Auftraggeber / Vergabestelle: - PTB
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<strong>Auftraggeber</strong> / <strong>Vergabestelle</strong>:<br />
Physikalisch-Technische Bundesanstalt<br />
Bundesallee 100<br />
38116 Braunschweig<br />
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOL)<br />
Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurücksenden!<br />
Vergabe-Nr.:<br />
Vergabeart:<br />
Ende der Angebotsfrist: Ende der Zuschlagsfrist:<br />
Ausschreibungsgegenstand:<br />
Anlagen<br />
Bewerbungs- und Vergabebedingungen des <strong>Auftraggeber</strong>s<br />
Angebotsschreiben<br />
Leistungsbeschreibung<br />
Ergänzende Vertragsbedingungen<br />
EVB-IT-/BVB-Vertragsformular<br />
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt<br />
Kennzettel für die Ausschreibung<br />
Besondere Hinweise zur Wertung der Angebote<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
ich beabsichtige, die in der anliegenden Leistungsbeschreibung bezeichneten Lieferungen/Leistungen im<br />
Namen und Rechnung der oben genannten <strong>Vergabestelle</strong> zu vergeben. Bei Abgabe eines Angebots sind<br />
die beigefügten Bewerbungsbedingungen und ggf. die Besonderen Hinweise zur Wertung der Angebote<br />
zu beachten.<br />
Etwaige Vorbehalte wegen der Teilung in Lose:<br />
Keine Unterteilung nach Losen; die Gesamtleistung bildet ein Los.<br />
Eine getrennte losweise Vergabe bleibt vorbehalten. Der Umfang der Lose ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.<br />
Nebenangebote/Änderungsvorschläge:<br />
Nebenangebote/Änderungsvorschläge über umweltverträgliche Lieferungen/Leistungen sind auch ohne<br />
Hauptangebot ausdrücklich erwünscht. Nebenangebote mit der Forderung nach abweichender Zahlungsbedingungen<br />
oder Preisvorbehalten sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.<br />
Nebenangebote/Änderungsvorschläge über technisch gleichwertige Lösungen sind ohne Hauptangebot<br />
zulässig. Die technische Gleichwertigkeit muss nach gewiesen werden.<br />
Siehe Anlage „Besondere Hinweise zur Wertung der Angebote“
Die von Ihnen erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens gemäß den bestehenden<br />
Datenschutzgesetzen gespeichert und verarbeitet. Sie erklären sich mit der Abgabe Ihres Angebotes hiermit<br />
einverstanden. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes nach der VOL/A.<br />
Anfragen oder Rückfragen richten Sie bitte schriftlich (per Post, Fax oder e-Mail) an die o. g. <strong>Vergabestelle</strong>.<br />
Nachprüfungsbehörden gemäß § 32a VOL/A:<br />
Vergabekammer:<br />
Vergabeprüfstelle:<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Im Auftrag<br />
gez.:<br />
Kaufm. Ansprechpartner:<br />
Techn. Ansprechpartner:
Bewerbungs- und Vergabebedingungen des <strong>Auftraggeber</strong>s<br />
für die Vergabe von Leistungen und Lieferungen<br />
Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurücksenden!<br />
1. Allgemeines<br />
1.1 Der <strong>Auftraggeber</strong> verfährt nach Teil A der Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen<br />
– (VOL/A), ohne dass dieser Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“<br />
Vertragsbestandteil wird.<br />
1.2 Für das Vertragsverhältnis gilt die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen.<br />
1.3 Die der Aufforderung zur Angebotsabgabe nicht beigefügten Unterlagen können im Dienstgebäude des<br />
<strong>Auftraggeber</strong>s zu den Geschäftszeiten eingesehen werden.<br />
2. Angebotsbedingungen<br />
2.1 Für Angebote sind die vom <strong>Auftraggeber</strong> übersandten Vordrucke zu benutzen; die Verwendung selbst<br />
gefertigter Vordrucke oder Kurzfassungen ist unzulässig.<br />
Ich bitte, beiliegenden Angebotsvordruck nebst Anlagen auszufüllen, im Vordruck Angebot zu unterschreiben<br />
und in einem verschlossenen Umschlag bis zum Ende der in den Vergabeunterlagen genannten<br />
Angebotsfrist zurückzusenden.<br />
Bis zum Ende der Angebotsfrist kann das Angebot schriftlich, fernschriftlich (Fax) oder telegrafisch zurückgezogen<br />
werden. Danach sind Sie bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen genannten Zuschlagsfrist<br />
an Ihr Angebot gebunden. Siehe auch Punkt 2.8.<br />
2.2 Das Angebot muss vollständig sein; es muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten<br />
Angaben und/oder Erklärungen enthalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen<br />
müssen zweifelsfrei sein.<br />
Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Soweit Erläuterungen<br />
zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot auf einer besonderen<br />
Anlage beigefügt werden. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet<br />
sein.<br />
Das Angebotsformular ist mit Namen (Firma) des Bieters sowie mit Daum und Unterschrift zu versehen.<br />
Das Angebotsformular ist wegen der Rechtsverbindlichkeit der Vertragsbedingungen auch dann unterschrieben<br />
zurückzugeben, wenn nur ein Nebenangebot abgegeben wird.<br />
Angebote, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, werden gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A von der Wertung<br />
ausgeschlossen.<br />
2.3 Ausdrücklich erwünschte oder zulässige Änderungsvorschläge oder Nebenangebote müssen auf einer<br />
besonderen Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet und unterschrieben werden. Verbindliche<br />
Anforderungen des Leistungsverzeichnisses bzw. der Leistungsbeschreibung (z. B. Ausschlusskriterien)<br />
sind auch von Änderungsvorschlägen und Nebenangeboten zu erfüllen. Zulässige<br />
Nebenangebote und Alternativvorschläge müssen dem geforderten Hauptangebot in technischer und<br />
gestalterischer Hinsicht mindestens gleichwertig sein.<br />
Werden Leistungen angeboten, die in den Verdingungsunterlagen nicht vorgesehen sind, so sollen sie<br />
auf einer besonderen Anlage nach Ausführung und Beschaffenheit näher beschrieben werden.<br />
Auf Anlagen soll im Angebotsformular hingewiesen werden.<br />
2.4 Es sind grundsätzlich umweltverträgliche Leistungen, ggf. in einem Nebenangebot oder als Änderungsvorschlag<br />
anzubieten. Umweltverträglich können auch solche Produkte sein, die nicht mit dem Umweltzeichen<br />
ausgestattet sind, aber gleichwertige oder bessere Umwelteigenschaften aufweisen. Diese<br />
sind ggf. von dem Bieter durch vorzulegende nachprüfbare Belege und Erläuterungen nachzuweisen.<br />
In geeigneten Fällen wird die Anlieferung der Produkte in wieder verwendbaren Verpackungen bevorzugt.<br />
Ggf. sollte in einem Nebenangebot eine solche Alternativ-Möglichkeit aufgezeigt werden.<br />
2.5 Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte<br />
bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind.<br />
2.6 Der <strong>Auftraggeber</strong> behält sich vor, das Angebot eines Skontos bei der Wertung nur dann zu berücksichtigen,<br />
wenn eine Skontofrist von mindestens 10 Tagen eingeräumt wird. Hinsichtlich des Fristbeginns<br />
der Zahlung und sonstiger Zahlungsbedingungen wird auf die Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB)<br />
der <strong>PTB</strong> verwiesen.<br />
2.7 Für die Bearbeitung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
2.8 Übersendung der Angebote<br />
2.8.1 Übersendung schriftlicher Angebote:<br />
Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag zurückzusenden. Dieser Umschlag ist mit dem<br />
Kennzettel, der mit den Vergabeunterlagen übersandt wurde, zu versehen und mit Ihrem Namen<br />
(Firma) und Ihrer Anschrift zu versehen.<br />
2.8.2 Elektronische Übersendung von Angeboten im Zuge der e-Vergabe:<br />
Zur Übersendung des Angebotes ist die Softwarekomponente „Angebotsassistent (AnA)“ zu verwenden,<br />
die Sie nach der Registrierung an der Vergabeplattform www.evergabe-online herunterladen<br />
können. AnA verschlüsselt Ihr Angebot sicher und ermöglicht Ihnen die elektronische Übersendung<br />
an die im AnA voreingestellte Adresse der zuständigen <strong>Vergabestelle</strong>. Nach dem Eingang Ihres Angebots<br />
wird dieses mit einem elektronischen Zeitstempel versehen und bis zum Ende der Angebotsfrist<br />
verschlüsselt und vor fremden Zugriff sicher archiviert. Kurze Zeit nach der Absendung Ihres Angebots<br />
geht Ihnen eine elektronische Eingangsbestätigung zu, die neben dem Eingangszeitpunkt einen<br />
eindeutigen Kontrollwert (Hashwert) des abgegebenen Angebots enthält. Sollte Ihnen keine Eingangsbestätigung<br />
zugehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der technischen Hotline für die e-Vergabe<br />
auf oder geben Sie Ihr Angebot erneut ab.<br />
Als technische Hotline steht das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern zur Verfügung.<br />
Ansprechpartner und Kontaktadressen:<br />
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern<br />
Sankt Augustiner Str. 86, 53225 Bonn<br />
Tel.: 01888 / 610-1234, eMail: hotline.evergabe@bescha.bund.de<br />
Ein Wechsel in das klassische, papiergestützte Verfahren ist jederzeit möglich. In diesem Fall ist mit<br />
dem ausgedruckten Angebot wie oben beschrieben zu verfahren.<br />
2.9 Entwürfe und Ausarbeitungen sowie Muster und Proben, die bei der Prüfung der Angebote nicht<br />
verbraucht werden, gehen ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des <strong>Auftraggeber</strong>s über,<br />
soweit in der Angebotsaufforderung nichts gegenteiliges festgelegt ist oder der Bieter im Angebot<br />
bzw. innerhalb von 24 Werktagen nach Ablauf der Bindefrist nicht ihre Rückgabe verlangt. Die Kosten<br />
der Rückgabe trägt der Bieter.<br />
2.10 Bei nicht europaweiten Ausschreibungen gilt das Angebot als abgelehnt, wenn bis zum Ablauf der<br />
Zuschlagsfrist kein Zuschlag erteilt worden ist. Hierzu ergeht keine besondere Mitteilung. Will der Bieter<br />
jedoch ausdrücklich über die Ablehnung seines Angebotes unterrichtet werden, so muss dieses<br />
schriftlich beantragt und ein adressierter Freiumschlag für die Rückantwort beigefügt werden.<br />
2.11 Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte<br />
Angebote gemäß § 27/27a VOL/A. Bei EU-Vergabeverfahren gilt § 13 der Vergabeverordnung.<br />
2.12 Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden. Jede anderweitige<br />
Nutzung ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der vergebenden Stelle nicht gestattet.<br />
2.13 Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt<br />
gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei<br />
der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten.<br />
3. Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen<br />
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung<br />
beeinflussen können, so hat der Bieter den <strong>Auftraggeber</strong> vor Angebotsabgabe schriftlich, elektronisch<br />
oder telegrafisch darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben<br />
hat.<br />
4. Ausschluss von unzulässigen Bewerbern von der Teilnahme am Wettbewerb sowie Belehrung<br />
Vergabesperren für Unternehmen, die sich um Aufträge der öffentlichen Hand bewerben, jedoch durch<br />
schwere Verfehlungen (z. B. Bestechung von Amtsträgern und/oder Preisabsprache) den freien Wettbewerb<br />
unterlaufen, werden als geeignetes Mittel zur Verhütung von Korruption angesehen. Nach § 7<br />
Nr. 5 Buchst. c VOL/A können sie von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen werden, wenn<br />
sie nachweislich schwere Verfehlungen begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Auftragnehmer infrage<br />
stellen. Korruption, Preisabsprachen und sonstige Verstöße, die den freien Wettbewerb unterlaufen,<br />
sind solche Ausschließungsgründe.<br />
5. Gewerbliche Voraussetzungen/Berufsgenossenschaft<br />
Auf Verlagen hat der Bieter eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des entsprechenden<br />
zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.<br />
6. Weitervergabe an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)<br />
Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die die gewerbe- und<br />
handwerksrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erfüllen. Er<br />
ist gehalten, zu Unteraufträgen mittlere und kleine Unternehmen in dem Umfang zu beteiligen, wie es<br />
mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen zu vereinbaren ist.<br />
Unterauftragnehmer sind bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich<br />
um einen öffentlichen Auftrag handelt. Sie unterliegen der in Nummer 1.1 aufgeführten Verordnung.
