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Ernennung des Gemeindebrandinspektors An

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Gemeinde Niederkrüchten Niederkrüchten, den 17.05.2010<br />

Der Bürgermeister<br />

Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerservice<br />

Aktenzeichen: 37 12 03<br />

Vorlagen-Nr. 151 -2009/2014<br />

Datum: 17.05.2010<br />

Sachbearbeiter: Thomas Lankes<br />

öffentlich<br />

Beratungsweg<br />

Haupt- und Finanzausschuss 01.06.2010<br />

<strong>Ernennung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemeindebrandinspektors</strong> <strong>An</strong>dre Erkens zum Wehrführer der Freiwilli-<br />

gen Feuerwehr der Gemeinde Niederkrüchten unter gleichzeitiger Berufung zum Ehren-<br />

beamten<br />

Sachverhalt:<br />

Die Amtszeit <strong>des</strong> Herrn <strong>Gemeindebrandinspektors</strong> Johann Rudolf Mooren als Wehrführer der<br />

Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Niederkrüchten endet mit Vollendung seines 60. Lebens-<br />

jahres gem. § 22 der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen <strong>An</strong>gehörigen der Frei-<br />

willigen Feuerwehr (LVO FF) mit Ablauf <strong>des</strong> 16. Juli 2010.<br />

Gemäß § 11 <strong>des</strong> Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998<br />

(GV. NW. S. 122/SGV NW. 213) in der zzt. geltenden Fassung werden der Leiter der Freiwilli-<br />

gen Feuerwehr (Wehrführer) und bis zu zwei Stellvertreter (stellvertretende Wehrführer) auf<br />

Vorschlag <strong>des</strong> Kreisbrandmeisters für die Dauer von 6 Jahren bestellt und zwar, soweit diese<br />

nicht hauptamtlich eingestellt oder angestellt sind, durch <strong>Ernennung</strong> zu Ehrenbeamten auf Zeit.<br />

Vor der <strong>Ernennung</strong> hat der Kreisbrandmeister die aktive Wehr anzuhören. Der Wehrführer muss<br />

für dieses Amt persönlich und fachlich geeignet sein.<br />

Die vorgeschriebene <strong>An</strong>hörung der Freiwilligen Feuerwehr Niederkrüchten durch den Kreis-<br />

brandmeister hat am 19. März 2010 stattgefunden. Aufgrund <strong>des</strong> Ergebnisses dieser <strong>An</strong>hörung


2<br />

hat Herr Kreisbrandmeister Riedel mit Schreiben vom 19. April 2010 vorgeschlagen, Herrn Ge-<br />

meindebrandinspektor <strong>An</strong>dre Erkens, Kreithövel 3, 41372 Niederkrüchten, ab dem<br />

17. Juli 2010 zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Niederkrüchten für die<br />

Dauer von 6 Jahren zu ernennen.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die Verwaltung schlägt daher dem Haupt- und Finanzausschuss vor, dem Rat zu empfehlen,<br />

den vom Kreisbrandmeister Riedel vorgeschlagenen Gemeindebrandinspektor <strong>An</strong>dre Erkens<br />

für die Dauer von 6 Jahren zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nie-<br />

derkrüchten unter gleichzeitiger Berufung zum Ehrenbeamten zu ernennen.<br />

<strong>An</strong>lagen:<br />

gez. Winzen

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