Newsletter 01/2008 - PVS-MEFA Reiss GmbH
Newsletter 01/2008 - PVS-MEFA Reiss GmbH
Newsletter 01/2008 - PVS-MEFA Reiss GmbH
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Expertenecke<br />
Die <strong>PVS</strong> <strong>Reiss</strong> hatte Gelegen-<br />
heit, mit PD Dr. Rainer Hahn,<br />
wissenschaftlicher Leiter der<br />
Tübinger DentalSchool, über<br />
neueste Trends in der Endo-<br />
dontie zu sprechen. Dieses In-<br />
terview lesen Sie auf Seite 2.<br />
Abrechnungstipps<br />
Drei aktuelle Rechtstipps zu<br />
den Themen:<br />
- Analogieleistungen<br />
- Implantatbezogene Analyse<br />
- Provisorische Implantatkrone<br />
lesen Sie heute auf Seite 4.<br />
Praxismanagement<br />
Die Dokumentation der Be-<br />
handlung im Hinblick auf die<br />
Abrechnung nimmt in den<br />
Praxen immer mehr Raum ein.<br />
Damit Sie hierbei alles richtig<br />
machen, haben wir Ihnen eine<br />
überaus lesenswerte Übersicht<br />
auf einem extra Beileger zu-<br />
sammen gestellt.<br />
Externe Seminare<br />
Die aktuellen Termine der<br />
Daisysemainare finden Sie auf<br />
Seite 3.<br />
Wer sein Ziel kennt,<br />
findet den Weg<br />
Das wesentliche Fundament eines dauerhaften wirtschaft-<br />
lichen Erfolges bildet die fachliche Kompetenz. Ebenso er-<br />
folgsentscheidend ist eine professionelle Zusammenarbeit<br />
im Team und die richtige Kommunikation miteinander. Damit<br />
Sie sich daneben auch auf den Patienten als Kunden und<br />
Gast konzentrieren können, haben Sie uns als Ihren Part-<br />
ner gewählt. Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung an, denn<br />
gutes Teamwork ist die Basis für jeden bedeutenden Erfolg.<br />
Es schafft Freude an der täglichen Herausforderung, neue<br />
Wege zu gehen.<br />
Neu ab 1. Februar <strong>2008</strong>:<br />
Abrechnungsberatung durch<br />
Dipl. oec. med. Alexandra Pedersen<br />
Die Anfragen zu konkreten Abrechnungsfällen häufen sich in un-<br />
serem Büro. Die <strong>PVS</strong>/<strong>MEFA</strong> hat deshalb beschlossen, exklusiv für<br />
unsere Kunden eine kostenlose Abrechnungsberatung anzubieten,<br />
die von unserem Spezialistenteam betreut wird. Sie können sich ab<br />
1. Februar <strong>2008</strong> schriftlich (per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail) in al-<br />
len Abrechnungsfragen sowie bei Abrechnungs- und Versicherungs-<br />
problemen an Frau Pedersen wenden. Sie kann Ihnen mit Ihrem Team<br />
auch Abrechnungsbeispiele zur Verfügung stellen. Dieses Angebot<br />
umfasst das gesamte Spektrum der chirurgischen, zahnärztlichen<br />
und zahntechnischen Abrechnung. Wir bieten Ihnen unsere Unter-<br />
stützung an bei:<br />
• Zahnärztlicher Abrechnung, Erstellung von Musterberechnungen<br />
• Erstattungsmanagement<br />
• Erstellung von Musterkostenvoranschlägen<br />
• Praxismanagement<br />
Richten Sie Ihre Anfragen unter Angabe Ihrer Arztnummer an:<br />
Alexandra Pedersen. Telefon: +49 (0)7731-99<strong>01</strong>-0<br />
Fax: +49 (0)7731-99<strong>01</strong>-99, email: a.pedersen@pvs-reiss.de<br />
<strong>Newsletter</strong><br />
<strong>01</strong>/<strong>2008</strong><br />
Personalia<br />
Zwei neue Gesichter<br />
verstärken ab 1. Februar<br />
unser Team in Singen:<br />
Alexander Diehm, Gebietsleiter für<br />
die <strong>PVS</strong> im Postleitzahlgebiet 8<br />
