Sie s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> unterschiedliche Schutzkategorien e<strong>in</strong>geteilt, unter anderem bef<strong>in</strong>den sich<br />

großflächige Natura 2000-Gebiete und verschiedene Naturschutzgebiete <strong>in</strong> <strong>Kleve</strong>. Räumliche<br />

Planungen müssen mit den Schutz- und Erhaltungszielen kompatibel geplant werden, um diese<br />

wertvollen Biotope erhalten zu können. Dabei müssen auch die Belange des Artenschutzes <strong>in</strong><br />

der Bauleitplanung Berücksichtigung f<strong>in</strong>den. Mit der Novellierung des BNatSchG im Jahr 2009<br />

s<strong>in</strong>d auch die die E<strong>in</strong>griffsregelung betreffenden Vorschriften und das Verhältnis zum Umweltschadensgesetz<br />

modifiziert worden. So heißt es im § 19 BNatSchG: "E<strong>in</strong>e Schädigung von Arten<br />

und natürlichen Lebensräumen im S<strong>in</strong>ne des Umweltschadensgesetzes ist jeder Schaden,<br />

der erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen<br />

Erhaltungszustandes dieser Lebensräume oder Arten hat.“ Die §§ 44 und 45 BNatSchG def<strong>in</strong>ieren<br />

Vorschriften und Ausnahmen für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und<br />

Pflanzenarten.<br />

E<strong>in</strong>e <strong>in</strong>takte Landschaft bietet auch die Voraussetzung für die Erholung und den Tourismus.<br />

Große Bereiche des Stadtgebietes s<strong>in</strong>d als bedeutsame Kulturlandschaftsräume e<strong>in</strong>gestuft, die<br />

es zu erhalten und zu schützen gilt. In Teilen existieren historische und gartendenkmalpflegerisch<br />

bedeutsame Parkanlagen.<br />

Mit der „Klimaschutz-Novelle“ wurden die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung<br />

noch stärker <strong>in</strong> der Bauleitplanung verankert, wobei Regelungen zur Unterstützung vor allem<br />

des E<strong>in</strong>satzes erneuerbarer Energien und auch der Energiee<strong>in</strong>sparung sowie der Energieeffizienz<br />

im Vordergrund stehen.<br />

Daneben wirken sich ebenso die Vorgaben von weiteren Fachgesetzen wie z.B. dem Wasserhaushaltsgesetz<br />

(z.B. Hochwasserschutz) oder dem Bundes-Immissionsschutzgesetz auf die<br />

Bauleitplanung aus.<br />

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens ist zu überprüfen, ob Darstellungen mit diesen Zielen<br />

kollidieren.<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 13<br />

1.4 Ergebnisse des Scop<strong>in</strong>g-Term<strong>in</strong>s<br />

Die Stadt <strong>Kleve</strong> beabsichtigt den Flächennutzungsplan und damit gleichzeitig die verfahrensbegleitende<br />

Durchführung der Umweltprüfung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em kooperativ gestalteten Verfahren aufzustellen.<br />

Das soll v.a. zu e<strong>in</strong>er Reduzierung des Abstimmungs- und Arbeitsaufwandes im Rahmen<br />

der Erarbeitung von Vorentwurf und Entwurf für alle am Aufstellungsverfahren Beteiligte beitragen.<br />

Neben den <strong>in</strong> § 4 BauGB festgelegten formellen Verfahrensschritten zur Beteiligung der Behörden<br />

ist e<strong>in</strong> zusätzlicher Verfahrensschritt erforderlich, der zum Ziel hat, der Geme<strong>in</strong>de mit Hilfe<br />

der Behörden zu ermöglichen, den angemessenen Umfang und Detaillierungsgrad für die Ermittlung<br />

der Belange für die Abwägung festzulegen. Die Art und Weise wie der Träger des Verfahrens<br />

zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung gelangt, lässt der<br />

Gesetzgeber offen. In der Regel wird zu diesem Zweck e<strong>in</strong> Scop<strong>in</strong>g-Term<strong>in</strong> veranlasst.<br />

Dieser <strong>in</strong>formelle Term<strong>in</strong>, zu dem sämtliche betroffenen Behörden e<strong>in</strong>geladen wurden, fand am<br />

27.09.2011 im Rathaus der Stadt <strong>Kleve</strong> statt. Hierbei wurden Methodik der Umweltprüfung, deren<br />

E<strong>in</strong>bettung <strong>in</strong> das <strong>FNP</strong>-Verfahren sowie e<strong>in</strong> Vorschlag für die Gliederung des <strong>Umweltbericht</strong>es<br />

vorgestellt. Im Zuge der E<strong>in</strong>ladung wurden die Behörden um e<strong>in</strong>e erste frühzeitige Stellungnahme<br />

gebeten, um Anregungen zur Vorgehensweise und zu Bearbeitungsschwerpunkten zu<br />

bekommen.<br />

Folgende Anregungen wurden schwerpunktmäßig vorgebracht:<br />

Berücksichtigung der parallelen Regionalplan-Aufstellung e<strong>in</strong>schl. erarbeiteter Fachbeiträge;<br />

Abstimmung der Wohn- und Gewerbeflächenbedarfe mit der Bezreg. Düsseldorf;<br />

Berücksichtigung des Gutachtens zu geme<strong>in</strong>samen W<strong>in</strong>denergie-Vorrangzonen der<br />

Kommunen Kranenburg und <strong>Kleve</strong>;<br />

Aufnahme und Beachtung der Baudenkmalliste, die auch flächenbezogene Denkmalbereiche<br />

ausweisen. E<strong>in</strong>e Aktualisierung und Erweiterung der Datenbestände ist durch lokale<br />

Gruppen erfolgt.<br />

Berücksichtigung archäologischer Bodenurkunden und bodendenkmalpflegerischer Belange;<br />

Berücksichtigung von Themen wie Verkehrs-Leitsysteme, Radwegeplanung, ÖPNV und<br />

Straßenplanung bzw. zukunftsgerichtete Konzepte zu entwickeln;<br />

Berücksichtigung e<strong>in</strong>es neuen Gewerbegebiet-Standortes <strong>in</strong> der Oberstadt, da die bestehenden<br />

Anlagen <strong>in</strong> der Unterstadt (Umfeld Hochschule) Hochwasser gefährdet seien;<br />

Berücksichtigung und Lösung von Konflikten zwischen Erholung und forstlicher Nutzung /<br />

Naturschutz im Wald;<br />

Berücksichtigung und Lösung von Konflikten zwischen Erholung und Naturschutz im NSG<br />

„Salmorth“;<br />

Übernahme der aktualisierten Abgrenzungen der Wasserschutzgebiete<br />

Berücksichtigung der Schutzgüter Wasser und Boden<br />

• Bei der E<strong>in</strong>zelflächenbewertung s<strong>in</strong>d z.B. die Parameter „Schutzwürdigkeit des Bodens“<br />

sowie „Geotope“ mit zu berücksichtigen;<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 14<br />

• Berücksichtigung schutzwürdiger Böden bei der Baugrundeignung;<br />

• Nachrichtliche Darstellungen von Geotopen als „Geschützte Landschaftsbestandteile“<br />

und „Naturdenkmale“ nach Landschaftsgesetz NW;<br />

• Kompensationsmaßnahmen zum Schutz des Bodens und des Oberflächen- und<br />

Grundwassers.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 15<br />

1.5 Umweltrelevante Themenkomplexe im Zuge des Flächennutzungsplanverfahrens<br />

und des <strong>Umweltbericht</strong>es<br />

Nach § 5 Abs. 1 BauGB ist "im Flächennutzungsplan für das Geme<strong>in</strong>degebiet die sich aus der<br />

beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren<br />

Bedürfnissen der Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> den Grundzügen darzustellen (...)". Folgende umweltrelevante<br />

Themenkomplexe s<strong>in</strong>d bei der Aufstellung des <strong>FNP</strong> u.a. zu behandeln:<br />

Bauliche Entwicklung<br />

Prüfung der Erforderlichkeit der Rücknahme der im alten <strong>FNP</strong> nicht realisierten Flächen<br />

Prüfung von Möglichkeiten der Innenverdichtung - Mobilisierbarkeit von Flächen<br />

Möglichkeiten der behutsamen Eigenentwicklung <strong>in</strong> den Ortsteilen - Arrondierung<br />

Freiraumschutz<br />

M<strong>in</strong>imierung der Inanspruchnahme von Freiraum und Landschaft<br />

Gewährleistung der Erreichbarkeit und Nutzbarkeit erholungsbedeutsamer Freiräume<br />

Sicherung e<strong>in</strong>er ausreichenden <strong>in</strong>nerörtlichen Grünflächenversorgung<br />

Erhaltung des Landschaftsbildes<br />

Biotop-/Artenschutz<br />

Erhaltung und Verbesserung des europäischen Biotopverbundsystems Natura 2000<br />

Vermeidung der Auswirkungen auf geschützte / schutzwürdige Biotope<br />

Vermeidung der Auswirkungen auf planungsrelevante Arten<br />

Wasser / Gewässerschutz<br />

Vermeidung von baulichen Entwicklungen <strong>in</strong> Auenbereichen und Überschwemmungsgebieten<br />

Sicherung des Grundwasserdargebotes und Vermeidung von schädlichen E<strong>in</strong>trägen<br />

Bodenschutz<br />

M<strong>in</strong>imierung der Versiegelung von natürlichen Böden<br />

Erhaltung von schutzwürdigen Böden, Geotopen u.a.<br />

Land-/Forstwirtschaft<br />

Erhaltung und Entwicklung e<strong>in</strong>er ertragreichen und nachhaltigen Landwirtschaft<br />

Erhaltung und Entwicklung e<strong>in</strong>er nachhaltigen Fortwirtschaft<br />

Klimaschutz / Immissionsschutz<br />

Anpassung an die Erfordernisse des Klimawandels<br />

Erhaltung und Entwicklung von Klimafunktionsräumen und Luftleitbahnen<br />

Berücksichtigung von Lärm bei Siedlungsflächendarstellungen<br />

Vermeidung von Konfliktsituationen durch Luft- und Geruchsimmissionen<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 16<br />

2. Rechtliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen und methodische Vorgehensweise<br />

der Umweltprüfung<br />

2.1 Rechtliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

Zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes ist gem. § 2 Abs. 4 BauGB e<strong>in</strong>e Um-<br />

weltprüfung durchzuführen, <strong>in</strong> der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermit-<br />

telt und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>Umweltbericht</strong> beschrieben und bewertet werden. Der <strong>Umweltbericht</strong> ist e<strong>in</strong><br />

gesonderter Teil der Begründung zum Flächennutzungsplan. Das Ergebnis der Umweltprüfung<br />

ist <strong>in</strong> der Abwägung zu berücksichtigen. In e<strong>in</strong>er Erklärung zum <strong>Umweltbericht</strong> ist die Art und<br />

Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />

berücksichtigt werden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit anderen<br />

Planungsmöglichkeiten gewählt wird, darzulegen.<br />

Die Geme<strong>in</strong>de legt dazu für den Flächennutzungsplan fest, <strong>in</strong> welchem Umfang und Detaillie-<br />

rungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung be-<br />

zieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgeme<strong>in</strong> anerkannten Prüfme-<br />

thoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des <strong>FNP</strong> angemessenerweise verlangt werden<br />

kann. Der Detaillierungsgrad hängt nicht zuletzt vom Maßstab und der Genauigkeit des zu prüf-<br />

endenden Planwerkes ab. Der Flächennutzungsplan stellt gem. § 5 BauGB für das ganze Ge-<br />

me<strong>in</strong>degebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der<br />

Bodennutzung <strong>in</strong> den Grundzügen dar. Da der Flächennutzungsplan somit nur e<strong>in</strong>e städtebauli-<br />

che Leitl<strong>in</strong>ie vorgibt und <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Darstellungen nicht parzellenscharf ist, kann auch die Um-<br />

weltprüfung nur diesen Detaillierungsgrad erreichen.<br />

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB s<strong>in</strong>d die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-<br />

lange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur<br />

Äußerung auch im H<strong>in</strong>blick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umwelt-<br />

prüfung aufzufordern. Verfügen die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über<br />

Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich<br />

s<strong>in</strong>d, haben sie diese Informationen dem Planungsträger zur Verfügung zu stellen.<br />

In der folgenden Abbildung ist das <strong>FNP</strong>-Aufstellungsverfahren mit <strong>in</strong>tegrierter Umweltprüfung<br />

dargestellt (vgl. Abb. 2).<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 17<br />

Abb. 2: Ablaufschema e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>tegrierten Umweltprüfung (eigene Darstellung)<br />

Die Ergebnisse der e<strong>in</strong>zelnen Arbeitsschritte der Umweltprüfung als verfahrensbegleitendes Instrument<br />

fließen während des gesamten Verlaufs der Aufstellung des Flächennutzungsplans <strong>in</strong><br />

dessen Erarbeitung e<strong>in</strong> und nehmen an allen formellen Verfahrensschritten teil.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 18<br />

Die Flächennutzungsplanung hat entsprechend des § 1 Abs. 5 und 6 BauGB e<strong>in</strong>e umfangreiche<br />

Aufgabenstellung, <strong>in</strong>dem sie e<strong>in</strong>e "nachhaltige städtebauliche Entwicklung, welche die sozialen<br />

wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen (...) mite<strong>in</strong>ander <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang br<strong>in</strong>gt" ge-<br />

währleisten soll. Damit hat die Flächennutzungsplanung nicht nur die Siedlungsflächenentwick-<br />

lung zu steuern, sondern sie muss sich entsprechend des Gesetzesauftrages auch mit dem<br />

Schutz und der Entwicklung e<strong>in</strong>er menschenwürdigen Umwelt, der natürlichen Lebensgrundla-<br />

gen sowie der städtebaulichen Gestalt und des Orts- und Landschaftsbildes ause<strong>in</strong>anderset-<br />

zen.<br />

E<strong>in</strong>e besondere Verpflichtung für die kommunale Bauleitplanung ergibt sich hierbei auch aus<br />

der so genannten Bodenschutzklausel des § 1a Abs. 2 BauGB. Danach soll die Geme<strong>in</strong>de mit<br />

Grund und Boden sparsam und schonend umgehen und die Inanspruchnahme von Flächen für<br />

bauliche Nutzungen durch Innenentwicklung, Wiedernutzung von Brachen etc. begrenzen. Da-<br />

mit hat die Flächennutzungsplanung bei der Abwägung im Rahmen der Aufstellung des<br />

Flächennutzungsplans über Umfang und Lage künftiger Baugebiete und der Art und Weise der<br />

baulichen Nutzung zu entscheiden, muss aber auch die <strong>in</strong>frastrukturelle Ausstattung und die<br />

Umweltbelange <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em umfassenden Kontext betrachten.<br />

Auch den Erfordernissen des Klimaschutzes soll im Rahmen der Bauleitplanung gemäß der so<br />

genannten Klimaschutzklausel des § 1a Abs. 5 BauGB „sowohl durch Maßnahmen, die dem<br />

Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel<br />

dienen, Rechnung getragen werden“. Als Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel<br />

kommen z. B. Kaltluftschneisen, die als von der Bebauung freizuhaltende Flächen (§ 9 Abs. 1<br />

Nr. 10 BauGB) festgesetzt werden oder die Umsetzung e<strong>in</strong>es Konzepts der „Stadt der kurzen<br />

Wege“ als CO2-E<strong>in</strong>sparungsbeitrag <strong>in</strong> Betracht.<br />

Gemäß § 1 BauGB ist es die Aufgabe der Flächennutzungsplanung, e<strong>in</strong>e nachhaltige städte-<br />

bauliche Entwicklung zu gewährleisten. Im Kern dieses Auftrages stehen deshalb gemäß<br />

§ 1 Abs. 6 BauGB Planaussagen zu den Wohn- und Arbeitsstandorten der Bevölkerung. Die<br />

Umweltprüfung zum Flächennutzungsplan ist daher gemäß dieser gesetzlichen Zielvorgabe vor<br />

allem auf die Plan<strong>in</strong>halte auszurichten, die sich auf die künftige städtebauliche Entwicklung be-<br />

ziehen. Damit s<strong>in</strong>d vor allem die zu erwartenden Umweltauswirkungen möglicher künftiger Sied-<br />

lungserweiterungen aber auch von Nachverdichtungen (Anm.: sofern auf Ebene der Flächen-<br />

nutzungsplanung darstellbar) sowie von Infrastrukturprojekten jeglicher Art aufzuzeigen und ei-<br />

ne Prüfung der Umweltverträglichkeit vorzunehmen.<br />

Aufgrund des zentralen städtebaulichen Entwicklungsauftrages hat die Flächennutzungspla-<br />

nung jedoch nur e<strong>in</strong>en begrenzten Auftrag zur Entwicklung des Geme<strong>in</strong>degebietes aus Sicht<br />

des Umwelt- bzw. Naturschutzes. Verpflichtet ist die Flächennutzungsplanung zu e<strong>in</strong>er mög-<br />

lichst umweltverträglichen Ausgestaltung der Siedlungsflächenentwicklung, also zu e<strong>in</strong>em<br />

schonenden Umgang mit Grund und Boden, e<strong>in</strong>er weitgehend umweltverträglichen Standort-<br />

wahl, d.h. zur Vermeidung voraussichtlich erheblicher Bee<strong>in</strong>trächtigungen sowie zum Ausgleich<br />

unvermeidbarer Bee<strong>in</strong>trächtigungen. Dagegen hat die Flächennutzungsplanung ke<strong>in</strong>en umfas-<br />

senden Entwicklungsauftrag zu anderen Umwelt-, Freiraum- und Naturschutzaspekten, wie z.B.<br />

bezüglich des Aufbaus e<strong>in</strong>es Biotopverbundsystems oder der Entwicklung e<strong>in</strong>es durchgängigen<br />

Freiraumsystems.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 19<br />

Der Muster-E<strong>in</strong>führungserlass zum Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-<br />

Richtl<strong>in</strong>ien (EAG Bau-Mustererlass, Stand 12.07.2004) gibt für die Planungspraxis e<strong>in</strong>en Orien-<br />

tierungsrahmen im H<strong>in</strong>blick auf Methodik und Inhalt der Umweltprüfung vor.<br />

Der Katalog der städtebaulichen Belange nach § 1 Abs. 6 enthält im BauGB nunmehr <strong>in</strong> Num-<br />

mer 7 e<strong>in</strong>e Aufzählung der für die Abwägung <strong>in</strong>sbesondere zu berücksichtigenden Umweltbe-<br />

lange, die <strong>in</strong> der Praxis als e<strong>in</strong>e Checkliste für die <strong>in</strong> der Umweltprüfung zu betrachtenden Be-<br />

lange genutzt werden kann. Es werden folgende Aspekte aufgeführt:<br />

Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge<br />

zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,<br />

die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von geme<strong>in</strong>schaftlicher Bedeutung<br />

und der Europäischen Vogelschutzgebiete im S<strong>in</strong>ne des Bundesnaturschutzgesetzes,<br />

umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und se<strong>in</strong>e Gesundheit sowie die Bevölkerung<br />

<strong>in</strong>sgesamt,<br />

umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,<br />

die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,<br />

die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,<br />

die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, <strong>in</strong>sbesondere des<br />

Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechtes,<br />

die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität <strong>in</strong> Gebieten, <strong>in</strong> denen die durch Rechtsverordnung<br />

zur Erfüllung von b<strong>in</strong>denden Beschlüssen der Europäischen Geme<strong>in</strong>schaften festgelegten<br />

Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden,<br />

die Wechselwirkungen zwischen den e<strong>in</strong>zelnen Belangen des Umweltschutzes.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 20<br />

2.2 Methodische Vorgehensweise<br />

Die <strong>in</strong> der Umweltprüfung zur Flächennutzungsplanung zu vollziehenden Arbeitsschritte lassen<br />

sich aus den o.g. Erfordernissen und der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ableiten und<br />

können folgendermaßen vere<strong>in</strong>facht zusammengefasst werden:<br />

1. Erfassung und Aufbereitung der <strong>in</strong> e<strong>in</strong>schlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten<br />

Ziele des Natur- und Umweltschutzes, die für den Flächennutzungsplan von Bedeutung<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

2. Erfassung und Darstellung sämtlicher <strong>in</strong> der Diskussion bef<strong>in</strong>dlicher Vorstellungen zur<br />

Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung, zur Weiterentwicklung der Infrastruktur<br />

und der sonstigen räumlich wirksamen fachplanerischen Vorhaben.<br />

3. Bestandsaufnahme der e<strong>in</strong>schlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, e<strong>in</strong>schließlich<br />

der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich bee<strong>in</strong>flusst<br />

werden.<br />

4. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und<br />

bei Nichtdurchführung der Planung.<br />

5. Diskussion von Standortalternativen bei erheblicher Bee<strong>in</strong>flussung der Gebiete durch<br />

Planungsabsichten (Umsetzung des Pr<strong>in</strong>zips der Vermeidung und M<strong>in</strong>derung von Umweltbee<strong>in</strong>trächtigungen).<br />

6. Überschlägige Ermittlung des durch die Planungsabsichten erforderlich werdenden<br />

Kompensationsumfangs und Darstellung der Ziele zur Umsetzung der Maßnahmen.<br />

7. Prüfung der Verträglichkeit der Planungsabsichten nach § 34 BNatSchG (FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung).<br />

8. Abschließende Darstellung der Prüfergebnisse im <strong>Umweltbericht</strong> mit u.a. Aussagen zu<br />

Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten s<strong>in</strong>d, Vorschläge<br />

zum Monitor<strong>in</strong>g etc.<br />

Die Umweltprüfung im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des <strong>FNP</strong> hat zwei räumliche Betrachtungsebenen:<br />

Die standortbezogene Betrachtung<br />

Überprüfung der absehbaren Umweltauswirkungen von Siedlungserweiterungen bzw.<br />

Infrastrukturmaßnahmen etc. an E<strong>in</strong>zelstandorten.<br />

Optimierung der Standortwahl aus Umweltsicht mit dem Ziel konfliktfreier oder -armer<br />

Alternativen.<br />

Vorschläge zur M<strong>in</strong>derung bzw. zur Kompensation von möglichen E<strong>in</strong>griffen.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 21<br />

Die gesamtstädtische Betrachtung<br />

Dokumentation von Art und Umfang der geplanten Siedlungserweiterungen; hierbei<br />

Überprüfung, ob die Stadt dem Grundsatz e<strong>in</strong>es sparsamen Umganges mit Grund und<br />

Boden (§ 1a Abs. 2 BauGB) gerecht wird.<br />

Vergleich von Innen- zu Außenentwicklung; hierbei Überprüfung der vorhandenen Baulückenpotenziale<br />

und -reserven.<br />

Überschlägige E<strong>in</strong>schätzung der gesamtstädtischen Umweltauswirkungen auf die e<strong>in</strong>zelnen<br />

Schutzgüter.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 22<br />

3. Relevante Ziele für den Umweltschutz<br />

Gemäß Nr. 1b der Anlage zum BauGB s<strong>in</strong>d im <strong>Umweltbericht</strong> die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>schlägigen Fachgesetzen<br />

und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung<br />

s<strong>in</strong>d, und die Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt<br />

wurden, darzulegen.<br />

Damit soll e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>ordnung der mit dem Bauleitplan verfolgten konkreten städtebaulichen Ziele<br />

im Verhältnis zu den Belangen des Umweltschutzes ermöglicht werden. Zum E<strong>in</strong>en soll dadurch<br />

e<strong>in</strong>e transparente Darstellungsweise gegenüber den Behörden und der Öffentlichkeit bewirkt<br />

werden, zum Anderen können die Umweltziele im H<strong>in</strong>blick auf den Arbeitsschritt der Bewertung<br />

als Maßstab genutzt werden.<br />

Die E<strong>in</strong>schränkung auf die <strong>in</strong> den jeweiligen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele,<br />

die für den Plan relevant s<strong>in</strong>d, verdeutlicht jedoch, dass ke<strong>in</strong>e überzogenen Anforderungen an<br />

die Bandbreite der beschriebenen Umweltziele zu stellen s<strong>in</strong>d. Insbesondere s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e <strong>in</strong>ternationalen<br />

und geme<strong>in</strong>schaftsrechtlichen Umweltziele darzustellen, da sich die Geme<strong>in</strong>de grundsätzlich<br />

darauf verlassen darf, dass diese <strong>in</strong> deutsches Fachrecht umgesetzt worden s<strong>in</strong>d. In<br />

der Praxis wird es sich <strong>in</strong>sbesondere um Ziele derjenigen Fachgesetze und Fachpläne handeln,<br />

die bei der Aufstellung des Bauleitplans im H<strong>in</strong>blick auf § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe g BauGB<br />

heranzuziehen s<strong>in</strong>d. Hierzu s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere die Ziele des Naturschutz-, Wasser-, Abfall- und<br />

Immissionsschutzrechts zu zählen.<br />

Während die Ziele der Fachgesetze e<strong>in</strong>en bewertungsrelevanten Rahmen re<strong>in</strong> <strong>in</strong>haltlicher Art<br />

darstellen, geben die Ziele der Raum- und Fachplanungen über diesen <strong>in</strong>haltlichen Aspekt h<strong>in</strong>aus<br />

auch konkrete, räumlich zu berücksichtigende Festsetzungen vor. Neben diesen rechtlich<br />

b<strong>in</strong>denden Planungen werden auch <strong>in</strong>formelle Planungen berücksichtigt, die zu unterschiedlichen<br />

Themen oder Entwicklungsräumen aufgestellt wurden.<br />

3.1 BauGB<br />

Der Flächennutzungsplan soll „e<strong>in</strong>e nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen,<br />

wirtschaftlichen und Umwelt schützenden Anforderungen auch <strong>in</strong> Verantwortung gegenüber<br />

künftigen Generationen mite<strong>in</strong>ander <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang br<strong>in</strong>gt, und e<strong>in</strong>e dem Wohl der Allgeme<strong>in</strong>heit<br />

dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Er soll dazu beitragen, e<strong>in</strong>e menschenwürdige<br />

Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln<br />

sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, <strong>in</strong>sbesondere auch <strong>in</strong> der Stadtentwicklung,<br />

zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu<br />

erhalten und zu entwickeln." (BauGB § 1 (5)).<br />

In der folgenden Tabelle s<strong>in</strong>d die zu berücksichtigenden Belange zum Umweltschutz laut<br />

BauGB aufgeführt (vgl. Tab. 1).<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 23<br />

Tab. 1: Umweltbelange im BauGB<br />

Schutzgut Baugesetzbuch zu berücksichtigende Belange /<br />

ergänzende Vorschriften<br />

Mensch, e<strong>in</strong>schließlich<br />

der<br />

menschlichen Gesundheit<br />

Tiere, Pflanzen und<br />

die biologische<br />

Vielfalt<br />

§ 1 (6) Nr. 1, 3 u. 7<br />

siehe auch § 1 (5)<br />

§ 1 (6) Nr. 7<br />

siehe auch § 1 (5)<br />

Boden § 1 (6) Nr. 7<br />

siehe auch § 1 (5)<br />

Wasser § 1 (6) Nr. 7 u. 12<br />

siehe auch § 1 (5)<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

Zu berücksichtigende Belange:<br />

- Die allgeme<strong>in</strong>en Anforderungen an gesunde Wohn- und<br />

Arbeitsverhältnisse,<br />

- umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und<br />

se<strong>in</strong>e Gesundheit sowie die Bevölkerung <strong>in</strong>sgesamt,<br />

- die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte<br />

Umgang mit Abfällen und Abwässern,<br />

- die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung.<br />

Insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten<br />

und beh<strong>in</strong>derten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen<br />

auf Frauen und Männer sowie die Belange des<br />

Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung.<br />

Zu berücksichtigende Belange:<br />

- Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser,<br />

Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie<br />

die Landschaft und die biologische Vielfalt,<br />

- die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von<br />

geme<strong>in</strong>schaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete<br />

im S<strong>in</strong>ne des Bundesnaturschutzgesetzes,<br />

- die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen des Landschaftsbildes und der<br />

Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts <strong>in</strong><br />

se<strong>in</strong>en <strong>in</strong> § 1 (7) Nr. 7 a BauGB bezeichneten Bestandteilen<br />

(E<strong>in</strong>griffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz).<br />

§ 1a (2) Ergänzende Vorschriften:<br />

- Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte<br />

Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt<br />

werden<br />

Zu berücksichtigende Belange:<br />

- Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser,<br />

Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie<br />

die Landschaft und die biologische Vielfalt<br />

§ 1a (2) Ergänzende Vorschriften:<br />

- Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen<br />

werden<br />

- Zur Verr<strong>in</strong>gerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von<br />

Flächen für bauliche Maßnahmen s<strong>in</strong>d die Möglichkeiten<br />

der Entwicklung der Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong>sbesondere durch Wiedernutzbarmachung<br />

von Flächen, Nachverdichtung und<br />

andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen<br />

- Bodenversiegelungen s<strong>in</strong>d auf das notwendige Maß zu<br />

begrenzen<br />

- Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte<br />

Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt<br />

werden<br />

Zu berücksichtigende Belange:<br />

- Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser,<br />

Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie<br />

die Landschaft und die biologische Vielfalt,<br />

- die Belange des Hochwasserschutzes.<br />

§ 1a (2) Ergänzende Vorschriften:<br />

- Bodenversiegelungen s<strong>in</strong>d auf das notwendige Maß zu


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 24<br />

Luft § 1 (6) Nr. 7<br />

siehe auch § 1 (5)<br />

Klima § 1 (6) Nr. 7<br />

siehe auch § 1 (5)<br />

Landschaft § 1 (6) Nr. 5 u. 7<br />

siehe auch § 1 (5)<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

3.2 Fachgesetze<br />

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§ 1a (5) ergänzende Vorschriften:<br />

§ 1 (6) Nr. 5, 7 u. 8<br />

siehe auch § 1 (5)<br />

begrenzen.<br />

- Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte<br />

Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt<br />

werden.<br />

Zu berücksichtigende Belange:<br />

- Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser,<br />

Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie<br />

die Landschaft und die biologische Vielfalt,<br />

- die Vermeidung von Emissionen<br />

- die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität <strong>in</strong> Gebieten,<br />

<strong>in</strong> denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von<br />

b<strong>in</strong>denden Beschlüssen der Europäischen Geme<strong>in</strong>schaften<br />

festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten<br />

werden.<br />

Zu berücksichtigende Belange:<br />

- Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser,<br />

Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie<br />

die Landschaft und die biologische Vielfalt<br />

- Die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame<br />

und effiziente Nutzung von Energie<br />

- Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch<br />

Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als<br />

auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawan-<br />

del dienen, Rechnung getragen werden.<br />

Zu berücksichtigende Belange:<br />

- Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser,<br />

Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie<br />

die Landschaft und die biologische Vielfalt<br />

- Die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes<br />

Zu berücksichtigende Belange:<br />

- Die Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der<br />

Denkmalpflege, die erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und<br />

Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher<br />

Bedeutung,<br />

- die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes,<br />

- umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige<br />

Sachgüter,<br />

- die Sicherung von Rohstoffvorkommen<br />

Im Folgenden werden die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>schlägigen Fachgesetzen festgelegten Ziele des Umweltschutzes<br />

dargestellt. Die Betrachtung der Zielvorgaben erfolgt schutzgutbezogen, da <strong>in</strong> den Folgeschritten<br />

die Bewertung der Auswirkungen der Planungen ebenfalls schutzgutbezogen durchgeführt<br />

wird.<br />

Dargestellt s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Tabelle 2 nur die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>schlägigen Fachgesetzen festgelegten Ziele und<br />

Grundsätze des Umweltschutzes. Der Begriff „Fachgesetze“ umfasst zunächst alle formellen


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 25<br />

Bundes- und Landesgesetze e<strong>in</strong>schließlich der aufgrund von Landesgesetzen erlassenen<br />

Rechtsverordnungen, die Gesetze im materiellen S<strong>in</strong>ne s<strong>in</strong>d.<br />

Als Gesetz im materiellen S<strong>in</strong>n können auch kommunale Satzungen (z.B. Baumschutzsatzungen)<br />

relevant werden, was allerd<strong>in</strong>gs nur für die Ebene der verb<strong>in</strong>dlichen Bauleitplanung von<br />

Relevanz ist.<br />

Nicht als Gesetze gelten Verwaltungsvorschriften, wie die TA Luft und die TA Lärm (§ 48<br />

BImSchG), die zwar aufgrund gesetzlicher Vorgaben erlassen wurden, die aber den Rechtscharakter<br />

normkonkretisierender Verwaltungsvorschriften haben. Ke<strong>in</strong>e Fachgesetze s<strong>in</strong>d zudem<br />

die technischen Regelwerke, die durch DIN, VDI, VDE oder andere E<strong>in</strong>richtungen zur Standardisierung<br />

technischer oder verfahrensmäßiger Anforderungen erarbeitet werden (vgl. hierzu<br />

Bunzel, A. (2005): Umweltprüfung <strong>in</strong> der Bauleitplanung, S. 111-116).<br />

Tab. 2: Ziele und allgeme<strong>in</strong>e Grundsätze für die Schutzgüter<br />

Schutzgut Quelle Zielaussage<br />

Mensch, e<strong>in</strong>schließlich<br />

der<br />

menschlichen Gesundheit<br />

Tiere, Pflanzen und<br />

die biologische<br />

Vielfalt<br />

Bundesnaturschutzgesetz /<br />

Landschaftsgesetz NRW<br />

Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

<strong>in</strong>cl.<br />

Verordnungen<br />

Bundesnaturschutzgesetz /<br />

Landschaftsgesetz NRW<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

Ziele s<strong>in</strong>d u.a.:<br />

- Natur und Landschaft s<strong>in</strong>d auf Grund ihres eigenen Wertes<br />

und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen<br />

auch <strong>in</strong> Verantwortung für die künftigen Generationen<br />

im besiedelten und unbesiedelten Bereich (…) zu<br />

schützen (…).<br />

Ziele s<strong>in</strong>d u.a.<br />

- Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens,<br />

des Wassers, der Atmosphäre und der Kultur- und<br />

Sachgüter vor schädlichen Umwelte<strong>in</strong>wirkungen (Immissionen)<br />

- Vorbeugung h<strong>in</strong>sichtlich des Entstehens von Immissionen<br />

(Luftverunre<strong>in</strong>igungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht,<br />

Wärme, Strahlen und ähnliche Ersche<strong>in</strong>ungen),<br />

- Bekämpfung von Umgebungslärm durch geme<strong>in</strong>same<br />

Konzepte.<br />

Ziele s<strong>in</strong>d u.a.:<br />

- Zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt s<strong>in</strong>d<br />

entsprechend dem jeweiligen Gefährdungsgrad <strong>in</strong>sbesondere<br />

1. lebensfähige Populationen wild lebender Tiere und<br />

Pflanzen e<strong>in</strong>schließlich ihrer Lebensstätten zu erhalten<br />

und der Austausch zwischen den Populationen sowie<br />

Wanderungen und Wiederbesiedelungen zu ermöglichen,<br />

2. Gefährdungen von natürlich vorkommenden Ökosystemen,<br />

Biotopen und Arten entgegenzuwirken,<br />

3. Lebensgeme<strong>in</strong>schaften und Biotope mit ihren strukturellen<br />

und geografischen Eigenheiten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er repräsentativen<br />

Verteilung zu erhalten; bestimmte Landschaftsteile<br />

sollen der natürlichen Dynamik überlassen bleiben.<br />

- Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />

des Naturhaushalts s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere<br />

(…) wild lebende Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgeme<strong>in</strong>schaften<br />

sowie ihre Biotope und Lebensstätten auch im<br />

H<strong>in</strong>blick auf ihre jeweiligen Funktionen im Naturhaushalt<br />

zu erhalten (…).<br />

(…) der Entwicklung sich selbst regulierender Ökosysteme<br />

auf hierfür geeigneten Flächen Raum und Zeit zu geben.<br />

- Großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsräume<br />

s<strong>in</strong>d vor weiterer Zerschneidung zu bewahren. Die<br />

erneute Inanspruchnahme bereits bebauter Flächen sowie


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 26<br />

Bundeswaldgesetz (BwaldG)<br />

/ Landesforstgesetz (LfoG)<br />

Europäisches ökologisches<br />

Netz „Natura 2000“<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

die Bebauung unbebauter Flächen im beplanten und<br />

unbeplanten Innenbereich, soweit sie nicht für Grünflächen<br />

vorgesehen s<strong>in</strong>d, hat Vorrang vor der Inanspruchnahme<br />

von Freiflächen im Außenbereich. Verkehrswege, Energieleitungen<br />

und ähnliche Vorhaben sollen landschaftsgerecht<br />

geführt, gestaltet und so gebündelt werden, dass die<br />

Zerschneidung und die Inanspruchnahme der Landschaft<br />

sowie Bee<strong>in</strong>trächtigungen des Naturhaushalts vermieden<br />

oder so ger<strong>in</strong>g wie möglich gehalten werden (…).<br />

Ziele s<strong>in</strong>d u.a.:<br />

- "...den Wald ...wegen se<strong>in</strong>er Bedeutung für die Umwelt...zu<br />

erhalten...und se<strong>in</strong>e ordnungsgemäße Bewirtschaftung zu<br />

sichern..." (§1 BwaldG)<br />

- "...dass die biologische Vielfalt...und die Fähigkeit, gegenwärtig<br />

und <strong>in</strong> Zukunft wichtige ökologische, wirtschaftliche<br />

und soziale Funktionen zu erfüllen, erhalten bleibt..." (§1a<br />

LfoG)<br />

Ziele s<strong>in</strong>d u.a.:<br />

- Die Errichtung des europäischen ökologischen Netzes<br />

„Natura 2000“ ist zu fördern. Se<strong>in</strong> Zusammenhalt ist zu<br />

wahren und, auch durch die Pflege und Entwicklung e<strong>in</strong>es<br />

Biotopverbunds, zu verbessern.<br />

- Die besonderen Funktionen der Gebiete von geme<strong>in</strong>schaftlicher<br />

Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete<br />

<strong>in</strong>nerhalb des Netzes „Natura 2000“ s<strong>in</strong>d zu<br />

erhalten und bei unvermeidbaren Bee<strong>in</strong>trächtigungen, soweit<br />

wie möglich, wiederherzustellen.<br />

Biodiversitätskonvention Gleichrangige Ziele s<strong>in</strong>d:<br />

- Die Erhaltung der biologischen Vielfalt,<br />

- die nachhaltige Nutzung der Bestandteile der biologischen<br />

Vielfalt,<br />

- die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der<br />

Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile<br />

Boden Bundesnaturschutzgesetz /<br />

Landschaftsgesetz NRW<br />

Bundesbodenschutzgesetz<br />

<strong>in</strong>kl. Bodenschutzverordnung<br />

/ Landesbodenschutzgesetz<br />

NW<br />

Ziele s<strong>in</strong>d u.a.:<br />

- Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />

des Naturhaushalts s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere<br />

(… ) Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt<br />

erfüllen können; nicht mehr genutzte versiegelte<br />

Flächen s<strong>in</strong>d zu renaturieren, oder, soweit e<strong>in</strong>e Entsiegelung<br />

nicht möglich oder nicht zumutbar ist, der natürlichen<br />

Entwicklung zu überlassen (…).<br />

Beim Aufsuchen und bei der Gew<strong>in</strong>nung von Bodenschätzen,<br />

bei Abgrabungen und Aufschüttungen s<strong>in</strong>d dauernde<br />

Schäden des Naturhaushalts und Zerstörungen wertvoller<br />

Landschaftsteile zu vermeiden; unvermeidbare Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

von Natur und Landschaft s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere<br />

durch Förderung natürlicher Sukzession, Renaturierung,<br />

naturnahe Gestaltung, Wiedernutzbarmachung oder Rekultivierung<br />

auszugleichen oder zu m<strong>in</strong>dern.<br />

Ziele des BBodSchG s<strong>in</strong>d:<br />

- Der langfristige Schutz des Bodens h<strong>in</strong>sichtlich se<strong>in</strong>er<br />

Funktionen im Naturhaushalt, <strong>in</strong>sbesondere als<br />

- Lebensgrundlage und -raum für Menschen, Tiere,<br />

Pflanzen,<br />

- Bestandteil des Naturhaushalts mit se<strong>in</strong>en Wasser- und<br />

Nährstoffkreisläufen,<br />

- Ausgleichsmedium für stoffliche E<strong>in</strong>wirkungen (Grundwasserschutz),<br />

- Archiv für Natur- und Kulturgeschichte,<br />

- Standorte für Rohstofflagerstätten, für land- und forstwirtschaftliche<br />

sowie siedlungsbezogene und öffentliche


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 27<br />

Wasser Bundesnaturschutzgesetz /<br />

Landschaftsgesetz NRW<br />

Wasserhaushaltsgesetz /<br />

Landeswassergesetz<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

Nutzungen,<br />

- der Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen,<br />

- Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher<br />

Bodenveränderungen,<br />

- die Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen<br />

und Altlasten sowie dadurch verursachter Gewässerverunre<strong>in</strong>igungen.<br />

Ziele s<strong>in</strong>d u.a.:<br />

- Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />

des Naturhaushalts s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere<br />

(…) Meeres- und B<strong>in</strong>nengewässer vor Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

zu bewahren und ihre natürliche Selbstre<strong>in</strong>igungsfähigkeit<br />

und Dynamik zu erhalten; dies gilt <strong>in</strong>sbesondere für natürliche<br />

und naturnahe Gewässer e<strong>in</strong>schließlich ihrer Ufer,<br />

Auen und sonstigen Rückhalteflächen; Hochwasserschutz<br />

hat auch durch natürliche oder naturnahe Maßnahmen zu<br />

erfolgen; für den vorsorgenden Grundwasserschutz sowie<br />

für e<strong>in</strong>en ausgeglichenen Niederschlags-Abflusshaushalt<br />

ist auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege Sorge zu tragen (…).<br />

Ziele s<strong>in</strong>d u.a.:<br />

- Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts<br />

und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen,<br />

- Bewirtschaftung zum Wohl der Allgeme<strong>in</strong>heit,<br />

- Unterlassung vermeidbarer Bee<strong>in</strong>trächtigungen ihrer ökologischen<br />

Funktionen,<br />

- die sparsame Verwendung des Wassers.<br />

Hochwasserschutzgesetz Grundsätze s<strong>in</strong>d u.a.:<br />

- Oberirdische Gewässer s<strong>in</strong>d so zu bewirtschaften, dass so<br />

weit wie möglich Hochwasser zurückgehalten, der schadlose<br />

Wasserabfluss gewährleistet und der Entstehung von<br />

Hochwasserschäden vorgebeugt wird.<br />

- Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt werden können<br />

oder deren Überschwemmung dazu dient, Hochwasserschäden<br />

zu m<strong>in</strong>dern, s<strong>in</strong>d zu schützen.<br />

Luft / Klima Bundesnaturschutzgesetz /<br />

Landschaftsgesetz NRW<br />

Bundes-Immissions-<br />

schutzgesetz <strong>in</strong>kl.<br />

Verordnungen<br />

Landschaft Bundesnaturschutzgesetz /<br />

Landschaftsgesetz NW<br />

Ziele s<strong>in</strong>d u.a.:<br />

- Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />

des Naturhaushalts s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere<br />

(…) Luft und Klima auch durch Maßnahmen des Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege zu schützen; dies gilt<br />

<strong>in</strong>sbesondere für Flächen mit günstiger lufthygienischer<br />

oder klimatischer Wirkung wie Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete<br />

oder Luftaustauschbahnen; dem Aufbau e<strong>in</strong>er<br />

nachhaltigen Energieversorgung <strong>in</strong>sbesondere durch zunehmende<br />

Nutzung erneuerbarer Energien kommt e<strong>in</strong>e besondere<br />

Bedeutung zu (…).<br />

Ziele s<strong>in</strong>d u.a.<br />

- Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens,<br />

des Wassers, der Atmosphäre und der Kultur- und<br />

Sachgüter vor schädlichen Umwelte<strong>in</strong>wirkungen (Immissionen)<br />

- Vorbeugung h<strong>in</strong>sichtlich des Entstehens von Immissionen<br />

(Luftverunre<strong>in</strong>igungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht,<br />

Wärme, Strahlen und ähnliche Ersche<strong>in</strong>ungen).<br />

Ziele s<strong>in</strong>d u.a.:<br />

- Natur und Landschaft s<strong>in</strong>d auf Grund ihres eigenen Wertes<br />

und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen<br />

auch <strong>in</strong> Verantwortung für die künftigen Generatio-


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 28<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

Bundesnaturschutzgesetz /<br />

Landschaftsgesetz NRW<br />

Denkmalschutzgesetz<br />

3.3 Regional- und Landschaftsplanung<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

nen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe<br />

der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass<br />

- (…) die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert<br />

von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert<br />

s<strong>in</strong>d;<br />

- Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und<br />

Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere<br />

1. Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften,<br />

auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern,<br />

vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

zu bewahren,<br />

2. zum Zweck der Erholung <strong>in</strong> der freien Landschaft nach<br />

ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen vor allem<br />

im besiedelten und siedlungsnahen Bereich zu schützen<br />

und zugänglich zu machen.<br />

Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich e<strong>in</strong>schließlich<br />

ihrer Bestandteile, wie Parkanlagen, großflächige<br />

Grünanlagen und Grünzüge, Wälder und Waldränder,<br />

Bäume und Gehölzstrukturen, Fluss- und Bachläufe mit ihren<br />

Uferzonen und Auenbereichen, stehende Gewässer,<br />

Naturerfahrungsräume sowie gartenbau- und landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen, s<strong>in</strong>d zu erhalten und dort, wo<br />

sie nicht <strong>in</strong> ausreichendem Maße vorhanden s<strong>in</strong>d, neu zu<br />

schaffen.<br />

Ziele s<strong>in</strong>d u.a.:<br />

- Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und<br />

Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere<br />

1. Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften,<br />

auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern,<br />

vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

zu bewahren (…).<br />

- Beim Aufsuchen und bei der Gew<strong>in</strong>nung von Bodenschätzen,<br />

bei Abgrabungen und Aufschüttungen s<strong>in</strong>d dauernde<br />

Schäden des Naturhaushalts und Zerstörungen wertvoller<br />

Landschaftsteile zu vermeiden.<br />

Grundsätze s<strong>in</strong>d u.a.:<br />

- Denkmäler s<strong>in</strong>d zu schützen, zu pflegen, s<strong>in</strong>nvoll zu nutzen<br />

und wissenschaftlich zu erforschen.<br />

- Die Erhaltung und Nutzung der Denkmäler und Denkmalbereiche<br />

sowie e<strong>in</strong>e angemessene Gestaltung ihrer Umgebung<br />

s<strong>in</strong>d zu ermöglichen.<br />

- Die Geme<strong>in</strong>den haben die Sicherung der Bodendenkmäler<br />

bei der Bauleitplanung zu gewährleisten.<br />

Die Regional- und Landschaftsplanung formuliert u.a. umweltrelevante Ziele. E<strong>in</strong>e Auswahl dieser<br />

Ziele wird im Folgenden aufgeführt.


