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Auftraggeber / Vergabestelle: - PTB

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<strong>Auftraggeber</strong> / <strong>Vergabestelle</strong>:<br />

Physikalisch-Technische Bundesanstalt<br />

Bundesallee 100<br />

38116 Braunschweig<br />

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOL)<br />

Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurücksenden!<br />

Vergabe-Nr.:<br />

Vergabeart:<br />

Ende der Angebotsfrist: Ende der Zuschlagsfrist:<br />

Ausschreibungsgegenstand:<br />

Anlagen<br />

Bewerbungs- und Vergabebedingungen des <strong>Auftraggeber</strong>s<br />

Angebotsschreiben<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Ergänzende Vertragsbedingungen<br />

EVB-IT-/BVB-Vertragsformular<br />

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt<br />

Kennzettel für die Ausschreibung<br />

Besondere Hinweise zur Wertung der Angebote<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

ich beabsichtige, die in der anliegenden Leistungsbeschreibung bezeichneten Lieferungen/Leistungen im<br />

Namen und Rechnung der oben genannten <strong>Vergabestelle</strong> zu vergeben. Bei Abgabe eines Angebots sind<br />

die beigefügten Bewerbungsbedingungen und ggf. die Besonderen Hinweise zur Wertung der Angebote<br />

zu beachten.<br />

Etwaige Vorbehalte wegen der Teilung in Lose:<br />

Keine Unterteilung nach Losen; die Gesamtleistung bildet ein Los.<br />

Eine getrennte losweise Vergabe bleibt vorbehalten. Der Umfang der Lose ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.<br />

Nebenangebote/Änderungsvorschläge:<br />

Nebenangebote/Änderungsvorschläge über umweltverträgliche Lieferungen/Leistungen sind auch ohne<br />

Hauptangebot ausdrücklich erwünscht. Nebenangebote mit der Forderung nach abweichender Zahlungsbedingungen<br />

oder Preisvorbehalten sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.<br />

Nebenangebote/Änderungsvorschläge über technisch gleichwertige Lösungen sind ohne Hauptangebot<br />

zulässig. Die technische Gleichwertigkeit muss nach gewiesen werden.<br />

Siehe Anlage „Besondere Hinweise zur Wertung der Angebote“


Die von Ihnen erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens gemäß den bestehenden<br />

Datenschutzgesetzen gespeichert und verarbeitet. Sie erklären sich mit der Abgabe Ihres Angebotes hiermit<br />

einverstanden. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes nach der VOL/A.<br />

Anfragen oder Rückfragen richten Sie bitte schriftlich (per Post, Fax oder e-Mail) an die o. g. <strong>Vergabestelle</strong>.<br />

Nachprüfungsbehörden gemäß § 32a VOL/A:<br />

Vergabekammer:<br />

Vergabeprüfstelle:<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Im Auftrag<br />

gez.:<br />

Kaufm. Ansprechpartner:<br />

Techn. Ansprechpartner:


Bewerbungs- und Vergabebedingungen des <strong>Auftraggeber</strong>s<br />

für die Vergabe von Leistungen und Lieferungen<br />

Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurücksenden!<br />

1. Allgemeines<br />

1.1 Der <strong>Auftraggeber</strong> verfährt nach Teil A der Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen<br />

– (VOL/A), ohne dass dieser Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“<br />

Vertragsbestandteil wird.<br />

1.2 Für das Vertragsverhältnis gilt die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen.<br />

1.3 Die der Aufforderung zur Angebotsabgabe nicht beigefügten Unterlagen können im Dienstgebäude des<br />

<strong>Auftraggeber</strong>s zu den Geschäftszeiten eingesehen werden.<br />

2. Angebotsbedingungen<br />

2.1 Für Angebote sind die vom <strong>Auftraggeber</strong> übersandten Vordrucke zu benutzen; die Verwendung selbst<br />

gefertigter Vordrucke oder Kurzfassungen ist unzulässig.<br />

Ich bitte, beiliegenden Angebotsvordruck nebst Anlagen auszufüllen, im Vordruck Angebot zu unterschreiben<br />

und in einem verschlossenen Umschlag bis zum Ende der in den Vergabeunterlagen genannten<br />

Angebotsfrist zurückzusenden.<br />

Bis zum Ende der Angebotsfrist kann das Angebot schriftlich, fernschriftlich (Fax) oder telegrafisch zurückgezogen<br />

werden. Danach sind Sie bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen genannten Zuschlagsfrist<br />

an Ihr Angebot gebunden. Siehe auch Punkt 2.8.<br />

2.2 Das Angebot muss vollständig sein; es muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten<br />

Angaben und/oder Erklärungen enthalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen<br />

müssen zweifelsfrei sein.<br />

Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Soweit Erläuterungen<br />

zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot auf einer besonderen<br />

Anlage beigefügt werden. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet<br />

sein.<br />

Das Angebotsformular ist mit Namen (Firma) des Bieters sowie mit Daum und Unterschrift zu versehen.<br />

Das Angebotsformular ist wegen der Rechtsverbindlichkeit der Vertragsbedingungen auch dann unterschrieben<br />

zurückzugeben, wenn nur ein Nebenangebot abgegeben wird.<br />

Angebote, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, werden gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A von der Wertung<br />

ausgeschlossen.<br />

2.3 Ausdrücklich erwünschte oder zulässige Änderungsvorschläge oder Nebenangebote müssen auf einer<br />

besonderen Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet und unterschrieben werden. Verbindliche<br />

Anforderungen des Leistungsverzeichnisses bzw. der Leistungsbeschreibung (z. B. Ausschlusskriterien)<br />

sind auch von Änderungsvorschlägen und Nebenangeboten zu erfüllen. Zulässige<br />

Nebenangebote und Alternativvorschläge müssen dem geforderten Hauptangebot in technischer und<br />

gestalterischer Hinsicht mindestens gleichwertig sein.<br />

Werden Leistungen angeboten, die in den Verdingungsunterlagen nicht vorgesehen sind, so sollen sie<br />

auf einer besonderen Anlage nach Ausführung und Beschaffenheit näher beschrieben werden.<br />

Auf Anlagen soll im Angebotsformular hingewiesen werden.<br />

2.4 Es sind grundsätzlich umweltverträgliche Leistungen, ggf. in einem Nebenangebot oder als Änderungsvorschlag<br />

anzubieten. Umweltverträglich können auch solche Produkte sein, die nicht mit dem Umweltzeichen<br />

ausgestattet sind, aber gleichwertige oder bessere Umwelteigenschaften aufweisen. Diese<br />

sind ggf. von dem Bieter durch vorzulegende nachprüfbare Belege und Erläuterungen nachzuweisen.<br />

In geeigneten Fällen wird die Anlieferung der Produkte in wieder verwendbaren Verpackungen bevorzugt.<br />

Ggf. sollte in einem Nebenangebot eine solche Alternativ-Möglichkeit aufgezeigt werden.<br />

2.5 Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte<br />

bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind.<br />

2.6 Der <strong>Auftraggeber</strong> behält sich vor, das Angebot eines Skontos bei der Wertung nur dann zu berücksichtigen,<br />

wenn eine Skontofrist von mindestens 10 Tagen eingeräumt wird. Hinsichtlich des Fristbeginns<br />

der Zahlung und sonstiger Zahlungsbedingungen wird auf die Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB)<br />

der <strong>PTB</strong> verwiesen.<br />

2.7 Für die Bearbeitung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.


2.8 Übersendung der Angebote<br />

2.8.1 Übersendung schriftlicher Angebote:<br />

Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag zurückzusenden. Dieser Umschlag ist mit dem<br />

Kennzettel, der mit den Vergabeunterlagen übersandt wurde, zu versehen und mit Ihrem Namen<br />

(Firma) und Ihrer Anschrift zu versehen.<br />

2.8.2 Elektronische Übersendung von Angeboten im Zuge der e-Vergabe:<br />

Zur Übersendung des Angebotes ist die Softwarekomponente „Angebotsassistent (AnA)“ zu verwenden,<br />

die Sie nach der Registrierung an der Vergabeplattform www.evergabe-online herunterladen<br />

können. AnA verschlüsselt Ihr Angebot sicher und ermöglicht Ihnen die elektronische Übersendung<br />

an die im AnA voreingestellte Adresse der zuständigen <strong>Vergabestelle</strong>. Nach dem Eingang Ihres Angebots<br />

wird dieses mit einem elektronischen Zeitstempel versehen und bis zum Ende der Angebotsfrist<br />

verschlüsselt und vor fremden Zugriff sicher archiviert. Kurze Zeit nach der Absendung Ihres Angebots<br />

geht Ihnen eine elektronische Eingangsbestätigung zu, die neben dem Eingangszeitpunkt einen<br />

eindeutigen Kontrollwert (Hashwert) des abgegebenen Angebots enthält. Sollte Ihnen keine Eingangsbestätigung<br />

zugehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der technischen Hotline für die e-Vergabe<br />

auf oder geben Sie Ihr Angebot erneut ab.<br />

Als technische Hotline steht das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern zur Verfügung.<br />

Ansprechpartner und Kontaktadressen:<br />

Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern<br />

Sankt Augustiner Str. 86, 53225 Bonn<br />

Tel.: 01888 / 610-1234, eMail: hotline.evergabe@bescha.bund.de<br />

Ein Wechsel in das klassische, papiergestützte Verfahren ist jederzeit möglich. In diesem Fall ist mit<br />

dem ausgedruckten Angebot wie oben beschrieben zu verfahren.<br />

2.9 Entwürfe und Ausarbeitungen sowie Muster und Proben, die bei der Prüfung der Angebote nicht<br />

verbraucht werden, gehen ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des <strong>Auftraggeber</strong>s über,<br />

soweit in der Angebotsaufforderung nichts gegenteiliges festgelegt ist oder der Bieter im Angebot<br />

bzw. innerhalb von 24 Werktagen nach Ablauf der Bindefrist nicht ihre Rückgabe verlangt. Die Kosten<br />

der Rückgabe trägt der Bieter.<br />

2.10 Bei nicht europaweiten Ausschreibungen gilt das Angebot als abgelehnt, wenn bis zum Ablauf der<br />

Zuschlagsfrist kein Zuschlag erteilt worden ist. Hierzu ergeht keine besondere Mitteilung. Will der Bieter<br />

jedoch ausdrücklich über die Ablehnung seines Angebotes unterrichtet werden, so muss dieses<br />

schriftlich beantragt und ein adressierter Freiumschlag für die Rückantwort beigefügt werden.<br />

2.11 Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte<br />

Angebote gemäß § 27/27a VOL/A. Bei EU-Vergabeverfahren gilt § 13 der Vergabeverordnung.<br />

2.12 Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden. Jede anderweitige<br />

Nutzung ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der vergebenden Stelle nicht gestattet.<br />

2.13 Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt<br />

gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei<br />

der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten.<br />

3. Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen<br />

Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung<br />

beeinflussen können, so hat der Bieter den <strong>Auftraggeber</strong> vor Angebotsabgabe schriftlich, elektronisch<br />

oder telegrafisch darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben<br />

hat.<br />

4. Ausschluss von unzulässigen Bewerbern von der Teilnahme am Wettbewerb sowie Belehrung<br />

Vergabesperren für Unternehmen, die sich um Aufträge der öffentlichen Hand bewerben, jedoch durch<br />

schwere Verfehlungen (z. B. Bestechung von Amtsträgern und/oder Preisabsprache) den freien Wettbewerb<br />

unterlaufen, werden als geeignetes Mittel zur Verhütung von Korruption angesehen. Nach § 7<br />

Nr. 5 Buchst. c VOL/A können sie von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen werden, wenn<br />

sie nachweislich schwere Verfehlungen begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Auftragnehmer infrage<br />

stellen. Korruption, Preisabsprachen und sonstige Verstöße, die den freien Wettbewerb unterlaufen,<br />

sind solche Ausschließungsgründe.<br />

5. Gewerbliche Voraussetzungen/Berufsgenossenschaft<br />

Auf Verlagen hat der Bieter eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des entsprechenden<br />

zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.<br />

6. Weitervergabe an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)<br />

Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die die gewerbe- und<br />

handwerksrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erfüllen. Er<br />

ist gehalten, zu Unteraufträgen mittlere und kleine Unternehmen in dem Umfang zu beteiligen, wie es<br />

mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen zu vereinbaren ist.<br />

Unterauftragnehmer sind bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich<br />

um einen öffentlichen Auftrag handelt. Sie unterliegen der in Nummer 1.1 aufgeführten Verordnung.


