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Newsletter 01/2008 - PVS-MEFA Reiss GmbH

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Expertenecke<br />

Die <strong>PVS</strong> <strong>Reiss</strong> hatte Gelegen-<br />

heit, mit PD Dr. Rainer Hahn,<br />

wissenschaftlicher Leiter der<br />

Tübinger DentalSchool, über<br />

neueste Trends in der Endo-<br />

dontie zu sprechen. Dieses In-<br />

terview lesen Sie auf Seite 2.<br />

Abrechnungstipps<br />

Drei aktuelle Rechtstipps zu<br />

den Themen:<br />

- Analogieleistungen<br />

- Implantatbezogene Analyse<br />

- Provisorische Implantatkrone<br />

lesen Sie heute auf Seite 4.<br />

Praxismanagement<br />

Die Dokumentation der Be-<br />

handlung im Hinblick auf die<br />

Abrechnung nimmt in den<br />

Praxen immer mehr Raum ein.<br />

Damit Sie hierbei alles richtig<br />

machen, haben wir Ihnen eine<br />

überaus lesenswerte Übersicht<br />

auf einem extra Beileger zu-<br />

sammen gestellt.<br />

Externe Seminare<br />

Die aktuellen Termine der<br />

Daisysemainare finden Sie auf<br />

Seite 3.<br />

Wer sein Ziel kennt,<br />

findet den Weg<br />

Das wesentliche Fundament eines dauerhaften wirtschaft-<br />

lichen Erfolges bildet die fachliche Kompetenz. Ebenso er-<br />

folgsentscheidend ist eine professionelle Zusammenarbeit<br />

im Team und die richtige Kommunikation miteinander. Damit<br />

Sie sich daneben auch auf den Patienten als Kunden und<br />

Gast konzentrieren können, haben Sie uns als Ihren Part-<br />

ner gewählt. Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung an, denn<br />

gutes Teamwork ist die Basis für jeden bedeutenden Erfolg.<br />

Es schafft Freude an der täglichen Herausforderung, neue<br />

Wege zu gehen.<br />

Neu ab 1. Februar <strong>2008</strong>:<br />

Abrechnungsberatung durch<br />

Dipl. oec. med. Alexandra Pedersen<br />

Die Anfragen zu konkreten Abrechnungsfällen häufen sich in un-<br />

serem Büro. Die <strong>PVS</strong>/<strong>MEFA</strong> hat deshalb beschlossen, exklusiv für<br />

unsere Kunden eine kostenlose Abrechnungsberatung anzubieten,<br />

die von unserem Spezialistenteam betreut wird. Sie können sich ab<br />

1. Februar <strong>2008</strong> schriftlich (per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail) in al-<br />

len Abrechnungsfragen sowie bei Abrechnungs- und Versicherungs-<br />

problemen an Frau Pedersen wenden. Sie kann Ihnen mit Ihrem Team<br />

auch Abrechnungsbeispiele zur Verfügung stellen. Dieses Angebot<br />

umfasst das gesamte Spektrum der chirurgischen, zahnärztlichen<br />

und zahntechnischen Abrechnung. Wir bieten Ihnen unsere Unter-<br />

stützung an bei:<br />

• Zahnärztlicher Abrechnung, Erstellung von Musterberechnungen<br />

• Erstattungsmanagement<br />

• Erstellung von Musterkostenvoranschlägen<br />

• Praxismanagement<br />

Richten Sie Ihre Anfragen unter Angabe Ihrer Arztnummer an:<br />

Alexandra Pedersen. Telefon: +49 (0)7731-99<strong>01</strong>-0<br />

Fax: +49 (0)7731-99<strong>01</strong>-99, email: a.pedersen@pvs-reiss.de<br />

<strong>Newsletter</strong><br />

<strong>01</strong>/<strong>2008</strong><br />

Personalia<br />

Zwei neue Gesichter<br />

verstärken ab 1. Februar<br />

unser Team in Singen:<br />

Alexander Diehm, Gebietsleiter für<br />

die <strong>PVS</strong> im Postleitzahlgebiet 8<br />

und 9. Der 37-jährige, verheiratete<br />

Familienvater von zwei Kindern hat<br />

eine fundierte Ausbildung zum Dipl.<br />

Wirtschaftsinformatiker (FH) und<br />

war bisher im Bereich Software für<br />

Zahnarztpraxen tätig. Er ist für Sie<br />

der direkte Ansprechpartner vor<br />

Herausgeber: <strong>PVS</strong> Manfred <strong>Reiss</strong> <strong>GmbH</strong>, Erzbergerstr. 25, D-78224 Singen, Tel: 07731-99 <strong>01</strong> - 0, Fax: 07731-99 <strong>01</strong> - 99, kontakt@pvs-reiss.de und<br />