Der Auftragnehmer hat der Beauftragung von Unterauftragnehmern die §§ 2, 8, 9, 11 bis 14 sowie 24<br />
und 25 VOL/A zugrunde zu legen und die VOL/B zum Vertragsinhalt zu machen. Dem Nachunternehmer<br />
dürfen – insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, Gewährleistung und Vertragsstrafe – keine<br />
ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden als zwischen <strong>Auftraggeber</strong> und Auftragnehmer vereinbart<br />
sind.<br />
Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Namen,<br />
Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen<br />
Unterauftragnehmers dem <strong>Auftraggeber</strong> schriftlich bekannt zu geben. Beabsichtigt der Auftragnehmer<br />
Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung<br />
des <strong>Auftraggeber</strong>s gemäß § 4 Nr. 4 VOL/B einzuholen.<br />
7. Arbeitsgemeinschaften<br />
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben dem <strong>Auftraggeber</strong> mit dem Angebot<br />
zu übergeben<br />
• ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und<br />
• eine von allen Mitgliedern verbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die<br />
im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem <strong>Auftraggeber</strong> rechtsverbindlich vertritt und dass<br />
alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.<br />
8. Zusätze für ausländische Bewerber<br />
8.1 Die Preise sind in Euro anzugeben.<br />
8.2 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit dem <strong>Auftraggeber</strong> ist in deutscher<br />
Sprache abzufassen.<br />
8.3 In einer Anlage ist anzugeben, bei welchem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen<br />
der Bewerber haftpflichtversichert ist und wie hoch die vereinbarten Deckungssummen<br />
für Personenschäden und für sonstige Schäden sind.<br />
8.4 Bieter, die ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben und noch nicht<br />
Mitglied einer deutschen Berufsgenossenschaft sind, haben vor Erteilung des Auftrags nachzuweisen,<br />
dass sie ihr Unternehmen, soweit es auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig wird, zur<br />
Berufsgenossenschaft angemeldet haben.<br />
Bieter, die auf Grund internationaler Vereinbarungen von der Pflicht zur Mitgliedschaft bei einer deutschen<br />
Berufsgenossenschaft befreit sind, haben dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft<br />
zu belegen.<br />
8.5 Ergänzend zu den Verdingungsunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften.<br />
9. Nachweis der Zuverlässigkeit<br />
Der Bieter hat auf Verlangen der <strong>Vergabestelle</strong> zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit gemäß § 7 Nr. 5 c<br />
VOL/A einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 der Gewerbeordnung vorzulegen.<br />
Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein. Ausländische Bieter haben auf Verlangen eine<br />
gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen. Ein Angebot kann von der Wertung<br />
ausgeschlossen werden, wenn der Auszug nicht rechtzeitig vorgelegt wird.<br />
Darüber hinaus kann die Erteilung des Auftrages von folgendem(n) Nachweis(en) abhängig gemacht<br />
werden:<br />
• Sozialversicherungsnachweis,<br />
• Gewerbebescheinigung,<br />
• aktueller Auszug aus dem Handelsregister zum Nachweis der Vertreterbefugnis bzw. der Prokura.<br />
10. Nachweis der Leistungsfähigkeit<br />
Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Zu diesem Zweck sollen dem<br />
Angebot die folgenden Nachweise beigefügt werden:<br />
• Aufstellung der Referenzen über mindestens vergleichbare Aufträge,<br />
• Firmendarstellung auch hinsichtlich des notwendigen Personals und technischen Geräts..<br />
Etwaige zusätzliche Anforderungen bezüglich des Nachweises der Leistungsfähigkeit sind der Anlage<br />
„Besondere Hinweise zur Wertung der Angebote“ zu entnehmen.<br />
Sollten diese Unterlagen fehlen, kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.<br />
11. Sofern im Rahmen eines abzuschließenden Vertrages Abschlagszahlungen zu leisten sind, werden<br />
diese nur gegen Vorlage einer unwiderruflichen, unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft<br />
gezahlt. Weiterhin sind diese Vorleistungen mit dem dann gültigen Prozentsatz, auf den Tag der einwandfreien<br />
Lieferung bzw. falls eine Abnahme vereinbart wurde, auf den Abnahmetag bezogen, abzuzinsen.<br />
Die Verrechnung erfolgt dann mit der Schlusszahlung.
Name und Anschrift des Bieters:<br />
Firmenname:<br />
Straße:<br />
PLZ – Ort:<br />
Land:<br />
An die<br />
Physikalisch-Technische Bundesanstalt<br />
Bundesallee 100<br />
38116 Braunschweig<br />
Angebot (VOL)<br />
Vergabe-Nr.:<br />
Vergabeart:<br />
-<br />
Ende der Angebotsfrist: Ende der Zuschlagsfrist:<br />
Ausschreibungsgegenstand:<br />
Anlagen:<br />
Leistungsbeschreibung<br />
EVB-IT-/BVB-Vertragsformular<br />
Verzeichnis und Erklärung betr. Arbeitsgemeinschaft<br />
Verzeichnis über Art und Umfang der von Unterauftragnehmern auszuführenden Leistungen<br />
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Gewerbeordnung bzw. Eigenerklärung/<br />
gleichwertige Bescheinigung einer ausländischen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde<br />
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister zum Nachweis der Vertreterbefugnis bzw. Prokura<br />
Nebenangebote/Änderungsvorschläge; Anzahl:<br />
_______________________________________<br />
Vom Bieter sind nur die fett umrandeten Felder auszufüllen!<br />
Seite
Angebotspreise netto:<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Bezeichnung der Leistung /<br />
Bezug zur Leistungsbeschreibung<br />
Menge<br />
Einheit<br />
_______________________________________<br />
Vom Bieter sind nur die fett umrandeten Felder auszufüllen!<br />
Übertrag:<br />
Einzelpreis<br />
in Euro<br />
Gesamtpreis<br />
in Euro<br />
Seite
Erklärungen des Bieters:<br />
1. Die Ausführung der beschriebenen Lieferungen/Leistungen wird zu den von mir/uns im<br />
Preisblatt eingesetzten Preisen angeboten. An das Angebot halte ich mich bzw. halten wir uns<br />
bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.<br />
2. Diesem Angebot liegen zugrunde:<br />
- die Leistungsbeschreibung,<br />
- die Besonderen Vertragsbedingungen (soweit Bestandteil der Verdingungsunterlagen),<br />
- die Ergänzenden Vertragsbedingungen (soweit Bestandteil der Verdingungsunterlagen),<br />
- die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der <strong>PTB</strong>,<br />
- die Allgemeine technischen Vertragsbedingungen (soweit Bestandteil der Verdingungsunterlagen),<br />
- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen VOL/B.<br />
Sofern sich der angebotene Preis auf Grund einer Prüfung nach der Verordnung PR Nr. 30/53<br />
als unzulässig erweist, gilt der preisrechtlich zulässige Preis.<br />
3. Anmerkungen oder Angaben zu einem eingereichten Nebenangebot (ggf. Verweis auf Anlagen):<br />
4. Ich/Wir erkläre/n, dass<br />
- für mein/unser Vermögen kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist<br />
(Weiterführung der Geschäfte durch Insolvenzverwalter - § 22 InsO)<br />
- über mein/unser Vermögen kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist<br />
(Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung - §§ 17, 18 und 19<br />
InsO)<br />
- ich meiner / wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der<br />
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und<br />
Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß<br />
nachgekommen bin/sind<br />
- ich/wir nicht nach §§ 8-11 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, wegen illegaler<br />
Beschäftigung (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder §§ 15,<br />
15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes) oder nach § 266a Abs. 1,<br />
2 und 4 des Strafgesetzbuchs zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe<br />
von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert<br />
EURO belegt worden sind.<br />
_______________________________________<br />
Vom Bieter sind nur die fett umrandeten Felder auszufüllen!<br />
Seite
5. Ich/Wir gehöre/n zu:<br />
Handwerk Industrie Vers.-<br />
Unternehmen<br />
Freie Berufe Sonstige: Jahresumsatz in Euro:<br />
Handel<br />
Gesellschaftsform: Gründungsjahr: Mitarbeiterzahl:<br />
6. Ich/Wir werde/n die im anliegenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen<br />
(die Ziffer 6 der Bewerbungsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen.)<br />
nicht an Unterauftragnehmer vergeben.<br />
teilweise oder vollständig an Unterauftragnehmer vergeben..<br />
7. Ich bin mir bzw. wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung den Ausschluss von<br />
dieser und von weiteren Ausschreibungen zur Folge haben kann.<br />
8. Sonstige Erklärungen des Bieters (ggf. Verweis auf Anlagen):<br />
_______________________________________<br />
Vom Bieter sind nur die fett umrandeten Felder auszufüllen!<br />
Seite
Wichtiger Hinweis: Signatur der <strong>Vergabestelle</strong> (nur bei elektronischer Verarbeitung)<br />
Ihre nachfolgende Unterschrift/Signatur deckt<br />
alle in der Anlage zu diesem Angebotsschreiben<br />
enthaltenen Bedingungen/Erklärungen<br />
(Benennung der Anlagen siehe Seite 1) des<br />
Angebots ab. Wird das Angebotsschreiben nicht<br />
unterschrieben oder signiert, gilt das Angebot<br />
als nicht abgegeben.<br />
Mit der nachfolgenden Unterschrift/Signatur erkläre ich mein Angebot für rechtsverbindlich.<br />
Das Angebot entspricht in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung, und die Regelungen<br />
der Verdingungsunterlagen werden uneingeschränkt akzeptiert.<br />
Geschäftszeichen Bearbeiter/in Telefon-Nr. Ort Datum<br />
Angebotspreis netto in Euro:<br />
MwSt.<br />
Angebotspreis brutto in Euro:<br />
Skonto: %<br />
Tage<br />
Verjährungsfrist für Mängelansprüche (mindestens 24 Monate): Monate<br />
Stempel mit Unterschrift oder Signatur<br />
des Bieters:<br />
Wichtiger Hinweis!<br />
Stempel mit Unterschrift oder Signatur<br />
des Bieters:<br />
Sofern Sie Ihr Angebot nicht elektronisch über die e-Vergabe-Plattform abgeben, sondern per Post<br />
versenden, versehen Sie bitte den Umschlag unbedingt mit dem übersandten Kennzettel für<br />
diese Ausschreibung.<br />
_______________________________________<br />
Vom Bieter sind nur die fett umrandeten Felder auszufüllen!<br />
Liefertermin; Lieferzeit:<br />
Seite
Leistungsbeschreibung<br />
Ausschreibungsgegenstand:<br />
Reisebürodienstleisungen<br />
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (<strong>PTB</strong>) beabsichtigt für den Zeitraum vom 01.07.2009<br />
bis 30.06.2012 einen Dienstleistungsvertrag über die Erbringung von Reisebürodienstleistungen<br />
zu vergeben mit der Möglichkeit, den Vertrag jeweils um ein weiteres Vertragsjahr verlängern zu<br />
können.<br />
Inhaltsübersicht:<br />
1. Allgemeine Angaben<br />
2. Anforderungsprofil<br />
3. Vergütungsmodell<br />
4. Verfahrensbedingungen/-ablauf und weitere Hinweise<br />