Der Auftragnehmer hat der Beauftragung von Unterauftragnehmern die §§ 2, 8, 9, 11 bis 14 sowie 24<br />

und 25 VOL/A zugrunde zu legen und die VOL/B zum Vertragsinhalt zu machen. Dem Nachunternehmer<br />

dürfen – insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, Gewährleistung und Vertragsstrafe – keine<br />

ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden als zwischen <strong>Auftraggeber</strong> und Auftragnehmer vereinbart<br />

sind.<br />

Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Namen,<br />

Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen<br />

Unterauftragnehmers dem <strong>Auftraggeber</strong> schriftlich bekannt zu geben. Beabsichtigt der Auftragnehmer<br />

Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung<br />

des <strong>Auftraggeber</strong>s gemäß § 4 Nr. 4 VOL/B einzuholen.<br />

7. Arbeitsgemeinschaften<br />

Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben dem <strong>Auftraggeber</strong> mit dem Angebot<br />

zu übergeben<br />

• ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und<br />

• eine von allen Mitgliedern verbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die<br />

im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem <strong>Auftraggeber</strong> rechtsverbindlich vertritt und dass<br />

alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.<br />

8. Zusätze für ausländische Bewerber<br />

8.1 Die Preise sind in Euro anzugeben.<br />

8.2 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit dem <strong>Auftraggeber</strong> ist in deutscher<br />

Sprache abzufassen.<br />

8.3 In einer Anlage ist anzugeben, bei welchem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen<br />

der Bewerber haftpflichtversichert ist und wie hoch die vereinbarten Deckungssummen<br />

für Personenschäden und für sonstige Schäden sind.<br />

8.4 Bieter, die ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben und noch nicht<br />

Mitglied einer deutschen Berufsgenossenschaft sind, haben vor Erteilung des Auftrags nachzuweisen,<br />

dass sie ihr Unternehmen, soweit es auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig wird, zur<br />

Berufsgenossenschaft angemeldet haben.<br />

Bieter, die auf Grund internationaler Vereinbarungen von der Pflicht zur Mitgliedschaft bei einer deutschen<br />

Berufsgenossenschaft befreit sind, haben dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft<br />

zu belegen.<br />

8.5 Ergänzend zu den Verdingungsunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften.<br />

9. Nachweis der Zuverlässigkeit<br />

Der Bieter hat auf Verlangen der <strong>Vergabestelle</strong> zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit gemäß § 7 Nr. 5 c<br />

VOL/A einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 der Gewerbeordnung vorzulegen.<br />

Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein. Ausländische Bieter haben auf Verlangen eine<br />

gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen. Ein Angebot kann von der Wertung<br />

ausgeschlossen werden, wenn der Auszug nicht rechtzeitig vorgelegt wird.<br />

Darüber hinaus kann die Erteilung des Auftrages von folgendem(n) Nachweis(en) abhängig gemacht<br />

werden:<br />

• Sozialversicherungsnachweis,<br />

• Gewerbebescheinigung,<br />

• aktueller Auszug aus dem Handelsregister zum Nachweis der Vertreterbefugnis bzw. der Prokura.<br />

10. Nachweis der Leistungsfähigkeit<br />

Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Zu diesem Zweck sollen dem<br />

Angebot die folgenden Nachweise beigefügt werden:<br />

• Aufstellung der Referenzen über mindestens vergleichbare Aufträge,<br />

• Firmendarstellung auch hinsichtlich des notwendigen Personals und technischen Geräts..<br />

Etwaige zusätzliche Anforderungen bezüglich des Nachweises der Leistungsfähigkeit sind der Anlage<br />

„Besondere Hinweise zur Wertung der Angebote“ zu entnehmen.<br />

Sollten diese Unterlagen fehlen, kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.<br />

11. Sofern im Rahmen eines abzuschließenden Vertrages Abschlagszahlungen zu leisten sind, werden<br />

diese nur gegen Vorlage einer unwiderruflichen, unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft<br />

gezahlt. Weiterhin sind diese Vorleistungen mit dem dann gültigen Prozentsatz, auf den Tag der einwandfreien<br />

Lieferung bzw. falls eine Abnahme vereinbart wurde, auf den Abnahmetag bezogen, abzuzinsen.<br />

Die Verrechnung erfolgt dann mit der Schlusszahlung.


Name und Anschrift des Bieters:<br />

Firmenname:<br />

Straße:<br />

PLZ – Ort:<br />

Land:<br />

An die<br />

Physikalisch-Technische Bundesanstalt<br />

Bundesallee 100<br />

38116 Braunschweig<br />

Angebot (VOL)<br />

Vergabe-Nr.:<br />

Vergabeart:<br />

-<br />

Ende der Angebotsfrist: Ende der Zuschlagsfrist:<br />

Ausschreibungsgegenstand:<br />

Anlagen:<br />

Leistungsbeschreibung<br />

EVB-IT-/BVB-Vertragsformular<br />

Verzeichnis und Erklärung betr. Arbeitsgemeinschaft<br />

Verzeichnis über Art und Umfang der von Unterauftragnehmern auszuführenden Leistungen<br />

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Gewerbeordnung bzw. Eigenerklärung/<br />

gleichwertige Bescheinigung einer ausländischen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde<br />

Aktueller Auszug aus dem Handelsregister zum Nachweis der Vertreterbefugnis bzw. Prokura<br />

Nebenangebote/Änderungsvorschläge; Anzahl:<br />

_______________________________________<br />

Vom Bieter sind nur die fett umrandeten Felder auszufüllen!<br />

Seite


Angebotspreise netto:<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Bezeichnung der Leistung /<br />

Bezug zur Leistungsbeschreibung<br />

Menge<br />

Einheit<br />

_______________________________________<br />

Vom Bieter sind nur die fett umrandeten Felder auszufüllen!<br />

Übertrag:<br />

Einzelpreis<br />

in Euro<br />

Gesamtpreis<br />

in Euro<br />

Seite


Erklärungen des Bieters:<br />

1. Die Ausführung der beschriebenen Lieferungen/Leistungen wird zu den von mir/uns im<br />

Preisblatt eingesetzten Preisen angeboten. An das Angebot halte ich mich bzw. halten wir uns<br />

bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.<br />

2. Diesem Angebot liegen zugrunde:<br />

- die Leistungsbeschreibung,<br />

- die Besonderen Vertragsbedingungen (soweit Bestandteil der Verdingungsunterlagen),<br />

- die Ergänzenden Vertragsbedingungen (soweit Bestandteil der Verdingungsunterlagen),<br />

- die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der <strong>PTB</strong>,<br />

- die Allgemeine technischen Vertragsbedingungen (soweit Bestandteil der Verdingungsunterlagen),<br />

- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen VOL/B.<br />

Sofern sich der angebotene Preis auf Grund einer Prüfung nach der Verordnung PR Nr. 30/53<br />

als unzulässig erweist, gilt der preisrechtlich zulässige Preis.<br />

3. Anmerkungen oder Angaben zu einem eingereichten Nebenangebot (ggf. Verweis auf Anlagen):<br />

4. Ich/Wir erkläre/n, dass<br />

- für mein/unser Vermögen kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist<br />

(Weiterführung der Geschäfte durch Insolvenzverwalter - § 22 InsO)<br />

- über mein/unser Vermögen kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist<br />

(Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung - §§ 17, 18 und 19<br />

InsO)<br />

- ich meiner / wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der<br />

Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und<br />

Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß<br />

nachgekommen bin/sind<br />

- ich/wir nicht nach §§ 8-11 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, wegen illegaler<br />

Beschäftigung (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder §§ 15,<br />

15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes) oder nach § 266a Abs. 1,<br />

2 und 4 des Strafgesetzbuchs zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe<br />

von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert<br />

EURO belegt worden sind.<br />

_______________________________________<br />

Vom Bieter sind nur die fett umrandeten Felder auszufüllen!<br />

Seite


5. Ich/Wir gehöre/n zu:<br />

Handwerk Industrie Vers.-<br />

Unternehmen<br />

Freie Berufe Sonstige: Jahresumsatz in Euro:<br />

Handel<br />

Gesellschaftsform: Gründungsjahr: Mitarbeiterzahl:<br />

6. Ich/Wir werde/n die im anliegenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen<br />

(die Ziffer 6 der Bewerbungsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen.)<br />

nicht an Unterauftragnehmer vergeben.<br />

teilweise oder vollständig an Unterauftragnehmer vergeben..<br />

7. Ich bin mir bzw. wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung den Ausschluss von<br />

dieser und von weiteren Ausschreibungen zur Folge haben kann.<br />

8. Sonstige Erklärungen des Bieters (ggf. Verweis auf Anlagen):<br />

_______________________________________<br />

Vom Bieter sind nur die fett umrandeten Felder auszufüllen!<br />

Seite


Wichtiger Hinweis: Signatur der <strong>Vergabestelle</strong> (nur bei elektronischer Verarbeitung)<br />

Ihre nachfolgende Unterschrift/Signatur deckt<br />

alle in der Anlage zu diesem Angebotsschreiben<br />

enthaltenen Bedingungen/Erklärungen<br />

(Benennung der Anlagen siehe Seite 1) des<br />

Angebots ab. Wird das Angebotsschreiben nicht<br />

unterschrieben oder signiert, gilt das Angebot<br />

als nicht abgegeben.<br />

Mit der nachfolgenden Unterschrift/Signatur erkläre ich mein Angebot für rechtsverbindlich.<br />

Das Angebot entspricht in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung, und die Regelungen<br />

der Verdingungsunterlagen werden uneingeschränkt akzeptiert.<br />

Geschäftszeichen Bearbeiter/in Telefon-Nr. Ort Datum<br />

Angebotspreis netto in Euro:<br />

MwSt.<br />

Angebotspreis brutto in Euro:<br />

Skonto: %<br />

Tage<br />

Verjährungsfrist für Mängelansprüche (mindestens 24 Monate): Monate<br />

Stempel mit Unterschrift oder Signatur<br />

des Bieters:<br />

Wichtiger Hinweis!<br />

Stempel mit Unterschrift oder Signatur<br />

des Bieters:<br />

Sofern Sie Ihr Angebot nicht elektronisch über die e-Vergabe-Plattform abgeben, sondern per Post<br />

versenden, versehen Sie bitte den Umschlag unbedingt mit dem übersandten Kennzettel für<br />

diese Ausschreibung.<br />

_______________________________________<br />

Vom Bieter sind nur die fett umrandeten Felder auszufüllen!<br />

Liefertermin; Lieferzeit:<br />

Seite


Leistungsbeschreibung<br />

Ausschreibungsgegenstand:<br />

Reisebürodienstleisungen<br />

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (<strong>PTB</strong>) beabsichtigt für den Zeitraum vom 01.07.2009<br />

bis 30.06.2012 einen Dienstleistungsvertrag über die Erbringung von Reisebürodienstleistungen<br />

zu vergeben mit der Möglichkeit, den Vertrag jeweils um ein weiteres Vertragsjahr verlängern zu<br />

können.<br />

Inhaltsübersicht:<br />

1. Allgemeine Angaben<br />

2. Anforderungsprofil<br />

3. Vergütungsmodell<br />

4. Verfahrensbedingungen/-ablauf und weitere Hinweise<br />

Anlage 1: Kalkulationsblatt für die Vergütung<br />

Anlage 2: Fragenkatalog<br />

Anlage 3: Vertragsentwurf<br />

1. Allgemeine Angaben<br />

Die <strong>PTB</strong> nimmt jährlich Flug-, Bahn- und sonstige Reisebuchungen im Umfang von ca. 1,4 Mio. € bis<br />

1,5 Mio. € zur Abwicklung der Dienstreisen ihrer Beschäftigten vor. Bahnbuchungen und einfache<br />

1- bzw. 2-Coupon-Flugreisen werden zentral über das Travel Center des Bundes in Berlin bzw. über<br />

eigenes (<strong>PTB</strong>)-Personal abgewickelt. Daneben fallen aber eine Vielzahl komplexer Reisen, vor allem<br />

Flugreisen an, die mit ca. 1,1 Mio. € bis 1,2 Mio. € den Größtteil des Reisebudgets ausmachen. Um<br />

eine effiziente und wirtschaftliche Abwicklung, Organisation und Buchung dieser Dienstreisen<br />

sicherstellen zu können, ist eine fachkundige Unterstützung notwendig. Dazu wird bisher ein<br />

Implantreisebüro auf dem Gelände der <strong>PTB</strong> unterhalten.<br />

Auch zukünftig soll den Reisenden in der <strong>PTB</strong> ein Implantreisebüro zu deren Unterstützung bei<br />

Reiseplanung, -vorbereitung und -abwicklung zur Verfügung stehen. Das Reisebüro soll auf dem<br />