Medical Factoring <strong>Reiss</strong> <strong>GmbH</strong>, Mildred-Scheel-Str. 2-4, D-50996 Köln, Tel: 0221-36 79 33 - 0, Fax: 0221-36 79 33 - 11, kontakt@medical-factoring.de<br />

Ort.<br />

Holger Hübler, Gebietsleiter für die<br />

<strong>PVS</strong> im Postleitzahlgebiet 6 und 7.<br />

Der 46-jährige Vater von zwei Kin-<br />

dern hat eine Ausbildung zum Zahn-<br />

techniker, Industriekaufmann und<br />

Versicherungsfachmann und hat<br />

langjährige Erfahrung im Vertrieb.<br />

Er ist für Sie der direkte Ansprech-<br />

partner vor Ort.<br />

Wir wünschen beiden einen sehr<br />

guten Start und freuen uns, dass sie<br />

uns auf unserem Weg unterstützen<br />

werden.


Expertenecke<br />

Die <strong>PVS</strong> <strong>Reiss</strong> hatte Gelegenheit, mit PD Dr. Rainer Hahn, wissen-<br />

schaftlicher Leiter der Tübinger DentalSchool, über neueste Trends<br />

in der Endodontie zu sprechen:<br />

Redaktion: Herr Dr. Hahn, ist eine Wurzelkanalbehandlung<br />

heute mit Sicherheit erfolgreich?<br />

Dr. Hahn: Die Erfolgsraten einer Wurzelkanalbehandlung liegen<br />

heute bei bis zu 95 %. Ein wesentlicher Faktor dabei ist die Ver-<br />

meidung einer bakteriellen Re-Infektion des Wurzelkanalsystems.<br />

Hier spielt neben der angewandten Technik auch das Material eine<br />

erhebliche Rolle. Zur Zeit ist ein vollständig dichter Verschluss des<br />

Wurzelkanalsystems mit Guttapercha in der gewohnten Technik<br />

kaum realisierbar: Die Kondensation der Guttapercha ist aufwän-<br />

dig und führt nicht selten zu Rissbildungen im Zahn, zusätzlich<br />

werden die Kanalwände und die Tubuli unzureichend oder gar<br />

nicht versiegelt.<br />

Welche Alternativen bietet die moderne Zahnmedizin heute?<br />

Seit einiger Zeit setzt sich das Konzept der »Adhäsiven Wurzel-<br />

kanalfüllung« erfolgreich durch: Grundstein bildet ein adhäsives<br />

(hydrophilisiertes) Wurzelkanalkomposit (z.B. Seal 3D, Cumdente),<br />

das nach dem Vorbild der bewährten Materialien in der Adhäsiv-<br />

technik entwickelt wurde.<br />

Wie ist dabei das Vorgehen?<br />

Nach vorausgegangener Aufbereitung werden Dentintubuli, Sei-<br />

tenkanäle und Kanalwände in diesem Fall mit einem selbstät-<br />

zenden Wurzelkanalprimer (z.B. Etch & Bond, Cumdente) adhäsiv<br />

versiegelt. Das Bonding dringt dabei tief in die Dentintubuli der<br />

Oberflächenrandzone der Wurzelkanalwände ein und schließt<br />

bakteriendicht ab. Die adhäsive Wurzelfüllung erfolgt mit einem<br />

hydrophilisierten Wurzelkanalkomposit, das mit dem Adhäsiv und<br />

einem oberflächen-aktivierten Guttaperchastift einen chemischen<br />

Das Prinzip der adhäsiven Wurzelkanalfüllung.<br />

Verbund eingeht. Durch den Verbund<br />

zwischen Wurzelkanaldentin und Wur-<br />

zelkanalfüllung entsteht ein so genann-<br />

ter »Monoblock«, ähnlich einem hoch-<br />

wertigen adhäsiven Inlay, wobei das<br />

spezielle Wurzelkanalkomposit eine<br />

guttapercha-ähnliche Endhärte erreicht<br />

und deshalb revidierbar ist.<br />

<strong>Newsletter</strong><br />

<strong>01</strong>/<strong>2008</strong><br />