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 29<br />

3.3.1 Regionalplan<br />

Das Stadtgebiet <strong>Kleve</strong>s bef<strong>in</strong>det sich im Bereich des Regionalplans für den Regierungsbezirk<br />

Düsseldorf. Der aktuell gültige Regionalplan stammt aus dem Jahr 1999 und wird derzeit überarbeitet<br />

und neu aufgestellt.<br />

Der Regionalplan legt die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung<br />

des Regierungsbezirks und für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im<br />

Plangebiet fest. In Nordrhe<strong>in</strong> Westfalen übernimmt der Regionalplan darüber h<strong>in</strong>aus die Funktion<br />

e<strong>in</strong>es Landschaftsrahmenplans (gem. § 10 Bundesnaturschutzgesetz) sowie e<strong>in</strong>es Forstlichen<br />

Rahmenplans (gem. § 7 Bundeswaldgesetz). Grundlage des Regionalplanes s<strong>in</strong>d das<br />

Landesentwicklungsprogramm sowie der Landesentwicklungsplan.<br />

Der Regionalplan besteht aus e<strong>in</strong>er zeichnerischen Darstellung im Maßstab 1:50.000 und textlichen<br />

Darstellungen. Die textlichen Darstellungen werden hierbei als Ziele formuliert, die durch<br />

Erläuterungen begründet oder näher bestimmt werden. Für den Bereich der Stadt <strong>Kleve</strong> werden<br />

u.a. folgende umwelt- bzw. freiraumrelevante Ziele formuliert (beispielhafte Auswahl):<br />

Regionales Freiraumsystem (Kap. 2.1)<br />

Ziel 1: den Freiraum nachhaltig schützen<br />

Ziel 2: Regionale Grünzüge - Freiraum <strong>in</strong> Verdichtungsgebieten noch stärker schützen<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Freiraum- und Agrarbereiche (Kap. 2.2)<br />

Ziel 1: Landwirtschaftliche Nutzungsfähigkeit erhalten<br />

Ziel 2: Landwirtschaftliche Betriebe und Nutzflächen den ökonomischen und ökologischen Erfordernissen<br />

anpassen<br />

Wald (Kap. 2.3)<br />

Ziel 1: Wald schützen - E<strong>in</strong>griffe vermeiden oder ausgleichen<br />

Ziel 2: Wald vermehren und verbessern<br />

Schutz der Natur (Kap. 2.4)<br />

Ziel: Lebensräume seltener Pflanzen und Tiere schützen und e<strong>in</strong> Biotopverbundsystem aufbauen<br />

(2) Bei allen Planungen, Maßnahmen und Nutzungen ist die Erhaltung der naturschutzwürdigen<br />

Gebiete bzw. Lebensräume zu beachten und die angestrebte Entwicklung und der Aufbau e<strong>in</strong>es<br />

Biotopverbundes zu fördern. (…)<br />

Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (Kap. 2.5)<br />

Ziel 1: Die Landschaft nachhaltig schützen und entwickeln<br />

(1) Die biologische Vielfalt und der Erlebniswert der Landschaft sollen erhalten bzw. verbessert<br />

werden.<br />

(2) Bereiche für den Schutz der Landschaft und die landschaftsorientierte Erholung sollen dazu<br />

dienen, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild zu erhalten und<br />

wiederherzustellen. Der wesentliche Charakter der Landschaft bzw. die landschaftstypischen<br />

Merkmale von Landschaftsstellen sollen geschützt und/oder durch Berücksichtigung entsprechender<br />

Ansatzpunkte wiederhergestellt werden.<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 30<br />

(3) Bei der Abwägung von raumrelevanten Nutzungsansprüchen s<strong>in</strong>d im besonderen Maße die<br />

Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die landschaftlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen;<br />

landschaftliche Funktionszusammenhänge sollen erhalten bzw. verbessert werden.<br />

(4) Im E<strong>in</strong>zelnen soll hierzu <strong>in</strong>sbesondere die Landschaftsplanung<br />

- typische Landschaftsstrukturen erhalten und/oder wiederherstellen,<br />

- charakteristische Landschaftsbestandteile erhalten,<br />

- ökologische Systeme stabilisieren<br />

- günstige Voraussetzungen für den Arten- und Biotopschutz und für die landschaftsgebundene<br />

Erholung erhalten und verbessern,<br />

- Räume mit besonderer Bedeutung für den Luftaustausch sichern,<br />

- das klimatische Potenzial der Freiflächen schützen und verbessern und<br />

- den Boden gegen Abtragungen durch W<strong>in</strong>d und Wasser schützen<br />

(5) Maßnahmen und Nutzungsänderungen auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen,<br />

entsprechend den vorstehenden Zielen, s<strong>in</strong>d vorrangig auf der Grundlage freiwilliger Vere<strong>in</strong>barungen<br />

zu planen und durchzuführen.<br />

(6) Der untere Niederrhe<strong>in</strong> und die Heide- und Feuchtwaldlandschaften der Schwalm-Nette-<br />

Platten s<strong>in</strong>d als wertvolle Kulturlandschaften mit hohem Anteil naturnaher Bereiche und nachhaltiger<br />

Nutzung beispielhaft zu pflegen und zu entwickeln.<br />

Ziel 2: Die Landschaft als Erholungsraum sichern und aufwerten<br />

(1) Die Erholungsgebiete - Im Wesentlichen die Bereiche für den Schutz der Landschaft und die<br />

landschaftsorientierte Erholung - sollen erhalten bzw. weiterentwickelt werden. Dabei s<strong>in</strong>d besonders<br />

die naturräumlichen und kulturräumlichen Eignungen und die Nähe zu den Nachfragegebieten<br />

zu berücksichtigen. Hierbei ist die Zugänglichkeit der Landschaft zu gewährleisten,<br />

soweit nicht Belange des Naturschutzes entgegenstehen. (…)<br />

Ziel 3: Die Landschaft an Gewässerläufen erlebbar machen<br />

Besonders <strong>in</strong> den Verdichtungsgebieten sollen “Grüne Entwicklungsbänder” unter Berücksichtigung<br />

der hier zahlreichen Ansatzpunkte (Häufung von erholungswirksamen Landschaftsteilen,<br />

historischen Siedlungsstellen, abgrabungsbed<strong>in</strong>gten Wasserflächen und konzentrierten Freizeit-<br />

und Erholungse<strong>in</strong>richtungen) gesichert und ausgebaut werden. (…)<br />

Im Verlauf der Grünen Entwicklungsbänder soll das regionale Radwegenetz ergänzt bzw. ausgebaut<br />

werden.<br />

Ziel 4: Das kulturelle Erbe der baulichen Geschichte bewahren<br />

Historisch wertvolle Bebauungen sollen u. a. durch angemessene Nutzungen erhalten werden.<br />

Erschließungsmaßnahmen für die Naherholung und den Ausflugsverkehr haben die spezifische<br />

Eigenart der Objekte und ihrer Umgebung zu berücksichtigen.<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 31<br />

Freizeit- und Erholungsanlagen (Kap. 2.6)<br />

Ziel: Freizeit- und Erholungsanlagen auf geeignete Standorte lenken<br />

(1) Freizeit- und Erholungsanlagen sollen vornehmlich der Verbesserung <strong>in</strong>nerstädtischer bzw.<br />

<strong>in</strong>nerörtlicher Freizeitbed<strong>in</strong>gungen und/oder der Verbesserung des touristischen Freizeitwertes<br />

dienen. (…)<br />

(4) Freizeit- und Erholungsanlagen, die durch hohen Freiraumanteil bestimmt oder an landschaftliche<br />

Voraussetzungen gebunden s<strong>in</strong>d (z. B. Golfplätze bzw. wasserorientierte Anlagen),<br />

können ihren Standort im Freiraum haben, soweit dies verträglich mit den dargestellten Freiraumfunktionen<br />

ist und im Ganzen e<strong>in</strong>e ökologische bzw. erholungsorientierte Freiraumverbesserung<br />

erzielt wird.<br />

Klima (Kap. 2.7)<br />

Ziel: Klimaökologische Räume schützen<br />

(5) Ventilationsschneisen s<strong>in</strong>d bevorzugte Bahnen der Frischluftzufuhr <strong>in</strong> die Siedlungsbereiche.<br />

Die Frischluftzufuhr aus Luftaustauschgebieten erfolgt durch lokale und zum Teil regionale Zirkulationssysteme,<br />

wie thermisch bed<strong>in</strong>gte Flurw<strong>in</strong>de oder reliefbed<strong>in</strong>gte Hangab- und Bergw<strong>in</strong>de;<br />

die Ventilationswirkung ist aber auch durch großräumige W<strong>in</strong>dfelder bei Übere<strong>in</strong>stimmung<br />

der W<strong>in</strong>drichtung mit der Ventilationsschneise gegeben. Ventilationsschneisen können unbebaute<br />

Täler oder Hänge <strong>–</strong> wobei die Seitentäler und Flussniederungen zur Kaltluftproduktion<br />

beitragen <strong>–</strong>, aber auch zusammenhängende, weitgehend h<strong>in</strong>dernisfreie, d. h. auch waldfreie<br />

Flächen mit l<strong>in</strong>ienartiger Struktur se<strong>in</strong>. Der Wirkungsgrad hängt von der Durchlüftungsmöglichkeit<br />

und der Nähe zum Belastungsraum ab. Den Wirkungsgrad der Ventilationsschneisen können<br />

Verriegelungen und E<strong>in</strong>engungen erheblich m<strong>in</strong>dern. In besonderem Maße nachteilig s<strong>in</strong>d<br />

Emissionsquellen <strong>in</strong> Ventilationsschneisen <strong>–</strong> vor allem <strong>in</strong> Höhen, <strong>in</strong> denen Kalt- und Frischluft<br />

nachweisbar s<strong>in</strong>d. Diese emittierten Schadstoffe vermischen sich nur wenig mit der Umgebungsluft<br />

und führen talabwärts zu erhöhten Immissionsbelastungen. Flussläufe und sie begleitende<br />

Freiflächen haben den Charakter von Ventilationsschneisen. Klimaökologische Bedeutung<br />

haben ferner l<strong>in</strong>ienhaft strukturierte bis <strong>in</strong> die Stadtzentren h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>ragende Grünzüge oder<br />

Freiräume.<br />

(6) Die Uferfronten, <strong>in</strong>sbesondere die ufernahen Siedlungsränder, sollten möglichst offen gehalten<br />

werden, um den Absaugeffekt durch die freiflächenbed<strong>in</strong>gte Strömung möglichst weit <strong>in</strong> die<br />

bebauten Bereiche wirken zu lassen. Besondere Bedeutung haben mit Fließgewässern im Zusammenhang<br />

stehende Ventilationsschneisen <strong>in</strong>sofern, dass ggf. vorhandene Flurw<strong>in</strong>de und<br />

reliefbed<strong>in</strong>gt erzeugte lokale W<strong>in</strong>dsysteme nicht schon am Rande des Verdichtungsraumes abgebremst<br />

werden, sondern auch dicht besiedelte Bereiche erreichen können. (…)<br />

(11) Klimaökologisch wirksam s<strong>in</strong>d auch Grünflächen <strong>in</strong> größeren Siedlungsbereichen. Entsprechend<br />

ihrer ger<strong>in</strong>gen Ausdehnung reduzieren sich aber ihre Wirkungsbereiche. Kle<strong>in</strong>e Grünflächen<br />

(unter 1 ha) haben ihre klimaverbessernde Wirkung hauptsächlich <strong>in</strong>nerhalb der Grünfläche<br />

selbst. Innerstädtische Grünflächen erzeugen im Zusammenhang mit der bebauten Fläche<br />

e<strong>in</strong>e Auflockerung der städtischen Wärme<strong>in</strong>sel derart, dass diese nicht als e<strong>in</strong>heitlicher warmer<br />

Bereich, sondern als “mehrkernige Wärme<strong>in</strong>sel” (unterbrochen von kühleren Grünflächen) auftritt.<br />

(…)<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 32<br />

3.3.2 Landschaftsplan<br />

Die Landschaftspläne gelten für das Gebiet der politischen Grenzen der Stadt <strong>Kleve</strong>s nur für<br />

Flächen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der<br />

Bebauungspläne. Für den Süden <strong>Kleve</strong>s treffen die Landschaftspläne „Reichswald“ und<br />

„Gocher Heide“ des Kreises <strong>Kleve</strong> zu, für den Norden des Stadtgebietes existieren ke<strong>in</strong>e Landschaftspläne.<br />

Soweit e<strong>in</strong> Bebauungsplan die land- und forstwirtschaftliche Nutzung oder Grünflächen festsetzt,<br />

kann sich der Landschaftsplan unbeschadet der baurechtlichen Festsetzung auch auf<br />

diese Flächen erstrecken, wenn sie im Zusammenhang mit dem baulichen Außenbereich stehen.<br />

Entwicklungsziele für die Landschaft gem. § 18 LG geben über die Gewichtung der im Plangebiet<br />

zu erfüllenden Aufgaben Auskunft. Sie stellen jeweils Hauptziele dar, durch die untergeordnete<br />

Ziele und Maßnahmen nicht ausgeschlossen s<strong>in</strong>d.<br />

Folgende Entwicklungsziele werden <strong>in</strong> den Landschaftsplänen für räumliche Teilbereiche genannt:<br />

LP 06 <strong>–</strong>„Reichswald“<br />

Dieser Landschaftsplan trifft auf das südwestliche Stadtgebiet südlich des Tiergartens zu.<br />

Abb. 3: Landschaftsplan Reichswald<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 33<br />

Entwicklungsziel 1: Erhaltung<br />

Erhaltung e<strong>in</strong>er mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen<br />

reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft;<br />

Erhaltung der zusammenhängenden Waldflächen des Tiergartenwaldes für die Erholung.<br />

Erhaltung der Waldflächen mit hohem Laubholzanteil im Reichswald unter besonderer<br />

Sicherung, Pflege und Vermehrung naturnaher Altholzbestände<br />

Erhaltung des Kattenwaldes unter besonderer Sicherung, Pflege und Vermehrung naturnaher<br />

Laubholzbestände.<br />

Entwicklungsziel 2: Anreicherung<br />

Anreicherung e<strong>in</strong>er im Ganzen erhaltenswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen<br />

und mit gliedernden und belebenden Elementen;<br />

Anreicherung des Standortübungsplatzes mit naturnahen Lebensräumen.<br />

Anreicherung der von Nadelholz dom<strong>in</strong>ierten Flächen des Reichswaldes mit naturnahen<br />

Lebensräumen durch Voranbau und Naturverjüngung von Laubholz zu Mischbeständen.<br />

Entwicklungsziel 6: Erhaltung<br />

Temporäre Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung von Bauflächen<br />

durch die Bauleitplanung<br />

Entwicklungsziel 6.1: Temporäre Erhaltung<br />

Temporäre Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung der „Freihaltebereiche“<br />

entsprechend der Überarbeitung des Gebietsentwicklungsplanes;<br />

Siedlungs- und landwirtschaftliche Nutzflächen westl. Materborn (gem. Flächennutzungsplan:<br />

Wohnbaufläche)<br />

Siedlungs- und landwirtschaftliche Nutzflächen am südwestl. Siedlungsrand von<br />

Materborn (Laut Flächennutzungsplan: Wohnbaufläche)<br />

Allgeme<strong>in</strong>er Siedlungsbereich östlicher Ortsrand von Materborn (GEP-Änderung: Allgeme<strong>in</strong>er<br />

Siedlungsbereich)<br />

Siedlungsflächen nordwestl. Reichswalde (Laut Flächennutzungsplan: Wohnbaufläche)<br />

Siedlungsfläche südlich Reichswalde (Köhlerweg) (Laut Flächennutzungsplan: Wohnbaufläche)<br />

Entwicklungsziel 7: Erhaltung von Freiflächen<br />

Erhaltung von Freiflächen bis zur Realisierung von Grünflächen durch die Bauleitplanung;<br />

Landwirtschaftliche Nutzflächen e<strong>in</strong>schließlich Waldflächen, e<strong>in</strong>er Magerweide, Obstwiese<br />

und Gehölzstrukturen westl. Materborn<br />

Entwicklungsziel 8: Beibehaltung der Funktion<br />

Beibehaltung der <strong>in</strong> der Bauleitplanung vorgegebenen Funktion zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben;<br />

Erhaltung von Friedhofsanlagen<br />

o Friedhof am Nordrand von Reichswalde. Die Anlage weist z. T. wertvollen alten<br />

Baumbestand auf.<br />

o Ehrenfriedhof 'Donsbrügger Heide' im Tiergartenwald südl. Donsbrüggen. Die<br />

Anlage wird von Waldflächen e<strong>in</strong>geschlossen.<br />

Erhaltung und Entwicklung der E<strong>in</strong>grünung von Spiel- und Sportanlagen<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 34<br />

Tennisplatz am nördl. Siedlungsrand von Reichswalde. Die Anlage liegt <strong>in</strong>nerhalb<br />

e<strong>in</strong>es geschlossenen Baumbestandes.<br />

Sportplatz, Am Dorfanger, am östl. Siedlungsrand von Reichswalde. Die Anlage<br />

ist durch Baumreihen sowie e<strong>in</strong>en Waldbestand gut e<strong>in</strong>gebunden.<br />

Erhaltung des Tiergartenwaldes.<br />

LP 07 <strong>–</strong> „Gocher Heide“<br />

Dieser Landschaftsplan deckt nur e<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>en Teil des Stadtgebietes ab, namentlich den<br />

Sternbusch und den Kermisdahl-Bogen mit den „Galleien“ bis zur Bundesstraße 57.<br />

Abb. 4: Landschaftsplan Gocher Heide<br />

Entwicklungsziel 1: Erhaltung<br />

o Erhaltung der Rhe<strong>in</strong>aue zwischen <strong>Kleve</strong> und dem Moritzgrab unter besonderer Berücksichtigung<br />

der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Fläche<br />

o Erhaltung und Förderung der Biotoptypenvielfalt unter besonderer Sicherung von naturnahen<br />

Gewässern, Bruchwäldern, feuchtem Grünland und anderen Feuchtbiotopen <strong>in</strong><br />

den Altstromr<strong>in</strong>nen des Rhe<strong>in</strong>s. Ziele der Landschaftsentwicklung <strong>in</strong> diesem Entwicklungsraum<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere:<br />

o Erhaltung der Waldfläche des Sternbusches sowie der zusammenhängenden Waldflächen<br />

zwischen Schneppenbaum und der östlichen Plangebietsgrenze unter besonderer<br />

Sicherung, Pflege und Vermehrung naturnaher Laubholzbestände; Erhaltung des naturnahen<br />

Laubholzbestands auf der Moränenkante westlich dem Kermisdahl<br />

Entwicklungsziel 6: Temporäre Erhaltung<br />

Temporäre Erhaltung der Landschaft bis zur Realisierung der Bauleitplanung<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 35<br />

o Gartenflachen, Bolzplatz, Gewerbebetrieb am Kermisdahl B-Plan 1-272-0 (gem. <strong>FNP</strong>:<br />

B-Plan 1-272-0)<br />

o Gartenflache an der Nassauer Allee <strong>in</strong> <strong>Kleve</strong> Wohnbauflache (gem. <strong>FNP</strong> Wohnbauflache)<br />

Entwicklungsziel 7: Beibehaltung der Funktion<br />

o Erhaltung des alten Baumbestandes im Pr<strong>in</strong>z-Moritz-Park<br />

o Erhaltung und Entwicklung der E<strong>in</strong>grünung von Spiel- und Sportanlagen<br />

o Sportanlage im Sternbusch (Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz)<br />

o Wassersportzentrum im Sternbusch (Grünfläche mit der Zweckbestimmung<br />

Badeplatz / Freibad)<br />

o Reitanlage im Sternbusch (Grünfläche mit der Zweckbestimmung Reitplatz)<br />

o Erhaltung und Entwicklung der E<strong>in</strong>grünung baulicher Anlagen auf Flächen für den Geme<strong>in</strong>bedarf<br />

und sonstigen Bauflächen, auf Flächen für Ver- / Entsorgungsanlagen,<br />

Grünflächen oder auf Flächen, die e<strong>in</strong>e Bebauung entsprechend § 35 BauGB aufweisen<br />

o Berufskolleg im Sternbusch (Fläche für den Geme<strong>in</strong>bedarf)<br />

o Haus Freudenberg im Sternbusch (Fläche für den Geme<strong>in</strong>bedarf)<br />

3.4 Informelle Instrumente<br />

Neben den Instrumenten zur Steuerung der räumlichen Entwicklung treffen ebenso <strong>in</strong>formelle<br />

Instrumente Aussagen zu den weiteren räumlichen oder städtebaulichen Perspektiven <strong>Kleve</strong>s.<br />

Auch wenn sie ke<strong>in</strong>e rechtsverb<strong>in</strong>dliche Wirkung besitzen, können sie als Orientierungs- und<br />

Entscheidungshilfen dienen und formelle Instrumente ergänzen. Im Rahmen des <strong>Umweltbericht</strong>es<br />

werden <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong>formelle Instrumente berücksichtigt, die zum<strong>in</strong>dest für Teilbereiche<br />

umweltbezogene Ziele oder Leitbilder formulieren.<br />

3.4.1 Stadtentwicklungskonzept<br />

Im Stadtentwicklungskonzept <strong>Kleve</strong> (SCHEUVENS + WACHTEN, 2010) werden die Entwicklungsperspektiven<br />

<strong>Kleve</strong>s <strong>in</strong> den kommenden Jahren beschrieben. Als wesentliche Handlungsfelder<br />

werden u.a. beschrieben:<br />

• Von Innen nach Außen entwickeln<br />

• Dörflichen Charakter wahren<br />

• Grün- und Freiräume stärken<br />

• u.a.<br />

Insbesondere wird darauf verwiesen, Freiraum- und Siedlungsflächenentwicklung gegene<strong>in</strong>ander<br />

abzuwägen und auf stärkere Verknüpfungen zwischen baustruktureller Entwicklung und<br />

Freiraumentwicklung h<strong>in</strong>zuwirken. Es gilt, das Stadtbild und die Stadtentwicklung durch die<br />

Qualifizierung und Profilierung der Freiräume positiv zu bee<strong>in</strong>flussen.<br />

Das Zusammenspiel aus Stadt- und Landschaftsraum erzeugt e<strong>in</strong> Spannungsfeld, das es zu<br />

bewahren und zu stärken gilt. Als zentrale Forderungen s<strong>in</strong>d die Sicherung bedeutender Sichtachsen<br />

und die kont<strong>in</strong>uierliche Pflege der historischen Parkanlagen zu nennen. Daher ist es<br />

wichtig, die <strong>Kleve</strong>r Landschaft räumlich oder thematisch zu vernetzen.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 36<br />

Um die Freiräume zugänglich zu machen und sowohl Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger als auch Touristen<br />

von e<strong>in</strong>em Ort zum anderen zu leiten, s<strong>in</strong>d durchgängige Fuß- und Radwege von Bedeutung.<br />

Dabei handelt es sich entweder um Wegebeziehungen <strong>in</strong> der freien Landschaft oder um<br />

straßenbegleitende Rad- und Fußwege. Das Radwegenetz kann dazu genutzt werden, die angrenzenden<br />

Landschaftsräume vollständig zu erschließen.<br />

Aufgrund dessen muss es das Ziel se<strong>in</strong>, sowohl die fußläufige Erreichbarkeit der Innenstadt, der<br />

Ortslagen, der touristischen Ausflugspunkte und der angrenzenden Kommunen als auch die<br />

Anb<strong>in</strong>dung dieser Ziele mit dem Fahrrad zu ermöglichen.<br />

Der thematische Bezug der Grün- und Freiräume sollte zusätzlich hergestellt werden, wobei die<br />

Verb<strong>in</strong>dung der historischen Garten- und Parkanlagen e<strong>in</strong>e besondere Herausforderung darstellt.<br />

Zudem sollten die Grünverb<strong>in</strong>dungen auch grenzübergreifend gedacht werden und sich<br />

nicht nur auf <strong>Kleve</strong>r Stadtgebiet beziehen.<br />

Folgende Ziele werden genannt:<br />

Grün- und Freiräume erhalten<br />

• Bewahren und pflegen der historischen Gartenanlagen<br />

• Gezielte Zugänglichkeit der Schutzgebiete ermöglichen<br />

• Kle<strong>in</strong>räumige Grünverb<strong>in</strong>dungen erhalten<br />

• Siedlungsgrenzen def<strong>in</strong>ieren und achten<br />

• Erarbeitung e<strong>in</strong>es Parkpflegekonzepts<br />

• Sicherung der Schutzgebiete<br />

Freiräume vernetzen<br />

• Rad- und Wegeverb<strong>in</strong>dungen zwischen Freiräumen ausbauen und sichern<br />

Entwicklung und Gestaltung <strong>in</strong>nerstädtischer Freiräume<br />

• Zugang zum Wasser <strong>in</strong>tensivieren<br />

• Raumfolgen erzeugen (Plätze)<br />

• Ausbau des Wegenetzes entlang des Kanals<br />

Kooperationen für e<strong>in</strong> hochwertiges Kultur- und Freizeitangebot<br />

• Abstimmung des Kultur- und Eventangebotes <strong>in</strong> der Region; auch bzw. <strong>in</strong>sbesondere grenzüberschreitend<br />

• Kultur und Bildung mite<strong>in</strong>ander vernetzen<br />

• Förderung der außerschulischen Aktivitäten<br />

Sport- und Freizeite<strong>in</strong>richtungen vernetzen<br />

• E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der Standorte/Angebote <strong>in</strong> die regionalen Grün- und Freiräume<br />

Ausbau und Profilierung des touristischen Angebots<br />

• Vernetzung von Sport-, Kultur- und Freizeitangeboten<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 37<br />

• Entwicklung von attraktiven, e<strong>in</strong>zigartigen Sport- und Freizeitangeboten mit thematischem<br />

Bezug zur Stadt<br />

3.4.2 Radverkehrskonzept <strong>Kleve</strong><br />

Im Radverkehrskonzept für die Stadt <strong>Kleve</strong> (AB STADTVERKEHR, 2010) werden Ziele und<br />

Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung des Radverkehrs entwickelt. Es knüpft zum e<strong>in</strong>en<br />

an den Nationalen Radverkehrsplan 2002-2012 an. Der Nationale Radverkehrsplan ist universell<br />

gültig und fasst wesentliche Argumente und strategische Überlegungen für die Radverkehrsförderung<br />

zusammen. Die Ziele lassen sich <strong>in</strong> drei Kategorien gliedern:<br />

Steigerung des Radverkehrsanteils<br />

Steigerung der Verkehrssicherheit<br />

Schaffung e<strong>in</strong>es fahrradfreundlichen Klimas (Fahrrad als gleichberechtigtes Verkehrsmittel)<br />

Zum anderen werden die Leitl<strong>in</strong>ien und Ziele des Stadtentwicklungskonzeptes aufgegriffen,<br />

dessen Zielaussagen sich unter anderem auf die behutsame Siedlungsflächenentwicklung, die<br />

nachhaltige Verkehrsentwicklung und den Schutz der Landschaft beziehen.<br />

Die Entwicklung des Radverkehrs <strong>in</strong> <strong>Kleve</strong> folgt dem Leitbild "Mehr Fahrrad = Attraktiveres <strong>Kleve</strong>!",<br />

<strong>in</strong> dem das Fahrrad als qualitatives Instrument der Stadtentwicklungs- und Verkehrspolitik<br />

verstanden wird.<br />

Für das Radverkehrskonzept werden folgende Leitl<strong>in</strong>ien formuliert:<br />

Radverkehrsnetz<br />

E<strong>in</strong> flächendeckendes, sicheres und komfortables Radverkehrsnetz ist zentrale Voraussetzung<br />

für die Entwicklung des Radverkehrs. Zukünftig werden verstärkt Radschnellwege e<strong>in</strong>gesetzt,<br />

gleichzeitig werden die bestehenden Straßen und Wege „fahrradfreundlich“.<br />

Integrierte, nachhaltige Verkehrsplanung<br />

Jeder Verkehrsträger verfügt über „komparative Vorteile“. Die Vorteile des Fahrrades liegen auf<br />

Strecken bis 5 km Entfernung. Um die Potenziale des Fahrrades auszuschöpfen, wird e<strong>in</strong>e optimale<br />

Verknüpfung mit anderen Verkehrsträgern stattf<strong>in</strong>den (v.a. durch Bereitstellung von komfortablen<br />

& sicheren Parkmöglichkeiten).<br />

Nahmobilität <strong>–</strong> mehr als Radfahren<br />

Jeder Weg beg<strong>in</strong>nt zu Fuß <strong>–</strong> auch der des Radfahrers. Die geme<strong>in</strong>same Nutzung von Flächen<br />

durch Fuß- und Radverkehr ist jedoch konfliktbehaftet. Aufgrund der Siedlungsstruktur und Topografie<br />

<strong>in</strong> <strong>Kleve</strong> ist dennoch notwendig, e<strong>in</strong>zelne Bereiche <strong>–</strong> v.a. die FG-Zone außerhalb der<br />

Kernzeiten <strong>–</strong> für e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Nutzung freizugeben. Der Radverkehr wird für die Belange<br />

des Fußverkehrs sensibilisiert.<br />

Integrierte Straßenraumgestaltung<br />

Das städtische Netz der Straßen und Wege wird kont<strong>in</strong>uierlich weiterentwickelt. Die Belange<br />

des Radverkehrs werden dabei sowohl an den Strecken als auch an den Knotenpunkten von<br />

Anfang an gleichberechtigt berücksichtigt.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 38<br />

Integration von Siedlungsentwicklung und Radverkehrsförderung<br />

Radverkehr und Nahmobilität werden durch e<strong>in</strong>e enge Verknüpfung der Stadtentwicklungs- und<br />

der Verkehrs<strong>in</strong>frastrukturplanung gefördert. Gemäß dem Pr<strong>in</strong>zip der „kurzen Wege“ f<strong>in</strong>det<br />

Stadtentwicklung von „Innen nach Außen“ statt. Der Radverkehr wird bei der Gestaltung der Erschließungsstrukturen<br />

berücksichtigt.<br />

Radverkehr bei strategischen Stadtentwicklungsprojekten mitdenken<br />

Die Hochschule Rhe<strong>in</strong>-Waal ist das aktuell prom<strong>in</strong>enteste Stadtentwicklungsprojekt. Der Radverkehr<br />

ist von Anfang an Teil der Überlegungen <strong>–</strong> ob bei der Erschließung, der Anb<strong>in</strong>dung<br />

oder der Schaffung von Parkplätzen.<br />

Naturräumliche Potenziale „erfahrbar“ machen<br />

Das differenzierte Freizeitnetz wird behutsam weiterentwickelt. Dabei wird <strong>in</strong> die (Service-) Infrastruktur<br />

für den Radtourismus <strong>in</strong>vestiert, gleichzeitig wird das eigentümliche Naherholungspotenzial<br />

der kle<strong>in</strong>en „Pättkes“ bewahrt.<br />

Entwicklung der „E<strong>in</strong>kaufsstadt <strong>Kleve</strong>“<br />

Die Erreichbarkeit der „E<strong>in</strong>kaufstadt <strong>Kleve</strong>“ von den Dörfern und vom Umland aus wird verbessert<br />

(<strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong>nerhalb der ANKE-Region). Die Infrastrukturen werden so gestaltet, dass<br />

die Chancen der elektrogestützten Fahrradmobilität zukünftig voll genutzt werden können (breite,<br />

separate Radschnellwege).<br />

Mobilität „lernen“<br />

In der K<strong>in</strong>dergarten und Schulzeit wird (auch) der Grundste<strong>in</strong> für e<strong>in</strong>e sichere und verantwortungsbewusste<br />

Teilhabe am Verkehrsgeschehen gelegt. Die K<strong>in</strong>dergärten, Schulen und auch<br />

die Eltern s<strong>in</strong>d gefragt <strong>–</strong> und werden durch die Polizei, die Verwaltung und privates Engagement<br />

unterstützt.<br />

Mobilität „erhalten“<br />

Die sichere und komfortable Befahrbarkeit für alle Teilnehmergruppen wird sichergestellt <strong>–</strong> auch<br />

und vor allem für unerfahrene Radfahrer und ältere Menschen.<br />

Aus den allgeme<strong>in</strong>en Zielen aus dem Nationalen Radverkehrsplan <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den aufgezeigten<br />

Leitl<strong>in</strong>ien werden folgende „Ziele der Radverkehrsförderung“ für <strong>Kleve</strong> def<strong>in</strong>iert:<br />

Ziel 1: Steigerung des Radverkehrsanteils<br />

o a) <strong>Kleve</strong> 2020: 25-30 % Anteil am modal split;<br />

o b) 40 % Anteil im Schülerverkehr.<br />

Ziel 2: Steigerung der Verkehrssicherheit<br />

o a) Reduzierung der Unfälle mit Schwerverletzten/ Getöteten & Radfahrerbeteiligung<br />

um 30%;<br />

o b) Reduzierung der Unfälle mit Schwerverletzten/ Getöteten & Radfahrerbeteiligung<br />

unter den K<strong>in</strong>dern & Jugendlichen um 50%.<br />

Ziel 3: Schaffung e<strong>in</strong>es Fahrradfreundlichen Klimas<br />

o <strong>Kleve</strong> 2020: 50 % der <strong>Kleve</strong>r bewerten die Situation für den Radverkehr als<br />

"sehr gut" oder "gut";<br />

o 60 % der <strong>Kleve</strong>r Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler bewerten die Situation als "sehr gut"<br />

oder "gut".<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 39<br />

3.4.3 Flächenpool / Ökokonto der Stadt <strong>Kleve</strong><br />

Im Konzept zum Flächenpool / Ökokonto für die Stadt werden folgende übergeordnete Leitziele<br />

formuliert (vgl. LANGE, 2004):<br />

- Erhaltung und Förderung der <strong>in</strong>ternational bedeutenden Biotopverbundfunktion der Rhe<strong>in</strong>niederung<br />

(grenzüberschreitende Fortsetzung <strong>in</strong> den Niederlanden)<br />

- Stärkung der Verbundachsen sowohl <strong>in</strong> der Rhe<strong>in</strong>niederung (z.B. Kellener Altrhe<strong>in</strong>,<br />

R<strong>in</strong>dersche Wässerung) als auch auf den Reichswald- Höhen.<br />

- Erhalt und Entwicklung e<strong>in</strong>er abwechslungsreichen Landschaft <strong>in</strong> der Rhe<strong>in</strong>niederung aus<br />

landwirtschaftlichen Nutzflächen, <strong>in</strong>sbesondere Extensivgrünland, mit e<strong>in</strong>gelagerten Gehölzstreifen,<br />

Feldra<strong>in</strong>en, Gräben und Kle<strong>in</strong>strukturen (z.B. vernässten Bereichen, Blänken,<br />

Röhricht und Uferhochstauden an den Gräben). Vorhandene Waldbereiche s<strong>in</strong>d naturnah zu<br />

bewirtschaften. Nicht naturraumtypische Nadelholzforste im Bereich des Reichwaldes s<strong>in</strong>d<br />

gegebenenfalls <strong>in</strong> bodenständige Laubwälder umzuwandeln. Vorhandene wertvolle Biotopstrukturen<br />

(z.B. naturnahe Gewässer und Auenbereiche; naturnahe bodenständige Laubwälder)<br />

s<strong>in</strong>d zu schützen, zu entwickeln und ggf. durch weitere Flächen zu ergänzen.<br />

- Erhalt und Entwicklung bzw. Regenerierung wertvoller Bodentypen als wichtiger Standortfaktor<br />

für e<strong>in</strong>e spezielle Vegetation, Flora und Fauna sowie als Grundlage wertvoller Landschaftsbestandteile.<br />

Daraus wurden folgende Leitbilder differenziert und Schwerpunkträume entwickelt.<br />

Optimierung der <strong>in</strong>ternational bedeutenden Rhe<strong>in</strong>niederung<br />

In Bereichen des Vogelschutzgebietes „Unterer Niederrhe<strong>in</strong>“ und <strong>in</strong> den FFH-Gebieten der<br />

Rhe<strong>in</strong>niederung s<strong>in</strong>d die noch <strong>in</strong>tensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen für den Biotop- und<br />

Artenschutz zu optimieren. Die naturraumtypischen Strukturen und Elemente der Rhe<strong>in</strong>niederung<br />

/ Rhe<strong>in</strong>aue s<strong>in</strong>d zu fördern und zu entwickeln. Leitziele e<strong>in</strong>er ökologischen Entwicklung<br />

von Fließgewässern und ihrer Auenbereiche s<strong>in</strong>d bereits <strong>in</strong> planerischen Vorgaben (z.B. Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie,<br />

Gewässerauenprogramme) formuliert.<br />

In den Auen (z.B. Deichvorland NSG Salmorth) und Feuchtr<strong>in</strong>nen s<strong>in</strong>d wertvolle Biotoptypen<br />

wie Nass- und Feuchtgrünland, Röhricht, Altgewässer, Kle<strong>in</strong>gewässer, Uferrandstreifen, Ufergehölze<br />

bzw. (Reste der) Auen- und Bruchwälder zu erhalten oder zu entwickeln. Die<br />

Gewässerlängs- und -querprofile sollen naturnah erhalten und naturnah gestaltet, Verrohrungen<br />

/ H<strong>in</strong>dernisse entfernt oder größere Durchlässe geschaffen werden. Nach Möglichkeit ist die<br />

Streuung der Wasserhaltung <strong>in</strong> den Altrhe<strong>in</strong>- und Grabensystemen unter Naturschutzaspekten<br />

zu optimieren (optimierte Steuerung der Hochwasserschutzwehre).<br />

Die R<strong>in</strong>nen dienen als wichtige Achsen im Biotopverbund. Diese Funktion ist zu erhalten und<br />

auszubauen. Die Erholungsnutzung soll so gelenkt werden, dass ökologische Belastung vermieden<br />

werden.<br />

Nutzungs<strong>in</strong>tensivierung <strong>in</strong> sensiblen Bereichen<br />

Zu den sensiblen Bereichen gehören:<br />

- Naturschutz- und FFH-Gebiete und deren Umgebung<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 40<br />

- Schutzwürdige Böden<br />

- Wasserschutzzonen.<br />

Im Umfeld der ökologisch wertvollen Flächen der Naturschutz- und FFH-Gebiete wird angestrebt,<br />

Pufferzonen zu entwickeln, die <strong>in</strong> Abstimmung mit den Erfordernissen der Landwirtschaft,<br />

extensiviert werden. Die Gefahr des Schadstoffe<strong>in</strong>trags aus <strong>in</strong>tensiver Nutzung (Dünger,<br />

Pflanzenschutzmittel) <strong>in</strong> die Schutzgebiete soll verr<strong>in</strong>gert werden.<br />

Schutzwürdige Böden bieten Standortpotenzial für wertvolle Biotoptypen. E<strong>in</strong>e Extensivierung<br />

auf diesen „Sonder“- Standorten (z.B. vernässte Bereiche; trockene, magere Böden) schafft Lebensmöglichkeiten<br />

für spezialisierte Tier- und Pflanzenarten.<br />

Zur Nutzungsextensivierung eignen sich zudem Bereiche, die sich <strong>in</strong>nerhalb der E<strong>in</strong>zugsbereiche<br />

der Tr<strong>in</strong>kwassergew<strong>in</strong>nung bef<strong>in</strong>den.<br />

Anreicherung strukturarmer Räume, Verbesserung des Biotopverbundes<br />

Größere, strukturarme Agrarräume sollen mit biotopvernetzenden Elementen, wie Hecken,<br />

Baumreihen, Ufer- und Ackerrandstreifen oder Brachflächen angereichert werden. In der Umgebung<br />

von Siedlungen bietet sich zusätzlich die Anlage von kulturraumtypischen Obstwiesen<br />

und Hecken / Kopfbaumreihen zur Strukturanreicherung, Ortsrande<strong>in</strong>grünung und zur Steigerung<br />

des Erholungswertes an.<br />

Diese Anreicherung der Räume dient sowohl dem Arten- und Biotopschutz als auch e<strong>in</strong>er Aufwertung<br />

des Landschaftsbildes. Insbesondere strukturarme Bereiche im siedlungsnahen Freiraum<br />

mit Naherholungsfunktion und entlang der Hauptradwanderwege sollen aufgewertet werden.<br />

Umwandlung naturferner Forste <strong>in</strong> naturnahe Waldbestände<br />

Zur Erhöhung der Strukturvielfalt und des Natürlichkeitsgrades sollen naturferne Forste <strong>in</strong> naturnahe<br />

Waldbestände umgewandelt werden. Ziel s<strong>in</strong>d großflächige, ökologisch wertvolle, stabile<br />

Waldbestände, die durch ihren Strukturreichtum gleichzeitig e<strong>in</strong>en höheren Erholungswert<br />

besitzen.<br />

Naturferne Nadelforste des Reichswaldes (vorwiegend mit Kiefern) sowie naturferne Laubholzforste<br />

mit Hybridpappeln <strong>in</strong> der Rhe<strong>in</strong>niederung, sollen nachhaltig <strong>in</strong> Waldbestände mit bodenständigen<br />

Gehölzarten überführt werden. Die anzustrebende Waldgesellschaft richtet sich<br />

nach der potenziellen natürlichen Vegetation auf dem jeweiligen Standort. Auch die Nutzungsform<br />

kann <strong>in</strong>nerhalb bestimmter Parzellen extensiviert oder sogar aufgegeben werden (Naturwaldzellen).<br />

Vorrangig sollen großflächige, zusammenhängende, nicht bodenständige Forstflächen <strong>in</strong> naturnahe<br />

Bestände überführt werden.<br />

3.4.4 Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag<br />

Der „Kulturlandschaftliche Fachbeitrag zur Landesplanung <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen“ stellt die<br />

Grundlagen zur Erfüllung des Grundsatzes zum Kulturlandschaftserhalt des Raumordnungsgesetzes<br />

dar (ROG § 2 Abs.2 Nr. 13). Zur Stärkung der regionalen Identität s<strong>in</strong>d prägende kultur-<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 41<br />

historische Elemente und Landschaftsbereiche zu erhalten. Hieraus ergeben sich aus dem<br />

Fachbeitrag Grundsätze und Ziele für die Landesplanung im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er erhaltenden Kulturlandschaftsentwicklung.<br />

<strong>Kleve</strong> gehört zur Kulturlandschaft 10 „Unterer Niederrhe<strong>in</strong>“ sowie zur Kulturlandschaft 11 „Niederrhe<strong>in</strong>ische<br />

Höhen“.<br />

KL10 Unterer Niederrhe<strong>in</strong><br />

Der Rhe<strong>in</strong>strom beherrscht diese Kulturlandschaft sowohl im Landschaftsbild als auch <strong>in</strong> der<br />

Landnutzung. Die mit der Mäandrierung verbundenen Rhe<strong>in</strong>stromverlagerungen führten zu Zerstörung<br />

und Neuschaffung von Siedlungsland. Sie dokumentieren sich <strong>in</strong> den zahlreichen, z. T.<br />

verlandeten Altrhe<strong>in</strong>armen. Erst mit der preußischen Rhe<strong>in</strong>stromregulierung wurde der Flusslauf<br />

endgültig fixiert. Die morphologisch wenig gegliederte Landschaft erhält ihre Struktur durch<br />

Verteilung der Landnutzungen und die Siedlungsmuster. Der überwiegende Grünlandanteil wird<br />

durch Hecken und Baumreihen bzw. <strong>–</strong>gruppen, teilweise als Kampenbegrenzungen, unterteilt.<br />

Auf den höher gelegenen Bereichen der Uferwälle liegen flussnahe Siedlungs- und Ackerflächen.<br />

Die das Siedlungsbild dom<strong>in</strong>ierenden E<strong>in</strong>zelhöfe, aber auch größere Siedlungse<strong>in</strong>heiten<br />

wurden zudem auf künstlich aufgeschütteten Wurten errichtet. Der landschaftsprägende Deichbau<br />

spielt e<strong>in</strong>e große Rolle. Alle<strong>in</strong> für das Mittelalter lassen sich vier Ausbauphasen ablesen. In<br />

dem bereits <strong>in</strong> vor- und frühgeschichtlicher Zeit dauerhaft besiedelten Raum <strong>–</strong> mit der Colonia<br />

Ulpia Trajana als herausragender römischer H<strong>in</strong>terlassenschaft <strong>–</strong> entstanden im Mittelalter viele<br />

Siedlungen, Brüche wurden kolonisiert und zahlreiche Ortschaften bekamen Stadtrechte verliehen.<br />

Die unterschiedlichen Kolonisationsphasen bilden sich <strong>in</strong> den Siedlungsstrukturen ab, beispielsweise<br />

bei den sogenannten Holländersiedlungen. In <strong>Kleve</strong> entstand im 17. Jh. e<strong>in</strong>e der<br />

bedeutendsten brandenburgischen Residenzanlagen, die weit <strong>in</strong> die Landschaft ausgreift und<br />

zahlreiche Sichtbezüge aufweist. Im Zuge des Festungsbaus von Wesel wurde unter Napoleon<br />

die mittelalterliche Stadt Büderich niedergelegt. Sie ist die e<strong>in</strong>zige derartige Wüstung im Rhe<strong>in</strong>land.<br />

Territoriale Zusammenhänge vermitteln die zahlreichen mittelalterlichen Wasserburgen<br />

und die seit dem Spätmittelalter entstandenen Landwehren. Im L<strong>in</strong>ksrhe<strong>in</strong>ischen f<strong>in</strong>den sich Eisenbahnrelikte<br />

des 19. Jh. Der Wallfahrtsort Marienbaum und die Stiftskirche Elten mit ihrer<br />

starken Landschaftswirkung s<strong>in</strong>d von hoher kultureller Bedeutung. Unterschiedliche Kle<strong>in</strong>elemente<br />

wie Bauerngärten, Bildstöcke, Wegekreuze, Hohlwege, Niederwaldreste, Wallstrukturen<br />

und Heiligenhäuschen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> großer Zahl vorhanden.<br />

KL 11 „Niederrhe<strong>in</strong>ische Höhen“<br />

Bei diesem geomorphologisch abgrenzbaren Höhenzug handelt es sich um Stauchwälle von<br />

Endmoränen, die überwiegend aus Sanden und Kiesen aufgebaut s<strong>in</strong>d. Sie werden durch das<br />

seit dem Mittelalter kolonisierte Uedemer Bruch unterteilt. Neben e<strong>in</strong>igen größeren geschlossenen<br />

Waldflächen dom<strong>in</strong>iert ackerbaulich genutztes Offenland mit kle<strong>in</strong>en Restwäldchen die<br />

Höhen. Das Siedlungsbild setzt sich aus E<strong>in</strong>zelhöfen, Gehöftgruppen, Hofreihen und systematischen<br />

Kolonien zusammen. Ihnen angeschlossen s<strong>in</strong>d rechtw<strong>in</strong>klige Parzellen und Wegestrukturen,<br />

oft mit begleitenden Pflanzungen. Die Besonderheit dieses Raumes liegt <strong>in</strong> den Zeugnissen<br />

der aufe<strong>in</strong>ander folgenden Waldrodungs- und Kolonisationsphasen seit der Merow<strong>in</strong>gerzeit.<br />

Von den ältesten noch ablesbaren Kultivierungen aus dem Mittelalter stammen Hofgruppen und<br />

Waldhufensiedlungen. Besondere Bedeutung kommt der preußischen Kolonisationsphase von<br />

der Mitte des 18. bis zur Mitte des 19. Jh. zu. Es entstanden planmäßige Siedlungen wie Pfalzdorf<br />

oder Louisendorf. Noch im 20. Jh. wurden Rodungen für die Anlage von Flüchtl<strong>in</strong>gssied-<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 42<br />

lungen durchgeführt. Der Reichswald als Restfläche e<strong>in</strong>es größeren frühmittelalterlichen Waldgebietes<br />

ist durch se<strong>in</strong>e Standortkont<strong>in</strong>uität, die Vielzahl prähistorischer Grabhügel, die Zeugnisse<br />

historischer Waldnutzung und die militärischen Relikte aus dem Ersten Weltkrieg von landesweiter<br />

Bedeutung. Der Balberger Wald weist seit dem Mittelalter weitgehend konstante<br />

Grenzen auf. Teile der <strong>Kleve</strong>r Residenzlandschaft liegen auf den Niederrhe<strong>in</strong>ischen Höhen, was<br />

für die Schaffung bedeutender Sichtachsen genutzt wurde. Im Gelände f<strong>in</strong>den sich zahlreiche<br />

Eisenbahnrelikte.<br />

Es gibt <strong>in</strong> <strong>Kleve</strong> zahlreiche bedeutsame und landesbedeutsame Kulturlandschaftsbereiche<br />

(KLB), die als Vorbehalts- bzw. Vorranggebiete zu betrachten s<strong>in</strong>d (siehe folgende Tabelle 3)<br />

Tab. 3: Bedeutsame und landesbedeutsame Kulturlandschaftsbereiche <strong>in</strong> <strong>Kleve</strong><br />

Nr. Name des KLB Wertgebende Merkmale<br />

10.01 Unterer Niederrhe<strong>in</strong> bei Emmerich Vorgeschichtliche, kaiserzeitlich-germanische,<br />

fränkisch-karol<strong>in</strong>gische Siedlungs- und Bestattungsplätze;<br />

Wurten; Emmerich, mittelalterliche<br />

Stadt und Befestigung; hochmittelalterliche<br />

Bruchkolonisation; mittelalterliche Landwehren<br />

(z. B. Löwenburger Landwehr) und Deiche,<br />

R<strong>in</strong>gdeich Wissel; Rhe<strong>in</strong>auenlandschaft mit typischen<br />

vielfältigen Vegetationsstrukturen, historischen<br />

Ortslagen und Befestigungen<br />

10.02 Die Düffel - Kranenburg Vorgeschichtliche und römische Siedlungsplätze;<br />

frühmittelalterliche Siedlungsplätze, Wurten<br />

(z. B. Niel, Mehr); hochmittelalterliche Bruchkolonisation;<br />

Motte und Stadt Kranenburg; ausgeprägtes<br />

erlebbares Kulturlandschaftsgefüge<br />

mit historischer Prägung; Wege-, Flur-, Vegetationsstrukturen,<br />

Deiche, Grabensysteme<br />

10.03 <strong>Kleve</strong>-R<strong>in</strong>dern Römischer und frühmittelalterlicher Siedlungsplatz<br />

11.01<br />

19.05<br />

Residenz <strong>Kleve</strong> <strong>–</strong> Der Reichswald<br />

(landesbedeutsam)<br />

Römische Limesstraße (landesbedeutsam)<br />

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Mittelalterliche und neuzeitliche Stadt <strong>Kleve</strong> mit<br />

Schwanenburg; barocke Residenz mit Garten-<br />

und Parkanlagen, Sichtachsen, Kurviertel des<br />

19.Jh.; Spoykanal; ste<strong>in</strong>zeitliche Rast- und<br />

Werkplätze; im Reichswald: vorgeschichtliche<br />

Hügelgräber und Siedlungsplätze; römischer<br />

Burgus Asperden; Forstgeschichte; Eisenbahn<br />

<strong>Kleve</strong>-Elten ; Kalkar mit römischem Heiligtum,<br />

Burg<strong>in</strong>atium; mittelalterliche Stadt Kalkar mit<br />

Befestigung; Burg und Stift Hochelten: hervorragende<br />

Blickachsen, -bezüge und Silhouetten<br />

Römische Straßentrasse, begleitende militärische<br />

und zivile Infrastruktur; römische Besiedlung


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 43<br />

3.4.5 Grenzüberschreitende Verflechtungsstudie „Rot 8“<br />

Die im Dezember 2009 abgeschlossene grenzüberschreitende Verflechtungsstudie Rot/Rood 8<br />

ist e<strong>in</strong> nachhaltiges, euregionales Entwicklungs- und Konjunkturprogramm. Auftraggeber ist die<br />

Stadtregion Arnheim / Nijmegen mit den Projektpartnern Gemeente Nijmegen, Geme<strong>in</strong>de<br />

Kranenburg, Stadt <strong>Kleve</strong> und der Stadt Emmerich am Rhe<strong>in</strong>.<br />

Die Auswirkungen der von Nijmwegen / Arnheim ausgehenden Suburbanisierung reichen bis<br />

nach <strong>Kleve</strong>; sie verläuft durch die getrennte Planung oft ungeregelt. Themenbezogen werden <strong>in</strong><br />

dieser Studie Strategien und Projekte formuliert, die dazu beitragen, gravierende grenzbed<strong>in</strong>gte<br />

Hemmnisse abzubauen.<br />

Dabei werden u.a. folgende freiraumbezogene Strategien und Projekte entwickelt:<br />

1.1 Integrationsprojekt: Landschaftspark Rhe<strong>in</strong>-Düffel-Reichswald<br />

• Koord<strong>in</strong>ations- und Entwicklungsfunktion, <strong>in</strong>tegriert bestehende Organisationen<br />