und 9. Der 37-jährige, verheiratete<br />
Familienvater von zwei Kindern hat<br />
eine fundierte Ausbildung zum Dipl.<br />
Wirtschaftsinformatiker (FH) und<br />
war bisher im Bereich Software für<br />
Zahnarztpraxen tätig. Er ist für Sie<br />
der direkte Ansprechpartner vor<br />
Herausgeber: <strong>PVS</strong> Manfred <strong>Reiss</strong> <strong>GmbH</strong>, Erzbergerstr. 25, D-78224 Singen, Tel: 07731-99 <strong>01</strong> - 0, Fax: 07731-99 <strong>01</strong> - 99, kontakt@pvs-reiss.de und<br />
Medical Factoring <strong>Reiss</strong> <strong>GmbH</strong>, Mildred-Scheel-Str. 2-4, D-50996 Köln, Tel: 0221-36 79 33 - 0, Fax: 0221-36 79 33 - 11, kontakt@medical-factoring.de<br />
Ort.<br />
Holger Hübler, Gebietsleiter für die<br />
<strong>PVS</strong> im Postleitzahlgebiet 6 und 7.<br />
Der 46-jährige Vater von zwei Kin-<br />
dern hat eine Ausbildung zum Zahn-<br />
techniker, Industriekaufmann und<br />
Versicherungsfachmann und hat<br />
langjährige Erfahrung im Vertrieb.<br />
Er ist für Sie der direkte Ansprech-<br />
partner vor Ort.<br />
Wir wünschen beiden einen sehr<br />
guten Start und freuen uns, dass sie<br />
uns auf unserem Weg unterstützen<br />
werden.
Expertenecke<br />
Die <strong>PVS</strong> <strong>Reiss</strong> hatte Gelegenheit, mit PD Dr. Rainer Hahn, wissen-<br />
schaftlicher Leiter der Tübinger DentalSchool, über neueste Trends<br />
in der Endodontie zu sprechen:<br />
Redaktion: Herr Dr. Hahn, ist eine Wurzelkanalbehandlung<br />
heute mit Sicherheit erfolgreich?<br />
Dr. Hahn: Die Erfolgsraten einer Wurzelkanalbehandlung liegen<br />
heute bei bis zu 95 %. Ein wesentlicher Faktor dabei ist die Ver-<br />
meidung einer bakteriellen Re-Infektion des Wurzelkanalsystems.<br />
Hier spielt neben der angewandten Technik auch das Material eine<br />
erhebliche Rolle. Zur Zeit ist ein vollständig dichter Verschluss des<br />
Wurzelkanalsystems mit Guttapercha in der gewohnten Technik<br />
kaum realisierbar: Die Kondensation der Guttapercha ist aufwän-<br />
dig und führt nicht selten zu Rissbildungen im Zahn, zusätzlich<br />
werden die Kanalwände und die Tubuli unzureichend oder gar<br />
nicht versiegelt.<br />
Welche Alternativen bietet die moderne Zahnmedizin heute?<br />
Seit einiger Zeit setzt sich das Konzept der »Adhäsiven Wurzel-<br />
kanalfüllung« erfolgreich durch: Grundstein bildet ein adhäsives<br />
(hydrophilisiertes) Wurzelkanalkomposit (z.B. Seal 3D, Cumdente),<br />
das nach dem Vorbild der bewährten Materialien in der Adhäsiv-<br />
technik entwickelt wurde.<br />
Wie ist dabei das Vorgehen?<br />
Nach vorausgegangener Aufbereitung werden Dentintubuli, Sei-<br />
tenkanäle und Kanalwände in diesem Fall mit einem selbstät-<br />
zenden Wurzelkanalprimer (z.B. Etch & Bond, Cumdente) adhäsiv<br />
versiegelt. Das Bonding dringt dabei tief in die Dentintubuli der<br />
Oberflächenrandzone der Wurzelkanalwände ein und schließt<br />
bakteriendicht ab. Die adhäsive Wurzelfüllung erfolgt mit einem<br />
hydrophilisierten Wurzelkanalkomposit, das mit dem Adhäsiv und<br />
einem oberflächen-aktivierten Guttaperchastift einen chemischen<br />
Das Prinzip der adhäsiven Wurzelkanalfüllung.<br />
Verbund eingeht. Durch den Verbund<br />
zwischen Wurzelkanaldentin und Wur-<br />
zelkanalfüllung entsteht ein so genann-<br />