Kann so vollständig auf den Einsatz von Guttapercha bzw.<br />

deren Kondensation verzichtet werden?<br />

Ein Guttapercha-Point ist durch die gesteuerte Volumen-Expansi-<br />

on des Wurzelkanalkomposits im Zuge dessen anaerober Aushär-<br />

tung nicht zwingend erforderlich, kann allerdings in vielen Fällen<br />

z.B. als Einstifttechnik die Applikation im Wurzelkanal vereinfachen.<br />

Eine Kondensation ist jedoch meist nicht mehr erforderlich.<br />

Was ist mit der Biokompatibilität von adhäsiven Wurzelkanal-<br />

füllmaterialien?<br />

Eine hohe Biokompatibilität der Werkstoffe ist analog der Füllungs-<br />

technik Voraussetzung für einen erfolgreichen Einsatz auch im Wur-<br />

zelkanal und deshalb selbstverständlich umfangreich untersucht<br />

und dokumentiert. Dies gilt auch für die hohe Röntgenopazität.<br />

Herzlichen Dank für das Interview.<br />

Die Tübinger DentalSchool bildet seit vielen Jahren europaweit Zahnärz-<br />

tinnen, Zahnärzte und ihre Praxisteams fort, sowie auch Zahntechniker/<br />

innen. Weiterführende Informationen zum Thema »Adhäsive Wurzelkanal-<br />

füllung« finden Sie im digitalen PraxisGuide »Dreidimensionale Wurzelka-<br />

nalaufbereitung/-füllung« (www.praxisguide-dental.de), sowie auch auf<br />

den kommenden Fortbildungen (www.dentalschool.de).<br />

Herausgeber: <strong>PVS</strong> Manfred <strong>Reiss</strong> <strong>GmbH</strong>, Erzbergerstr. 25, D-78224 Singen, Tel: 07731-99 <strong>01</strong> - 0, Fax: 07731-99 <strong>01</strong> - 99, kontakt@pvs-reiss.de und<br />

Medical Factoring <strong>Reiss</strong> <strong>GmbH</strong>, Mildred-Scheel-Str. 2-4, D-50996 Köln, Tel: 0221-36 79 33 - 0, Fax: 0221-36 79 33 - 11, kontakt@medical-factoring.de


Neues bei Daisy:<br />

Die Frühjahrs-Seminare <strong>2008</strong>:<br />

Aktuelles aus der Abrechnung<br />

DAISY-Kunden wissen mehr, und das kommt den <strong>PVS</strong>/<strong>MEFA</strong>-Kun-<br />

den zu Gute. Die Anmeldungen zu den Frühjahrs-Seminaren laufen<br />

bereits. Regulärer Preis für dieses Seminar: 330 Euro netto zuzügl.<br />

MwSt. (pro Person). Sie als <strong>PVS</strong>/<strong>MEFA</strong>-Kunde erhalten dieses Semi-<br />

nar vergünstigt. Dieses Angebot gilt für Sie und einen Kollegen, wenn<br />

Sie bei uns Kunde sind und über die <strong>PVS</strong>/<strong>MEFA</strong> buchen!<br />

Buchungshotline: Tel. 07731-99<strong>01</strong>-0 Frau Pedersen oder<br />

a.pedersen@pvs-reiss.de. Es gelten die Buchungsbedingungen der<br />

Daisy Akademie. Näheres zu den Kursen: www.daisy.de.<br />

Die Inhalte des zweiten Teils der aktuellen Seminarreihe in Kurzform:<br />

- Betriebswirtschaftlich fit mit der HOZ auf dem Weg zur Neuen GOZ<br />

- Die neuen Festzuschussregelungen ab 1. Januar <strong>2008</strong><br />

- GKV-Spezial: Kassenleistung oder Privatleistung?<br />

- Aktueller Stand der GOZ-Novellierung – Szenarien der finanziellen<br />

Auswirkungen in den Praxen<br />

- Grundlagen einer qualitäts- und leistungsorientierten Honorar-<br />

ermittlung in der zahnärztlichen Praxis<br />

- DAISY-Honorarrechner<br />

- Die ab dem 1. Januar <strong>2008</strong> geltenden neuen Festzuschussrege-<br />

