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23. Sitzung.pdf - Gemeinde Niederkrüchten

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gen. Außerdem sinkt die Verzinsung jährlich. Unter Berücksichtigung des Abzuges<br />

des Naherholungsanteiles von 10 % betragen die Gesamtausgaben 170.238,09 (Vor-<br />

jahr 172.569,05 €). Die Kosten sind auf die Anzahl der geschätzten Grabnutzungs-<br />

rechte 2013 zu verteilen. Es wurde für das Jahr 2013 von der gleichen Anzahl von<br />

Bestattungen ausgegangen wie bei der Kalkulation 2012. Bei den hierfür zu erwer-<br />

benden Grabnutzungsrechten wurde bis auf den Bereich der Urnengräber ebenfalls<br />

von der gleichen Fallzahl ausgegangen. Bei den Urnenwahlgräbern war die Fallzahl<br />

geringfügig (um 2,2 Fälle) zu reduzieren, da hier inzwischen zunehmend bereits er-<br />

worbene Gräber für die zweite Bestattung verlängert werden und in diesen Fällen kein<br />

Neuerwerb erfolgt. Außerdem wurde bei den pflegefreien Urnengräbern ein Fall mehr,<br />

bei den anonymen Urnengräbern dafür ein Fall weniger angesetzt, da inzwischen<br />

10<br />

doch häufiger die pflegefreie Variante gewählt wird.<br />

Wie in der <strong>Sitzung</strong> des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Mai 2012 im Rahmen<br />

der Beratung eines Konzeptes zur langfristigen Kostenreduzierung bereits vorgetra-<br />

gen und diskutiert, wurde die Kostenverteilung für das Jahr 2013 insoweit geändert,<br />

dass Kosten in Höhe des ermittelten Flächenanteiles für Wege, Pflanz- und Freiflä-<br />

chen von 60 % nunmehr insgesamt und nicht mehr nur zur Hälfte ausschließlich nach<br />

Anzahl der Fälle und Nutzungsdauer, unabhängig von der Grabgröße umgelegt wer-<br />

den, da diese Allgemeinflächen auch tatsächlich keinen Bezug zur gewählten Grab-<br />

größe haben. Dies führt dazu dass die Reihengräber, die Wahlgräber und die Tiefen-<br />

gräber preiswerter und die Urnengräber und Kindergräber teurer werden. Diese ge-<br />

änderte Kostenverteilung könnte auch künftig wieder eine Erdbestattung attraktiver<br />

machen.<br />

Hiernach würden sich nach den angesetzten Kosten folgende gerundete Gebühren<br />

ergeben:<br />

Grabart Gebühr Änderung zur<br />

Reihengrabstätte<br />

Kinder bis 5 Jahre<br />

Reihengrabstätte<br />

Personen über 5<br />

Jahre<br />

erhobenen<br />

Gebühr des<br />

Vorjahres<br />

1.445,00 € + 14,50 %<br />

1.930,00 € - 9,98 %

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