Anlage 1: Kalkulationsblatt für die Vergütung<br />
Anlage 2: Fragenkatalog<br />
Anlage 3: Vertragsentwurf<br />
1. Allgemeine Angaben<br />
Die <strong>PTB</strong> nimmt jährlich Flug-, Bahn- und sonstige Reisebuchungen im Umfang von ca. 1,4 Mio. € bis<br />
1,5 Mio. € zur Abwicklung der Dienstreisen ihrer Beschäftigten vor. Bahnbuchungen und einfache<br />
1- bzw. 2-Coupon-Flugreisen werden zentral über das Travel Center des Bundes in Berlin bzw. über<br />
eigenes (<strong>PTB</strong>)-Personal abgewickelt. Daneben fallen aber eine Vielzahl komplexer Reisen, vor allem<br />
Flugreisen an, die mit ca. 1,1 Mio. € bis 1,2 Mio. € den Größtteil des Reisebudgets ausmachen. Um<br />
eine effiziente und wirtschaftliche Abwicklung, Organisation und Buchung dieser Dienstreisen<br />
sicherstellen zu können, ist eine fachkundige Unterstützung notwendig. Dazu wird bisher ein<br />
Implantreisebüro auf dem Gelände der <strong>PTB</strong> unterhalten.<br />
Auch zukünftig soll den Reisenden in der <strong>PTB</strong> ein Implantreisebüro zu deren Unterstützung bei<br />
Reiseplanung, -vorbereitung und -abwicklung zur Verfügung stehen. Das Reisebüro soll auf dem<br />
Gelände der <strong>PTB</strong> in Braunschweig betrieben und mit fachkundigem Personal innerhalb fester<br />
Servicezeiten besetzt sein. Das Reisebüro soll die Buchungsaufträge sorgfältig, fristgerecht und unter<br />
Ausnutzung aller Kosteneinsparungsmöglichkeiten und tariflichen Vergünstigungen abwickeln. Die<br />
reisekostenrechtlichen Regelungen der <strong>PTB</strong> bei der Ausführung der Reisebestellungen sind dabei zu<br />
beachten.<br />
Das Reisebüro ist zuständig für die Abwicklung der Reisen der <strong>PTB</strong>-Beschäftigten in Braunschweig<br />
wie auch der Beschäftigten am Berliner Standort (Berlin Charlottenburg).<br />
Grundlage eines Auftrags an das Reisebüro ist regelmäßig der <strong>PTB</strong>-Dienstreiseantrag, dessen Inhalt<br />
für die Planung und Beschaffung der Reisedokumente maßgeblich ist. Er kann via elektronischem<br />
Workflow, schriftlich, per Fax oder Mail übermittelt werden. Voranfragen sind darüber hinaus auch<br />
mündlich oder telefonisch möglich.<br />
1
Grundlage für Dienstreisen von Bundesbediensteten ist das Reisekostenrecht des Bundes,<br />
insbesondere das Bundesreisekostengesetz (BRKG), einschließlich der dazu ergangenen<br />
Verwaltungsvorschriften (BRKGVwV) und die Auslandsreisekostenverordnung (ARV). Für die<br />
Erstattung von Fahrt- und Flugkosten gelten für Dienstreisen nach den Vorgaben der <strong>PTB</strong><br />
grundsätzlich folgende Rahmenbedingungen:<br />
Bahn Bahnfahrten werden grundsätzlich in der 2. Klasse gebucht<br />
(Ausnahmefälle aus gesundheitlichen Gründen der/s Reisenden sind<br />
möglich)<br />
Flug innerhalb Deutschlands ECONOMY Class<br />
innerhalb Europas ECONOMY Class<br />
interkontinental grundsätzlich ECONOMY Class (Ausnahmen aus<br />
gesundheitlichen Gründen des Reisenden oder aus<br />
sonstigen Gründen sind möglich)<br />
Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz des BRKG verpflichtet grundsätzlich zur Buchung des<br />
wirtschaftlichsten Reisemittels.<br />
Die interne Zustellung von elektronischen Reiseunterlagen erfolgt via Mail, die Zustellung von<br />
ausnahmsweise erforderlichen papiermäßigen Reisedokumenten erfolgt durch Abholung durch den<br />
Dienstreisenden oder seinen Beauftragten; bei Flugreisen ist ferner die Hinterlegung am Flughafen<br />
bei einem Büro des Reisebüros zulässig. In Eilfällen ist der Dienstreisende telefonisch durch den<br />
Auftragnehmer zu unterrichten, dass die Reiseunterlagen bereitliegen.<br />
Die Zusendung von ausnahmsweise erforderlichen Papierreisedokumenten zum Berliner<br />
Dienststellenteil erfolgt in der Regel ebenfalls über die Hauspost der <strong>PTB</strong>, in dringenden Einzelfällen<br />
muss das Reisebüro aber auch eine Ticketausstellung in Berlin sicherstellen können.<br />
Das Reisebüro als Reisevermittler haftet für Fehlleistungen im Rahmen der Reisevermittlung.<br />
Die <strong>PTB</strong> überlässt dem Reisebüro zum Betrieb des Reisebüros einen Raum in einem Gebäude auf<br />
dem Gelände der <strong>PTB</strong> in Braunschweig und stellt die dazu erforderlichen amtlichen Telefon-<br />
/Datenleitungen, Telefon- und Faxgeräte sowie eine Kopiermöglichkeit in räumlicher Nähe zum<br />
Reisebüro zur Verfügung. Für Mobiliar sowie Rechnerausstattung incl. der erforderlichen Lizenzen<br />
hat das Reisebüro Sorge zu tragen.<br />
Die Reiseaktivitäten im Zeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2008 erforderten folgende Transaktionen:<br />
Flug kontinental (komplex) 326<br />
Flug interkontinental 1015<br />
Hotelreservierungen 180<br />
Mietwagenbuchungen (Ausland) 40<br />
Sonstiges (z. B. Bahncardbestellungen) 110<br />
2. Anforderungsprofil<br />
Vom zukünftigen Reisebüropartner (Auftragnehmer) wird für die Abwicklung von komplexen Reisen<br />
ein umfangreiches Leistungsspektrum erwartet. Aus diesem Grunde ist die <strong>PTB</strong> an einer<br />
Unterstützung durch ein in der Betreuung von Firmenreisen erfahrenes Reisebüro interessiert. Dazu<br />
werden Angaben über Firmenprofil, Standorte und Filialnetz, Mitarbeiteranzahl, Erfahrungen in der<br />
Betreuung von Firmenreisen sowie sonstige mit der Betreuung von Firmenreisen<br />
zusammenhängende Aktivitäten benötigt.<br />
2
Im Einzelnen sind folgende Leistungen unter Sicherstellung eines hohen Servicegrades als sog.<br />
„Basisleistungen“ abzubilden:<br />
I. Prozesse<br />
Zur Sicherstellung eines reibungslosen Prozesses werden vom Auftragnehmer folgende Leistungen<br />
erwartet:<br />
1. Einrichtung, kontinuierliche Pflege und Nutzung von Reisendenprofilen (Customer/Traveller<br />
Profiles)<br />
2. Erstellung und regelmäßige quartalsweise Lieferung eines kundenspezifischen MIS-<br />
Reportings in elektronischer Form zur Weiterverarbeitung in Excel mit folgenden<br />
Mindestanforderungen:<br />
a. Savings- und Missed Savings-Report nach Vorgabe des Auftragsgebers<br />
b. Dokumentation bei Abweichung der Reisenden von der Reiserichtlinie (Reason Codes<br />
nach Vorgabe des <strong>Auftraggeber</strong>s)<br />
c. Übersicht der Umsätze und Transaktionen nach Leistungsart (Flug, Hotel, Mietwagen,<br />
Bahn etc.) und Leistungsentgelten<br />
d. Reportings für das Travel Management nach Vorgabe des <strong>Auftraggeber</strong>s<br />
e. Lieferung kundenspezifischer Daten aus dem Bereich Beschwerdemanagement, wenn<br />
möglich inklusive Benchmarking Daten<br />
f. Übersicht der Transaktionen nach Leistungsart und buchender Stelle (Dienststellenteil)<br />
– auch in anonymisierter Form<br />
3. Bereitstellung und Nutzung weiterer Inhouse angebotener Standard Kundensoftware<br />
- sofern vorhanden -, z. B. Krisenmanagement Tool, elektronisches Hotelbuchungstool, das<br />
die Möglichkeit zur Einbindung kundenspezifischer Hotelreservierungssysteme bietet, etc..<br />
II. Services<br />
Die Serviceleistungen des Reisebüros nehmen im Rahmen dieser Ausschreibung ebenfalls einen<br />
hohen Stellenwert ein. Vom Auftragnehmer sind daher die folgenden Services in höchster Qualität zu<br />
erbringen:<br />
1. Beratung der Dienstreisenden über optimale und kostengünstige Verkehrsverbindungen incl.<br />
der zur Verfügung stehenden Tarife.<br />
2. Reisetechnische Unterstützung bei der Detailplanung von Dienstreisen.<br />
3. Annahme und Bearbeitung von Reisemittelbestellungen aus dem Workflow-System als<br />
strukturierte Bestellung via E-Mail, Fax oder schriftlichem Bestellvordruck, als E-Mail oder<br />
Fax (unstrukturiert) oder telefonisch.<br />
4. Eine Beratung durch ausgebildete Reiseverkehrsfachkräfte ist auf dem Gelände der <strong>PTB</strong> in<br />
Braunschweig von montags bis donnerstags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr, am<br />
Freitag in der Zeit von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr sicherzustellen. Eine Schließung des<br />
Reisebüros für eine tägliche 30-minütige Mittagspause in einem festgelegten und in der <strong>PTB</strong><br />
bekannt gegebenen Zeitfenster wird akzeptiert. Bei krankheits-, urlaubsbedingten oder<br />
sonstigen Abwesenheiten ist für eine qualifizierte Abwesenheitsvertretung Sorge zu tragen,<br />
bei unvorhersehbarer Abwesenheit der Stammkraft ist innerhalb von 24 Stunden für<br />
adäquaten Ersatz zu sorgen.<br />
Dabei wird eine feste Personalzuordnung zur <strong>PTB</strong> erwartet. Für die Abwesenheitsvertretung<br />
werden nur Personen akzeptiert, die in die Abläufe der <strong>PTB</strong> ausreichend eingewiesen sind.<br />
Während Ausfallzeiten ist eine angemessene Betreuung über eine verbindlich festgelegte<br />
andere Niederlassung oder ein zentrales Servicecenter sicherzustellen.<br />
Außerhalb der genannten Servicezeiten ist für Buchungen und/oder Änderungen eine<br />
Betreuung durch eine deutschsprachige Notfall-Hotline (z. B. 24-Stunden-Service) erforderlich.<br />
3
5. Buchung, Umbuchung, Stornierung sowie Erstattung sämtlicher Reiseleistungen (Flug,<br />
Mietwagen, Hotel, Bahn (in Einzelfällen) sowie bei Bedarf Besorgung übriger Dienstleistungen,<br />
deren Vermittlung üblicherweise Angelegenheit eines Reisebüros zur Abwicklung von<br />
Dienstreisen ist), über alle Vertriebskanäle (GDS, Internet, direkt, etc.), auch unter<br />
Berücksichtigung der Marktpreise und der verhandelten Vertragsraten des <strong>Auftraggeber</strong>s.<br />
6. Hinterlegung und Berücksichtigung sämtlicher Reisevorgaben der <strong>PTB</strong> nach den geltenden<br />
Vorschriften und der Travel-Management-Vorgaben bei jeder Buchung.<br />
7. Proaktive Beratung und Best-Buy Prüfung bei jeder Angebotserstellung<br />
8. Zusätzlich zum angebotenen günstigsten Tarif auf Wunsch schriftliche Angebotserstellung<br />
von Alternativangeboten unter Berücksichtigung der Firmenraten des Bundes (auch VDR-<br />
Raten), sämtlicher Markttarife (IATA, Low Cost, Consolidator, Internet, etc.) sowie kreativem<br />
Ticketing.<br />
9. Auf Wunsch Erfassung zusätzlicher Elemente im PNR (z. B. Daten zur automatischen<br />
Weiterleitung in nachgelagerte Abrechnungssysteme wie Reisenummer etc.).<br />
10. Bei jeder Buchung Erfassung von Realized Savings (DCR-Werte) und Missed Savings<br />
inklusive Reason Codes.<br />
11. Dokumentenerstellung sämtlicher Reiseleistungen inklusive Reiseplan.<br />
12. Tickethinterlegungen<br />
13. Zusendung erforderlicher Tickets (in der Regel in elektronischer Form) und weiterer<br />
Reisedokumente. Bei ausnahmsweise erforderlicher Zusendung von Papiertickets werden<br />
anfallende Kosten gegen Nachweis erstattet.<br />
14. Auf Wunsch Reservierung von Hotelzimmern soweit diese ausreichend kostengünstig sind.<br />
15. Informationen zu Einreisebestimmungen und Visabesorgung (bei Bedarf im Einzelfall).<br />
16. Abwicklung von Kreditkartenzahlungen mit allen im Einsatz befindlichen Firmenkreditkarten<br />
der Dresdner Bank inklusive Erfassung von allen gewünschten Zusatzdaten und fehlerfreier<br />
Übermittlung der Daten aus dem Backoffice-System an die Kreditkartengesellschaft. Bei den<br />
