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23. Sitzung.pdf - Gemeinde Niederkrüchten

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Niederschrift<br />

über die <strong>23.</strong> <strong>Sitzung</strong> - Wahlperiode 2009/2014 - des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong><br />

Anwesend sind: Verhandelt:<br />

1. Bürgermeister Herbert Winzen <strong>Niederkrüchten</strong>, den 11. Dezember 2012<br />

2. Ratsmitglied Peter Josef Beines<br />

3. Ratsmitglied Theo Coenen<br />

4. Ratsmitglied Georg Daamen<br />

5. Ratsmitglied Natascha Dorsch <strong>Sitzung</strong>slokal:<br />

6. Ratsmitglied Marion Fackler Rathaus in Elmpt, <strong>Sitzung</strong>ssaal<br />

7. Ratsmitglied Wolfgang Geduhn<br />

8. Ratsmitglied Marco Goertz<br />

9. Ratsmitglied Lars Gumbel<br />

10. Ratsmitglied Detlef Haese Beginn: 19.30 Uhr<br />

11. Ratsmitglied Werner Hommen<br />

12. Ratsmitglied Trudis Jans<br />

13. Ratsmitglied Hans Kneip Ende: 21.30 Uhr<br />

14. Ratsmitglied Helga Korth<br />

15. Ratsmitglied Volker Krüger<br />

16. Ratsmitglied Jürgen Lasenga<br />

17. Ratsmitglied Marianne Lipp Der Bürgermeister eröffnet die <strong>Sitzung</strong> und<br />

18. Ratsmitglied Hans Mankau stellt fest, dass die Einberufung zu dieser<br />

19. Ratsmitglied Wilhelm Mankau <strong>Sitzung</strong> durch Einladung vom 3. Dezember<br />

20. Ratsmitglied Iris Meisel 2012 ordnungsgemäß erfolgt ist.<br />

21. Ratsmitglied Hermann Meyer<br />

22. Ratsmitglied Walter Michiels<br />

<strong>23.</strong> Ratsmitglied Raimund Pörtner<br />

24. Ratsmitglied Hermine Reynen<br />

25. Ratsmitglied Jürgen Schmitz<br />

26. Ratsmitglied Manfred Schmitz<br />

27. Ratsmitglied Marion Schouren<br />

28. Ratsmitglied Willi Slaats<br />

29. Ratsmitglied Jörg Stoltze<br />

30. Ratsmitglied Christoph Szallies<br />

31. Ratsmitglied Michael Tekolf<br />

32. Ratsmitglied Johannes Wahlenberg<br />

33. Ratsmitglied Heinz Wallrafen<br />

34. Ratsmitglied Bettina Wintraken<br />

Seitens der Verwaltung:<br />

1. Herr Blech<br />

2. Herr Schippers<br />

3. Herr Bonus<br />

4. Herr Frau Baier<br />

5. Herr Cüsters<br />

6. Herr Derix<br />

7. Frau Schrievers<br />

Es fehlen:<br />

1. Ratsmitglied Wolfgang Fonger<br />

2. Ratsmitglied Detlef Meyer<br />

3. Ratsmitglied Michael Otto<br />

4. Ratsmitglied Matthias Polmans<br />

5. Ratsmitglied Ernst Rudolf Wirths


Öffentlicher Teil<br />

1) Fragestunde für Einwohner<br />

Bürgermeister Winzen bittet die Anwesenden, von ihrem Fragerecht Gebrauch<br />

zu machen.<br />

Da keine Fragen gestellt werden, schließt Bürgermeister Winzen die Fragestun-<br />

de.<br />

2<br />

2) <strong>Sitzung</strong>skalender für das Jahr 2013 700-2009/2014<br />

Die Verwaltung hat entsprechend dem Beschluss des Rates vom 16. Januar<br />

1990 den Entwurf eines <strong>Sitzung</strong>skalenders für das Jahr 2013 erstellt und diesen<br />

soweit möglich mit bestehenden Terminen abgestimmt. Die Termine für die Sit-<br />

zungen der Fraktionen sind teilweise schon in den <strong>Sitzung</strong>skalender aufge-<br />

nommen worden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 27.<br />

November 2012 dem Rat empfohlen, den <strong>Sitzung</strong>skalender für das Jahr 2013<br />

zu beschließen.<br />

Auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat einstim-<br />

mig den <strong>Sitzung</strong>skalender für das Jahr 2013 entsprechend dem vorliegenden<br />

Entwurf.<br />

Eine Ausfertigung des beschlossenen <strong>Sitzung</strong>skalenders für das Jahr 2013 ist<br />

dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.


3<br />

3) Antrags- und Beschlusscontrolling 704-2009/2014<br />

Der Rat hat in seiner <strong>Sitzung</strong> vom 11. Mai 2010 die Verwaltung beauftragt, eine<br />

Liste über die zur Zeit noch nicht erledigten Ratsanträge ab dem Jahre 2008 zu<br />

erstellen sowie deren Verfahrensstand und Beschlussausführung darzulegen.<br />

Eine aktualisierte Liste ist dieser <strong>Sitzung</strong>svorlage als Anlage beigefügt. Die Vor-<br />

lage der nächsten Liste betr. Antrags- und Beschlusscontrolling ist für die Rats-<br />

sitzung am 2. Juli 2013 vorgesehen.<br />

Bürgermeister Winzen beantwortet eine Frage des Ratsmitgliedes Lasenga.<br />

Der Rat nimmt die Liste betr. Antrags- und Beschlusscontrolling zustimmend zur<br />

Kenntnis.<br />

4) Straßenreinigungsgebühren im Jahr 2013 594-2009/2014<br />

Für die Straßenreinigungsgebühren 2013 wurde eine Gebührenkalkulation er-<br />

stellt. Die Reinigungsentgelte bleiben konstant. Der Gesamtaufwand sinkt ge-<br />

ringfügig, da die Laurentiusstraße nach dem Ausbau nicht mehr gereinigt wird.<br />

Bei den Verwertungsentgelten sind die Kehrichtmengen gestiegen. Somit erhö-<br />

hen sich hier die Kosten entsprechend. Die Veranlagungsmeter verringern sich<br />

aufgrund des Wegfalls der Laurentiusstraße ebenfalls.<br />

Die sich hieraus ergebende Gebühr ohne Rücklage würde 0,55 € je lfdm. (Vor-<br />

jahr 0,55 €) betragen. Im Vorjahr wurde nach Einsatz eines Betrages aus der<br />

Sonderrücklage ein Gebührensatz von 0,50 € beschlossen. Zum Jahresende<br />

2012 wird die Sonderrücklage Straßenreinigung voraussichtlich einen Betrag<br />

von rund 3.200,00 € aufweisen. Dieser Betrag soll insgesamt eingesetzt wer-<br />

den. Hierdurch kann der Gebührensatz des Jahres 2012 von 0,50 € je lfdm.<br />

beibehalten werden.<br />

Auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat einstim-<br />

mig die Beibehaltung des bisherigen Gebührensatzes von 0,50 Euro.