• wird als Integrationsprojekt mit großer Tiefenwirkung mit der Priorität sehr hoch bis hoch<br />

angesiedelt<br />

1.2 Grenzüberschreitendes Garten-Kunst-Projekt: Stadt-Park-Art<br />

• grenzüberschreitende Aufwertungs- und Inszenierungskampagne städtischer Grünflächen,<br />

Parkanlagen und Plätze mit mittlerer Priorität<br />

3.3 Reaktivierung der Bahnstrecke Nijmwegen-<strong>Kleve</strong><br />

• Rückgrat des euregionalen Nahverkehrs und des Städtebaus mit sehr hoher Priorität<br />

3.5 Euregionale Zusammenarbeit bei Industrie- und Gewerbeflächen<br />

• <strong>in</strong>sbesondere im Zusammenhang mit der neuen <strong>Kleve</strong>r Hochschule hohe bis mittlere Priorität<br />

Abb. 5: Verflechtungsstudie „Rot 8“: Landschaft und Schutzgebiete<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 44<br />

3.4.6 Masterplan Grenzregio Nimwegen-<strong>Kleve</strong><br />

Der Masterplan Grenzregio Nimwegen - <strong>Kleve</strong> wurde von der Geme<strong>in</strong>de Kranenburg unter der<br />

Förderung der Euregio Rhe<strong>in</strong>-Waal im Rahmen des People-II-People-Programms <strong>in</strong> Auftrag<br />

gegeben. Projekt-Partner s<strong>in</strong>d Arnheim und Nijmegen, Gemeente Groesbeek, Stadt <strong>Kleve</strong>, Geme<strong>in</strong>de<br />

Kranenburg, Gemeente Mill<strong>in</strong>gen aan de Rijn, Gemeente Nijmegen und die Gemeente<br />

Ubbergen. Der im Juni 2005 vorgestellte Plan sieht folgendes Strukturkonzept für die Rgion vor:<br />

Siedlung<br />

o Entwicklungsband <strong>Kleve</strong> - R<strong>in</strong>dern - Düffelward - Keeken - Mill<strong>in</strong>gen a.d.R. mit<br />

e<strong>in</strong>em geme<strong>in</strong>samen Wohngebiet zwischen Mill<strong>in</strong>gen a. d. R. und Brimmen<br />

o Geme<strong>in</strong>same regionale Gewerbeflächenstrategie Nijmegen-<strong>Kleve</strong><br />

Infrastruktur<br />

o Lückenschluss im Straßenverkehr zwischen dem Gewerbegebiet <strong>Kleve</strong> Nord<br />

und dem <strong>in</strong> Kranenburg bestehendem Kreisverkehr der B9<br />

o Ostumgehung <strong>Kleve</strong>-Kellen<br />

o Reaktivierung der Bahnverb<strong>in</strong>dung zwischen Nimwegen und <strong>Kleve</strong><br />

Naturentwicklung<br />

o Bildung e<strong>in</strong>es Landschaftsparks „Rhe<strong>in</strong> und Rhe<strong>in</strong>vorland“ sowie „Reichswald<br />

mit landschaftlichem Umfeld“<br />

o Weiterentwicklung des ökologischen und touristischen Zusammenhangs<br />

„Gelderse Poort“ und „Ketelwoud“.<br />

o Landschaftsökologische Anpassung und Aufwertung der Düffel auf niederländischer<br />

Seite als Ausgleichsmaßnahme für den Lückenschluss der B9n.<br />

Abb. 6: Masterplan Grenzregio Nimwegen-<strong>Kleve</strong><br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 45<br />

4. Beschreibung und Bewertung der umweltbezogene Schutzgüter<br />

Die Erfassung und Bewertung der Schutzgüter basiert auf vorhandenen Karten, Gutachten oder<br />

sonstigen formellen und <strong>in</strong>formellen Plänen. Eigene flächenhafte Kartierungen oder Erhebungen<br />

wurden im Rahmen der Bestandsdarstellung nicht durchgeführt. Die Beschreibung der<br />

Schutzgüter orientiert sich hierbei an § 1 Abs. 6 BauGB. Zu berücksichtigen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere:<br />

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima und Luft<br />

Landschaft<br />

Mensch und menschliche Gesundheit<br />

Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />

sowie deren Wirkungsgefüge<br />

4.1 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt<br />

Zur Beschreibung und Darstellung des Schutzgutes Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt<br />

(Karte 1: "Pflanzen und Tiere") gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 werden folgende Datenquellen verwendet:<br />

Daten des Biotopkatasters, Informationssystem des LANUV<br />

Biotopverbundflächen, Informationssystem des LANUV<br />

Geschützte Biotope gem. § 62 LG NW, Informationssystem des LANUV<br />

Natura 2000-Gebiete, Informationssystem des LANUV<br />

Fundortkataster, Informationssystem des LANUV<br />

Landschaftspläne <strong>Kleve</strong><br />

Biotopkataster <strong>Kleve</strong> (2002)<br />

4.1.1 Schutzgebiete<br />

Schutzgebiete werden ordnungsbehördlich festgesetzt und s<strong>in</strong>d somit für Jedermann verb<strong>in</strong>dlich.<br />

Sie gründen dabei auf naturschutzfachlichen Aspekten und be<strong>in</strong>halten Schutzzwecke und<br />

-ziele. Schutzgebiete liefern somit wichtige H<strong>in</strong>weise auf den biologischen oder ökologischen<br />

Eigenwert von Gebieten oder Biotopkomplexen. Genaue Aussagen für Teile des baulichen Außenbereiches<br />

treffen die Landschaftspläne.<br />

Natura 2000-Gebiete<br />

Natura 2000-Gebiete s<strong>in</strong>d Gebiete von geme<strong>in</strong>schaftlicher Bedeutung und basieren auf der<br />

Fauna-Flora-Habitat-Richtl<strong>in</strong>ie von 1992 und der Vogelschutz-Richtl<strong>in</strong>ie von 1979. Die europäische<br />

Schutzkategorie hat die Aufgabe, e<strong>in</strong> europaweites zusammenhängendes Netz von<br />

Schutzgebieten (NATURA 2000) sicherzustellen. Vorrangiges Ziel ist es, die <strong>in</strong> Europa vorhandene<br />

biologische Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Für die Auswahl der Gebiete maßgebend<br />

ist das Vorkommen bestimmter Lebensräume und ausgewählter Tier- und Pflanzenarten.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 46<br />

Für das Stadtgebiet von <strong>Kleve</strong> s<strong>in</strong>d 5 verschiedene Natura 2000-Gebiete gemeldet. Sie nehmen<br />

damit e<strong>in</strong>en Flächenanteil von ca. 38 % an der Gesamtfläche <strong>Kleve</strong>s e<strong>in</strong>.<br />

Die Natura 2000-Gebiete s<strong>in</strong>d:<br />

- DE-4102-302 „NSG Salmorth“<br />

- DE-4203-302 „Kalflack“<br />

- DE 4103-303 „NSG Kellener Altrhe<strong>in</strong>“<br />

- DE 4202-302 „Reichswald“<br />

- DE 4203-401 „Unterer Niederrhe<strong>in</strong>“<br />

Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft gem. § 19 LG NW<br />

Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft werden nach § 19 LG festgesetzt und <strong>in</strong><br />

den Landschaftsplänen für <strong>Kleve</strong> dargestellt. Es handelt sich hierbei <strong>in</strong>sbesondere um Naturschutzgebiete<br />

(§ 20 LG), Geschützte Landschaftsbestandteile (§ 23 LG), Naturdenkmale (§ 22<br />

LG) und Landschaftsschutzgebiete (§ 21 LG).<br />

Naturschutzgebiete (NSG) werden <strong>in</strong>sbesondere aus ökologischen, wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen,<br />

landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen sowie wegen der Seltenheit,<br />

besonderen Eigenart oder Schönheit e<strong>in</strong>er Fläche oder e<strong>in</strong>es Landschaftsbestandteils<br />

festgesetzt. In <strong>Kleve</strong> gibt es aktuell 5 Naturschutzgebiete mit e<strong>in</strong>er Gesamtfläche von ca. 2.583<br />

ha. Dabei handelt es sich auf der e<strong>in</strong>en Seite um offene bis halboffene alte, bäuerliche Kulturlandschaften<br />

sowie gewässergeprägte Naturlandschaften (mit Altarmen, Kolken und Auenbereichen),<br />

auf der anderen Seite um große, zusammenhängende und weitgehend unzerschnittene<br />

Waldgebiete.<br />

Daneben s<strong>in</strong>d zahlreiche Biotopkomplexe oder E<strong>in</strong>zelelemente als Geschützte Landschaftsbestandteile<br />

(LB) festgesetzt. Hierbei handelt es sich sowohl um punktuelle Objekte wie E<strong>in</strong>zelbäume<br />

als auch um l<strong>in</strong>eare und flächige Biotopkomplexe wie Gehölzstreifen und Feldgehölze.<br />

Etwa 26% des Stadtgebietes s<strong>in</strong>d im Außenbereich als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen.<br />

LSG dienen der Erhaltung und Sicherung der natürlichen Erholungseignung und der<br />

Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes gegenüber vielfältigen Nutzungsansprüchen an Natur<br />

und Landschaft.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus gibt es festgesetzte Naturdenkmale <strong>in</strong> den Landschaftsplänen <strong>Kleve</strong>s. Sie stellen<br />

meist dom<strong>in</strong>ante E<strong>in</strong>zelelemente mit landschaftsbelebender Wirkung dar.<br />

4.1.2 Biotopkartierung des LANUV<br />

Die Zielsetzung der Biotopkartierung NW ist aus dem § 1 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

und dem vergleichbaren § 1 Abs. 1 des Landschaftsgesetzes NW abzuleiten.<br />

Die im Rahmen der Biotopkartierung erhobenen Grunddaten versetzen die Landschaftsbehörden<br />

und Umweltbehörden <strong>in</strong> die Lage, <strong>in</strong> ihrer Arbeit sowohl wissenschaftliche, funktionale als<br />

auch ethische Ziele des Biotop- und Artenschutzes zu berücksichtigen und diese Belange gegenüber<br />

konkurrierenden Nutzungsansprüchen wirkungsvoll zu vertreten und durchzusetzen.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 47<br />

Schutzwürdige Biotope (Biotopkataster)<br />

Das Biotopkataster des LANUV katalogisiert schutzwürdige Lebensräume unterschiedlicher<br />

Größenordnung, die aufgrund e<strong>in</strong>er naturnahen, vielfältigen oder seltenen Tier- und Pflanzenwelt<br />

besonders wertvoll und schützenswert s<strong>in</strong>d. Mit diesen Informationen dient das Biotopkataster<br />

als Entscheidungsgrundlage für die Ausweisung von Naturschutzgebieten und allgeme<strong>in</strong><br />

zur M<strong>in</strong>imierung von E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> ökologisch sensible Bereiche.<br />

Das Stadtgebiet <strong>Kleve</strong> verzeichnet über 50 schutzwürdige Biotopkomplexe mit e<strong>in</strong>em Flächenanteil<br />

von ca. 36% am Stadtgebiet. Hierbei handelt es sich überwiegend um Kolke, Altstromr<strong>in</strong>nen<br />

und Röhrichte, extensive Grünlandbereiche, Hecken und Waldkomplexe.<br />

Geschützte Biotope (§ 62 LG NW)<br />

Im Rahmen der Biotopkartierungen durch das LANUV werden Biotope erfasst, die die Kriterien<br />

und den Wert e<strong>in</strong>es nach § 62 LG NW geschützten Biotops erfüllen. Nach § 62 Abs. 3 LG NW<br />

werden die geschützten Biotope im E<strong>in</strong>vernehmen mit der Unteren Landschaftsbehörde <strong>in</strong> Karten<br />

e<strong>in</strong>deutig dargestellt und nachrichtlich <strong>in</strong> den Landschaftsplan sowie <strong>in</strong> die ordnungsbehördliche<br />

Verordnung gemäß § 42a LG NW übernommen.<br />

In <strong>Kleve</strong> bef<strong>in</strong>den sich ca. 90 E<strong>in</strong>zelstrukturen und Biotope, die aufgrund ihrer Größe und Biotopqualität<br />

potenziell nach § 62 LG NW geschützt s<strong>in</strong>d. Meist s<strong>in</strong>d dies stehende, natürliche<br />

oder. naturnahe B<strong>in</strong>nengewässer, aber auch Auwälder, Röhrichte oder seggenreiche Nasswiesen.<br />

Biotopverbundflächen<br />

Mit der Biotopverbundplanung soll die fachlich begründete Voraussetzung geschaffen werden,<br />

Restbestände naturnaher und halbnatürlicher Biotope zu erhalten und diese Flächen sowie weitere<br />

geeignete Bereiche möglichst zu optimieren und zu verknüpfen. Ziel ist es dabei, ähnliche<br />

Biotoptypen und -komplexe mite<strong>in</strong>ander zu verb<strong>in</strong>den, um den Austausch der an diese Lebensraumtypen<br />

gebundenen Arten und Individuen zu gewährleisten.<br />

In <strong>Kleve</strong> nehmen Biotopverbundflächen knapp 55% der Stadtfläche e<strong>in</strong>; e<strong>in</strong> großer Anteil ist als<br />

<strong>in</strong>ternational bedeutsam e<strong>in</strong>zustufen.<br />

4.1.3 Unzerschnittene Lebensräume<br />

Die Landschaft im Umfeld <strong>Kleve</strong>s ist <strong>in</strong> großen Bereichen nur wenig zerschnitten. Diese zusammenhängenden<br />

Räume mit ger<strong>in</strong>ger Fragmentierung und Verlärmung durch Siedlungs- und<br />

Verkehrsflächen stellen Lebensräume für Fauna und Flora dar. E<strong>in</strong>e Zerschneidung und Ver<strong>in</strong>selung<br />

bedeutet e<strong>in</strong>en irreversiblen Verlust dieser Lebensräume für die meisten Tiere und<br />

Pflanzen sowie e<strong>in</strong>e weitreichende Bee<strong>in</strong>trächtigung der Funktions- und Leistungsfähigkeit von<br />

Naturhaushalt und Landschaftsbild.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 48<br />

Abb. 7: Unzerschnittene Lebensräume <strong>in</strong> <strong>Kleve</strong><br />

4.1.4 Tiere<br />

Die Beschreibung des Arten<strong>in</strong>ventars <strong>in</strong> der Stadt <strong>Kleve</strong> gründet auf der Auswertung der vorhandenen<br />

Biotopkatasterbögen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz<br />

(LANUV) sowie der Standarddatenbögen zu den jeweiligen Natura 2000-Gebieten. Artenangaben<br />

s<strong>in</strong>d somit nicht vollständig und flächendeckend (vgl. Kap. 8.1). Neben e<strong>in</strong>er hohen Zahl an<br />

häufig vorkommenden „Ubiquisten“ s<strong>in</strong>d folgende gefährdete Arten zu nennen (Auswahl):<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 49<br />

Säugetiere<br />

Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Große<br />

Bartfledermaus, Kle<strong>in</strong>er Abendsegler, Rauhhautfledermaus, Wasserfledermaus, Zwergfledermaus<br />

und weitere.<br />

Vögel<br />

<strong>Kleve</strong> hat für die Vogelwelt e<strong>in</strong>e besondere Bedeutung als Lebensraum für zahlreiche Brutvögel<br />

als auch für Nahrungs- und W<strong>in</strong>tergäste, was sich auch <strong>in</strong> der Ausweisung e<strong>in</strong>es<br />

Großteils des Außenbereiches als Vogelschutzgebiet widerspiegelt.<br />

Im <strong>Kleve</strong>r Stadtgebiet brüten u.a. Wespenbussarde, Baumfalken, Rohrweihen, Ste<strong>in</strong>käuze,<br />

Löffelenten, Tafelenten, Flussregenpfeifer, Große Brachvögel, Rotschenkel, Uferschnepfen,<br />

Kiebitze, Wachtelkönige, Weißstörche, Pirole, Nachtigallen, Blaukehlchen und Wiesenpieper.<br />

Es überw<strong>in</strong>tern / rasten Zwerg- und Gänsesäger, Kampfläufer, Bruchwasserläufer, Goldregenpfeifer,<br />

Bekass<strong>in</strong>e, Knäkente, Krickenten, Pfeifente, Saatgans, Blässgänse, Grünschenkel,<br />

Weißwangengans, Zwergschwan, Kampfläufer, S<strong>in</strong>gschwan, Trauerseeschwalben und<br />

Waldwasserläufer und weitere.<br />

Amphibien und Reptilien<br />

Die vielfältigen Gewässer des Stadtgebietes bieten mit ihren angrenzenden Grünlandbereichen<br />

vielen Amphibienarten e<strong>in</strong>en Lebensraum, darunter auch solch gefährdeten Arten wie<br />

Kammmolch, Fadenmolch, Kle<strong>in</strong>er Wasserfrosch und Kreuzkröte. Schl<strong>in</strong>gnatter und Zauneidechse<br />

s<strong>in</strong>d ebenfalls nachgewiesen.<br />

Schmetterl<strong>in</strong>ge und Libellen<br />

Wie auch den Amphibien kommt den Libellen die hohe Anzahl an Gewässern und Gewässertypen<br />

zu Gute. In <strong>Kleve</strong> kommen gefährdete Arten wie Gefleckte Heidelibelle, Braune<br />

Mosaikjungfer, Kle<strong>in</strong>e Mosaikjungfer, Fledermaus-Azurjungfer, Spitzflecklibelle und Südliche<br />

B<strong>in</strong>senjungfer sowie die Asiatische Keiljungfer vor.<br />

Insekten<br />

Der Reichswald beherbergt u.a. e<strong>in</strong>e Population von Hirschkäfern.<br />

Fische und Rundmäuler<br />

Im Rhe<strong>in</strong> und se<strong>in</strong>en Nebengewässern kommen neben zahlreichen anderen Arten auch<br />

Groppe und Ste<strong>in</strong>beißer vor.<br />

Planungsrelevante Arten<br />

Mit der kle<strong>in</strong>en Novelle vom 12.12.2007 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) wurden<br />

die EU-Vorgaben zu den geschützten Arten und deren Anforderungen <strong>in</strong> der planerischen Praxis<br />

<strong>in</strong> nationales Recht endgültig umgesetzt. Es erfolgte e<strong>in</strong>e begriffliche Angleichung der Verbotstatbestände,<br />

welche <strong>in</strong>nerhalb der FFH- und Vogelschutz-Richtl<strong>in</strong>ie def<strong>in</strong>iert wurden. Außerdem<br />

s<strong>in</strong>d seit der Änderung des BNatSchG das Zugriffsverbot und die Ausnahmetatbestän-<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 50<br />

de neu def<strong>in</strong>iert. Als Konsequenz der Anpassung geht hervor, dass nun der Erhalt der Population<br />

e<strong>in</strong>er Art und die Sicherung der ökologischen Funktion der Lebensstätten im Vordergrund<br />

stehen (vgl. Geschützte Arten <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen, MUNLV).<br />

Mittlerweile ist mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

e<strong>in</strong>e weitere Novellierung am 01.03.2010 <strong>in</strong> Kraft getreten.<br />

Relevant für die E<strong>in</strong>griffsregelung im Zusammenhang mit den streng geschützten Arten ist u.a.<br />

der § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, welcher besagt, dass es verboten ist „wild lebenden Tieren der<br />

besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre<br />

Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“. Ausnahmen<br />

von diesem Verbot regelt der § 45 Abs. 7 BNatSchG.<br />

Die "streng geschützten Arten" s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG def<strong>in</strong>iert. Es handelt sich um<br />

besonders geschützte Arten, die <strong>in</strong><br />

· Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (EG-Artenschutzverordnung),<br />

· Anhang IV der Richtl<strong>in</strong>ie 92/43/EWG (FFH-Richtl<strong>in</strong>ie),<br />

· e<strong>in</strong>er Rechtsverordnung nach § 52 Abs. 2 (Bundesartenschutzverordnung)<br />

aufgeführt s<strong>in</strong>d.<br />

Nachstehende Tabelle zeigt die vom LANUV geführten planungsrelevanten Tierarten für das<br />

Stadtgebiet <strong>Kleve</strong>s.<br />

Tab. 4: Planungsrelevante Arten für die Messtischblätter 4102, 4103, 4202, 4203<br />

Art Vorkommen im<br />

Kreis <strong>Kleve</strong><br />

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Erhal-<br />

tungs-<br />

zustand <strong>in</strong><br />

NRW<br />

(ATL)<br />

RL Na-<br />

tur-<br />

raum<br />

RL NRW RL D Streng<br />

gesch.<br />

FFH-RL / VS-RL /<br />

VO (EG)<br />

Säugetiere NRTL FFH-RL<br />

Braunes Langohr >1 Wochenstube,<br />

3 W<strong>in</strong>terquartie-<br />

Breitflügelfledermaus Anzahl unbe-<br />

re <br />

kannt<br />

G G G V §§ Anh. IV<br />

G 2 2 G §§ Anh. IV<br />

Europäischer Biber 8 Reviere G 3 3 V<br />

Fransenfledermaus 8 Wochenstuben,<br />

3 W<strong>in</strong>terquartie-<br />

re<br />

G * * * §§ Anh. IV<br />

Großer Abendsegler 2 Wochenstuben G R V V §§ Anh. IV<br />

Große Bartfledermaus Ke<strong>in</strong>e Angabe U 2 2 V §§ Anh. IV


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 51<br />

Kle<strong>in</strong>er Abendsegler Anzahl unbe-<br />

kannt<br />

Rauhhautfledermaus Anzahl unbe-<br />

kannt<br />

Wasserfledermaus >16 Wochenstu-<br />

ben<br />

Zwergfledermaus Anzahl unbe-<br />

kannt<br />

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U V V V §§ Anh. IV<br />

G R * * §§ Anh. IV<br />

G G G * §§ Anh. IV<br />

G * * * §§ Anh. IV<br />

Amphibien NRTL FFH-RL<br />

Kammmolch 10-29 G 3 3 V §§ Anh. IV<br />

Kle<strong>in</strong>er Wasserfrosch viele G 3 3 G §§ Anh. IV<br />

Kreuzkröte >=20 U 3 3 V §§ Anh. IV<br />

Reptilien NRTL FFH-RL<br />

Schl<strong>in</strong>gnatter >10 U 1S 2 3 §§ Anh. IV<br />

Zauneidechse 11-20 G↓ 2 2 V §§ Anh. IV<br />

Vögel NRTL VS-RL / VO (EG)<br />

Baumfalke 1-10 Brutpaare U * 3 3 §§ VS-RL Art. 4 (2)<br />

Bekass<strong>in</strong>e 1-10 Brutpaare G 1S 1S 1 §§ VS-RL Art. 4 (2)<br />

Beutelmeise 1-10 Brutpaare U R R *<br />

Blässgans >10000 Individu-<br />

en<br />

G - * VS-RL Art. 4 (2)<br />

Blaukehlchen 11-50 Brutpaare U 2S 2S V §§ VS-RL Anh. I<br />

Braunkehlchen Ke<strong>in</strong>e Angabe S 1S 1S 3<br />

Drosselrohrsänger 0-5 Brutpaare S 0 1S V §§<br />

Eisvogel 11-50 Brutpaare G * * * §§ VS-RL Anh. I<br />

Feldlerche 1001-5000 G 3 3S 3<br />

Feldschwirl Ke<strong>in</strong>e Angabe G V 3 V<br />

Fischadler Ke<strong>in</strong>e Angabe G - 0 3 §§ VS-RL Anh. I<br />

Flussregenpfeifer Ke<strong>in</strong>e Angabe U 3 3 * §§ VS-RL Art. 4 (2)<br />

Flussseeschwalbe 51-100 Brutpaare S↑ 3S 3S 2 §§ VS-RL Anh. I<br />

Gartenrotschwanz 101-500 Brutpaa-<br />

re<br />

U↓ 3 2 *<br />

Gänsesäger 11-50 Individuen G V 2 VS-RL Art. 4 (2)


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 52<br />

Goldregenpfeifer Ke<strong>in</strong>e Angabe G - 0 1 §§ VS-RL Anh. I<br />

Grauammer 1-10 Brutpaare S 1S 1S 3 §§<br />

Graureiher 51-100 Brutpaare G * * *<br />

Großer Brachvogel 11-50 Brutpaare U 2S 2S 1 §§ VS-RL Art. 4 (2)<br />

Habicht Ke<strong>in</strong>e Angabe G * V * §§<br />

Kiebitz 1000-5000 Brut-<br />

paare<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

G V 3S 2 §§ VS-RL Art. 4 (2)<br />

Kle<strong>in</strong>specht Ke<strong>in</strong>e Angabe G 3 3 V<br />

Knäkente 1-10 Brutpaare S 1 1S 2 §§ VS-RL Art. 4 (2)<br />

Knäkente Rastv./W<strong>in</strong>terg G 1 1S 2 §§ VS-RL Art. 4 (2)<br />

Krickente 1-10 Brutpaare U 2S 3S 3 VS-RL Art. 4 (2)<br />

Krickente Rastv./W<strong>in</strong>terg. G 2S 3S 3 VS-RL Art. 4 (2)<br />

Kurzschnabelgans 1-10 Individuen G VS-RL Art. 4 (2)<br />

Löffelente 1-10 Brutpaare S 2 2S 3 VS-RL Art. 4 (2)<br />

Löffelente Rastv./W<strong>in</strong>terg G 2 2S 3 VS-RL Art. 4 (2)<br />

Mäusebussard 11-50 Brutpaare G * * * §§<br />

Mehlschwalbe 101-500 Brutpaa-<br />

Nachtigall 501-1000 Brut-<br />

re <br />

paare<br />

G↓ 3 3S V<br />

G 3 3 * VS-RL Art. 4 (2)<br />

Neuntöter 1-10 Brutpaare U 2 VS * VS-RL Anh. I<br />

Pfeifente 1000-5000 Indi-<br />

viduen<br />

G R VS-RL Art. 4 (2)<br />

Pirol 11-50 Brutpaare U↓ 1 1 V VS-RL Art. 4 (2)<br />

Rohrweihe 1-10 Brutpaare U 1S 3S * §§ VS-RL Anh. I<br />

Rohrdommel 0-5 Individuen U 0 0 2 §§ VS-RL Anh. I<br />

Rauchschwalbe 5000-10000<br />

Brutpaare<br />

Rebhuhn 501-1000 Brut-<br />

paare<br />

G↓ 3 3S V<br />

U 2S 2S 2<br />

Rotschenkel 11-50 Brutpaare S 1S 1S V §§ VS-RL Art. 4 (2)<br />

Saatgans 1000-5000 Indi-<br />

viduen<br />

G VS-RL Art. 4 (2)


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 53<br />

Saatkrähe 1000-5000 Brut-<br />

paare<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

G *S *S *<br />

Sandregenpfeifer Ke<strong>in</strong>e Angabe G - 0 1 §§<br />

Schellente Ke<strong>in</strong>e Angabe G * VS-RL Art. 4 (2)<br />

Schilfrohrsänger 1-10 Brutpaare S 0 1S V §§<br />

Schleiereule Ke<strong>in</strong>e Angabe G *S *S * §§<br />

Schnatterente 11-50 Brutpaare U↑ * * * VS-RL Art. 4 (2)<br />

Schnatterente Ke<strong>in</strong>e Angabe G<br />

Schwarzkehlchen 11-50 Brutpaare U V 3S V VS-RL Art. 4 (2)<br />

Schwarzmilan Ke<strong>in</strong>e Angabe S R R * §§ VS-RL Anh. I<br />

Schwarzspecht Ke<strong>in</strong>e Angabe G * *S * §§ VS-RL Anh. I<br />

Silberreiher Ke<strong>in</strong>e Angabe G VS-RL Anh. I<br />

S<strong>in</strong>gschwan 11-50 Individuen S R §§ VS-RL Anh. I<br />

Sperber Ke<strong>in</strong>e Angabe G * * * §§<br />

Spießente 10-500 Individu-<br />

en<br />

Ste<strong>in</strong>kauz 501-1000 Brut-<br />

paare<br />

G 3 VS-RL Art. 4 (2)<br />

G 3 3S 2 §§<br />

Sturmmöwe 51-100 Brutpaare U * * *<br />

Sumpfohreule Ke<strong>in</strong>e Angabe G - 0 1 §§ VS-RL Anh. I<br />

Tafelente 1-10 Brutpaare S 3 3 * VS-RL Art. 4 (2)<br />

Tafelente Rastv./W<strong>in</strong>terg G 3 3 * VS-RL Art. 4 (2)<br />

Teichrohrsänger 101-500 Brutpaa-<br />

re<br />

G * * *<br />

Trauerseeschwalbe 51-100 Brutpaare S 1S 1S 1 §§ VS-RL Anh. 1<br />

Tüpfelsumpfhuhn 0-5 Brutpaare S 1S 1S 1 §§ VS-RL Anh. 1<br />

Turmfalke 101-500 Brutpaa-<br />

re<br />

G VS VS * §§<br />

Turteltaube Ke<strong>in</strong>e Angabe U↓ 1 2 3 §§<br />

Uferschnepfe 11-50 Brutpaare S 1S 1S 1 §§ VS-RL Art. 4 (2)<br />

Uferschwalbe Ke<strong>in</strong>e Angabe G V VS * §§ VS-RL Art. 4 (2)<br />

Wachtel Ke<strong>in</strong>e Angabe U 2S 2S *<br />

Wachtelkönig 11-50 Brutpaare S 1S 1S 2 §§ VS-RL Anh. 1


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 54<br />

Waldkauz 101-500 Brutpaa-<br />

re<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

G * * * §§<br />

Waldohreule Ke<strong>in</strong>e Angabe G 3 3 * §§<br />

Wanderfalke 1-10 Brutpaare U↑ *S *S * §§ VS-RL Anh. 1<br />

Wasserralle 11-50 Brutpaare U 3 3 V VS-RL Art. 4 (2)<br />

Weißstorch 5 Brutpaare S↑ 2S 3S 3 §§ VS-RL Anh. 1<br />

Weißwangengans 11-50 Brutpaare G R RS * VS-RL Anh. 1<br />

Weißwangengans 501-1000 Indivi-<br />

duen (Rastv)<br />

G R RS * VS-RL Anh. 1<br />

Wespenbussard Ke<strong>in</strong>e Angabe U 2 2 V §§ VS-RL Anh. 1<br />

Wiesenpieper Ke<strong>in</strong>e Angabe G↓ 3 2S V VS-RL Art. 4 (2)<br />

Zwerggans 1-10 Individuen G<br />

Zwergsäger 51-100 Individu-<br />

en<br />

G VS-RL Anh. 1<br />

Zwergschnepfe 11-50 unbek. §§ VS-RL Art. 4 (2)<br />

Zwergschwan 11-50 Individuen S VS-RL Anh. 1<br />

Zwergtaucher 11-50 Brutpaare G * * * VS-RL Art. 4 (2)<br />

Zwergtaucher Rastv./W<strong>in</strong>terg. G * * * VS-RL Art. 4 (2)<br />

Erläuterungen zur Tabelle 4:<br />

Spalte 1:Vorkommen im Kreis <strong>Kleve</strong>: Vorkommen und Bestandsgrößen von planungsrelevanten<br />

Arten <strong>in</strong> den Kreisen und Städten <strong>in</strong> NRW, Stand: 25.03.2012, LANUV<br />

Spalte 2: Erhaltungszustand <strong>in</strong> NRW (Atlantische Region):<br />

G Günstig<br />

U Ungünstig<br />

S Schlecht<br />

↓ sich verschlech-<br />

ternd<br />

↑ sich verbessernd<br />

Spalte 3: Regionalisierung: NRTL = Niederrhe<strong>in</strong>ische Tiefland


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 55<br />

Spalte 4: RL NRW Rote Liste der Säugetiere <strong>in</strong> NRW (Me<strong>in</strong>ig et al, 2010)<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

Rote Liste der Brutvögel <strong>in</strong> NRW (Sudmann et al, 2008)<br />

Rote Liste der Luche <strong>in</strong> NRW (Schlüpmann et al, 2010)<br />

Rote Liste der Kriechtiere <strong>in</strong> NRW (Schlüpmann et al, 2010)<br />

Spalte 5:RL D Rote Liste der Säugetiere Deutschlands (Me<strong>in</strong>ig et al, 2008)<br />

Spalte 3-5: Rote-Liste-Kategorien:<br />

1 vom Aussterben bedroht<br />

2 stark gefährdet<br />

3 gefährdet<br />

Rote Liste der Brutvögel Deutschlands (Südbeck et al, 2007)<br />

Rote Liste der Luche Deutschlands (Kühnel et al, 2008)<br />

Rote Liste der Kriechtiere Deutschlands (Kühnel et al, 2008)<br />

G Gefährdung unbekannten Ausmaßes<br />

S dank Schutzmaßnahmen gleich, ger<strong>in</strong>ger oder nicht mehr gefährdet<br />

R durch extreme Seltenheit (potenziell) gefährdet<br />

* ungefährdet<br />

V Vorwarnliste<br />

Zeile 6: §§ streng geschützte Arten<br />

Zeile 7: Arten <strong>in</strong> Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (Vögel) bzw. <strong>in</strong> Anhang IV der<br />

Richtl<strong>in</strong>ie 92/43/EWG (FFH-RL) (Säugetiere, Amphibien, Reptilien)<br />

VS-RL: Vogelschutz-Richtl<strong>in</strong>ie<br />

4.1.5 Pflanzen<br />

Potenzielle natürliche Vegetation<br />

Ohne menschlichen E<strong>in</strong>fluss stellt sich auf fast jedem Standort <strong>in</strong> Abhängigkeit von Klima, Zu-<br />

sammensetzung des Bodens, Grundwasserständen und/oder Überflutungshäufigkeit e<strong>in</strong>e be-<br />

stimmte Waldgesellschaft e<strong>in</strong>. Auch die Stadt <strong>Kleve</strong> wäre demnach mit Ausnahme der Gewäs-<br />

ser und e<strong>in</strong>iger Sonderstandorte nahezu vollständig bewaldet. Folgende Waldgesellschaften<br />

kommen potenziell vor (vgl. Deutscher Planungsatlas NRW; ARL, 1972):<br />

Trockener Eichen-Buchenwald (im Bereich des niederrhe<strong>in</strong>ischen Höhenzuges),<br />

Artenreicher Sternmieren-Stieleichen-Ha<strong>in</strong>buchenwald (im Bereich der Düffelniederung und<br />

im Bereich Galleien),<br />

Eichen-Ulmenwald westdeutscher und niederländischer Flusstäler (im überwiegenden Nie-<br />

derungsbereich zwischen <strong>Kleve</strong> Kernstadt und Rhe<strong>in</strong>),


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 56<br />

Silberweidenwald der Rhe<strong>in</strong>aue (im Bereich der Rhe<strong>in</strong>auen und der Altarme).<br />

Reale Vegetation<br />

Aufgrund der forstlichen und landwirtschaftlichen Nutzung weicht die heutige Vegetation deutlich<br />

von der potenziell natürlichen Vegetation ab.<br />

Das Gebiet der Stadt <strong>Kleve</strong> wird <strong>in</strong>folge se<strong>in</strong>er Lage zwischen Rhe<strong>in</strong>ufer im Norden und eiszeitlichen<br />

Moränenresten im Südwesten durch e<strong>in</strong>e große Zahl vielfältiger Biotopstrukturen und<br />

Nutzungen geprägt. E<strong>in</strong>e kurze Zusammenstellung und Beschreibung der wichtigsten Nutzungsstrukturen<br />

des Außenbereichs der Stadt <strong>Kleve</strong> erfolgt anhand des verwendeten „Bewertungsschlüssels<br />

Kreis <strong>Kleve</strong>“. Die nachfolgende Tabelle zeigt zunächst die Flächenanteile der<br />

jeweiligen Biotoptypen auf. 1<br />

Tab. 5: Flächenanteile der Biotoptypen und Nutzungen der Stadt <strong>Kleve</strong> im Außenbereich (Quelle: LANGE;<br />

Stand 2002)<br />

-<br />

Biotoptypen-<br />

Kürzel<br />

1.1 - 1.8<br />

1.9<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

Biotoptypen Flächengröße<br />

<strong>in</strong> m²<br />

bewohnter Bereich, Stadt- und Dorfzentren<br />

versiegelte und unversiegelte Flächen<br />

Natürliche Sand- und Schlammflächen<br />

Flächenanteil<br />

<strong>in</strong> %<br />

15.501.930 15,86<br />

2.768.391 2,83<br />

151.864 0,16<br />

2.1 - 2.3 Straßen- und Wegra<strong>in</strong>e 273.533 0,28<br />

3.1 Acker 23.810.622 24,36<br />

3.2 Intensivgrünland 23.128.312 23,66<br />

3.3 Magergrünland 133.169 0,14<br />

3.4, 3.9 Feucht- und Nassgrünland 97.649 0,10<br />

3.6, 3.7 Obstwiesen 476.099 0,49<br />

3.8 Extensivgrünland 3.593.155 3,68<br />

4.1 - 4.5<br />

Zier- und Nutzgärten, Grünflächen,<br />

Sportrasen<br />

4.8, 4.9 Baumschulen, Erwerbsgartenbau,<br />

Sonderkulturen<br />

2.279.253 2,33<br />

540.007 0,55<br />

4.10 Parkanlagen 365.102 0,37<br />

5.1 - 5.3 Brachen 969.001 0,99<br />

6.1 - 6.5<br />

6.6 - 6.11<br />

nicht oder teilweise nicht standortheimische<br />

Wälder<br />

Standortheimische Wälder, Auwälder,<br />

9.457.314 9,67<br />

6.357.594 6,50<br />

1 Zwischenzeitliche Veränderungen der Biotoptypen s<strong>in</strong>d aufgrund des Alters der Daten nicht auszuschließen


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 57<br />

Waldmantel<br />

7.0, 7.1 naturfremde Fließ- und Stillgewässer 3.070.599 3,14<br />

7.2, 7.3<br />

7.4, 7.6<br />

7.7<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

Nur ger<strong>in</strong>gfügig verbaute und natürliche<br />

Gewässer<br />

Röhrichte Sümpfe, Quellen<br />

Wegeseitengräben, temporär wasserführende<br />

Gräben<br />

1.193.578 1,22<br />

93.169 0,10<br />

289.037 0,30<br />

8.0, 8.1 Hecken, Gebüsche, Feldgehölze 1.268.318 1,30<br />

8.2 Baumreihen,- gruppen, E<strong>in</strong>zelbäume 1.086.671 1,11<br />

8.3 Ufergehölze 658.137 0,67<br />

8.4<br />

Gehölzbrachen, feuchte Ruderalfluren<br />

mit Hochstauden<br />

197.496 0,20<br />

Summe 9.776 ha 100<br />

Versiegelte oder teilversiegelte Flächen, Rohböden<br />

Versiegelte oder teilversiegelte Flächen sowie Rohböden s<strong>in</strong>d im Stadtgebiet von <strong>Kleve</strong> zu<br />

18,85 % vertreten. Hierbei nimmt die Stadt <strong>Kleve</strong> selbst den größten Raum e<strong>in</strong>, gefolgt von den<br />

umliegenden Ortschaften im Umfeld. Die Abgrenzungen der Siedlungsbereiche wurden weitge-<br />

hend aus dem Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Kleve</strong> übernommen. Es handelt sich überwie-<br />

gend um Wohnbauflächen e<strong>in</strong>schließlich des Straßen- und Wegenetzes. E<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gerer Pro-<br />

zentsatz wird von Gewerbe- und Industrieflächen e<strong>in</strong>genommen, so die Flächen im Norden von<br />

<strong>Kleve</strong> im Umfeld des Spoykanals. Neben den Hauptverkehrsstraßen B 9, B 220, B 57, K 3 und<br />

L 848 und L 8 ist e<strong>in</strong> Großteil der im Außenbereich vorhandenen, überwiegend landwirtschaft-<br />

lich genutzten Wege ebenfalls asphaltiert. Nur wenige stellen unbefestigte Wege dar.<br />

H<strong>in</strong>zu kommen naturferne Schotter-, Kies- und Sandflächen, wie sie z.B. bei Baustellen oder bei<br />

<strong>in</strong> Betrieb bef<strong>in</strong>dlichen Abgrabungen temporär entstehen oder dauerhaft als Buhnen und Ufer-<br />

befestigungen aus Ste<strong>in</strong>schüttungen entlang des Rhe<strong>in</strong>ufers und des Griether Altrhe<strong>in</strong>s ange-<br />

legt worden s<strong>in</strong>d. In Erweiterung des <strong>Kleve</strong>r Biotopschlüssels wurden darüber h<strong>in</strong>aus natürliche<br />

Sand- und Schlammflächen mit <strong>in</strong>sgesamt 0,16 % Flächenanteil gesondert abgegrenzt, wie sie<br />

vor allem am Rhe<strong>in</strong>ufer, aber auch <strong>in</strong> temporär trockenfallenden Stillgewässern ausgebildet<br />

s<strong>in</strong>d. Ihnen kommt e<strong>in</strong>e Bedeutung als Lebensraum für diverse spezialisierte Tierarten zu.<br />

Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzflächen<br />

Der größte Flächenanteil des Stadtgebietes von <strong>Kleve</strong> umfasst landwirtschaftliche Nutzflächen.<br />

Sie machen e<strong>in</strong>en Anteil von <strong>in</strong>sgesamt 52,98 % an der Gesamtfläche aus. Hierbei dom<strong>in</strong>ieren<br />

die Grünlandfluren mit 27,58 % Flächenanteil, die vornehmlich als Weideland für R<strong>in</strong>der und<br />

Pferde genutzt werden. Die W<strong>in</strong>terdeiche werden oftmals von Schafen beweidet. Insbesondere<br />

das Deichvorland umfasst nahezu ausschließlich Weideflächen. Lediglich e<strong>in</strong>zelne Parzellen<br />

stehen als Mähwiese zur Verfügung. Zusammenhängende Grünlandfluren mit extensiver Nut-<br />

zung, aber auch Mähweidenutzung breiten sich bei Salmorth und im Gebiet der ‛Düffel’ aus.


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 58<br />

Feucht- und Nasswiesen oder -weiden s<strong>in</strong>d mit 0,1 % Flächenanteil nur <strong>in</strong> sehr ger<strong>in</strong>gem Um-<br />

fang, z.B. <strong>in</strong> ehemaligen Flutr<strong>in</strong>nen bei Schenkenschanz oder <strong>in</strong> Randzonen der Kolke ausge-<br />

bildet. Seggenrieder s<strong>in</strong>d kle<strong>in</strong>flächig im Rahmen e<strong>in</strong>er Vegetationskartierung des Naturschutz-<br />

zentrums Bienen-Rees <strong>in</strong> Uferzonen des Altarms „Kalflack“ festgestellt worden.<br />

Der Ackerbau herrscht vor allem im Umfeld von Griethausen, Warbeyen, Wardhausen, R<strong>in</strong>dern,<br />

Düffelward und östlich von <strong>Kleve</strong> vor. Hier s<strong>in</strong>d ausgedehnte, <strong>in</strong>tensiv bewirtschaftete Acker-<br />

schläge entstanden, auf denen hauptsächlich Mais, Getreide und Rüben angebaut werden.<br />

Ackerflächen nehmen <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>en Anteil von 24,36 % des Gesamtgebietes e<strong>in</strong>.<br />

Obstwiesen bzw. Obstweiden liegen zumeist landwirtschaftlichen Hofanlagen benachbart. Hier<br />

stocken vornehmlich Apfel- und Birnbäume, aber auch Kirsch- und Walnussbäume. Nur wenige<br />

stellen alte Obstwiesen mit Stammdurchmessern über 20 cm dar.<br />

Erwerbsgartenbauflächen nehmen ger<strong>in</strong>ge Flächenanteile e<strong>in</strong>. Es handelt sich überwiegend um<br />

Zierpflanzenkulturen im Außenbereich von Treibhausanlagen, die sich im Südwesten des<br />

Stadtgebietes von <strong>Kleve</strong> konzentrieren. Die landwirtschaftliche Versuchsanstalt "Haus Riswick"<br />

im Osten der Stadt <strong>Kleve</strong> besitzt großflächige Außenanlagen mit Versuchsfeldern u.a. für Ge-<br />

treideanbau und Futtergras sowie größeren Dammtieranlagen.<br />

Grünflächen<br />

Der Anteil der kartierten Grünflächen beträgt 2,7 % vom Stadtgebiet. Die meisten Grünflächen<br />

im Gebiet werden von Zier- und Nutzgärten e<strong>in</strong>genommen, die den Häusern und Höfen ange-<br />

gliedert s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>ige s<strong>in</strong>d strukturreich gestaltet mit z. T. altem Baumbestand und e<strong>in</strong>em hohen<br />

Anteil an heimischen Gehölzen. Jene Gartengrundstücke wurden bei der Biotopkartierung ent-<br />

sprechend hervorgehoben und strukturarmen Gärten gegenübergestellt.<br />

Weitere Grünflächen s<strong>in</strong>d kle<strong>in</strong>räumig <strong>in</strong> Form von Park- und Sportanlagen, Gartenbaubetrieben<br />

sowie Grünflächen von Gewerbe- und Industriebetrieben vorhanden. Letztere wurden nur be-<br />

reichsweise gesondert als Biotoptyp abgegrenzt.<br />

Brachen<br />

Brachflächen treten im betrachteten Gebiet mit 1,19 % Flächenanteil nur kle<strong>in</strong>räumig auf. Es<br />

handelt sich überwiegend um Acker- und Grünlandbereiche, die nur für e<strong>in</strong>en kürzeren Zeitraum<br />

aus der Nutzung genommen worden s<strong>in</strong>d und lediglich e<strong>in</strong>en erhöhten Anteil an Ackerkräutern<br />

und Wildstauden aufweisen. Entsprechend der vorausgegangenen Nutzung bildet sich hier e<strong>in</strong>e<br />

Ruderalvegetation aus, die typisch für nährstoffreiche, frische Böden ist und sich aus häufigen,<br />

weit verbreiteten Pflanzenarten zusammensetzt (z.B. Brachflächen nördlich des Truppen-<br />

übungsplatzes). Trockene Brachen haben sich fast ausschließlich auf anthropogenen Standor-<br />

ten entwickelt, wie z.B. auf den Sand-Schotterfluren der zurückgebauten Eisenbahntrasse nörd-<br />

lich von Griethausen. Feucht geprägte Brachen <strong>in</strong>nerhalb ehemaliger Flutr<strong>in</strong>nen (z.B. Salmorth)<br />

entstanden durch Aufgabe der Nutzung und Überdüngung der ehemaligen Feuchtwiesen. Oft-<br />

mals dom<strong>in</strong>ieren jedoch Bestände aus Brennnessel, Beifuß und Quecke.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 59<br />

Die meisten Brachen im Stadtgebiet s<strong>in</strong>d nicht älter als 5 Jahre. Nur wenige s<strong>in</strong>d älteren Da-<br />

tums mit aufkommendem Gehölzaufwuchs der Pionierarten Weide und Birke bis h<strong>in</strong> zum Vor-<br />

waldstadium.<br />

Waldflächen<br />

Die Waldbereiche <strong>in</strong>nerhalb des Gebietes der Stadt <strong>Kleve</strong> nehmen e<strong>in</strong>e Fläche von <strong>in</strong>sgesamt<br />

1.581,49 ha e<strong>in</strong>. Damit liegt das Bewaldungsprozent im Stadtgebiet bei 16,17 %. Die forstho-<br />

heitlich für die Waldflächen zuständige Forstbehörde ist das Forstamt <strong>Kleve</strong>. Das Forstamt ist<br />

gleichzeitig auch für die Bewirtschaftung des überwiegenden Teiles der Waldflächen auf dem<br />

Stadtgebiet zuständig, da zumeist das Land NRW Waldeigentümer ist.<br />

Der größte Teil der Waldflächen liegt im südlichen Teil des Stadtgebietes. Im rhe<strong>in</strong>nahen nördli-<br />

chen Teil kommen nur e<strong>in</strong>zelne kle<strong>in</strong>ere Waldparzellen vor. Die südlichen Waldflächen stellen<br />

e<strong>in</strong>en Teilbereich bzw. nördliche Ausläufer des großen Waldkomplexes "Reichswald" dar. Das<br />

bekannte Waldgebiet des Reichswaldes wurde am Ende bzw. im Anschluss an den II. Weltkrieg<br />

<strong>in</strong> besonderem Maße durch Kampfhandlungen zerstört bzw. durch Kahlhiebe bee<strong>in</strong>trächtigt. Im<br />

Anschluss an die Waldverwüstung setzten großflächige Wiederaufforstungen e<strong>in</strong>, bei der vor<br />

allem die anspruchslose und standortgerechte Waldkiefer (P<strong>in</strong>us sylvestris) gepflanzt wurde.<br />

Das heutige Waldbild ist vor allem geprägt durch Bestände von e<strong>in</strong>drucksvollen Buchen- bzw.<br />

Eichen-Buchenholzalthölzern im Wechsel mit mittelalten und älteren Kiefern- und Kiefern-<br />

mischwäldern. Sofern die Kiefernbestände stärker durchforstet bzw. licht gestellt wurden, wie-<br />

sen sie i.d.R. e<strong>in</strong>e durch Voranbau entstandene zweite Baumschicht aus Buche und teilweise<br />

Eiche auf. Innerhalb der Waldbereiche s<strong>in</strong>d darüber h<strong>in</strong>aus auch mittelalte und jüngere Bestän-<br />

de von Eiche und Buche sowie der weiteren Baumarten Schwarzerle, Birke, Roteiche,<br />

Schwarzkiefer, Lärche, Fichte und Pappel vorhanden.<br />

Als Besonderheit verdient das Vorhandense<strong>in</strong> von zwei sogenannten Naturwaldzellen (NWZ)<br />

am Südrand des Stadtgebietes hervorgehoben zu werden. Naturwaldzellen stellen als aus der<br />

forstlichen Bewirtschaftung herausgenommene Flächen "Urwälder von morgen" dar und dienen<br />

der langfristigen waldkundlichen Forschung. Die beiden Naturwaldzellen s<strong>in</strong>d das NWZ<br />

