23. Sitzung.pdf - Gemeinde Niederkrüchten
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5) Erlass der Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> über die Festsetzung<br />
der Gebührensätze für die Gewässerunterhaltung<br />
4<br />
595-2009/2014<br />
Für die Gebühren für die Umlage des Gewässerunterhaltungsaufwandes des<br />
Schwalmverbandes 2013 wurde eine Gebührenkalkulation erstellt. Für die Kalkulation<br />
wurden die mit Stand 5. November 2012 festgestellten Flächen im<br />
Schwalmverbandsgebiet zu Grunde gelegt. Entsprechend den Vorschriften des Lan-<br />
deswassergesetzes sind die einzelnen Flächenarten differenziert zu gewichten. Diese<br />
Gewichtung erfolgte aufgrund des Gutachtens der Fa. Hydrotec, welches im Jahre<br />
2007 erstellt worden ist. Die voraussichtlichen Kosten für das Jahr 2013 für den Anteil<br />
der Kreisumlage und die <strong>Gemeinde</strong>umlage wurden der Verwaltung vom<br />
Schwalmverband angegeben. Die Gesamtkosten sind gegenüber dem Vorjahr ge-<br />
stiegen. Für das Jahr 2012 wurde eine Unterdeckung von rund 1.519,00 € ermittelt,<br />
die im kommenden Jahr ausgeglichen werden soll und insofern die Gesamtkosten er-<br />
höht. Die Unterdeckung resultiert im Wesentlichen daraus, dass der zu zahlende An-<br />
teil an der Kreisumlage höher war, als kalkuliert und daraus, dass die Einnahmen auf-<br />
grund der Rundungsdifferenzen bei den Gebührensätzen mit 2 Stellen hinter dem<br />
Komma geringer waren, als der tatsächlich zu verteilende Aufwand. Die ermittelten<br />
Aufwendungen für das Jahr 2013 wurden entsprechend auf die gewichteten Grund-<br />
stücksflächen umgelegt, so dass sich je Ar zu veranlagende Grundstücksfläche fol-<br />
gende Gebührensätze ergeben:<br />
- für die befestigten Flächen innerhalb geschlossener Ortslagen,<br />
von denen Niederschlagswasser abgeleitet wird 4,09 € je Ar (Vorjahr 3,99 €)<br />
- für die unbefestigten Flächen oder die befestigten<br />
Flächen ohne Ableitung des Niederschlagswassers<br />
innerhalb geschlossener Ortslagen 0,24 € je Ar (wie im Vorjahr)<br />
- für die landwirtschaftlichen Flächen 0,31 € je Ar (Vorjahr 0,30 €)<br />
- für die Waldflächen 0,18 € je Ar (Vorjahr 0,17 €)<br />
Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner <strong>Sitzung</strong> am 27. November 2012<br />
mit der Angelegenheit befasst und dem Rat einstimmig empfohlen, die Satzung der