Baufachwerker/Fachrichtung Ausbau - IHK Neubrandenburg
Baufachwerker/Fachrichtung Ausbau - IHK Neubrandenburg
Baufachwerker/Fachrichtung Ausbau - IHK Neubrandenburg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
§ 7<br />
Ausbildungsrahmenpläne<br />
Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 6 sollen nach der in der Anlage enthaltenen<br />
Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung<br />
(Ausbildungsrahmenplan) vermittelt werden.<br />
Eine vom Ausbildungsrahmenplan abweichende sachliche und zeitliche Gliederung der<br />
Ausbildungsinhalte ist insbesondere dann zulässig, wenn die jeweilige Behinderung vom<br />
Auszubildenden die Abweichung erfordert.<br />
§ 8<br />
Ausbildungsplan<br />
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den<br />
Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.<br />
Die Ausbildungsinhalte sind durch Betriebspraktika zu ergänzen und zu festigen.<br />
§ 9<br />
Berichtsheft<br />
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen.<br />
Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der<br />
Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.<br />
§ 10<br />
Zwischenprüfung<br />
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie<br />
soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.<br />
(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage zu § 7 für die ersten 18<br />
Monate aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im<br />
Berufsschulunterricht entsprechend den Rahmenlehrplänen zu vermittelnden<br />
Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.<br />
(3) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt höchstens 6 Stunden<br />
bis zu zwei Prüfungsstücke bzw. Arbeitsproben anfertigen.<br />
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:<br />
1. Herstellen einfacher Holzverbindungen, Schalungen und Formen,<br />
2. Einbau eines einfachen Fertigbauteils.<br />
(4) Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in insgesamt höchstens 150 Minuten<br />
Aufgaben lösen.<br />
- Technologie/Zeichnungslesen 75 Minuten<br />
- Technische Mathematik 75 Minuten<br />
4