"Rehsol" (Größe 27 ha, Bestockung 70 bis 200-jähriger Buchen-Eichenmischwald) und das<br />

NWZ "Geldenberg" (Größe 22 ha, Bestockung 130 bis 210-jähriger Buchen-Eichenmischwald).<br />

In den beiden NWZ, <strong>in</strong> denen die Baumschicht näherungsweise der potentiellen natürlichen<br />

Vegetation des Eichen-Buchenwaldes mit vorherrschender Buche entspricht, soll u.a. das Kon-<br />

kurrenzverhältnis zwischen Buche und Eiche bei ungestörter Entwicklungsdynamik untersucht<br />

werden.<br />

Größere Waldflächen im Süden des Stadtgebietes s<strong>in</strong>d darüber h<strong>in</strong>aus Teil des sich weiter<br />

nach Westen fortsetzenden und <strong>in</strong>sgesamt 583 ha großen FFH-Gebietes "Reichswald" (Natura<br />

2000-Nr. DE-4202-302). Als Wald-Lebensräume von geme<strong>in</strong>schaftlichem Interesse nach FFH-<br />

Richtl<strong>in</strong>ie s<strong>in</strong>d für das FFH-Gebiet "Ha<strong>in</strong>simsen-Buchenwald" und „Alte bodensaure Eichenwäl-<br />

der auf Sandebenen" angegeben; als entsprechende Tierarten s<strong>in</strong>d Hirschkäfer, Pirol,<br />

Schwarzspecht und Wespenbussard genannt. Innerhalb des FFH-Gebietes "Reichswald" sollen<br />

die beiden genannten Naturwaldzellen die Kernzellen für die weitere natürliche Waldentwick-<br />

lung bilden.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 60<br />

Entlang des Rhe<strong>in</strong>s und der Altrhe<strong>in</strong>r<strong>in</strong>nen s<strong>in</strong>d des Weiteren im Stadtgebiet Auwaldrelikte er-<br />

halten geblieben, die sich vornehmlich aus Silberweiden zusammensetzen und e<strong>in</strong> charakteris-<br />

tisches floristisches und faunistisches Artensprektrum be<strong>in</strong>halten. Sie f<strong>in</strong>den sich u.a. bei<br />

Salmorth und Griethausen am Griethauser bzw. Kellener Altrhe<strong>in</strong> sowie nördlich von Warbeyen.<br />

H<strong>in</strong>gegen wurden im direkten E<strong>in</strong>flussbereich des Rhe<strong>in</strong>stromes auf ehemaligen Standorten<br />

des Weichholz-Auenwaldes abschnittsweise schnellwüchsige Hybridpappelforste gepflanzt, die<br />

mittlerweile mächtige Stammdurchmesser aufweisen. Im Bereich der Nordwest-Spitze des NSG<br />

Salmorth ist die Entwicklung e<strong>in</strong>es Auwaldes vorgesehen. Hier wurde bereits begonnen, die z.T.<br />

großflächigen Hybridpappelbestände zu entfernen. Vere<strong>in</strong>zelt s<strong>in</strong>d hier E<strong>in</strong>zelexemplare der<br />

heimischen Schwarzpappel nachgewiesen worden.<br />

Gehölze<br />

Gehölzstrukturen <strong>in</strong> Form von Hecken, Baumreihen und -gruppen, Alleen und E<strong>in</strong>zelbäumen<br />

s<strong>in</strong>d mit 3,08 % Flächenanteil vertreten und f<strong>in</strong>den sich vorrangig entlang von Nutzungs- bzw.<br />

Flurstücksgrenzen. Sie erfüllen je nach Ausprägung wichtige ökologische Funktionen; <strong>in</strong>sbe-<br />

sondere den Hecken und Baumreihen kommen als l<strong>in</strong>eare Gehölzstrukturen e<strong>in</strong>e Bedeutung im<br />

Biotopverbundsystem zu. Darüber h<strong>in</strong>aus bed<strong>in</strong>gen sie e<strong>in</strong>e Untergliederung des Raumes und<br />

e<strong>in</strong>e Aufwertung des Landschaftsbildes.<br />

Sehr häufig im Stadtgebiet von <strong>Kleve</strong> f<strong>in</strong>den sich Weißdornhecken, die durchschnittlich e<strong>in</strong>e<br />

Breite von 2-4 m aufweisen und sowohl Grünland und Ackerfluren unterteilen als auch Obstwie-<br />

sen und Privatgrundstücke umgrenzen. Flächig treten Weißdornbüsche zudem als gewässer-<br />

begleitende Gehölze auf (z.B. an der Kalflack) sowie als Waldbestand entlang des Rhe<strong>in</strong>ufers<br />

bei Salmorth.<br />

An Baumarten ist die standortgerechte Esche zahlreich anzutreffen, die Baumreihen und<br />

-gruppen bildet, sowie als E<strong>in</strong>zelbaum <strong>in</strong> Ersche<strong>in</strong>ung tritt. Ebenfalls häufig ist die Hybridpappel<br />

vertreten, die vorrangig als Baumreihe gepflanzt wurde und auf den Standorten nicht selten<br />

Stammdurchmesser von über 1 m erreicht.<br />

E<strong>in</strong>zelbäume von sehr starkem Baumholz s<strong>in</strong>d nur vere<strong>in</strong>zelt im Landschaftsraum zu f<strong>in</strong>den, so<br />

z.B. e<strong>in</strong>e als Naturdenkmal ausgewiesene Esche bei R<strong>in</strong>dern und am Rhe<strong>in</strong>ufer stockende<br />

Stieleichen bei Salmorth mit Stammdurchmessern bis 1,50 m.<br />

Die größeren Straßen im Stadtgebiet werden meist beidseitig von Baumreihen flankiert, wobei<br />

vor allem der Ahorn Verwendung f<strong>in</strong>det und untergeordnet die L<strong>in</strong>de. E<strong>in</strong>e gut ausgebildete L<strong>in</strong>-<br />

denallee stockt z.B. entlang der Zuwegung zum Gut Hogefeld westlich von Wardhausen.<br />

Infolge der vielen im Gebiet vorhandenen Fließ- und Stillgewässer und der grundwassernahen<br />

Standorte ist die Weide weit verbreitet. Als typisches Ufergehölz begleitet sie den Rhe<strong>in</strong>strom<br />

über große Abschnitte und säumt als Baum und/oder Strauch Teiche und Bäche. Zuweilen s<strong>in</strong>d<br />

Schwarzerlen und Eschen e<strong>in</strong>gemischt, an e<strong>in</strong>igen Gewässerufern treten diese Gehölze auch<br />

als Re<strong>in</strong>bestand auf.<br />

Als typisches Landschaftselement des Niederrhe<strong>in</strong>s ist im <strong>Kleve</strong>r Stadtgebiet ebenfalls die<br />

Kopfweide zu f<strong>in</strong>den. Sie stockt vornehmlich <strong>in</strong> Reihe auf Wiesen und Weidenflächen sowie be-<br />

gleitend an Bächen und Gräben. Durch regelmäßiges Schneiteln erhalten die Kopfweiden ihre<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 61<br />

charakteristische Wuchsform; ihnen kommt sowohl e<strong>in</strong>e landschaftsprägende als auch ökologi-<br />

sche Bedeutung zu.<br />

Gewässer und Begleitvegetation<br />

4,76 % des <strong>Kleve</strong>r Stadtgebietes wird von Wasserflächen e<strong>in</strong>schließlich der Begleitvegetation<br />

e<strong>in</strong>genommen. Das Vorkommen von Fließ- und Stillgewässern konzentriert sich auf die nördli-<br />

che Hälfte des <strong>Kleve</strong>r Stadtgebietes. Alles beherrschend ist der Rhe<strong>in</strong>strom, der auf ca. 13 km<br />

Länge das Stadtgebiet begrenzt und westlich zugleich die Staatsgrenze zu den Niederlanden<br />

darstellt. Aufgrund der über weite Abschnitte vorhandenen Uferbefestigungen durch Ste<strong>in</strong>schüt-<br />

tungen und Buhnen, der Begradigung des Flussbettes und der Sohle<strong>in</strong>tiefungen ist der Rhe<strong>in</strong><br />

als naturfernes Fließgewässer zu werten. Das Rhe<strong>in</strong>ufer ist nur abschnittsweise durch offene<br />

Sandflächen geprägt. Die Ufervegetation besteht überwiegend aus Ruderal- und<br />

Neophytenfluren mit Rohrglanzbeständen, die von Weidenufergehölzen durchsetzt s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e<br />

Hartholzaue fehlt. Auch der gradl<strong>in</strong>ig verlaufende Spoykanal als Verlängerung der Kermisdahl<br />

ist über die gesamte Länge als naturfern e<strong>in</strong>zustufen.<br />

Von weitgehend naturnahem Charakter ist die Griethauser und Kellener Altrhe<strong>in</strong>r<strong>in</strong>ne, deren<br />

Ufer nur punktuell befestigt s<strong>in</strong>d und übergangslos <strong>in</strong> Grünlandfluren oder Ufergehölzbestände<br />

übergehen. Im Umfeld von Warbeyen ist der Kellener Altrhe<strong>in</strong> nur temporär wasserführend und<br />

stellt sich ansonsten als Grünlandr<strong>in</strong>ne dar. Der Kellener Altrhe<strong>in</strong> steht nicht mehr mit dem<br />

Rhe<strong>in</strong> <strong>in</strong> direkter Verb<strong>in</strong>dung. E<strong>in</strong> Schleusentor und e<strong>in</strong>e Pumpstation bei Griethausen verh<strong>in</strong>-<br />

dern die natürliche Überschwemmungsdynamik und damit die Ausbildung typischer Vegetati-<br />

onszonierungen. Auch die Kalflack ist trotz ihres l<strong>in</strong>earen Verlaufes (Kanalisation im Jahr 1964)<br />

natürlichen Ursprungs und wird abschnittsweise von recht naturnahen kle<strong>in</strong>räumigen Nasswie-<br />

senbereichen und Schlammfluren, Röhrichtbeständen, Seggenriedern und standortgerechten<br />

Ufergehölzen begleitet. An der E<strong>in</strong>mündungsstelle <strong>in</strong> den Rhe<strong>in</strong> hat sich die Gewässersohle der<br />

Kalflack bis zu 3 m unter Geländeniveau e<strong>in</strong>geschnitten und wird hier beidseitig von senkrecht<br />

aufsteigenden Lehmwänden begrenzt. Der Wasserstand wird durch Pumpstationen am<br />

Schöpfwerk konstant gehalten. Die Gewässer selbst weisen z.T. großflächige Schwimmblatt-<br />

und Laichkrautgesellschaften sowie submerse Wasserpflanzenbestände auf.<br />

Das großräumige Netz an Wegeseitengräben ist meist nur temporär wasserführend. Diese l<strong>in</strong>e-<br />

ar an Nutzungsgrenzen verlaufenden Drängräben werden <strong>in</strong> regelmäßigen Abständen ent-<br />

schlammt und <strong>in</strong> den Herbstmonaten freigestellt, so das sich steile Uferböschungen ausgebildet<br />

haben und sich ke<strong>in</strong>e dauerhafte Begleitvegetation e<strong>in</strong>stellen kann.<br />

Viele der im Raum vorhandenen Teiche und Kle<strong>in</strong>gewässer s<strong>in</strong>d noch mit e<strong>in</strong>er artenreichen<br />

Unterwasservegetation ausgestattet und weisen <strong>in</strong> der Uferzone Röhrichtgürtel und Hochstau-<br />

denfluren auf. Auch die e<strong>in</strong>st durch Deichbrüche entstandenen Kolke konnten sich überwiegend<br />

zu naturnahen Gewässern entwickeln und s<strong>in</strong>d z.T. <strong>in</strong> floristisch und faunistisch wertvolle<br />

Nasswiesen e<strong>in</strong>gebettet.<br />

Durch Abbau von Sand und Kies s<strong>in</strong>d vor allem nördlich der Stadt <strong>Kleve</strong> zwischen R<strong>in</strong>dern und<br />

Kellen größere Seen entstanden, die z.T. landschaftsgerecht e<strong>in</strong>gebunden s<strong>in</strong>d, aber sich nur<br />

bereichsweise naturnah entwickeln konnten (LANGE, 2002) .<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 62<br />

4.2 Boden<br />

Zur Beschreibung und Darstellung des Schutzgutes Boden (Karte 2: "Boden") gem. § 1 Abs. 6<br />

Nr. 7 BauGB werden folgende Datenquellen verwendet:<br />

Bodenkarte 1 : 50.000<br />

Karte der schutzwürdigen Böden<br />

Geotopkaster<br />

Altlastenkataster <strong>Kleve</strong><br />

Landschaftspläne <strong>Kleve</strong><br />

Biotopkataster <strong>Kleve</strong> (2002)<br />

4.2.1 Böden und Geologie<br />

Entsprechend der naturräumlichen Unterteilung des Stadtgebietes <strong>Kleve</strong> s<strong>in</strong>d auch zwei Berei-<br />

che verschiedener geologischer Formationen zu unterscheiden. Die „Untere Rhe<strong>in</strong>niederung“ ist<br />

von holozänen Ablagerungen des Rhe<strong>in</strong>stroms geprägt, die sich <strong>in</strong> zwei Stufen ausgebildet ha-<br />

ben: die höhere Talstufe tritt lediglich <strong>in</strong>selartig bis Griethausen auf, während der flächenmäßig<br />

größte Anteil von der tieferen Talstufe e<strong>in</strong>genommen wird. Relikte der sandig-kiesigen Nieder-<br />

terrasse, welche mit e<strong>in</strong>er 1 bis 2 m mächtigen Hochflutsedimentschicht bedeckt s<strong>in</strong>d, f<strong>in</strong>den<br />

sich nur noch <strong>in</strong> der Kranenburger Bucht. Den aus Kies und Sand bestehenden holozänen<br />

Rhe<strong>in</strong>ablagerungen ist e<strong>in</strong>e bis 2 m starke Auenlehmschicht aufgelagert. Auf diesen sandigen,<br />

lehmigen und schluffigen Lehmen haben sich <strong>in</strong>folge des sich stetig ändernden Grundwasser-<br />

regimes Braune Auenböden ausgebildet, die sehr nährstoffreich s<strong>in</strong>d und hohe Ernteerträge<br />

hervorbr<strong>in</strong>gen. Bei fehlenden oder unregelmäßig erfolgenden Überflutungsereignissen entwi-<br />

ckeln sich die Auenböden zu Braunerden und Parabraunerden. Die im Raum vorhandenen Alt-<br />

arme und kle<strong>in</strong>eren Fließgewässer s<strong>in</strong>d aufgrund des ständig hoch anstehenden Grundwassers<br />

von Auengleyen und Gleyen gekennzeichnet.<br />

Die „Niederrhe<strong>in</strong>ischen Höhen“ s<strong>in</strong>d durch Sande und Kiese entstanden, die von Rhe<strong>in</strong> und<br />

Maas herantransportiert worden s<strong>in</strong>d und während der Saale-Eiszeit vom vorstoßenden Inlandeis<br />

zusammengeschoben wurden. Die vom Stadtgebiet <strong>Kleve</strong> erfassten Reichwald-Höhen stellen<br />

e<strong>in</strong>e Stauchmoräne dar, die von bis zu 2 m mächtigen Sandlößschichten bedeckt s<strong>in</strong>d. Im<br />

Nordosten s<strong>in</strong>d Bereiche mit Flugsanden überlagert. Die Lößablagerungen haben sich im Gebiet<br />

vor allem zu Braunerde und Parabraunerde entwickelt, lokal s<strong>in</strong>d auch Podsol-Braunerden<br />

ausgebildet. Die Böden zeichnen sich durch e<strong>in</strong>e hohe Wasserdurchlässigkeit und ger<strong>in</strong>ge<br />

Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe aus (LANGE, 2002).<br />

4.2.2 Geotope<br />

Bei Geotopen handelt es sich um erhaltenswerte geowissenschaftliche Objekte, die z.B. erdgeschichtliche<br />

Vorgänge, die Entwicklung des Lebens, geologische Prozesse, geomorphologische<br />

Eigenheiten oder geologische Sehenswürdigkeiten repräsentieren. In <strong>Kleve</strong> kommen<br />

aufgrund der besonderen Lage zwischen Rhe<strong>in</strong>auenbereich und eiszeitlicher Stauchmoräne<br />

zahlreiche wertvolle Flächen vor.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 63<br />

Tab. 6: Geotope (Auflistung nach LANGE, 2002)<br />

Geowissen-<br />

schaftlich <br />

schutzwürdi-<br />

ge Objekte<br />

Nummer<br />

GK-4202-012<br />

GK-4202-018<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

Name Beschreibung<br />

Landschaftsform<br />

Reichswald-Mitte<br />

südlich Nütterden<br />

Landschaftsform<br />

Reichswald-Ost<br />

südlich <strong>Kleve</strong><br />

GK 4202-024 Truppenübungsplatz<br />

<strong>Kleve</strong>-<br />

Materborn<br />

GK 4202-027 F<strong>in</strong>dl<strong>in</strong>g<br />

Materborn<br />

GK 4202-028 <strong>Kleve</strong>r Berg im<br />

Westen von <strong>Kleve</strong><br />

GK 4202-031<br />

GK 4202-032<br />

GK 4203-003<br />

GK 4203-006<br />

GK 4203-007<br />

Landschaftsform<br />

„Sternbusch-Alter<br />

Tiergarten“ südöstlich<br />

<strong>Kleve</strong><br />

Altauf Weter<strong>in</strong>g<br />

südöstlich <strong>Kleve</strong><br />

Kolk am<br />

Hardmannshof im<br />

Osten von <strong>Kleve</strong><br />

Kolk Bripott im<br />

Südosten von Kellen<br />

Kolk südöstlich<br />

Kolk Briepott im<br />

Südosten von Kellen<br />

Landschaftsform/Aufschüttungsform glazial-<br />

und periglazial sowie äolisch bed<strong>in</strong>gt/ Abtragungsformerosionsbed<strong>in</strong>gt<br />

/ Quelle / geowissenschaftliches<br />

Objekt<br />

Landschaftsform/Aufschüttungsform glazial-<br />

und periglazial sowie äolisch bed<strong>in</strong>gt / Abtragungsformerosionsbed<strong>in</strong>gt<br />

/ Quelle / geowissenschaftliches<br />

Objekt<br />

Aufschluss-natürlich/Aufschluss-Geste<strong>in</strong>s- und<br />

Bodenstrukturen / Landschaftsform / Aufschüttungsform<br />

glazial- und periglazial bed<strong>in</strong>gt /<br />

Quellen<br />

Aufschluss-künstlich/Aufschüttungsform glazial-<br />

und periglazial bed<strong>in</strong>gt<br />

Aufschluss-natürlich / Aufschluss-Geste<strong>in</strong>s-<br />

und Bodenstrukturen / Landschaftsform/ Aufschüttungsform<br />

glazial- und periglazial bed<strong>in</strong>gt<br />

Landschaftsform / Aufschüttungsform glazial-<br />

und periglazial bed<strong>in</strong>gt / Abtragungsform erosionsbed<strong>in</strong>gt<br />

/ geowissenschaftliches Objekt<br />

Abtragungsform-erosionsbed<strong>in</strong>gt<br />

Abtragungsformerosionsbed<strong>in</strong>gt/geowissenschaftliches<br />

Objekt<br />

Abtragungsform-erosionsbed<strong>in</strong>gt, geowissenschaftliches<br />

Objekt<br />

Abtragungsform-erosionsbed<strong>in</strong>gt, geowissenschaftliches<br />

Objekt<br />

GK-4102-006 NSG Salmorth Abtragungsform-erosionsbed<strong>in</strong>gt, geowissenschaftliches<br />

Objekt<br />

GK 4203-009 Kolk im Norden<br />

der Gemarkung<br />

Riswick<br />

GK-4102-007 Kolk im Norden<br />

von Keeken<br />

GK-4102-008 Kolk im Osten von<br />

Keeken, nördlich<br />

Zollhaus<br />

GK-4102-009 Kolk im Osten von<br />

Keeken, südlich<br />

Zollhaus<br />

Abtragungsform-erosionsbed<strong>in</strong>gt, geowissenschaftliches<br />

Objekt<br />

Abtragungsform-erosionsbed<strong>in</strong>gt, geowissenschaftliches<br />

Objekt<br />

Abtragungsform-erosionsbed<strong>in</strong>gt, geowissenschaftliches<br />

Objekt<br />

Abtragungsform-erosionsbed<strong>in</strong>gt, geowissenschaftliches<br />

Objekt


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 64<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

GK-4102-010 Landschaftsform<br />

Tiergarten westlich<br />

<strong>Kleve</strong>, südlich<br />

Donsbrüggen<br />

GK-4203-013 Kolke bei<br />

Baersberg<br />

GK-4102-012 Kolke im Norden<br />

bei R<strong>in</strong>dern<br />

GK-4102-013 Kolke nördlich der<br />

Wasserburg <strong>in</strong><br />

R<strong>in</strong>dern<br />

GK-4102-014 Kolk „Kerkenwoy“<br />

<strong>in</strong> Brienen<br />

GK-4102-016 Kolk „Huck´sche<br />

Woy“ <strong>in</strong> Brienen<br />

GK-4103-001 NSG Kellener<br />

Altrhe<strong>in</strong> und<br />

Flussmarschen<br />

GK-4103-003 Kolke im Osten<br />

von Kellen<br />

GK-4103-004 Kolke bei Haus<br />

Schmidthausen im<br />

Osten von Kellen<br />

GK-4103-006 Kolke nördlich<br />

Prickenhof im<br />

Südosten von<br />

Griethausen<br />

GK-4103-007 Kellener Altrhe<strong>in</strong><br />

östlich Kellen und<br />

R<strong>in</strong>ne bei Haus<br />

Eyt<br />

GK-4103-009 Altlauf<br />

Warbeyener Graben<br />

bei Warbeyen<br />

GK-4103-018 Rhe<strong>in</strong>uferbereich<br />

westlich Kalflack,<br />

nördlich<br />

Jansenhof<br />

GK-4103-026 Emmericher<br />

Eyland südlich<br />

Emmerich<br />

GK-4103-027 Kalflack-Mündung<br />

südlich Emmerich<br />

GK-4202-004 Sieben Quellen im<br />

Reichswald nahe<br />

Forsthaus<br />

Nütterden<br />

GK-4202-005 Altarm Kermisdahl<br />

<strong>in</strong> <strong>Kleve</strong><br />

Landschaftsform/Aufschüttungsform glazial-<br />

und periglazial sowie äolisch bed<strong>in</strong>gt / Abtragungsformerosionsbed<strong>in</strong>gt<br />

/ Quelle/ geowissenschaftliches<br />

Objekt<br />

Abtragungsform-erosionsbed<strong>in</strong>gt, geowissenschaftliches<br />

Objekt<br />

Abtragungsform-erosionsbed<strong>in</strong>gt, geowissenschaftliches<br />

Objekt<br />

Abtragungsform-erosionsbed<strong>in</strong>gt, geowissenschaftliches<br />

Objekt<br />

Abtragungsform-erosionsbed<strong>in</strong>gt, geowissenschaftliches<br />

Objekt<br />

Abtragungsform-erosionsbed<strong>in</strong>gt, geowissenschaftliches<br />

Objekt<br />

Abtragungsform-erosionsbed<strong>in</strong>gt, geowissenschaftliches<br />

Objekt<br />

Abtragungsform-erosionsbed<strong>in</strong>gt, geowissenschaftliches<br />

Objekt<br />

Abtragungsform-erosionsbed<strong>in</strong>gt, geowissenschaftliches<br />

Objekt<br />

Abtragungsform-erosionsbed<strong>in</strong>gt, geowissenschaftliches<br />

Objekt<br />

Abtragungsform-erosionsbed<strong>in</strong>gt, geowissenschaftliches<br />

Objekt<br />

Abtragungsform-erosionsbed<strong>in</strong>gt, geowissenschaftliches<br />

Objekt<br />

Abtragungsform-erosionsbed<strong>in</strong>gt<br />

Abtragungsform-erosionsbed<strong>in</strong>gt, geowissenschaftliches<br />

Objekt<br />

Abtragungsform-erosionsbed<strong>in</strong>gt<br />

Quelle/Abtragungsform-erosionsbed<strong>in</strong>gt<br />

Abtragungsform-erosionsbed<strong>in</strong>gt


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 65<br />

4.2.3 Oberflächenformen<br />

Geomorphologisch ist das Stadtgebiet entsprechend der naturräumlichen Gliederung zweigeteilt.<br />

Das natürliche Relief weist Höhen zwischen 12 m ü. NN (Rhe<strong>in</strong>niederung bei Brimmen)<br />

über 15-40 m ü. NN im Innenstadtbereich bis 106 m ü. NN (<strong>Kleve</strong>r Berg) auf.<br />

Die "Untere Rhe<strong>in</strong>niederung" zeigt im Gegensatz zu den "Niederrhe<strong>in</strong>ischen Höhen" sehr wenige<br />

Höhenunterschiede.<br />

4.2.4 Bodentypen<br />

Der Naturkörper Boden erfüllt als Standort für Natur- und Kulturvegetation, Lebensraum für Bodenorganismen,<br />

Filter, Puffer und Transformator für Nähr- und Schadstoffe umfassende ökologische<br />

Funktionen. Als Filterkörper und Fließwiderstand für Wasser steht er <strong>in</strong> engem Zusammenhang<br />

mit dem Wasserhaushalt. Wasser fällt als Niederschlag auf den Boden und bestimmt<br />

als Oberflächen-, Sicker- und Grundwasser die natürlichen Prozesse im Boden wesentlich mit.<br />

Boden wie auch Wasser s<strong>in</strong>d als Lebensgrundlage aller Organismen an sich schützenswert und<br />

unterliegen darüber h<strong>in</strong>aus zahlreichen gesellschaftlichen Anforderungen, wie z.B. Nahrungsproduktion,<br />

(Tr<strong>in</strong>k-)Wassergew<strong>in</strong>nung, Standort für Bebauung, Lagerstättenabbau, Entsorgung,<br />

Energiegew<strong>in</strong>nung, Erholung etc.<br />

Bodentypen s<strong>in</strong>d durch e<strong>in</strong>e charakteristische Abfolge von Bodenhorizonten gekennzeichnet,<br />

die spezifische Boden bildende Prozesse widerspiegeln. Die verschiedenen Bodentypen besitzen<br />

je nach Bodenausgangsgeste<strong>in</strong>, Bodenarten, Bodenwasser etc. unterschiedliche Eigenschaften<br />

und Standortpotenziale.<br />

Die häufigsten Bodentypen im Stadtgebiet s<strong>in</strong>d im Niederungsberiech die Braunen Auenböden,<br />

die durch stark schwankende Grundwasserstände und meist hohe Ertragsfähigkeit gekennzeichnet<br />

s<strong>in</strong>d. Im Bereich des Niederrhe<strong>in</strong>ischen Höhenzuges kommen überwiegen Braunerden<br />

und Podsol-Braunerden vor, die als sandigere Böden ke<strong>in</strong>en Grundwasser- oder Staunässee<strong>in</strong>fluss<br />

aufweisen.<br />

4.2.5 Schutzwürdige Böden<br />

Der Bodenschutz wird durch das Bundes-Bodenschutzgesetz sowie das Landes-<br />

Bodenschutzgesetz rechtlich bestimmt. In der Landes- und Regionalplanung wird er vor allem<br />

als vorsorgender Bodenschutz realisiert, <strong>in</strong>dem die Bodenfunktionen als bodenschutzrechtliche<br />

Belange <strong>in</strong> die Abwägung e<strong>in</strong>gebracht und bei der regionalplanerischen Darstellung von Freiräumen<br />

und Freiraumfunktionen berücksichtigt werden (Geologischer Dienst NRW - Schutzwürdige<br />

Böden 2004).<br />

Als Fachbeitrag Bodenschutz für den Gebietsentwicklungsplan hat das Geologische Landesamt<br />

NRW die Karte der schutzwürdigen Böden NRW erarbeitet, <strong>in</strong> der die ökologischen, sozioökonomischen<br />

und immateriellen Bodenfunktionen bewertet und dargestellt werden. Ziel des Bodenschutzes<br />

ist es, die Art und den Zustand der Bodensubstrate und Bodeneigenschaften zu<br />

erhalten, aus denen sich die Funktionen des Bodens als natürlicher Lebensraum, landwirtschaftliche<br />

Produktionsfläche und Archiv und Dokument der Natur- und Kulturgeschichte ergeben.<br />

Hierbei wird die Schutzwürdigkeit <strong>in</strong> Klassen unterteilt und zwischen schutzwürdig, sehr<br />

schutzwürdig und besonders schutzwürdig differenziert.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 66<br />

Der Anteil schutzwürdiger Böden ist <strong>in</strong> <strong>Kleve</strong> sehr hoch. Als schutzwürdige (Stufe 1), sehr<br />

schutzwürdige (Stufe 2) oder besonders schutzwürdige (Stufe 3) Böden werden <strong>in</strong> der folgenden<br />

Reihenfolge dargestellt:<br />

Böden mit Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte<br />

Kommen nicht vor.<br />

Böden mit natürlicher Bodenfruchtbarkeit<br />

Böden mit hoher oder sehr hoher Bodenfruchtbarkeit werden auf Basis bodenphysikalischer<br />

Kennwerte und der Wasserverhältnisse beurteilt und ggf. bei landwirtschaftlich genutzten Böden<br />

durch die Wertzahlen der Bodenschätzung ergänzt und abgesichert. Diese Böden s<strong>in</strong>d demnach<br />

als Vorrangflächen für die Landwirtschaft zu betrachten, wenn auch die klimatischen und<br />

topographischen Standortfaktoren diese Nutzung stützen. Andernfalls s<strong>in</strong>d diese Böden als<br />

Forststandorte mit sicheren und hohen Erträgen e<strong>in</strong>zustufen (z. B. bei hoher Hangneigung).<br />

Böden mit natürlicher Bodenfruchtbarkeit bef<strong>in</strong>den sich sowohl <strong>in</strong> der Rhe<strong>in</strong>niederung als auch<br />

im Reichswald. Es handelt sich dabei sowohl um Auenböden aus Auenlehm über Auensand,<br />

die zum Teil vergleyt s<strong>in</strong>d. Die heutige Nutzung ist vor allem Acker bzw. im Reichswald auch<br />

Wald.<br />

Böden mit Biotopentwicklungspotenzial für Sonderstandorte<br />

Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangebot gelten als schutzwürdig, da sie abgrenzbare<br />

Prozessräume def<strong>in</strong>ierter Mangel- und Überschusssituationen darstellen, die Voraussetzungen<br />

für die Lebensgeme<strong>in</strong>schaften der Extremstandorte s<strong>in</strong>d. Diese Prozessräume bieten Kulissen<br />

für die Biotopsicherung, -entwicklung und -regeneration (GLA 1998).<br />

Schutzwürdige Grundwasserböden bef<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> den Auenrandsenken am Fuße der Endmoräne,<br />

entlang der Altarme und <strong>in</strong> den Flutr<strong>in</strong>nen von Salmorth. Sie nehmen <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>en Anteil<br />

von ca. 1,4% aller Böden im Stadtgebiet e<strong>in</strong>. Es s<strong>in</strong>d Auengleye mit e<strong>in</strong>em stark schwankenden<br />

Grundwasserstand von (40-) 80 bis 130 Zentimeter unter Flur.<br />

Schutzwürdige, auf Grund ihrer Bodenart trockene Böden, f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> <strong>Kleve</strong> auf den Kuppen-<br />

und Plateaulagen des Reichswaldes als kiesig-sandige Podsol-Braunerden. Sie nehmen 7,8%<br />

aller <strong>Kleve</strong>r Böden e<strong>in</strong>. Zusätzlich zu ihrer Trockenheit weisen sie e<strong>in</strong>e sehr ger<strong>in</strong>ge natürliche<br />

Basensättigung auf und haben <strong>in</strong> der Regel kaum Sorptionsfähigkeit. Der Grundwasserstand<br />

liegt normalerweise mehr als 2 m unter Flur.<br />

Niedermoorböden kommen nur <strong>in</strong> sehr ger<strong>in</strong>gem Umfang am Kermisdahl an der Grenze zu<br />

Bedburg-Hau vor.<br />

<strong>Kleve</strong> hat <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>en hohen Anteil an schutzwürdigen Böden von <strong>in</strong>sgesamt ca. 40 %.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 67<br />

Abb. 8: Schutzwürdige Böden<br />

4.2.6 Rohstoffvorkommen / Lagerstätten<br />

Rohstoffvorkommen s<strong>in</strong>d quantitativ begrenzt und standortgebunden. Daher ist die Möglichkeit<br />

zur langfristigen Nutzung der heimischen Bodenschätze als begrenzte und nicht regenerierbare<br />

Ressource sicherzustellen. Durch irreversible Maßnahmen wie Siedlungs- und Verkehrswegebau<br />

besteht die Gefahr, dass e<strong>in</strong>e spätere Erschließung der Vorkommen nicht mehr möglich ist.<br />

Daher muss der M<strong>in</strong>eralgew<strong>in</strong>nung bei der Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen<br />

und Maßnahmen e<strong>in</strong> besonderes Gewicht zukommen.<br />

Bei den <strong>in</strong> Abbildung 9 dargestellten Vorkommen an oberflächennahen Rohstoffen handelt es<br />

sich <strong>in</strong> <strong>Kleve</strong> um Kies und Sand. Die Vorkommen konzentrieren sich auf den Norden und Osten<br />

des Stadtgebietes im Bereich der Rhe<strong>in</strong>niederung.<br />

Große Bereiche <strong>in</strong>sbesondere zwischen Kellen und R<strong>in</strong>dern wurden <strong>in</strong> der Vergangenheit bereits<br />

zum Kies- und Sandabbau genutzt.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 68<br />

Der aktuelle Regionalplan (GEP 99) stellt mit Ausnahme e<strong>in</strong>es kle<strong>in</strong>en Sondierungsbereiches<br />

für zukünftige „Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze<br />

(BSAB)“ entlang der K3 nordwestlich von R<strong>in</strong>dern ke<strong>in</strong>e Abbauflächen im Stadtgebiet dar.<br />

Abb. 9: Oberirdischer Abbau nichtenergetischer Bodenschätze<br />

(l<strong>in</strong>ks Regionalplan <strong>–</strong> GEP99, rechts Vorkommen von Sanden und Kiesen gem. Karte der schutzwürdigen<br />

Böden)<br />

4.2.7 Altlastenverdachtsflächen<br />

Folgende altlastentechnische Begriffsbestimmungen werden nach § 2 BBodSchG unterschieden:<br />

Altlasten s<strong>in</strong>d<br />

1. stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle<br />

behandelt, gelagert oder abgelagert worden s<strong>in</strong>d (Altablagerungen) und<br />

2. Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden<br />

Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung<br />

e<strong>in</strong>er Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte), durch die<br />

schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den E<strong>in</strong>zelnen oder die<br />

Allgeme<strong>in</strong>heit hervorgerufen werden.<br />

Das Altlastenverdachtsflächenkataster dient der Erfassung von Flächen <strong>in</strong>nerhalb des Stadtgebietes,<br />

bei denen e<strong>in</strong> h<strong>in</strong>reichender Verdacht (aufgrund e<strong>in</strong>er ehemaligen Nutzung) begründet<br />

ist. E<strong>in</strong> Nachweis hat <strong>in</strong> der Regel noch nicht stattgefunden.<br />

Im Stadtgebiet gibt es zahlreiche Altlastenverdachtsflächen. Bei der verb<strong>in</strong>dlichen Bauleitplanung<br />

sowie bei Genehmigungsverfahren gemäß § 34 BauGB <strong>in</strong>nerhalb dieser Flächen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />

Abhängigkeit vom Erkenntnisstand gegebenenfalls weitere Untersuchungen erforderlich, gleiches<br />

gilt im Bereich der Grün- und Freiräume.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 69<br />

4.3 Wasser<br />

Das Schutzgut Wasser besitzt als Lebensgrundlage, Produktionsstoff und Transportmittel des<br />

Menschen e<strong>in</strong>e überragende Bedeutung. Ebenso s<strong>in</strong>d Flora und Fauna <strong>in</strong> ihren Lebensräumen<br />

auf e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>takte Wasserversorgung <strong>in</strong> Quantität und Qualität angewiesen.<br />

Zur Beschreibung und Darstellung des Schutzgutes Wasser (Karte 3: "Wasser") gem. § 1 Abs.<br />

6 Nr. 7 BauGB werden folgende Datenquellen verwendet:<br />

- Bodenkarte 1 : 50.000<br />

- Karte der Grundwasserlandschaften <strong>in</strong> NRW (i. M. 1 : 500.000)<br />

- Karte der Verschmutzungsgefährdung der Grundwasservorkommen <strong>in</strong> NRW (i. M.<br />

1 : 500.000)<br />

- Festgesetzte Überschwemmungsgebiete<br />

- Festgesetzte Tr<strong>in</strong>kwasserschutzgebiete<br />

- ELWAS-IMS GIS-Tool für Abwasser, Oberflächengewässer und Gewässergüte <strong>in</strong> NRW<br />

- Planungsgrundlage zur Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt <strong>Kleve</strong><br />

4.3.1 Fließgewässer<br />

Das Stadtgebiet <strong>Kleve</strong> liegt <strong>in</strong> zwei großen Gewässere<strong>in</strong>zugsgebieten. Der Südosten ab<br />

Materborn entwässert ohne Oberflächengewässer zur Niers und schließlich zur Maas h<strong>in</strong>. Der<br />

überwiegende nördliche Bereich entwässert zum Rhe<strong>in</strong>, wobei sich zwei Teile<strong>in</strong>zugsgebiete unterscheiden<br />

lassen. Der Westen, sowohl der Reichswald westlich der L<strong>in</strong>ie Geldenberg / <strong>Kleve</strong>r<br />

Berg als auch die Düffelniederung, entwässert über Kle<strong>in</strong>e Bosse, Haupt-, Heegsche-, Fister-<br />

und Bosse Wasserung sowie mehrere unbenannte Gewässer zum Deltarhe<strong>in</strong>. Der Nordosten<br />

entwässert über Kermisdahl, Spoykanal und Kalflack, die von Gewässern wie dem<br />

Lambeerschaugraben, Warbeyener Graben, Möllersgraben und Tweestrom gespeist werden, <strong>in</strong><br />

den Rhe<strong>in</strong> selbst.<br />

Das bedeutendste Gewässer im Stadtgebiet ist der Rhe<strong>in</strong>, der auch die nördliche Geme<strong>in</strong>degrenze<br />

bildet. Er hat im Bereich <strong>Kleve</strong> e<strong>in</strong>e Breite von durchschnittlich etwa 500 m und wird als<br />

Bundesschifffahrtsstraße von jährlich 181.448 Schiffen pro Jahr (Stand 2008) befahren. Das<br />

Rhe<strong>in</strong>ufer ist durch zahlreiche Buhnensysteme befestigt und der Verlauf weicht vom potentiell<br />

natürlichen Lauftyp des häufig verzweigten, nebenger<strong>in</strong>nereichen, mäandrierenden und kiesgeprägten<br />

Stroms des Tieflandes ab.<br />

Die kle<strong>in</strong>eren Fließgewässer entsprechen dem Typus "kle<strong>in</strong>e Fließgewässer der Niederungen".<br />

Wie aber alle Fließgewässer dieses Typus, s<strong>in</strong>d sie s<strong>in</strong>d durch e<strong>in</strong>en naturfernen Ausbau geprägt<br />

und werden zur Aufrechterhaltung der Entwässerungsfunktion <strong>in</strong>tensiv unterhalten. Entsprechend<br />

werden sie als erheblich verändert oder als künstlich e<strong>in</strong>gestuft.<br />

Wasserqualität<br />

Die Ermittlung der Gewässergüte der Fließgewässer beruht auf der Grundlage biologischer und<br />

ergänzender chemisch-physikalischer Untersuchungen.<br />

Die Gesamtbewertung Biologie setzt sich aus verschiedenen Indikatoren zusammen.<br />

• der ökolgischen Zustandsklasse des Makrozoobenthos<br />

• zwei Bewertungsverfahren für Makrophyten<br />

• dem Phytobenthos ohne Diatomeen<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 70<br />

• Kieselalgen<br />

• Fischfauna (Fibs)<br />

• Phytoplankton (nur bestimmte Fließgewässertypen) (vgl. Wasser<strong>in</strong>formationssystem<br />

ELWAS)<br />

Abb. 10: Gesamtbewertung Biologie<br />

In der Gesamtbewertung Biologie schneidet ke<strong>in</strong> Fließgewässer <strong>in</strong> <strong>Kleve</strong> besser als unbefriedigend<br />

ab. Der Rhe<strong>in</strong>, Kermisdahl und die Gewässer der Düffel sogar e<strong>in</strong>fach nur schlecht. Ausschlaggebend<br />

ist das schlechte Abschneiden <strong>in</strong> m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>em der Teil<strong>in</strong>dikatoren, wobei<br />

der Indikator Saprobie durchweg gut ist.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 71<br />

Abb. 11: Chemischer Zustand<br />

Der chemische Zustand aller untersuchten Gewässer, mit Ausnahme des Rhe<strong>in</strong>s, ist gut.<br />

Gewässerstrukturgüte<br />

Mit der Strukturgüte e<strong>in</strong>es Fließgewässers wird die Natürlichkeit des Gewässers bewertet. Anhand<br />

verschiedener Parameter zur Gewässersohle, Uferausbildung und Auenbereich wird beurteilt,<br />

<strong>in</strong>wiefern das Fließgewässer dem jeweiligen Leitbild, also dem Idealtyp des Naturraumes,<br />

entspricht. Hierzu werden die Fließgewässer <strong>in</strong> def<strong>in</strong>ierten Abschnitten anhand verschiedener<br />

Parameter untersucht und <strong>in</strong> sieben verschiedene Güteklassen von 1 (naturnah) bis 7 (übermäßig<br />

geschädigt) e<strong>in</strong>gestuft<br />

Die Gewässerstruktur (auch: Gewässermorphologie oder Hydromorphologie) umfasst die morphologischen<br />

Eigenschaften e<strong>in</strong>es Gewässers. Dazu zählen zum Beispiel der Verlauf des Gewässers<br />

(mäandrierend, gestreckt), das Sohlsubstrat (Kies, Sand), die Fließgeschw<strong>in</strong>digkeit, die<br />

Uferbeschaffenheit etc. Strukturvielfalt bedeutet auch Artenvielfalt, da unterschiedliche Lebensraumansprüche<br />

verschiedener Gewässerorganismen erfüllt werden können. Die Gewässerstruktur<br />

wurde <strong>in</strong> NRW im Abstand von 100 m erfasst. E<strong>in</strong>e entsprechende Kartieranleitung des<br />

LANUV liegt vor. Die Gewässerstrukturgüteklasse kennzeichnet die Gewässerstruktur im Vergleich<br />

zum potenziellen naturraumtypischen Zustand. Veränderungen der Gewässerstruktur<br />

haben Auswirkungen darauf, <strong>in</strong>wieweit e<strong>in</strong> Gewässer <strong>in</strong> der Lage ist, <strong>in</strong> dynamischen Prozessen<br />

se<strong>in</strong> Bett zu verändern und als Lebensraum für aquatische und amphibische Organismen zu<br />

dienen.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 72<br />

Abb. 12: Gewässerstrukturgütekarte<br />

Die meisten Gewässer im Stadtgebiet haben die Strukturgüteklasse 6 (stark geschädigt), wobei<br />

der Spoykanal und große Rhe<strong>in</strong>abschnitte e<strong>in</strong>e noch schlechtere Kategorie 7 (übermäßig geschädigt)<br />

aufweisen.<br />

Überschwemmungsgebiete<br />

Überschwemmungsgebiete s<strong>in</strong>d Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder<br />

Hochufern sowie sonstiges Gebiet, das bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder<br />

das für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht wird. Gemäß § 77 Wasserhaushaltsgesetz<br />

(WHG) s<strong>in</strong>d Überschwemmungsgebiete <strong>in</strong> ihrer Funktion als natürliche Rückhalteflächen<br />

zu erhalten; so weit dem überwiegende Gründe des Wohls der Allgeme<strong>in</strong>heit entgegenstehen,<br />

s<strong>in</strong>d rechtzeitig die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen zu treffen. Frühere Überschwemmungsgebiete,<br />

die als Rückhalteflächen geeignet s<strong>in</strong>d, sollen so weit wie möglich wiederhergestellt<br />

werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgeme<strong>in</strong>heit dem nicht entgegenstehen.<br />

Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten gemäß § 112 Landeswassergesetz (LWG)<br />

konkretisiert die Überschwemmungsgrenzen nach Maßgabe bestimmter Jährlichkeiten und auf<br />

Grundlage geeigneter wasserwirtschaftlicher Verfahren und ist Voraussetzung für die Genehmigungsvorbehalte<br />

und Gebote der §§ 113 und 114 des Landeswassergesetzes. Die zuständigen<br />

Behörden für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten s<strong>in</strong>d gemäß Zuständigkeitsverordnung<br />

zum § 112 LWG die Bezirksregierungen <strong>in</strong> NRW.<br />

Die "Überschwemmungsbereiche" werden gemäß den Handlungsempfehlungen der M<strong>in</strong>isterkonferenz<br />

für Raumordnung (MKRO, 2000) so abgegrenzt, dass sie die Teile der Flussauen<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 73<br />

umfassen, die bei e<strong>in</strong>em 100-jährlichen Hochwasser überflutet werden (HW100-L<strong>in</strong>ie) und die<br />

im regionalplanerischen Maßstab darstellbar s<strong>in</strong>d. Dies gilt für die Insel Salmorth und die das<br />

gesamte Banndeichvorland. Davon wären nur landwirtschaftliche Flächen betroffen. Alle <strong>in</strong> diesem<br />

Gebiet gelegenen Siedlungen und Höfe s<strong>in</strong>d meist höher gelegen oder von Deichen und<br />

Hochwasserschutzmauern umgeben.<br />

4.3.2 Stehende Gewässer<br />

Die stehenden Gewässer im Stadtgebiet kommen fast ausschließlich <strong>in</strong> der Rhe<strong>in</strong>niederung vor.<br />

Sie lassen sich <strong>in</strong> zwei Gruppen nach ihrer Entstehung h<strong>in</strong> aufteilen. Auf Deichbrüche ist die<br />

Vielzahl der Kolke, besonders die R<strong>in</strong>dernschen Kolke am Drususdeich, sowie die Kolke am<br />

Altrhe<strong>in</strong> bei Kellen zurückzuführen. Neueren Ursprungs s<strong>in</strong>d die teilweise heute noch aktiven<br />

Abgrabungsgewässer besonders zwischen R<strong>in</strong>dern und Kellen.<br />

4.3.3 Grundwasser<br />

Grundwasser ist e<strong>in</strong> natürlicher Bestandteil des Wasserkreislaufs und steht als unterirdisches<br />

Sicker-, Haft- oder Porenwasser Flora und Fauna als Lebensgrundlage zur Verfügung. Ebenso<br />

kommt dem Grundwasser e<strong>in</strong>e große Bedeutung als Rohstoff und für die Tr<strong>in</strong>kwassergew<strong>in</strong>nung<br />

zu.<br />

Das Grundwasser ist tendenziell vielen Belastungen ausgesetzt, wie <strong>in</strong>sbesondere undichte<br />

Kanäle bzw. Hausanschlüsse, Bodenbelastungen durch Altlasten oder landwirtschaftliche E<strong>in</strong>träge.<br />

Der Grundwasserstand variiert im Laufe e<strong>in</strong>es Jahres sowie im Vergleich trockener und feuchter<br />

Jahre. Grundwasserangaben geben also immer nur den mittleren Schwankungsbereich wieder.<br />

Für die Bestimmung der Grundwasserstufen werden neben den Profilmerkmalen weitere Parameter<br />

wie Vegetation (Zeigerpflanzen), der gemessene Grundwasserstand unter Berücksichtigung<br />

der Witterung und der Jahreszeit sowie die Messdaten der Grundwasser-Messstellen berücksichtigt<br />

(vgl. Arbeitsgruppe BK50: Allgeme<strong>in</strong>e Informationen zur Bodenkarte 1:50.000, Krefeld;<br />

2001).<br />

Tr<strong>in</strong>kwassergew<strong>in</strong>nung / Wasserschutzgebiete<br />

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Landeswassergesetz (LWG) können von<br />

den Bezirksregierungen im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung zum Schutz der Wassergew<strong>in</strong>nungsanlagen<br />

Wasserschutzgebiete festgesetzt werden. Den unterschiedlichen Auswirkungen<br />

der Gefahrenherde nach Art, Ort, Dauer und Untergrundbeschaffenheit wird durch<br />

angemessene Nutzungsbeschränkungen Rechnung getragen. Die Gefahr für das genutzte<br />

Grundwasser nimmt - außer bei flächenhaften E<strong>in</strong>trägen <strong>–</strong> allgeme<strong>in</strong> mit zunehmendem Abstand<br />

von der Gefahrenquelle von der Tr<strong>in</strong>kwassergew<strong>in</strong>nungsanlage ab. E<strong>in</strong> Wasserschutzgebiet<br />

gliedert sich <strong>in</strong> der Regel <strong>in</strong> den Fassungsbereich (Zone I), e<strong>in</strong>e engere Schutzzone (Zone<br />

II) und e<strong>in</strong> weitere Schutzzone (Zone III)<br />

Das gesamte südliche Stadtgebiet ab Reichswalde bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Wasserschutzzone<br />

(Zone III, davon der größte Teil als Unterzone IIIB) mit e<strong>in</strong>er Fläche von ca. 1.600 ha.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 74<br />