Gelände der <strong>PTB</strong> in Braunschweig betrieben und mit fachkundigem Personal innerhalb fester<br />

Servicezeiten besetzt sein. Das Reisebüro soll die Buchungsaufträge sorgfältig, fristgerecht und unter<br />

Ausnutzung aller Kosteneinsparungsmöglichkeiten und tariflichen Vergünstigungen abwickeln. Die<br />

reisekostenrechtlichen Regelungen der <strong>PTB</strong> bei der Ausführung der Reisebestellungen sind dabei zu<br />

beachten.<br />

Das Reisebüro ist zuständig für die Abwicklung der Reisen der <strong>PTB</strong>-Beschäftigten in Braunschweig<br />

wie auch der Beschäftigten am Berliner Standort (Berlin Charlottenburg).<br />

Grundlage eines Auftrags an das Reisebüro ist regelmäßig der <strong>PTB</strong>-Dienstreiseantrag, dessen Inhalt<br />

für die Planung und Beschaffung der Reisedokumente maßgeblich ist. Er kann via elektronischem<br />

Workflow, schriftlich, per Fax oder Mail übermittelt werden. Voranfragen sind darüber hinaus auch<br />

mündlich oder telefonisch möglich.<br />

1


Grundlage für Dienstreisen von Bundesbediensteten ist das Reisekostenrecht des Bundes,<br />

insbesondere das Bundesreisekostengesetz (BRKG), einschließlich der dazu ergangenen<br />

Verwaltungsvorschriften (BRKGVwV) und die Auslandsreisekostenverordnung (ARV). Für die<br />

Erstattung von Fahrt- und Flugkosten gelten für Dienstreisen nach den Vorgaben der <strong>PTB</strong><br />

grundsätzlich folgende Rahmenbedingungen:<br />

Bahn Bahnfahrten werden grundsätzlich in der 2. Klasse gebucht<br />

(Ausnahmefälle aus gesundheitlichen Gründen der/s Reisenden sind<br />

möglich)<br />

Flug innerhalb Deutschlands ECONOMY Class<br />

innerhalb Europas ECONOMY Class<br />

interkontinental grundsätzlich ECONOMY Class (Ausnahmen aus<br />

gesundheitlichen Gründen des Reisenden oder aus<br />

sonstigen Gründen sind möglich)<br />

Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz des BRKG verpflichtet grundsätzlich zur Buchung des<br />

wirtschaftlichsten Reisemittels.<br />

Die interne Zustellung von elektronischen Reiseunterlagen erfolgt via Mail, die Zustellung von<br />

ausnahmsweise erforderlichen papiermäßigen Reisedokumenten erfolgt durch Abholung durch den<br />

Dienstreisenden oder seinen Beauftragten; bei Flugreisen ist ferner die Hinterlegung am Flughafen<br />

bei einem Büro des Reisebüros zulässig. In Eilfällen ist der Dienstreisende telefonisch durch den<br />

Auftragnehmer zu unterrichten, dass die Reiseunterlagen bereitliegen.<br />

Die Zusendung von ausnahmsweise erforderlichen Papierreisedokumenten zum Berliner<br />

Dienststellenteil erfolgt in der Regel ebenfalls über die Hauspost der <strong>PTB</strong>, in dringenden Einzelfällen<br />

muss das Reisebüro aber auch eine Ticketausstellung in Berlin sicherstellen können.<br />

Das Reisebüro als Reisevermittler haftet für Fehlleistungen im Rahmen der Reisevermittlung.<br />

Die <strong>PTB</strong> überlässt dem Reisebüro zum Betrieb des Reisebüros einen Raum in einem Gebäude auf<br />

dem Gelände der <strong>PTB</strong> in Braunschweig und stellt die dazu erforderlichen amtlichen Telefon-<br />

/Datenleitungen, Telefon- und Faxgeräte sowie eine Kopiermöglichkeit in räumlicher Nähe zum<br />

Reisebüro zur Verfügung. Für Mobiliar sowie Rechnerausstattung incl. der erforderlichen Lizenzen<br />

hat das Reisebüro Sorge zu tragen.<br />

Die Reiseaktivitäten im Zeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2008 erforderten folgende Transaktionen:<br />

Flug kontinental (komplex) 326<br />

Flug interkontinental 1015<br />

Hotelreservierungen 180<br />

Mietwagenbuchungen (Ausland) 40<br />

Sonstiges (z. B. Bahncardbestellungen) 110<br />

2. Anforderungsprofil<br />

Vom zukünftigen Reisebüropartner (Auftragnehmer) wird für die Abwicklung von komplexen Reisen<br />

ein umfangreiches Leistungsspektrum erwartet. Aus diesem Grunde ist die <strong>PTB</strong> an einer<br />

Unterstützung durch ein in der Betreuung von Firmenreisen erfahrenes Reisebüro interessiert. Dazu<br />

werden Angaben über Firmenprofil, Standorte und Filialnetz, Mitarbeiteranzahl, Erfahrungen in der<br />

Betreuung von Firmenreisen sowie sonstige mit der Betreuung von Firmenreisen<br />

zusammenhängende Aktivitäten benötigt.<br />

2


Im Einzelnen sind folgende Leistungen unter Sicherstellung eines hohen Servicegrades als sog.<br />

„Basisleistungen“ abzubilden:<br />

I. Prozesse<br />

Zur Sicherstellung eines reibungslosen Prozesses werden vom Auftragnehmer folgende Leistungen<br />

erwartet:<br />

1. Einrichtung, kontinuierliche Pflege und Nutzung von Reisendenprofilen (Customer/Traveller<br />

Profiles)<br />

2. Erstellung und regelmäßige quartalsweise Lieferung eines kundenspezifischen MIS-<br />

Reportings in elektronischer Form zur Weiterverarbeitung in Excel mit folgenden<br />

Mindestanforderungen:<br />

a. Savings- und Missed Savings-Report nach Vorgabe des Auftragsgebers<br />

b. Dokumentation bei Abweichung der Reisenden von der Reiserichtlinie (Reason Codes<br />

nach Vorgabe des <strong>Auftraggeber</strong>s)<br />

c. Übersicht der Umsätze und Transaktionen nach Leistungsart (Flug, Hotel, Mietwagen,<br />

Bahn etc.) und Leistungsentgelten<br />

d. Reportings für das Travel Management nach Vorgabe des <strong>Auftraggeber</strong>s<br />

e. Lieferung kundenspezifischer Daten aus dem Bereich Beschwerdemanagement, wenn<br />

möglich inklusive Benchmarking Daten<br />

f. Übersicht der Transaktionen nach Leistungsart und buchender Stelle (Dienststellenteil)<br />

– auch in anonymisierter Form<br />

3. Bereitstellung und Nutzung weiterer Inhouse angebotener Standard Kundensoftware<br />

- sofern vorhanden -, z. B. Krisenmanagement Tool, elektronisches Hotelbuchungstool, das<br />

die Möglichkeit zur Einbindung kundenspezifischer Hotelreservierungssysteme bietet, etc..<br />

II. Services<br />

Die Serviceleistungen des Reisebüros nehmen im Rahmen dieser Ausschreibung ebenfalls einen<br />

hohen Stellenwert ein. Vom Auftragnehmer sind daher die folgenden Services in höchster Qualität zu<br />

erbringen:<br />

1. Beratung der Dienstreisenden über optimale und kostengünstige Verkehrsverbindungen incl.<br />

der zur Verfügung stehenden Tarife.<br />

2. Reisetechnische Unterstützung bei der Detailplanung von Dienstreisen.<br />

3. Annahme und Bearbeitung von Reisemittelbestellungen aus dem Workflow-System als<br />

strukturierte Bestellung via E-Mail, Fax oder schriftlichem Bestellvordruck, als E-Mail oder<br />

Fax (unstrukturiert) oder telefonisch.<br />

4. Eine Beratung durch ausgebildete Reiseverkehrsfachkräfte ist auf dem Gelände der <strong>PTB</strong> in<br />

Braunschweig von montags bis donnerstags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr, am<br />

Freitag in der Zeit von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr sicherzustellen. Eine Schließung des<br />

Reisebüros für eine tägliche 30-minütige Mittagspause in einem festgelegten und in der <strong>PTB</strong><br />

bekannt gegebenen Zeitfenster wird akzeptiert. Bei krankheits-, urlaubsbedingten oder<br />

sonstigen Abwesenheiten ist für eine qualifizierte Abwesenheitsvertretung Sorge zu tragen,<br />

bei unvorhersehbarer Abwesenheit der Stammkraft ist innerhalb von 24 Stunden für<br />

adäquaten Ersatz zu sorgen.<br />

Dabei wird eine feste Personalzuordnung zur <strong>PTB</strong> erwartet. Für die Abwesenheitsvertretung<br />

werden nur Personen akzeptiert, die in die Abläufe der <strong>PTB</strong> ausreichend eingewiesen sind.<br />

Während Ausfallzeiten ist eine angemessene Betreuung über eine verbindlich festgelegte<br />

andere Niederlassung oder ein zentrales Servicecenter sicherzustellen.<br />

Außerhalb der genannten Servicezeiten ist für Buchungen und/oder Änderungen eine<br />

Betreuung durch eine deutschsprachige Notfall-Hotline (z. B. 24-Stunden-Service) erforderlich.<br />

3


5. Buchung, Umbuchung, Stornierung sowie Erstattung sämtlicher Reiseleistungen (Flug,<br />

Mietwagen, Hotel, Bahn (in Einzelfällen) sowie bei Bedarf Besorgung übriger Dienstleistungen,<br />

deren Vermittlung üblicherweise Angelegenheit eines Reisebüros zur Abwicklung von<br />

Dienstreisen ist), über alle Vertriebskanäle (GDS, Internet, direkt, etc.), auch unter<br />

Berücksichtigung der Marktpreise und der verhandelten Vertragsraten des <strong>Auftraggeber</strong>s.<br />

6. Hinterlegung und Berücksichtigung sämtlicher Reisevorgaben der <strong>PTB</strong> nach den geltenden<br />

Vorschriften und der Travel-Management-Vorgaben bei jeder Buchung.<br />

7. Proaktive Beratung und Best-Buy Prüfung bei jeder Angebotserstellung<br />

8. Zusätzlich zum angebotenen günstigsten Tarif auf Wunsch schriftliche Angebotserstellung<br />

von Alternativangeboten unter Berücksichtigung der Firmenraten des Bundes (auch VDR-<br />

Raten), sämtlicher Markttarife (IATA, Low Cost, Consolidator, Internet, etc.) sowie kreativem<br />

Ticketing.<br />

9. Auf Wunsch Erfassung zusätzlicher Elemente im PNR (z. B. Daten zur automatischen<br />

Weiterleitung in nachgelagerte Abrechnungssysteme wie Reisenummer etc.).<br />

10. Bei jeder Buchung Erfassung von Realized Savings (DCR-Werte) und Missed Savings<br />

inklusive Reason Codes.<br />

11. Dokumentenerstellung sämtlicher Reiseleistungen inklusive Reiseplan.<br />

12. Tickethinterlegungen<br />

13. Zusendung erforderlicher Tickets (in der Regel in elektronischer Form) und weiterer<br />

Reisedokumente. Bei ausnahmsweise erforderlicher Zusendung von Papiertickets werden<br />

anfallende Kosten gegen Nachweis erstattet.<br />

14. Auf Wunsch Reservierung von Hotelzimmern soweit diese ausreichend kostengünstig sind.<br />

15. Informationen zu Einreisebestimmungen und Visabesorgung (bei Bedarf im Einzelfall).<br />

16. Abwicklung von Kreditkartenzahlungen mit allen im Einsatz befindlichen Firmenkreditkarten<br />

der Dresdner Bank inklusive Erfassung von allen gewünschten Zusatzdaten und fehlerfreier<br />

Übermittlung der Daten aus dem Backoffice-System an die Kreditkartengesellschaft. Bei den<br />

zu erfassenden Zusatzdaten handelt es sich z. B. um die folgenden Felder:<br />

Personalkennziffer (PK), Dienststellenteil (DS), Kostenstelle (KS), Bearbeitungsdatum (BD),<br />

Projektnummer (PR) und Reiseziel (RZ).<br />

Der derzeitige Kreditkartenvertrag läuft bis zum Februar 2010 mit einer Verlängerungsoption<br />

um weitere drei Jahre. Sofern der Kreditkartenvertrag während der Laufzeit des<br />

Reisebürovertrages endet und gegebenenfalls im Rahmen einer Ausschreibung ein neuer<br />

Vertragspartner im Bereich Kreditkarte ausgewählt wird, wird erwartet, dass die<br />