zu erfassenden Zusatzdaten handelt es sich z. B. um die folgenden Felder:<br />
Personalkennziffer (PK), Dienststellenteil (DS), Kostenstelle (KS), Bearbeitungsdatum (BD),<br />
Projektnummer (PR) und Reiseziel (RZ).<br />
Der derzeitige Kreditkartenvertrag läuft bis zum Februar 2010 mit einer Verlängerungsoption<br />
um weitere drei Jahre. Sofern der Kreditkartenvertrag während der Laufzeit des<br />
Reisebürovertrages endet und gegebenenfalls im Rahmen einer Ausschreibung ein neuer<br />
Vertragspartner im Bereich Kreditkarte ausgewählt wird, wird erwartet, dass die<br />
Zusammenarbeit mit dem neuen Partner reibungslos fortgesetzt wird.<br />
17. Rechnungsstellung (Lieferschein) mit Angabe von Besteller, Reisendem, Reiseziel,<br />
Reisedatum, Reisenummer, Projektnummer, Kostenstelle.<br />
18. Schaffung einer Möglichkeit des elektronischen Rechnungsabgleiches mit Kreditkartenabrechnungen<br />
für die im Einsatz befindliche Visa Card Voyage der Dresdner Bank sowie<br />
regelmäßige kostenfreie Lieferung (mindestens wöchentlich) der Rechnungsdaten.<br />
19. Bereitstellung eines Account-Managers unter Berücksichtigung folgender Anforderungen:<br />
a. Proaktive Beratung und quartalsweise Review-Meetings in der Dienststelle in<br />
Braunschweig.<br />
b. Garantierte Reaktionszeit montags bis freitags innerhalb von 24 Stunden.<br />
20. Consulting (auf Anfrage)<br />
21. Abwicklung von Gruppenreisen, Event Management und Incentive-Reisen auf besondere<br />
Anforderung.<br />
Daneben wird die Bereitschaft zur Bearbeitung von Standardbahn- und –flugreisen erwartet, wenn<br />
diese aus zeitlichen oder sonstigen Ausnahmegründen nicht rechtzeitig über das Travel Center des<br />
Bundes in Berlin abgewickelt werden können sowie ggfs. die Übernahme dieser Reisebuchungen bei<br />
Ausfall des Travel Centers des Bundes.<br />
Für diesen Fall ist zusätzlich eine gesonderte Kostenkalkulation anzugeben (s. a. Anlage 1, B)).<br />
4
Für die Kalkulationen in diesem Rahmen können nachfolgende Transaktionszahlen zugrunde<br />
gelegt werden:<br />
Bahn Inland 3080<br />
Rücknahmen Bahn Inland 411<br />
Bahn Ausland 314<br />
Rücknahmen Bahn Ausland 30<br />
Reservierungen Bahn 4889<br />
Sonstige Bahntransaktionen 123<br />
Flug Deutschland 96<br />
Flug kontinental (1- bis 2-Coupon-Flüge) 446<br />
Flug kontinental (komplex) 326<br />
Flug interkontinental 1015<br />
Hotelreservierungen 180<br />
Mietwagenbuchungen (Ausland) 40<br />
Sonstiges (z. B. Bahncardbestellungen) 110<br />
Die Vermittlung von Privatreisen sowie die Werbung für derartige Reisen ist unzulässig.<br />
Ausgenommen hiervon ist die Vermittlung von Reisedienstleistungen, die anlässlich eines mit einer<br />
Dienstreise verbundenen privaten Reiseanteils notwendig werden. Gleiches gilt für die Vermittlung<br />
von Reisedienstleistungen für die private Begleitung von Dienstreisenden auf eigene Rechnung des<br />
Reisenden.<br />
Workflow Standardschnittstellen (Zahlungsabwicklung)<br />
Für die zentrale Zahlungsabwicklung im Bereich Flug und Bahn werden folgende Kreditkarten des<br />
Vertragspartners Dresdner Bank eingesetzt:<br />
• Dresdner Bank Corporate Card Voyage (virtuelle VISA-Kreditkarte)<br />
• Dresdner Bank AirPlus Company Account<br />
Die entsprechenden Kreditkartennummern werden mittels Behördenprofil im Vertragsreisebüro<br />
hinterlegt. Es sind mehrere Kreditkarten im Einsatz.<br />
Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die AirPlus Schnittstelle TAMARA – Ticket and Merchant<br />
Agreement Record für AirPlus Version 1.40 – zu bedienen.<br />
3. Vergütungsmodell<br />
Als Vergütungsszenario wird sich ein Modell vorgestellt, welches folgenden Aspekte erfüllt:<br />
• Marktkonformität, d. h. faires Preis-Leistungsverhältnis<br />
• Flexibilität, d. h. jederzeitige Anpassung des Modells an die Kundenwünsche und<br />
Marktveränderungen<br />
Der <strong>Auftraggeber</strong> verzichtet ausdrücklich auf die Durchreichung sämtlicher Provisionen und Boni, die<br />
mit dem Umsatzvolumen der <strong>PTB</strong> erwirtschaftet werden. Vom Auftragnehmer wird im Gegenzug<br />
erwartet, dass diese Beträge bei der Berechnung der Höhe der Vergütung mit einkalkuliert werden.<br />
Im Rahmen der Kalkulation sollte außerdem berücksichtigt werden, dass bei Kontinentalflugreisen<br />
und insbesondere bei Mehrstationen-Flugreisen im Rahmen der Reiseplanung eine ausführliche<br />
persönliche Beratung des/r Reisenden erwartet wird.<br />
5
Vergütung der Basisleistungen<br />
Für die unter Nr. 2 der Leistungsbeschreibung (Anforderungsprofil, I und II) genannten<br />
Basisleistungen wird ein Vergütungsmodell gewünscht, welches in Form einer Ticket-Fee bei jeder<br />
Dokumentenausstellung unmittelbar belastet wird.<br />
Bei Flugbuchungen sollte pro Ticketnummer bzw. Dokumentennummer (bei Conjunction Tickets) die<br />
Ticket-Fee erhoben werden. Umbuchungen und Stornierungen unter der gleichen<br />
Dokumentennummer (hierzu können mehrere Ticketnummern gehören) sollten mit dieser Gebühr<br />
bereits abgegolten sein, ebenso zusätzliche Hotel- oder Mietwagenreservierungen bzw. sonstige im<br />
Zusammenhang mit der Reise erforderliche Transferleistungen. Bei Kombination von mehreren One-<br />
Way-Tickets anstelle der Buchung von Return-Tickets sollte die Ticket-Fee nur pro ausgestelltem<br />
Dokument abgerechnet werden, wenn durch die Buchung mehrerer Tickets zuzüglich mehrfacher<br />
Ticket-Fees auch ein Preisvorteil für den <strong>Auftraggeber</strong> entsteht.<br />
Bei eventuell erforderlichen reinen Bahnbuchungen sollte pro Bahnvorgang die Ticket-Fee berechnet<br />
werden, wobei zu einem Vorgang der Fahrschein inklusive Reservierungen sowie erforderliche Zu-<br />
und Abgänge wie auch notwendige Stornierungen gerechnet werden.<br />
Die Vergütung sollte sich in ihrer Höhe nach dem tatsächlichen Bearbeitungsaufwand für die<br />
Betreuung der <strong>PTB</strong> richten.<br />
6
4. Verfahrensbedingungen/-ablauf und weitere Hinweise:<br />
Die eingegangenen Angebote werden formell geprüft, insbesondere auf Einhaltung der Angebotsfrist,<br />
Unterschrift des Angebotes und Prüfung auf Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Angebote,<br />
bei denen eine oder mehrere der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise, die als<br />
Ausschlusskriterien festgelegt sind, fehlen, werden ausgeschlossen.<br />
Das Angebot ist zu gliedern und muss folgende Angaben enthalten bzw. es müssen folgende<br />
Unterlagen beigefügt sein:<br />
1) Angebotsschreiben (Anlage zur Aufforderung eines Angebotes) mit Eigenerklärung und<br />
Angebotspreis (= fiktiver Gesamtpreis) für die unter A) aufgeführten Leistungen der Anlage 1.<br />
Fügen Sie das vollständig ausgefüllte Kalkulationsblatt für die Vergütung (Anlage 1) sowie die<br />
Leistungsbeschreibung bei.<br />
Bitte weisen Sie Ihre Preise ausschließlich auf der vorgenannten Anlage und nicht auch im<br />
weiteren Text Ihres Angebotes aus. Ggf. fügen Sie hier für weitere Preisangaben ein separates<br />
Blatt bei.<br />
2) Den ausgefüllten und beantworteten Fragenkatalog samt zugehörigen Bemerkungen (ggf. auf<br />
separaten Blättern) fügen Sie als Anlage 2 dem Angebotsschreiben bei.<br />
3) Gesamtumsatz bzw. Umsätze der geforderten Leistungsart (s. a. unter „Mit dem Angebot<br />
vorzulegende Unterlagen“)<br />
4) Firmendarstellung, -vorstellung, -profil (s. a. unter „Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen“)<br />
5) Referenzliste (s. a. unter „Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen“)<br />
6) Weitere Unterlagen und Nachweise des Bieters (s. a. unter Leistungsbeschreibung Nr. 2<br />
Anforderungsprofil)<br />
Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.<br />
Evtl. sonstige Angaben des Bieters können auf einem separatem Blatt beigefügt werden.<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters werden nicht akzeptiert, diese Angebote<br />
werden von der Wertung ausgeschlossen.<br />
Nebenangebote werden nicht zugelassen, die zu vergebenden Leistung bildet ein Los.<br />
Weiterer Verfahrensablauf:<br />
Nach Sichtung und Prüfung der Angebote wird zum Kennenlernen und zur Entscheidungsfindung der<br />
<strong>PTB</strong> den in die engere Wahl gekommenen Bietern Gelegenheit zur Präsentation ihres Angebotes<br />
gegeben. Dieser Termin ist im Zeitraum zwischen der 18. und 19. Kw 2009 vorgesehen. Bitte merken<br />
Sie sich diesen Zeitraum vor.<br />
Bitte beachten Sie: Bei einer öffentlichen Ausschreibung sind Verhandlungen über Änderungen der<br />
Angebote oder Preise gemäß § 24 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A unstatthaft. Es werden daher im Rahmen<br />
dieses Vergabeverfahrens keine (Nach-) Verhandlungen durchgeführt!<br />
Ein Vertragsentwurf (Anlage 3) ist zur Information und als Grundlage für eine spätere<br />
Auftragserteilung beigefügt.<br />
7
Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes<br />
Neben der Wertung des Preis-Leistungsverhältnisses in Bezug auf die oben dargelegten<br />
Basisleistungen wird die angebotene Leistung zusätzlich bewertet. Maßgeblich sind dabei die zu den<br />
in der Anlage 2 (Fragenkatalog) gegebenen Antworten. Ferner werden folgende Auswahlkriterien<br />
Berücksichtigung finden:<br />
• Qualität der Beratung durch das Reisebüro (Ausbildungsstand des angebotenen Personals/<br />
Reaktionszeiten/Art und Umfang der Managementunterstützung durch Account-Manager)<br />
• Verwendete Software zur Abwicklung der Rechnungsbearbeitung sowie des Berichtswesens<br />
(möglichst mit Datentransfer-Möglichkeit zum <strong>PTB</strong>-System SAP R 3 Release 4.7c)<br />
• Ggfs. angebotener Umfang der Vor-Ort-Betreuung<br />
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:<br />
Mit dem Angebot sind für die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit von<br />
Wirtschaftsteilnehmern (Bietern) folgende Unterlagen einzureichen:<br />
Eigenerklärung (Bestandteil des Angebotsvordrucks) des/der Geschäftsführer/s /Bieters,<br />
dass für das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverwalter bestellt worden ist,<br />
dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet<br />
worden ist und dass Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen<br />
haben, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen sowie über die ordnungsgemäße Zahlung von<br />
Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-,<br />
Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung für die Arbeitnehmer<br />
und dass keine weiteren Verfehlungen (gem. der Eigenerklärung) vorliegen.<br />
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten zwei<br />
Geschäftsjahre ggf. Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des<br />
Unternehmens.<br />
Angabe des Umsatzes des Unternehmens bezogen auf die geforderte Leistungsart (Erbringung<br />
von Reisebürodienstleistungen), ebenfalls bezogen auf die letzten zwei Geschäftsjahre, möglichst<br />
unterteilt nach öffentlichen und/oder privaten <strong>Auftraggeber</strong>n.<br />
Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters in Form eines(r) Firmenprofils,<br />
-darstellung etc..<br />
Referenzliste mit Kunden, mit denen vergleichbare Dienstleistungsverträge bestehen mit Angabe<br />
von <strong>Auftraggeber</strong>, Ansprechpartner und Telefonnummer. Die Referenzen sollten nicht älter als<br />
zwei Jahre sein.<br />
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an:<br />
Bei Fragen zum Ausschreibungsverfahren:<br />
Herr Stefan Attmann<br />
0531/592-9182<br />
Fax: 0531/592-699182<br />
E-Mail: stefan.attmann@ptb.de<br />
Für fachlich-inhaltliche Fragen:<br />
Herr Werner-Gerhard Brasche (Leiter der Reisestelle der <strong>PTB</strong>)<br />
0531/592-9125<br />
Fax: 0531/592-9035<br />
E-Mail: werner-gerhard.brasche@ptb.de<br />
8
Anlage 1<br />
Kalkulationsblatt für die Vergütung<br />
A) Kalkulation bei Buchung komplexer Dienstreisen (mit Nebenleistungen):<br />
Transaktionsart Fallzahlen Gebühr Summe (netto)<br />
Flug kontinental (komplex) 326<br />
Flug interkontinental 1015<br />
Hotelreservierungen 180<br />
Mietwagenbuchungen (Ausland) 40<br />
Sonstiges (z. B. Bahncardbestellungen) 110<br />
Gesamt (bitte ins Angebotsschreiben übertragen)<br />
B) Kalkulation bei zusätzlicher Buchung von Bahn- und einfachen Flugreisen:<br />
Transaktionsart Fallzahlen Gebühr Summe (netto)<br />
Bahn Inland 3080<br />
Rücknahmen Bahn Inland 411<br />
Bahn Ausland 314<br />
Rücknahmen Bahn Ausland 30<br />
Reservierungen Bahn 4889<br />
Sonstige Bahntransaktionen 123<br />
Flug Deutschland 96<br />
Flug kontinental (1- bis 2-Coupon-Flüge) 446<br />
Flug kontinental (komplex) 326<br />
Flug interkontinental 1015<br />
Hotelreservierungen 180<br />
Mietwagenbuchungen (Ausland) 40<br />
Sonstiges (z. B. Bahncardbestellungen) 110<br />
Gesamt (bitte nicht ins Angebotsschreiben übertragen)<br />
Die Fallzahlen können sich aufgrund eines veränderten Reiseaufkommens in der <strong>PTB</strong> im<br />
Vertragszeitraum ändern. Hier wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich insoweit nur um<br />
Zahlen für eine Kalkulation handelt.<br />
9
Anlage 2<br />
Fragenkatalog<br />
Der folgende Fragenkatalog gibt Ihnen Gelegenheit, Ihre Dienstleistungen anhand der folgenden<br />
Themenschwerpunkte darzustellen.<br />
Bitte beantworten Sie die Fragen anhand der vorgegebenen Multiple Choice Antworten.<br />
Sollten aus Ihrer Sicht weitergehende Informationen zu Ihrem Unternehmen sinnvoll sein, die nicht<br />
durch den Fragenkatalog abgedeckt werden, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, in einer<br />
Anlage detailliertere Ausführungen beizufügen.<br />
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass bei einigen Fragen bestimmte Angaben, Erklärungen<br />
und vorzulegende Nachweise des Bieters als Ausschlusskriterien festgelegt sind. Dies bedeutet, dass<br />
das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer dieser Angaben, Erklärungen und Nachweise<br />
oder die Nichterfüllung der Kriterien zwingend zum Ausschluss des Bieters vom weiteren<br />
Vergabeverfahren führt.<br />
Die Bedingungen, zu denen ein solcher Ausschluss erfolgt, sind im Einzelnen bei den jeweiligen<br />
Hinweisen zur Bewertung auf dem Fragebogen dargestellt.<br />
Ausschlusskriterien sind im Fragebogen zusätzlich mit einem (A) gekennzeichnet.<br />
Bitte nehmen Sie keine inhaltlichen Änderungen oder Ergänzungen bei den vorformulierten Fragen<br />
bzw. bei den vorgegebenen Ankreuzfeldern vor (z. B. Hinzufügen einer weiteren Ankreuzmöglichkeit<br />
u. ä.). Entsprechende Änderungen oder Ergänzungen führen zum Ausschluss vom weiteren<br />
Vergabeverfahren.<br />
10
I. PROZESSE<br />
Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen zu Ihren Prozessen in der Abwicklung von Dienstreisen:<br />
Frage 1.1 a<br />
Bitte geben Sie Auskunft darüber, welche Online-Reservierungssysteme die Expedienten bei<br />
Buchungen nutzen werden:<br />
Antwort 1.1 a (Mehrfachnennungen sind möglich)<br />
GDS (bitte spezifizieren)<br />
Internet<br />
Amadeus Sabre Galileo Wordspan<br />
Kundenspezifische Direct Links<br />
Workflow (bitte benennen)<br />
___________________________________________________________________________<br />
Sonstiges (bitte spezifizieren)<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
Bemerkungen:<br />
Frage 1.1 b<br />
Bei Flugbuchungen:<br />
Erfolgen die Abfragen systematisch nacheinander in den einzelnen Systemen?<br />
Antwort 1.1 b<br />
Ja<br />
Nein<br />
Bemerkungen:<br />
11
Frage 1.1 c<br />
Oder setzen Sie eine Softwarelösung ein, die systemübergreifende Abfragen (in GDS und<br />
Internet) realisiert?<br />
Antwort 1.1 c<br />
Ja<br />
Nein<br />
Wenn Ja, bitte erläutern Sie diese Softwarelösung:<br />
_________________________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________________________<br />
Bemerkungen:<br />
Frage 1.1 d<br />
Bei Buchungen im Internet: Werden die relevanten Buchungsdaten automatisch in Amadeus<br />
übernommen (passive PNR o. ä.) und stehen im Reporting zur Verfügung?<br />
Antwort 1.1 d<br />
Ja<br />
Nein<br />
Bemerkungen:<br />
Frage 1.2<br />
Welche Backoffice Software wird benutzt?<br />
Antwort 1.2<br />
Eigenentwickelte Software (bitte benennen)<br />
___________________________________________________________________________<br />
Es wird keine Backoffice Software genutzt<br />
Bemerkungen:<br />
12
Frage 1.3 a<br />
Nutzen Sie bei der optimalen Preisberechnung (Best-Buy) eine spezielle Software zur<br />
Unterstützung der manuellen Preisberechnung?<br />
Antwort 1.3 a<br />
Ja (bitte benennen)<br />
___________________________________________________________________________<br />
Nein, ausschließlich manuelle Preisberechnung<br />
Bemerkungen:<br />
Frage 1.3 b<br />
Wenn ja, welche Reservierungswege werden durch die eingesetzte Software bei der<br />
Preisberechnung einbezogen?<br />
Antwort 1.3 b<br />
Die Software vergleicht ausschließlich die im GDS hinterlegten Tarife (inklusive Firmenraten).<br />
Die Software vergleicht die GDS Tarife (inklusive Firmenraten) und bezieht zusätzlich die<br />
Internet Tarife („Webfares“) mit ein.<br />
Die Software bezieht zusätzlich zu GDS und Internet weitere Vertriebskanäle in die<br />
Preisberechnung mit ein (bitte spezifizieren).<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
Bemerkungen:<br />
13
Frage 1.3 c<br />
Erfolgt die Dokumentation und Erfassung der Savings und Missed Savings automatisch bei<br />
Einsatz der Software?<br />
Antwort 1.3 c<br />
Ja<br />
Nein<br />
Bemerkungen:<br />
Frage 1.4 a<br />
Hinweis zur Bewertung:<br />
Ausschluss, wenn keine Antwort oder keine Verpflichtung zur Hinterlegung und Verwendung von<br />
Profildaten bei jeder Buchung<br />
Verpflichten Sie sich zur Hinterlegung und Verwendung (falls vorhanden) von Profildaten<br />
(Company & Traveller Profiles) bei jeder Buchung? (A)<br />
Antwort 1.4 a<br />
Ja<br />
Nein<br />
Bemerkungen:<br />
Frage 1.4 b<br />
Bitte geben Sie Auskunft darüber, wie die Datenhaltung der Profildaten erfolgt.<br />
Antwort 1.4 b (Mehrfachnennungen sind möglich)<br />
Die Profile werden im GDS (Amadeus o. ä.) vorgehalten und gepflegt.<br />
Es existiert zusätzlich eine separate Profil-Datenbanklösung, die Profildaten werden hier<br />
vorgehalten und gepflegt.<br />
Bemerkungen:<br />
14
Frage 1.4 c<br />
Bitte geben Sie Auskunft darüber, wie Sie die laufende Pflege der Profildaten gewährleisten.<br />
Antwort 1.4 c (Mehrfachnennungen sind möglich)<br />
Aktualisierungen der Profildaten werden jederzeit auf Anweisung des Kunden durchgeführt.<br />
Bei jedem Bestelleingang werden die gelieferten Kundendaten mit den Profildaten<br />
abgeglichen. Abweichungen werden den Kunden unverzüglich mitgeteilt, so dass bei Bedarf<br />
eine Aktualisierung der Profildaten erfolgen kann.<br />
Sonstiges (bitte nähere Ausführungen hierzu):<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
Bemerkungen:<br />
Frage 1.4 d<br />
Realisieren Sie bei Bedarf einen Export der Profildaten aus dem GDS bzw. aus der<br />
Profildatenbank?<br />
Antwort 1.4 d<br />
Ja, ein Export der Profildaten wird bei Bedarf realisiert.<br />
Nein, ein Export der Profildaten kann nicht realisiert werden.<br />
Bemerkungen:<br />
Frage 1.4 e<br />
Ist ein Import von Profildaten aus kundeneigenen vorgelagerten Systemen (z. B. Workflow<br />
System) in Ihre Profildatenbank möglich?<br />
Antwort 1.4 e<br />
Ja, ein Import der Profildaten aus vorgelagerten Systemen ist möglich.<br />
Folgende Standard-Schnittstellen werden unterstützt:<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
15
Nein, ein Import der Profildaten kann nicht realisiert werden.<br />
Bemerkungen:<br />
Frage 1.5 a<br />
Gemäß den Anforderungen in der Leistungsbeschreibung sind Sie verpflichtet, umfassende<br />
Reportings zur Verfügung zu stellen. Welche zusätzlichen Services bieten Sie in diesem<br />
Bereich an?<br />
Antwort 1.5 a (Mehrfachnennungen sind möglich)<br />
Ad-Hoc Reportings werden jederzeit nach Vorgabe des Kunden erstellt und zeitnah<br />
zugeleitet.<br />
Webbasierte Datenbank mit kundenindividuellem Zugang und eigener<br />
Auswertungsmöglichkeit.<br />
Sonstiges (bitte genauer spezifizieren)<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
Bemerkungen:<br />
Frage 1.5 b<br />
Verpflichten Sie sich zur Einrichtung einer BSP-Nummer für den Kunden <strong>PTB</strong>?<br />
Antwort 1.5 b<br />
Ja, eine BSP-Nummer für den Kunden <strong>PTB</strong> wird eingerichtet<br />
Nein, eine BSP-Nummer kann nicht eingerichtet werden<br />
Bemerkungen:<br />
16
Frage 1.6<br />
Bitte geben Sie Auskunft über das von Ihnen angebotene Krisenmanagement. Verfügen Sie<br />
im Krisenfall über Möglichkeiten zur zeitnahen Lokalisierung aller über Ihr Reisebüro<br />
gebuchten Kunden?<br />
Antwort 1.6 (Mehrfachnennungen sind möglich)<br />
Nein, es existiert keine Möglichkeit, alle Reisenden zeitnah zu lokalisieren.<br />
Ja, alle über das Reisebüro gebuchten Kunden können zeitnah lokalisiert werden.<br />
Eine aktive Benachrichtigung der Reisenden ist zusätzlich möglich.<br />
Der Zugriff auf ein Krisenmanagement Tool wird zusätzlich zur Verfügung gestellt, über<br />
welches die Reisenden lokalisiert werden können.<br />
Ja, jedoch können nur die Reisenden lokalisiert werden, für die eine Buchung über das GDS<br />
angelegt wurde.<br />
Eine aktive Benachrichtigung der Reisenden ist zusätzlich möglich.<br />
Der Zugriff auf ein Krisenmanagement Tool wird zusätzlich zur Verfügung gestellt, über<br />
welches die Reisenden lokalisiert werden können.<br />
Bemerkungen:<br />
Frage 1.8<br />
Bieten Sie ein elektronisches Hotelbuchungstool, das die Möglichkeit zur Einbindung<br />
kundenspezifischer Hotelreservierungssysteme bietet?<br />
Antwort 1.8<br />
Ja<br />
Wenn ja, welches und welche Einbindungen sind möglich?<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
Nein<br />
Bemerkungen:<br />
17
II. SERVICES<br />
Frage 2.1 a<br />
Hinweis zur Bewertung:<br />
Ausschluss, wenn keine Antwort oder keine Verpflichtung zur Best-Buy-Prüfung und Erfassung von<br />
Zusatzdaten.<br />