ter »Monoblock«, ähnlich einem hoch-<br />
wertigen adhäsiven Inlay, wobei das<br />
spezielle Wurzelkanalkomposit eine<br />
guttapercha-ähnliche Endhärte erreicht<br />
und deshalb revidierbar ist.<br />
<strong>Newsletter</strong><br />
<strong>01</strong>/<strong>2008</strong><br />
Kann so vollständig auf den Einsatz von Guttapercha bzw.<br />
deren Kondensation verzichtet werden?<br />
Ein Guttapercha-Point ist durch die gesteuerte Volumen-Expansi-<br />
on des Wurzelkanalkomposits im Zuge dessen anaerober Aushär-<br />
tung nicht zwingend erforderlich, kann allerdings in vielen Fällen<br />
z.B. als Einstifttechnik die Applikation im Wurzelkanal vereinfachen.<br />
Eine Kondensation ist jedoch meist nicht mehr erforderlich.<br />
Was ist mit der Biokompatibilität von adhäsiven Wurzelkanal-<br />
füllmaterialien?<br />
Eine hohe Biokompatibilität der Werkstoffe ist analog der Füllungs-<br />
technik Voraussetzung für einen erfolgreichen Einsatz auch im Wur-<br />
zelkanal und deshalb selbstverständlich umfangreich untersucht<br />
und dokumentiert. Dies gilt auch für die hohe Röntgenopazität.<br />
Herzlichen Dank für das Interview.<br />
Die Tübinger DentalSchool bildet seit vielen Jahren europaweit Zahnärz-<br />
tinnen, Zahnärzte und ihre Praxisteams fort, sowie auch Zahntechniker/<br />
innen. Weiterführende Informationen zum Thema »Adhäsive Wurzelkanal-<br />
füllung« finden Sie im digitalen PraxisGuide »Dreidimensionale Wurzelka-<br />
nalaufbereitung/-füllung« (www.praxisguide-dental.de), sowie auch auf<br />
den kommenden Fortbildungen (www.dentalschool.de).<br />
Herausgeber: <strong>PVS</strong> Manfred <strong>Reiss</strong> <strong>GmbH</strong>, Erzbergerstr. 25, D-78224 Singen, Tel: 07731-99 <strong>01</strong> - 0, Fax: 07731-99 <strong>01</strong> - 99, kontakt@pvs-reiss.de und<br />
Medical Factoring <strong>Reiss</strong> <strong>GmbH</strong>, Mildred-Scheel-Str. 2-4, D-50996 Köln, Tel: 0221-36 79 33 - 0, Fax: 0221-36 79 33 - 11, kontakt@medical-factoring.de
Neues bei Daisy:<br />
Die Frühjahrs-Seminare <strong>2008</strong>:<br />
Aktuelles aus der Abrechnung<br />
DAISY-Kunden wissen mehr, und das kommt den <strong>PVS</strong>/<strong>MEFA</strong>-Kun-<br />
den zu Gute. Die Anmeldungen zu den Frühjahrs-Seminaren laufen<br />
bereits. Regulärer Preis für dieses Seminar: 330 Euro netto zuzügl.<br />
MwSt. (pro Person). Sie als <strong>PVS</strong>/<strong>MEFA</strong>-Kunde erhalten dieses Semi-<br />
nar vergünstigt. Dieses Angebot gilt für Sie und einen Kollegen, wenn<br />
Sie bei uns Kunde sind und über die <strong>PVS</strong>/<strong>MEFA</strong> buchen!<br />
Buchungshotline: Tel. 07731-99<strong>01</strong>-0 Frau Pedersen oder<br />
a.pedersen@pvs-reiss.de. Es gelten die Buchungsbedingungen der<br />
Daisy Akademie. Näheres zu den Kursen: www.daisy.de.<br />
Die Inhalte des zweiten Teils der aktuellen Seminarreihe in Kurzform:<br />
- Betriebswirtschaftlich fit mit der HOZ auf dem Weg zur Neuen GOZ<br />
- Die neuen Festzuschussregelungen ab 1. Januar <strong>2008</strong><br />
- GKV-Spezial: Kassenleistung oder Privatleistung?<br />
- Aktueller Stand der GOZ-Novellierung – Szenarien der finanziellen<br />
Auswirkungen in den Praxen<br />
- Grundlagen einer qualitäts- und leistungsorientierten Honorar-<br />
ermittlung in der zahnärztlichen Praxis<br />
