23. Sitzung.pdf - Gemeinde Niederkrüchten
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Zuschläge für Bestattungen außerhalb der Dienststunden und Verwaltungsgebühren<br />
Der Zuschlag für Bestattungen außerhalb der Dienstzeiten erhöht sich aufgrund der<br />
gestiegenen Personalkosten bei den Erdbestattungen von 178,00 € auf 186,00 € und<br />
bei den Urnenbestattungen von 60,00 € auf 62,00 €. Die Höhe der Verwaltungsge-<br />
bühren für die Erteilung von Erlaubnissen erhöht sich um 1,00 € auf 26,00 €.<br />
Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner <strong>Sitzung</strong> am 27. November 2012<br />
mit der Angelegenheit befasst und dem Rat einstimmig empfohlen, entsprechend der<br />
vorgelegten Kalkulation die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung über die Benut-<br />
zung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> zu<br />
erlassen.<br />
Ratsmitglied Hommen fragt nach, ob die Umsetzung des erneut durchgeführten Inte-<br />
ressenbekundungsverfahrens Einflüsse auf die Höhe der Bestattungsgebühren habe.<br />
Bürgermeister Winzen sagt, die entsprechenden Auswirkungen seien noch nicht be-<br />
rechnet worden. Er gehe davon aus, dass sich keine gravierenden Änderungen bei<br />
den Gebühren ergäben.<br />
Sodann beschließt der Rat entsprechend der vorgelegten Kalkulation einstimmig,<br />
die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung über die Benutzung der Friedhöfe und<br />
Bestattungseinrichtungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> entsprechend dem vorliegen-<br />
den Entwurf zu erlassen.<br />
Eine Ausfertigung der beschlossenen Gebührensatzung zur Friedhofssatzung über<br />
die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der <strong>Gemeinde</strong> Nieder-<br />
14<br />
krüchten ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.<br />
9) Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2009 und Entlastung<br />
des Bürgermeisters<br />
599-2009/2014<br />
Gemäß § 92 <strong>Gemeinde</strong>ordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 53 <strong>Gemeinde</strong>-<br />
haushaltsverordnung NRW (GemHVO), hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> zum 1. Ja-<br />
nuar 2009 eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
Buchführung aufzustellen, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />
Bild der Vermögens- und Schuldenlage vermittelt.