Zusammenarbeit mit dem neuen Partner reibungslos fortgesetzt wird.<br />

17. Rechnungsstellung (Lieferschein) mit Angabe von Besteller, Reisendem, Reiseziel,<br />

Reisedatum, Reisenummer, Projektnummer, Kostenstelle.<br />

18. Schaffung einer Möglichkeit des elektronischen Rechnungsabgleiches mit Kreditkartenabrechnungen<br />

für die im Einsatz befindliche Visa Card Voyage der Dresdner Bank sowie<br />

regelmäßige kostenfreie Lieferung (mindestens wöchentlich) der Rechnungsdaten.<br />

19. Bereitstellung eines Account-Managers unter Berücksichtigung folgender Anforderungen:<br />

a. Proaktive Beratung und quartalsweise Review-Meetings in der Dienststelle in<br />

Braunschweig.<br />

b. Garantierte Reaktionszeit montags bis freitags innerhalb von 24 Stunden.<br />

20. Consulting (auf Anfrage)<br />

21. Abwicklung von Gruppenreisen, Event Management und Incentive-Reisen auf besondere<br />

Anforderung.<br />

Daneben wird die Bereitschaft zur Bearbeitung von Standardbahn- und –flugreisen erwartet, wenn<br />

diese aus zeitlichen oder sonstigen Ausnahmegründen nicht rechtzeitig über das Travel Center des<br />

Bundes in Berlin abgewickelt werden können sowie ggfs. die Übernahme dieser Reisebuchungen bei<br />

Ausfall des Travel Centers des Bundes.<br />

Für diesen Fall ist zusätzlich eine gesonderte Kostenkalkulation anzugeben (s. a. Anlage 1, B)).<br />

4


Für die Kalkulationen in diesem Rahmen können nachfolgende Transaktionszahlen zugrunde<br />

gelegt werden:<br />

Bahn Inland 3080<br />

Rücknahmen Bahn Inland 411<br />

Bahn Ausland 314<br />

Rücknahmen Bahn Ausland 30<br />

Reservierungen Bahn 4889<br />

Sonstige Bahntransaktionen 123<br />

Flug Deutschland 96<br />

Flug kontinental (1- bis 2-Coupon-Flüge) 446<br />

Flug kontinental (komplex) 326<br />

Flug interkontinental 1015<br />

Hotelreservierungen 180<br />

Mietwagenbuchungen (Ausland) 40<br />

Sonstiges (z. B. Bahncardbestellungen) 110<br />

Die Vermittlung von Privatreisen sowie die Werbung für derartige Reisen ist unzulässig.<br />

Ausgenommen hiervon ist die Vermittlung von Reisedienstleistungen, die anlässlich eines mit einer<br />

Dienstreise verbundenen privaten Reiseanteils notwendig werden. Gleiches gilt für die Vermittlung<br />

von Reisedienstleistungen für die private Begleitung von Dienstreisenden auf eigene Rechnung des<br />

Reisenden.<br />

Workflow Standardschnittstellen (Zahlungsabwicklung)<br />

Für die zentrale Zahlungsabwicklung im Bereich Flug und Bahn werden folgende Kreditkarten des<br />

Vertragspartners Dresdner Bank eingesetzt:<br />

• Dresdner Bank Corporate Card Voyage (virtuelle VISA-Kreditkarte)<br />

• Dresdner Bank AirPlus Company Account<br />

Die entsprechenden Kreditkartennummern werden mittels Behördenprofil im Vertragsreisebüro<br />

hinterlegt. Es sind mehrere Kreditkarten im Einsatz.<br />

Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die AirPlus Schnittstelle TAMARA – Ticket and Merchant<br />

Agreement Record für AirPlus Version 1.40 – zu bedienen.<br />

3. Vergütungsmodell<br />

Als Vergütungsszenario wird sich ein Modell vorgestellt, welches folgenden Aspekte erfüllt:<br />

• Marktkonformität, d. h. faires Preis-Leistungsverhältnis<br />

• Flexibilität, d. h. jederzeitige Anpassung des Modells an die Kundenwünsche und<br />

Marktveränderungen<br />

Der <strong>Auftraggeber</strong> verzichtet ausdrücklich auf die Durchreichung sämtlicher Provisionen und Boni, die<br />

mit dem Umsatzvolumen der <strong>PTB</strong> erwirtschaftet werden. Vom Auftragnehmer wird im Gegenzug<br />

erwartet, dass diese Beträge bei der Berechnung der Höhe der Vergütung mit einkalkuliert werden.<br />

Im Rahmen der Kalkulation sollte außerdem berücksichtigt werden, dass bei Kontinentalflugreisen<br />

und insbesondere bei Mehrstationen-Flugreisen im Rahmen der Reiseplanung eine ausführliche<br />

persönliche Beratung des/r Reisenden erwartet wird.<br />

5


Vergütung der Basisleistungen<br />

Für die unter Nr. 2 der Leistungsbeschreibung (Anforderungsprofil, I und II) genannten<br />

Basisleistungen wird ein Vergütungsmodell gewünscht, welches in Form einer Ticket-Fee bei jeder<br />

Dokumentenausstellung unmittelbar belastet wird.<br />

Bei Flugbuchungen sollte pro Ticketnummer bzw. Dokumentennummer (bei Conjunction Tickets) die<br />

Ticket-Fee erhoben werden. Umbuchungen und Stornierungen unter der gleichen<br />

Dokumentennummer (hierzu können mehrere Ticketnummern gehören) sollten mit dieser Gebühr<br />

bereits abgegolten sein, ebenso zusätzliche Hotel- oder Mietwagenreservierungen bzw. sonstige im<br />

Zusammenhang mit der Reise erforderliche Transferleistungen. Bei Kombination von mehreren One-<br />

Way-Tickets anstelle der Buchung von Return-Tickets sollte die Ticket-Fee nur pro ausgestelltem<br />

Dokument abgerechnet werden, wenn durch die Buchung mehrerer Tickets zuzüglich mehrfacher<br />

Ticket-Fees auch ein Preisvorteil für den <strong>Auftraggeber</strong> entsteht.<br />

Bei eventuell erforderlichen reinen Bahnbuchungen sollte pro Bahnvorgang die Ticket-Fee berechnet<br />

werden, wobei zu einem Vorgang der Fahrschein inklusive Reservierungen sowie erforderliche Zu-<br />

und Abgänge wie auch notwendige Stornierungen gerechnet werden.<br />

Die Vergütung sollte sich in ihrer Höhe nach dem tatsächlichen Bearbeitungsaufwand für die<br />

Betreuung der <strong>PTB</strong> richten.<br />

6


4. Verfahrensbedingungen/-ablauf und weitere Hinweise:<br />

Die eingegangenen Angebote werden formell geprüft, insbesondere auf Einhaltung der Angebotsfrist,<br />

Unterschrift des Angebotes und Prüfung auf Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Angebote,<br />

bei denen eine oder mehrere der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise, die als<br />

Ausschlusskriterien festgelegt sind, fehlen, werden ausgeschlossen.<br />

Das Angebot ist zu gliedern und muss folgende Angaben enthalten bzw. es müssen folgende<br />

Unterlagen beigefügt sein:<br />

1) Angebotsschreiben (Anlage zur Aufforderung eines Angebotes) mit Eigenerklärung und<br />

Angebotspreis (= fiktiver Gesamtpreis) für die unter A) aufgeführten Leistungen der Anlage 1.<br />

Fügen Sie das vollständig ausgefüllte Kalkulationsblatt für die Vergütung (Anlage 1) sowie die<br />

Leistungsbeschreibung bei.<br />

Bitte weisen Sie Ihre Preise ausschließlich auf der vorgenannten Anlage und nicht auch im<br />

weiteren Text Ihres Angebotes aus. Ggf. fügen Sie hier für weitere Preisangaben ein separates<br />

Blatt bei.<br />

2) Den ausgefüllten und beantworteten Fragenkatalog samt zugehörigen Bemerkungen (ggf. auf<br />

separaten Blättern) fügen Sie als Anlage 2 dem Angebotsschreiben bei.<br />

3) Gesamtumsatz bzw. Umsätze der geforderten Leistungsart (s. a. unter „Mit dem Angebot<br />

vorzulegende Unterlagen“)<br />

4) Firmendarstellung, -vorstellung, -profil (s. a. unter „Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen“)<br />

5) Referenzliste (s. a. unter „Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen“)<br />

6) Weitere Unterlagen und Nachweise des Bieters (s. a. unter Leistungsbeschreibung Nr. 2<br />

Anforderungsprofil)<br />

Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.<br />

Evtl. sonstige Angaben des Bieters können auf einem separatem Blatt beigefügt werden.<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters werden nicht akzeptiert, diese Angebote<br />

werden von der Wertung ausgeschlossen.<br />

Nebenangebote werden nicht zugelassen, die zu vergebenden Leistung bildet ein Los.<br />

Weiterer Verfahrensablauf:<br />

Nach Sichtung und Prüfung der Angebote wird zum Kennenlernen und zur Entscheidungsfindung der<br />

<strong>PTB</strong> den in die engere Wahl gekommenen Bietern Gelegenheit zur Präsentation ihres Angebotes<br />

gegeben. Dieser Termin ist im Zeitraum zwischen der 18. und 19. Kw 2009 vorgesehen. Bitte merken<br />

Sie sich diesen Zeitraum vor.<br />

Bitte beachten Sie: Bei einer öffentlichen Ausschreibung sind Verhandlungen über Änderungen der<br />

Angebote oder Preise gemäß § 24 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A unstatthaft. Es werden daher im Rahmen<br />

dieses Vergabeverfahrens keine (Nach-) Verhandlungen durchgeführt!<br />

Ein Vertragsentwurf (Anlage 3) ist zur Information und als Grundlage für eine spätere<br />

Auftragserteilung beigefügt.<br />

7


Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes<br />

Neben der Wertung des Preis-Leistungsverhältnisses in Bezug auf die oben dargelegten<br />

Basisleistungen wird die angebotene Leistung zusätzlich bewertet. Maßgeblich sind dabei die zu den<br />

in der Anlage 2 (Fragenkatalog) gegebenen Antworten. Ferner werden folgende Auswahlkriterien<br />

Berücksichtigung finden:<br />

• Qualität der Beratung durch das Reisebüro (Ausbildungsstand des angebotenen Personals/<br />

Reaktionszeiten/Art und Umfang der Managementunterstützung durch Account-Manager)<br />

• Verwendete Software zur Abwicklung der Rechnungsbearbeitung sowie des Berichtswesens<br />

(möglichst mit Datentransfer-Möglichkeit zum <strong>PTB</strong>-System SAP R 3 Release 4.7c)<br />

• Ggfs. angebotener Umfang der Vor-Ort-Betreuung<br />

Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:<br />

Mit dem Angebot sind für die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit von<br />

Wirtschaftsteilnehmern (Bietern) folgende Unterlagen einzureichen:<br />

Eigenerklärung (Bestandteil des Angebotsvordrucks) des/der Geschäftsführer/s /Bieters,<br />

dass für das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverwalter bestellt worden ist,<br />

dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet<br />

worden ist und dass Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen<br />

haben, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen sowie über die ordnungsgemäße Zahlung von<br />

Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-,<br />

Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung für die Arbeitnehmer<br />

und dass keine weiteren Verfehlungen (gem. der Eigenerklärung) vorliegen.<br />

Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten zwei<br />

Geschäftsjahre ggf. Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des<br />

Unternehmens.<br />

Angabe des Umsatzes des Unternehmens bezogen auf die geforderte Leistungsart (Erbringung<br />

von Reisebürodienstleistungen), ebenfalls bezogen auf die letzten zwei Geschäftsjahre, möglichst<br />

unterteilt nach öffentlichen und/oder privaten <strong>Auftraggeber</strong>n.<br />

Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters in Form eines(r) Firmenprofils,<br />

-darstellung etc..<br />

Referenzliste mit Kunden, mit denen vergleichbare Dienstleistungsverträge bestehen mit Angabe<br />

von <strong>Auftraggeber</strong>, Ansprechpartner und Telefonnummer. Die Referenzen sollten nicht älter als<br />

zwei Jahre sein.<br />

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an:<br />

Bei Fragen zum Ausschreibungsverfahren:<br />

Herr Stefan Attmann<br />

0531/592-9182<br />

Fax: 0531/592-699182<br />

E-Mail: stefan.attmann@ptb.de<br />

Für fachlich-inhaltliche Fragen:<br />

Herr Werner-Gerhard Brasche (Leiter der Reisestelle der <strong>PTB</strong>)<br />

