Newsletter 01/2008 - PVS-MEFA Reiss GmbH
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Abrechnungstipp<br />
TIPP 1: Kriterien<br />
für eine Analogleistung<br />
Welche Kriterien müssen für eine analoge<br />
Berechnung einer zahnärztlichen Leistung erfüllt sein?<br />
Es muss sich um eine selbstständige Leistung handeln, d.h. die<br />
Leistung darf nicht Teil einer anderen Leistung sein.<br />
1. Die Leistung muss nach dem Inkrafttreten der GOZ (<strong>01</strong>.<strong>01</strong>.1988)<br />
neu entwickelt worden sein.<br />
2. Es muss sich nicht um eine wissenschaftlich anerkannte Leistung<br />
handeln.<br />
3. Es muss eine nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige<br />
Leistung aus der GOZ als Analog-Leistung herangezogen werden.<br />
TIPP 2: Provisorische Implantatkrone<br />
Wiedereingliederung einer provisorischen Implantatkrone bei<br />
einer gesetzlich versicherten Patientin im Notdienst. Welche<br />
Abrechnungsmöglichkeiten bestehen?<br />
Das Wiedereingliedern einer Implantatkrone stellt eine außerver-<br />
tragliche Leistung dar und wird deshalb nach GOZ abgerechnet.<br />
Hierbei fällt die Position GOZ 227 (so auch die Stellungnahme der<br />
Bundeszahnärztekammer) an, da das Provisorium nicht in der ei-<br />
genen Praxis hergestellt wurde. Der Patient erhält auch in Ausnah-<br />
mefällen keinen Festzuschuss.<br />
Gut, dass Sie hier Patient sind.<br />
<strong>PVS</strong> Patient2007-02.indd 1 27.06.2007 10:35:20<br />
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Abrechnungstipp<br />
<strong>Newsletter</strong><br />
<strong>01</strong>/<strong>2008</strong><br />
TIPP 3: GOZ 900 grundsätzlich<br />
nur einmal je Kiefer berechnungsfähig?<br />
Der Leistungstext der GOZ-Nr. 900 beinhaltet die „implantatbezo-<br />
gene Analyse und Vermessung“.<br />
Damit wird in der Leistungsbeschreibung bereits der Hinweis ge-<br />
geben, dass sich die Analyse und die Vermessung auf ein Implan-<br />
tatsystem beziehen. Werden jedoch Planungen für unterschiedliche<br />
Implantatsysteme durchgeführt, fällt damit auch der Aufwand hin-<br />
sichtlich der Analyse und der Vermessung erneut an. Die Implan-<br />
tatsysteme sind in ihrer körperlichen Konfiguration, ihren Ausdeh-<br />
nungen und Durchmessern, ihrer unterschiedlichen Einheilzeiten<br />
und ihren Belastungsparametern erheblich variant, sodass sich<br />
abweichende Planungsbedingungen ergeben. Insofern bezieht sich<br />
die Analyse und Vermessung laut Leistungsbeschreibung auf ein<br />
Implantatsystem. Hätte der Verordnungsgeber dies ausschließen<br />
gewollt, wäre die Formulierung der Leistungsbeschreibung anders<br />
ausgefallen.<br />
Die kommentierende Abrechnungsliteratur ist diesbezüglich eben-<br />
falls eindeutig und einheitlich.<br />
Der Beschlusskatalog der Bundeszahnärztekammer schränkt die<br />
mehrfache Abrechnungsfähigkeit auf die Fälle ein, in denen sich die<br />
Notwendigkeit einer erneuten Analyse durch die Veränderung der<br />
klinischen Situation aufgrund präimplantologisch-chirurgischer Ein-<br />
griffe ergeben.<br />
Weiterführende Informationen<br />
Die Rechtsprechung ist uneinheitlich. Während das OLG Karlsruhe<br />
(Az 12 U 36/88 vom 15.10 98 und Az 17 U 176/98 vom 11.<strong>01</strong>.2000)<br />
die mehrfache Abrechnungsfähigkeit der GOZ-Nr. 900 verneint,<br />
wenn der Zahnarzt unterschiedliche Implantatsysteme in Betracht<br />
gezogen hat, aber nur eines zur Anwendung kam, gestand das AG<br />
Nürnberg (Az 11 C 8516/93 vom 22.12.94) die Mehrfachberechnung<br />
zu, sofern unterschiedliche Implantatsysteme angewendet wurden.<br />
Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ideen, Meinungen und Themenvorschläge. Herausgeber<br />
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M. Evert, R. Hahn, Dentalschool.<br />
Herausgeber: <strong>PVS</strong> Manfred <strong>Reiss</strong> <strong>GmbH</strong>, Erzbergerstr. 25, D-78224 Singen, Tel: 07731-99 <strong>01</strong> - 0, Fax: 07731-99 <strong>01</strong> - 99, kontakt@pvs-reiss.de und<br />
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