- DAISY-Honorarrechner<br />
- Die ab dem 1. Januar <strong>2008</strong> geltenden neuen Festzuschussrege-<br />
lungen<br />
- GKV-Spezial: Kassenleistung oder Privatleistung? Neue Leistun-<br />
gen, aktuelle Infos und Rechtsprechung<br />
U.v.a.m.: Spielraum für die Beantwortung individueller Fragen.<br />
Diese Seminare finden statt:<br />
29.02.<strong>2008</strong> (Fr) Dresden Ramada Hotel<br />
29.02.<strong>2008</strong> (Fr) Bielefeld Mercure Bielefeld Am Niederwall<br />
29.02.<strong>2008</strong> (Fr) Stuttgart Kongresshotel Europe<br />
04.03.<strong>2008</strong> (Di) Leipzig Ramada Hotel<br />
04.03.<strong>2008</strong> (Di) Überlingen Parkhotel St. Leonhard<br />
05.03.<strong>2008</strong> (Mi) Ulm Mövenpick Hotel Neu-Ulm<br />
08.03.<strong>2008</strong> (Sa) München Holiday Inn City Nord<br />
10.03.<strong>2008</strong> (Mo) Frankfurt Holiday Inn City South<br />
11.03.<strong>2008</strong> (Di) Frankfurt Holiday Inn City South<br />
12.03.<strong>2008</strong> (Mi) Siegen Ramada Hotel Siegen<br />
13.03.<strong>2008</strong> (Do) Erfurt Radisson SAS<br />
Achtung: Wie immer werden die Themen je nach Aktualität ergänzt, angepasst<br />
oder wenn notwendig auch geändert.<br />
Achtung! Wichtig!<br />
Um eine möglichst schnelle und rei-<br />
bungslose Abwicklung der Versiche-<br />
rungskorrespondenz zu ermöglichen,<br />
bitten wir Sie folgendes zu beachten:<br />
<strong>Newsletter</strong><br />
<strong>01</strong>/<strong>2008</strong><br />
Durch ständige Veränderungen in dem Erstattungsgebaren der Priva-<br />
ten Versicherungen herrscht zum Teil große Verunsicherung darüber,<br />
welche Behandlungen die privaten Versicherungen übernehmen. Eine<br />
optimale Stellungnahme zu Versicherungsschreiben können wir erst<br />
nach Rechnungslegung erstellen. Bitte leiten Sie - die Praxis - das<br />
Erstattungsschreiben Ihres Patienten mit einem kurzen Anschreiben<br />
und Ihrem Anliegen an uns weiter.<br />
Wir benötigen dazu:<br />
eine Kopie der Rechnung mit Anlagen<br />
Materialkosten, Eigen- und Fremdlabor<br />
und: bei großen chirurgischen Eingriffen wäre ein kurzer OP-Be-<br />
richt hilfreich, damit wir auf die individuellen Anfragen der Erstatter<br />
besser eingehen können<br />
Sie erhalten von uns:<br />
einen Korrespondenzentwurf in dreifacher Ausfertigung, den Sie nach<br />
Sichtung und Unterschrift an Ihren Patienten weiterleiten können<br />
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Versicherungskorrespon-<br />
denz ausschließlich über die liquidationserstellende Praxis abgewi-<br />
ckelt wird.<br />
Die Unternehmensgruppe<br />
<strong>PVS</strong> Manfred <strong>Reiss</strong> <strong>GmbH</strong>:<br />
flächendeckend in Deutschland<br />
Herausgeber: <strong>PVS</strong> Manfred <strong>Reiss</strong> <strong>GmbH</strong>, Erzbergerstr. 25, D-78224 Singen, Tel: 07731-99 <strong>01</strong> - 0, Fax: 07731-99 <strong>01</strong> - 99, kontakt@pvs-reiss.de und<br />
Medical Factoring <strong>Reiss</strong> <strong>GmbH</strong>, Mildred-Scheel-Str. 2-4, D-50996 Köln, Tel: 0221-36 79 33 - 0, Fax: 0221-36 79 33 - 11, kontakt@medical-factoring.de
Abrechnungstipp<br />
TIPP 1: Kriterien<br />
für eine Analogleistung<br />
Welche Kriterien müssen für eine analoge<br />
Berechnung einer zahnärztlichen Leistung erfüllt sein?<br />