0531/592-9125<br />

Fax: 0531/592-9035<br />

E-Mail: werner-gerhard.brasche@ptb.de<br />

8


Anlage 1<br />

Kalkulationsblatt für die Vergütung<br />

A) Kalkulation bei Buchung komplexer Dienstreisen (mit Nebenleistungen):<br />

Transaktionsart Fallzahlen Gebühr Summe (netto)<br />

Flug kontinental (komplex) 326<br />

Flug interkontinental 1015<br />

Hotelreservierungen 180<br />

Mietwagenbuchungen (Ausland) 40<br />

Sonstiges (z. B. Bahncardbestellungen) 110<br />

Gesamt (bitte ins Angebotsschreiben übertragen)<br />

B) Kalkulation bei zusätzlicher Buchung von Bahn- und einfachen Flugreisen:<br />

Transaktionsart Fallzahlen Gebühr Summe (netto)<br />

Bahn Inland 3080<br />

Rücknahmen Bahn Inland 411<br />

Bahn Ausland 314<br />

Rücknahmen Bahn Ausland 30<br />

Reservierungen Bahn 4889<br />

Sonstige Bahntransaktionen 123<br />

Flug Deutschland 96<br />

Flug kontinental (1- bis 2-Coupon-Flüge) 446<br />

Flug kontinental (komplex) 326<br />

Flug interkontinental 1015<br />

Hotelreservierungen 180<br />

Mietwagenbuchungen (Ausland) 40<br />

Sonstiges (z. B. Bahncardbestellungen) 110<br />

Gesamt (bitte nicht ins Angebotsschreiben übertragen)<br />

Die Fallzahlen können sich aufgrund eines veränderten Reiseaufkommens in der <strong>PTB</strong> im<br />

Vertragszeitraum ändern. Hier wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich insoweit nur um<br />

Zahlen für eine Kalkulation handelt.<br />

9


Anlage 2<br />

Fragenkatalog<br />

Der folgende Fragenkatalog gibt Ihnen Gelegenheit, Ihre Dienstleistungen anhand der folgenden<br />

Themenschwerpunkte darzustellen.<br />

Bitte beantworten Sie die Fragen anhand der vorgegebenen Multiple Choice Antworten.<br />

Sollten aus Ihrer Sicht weitergehende Informationen zu Ihrem Unternehmen sinnvoll sein, die nicht<br />

durch den Fragenkatalog abgedeckt werden, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, in einer<br />

Anlage detailliertere Ausführungen beizufügen.<br />

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass bei einigen Fragen bestimmte Angaben, Erklärungen<br />

und vorzulegende Nachweise des Bieters als Ausschlusskriterien festgelegt sind. Dies bedeutet, dass<br />

das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer dieser Angaben, Erklärungen und Nachweise<br />

oder die Nichterfüllung der Kriterien zwingend zum Ausschluss des Bieters vom weiteren<br />

Vergabeverfahren führt.<br />

Die Bedingungen, zu denen ein solcher Ausschluss erfolgt, sind im Einzelnen bei den jeweiligen<br />

Hinweisen zur Bewertung auf dem Fragebogen dargestellt.<br />

Ausschlusskriterien sind im Fragebogen zusätzlich mit einem (A) gekennzeichnet.<br />

Bitte nehmen Sie keine inhaltlichen Änderungen oder Ergänzungen bei den vorformulierten Fragen<br />

bzw. bei den vorgegebenen Ankreuzfeldern vor (z. B. Hinzufügen einer weiteren Ankreuzmöglichkeit<br />

u. ä.). Entsprechende Änderungen oder Ergänzungen führen zum Ausschluss vom weiteren<br />

Vergabeverfahren.<br />

10


I. PROZESSE<br />

Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen zu Ihren Prozessen in der Abwicklung von Dienstreisen:<br />

Frage 1.1 a<br />

Bitte geben Sie Auskunft darüber, welche Online-Reservierungssysteme die Expedienten bei<br />

Buchungen nutzen werden:<br />

Antwort 1.1 a (Mehrfachnennungen sind möglich)<br />

GDS (bitte spezifizieren)<br />

Internet<br />

Amadeus Sabre Galileo Wordspan<br />

Kundenspezifische Direct Links<br />

Workflow (bitte benennen)<br />

___________________________________________________________________________<br />

Sonstiges (bitte spezifizieren)<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

Bemerkungen:<br />

Frage 1.1 b<br />

Bei Flugbuchungen:<br />

Erfolgen die Abfragen systematisch nacheinander in den einzelnen Systemen?<br />

Antwort 1.1 b<br />

Ja<br />

Nein<br />

Bemerkungen:<br />

11


Frage 1.1 c<br />

Oder setzen Sie eine Softwarelösung ein, die systemübergreifende Abfragen (in GDS und<br />

Internet) realisiert?<br />

Antwort 1.1 c<br />

Ja<br />

Nein<br />

Wenn Ja, bitte erläutern Sie diese Softwarelösung:<br />

_________________________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Bemerkungen:<br />

Frage 1.1 d<br />

Bei Buchungen im Internet: Werden die relevanten Buchungsdaten automatisch in Amadeus<br />

übernommen (passive PNR o. ä.) und stehen im Reporting zur Verfügung?<br />

Antwort 1.1 d<br />

Ja<br />

Nein<br />

Bemerkungen:<br />

Frage 1.2<br />

Welche Backoffice Software wird benutzt?<br />

Antwort 1.2<br />

Eigenentwickelte Software (bitte benennen)<br />

___________________________________________________________________________<br />

Es wird keine Backoffice Software genutzt<br />

Bemerkungen:<br />

12


Frage 1.3 a<br />

Nutzen Sie bei der optimalen Preisberechnung (Best-Buy) eine spezielle Software zur<br />

Unterstützung der manuellen Preisberechnung?<br />

Antwort 1.3 a<br />

Ja (bitte benennen)<br />

___________________________________________________________________________<br />

Nein, ausschließlich manuelle Preisberechnung<br />

Bemerkungen:<br />

Frage 1.3 b<br />

Wenn ja, welche Reservierungswege werden durch die eingesetzte Software bei der<br />

Preisberechnung einbezogen?<br />

Antwort 1.3 b<br />

Die Software vergleicht ausschließlich die im GDS hinterlegten Tarife (inklusive Firmenraten).<br />

Die Software vergleicht die GDS Tarife (inklusive Firmenraten) und bezieht zusätzlich die<br />

Internet Tarife („Webfares“) mit ein.<br />

Die Software bezieht zusätzlich zu GDS und Internet weitere Vertriebskanäle in die<br />

Preisberechnung mit ein (bitte spezifizieren).<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

Bemerkungen:<br />

13


Frage 1.3 c<br />

Erfolgt die Dokumentation und Erfassung der Savings und Missed Savings automatisch bei<br />

Einsatz der Software?<br />

Antwort 1.3 c<br />

Ja<br />

Nein<br />

Bemerkungen:<br />

Frage 1.4 a<br />

Hinweis zur Bewertung:<br />

Ausschluss, wenn keine Antwort oder keine Verpflichtung zur Hinterlegung und Verwendung von<br />

Profildaten bei jeder Buchung<br />

Verpflichten Sie sich zur Hinterlegung und Verwendung (falls vorhanden) von Profildaten<br />

(Company & Traveller Profiles) bei jeder Buchung? (A)<br />

Antwort 1.4 a<br />

Ja<br />

Nein<br />

Bemerkungen:<br />

Frage 1.4 b<br />

Bitte geben Sie Auskunft darüber, wie die Datenhaltung der Profildaten erfolgt.<br />

Antwort 1.4 b (Mehrfachnennungen sind möglich)<br />

Die Profile werden im GDS (Amadeus o. ä.) vorgehalten und gepflegt.<br />

Es existiert zusätzlich eine separate Profil-Datenbanklösung, die Profildaten werden hier<br />

vorgehalten und gepflegt.<br />

Bemerkungen:<br />

14


Frage 1.4 c<br />

Bitte geben Sie Auskunft darüber, wie Sie die laufende Pflege der Profildaten gewährleisten.<br />

Antwort 1.4 c (Mehrfachnennungen sind möglich)<br />

Aktualisierungen der Profildaten werden jederzeit auf Anweisung des Kunden durchgeführt.<br />

Bei jedem Bestelleingang werden die gelieferten Kundendaten mit den Profildaten<br />

abgeglichen. Abweichungen werden den Kunden unverzüglich mitgeteilt, so dass bei Bedarf<br />

eine Aktualisierung der Profildaten erfolgen kann.<br />

Sonstiges (bitte nähere Ausführungen hierzu):<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

Bemerkungen:<br />

Frage 1.4 d<br />

Realisieren Sie bei Bedarf einen Export der Profildaten aus dem GDS bzw. aus der<br />

Profildatenbank?<br />

Antwort 1.4 d<br />

Ja, ein Export der Profildaten wird bei Bedarf realisiert.<br />

Nein, ein Export der Profildaten kann nicht realisiert werden.<br />

Bemerkungen:<br />

Frage 1.4 e<br />

Ist ein Import von Profildaten aus kundeneigenen vorgelagerten Systemen (z. B. Workflow<br />

System) in Ihre Profildatenbank möglich?<br />

Antwort 1.4 e<br />

Ja, ein Import der Profildaten aus vorgelagerten Systemen ist möglich.<br />

Folgende Standard-Schnittstellen werden unterstützt:<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

15


Nein, ein Import der Profildaten kann nicht realisiert werden.<br />

Bemerkungen:<br />

Frage 1.5 a<br />

Gemäß den Anforderungen in der Leistungsbeschreibung sind Sie verpflichtet, umfassende<br />

Reportings zur Verfügung zu stellen. Welche zusätzlichen Services bieten Sie in diesem<br />

Bereich an?<br />

Antwort 1.5 a (Mehrfachnennungen sind möglich)<br />

Ad-Hoc Reportings werden jederzeit nach Vorgabe des Kunden erstellt und zeitnah<br />

zugeleitet.<br />

Webbasierte Datenbank mit kundenindividuellem Zugang und eigener<br />

Auswertungsmöglichkeit.<br />

Sonstiges (bitte genauer spezifizieren)<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

Bemerkungen:<br />

Frage 1.5 b<br />

Verpflichten Sie sich zur Einrichtung einer BSP-Nummer für den Kunden <strong>PTB</strong>?<br />

Antwort 1.5 b<br />

Ja, eine BSP-Nummer für den Kunden <strong>PTB</strong> wird eingerichtet<br />

Nein, eine BSP-Nummer kann nicht eingerichtet werden<br />

Bemerkungen:<br />

16


Frage 1.6<br />

Bitte geben Sie Auskunft über das von Ihnen angebotene Krisenmanagement. Verfügen Sie<br />

im Krisenfall über Möglichkeiten zur zeitnahen Lokalisierung aller über Ihr Reisebüro<br />

gebuchten Kunden?<br />

Antwort 1.6 (Mehrfachnennungen sind möglich)<br />

Nein, es existiert keine Möglichkeit, alle Reisenden zeitnah zu lokalisieren.<br />

Ja, alle über das Reisebüro gebuchten Kunden können zeitnah lokalisiert werden.<br />

Eine aktive Benachrichtigung der Reisenden ist zusätzlich möglich.<br />

Der Zugriff auf ein Krisenmanagement Tool wird zusätzlich zur Verfügung gestellt, über<br />

welches die Reisenden lokalisiert werden können.<br />

Ja, jedoch können nur die Reisenden lokalisiert werden, für die eine Buchung über das GDS<br />

angelegt wurde.<br />

Eine aktive Benachrichtigung der Reisenden ist zusätzlich möglich.<br />

Der Zugriff auf ein Krisenmanagement Tool wird zusätzlich zur Verfügung gestellt, über<br />

welches die Reisenden lokalisiert werden können.<br />

Bemerkungen:<br />

Frage 1.8<br />

Bieten Sie ein elektronisches Hotelbuchungstool, das die Möglichkeit zur Einbindung<br />

kundenspezifischer Hotelreservierungssysteme bietet?<br />

Antwort 1.8<br />

Ja<br />

Wenn ja, welches und welche Einbindungen sind möglich?<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

Nein<br />

Bemerkungen:<br />

17


II. SERVICES<br />

Frage 2.1 a<br />

Hinweis zur Bewertung:<br />

Ausschluss, wenn keine Antwort oder keine Verpflichtung zur Best-Buy-Prüfung und Erfassung von<br />

Zusatzdaten.<br />

Verpflichten Sie sich, bei jeder Buchung die Best-Buy-Prüfung durchzuführen und alle<br />

Zusatzdaten gemäß Kundenvorgabe zu erfassen? (A)<br />

Antwort 2.1 a<br />

Ja<br />

Nein<br />

Bitte stellen Sie dar, auf welche Weise die Erfüllung dieser Verpflichtungen sichergestellt wird.<br />