Verpflichten Sie sich, bei jeder Buchung die Best-Buy-Prüfung durchzuführen und alle<br />
Zusatzdaten gemäß Kundenvorgabe zu erfassen? (A)<br />
Antwort 2.1 a<br />
Ja<br />
Nein<br />
Bitte stellen Sie dar, auf welche Weise die Erfüllung dieser Verpflichtungen sichergestellt wird.<br />
________________________________________________________________________________<br />
________________________________________________________________________________<br />
________________________________________________________________________________<br />
Bemerkungen:<br />
Frage 2.1 b<br />
Führen Sie ggf. zusätzlich zur technisch unterstützten Best-Buy-Prüfung eine manuelle<br />
Prüfung durch?<br />
Antwort 2.1 b<br />
Ja<br />
Nein<br />
Die Best-Buy-Prüfung wird nicht technisch unterstützt, sondern ausschließlich manuell<br />
durchgeführt.<br />
Bemerkungen:<br />
18
Frage 2.2 a<br />
Hinweis zur Bewertung:<br />
Ausschluss, wenn keine Antwort oder kein deutschsprachiger 24-Stunden-Notfall-Service angeboten<br />
wird.<br />
Verpflichten Sie sich, für die Zeiten außerhalb der <strong>PTB</strong>-internen Implant-Servicezeiten einen<br />
deutschsprachigen 24-Stunden-Notfall-Service entsprechend den Anforderungen in der<br />
Leistungsbeschreibung für den Kunden <strong>PTB</strong> bereit zu stellen? (A)<br />
Antwort 2.2 a<br />
Ja<br />
Nein<br />
Bemerkungen:<br />
Frage 2.2 b<br />
Wenn ja, welche Serviceleistungen stellt der 24-Stunden-Notfall-Service zur Verfügung?<br />
Bitte beschreiben Sie diese genauer.<br />
Antwort 2.2 b<br />
_________________________________________________________________________________<br />
Bemerkungen:<br />
Frage 2.3 a<br />
Hinweis zur Bewertung:<br />
Ausschluss, wenn keine Antwort oder keine Verpflichtung, die Zusatzdaten zu erfassen und alle<br />
Abrechnungsdaten fehlerfrei an die Kreditkartengesellschaft zu übermitteln.<br />
Verpflichten Sie sich, bei jeder Buchung die Zusatzdaten zu erfassen und alle<br />
Abrechnungsdaten fehlerfrei an die Kreditkartengesellschaft zu übermitteln? (A)<br />
Antwort 2.3 a<br />
Ja<br />
Nein<br />
Bemerkungen:<br />
19
Frage 2.3 b<br />
Wenn ja, bieten Sie auch die Möglichkeit an, weitere Zusatzdatenfelder zu definieren und<br />
individuelle Reason Codes zu vereinbaren?<br />
Antwort 2.3 b<br />
Ja<br />
Nein<br />
Bemerkungen:<br />
Frage 2.3 c<br />
Stellen Sie die Rechnungsdaten zur Durchführung des elektronischen Rechnungsabgleichs<br />
(Air Plus Invoice Control) im vorgegebenen Format der Kreditkartengesellschaft zur<br />
Verfügung?<br />
Antwort 2.3 c<br />
Ja<br />
Nein<br />
Bemerkungen:<br />
Frage 2.3 d<br />
Wäre in diesem Zusammenhang auch die Lieferung von Rechnungsdaten zum Import in<br />
kundeneigene Abrechnungssysteme (z. B. Workflow) möglich?<br />
Antwort 2.3 d<br />
Ja<br />
Nein<br />
Bemerkungen:<br />
20
Frage 2.4<br />
Über welche Art von Telefonverbindung realisieren Sie die telefonische Kundenbetreuung<br />
innerhalb des 24-Stunden-Notfall-Services?<br />
Antwort 2.4<br />
Kostenfreie Hotline (0800-Nummer o. ä.)<br />
Reguläre Festnetznummer, es fallen die marktüblichen Telefongebühren an für<br />
Inlandsgespräche<br />
Kostenpflichtige Service-Hotline, die Kosten hierfür liegen über den marktüblichen<br />
Telefongebühren für Inlandsgespräche<br />
Kostenpflichtige Service-Hotline, die Kosten hierfür liegen unter den marktüblichen<br />
Telefongebühren für Inlandsgespräche<br />
Bemerkungen:<br />
Frage 2.5<br />
Hinweis zur Bewertung:<br />
Ausschluss, wenn keine Antwort oder keine Verpflichtung, Bestellungen aus dem Workflow System<br />
analog zu anderen schriftlichen strukturierten Bestellungen abzuwickeln und zu kalkulieren.<br />
Verpflichten Sie sich zur Abwicklung und Kalkulation von Bestellungen aus dem Workflow<br />
System analog zu anderen schriftlichen strukturierten Bestellungen? (A)<br />
Antwort 2.5<br />
Ja<br />
Nein<br />
Bemerkungen:<br />
21
Frage 2.6<br />
Gemäß Leistungsbeschreibung verpflichten Sie sich, dem Kunden <strong>PTB</strong> einen Account-<br />
Manager zu den unter Nr. 2 der Leistungsbeschreibung (Anforderungsprofil, II, Nr. 19)<br />
genannten Bedingungen zur Verfügung zu stellen (A). Stellen Sie sicher, dass der von Ihnen<br />
eingesetzte Account-Manager bereits über entsprechende langjährige Erfahrungen in der<br />
Kundenbetreuung verfügt?<br />
Wenn ja, bitte spezifizieren Sie diese.<br />
Antwort 2.6<br />
Ja (bitte genauer spezifizieren):<br />
__________________________________________________________________________<br />
Nein<br />
Bemerkungen:<br />
Frage 2.7<br />
Hinweis zur Bewertung:<br />
Ausschluss, wenn keine Antwort oder keine Verpflichtung zur Hinterlegung der Kundenvorgaben.<br />
Verpflichten Sie sich zur Hinterlegung der Reisevorgaben des Kunden <strong>PTB</strong> und zur<br />
Anwendung dieser Vorgaben bei jeder Buchung? (A)<br />
Antwort 2.7<br />
Ja<br />
Stellen Sie bitte kurz dar, wie die Anwendung dieser Vorgaben bei jeder Buchung sicherstellt<br />
werden.<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________<br />
Nein<br />
Bemerkungen:<br />
22
Frage 2.8<br />
Verfügen Sie über ein elektronisch unterstütztes Beschwerdemanagement Tool?<br />
Antwort 2.8<br />
Ja (bitte erläutern)<br />
___________________________________________________________________________<br />
Nein, das Beschwerdemanagement wird nicht technisch unterstützt<br />
Bemerkungen:<br />
Frage 2.9<br />
Sie sind verpflichtet, alle in der Leistungsbeschreibung unter Nr. 2 aufgeführten<br />
Basisleistungen zu erbringen. Welche der folgenden Leistungen bieten Sie uns darüber<br />
hinaus als Basisleistung an?<br />
Antwort 2.9 (Mehrfachnennungen sind möglich)<br />
Eigene Vertragsraten<br />
Visa Besorgung<br />
Abwicklung von Gruppenreisen & Incentives<br />
Consulting<br />
Weitere Services (bitte beschreiben Sie diese)<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
Bemerkungen:<br />
23
Anlage 3<br />
Vertragsentwurf<br />
Zwischen<br />
der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Bundesallee 100, 38116 Braunschweig<br />
und<br />
der Firma (Reisebüro) …<br />
über die Einrichtung und Betrieb eines Implant-Reisebüros:<br />
§ 1<br />
Vertragsgegenstand<br />
-nachstehend <strong>Auftraggeber</strong> genannt-<br />
-nachstehend Auftragnehmer genannt-<br />
Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung eines Implant-Reisebüros sowie die effiziente und<br />
wirtschaftliche Abwicklung, Organisation und Buchung des <strong>PTB</strong>-Dienstreiseaufkommens sowie<br />
die Beratung des <strong>Auftraggeber</strong>s zu Entwicklungen des Reisemarktes und möglichen<br />
Kosteneinsparungs- bzw. sonstigen Verbesserungspotentialen.<br />
§ 2<br />
Leistungen des Reisebüros<br />
(1) Der Auftragnehmer erbringt im Rahmen des Vertrages die durch Angebot vom …<br />
angebotenen Dienstleistungen. Die Leistungsbeschreibung des <strong>Auftraggeber</strong>s vom … sowie<br />
das Angebot des Auftragnehmers vom … werden insoweit Gegenstand dieses Vertrages.<br />
(2) Zur Unterstützung der Reisenden bei Reiseplanung, -vorbereitung und –abwicklung richtet<br />
der Auftragnehmer auf dem Gelände der <strong>PTB</strong> in Braunschweig ein Implant-Reisebüro ein und<br />
stellt hierfür die technische Ausstattung und das Mobiliar zur Verfügung, soweit in § 3 nichts<br />
24
anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer wird das Reisebüro mit allen notwendigen<br />
Lizenzen ausstatten.<br />
(3) Für die Betreuung des Reisebüros stellt er innerhalb fester Servicezeiten für den<br />
Firmenreisedienst ausgebildetes Fachpersonal einschließlich einer Abwesenheitsvertretung<br />
zur Verfügung. Die Beschäftigten des Reisebüros unterliegen der <strong>PTB</strong>-Hausordnung in ihrer<br />
jeweiligen Fassung. Sie haben das Recht zur Nutzung der <strong>PTB</strong>-Kantine.<br />
(4) Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach Abs. 1 entsprechend der von Fall zu Fall von<br />
der <strong>PTB</strong>-Reisekostenstelle erteilten und vom Reisebüro angenommenen Aufträge. Soweit der<br />
Dienstreisende selbst Aufträge an das Reisebüro richtet, werden diese erst nach Absprache<br />
mit der <strong>PTB</strong>-Reisekostenstelle verbindlich. Einzelheiten zur Auftragserteilung ergeben sich<br />
aus § 4 dieses Vertrages.<br />
(5) Das Reisebüro ist zuständig für die Abwicklung der Reisen der <strong>PTB</strong>-Beschäftigten in<br />
Braunschweig und Berlin.<br />
(6) Grundlage für Dienstreisen von Bundesbediensteten ist das Reisekostenrecht des Bundes,<br />
insbesondere das Bundesreisekostengesetz (BRKG) einschließlich der dazu ergangenen<br />
Verwaltungsvorschriften (BRKGVwV) und die Auslandsreisekostenverordnung (ARV).<br />
(7) Im Implant-Reisebüro ist die Vermittlung von Privatreisen sowie die Werbung für derartige<br />
Reisen bis auf die in der Leistungsbeschreibung vom dargelegten Ausnahmen unzulässig.<br />
§ 3<br />
Leistungen des <strong>Auftraggeber</strong>s<br />
(1) Der <strong>Auftraggeber</strong> verpflichtet sich, für alle komplexen Dienstreisen i. S. der<br />
Leistungsbeschreibung vom … ausschließlich die Dienste des Auftragnehmers in Anspruch zu<br />
nehmen. Dabei gehen die Vertragsparteien von einem jährlichen Umsatz von ca. 1,1 Mio. € aus.<br />
(2) Der <strong>Auftraggeber</strong> überläßt dem Auftragnehmer zum Betrieb des Reisebüros einen Raum in<br />
der <strong>PTB</strong> Braunschweig und stellt die erforderlichen amtlichen Telefon-/ Datenleitungen,<br />
Telefon- und Faxgeräte sowie eine Kopiermöglichkeit in räumlicher Nähe zum Reisebüro zur<br />
Verfügung. Er trägt die insoweit anfallenden Kosten für Telefon, Fax, Heizung, Wasser und<br />
Strom.<br />
25
§ 4<br />
Auftragserteilung<br />
(1) Grundlage eines Auftrags an das Reisebüro ist regelmäßig der <strong>PTB</strong>-Dienstreiseantrag,<br />
dessen Inhalt für die Planung und Beschaffung der Reisedokumente maßgeblich ist. Er kann<br />
via elektronischem Workflow, schriftlich, per Fax oder Mail übermittelt werden. Voranfragen<br />
sind darüber hinaus auch mündlich oder telefonisch möglich.<br />
(2) Die Vorgaben des <strong>Auftraggeber</strong>s im Hinblick auf die reisekostenrechtlichen Bestimmungen<br />
für die Mitarbeiter des <strong>Auftraggeber</strong>s sind vom Auftragnehmer zu beachten. Zweifelsfragen<br />
sind unmittelbar zwischen dem Auftragnehmer und der <strong>PTB</strong> - Reisestelle zu klären.<br />
(3) Die Detailplanung der Durchführung einer Dienstreise ist neben der grundsätzlichen<br />
Abklärung mit der Reisestelle der <strong>PTB</strong> ggfs. in jedem Einzelfall mit dem jeweiligen<br />
Dienstreisenden oder dessen Beauftragten abzustimmen.<br />
§ 5<br />
Auftragsabwicklung<br />
(1) Der Auftragnehmer wird die Abwicklung der Buchungsaufträge sorgfältig, fristgerecht und<br />
unter Ausnutzung aller Kosteneinsparungsmöglichkeiten und tariflichen Vergünstigungen<br />
durchführen. Er wird die reisekostenrechtlichen Regelungen des <strong>Auftraggeber</strong>s bei der<br />
Ausführung der Reisebestellungen beachten.<br />