5) Erlass der Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> über die Festsetzung<br />

der Gebührensätze für die Gewässerunterhaltung<br />

4<br />

595-2009/2014<br />

Für die Gebühren für die Umlage des Gewässerunterhaltungsaufwandes des<br />

Schwalmverbandes 2013 wurde eine Gebührenkalkulation erstellt. Für die Kalkulation<br />

wurden die mit Stand 5. November 2012 festgestellten Flächen im<br />

Schwalmverbandsgebiet zu Grunde gelegt. Entsprechend den Vorschriften des Lan-<br />

deswassergesetzes sind die einzelnen Flächenarten differenziert zu gewichten. Diese<br />

Gewichtung erfolgte aufgrund des Gutachtens der Fa. Hydrotec, welches im Jahre<br />

2007 erstellt worden ist. Die voraussichtlichen Kosten für das Jahr 2013 für den Anteil<br />

der Kreisumlage und die <strong>Gemeinde</strong>umlage wurden der Verwaltung vom<br />

Schwalmverband angegeben. Die Gesamtkosten sind gegenüber dem Vorjahr ge-<br />

stiegen. Für das Jahr 2012 wurde eine Unterdeckung von rund 1.519,00 € ermittelt,<br />

die im kommenden Jahr ausgeglichen werden soll und insofern die Gesamtkosten er-<br />

höht. Die Unterdeckung resultiert im Wesentlichen daraus, dass der zu zahlende An-<br />

teil an der Kreisumlage höher war, als kalkuliert und daraus, dass die Einnahmen auf-<br />

grund der Rundungsdifferenzen bei den Gebührensätzen mit 2 Stellen hinter dem<br />

Komma geringer waren, als der tatsächlich zu verteilende Aufwand. Die ermittelten<br />

Aufwendungen für das Jahr 2013 wurden entsprechend auf die gewichteten Grund-<br />

stücksflächen umgelegt, so dass sich je Ar zu veranlagende Grundstücksfläche fol-<br />

gende Gebührensätze ergeben:<br />

- für die befestigten Flächen innerhalb geschlossener Ortslagen,<br />

von denen Niederschlagswasser abgeleitet wird 4,09 € je Ar (Vorjahr 3,99 €)<br />

- für die unbefestigten Flächen oder die befestigten<br />

Flächen ohne Ableitung des Niederschlagswassers<br />

innerhalb geschlossener Ortslagen 0,24 € je Ar (wie im Vorjahr)<br />

- für die landwirtschaftlichen Flächen 0,31 € je Ar (Vorjahr 0,30 €)<br />

- für die Waldflächen 0,18 € je Ar (Vorjahr 0,17 €)<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner <strong>Sitzung</strong> am 27. November 2012<br />

mit der Angelegenheit befasst und dem Rat einstimmig empfohlen, die Satzung der


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> über die Festsetzung der Gebührensätze für die Gewäs-<br />

serunterhaltung zu erlassen.<br />

Auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat einstimmig,<br />

die Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> über die Festsetzung der Gebührensätze<br />

für die Gewässerunterhaltung entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu erlassen.<br />

Eine Ausfertigung der beschlossenen Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> über die<br />

Festsetzung der Gebührensätze für die Gewässerunterhaltung ist dieser Niederschrift<br />

als Anlage beigefügt.<br />

6) Erlass der Satzung über die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong><br />

5<br />

596-2009/2014<br />

Für die Abfallentsorgungsgebühren 2013 wurde eine Gebührenkalkulation erstellt. Die<br />

wesentlichen Änderungen bei den einzelnen Systemen sind im Folgenden dargestellt:<br />

Graue Tonne<br />

Im Bereich der Unternehmerkosten haben sich aufgrund etwa gleich bleibender Men-<br />

gen keine wesentlichen Änderungen ergeben. Die Kosten für die Straßenpapierkörbe<br />

und Beseitigung von wildem Müll sind weiter gestiegen. Dies hängt zum einen mit ei-<br />

nem erhöhten Aufwand insbesondere im Bereich der Beseitigung des wilden Mülls<br />

zusammen, zum anderen sind für das Jahr 2013 die Lohnkosten weiter gestiegen. Die<br />

Entsorgungsgebühren des Kreises Viersen für den Restmüll werden im kommenden<br />

Jahr nicht erhöht werden. Für die Papiererstattung wird ein Festpreis von 10,00 €/t<br />

zuzüglich einem monatlich variablen Wert in Höhe des oberen Euwid – Preises für<br />

gemischtes Altpapier gezahlt. Der Euwid-Wert ist seit September 2011 kontinuierlich<br />

gesunken. Im Jahr 2011 wurden im ersten Halbjahr noch Werte zwischen 70,00 € und<br />

110,00 € erzielt. Im Jahr 2012 wurde maximal 70,00 € je t gezahlt; seit August 2012<br />

ist der Wert auf 40,00 € gesunken und stagniert seitdem. Nach den derzeitigen Publi-<br />

kationen soll sich absehbar hieran auch nichts ändern. Somit wurde als Erstattungs-<br />

preis ein Betrag von insgesamt 50,00 € /t angesetzt, so dass die Papiererstattung ge-<br />

genüber der Kalkulation für 2012 deutlich geringer ist. Die Entsorgungsgebühren für<br />

die kompostierbaren Abfälle aus den Bündelsammlungen und den Sammlungen mit<br />

dem Pressfahrzeug bleiben im Jahr 2013 konstant. Bei den zu Grunde zu legenden


Einwohnergleichwerten konnte ein leichter Anstieg festgestellt werden. Aufgrund des<br />

starken Rückganges der Papiererstattung ist eine Unterdeckung im Gebührenhaus-<br />

halt Abfall aufgetreten. Diese Unterdeckung wird hochgerechnet zum Jahresende<br />