________________________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________________________<br />

Bemerkungen:<br />

Frage 2.1 b<br />

Führen Sie ggf. zusätzlich zur technisch unterstützten Best-Buy-Prüfung eine manuelle<br />

Prüfung durch?<br />

Antwort 2.1 b<br />

Ja<br />

Nein<br />

Die Best-Buy-Prüfung wird nicht technisch unterstützt, sondern ausschließlich manuell<br />

durchgeführt.<br />

Bemerkungen:<br />

18


Frage 2.2 a<br />

Hinweis zur Bewertung:<br />

Ausschluss, wenn keine Antwort oder kein deutschsprachiger 24-Stunden-Notfall-Service angeboten<br />

wird.<br />

Verpflichten Sie sich, für die Zeiten außerhalb der <strong>PTB</strong>-internen Implant-Servicezeiten einen<br />

deutschsprachigen 24-Stunden-Notfall-Service entsprechend den Anforderungen in der<br />

Leistungsbeschreibung für den Kunden <strong>PTB</strong> bereit zu stellen? (A)<br />

Antwort 2.2 a<br />

Ja<br />

Nein<br />

Bemerkungen:<br />

Frage 2.2 b<br />

Wenn ja, welche Serviceleistungen stellt der 24-Stunden-Notfall-Service zur Verfügung?<br />

Bitte beschreiben Sie diese genauer.<br />

Antwort 2.2 b<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Bemerkungen:<br />

Frage 2.3 a<br />

Hinweis zur Bewertung:<br />

Ausschluss, wenn keine Antwort oder keine Verpflichtung, die Zusatzdaten zu erfassen und alle<br />

Abrechnungsdaten fehlerfrei an die Kreditkartengesellschaft zu übermitteln.<br />

Verpflichten Sie sich, bei jeder Buchung die Zusatzdaten zu erfassen und alle<br />

Abrechnungsdaten fehlerfrei an die Kreditkartengesellschaft zu übermitteln? (A)<br />

Antwort 2.3 a<br />

Ja<br />

Nein<br />

Bemerkungen:<br />

19


Frage 2.3 b<br />

Wenn ja, bieten Sie auch die Möglichkeit an, weitere Zusatzdatenfelder zu definieren und<br />

individuelle Reason Codes zu vereinbaren?<br />

Antwort 2.3 b<br />

Ja<br />

Nein<br />

Bemerkungen:<br />

Frage 2.3 c<br />

Stellen Sie die Rechnungsdaten zur Durchführung des elektronischen Rechnungsabgleichs<br />

(Air Plus Invoice Control) im vorgegebenen Format der Kreditkartengesellschaft zur<br />

Verfügung?<br />

Antwort 2.3 c<br />

Ja<br />

Nein<br />

Bemerkungen:<br />

Frage 2.3 d<br />

Wäre in diesem Zusammenhang auch die Lieferung von Rechnungsdaten zum Import in<br />

kundeneigene Abrechnungssysteme (z. B. Workflow) möglich?<br />

Antwort 2.3 d<br />

Ja<br />

Nein<br />

Bemerkungen:<br />

20


Frage 2.4<br />

Über welche Art von Telefonverbindung realisieren Sie die telefonische Kundenbetreuung<br />

innerhalb des 24-Stunden-Notfall-Services?<br />

Antwort 2.4<br />

Kostenfreie Hotline (0800-Nummer o. ä.)<br />

Reguläre Festnetznummer, es fallen die marktüblichen Telefongebühren an für<br />

Inlandsgespräche<br />

Kostenpflichtige Service-Hotline, die Kosten hierfür liegen über den marktüblichen<br />

Telefongebühren für Inlandsgespräche<br />

Kostenpflichtige Service-Hotline, die Kosten hierfür liegen unter den marktüblichen<br />

Telefongebühren für Inlandsgespräche<br />

Bemerkungen:<br />

Frage 2.5<br />

Hinweis zur Bewertung:<br />

Ausschluss, wenn keine Antwort oder keine Verpflichtung, Bestellungen aus dem Workflow System<br />

analog zu anderen schriftlichen strukturierten Bestellungen abzuwickeln und zu kalkulieren.<br />

Verpflichten Sie sich zur Abwicklung und Kalkulation von Bestellungen aus dem Workflow<br />

System analog zu anderen schriftlichen strukturierten Bestellungen? (A)<br />

Antwort 2.5<br />

Ja<br />

Nein<br />

Bemerkungen:<br />

21


Frage 2.6<br />

Gemäß Leistungsbeschreibung verpflichten Sie sich, dem Kunden <strong>PTB</strong> einen Account-<br />

Manager zu den unter Nr. 2 der Leistungsbeschreibung (Anforderungsprofil, II, Nr. 19)<br />

genannten Bedingungen zur Verfügung zu stellen (A). Stellen Sie sicher, dass der von Ihnen<br />

eingesetzte Account-Manager bereits über entsprechende langjährige Erfahrungen in der<br />

Kundenbetreuung verfügt?<br />

Wenn ja, bitte spezifizieren Sie diese.<br />

Antwort 2.6<br />

Ja (bitte genauer spezifizieren):<br />

__________________________________________________________________________<br />

Nein<br />

Bemerkungen:<br />

Frage 2.7<br />

Hinweis zur Bewertung:<br />

Ausschluss, wenn keine Antwort oder keine Verpflichtung zur Hinterlegung der Kundenvorgaben.<br />

Verpflichten Sie sich zur Hinterlegung der Reisevorgaben des Kunden <strong>PTB</strong> und zur<br />

Anwendung dieser Vorgaben bei jeder Buchung? (A)<br />

Antwort 2.7<br />

Ja<br />

Stellen Sie bitte kurz dar, wie die Anwendung dieser Vorgaben bei jeder Buchung sicherstellt<br />

werden.<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________________<br />

Nein<br />

Bemerkungen:<br />

22


Frage 2.8<br />

Verfügen Sie über ein elektronisch unterstütztes Beschwerdemanagement Tool?<br />

Antwort 2.8<br />

Ja (bitte erläutern)<br />

___________________________________________________________________________<br />

Nein, das Beschwerdemanagement wird nicht technisch unterstützt<br />

Bemerkungen:<br />

Frage 2.9<br />

Sie sind verpflichtet, alle in der Leistungsbeschreibung unter Nr. 2 aufgeführten<br />

Basisleistungen zu erbringen. Welche der folgenden Leistungen bieten Sie uns darüber<br />

hinaus als Basisleistung an?<br />

Antwort 2.9 (Mehrfachnennungen sind möglich)<br />

Eigene Vertragsraten<br />

Visa Besorgung<br />

Abwicklung von Gruppenreisen & Incentives<br />

Consulting<br />

Weitere Services (bitte beschreiben Sie diese)<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

Bemerkungen:<br />

23


Anlage 3<br />

Vertragsentwurf<br />

Zwischen<br />

der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Bundesallee 100, 38116 Braunschweig<br />

und<br />

der Firma (Reisebüro) …<br />

über die Einrichtung und Betrieb eines Implant-Reisebüros:<br />

§ 1<br />

Vertragsgegenstand<br />

-nachstehend <strong>Auftraggeber</strong> genannt-<br />

-nachstehend Auftragnehmer genannt-<br />

Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung eines Implant-Reisebüros sowie die effiziente und<br />

wirtschaftliche Abwicklung, Organisation und Buchung des <strong>PTB</strong>-Dienstreiseaufkommens sowie<br />

die Beratung des <strong>Auftraggeber</strong>s zu Entwicklungen des Reisemarktes und möglichen<br />

Kosteneinsparungs- bzw. sonstigen Verbesserungspotentialen.<br />

§ 2<br />

Leistungen des Reisebüros<br />

(1) Der Auftragnehmer erbringt im Rahmen des Vertrages die durch Angebot vom …<br />

angebotenen Dienstleistungen. Die Leistungsbeschreibung des <strong>Auftraggeber</strong>s vom … sowie<br />

das Angebot des Auftragnehmers vom … werden insoweit Gegenstand dieses Vertrages.<br />

(2) Zur Unterstützung der Reisenden bei Reiseplanung, -vorbereitung und –abwicklung richtet<br />

der Auftragnehmer auf dem Gelände der <strong>PTB</strong> in Braunschweig ein Implant-Reisebüro ein und<br />

stellt hierfür die technische Ausstattung und das Mobiliar zur Verfügung, soweit in § 3 nichts<br />

24


anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer wird das Reisebüro mit allen notwendigen<br />

Lizenzen ausstatten.<br />

(3) Für die Betreuung des Reisebüros stellt er innerhalb fester Servicezeiten für den<br />

Firmenreisedienst ausgebildetes Fachpersonal einschließlich einer Abwesenheitsvertretung<br />

zur Verfügung. Die Beschäftigten des Reisebüros unterliegen der <strong>PTB</strong>-Hausordnung in ihrer<br />

jeweiligen Fassung. Sie haben das Recht zur Nutzung der <strong>PTB</strong>-Kantine.<br />

(4) Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach Abs. 1 entsprechend der von Fall zu Fall von<br />

der <strong>PTB</strong>-Reisekostenstelle erteilten und vom Reisebüro angenommenen Aufträge. Soweit der<br />

Dienstreisende selbst Aufträge an das Reisebüro richtet, werden diese erst nach Absprache<br />

mit der <strong>PTB</strong>-Reisekostenstelle verbindlich. Einzelheiten zur Auftragserteilung ergeben sich<br />

aus § 4 dieses Vertrages.<br />

(5) Das Reisebüro ist zuständig für die Abwicklung der Reisen der <strong>PTB</strong>-Beschäftigten in<br />

Braunschweig und Berlin.<br />

(6) Grundlage für Dienstreisen von Bundesbediensteten ist das Reisekostenrecht des Bundes,<br />

insbesondere das Bundesreisekostengesetz (BRKG) einschließlich der dazu ergangenen<br />

Verwaltungsvorschriften (BRKGVwV) und die Auslandsreisekostenverordnung (ARV).<br />

(7) Im Implant-Reisebüro ist die Vermittlung von Privatreisen sowie die Werbung für derartige<br />

Reisen bis auf die in der Leistungsbeschreibung vom dargelegten Ausnahmen unzulässig.<br />

§ 3<br />

Leistungen des <strong>Auftraggeber</strong>s<br />

(1) Der <strong>Auftraggeber</strong> verpflichtet sich, für alle komplexen Dienstreisen i. S. der<br />

Leistungsbeschreibung vom … ausschließlich die Dienste des Auftragnehmers in Anspruch zu<br />

nehmen. Dabei gehen die Vertragsparteien von einem jährlichen Umsatz von ca. 1,1 Mio. € aus.<br />

(2) Der <strong>Auftraggeber</strong> überläßt dem Auftragnehmer zum Betrieb des Reisebüros einen Raum in<br />

der <strong>PTB</strong> Braunschweig und stellt die erforderlichen amtlichen Telefon-/ Datenleitungen,<br />

Telefon- und Faxgeräte sowie eine Kopiermöglichkeit in räumlicher Nähe zum Reisebüro zur<br />

Verfügung. Er trägt die insoweit anfallenden Kosten für Telefon, Fax, Heizung, Wasser und<br />

Strom.<br />

25


§ 4<br />

Auftragserteilung<br />

(1) Grundlage eines Auftrags an das Reisebüro ist regelmäßig der <strong>PTB</strong>-Dienstreiseantrag,<br />

dessen Inhalt für die Planung und Beschaffung der Reisedokumente maßgeblich ist. Er kann<br />

via elektronischem Workflow, schriftlich, per Fax oder Mail übermittelt werden. Voranfragen<br />

sind darüber hinaus auch mündlich oder telefonisch möglich.<br />

(2) Die Vorgaben des <strong>Auftraggeber</strong>s im Hinblick auf die reisekostenrechtlichen Bestimmungen<br />

für die Mitarbeiter des <strong>Auftraggeber</strong>s sind vom Auftragnehmer zu beachten. Zweifelsfragen<br />

sind unmittelbar zwischen dem Auftragnehmer und der <strong>PTB</strong> - Reisestelle zu klären.<br />

(3) Die Detailplanung der Durchführung einer Dienstreise ist neben der grundsätzlichen<br />

Abklärung mit der Reisestelle der <strong>PTB</strong> ggfs. in jedem Einzelfall mit dem jeweiligen<br />