lungen<br />

- GKV-Spezial: Kassenleistung oder Privatleistung? Neue Leistun-<br />

gen, aktuelle Infos und Rechtsprechung<br />

U.v.a.m.: Spielraum für die Beantwortung individueller Fragen.<br />

Diese Seminare finden statt:<br />

29.02.<strong>2008</strong> (Fr) Dresden Ramada Hotel<br />

29.02.<strong>2008</strong> (Fr) Bielefeld Mercure Bielefeld Am Niederwall<br />

29.02.<strong>2008</strong> (Fr) Stuttgart Kongresshotel Europe<br />

04.03.<strong>2008</strong> (Di) Leipzig Ramada Hotel<br />

04.03.<strong>2008</strong> (Di) Überlingen Parkhotel St. Leonhard<br />

05.03.<strong>2008</strong> (Mi) Ulm Mövenpick Hotel Neu-Ulm<br />

08.03.<strong>2008</strong> (Sa) München Holiday Inn City Nord<br />

10.03.<strong>2008</strong> (Mo) Frankfurt Holiday Inn City South<br />

11.03.<strong>2008</strong> (Di) Frankfurt Holiday Inn City South<br />

12.03.<strong>2008</strong> (Mi) Siegen Ramada Hotel Siegen<br />

13.03.<strong>2008</strong> (Do) Erfurt Radisson SAS<br />

Achtung: Wie immer werden die Themen je nach Aktualität ergänzt, angepasst<br />

oder wenn notwendig auch geändert.<br />

Achtung! Wichtig!<br />

Um eine möglichst schnelle und rei-<br />

bungslose Abwicklung der Versiche-<br />

rungskorrespondenz zu ermöglichen,<br />

bitten wir Sie folgendes zu beachten:<br />

<strong>Newsletter</strong><br />

<strong>01</strong>/<strong>2008</strong><br />

Durch ständige Veränderungen in dem Erstattungsgebaren der Priva-<br />

ten Versicherungen herrscht zum Teil große Verunsicherung darüber,<br />

welche Behandlungen die privaten Versicherungen übernehmen. Eine<br />

optimale Stellungnahme zu Versicherungsschreiben können wir erst<br />

nach Rechnungslegung erstellen. Bitte leiten Sie - die Praxis - das<br />

Erstattungsschreiben Ihres Patienten mit einem kurzen Anschreiben<br />

und Ihrem Anliegen an uns weiter.<br />

Wir benötigen dazu:<br />

eine Kopie der Rechnung mit Anlagen<br />

Materialkosten, Eigen- und Fremdlabor<br />

und: bei großen chirurgischen Eingriffen wäre ein kurzer OP-Be-<br />

richt hilfreich, damit wir auf die individuellen Anfragen der Erstatter<br />

besser eingehen können<br />

Sie erhalten von uns:<br />

einen Korrespondenzentwurf in dreifacher Ausfertigung, den Sie nach<br />

Sichtung und Unterschrift an Ihren Patienten weiterleiten können<br />

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Versicherungskorrespon-<br />

denz ausschließlich über die liquidationserstellende Praxis abgewi-<br />

ckelt wird.<br />

Die Unternehmensgruppe<br />

<strong>PVS</strong> Manfred <strong>Reiss</strong> <strong>GmbH</strong>:<br />

flächendeckend in Deutschland<br />

Herausgeber: <strong>PVS</strong> Manfred <strong>Reiss</strong> <strong>GmbH</strong>, Erzbergerstr. 25, D-78224 Singen, Tel: 07731-99 <strong>01</strong> - 0, Fax: 07731-99 <strong>01</strong> - 99, kontakt@pvs-reiss.de und<br />

Medical Factoring <strong>Reiss</strong> <strong>GmbH</strong>, Mildred-Scheel-Str. 2-4, D-50996 Köln, Tel: 0221-36 79 33 - 0, Fax: 0221-36 79 33 - 11, kontakt@medical-factoring.de