Es muss sich um eine selbstständige Leistung handeln, d.h. die<br />
Leistung darf nicht Teil einer anderen Leistung sein.<br />
1. Die Leistung muss nach dem Inkrafttreten der GOZ (<strong>01</strong>.<strong>01</strong>.1988)<br />
neu entwickelt worden sein.<br />
2. Es muss sich nicht um eine wissenschaftlich anerkannte Leistung<br />
handeln.<br />
3. Es muss eine nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige<br />
Leistung aus der GOZ als Analog-Leistung herangezogen werden.<br />
TIPP 2: Provisorische Implantatkrone<br />
Wiedereingliederung einer provisorischen Implantatkrone bei<br />
einer gesetzlich versicherten Patientin im Notdienst. Welche<br />
Abrechnungsmöglichkeiten bestehen?<br />
Das Wiedereingliedern einer Implantatkrone stellt eine außerver-<br />
tragliche Leistung dar und wird deshalb nach GOZ abgerechnet.<br />
Hierbei fällt die Position GOZ 227 (so auch die Stellungnahme der<br />
Bundeszahnärztekammer) an, da das Provisorium nicht in der ei-<br />
genen Praxis hergestellt wurde. Der Patient erhält auch in Ausnah-<br />
mefällen keinen Festzuschuss.<br />
Gut, dass Sie hier Patient sind.<br />
<strong>PVS</strong> Patient2007-02.indd 1 27.06.2007 10:35:20<br />
Haben Sie noch Patienteninfobroschüren<br />
zum Auslegen in der Praxis? Wenn nicht, können<br />
Sie neue einfach telefonisch kostenlos anfordern:<br />
Tel. 07731-99 <strong>01</strong> 0.<br />
Abrechnungstipp<br />
<strong>Newsletter</strong><br />
<strong>01</strong>/<strong>2008</strong><br />
TIPP 3: GOZ 900 grundsätzlich<br />
nur einmal je Kiefer berechnungsfähig?<br />
Der Leistungstext der GOZ-Nr. 900 beinhaltet die „implantatbezo-<br />
gene Analyse und Vermessung“.<br />
Damit wird in der Leistungsbeschreibung bereits der Hinweis ge-<br />
geben, dass sich die Analyse und die Vermessung auf ein Implan-<br />
tatsystem beziehen. Werden jedoch Planungen für unterschiedliche<br />
Implantatsysteme durchgeführt, fällt damit auch der Aufwand hin-<br />
sichtlich der Analyse und der Vermessung erneut an. Die Implan-<br />
tatsysteme sind in ihrer körperlichen Konfiguration, ihren Ausdeh-<br />
nungen und Durchmessern, ihrer unterschiedlichen Einheilzeiten<br />
und ihren Belastungsparametern erheblich variant, sodass sich<br />
abweichende Planungsbedingungen ergeben. Insofern bezieht sich<br />
die Analyse und Vermessung laut Leistungsbeschreibung auf ein<br />
Implantatsystem. Hätte der Verordnungsgeber dies ausschließen<br />
gewollt, wäre die Formulierung der Leistungsbeschreibung anders<br />
ausgefallen.<br />
Die kommentierende Abrechnungsliteratur ist diesbezüglich eben-<br />
falls eindeutig und einheitlich.<br />
Der Beschlusskatalog der Bundeszahnärztekammer schränkt die<br />
mehrfache Abrechnungsfähigkeit auf die Fälle ein, in denen sich die<br />
Notwendigkeit einer erneuten Analyse durch die Veränderung der<br />
klinischen Situation aufgrund präimplantologisch-chirurgischer Ein-<br />
griffe ergeben.<br />
Weiterführende Informationen<br />
Die Rechtsprechung ist uneinheitlich. Während das OLG Karlsruhe<br />
(Az 12 U 36/88 vom 15.10 98 und Az 17 U 176/98 vom 11.<strong>01</strong>.2000)<br />
die mehrfache Abrechnungsfähigkeit der GOZ-Nr. 900 verneint,<br />
wenn der Zahnarzt unterschiedliche Implantatsysteme in Betracht<br />
gezogen hat, aber nur eines zur Anwendung kam, gestand das AG<br />
