10.03.2013 Aufrufe

23. Sitzung.pdf - Gemeinde Niederkrüchten

23. Sitzung.pdf - Gemeinde Niederkrüchten

23. Sitzung.pdf - Gemeinde Niederkrüchten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Zuschläge für Bestattungen außerhalb der Dienststunden und Verwaltungsgebühren<br />

Der Zuschlag für Bestattungen außerhalb der Dienstzeiten erhöht sich aufgrund der<br />

gestiegenen Personalkosten bei den Erdbestattungen von 178,00 € auf 186,00 € und<br />

bei den Urnenbestattungen von 60,00 € auf 62,00 €. Die Höhe der Verwaltungsge-<br />

bühren für die Erteilung von Erlaubnissen erhöht sich um 1,00 € auf 26,00 €.<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner <strong>Sitzung</strong> am 27. November 2012<br />

mit der Angelegenheit befasst und dem Rat einstimmig empfohlen, entsprechend der<br />

vorgelegten Kalkulation die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung über die Benut-<br />

zung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> zu<br />

erlassen.<br />

Ratsmitglied Hommen fragt nach, ob die Umsetzung des erneut durchgeführten Inte-<br />

ressenbekundungsverfahrens Einflüsse auf die Höhe der Bestattungsgebühren habe.<br />

Bürgermeister Winzen sagt, die entsprechenden Auswirkungen seien noch nicht be-<br />

rechnet worden. Er gehe davon aus, dass sich keine gravierenden Änderungen bei<br />

den Gebühren ergäben.<br />

Sodann beschließt der Rat entsprechend der vorgelegten Kalkulation einstimmig,<br />

die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung über die Benutzung der Friedhöfe und<br />

Bestattungseinrichtungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> entsprechend dem vorliegen-<br />

den Entwurf zu erlassen.<br />

Eine Ausfertigung der beschlossenen Gebührensatzung zur Friedhofssatzung über<br />

die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der <strong>Gemeinde</strong> Nieder-<br />

14<br />

krüchten ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.<br />

9) Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2009 und Entlastung<br />

des Bürgermeisters<br />

599-2009/2014<br />

Gemäß § 92 <strong>Gemeinde</strong>ordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 53 <strong>Gemeinde</strong>-<br />

haushaltsverordnung NRW (GemHVO), hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> zum 1. Ja-<br />

nuar 2009 eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Buchführung aufzustellen, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />

Bild der Vermögens- und Schuldenlage vermittelt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!