4.3.4 Eignung für e<strong>in</strong>e dezentrale Versickerung von Niederschlagswasser<br />

Die Sickerfähigkeit des Bodens für die Aufnahme von Niederschlagswasser setzt sich aus der<br />

Grundwasserstufe, der Staunässestufe, der Bezugstiefe und der gesättigten Wasserleitfähigkeit<br />

<strong>in</strong> dieser Tiefe (hier 2 m) zusammen. Unterschieden werden <strong>in</strong> der Betrachtung Böden, die geeignet,<br />

bed<strong>in</strong>gt geeignet bzw. solche, die ungeeignet s<strong>in</strong>d.<br />

Der überwiegende Teil der Stadt <strong>Kleve</strong> wird im Niederungsbereich als ungeeignet für die dezentrale<br />

Versickerung beschrieben (vgl. Bodenkarte 1 : 50.000). Darüber h<strong>in</strong>aus existiert e<strong>in</strong>e<br />

Planungsgrundlage zur Niederschlagsbewirtschaftung. Hiernach s<strong>in</strong>d zum<strong>in</strong>dest Teilbereiche<br />

bed<strong>in</strong>gt zur dezentralen Versickerung geeignet, wobei die lockeren und durchlässigen Böden<br />

auf der Reichswaldhöhe am besten geeignet s<strong>in</strong>d.<br />

4.4 Klima und Luft<br />

Es existieren ke<strong>in</strong>e flächendeckenden Aufzeichnungen oder Planungsempfehlungen zum Klima<br />

<strong>in</strong> <strong>Kleve</strong> (vgl. Kap. 8.1). Aussagen zu diesem Schutzgut s<strong>in</strong>d aus vergleichbaren Studien sowie<br />

aus der Realnutzung und dem Relief abgeleitet.<br />

Zur Beschreibung und Darstellung des Schutzgutes Klima und Luft (Karte 4: "Klima und Luft")<br />

gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB werden folgende Datenquellen verwendet:<br />

- Synthetische Klimafunktionskarte Ruhrgebiet (1992)<br />

- Emissionskataster NRW 2008<br />

- Waldfunktionskarte NRW<br />

- Klima-Atlas NRW<br />

4.4.1 Allgeme<strong>in</strong>e Klimasituation<br />

Das Klima des Stadtgebietes <strong>Kleve</strong> ist aufgrund se<strong>in</strong>er Lage im Niederrhe<strong>in</strong>ischen Tiefland von<br />

maritimem Charakter und zeichnet sich durch hohe Sommer- und W<strong>in</strong>tertemperaturen aus. Die<br />

mittlere Durchschnittstemperatur liegt im Januar bei 1,5° - 2° C und erreicht damit die höchsten<br />

Werte <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen; das langjährige Juli-Mittel liegt bei 17° - 18° C (LANGE, 2002).<br />

Das Klima des Niederrhe<strong>in</strong>ischen Tieflandes ist von durch die vorherrschenden Westw<strong>in</strong>de typisch<br />

atlantisch bis subatlantisch geprägt. Die Vegetationsperiode (Temperaturen >10°C) ist<br />

dabei etwa 170-190 Tage lang. In <strong>Kleve</strong> beträgt die Jahresmitteltemperatur 9,6°C. Die Jahresniederschläge<br />

belaufen sich auf 754,1 mm, wobei es im Stadtgebiet durch das Relief Unterschiede<br />

gibt. In <strong>Kleve</strong>-Schenkenschanz am Rhe<strong>in</strong> ist der Jahresniederschlag mit 692,6 mm<br />

deutlich ger<strong>in</strong>ger als auf der 46 m hohen Klimastation im südlichen Reichswalde. Der niederschlagreichste<br />

Monat ist der Juni mit 76,5 mm, der trockenste Monat Februar mit 47,6 mm. <strong>Kleve</strong><br />

hat durchschnittlich 1.445 Sonnenstunden im Jahr, wovon die meisten auf den Mai fallen.<br />

(Vgl. WALD-UND-HOLZ, WEBSITE sowie DWD, WEBSITE).<br />

4.4.2 Klimatope<br />

Nach LESER (1984) wird e<strong>in</strong> Klimatop als die kle<strong>in</strong>ste klimaräumliche E<strong>in</strong>heit bezeichnet, die von<br />

e<strong>in</strong>heitlich verlaufenden Prozessen bestimmt wird und e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Ausprägung besitzt.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 75<br />

Für die Stadt <strong>Kleve</strong> gibt es ke<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>räumige Klimaanalyse. E<strong>in</strong>e Ableitung der lokalen Klimasituation<br />

erfolgt auf Basis der Flächennutzung, der Höhenreliefkarte des Stadtgebietes sowie<br />

Luftaufnahmen. Als Vorlage für die E<strong>in</strong>teilung der Klimatope dient die Synthetische Klimafunktionskarte<br />

Ruhrgebiet (1992).<br />

Die e<strong>in</strong>zelnen Klimatope werden durch das Relief und die Nutzung dom<strong>in</strong>iert und <strong>in</strong> die Kategorien<br />

Gewässerklima, Waldklima, Freilandklima, Siedlungsklima und Stadtklima unterteilt. Zusätzlich<br />

erfolgt e<strong>in</strong>e Darstellung spezifischer Klimaeigenschaften, wie z.B. Kaltluftansammlungen<br />

<strong>in</strong> den Tallagen und Luftleitbahnen durch Interpretation o.g. Grundlagendaten.<br />

Gewässerklima<br />

Wasserflächen haben e<strong>in</strong>en stark dämpfenden E<strong>in</strong>fluss auf die Lufttemperaturschwankungen<br />

und tragen zur Feuchteanreicherung bei. Über Wasserflächen s<strong>in</strong>d Ventilationsbed<strong>in</strong>gungen<br />

günstig.<br />

Der Rhe<strong>in</strong> und se<strong>in</strong>e Altarme im Norden des Stadtgebietes bilden als große Wasserfläche Gewässerklimatope<br />

aus. Zwischen den Siedlungsflächen R<strong>in</strong>dern und Kellen kommen Abgrabungsgewässer<br />

vor, die sich ebenfalls ausgleichend auf das Klima auswirken.<br />

Waldklima<br />

Im Vergleich zur offenen Landschaft werden die Strahlungs- und Temperaturschwankungen<br />

gedämpft, die Luftfeuchtigkeit ist erhöht. Im Stammraum herrscht W<strong>in</strong>druhe und e<strong>in</strong>e größere<br />

Luftre<strong>in</strong>heit. Zusammenhängende Waldbereiche filtern zudem Luftschadstoffe und wirken somit<br />

als lufthygienische Ausgleichsräume.<br />

Waldklima (Flächenanteil > 17 %) ist aufgrund der zusammenhängenden Flächen des Reichswaldes<br />

im Süden des Stadtgebietes weit verbreitet.<br />

H<strong>in</strong>weise auf Wald- und auch Freilandflächen mit Bedeutung für das Lokalklima liefert zudem<br />

die Darstellungen der Waldfunktionskarte. Hier werden „Gebiete mit kle<strong>in</strong>eren Restwaldflächen,<br />

W<strong>in</strong>dschutzanlagen, Baumreihen und E<strong>in</strong>zelbäumen die für die Landschaftsökologie und das<br />

Lokalklima von Bedeutung s<strong>in</strong>d“, dargestellt.<br />

Freilandklima<br />

Freilandbereiche s<strong>in</strong>d alle nicht bewaldeten und nicht oder nur sehr locker und vere<strong>in</strong>zelt bebauten<br />

Flächen. Es handelt sich um gut durchlüftete Räume, <strong>in</strong>nerhalb derer der normale, d.h.<br />

vom Menschen unbee<strong>in</strong>flusste Temperatur- und Feuchteverlauf, stattf<strong>in</strong>det. Modifikationen ergeben<br />

sich durch das Relief.<br />

Das Freiland ist von allen Klimafunktionsräumen durch die größte Temperaturamplitude im Tagesverlauf<br />

gekennzeichnet. Die e<strong>in</strong>zelnen Feldstrukturen heizen sich tagsüber <strong>in</strong> Abhängigkeit<br />

von der Vegetationsstruktur unterschiedlich stark auf. So erwärmen sich Ackerflächen stärker<br />

als Wiesen. Nachts ist das Freiland durch Abkühlung und Kaltluftbildung gekennzeichnet.<br />

Freilandklima f<strong>in</strong>det sich vor allem im Norden des Stadtgebietes sowie im gesamten Offenland<br />

geprägten baulichen Außenbereich.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 76<br />

Parkklima<br />

Das Parkklima ist meist gekennzeichnet durch Rasenflächen und Baumbestand. Die Vegetation<br />

trägt maßgeblich zu e<strong>in</strong>er Dämpfung der wesentlichen Klimaelemente wie Temperatur, W<strong>in</strong>d<br />

und Feuchte bei, so dass e<strong>in</strong> ausgeglichenes und günstiges Bioklima entsteht. Die städtische<br />

Luftbelastung kann aber nur schwach gefiltert werden, auch die Fernwirkung ist meist ger<strong>in</strong>g.<br />

Zusammenhängende Grünflächen können jedoch als Frischluftschneisen dienen.<br />

Auf <strong>Kleve</strong>r Stadtgebiet ist dieses Klimatop besonders über den <strong>in</strong>nerstädtischen Grünflächen <strong>in</strong><br />

Materborn und Reichswalde vorhanden. Diese bilden allerd<strong>in</strong>gs ke<strong>in</strong>e zusammenhängende<br />

Luftschneise.<br />

Siedlungsklima<br />

Siedlungsklima entsteht bei aufgelockerter Bebauung, wie es bei E<strong>in</strong>- und Mehrfamilienhäusern<br />

der Fall ist. E<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge Versiegelung (bis 50%) und e<strong>in</strong>e hohe Vegetationsdeckung führen<br />

durch Evapotranspiration nur zu e<strong>in</strong>er mäßigen Erwärmung. Da die niedrigen Gebäude e<strong>in</strong>e<br />

W<strong>in</strong>dströmung nicht verh<strong>in</strong>dern, ist die Frischluftzufuhr nicht e<strong>in</strong>geschränkt, so dass die Feuchte<br />

dem Umland entspricht. Die Eigenemission ist meist ger<strong>in</strong>g.<br />

Dieses Klima ist im gesamten Siedlungsgebiet durch die allgeme<strong>in</strong> lockere Bebauung vorherrschend.<br />

Stadtklima<br />

Maßgeblich für die Entwicklung e<strong>in</strong>es Stadtklimas s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e dichtere Bebauung und der damit<br />

e<strong>in</strong>her gehende Versiegelungsgrad. Der Strahlungs- und Feuchtehaushalt s<strong>in</strong>d dementsprechend<br />

gestört, so dass sich deutliche Wärme<strong>in</strong>seln herausbilden, die nur örtlich e<strong>in</strong>em mäßigenden<br />

E<strong>in</strong>fluss durch <strong>in</strong>nerstädtische Freiflächen unterliegen. Trotzt der Leitwirkungen der<br />

Straßenschluchten ist der Luftaustausch zur Umgebung gestört, so dass <strong>in</strong> Komb<strong>in</strong>ation mit<br />

Hausbrand und Verkehr Luftbelastungen entstehen.<br />

Dieses Klimatop tritt kle<strong>in</strong>flächig <strong>in</strong> der <strong>Kleve</strong>r Innenstadt sowie den nördlich angrenzenden Gewerbeflächen<br />

auf.<br />

Sonstige Klimatope<br />

Gewerbeklima<br />

In höherem Maße als <strong>in</strong> Wohngebieten wird im Bereich der Industrie- und Gewerbeflächen das<br />

Klima durch Versiegelung bestimmt. Charakteristika s<strong>in</strong>d z.B. stark versiegelte Oberflächen,<br />

hohe Abwärme und e<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>ger Grünanteil. Die Flächen zeichnen sich durch e<strong>in</strong>e besonders<br />

starke Aufheizung am Tage aus. Nachts wird diese Wärme ohne Ausgleich durch transpirierende<br />

Vegetation abgegeben. Somit s<strong>in</strong>d hohe Tages- und Nachttemperaturen sowie ger<strong>in</strong>ge<br />

Feuchtewerte die typischen Ersche<strong>in</strong>ungen dieser Flächen. Außerdem kann mit e<strong>in</strong>er starken<br />

Modifizierung des W<strong>in</strong>dfeldes gerechnet werden. Zusätzliche Belastungen treten potenziell<br />

durch Emissionen auf.<br />

Zusammenhängende Gewerbeflächen bef<strong>in</strong>den sich entlang der Hauptverkehrsachsen wie z.B.<br />

entlang des „<strong>Kleve</strong>r R<strong>in</strong>g“.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 77<br />

Niederungsbereiche<br />

Niederungsbereiche weisen e<strong>in</strong>e höhere Luftfeuchtigkeit auf und begünstigen nächtliche Boden<strong>in</strong>versionen<br />

und somit die Entstehung von Bodennebel.<br />

Dies trifft <strong>in</strong> <strong>Kleve</strong> auf den gesamten Freiraum der Rhe<strong>in</strong>niederung im nördlichen Stadtgebiet<br />

zu.<br />

Kaltluftsammelgebiete<br />

Für diese Flächen gelten im Allgeme<strong>in</strong>en die gleichen Charakteristika wie für die Freiflächen.<br />

Bed<strong>in</strong>gt durch ihre Tallage kommt es jedoch verstärkt zu Kaltluftansammlungen. Potenziell s<strong>in</strong>d<br />

Ansammlungen von Kaltluft s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Niederungsbereichen und den Auen der Fließgewässer<br />

zu erwarten.<br />

Klimafunktionen<br />

Luftleitbahnen<br />

Unter dem Begriff Luftleitbahnen werden Ventilationsbahnen, Frischluftbahnen und Kaltluftbahnen<br />

zusammengefasst. Sie wirken sich <strong>in</strong>sgesamt günstig und ausgleichend auf das Stadtklima<br />

aus. Folgende wesentliche Anforderungen an stadtklimarelevante Luftleitbahnen s<strong>in</strong>d zu beachten:<br />

• möglichst ger<strong>in</strong>ge Oberflächenrauhigkeit; genügend große Länge der Luftleitbahn <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Richtung (> 1000 m)<br />

• genügend große Breite (> 50 m)<br />

• möglichst glatte Ränder, d. h. ke<strong>in</strong>e großen Bebauungs- und/oder Bewuchsvorsprünge;<br />

• die Breite der e<strong>in</strong>gelagerten H<strong>in</strong>dernisse sollte 10 m nicht übersteigen;<br />

• u.a.<br />

In <strong>Kleve</strong> werden folgende Bereiche als potenzielle Luftleitbahnen identifiziert:<br />

• Landwirtschaftliche Flächen zwischen R<strong>in</strong>dern und Tiergarten (aus Richtung Nordwest)<br />

• Landwirtschaftliche Flächen „Galleien“ (aus Richtung Südost)<br />

• Kermisdahl (aus Richtung Süd)<br />

• Offene Bahnflächen und -brachen (aus Richtung Südost)<br />

• Ehemalige Bahntrasse mit angrenzenden Wasser- und Grünlandflächen westlich Kellen<br />

(aus Richtung Nord)<br />

• Spoykanal (aus Richtung Nord)<br />

• Wasserflächen und offene Grünlandflächen östlich R<strong>in</strong>dern (aus Richtung Nord)<br />

• Grünflächen und landwirtschaftliche Flächen im Umfeld „Burg Ranzow“ (aus Richtung Süd)<br />

• Landwirtschaftliche Flächen und Deponieflächen am „Heidberg“ (aus Richtung Süd).<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 78<br />

Klimatisch wirksame Ausgleichsräume<br />

In länger andauernden Perioden mit hohen Tagesdurchschnittstemperaturen und mehreren Hitzetagen<br />

heizen sich <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> dicht bebauten, städtisch geprägten Gebieten Gebäude<br />

und Verkehrsflächen stark auf, weil die Bauten und Flächenbefestigungen aus Ste<strong>in</strong>, Beton,<br />

Kl<strong>in</strong>ker und Asphalt die Wärme speichern und diese nur langsam wieder abgeben.<br />

Kle<strong>in</strong>e, isoliert liegende Grünflächen, wie z. B. begrünte Innenhöfe zeigen zwar ke<strong>in</strong>e über die<br />

Fläche h<strong>in</strong>ausreichende Wirkung, nehmen aber als „Klimaoasen“ gerade <strong>in</strong> den dicht bebauten<br />

Innenstädten wichtige Aufgaben als lokale Freizeit- und Erholungsräume wahr.<br />

Kühlungseffekte entstehen bei Gehölzflächen und Parks ab ca. e<strong>in</strong>er Größe von 2,5 ha. Die<br />

Reichweite der kühlenden Wirkung e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>nerstädtischen Parks entspricht etwa dem Durchmesser<br />

des Parks. E<strong>in</strong>e klimatische Fernwirkung ergibt sich erst bei ausgedehnten Parkanlagen<br />

ab 50 ha. Bei e<strong>in</strong>er engen Vernetzung tragen auch kle<strong>in</strong>ere Grünflächen zur Abmilderung der<br />

Wärme<strong>in</strong>sel bei (MKUNLV, 2011).<br />

Andere Quellen beschreiben spürbare klimatische Wirkungen auf angrenzende bebaute Gebiete<br />

durch Grünflächen und Gehölzbestände schon ab e<strong>in</strong>er Flächengröße ab 1 ha; „die Nahwirkung<br />

endet jedoch, unabhängig von der Flächengröße, i.d.R. bei 200-400 m“ (vgl. BFN, 2008).<br />

Viele Grünflächen im baulichen Innenbereich <strong>Kleve</strong>s s<strong>in</strong>d kle<strong>in</strong>er als 2,5 ha, andere liegen im<br />

engen räumlichen Verbund zue<strong>in</strong>ander oder grenzen an andere vegetationsbestimmte Nutzungen;<br />

meist liegt der Durchmesser der Flächen zwischen 50 und 100 m, so dass als klimatisch<br />

wirksamer Ausgleichsraum e<strong>in</strong> Umfeld von ca. 50 m angenommen und als Puffer dargestellt<br />

wird.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus wird die ausgleichende Wirkung der an die Siedlungen angrenzenden Landschaftsräume<br />

berücksichtigt; die Reichweite der Wirkungen ist abgängig von den Nutzungen,<br />

der Gebäudestellung und anderen Faktoren. Es wird e<strong>in</strong>e durchschnittliche Reichweite von 300<br />

m angenommen.<br />

4.4.3 Klimawandel <strong>in</strong> NRW<br />

Der vom Menschen bee<strong>in</strong>flusste Klimawandel gilt als sicher. Weltweit steigen die Temperaturen<br />

an; <strong>in</strong> den letzten etwa hundert Jahren um etwa 1,1 ° C, wobei sich die Tendenz <strong>in</strong> den letzten<br />

30 Jahren deutlich verschärfte. Folgen des Klimawandels <strong>in</strong> NRW s<strong>in</strong>d u.a. Auswirkungen auf<br />

die Tier- und Pflanzenwelt mit z.B. e<strong>in</strong>er Verlängerung der Vegetationszeit, das E<strong>in</strong>wandern<br />

neuer Arten, Änderungen von Populationsgrößen und Arealverschiebungen. Darüber h<strong>in</strong>aus<br />

gibt es Auswirkungen auf Böden und den Wasserhaushalt durch u.a. veränderte Niederschlagsverteilungen<br />

und -stärken (vgl. LANUV, 2010).<br />

Im Niederrhe<strong>in</strong>ischen Tiefland f<strong>in</strong>det sowohl Grünlandbewirtschaftung als auch Ackerlandbau<br />

statt - ausgedehnte Waldbestände s<strong>in</strong>d nur lokal vorhanden. Im Gegensatz zu den restlichen<br />

Großlandschaften NRWs s<strong>in</strong>d die durchschnittlichen Niederschläge des Niederrhe<strong>in</strong>ischen Tieflandes<br />

mit 700 bis 750 mm pro Jahr eher ger<strong>in</strong>g und nehmen <strong>in</strong> Richtung Zülpicher Börde weiterh<strong>in</strong><br />

ab (bis zu 600 mm pro Jahr). Mit e<strong>in</strong>er mittleren Jahrestemperatur von etwa 10°C<br />

herrscht <strong>in</strong>sbesondere im Rhe<strong>in</strong>tal e<strong>in</strong> warmes Klima mit milden W<strong>in</strong>tern und e<strong>in</strong>er langen Vegetationsperiode<br />

(LANUV 2012b).<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 79<br />

In e<strong>in</strong>er Studie aus dem Jahr 2004 (fortgeschrieben 2006) geht hervor, dass für die Region bis<br />

zum Jahre 2055 e<strong>in</strong> Temperaturanstieg von 1,9°C zu erwarten ist. Im Landesvergleich ist am<br />

Niederrhe<strong>in</strong> zwar tendenziell e<strong>in</strong>e schwächere Erwärmung prognostiziert, aber aufgrund der bereits<br />

heute warmen Temperaturen wird auch im Zeitraum von 2046-2055 das Niederrhe<strong>in</strong>ische<br />

Tiefland zu den Regionen mit den höchsten Durchschnittstemperaturen zählen. Wie anhand der<br />

folgenden Tabelle zu entnehmen ist, werden die Niederschläge <strong>in</strong> den kommenden Jahren nur<br />

leicht zunehmen (SPEKAT et al. 2006).<br />

Tab. 7: Prognostizierte Klimaveränderungen für die Großlandschaft Niederrhe<strong>in</strong><br />

Zeit-<br />

raum<br />

1951-<br />

2000<br />

2046-<br />

2055<br />

Frost-<br />

tage <br />

Sommer-<br />

tage<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

Jahresmittel-<br />

Temperatur<br />

[°C]<br />

Jahresnieder-<br />

schlag<br />

[mm]<br />

Vegetationspe-<br />

riode <br />

Wasserbi-<br />

lanz<br />

[mm]<br />

59,8 27,4 10,1 750 12.4. - 13.10. -115<br />

32,8 49,9 12,0 762 31.3. - 17.10. -185<br />

Landwirtschaft: Im Niederrhe<strong>in</strong>ischen Tiefland wird es zukünftig deutlich weniger Frosttage<br />

geben (siehe Tabelle). E<strong>in</strong>e Ausdehnung der frostfreien Phase bedeutet e<strong>in</strong> früheres Ende der<br />

Spätfröste und e<strong>in</strong> späteres E<strong>in</strong>setzten der Frühfröste - zeitgleich verlängert sich die Anzahl der<br />

Sommertage um 82% auf 50 Tage pro Jahr. Diese Klimaveränderungen führen zu e<strong>in</strong>er längeren<br />

Vegetationsperiode, die früher beg<strong>in</strong>nt und länger andauert.<br />

Biologische Vielfalt & Naturschutz: Da <strong>in</strong> den Sommermonaten wahrsche<strong>in</strong>lich weniger Wasser<br />

zur Verfügung stehen wird, können auch die sensitiven Lebensräume, z.B. die Nass- und<br />

Feuchtgrünlandbiotope am Rhe<strong>in</strong> bzw. se<strong>in</strong>en ehemaligen R<strong>in</strong>nensystemen oder die Bruch-<br />

und Sumpfwälder sowie die Moore der Schwalm-Nette-Region als anfällig gegenüber den zu<br />

erwarteten klimatischen Änderungen e<strong>in</strong>gestuft werden.<br />

Wasser: Der negative Trend der klimatischen Wasserbilanz, die sich durch Differenzbildung<br />

aus Niederschlag und Verdunstung errechnet, wird sich auch <strong>in</strong> Zukunft weiterh<strong>in</strong> fortsetzten.<br />

Ursache s<strong>in</strong>d die mit der Erwärmung weiter ansteigende Verdunstung sowie die zurückgehenden<br />

Niederschläge <strong>in</strong> den Sommermonaten. Die Folge s<strong>in</strong>d Trocken- und Hitzeperioden im<br />

Sommer, sodass es zu kurzfristigem Wasserstress kommen kann. Daraus ergeben sich temporäre<br />

Engpässe bei der Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung und erhöhter Bewässerungsbedarf im Garten-<br />

und Ackerbau. Aufgrund der landwirtschaftlichen Intensivnutzung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> weiten Teilen des Niederrhe<strong>in</strong>ischen<br />

Tieflandes bereits heute schon erhöhte Nitratkonzentrationen im Grundwasser<br />

zu verzeichnen. Diese Problematik kann sich im Zuge der erhöhten Bodentemperaturen verstärken,<br />

da dadurch die Nitratauswaschung <strong>in</strong> das Grundwasser verstärkt wird (LANUV 2012a +<br />

2012b).


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 80<br />

4.4.4 Lufthygiene<br />

Emissionen<br />

Emissionen s<strong>in</strong>d luftverunre<strong>in</strong>igende Stoffe, die z. B. aus ortsfesten Anlagen, dem Straßenverkehr<br />

und aus Hausbrandfeuerungen <strong>in</strong> die Atmosphäre e<strong>in</strong>geleitet werden. Luftverunre<strong>in</strong>igende<br />

Stoffe können als Partikel (z.B. Staub, Ruß), Gase (z.B. Kohlenmonoxid, Stickoxide, Schwefeldioxid)<br />

oder Gerüche auftreten. Sie können aus def<strong>in</strong>ierten Quellen (Kam<strong>in</strong>e, Abgasrohre) oder<br />

aus diffusen Quellen (Mülldeponien, Halden, Umfüllstationen, Werkhallenentlüftungen) <strong>in</strong> die<br />

Atmosphäre gelangen. Emissionen s<strong>in</strong>d nach dem Stand der Technik (BVT) zu begrenzen. Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

der Lufthygiene können vor allem im Umfeld von Gewerbegebieten und entlang<br />

der Hauptverkehrsstraßen auftreten.<br />

Das Emissionskataster Luft Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (2008) unterscheidet auf Ebene der Geme<strong>in</strong>den<br />

zwischen den unterschiedlichen Emittenten wie Industrie, Verkehr und Kle<strong>in</strong>feuerungsanlagen.<br />

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) schreibt für Anlagen, die im besonderen Maße<br />

dazu geeignet s<strong>in</strong>d, schädlich auf die Umwelt e<strong>in</strong>zuwirken, e<strong>in</strong>e Genehmigung zur Errichtung<br />

und zum Betrieb vor. Diese genehmigungsbedürftigen Anlagen werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Katalog der 4.<br />

Verordnung zum BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV)<br />

aufgelistet. Alle Anlagen, die aufgrund ihrer Art oder Größe nicht <strong>in</strong> diesem Katalog enthalten<br />

s<strong>in</strong>d, gelten als nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Die 4. BImSchV teilt die Anlagen technologisch<br />

<strong>in</strong> zehn Obergruppen e<strong>in</strong>.<br />

Im Bereich Verkehr werden auf der Grundlage verkehrsspezifischer Kenngrößen wie Verkehrsstärken<br />

und Fahrleistungen mit Hilfe von Emissionsfaktoren <strong>in</strong> Abhängigkeit von kraftfahrzeugspezifischen<br />

E<strong>in</strong>flussfaktoren (z. B. der Art des Motors) die Emissionen des Straßenverkehrs<br />

modelliert und berechnet. Darüber h<strong>in</strong>aus werden die Emissionen des Flug-, Schienen und<br />

Schiffsverkehrs erfasst.<br />

Hauptemittent <strong>in</strong> der Stadt <strong>Kleve</strong> ist der Verkehr. Auch ist der Anteil des Schiffsverkehrs an den<br />

Emissionen verhältnismäßig hoch.<br />

Tab. 8: Auszug aus dem Emissionskataster NRW 2008<br />

Schadstoff<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

Kraftfahrzeuge<br />

2007<br />

Offroad<br />

2000<br />

Schiene<br />

2000<br />

Schiff<br />

2004<br />

Gesamt<br />

Treibhausgase<br />

Distickstoffmonoxid (N2O) 1.496 1.891 90 24.285 27.761<br />

Kohlendioxid 52.032.266 6.121.906 229.237 59.770.700 118.154.109<br />

Methan 2.824 2.858 13 3.389 9.083<br />

Andere Gase<br />

Ammoniak 3.277 15 1 113 3.405<br />

Kohlenmonoxid 701.550 818.449 313 146.838 1.667.150<br />

Flüchtige organische Verb<strong>in</strong>dungen<br />

ohne Methan<br />

(NMVOC) 70.062 178.874 184 70.972 320.092<br />

Organische Gase und<br />

Dämpfe 72.886 181.732 197 74.360 329.175


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 81<br />

Organische Gase und<br />

Dämpfe aus Verdunstung 19.636 19.636<br />

Schwefeldioxid<br />

Stickstoffoxide als Stick-<br />

259 1.025 51 7.530 8.865<br />

stoffdioxid (NO2)<br />

Schwermetalle<br />

144.055 78.484 3.958 899.855 1.126.352<br />

Plat<strong>in</strong> 0,02 0,02<br />

Diox<strong>in</strong>e/Furane als I-TE<br />

Andere organische Stoffe<br />

0,32 0,32<br />

Benzo(a)pyren (BaP) 0,43 0,00 0,43<br />

Benzol 3.145 6.754 9.898<br />

Benzol (Verdunstung) 158 158<br />

Polycyclische aromatische<br />

Kohlenwasserstoffe 17 0 17<br />

Toluol 4.602 4.602<br />

Xylole 4.167 4.167<br />

Stäube<br />

Dieselruß 2.743 3.497 22 8.283 14.546<br />

Staub (PM10) 15.016 7.929 54 20.708 43.707<br />

Überwachungsbedürftige Betriebe kommen überwiegend aus den Obergruppen Energie, Ste<strong>in</strong>e<br />

und Erden, Chemie, Oberflächenbehandlung, Nahrung sowie Sonstiges vor. Es s<strong>in</strong>d punktuelle<br />

Betriebe, die sich z.T. am Siedlungsrand oder im Außenbereich bef<strong>in</strong>den, wie z.B. die Ölwerke<br />

Spyck.<br />

Diese Betriebe stellen genehmigungsbedürftige Anlagen gem. 4. BImSchV dar, bei denen die<br />

Entstehung schädlicher Umwelte<strong>in</strong>wirkungen, die Vorsorge bezüglich schädlicher Umwelte<strong>in</strong>wirkungen<br />

oder das Entstehen sonstiger Gefahren, erheblicher Nachteile oder erheblicher Belästigungen<br />

zu überwachen ist.<br />

Luftschadstoff-Screen<strong>in</strong>g <strong>in</strong> NRW<br />

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erstellt <strong>in</strong> Zusammenarbeit<br />

mit den Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> NRW e<strong>in</strong> Luftscreen<strong>in</strong>g, um die Schadstoffbelastungen <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen<br />

Städten zu ermitteln. Dazu stellt das LANUV den Kommunen über e<strong>in</strong>en Internetservice das<br />

Verfahren IMMIS-Luft zur rechnerischen Ermittlung von Schadstoffkonzentrationen wie Fe<strong>in</strong>staub<br />

P10, Stickoxide und Benzol an kommunalen Verkehrsschwerpunkten zur Verfügung. Zur<br />

Ermittlung der lokalen Belastungssituationen berücksichtigt das Verfahren dabei auch die dem<br />

LANUV über dessen Messstellennetz zur Verfügung stehenden Daten zur H<strong>in</strong>tergrundbelastung.<br />

Innerhalb des Luftschadstoff-Screen<strong>in</strong>gs hat die Stadt <strong>Kleve</strong> Daten e<strong>in</strong>gerichtet, zu denen<br />

aber ke<strong>in</strong>e öffentlichen Daten vorliegen. (Stand Juli 2009);<br />

E<strong>in</strong> Luftre<strong>in</strong>halteplan existiert für <strong>Kleve</strong> nicht.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 82<br />

4.5 Landschaft<br />

Zur Beschreibung und Darstellung des Schutzgutes Landschaft e<strong>in</strong>schließlich der Eignung für<br />

die Erholung (Karte 5: "Landschaft ") gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB werden folgende Datenquellen<br />

verwendet:<br />

Freizeitkarte NRW<br />

Tim.onl<strong>in</strong>e (WMS-Dienst)<br />

Unzerschnittene Landschaftsräume, Informationssystem des LANUV<br />

Radverkehrskonzept <strong>Kleve</strong><br />

Stadtentwicklungskonzept <strong>Kleve</strong><br />

Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zur Landesplanung <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

4.5.1 Landschaftsbild<br />

Der Gegensatz zwischen den Reliefformen prägt das Landschaftsbild <strong>in</strong> <strong>Kleve</strong>. Die aus der 14<br />

m hohen Rhe<strong>in</strong>ebene steil ansteigende Nordostflanke der Niederrhe<strong>in</strong>ischen Höhen mit dem<br />

106 m hohen <strong>Kleve</strong>r Berg gliedert das Landschaftbild und schafft vielfältige Sichtbeziehungen.<br />

Damit teilt sich die Stadt <strong>in</strong> zwei kulturlandschaftliche Räume, die Niederrhe<strong>in</strong>ischen Höhen und<br />

den Unteren Niederrhe<strong>in</strong> (Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zur Landesplanung <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-<br />

Westfalen).<br />

Mit dem Wechsel der Kulturlandschaftsräume ist auch e<strong>in</strong> Wechsel der Landnutzung verbunden.<br />

Die Niederrhe<strong>in</strong>ischen Höhen im Stadtgebiet s<strong>in</strong>d größtenteils durch den Reichswald bewaldet,<br />

während <strong>in</strong> den ebeneren Flächen landwirtschaftliche Nutzung vorherrscht. Dies ist geschichtlich<br />

auf die Flüchtl<strong>in</strong>gssiedlung Reichwalde zurückzuführen, die 1949/1950 ca. 1.500 ha des<br />

Reichswalds rodeten um Höfe, Garten- und Nebenerwerbsstellen zu errichten, welche noch<br />

heute Reichswalde und se<strong>in</strong> Umfeld prägen.<br />

Die Waldflächen beschränken sich auf den stärker bewegten Süden und Südwesten des Stadtgebiets.<br />

Er ist e<strong>in</strong> landesweit bedeutsamer Kulturlandschaftsbereich mit ste<strong>in</strong>zeitlichen Rast-<br />

und Werkplätzen, den vorgeschichtlichen Hügelgräbern und Siedlungsplätzen und ist darüber<br />

h<strong>in</strong>aus für die Forstgeschichte des Landes e<strong>in</strong> bedeutendes Zeugnis.<br />

Fast vollkommen waldfrei und mit deutlich höherem Grundwasserstand ist die untere Rhe<strong>in</strong>niederung.<br />

Es dom<strong>in</strong>ieren Ackerbau- und Grünlandnutzung, der Rhe<strong>in</strong> prägt dabei das Landschaftsbild.<br />

Diese Prägung entstand durch die häufigen Rhe<strong>in</strong>stromverlagerungen, die durch<br />

den Mäandrierungsprozess entstanden s<strong>in</strong>d. Dies hat e<strong>in</strong>e Kulturlandschaft geschaffen, die von<br />

zahlreichen Altrhe<strong>in</strong>läufen, Altmäandern und Stromr<strong>in</strong>nen durchschnitten wird.<br />

Von besonderer landschaftlicher Bedeutung ist der Kulturlandschaftsbereich "Unterer Niederrhe<strong>in</strong><br />

bei Emmerich" mit frühmittelalterlichem Wohnhügel (Wurten) und den Relikten der dynamischen<br />

Rhe<strong>in</strong>laufveränderungen. Das mittelalterlich/neuzeitliche Landschaftsbild wird geprägt<br />

von locker gestreuten E<strong>in</strong>zelhöfen auf Wurten, Kirchdörfern, Wasserburgen, W<strong>in</strong>dmühlen bzw.<br />

Mühlenstümpfe mit der zugehörigen Vegetation <strong>in</strong>mitten der durch den Ackerbau geprägten<br />

Uferwälle sowie die vorwiegend als Grünland genutzte und nicht besiedelten Mulden und ehemalige<br />

Stromr<strong>in</strong>nen und Auen der Altrhe<strong>in</strong>läufe mit Hecken, Kopfbäumen- und Baum- und<br />

Strauchreihen bzw. -gruppen.. Es handelt sich um e<strong>in</strong>e typische niederrhe<strong>in</strong>ische Auenland-<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 83<br />

schaft mit Panoramen und Fernsichten und ist für Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen von charakteristischer<br />

Eigenart.<br />

Die Rhe<strong>in</strong><strong>in</strong>sel Salmorth, die seit dem 15 Jh. besiedelt worden ist und heute noch immer außerhalb<br />

des Banndeiches <strong>in</strong> der Überschwemmungsfläche des Rhe<strong>in</strong>s liegt, ist e<strong>in</strong> gutes Beispiel<br />

für die landschaftliche Eigenart des Raumes.<br />

Die Düffel, welche zum<strong>in</strong>dest teilweise im Stadtgebiet <strong>Kleve</strong> liegt, ist ebenfalls kulturlandschaftlich<br />

bedeutsam, da sie ihre wesentliche Landschaftsmerkmale <strong>in</strong> den letzten 600 Jahren weitgehend<br />

bewahren konnte. Dieser Kulturlandschaftsbereich entstand durch Rodung der Auwälder<br />

<strong>in</strong> merow<strong>in</strong>gischer Zeit und ist heute geprägt durch die gezielte, hochmittelalterliche Landgew<strong>in</strong>nung<br />

<strong>in</strong> den Bruch- und Altrhe<strong>in</strong>gebieten, die Wasserregulierung über die Weter<strong>in</strong>gen und<br />

die zahlreichen Altdeiche. Hiervon zeugen e<strong>in</strong> dichtes Grabennetz und die Streifenparzellierung,<br />

die durch Hecken- und Baumreihen begrenzt wird.<br />

Landschaftsarchitektonisch s<strong>in</strong>d die <strong>Kleve</strong>r Residenzanlagen geprägt. Zu der Klevischen Residenzlandschaft<br />

zählen historische Gärten und Alleen, der Moritzkanal, das Amphitheater, das<br />

Pr<strong>in</strong>z-Moritz-Grab und der Sternberg, sowie e<strong>in</strong>zelne Gebäude. E<strong>in</strong> besonderes Merkmal s<strong>in</strong>d<br />

die Sichtachsen, die z.B. vom Sternberg aus <strong>in</strong> Richtung Elten, Emmerich, Rees, Kalkar,<br />

Nijmegen und Gennep angelegt wurden. Auch die heutige Bundesstraße 57 wurde im frühen 19<br />

Jh. als Chaussee ausgebaut und ist auch heute noch erkennbar auf die Schwanenburg h<strong>in</strong> orientiert.<br />

4.5.2 Freizeit und Erholung<br />

Freizeit und Erholung spielen <strong>in</strong> der heutigen Gesellschaft e<strong>in</strong>e immer größere Rolle, z.B. zur<br />

Regeneration der Arbeitskraft oder zum Abbau von Stress. Das Freizeitverhalten drückt sich<br />

aus <strong>in</strong> dem Wunsch nach Ruhe und Erholung, Natur- und Landschaftserleben sowie <strong>in</strong> sportlichen<br />

Aktivitäten. Die Bedeutung und Akzeptanz erholungsrelevanter Freiräume wird u.a. bestimmt<br />

durch<br />

- die Entfernung zu den Wohngebieten,<br />

- die Zugänglichkeit,<br />

- den landschaftlichen Reiz (Vielfalt, Naturnähe, Ruhe etc.),<br />

- die Anb<strong>in</strong>dung an das örtliche und überörtliche Fuß- und Radwegenetz,<br />

- die Ausstattung mit Infrastruktur für die freiraumgebundene Erholung (Bänke, Spielmöglichkeiten,<br />

Informationstafeln etc.).<br />

Öffentliche Grünflächen<br />

Grünflächen besitzen <strong>in</strong>sbesondere für die tägliche, wohnungsnahe Erholung e<strong>in</strong>e große Bedeutung.<br />

Je nach Größe, Ausstattung und Lage eignen sich Grünflächen für verschiedene Alters-<br />

und Nutzergruppen für Bewegungsaktivitäten, als Begegnungsstätten oder für e<strong>in</strong>e ruhige<br />

kontemplative Freizeitnutzung.<br />

Die Grünfläche als Gegenstand der Grünordnung rückt den Vegetationsaspekt <strong>in</strong> den Vordergrund.<br />

Die Funktionen der siedlungsbezogenen Grünflächen s<strong>in</strong>d vorwiegend städtebaulich /<br />

stadtgestalterisch sowie soziokulturell / freizeitorientiert. Es kann unterschieden werden zwischen<br />

zweckgebundenen und nicht zweckgebundenen Grünflächen. Zweckgebundene Grünflächen<br />

unterliegen e<strong>in</strong>er bestimmten Nutzung, wie beispielsweise Sportanlagen (z.B. Fußball,<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 84<br />

Freibad) oder auch Friedhöfe und Dauerkle<strong>in</strong>gartenanlagen. Nicht zweckgebundene Grünflächen<br />

s<strong>in</strong>d multifunktional und nicht auf e<strong>in</strong>e bestimmte Nutzung h<strong>in</strong> orientiert bzw. ausgestattet.<br />

Sie können angeeignet werden und daher temporär auch sehr unterschiedlichen Nutzungen unterliegen.<br />

Bei den allgeme<strong>in</strong>en Grünflächen kann je nach Größe, Form und Ausgestaltung zwischen folgenden<br />

Typen unterschieden werden:<br />

Themen- und Landschaftsparks (überregionale Bedeutung)<br />

Stadt- und Stadtteilparks (gesamtstädtische oder teilräumliche Bedeutung)<br />

L<strong>in</strong>eare Grünzüge, Grünverb<strong>in</strong>dungen und Grünzäsuren (gesamtstädtische oder teilräumliche<br />

Bedeutung)<br />

Wohngebiets- oder quartiersbezogene Grünflächen (teilräumliche, lokale Bedeutung)<br />

In <strong>Kleve</strong> s<strong>in</strong>d über 100 Flächen oder Teilflächen als öffentliche Grünflächen e<strong>in</strong>zustufen. Regional<br />

bedeutsam s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere der Landschaftspark „Alter Park-Galleien“ sowie der „Tiergarten“<br />

e<strong>in</strong>schließlich „Forstgarten“. Die Flächen gehen auf Gestaltungen des Johann Moritz von<br />

Nassau-Siegen zurück, der im 17. Jahrhundert die Gartenkunst und die großflächige Landschaftsgestaltung<br />

<strong>in</strong> <strong>Kleve</strong> förderte. Viele Elemente s<strong>in</strong>d heute <strong>in</strong> den Parkanlagen und Landschaftsräumen<br />

erhalten oder werden rekonstruiert. Wichtigste Elemente s<strong>in</strong>d der natürliche<br />

Umgang mit den Landschaftsformen und der Topografie und der E<strong>in</strong>satz von Sichtachsen, Alleen<br />

und Aussichtspunkten. Die <strong>Kleve</strong>r Gärten s<strong>in</strong>d Teil der Straße der Gartenkunst und des<br />

Europäischen Gartennetzwerks EGHN.<br />

Innerhalb der <strong>Kleve</strong>r Innenstadt bef<strong>in</strong>den sich entlang der alten Stadtmauer kle<strong>in</strong>ere Teilflächen<br />

e<strong>in</strong>es grünen R<strong>in</strong>gs, dessen durchgängige Erweiterung und gestalterische Aufwertung e<strong>in</strong> zukünftiges<br />

Ziel der Stadt- und Freiraumentwicklung ist.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 85<br />

Abb. 13: Historische Parks <strong>in</strong> <strong>Kleve</strong> (Quelle: Klevischer Vere<strong>in</strong> für Kultur und Geschichte e.V.)<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus bef<strong>in</strong>den sich im Stadtgebiet die folgenden historischen Friedhöfe, die unter<br />

Denkmalschutz stehen:<br />

Friedhof Kellen (ca. 1800)<br />

Jüd. Friedhof <strong>Kleve</strong> (ca. 1855)<br />

Friedhof <strong>Kleve</strong> (ca. 1811)<br />

Friedhof Griethausen (ca. 1871)<br />

E<strong>in</strong> räumlicher Schwerpunkt <strong>in</strong>sbesondere von Grünflächen auf Wohnquartiersebene bef<strong>in</strong>det<br />

sich u.a. im südwestlichen Stadtgebiet zwischen Sternberg und Kattenwald. Sie s<strong>in</strong>d als gliedernde<br />

und meist l<strong>in</strong>eare Grünflächen angelegt, <strong>in</strong> die häufig kle<strong>in</strong>e Teiche bzw. Regenrückhaltebecken<br />

<strong>in</strong>tegriert s<strong>in</strong>d.<br />

Abb. 14: Typischen Grünflächen im Süden <strong>Kleve</strong>s<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 86<br />

Weitere Grünflächen s<strong>in</strong>d über alle Ortschaften verteilt. Hierbei handelt es sich i.d.R. um kle<strong>in</strong>flächige<br />

Anlagen mit Bedeutung für das unmittelbare Wohnumfeld.<br />

Freizeitbezogene Wege<br />

Für die Erreichbarkeit attraktiver Erholungsbereiche oder Freizeitziele ist e<strong>in</strong> lückenloses Wegenetz<br />

notwendig. Hierbei kommt Fuß- und Radwegen abseits des motorisierten Verkehrs e<strong>in</strong>e<br />

besondere Rolle zu.<br />

E<strong>in</strong>e hohe Dichte an Wegen durch die Landschaft lässt dem Erholungssuchenden die Möglichkeit,<br />

sich nach se<strong>in</strong>en Bedürfnissen <strong>in</strong> der Landschaft zu bewegen.<br />

Folgende Anforderungen s<strong>in</strong>d an das Radverkehrsnetz zu stellen (vgl. AB STADTVERKEHR,<br />

2010):<br />

Alltagsverkehr<br />

schnelle und direkte Zielerreichbarkeit<br />

Wunsch nach verkehrssicheren und bee<strong>in</strong>trächtigungsarmen Verkehrsführungen<br />

Freizeitverkehr<br />

attraktive Wege mit reizvollem landschaftlichem und städtebaulichem Umfeld<br />

Wunsch nach verkehrssicheren und bee<strong>in</strong>trächtigungsarmen Verkehrsführungen<br />

Dabei werden im Freizeitverkehr<br />

o größere Distanzen zurückgelegt als im Alltagsverkehr und die Netzdichte ist ger<strong>in</strong>ger;<br />

o gefragt s<strong>in</strong>d Stadtzentren (Ballung von stadthistorischen, kulturellen und gastronomischen<br />

Reizen), regional bekannte Sehenswürdigkeiten, Ausflugslokale<br />

und attraktive Landschaften;<br />

o im Vordergrund steht die Attraktivität der Landschaft und der Strecken;<br />

<strong>in</strong>sbesondere Ufer von Fließwässern oder Seen spielen e<strong>in</strong>e wichtige Rolle als<br />

„l<strong>in</strong>eare Ziele‟ und Wegstrecken der höchsten Attraktivität.<br />

In <strong>Kleve</strong> s<strong>in</strong>d derzeit verschiedene übergeordnete Themen- und Freizeitrouten vorhanden; so<br />

schaffen z.B. der „Rhe<strong>in</strong>radweg“, „Via Romana“ oder die „Niederrhe<strong>in</strong>route“ e<strong>in</strong>e Anb<strong>in</strong>dung an<br />

das überregionale Freizeitwegenetz (vgl. folgende Abbildung).<br />

Auf der Via Romana, e<strong>in</strong>er Fahrradroute, die von Xanten über <strong>Kleve</strong> <strong>in</strong>s niederländische<br />

Nijmegen führt, kann man die römische Geschichte nachverfolgen. Sie war ehemals e<strong>in</strong>e Limesstraße<br />

der Römer, die sowohl als Heeres-, als auch als Handelsroute römische Siedlungen<br />

und Kastelle mite<strong>in</strong>ander verband; entlang dieser Route s<strong>in</strong>d verschiedene Überreste der römischen<br />

Kultur vorhanden.<br />

Die Niederrhe<strong>in</strong>route, als Deutschlands größte Radwander-Route mit e<strong>in</strong>er Länge über 2.000<br />

km, führt meist über ruhige, asphaltierte Wald-, Feld- und Wirtschaftswege entlang von Deichen<br />

am Rhe<strong>in</strong> und durch die abwechslungsreiche, niederrhe<strong>in</strong>ische Landschaft.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 87<br />

Die Oranierroute führt vorbei an alten Burgen und Schlössern, Wiesen und malerischen Städten.<br />

Die Ferienroute führt grenzüberschreitend <strong>in</strong> deutsche und niederländische Städte, die e<strong>in</strong>en<br />

historischen Bezug zu dem Haus Oranien-Nassau haben (vgl. KLEVE-TOURISMUS, 2012)<br />

Ergänzt werden diese touristischen Hauptwege durch e<strong>in</strong>e Vielzahl untergeordneter Freizeitwege,<br />

wie z.B. die zum Fahrradweg umgebaute ehemalige Bahntrasse nach Griethausen.<br />

Abb. 15: Freizeitwegenetz (Quelle: Radverkehrskonzept <strong>Kleve</strong>, 2010)<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus gibt es e<strong>in</strong>e Reihe von Nordic Walk<strong>in</strong>g-Strecken, die <strong>in</strong> unterschiedlichen Streckenlängen<br />

und Routen vor allem im Reichswald sowie im Bereich Sternberg/Tiergarten zu f<strong>in</strong>den<br />

s<strong>in</strong>d. Startpunkte der Routen bef<strong>in</strong>den sich<br />

Startpunkt zu den Nord-Routen 1,2,3 Tichelstraße<br />

Startpunkt zu den Süd-Routen 3 und 6 Parkplatz Wolfsbergstraße/Treppkesweg<br />

Startpunkt zu den Nord-Routen 4 und 5 Parkplatz Waldstraße/Ecke Burgunderstraße<br />

Startpunkt zu den Süd-Routen 1 und 4 Parkplatz Treppkesweg<br />

Startpunkt zu den Süd-Routen 2 und 5 Parkplatz Sieben Quellen Nimweger Straße/Römerstraße.<br />