Abrechnungstipp<br />

TIPP 1: Kriterien<br />

für eine Analogleistung<br />

Welche Kriterien müssen für eine analoge<br />

Berechnung einer zahnärztlichen Leistung erfüllt sein?<br />

Es muss sich um eine selbstständige Leistung handeln, d.h. die<br />

Leistung darf nicht Teil einer anderen Leistung sein.<br />

1. Die Leistung muss nach dem Inkrafttreten der GOZ (<strong>01</strong>.<strong>01</strong>.1988)<br />

neu entwickelt worden sein.<br />

2. Es muss sich nicht um eine wissenschaftlich anerkannte Leistung<br />

handeln.<br />

3. Es muss eine nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige<br />

Leistung aus der GOZ als Analog-Leistung herangezogen werden.<br />

TIPP 2: Provisorische Implantatkrone<br />

Wiedereingliederung einer provisorischen Implantatkrone bei<br />

einer gesetzlich versicherten Patientin im Notdienst. Welche<br />

Abrechnungsmöglichkeiten bestehen?<br />

Das Wiedereingliedern einer Implantatkrone stellt eine außerver-<br />

tragliche Leistung dar und wird deshalb nach GOZ abgerechnet.<br />

Hierbei fällt die Position GOZ 227 (so auch die Stellungnahme der<br />

Bundeszahnärztekammer) an, da das Provisorium nicht in der ei-<br />

genen Praxis hergestellt wurde. Der Patient erhält auch in Ausnah-<br />

mefällen keinen Festzuschuss.<br />

Gut, dass Sie hier Patient sind.<br />

<strong>PVS</strong> Patient2007-02.indd 1 27.06.2007 10:35:20<br />

Haben Sie noch Patienteninfobroschüren<br />

zum Auslegen in der Praxis? Wenn nicht, können<br />

Sie neue einfach telefonisch kostenlos anfordern:<br />

Tel. 07731-99 <strong>01</strong> 0.<br />

Abrechnungstipp<br />

<strong>Newsletter</strong><br />

<strong>01</strong>/<strong>2008</strong><br />

TIPP 3: GOZ 900 grundsätzlich<br />

nur einmal je Kiefer berechnungsfähig?<br />

Der Leistungstext der GOZ-Nr. 900 beinhaltet die „implantatbezo-<br />

gene Analyse und Vermessung“.<br />

Damit wird in der Leistungsbeschreibung bereits der Hinweis ge-<br />

geben, dass sich die Analyse und die Vermessung auf ein Implan-<br />

tatsystem beziehen. Werden jedoch Planungen für unterschiedliche<br />

Implantatsysteme durchgeführt, fällt damit auch der Aufwand hin-<br />

sichtlich der Analyse und der Vermessung erneut an. Die Implan-<br />

tatsysteme sind in ihrer körperlichen Konfiguration, ihren Ausdeh-<br />

nungen und Durchmessern, ihrer unterschiedlichen Einheilzeiten<br />

und ihren Belastungsparametern erheblich variant, sodass sich<br />

abweichende Planungsbedingungen ergeben. Insofern bezieht sich<br />

die Analyse und Vermessung laut Leistungsbeschreibung auf ein<br />

Implantatsystem. Hätte der Verordnungsgeber dies ausschließen<br />

gewollt, wäre die Formulierung der Leistungsbeschreibung anders<br />

ausgefallen.<br />

Die kommentierende Abrechnungsliteratur ist diesbezüglich eben-<br />

falls eindeutig und einheitlich.<br />

Der Beschlusskatalog der Bundeszahnärztekammer schränkt die<br />

mehrfache Abrechnungsfähigkeit auf die Fälle ein, in denen sich die<br />

Notwendigkeit einer erneuten Analyse durch die Veränderung der<br />

klinischen Situation aufgrund präimplantologisch-chirurgischer Ein-<br />

griffe ergeben.<br />

Weiterführende Informationen<br />

Die Rechtsprechung ist uneinheitlich. Während das OLG Karlsruhe<br />

(Az 12 U 36/88 vom 15.10 98 und Az 17 U 176/98 vom 11.<strong>01</strong>.2000)<br />

