23. Sitzung.pdf - Gemeinde Niederkrüchten
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gen. Außerdem sinkt die Verzinsung jährlich. Unter Berücksichtigung des Abzuges<br />
des Naherholungsanteiles von 10 % betragen die Gesamtausgaben 170.238,09 (Vor-<br />
jahr 172.569,05 €). Die Kosten sind auf die Anzahl der geschätzten Grabnutzungs-<br />
rechte 2013 zu verteilen. Es wurde für das Jahr 2013 von der gleichen Anzahl von<br />
Bestattungen ausgegangen wie bei der Kalkulation 2012. Bei den hierfür zu erwer-<br />
benden Grabnutzungsrechten wurde bis auf den Bereich der Urnengräber ebenfalls<br />
von der gleichen Fallzahl ausgegangen. Bei den Urnenwahlgräbern war die Fallzahl<br />
geringfügig (um 2,2 Fälle) zu reduzieren, da hier inzwischen zunehmend bereits er-<br />
worbene Gräber für die zweite Bestattung verlängert werden und in diesen Fällen kein<br />
Neuerwerb erfolgt. Außerdem wurde bei den pflegefreien Urnengräbern ein Fall mehr,<br />
bei den anonymen Urnengräbern dafür ein Fall weniger angesetzt, da inzwischen<br />
10<br />
doch häufiger die pflegefreie Variante gewählt wird.<br />
Wie in der <strong>Sitzung</strong> des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Mai 2012 im Rahmen<br />
der Beratung eines Konzeptes zur langfristigen Kostenreduzierung bereits vorgetra-<br />
gen und diskutiert, wurde die Kostenverteilung für das Jahr 2013 insoweit geändert,<br />
dass Kosten in Höhe des ermittelten Flächenanteiles für Wege, Pflanz- und Freiflä-<br />
chen von 60 % nunmehr insgesamt und nicht mehr nur zur Hälfte ausschließlich nach<br />
Anzahl der Fälle und Nutzungsdauer, unabhängig von der Grabgröße umgelegt wer-<br />
den, da diese Allgemeinflächen auch tatsächlich keinen Bezug zur gewählten Grab-<br />
größe haben. Dies führt dazu dass die Reihengräber, die Wahlgräber und die Tiefen-<br />
gräber preiswerter und die Urnengräber und Kindergräber teurer werden. Diese ge-<br />
änderte Kostenverteilung könnte auch künftig wieder eine Erdbestattung attraktiver<br />
machen.<br />
Hiernach würden sich nach den angesetzten Kosten folgende gerundete Gebühren<br />
ergeben:<br />
Grabart Gebühr Änderung zur<br />
Reihengrabstätte<br />
Kinder bis 5 Jahre<br />
Reihengrabstätte<br />
Personen über 5<br />
Jahre<br />
erhobenen<br />
Gebühr des<br />
Vorjahres<br />
1.445,00 € + 14,50 %<br />
1.930,00 € - 9,98 %