Landschaftsbezogener Freiraum<br />

Der landschaftsbezogene Freiraum wird häufig von Erholungsuchenden zum Naturerleben,<br />

Spazierengehen oder Fahrradfahren sowie von K<strong>in</strong>dern für ungebundene Spielaktivitäten aufgesucht.<br />

Dabei liegen die Qualitäten unbebauter Landschaftsräume z.B.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 88<br />

- In der Eigenart und Schönheit besonderer Landschaftstypen wie z.B. Flusslandschaften<br />

oder Wälder,<br />

- <strong>in</strong> der Vielfalt des Landschaftsbildes aufgrund unterschiedlichster Kle<strong>in</strong>strukturen,<br />

- <strong>in</strong> der Bedeutung für die (lokale) Erholung, <strong>in</strong>sbesondere durch Siedlungsnähe, extensive<br />

Erschließung und landschaftliche Ausstattung sowie Ausstattung mit Wegen und<br />

die Anb<strong>in</strong>dung an die Siedlungsbereiche,<br />

Sie haben damit e<strong>in</strong>e besondere Ergänzungs- und Entlastungsfunktionen für die wohnungsbezogene<br />

Erholungsnutzung.<br />

Die landschaftsbezogene oder naturbezogene Erholung ist e<strong>in</strong>e Form der „stillen“ Erholung, bei<br />

der der Kontakt zur Natur im Vordergrund steht. Der Aufenthalt <strong>in</strong> der Landschaft sollte damit<br />

auch e<strong>in</strong>e Rücksichtnahme auf die Natur und Umwelt e<strong>in</strong>schließen, die damit auch das Spektrum<br />

an Freizeitaktivitäten auf naturverträgliche Varianten e<strong>in</strong>schränkt.<br />

Formen der landschafts- bzw. naturbezogenen Erholung reichen daher von ruhigen und eher<br />

passiven Verhaltensformen (wie z.B. Betrachten der Landschaft, Beobachten von Tieren, auf<br />

Bänken rasten) bis h<strong>in</strong> zu Bewegungsaktivitäten (wie z.B. Spazieren und Wandern, Spielen.<br />

Joggen oder Radfahren).<br />

Abb. 16: Reizvolle Landschaftsräume im Westen Materborns (l<strong>in</strong>ks) und der Kermisdahl (rechts)<br />

Unzerschnittene, verkehrsarme Räume (UZVR) geben z.B. e<strong>in</strong>en H<strong>in</strong>weis auf den Zerschneidungsgrad<br />

der Landschaft sowie die Erholungseignung für den Menschen. „Als UZVR werden<br />

Räume def<strong>in</strong>iert, die nicht durch technogene Elemente wie Straßen (mit mehr als 1000 Kfz /<br />

24h), Schienenwege, schiffbare Kanäle, flächenhafte Bebauung oder Betriebsflächen mit besonderen<br />

Funktionen wie z. B. Verkehrsflugplätze zerschnitten werden.<br />

Nutzungstypen mit zerschneidender Wirkung s<strong>in</strong>d solche, die je nach ihrer räumlichen Verteilung<br />

und Intensität Ausdruck der Wirkung des Kulture<strong>in</strong>flusses s<strong>in</strong>d und e<strong>in</strong>en vergleichsweise<br />

hohen Grad e<strong>in</strong>er Veränderung der Landschaft (Hemerobiegrad) kennzeichnen. UZVR s<strong>in</strong>d<br />

damit je nach Größe, Struktur, Nutzung und Nutzungs<strong>in</strong>tensität sowie der Randwirkung und<br />

E<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gtiefe von Störungen, Lebensräume, deren Ökosysteme, Zönosen, Populationsstrukturen<br />

oder Individuen e<strong>in</strong>er erheblich ger<strong>in</strong>geren Störung unterliegen als dies <strong>in</strong> Siedlungs- oder<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 89<br />

Verdichtungsräumen mit e<strong>in</strong>em vergleichbar höherem Zerschneidungsgrad der Fall ist.“ (LA-<br />

NUV, WEBSITE)<br />

Als besonders großflächige, unzerschnittene und störungsarme Räume <strong>in</strong> <strong>Kleve</strong> eignen sich für<br />

die naturbezogene Erholung:<br />

Raum Salmorth (10-50 km²)<br />

Raum Düffel (10-50 km²)<br />

Raum Reichswald (10-50 km²)<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus gelten die Räume entlang des Kellener Altrhe<strong>in</strong>s / Kaflack als wenig zerschnitten<br />

(5-10 km²). Nördlich und südöstlich von Kellen sowie östlich Materborn s<strong>in</strong>d die angrenzenden<br />

Landschafträume teilweise zerschnitten und nur bed<strong>in</strong>gt störungsarm (1-5 km²).<br />

Freizeitangebote<br />

Freizeitangebote s<strong>in</strong>d als Zielpunkte für die Feierabend- oder Wochenenderholung von großer<br />

Bedeutung. Hierbei handelt es sich meist um bauliche oder an Infrastruktur gebundene E<strong>in</strong>richtungen.<br />

Zu nennen s<strong>in</strong>d hier z.B. Freizeit- und Sporte<strong>in</strong>richtungen wie kle<strong>in</strong>e Spiel- und Sportplätze,<br />

Hallen- und Freibäder, M<strong>in</strong>igolf- oder Reitanlagen u.a..<br />

In <strong>Kleve</strong> gibt es folgende besondere Outdoor-Freizeitangebote, die z.T. kostenpflichtig s<strong>in</strong>d:<br />

Freizeitbad Sternbusch<br />

Hochseilgarten<br />

GeccoMobil (Mehrpersonenfahrrad)<br />

Segway-Sightsee<strong>in</strong>g <strong>in</strong> <strong>Kleve</strong><br />

Walderlebnispfad “Sieben Quellen” im Reichswald<br />

Tiergarten<br />

Tretbootverleih am Kermisdahl<br />

Drais<strong>in</strong>efahren.<br />

E<strong>in</strong> Angebot aus dem Bereich Naturerleben und -bildung stellt das Besucherzentrum „De Gelderse<br />

Poort“ <strong>in</strong> Keeken dar. Im Infozentrum werden z.B. die geologische Entstehung der Region<br />

und ihre Geschichte erläutert und den Besuchern Themen wie Rhe<strong>in</strong>wasserqualität, Rhe<strong>in</strong>fischerei<br />

oder das Leben an den Ufern des Rhe<strong>in</strong>s nahe gebracht. Am Flutungsmodell können<br />

sich Interessierte die Flussdynamik erläutern lassen.<br />

Im W<strong>in</strong>ter bietet die NABU-Naturschutzstation fachkundig geführte Exkursionen mit dem Bus<br />

an, bei dem allen vogelkundlich Interessierten das Naturschauspiel der rastenden Wildgänse<br />

näher gebracht wird. Zwischen November und Februar bevölkern dann etwa 135.000 Blässgänse,<br />

15.000 bis 30.000 Saatgänse sowie weitere Gänse- und Wasservogelarten die Wiesen und<br />

Weiden längs des Rhe<strong>in</strong>s (vgl. KLEVE-TOURISMUS, Website).<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 90<br />

Private Grünflächen<br />

Der Anteil privater Grünflächen hat e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>fluss auf den Bedarf an öffentlichem Grün, <strong>in</strong>dem<br />

e<strong>in</strong> hoher Anteil Defizite <strong>in</strong> der öffentlichen Grün- und Freiraumausstattung teilweise kompensieren<br />

kann. Villen mit parkähnlichen Gärten, freistehende E<strong>in</strong>zel-, Doppel- und Reihenhäuser sowie<br />

dörfliche Siedlungsstrukturen weisen i.d.R. e<strong>in</strong>en (unterschiedlich hohen) privaten Freiflächenanteil<br />

auf, der für die Freizeitgestaltung und Erholung genutzt werden kann.<br />

So nutzen K<strong>in</strong>der das direkt Wohnumfeld häufig zum Spielen, Erwachsene den heimischen<br />

Garten zum Entspannen oder als Raum für Hobbys. Öffentliche bzw. landschaftsbezogene Angebote<br />

werden ergänzend, z.B. für die Feierabendrunde, <strong>in</strong> Anspruch genommen.<br />

Im Gegensatz dazu s<strong>in</strong>d bei Wohnformen ohne privaten Gartenanteil öffentliche Freiräume die<br />

e<strong>in</strong>zige Möglichkeit der Freiraumnutzung. Hier s<strong>in</strong>d öffentliche Grünflächen und die Erreichbarkeit<br />

landschaftsbezogener Freiflächen umso wichtiger.<br />

In <strong>Kleve</strong> dom<strong>in</strong>ieren Wohnformen mit privatem Gartenanteil deutlich. Mehrfamilienhausbebauung<br />

und verdichtete Wohnstrukturen kommen <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gem Umfang <strong>in</strong> der Kernstadt, <strong>in</strong><br />

Materborn sowie <strong>in</strong> Kellen vor.<br />

4.6 Mensch und menschliche Gesundheit<br />

Zur Beschreibung und Darstellung des Schutzgutes Mensch e<strong>in</strong>schließlich se<strong>in</strong>er Gesundheit<br />

(Karte 6: "Mensch und menschliche Gesundheit") gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB werden folgende<br />

Datenquellen verwendet:<br />

Geräuschscreen<strong>in</strong>g NRW<br />

Umgebungslärmkartierung NRW (2008)<br />

Umweltdaten vor Ort (MKUNLV)<br />

Landwirtschaftlicher Fachbeitrag (2012)<br />

Fachbeitrag Mobilität (2012)<br />

4.6.1 Lärm<br />

Geräusche s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> unserer technisierten und mobilen Gesellschaft allgegenwärtig und nicht<br />

grundsätzlich vermeidbar. Geräusche, die zu Störungen, Belästigungen oder Schäden führen<br />

können, werden mit dem negativen Begriff Lärm bezeichnet. Aufgabe der Lärmbekämpfung ist<br />

es, das Ruhebedürfnis und Recht der Bevölkerung auf körperliche Unversehrtheit durch e<strong>in</strong>en<br />

technisch und f<strong>in</strong>anziell machbaren Schallschutz sicherzustellen.<br />

Die belästigende Wirkung von Lärm wird nur zu e<strong>in</strong>em Drittel direkt durch die Lautstärke des<br />

Geräusches bestimmt, e<strong>in</strong> weiteres Drittel bestimmen soziologische Faktoren, während die auslösenden<br />

Faktoren für das letzte Drittel unbekannt s<strong>in</strong>d.<br />

Geräuschscreen<strong>in</strong>g NRW<br />

Zur Unterstützung der Geme<strong>in</strong>den z.B. bei der Aufstellung von Lärmbelastungskarten hat das<br />

Landesumweltamt e<strong>in</strong>e landesweite grobe Übersicht (Screen<strong>in</strong>g) der Geräuschbelastung erar-<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 91<br />

beitet. Ausgehend von vorhandenen Daten wurden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em landesweiten 50m-Raster die<br />

Schallpegel berechnet, die durch verschiedene Geräuschquellen <strong>in</strong> der Fläche hervorgerufen<br />

werden können.<br />

Die Ergebnisse wurden getrennt für den Tag und die Nacht sowie unterschieden nach den<br />

Quellen (Straßen-, Schienen-, Luft- und Wasserverkehr sowie Industrie und Gewerbe) ermittelt.<br />

Tab. 9 gibt e<strong>in</strong>e Übersicht über die im Kontext der Lärmm<strong>in</strong>derungsplanung als Empf<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

bezeichneten Richtwerte, bei deren Überschreitung Konflikte bestehen können.<br />

Tab. 9: Empf<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber Lärmimmissionen<br />

Gewerbe und Industrie<br />

Die Bereiche der absoluten höchsten Pegel entstehen erwartungsgemäß <strong>in</strong> den Gewerbegebieten,<br />

vor allem entlang des <strong>Kleve</strong>r R<strong>in</strong>gs, zwischen B57 und Bahnhof sowie den gewerblichen<br />

Bereichen westlich und östlich des Spoykanals.<br />

Höhere Pegel von > 45 dB(A) können nachts <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> den südlichen und westlichen Bereichen<br />

Kellens, am östlichen Siedlungsrand von R<strong>in</strong>dern sowie <strong>in</strong> den Wohnsiedlungsbereichen<br />

südliche der Bahntrasse erreicht werden,<br />

Straßenverkehr<br />

Alle übergeordneten Straßen im Stadtgebiet weisen im direkten Umfeld Pegel von mehr als 60<br />

dB(A) am Tag auf. Dies gilt <strong>in</strong>sbesondere für die Bundes-, Land- und Kreisstraßen B9, B 220,<br />

B57, L484, K23, K15, K10 und K3, die vor allem die zentralen und östlichen Ortsteile prägen.<br />

Höhere Pegel zur Nachtzeit mit > 54 dB(A) werden allerd<strong>in</strong>gs nur im direkten Straßenumfeld der<br />

Emmericher Str., Keekener Str., Gruftstr., R<strong>in</strong>g Str. Materborner Allee, Hoffmannallee u.a. erreicht.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 92<br />

Abb. 17: Ergebnisse des Geräuschscreen<strong>in</strong>gs nach Emittentengruppen<br />

(oben Straße, unten Gewerbe/Industrie jeweils l<strong>in</strong>ks tags / rechts Konflikte nachts)<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 93<br />

Umgebungslärm <strong>in</strong> NRW<br />

Ziel der Umgebungslärm-Richtl<strong>in</strong>ie der EU ist die Berechnung und Kartierung von Lärmimmissionen,<br />

ausgehend von den Emittenten Straßen-, Schienen-, Flugverkehr und Industrie/Gewerbe<br />

sowie die Ermittlung möglicher Lärmkonflikte zu angrenzenden Wohnbebauungen.<br />

Die Kartierung erfolgt <strong>in</strong> zwei zeitlich getrennten Stufen, zunächst (bis Juni 2007) für Ballungsräume<br />

mit mehr als 250.000 E<strong>in</strong>wohnern, Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kraftfahrzeugen<br />

pro Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr.<br />

Im Rahmen der Lärmkartierung (2008) wurden die Hauptlärmquellen Schienenverkehr, Flugverkehr<br />

sowie Haupt-Straßenverkehr untersucht.<br />

Als Hauptlärmquelle wurden die folgenden Straßenabschnitte identifiziert (siehe Abb. 18 und<br />

Tab. 10):<br />

Abb. 18: Lage der lärmbelasteten Straße<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 94<br />

Als Auslösepegell<strong>in</strong>ien s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Karten die Pegel LDEN = 70 dB(A) bzw. LNIGHT = 60 dB(A)<br />

e<strong>in</strong>gezeichnet. Sie kennzeichnen die Grenze, oberhalb derer Lärmschutzmaßnahmen <strong>in</strong> Erwägung<br />

gezogen oder e<strong>in</strong>geführt werden.<br />

Tab. 10: Meistbefahrene Straßen <strong>in</strong> <strong>Kleve</strong><br />

Die Gesamtfläche des lärmbelasteten Gebietes mit e<strong>in</strong>em Lden/dB(A) > 55 beträgt ca. 2,11 km².<br />

> 65 dB(A) ca. 0,54 km² und > 75 dB(A) ca. 0,09 km². Geschätzte ca. 132 Personen s<strong>in</strong>d von<br />

e<strong>in</strong>em Lärmpegel >70 dB(A) betroffen (vgl. folgende Tabelle).<br />

Tab. 11: Lärmbelastete Bereiche <strong>in</strong> <strong>Kleve</strong><br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 95<br />

4.6.2 Störfallgefährdung<br />

Die Forderung des Artikels 12 der Seveso-II-RL f<strong>in</strong>det ihre Umsetzung <strong>in</strong> nationales Recht<br />

<strong>in</strong>sbesondere im Baugesetzbuch und der dazu erlassenen Baunutzungsverordnung (planungsrechtlicher<br />

Trennungsgrundsatz) und <strong>in</strong> § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz (immissionsschutzrechtlicher<br />

Trennungsgrundsatz). Danach s<strong>in</strong>d bei raumbedeutsamen Planungen und<br />

Maßnahmen - wie z.B. der Bauleitplanung - die für e<strong>in</strong>e bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen<br />

so e<strong>in</strong>ander zuzuordnen, dass schädliche Umwelte<strong>in</strong>wirkungen auf die ausschließlich oder<br />

überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete<br />

soweit wie möglich vermieden werden. Zu den schutzwürdigen Gebieten zählen <strong>in</strong>sbesondere<br />

öffentlich genutzte Bereiche und Gebäude, wichtige Verkehrswege, Freizeitgebiete und <strong>in</strong> H<strong>in</strong>blick<br />

auf den Naturschutz besonders wertvolle bzw. empf<strong>in</strong>dliche Gebiete.<br />

In <strong>Kleve</strong> s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Betriebe erfasst, die unter die Störfallverordnung fallen.<br />

4.6.3 Abstandsbereiche um landwirtschaftliche Betriebe<br />

Bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Höfe kann es <strong>in</strong> Siedlungsnähe zu Geruchs- und<br />

Lärmbelästigungen durch Tierhaltung und Güllelagerung kommen. Aus diesem Grund wird für<br />

alle im Stadtgebiet vorhandenen Hofstellen vorsorglich e<strong>in</strong> 300 m-Puffer empfohlen (vgl. Landwirtschaftlicher<br />

Fachbeitrag“), der aus dem Abstandserlass NRW (vgl. Immissionsschutz <strong>in</strong> der<br />

Bauleitplanung) und der 4. BImSchV abgeleitet werden kann. Weitere Entwicklungen <strong>in</strong> diesen<br />

Pufferbereich h<strong>in</strong>e<strong>in</strong> müssen mit e<strong>in</strong>er Bee<strong>in</strong>trächtigung durch den landwirtschaftlichen Betrieb<br />

rechnen. Um e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schränkung der landwirtschaftlichen Nutzung zu vermeiden, s<strong>in</strong>d die<br />

Achtungsgrenzen bei der Planung zu berücksichtigen.<br />

4.6.4 Hochwassergefährdung /-risiko<br />

Die zuständigen Behörden bewerten das Hochwasserrisiko und bestimmen die Gebiete mit signifikantem<br />

Hochwasserrisiko (Risikogebiete). Hochwasserrisiko ist die Komb<strong>in</strong>ation der Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit<br />

des E<strong>in</strong>tritts e<strong>in</strong>es Hochwasserereignisses mit den möglichen nachteiligen Hochwasserfolgen<br />

für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten<br />

und erhebliche Sachwerte.<br />

Die Gefahrenkarten und Risikokarten werden bis zum 22. Dezember 2013 erstellt. Alle Karten<br />

s<strong>in</strong>d bis zum 22. Dezember 2019 und danach alle sechs Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls<br />

zu aktualisieren.<br />

Der gesamte nördliche Bereich <strong>Kleve</strong>s wird durch Hochwasserschutze<strong>in</strong>richtungen (Deiche) vor<br />

Überschwemmungen durch den Rhe<strong>in</strong> geschützt. Bei Versagen der Schutze<strong>in</strong>richtungen würden<br />

bei Hochwasserereignissen mit mittlerer Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit (voraussichtliches Wiederkehr<strong>in</strong>tervall<br />

m<strong>in</strong>destens 100 Jahre) große Bereiche der Niederterrasse überflutet.<br />

Für <strong>Kleve</strong> gibt es noch ke<strong>in</strong>e abschließenden Risikokarten. E<strong>in</strong>e Übersicht über die möglicherweise<br />

gefährdeten Bereiche bietet folgende Abbildung (vgl. MKUNLV, WEBSITE)<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 96<br />

Abb. 19: Überschwemmungsgefährdete Gebiete mit und ohne Deich (Quelle: Umweltdaten vor<br />

Ort / MKUNLV)<br />

4.7 Kultur- und Sachgüter<br />

Zur Beschreibung und Darstellung der Kultur- und Sachgüter (Karte 7: "Kultur<strong>–</strong> und Sachgüter")<br />

gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB werden folgende Datenquellen verwendet:<br />

Verzeichnis der Bau- und Bodendenkmäler <strong>in</strong> <strong>Kleve</strong><br />

Regionalplan Regierungsbezirk Düsseldorf (Stand 2008)<br />

Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zur Landesplanung <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

Karte der schutzwürdigen Böden<br />

4.7.1 Kulturgüter<br />

Unter Denkmalschutzgesichtspunkten ist es e<strong>in</strong> Ziel, Kulturgüter dauerhaft zu erhalten und zu<br />

sichern. Nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhe<strong>in</strong><br />

Westfalen (Denkmalschutzgesetz NRW) s<strong>in</strong>d bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen die<br />

Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege angemessen zu berücksichtigen.<br />

Baudenkmäler<br />

Baudenkmäler s<strong>in</strong>d Denkmäler, die aus baulichen Anlagen oder aus Teilen baulicher Anlagen<br />

bestehen. Ebenso zu behandeln s<strong>in</strong>d Garten-, Friedhofs- und Parkanlagen sowie andere von<br />

Menschen gestaltete Landschaftsteile.<br />

<strong>Kleve</strong> zahlreiche Denkmäler. Diese konzentrieren sich auf den Kernbereich der ehemaligen Residenzstadt<br />

<strong>Kleve</strong>, die historischen Dorfkerne von Griethausen, R<strong>in</strong>dern, Schenkenschanz sowie<br />

viele alte Höfe und Mühlen.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 97<br />

Schenkenschanz und das Gebiet des Tiergartens bis zum südlichen Bereich R<strong>in</strong>dern s<strong>in</strong>d als<br />

flächige Denkmalsbereiche unter Schutz gestellt. Zweck des Denkmalbereiches ist nicht die<br />

Substanzerhaltung, wie bei e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>zeldenkmal, sondern die Bewahrung des für den Bereich<br />

typischen Ersche<strong>in</strong>ungsbildes <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>heitlichkeit.<br />

Bodendenkmäler<br />

Bodendenkmäler s<strong>in</strong>d bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden bef<strong>in</strong>den<br />

oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten Zeugnisse tierischen oder pflanzlichen Lebens aus<br />

erdgeschichtlicher Zeit, ferner Verfärbungen oder Veränderungen <strong>in</strong> der natürlichen Bodenbeschaffenheit,<br />

die durch nicht mehr selbständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

In <strong>Kleve</strong> gibt es zahlreiche Bodendenkmäler. Als besonders großflächige Bereiche zählen die<br />

Altstadt <strong>in</strong>nerhalb des ehemaligen Wallr<strong>in</strong>gs bis zur Schwanenburg, Bereiche des Tiergartens<br />

sowie die ehemalige römische Siedlung nördlich R<strong>in</strong>dern dazu. Weitere Bereiche und Objekte<br />

s<strong>in</strong>d u.a. verschieden Hügelgräber im Reichswald.<br />

Bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche<br />

Im Rahmen des „Kulturlandschaftlichen Fachbeitrag zur Landesplanung <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-<br />

Westfalen“ wurden <strong>in</strong>nerhalb der 32 gewachsenen Kulturlandschaften Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalens unter<br />

Auswertung des kulturlandschaftlichen Inventars, e<strong>in</strong>schließlich des Denkmälerbestandes<br />

sowie archäologischer Funde und Befunde historische Kulturlandschaften ausgegliedert, die e<strong>in</strong>e<br />

besondere Bedeutung besitzen. In <strong>Kleve</strong> s<strong>in</strong>d dies (vgl. auch 3.4.4):<br />

Tab. 12: Bedeutsame und landesbedeutsame Kulturlandschaftsbereiche <strong>in</strong> <strong>Kleve</strong><br />

Nr. Name des KLB Wertgebende Merkmale<br />

10.01 Unterer Niederrhe<strong>in</strong> bei Emmerich Vorgeschichtliche, kaiserzeitlich-germanische,<br />

fränkisch-karol<strong>in</strong>gische Siedlungs- und Bestattungsplätze;<br />

Wurten; Emmerich, mittelalterliche<br />

Stadt und Befestigung; hochmittelalterliche<br />

Bruchkolonisation; mittelalterliche Landwehren<br />

(z. B. Löwenburger Landwehr) und Deiche,<br />

R<strong>in</strong>gdeich Wissel; Rhe<strong>in</strong>auenlandschaft mit typischen<br />

vielfältigen Vegetationsstrukturen, historischen<br />

Ortslagen und Befestigungen<br />

10.02 Die Düffel - Kranenburg Vorgeschichtliche und römische Siedlungsplätze;<br />

frühmittelalterliche Siedlungsplätze, Wurten<br />

(z. B. Niel, Mehr); hochmittelalterliche Bruchkolonisation;<br />

Motte und Stadt Kranenburg; ausgeprägtes<br />

erlebbares Kulturlandschaftsgefüge<br />

mit historischer Prägung; Wege-, Flur-, Vegetationsstrukturen,<br />

Deiche, Grabensysteme<br />

10.03 <strong>Kleve</strong>-R<strong>in</strong>dern Römischer und frühmittelalterlicher Siedlungsplatz<br />

11.01<br />

Residenz <strong>Kleve</strong> <strong>–</strong> Der Reichswald<br />

(landesbedeutsam)<br />

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Mittelalterliche und neuzeitliche Stadt <strong>Kleve</strong> mit<br />

Schwanenburg; barocke Residenz mit Garten-


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 98<br />

19.05<br />

Römische Limesstraße (landesbedeutsam)<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

und Parkanlagen, Sichtachsen, Kurviertel des<br />

19.Jh.; Spoykanal; ste<strong>in</strong>zeitliche Rast- und<br />

Werkplätze; im Reichswald: vorgeschichtliche<br />

Hügelgräber und Siedlungsplätze; römischer<br />

Burgus Asperden; Forstgeschichte; Eisenbahn<br />

<strong>Kleve</strong>-Elten ; Kalkar mit römischem Heiligtum,<br />

Burg<strong>in</strong>atium; mittelalterliche Stadt Kalkar mit<br />

Befestigung; Burg und Stift Hochelten: hervorragende<br />

Blickachsen, -bezüge und Silhouetten<br />

Römische Straßentrasse, begleitende militärische<br />

und zivile Infrastruktur; römische Besiedlung<br />

Die bedeutsamen Kulturlandschaftsbereiche s<strong>in</strong>d auf den verschiedenen Planungsebenen bei<br />

der Abwägung mit anderen räumlichen Anforderungen im S<strong>in</strong>ne von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />

besonders zu berücksichtigen (Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zur Landesplanung<br />

<strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen, 2007).<br />

4.7.2 Sachgüter<br />

Als Sachgüter können Flächen oder Objekte bezeichnet werden, die e<strong>in</strong>er wirtschaftlichen Nutzung<br />

unterliegen. Hierzu zählt <strong>in</strong>sbesondere:<br />

Forstliche Nutzung<br />

<strong>Kleve</strong> weist e<strong>in</strong>en Waldanteil von ca. 17 % auf. Wald bildet den Rohstoff u.a. für die holzverarbeitende<br />

Industrie. E<strong>in</strong>e Umwandlung von Wald ist grundsätzlich mit e<strong>in</strong>em Waldersatz verbunden.<br />

Landwirtschaftliche Nutzung<br />

Die Stadt weist e<strong>in</strong>en Flächenanteil von ca. 54 % landwirtschaftlich genutzter Flächen auf. Hiervon<br />

werden etwa 1/3 als Ackerland bewirtschaftet. Aufgrund der zunehmenden Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme<br />

für Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsflächen sowie Ausgleichsmaßnahmen verr<strong>in</strong>gert<br />

sich die Zahl ertragsfähiger, landwirtschaftlich nutzbarer Flächen seit vielen Jahren. Besonders<br />

ertragreiche Böden s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>Kleve</strong> weit verbreitet - meist als Auenböden <strong>in</strong> der Rhe<strong>in</strong>niederung<br />

aber auch kle<strong>in</strong>flächig auf dem Höhenzug im Süden.<br />

Bodenschätze<br />

Bodenschätze und Rohstoffvorkommen als begrenzte und nicht regenerierbare Ressource besitzen<br />

e<strong>in</strong>e besondere volkswirtschaftliche Bedeutung. Im Regionalplan (Karte 9a) des Regierungsbezirkes<br />

Düsseldorf s<strong>in</strong>d die Reservegebiete für den oberirdischen Abbau nichtenergetischer<br />

Bodenschätze dargestellt. Hiernach bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong> sehr kle<strong>in</strong>es Sondierungsgebiet<br />

westlich <strong>Kleve</strong>- R<strong>in</strong>dern.


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 99<br />

4.8 Wechselwirkungen<br />

Bei der Umweltprüfung handelt es sich um e<strong>in</strong> <strong>in</strong>tegratives Verfahren, das e<strong>in</strong>e schutzgüterübergreifende<br />

Betrachtung erfordert. Das bedeutet, dass die e<strong>in</strong>zelnen Schutzgüter nicht isoliert<br />

und zusammenhangslos nebene<strong>in</strong>ander bestehen, sondern es vielmehr Interdependenzen zwischen<br />

ihnen gibt und die Umwelt nicht nur als Summe e<strong>in</strong>zelner Schutzgüter zu verstehen ist,<br />

sondern als Ganzes e<strong>in</strong>e eigene Größe mit besonderem Wert darstellt.<br />

Im Baugesetzbuch werden die Anforderungen zur Berücksichtigung von Wechselwirkungen <strong>in</strong><br />

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 formuliert. Danach ist zum e<strong>in</strong>en nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a das Wirkungsgefüge<br />

zwischen den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima<br />

zu betrachten. Zum anderen s<strong>in</strong>d nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe i auch die Wechselwirkungen<br />

zwischen den e<strong>in</strong>zelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c, und d<br />

zu berücksichtigen.<br />

Ökosystemare Wechselwirkungen s<strong>in</strong>d alle denkbaren funktionalen und strukturellen Beziehungen<br />

zwischen Schutzgütern, <strong>in</strong>nerhalb der Schutzgüter (zwischen und <strong>in</strong>nerhalb von Schutzgutfunktionen<br />

und Schutzgutkriterien) sowie zwischen und <strong>in</strong>nerhalb von landschaftlichen Ökosystemen,<br />

soweit sie aufgrund e<strong>in</strong>er zu erwartenden Betroffenheit durch Projektauswirkungen von<br />

entscheidungserheblicher Bedeutung s<strong>in</strong>d. Im S<strong>in</strong>ne der Def<strong>in</strong>ition s<strong>in</strong>d im Folgenden planungsrelevante<br />

Beispiele für ökosystemare Wechselwirkungen dargestellt.<br />

• Wechselwirkungen zwischen separat betrachteten Schutzgütern, z. B. die gegenseitigen Abhängigkeiten<br />

der Vegetation von den abiotischen Standortverhältnissen (Geländeklima, Nährstoff-,<br />

Wasser- und Lufthaushalt von Böden), die gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen den<br />

Tier- und Pflanzengeme<strong>in</strong>schaften im Ökosystem (z. B. Lebensraumansprüche spezialisierter<br />

Tierarten <strong>in</strong> Bezug auf Nahrungsflächen, Reproduktionszonen, Ruhezonen), Abhängigkeit<br />

spezialisierter Pflanzenarten vom Vorkommen bestimmter Tierarten (<strong>in</strong> Bezug auf Bestäubung<br />

und Verbreitung).<br />

• Wechselwirkungen <strong>in</strong>nerhalb von Schutzgütern (zwischen und <strong>in</strong>nerhalb von Wert- und Funktionselementen),<br />

z. B. <strong>in</strong>nerhalb des Bodens als gegenseitige Abhängigkeiten zwischen Bodenart,<br />

Bodenwasser- und Bodenlufthaushalt, Niederschlags<strong>in</strong>filtrationskapazität, Sorptionseigenschaften,<br />

Nährstoffgehalt und biotischer Aktivität.<br />

• Wechselwirkungen zwischen räumlich benachbarten bzw. getrennten Ökosystemen, z. B. <strong>in</strong><br />

Form von Lebensraumbeziehungen von Tieren zwischen benachbarten und räumlich getrennten<br />

Ökosystemen (Austausch und Verbreitung von Tieren, Wanderungen zwischen Teillebensräumen<br />

- Jahreslebensräumen, Nahrungs- und Brutreviere), <strong>in</strong> Form von Wasser- und<br />

Stofftransporten im Zuge des oberflächigen und oberflächennahen Wasserabflusses <strong>in</strong> Hangbereichen<br />

bzw. im Zuge von Grundwasserströmungen.<br />

• Wechselwirkungen zwischen Landschaftsstruktur und Landschaftsfunktionen, z. B. die Beziehungen<br />

zwischen Vegetationsstruktur, Gewässern und Relief und dem Landschaftsbild sowie<br />

der natürlichen Erholungsfunktion e<strong>in</strong>es Landschaftsraumes. Aufgrund der Komplexität von<br />

Ökosystemen sowie der ger<strong>in</strong>gen allgeme<strong>in</strong>en Erkenntnisse stellt sich e<strong>in</strong>e gesamtheitliche,<br />

ökosystemare Betrachtung <strong>in</strong> der Regel als schwierig dar. Im Rahmen dieser Untersuchung ist<br />

es deshalb nur möglich, die bekannten, landschaftsraumtypischen Wechselbeziehungen aufzuzeigen,<br />

wie z. B. den E<strong>in</strong>fluss der Filterfähigkeit der Böden auf die Empf<strong>in</strong>dlichkeit des<br />

Grundwassers oder die Bedeutung von Kaltluftbahnen für das Wohlbef<strong>in</strong>den der Menschen.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 100<br />

Die schutzgutbezogene Berücksichtigung von ökosystemaren Wechselwirkungen erfolgt aufbauend<br />

auf den planungsrelevanten Erfassungs- und Bewertungskriterien über die Funktionen<br />

der Schutzgüter. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die schutzgutbezogenen Erfassungskriterien<br />

im S<strong>in</strong>ne des Indikationspr<strong>in</strong>zips bereits Informationen über die funktionalen<br />

Beziehungen zu anderen Schutzgütern und Schutzgutfunktionen be<strong>in</strong>halten. Somit werden<br />

über den schutzgutbezogenen Ansatz <strong>in</strong>direkt ökosystemare Wechselwirkungen erfasst. Dieses<br />

gilt beispielsweise für die Speicher- und Reglerfunktion des Bodens, die u.a. im H<strong>in</strong>blick<br />

auf die Filterfunktion der Grundwasserdeckschichten gegenüber dem Schadstoffe<strong>in</strong>trag <strong>in</strong> das<br />

Grundwasser erfasst wird.<br />

Beispiele für solche Wechselwirkungen s<strong>in</strong>d z.B.:<br />

• Abhängigkeit der Vegetation von den abiotischen Standorteigenschaften (Bodenform, Geländeklima,<br />

Grundwasserflurabstand, Oberflächengewässer)<br />

• Vegetation als Faktor des Bodenschutzes (Erosionsschutz) und des Klimaschutzes (bioklimatische<br />

Bedeutung, Filterfunktion)<br />

• Vegetation als Lebensraum, Brutraum, Rückzugsraum für verschiedene Tierarten<br />

• Spezifische Tierarten / Tierartengruppen als Indikator für die Lebensraumfunktion von Biotoptypenkomplexen<br />

• Abhängigkeit der ökologischen Bodeneigenschaften von den geologischen, geomorphologischen,<br />

wasserhaushaltlichen, vegetationskundlichen und klimatischen Verhältnissen<br />

• Boden als Standort für Biotope / Pflanzengesellschaften<br />

• Abhängigkeit der Grundwasserneubildung von klimatischen, bodenkundlichen und<br />

vegetationskundlichen / nutzungsbezogenen Faktoren<br />

• Abhängigkeit der Grundwasserschutzfunktion von der Grundwasserneubildung und der Speicher-<br />

und Reglerfunktion des Bodens<br />

• Oberflächennahes Grundwasser als Standortfaktor für Biotope und Tierlebensgeme<strong>in</strong>schaften<br />

• Grundwasser als Schadstofftransportmedium im H<strong>in</strong>blick auf die Wirkpfade Grundwasser-<br />

Oberflächengewässer, Grundwasser-Pflanzen<br />

• Geländeklima (Bestandsklima) als Standortfaktor für die Vegetation und die Tierwelt<br />

• Abhängigkeit des Geländeklimas und der klimatischen Ausgleichsfunktion (Kaltluftabfluss u.a.)<br />

von Relief, Vegetation, Nutzung und größeren Wasserflächen<br />

• Bedeutung von Waldflächen für den regionalen Klimaausgleich (Klimaschutzwälder)<br />

• Bedeutung von Vegetationsflächen für die lufthygienische Ausgleichsfunktion (u.a. Immissionsschutzwälder)<br />

• Abhängigkeit der lufthygienischen Belastungssituation von geländeklimatischen Besonderheiten<br />

(lokale W<strong>in</strong>dsysteme, Frischluftschneisen, Tal- und Kessellagen, städtebauliche Problemlagen)<br />

• Abhängigkeit des Landschaftsbildes von den Landschaftsfaktoren Relief, Vegetation, Nutzung,<br />

Oberflächengewässer<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 101<br />

• Abhängigkeit der Gesundheit und des Wohlbef<strong>in</strong>dens von den lufthygienischen und klimatischen<br />

Verhältnissen<br />

• Abhängigkeit der natürlichen Erholungsfunktion e<strong>in</strong>es Raumes von den landschaftlichen Gegebenheiten<br />

(Vegetationsstruktur, Gewässern und Relief und dem Landschaftsbild)<br />

• u.a.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 102<br />

5. Standortbezogene Bewertung der zu erwartenden erheblichen<br />

Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Beschrieben und bewertet werden Darstellungsänderungen, die potenziell zu erheblichen<br />

Auswirkungen auf die Schutzgüter führen können. Bestandsanpassungen und "Entfe<strong>in</strong>erungen"<br />

2 werden <strong>in</strong> diesem Zusammenhang nicht e<strong>in</strong>er Umweltprüfung unterzogen. Ebenso werden<br />

nachrichtliche Übernahmen, die bereits durch Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren<br />

geregelt wurden, nicht e<strong>in</strong>er weiteren Umweltprüfung unterzogen.<br />

5.1 Leitl<strong>in</strong>ien der <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung<br />

Der Flächennutzungsplan bedarf als das perspektivische Instrument der Bauleitplanung der<br />

Aufstellung von Leitl<strong>in</strong>ien. Diese sollen:<br />

- Das Leitbild e<strong>in</strong>er nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung konkretisieren,<br />

- den Orientierungsrahmen für die siedlungsstrukturelle Entwicklung der Stadt <strong>Kleve</strong> vorgeben<br />

und<br />

- die Wertungsmaßstäbe für die Bewertung der Verträglichkeit von E<strong>in</strong>zelflächen als auch der<br />

Flächenneuausweisungen <strong>in</strong> der gesamtstädtischen Betrachtung liefern.<br />

5.1.1 Leitbild und allgeme<strong>in</strong>e Leitl<strong>in</strong>ien der Stadtentwicklung<br />

Im Stadtentwicklungskonzept wurden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em kooperativen Prozess Leitbild, Ziele und Handlungsfelder<br />

erarbeitet und beschlossen. Das Leitbild der Stadt <strong>Kleve</strong> lautet hiernach<br />

„Qualität vor Quantität“<br />

und lässt sich auf die verschiedenen Funktionsbereiche der Stadt wie folgt übertragen:<br />

• Behutsame Siedlungsflächenentwicklung<br />

• Schutz der Landschaft<br />

• Nachhaltige Verkehrsentwicklung<br />

• Förderung weicher Standortqualitäten<br />

2 Der Begriff "Entfe<strong>in</strong>erung" beschreibt e<strong>in</strong> Modell zur Straffung und Vere<strong>in</strong>fachung der Darstellungs<strong>in</strong>halte<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 103<br />

Abb. 20: Zielbaum nach STEK <strong>Kleve</strong><br />

5.1.2 Handlungsfelder und Rückschlüsse für die Flächendiskussion<br />

Innerhalb des Leibildes und Ziele wurden fünf Handlungsfelder def<strong>in</strong>iert und mit folgenden<br />

Maßnahmenempfehlungen <strong>in</strong>haltlich ausgefüllt.<br />

Tab. 13: Handlungsfelder und Maßnahmenempfehlungen des STEK <strong>Kleve</strong><br />

Handlungsfelder Ziele Maßnahmen<br />

Von Innen nach<br />

Außen entwickeln<br />

/Dörflichen Charakter<br />

wahren<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

Innenentwicklung vor<br />

Außenentwicklung<br />

für e<strong>in</strong>e ressourcenschonendeStadtentwicklung<br />

Zukunftsfähige<br />

Wohnformen bereitstellen<br />

und fördern<br />

Wohnumfeld und Infrastrukturversorgung<br />

Flächenpotenziale im Innenbereich bevorzugt<br />

behandeln<br />

Modernisierung des Gebäudebestandes<br />

Nachhaltiges Bauflächenmanagement fördern<br />

Kompakte Siedlungskörper sichern<br />

Integrative Wohnkonzepte fördern<br />

Förderung des urbanen Wohnens <strong>in</strong> der Innenstadt<br />

Nachhaltigen, ökologischen und energiesparenden<br />

Wohnungsbau fördern<br />

Verb<strong>in</strong>dung der öffentlichen Räume mit und<br />

<strong>in</strong>nerhalb der Innenstadt


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 104<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

sichern Aufwertung der öffentlichen Räume, <strong>in</strong>sbesondere<br />

entlang der Wasserkante<br />

E<strong>in</strong>zelhandel- und<br />

Nahversorgungsstandorte<br />

sichern<br />

und stärken<br />

Gezielte Stadterneuerung<br />

betreiben<br />

Hochwertige Wohnstandorte<br />

entwickeln<br />

Innerstädtische<br />

Brachflächen aktivieren<br />

Kultur, Geschichte<br />

und Bildung im öffentlichen<br />

Leben<br />

etablieren<br />

Wohnformen und Umfeld den Bedürfnissen<br />

der älteren Menschen anpassen<br />

Verb<strong>in</strong>dung von E<strong>in</strong>kauf, Kultur und Freizeit<br />

fördern<br />

Besonderheit der E<strong>in</strong>zelhandelsstruktur (vielfältig<br />

und kle<strong>in</strong>teilig) bewahren<br />

Auf bestehende E<strong>in</strong>zelflächen fokussieren,<br />

Arrondierung der Innenstadt<br />

Immobilien- und Standortgeme<strong>in</strong>schaften<br />

etablieren<br />

Etablierung e<strong>in</strong>es weiteren Lebensmittelmarktes<br />

<strong>in</strong> der Innenstadt<br />

Etablierung mobiler E<strong>in</strong>zelhandelsstrukturen<br />

(Hol- und Br<strong>in</strong>gdienste)<br />

Stärkung der Nachbarschaftshilfen<br />

Leerstandskartierung/<br />

Leerstandsmanagement etablieren<br />

Denkmalpflegeplan erstellen<br />

Durchführung von Stadtsanierungs- und<br />

Stadterneuerungsmaßnahmen<br />

Wohnen am Wasser etablieren<br />

Urbanes Wohnen mit vielfältigen Qualitäten<br />

<strong>in</strong> der Innenstadt kreieren<br />

Aufwertung und Sanierung der Siedlungen<br />

aus den 1950er <strong>–</strong> 1960er Jahren<br />

Revitalisierung der Umstrukturierungsflächen<br />

Neunutzung kle<strong>in</strong>flächiger Brachflächen im<br />

Stadtgebiet<br />

Überplanung brachgefallener bzw. brachfallender<br />

Sport- und Freizeitanlagen<br />

Bespielung der Innenstadt (Plätze, Wasser,<br />

Freiflächen)<br />

Etablierung e<strong>in</strong>es Kulturleitsystems<br />

Ortsmitten stärken Aufwertung und Umnutzung von Gebäuden<br />

zu neuen Ortsmittelpunkten<br />

Schließung von Baulücken<br />

Gestaltung von <strong>in</strong>nerstädtischen Brachflächen<br />

zu zentralen Treffpunkten<br />

Identitäten fördern Erhaltung der Ortsteilzentren und besonderer<br />

Bauwerke als Bestandteil der Identitätsbildung<br />

Interkulturelle Projekte zur Integration von<br />

ausländischen Mitmenschen fördern


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 105<br />

Grün- und Freiräume<br />

stärken<br />

Unternehmensstandortprofilieren<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

Grün- und Freiräume<br />

erhalten<br />

Bewahren und Pflegen der historischen Gartenanlagen<br />

Gezielte Zugänglichkeit der Schutzgebiete<br />

ermöglichen<br />

Kle<strong>in</strong>räumige Grünverb<strong>in</strong>dungen erhalten<br />

Siedlungsgrenzen def<strong>in</strong>ieren und achten<br />

Erarbeitung e<strong>in</strong>es Parkpflegekonzeptes<br />

Sicherung der Schutzgebiete<br />

Freiräume vernetzen Rad- und Wegeverb<strong>in</strong>dungen zwischen Freiräumen<br />

ausbauen und sichern<br />

Entwicklung und Gestaltung<strong>in</strong>nerstädtischer<br />

Freiräume<br />

Kooperationen für<br />

e<strong>in</strong> hochwertiges<br />

Kultur- und Freizeitangebot<br />

Sport- und Freizeite<strong>in</strong>richtungenvernetzen<br />

Ausbau und Profilierung<br />

des touristischen<br />

Angebots<br />

Wirtschafts- und Bildungsstandortstärken<br />

Verbesserung des<br />

Ausbildungsmarktes<br />

Erreichbarkeit verbessern<br />

Zukunftsfähige Arbeitsstandorteentwickeln<br />

Zugang zum Wasser <strong>in</strong>tensivieren<br />

Raumfolgen erzeugen (Plätze)<br />

Ausbau des Wegenetzes entlang des Kanals<br />

Abstimmung des Kultur- und Eventangebotes<br />

<strong>in</strong> der Region; auch bzw. <strong>in</strong>sbesondere<br />

grenzüberschreitend<br />

Kultur und Bildung mite<strong>in</strong>ander vernetzen<br />

Förderung der außerschulischen Aktivitäten<br />

E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der Standorte/Angebote <strong>in</strong> die<br />

regionalen Grün- und Freiräume<br />

Vernetzung von Sport-, Kultur- und Freizeitangeboten<br />

Entwicklung von attraktiven, e<strong>in</strong>zigartigen<br />

Sport- und Freizeitangeboten mit thematischem<br />

Bezug zur Stadt<br />

(grenzüberschreitende) Kooperationen sowohl<br />

zwischen den Hochschulen als auch<br />

zwischen Hochschule und Unternehmen<br />

e<strong>in</strong>führen<br />

Verstärkung der Kooperationen mit regionalen,<br />

nationalen und <strong>in</strong>ternationalen Unternehmen<br />

Qualifizierung und Weiterbildung von Arbeitskräften<br />

<strong>in</strong> <strong>Kleve</strong> und der Region<br />

Ausbildungs- und berufsbegleitende Fort-<br />

und Weiterbildungsangebote etablieren<br />

Schaffung von mehr Ausbildungsstätten<br />

Aktive Arbeitsmarktunterstützung<br />

Optimierung der Anb<strong>in</strong>dung an die Autobahnen<br />

Verbesserte ÖPNV Anb<strong>in</strong>dung<br />

Verb<strong>in</strong>dung <strong>Kleve</strong>-Nimwegen optimieren<br />

Innovative Unternehmensförderung und<br />

-unterstützung


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 106<br />

Regional denken<br />

und handeln<br />

Im Bestand<br />

entwickeln<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

Regionale Verkehrsanb<strong>in</strong>dungverbessern<br />

Kooperationen mit<br />

den Nachbarstädten<br />

e<strong>in</strong>gehen<br />

Weiche Standortqualitäten fördern<br />

Regionale Abstimmung bei der Gewerbeflächenentwicklung<br />

Umbau und Aufwertung bestehender Gewerbeflächen<br />

Etablierung e<strong>in</strong>er Bahnverb<strong>in</strong>dung zwischen<br />

<strong>Kleve</strong> und Nimwegen<br />

Grenzüberschreitendes regionales Schulbussystem<br />

e<strong>in</strong>führen<br />

Gezielter Ausbau des Verkehrsnetzes (Optimierung)<br />

Abstimmung unter den Geme<strong>in</strong>den bei der<br />

Entwicklung von Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklungen<br />

Netzwerke aufbauen Etablierung von Diskussionsabenden, thematischen<br />

Fachgesprächen und/oder geme<strong>in</strong>same<br />

Internetauftritte<br />

Integration von Neubürger<strong>in</strong>nen<br />

und<br />

Neubürgern fördern<br />

Für die baulichen Entwicklungen bedeutet dies:<br />

Vorrangige Innenentwicklung, Nachverdichtung im Bestand<br />

Ausweitung von bereits bestehenden Initiativen<br />

wie dem Bus<strong>in</strong>ess-Frühstück<br />

Engagement <strong>in</strong> <strong>in</strong>ternationalen Netzwerken<br />

verstärken wie z.B. ANKE oder Stadsregio<br />

Bereitstellung von Sprachkursen<br />

Betreuung durch Patenfamilie<br />

E<strong>in</strong>richtung von Begegnungszentren<br />

E<strong>in</strong>richtung bil<strong>in</strong>gualer Schulformen<br />

Sprachförderung <strong>in</strong> den K<strong>in</strong>dergärten und<br />

Schulen<br />

Ger<strong>in</strong>ge und behutsame Arrondierung von Siedlungsrändern <strong>in</strong> Ortslagen ohne Nachverdichtungspotenzial<br />

Siedlungszentren stärken, um Infrastruktur auszulasten<br />

Ke<strong>in</strong>e Veränderungen des Landschaftscharakters durch bauliche Maßnahmen<br />

Erhaltung von Grün- und Freiflächen im Innen- und Außenbereich<br />

Neuentwicklung von Grünflächen und -verb<strong>in</strong>dungen, dort, wo es aus Biotop- und Artenschutzsicht,<br />

aus Gründen des Klimaschutzes oder der Erholungsvorsorge notwendig ersche<strong>in</strong>t.