die mehrfache Abrechnungsfähigkeit der GOZ-Nr. 900 verneint,<br />

wenn der Zahnarzt unterschiedliche Implantatsysteme in Betracht<br />

gezogen hat, aber nur eines zur Anwendung kam, gestand das AG<br />

Nürnberg (Az 11 C 8516/93 vom 22.12.94) die Mehrfachberechnung<br />

zu, sofern unterschiedliche Implantatsysteme angewendet wurden.<br />

Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ideen, Meinungen und Themenvorschläge. Herausgeber<br />

und Redaktion sind um die Genauigkeit der dargestellten Informationen bemüht, dennoch<br />

können wir für Fehler, Auslassungen oder hier ausgedrückte Meinungen nicht haften. Alle Angaben<br />

sind ohne Gewähr! <strong>Newsletter</strong>@pvs-reiss.de. Fotos in newsletter und Beileger: <strong>PVS</strong>,<br />

M. Evert, R. Hahn, Dentalschool.<br />

Herausgeber: <strong>PVS</strong> Manfred <strong>Reiss</strong> <strong>GmbH</strong>, Erzbergerstr. 25, D-78224 Singen, Tel: 07731-99 <strong>01</strong> - 0, Fax: 07731-99 <strong>01</strong> - 99, kontakt@pvs-reiss.de und<br />

Medical Factoring <strong>Reiss</strong> <strong>GmbH</strong>, Mildred-Scheel-Str. 2-4, D-50996 Köln, Tel: 0221-36 79 33 - 0, Fax: 0221-36 79 33 - 11, kontakt@medical-factoring.de


Praxismanagement: Zahnärztliche Dokumentation und Abrechnung<br />

Wenn täglich zahlreiche Patienten in der Praxis ein- und ausgehen,<br />

gibt es nicht nur viel zu behandeln, sondern auch zu dokumentie-<br />

ren, aufzuklären und abzurechnen. Damit diese Abläufe reibungs-<br />

los funktionieren, benötigt man entsprechende Informationen.<br />

Zahnärztliche Dokumentation und Abrechnung<br />

Der Zahnarzt ist verpflichtet, seine Behandlung zu dokumentieren.<br />

Diese Pflicht ergibt sich u. a. aus den einschlägigen Berufsord-<br />

nungen der Landeszahnärztekammern (vgl. z.B. § 5 Abs. 1 BO<br />

Baden-Württemberg; § 6 Abs. 1 MusterBO). Zur Dokumentation<br />

zählt nicht nur die Patientenkarte sondern auch die EDV, Röntgen-<br />

aufnahmen, Modelle und Fotos, Arztbriefe, Laborbefunde etc, aber<br />

auch Rechnungen.<br />

1. Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten der Dokumentation:<br />

• die Behandlungsdokumentation<br />

• die Abrechnungsdokumentation.<br />

1.1 Die Behandlungsdokumentation dient dem Zweck, in eventu-<br />

ellen Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldprozessen nachzu-<br />

weisen, dass die Behandlung lege artis durchgeführt wurde. Dem-<br />

gegenüber wird die Abrechnungsdokumentation im Hinblick auf<br />

die Anforderungen der GOZ und die privatvertraglichen Pflichten<br />

des Zahnarztes erstellt.<br />

1.2 Es ist zulässig, diese Dokumentationen zu trennen. Sinnvoll ist<br />

eine Dokumentation allerdings nur, wenn sie einheitlich ist. Aus der<br />

Dokumentation der Behandlung muss sich zwangsläufig die abre-<br />

chenbare Leistung ergeben, d. h. die Abrechnungsdokumentation<br />

ist die logische Konsequenz aus der Behandlungsdokumentation.<br />

Für beide Arten der Dokumentation ist deshalb eine möglichst voll-<br />

ständige Dokumentation wichtig.<br />

<strong>Newsletter</strong><br />

<strong>01</strong>/<strong>2008</strong><br />

2. In erster Linie ist die Dokumentation die Hilfe, die den Zahnarzt<br />

in die Lage versetzen soll, die Früchte seiner Arbeit (sein Honorar)<br />

auch zu genießen und sich nicht gegenüber formaler juristischer<br />

Argumentation in einer vielleicht hoffnungslosen Situation zu seh-<br />

Herausgeber: <strong>PVS</strong> Manfred <strong>Reiss</strong> <strong>GmbH</strong>, Erzbergerstr. 25, D-78224 Singen, Tel: 07731-99 <strong>01</strong> - 0, Fax: 07731-99 <strong>01</strong> - 99, kontakt@pvs-reiss.de und<br />