Nürnberg (Az 11 C 8516/93 vom 22.12.94) die Mehrfachberechnung<br />
zu, sofern unterschiedliche Implantatsysteme angewendet wurden.<br />
Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ideen, Meinungen und Themenvorschläge. Herausgeber<br />
und Redaktion sind um die Genauigkeit der dargestellten Informationen bemüht, dennoch<br />
können wir für Fehler, Auslassungen oder hier ausgedrückte Meinungen nicht haften. Alle Angaben<br />
sind ohne Gewähr! <strong>Newsletter</strong>@pvs-reiss.de. Fotos in newsletter und Beileger: <strong>PVS</strong>,<br />
M. Evert, R. Hahn, Dentalschool.<br />
Herausgeber: <strong>PVS</strong> Manfred <strong>Reiss</strong> <strong>GmbH</strong>, Erzbergerstr. 25, D-78224 Singen, Tel: 07731-99 <strong>01</strong> - 0, Fax: 07731-99 <strong>01</strong> - 99, kontakt@pvs-reiss.de und<br />
Medical Factoring <strong>Reiss</strong> <strong>GmbH</strong>, Mildred-Scheel-Str. 2-4, D-50996 Köln, Tel: 0221-36 79 33 - 0, Fax: 0221-36 79 33 - 11, kontakt@medical-factoring.de
Praxismanagement: Zahnärztliche Dokumentation und Abrechnung<br />
Wenn täglich zahlreiche Patienten in der Praxis ein- und ausgehen,<br />
gibt es nicht nur viel zu behandeln, sondern auch zu dokumentie-<br />
ren, aufzuklären und abzurechnen. Damit diese Abläufe reibungs-<br />
los funktionieren, benötigt man entsprechende Informationen.<br />
Zahnärztliche Dokumentation und Abrechnung<br />
Der Zahnarzt ist verpflichtet, seine Behandlung zu dokumentieren.<br />
Diese Pflicht ergibt sich u. a. aus den einschlägigen Berufsord-<br />
nungen der Landeszahnärztekammern (vgl. z.B. § 5 Abs. 1 BO<br />
Baden-Württemberg; § 6 Abs. 1 MusterBO). Zur Dokumentation<br />
zählt nicht nur die Patientenkarte sondern auch die EDV, Röntgen-<br />
aufnahmen, Modelle und Fotos, Arztbriefe, Laborbefunde etc, aber<br />
auch Rechnungen.<br />
1. Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten der Dokumentation:<br />
• die Behandlungsdokumentation<br />
• die Abrechnungsdokumentation.<br />
1.1 Die Behandlungsdokumentation dient dem Zweck, in eventu-<br />
ellen Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldprozessen nachzu-<br />
weisen, dass die Behandlung lege artis durchgeführt wurde. Dem-<br />
gegenüber wird die Abrechnungsdokumentation im Hinblick auf<br />
die Anforderungen der GOZ und die privatvertraglichen Pflichten<br />
des Zahnarztes erstellt.<br />
1.2 Es ist zulässig, diese Dokumentationen zu trennen. Sinnvoll ist<br />
eine Dokumentation allerdings nur, wenn sie einheitlich ist. Aus der<br />
Dokumentation der Behandlung muss sich zwangsläufig die abre-<br />
chenbare Leistung ergeben, d. h. die Abrechnungsdokumentation<br />
ist die logische Konsequenz aus der Behandlungsdokumentation.<br />
Für beide Arten der Dokumentation ist deshalb eine möglichst voll-<br />
ständige Dokumentation wichtig.<br />
<strong>Newsletter</strong><br />
<strong>01</strong>/<strong>2008</strong><br />
2. In erster Linie ist die Dokumentation die Hilfe, die den Zahnarzt<br />
in die Lage versetzen soll, die Früchte seiner Arbeit (sein Honorar)<br />
auch zu genießen und sich nicht gegenüber formaler juristischer<br />
Argumentation in einer vielleicht hoffnungslosen Situation zu seh-<br />