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 107<br />

Abb. 21: Räumliches Entwicklungskonzept nach STEK <strong>Kleve</strong><br />

5.2 Wohnbauflächen<br />

Sämtliche Flächenalternativen werden e<strong>in</strong>er Umweltprüfung unterzogen. Ziel der Flächenbewertung<br />

ist es, die Auswirkungen der Flächendarstellungen auf die Schutzgüter zu beurteilen und<br />

konfliktträchtige Flächen schon frühzeitig der weiteren Betrachtung zu entziehen. Hierbei werden<br />

nur Flächen betrachtet, die noch ke<strong>in</strong> Baurecht aufweisen.<br />

5.2.1 Bewertungsmethodik<br />

Für die Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen werden die jeweils zur Verfügung stehenden<br />

umweltrelevanten Daten herangezogen. Anhand der Schutzgutausprägung (im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 108<br />

Empf<strong>in</strong>dlichkeit) kann die zu erwartende Konflikt<strong>in</strong>tensität bei e<strong>in</strong>er baulichen Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme<br />

3 beurteilt werden (siehe Tabelle 14).<br />

Tab. 14: Bewertungskriterien zur E<strong>in</strong>schätzung der schutzgutbezogenen Konflikt<strong>in</strong>tensität <strong>in</strong> Bezug auf e<strong>in</strong>e<br />

bauliche Nutzung<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung der Umweltschutzgüter - Wohnen<br />

Konflikt<strong>in</strong>tensität ger<strong>in</strong>g durchschnittlich<br />

Flora/Fauna/Biodiversität<br />

• Biotoptyp/-wert,<br />

Schutzwürdigkeit<br />

• Vorkommen planungsrelevanter<br />

Arten<br />

Boden<br />

• Bodentyp, Schutzwürdigkeit,<br />

Geotope<br />

• Altlasten<br />

Wasser<br />

• Oberflächengewässer<br />

• Grundwassersituation<br />

Klima / Luft<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

Häufige Biotoptypen;<br />

Ke<strong>in</strong>e Schutzwürdigkeit<br />

Ke<strong>in</strong>e planungsrelevanten<br />

Arten nachgewiesen<br />

(Vorkommen unwahrsche<strong>in</strong>lich)<br />

Versiegelte oder stark<br />

gestörte Böden,<br />

ke<strong>in</strong>e Geotope<br />

Ke<strong>in</strong> Altlastenverdacht<br />

Grundwasserflurabstand<br />

hoch (> 20 dm),<br />

Filterkapazität des Bodens<br />

hoch bis mittel;<br />

ke<strong>in</strong> Tr<strong>in</strong>kwasserschutzgebiet<br />

Oberflächengewässer<br />

nicht vorhanden<br />

• Klimatop/-funktion Flächen ohne besondere<br />

Klimafunktion für das<br />

Stadtgebiet (z.B. Siedlungsklima) <br />

Landschaftsbild/Erholung<br />

• Erholungsfunktion<br />

• Landschaftsbild<br />

Mensch und menschliche<br />

Gesundheit<br />

Bereich ohne besondere<br />

Erholungseignung;<br />

ohne charakteristische<br />

Eigenart;<br />

Innenentwicklung<br />

Seltenere Biotoptypen<br />

oder Biotope mit längerer<br />

Entwicklungsdauer<br />

Planungsrelevante Arten<br />

potenziell möglich (aufgrund<br />

Biotopstruktur)<br />

Nicht gestörte Böden<br />

oder punktuell schutzwürdige<br />

Böden<br />

Altlastenverdacht punktuell,<br />

kle<strong>in</strong>flächig<br />

Grundwasserflurabstand<br />

mittel (8 dm <strong>–</strong> 20 dm),<br />

Filterkapazität des Bodens<br />

mittel; Tr<strong>in</strong>kwasserschutzgebiet<br />

Zone III<br />

Oberflächengewässer im<br />

näheren Umfeld vorhanden<br />

(E<strong>in</strong>zugsgebiet)<br />

Klimatische Ausgleichsräume<br />

(z.B. Freiflächen-,<br />

Grünflächen-, Waldklima)<br />

Siedlungsrandflächen mit<br />

lokaler Erholungseignung;<br />

häufig vorkommende<br />

natürliche Landschaftsformen<br />

und<br />

-elemente<br />

mäßig bis hoch<br />

Schutzwürdige oder geschützte<br />

Biotope / Biotopverbundflächen<br />

Planungsrelevante Arten<br />

nachgewiesen<br />

Flächig schutzwürdige<br />

Böden / sehr oder besonders<br />

schutzwürdige Böden<br />

oder Geotope vorhanden<br />

Altlastenverdacht erhärtet<br />

und großflächig vorhanden<br />

Grundwasserflurabstand<br />

ger<strong>in</strong>g (< 8 dm), Filterkapazität<br />

des Bodens mittel<br />

bis ger<strong>in</strong>g<br />

Tr<strong>in</strong>kwasserschutzgebiet<br />

Zone I und II<br />

Oberflächengewässer<br />

vorhanden und überplant;<br />

Überschwemmungsbereich<br />

e<strong>in</strong>es Gewässers<br />

Flächen mit besonderen<br />

Klimafunktionen (z.B. Luftleitbahnen;<br />

Filterfunktion)<br />

oder klimatischer<br />

Lastraum<br />

Ausgewiesene Freizeit-<br />

und Erholungsflächen,<br />

Regionale Grünzüge etc.;<br />

Besondere Eigenart des<br />

Landschaftsbildes<br />

• Lärm- und Luftimmissi- Weitgehend störungs- Potenzielle Emittenten Vorbelastete Räume;<br />

3 Als Erheblichkeitsschwelle wird e<strong>in</strong>e Flächengröße von > 0,5 ha def<strong>in</strong>iert


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 109<br />

onen<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

• Kulturgüter und Denkmäler<br />

• Sachgüter<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

freie Ruheräume;<br />

ke<strong>in</strong>e Immissionsbelastung<br />

zu erwarten<br />

Ke<strong>in</strong>e Kulturgüter vorhanden<br />

Sachgüter nicht vorhanden<br />

bzw. ohne besondere<br />

Ausprägung<br />

(Straßen, Gewerbe etc.)<br />

im näheren Umfeld;<br />

Lärmwerte < 59 /<br />

49dB(A) Potenzielle<br />

Emittenten im Umfeld<br />

(landw. Betriebe, Industrie)<br />

< 300m<br />

Bau- oder Bodendenkmäler<br />

angrenzend<br />

Besondere Sachgüter (z.<br />

B. landw. Flächen mit<br />

hohem Ertragspotential /<br />

Wald mit Ersatzerfordernis)<br />

Lärmwerte > 59 / 49dB(A)<br />

Vorbelastete Räume<br />

(Fe<strong>in</strong>staub, Luftschadstoffe)<br />

Bau- oder Bodendenkmäler<br />

vorhanden; landesbedeutsameKulturlandschaftsbereiche;<br />

Seltene oder nicht<br />

vermehrbare Sachgüter<br />

(Bodenschätze, Laubwald<br />

mit starkem Baumholz<br />

etc.)<br />

Über die Summe der e<strong>in</strong>zelnen Konflikt<strong>in</strong>tensitäten kann die Konfliktdichte und Umwelterheblichkeit<br />

e<strong>in</strong>er Darstellung ermittelt und abgeschätzt werden. Im E<strong>in</strong>zelfall kann das Konfliktpotenzial<br />

mit e<strong>in</strong>em Schutzgut so hoch se<strong>in</strong> (z.B. die Inanspruchnahme e<strong>in</strong>es geschützten Biotops),<br />

dass hier die Ausprägung e<strong>in</strong>es Umweltbelanges / Schutzgutes bereits zum Ausschluss<br />

e<strong>in</strong>er Darstellung im <strong>FNP</strong> führen kann.<br />

Abweichungen bei der Anzahl der Bewertungskriterien zu den Schutzgütern s<strong>in</strong>d auf die ungleiche<br />

Datenlagen zurückzuführen (vgl. Kap. 8); nicht zuletzt wird hierüber aber auch die Relevanz<br />

im Rahmen der Bauleitplanung abgebildet.<br />

Anhand der Summe der e<strong>in</strong>zelnen Konfliktwerte kann die Konfliktdichte und nicht zuletzt e<strong>in</strong>e<br />

Standorteignung h<strong>in</strong>sichtlich e<strong>in</strong>er baulichen Flächennutzung abgeschätzt werden (vgl. Tab.<br />

15).<br />

Tab. 15: Beurteilung der Standorteignung anhand der Konfliktdichte<br />

Standorteignung Konfliktdichte<br />

Konfliktarme Standorte ger<strong>in</strong>g bis mittel Standorte, bei denen ke<strong>in</strong>e hohe Konflikt-<br />

<strong>in</strong>tensität bei den jeweiligen Schutzgütern<br />

zu erwarten ist<br />

Bed<strong>in</strong>gt/mäßig konfliktarme Standorte mittel Standorte, bei denen die Konflikt<strong>in</strong>tensität<br />

Konfliktträchtige Standorte (Überprü-<br />

fung empfohlen)<br />

nur bei e<strong>in</strong>zelnen Schutzgütern als hoch<br />

e<strong>in</strong>zustufen ist (überwiegend ger<strong>in</strong>ge bis<br />

mäßige Schutzgutbetroffenheit)<br />

mittel bis hoch Standorte, bei denen die Konflikt<strong>in</strong>tensität<br />

bei der Mehrzahl der Schutzgüter als<br />

mäßig bis hoch zu bewerten ist (hohe<br />

Schutzgutbetroffenheit)


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 110<br />

5.2.2 Prüfung von Alternativen<br />

Alle <strong>in</strong> das Verfahren e<strong>in</strong>gebrachten realistischen Flächenalternativen werden unter Beachtung<br />

der Vorgaben des Leitbildes untersucht. Die Leitbild-konformen Flächenalternativen werden anschließend<br />

unter städtebaulichen und umweltrelevanten Gesichtspunkten überprüft.<br />

Bei der mehrstufigen Prüfung werden <strong>in</strong>sbesondere berücksichtigt:<br />

Städtebauliche Eignung<br />

Umweltbelange<br />

Vorhandene Reserveflächen<br />

Realisierungschancen<br />

Nach der <strong>in</strong>tensiven Alternativenprüfung werden weitere Flächen aus städtebaulichen und Umweltgesichtspunkten<br />

sowie aufgrund ger<strong>in</strong>ger Realisierungschancen ausgefiltert. Nachfolgende<br />

Tabelle zeigt, welche potenziellen Wohnbauflächen von e<strong>in</strong>er weiteren Betrachtung ausgenommen<br />

werden.<br />

Tab. 16: Untersuchte und ausgeschlossene Flächenalternativen<br />

neue Alternativstandorte<br />

Ortsteil<br />

Flächennu<br />

mmer<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

Größe <strong>in</strong> ha<br />

Umwelt-Konfliktdichte <strong>FNP</strong>-Darstellung<br />

R<strong>in</strong>dern W1-2 0,8 ger<strong>in</strong>g bis mäßig Landwirtschaft<br />

Kellen W1-3 8,2 mäßig Landwirtschaft<br />

Kellen W1-6 4,3 mäßig bis hoch Landwirtschaft<br />

Donsbrüggen W1-10 2,9 ger<strong>in</strong>g bis mäßig Landwirtschaft<br />

<strong>Kleve</strong>-Kernstadt W1-11 2,1 mäßig bis hoch Landwirtschaft<br />

Materborn W1-12 5,3 mäßig bis hoch Landwirtschaft<br />

Materborn W1-13 9,5 mäßig Landwirtschaft<br />

Materborn W1-14 4,2 mäßig Landwirtschaft<br />

Materborn W1-15 1,4 mäßig Landwirtschaft<br />

Reichswalde W1-16 6,7 mäßig bis hoch Landwirtschaft<br />

Reichswalde W1-18 42,0 mäßig Landwirtschaft


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 111<br />

5.2.3 Rücknahme von Wohnbauflächen<br />

Weitere bereits im derzeit gültigen <strong>FNP</strong> dargestellten Wohnbauflächen wurden alternativ untersucht<br />

und sollen zurückgenommen werden. E<strong>in</strong>e Umwidmung der Flächen überwiegend zu<br />

Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft gründet u.a. auf<br />

- vorhandener Reserveflächen und e<strong>in</strong>er Neubewertung des Bedarfes,<br />

- mangelnder Realisierungschancen,<br />

- e<strong>in</strong>er Neubewertung der Umweltbelange.<br />

Folgende im derzeitigen <strong>FNP</strong> als Wohnbauflächen dargestellte Flächen werden zurückgenommen<br />

(vgl. folgende Tab. 17):<br />

Tab. 17: Standorte geplanter Wohnbauflächenrücknahmen<br />

Alternativstandorte - Rücknahme von Siedlungsflächen<br />

Ortsteil Flächen-<br />

Nr.<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

Größe <strong>in</strong> ha Umwelt-<br />

Konfliktdichte<br />

neue Darstellung<br />

Düffelward W2-1 0,9 mäßig Landwirtschaft<br />

Kellen W2-9 3,0 mäßig bis hoch Landwirtschaft<br />

Materborn W2-10 1,8 mäßig Landwirtschaft<br />

Materborn W2-15 3,1 mäßig bis hoch Landwirtschaft<br />

Materborn W2-16 2,4 mäßig bis hoch Landwirtschaft<br />

Materborn W2-17 1,2 mäßig Landwirtschaft<br />

<strong>Kleve</strong> W2-18 1,0 mäßig Landwirtschaft<br />

Weitere kle<strong>in</strong>flächige Rücknahmen erfolgen als Anpassungen an den Bestand. Damit werden<br />

im <strong>FNP</strong>-Vorentwurf <strong>in</strong>sgesamt 13,4 ha Wohnbau- und Mischbauflächen zurückgenommen.<br />

5.2.4 Bewertung der Auswirkungen der Neuausweisungen auf die Schutzgüter<br />

Nach der Bewertung möglicher Alternativflächen verbleiben 22 Wohnbauflächen. Es handelt<br />

sich hierbei um 8 neue Flächen sowie 11 zusätzlich untersuchte <strong>FNP</strong>-Reserven (ohne bisherige<br />

Realisierung). Darüber h<strong>in</strong>aus sollen drei Sportplätze baulich nachgenutzt werden.<br />

E<strong>in</strong>e detaillierte E<strong>in</strong>zelflächenbewertung h<strong>in</strong>sichtlich zu prognostizierender Auswirkungen auf<br />

die jeweils betroffenen Schutzgüter ist den E<strong>in</strong>zelflächen-Bewertungsbögen (siehe Anhang) zu<br />

entnehmen. Die folgende Tabelle gibt e<strong>in</strong>e kurze Übersicht über die untersuchten Wohnbauflächen<br />

und deren jeweilige umweltrelevanten Konfliktpotenziale:


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 112<br />

Tab. 18: E<strong>in</strong>schätzung der Standorteignung für die Darstellung von Wohnbauflächen<br />

Konfliktfreie Standorte (ke<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung der Schutzgüter)<br />

Nicht vorhanden<br />

Konfliktarme Standorte (ger<strong>in</strong>ge bis mäßige Bee<strong>in</strong>trächtigung der Schutzgüter)<br />

Ortsteil<br />

Flächennummer<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

Größe <strong>in</strong><br />

ha<br />

Konfliktpotenzial<br />

Donsbrüggen W1-9 6,2 Teilweise schutzwürdige Böden; Bedeutsamer Kultur-<br />

landschaftsbereich<br />

Düffelward W2-2 1,7 Grünfläche mit mäßig ortsprägendem Charakter<br />

R<strong>in</strong>dern W2-4 1,4 Gärten mit Obstgehölzen und mittlerer Biotopfunktion<br />

R<strong>in</strong>dern W2-7 3,0 Punktuell schutzwürdige Böden und Altlastenverdacht<br />

R<strong>in</strong>dern W2-8 2,9 Punktuell schutzwürdige Böden und Altlastenverdacht<br />

Materborn W2-12 0,6 Innerörtliche Freifläche mit K<strong>in</strong>derspielfunktion<br />

Materborn W2-13 3,4 Nördlicher Teil strukturreiche Brache<br />

Materborn W2-14 0,9 Schutzwürdige Böden<br />

Griethausen W5-8 1,8 Sportfläche mit Freizeitfunktion<br />

<strong>Kleve</strong> W5-9 1,8 Sportfläche mit Freizeitfunktion<br />

Reichswalde W5-10 2,5 Sportfläche mit Freizeitfunktion<br />

Bed<strong>in</strong>gt konfliktarme Standorte (mäßige Bee<strong>in</strong>trächtigung der Schutzgüter)<br />

Ortsteil<br />

Flächennummer<br />

Größe <strong>in</strong><br />

ha<br />

Konfliktpotenzial<br />

R<strong>in</strong>dern W1-1 3,0 Landesbedeutsamer Kulturlandschaftsbereich; FFH-<br />

Puffer<br />

Kellen W1-4 9,4 Freiraum<strong>in</strong>anspruchnahme; kulturhistorisch wertvolle<br />

Sichtachse<br />

Kellen W1-5 3,8 Geruchsimmissionen durch angrenzenden landw. Betrieb<br />

Kellen W1-8 2,3 Schutzwürdige Böden<br />

Materborn W1-17 16,6 Großflächige Freiraum<strong>in</strong>anspruchnahme<br />

Keeken W1-19 0,8 Lärmimmissionen durch angrenzenden Sportplatz; Frei-<br />

leitung querend<br />

Kellen W2-5 6,1 Schutzwürdige Böden<br />

Kellen W2-6 9,0 Schutzwürdige Böden<br />

Kellen W2-11 5,9 Schutzwürdige Böden<br />

Bed<strong>in</strong>gt konfliktreiche Standorte (Mäßige bis hohe Bee<strong>in</strong>trächtigung der Schutzgüter)<br />

Ortsteil Flächen-<br />

Nr.<br />

Größe <strong>in</strong><br />

ha<br />

Konfliktpotenzial<br />

Kellen W1-7* 9,0 Schutzwürdige Böden / Böden mit hoher Ertragsfähigkeit<br />

für die Landwirtschaft, Landschaftsbild


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 113<br />

R<strong>in</strong>dern W2-3 1,0 Bodendenkmal; Geruchsimmissionen durch angrenzen-<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

den landw. Betrieb<br />

Konfliktreiche Standorte (hohe Bee<strong>in</strong>trächtigung der Schutzgüter)<br />

Nicht vorhanden<br />

* bei Realisierung der Umgehungsstraße reduziert sich das Konfliktpotenzial der Fläche W1-7 aufgrund<br />

der dann vorhandenen Zerschneidung deutlich<br />

W1-xx Wohnbauflächenneudarstellungen<br />

W2-xx Wohnbauflächenreserven<br />

W5-xx Wohnbauflächen auf Konversionsstandorten ohne bisherige bauliche Nutzung<br />

(Sportplätze)<br />

Es werden weitgehend konfliktarme und mäßig konfliktarme Standorte für die Wohnbauflächendarstellung<br />

ausgewählt. Konfliktträchtige Flächen wurden schon früh durch konsequente Anwendung<br />

des Leitbildes ausgefiltert. E<strong>in</strong>e Übersicht aller untersuchten Flächenalternativen bietet<br />

die folgende Abbildung. Nur die grün und gelb (dunkel=Neudarstellung, hell=Reserve) dargestellten<br />

Flächen verbleiben im <strong>FNP</strong>. Rot dargestellte Flächen werden nicht übernommen.


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 114<br />

Abb. 22: Übersicht sämtlicher Flächenalternativen (Darstellung Post & Welters)<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 115<br />

5.3 Gewerbliche Bauflächen<br />

5.3.1 Darstellung von Gewerbeflächen<br />

<strong>Kleve</strong> hat großflächige Gewerbeflächenreserven im derzeit gültigen Flächennutzungsplan; teilweise<br />

herrscht schon Baurecht durch rechtskräftige Bebauungspläne. Die Reserven gewerblicher<br />

Bauflächen im alten <strong>FNP</strong> belaufen sich auf <strong>in</strong>sgesamt ca.100 ha<br />

Gewerbeflächen, die bereits im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellt s<strong>in</strong>d, aber noch<br />

nicht durch Bebauungspläne konkretisiert worden s<strong>in</strong>d: ca. 29 ha<br />

Freie „Restgrundstücke“ <strong>in</strong> bestehenden Bebauungsplänen: ca. 70 ha<br />

Tab. 19: E<strong>in</strong>schätzung der Standorteignung für die Darstellung von Gewerbeflächen<br />

Konfliktfreie Standorte (ke<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung der Schutzgüter)<br />

nicht vorhanden<br />

Konfliktarme Standorte (ger<strong>in</strong>ge bis mäßige Bee<strong>in</strong>trächtigung der Schutzgüter)<br />

Ortsteil<br />

Flächennummer<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

Größe <strong>in</strong> ha Konfliktpotenzial<br />

<strong>Kleve</strong> G2-2 2,7 Mäßiger Biotopwert angrenzender Gehölze<br />

Bed<strong>in</strong>gt konfliktarme Standorte (mäßige Bee<strong>in</strong>trächtigung der Schutzgüter)<br />

Ortsteil<br />

Flächennummer<br />

Größe <strong>in</strong> ha Konfliktpotenzial<br />

Materborn G1-5 15,8 Großflächige Freiraum<strong>in</strong>anspruchnahme, ggf. Immis-<br />

sionskonflikte zu angrenzenden Wohnbereichen<br />

Kellen G2-1 20,2 Landesbedeutsamer Kulturlandschaftsbereich;<br />

schutzwürdige Böden<br />

<strong>Kleve</strong> G2-3 3,5 Teilweise schutzwürdige Böden; Pappelforst mit mä-<br />

Griethausen/<br />

Salmorth<br />

(betriebsgebun-<br />

den) <br />

ßiger Biotopfunktion<br />

G2-4 2,4 teilweise schutzwürdige Böden; angrenzendes Vogel-<br />

schutzgebiet und NSG; Landschaftsraum mit Erho-<br />

lungsfunktion<br />

Bed<strong>in</strong>gt konfliktreiche Standorte (Mäßige bis hohe Bee<strong>in</strong>trächtigung der Schutzgüter)<br />

nicht vorhanden<br />

Konfliktreiche Standorte (hohe Bee<strong>in</strong>trächtigung der Schutzgüter)<br />

nicht vorhanden<br />

G1-xx Gewerbeflächenneudarstellungen<br />

G2-xx Gewerbeflächenreserven<br />

Weitere Flächen wurden alternativ untersucht und aufgrund der höheren Umwelterheblichkeit<br />

nicht weiterverfolgt (siehe folgende Tabelle).


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 116<br />

Tab. 20: Untersuchte und ausgeschlossene Flächenalternativen<br />

Alternativstandorte<br />

Ortsteil<br />

Flächennu<br />

mmer<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

Größe <strong>in</strong> ha Umwelt-Konfliktdichte <strong>FNP</strong>-Darstellung<br />

Kellen G1-2 45,8 hoch Landwirtschaft<br />

Kellen G1-3 2,9 mäßig bis hoch Grünfläche<br />

Kellen G1-4 13,2 mäßig bis hoch Landwirtschaft<br />

Die Flächen, die <strong>in</strong> den Gewerbeflächenpool „e<strong>in</strong>gebucht“ s<strong>in</strong>d, werden im Flächennutzungsplan<br />

als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und lediglich gekennzeichnet. Sofern e<strong>in</strong> konkretes<br />

Investitions<strong>in</strong>teresse besteht (d.h. Flächen sollen „ausgebucht“ werden), wird <strong>in</strong> Bezug auf<br />

die erforderliche Flächennutzungsplan-Änderung das „beschleunigte“ Anpassungsverfahren<br />

nach § 34 LPlG als Regelverfahren zugrundegelegt. In der Stadt <strong>Kleve</strong> ist derzeit die ca. 20 ha<br />

Fläche nördlich der Siemensstraße („Frankenhof“) (G1-1) <strong>in</strong> den Gewerbeflächenpool<br />

„e<strong>in</strong>gebucht“.<br />

Abb. 23: Poolfläche nördlich der Siemensstraße („Frankenhof“)<br />

Im zentralen Bereich <strong>Kleve</strong>s existieren gewerbliche Konversionsflächen, auf denen langfristig<br />

e<strong>in</strong>e Umstrukturierung erfolgen soll. Die Flächen werden bereits real baulich genutzt, so dass<br />

hier ke<strong>in</strong>e erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen des Umweltzustandes zu erwarten s<strong>in</strong>d.


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 117<br />

Abb. 24: Die größten gewerblichen Reserveflächen (Darstellung Post & Welters)<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 118<br />

5.3.2 Rücknahme von Gewerbeflächen<br />

Rücknahmen von Gewerbeflächen erfolgen sehr kle<strong>in</strong>flächig. So wird im Norden der Ortslage<br />

Donsbrüggen die bisherige Darstellung gewerblicher Bauflächen zurückgenommen (2,0 ha).<br />

Diese Flächen s<strong>in</strong>d als aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung und e<strong>in</strong>er unzureichenden Erschließung<br />

für gewerbliche Zwecke ungeeignet und verh<strong>in</strong>dern zudem e<strong>in</strong>en qualitätsvollen<br />

Ortsabschluss. Die genannten Bereiche werden nunmehr als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.<br />

Ebenso wird e<strong>in</strong>e bisherige Gewerbeflächendarstellung südlich der Lise-Meitner-Straße zurückgenommen.<br />

Diese Fläche <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Größenordnung von 7,4 ha ist entsprechend ihrer tatsächlichen<br />

Nutzung als Wasserfläche (4,2 ha - ehemalige Auskiesung) landwirtschaftliche Fläche (2,6<br />

ha) sowie Grün- und Waldfläche (0,1 ha und 0,5 ha) dargestellt.<br />

E<strong>in</strong>e weitere Rücknahme e<strong>in</strong>er Gewerbeflächendarstellung f<strong>in</strong>det sich am <strong>Kleve</strong>r R<strong>in</strong>g nördlich<br />

des Altenheimes Franziskus-Haus an der Spyckstraße. Zwischen Bahntrasse, <strong>Kleve</strong>r R<strong>in</strong>g und<br />

Gewerbegebiet entlang der Flutstraße wird e<strong>in</strong>e Fläche von 4,8 ha entsprechend ihrer tatsächlichen<br />

Nutzung als Wasser- (2,4 ha) und Grünfläche (2,4 ha) dargestellt.<br />

5.4 Sondergebiete<br />

E<strong>in</strong>e neu dargestellte SO-Fläche bef<strong>in</strong>det sich im Südwesten Materborns auf den Flächen der<br />

ehemaligen Deponie (siehe Steckbrief SO7). Als Nutzung wird e<strong>in</strong>e Freiland-Photovoltaik-<br />

Anlage vorgesehen. Aufgrund der <strong>in</strong>tegrierten Lage und der bereits gestörten Bodenverhältnisse<br />

s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Konflikte mit dem Biotop- und Artenschutz zu erwarten. Je nach Höhe der Anlagen<br />

und <strong>in</strong> Abhängigkeit des Neigungsw<strong>in</strong>kels können Sicht-Bee<strong>in</strong>trächtigungen (ggf. Reflexionen)<br />

der südlich angrenzenden Wohngebiete entstehen.<br />

E<strong>in</strong> für die Erholung dienendes Sondergebiet wird mit dem Camp<strong>in</strong>gplatz R<strong>in</strong>dern dargestellt.<br />

Im gesamten Stadtgebiet gibt es derzeit ke<strong>in</strong>en Camp<strong>in</strong>gplatz. Für e<strong>in</strong> derzeit als Wohnmobilstellplatz<br />

genutztes Grundstück im Kreuzungsbereich der Landwehr und der Spyckstraße ist die<br />

E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es Camp<strong>in</strong>gplatzes vorgesehen. Die vorgesehene Fläche wird im Flächennutzungsplan-Vorentwurf<br />

als Sonderbaufläche mit der genannten Zweckbestimmung dargestellt;<br />

derzeit ist bereits e<strong>in</strong> <strong>FNP</strong>-Änderungsverfahren (vgl. auch 113. Änderung des <strong>FNP</strong>) e<strong>in</strong>geleitet,<br />

für das e<strong>in</strong> eigenständiger <strong>Umweltbericht</strong> erstellt wird.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 119<br />

Abb. 25: SO-Darstellungen (orange)<br />

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Neudarstellung: SO-Freiland-<br />

Photovoltaik-Anlage auf der ehemaligen<br />

Deponie“ (siehe Steckbrief Nr. SO1)<br />

SO-Darstellungen „Camp<strong>in</strong>gplatz“<br />

Weitere dargestellte Sondergebiete besitzen bereits Planungsrecht. Zurückgenommen wird e<strong>in</strong>e<br />

großflächige Sondergebietsfläche östlich Kellen, die ehemals als Standortalternative für die<br />

Hochschule vorgesehen wurde.<br />

5.5 Flächen für den Geme<strong>in</strong>bedarf<br />

E<strong>in</strong>e im derzeitigen <strong>FNP</strong> vorhandene Geme<strong>in</strong>bedarfsfläche soll weiterh<strong>in</strong> als Reserve für das<br />

Schulzentrum <strong>in</strong> Kellen vorgehalten werden. Die Fläche wird alternativ als potenzielle Wohnbaufläche<br />

betrachtet. Aufgrund der derzeitigen <strong>in</strong>tensiven landwirtschaftlichen Nutzung und der<br />

zentralen, <strong>in</strong>tegrierten Lage ist die Umwelterheblichkeit eher ger<strong>in</strong>g.<br />

Die Fläche wird aufgrund der gleichzeitigen potenziellen Wohnbaunutzung als E<strong>in</strong>zelfläche Nr.<br />

W2-5 aufgeführt und bewertet.


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 120<br />

Abb. 26: Geme<strong>in</strong>bedarfsfläche <strong>–</strong> Reserve (p<strong>in</strong>k)<br />

5.6 Gemischte Bauflächen<br />

E<strong>in</strong>e Darstellung Gemischter Bauflächen erfolgt überwiegend im Bestand. E<strong>in</strong>e Neudarstellung<br />

erfolgt südlich der Querallee im Rahmen der Entwicklung e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>terkommunalen Gewerbegebietes<br />

(zusammen mit der Geme<strong>in</strong>de Bedburg-Hau). Der Teil dieses Gewerbegebietes, an den<br />

sich nördlich (jenseits der Querallee) Wohnbauflächen anschließen, wird im S<strong>in</strong>ne der Konfliktm<strong>in</strong>imierung<br />

als Mischgebiet dargestellt (3,0 ha). Hiermit wird im Flächennutzungsplan-<br />

Vorentwurf die bereits im Rahmen der 117. Flächennutzungsplan-Änderung vorgenommene<br />

Darstellung <strong>in</strong> Richtung Osten weiter fortgesetzt. Die umweltschutzbezogene Bewertung dieser<br />

Flächenausweisung erfolgte im Gesamtzusammenhang mit der Fläche G1-5 Querallee (siehe<br />

entsprechenden Flächensteckbrief).<br />

5.7 Straßen<br />

Die über den Bestand h<strong>in</strong>ausgehenden Darstellungen der Straßen beruhen weitgehend auf den<br />

Planungen des Landesbetriebes Straßen.NRW; die Trassen werden nachrichtlich dargestellt<br />

und im Rahmen von Planfeststellungsverfahren genehmigt, <strong>in</strong> denen auch die Umweltverträglichkeit<br />

zu berücksichtigen ist.<br />

Dies betrifft <strong>in</strong>sbesondere die die B220n, die e<strong>in</strong>e östliche Ortsumgehung der Ortschaft Kellen<br />

darstellt und teilweise die geschützten Auen- und Grünlandbereiche entlang des Kellener Altrhe<strong>in</strong>s<br />

tangiert.<br />

Als kommunale Umgehungsstraße wird die B9n parallel zu der Trasse der Eichenalle neu dargestellt<br />

(sogenannte „Tiergartenspange“). Als deutlich landschaftsschonendere Variante im<br />

Verhältnis zu großräumigen Trassen im Landschaftsraum „Düffel“ führt die Umgehung zu e<strong>in</strong>er<br />

verkehrlichen Entlastung vor allem der Innenstadt. Lokale Auswirkungen des Straßenausbaus<br />

s<strong>in</strong>d u.a. e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung der Erholungsfunktion und der kulturhistorischen Bedeutung des<br />

Raumes.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 121<br />

Abb. 27: Umgehungsstraßen (gestrichelte L<strong>in</strong>ie)<br />

5.8 Flächen für die Landwirtschaft / Wald und Grünflächen<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

Umgehungsstraße B9n <strong>in</strong> der Variante<br />

„Tiergartenspange“<br />

Umgehungsstraße B220n östlich von<br />

Kellen<br />

Nutzungsänderungen <strong>in</strong>nerhalb der Bereiche Landwirtschaft, Wald oder Grünflächen s<strong>in</strong>d häufig<br />

nicht mit ähnlichen erheblichen Umweltauswirkungen wie denen von Bauflächen verbunden.<br />

Dennoch können auch z. B. Aufforstungen <strong>in</strong> Offenlandbiotopen oder Waldumwandlung <strong>in</strong><br />

wertvollen Waldbiotopkomplexen potenziell zu negativen Bee<strong>in</strong>trächtigungen der Schutzgüter<br />

führen.<br />

Flächen für Wald werden, bis auf Anpassungen an den Bestand, nicht neu dargestellt.


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 122<br />

Abb. 28: Bestandsanpassungen Wald<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

Bestandsdarstellungen von Wald <strong>in</strong><br />

Materborn sowie im Bereich des Truppenübungsplatzes<br />

Östlich ergänzende Walddarstellung<br />

beim „Kattenwald“<br />

Landwirtschaftliche Flächen werden <strong>in</strong> den Bereichen neu dargestellt, <strong>in</strong> denen die bauliche<br />

Darstellung zurückgenommen werden soll, wie z. B. im Westen Materborns. Derzeit werden die<br />

Flächen bereits real landwirtschaftlich genutzt.<br />

Grünflächen-Neudarstellungen erfolgen überwiegend als Anpassungen an den Bestand und zur<br />

Darstellung der wesentlichen erholungsbedeutsamen Räume und Achsen wie z.B. der Landschaftspark<br />

„Galleien“ oder die Freizeitachse Spoykanal. E<strong>in</strong>e veränderte Nutzung geht mit der<br />

Darstellung nicht e<strong>in</strong>her. E<strong>in</strong>e Grünflächenrücknahme erfolgt im Bereich o.g. Sondergebietsdarstellung<br />

am „Heidberg“. Ebenfalls nicht mehr als Grünfläche sondern als landwirtschaftliche Flächen<br />

werden die Bereiche westlich von Materborn / Reichswalde dargestellt, die auch tatsächlich<br />

als solche genutzt werden.


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 123<br />

Abb. 29: Grünflächendarstellungen<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

Grünflächendarstellung der beiden<br />

Freizeitachsen „Spoykanal“ und<br />

„Radweg / ehemalige Bahntrasse“<br />

Grünflächen-Neudarstellung „Landschaftspark<br />

Galleien“ aufgrund der<br />

kulturhistorischen Bedeutung<br />

Grünflächendarstellungen der vorhandenen<br />

Grünanlagen im <strong>Kleve</strong>r<br />

Süden / Materborn


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 124<br />

Abb. 30: Grünflächendarstellungen und -rücknahmen<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

Grünflächendarstellung im Umfeld<br />

von „Haus Gnadenthal“<br />

Grünflächen-Neudarstellung im Umfeld<br />

der Abgrabungsgewässer und<br />

der „Wasserburg R<strong>in</strong>dern“<br />

Grünflächenrücknahme zu Gunsten<br />

der realen landwirtschaftlichen Nutzung<br />

nördlich „Treppkesweg“; südlich<br />

Beibehaltung der Grünflächendarstellung<br />

ohne Zweckb<strong>in</strong>dung


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 125<br />

5.9 Darstellung von Flächen ohne erhebliche Umweltauswirkungen<br />

Im Rahmen der Umweltprüfung werden die Nutzungsänderungen beschrieben und bewertet,<br />

bei denen erhebliche Auswirkungen auf die Umweltmedien prognostiziert werden können. Bei<br />

anderen Darstellungsänderungen bzw. Umwidmungen sowie kle<strong>in</strong>flächigen Darstellungsänderungen<br />

im Zuge der Entfe<strong>in</strong>erung s<strong>in</strong>d erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen der Umwelt nicht zu erwarten.<br />

Folgende Darstellungsänderungen / Umwidmungen s<strong>in</strong>d i.d.R. nicht umwelterheblich:<br />

Darstellungsanpassungen<br />

Anpassungen an den Bestand (vorhandenes Baurecht)<br />

Nachrichtliche Übernahmen<br />

Darstellungen ohne Umweltrelevanz (z. B. zentrale Versorgungsbereiche etc.)<br />

Umwidmungen<br />

Gewerbegebiete Sondergebiete, Gemischte Bauflächen, Grünflächen<br />

Wohnbauflächen Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft, Wald<br />

Gemischte Bauflächen Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft, Wald<br />

Sondergebiete Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft, Wald<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 126<br />

6. Möglichkeiten zur Vermeidung und zur Verm<strong>in</strong>derung von Umweltauswirkungen<br />

und zur Kompensation von E<strong>in</strong>griffen<br />

Neben der Vermeidung der Inanspruchnahme konfliktträchtiger Standorte durch konsequente<br />

Anwendung o.g. Leitl<strong>in</strong>ien (vgl. 5.1) werden folgende Vermeidungs-, M<strong>in</strong>derungs- und Kompensationsmaßnahmen<br />

empfohlen. E<strong>in</strong>e Zuordnung der jeweiligen Maßnahmen zu Bauflächen ist<br />

den Bewertungsbögen (siehe Anhang) zu entnehmen.<br />

6.1 Biotopfunktion<br />

Vermeidung<br />

- Vermeidung der Inanspruchnahme von geschützten oder schutzwürdigen Biotopkomplexen<br />

- Vermeidung der Inanspruchnahme von Biotopverbundachsen /-strukturen<br />

- Vermeidung der Inanspruchnahme von seltenen Biotoptypen als Lebensraum stenöker Tierartengruppen<br />

sowie planungsrelevanter Arten<br />

Verm<strong>in</strong>derung und Kompensation<br />

- Erhalt prägender oder schutzwürdiger Biotopstrukturen (markante E<strong>in</strong>zelbäume, Gehölzstreifen<br />

etc.) im Rahmen der Bebauungsplanung<br />

- E<strong>in</strong>haltung e<strong>in</strong>es M<strong>in</strong>destabstandes von angrenzenden, wertvollen Biotopverbundelementen<br />

(z. B. bei Gewässern beidseitig m<strong>in</strong>d. 5-25 m; Waldflächen 35 m)<br />

- Verwendung bodenständiger Gehölze im Rahmen der Bebauungsplanung<br />

- Neuanlage bzw. Optimierung von Biotopen <strong>in</strong> funktionalem Zusammenhang mit dem E<strong>in</strong>griff<br />

oder im Zusammenhang <strong>in</strong> Form von gebündelten Kompensationsmaßahmen (Vorrangräume)<br />

6.2 Flächengebrauch und -versiegelung<br />

Vermeidung<br />

- Reaktivierung von versiegelten Flächen, Brachflächen und Baulücken für bauliche Zwecke<br />

- Vermeidung der Inanspruchnahme von Geotopen sowie Böden mit Funktion als Archiv der<br />

Natur- und Kulturgeschichte<br />

- Vermeidung der Inanspruchnahme von Böden mit Biotopentwicklungspotenzial für Sonderstandorte<br />

- Vermeidung der Inanspruchnahme von Böden mit natürlicher Bodenfruchtbarkeit<br />

- Vermeidung der Inanspruchnahme von Flächen mit Bedeutung als Retentionsflächen<br />

Verm<strong>in</strong>derung<br />

- Flächenschonende Bauweise durch Beschränkung der überbaubaren Fläche (GRZ)<br />

- Verwendung versickerungsfähiger Materialien im Rahmen der Bebauungsplanung<br />

- Ortsnahe Regenwasserversickerung im Rahmen der Bebauungsplanung<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 127<br />

- Entsiegelung von Flächen<br />

6.3 Lufthygiene und Lärm<br />

Vermeidung<br />

- Vermeidung der Inanspruchnahme besonderer klimatischer Funktionsräume und Leitbahnen<br />

- Vermeidung von Flächenausweisungen <strong>in</strong> durch Luftschadstoffe belasteten Räumen<br />

- Vermeidung von Flächenausweisungen <strong>in</strong> durch Lärmimmissionen belasteten Räumen<br />

- E<strong>in</strong>haltung der immissionsschutzrechtlichen Abstände u. a. zu Industrie- und Gewerbeflächen,<br />

landwirtschaftlichen Betrieben etc.<br />

Verm<strong>in</strong>derung<br />

- Klimatisch angepasste Gebäudestellung, Geschoss- und Grundflächenzahl<br />

- Aktiver Lärmschutz durch begrünte Lärmschutzwälle/-wände<br />

- Passiver Lärmschutz durch E<strong>in</strong>planung e<strong>in</strong>es Lärmschutzes an den Gebäuden im Rahmen<br />

der Bebauungsplanung<br />

- Lärmangepasste Gebäudestellung und Raumnutzung<br />

6.4 Landschafts- / Ortsbild und Erholung<br />

Vermeidung<br />

- Vermeidung der Inanspruchnahme ortsteilprägender oder identitätsstiftender Flächen und<br />

Strukturen wie Anger, prägende Obstwiesen<br />

- Vermeidung der Inanspruchnahme von Flächen <strong>in</strong> ausgewiesenen Erholungsräumen<br />

- Vermeidung von Verbauung attraktiver Blickachsen<br />

Verm<strong>in</strong>derung<br />

- Ortstypische Bauweise durch ggf. Reduzierung der Geschossflächenzahl (GFZ) sowie<br />

Gestaltungssatzungen im Rahmen der Bebauungsplanung<br />

- Verwendung ortstypischer Gehölzarten im Rahmen der Bebauungsplanung<br />

- Anlage landschaftsgliedernder, prägender Elemente<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 128<br />

6.5 Handhabung der E<strong>in</strong>griffsregelung<br />

Auf der Grundlage der E<strong>in</strong>griffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) müssen<br />

alle E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> Natur und Landschaft ausgeglichen werden. Gleiches gilt durch die entsprechenden<br />

Aussagen des Baugesetzbuches (BauGB) für die Inanspruchnahme von Freiraum im<br />

Rahmen der Bauleitplanung. Dementsprechend greift für die Neuausweisung von Wohnbau-<br />

und Gewerbeflächen die baurechtliche E<strong>in</strong>griffsregelung.<br />

Für die Bauleitplanung hat der Kreis <strong>Kleve</strong> im E<strong>in</strong>vernehmen mit den Städten und Geme<strong>in</strong>den<br />

das Verfahren "Ergänzung zur Bewertung von E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Natur und Landschaft im Kreis <strong>Kleve</strong>"<br />

entwickelt. Dabei wird die Bewertung auf der Grundlage von Biotoptypen vorgenommen.<br />

Die Biotoptypen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Biotoptypenwertliste vorgegeben, ihnen ist jeweils e<strong>in</strong> festgesetzter<br />

Grundwert zugeordnet. In der Biotoptypenwertliste erhält jeder Biotoptyp e<strong>in</strong>en Grundwert auf<br />

e<strong>in</strong>er Skala von 0 bis 10. Dabei entspricht 0 dem niedrigsten und 10 dem höchsten Wert für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege. Der Grundwert wird mit der Flächengröße multipliziert.<br />

Dem Grundwert des Biotopbestandes wird der angestrebte Biotopwert nach vollzogenen Ausgleichsmaßnahmen<br />

gegenübergestellt. Die Differenz ergibt den Ausgleichswert bzw. das Aufwertungspotenzial.<br />

Aufgrund der wenig konkreten Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung kann das Kompensationserfordernis<br />

lediglich überschlägig anhand von Durchschnittswerten und -größen ermittelt<br />

werden.<br />

6.5.1 Überschlägige E<strong>in</strong>griffs-Ausgleichs-Bilanzierung<br />

Die überschlägige Bilanzierung der zu erwartenden E<strong>in</strong>griffe durch die geplanten Bauflächen<br />

orientiert sich an den vorhandenen sowie den angestrebten Biotoptypen bei e<strong>in</strong>er durchschnittlichen<br />

Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 bei Wohnbauflächen und 0,8 bei Gewerbeflächen. Die<br />

Bilanzierung ersetzt nicht die E<strong>in</strong>griffsbilanzierung auf Ebene der verb<strong>in</strong>dlichen Bauleitplanung<br />

(B-Plan).<br />

Nicht <strong>in</strong> die Bilanzierung fließen Flächen e<strong>in</strong>, für die schon Baurecht existiert (B-Plan Reserven),<br />

da für diese schon e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>griffsbilanzierung durchgeführt wurde.<br />

Schwerpunktmäßig vom E<strong>in</strong>griff betroffen s<strong>in</strong>d Ackerflächen (ca. 54%) sowie nachfolgend Grünlandflächen<br />

(ca. 26 %). Gärten und Brachen werden <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gem Umfang beansprucht. Höherwertige<br />

Biotopstrukturen wie Wald und Gehölze s<strong>in</strong>d kaum (ca. 2%) von den E<strong>in</strong>griffen betroffen<br />

(vgl. folgende Tabelle 21).<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 129<br />

Tab. 21: Überschlägige Bilanzierung<br />

A Ausgangszustand<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Flächen-Nr. Code<br />

Fläche<br />

m²<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

Grundwert<br />

A<br />

Korrektur-<br />

faktor<br />

Gesamtwert <br />

E<strong>in</strong>zelflächenwert<br />

vers.Fläche 1.1 56100 0 1 0 0<br />

wassergeb. Decke 1.3 5400 1 1 1 5400<br />

Acker 3.1 744700 2 1 2 1489400<br />

Grünland 3.2 355800 4 1 4 1423200<br />

Garten strukturreich<br />

4.2 49800 4 1 4 199200<br />

Intensivrasen 4.4 74000 2 1 2 148000<br />

Brache-5J. 5.1 37000 4 1 4 148000<br />

Brache 5-15J. 5.2 6800 5 1 5 34000<br />

Brache +15 5.3 12400 6 1 6 74400<br />

nicht stando.h. W. 6.2 21000 5 1 5 105000<br />

Hecken 8.1 4700 7 1 7 32900<br />

Bäume 8.2 7300 8 1 8 58400<br />

Gesamtwert A 1375000 3717900<br />

B Planung<br />

1 2 4 5 6 7 8<br />

Flächen-Nr. Code<br />

Fläche<br />

m²<br />

Grundwert<br />

B<br />

Korrekturfaktor <br />

Gesamtwert <br />

E<strong>in</strong>zelflächenwert<br />

vers.Fläche 1.1 728400 0 1 0 0<br />

Garten strukturarm<br />

4.1 646600 2 1 2 1293200<br />

Gesamtwert B 1375000 1293200<br />

Gesamtbilanz -2.424.700<br />

Anm: Bei der Bilanzierung handelt es sich aufgrund der Unschärfe um e<strong>in</strong>e überschlägige Ermittlung des<br />

Kompensationsbedarfes. Nicht berücksichtig s<strong>in</strong>d z.B. mögliche plan<strong>in</strong>terne Kompensationsmaßnahmen<br />

oder der Erhalt wertvoller Bereiche als Vermeidungsmaßnahmen. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass für<br />

manche Flächen im baulichen Innenbereich (z. B. W2-12) vermutlich nicht die E<strong>in</strong>griffsregelung anzuwen-<br />

den ist, sofern es sich um zukünftige B-Pläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB handelt<br />

Durch die vorgesehene Planung der dargestellten Wohnbau- und Gewerbeflächen (bei e<strong>in</strong>er<br />

angenommenen GRZ von 0,4 bzw. 0,8) entstünde e<strong>in</strong> Punktwertdefizit von 2.424.700 Ökowertpunkten,<br />

welches kompensiert werden müsste.