(2) Die interne Zustellung der in der Regel elektronischen Reiseunterlagen erfolgt via Mail, die<br />
Zustellung von ausnahmsweise erforderlichen papiermäßigen Reisedokumenten erfolgt<br />
durch Abholung durch den Dienstreisenden oder seinen Beauftragten; bei Flugreisen ist<br />
ferner die Hinterlegung am Flughafen bei einem Büro des Reisebüros zulässig. In Eilfällen ist<br />
der Dienstreisende telefonisch durch den Auftragnehmer zu unterrichten, dass die<br />
Reiseunterlagen bereitliegen.<br />
(3) Die Zusendung von ausnahmsweise erforderlichen Papierreisedokumenten zum Berliner<br />
Dienststellenteil erfolgt in der Regel über die Hauspost der <strong>PTB</strong>, in dringenden Einzelfällen<br />
muss das Reisebüro aber auch eine Ticketausstellung in Berlin sicherstellen können.<br />
26
§ 6<br />
Vergütung<br />
(1) Der <strong>Auftraggeber</strong> verzichtet ausdrücklich auf die Durchreichung sämtlicher Provisionen und<br />
Boni, die mit dem Umsatzvolumen des <strong>Auftraggeber</strong>s erwirtschaftet werden.<br />
(2) Der Auftragnehmer stellt für die durchgeführten Dienstleistungen eine Ticket-Fee in<br />
Rechnung, mit der die jeweilige Dokumentenausstellung direkt belastet wird. Die<br />
Rechnungsstellung erfolgt unter Angabe des Namens des Dienstreisenden und des<br />
Reisedatums. Sie ist der <strong>PTB</strong>-Reisestelle direkt zuzuleiten.<br />
(3) Bei Flugbuchungen wird pro Ticketnummer bzw. Dokumentennummer (bei Conjunction<br />
Tickets) die Ticket-Fee erhoben. Umbuchungen und Stornierungen unter der gleichen<br />
Dokumentennummer (auch wenn dazu mehrere Ticketnummern gehören) sind mit dieser<br />
Gebühr bereits abgegolten, ebenso zusätzliche Hotel- oder Mietwagenreservierungen bzw.<br />
sonstige im Zusammenhang mit der Reise erforderliche Transferleistungen. Bei Kombination<br />
von mehreren One-Way-Tickets anstelle der Buchung von Return-Tickets kann die Ticket-<br />
Fee nur pro ausgestelltem Dokument abgerechnet werden, wenn durch die Buchung<br />
mehrerer Tickets zuzüglich mehrfacher Ticket-Fees auch ein Preisvorteil für den <strong>Auftraggeber</strong><br />
entsteht.<br />
(4) Bei eventuell erforderlichen reinen Bahnbuchungen wird pro Bahnvorgang die Ticket-Fee<br />
berechnet, wobei zu einem Vorgang der Fahrschein inklusive Reservierungen, sowie<br />
erforderliche Zu- und Abgänge wie auch notwendige Stornierungen gerechnet werden.<br />
(5) Die Vergütung richtet sich in ihrer Höhe nach dem tatsächlichen Bearbeitungsaufwand für die<br />
Betreuung des <strong>Auftraggeber</strong>s.<br />
(6) Das Zahlungsziel beläuft sich auf 30 Tage. Soweit es infolge haushaltstechnischer Umstände<br />
zu Verzögerungen kommt, wird der <strong>Auftraggeber</strong> dies dem Auftragnehmer umgehend<br />
mitteilen.<br />
§ 7<br />
Öffnungszeiten des Reisebüros<br />
Das Reisebüro ist Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag von 08:30 Uhr bis<br />
15:00 Uhr (Mittagspause jeweils von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr) geöffnet.<br />
27
§ 8<br />
Geheimhaltung<br />
(1) Der Auftragnehmer wird Informationen, die er im Rahmen dieses Vertrages und der darunter<br />
erteilten Aufträge vom <strong>Auftraggeber</strong> erhält, nur soweit an Dritte weitergeben als dies zur<br />
Erfüllung der übernommenen Aufträge erforderlich ist. Im übrigen wird der Auftragnehmer<br />
über sämtliche Informationen, die er im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit erhält,<br />
Stillschweigen bewahren.<br />
(2) Der Auftragnehmer bestätigt, dass seine Mitarbeiter/innen auf die Einhaltung der<br />
einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet worden sind und<br />
künftige Mitarbeiter/innen bei Arbeitsaufnahme entsprechend verpflichtet werden.<br />
(3) Der <strong>Auftraggeber</strong> verpflichtet sich, die Konditionen dieses Vertrages nicht an Dritte<br />
weiterzugeben. Eine Ausnahme gilt für die Vorlage bei Institutionen, die gesetzlich zur<br />
Kontrolle des <strong>Auftraggeber</strong>s berufen sind.<br />
§ 9<br />
Haftung und Gewährleistung<br />
(1) In jedem Fall der Besorgung von Reisedienstleistungen nach diesem Vertrag tritt der<br />
Auftragnehmer als Vermittler auf und haftet daher nur für vermeidbare Fehlleistungen im<br />
Rahmen der Reisevermittlung. Mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist die<br />
Haftung und Gewährleistung dabei in jedem Einzelfall auf den zweifachen Wert der zugrunde<br />
liegenden Reiseleistung beschränkt.<br />
(2) Der Auftragnehmer befreit – soweit gesetzlich zulässig - selbstschuldnerisch mit der<br />
Unterzeichnung dieses Vertrages den <strong>Auftraggeber</strong> von jedweder Haftung, gleich aus<br />
welchem Rechtsgrund, gegenüber den Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers auf Ersatz von<br />
Körper- oder Sachschäden, die ihnen oder an ihrem Eigentum während des Aufenthalts auf<br />
dem Gelände der <strong>PTB</strong> entstehen. Der <strong>Auftraggeber</strong> haftet nicht für Schäden, die dem<br />
Auftragnehmer an in die <strong>PTB</strong> eingebrachten Eigentum, gleich aus welchem Rechtsgrund,<br />
entstehen. Der <strong>Auftraggeber</strong> übernimmt keine Haftung für den Verlust des vom Auftragnehmer<br />
eingebrachten Eigentums. Der Auftragnehmer verzichtet ausdrücklich auf Ersatz von Schäden<br />
an seinem Eigentum oder Verlustersatz.<br />
28
§ 10<br />
Vertragsdauer/Kündigung<br />
(1) Der Vertrag beginnt am 01.07.2009 und wird für die Dauer von drei Jahren geschlossen.<br />
(2) Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor seinem<br />
Ablauf schriftlich gekündigt wird.<br />
(3) Unabhängig davon hat der <strong>Auftraggeber</strong> das Recht, den Vertrag jederzeit mit sofortiger<br />
Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor,<br />
wenn unzulässige Privatreisen im Reisebüro vermittelt werden oder wenn die Beratungs- und<br />
Serviceleistungen des Reisebüros nicht den Erwartungen des <strong>Auftraggeber</strong>s entsprechen. Die<br />
Erwartungen sind definiert durch den Standard, wie er im Reisegeschäft unter Einschaltung<br />
eines Reisefirmendienstes üblich ist, d. h. fachkundige, freundliche und zeitnahe Beratung,<br />
exakte und prompte Erledigung der Dienstreiseaufträge, Bereitstellung der kostengünstigsten<br />
Verbindung, flexibles Reagieren auf notwendig werdende Änderungen im Reiseablauf und der<br />
Reisedurchführung.<br />
§ 11<br />
Sonstige Vereinbarungen<br />
(1) Soweit die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, gilt die Verdingungsordnung für<br />
Leistungen, Teil B (VOL/B) ergänzend. Bei auftretenden Schwierigkeiten werden sich beide<br />
Seiten um eine einvernehmliche Lösung des Problems unter Berücksichtigung der<br />
Interessenlage der anderen Seite bemühen.<br />
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle den Vertrag betreffenden Mitteilungen<br />
bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden bei Vertragsabschluss nicht<br />
getroffen.<br />
(3) Sollten zusätzliche Dienstleistungen über den in § 2 Abs. 1 vereinbarten Rahmen hinaus<br />
erforderlich werden, werden die Parteien auf der Basis der im Angebot vom …<br />
dargelegten Alternativkalkulation bei ansonsten unveränderten Bedingungen eine<br />
Vertragsergänzung vereinbaren.<br />
(4) Als Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Braunschweig.<br />
29
(5) Ein Streitfall berechtigt den Auftragnehmer, die nicht vertraglichen Leistungen einzuschränken<br />
oder einzustellen.<br />
Für den <strong>Auftraggeber</strong>: Für den Auftragnehmer:<br />
Braunschweig, den ………………….., den ……………….<br />
Im Auftrag<br />
30
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt<br />
Stand: 1. November 2004<br />
1. Allgemeines<br />
Für das Vertragsverhältnis zwischen der <strong>PTB</strong> (nachstehend<br />
AG genannt) und dem Auftragnehmer (nachstehend<br />
AN genannt) gelten diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen,<br />
soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart<br />
worden ist.<br />
Im Übrigen gelten die Bedingungen der Verdingungsordnung<br />
für Leistungen, Teil B (VOL/B) in ihrer jeweils gültigen<br />
Fassung<br />
Bei Auslandskäufen findet neben diesen Allgemeinen<br />
Einkaufsbedingungen das „Übereinkommen der Vereinten<br />
Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf“<br />
vom 11. April 1980 (BGBl. I 1989, S. 588 ff.) Anwendung,<br />
sofern das Übereinkommen im Bereich des ausländischen<br />
Vertragspartners ratifiziert worden ist.<br />
Durch Abgabe eines Angebotes, durch Auftragsbestätigung,<br />
durch Annahme oder durch Ausführung einer Bestellung<br />
erkennt der AN diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen<br />
an. Dies gilt, sofern der AG diese im Zusammenhang<br />
mit einer Ausschreibung, einer Anfrage oder einer Bestellung<br />
mitgeteilt hat. Im Übrigen werden die Allgemeinen<br />
Einkaufsbedingungen durch Einstellung in das Internet<br />
unter http://einkauf.ptb.de allgemein bekannt gemacht, so<br />
dass in zumutbarer Weise davon Kenntnis genommen<br />
werden kann und mit ihrer Anwendung gerechnet werden<br />
muss. Sie sind somit Vertragsbestandteil.<br />
Alle abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
des AN gelten nur, wenn und soweit sie von der Beschaffungsstelle<br />
des AG ausdrücklich schriftlich anerkannt worden<br />
sind. Dies gilt auch dann, wenn der AN auf seine Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen verweist; eines Widerspruchs<br />
des AG bedarf es in diesem Fall nicht. Auf allen Schriftstücken<br />
einschließlich Rechnungen sind Bestellnummer,<br />
Zeichen und Datum von Schreiben des AG anzugeben.<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen<br />
Einkaufsbedingungen aus irgendwelchen Gründen nicht zur<br />
Anwendung kommen können, so bleiben die übrigen<br />
Bestimmungen davon unberührt.<br />
2. Angebot, Bestellung und Auftragsbestätigung<br />
Das Angebot ist zweifach und kostenlos abzugeben. Der<br />
AN hat sich im Angebot bezüglich Menge, Beschaffenheit<br />
und Ausführung an die Anfrage oder an die Ausschreibung<br />
zu halten und im Falle einer Abweichung ausdrücklich auf<br />
diese hinzuweisen. Sind Nebenkosten im Preisangebot<br />
nicht enthalten, so sind sie getrennt unter Angabe der Höhe<br />
auszuweisen. Der AN ist an sein Angebot 3 Monate gebunden.<br />
Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie von der<br />
Beschaffungsstelle des AG schriftlich erteilt oder bestätigt<br />
werden. Dieses gilt sowohl für kaufmännisch / juristische,<br />
als auch für wissenschaftlich / technische Vereinbarungen.<br />
Eigenmächtige Mehrleistungen des AN werden nicht<br />
vergütet; eines ausdrücklichen Widerspruchs bei der Abnahme<br />
bedarf es nicht.<br />
Bestellungen sind vom AN unverzüglich schriftlich zu<br />
bestätigen.<br />
Der AG behält sich vor, die Bestellung zurückzuziehen,<br />
wenn die Bestätigung nicht innerhalb einer angemessenen<br />
Zeit eingeht. Nachträgliche Änderungen einer Bestellung<br />
sind nur mit Zustimmung der Mitarbeiter der Beschaffungsstelle<br />