Herausgeber: <strong>PVS</strong> Manfred <strong>Reiss</strong> <strong>GmbH</strong>, Erzbergerstr. 25, D-78224 Singen, Tel: 07731-99 <strong>01</strong> - 0, Fax: 07731-99 <strong>01</strong> - 99, kontakt@pvs-reiss.de und<br />
Medical Factoring <strong>Reiss</strong> <strong>GmbH</strong>, Mildred-Scheel-Str. 2-4, D-50996 Köln, Tel: 0221-36 79 33 - 0, Fax: 0221-36 79 33 - 11, kontakt@medical-factoring.de<br />
en.<br />
2.1 Eine ganze Reihe von Abrechnungsziffern enthalten entweder<br />
in ihrem Text (der sogenannten Leistungslegende) oder in dazu<br />
vereinbarten Bestimmungen ausdrücklich oder sachnotwendig<br />
(implizit) die Verpflichtung zur Dokumentation der Befunde als Ab-<br />
rechnungsvoraussetzung. Die fehlende Dokumentation nimmt der<br />
Leistung dann per se die Abrechenbarkeit.<br />
2.1.1 Der im Bereich der GOZ wichtigste Anwendungsfall ist die Nr.<br />
0<strong>01</strong> GOZ: „Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn,<br />
Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich Erhebung des Paro-<br />
dontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes.“ Entgegen<br />
der etwas missverständlichen Formulierung erstreckt sich die Auf-<br />
zeichnungspflicht nicht nur auf den Parodontalbefund, sondern auf<br />
den gesamten festgestellten allgemeinen Befund.<br />
Beispiel einer (unvollständigen) Dokumentation:<br />
0<strong>01</strong> eingehende Untersuchung, Laserbehandlung Gaumen (Ent-<br />
zündung), 402 Behandlung von Schleimhauterkrankung, RP: Py-<br />
ralvex; Diese Dokumentation erfüllt den Leistungsinhalt der Nr. 0<strong>01</strong><br />
GOZ nicht. Zum Befund ist vielmehr überhaupt nichts mitgeteilt.<br />
Eine Abrechenbarkeit der Ziffer ist damit nicht gegeben.<br />
2.1.2 Die Ausbefundung eines Röntgenbildes (Ziff. Ä 5000 bis 5095)<br />
ist erforderlich. Ohne die Ausbefundung in der Behandlungsdoku-<br />
mentation ist die Röntgenleistung nicht abrechenbar.<br />
2.1.3 Weitere Beispiele betreffen die GOZ-Ziffern 003 (Auswertung<br />
von Modellen), 004 (Ausarbeitung einer Behandlungsplanung),<br />
005 (Auswertung des Modells zur Diagnose oder Planung), 006<br />
(Auswertung zur Diagnose oder Planung), 600 (Auswertung der<br />
Profil- oder Enfacefotografie), 808 (Befundauswertung und Be-<br />
handlungsplanung), 900 (metrische Auswertung).<br />
2.2 Im übrigen können Leistungen nur abgerechnet werden, wenn<br />
sie auch vorgenommen wurden. Zwar können innerhalb dieses<br />
Rahmens auch nicht dokumentierte Leistungen abgerechnet wer-<br />
den. Klagt der Zahnarzt aber ein Privathonorar ein und der Patient
Praxismanagement: Zahnärztliche Dokumentation und Abrechnung<br />
bestreitet die Vornahme einer Leistung, so wird der Zahnarzt ohne<br />
die Dokumentation große Schwierigkeiten haben, die Vornahme<br />
der Leistung nachweisen zu können. Die Beweislast für die Durch-<br />
führung seiner Leistung liegt nämlich - wie bei jedem Dienstleister -<br />
beim Zahnarzt.<br />
2.3 Werden nicht dokumentierte Leistungen abgerechnet, setzt<br />
sich der Zahnarzt zudem leicht dem Verdacht des Betrugs bzw.<br />
Betrugsversuchs aus, was dann recht unvermittelt zu strafrecht-<br />
lichen Konsequenzen führen kann.<br />
3. Für die Erfüllung der Aufklärungspflichten empfehlen wir für die<br />
Praxis: „Aufklärung alle 6 Punkte“. Damit wird der gesamte Umfang<br />
der Aufklärungspflichten erfasst:<br />
• Befunde<br />
• Diagnosen<br />
