23. Sitzung.pdf - Gemeinde Niederkrüchten
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Auszubildender eingesetzt sind. Zudem ist die Lohnsteigerung für das Jahr 2013 ein-<br />
gerechnet. Im Bereich der Beschäftigten mit einem Büroarbeitsplatz sind ebenfalls<br />
höhere Personalkosten zu verzeichnen. Die sächlichen Verwaltungskosten im Rat-<br />
haus sind im Wesentlichen gleich geblieben. Die Landesabwasserabgabe für 2013<br />
wurde entsprechend den Zahlungen für 2012 angepasst. Die Sachverständigenkosten<br />
(Planung von Leistungen durch Ingenieurbüros) verringern sich. Insgesamt sind die<br />
Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr um etwa 120.000,00 € gestiegen. Nach dem<br />
vorläufigen Abschluss wird die Rücklage zum Jahresende 2012 einen Betrag von<br />
158.600,00 € aufweisen. Hiervon stammen noch rund 80.800,00 € aus dem Jahr<br />
2011. Dieser Betrag soll in die Kalkulation 2013 eingestellt werden. Die restliche<br />
Rücklage aus dem Jahr 2012 soll für die kommenden Kalkulationen eingesetzt wer-<br />
den. Die Überdeckung aus 2012 ist bis spätestens 2016 auszugleichen. Die Rücklage<br />
wird entsprechend den anfallenden Wasser- bzw. Abfuhrmengen nach den ermittelten<br />
Anteilen sowohl bei den Gebühren für den Kanal als auch bei den abflusslosen Gru-<br />
ben und Kleinkläranlagen eingesetzt.<br />
Für die Berechnung der Schmutzwassergebühr werden die anteiligen Kosten auf den<br />
Frischwasserverbrauch 2011 umgelegt. Die Mengen sind gegenüber dem Vorjahr<br />
leicht gestiegen. Ohne Berücksichtigung des Rücklageneinsatzes würde sich für das<br />
Schmutzwasser ein Gebührensatz von 2,79 € je m³ (Vorjahr 2,70 €/m³) ergeben.<br />
Nach Einsatz des Anteiles aus der Rücklage beträgt der Gebührensatz für das Jahr<br />
2013 2,72 € je m³ (Vorjahr 2,64 €/m³). Aufgrund weiterer Versickerungen haben sich<br />
die Verteilungsflächen verringert. Ohne Berücksichtigung des Rücklageneinsatzes<br />
würde sich für das Niederschlagswasser ein Gebührensatz von 0,94 € je m² (Vorjahr<br />
0,90 €/m²) ergeben. Nach Einsatz des Anteiles aus der Rücklage beträgt der Gebüh-<br />
rensatz für das Jahr 2013 0,90 € je m² (Vorjahr 0,87 €/m²).<br />
Für die Berechnung der Gebühren für die Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben<br />
wurden jeweils die Kosten der Abfuhr durch den Unternehmer, die notwendigen Ver-<br />
waltungskosten sowie der Anteil der Kläranlage, der auf die Klärung des angelieferten<br />
Klärschlammes und Abwassers entfällt, ermittelt und auf die voraussichtlichen<br />
Abfuhrmengen verteilt. Bei den Abfuhrmengen war zu berücksichtigen, dass im Jahr<br />
2012 noch Umstellungen von abflusslosen Gruben auf Kleinkläranlagen vorgenom-<br />
men worden sind. Bei den Kleinkläranlagen ist bei der Ermittlung der Abfuhrmengen<br />
zu berücksichtigen, dass hier nur eine 2-jährige Abfuhr vorgeschrieben ist und auch<br />
überwiegend bei den einzelnen Anlagen so erfolgt. Nach den ermittelten Kosten und<br />
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