2012 rund 36.300,00 € betragen, wobei ein Teilbetrag von rund 18.800,00 € noch aus<br />

dem Jahr 2011 stammt. Entsprechend den Vorschriften des KAG sind Unter- und<br />

Überdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Von dem o.a. Gesamtbetrag<br />

wird im Jahr 2013 ein Teilbetrag von 11.000,00 € in die Kalkulation im betroffenen<br />

Gebührenbereich der Grauen Tonne eingestellt. Der Rest wird bei den künftigen Kal-<br />

kulationen bis spätestens 2016 berücksichtigt. Ein anteiliger Ansatz der Unterdeckung<br />

im Bereich der blauen Zusatztonnen soll nicht erfolgen, da hier die Gebühren mög-<br />

lichst gering gehalten werden sollen. Der Gebührensatz würde ausschließlich nach<br />

den ermittelten Kosten und Einwohnergleichwerten ohne Berücksichtigung der Unter-<br />

deckung je Einwohner/Einwohnergleichwert 69,23 € betragen (Gebühr 2012 ohne<br />

Rücklageneinsatz = 68,03 €). Nach Einsatz der Unterdeckung ergibt sich ein Gebüh-<br />

rensatz von 69,90 € je Einwohner/EGW (festgesetzter Gebührensatz Vorjahr 67,60 €).<br />

Braune Tonne<br />

Im System „Braune Tonne“ ist die Anzahl der Gefäße gestiegen. Die Mengen sind je-<br />

doch gegenüber den im Vorjahr kalkulierten Mengen leicht zurückgeblieben. Die Ent-<br />

sorgungskosten des Kreises Viersen bleiben konstant. Insgesamt bleiben die Auf-<br />

wendungen in etwa gleich.<br />

Die aus den ermittelten Kosten berechnete Gebühr beträgt 90,26 € (Vorjahr 92,94).<br />

Der Gebührensatz soll gerundet mit 90,30 € festgesetzt werden (Gebührensatz Vor-<br />

jahr 92,50 €).<br />

Abfallsack<br />

Der Gebührensatz für den Abfallsack von 2,50 € kann auch für 2013 gehalten werden.<br />

Blaue Tonne ( Zusatzbehälter)<br />

In den vergangenen Jahren war der Anteil der Papiererstattung noch so hoch, dass<br />

die Zusatzbehälter Blaue Tonne vorübergehend – teilweise unter Einsatz von beste-<br />

henden Rücklagen – kostenfrei angeboten werden konnten. Da die Höhe der Pa-<br />

piererstattung deutlich gesunken ist, sind in 2013 wieder Gebühren für die Behälter zu<br />

erheben. Bei Bestellung der Zusatzbehälter wurden die Gebührenpflichtigen in der<br />

Vergangenheit auch bereits darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Fall eintreten<br />

6


könnte. Der Anteil der Papiererstattung auf die einzelnen Behälterarten wurde prozen-<br />

tual nach dem aufgestellten Volumen ermittelt. Die Gebühren betragen somit für den<br />

240 l - Behälter 2,00 €, für den 1.100 l Container mit 4-wöchentlicher Leerung 42,00 €<br />

und für den 1.100 l Container mit 2 wöchentlicher Leerung 55,00 €.<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner <strong>Sitzung</strong> am 27. November 2012<br />

mit der Angelegenheit befasst und dem Rat einstimmig empfohlen, die Satzung über<br />

die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> zu erlassen.<br />

Frau Baier beantwortet eine Frage des Ratsmitgliedes Coenen.<br />

Auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat einstimmig,<br />

die Satzung über die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren der <strong>Gemeinde</strong> Nieder-<br />

krüchten entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu erlassen.<br />

Eine Ausfertigung der beschlossenen Satzung über die Höhe der Abfallentsorgungs-<br />

gebühren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.<br />

Ratsmitglied Lipp erscheint zur <strong>Sitzung</strong>.<br />

7) Erlass der Satzung über die Höhe der Abwasserbeseitigungsgebühren<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong><br />

7<br />

597-2009/2014<br />

Für die Abwasserbeseitigungsgebühren 2013 wurde eine Gebührenkalkulation er-<br />

stellt. Durch Erweiterungen und Sanierungen von Kanalleitungen sowie Neuanschaf-<br />

fung von Pumpen im Leitungsbereich und im Bereich der Regenrückhalte- und Re-<br />

genüberlaufbecken erhöhen sich im kommenden Jahr sowohl die Abschreibungen als<br />

auch die Verzinsungen. Dem Ansatz der Kosten im Bereich „bauliche Unterhaltung“<br />

lag die dem Bauausschuss in seiner <strong>Sitzung</strong> am 6. November 2012 vorgelegte detail-<br />

lierte Zusammenstellung der geschätzten Kosten zu Grunde. Die Gesamtaufwendun-<br />

gen in diesem Bereich sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dies ist insbesondere<br />

bedingt durch den anteiligen Unterhaltungsaufwand in Höhe von 100.000,00 € für die<br />

vorgesehene Sanierung des Faulturmes der Gruppenkläranlage. Die Lohnkosten im<br />

Bereich der Beschäftigten auf der Gruppenkläranlage haben sich gegenüber der Kal-<br />

kulation 2012 ebenfalls erhöht, da hier zusätzlich ein weiterer Mitarbeiter sowie ein


Auszubildender eingesetzt sind. Zudem ist die Lohnsteigerung für das Jahr 2013 ein-<br />

gerechnet. Im Bereich der Beschäftigten mit einem Büroarbeitsplatz sind ebenfalls<br />

höhere Personalkosten zu verzeichnen. Die sächlichen Verwaltungskosten im Rat-<br />

haus sind im Wesentlichen gleich geblieben. Die Landesabwasserabgabe für 2013<br />

wurde entsprechend den Zahlungen für 2012 angepasst. Die Sachverständigenkosten<br />

(Planung von Leistungen durch Ingenieurbüros) verringern sich. Insgesamt sind die<br />

Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr um etwa 120.000,00 € gestiegen. Nach dem<br />

vorläufigen Abschluss wird die Rücklage zum Jahresende 2012 einen Betrag von<br />

158.600,00 € aufweisen. Hiervon stammen noch rund 80.800,00 € aus dem Jahr<br />

2011. Dieser Betrag soll in die Kalkulation 2013 eingestellt werden. Die restliche<br />

Rücklage aus dem Jahr 2012 soll für die kommenden Kalkulationen eingesetzt wer-<br />

den. Die Überdeckung aus 2012 ist bis spätestens 2016 auszugleichen. Die Rücklage<br />

wird entsprechend den anfallenden Wasser- bzw. Abfuhrmengen nach den ermittelten<br />

