Ernennung des Gemeindebrandinspektors An
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Gemeinde Niederkrüchten Niederkrüchten, den 17.05.2010<br />
Der Bürgermeister<br />
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerservice<br />
Aktenzeichen: 37 12 03<br />
Vorlagen-Nr. 151 -2009/2014<br />
Datum: 17.05.2010<br />
Sachbearbeiter: Thomas Lankes<br />
öffentlich<br />
Beratungsweg<br />
Haupt- und Finanzausschuss 01.06.2010<br />
<strong>Ernennung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemeindebrandinspektors</strong> <strong>An</strong>dre Erkens zum Wehrführer der Freiwilli-<br />
gen Feuerwehr der Gemeinde Niederkrüchten unter gleichzeitiger Berufung zum Ehren-<br />
beamten<br />
Sachverhalt:<br />
Die Amtszeit <strong>des</strong> Herrn <strong>Gemeindebrandinspektors</strong> Johann Rudolf Mooren als Wehrführer der<br />
Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Niederkrüchten endet mit Vollendung seines 60. Lebens-<br />
jahres gem. § 22 der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen <strong>An</strong>gehörigen der Frei-<br />
willigen Feuerwehr (LVO FF) mit Ablauf <strong>des</strong> 16. Juli 2010.<br />
Gemäß § 11 <strong>des</strong> Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998<br />
(GV. NW. S. 122/SGV NW. 213) in der zzt. geltenden Fassung werden der Leiter der Freiwilli-<br />
gen Feuerwehr (Wehrführer) und bis zu zwei Stellvertreter (stellvertretende Wehrführer) auf<br />
Vorschlag <strong>des</strong> Kreisbrandmeisters für die Dauer von 6 Jahren bestellt und zwar, soweit diese<br />
nicht hauptamtlich eingestellt oder angestellt sind, durch <strong>Ernennung</strong> zu Ehrenbeamten auf Zeit.<br />
Vor der <strong>Ernennung</strong> hat der Kreisbrandmeister die aktive Wehr anzuhören. Der Wehrführer muss<br />
für dieses Amt persönlich und fachlich geeignet sein.<br />
Die vorgeschriebene <strong>An</strong>hörung der Freiwilligen Feuerwehr Niederkrüchten durch den Kreis-<br />
brandmeister hat am 19. März 2010 stattgefunden. Aufgrund <strong>des</strong> Ergebnisses dieser <strong>An</strong>hörung
2<br />
hat Herr Kreisbrandmeister Riedel mit Schreiben vom 19. April 2010 vorgeschlagen, Herrn Ge-<br />
meindebrandinspektor <strong>An</strong>dre Erkens, Kreithövel 3, 41372 Niederkrüchten, ab dem<br />
17. Juli 2010 zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Niederkrüchten für die<br />
Dauer von 6 Jahren zu ernennen.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die Verwaltung schlägt daher dem Haupt- und Finanzausschuss vor, dem Rat zu empfehlen,<br />
den vom Kreisbrandmeister Riedel vorgeschlagenen Gemeindebrandinspektor <strong>An</strong>dre Erkens<br />
für die Dauer von 6 Jahren zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nie-<br />
derkrüchten unter gleichzeitiger Berufung zum Ehrenbeamten zu ernennen.<br />
<strong>An</strong>lagen:<br />
gez. Winzen