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Newsletter 01/2008 - PVS-MEFA Reiss GmbH

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Abrechnungstipp<br />

TIPP 1: Kriterien<br />

für eine Analogleistung<br />

Welche Kriterien müssen für eine analoge<br />

Berechnung einer zahnärztlichen Leistung erfüllt sein?<br />

Es muss sich um eine selbstständige Leistung handeln, d.h. die<br />

Leistung darf nicht Teil einer anderen Leistung sein.<br />

1. Die Leistung muss nach dem Inkrafttreten der GOZ (<strong>01</strong>.<strong>01</strong>.1988)<br />

neu entwickelt worden sein.<br />

2. Es muss sich nicht um eine wissenschaftlich anerkannte Leistung<br />

handeln.<br />

3. Es muss eine nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige<br />

Leistung aus der GOZ als Analog-Leistung herangezogen werden.<br />

TIPP 2: Provisorische Implantatkrone<br />

Wiedereingliederung einer provisorischen Implantatkrone bei<br />

einer gesetzlich versicherten Patientin im Notdienst. Welche<br />

Abrechnungsmöglichkeiten bestehen?<br />

Das Wiedereingliedern einer Implantatkrone stellt eine außerver-<br />

tragliche Leistung dar und wird deshalb nach GOZ abgerechnet.<br />

Hierbei fällt die Position GOZ 227 (so auch die Stellungnahme der<br />

Bundeszahnärztekammer) an, da das Provisorium nicht in der ei-<br />

genen Praxis hergestellt wurde. Der Patient erhält auch in Ausnah-<br />

mefällen keinen Festzuschuss.<br />

Gut, dass Sie hier Patient sind.<br />

<strong>PVS</strong> Patient2007-02.indd 1 27.06.2007 10:35:20<br />

Haben Sie noch Patienteninfobroschüren<br />

zum Auslegen in der Praxis? Wenn nicht, können<br />

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Abrechnungstipp<br />

<strong>Newsletter</strong><br />

<strong>01</strong>/<strong>2008</strong><br />

TIPP 3: GOZ 900 grundsätzlich<br />

nur einmal je Kiefer berechnungsfähig?<br />

Der Leistungstext der GOZ-Nr. 900 beinhaltet die „implantatbezo-<br />

gene Analyse und Vermessung“.<br />

Damit wird in der Leistungsbeschreibung bereits der Hinweis ge-<br />

geben, dass sich die Analyse und die Vermessung auf ein Implan-<br />

tatsystem beziehen. Werden jedoch Planungen für unterschiedliche<br />

Implantatsysteme durchgeführt, fällt damit auch der Aufwand hin-<br />

sichtlich der Analyse und der Vermessung erneut an. Die Implan-<br />

tatsysteme sind in ihrer körperlichen Konfiguration, ihren Ausdeh-<br />

nungen und Durchmessern, ihrer unterschiedlichen Einheilzeiten<br />

und ihren Belastungsparametern erheblich variant, sodass sich<br />

abweichende Planungsbedingungen ergeben. Insofern bezieht sich<br />

die Analyse und Vermessung laut Leistungsbeschreibung auf ein<br />

Implantatsystem. Hätte der Verordnungsgeber dies ausschließen<br />

gewollt, wäre die Formulierung der Leistungsbeschreibung anders<br />

ausgefallen.<br />

Die kommentierende Abrechnungsliteratur ist diesbezüglich eben-<br />

falls eindeutig und einheitlich.<br />

Der Beschlusskatalog der Bundeszahnärztekammer schränkt die<br />

mehrfache Abrechnungsfähigkeit auf die Fälle ein, in denen sich die<br />

Notwendigkeit einer erneuten Analyse durch die Veränderung der<br />

klinischen Situation aufgrund präimplantologisch-chirurgischer Ein-<br />

griffe ergeben.<br />

Weiterführende Informationen<br />

Die Rechtsprechung ist uneinheitlich. Während das OLG Karlsruhe<br />

(Az 12 U 36/88 vom 15.10 98 und Az 17 U 176/98 vom 11.<strong>01</strong>.2000)<br />

die mehrfache Abrechnungsfähigkeit der GOZ-Nr. 900 verneint,<br />

wenn der Zahnarzt unterschiedliche Implantatsysteme in Betracht<br />

gezogen hat, aber nur eines zur Anwendung kam, gestand das AG<br />

Nürnberg (Az 11 C 8516/93 vom 22.12.94) die Mehrfachberechnung<br />

zu, sofern unterschiedliche Implantatsysteme angewendet wurden.<br />

Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ideen, Meinungen und Themenvorschläge. Herausgeber<br />

und Redaktion sind um die Genauigkeit der dargestellten Informationen bemüht, dennoch<br />

können wir für Fehler, Auslassungen oder hier ausgedrückte Meinungen nicht haften. Alle Angaben<br />

sind ohne Gewähr! <strong>Newsletter</strong>@pvs-reiss.de. Fotos in newsletter und Beileger: <strong>PVS</strong>,<br />

M. Evert, R. Hahn, Dentalschool.<br />

Herausgeber: <strong>PVS</strong> Manfred <strong>Reiss</strong> <strong>GmbH</strong>, Erzbergerstr. 25, D-78224 Singen, Tel: 07731-99 <strong>01</strong> - 0, Fax: 07731-99 <strong>01</strong> - 99, kontakt@pvs-reiss.de und<br />

Medical Factoring <strong>Reiss</strong> <strong>GmbH</strong>, Mildred-Scheel-Str. 2-4, D-50996 Köln, Tel: 0221-36 79 33 - 0, Fax: 0221-36 79 33 - 11, kontakt@medical-factoring.de

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