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 130<br />

6.5.2 Ziele künftiger Kompensationsmaßnahmen-Umsetzung<br />

Auf der Grundlage der E<strong>in</strong>griffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) müssen<br />

alle E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> Natur und Landschaft ausgeglichen werden. Gleiches gilt durch die entsprechenden<br />

Aussagen des Baugesetzbuches (BauGB) für die Inanspruchnahme von Freiraum im<br />

Rahmen der Bauleitplanung. Dementsprechend greift für die Neuausweisung von Wohnbau-<br />

und Gewerbeflächen die baurechtliche E<strong>in</strong>griffsregelung.<br />

Durch Kompensationsmaßnahmen sollen die durch die E<strong>in</strong>griffe bee<strong>in</strong>trächtigten Funktionen<br />

des Naturhaushaltes verbessert werden. Hierbei können mehrere Aspekte mite<strong>in</strong>ander <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang<br />

gebracht werden wie z.B. die Wiederherstellung oder Neuschaffung von gleichartigen<br />

oder gleichwertigen Lebensräumen für Flora und Fauna, der Schutz und die Wiederherstellung<br />

von Böden oder des Grundwassers, die Verbesserung der Gewässerqualität und<br />

-strukturgüte oder die Aufwertung und Anreicherung des Landschaftsbildes mit naturnahen<br />

Elementen.<br />

Potenzielle Maßnahmen<br />

In Abhängigkeit von den Schutz- und Entwicklungszielen für unterschiedliche Teilräume bieten<br />

sich z.B. folgende Maßnahmen an:<br />

Grünlandentwicklung und -extensivierung <strong>in</strong> den Schutzgebieten<br />

Gewässerrenaturierungen und extensiv genutzten Randstreifen<br />

Produktions-<strong>in</strong>tegrierte Maßnahmen <strong>in</strong> der Landwirtschaft<br />

Naturnaher Waldumbau<br />

Entsiegelung oder Maßnahmen zum Bodenschutz<br />

…<br />

Räume künftiger Kompensationsmaßnahmen-Umsetzung<br />

Im Konzept „Flächenpool / Ökokonto der Stadt <strong>Kleve</strong>“ (LANGE, 2004) werden folgende<br />

Schwerpunkträume für Kompensationsmaßnahmen aufgeführt, die gegenwärtig Defizite gegenüber<br />

den naturschutzfachlichen Zielen aufweisen und die für den Biotopverbund e<strong>in</strong>e besondere<br />

Bedeutung besitzen.<br />

Rhe<strong>in</strong>niederung NSG „Die Düffel“ mit Pufferzonen<br />

Deichvorland NSG Salmorth<br />

Altarmr<strong>in</strong>nen, Nebengräben und Kolke<br />

Reichswald<br />

Ortsränder und Wanderwege.<br />

Die Stadt <strong>Kleve</strong> führt ke<strong>in</strong> eigenes Ökokonto, sie ist aber durch vertragliche Vere<strong>in</strong>barungen berechtigt,<br />

auf die Ökokonten Dritter zurückzugreifen.<br />

E<strong>in</strong>e Darstellung von Vorrangflächen für Kompensationsmaßnahmen auf <strong>FNP</strong>-Ebene wird nicht<br />

angestrebt.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 131<br />

7. Gesamtstädtische zusammenfassende Wertung der zu erwartenden<br />

erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />

7.1 Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />

7.1.1 Pflanzen und Tiere, Biodiversität<br />

Durch die Neuausweisung der wenigen Wohnsiedlungsflächen werden ke<strong>in</strong>e geschützten Biotope<br />

beansprucht oder erheblich bee<strong>in</strong>trächtigt. Besonders geschützte Teile von Natur und<br />

Landschaft gem. §§ 20 <strong>–</strong> 23 Landschaftsgesetz NW werden nicht überplant.<br />

Natura 2000-Gebiete werden nicht erheblich bee<strong>in</strong>trächtig.<br />

Schutzwürdige Biotope (gem. Biotopkataster NRW) oder Biotopverbundflächen s<strong>in</strong>d von den<br />

Darstellungen nicht betroffen.<br />

Bei den im Bereich der neu dargestellten Siedlungsflächen vorhandenen Biotoptypen handelt<br />

es sich überwiegend um Ackerflächen sowie <strong>in</strong>tensives Grünland mit ger<strong>in</strong>gem bis mäßigem<br />

Biotopwert. Gehölzstrukturen werden nur <strong>in</strong> sehr ger<strong>in</strong>gem Umfang überplant.<br />

Auf den Flächen wurden bisher ke<strong>in</strong>e planungsrelevanten Arten nachgewiesen. Aufgrund der<br />

Biotopstruktur und der <strong>in</strong>tensiven Nutzung haben die meisten Flächen vermutlich nur e<strong>in</strong>e Bedeutung<br />

für Allerweltsarten. Lediglich im näheren Umfeld (< 300m) von zwei neu dargestellten<br />

Flächen gibt es Nachweise für planungsrelevante Arten.<br />

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen e<strong>in</strong>schließlich der Biodiversität s<strong>in</strong>d als<br />

ger<strong>in</strong>g zu beurteilen, da es sich überwiegend um häufige Biotoptypen oder Biotope mit ger<strong>in</strong>ger<br />

Entwicklungsdauer handelt. Die Kohärenz des Schutzgebietssystems Natura 2000 oder andere<br />

Biotopverbundachsen werden nicht unterbrochen.<br />

Sonderstandorte oder Biotope mit hoher artenschutzrechtlicher Relevanz s<strong>in</strong>d nicht betroffen.<br />

E<strong>in</strong>e vertiefende Überprüfung des Artenschutzes ist auf den nachfolgenden Ebenen notwendig.<br />

7.1.2 Boden<br />

Durch die dargestellten 137 ha Wohnbau- und Gewerbeflächen (<strong>FNP</strong>-Reserven + Neudarstellungen)<br />

werden, bei e<strong>in</strong>em angenommenen Versiegelungsfaktor von 0,4 bzw. 0,8, ca. 72 ha<br />

überbaut. Auf diesen Flächen kann der Boden se<strong>in</strong>e natürlichen Funktionen wie Regler-, Speicher-<br />

und Filterfunktion nicht mehr erfüllen.<br />

Schutzwürdige Böden werden auf e<strong>in</strong>er Fläche von ca. 62 ha (Versiegelung ca. 35 ha) beansprucht.<br />

Dabei handelt es sich überwiegend um schutzwürdige Böden aufgrund ihrer natürlichen<br />

Bodenfruchtbarkeit (ca. 60 ha) und nur <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gem Umfang um Böden mit Biotopentwicklungspotenzial<br />

(ca. 2 ha). Hierdurch reduziert sich die Fläche der schutzwürdigen Böden um ca.<br />

1,3 % im Stadtgebiet. Teilweise weisen die Böden bereits anthropogene Störungen auf, so dass<br />

die potenziellen Bodenverhältnisse nicht die realen Bodenverhältnisse widerspiegeln.<br />

Geotope werden nicht überplant.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 132<br />

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden s<strong>in</strong>d relevant, da jede zusätzliche Überbauung und<br />

Versiegelung zu e<strong>in</strong>er Bee<strong>in</strong>trächtigung der natürlichen Bodenfunktionen führt. Der hohe Anteil<br />

schutzwürdiger Böden am Gesamtstadtgebiet spiegelt sich auch <strong>in</strong> der beanspruchten Fläche<br />

wider.<br />

7.1.3 Wasser<br />

Bei den geplanten Nutzungsänderungen <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er angestrebten baulichen Nutzung werden<br />

Böden überbaut und versiegelt. Als Folge der Versiegelung s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Verr<strong>in</strong>gerung der Grundwasserneubildung<br />

und e<strong>in</strong> verstärkter Oberflächenabfluss zu prognostizieren. Insgesamt kann<br />

durch die Darstellungen e<strong>in</strong>e Überbauung von ca. 72 ha (bei e<strong>in</strong>er GRZ von 0,4 bzw. 0,8) angenommen<br />

werden.<br />

E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> den Grundwasserhaushalt durch E<strong>in</strong>träge von Schadstoffen s<strong>in</strong>d derzeit nicht zu<br />

prognostizieren. Grundwassernahe Standorte werden nicht beansprucht.<br />

Tr<strong>in</strong>kwasserschutzgebiete werden nicht überplant.<br />

Oberflächengewässer oder deren Retentionsräume werden durch die Darstellungen nicht beansprucht.<br />

Zwei Flächendarstellungen im Osten Kellens grenzen an e<strong>in</strong>en Graben<br />

(Lambeerschaugraben).<br />

Bauliche Darstellungen im Bereich des gesetzlichen Überschwemmungsgebietes des Rhe<strong>in</strong>s<br />

erfolgen nicht. Allerd<strong>in</strong>gs bef<strong>in</strong>den sich alle nördlichen Bauflächen (Kellen, R<strong>in</strong>dern, <strong>Kleve</strong>-<br />

Unterstadt) <strong>in</strong>nerhalb der naturräumlichen Rhe<strong>in</strong>terrasse, die grundsätzlich als natürliches<br />

Überschwemmungsgebiet gilt.<br />

Die gesamtstädtischen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser s<strong>in</strong>d ger<strong>in</strong>g und beschränken<br />

sich auf die mit e<strong>in</strong>er Bebauung verbundene Verr<strong>in</strong>gerung der Grundwasserneubildung. Grundsätzlich<br />

ist bei allen neuen Bauvorhaben die Möglichkeit der lokalen Regenwasserversickerung<br />

zu prüfen und ggf. zu bevorzugen.<br />

Zu angrenzenden Gewässern ist grundsätzlich e<strong>in</strong> Schutzabstand e<strong>in</strong>zuhalten.<br />

7.1.4 Klima und Luft<br />

Durch die neuen Siedlungsflächen nimmt der Anteil von Siedlungsklimatopen zu. Vor allem im<br />

Südosten <strong>Kleve</strong>s/Materborns sowie östlich Kellen verschiebt sich der Siedlungsrand <strong>in</strong> den<br />

Landschaftsraum, der bisher e<strong>in</strong>e ausgleichende Wirkung für die besiedelten Bereiche ausübt.<br />

Besondere Luftleitbahnen oder Flächen mit Ausgleichsfunktionen im Innenbereich werden nicht<br />

beansprucht. Vielmehr sollen über geeignete Darstellungen (Landwirtschaft, Grünfläche) wesentlich<br />

Belüftungsbahnen offengehalten werden.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 133<br />

Durch die Bündelung der neuen Siedlungsflächen im Bereich der Siedlungsschwerpunkte <strong>Kleve</strong>,<br />

Materborn und Kellen werden nur kurze Wege zur Nutzung der Infrastruktur nötig, was zur<br />

Vermeidung unnötigen PKW-Verkehrs und zur CO2-Vermeidung beiträgt.<br />

Sämtliche Möglichkeiten der Innenentwicklung werden ausgeschöpft.<br />

Durch die Darstellung von Konzentrationszonen für W<strong>in</strong>denergie und die Neudarstellung e<strong>in</strong>es<br />

Standortes für Freiland-Photovoltaikanlagen werden Darstellungsmöglichkeiten zur Förderung<br />

regenerativer Energien genutzt.<br />

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Klima s<strong>in</strong>d ger<strong>in</strong>g. Vermehrte Belastungssituationen s<strong>in</strong>d<br />

auch unter Berücksichtigung des Klimawandels durch die neuen Darstellungen nicht zu erwarten.<br />

H<strong>in</strong>weise auf Luftbelastungen bestehen nicht.<br />

Teilweise werden die Darstellungsmöglichkeiten zur Förderung regenerativer Energien ausgeschöpft.<br />

7.1.5 Landschaft<br />

Auswirkungen auf die Landschaft e<strong>in</strong>schließlich ihrer Eignung für die Erholung ergeben sich<br />

durch neue Bauflächen <strong>in</strong>sbesondere im baulichen Außenbereich. Die baulichen Erweiterungen<br />

stellen überwiegend Arrondierungen oder Erweiterungen bestehender Siedlungsflächen dar.<br />

Bereiche mit besonderer Vielfalt, Eigenart öder Schönheit werden nicht beansprucht.<br />

Besonders erholungsrelevante Flächen werden - mit Ausnahme von Sportplätzen - nicht überplant.<br />

Typische oder erhaltenswerte Landschafts- oder Ortsbilder oder historische Ensembles<br />

werden nicht überformt. Allerd<strong>in</strong>gs stellen vor allem die östlich Kellens und Materborns dargestellten<br />

Siedlungsflächen e<strong>in</strong>e deutliche Veränderung des landschaftlichen Charakters dar.<br />

Der Zugang zum Landschaftsraum verschlechtert sich ger<strong>in</strong>gfügig <strong>in</strong> den südöstlichen Quartieren<br />

<strong>Kleve</strong>s durch neue Bauflächen südlich der Querallee.<br />

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft auch als Voraussetzung für die menschliche<br />

Erholung s<strong>in</strong>d mäßig. Die Beanspruchung von Naherholungsräumen am Siedlungsrand kann<br />

vermutlich durch ausreichend vorhandene attraktive Landschaftsräume kompensiert werden.<br />

7.1.6 Mensch und menschliche Gesundheit<br />

Die geplanten Siedlungsflächenerweiterungen bef<strong>in</strong>den sich teilweise im näheren Umfeld von<br />

Hauptverkehrswegen. Hier s<strong>in</strong>d grundsätzlich erhöhte Luftschadstoffwerte sowie Lärmimmissionen<br />

zu prognostizieren. Insbesondere das Lärmscreen<strong>in</strong>g NRW gibt hierbei H<strong>in</strong>weise auf möglicherweise<br />

nicht zulässige Lärmimmissionswerte. Kritische Lärmpegel s<strong>in</strong>d für die Neuflächen<br />

aber weitgehend nicht zu erwarten.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 134<br />

Bei drei Standorten entstehen potenzielle Immissionskonflikte durch heranrückende Wohnbebauung<br />

an landwirtschaftliche Betriebe mit Tierhaltungen.<br />

Zahleiche Siedlungsflächen im Bereich der Niederterrasse des Rhe<strong>in</strong>s bef<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

natürlichen Überschwemmungsgebiet. E<strong>in</strong> Überschwemmungsrisiko bzw. e<strong>in</strong>e Gefährdung besteht<br />

bei Funktionieren der Hochwasserschutze<strong>in</strong>richtungen (<strong>in</strong>sbesondere Deiche) nicht.<br />

Störfallgefährdete Betriebe s<strong>in</strong>d nicht bekannt.<br />

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit s<strong>in</strong>d nur schwer zu<br />

prognostizieren (vgl. Kap. 8). Es ergeben sich ke<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise auf möglicherweise gesundheitliche<br />

Belastungen durch Lärm oder andere Bee<strong>in</strong>trächtigung bei den neu dargestellten Flächen.<br />

Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Betriebe s<strong>in</strong>d bei entsprechender Bewirtschaftung<br />

bei drei Flächen derzeit nicht auszuschließen und im weiteren Verfahren zu prüfen.<br />

7.1.7 Kultur- und Sachgüter<br />

Durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans und die geplanten Darstellungsänderungen<br />

werden ke<strong>in</strong>e Baudenkmäler überplant oder <strong>in</strong>direkt bee<strong>in</strong>trächtigt. Zwei Flächen (W1-1<br />

und W2-3) grenzen unmittelbar an e<strong>in</strong> großflächiges Bodendenkmal im Norden R<strong>in</strong>derns.<br />

E<strong>in</strong>ige der dargestellten Siedlungsflächen bef<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong>nerhalb der bedeutsamen und landesbedeutsamen<br />

Kulturlandschaftbereiche, die e<strong>in</strong>en Großteil des <strong>Kleve</strong>r Stadtgebietes umfassen.<br />

Diese gelten als Vorbehalts- bzw. Vorranggebiete im S<strong>in</strong>ne der Raumordnung. Bei der<br />

konkreten Bauflächenplanung ist sicher zu stellen, dass die Vorhaben den Charakter der Bereiche<br />

nicht nachteilig verändern oder besondere kulturhistorische Sichtachsen nicht bee<strong>in</strong>trächtigt<br />

werden.<br />

Bei den neu dargestellten Flächen handelt es sich überwiegend um landwirtschaftlich genutzte<br />

Flächen. Als Sachgut Produktionsfläche besitzen vor allem die Flächen im Niederungsbereich<br />

aufgrund der höheren Ertragsfähigkeit e<strong>in</strong>e besondere Bedeutung. Durch vier Neudarstellungen<br />

ist e<strong>in</strong>e Existenz gefährdende Verr<strong>in</strong>gerung der Produktionsressourcen erkennbar, bei weiteren<br />

Bauflächen noch näher zu prüfen.<br />

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter s<strong>in</strong>d relevant. Die kulturhistorische<br />

Bedeutung <strong>Kleve</strong>s, die sich auch <strong>in</strong> den großflächigen landesbedeutsamen und bedeutsamen<br />

Kulturlandschaftsbereichen und den zahlreichen Bau- und Bodendenkmalen widerspiegelt, ist<br />

bei allen Bauvorhaben zu beachten und zu erhalten.<br />

Grundsätzlich negativ zu bewerten ist die weitere Verr<strong>in</strong>gerung ertragreicher landwirtschaftlicher<br />

Nutzflächen, die <strong>in</strong> Ausnahmefällen zu existenzgefährdenden Flächenengpässen führen können.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 135<br />

7.2 Ausgewählte Indikatoren zur Beurteilung des Flächenverbrauchs im S<strong>in</strong>ne<br />

e<strong>in</strong>er nachhaltigen Stadtentwicklung<br />

E<strong>in</strong>e an dem Pr<strong>in</strong>zip der Nachhaltigkeit orientierte Stadtentwicklung hat neben den sozialen und<br />

wirtschaftlichen auch umweltschützende Anforderungen zu berücksichtigen. Bauleitpläne sollen<br />

nach § 1 Abs. 5 BauGB dazu beitragen, "e<strong>in</strong>e menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen<br />

Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln (...)". Der Handlungsspielraum der<br />

vorbereitenden Bauleitplanung ist hierbei allerd<strong>in</strong>gs begrenzt. E<strong>in</strong>ige Themenfelder wie Energie<br />

(z.B. Energieverbrauch) oder Abfall (Bruttoabfallaufkommen der Haushalte etc.) s<strong>in</strong>d durch e<strong>in</strong>e<br />

Flächennutzungsplanung kaum steuerbar. Flächenbezogene Indikatoren h<strong>in</strong>gegen können zum<strong>in</strong>dest<br />

H<strong>in</strong>weise auf den "sparsamen Umgang mit Grund und Boden" (§ 1a Abs. 2) liefern.<br />

7.2.1 Entwicklung der Siedlungsfläche im Stadtgebiet<br />

Trotz bundesweit schrumpfender Bevölkerungszahlen steigt der Flächenanteil der Siedlungs-<br />

und Verkehrsflächen bundesweit weiter kont<strong>in</strong>uierlich an. Hierbei zeigt sich, dass demografischer<br />

Wandel nicht mit e<strong>in</strong>er s<strong>in</strong>kenden Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme gleich zu setzen ist. In <strong>Kleve</strong><br />

wird e<strong>in</strong>e etwa gleich bleibende Bevölkerungszahl prognostiziert.<br />

Im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er nachhaltigen Stadtentwicklung ist zu prüfen, <strong>in</strong>wiefern e<strong>in</strong> zukünftiger Siedlungsflächenbedarf<br />

über bestehende Reserven gedeckt werden kann oder <strong>in</strong>wieweit neue Wohnbauflächen<br />

im Flächennutzungsplan dargestellt werden müssen.<br />

Nach der Bedarfsprognose benötigt die Stadt <strong>Kleve</strong> für den Zeitraum bis zum Jahr 2030 zwischen<br />

60 ha und 128 ha Wohnbauflächen.<br />

Zur Berechnung der vorhandenen Wohnbauflächenreserven wurden Reserven <strong>in</strong> rechtskräftigen<br />

Bebauungsplänen, Baulücken im § 34-Bereich sowie bisher noch nicht umgesetzte Flächenpotenziale<br />

aus dem alten Flächennutzungsplan ausgewertet. Hiernach ergeben sich gesamtstädtische<br />

Wohnbauflächenreserven von ca. 70 ha. Zuzüglich etwa 51 ha neu ausgewiesener<br />

Wohnbauflächen ergibt sich damit e<strong>in</strong>e Summe von ca. 121 ha Wohnbaufläche, die im<br />

oberen Bereich des errechneten Bedarfs bis 2030 liegt.<br />

Bei den gewerblichen Bauflächen s<strong>in</strong>d die Reserven mit <strong>in</strong>sgesamt ca. 100 ha hoch. Hiervon<br />

s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs viele Flächen betriebsgebunden oder nicht frei verfügbar. Daher soll e<strong>in</strong>e weitere<br />

ca. 15 ha große Gewerbefläche im <strong>Kleve</strong>r Südosten dargestellt werden; bei entsprechendem<br />

Bedarf ist auch die Poolfläche nördlich der Siemensstraße („Frankenhof“) mit 20 ha anzurechnen.<br />

In der Summe liegen die dann vorhandenen Gewerbeflächenpotenziale deutlich über dem<br />

ermittelten Bedarf.<br />

Die Darstellung von Wohnbauflächen liegt etwa im Korridor des berechneten Bedarfes. Die<br />

Darstellung von Gewerbeflächen liegt deutlich über dem Bedarf, was nicht zuletzt auf e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gere<br />

tatsächliche Flächenverfügbarkeit zurückzuführen ist.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 136<br />

7.2.2 Lage und Nutzung vorhandener Infrastruktur<br />

Im Zuge e<strong>in</strong>er fortschreitenden Zersiedelung der Landschaft durch Siedlungs- und Verkehrsflächen<br />

muss sich e<strong>in</strong>e nachhaltige Stadtentwicklung auch an dem Verhältnis von Innen- zu Außenentwicklung<br />

messen lassen. Gegenwärtig werden <strong>in</strong> Deutschland jeden Tag über 100 ha<br />

freie Landschaft durch Zersiedelung und Versiegelung verbaut oder von Verkehrswegen zerschnitten<br />

(Umwelt- und Naturschutzverbände, 2006).<br />

Vorteile e<strong>in</strong>er bevorzugten Innenentwicklung s<strong>in</strong>d nicht nur das Verh<strong>in</strong>dern e<strong>in</strong>er ausufernden<br />

Landschafts<strong>in</strong>anspruchnahme, sondern <strong>in</strong>sbesondere auch die Nutzung vorhandener<br />

verkehrlicher, technischer sowie sozialer Infrastruktur.<br />

Die Stadt <strong>Kleve</strong> verfolgt e<strong>in</strong>e weitere bauliche Entwicklung nach folgenden Prioritäten:<br />

1. Aktivierung vorhandener Baulücken-Reserven <strong>in</strong> bestehenden B-Plänen<br />

2. Nachverdichtung <strong>in</strong> geeigneten Block<strong>in</strong>nenbereichen<br />

3. Konzentration neuer Bauflächen im Umfeld der Siedlungsschwerpunkte zur Auslastung der<br />

vorhandenen Infrastruktur<br />

Großflächige Siedlungsflächenausweisungen <strong>in</strong> den randlichen Ortslagen erfolgen nicht, was<br />

zum Erhalt der vorhandenen Kulturlandschaft beiträgt.<br />

Im Resultat stellt die Mehrzahl der Flächen e<strong>in</strong>e Innenentwicklung bzw. Arrondierung dar. E<strong>in</strong>e<br />

Infrastrukturanb<strong>in</strong>dung (Verkehr, Kanal etc.) ist hier weitgehend vorhanden.<br />

7.2.3 Berücksichtigung der Leitbilder und Ziele formeller und <strong>in</strong>formeller Pläne<br />

und Konzepte sowie Gesetze<br />

E<strong>in</strong>e nachhaltige Stadtentwicklung ist u. a. daran zu messen, ob gesetzliche Vorgaben e<strong>in</strong>gehalten<br />

werden und die Darstellungen mit den Zielen und Leitbildern anderer Pläne, Programme<br />

und Konzepte übere<strong>in</strong>stimmen.<br />

<strong>Kleve</strong> ist mit vielfältigen Entwicklungszielen formeller und <strong>in</strong>formeller Pläne, Programme und<br />

Konzepte belegt. Für den Bereich Natur und Landschaft s<strong>in</strong>d dies<br />

<strong>in</strong>sbesondere der formelle Regionalplan als Landschaftsrahmenplan und die Landschaftspläne<br />

sowie <strong>in</strong>formelle Konzepte wie das Stadtentwicklungskonzept und die zahlreichen Fachbeiträge<br />

zum <strong>FNP</strong>.<br />

Daneben ist zu überprüfen, ob den Zielen und Grundsätzen des BauGB und der zahlreichen<br />

Fachgesetze entsprochen wird.<br />

Insgesamt können ke<strong>in</strong>e schwerwiegenden Konflikte zu anderen Planwerken oder Konzepten<br />

festgestellt werden. Nur ger<strong>in</strong>ge Widersprüche ergeben sich bei e<strong>in</strong>igen neu dargestellten Bauflächen<br />

<strong>in</strong>sbesondere zu den Belangen der Landwirtschaft im Raum, der weitere Fläche entzogen<br />

wird.<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 137<br />

Den Zielen und Grundsätzen des BauGB, <strong>in</strong>sbesondere der Vorgaben des sparsamen Umgangs<br />

mit Boden, wird <strong>in</strong>sofern teilweise entsprochen, dass e<strong>in</strong>e große Zahl neuer Wohnbauflächenstandorte<br />

im Innenbereich dargestellt wird.<br />

Es können ke<strong>in</strong>e Konflikte mit den Zielen anderer Fachgesetze wie dem Naturschutz-, Wasser-<br />

oder Forstgesetz festgestellt werden (vgl. folgende Tabelle).<br />

Tab. 22: Prüfung vorhandener Ziele und Leitbilder<br />

Gesetze Konflikt vorhanden Ziele / Grundätze<br />

BauGB ne<strong>in</strong><br />

Fachgesetze ne<strong>in</strong><br />

Plan / Konzept Konflikt vorhanden Ziele / Leitbilder<br />

Regionalplan ne<strong>in</strong><br />

Landschaftsplan ne<strong>in</strong><br />

<strong>in</strong>formelle Konzepte<br />

Stadtentwicklungskonzept ne<strong>in</strong><br />

Flächenpool/Ökokonto ne<strong>in</strong><br />

Verflechtungsstudie Rot8/<br />

Masterplan Grenzregion Nim-<br />

wegen <strong>Kleve</strong><br />

grünplan - büro für landschaftsplanung<br />

ne<strong>in</strong><br />

Fachbeitrag Stadtökologie ne<strong>in</strong><br />

Fachbeitrag Kulturland-<br />

schaftsschutz<br />

Landwirtschaftlicher Fachbei-<br />

trag<br />

Radverkehrskonzept ne<strong>in</strong><br />

Fachbeitrag Mobilität ne<strong>in</strong><br />

Fachbeitrag Tourismus ne<strong>in</strong><br />

ger<strong>in</strong>gfügig<br />

teilweise<br />

Inanspruchnahme bedeutsamer und landes-<br />

bedeutsamer Kulturlandschaftsräume<br />

Baulandflächen z. T. zu Lasten ertragreicher<br />

Böden und Produktionsstandorte<br />

Insgesamt stimmen die im <strong>FNP</strong> gewählten neuen Darstellungen mit den Leitbildern und Zielen<br />

formeller und <strong>in</strong>formeller Pläne und Konzepte sowie Gesetzen weitgehend übere<strong>in</strong>. Mögliche<br />

bestehende Zielkonflikte, die durch den Bestand verursacht und über bestehendes Baurecht<br />

abgedeckt s<strong>in</strong>d, können nicht aufgelöst werden.


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 138<br />

8. Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen<br />

Verfahren bei der Umweltprüfung sowie H<strong>in</strong>weise auf<br />

Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten<br />

s<strong>in</strong>d<br />

Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgeme<strong>in</strong><br />

anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des <strong>FNP</strong><br />

angemessenerweise verlangt werden kann.<br />

E<strong>in</strong>e Beurteilung der zu erwartenden Auswirkungen und Bee<strong>in</strong>trächtigungen der Schutzgüter<br />

wurde <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Konfliktanalyse vollzogen. Hierbei konnten fast ausschließlich qualitative<br />

Aussagen zu möglichen umwelterheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen getroffen werden. Abgesehen<br />

von e<strong>in</strong>zelnen Schutzgütern s<strong>in</strong>d quantitative Beurteilungen nicht möglich. Da der Detaillierungsgrad<br />

auf der Ebene der Flächennutzungsplanung eher ger<strong>in</strong>g ist, können meist nur grundsätzliche<br />

Auswirkungsprognosen aufgezeigt werden.<br />

Schwierigkeiten bei der Prognose umwelterheblicher Auswirkungen gab es teilweise bei den<br />

Schutzgütern "Tiere", „Klima“ sowie "Mensch und menschliche Gesundheit" aufgrund e<strong>in</strong>er lückenhaften<br />

Datenlage.<br />

8.1 Tiere<br />

Im Rahmen des <strong>Umweltbericht</strong>es werden ke<strong>in</strong>e Daten zu speziellen Tierarten erhoben. Die Beurteilung<br />

der Auswirkungen der <strong>FNP</strong>-Darstellungen auf die Fauna gründet auf den Auswertungen<br />

des Biotopkatasters und des Fundortkatasters (LANUV) sowie den Erhebungen zu den Natura<br />

2000-Gebieten. Da e<strong>in</strong>e vertiefende Untersuchung <strong>in</strong>sbesondere im Bereich des Artenschutzes<br />

auf der Ebene der Bebauungsplanung erfolgen muss, kann die Datenlage auf <strong>FNP</strong>-<br />

Ebene daher als ausreichend beurteilt werden.<br />

8.2 Klima<br />

Klimagutachten, Thermalluftbilder o.ä. s<strong>in</strong>d für <strong>Kleve</strong> nicht vorhanden. Stadtklimatische H<strong>in</strong>weise<br />

können lediglich aus der Realnutzung, dem Versiegelungsgrad oder der Topografie abgeleitet<br />

werden.<br />

8.3 Mensch und menschliche Gesundheit<br />

Aussagen zum Schutzgut "Mensch und menschliche Gesundheit" beschränken sich auf die Aspekte<br />

- Potenzielle Belastungen durch Lärmimmissionen (gem. Geräusch-Screen<strong>in</strong>g, Lärmaktionsplan)<br />

durch Verkehrswege sowie durch Gewerbe und Industrie<br />

- Geruchsimmissionen durch die Landwirtschaft<br />

- Hochwassergefährdung<br />

Flächenscharfe Planungsh<strong>in</strong>weise auf Bauleitplanebene ergeben sich hiernach vielfach nicht,<br />

so dass nur Empfehlungen bzw. H<strong>in</strong>weise auf mögliche Problemschwerpunkte gegeben werden<br />

können.<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 139<br />

9. Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen<br />

bei der Durchführung des Flächennutzungsplans auf die<br />

Umwelt (Monitor<strong>in</strong>g)<br />

Die Geme<strong>in</strong>den müssen im <strong>Umweltbericht</strong> darlegen, welche Maßnahmen zur Überwachung der<br />

Umweltauswirkungen im S<strong>in</strong>ne von § 4c BauGB geplant s<strong>in</strong>d. Die rechtliche Ausgestaltung<br />

bleibt hierbei jedoch offen, so dass bei der Durchführung e<strong>in</strong> großer Gestaltungsspielraum besteht.<br />

Wie die Überwachung zu erfolgen hat, d.h. mit welcher Intensität, mit welcher Detailgenauigkeit<br />

und mit welchem Aufwand, regelt das Gesetz nicht. Dies haben die Geme<strong>in</strong>den nach<br />

sachgerechten Erwägungen und Berücksichtigung der nach § 4 Abs. 3 BauGB bestehenden Informationspflicht<br />

der Behörden festzulegen (aus: Forschungsbericht Monitor<strong>in</strong>g und Bauleitplanung,<br />

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung; 2006).<br />

Die geplanten Überwachungsmaßnahmen müssen geeignet se<strong>in</strong>, mit ihrer Hilfe erhebliche<br />

Umweltauswirkungen festzustellen oder zum<strong>in</strong>dest Anhaltspunkte hierfür zu gew<strong>in</strong>nen.<br />

Die Stadt <strong>Kleve</strong> als kreisangehörige Stadt ist hierbei <strong>in</strong>sbesondere auf die Informationen aus<br />

den zuständigen Fachbehörden angewiesen.<br />

9.1 Maßnahmen der Stadt <strong>Kleve</strong><br />

Möglichkeiten des Monitor<strong>in</strong>gs werden seitens der Stadt <strong>Kleve</strong> im Zuge des weiteren Verfahrens<br />

geprüft.<br />

9.2 Maßnahmen der Fachbehörden<br />

E<strong>in</strong> Großteil der zu erwartenden Umweltauswirkungen kann bereits durch bestehende Überwachungs-<br />

und Monitor<strong>in</strong>gaufgaben der maßgeblichen Fachbehörden erfasst werden. Nach § 4c<br />

Satz 2 BauGB nutzen die Geme<strong>in</strong>den die Informationen der Behörden bei der Überwachung.<br />

Die Behörden s<strong>in</strong>d wiederum verpflichtet, die Geme<strong>in</strong>den zu unterrichten, sofern nach den ihnen<br />

vorliegenden Erkenntnissen die Durchführung des Bauleitplans erhebliche, <strong>in</strong>sbesondere<br />

unvorhergesehene, nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt hat. (aus: Forschungsbericht Monitor<strong>in</strong>g<br />

und Bauleitplanung, Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung; 2006). Dies betrifft<br />

<strong>in</strong>sbesondere:<br />

- Anlagenverursachter Lärm (Überwachung durch Immissionsschutzbehörde)<br />

anhand von Anlass-, Programm- und Regelüberwachungen<br />

- Anlagenverursachte Luftverunre<strong>in</strong>igungen (Überwachung durch Immissionsschutzbehörde)<br />

anhand von Anlass-, Programm- und Regelüberwachungen<br />

- Altlasten und Bodenverunre<strong>in</strong>igungen (Überwachung durch Bodenschutzbehörde)<br />

- Tr<strong>in</strong>kwasser- und Gewässergüte (Überwachung durch Wasserbehörde)<br />

anhand Grundwasserüberwachungsprogramm (GWÜ), Gewässergüteüberwachungssystem<br />

(GÜS) etc.<br />

- Hochwasserschutz (Überwachung durch Wasserbehörde)<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 140<br />

- Bee<strong>in</strong>trächtigungen von Besonders geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Überwachung<br />

durch Untere Landschaftsbehörde)<br />

- Umsetzung und Erfolgskontrolle von Kompensationsmaßnahmen (Überwachung durch Untere<br />

Landschaftsbehörde)<br />

- Bee<strong>in</strong>trächtigung des Schutzzwecks oder der Erhaltungsziele von FFH-Gebieten und europäischen<br />

Vogelschutzgebieten (Überwachung durch Landschaftsbehörden)<br />

- Erhaltung von Boden- und Baudenkmälern (Überwachung durch Denkmalschutzbehörde)<br />

- ...<br />

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■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 141<br />

10. Allgeme<strong>in</strong> verständliche Zusammenfassung<br />

Auf der Grundlage des vorhandenen Stadtentwicklungskonzeptes (STEK) sollt der Flächennutzungsplans<br />

(<strong>FNP</strong>) <strong>Kleve</strong> neu aufgestellt werden.<br />

Die nach. § 2 Abs. 4 BauGB notwendige Umweltprüfung dient dazu, die voraussichtlichen erheblichen<br />

Umweltauswirkungen des Flächennutzungsplanes zu ermitteln, zu beschreiben und<br />

zu bewerten. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist <strong>in</strong> der Abwägung zu berücksichtigen. Der<br />

<strong>Umweltbericht</strong> als zugehöriges Gutachten ist e<strong>in</strong> gesonderter Teil der Begründung zum<br />

Flächennutzungsplan. Schwerpunktmäßig betrachtet werden <strong>in</strong> diesem die Flächendarstellungsänderungen,<br />

die zu erheblichen nachteiligen Bee<strong>in</strong>trächtigungen der Umwelt führen können.<br />

Dies s<strong>in</strong>d vor allem Neuausweisungen von Siedlungsflächen.<br />

Durch Anwendung des im STEK formulierten Leitbildes werden konfliktreiche Darstellungen<br />

schon frühzeitig ausgeschlossen. Räumliche Schwerpunkte der Siedlungsflächenentwicklung<br />

s<strong>in</strong>d die Siedlungsschwerpunkte <strong>Kleve</strong>, Materborn und Kellen. Durch Verdichtung von Innenbereichen<br />

wird dem Leitbild Innen- vor Außenentwicklung teilweise Rechnung getragen. Aufgrund<br />

des Bedarfes sollen jedoch auch zusätzliche Bauflächen am Siedlungsrand dargestellt werden.<br />

Konflikte mit den Schutzgütern ergeben sich meist beim Schutzgut Boden <strong>in</strong>sbesondere unter<br />

dem Gesichtspunkt des Schutzes ertragreicher Standorte für die Landwirtschaft. Aus Biotop-<br />

und Artenschutzsicht schutzwürdige Flächen s<strong>in</strong>d von den Darstellungen nicht betroffen.<br />

Die <strong>in</strong>sgesamt dargestellten Wohnbauflächen liegen <strong>in</strong>nerhalb des Korridors des maximal errechneten<br />

Bedarfes. Bei den Gewerbeflächen ist der Flächenüberschuss deutlich.<br />

Die im Flächennutzungsplan getroffenen Darstellungen widersprechen im Wesentlichen nicht<br />

den Zielen und Grundätzen der Raumordnung. Formelle und <strong>in</strong>formelle Leitbilder für Natur,<br />

Umwelt und Freiraum f<strong>in</strong>den überwiegend Berücksichtigung.<br />

Möglichkeiten zum Monitor<strong>in</strong>g möglicher Umweltauswirkungen werden im weiteren Verfahren<br />

geprüft.<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 142<br />

Literatur<br />

BUNDESAMT FÜR BAUWESEN UND RAUMORDNUNG (HRSG.) (2006): Monitor<strong>in</strong>g und Bauleitplanung,<br />

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BUNZEL, A. (2005): Umweltprüfung <strong>in</strong> der Bauleitplanung <strong>–</strong> Arbeitshilfe Städtebaurecht. Hrsg.:<br />

Deutsches Institut für Urbanistik, 156 S., Berl<strong>in</strong>.<br />

BUNZEL, A. (2006): Monitor<strong>in</strong>g <strong>in</strong> der Bauleitplanung, <strong>in</strong>: Naturschutz und Landschaftsplanung,<br />

38. Jahrgang Heft 6.<br />

BVB - BUNDESVERBAND BODEN E. V. (HRSG.) (2001): Bodenschutz <strong>in</strong> der Bauleitplanung - Vorsorge<br />

orientierte Bewertung; BVB-Materialien Band 6; Berl<strong>in</strong>.<br />

INSTITUT FÜR ÖKOLOGISCHE RAUMENTWICKLUNG E.V. (IÖR), DRESDEN (2005): Pilotvorhaben für e<strong>in</strong>e<br />

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Stand 31.03.2005. Dresden<br />

KRAUTZBERGER, M. (2004): Umweltprüfung nach dem EAG Bau <strong>–</strong> Zur verfahrensrechtlichen<br />

Umsetzung europäischer Umweltrichtl<strong>in</strong>ien im novellierten Baugesetzbuch, <strong>in</strong>: RaumPlanung<br />

117, S. 233-238.<br />

KRAUTZBERGER, M. (2004): Die Umweltprüfung im Bauleitplanverfahren nach dem EAG Bau<br />

2004, <strong>in</strong>: UPR 11+12/2004, S. 401ff.<br />

KRAUTZBERGER, M. / STÜER, B. (2004): Städtebaurecht 2004: Umweltprüfung und Abwägung, <strong>in</strong>:<br />

DVBl. 2004, Heft 15.<br />

LESER, HP. (1984): Zum Ökologie-, Ökosystem- und Ökotropbegriff. In: Natur und Landschaft<br />

59 Jg., S. 351 - 357.<br />

LUTZ, K. / HERMANNS, P. (2004): Streng geschützte Arten <strong>in</strong> der E<strong>in</strong>griffsregelung. Interpretation<br />

des neuen § 19 (3) Bundesnaturschutzgesetz. <strong>–</strong> Naturschutz und Landschaftsplanung 36<br />

(6), S. 190 - 191.<br />

SCHRÖDTER, W. / HABERMANN-NIEßE, K. / LEHMBERG, F. (2004): <strong>Umweltbericht</strong> <strong>in</strong> der Bauleitplanung<br />

<strong>–</strong> Arbeitshilfe zu den Auswirkungen des EAG Bau 2004 auf die Aufstellung von Bauleitplänen.<br />

Hrsg.: vhw Bundesverband für Wohneigentum und Stadtentwicklung e.V. / Niedersächsischer<br />

Städtetag, 79 S., Bonn.<br />

UMWELT- UND NATURSCHUTZVERBÄNDE (2006): „Aktiv für Landschaft und Geme<strong>in</strong>de“ <strong>–</strong> Leitfaden<br />

für e<strong>in</strong>e nachhaltige Siedlungsentwicklung. Rhe<strong>in</strong>bach/Bonn.<br />

Gesetze und Richtl<strong>in</strong>ien<br />

ABGRG - ABGRABUNGSGESETZ - GESETZ ZUR ORDNUNG VON ABGRABUNGEN <strong>in</strong> der Fassung vom<br />

23. November, zuletzt geändert am 09.05.2000.<br />

BAUGB <strong>–</strong> BAUGESETZBUCH <strong>in</strong> der Fassung vom 23. September 2004, zuletzt geändert durch Artikel<br />

1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011.<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 143<br />

BBODSCHG <strong>–</strong> BUNDES-BODENSCHUTZGESETZ <strong>–</strong> GESETZ ZUM SCHUTZ VOR SCHÄDLICHEN BODEN-<br />

VERÄNDERUNGEN UND ZUR SANIERUNG VON ALTLASTEN <strong>in</strong> der Fassung vom 17. März 1998, zu<br />

letzt geändert am 09.12.2004.<br />

BIMSCHG - BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ <strong>–</strong> GESETZ ZUM SCHUTZ VOR SCHÄDLICHEN UMWELT-<br />

EINWIRKUNGEN DURCH LUFTVERUNREINIGUNGEN, GERÄUSCHE, ERSCHÜTTERUNGEN UND ÄHNLI-<br />

CHE VORGÄNGE <strong>in</strong> der Fassung vom 26. September 2002, zuletzt geändert am 23.10.2007.<br />

BNatSchG - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz); Artikel<br />

1 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2542 (Nr. 51); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v.<br />

06.02.2012 BGBl. I S. 148; Geltung ab 01.03.2010<br />

BWALDG <strong>–</strong> BUNDESWALDGESETZ <strong>–</strong> GESETZ ZUR ERHALTUNG DES WALDES UND ZUR FÖRDERUNG DER<br />

FORSTWIRTSCHAFT <strong>in</strong> der Fassung vom 02. Mai 1975, zuletzt geändert am 31.10.2006<br />

DSCHG - DENKMALSCHUTZGESETZ <strong>–</strong> GESETZ ZUM SCHUTZ UND ZUR PFLEGE DER DENKMÄLER IM<br />

LANDE NORDRHEIN-WESTFALEN vom 11. März 1980; letzte Änderung am 28. April 2005.<br />

EU - EUROPÄISCHES PARLAMENT UND RAT (2000): Richtl<strong>in</strong>ie 2000/60/EG vom 23. Oktober 2000<br />

zur Schaffung e<strong>in</strong>es Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Geme<strong>in</strong>schaft im Bereich der<br />

Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie); Amtsblatt der Europäischen Geme<strong>in</strong>schaften vom<br />

22.12.2000, S. L 327/1 - L 327/72.<br />

HOCHWASSERSCHUTZGESETZ <strong>–</strong> GESETZ ZUR VERBESSERUNG DES VORBEUGENDEN HOCHWASSER-<br />

SCHUTZES vom 03. Mai 2005, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 26, S. 1224.<br />

LBODSCHG <strong>–</strong> LANDESBODENSCHUTZGESETZ FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN <strong>in</strong> der Fassung<br />

vom 09. Mai 2000, zuletzt geändert am 05.04.2005.<br />

LFOG - LANDESFORSTGESETZ FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN vom 24. April 1980, zuletzt<br />

geändert am 23.05.2006.<br />

LG NW - LANDSCHAFTSGESETZ NW - GESETZ ZUR SICHERUNG DES NATURHAUSHALTS UND ZUR<br />

ENTWICKLUNG DER LANDSCHAFT <strong>in</strong> der Fassung vom 21. Juli 2000, zuletzt geändert am<br />

31.03.2010.<br />

LIMSCHG <strong>–</strong> LANDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ <strong>in</strong> der Fassung vom 18. März 1975, zuletzt geändert<br />

am 01.08.2011.<br />

LWG - LANDESWASSERGESETZ <strong>–</strong> WASSERGESETZ FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN <strong>in</strong> der<br />

Fassung vom 31.03.2010.<br />

RICHTLINIE 96/61/EG DES RATES VOM 24. SEPTEMBER 1996 ÜBER DIE INTEGRIERTE VERMEIDUNG<br />

UND VERMINDERUNG DER UMWELTVERSCHMUTZUNG<br />

STÖRFALLVERORDNUNG (SEVESO II-RICHTLINIE) <strong>–</strong> RICHTLINIE DES RATES 96/82/EG<br />

UVPG - GESETZ ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVPG) neugefasst durch B. v.<br />

24.02.2010 BGBl. I S. 94; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212.<br />

VERWALTUNGSVORSCHRIFT ZUR ANWENDUNG DER NATIONALEN VORSCHRIFTEN ZUR UMSETZUNG DER<br />

RICHTLINIEN 92/43/EWG (FFH-RL) UND 2009/147/EG (V-RL) ZUM ARTENSCHUTZ BEI PLA-<br />

NUNGS- ODER ZULASSUNGSVERFAHREN (VV-ARTENSCHUTZ) <strong>in</strong> Rd.Erl. d. M<strong>in</strong>isteriums für Umwelt<br />

und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, - III 4 -<br />

616.06.01.17 -.<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 144<br />

WHG - WASSERHAUSHALTSGESETZ vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel<br />

5 Absatz 9 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist.<br />

Umweltdaten und -<strong>in</strong>formationen, Gutachten, Planungen<br />

AB STADTVERKEHR (2010): Radverkehrskonzept <strong>Kleve</strong><br />

AKADEMIE FÜR RAUMFORSCHUNG UND LANDESPLANUNG (HRSG.), (1972): Deutscher Planungsatlas<br />

<strong>–</strong> Potentielle natürliche Vegetation; Hannover.<br />

ALK - AMTLICHES LIEGENSCHAFTSKATASTER (OHNE JAHR): Realnutzung (Folie 21)<br />

BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF (1999): Gebietsentwicklungsplan Regierungsbezirk Düsseldorf.<br />

BFN (2008): Urbane Wälder; Bonn-Bad Godesberg.<br />

GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-WESTFALEN (HRSG.), (1998): Digitale Karten Nordrhe<strong>in</strong>-<br />

Westfalen - Schutzwürdige Böden / Oberflächennahe Rohstoffe; Krefeld.<br />

GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-WESTFALEN (HRSG.), (2006): Digitale Bodenkarte Nordrhe<strong>in</strong>-<br />

Westfalen; Krefeld.<br />

GRÜNPLAN (2012): Stadtökologischer Fachbeitrag<br />

IGS (2012): Fachbeitrag Mobilität<br />

KLEVE-TOURISMUS unter: http://www.kleve-tourismus.de/<br />

KREIS KLEVE (2000): Landschaftsplan „Reichswald Nr. 6“<br />

KREIS KLEVE (2001): Ergänzung zur Bewertung von E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Natur und Landschaft im Kreis<br />

<strong>Kleve</strong><br />

KREIS KLEVE (2010): Landschaftsplan „Gocher Heide Nr. 7“<br />

KTB <strong>–</strong> BERATUNGS- UND PLANUNGSGESELLSCHAFT (1996): Planungsgrundlage zur Niederschlagsbewirtschaftung<br />

der Stadt <strong>Kleve</strong>.<br />

KVR (1992): Synthetische Klimafunktionskarte Ruhrgebiet. Hrsg.: Kommunalverband Ruhrgebiet;<br />

Essen.<br />

LANDESVERMESSUNGSAMT NRW (2002): Freizeitkarte Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen, Bl.7, <strong>Kleve</strong>, Niederrhe<strong>in</strong>.<br />

LANDSCHAFTSVERBAND WESTFALEN-LIPPE / LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND (2009): Kulturlandschaftlicher<br />

Fachbeitrag zur Landesplanung <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

LANDWIRTSCHAFTSKAMMER NRW (2012): Landwirtschaftlicher Fachbeitrag zum Flächennutzungsplan;<br />

Düsseldorf.<br />

LANGE (2002): Biotopkataster <strong>Kleve</strong><br />

LANGE (2004): Ökokonto / Flächenpool <strong>Kleve</strong><br />

LANUV (2011) Maßnahmenkonzept für das EU-Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhe<strong>in</strong>“ DE-<br />

4203-401.<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung


■ <strong>Umweltbericht</strong> zur <strong>FNP</strong>-Neuaufstellung <strong>Kleve</strong> Seite 145<br />

LANUV (2012): Infosystem (diverse Abfragen unter http://www.lanuv.nrw.de/service/ <strong>in</strong>fosysteme.htm.)<br />

LANUV (2012): Auszug aus dem Fundortkataster<br />

LANUV (2012): Infosystem Biotopkataster NRW; Abfrage im Internet.<br />

LANUV (2012): Infosystem Emissionskataster NRW; Abfrage im Internet (Stand 2008).<br />

LANUV (2012): Infosystem Geräuschscreen<strong>in</strong>g NRW; Abfrage im Internet<br />

LANUV (2012): Infosystem Natura 2000; Abfrage im Internet.<br />

LANUV (2012): Infosystem NRW Umweltdaten vor Ort; Abfrage im Internet.<br />

LANUV (2012): Infosystem streng geschützte Arten; Abfrage im Internet.<br />

LANUV (2012a): Auswirkungen des Klimawandels auf den Niederrhe<strong>in</strong>; unter: http://www.kreiswesel.de/C1257489002C9EAC/files/2010-09-01-niederrhe<strong>in</strong>-theben_endg.pdf/$file/2010-09-<br />

01-niederrhe<strong>in</strong>-theben_endg.pdf?OpenElement> [PDF-Datei] letzter Zugriff am 07.05.2012.<br />

LANUV (2012b): Klimawandel zwischen Eifel und Lipperland:<br />

Die Folgen der Erderwärmung <strong>in</strong> den Regionen Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalens; unter:<br />

http://www.umwelt.nrw.de/klima/klimawandel/klimaentwicklung_nrw/klimafolgen_<strong>in</strong>_den_regi<br />

onen/<strong>in</strong>dex.php> [PDF-Datei] letzter Zugriff am 07.05.2012.<br />

LÖBF (1978): Waldfunktionskarte NRW<br />

MKUNLV (2011): Handbuch Stadtklima; Düsseldorf.<br />

SCHEUVENS + WACHTEN (2010): Stadtentwicklungskonzept <strong>Kleve</strong>.<br />

SPEKAT, A., GERSTENGRABE, F.-W., KREIENKAMP, F. & WERNER, P. C. (2006): Fortschreibung<br />

der Klimaszenarien für Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen. unter:<br />

http://www.lanuv.nrw.de/klima/pdf/NRW_2006.pdf> [PDF-Datei] letzter Zugriff am<br />

07.05.2012.<br />

WALD-UND-HOLZ, WEBSITE unter www.wald-und-holz.nrw.de<br />

DWD, WEBSITE unter www.dwd.de<br />

MKUNLV, WEBSITE unter: http://www.uvo.nrw.de<br />

grünplan - büro für landschaftsplanung

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