Medical Factoring <strong>Reiss</strong> <strong>GmbH</strong>, Mildred-Scheel-Str. 2-4, D-50996 Köln, Tel: 0221-36 79 33 - 0, Fax: 0221-36 79 33 - 11, kontakt@medical-factoring.de<br />

en.<br />

2.1 Eine ganze Reihe von Abrechnungsziffern enthalten entweder<br />

in ihrem Text (der sogenannten Leistungslegende) oder in dazu<br />

vereinbarten Bestimmungen ausdrücklich oder sachnotwendig<br />

(implizit) die Verpflichtung zur Dokumentation der Befunde als Ab-<br />

rechnungsvoraussetzung. Die fehlende Dokumentation nimmt der<br />

Leistung dann per se die Abrechenbarkeit.<br />

2.1.1 Der im Bereich der GOZ wichtigste Anwendungsfall ist die Nr.<br />

0<strong>01</strong> GOZ: „Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn,<br />

Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich Erhebung des Paro-<br />

dontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes.“ Entgegen<br />

der etwas missverständlichen Formulierung erstreckt sich die Auf-<br />

zeichnungspflicht nicht nur auf den Parodontalbefund, sondern auf<br />

den gesamten festgestellten allgemeinen Befund.<br />

Beispiel einer (unvollständigen) Dokumentation:<br />

0<strong>01</strong> eingehende Untersuchung, Laserbehandlung Gaumen (Ent-<br />

zündung), 402 Behandlung von Schleimhauterkrankung, RP: Py-<br />

ralvex; Diese Dokumentation erfüllt den Leistungsinhalt der Nr. 0<strong>01</strong><br />