Anteilen sowohl bei den Gebühren für den Kanal als auch bei den abflusslosen Gru-<br />

ben und Kleinkläranlagen eingesetzt.<br />

Für die Berechnung der Schmutzwassergebühr werden die anteiligen Kosten auf den<br />

Frischwasserverbrauch 2011 umgelegt. Die Mengen sind gegenüber dem Vorjahr<br />

leicht gestiegen. Ohne Berücksichtigung des Rücklageneinsatzes würde sich für das<br />

Schmutzwasser ein Gebührensatz von 2,79 € je m³ (Vorjahr 2,70 €/m³) ergeben.<br />

Nach Einsatz des Anteiles aus der Rücklage beträgt der Gebührensatz für das Jahr<br />

2013 2,72 € je m³ (Vorjahr 2,64 €/m³). Aufgrund weiterer Versickerungen haben sich<br />

die Verteilungsflächen verringert. Ohne Berücksichtigung des Rücklageneinsatzes<br />

würde sich für das Niederschlagswasser ein Gebührensatz von 0,94 € je m² (Vorjahr<br />

0,90 €/m²) ergeben. Nach Einsatz des Anteiles aus der Rücklage beträgt der Gebüh-<br />

rensatz für das Jahr 2013 0,90 € je m² (Vorjahr 0,87 €/m²).<br />

Für die Berechnung der Gebühren für die Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben<br />

wurden jeweils die Kosten der Abfuhr durch den Unternehmer, die notwendigen Ver-<br />

waltungskosten sowie der Anteil der Kläranlage, der auf die Klärung des angelieferten<br />

Klärschlammes und Abwassers entfällt, ermittelt und auf die voraussichtlichen<br />

Abfuhrmengen verteilt. Bei den Abfuhrmengen war zu berücksichtigen, dass im Jahr<br />

2012 noch Umstellungen von abflusslosen Gruben auf Kleinkläranlagen vorgenom-<br />

men worden sind. Bei den Kleinkläranlagen ist bei der Ermittlung der Abfuhrmengen<br />

zu berücksichtigen, dass hier nur eine 2-jährige Abfuhr vorgeschrieben ist und auch<br />

überwiegend bei den einzelnen Anlagen so erfolgt. Nach den ermittelten Kosten und<br />

8


voraussichtlichen Abfuhrmengen ergibt sich für die Abfuhr von Klärschlamm aus<br />

Kleinkläranlagen eine Gebühr in Höhe von 17,50 €/m³ Abfuhrmenge (Vorjahr 17,68<br />

€/m³). Nach Einsatz der auf diesen Bereich einzusetzenden Rücklage ergibt sich hier<br />

ein Gebührensatz in Höhe von 17,45 €/m³ (Vorjahr 17,60 €/m³). Für die Abfuhr von<br />

Abwasser aus abflusslosen Gruben beträgt der Gebührensatz ohne Einsatz einer<br />

Rücklage 13,46 €/m³ Abfuhrmenge (Vorjahr 13,19 €/m³). Nach Einsatz der anteiligen<br />

Rücklage beträgt die Gebühr 13,40 €/m³ (Vorjahr 13,15 €/m³).<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner <strong>Sitzung</strong> am 27. November 2012<br />

mit der Angelegenheit befasst und dem Rat einstimmig empfohlen, die Satzung über<br />

die Höhe der Abwasserbeseitigungsgebühren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> zu er-<br />

lassen.<br />

Auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat einstimmig,<br />

die Satzung über die Höhe der Abwasserbeseitigungsgebühren der <strong>Gemeinde</strong> Nieder-<br />

krüchten entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu erlassen.<br />

Eine Ausfertigung der beschlossenen Satzung über die Höhe der Abwasserbeseiti-<br />

gungsgebühren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> ist dieser Niederschrift als Anlage bei-<br />

gefügt.<br />

8) Erlass der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung über die Benutzung<br />

der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Niederkrüchten</strong><br />

9<br />

598-2009/2014<br />

Für das Jahr 2013 wurde für die Friedhofsgebühren eine Gebührenkalkulation erstellt.<br />

Die wesentlichen Änderungen bei den einzelnen Gebührenarten sind im Folgenden<br />

dargestellt:<br />

Grabnutzungsgebühren<br />

Insgesamt sind die ermittelten Aufwendungen für das Jahr 2013 nochmals geringer<br />

als die für das Jahr 2012. Bei den Kosten des Bauhofes wurde trotz zu berücksichti-<br />

gender höherer Stundensätze der Gesamtaufwand mit rd. 4.000,00 € weniger ermit-<br />

telt, als im Vorjahr. Dies resultiert aus dem weiterhin reduzierten Umfang der Pflege-<br />

maßnahmen sowie dem Ausschluss der gebührenneutral zu buchenden Aufwendun-


gen. Außerdem sinkt die Verzinsung jährlich. Unter Berücksichtigung des Abzuges<br />

des Naherholungsanteiles von 10 % betragen die Gesamtausgaben 170.238,09 (Vor-<br />

jahr 172.569,05 €). Die Kosten sind auf die Anzahl der geschätzten Grabnutzungs-<br />

rechte 2013 zu verteilen. Es wurde für das Jahr 2013 von der gleichen Anzahl von<br />

Bestattungen ausgegangen wie bei der Kalkulation 2012. Bei den hierfür zu erwer-<br />

benden Grabnutzungsrechten wurde bis auf den Bereich der Urnengräber ebenfalls<br />

von der gleichen Fallzahl ausgegangen. Bei den Urnenwahlgräbern war die Fallzahl<br />

geringfügig (um 2,2 Fälle) zu reduzieren, da hier inzwischen zunehmend bereits er-<br />

worbene Gräber für die zweite Bestattung verlängert werden und in diesen Fällen kein<br />

Neuerwerb erfolgt. Außerdem wurde bei den pflegefreien Urnengräbern ein Fall mehr,<br />

bei den anonymen Urnengräbern dafür ein Fall weniger angesetzt, da inzwischen<br />