• Therapie und Alternativen<br />
• Risiken<br />
• Kosten<br />
• Folgen der Nicht-Behandlung.<br />
4. Die Anforderungen an die Dokumentation und die Auswirkungen<br />
bei fehlender oder ungenügender Dokumentation wurden über<br />
die Jahre von der Rechtsprechung ständig verschärft. Auf eine<br />
Darstellung der sicherlich mehr als 100 Urteile soll an dieser Stel-<br />
le verzichtet werden. Wichtig ist allerdings, dass es derzeit keine<br />
Hinweise darauf gibt, dass die Anforderungen an die zahnärztliche<br />
Dokumentation in Zukunft wieder gelockert werden.<br />
<strong>Newsletter</strong><br />
<strong>01</strong>/<strong>2008</strong><br />
4.1 Obwohl es unter dem Gesichtspunkt einer reinen Abrechnungs-<br />
dokumentation ausreichen würde, das Datum, die Zahn-Nummer,<br />
die GOZ-Nummer und spezifische Aufzeichnungen, soweit von der<br />
GOZ gefordert, aufzunehmen, sollte die zahnärztliche Dokumenta-<br />
tion deshalb so vollständig sein, dass ein fachkundiger Dritter<br />
• den gesamten Behandlungsverlauf<br />
• einschließlich aller Besonderheiten<br />
• einschließlich aller Aufklärungen<br />
• einschließlich aller Materialien<br />
• einschließlich aller Abrechnungspositionen<br />
lückenlos nachvollziehen kann. Optimal ist es, wenn sich der ge-<br />
samte Behandlungsverlauf bei jedem Patienten, angefangen von<br />
der Erstanamnese über die wesentlichen Beratungsinhalte, die<br />
Therapievorschläge, die Therapiewahl des Patienten, die Therapie<br />
als solche bis zu den Nachbehandlungssitzungen und ihren Hin-<br />
weisen auf das zukünftige Verhalten des Patienten, kurz „einfach<br />
alles“, aus der Dokumentation nachvollziehen läßt.<br />
4.2 Voraussetzung für eine schlüssige Dokumentation ist eine kon-<br />
sequente Behandlungsplanung. Eine konsequente Behandlungs-<br />
planung führt zwangsläufig zu einer schlüssigen Dokumentation.<br />
Aus einer schlüssigen Dokumentation kann umgekehrt auf eine<br />
konsequente Behandlungsplanung geschlossen werden. Aus der<br />
Dokumentation sollte sich ergeben:<br />
• Datum der vorgenommenen Leistung<br />
• Vorkommnisse<br />
• dazu passende Gebührennummer der GOZ<br />
• dazu passende Materialien<br />
• dazu passende Labornummern.<br />
Werden die abrechnungstechnischen Hinweise konsequent no-<br />
tiert, erleichtert dies die Abrechnung immens.<br />
5. Für die Dokumentation stehen verschiedene Methoden zur Ver-<br />
fügung. Die Dokumentation mittels Volltext ist zwar einfach, aber<br />
zeitaufwendig. Die Rechtsprechung lässt deshalb schon aus Grün-<br />
den der Praktikabilität die Verwendung von Abkürzungen und Zei-<br />
chen zu, sofern diese für den Fachkundigen verständlich sind. Auch<br />
handschriftlich dürfen die Aufzeichnungen sein, solange sie noch<br />
lesbar sind. Schönschreiben wird vom Zahnarzt nicht gefordert.<br />
summa summarum:<br />
Vertrauen ist gut - rechtssicher dokumentieren ist besser!<br />
Herausgeber: <strong>PVS</strong> Manfred <strong>Reiss</strong> <strong>GmbH</strong>, Erzbergerstr. 25, D-78224 Singen, Tel: 07731-99 <strong>01</strong> - 0, Fax: 07731-99 <strong>01</strong> - 99, kontakt@pvs-reiss.de und<br />
Medical Factoring <strong>Reiss</strong> <strong>GmbH</strong>, Mildred-Scheel-Str. 2-4, D-50996 Köln, Tel: 0221-36 79 33 - 0, Fax: 0221-36 79 33 - 11, kontakt@medical-factoring.de