Dienstreisenden oder dessen Beauftragten abzustimmen.<br />

§ 5<br />

Auftragsabwicklung<br />

(1) Der Auftragnehmer wird die Abwicklung der Buchungsaufträge sorgfältig, fristgerecht und<br />

unter Ausnutzung aller Kosteneinsparungsmöglichkeiten und tariflichen Vergünstigungen<br />

durchführen. Er wird die reisekostenrechtlichen Regelungen des <strong>Auftraggeber</strong>s bei der<br />

Ausführung der Reisebestellungen beachten.<br />

(2) Die interne Zustellung der in der Regel elektronischen Reiseunterlagen erfolgt via Mail, die<br />

Zustellung von ausnahmsweise erforderlichen papiermäßigen Reisedokumenten erfolgt<br />

durch Abholung durch den Dienstreisenden oder seinen Beauftragten; bei Flugreisen ist<br />

ferner die Hinterlegung am Flughafen bei einem Büro des Reisebüros zulässig. In Eilfällen ist<br />

der Dienstreisende telefonisch durch den Auftragnehmer zu unterrichten, dass die<br />

Reiseunterlagen bereitliegen.<br />

(3) Die Zusendung von ausnahmsweise erforderlichen Papierreisedokumenten zum Berliner<br />

Dienststellenteil erfolgt in der Regel über die Hauspost der <strong>PTB</strong>, in dringenden Einzelfällen<br />

muss das Reisebüro aber auch eine Ticketausstellung in Berlin sicherstellen können.<br />

26


§ 6<br />

Vergütung<br />

(1) Der <strong>Auftraggeber</strong> verzichtet ausdrücklich auf die Durchreichung sämtlicher Provisionen und<br />

Boni, die mit dem Umsatzvolumen des <strong>Auftraggeber</strong>s erwirtschaftet werden.<br />

(2) Der Auftragnehmer stellt für die durchgeführten Dienstleistungen eine Ticket-Fee in<br />

Rechnung, mit der die jeweilige Dokumentenausstellung direkt belastet wird. Die<br />

Rechnungsstellung erfolgt unter Angabe des Namens des Dienstreisenden und des<br />

Reisedatums. Sie ist der <strong>PTB</strong>-Reisestelle direkt zuzuleiten.<br />

(3) Bei Flugbuchungen wird pro Ticketnummer bzw. Dokumentennummer (bei Conjunction<br />

Tickets) die Ticket-Fee erhoben. Umbuchungen und Stornierungen unter der gleichen<br />

Dokumentennummer (auch wenn dazu mehrere Ticketnummern gehören) sind mit dieser<br />

Gebühr bereits abgegolten, ebenso zusätzliche Hotel- oder Mietwagenreservierungen bzw.<br />

sonstige im Zusammenhang mit der Reise erforderliche Transferleistungen. Bei Kombination<br />

von mehreren One-Way-Tickets anstelle der Buchung von Return-Tickets kann die Ticket-<br />

Fee nur pro ausgestelltem Dokument abgerechnet werden, wenn durch die Buchung<br />

mehrerer Tickets zuzüglich mehrfacher Ticket-Fees auch ein Preisvorteil für den <strong>Auftraggeber</strong><br />

entsteht.<br />

(4) Bei eventuell erforderlichen reinen Bahnbuchungen wird pro Bahnvorgang die Ticket-Fee<br />

berechnet, wobei zu einem Vorgang der Fahrschein inklusive Reservierungen, sowie<br />

erforderliche Zu- und Abgänge wie auch notwendige Stornierungen gerechnet werden.<br />

(5) Die Vergütung richtet sich in ihrer Höhe nach dem tatsächlichen Bearbeitungsaufwand für die<br />

Betreuung des <strong>Auftraggeber</strong>s.<br />

(6) Das Zahlungsziel beläuft sich auf 30 Tage. Soweit es infolge haushaltstechnischer Umstände<br />

zu Verzögerungen kommt, wird der <strong>Auftraggeber</strong> dies dem Auftragnehmer umgehend<br />

mitteilen.<br />

§ 7<br />

Öffnungszeiten des Reisebüros<br />

Das Reisebüro ist Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag von 08:30 Uhr bis<br />

15:00 Uhr (Mittagspause jeweils von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr) geöffnet.<br />

27


§ 8<br />

Geheimhaltung<br />

(1) Der Auftragnehmer wird Informationen, die er im Rahmen dieses Vertrages und der darunter<br />

erteilten Aufträge vom <strong>Auftraggeber</strong> erhält, nur soweit an Dritte weitergeben als dies zur<br />

Erfüllung der übernommenen Aufträge erforderlich ist. Im übrigen wird der Auftragnehmer<br />

über sämtliche Informationen, die er im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit erhält,<br />

Stillschweigen bewahren.<br />

(2) Der Auftragnehmer bestätigt, dass seine Mitarbeiter/innen auf die Einhaltung der<br />

einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet worden sind und<br />

künftige Mitarbeiter/innen bei Arbeitsaufnahme entsprechend verpflichtet werden.<br />

(3) Der <strong>Auftraggeber</strong> verpflichtet sich, die Konditionen dieses Vertrages nicht an Dritte<br />

weiterzugeben. Eine Ausnahme gilt für die Vorlage bei Institutionen, die gesetzlich zur<br />

Kontrolle des <strong>Auftraggeber</strong>s berufen sind.<br />

§ 9<br />

Haftung und Gewährleistung<br />

(1) In jedem Fall der Besorgung von Reisedienstleistungen nach diesem Vertrag tritt der<br />

Auftragnehmer als Vermittler auf und haftet daher nur für vermeidbare Fehlleistungen im<br />

Rahmen der Reisevermittlung. Mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist die<br />

Haftung und Gewährleistung dabei in jedem Einzelfall auf den zweifachen Wert der zugrunde<br />

liegenden Reiseleistung beschränkt.<br />

(2) Der Auftragnehmer befreit – soweit gesetzlich zulässig - selbstschuldnerisch mit der<br />

Unterzeichnung dieses Vertrages den <strong>Auftraggeber</strong> von jedweder Haftung, gleich aus<br />

welchem Rechtsgrund, gegenüber den Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers auf Ersatz von<br />

Körper- oder Sachschäden, die ihnen oder an ihrem Eigentum während des Aufenthalts auf<br />

dem Gelände der <strong>PTB</strong> entstehen. Der <strong>Auftraggeber</strong> haftet nicht für Schäden, die dem<br />

Auftragnehmer an in die <strong>PTB</strong> eingebrachten Eigentum, gleich aus welchem Rechtsgrund,<br />

entstehen. Der <strong>Auftraggeber</strong> übernimmt keine Haftung für den Verlust des vom Auftragnehmer<br />

eingebrachten Eigentums. Der Auftragnehmer verzichtet ausdrücklich auf Ersatz von Schäden<br />

an seinem Eigentum oder Verlustersatz.<br />

28


§ 10<br />

Vertragsdauer/Kündigung<br />

(1) Der Vertrag beginnt am 01.07.2009 und wird für die Dauer von drei Jahren geschlossen.<br />

(2) Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor seinem<br />

Ablauf schriftlich gekündigt wird.<br />

(3) Unabhängig davon hat der <strong>Auftraggeber</strong> das Recht, den Vertrag jederzeit mit sofortiger<br />

Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor,<br />

wenn unzulässige Privatreisen im Reisebüro vermittelt werden oder wenn die Beratungs- und<br />

Serviceleistungen des Reisebüros nicht den Erwartungen des <strong>Auftraggeber</strong>s entsprechen. Die<br />

Erwartungen sind definiert durch den Standard, wie er im Reisegeschäft unter Einschaltung<br />

eines Reisefirmendienstes üblich ist, d. h. fachkundige, freundliche und zeitnahe Beratung,<br />

exakte und prompte Erledigung der Dienstreiseaufträge, Bereitstellung der kostengünstigsten<br />

Verbindung, flexibles Reagieren auf notwendig werdende Änderungen im Reiseablauf und der<br />

Reisedurchführung.<br />

§ 11<br />

Sonstige Vereinbarungen<br />

(1) Soweit die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, gilt die Verdingungsordnung für<br />

Leistungen, Teil B (VOL/B) ergänzend. Bei auftretenden Schwierigkeiten werden sich beide<br />

Seiten um eine einvernehmliche Lösung des Problems unter Berücksichtigung der<br />

Interessenlage der anderen Seite bemühen.<br />

(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle den Vertrag betreffenden Mitteilungen<br />

bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden bei Vertragsabschluss nicht<br />

getroffen.<br />

(3) Sollten zusätzliche Dienstleistungen über den in § 2 Abs. 1 vereinbarten Rahmen hinaus<br />

erforderlich werden, werden die Parteien auf der Basis der im Angebot vom …<br />

dargelegten Alternativkalkulation bei ansonsten unveränderten Bedingungen eine<br />

Vertragsergänzung vereinbaren.<br />

(4) Als Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Braunschweig.<br />

29


(5) Ein Streitfall berechtigt den Auftragnehmer, die nicht vertraglichen Leistungen einzuschränken<br />

oder einzustellen.<br />

Für den <strong>Auftraggeber</strong>: Für den Auftragnehmer:<br />

Braunschweig, den ………………….., den ……………….<br />

Im Auftrag<br />

30


Allgemeine Einkaufsbedingungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt<br />

Stand: 1. November 2004<br />

1. Allgemeines<br />

Für das Vertragsverhältnis zwischen der <strong>PTB</strong> (nachstehend<br />

AG genannt) und dem Auftragnehmer (nachstehend<br />

AN genannt) gelten diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen,<br />

soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart<br />

worden ist.<br />

Im Übrigen gelten die Bedingungen der Verdingungsordnung<br />

für Leistungen, Teil B (VOL/B) in ihrer jeweils gültigen<br />

Fassung<br />

Bei Auslandskäufen findet neben diesen Allgemeinen<br />

Einkaufsbedingungen das „Übereinkommen der Vereinten<br />

Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf“<br />

vom 11. April 1980 (BGBl. I 1989, S. 588 ff.) Anwendung,<br />

sofern das Übereinkommen im Bereich des ausländischen<br />

Vertragspartners ratifiziert worden ist.<br />

Durch Abgabe eines Angebotes, durch Auftragsbestätigung,<br />

durch Annahme oder durch Ausführung einer Bestellung<br />

erkennt der AN diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen<br />

an. Dies gilt, sofern der AG diese im Zusammenhang<br />

mit einer Ausschreibung, einer Anfrage oder einer Bestellung<br />

mitgeteilt hat. Im Übrigen werden die Allgemeinen<br />

Einkaufsbedingungen durch Einstellung in das Internet<br />

unter http://einkauf.ptb.de allgemein bekannt gemacht, so<br />

dass in zumutbarer Weise davon Kenntnis genommen<br />

werden kann und mit ihrer Anwendung gerechnet werden<br />

muss. Sie sind somit Vertragsbestandteil.<br />

Alle abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

des AN gelten nur, wenn und soweit sie von der Beschaffungsstelle<br />

des AG ausdrücklich schriftlich anerkannt worden<br />

sind. Dies gilt auch dann, wenn der AN auf seine Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen verweist; eines Widerspruchs<br />

des AG bedarf es in diesem Fall nicht. Auf allen Schriftstücken<br />

einschließlich Rechnungen sind Bestellnummer,<br />

Zeichen und Datum von Schreiben des AG anzugeben.<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen<br />