10<br />

doch häufiger die pflegefreie Variante gewählt wird.<br />

Wie in der <strong>Sitzung</strong> des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Mai 2012 im Rahmen<br />

der Beratung eines Konzeptes zur langfristigen Kostenreduzierung bereits vorgetra-<br />

gen und diskutiert, wurde die Kostenverteilung für das Jahr 2013 insoweit geändert,<br />

dass Kosten in Höhe des ermittelten Flächenanteiles für Wege, Pflanz- und Freiflä-<br />

chen von 60 % nunmehr insgesamt und nicht mehr nur zur Hälfte ausschließlich nach<br />

Anzahl der Fälle und Nutzungsdauer, unabhängig von der Grabgröße umgelegt wer-<br />

den, da diese Allgemeinflächen auch tatsächlich keinen Bezug zur gewählten Grab-<br />

größe haben. Dies führt dazu dass die Reihengräber, die Wahlgräber und die Tiefen-<br />

gräber preiswerter und die Urnengräber und Kindergräber teurer werden. Diese ge-<br />

änderte Kostenverteilung könnte auch künftig wieder eine Erdbestattung attraktiver<br />

machen.<br />

Hiernach würden sich nach den angesetzten Kosten folgende gerundete Gebühren<br />

ergeben:<br />

Grabart Gebühr Änderung zur<br />

Reihengrabstätte<br />

Kinder bis 5 Jahre<br />

Reihengrabstätte<br />

Personen über 5<br />

Jahre<br />

erhobenen<br />

Gebühr des<br />

Vorjahres<br />

1.445,00 € + 14,50 %<br />

1.930,00 € - 9,98 %


Pflegefreies Rei-<br />

hengrab<br />

11<br />

2.125,00 € - 8,95 %<br />

Wahlgrabstätte 2.484,00 € - 15,40 %<br />

Wahlgrabstätte mit<br />

Tiefenlage<br />

2.678,00 € - 18,58 %<br />

Urnengrab 1.372,00 € + 21,42 %<br />

Pflegefreies Ur-<br />

nengrab<br />

Anonymes Urnen-<br />

grab<br />

Nacherwerb<br />

Wahlgrab<br />

Nacherwerb Tie-<br />

fengrab<br />

Nacherwerb Ur-<br />

nengrab<br />

1.469,00 € + 19,92 %<br />

1.208,00 € + 45,37 %<br />

83,00 € - 15,31 %<br />

89,00 € - 19,09 %<br />

55,00 € + 22,22 %<br />

Entsprechend den Bestimmungen des KAG sind Über- oder Unterdeckungen nun-<br />

mehr in den 4 folgenden Jahren auszugleichen. Im Jahr 2012 wurde in die Kalkulation<br />

zusätzlich zu den ermittelten Aufwendungen die Unterdeckung aus dem Jahr 2010<br />

von 3.841,39 € eingestellt, so dass Kosten von insgesamt 176.410,44 € umgelegt<br />

worden sind. Aufgrund der deutlich unter dem kalkulierten Ansatz von 2011 gebliebe-<br />

nen tatsächlichen Fallzahlen hat der Abschluss 2011 eine Unterdeckung von insge-<br />

samt 61.048,43 € ergeben. Diese ist bis spätestens 2015 auszugleichen. Hiervon sol-<br />

len zunächst 5.000,00 € in die Kalkulation 2013 eingestellt werden. Die danach zu<br />

verteilenden Kosten von 175.238,09 € liegen dann noch rund 1.200,00 € unter denen<br />

für das Jahr 2012. Aufgrund der bisherigen Anzahl der Sterbefälle im laufenden Jahr<br />

wird für 2012 eine Überdeckung erwartet. Bei der nächsten Kalkulation wird geprüft,<br />

inwieweit hierdurch die verbleibende Unterdeckung 2011 ausgeglichen werden kann<br />

und beim Kostenansatz entsprechend berücksichtigt. Für das Jahr 2013 ergeben sich<br />

nach Einsatz der anteiligen Unterdeckung folgende Gebührensätze:


Grabart Gebühr Änderung zur<br />

Reihengrabstätte<br />

Kinder bis 5 Jahre<br />

Reihengrabstätte<br />

Personen über 5<br />

Jahre<br />

Pflegefreies Reihen-<br />

grab<br />

12<br />

erhobenen<br />

Gebühr des<br />

Vorjahres<br />

1.485,00 € + 17,67 %<br />

1.988,00 € - 7,28 %<br />

2.183,00 € - 6,47 %<br />

Wahlgrabstätte 2.562,00 € - 12,74 %<br />

Wahlgrabstätte mit<br />

Tiefenlage<br />

2.763,00 € - 15,99 %<br />

Urnengrab 1.410,00 € + 24,78 %<br />

Pflegefreies Urnen-<br />

grab<br />

Anonymes Urnen-<br />

grab<br />

Nacherwerb<br />

Wahlgrab<br />

Nacherwerb Tiefen-<br />

grab<br />

Nacherwerb Urnen-<br />

grab<br />

Bestattungsgebühren<br />

1.507,00 € + 23,02 %<br />

1.239,00 € + 49,10 %<br />

85,00 € - 13,27 %<br />

92,00 € - 16,36 %<br />

56,00 € + 24,44 %<br />

Bei den Bestattungsgebühren haben sich die Kosten im Bereich der Personalkosten<br />

sowohl bei den Verwaltungskosten als auch für die Mitarbeiter des Bauhofes erhöht.<br />

Insgesamt sind die Aufwendungen für den Bereich Bestattungen rund 600,00 € höher<br />

als im Vorjahr. Die Kosten für die Bestattungen auf den einzelnen Friedhöfen sind<br />

nach den Schätzungen der jeweils anfallenden Bestattungen entsprechend verteilt<br />

worden. Wie bereits oben ausgeführt wurde von der gleichen Anzahl der Bestattun-<br />

gen wie im Vorjahr ausgegangen. Es erfolgte nach Prüfung der Verteilung der tat-


sächlichen Bestattungen auf den einzelnen Friedhöfen lediglich eine Verschiebung<br />

von 3 Bestattungen, die bisher für den Friedhof Oberkrüchten angesetzt waren, zum<br />