der AG verbindlich. Es empfiehlt sich, die Änderungen<br />
schriftlich zu fixieren.<br />
3. Preise<br />
Die vereinbarten Preise sind feste Preise ohne Mehrwertsteuer.<br />
Sie verstehen sich frei Verwendungsstelle<br />
einschließlich Verpackung.<br />
Fracht- und Verpackungskosten sowie andere Nebenkosten<br />
werden vom AG nur übernommen, wenn diese ausdrücklich<br />
vereinbart worden sind. Bei frachtfreier Rücksendung<br />
der Verpackung an den Absender sind mindestens<br />
2/3 des vereinbarten Wertes gutzuschreiben.<br />
Bei der Ermittlung der Preise sind die Bestimmungen der<br />
Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen<br />
Aufträgen vom 21.11.1953 in der jeweils gültigen Fassung<br />
mit den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von<br />
Selbstkosten (LSP) anzuwenden.<br />
Sind Vorauszahlungen vereinbart, so hat der AN als<br />
Sicherheit selbstschuldnerische Bürgschaften einer deutschen<br />
Großbank oder Großversicherung beizubringen.<br />
Im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch den AG sind<br />
bereits geleistete Vorauszahlungen zurückzahlen und vom<br />
Tage der Auszahlung an mit 8 v. H. über dem jeweiligen<br />
Basiszinssatz zu verzinsen.<br />
4. Ausführung des Vertrages, Beachtung von Vorschriften<br />
Der AN verpflichtet sich, bei Erfüllung des Vertrages die<br />
einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften<br />
und Auflagen zu beachten. Die Lieferung oder Leistung<br />
muss den Sicherheits-, Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs-,<br />
einschlägigen Norm-, DIN-, VDE- und sonstigen Vorschriften<br />
entsprechen. Nach solchen Vorschriften erforderliche<br />
Schutzvorrichtungen hat der AN innerhalb des vereinbarten<br />
Preises mitzuliefern. Hat der AN Bedenken gegen die vom<br />
AG gewünschte Art der Ausführung, so hat er dies dem AG<br />
schriftlich anzuzeigen.<br />
5. Zeichnungen, Unterlagen und Muster<br />
Alle für den Gebrauch, die Instandhaltung oder Instandsetzung<br />
der gelieferten Gegenstände erforderlichen Unterlagen<br />
(Betriebsanleitung, Zeichnungen, Pläne und dgl.) hat<br />
der AN dem AG rechtzeitig und kostenlos in vervielfältigungsfähiger<br />
Form zur Verfügung zu stellen. Nr. 10 Satz 2<br />
dieser Einkaufsbedingungen findet Anwendung.<br />
6. Lieferzeit<br />
Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag des Eingangs des<br />
Bestellschreibens beim AN. Vereinbarte Liefertermine sind<br />
genau einzuhalten. Verzögerungen hat der AN unter<br />
Angabe der Gründe und der mutmaßlichen Dauer dem AG<br />
unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wird die Lieferzeit<br />
überschritten, so kann der AG für jede vollendete Woche<br />
der Verspätung eine Vertragsstrafe von ½ v. H., höchstens<br />
jedoch 8 v. H. des Auftragswertes beanspruchen, es sei<br />
denn, der AN hat die Gründe für die Lieferzeitüberschreitung<br />
nicht zu vertreten. Verzug der Unterlieferanten des AN<br />
fällt in den Risikobereich des AN.<br />
Eines ausdrücklichen Vorbehalts auf Geltendmachung der<br />
Vertragsstrafe bei Annahme der verspäteten Leistungen<br />
bedarf es nicht.<br />
Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche<br />
bleibt unberührt. Auf einen Schadensersatzanspruch des<br />
AG wegen Nichterfüllung wird die verwirkte Vertragsstrafe<br />
angerechnet.<br />
7. Unterrichtungs- und Prüfungsrecht<br />
Der AG und von ihm Beauftragte sind berechtigt, sich beim<br />
AN innerhalb der Betriebsstunden von der vertragsgemäßen<br />
Ausführung der Leistung zu unterrichten, an werkseigenen<br />
Prüfungen teilzunehmen und Prüfungen vorzunehmen.<br />
Die Kosten für die vom AG veranlassten Prüfungen<br />
trägt der AG, soweit das Personal oder Material für die<br />
Durchführung der Prüfungen vom AG gestellt wird. Wiederholungsprüfungen<br />
durch den AG aufgrund in vorherigen<br />
Prüfungen festgestellter Mängel gehen in vollem Umfang<br />
zu Lasten des AN.
Der AN verpflichtet sich, bei der Vergabe von Unteraufträgen<br />
dafür Sorge zu tragen, dass der Unterauftragnehmer<br />
dem AG in dem vorgenannten Umfang das Recht zur<br />
Unterrichtung und Vornahme von Prüfungen beim Unterauftragnehmer<br />
vertraglich einräumt.<br />
Die Prüfungen entbinden den AN nicht von seiner<br />
Gewährleistung und Haftung. Rechte kann der AN aus<br />
diesen Prüfungen nicht herleiten.<br />
8. Forderungsabtretung<br />
Der AN kann Forderungen gegen den AG nur mit der<br />
schriftlichen Zustimmung der Beschaffungsstelle des AG<br />
rechtswirksam abtreten.<br />
9. Abnahme<br />
Ist die Lieferung oder Leistung in vertragsgemäßem<br />
Zustand erfolgt, oder sind festgestellte Mängel beseitigt, so<br />
wird sie abgenommen. Eine vereinbarte Abnahmefrist ist<br />
einzuhalten, es sei denn, die Abnahme wird durch Schwierigkeiten<br />
verzögert, die der AG nicht zu vertreten hat. Im<br />
letzteren Fall verlängert sich die Abnahmefrist um den Zeitraum<br />
der Verzögerung. Ist ein Probebetrieb vorgesehen, so<br />
wird die Abnahme nach einwandfreiem Probelauf durch ein<br />
gemeinsames Abnahmeprotokoll ausgesprochen.<br />
10. Eigentumsverhältnisse<br />
Der AG erwirbt das uneingeschränkte Eigentum am Gegenstand<br />
der Lieferung oder Leistung nach dessen Übergabe<br />
mit der Abnahme. Durch die Übergabe erklärt der AN, dass<br />
er voll verfügungsberechtigt ist und Rechte Dritter nicht<br />
bestehen.<br />
Materialbeistellungen jeder Art bleiben Eigentum des AG.<br />
Sie sind als solches zu kennzeichnen und getrennt zu<br />
lagern, zu bezeichnen und zu verwalten. Erkennbare Mängel<br />
am beigestellten Material hat der AN unverzüglich<br />
schriftlich anzuzeigen. Werden Materialbeistellungen<br />
verarbeitet, umgebildet, mit anderen Gegenständen<br />
verbunden oder vermischt, so erwirbt der AG das alleinige<br />
Eigentum an der neuen Sache. Der AN verwahrt diese<br />
unentgeltlich für den AG. Eigentum und Urheberrecht an<br />
Unterlagen des AG, die er dem AN überlassen hat, verbleiben<br />
beim AG. Die Unterlagen sind auf Verlangen mit allen<br />
Vervielfältigungen unverzüglich herauszugeben. Die Unterlagen<br />
des AG dürfen nur für die im Rahmen des Vertrages<br />
festgesetzten Zwecke verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen<br />
haftet der AN für den gesamten Schaden.<br />
11. Rechnung und Zahlung<br />
Rechnungen sind stets mit Angabe der Bestellnummer des<br />
AG zweifach einzureichen.<br />
Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.<br />
Zahlungs- und Skontofristen beginnen frühestens am Tag<br />
nach einwandfreier Gesamtlieferung oder -leistung und<br />
Eingang der entsprechenden Rechnung. Teillieferungen<br />
oder -leistungen werden grundsätzlich nur dann abgerechnet,<br />
wenn diese vertraglich vereinbart sind. Die Skontofrist<br />
beträgt 14 Tage. Sofern kein Skonto vereinbart wurde, erfolgt<br />
die Begleichung von Rechnungen spätestens 30 Tage<br />
nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Fristen beginnen<br />
nicht zu laufen, wenn Verzögerungen in der Rechnungsbearbeitung<br />
durch die Nichtangabe oder unvollständige<br />
Angabe der Bestellnummer des AG durch den AN<br />
eintreten.<br />
Durch eine Zahlung wird die Erfüllung der vertraglichen<br />
Verpflichtungen des AN nicht bestätigt. Der AN ist verpflichtet,<br />
Überzahlungen an den AG zurückzuerstatten. Er<br />
kann sich nicht auf Verjährung oder Entreicherung berufen.<br />
12. Gewährleistung<br />
Der AN haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen<br />
für Rechts- und Sachmängel. Er garantiert die sorgfältige<br />
und sachgemäße Erfüllung des Vertrages, insbesondere<br />
die Einhaltung der festgelegten Spezifikationen und<br />
sonstigen Ausführungsvorschriften des AG entsprechend<br />
dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik, sowie<br />
die Güte und Zweckmäßigkeit der Lieferung hinsichtlich<br />
Material, Konstruktion und Ausführung und der zur Lieferung<br />
gehörenden Unterlagen (Betriebsanleitungen, Zeichnungen,<br />
Pläne u. ä.). Die festgelegten Spezifikationen<br />
gelten als garantierte Eigenschaften des Gegenstandes der<br />
Lieferung oder Leistung.<br />
Die bei der Mängelbeseitigung oder der Neulieferung vom<br />
AN zu tragenden Kosten umfassen auch die Aufwändungen<br />
für Verpackung, Fracht und Anfuhr, die zum Ab- und<br />
Einbau aufgewandte Arbeit, Reisekosten und die Durchführung<br />
der Mängelbeseitigung beim AG.<br />
Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche beträgt in der<br />
Regel 24 Monate, soweit nicht durch gesetzliche Vorschriften<br />
eine längere Frist vorgesehen ist. Wird keine<br />
schriftliche Abnahmebestätigung ausgestellt, so beginnt sie<br />
zwei Wochen nach Eingang der Lieferung beim AG. Dies<br />
gilt auch für die Haftung der Unterlieferanten für Sachmängel.<br />
Für gelieferte Ersatzstücke, Neulieferungen und Nachbesserungsarbeiten<br />
haftet der AN wie für den Gegenstand der<br />
Lieferung; die Verjährungsfrist für Mängelansprüche<br />
beginnt nach Beseitigung der beanstandeten Mängel. Für<br />
Lieferteile, die wegen Sachmängeln nicht in Betrieb bleiben<br />
konnten, verlängert sich eine laufende Verjährungsfrist um<br />
die Zeit der Betriebsunterbrechung.<br />
13. Schutzrechte<br />
Der AN haftet dafür, dass bei der Ausführung des Vertrages<br />
sowie bei Lieferung und Benutzung des Gegenstandes<br />
der Lieferung oder Leistung Schutzrechte Dritter nicht<br />
verletzt werden. Er stellt den AG von Ansprüchen Dritter<br />
aus etwaigen Schutzrechtsverletzungen frei.<br />
14. Werbematerial<br />
Der AN darf in Werbematerial auf geschäftliche Verbindungen<br />
mit dem AG nur mit dessen ausdrücklicher schriftlicher<br />
Zustimmung hinweisen.<br />
15. Kündigung und Rücktritt<br />
Der AG ist unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte<br />
berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von<br />
ihm zurückzutreten, wenn auf Seiten des AN schuldhafte<br />
Handlungen im Sinne des § 334 StGB (Bestechung) gegeben<br />
sind. Der AG kann vom AN daneben Ersatz allen<br />
Schadens verlangen. Der AG kann ferner vom Vertrag<br />
zurücktreten oder kündigen, wenn über das Vermögen des<br />
AN das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder der AN seine<br />
Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt.<br />
16. Sicherheits- und Ordnungsvorschriften<br />
Bei Lieferungen und Leistungen im Gelände und in den<br />
Räumen des AG sind die Sicherheits- und Ordnungsvorschriften<br />
des AG zu beachten, die in diesem Falle<br />
Vertragsbestandteil sind. In Zusammenhang mit einer<br />
Lieferung im Gelände bekannt gewordene Informationen<br />
sind vertraulich zu behandeln.<br />
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />
Erfüllungsort für den AN ist der Sitz des AG oder eine<br />
andere vom AG bezeichnete Verwendungsstelle.<br />
Gerichtsstand ist Braunschweig.<br />
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
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