Einkaufsbedingungen aus irgendwelchen Gründen nicht zur<br />

Anwendung kommen können, so bleiben die übrigen<br />

Bestimmungen davon unberührt.<br />

2. Angebot, Bestellung und Auftragsbestätigung<br />

Das Angebot ist zweifach und kostenlos abzugeben. Der<br />

AN hat sich im Angebot bezüglich Menge, Beschaffenheit<br />

und Ausführung an die Anfrage oder an die Ausschreibung<br />

zu halten und im Falle einer Abweichung ausdrücklich auf<br />

diese hinzuweisen. Sind Nebenkosten im Preisangebot<br />

nicht enthalten, so sind sie getrennt unter Angabe der Höhe<br />

auszuweisen. Der AN ist an sein Angebot 3 Monate gebunden.<br />

Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie von der<br />

Beschaffungsstelle des AG schriftlich erteilt oder bestätigt<br />

werden. Dieses gilt sowohl für kaufmännisch / juristische,<br />

als auch für wissenschaftlich / technische Vereinbarungen.<br />

Eigenmächtige Mehrleistungen des AN werden nicht<br />

vergütet; eines ausdrücklichen Widerspruchs bei der Abnahme<br />

bedarf es nicht.<br />

Bestellungen sind vom AN unverzüglich schriftlich zu<br />

bestätigen.<br />

Der AG behält sich vor, die Bestellung zurückzuziehen,<br />

wenn die Bestätigung nicht innerhalb einer angemessenen<br />

Zeit eingeht. Nachträgliche Änderungen einer Bestellung<br />

sind nur mit Zustimmung der Mitarbeiter der Beschaffungsstelle<br />

der AG verbindlich. Es empfiehlt sich, die Änderungen<br />

schriftlich zu fixieren.<br />

3. Preise<br />

Die vereinbarten Preise sind feste Preise ohne Mehrwertsteuer.<br />

Sie verstehen sich frei Verwendungsstelle<br />

einschließlich Verpackung.<br />

Fracht- und Verpackungskosten sowie andere Nebenkosten<br />

werden vom AG nur übernommen, wenn diese ausdrücklich<br />

vereinbart worden sind. Bei frachtfreier Rücksendung<br />

der Verpackung an den Absender sind mindestens<br />

2/3 des vereinbarten Wertes gutzuschreiben.<br />

Bei der Ermittlung der Preise sind die Bestimmungen der<br />

Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen<br />

Aufträgen vom 21.11.1953 in der jeweils gültigen Fassung<br />

mit den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von<br />

Selbstkosten (LSP) anzuwenden.<br />

Sind Vorauszahlungen vereinbart, so hat der AN als<br />

Sicherheit selbstschuldnerische Bürgschaften einer deutschen<br />

Großbank oder Großversicherung beizubringen.<br />

Im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch den AG sind<br />

bereits geleistete Vorauszahlungen zurückzahlen und vom<br />

Tage der Auszahlung an mit 8 v. H. über dem jeweiligen<br />

Basiszinssatz zu verzinsen.<br />

4. Ausführung des Vertrages, Beachtung von Vorschriften<br />

Der AN verpflichtet sich, bei Erfüllung des Vertrages die<br />

einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften<br />

und Auflagen zu beachten. Die Lieferung oder Leistung<br />

muss den Sicherheits-, Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs-,<br />

einschlägigen Norm-, DIN-, VDE- und sonstigen Vorschriften<br />

entsprechen. Nach solchen Vorschriften erforderliche<br />

Schutzvorrichtungen hat der AN innerhalb des vereinbarten<br />

Preises mitzuliefern. Hat der AN Bedenken gegen die vom<br />

AG gewünschte Art der Ausführung, so hat er dies dem AG<br />

schriftlich anzuzeigen.<br />

5. Zeichnungen, Unterlagen und Muster<br />

Alle für den Gebrauch, die Instandhaltung oder Instandsetzung<br />

der gelieferten Gegenstände erforderlichen Unterlagen<br />

(Betriebsanleitung, Zeichnungen, Pläne und dgl.) hat<br />

der AN dem AG rechtzeitig und kostenlos in vervielfältigungsfähiger<br />

Form zur Verfügung zu stellen. Nr. 10 Satz 2<br />

dieser Einkaufsbedingungen findet Anwendung.<br />

6. Lieferzeit<br />

Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag des Eingangs des<br />

Bestellschreibens beim AN. Vereinbarte Liefertermine sind<br />

genau einzuhalten. Verzögerungen hat der AN unter<br />

Angabe der Gründe und der mutmaßlichen Dauer dem AG<br />

unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wird die Lieferzeit<br />

überschritten, so kann der AG für jede vollendete Woche<br />

der Verspätung eine Vertragsstrafe von ½ v. H., höchstens<br />

jedoch 8 v. H. des Auftragswertes beanspruchen, es sei<br />

denn, der AN hat die Gründe für die Lieferzeitüberschreitung<br />

nicht zu vertreten. Verzug der Unterlieferanten des AN<br />

fällt in den Risikobereich des AN.<br />

Eines ausdrücklichen Vorbehalts auf Geltendmachung der<br />

Vertragsstrafe bei Annahme der verspäteten Leistungen<br />

bedarf es nicht.<br />

Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche<br />

bleibt unberührt. Auf einen Schadensersatzanspruch des<br />

AG wegen Nichterfüllung wird die verwirkte Vertragsstrafe<br />

angerechnet.<br />

7. Unterrichtungs- und Prüfungsrecht<br />

Der AG und von ihm Beauftragte sind berechtigt, sich beim<br />

AN innerhalb der Betriebsstunden von der vertragsgemäßen<br />

Ausführung der Leistung zu unterrichten, an werkseigenen<br />

Prüfungen teilzunehmen und Prüfungen vorzunehmen.<br />

Die Kosten für die vom AG veranlassten Prüfungen<br />

trägt der AG, soweit das Personal oder Material für die<br />

Durchführung der Prüfungen vom AG gestellt wird. Wiederholungsprüfungen<br />

durch den AG aufgrund in vorherigen<br />

Prüfungen festgestellter Mängel gehen in vollem Umfang<br />

zu Lasten des AN.


Der AN verpflichtet sich, bei der Vergabe von Unteraufträgen<br />

dafür Sorge zu tragen, dass der Unterauftragnehmer<br />

dem AG in dem vorgenannten Umfang das Recht zur<br />

Unterrichtung und Vornahme von Prüfungen beim Unterauftragnehmer<br />

vertraglich einräumt.<br />

Die Prüfungen entbinden den AN nicht von seiner<br />

Gewährleistung und Haftung. Rechte kann der AN aus<br />

diesen Prüfungen nicht herleiten.<br />

8. Forderungsabtretung<br />

Der AN kann Forderungen gegen den AG nur mit der<br />

schriftlichen Zustimmung der Beschaffungsstelle des AG<br />

rechtswirksam abtreten.<br />

9. Abnahme<br />

Ist die Lieferung oder Leistung in vertragsgemäßem<br />

Zustand erfolgt, oder sind festgestellte Mängel beseitigt, so<br />

wird sie abgenommen. Eine vereinbarte Abnahmefrist ist<br />

einzuhalten, es sei denn, die Abnahme wird durch Schwierigkeiten<br />

verzögert, die der AG nicht zu vertreten hat. Im<br />

letzteren Fall verlängert sich die Abnahmefrist um den Zeitraum<br />

der Verzögerung. Ist ein Probebetrieb vorgesehen, so<br />

wird die Abnahme nach einwandfreiem Probelauf durch ein<br />

gemeinsames Abnahmeprotokoll ausgesprochen.<br />

10. Eigentumsverhältnisse<br />

Der AG erwirbt das uneingeschränkte Eigentum am Gegenstand<br />

der Lieferung oder Leistung nach dessen Übergabe<br />

mit der Abnahme. Durch die Übergabe erklärt der AN, dass<br />

er voll verfügungsberechtigt ist und Rechte Dritter nicht<br />

bestehen.<br />

Materialbeistellungen jeder Art bleiben Eigentum des AG.<br />

Sie sind als solches zu kennzeichnen und getrennt zu<br />

lagern, zu bezeichnen und zu verwalten. Erkennbare Mängel<br />

am beigestellten Material hat der AN unverzüglich<br />

schriftlich anzuzeigen. Werden Materialbeistellungen<br />

verarbeitet, umgebildet, mit anderen Gegenständen<br />

verbunden oder vermischt, so erwirbt der AG das alleinige<br />

Eigentum an der neuen Sache. Der AN verwahrt diese<br />

unentgeltlich für den AG. Eigentum und Urheberrecht an<br />

Unterlagen des AG, die er dem AN überlassen hat, verbleiben<br />

beim AG. Die Unterlagen sind auf Verlangen mit allen<br />

Vervielfältigungen unverzüglich herauszugeben. Die Unterlagen<br />

des AG dürfen nur für die im Rahmen des Vertrages<br />

festgesetzten Zwecke verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen<br />

haftet der AN für den gesamten Schaden.<br />

11. Rechnung und Zahlung<br />

Rechnungen sind stets mit Angabe der Bestellnummer des<br />

AG zweifach einzureichen.<br />

Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.<br />

Zahlungs- und Skontofristen beginnen frühestens am Tag<br />

nach einwandfreier Gesamtlieferung oder -leistung und<br />

Eingang der entsprechenden Rechnung. Teillieferungen<br />

oder -leistungen werden grundsätzlich nur dann abgerechnet,<br />

wenn diese vertraglich vereinbart sind. Die Skontofrist<br />

beträgt 14 Tage. Sofern kein Skonto vereinbart wurde, erfolgt<br />

die Begleichung von Rechnungen spätestens 30 Tage<br />

nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Fristen beginnen<br />

nicht zu laufen, wenn Verzögerungen in der Rechnungsbearbeitung<br />

durch die Nichtangabe oder unvollständige<br />

Angabe der Bestellnummer des AG durch den AN<br />

eintreten.<br />

Durch eine Zahlung wird die Erfüllung der vertraglichen<br />

Verpflichtungen des AN nicht bestätigt. Der AN ist verpflichtet,<br />

Überzahlungen an den AG zurückzuerstatten. Er<br />

kann sich nicht auf Verjährung oder Entreicherung berufen.<br />

12. Gewährleistung<br />

Der AN haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen<br />

für Rechts- und Sachmängel. Er garantiert die sorgfältige<br />

und sachgemäße Erfüllung des Vertrages, insbesondere<br />

die Einhaltung der festgelegten Spezifikationen und<br />

sonstigen Ausführungsvorschriften des AG entsprechend<br />

dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik, sowie<br />

die Güte und Zweckmäßigkeit der Lieferung hinsichtlich<br />

Material, Konstruktion und Ausführung und der zur Lieferung<br />

gehörenden Unterlagen (Betriebsanleitungen, Zeichnungen,<br />

Pläne u. ä.). Die festgelegten Spezifikationen<br />

gelten als garantierte Eigenschaften des Gegenstandes der<br />

Lieferung oder Leistung.<br />

Die bei der Mängelbeseitigung oder der Neulieferung vom<br />

AN zu tragenden Kosten umfassen auch die Aufwändungen<br />

für Verpackung, Fracht und Anfuhr, die zum Ab- und<br />

Einbau aufgewandte Arbeit, Reisekosten und die Durchführung<br />

der Mängelbeseitigung beim AG.<br />

Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche beträgt in der<br />

Regel 24 Monate, soweit nicht durch gesetzliche Vorschriften<br />

eine längere Frist vorgesehen ist. Wird keine<br />

schriftliche Abnahmebestätigung ausgestellt, so beginnt sie<br />

zwei Wochen nach Eingang der Lieferung beim AG. Dies<br />

gilt auch für die Haftung der Unterlieferanten für Sachmängel.<br />

Für gelieferte Ersatzstücke, Neulieferungen und Nachbesserungsarbeiten<br />

haftet der AN wie für den Gegenstand der<br />

Lieferung; die Verjährungsfrist für Mängelansprüche<br />

beginnt nach Beseitigung der beanstandeten Mängel. Für<br />

Lieferteile, die wegen Sachmängeln nicht in Betrieb bleiben<br />

konnten, verlängert sich eine laufende Verjährungsfrist um<br />

die Zeit der Betriebsunterbrechung.<br />

13. Schutzrechte<br />

Der AN haftet dafür, dass bei der Ausführung des Vertrages<br />

sowie bei Lieferung und Benutzung des Gegenstandes<br />

der Lieferung oder Leistung Schutzrechte Dritter nicht<br />

verletzt werden. Er stellt den AG von Ansprüchen Dritter<br />

aus etwaigen Schutzrechtsverletzungen frei.<br />

14. Werbematerial<br />

Der AN darf in Werbematerial auf geschäftliche Verbindungen<br />

mit dem AG nur mit dessen ausdrücklicher schriftlicher<br />

Zustimmung hinweisen.<br />

15. Kündigung und Rücktritt<br />

Der AG ist unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />

berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von<br />

ihm zurückzutreten, wenn auf Seiten des AN schuldhafte<br />

Handlungen im Sinne des § 334 StGB (Bestechung) gegeben<br />

sind. Der AG kann vom AN daneben Ersatz allen<br />

Schadens verlangen. Der AG kann ferner vom Vertrag<br />

zurücktreten oder kündigen, wenn über das Vermögen des<br />

AN das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder der AN seine<br />

Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt.<br />

16. Sicherheits- und Ordnungsvorschriften<br />

Bei Lieferungen und Leistungen im Gelände und in den<br />

Räumen des AG sind die Sicherheits- und Ordnungsvorschriften<br />

des AG zu beachten, die in diesem Falle<br />

Vertragsbestandteil sind. In Zusammenhang mit einer<br />

Lieferung im Gelände bekannt gewordene Informationen<br />

sind vertraulich zu behandeln.<br />

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />

Erfüllungsort für den AN ist der Sitz des AG oder eine<br />

andere vom AG bezeichnete Verwendungsstelle.<br />

Gerichtsstand ist Braunschweig.<br />

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