13<br />

Friedhof Elmpt. Hiernach ergeben sich folgende Gebühren:<br />

Grabart Gebühr Änderung um<br />

Reihengrabstätte Kinder bis 5 Jahre 322,00 € + 0,31 %<br />

Reihengrabstätte Personen über 5<br />

Jahre<br />

Wahlgrabstätte, Bestattung e. Kin-<br />

des bis 5 Jahren<br />

Wahlgrabstätte, Bestattung einer<br />

Person über 5 Jahre<br />

492,00 € - 0,40 %<br />

340,00 € + 2,41 %<br />

508,00 € + 1,60 %<br />

Wahlgrabstätte mit Tiefenlage 561,00 € + 0,72 %<br />

Urnenbeisetzungen 169,00 € + 3,05 %<br />

Gebühren Trauerhalle<br />

Im Bereich der Trauerhalle haben sich die Gesamtkosten insgesamt erhöht. Die Er-<br />

höhungen ergeben sich im Wesentlichen aus gestiegenen Bewirtschaftungs- und<br />

Instandhaltungskosten sowie Personalkosten. Die Kosten wurden auf dieselbe Fall-<br />

zahl wie im Vorjahr verteilt. Hieraus ergibt sich eine Erhöhung von 191,00 € auf<br />

212,00 € (rd. 11 %).<br />

Gebühren Zellen<br />

Im Bereich der Zellen sind die Kosten etwa gleich geblieben. Da sich die Zellennut-<br />

zungen weiterhin verringern, ergibt sich unter Berücksichtigung der angesetzten Fall-<br />

zahlen für das Jahr 2013 eine Gebühr von 111,00 € für die Aufbahrung in der Zelle<br />

und in Höhe von 55,00 € für die Aufbewahrung einer Urne. Dies entspricht einer Er-<br />

höhung von rund 11%.<br />

Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen<br />

Die Gebühren für Ausgrabungen um Umbettungen ändern sich gegenüber den bishe-<br />

rigen Gebühren nicht.


Zuschläge für Bestattungen außerhalb der Dienststunden und Verwaltungsgebühren<br />

Der Zuschlag für Bestattungen außerhalb der Dienstzeiten erhöht sich aufgrund der<br />

gestiegenen Personalkosten bei den Erdbestattungen von 178,00 € auf 186,00 € und<br />

bei den Urnenbestattungen von 60,00 € auf 62,00 €. Die Höhe der Verwaltungsge-<br />

bühren für die Erteilung von Erlaubnissen erhöht sich um 1,00 € auf 26,00 €.<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner <strong>Sitzung</strong> am 27. November 2012<br />

mit der Angelegenheit befasst und dem Rat einstimmig empfohlen, entsprechend der<br />

vorgelegten Kalkulation die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung über die Benut-<br />

zung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> zu<br />

erlassen.<br />

Ratsmitglied Hommen fragt nach, ob die Umsetzung des erneut durchgeführten Inte-<br />

ressenbekundungsverfahrens Einflüsse auf die Höhe der Bestattungsgebühren habe.<br />

Bürgermeister Winzen sagt, die entsprechenden Auswirkungen seien noch nicht be-<br />

rechnet worden. Er gehe davon aus, dass sich keine gravierenden Änderungen bei<br />

den Gebühren ergäben.<br />

Sodann beschließt der Rat entsprechend der vorgelegten Kalkulation einstimmig,<br />

die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung über die Benutzung der Friedhöfe und<br />

Bestattungseinrichtungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> entsprechend dem vorliegen-<br />

den Entwurf zu erlassen.<br />

Eine Ausfertigung der beschlossenen Gebührensatzung zur Friedhofssatzung über<br />

die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der <strong>Gemeinde</strong> Nieder-<br />

14<br />

krüchten ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.<br />

9) Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2009 und Entlastung<br />

des Bürgermeisters<br />

599-2009/2014<br />

Gemäß § 92 <strong>Gemeinde</strong>ordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 53 <strong>Gemeinde</strong>-<br />

haushaltsverordnung NRW (GemHVO), hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> zum 1. Ja-<br />

nuar 2009 eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Buchführung aufzustellen, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />

Bild der Vermögens- und Schuldenlage vermittelt.


Die in §§ 95 Abs. 3 und 96 GO NRW zum Jahresabschluss geltenden Vorschriften<br />

sind sinngemäß auch für die Aufstellung, Bestätigung und Feststellung der Eröff-<br />

nungsbilanz anzuwenden. Der Entwurf der Eröffnungsbilanz ist von mir aufgestellt<br />

und vom Bürgermeister bestätigt worden. In seiner <strong>Sitzung</strong> am 13. November 2012<br />

hat der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> den Entwurf zur Kenntnis genommen und<br />

an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß § 92 Abs. 5 GO NRW ver-<br />

wiesen.<br />

Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich bei seiner Prüfung regelmäßig der<br />

örtlichen Rechnungsprüfung. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner <strong>Sitzung</strong><br />

am 28. November 2007 beschlossen, der örtlichen Rechnungsprüfung die Zustim-<br />

mung zu erteilen, sich für die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2009 und<br />

des Jahresabschlusses 2009 der Firma WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirt-<br />

schaftsprüfungsgesellschaft zu bedienen.<br />

Seitens des Kreises Viersen wurde daher ein entsprechender Prüfungsvertrag mit der<br />

WIBERA, Düsseldorf, als Dritter im Sinne des § 103 Abs. 5 GO NRW geschlossen.<br />

Der Prüfbericht der WIBERA AG ist jedem Ratsmitglied zugesandt worden.<br />

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 29. November 2012 nach<br />

Beratung des Prüfungsberichtes zur Eröffnungsbilanz beschlossen, gleichermaßen<br />

wie das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Viersen, das Ergebnis der Prüfung durch<br />

die WIBERA (Bericht vom <strong>23.</strong> November 2012, Nr. 0.0533875.002) mit einem unein-<br />

geschränkten Bestätigungsvermerk zu übernehmen und dem Rat einstimmig folgende<br />

Beschlussfassung empfohlen:<br />

a) Der Rat stellt die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und mit einem un-<br />

15<br />

eingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Eröffnungsbilanz zum 1. Januar<br />

2009, einschließlich Anhang und Lagebericht gemäß § 92 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO<br />

NRW fest.<br />

b) Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister gemäß § 92 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO<br />

NRW die Entlastung für die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2009.


