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Mietwohnungen für ältere Menschen und Menschen ... - bei der NBank

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Produktinformation (Stand 18.12.2012), Seite 2<br />

- Mietenstufe 1 - 3 bis zu 46.000,00 Euro je Wohnung<br />

- Mietenstufe 4 - 6 bis zu 50.000,00 Euro je Wohnung<br />

Berechtigte nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 DVO-NWoFG:<br />

- Mietenstufe 1 - 3 bis zu 36.000,00 Euro je Wohnung<br />

- Mietenstufe 4 - 6 bis zu 40.000,00 Euro je Wohnung<br />

Für den Um- <strong>und</strong> Ausbau o<strong>der</strong> die Erweiterung bestehenden<br />

Wohnraums wird ein Darlehen bis zu 40 % <strong>der</strong><br />

durch die Maßnahme verursachten Kosten gewährt;<br />

höchstens jedoch <strong>der</strong> För<strong>der</strong>betrag wie <strong>für</strong> ein vergleichbares<br />

Neubauvorhaben.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> gesamten Um- o<strong>der</strong> Ausbaumaßnahme<br />

wird <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>liche Einbau eines Aufzuges mit einem<br />

Zuschuss in Höhe von 40 % <strong>der</strong> <strong>für</strong> die Beschaffung <strong>und</strong><br />

Installation entstandenen Kosten geför<strong>der</strong>t.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en baulichen Maßnahmen <strong>für</strong><br />

schwerbehin<strong>der</strong>te <strong>Menschen</strong> kann <strong>für</strong> Mehraufwendungen<br />

zusätzlich ein Darlehen in Höhe von bis zu 5.000,00<br />

Euro je Wohnung gewährt werden. Die Wohnung muss<br />

dazu aber an eine entsprechend schwerbehin<strong>der</strong>te Person<br />

vermietet werden.<br />

Zulässige Miete<br />

Während <strong>der</strong> Dauer von 3 Jahren ab Bezugsfertigkeit<br />

darf <strong>für</strong> die geför<strong>der</strong>ten Wohnungen höchstens eine<br />

Miete (Nettokaltmiete) vereinbart werden, die nachstehende<br />

Beträge nicht überschreitet:<br />

Für Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG in Gemeinden<br />

mit<br />

<strong>der</strong> Mietenstufe 1 bis 3<br />

5,00 Euro je m 2 Wohnfläche/Monat<br />

<strong>der</strong> Mietenstufe 4 bis 6 sowie in Gebieten mit erhöhtem<br />

Wohnungsbedarf<br />

5,40 Euro je m 2 Wohnfläche/Monat.<br />

Für Berechtigte nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 DVO-NWoFG:<br />

6,50 Euro je m 2 Wohnfläche/Monat.<br />

Im Übrigen gelten <strong>für</strong> bislang nicht preisgeb<strong>und</strong>ene<br />

Wohnungen die weiteren Bestimmungen <strong>der</strong> Nr. 13<br />

WFB.<br />

Zinsen<br />

1. - 15. Jahr 0 %<br />

ab 16. Jahr marktüblich<br />

Tilgung 1%<br />

jährlicher Verwaltungskosten<strong>bei</strong>trag<br />

vom Darlehensursprungsbetrag 0,5 %<br />

nach Tilgung <strong>der</strong> Hälfte des Darlehens 0,25 %<br />

Bear<strong>bei</strong>tungsentgelt<br />

einmalig 1 % des Darlehensbetrages<br />

Investitions- <strong>und</strong> För<strong>der</strong>bank Nie<strong>der</strong>sachsen – <strong>NBank</strong> Günther-Wagner-Allee 12 - 16 30177 Hannover<br />

Telefon 0511 30031-313 Telefax 0511 30031-11313 wohnraum@nbank.de www.nbank.de<br />

Sicherheiten<br />

Es sind gr<strong>und</strong>pfandrechtliche Sicherheiten von Ihnen zu<br />

stellen. Die Absicherung kann durch eine nachrangige<br />

Gr<strong>und</strong>schuld erfolgen. Bei Darlehen bis zu 20.000,00<br />

Euro kann auf eine gr<strong>und</strong>buchliche Absicherung verzichtet<br />

werden.<br />

Auszahlung<br />

Nach Erfüllung <strong>der</strong> Auszahlungsvoraussetzungen wird<br />

das Darlehen gr<strong>und</strong>sätzlich entsprechend dem Baufortschritt<br />

in Raten ausgezahlt.<br />

Wie erfolgt die Antragstellung?<br />

Antragsformulare <strong>und</strong> weitere Informationen erhalten Sie<br />

<strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>für</strong> den Bauort zuständigen Wohnraumför<strong>der</strong>stelle<br />

(Landkreis, Stadt bzw. Gemeinde). Dort reichen Sie<br />

auch den För<strong>der</strong>antrag ein.<br />

Selbstverständlich nehmen auch wir uns gern die Zeit,<br />

Fragen mit Ihnen zu erörtern, <strong>und</strong> stehen Ihnen nach<br />

Terminabsprache in unserem Haus zur Verfügung.<br />

Telefonisch können Sie uns Montag bis Freitag von 8.00<br />

bis 17.00 Uhr unter folgen<strong>der</strong> Telefonnummer erreichen:<br />

0511 30031-313<br />

Wenn Sie uns faxen wollen, verwenden Sie bitte die<br />

Nummer:<br />

0511 30031-11313<br />

E-Mail-Adresse: wohnraum@nbank.de<br />

Internetadresse: http://www.nbank.de<br />

Unsere Adresse lautet:<br />

Investitions- <strong>und</strong> För<strong>der</strong>bank<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen – <strong>NBank</strong><br />

Günther-Wagner-Allee 12 - 16<br />

30177 Hannover

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