GOZ nicht. Zum Befund ist vielmehr überhaupt nichts mitgeteilt.<br />

Eine Abrechenbarkeit der Ziffer ist damit nicht gegeben.<br />

2.1.2 Die Ausbefundung eines Röntgenbildes (Ziff. Ä 5000 bis 5095)<br />

ist erforderlich. Ohne die Ausbefundung in der Behandlungsdoku-<br />

mentation ist die Röntgenleistung nicht abrechenbar.<br />

2.1.3 Weitere Beispiele betreffen die GOZ-Ziffern 003 (Auswertung<br />

von Modellen), 004 (Ausarbeitung einer Behandlungsplanung),<br />

005 (Auswertung des Modells zur Diagnose oder Planung), 006<br />

(Auswertung zur Diagnose oder Planung), 600 (Auswertung der<br />

Profil- oder Enfacefotografie), 808 (Befundauswertung und Be-<br />

handlungsplanung), 900 (metrische Auswertung).<br />

2.2 Im übrigen können Leistungen nur abgerechnet werden, wenn<br />

sie auch vorgenommen wurden. Zwar können innerhalb dieses<br />

Rahmens auch nicht dokumentierte Leistungen abgerechnet wer-<br />

den. Klagt der Zahnarzt aber ein Privathonorar ein und der Patient


Praxismanagement: Zahnärztliche Dokumentation und Abrechnung<br />

bestreitet die Vornahme einer Leistung, so wird der Zahnarzt ohne<br />

die Dokumentation große Schwierigkeiten haben, die Vornahme<br />

der Leistung nachweisen zu können. Die Beweislast für die Durch-<br />

führung seiner Leistung liegt nämlich - wie bei jedem Dienstleister -<br />

beim Zahnarzt.<br />

2.3 Werden nicht dokumentierte Leistungen abgerechnet, setzt<br />

sich der Zahnarzt zudem leicht dem Verdacht des Betrugs bzw.<br />

Betrugsversuchs aus, was dann recht unvermittelt zu strafrecht-<br />

lichen Konsequenzen führen kann.<br />

3. Für die Erfüllung der Aufklärungspflichten empfehlen wir für die<br />

Praxis: „Aufklärung alle 6 Punkte“. Damit wird der gesamte Umfang<br />

der Aufklärungspflichten erfasst:<br />

• Befunde<br />

• Diagnosen<br />

• Therapie und Alternativen<br />

• Risiken<br />

• Kosten<br />

• Folgen der Nicht-Behandlung.<br />

4. Die Anforderungen an die Dokumentation und die Auswirkungen<br />

bei fehlender oder ungenügender Dokumentation wurden über<br />

die Jahre von der Rechtsprechung ständig verschärft. Auf eine<br />

Darstellung der sicherlich mehr als 100 Urteile soll an dieser Stel-<br />

le verzichtet werden. Wichtig ist allerdings, dass es derzeit keine<br />

Hinweise darauf gibt, dass die Anforderungen an die zahnärztliche<br />

Dokumentation in Zukunft wieder gelockert werden.<br />

<strong>Newsletter</strong><br />

<strong>01</strong>/<strong>2008</strong><br />

4.1 Obwohl es unter dem Gesichtspunkt einer reinen Abrechnungs-<br />

dokumentation ausreichen würde, das Datum, die Zahn-Nummer,<br />

die GOZ-Nummer und spezifische Aufzeichnungen, soweit von der<br />

GOZ gefordert, aufzunehmen, sollte die zahnärztliche Dokumenta-<br />

tion deshalb so vollständig sein, dass ein fachkundiger Dritter<br />

• den gesamten Behandlungsverlauf<br />

• einschließlich aller Besonderheiten<br />

• einschließlich aller Aufklärungen<br />

• einschließlich aller Materialien<br />

• einschließlich aller Abrechnungspositionen<br />

lückenlos nachvollziehen kann. Optimal ist es, wenn sich der ge-<br />

samte Behandlungsverlauf bei jedem Patienten, angefangen von<br />

der Erstanamnese über die wesentlichen Beratungsinhalte, die<br />

Therapievorschläge, die Therapiewahl des Patienten, die Therapie<br />

als solche bis zu den Nachbehandlungssitzungen und ihren Hin-<br />

weisen auf das zukünftige Verhalten des Patienten, kurz „einfach<br />

alles“, aus der Dokumentation nachvollziehen läßt.<br />

4.2 Voraussetzung für eine schlüssige Dokumentation ist eine kon-<br />

sequente Behandlungsplanung. Eine konsequente Behandlungs-<br />

planung führt zwangsläufig zu einer schlüssigen Dokumentation.<br />

Aus einer schlüssigen Dokumentation kann umgekehrt auf eine<br />

konsequente Behandlungsplanung geschlossen werden. Aus der<br />

Dokumentation sollte sich ergeben:<br />

• Datum der vorgenommenen Leistung<br />

• Vorkommnisse<br />

• dazu passende Gebührennummer der GOZ<br />

• dazu passende Materialien<br />

• dazu passende Labornummern.<br />

Werden die abrechnungstechnischen Hinweise konsequent no-<br />

tiert, erleichtert dies die Abrechnung immens.<br />

5. Für die Dokumentation stehen verschiedene Methoden zur Ver-<br />

fügung. Die Dokumentation mittels Volltext ist zwar einfach, aber<br />

zeitaufwendig. Die Rechtsprechung lässt deshalb schon aus Grün-<br />

den der Praktikabilität die Verwendung von Abkürzungen und Zei-<br />

chen zu, sofern diese für den Fachkundigen verständlich sind. Auch<br />

handschriftlich dürfen die Aufzeichnungen sein, solange sie noch<br />

lesbar sind. Schönschreiben wird vom Zahnarzt nicht gefordert.<br />

summa summarum:<br />

Vertrauen ist gut - rechtssicher dokumentieren ist besser!<br />

Herausgeber: <strong>PVS</strong> Manfred <strong>Reiss</strong> <strong>GmbH</strong>, Erzbergerstr. 25, D-78224 Singen, Tel: 07731-99 <strong>01</strong> - 0, Fax: 07731-99 <strong>01</strong> - 99, kontakt@pvs-reiss.de und<br />

Medical Factoring <strong>Reiss</strong> <strong>GmbH</strong>, Mildred-Scheel-Str. 2-4, D-50996 Köln, Tel: 0221-36 79 33 - 0, Fax: 0221-36 79 33 - 11, kontakt@medical-factoring.de

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