16<br />

Sodann beschließen die Ratsmitglieder einstimmig:<br />

a) Der Rat stellt die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und mit einem un-<br />

eingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Eröffnungsbilanz zum 1. Januar<br />

2009, einschließlich Anhang und Lagebericht gemäß § 92 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO<br />

NRW fest.<br />

b) Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister gemäß § 92 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO<br />

NRW die Entlastung für die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2009.<br />

10) Straßenausbau Friedhofsallee 593-2009/2014<br />

In der <strong>Sitzung</strong> des Rates vom 13. November 2012 wurden das Sanierungsprogramm<br />

für <strong>Gemeinde</strong>straßen 2013 sowie der Vollausbau der Friedhofsallee in Niederkrüch-<br />

ten beschlossen. Mit der Entwurfplanung wurde das Ingenieurbüro Stakemeier aus<br />

Schwalmtal beauftragt. Die Planung einschließlich Ausbauvarianten sowie die zu er-<br />

wartenden Erschließungsbeiträge wurden in einer Anliegerinformation am 19. April<br />

2012 vorgestellt und diskutiert und entsprechend überarbeitet.<br />

Herr Derix beantwortet Einzelfragen der Ratsmitglieder Hommen, Beines, Haese und<br />

Lasenga zu der nach der Anliegerinformation abgestimmten Ausbauvariante.<br />

Der Rat beschließt einstimmig, die Friedhofsallee als Mischverkehrsfläche in Pflaster-<br />

bauweise mit beidseitiger Rinne, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung, Stra-<br />

ßenbegleitgrün (Pflanz- und Baumbeete) und Parkflächen im Bereich der<br />

Straßenaufweitung auszubauen.


11) Bekanntgabe von Niederschriften über Ausschusssitzungen und<br />

Entscheidungen über Ausschussbeschlüsse<br />

11.1 Bekanntzugeben ist die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 6. <strong>Sitzung</strong> -<br />

17<br />

Wahlperiode 2009/2014 - des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Fremden-<br />

verkehr, Forst und Liegenschaften vom 15. November 2012. Über die in dieser<br />

<strong>Sitzung</strong> gefassten Ausschussbeschlüsse ist zu entscheiden.<br />

Bürgermeister Winzen gibt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sit-<br />

zung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr, Forst und<br />

Liegenschaften bekannt.<br />

Der Rat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis und billigt einstimmig den in dieser<br />

<strong>Sitzung</strong> gefassten Beschluss des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Frem-<br />

denverkehr, Forst und Liegenschaften.<br />

11.2 Bekanntzugeben ist die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 17. <strong>Sitzung</strong> -<br />

Wahlperiode 2009/2014 - des Haupt- und Finanzausschusses vom 27. Novem-<br />

ber 2012. Über die in dieser <strong>Sitzung</strong> gefassten Ausschussbeschlüsse, sofern<br />

sie nicht gesondert zur Tagesordnung des Rates gestanden haben, ist zu ent-<br />

scheiden.<br />

Bürgermeister Winzen gibt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sit-<br />

zung des Haupt- und Finanzausschusses bekannt.<br />

Ratsmitglied Hermann Meyer beantragt, über den Tagesordnungspunkt 7 der<br />

Niederschrift gesondert zu beschließen.<br />

Der Rat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis und billigt einstimmig den in dieser<br />

<strong>Sitzung</strong> gefassten Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses zu Tagesord-<br />

nungspunkt 8. Alle übrigen Beschlüsse haben gesondert zur Tagesordnung des<br />

Rates gestanden. Über Tagesordnungspunkt 7 ist gesondert zu beschließen.


Die Verhandlung des Punktes 7 "Umwandlung des Tennenplatzes<br />

Oberkrüchten in einen Naturrasenplatz" führt zu folgendem Ergebnis:<br />

18<br />

Ratsmitglied Hommen befürwortet den Empfehlungsbeschluss des Haupt- und<br />

Finanzausschusses und spricht sich für eine Bezuschussung in Höhe von<br />

30.000,00 Euro beim Bau eines Rasenplatzes durch die DJK Oberkrüchten aus.<br />

Die Ratsmitglieder Meyer und Lipp schließen sich den Ausführungen des<br />

Ratsmitgliedes Hommen an.<br />

Ratsmitglied Hans Mankau sagt, die Stellungnahme des <strong>Gemeinde</strong>sportver-<br />

bandes sei noch erforderlich. Bis zur Vorlage dieser Stellungnahme sollte der<br />

Antrag der DJK Oberkrüchten zurückgestellt werden.<br />

Bürgermeister Winzen sagt, dass die endgültige Stellungnahme des Gemein-<br />

desportverbandes aus zeitlichen Gründen zur <strong>Sitzung</strong> des Sport- und Kultur-<br />

ausschusses erst am 22. Januar 2013 vorliegen werde.<br />

Bürgermeister Winzen führt sodann aus, dass er im Hinblick auf die schwierige<br />

Finanzlage der <strong>Gemeinde</strong> dem Vorschlag nicht zustimmen werde. Der Rat ge-<br />

he mit dem beabsichtigten Beschluss ohne Not über den bisher beantragten<br />

Zuschuss von 22.500,00 Euro hinaus. Dies könne er aus grundsätzlichen Er-<br />

wägungen heraus nicht befürworten, zumal im Haushaltsjahr 2013 andere<br />

Maßstäbe anzusetzen seien.<br />

Ratsmitglied Hommen sagt, der Mehrbetrag in Höhe von 7.500,00 Euro habe<br />

Symbolcharakter im Hinblick auf die hiermit erzielte Stärkung des Ehrenamtes.<br />

Die Ratsmitglieder Beines, Reynen und Szallies sprechen sich für die Unter-<br />

stützung der DJK Oberkrüchten mit 30.000,00 Euro zum Bau des Rasenplatzes<br />

aus.


19<br />

Sodann beschließt der Rat mit 28 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 3 Stimm-<br />

enthaltungen<br />

1. dem Sportverein DJK Oberkrüchten<br />

a) die Genehmigung zum Umbau des Tennenplatzes in Oberkrüchten zu ei-<br />

nem Naturrasenplatz zu erteilen,<br />

b) hierzu einen einmaligen Projektkostenzuschuss in Höhe von 30.000,00<br />

Euro zu gewähren und<br />

2. die Mittel im Haushaltsplan 2013 unter der Voraussetzung bereit<br />

zu stellen, dass der Sportverein DJK Oberkrüchten<br />

a) die Restfinanzierung der Gesamtkosten der Umbaumaßnahme einschließ-<br />

lich Einfriedung sichert und<br />

b) die Platzanlage im Rahmen eines Überlassungsvertrages nach Fertigstel-<br />

lung übernimmt.<br />

Die Ratsmitglieder Dorsch und Lasenga haben an der Beratung und Beschluss-<br />

fassung nicht teilgenommen.<br />

11.3 Bekanntzugeben ist die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 5. <strong>Sitzung</strong> -<br />

Wahlperiode 2009/2014 - des Ausschusses für Jugend-, Familien- und Sozial-<br />

angelegenheiten vom 4. Dezember 2012. Über die in dieser <strong>Sitzung</strong> gefassten<br />

Ausschussbeschlüsse ist zu entscheiden.<br />

Bürgermeister Winzen gibt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der o. a.<br />

<strong>Sitzung</strong> des Ausschusses für Jugend-, Familien- und Sozialangelegenheiten<br />

bekannt.<br />

Ratsmitglied Coenen weist darauf hin, dass Herr Vilcans ebenso erwähnt habe,<br />

dass die der Kostenschätzung zugrunde liegende einfache Bauausführung si-<br />

cherlich nicht den Anforderungen eines Kinder- und Jugendtreffs genügen


20<br />

würde. Die nutzungsspezifischen Besonderheiten eines Jugendtreffs seien bei<br />

der Errichtung eines solchen Gebäudes adäquat zu berücksichtigen. Im übrigen<br />

vertrete er die Meinung, dass der neue Kinder- und Jugendtreff über eine Nutz-<br />

fläche von zumindest 250 qm verfügen solle.<br />

Bürgermeister Winzen führt aus, dass die Verwaltung dafür Sorge tragen wer-<br />

de, dass bei der Errichtung des Kinder- und Jugendtreffs die nutzungsspezifi-<br />

sche Besonderheiten entsprechend berücksichtigt würden.<br />

Ratsmitglied Wilhelm Mankau sagt, es müsse Intention aller Beteiligten sein,<br />

dass der geplante Neubau den Bedürfnissen der Jugendlichen gerecht werde.<br />

Ratsmitglied Schouren spricht sich für die Beschlussempfehlung des Aus-<br />

schusses für Jugend-, Familien- und Sozialangelegenheiten aus.<br />

Der Rat billigt sodann einstimmig die in dieser <strong>Sitzung</strong> gefassten Beschlüsse<br />

des Ausschusses für Jugend-, Familien- und Sozialangelegenheiten.<br />

Herr Cüsters verlässt die <strong>Sitzung</strong>.<br />

12) Mitteilungen des Bürgermeisters<br />

12.1 Bürgermeister Winzen gibt bekannt, dass der Kreis Viersen, die Städte Tönis-<br />

vorst und Viersen sowie die <strong>Gemeinde</strong>n Grefrath und <strong>Niederkrüchten</strong> gemein-<br />

sam ein Integriertes Klimaschutzkonzept aufstellten. Die Auftaktveranstaltung<br />

finde am 26. Februar 2013 um 18.00 Uhr im Forum des Kreishauses in Viersen<br />

statt. Die politischen Vertreter und interessierte Bürger seien hierzu herzlich<br />

eingeladen. Das Programm werde in den nächsten Tagen erarbeitet und dann<br />

den Fraktionsvorsitzenden übermittelt. Außerdem erfolge eine Information auf<br />

der Homepage der <strong>Gemeinde</strong>.


12.2 Bürgermeister Winzen weist betr. Wahl von Schöffen, Jugendschöffen und<br />

21<br />

Hilfsschöffen für die Amtszeit 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 auf die<br />

Aufstellung der gemeindlichen Vorschlagsliste hin und bittet um entsprechende<br />

Benennung geeigneter Personen seitens der Ratsfraktionen.<br />

12.3 Bürgermeister Winzen teilt betr. Breitbandausbau mit, dass es sich die Firma<br />

Deutsche Glasfaser zum Ziel gesetzt habe, das FttH-Netz (Fiber to the Home)<br />

bundesweit als "passiver Betreiber" auszubauen. Dabei baue die Deutsche<br />

Glasfaser prinzipiell nur offene Nutze aus, damit "aktive Betreiber" es ihren Ser-<br />

vice Providern ermöglichen könnten, ihren Endkunden besondere Glasfaser-<br />

dienste zur Verfügung zu stellen. Aber auch andere Service Provider könnten<br />

problemlos Zugang zum FttH-Netz erhalten. Das Deutsche Glasfaser Unter-<br />

nehmen gehöre zur Reggeborgh-Gruppe, einem der größten Netzbetreiberun-<br />

ternehmen in den Niederlanden, die ihrerseits Glasfasernetze betreibe. Die<br />

Deutsche Glasfaser führe derzeit in den Kreisen Heinsberg, Borken, Steinfurt<br />

und Wesel Projekte durch. In der Zwischenzeit hätten bereits Gespräche mit<br />

der Deutschen Glasfaser stattgefunden mit dem Ziel, jeden Haushalt mit einer<br />

eigenen Glasfaserzuleitung und maximaler Leitungsgeschwindigkeit zu versor-<br />

gen. Ein weiteres Gespräch werde am Mittwoch, dem 12. Dezember 2012 im<br />

Rathaus Elmpt stattfinden. Es werden die mögliche und konkrete Vorgehens-<br />

weise als Alternative zu einem bisher angestrebten - jedoch ungewissen För-<br />

derkonzept durch die Bezirksregierung erörtert. Es sei jedoch weiterhin unklar,<br />

ob bei eine mit erheblichem Aufwand betriebenen Breitbandstudie bzw. Ausbau<br />

in Zusammenhang mit der Telekom und der Bezirksregierung auch tatsächlich<br />

Landesmittel fließen würden.<br />

Der Bürgermeister schließt die <strong>Sitzung</strong>.<br />

Dieser Niederschrift sind als Anlagen beigefügt:<br />

1) <strong>Sitzung</strong>skalender für das Jahr 2013<br />

2) Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> über die Festsetzung der Gebührensätze für die Gewässer-<br />

unterhaltung


3) Satzung über die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong><br />

4) Satzung über die Höhe der Abwasserbeseitigungsgebühren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong><br />

5) Gebührensatzung zur Friedhofssatzung über die Benutzungsordnung der Friedhöfe und Bestat-<br />

22<br />

tungseinrichtungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong><br />

gez. Winzen gez. Schouren gez. Bonus<br />

Bürgermeister Stellvertr. Bürgermeisterin Schriftführer<br />

(zu den Punkten (zu Punkt 16 der Nieder-<br />

1 bis 15, 17 und 18 der schrift)<br />

Niederschrift)

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