Gesplittete Abwassergebühr - Gemeinde Sinntal
Gesplittete Abwassergebühr - Gemeinde Sinntal
Gesplittete Abwassergebühr - Gemeinde Sinntal
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Einführung der getrennten<br />
Einführung der gesplitteten <strong>Abwassergebühr</strong><br />
<strong>Abwassergebühr</strong><br />
Ein Weg zu gerechteren Gebühren<br />
auch für Sie!<br />
Bitte beachten Sie<br />
die wichtigen Termine<br />
auf der Rückseite!<br />
Eine Information<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong>
Einführung der gesplitteten <strong>Abwassergebühr</strong><br />
Wo finde ich was?<br />
Inhaltsverzeichnis Seite 2<br />
Vorwort des Bürgermeisters Seite 3<br />
Einführung Seite 4<br />
<strong>Gesplittete</strong> <strong>Abwassergebühr</strong><br />
• Was ist die gesplittete <strong>Abwassergebühr</strong>? Seite 5<br />
• Warum erfolgt diese Änderung? Seite 5<br />
• Wann gehen wir diesen ökologischen Schritt? Seite 5<br />
• Welche Vorteile bringt das Verfahren? Seite 6<br />
• Bringt die geteilte Gebühr Nachteile? Seite 6<br />
• Wie wird die geteilte Gebühr berechnet? Seite 6<br />
• Welche Flächen werden für die Gebühr herangezogen? Seite 8<br />
• Werden alle Flächen gleich bewertet? Seite 8<br />
• Wie werden Regenwassernutzungsanlagen behandelt? Seite 8<br />
• Wann werden die Fragebögen verschickt? Seite 9<br />
• Ihre Mitarbeit ist erforderlich, weil … Seite 9<br />
• Wer hat von der getrennten <strong>Abwassergebühr</strong> einen Vorteil? Seite 9<br />
• Muster und Termine ab Seite 10<br />
beauftragte Firmen:<br />
Müller & Richter, Gelnhausen<br />
Vermessungs- u. Ingenieurbüro, Informationssysteme GmbH<br />
www.geo-muerich.de<br />
AGIS GmbH, Frankfurt<br />
Anwender-Geo-Informations-Systeme<br />
Aerowest GmbH, Dortmund<br />
2 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong> 2011
Einführung der gesplitteten <strong>Abwassergebühr</strong><br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
die Gewässerqualität in Deutschland hat sich in<br />
den vergangenen Jahren dank hoher Investitionen<br />
in den Neubau und die Erneuerung von Kläranlagen<br />
und Kanälen erheblich verbessert. Deutschland<br />
nimmt damit im europäischen Vergleich eine Spitzenposition<br />
ein.<br />
Im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion steht die<br />
Höhe der <strong>Abwassergebühr</strong>en. Die Einflussfaktoren<br />
auf die <strong>Abwassergebühr</strong>en und damit die Kosten<br />
der Abwasserentsorgung werden heute kritisch<br />
hinterfragt.<br />
Die Einführung einer getrennten Gebühr für die<br />
Ableitung und Behandlung von Schmutzwasser<br />
und Regenwasser ist, vor dem Hintergrund von<br />
Gebührengerechtigkeit und ökologischen Zielsetzungen<br />
zum Umgang mit Wasser, in vielen Kommunen<br />
eine aktuelle Aufgabe. In <strong>Sinntal</strong> wird bisher<br />
für das Ableiten und Reinigen von Schmutz- und<br />
Niederschlagswasser ein Einheitsgebührensatz verwendet.<br />
Danach berechnet sich zurzeit die Höhe<br />
der <strong>Abwassergebühr</strong> grundsätzlich nach der Menge<br />
des bezogenen Frischwassers.<br />
Die Anwendung dieses sogenannten reinen<br />
„Frisch wassermaßstabs“ wird von der Rechtsprechung<br />
der Verwaltungsgerichte für unzulässig<br />
gehalten. Aus diesem Grund gehen immer mehr<br />
<strong>Gemeinde</strong>n dazu über, Schmutz- und Niederschlagswasser<br />
gebührenrechtlich zu trennen.<br />
Deshalb muss auch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong> die<br />
<strong>Abwassergebühr</strong> verursacherbezogen neu ordnen.<br />
Dabei soll der Schmutzwasseranteil des<br />
Abwassers weiterhin nach der verbrauchten<br />
Frischwassermenge berechnet werden.<br />
Der Niederschlagswasseranteil des Abwassers wird<br />
dann nach den bebauten und befestigten Grundstücksflächen<br />
berechnet, die am Kanal angeschlossen<br />
sind. Diese Spaltung der <strong>Abwassergebühr</strong><br />
bedeutet<br />
keine<br />
Gebührenerhöhung, sondern bewirkt ausschließlich<br />
eine gerechte Verteilung der Entsorgungskosten<br />
auf die Einleiter. Tendenziell wird die Gebührenbelastung<br />
für den überwiegenden Teil der Privathaushalte<br />
kaum zu einer Erhöhung führen. Bei Gewerbegrundstücken<br />
lässt sich keine Pauschalaussage<br />
zur Veränderung der jährlichen <strong>Abwassergebühr</strong><br />
treffen.<br />
Bürgermeister Carsten Ullrich<br />
Als ökologischen Nebeneffekt schafft die Spaltung<br />
der <strong>Abwassergebühr</strong> den Anreiz, weniger Niederschlag<br />
in die Kanäle einzuleiten und stattdessen<br />
ver mehrt auf dem Grundstück zu versickern, zum<br />
Beispiel auch durch die Entsiegelung von Flächen.<br />
Bevor hier jedoch Aktivitäten unternommen werden,<br />
sollten erst einmal die Ergebnisse des Umstellungsprozesses<br />
abgewartet werden.<br />
Die Ermittlung der versiegelten Flächen erfolgt<br />
mittels Luftbildauswertung. Das Verfahren ist genau,<br />
sehr wirtschaftlich und ermöglicht eine transparente<br />
und gerechte Gebührenfestsetzung. Verantwortlich<br />
für die Abwicklung zur Einführung der<br />
gesplitteten <strong>Abwassergebühr</strong> ist das Bauamt in<br />
Zusammenarbeit mit der Finanz- u. Steuerverwaltung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong>. Die <strong>Gemeinde</strong> hat mit<br />
der Durchführung dieser Arbeit ein kompetentes<br />
Ingenieurbüro beauftragt.<br />
Damit die Einführung dieser neuen Gebühren -<br />
abrechnung gelingt, ist Ihre Mitwirkung gewollt und<br />
gefragt. Dafür – und um Ihnen einen ersten Eindruck<br />
in die Thematik zu geben – werben wir mit dieser<br />
Broschüre.<br />
Ihr<br />
Carsten Ullrich<br />
Bürgermeister<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong> 2011 3<br />
VORWORT
EINFÜHRUNG<br />
Einführung der gesplitteten <strong>Abwassergebühr</strong><br />
Klimaveränderungen, Hochwasserkatastrophen,<br />
verunreinigtes Trinkwasser,<br />
Trinkwasserknappheit, Grundwasserabsenkung<br />
und Gebäuderisse, steigende<br />
Wasser- und <strong>Abwassergebühr</strong>en,<br />
Regenwassersteuer.<br />
Dies sind Schlagworte, die immer häufiger in<br />
den Medien erscheinen und viele Mitbürger mittel-<br />
oder unmittelbar berühren.<br />
Diese Broschüre kann keine Patentrezepte zur<br />
Lösung dieser Probleme liefern, sondern will<br />
aufklären und Hilfestellung geben, wie jeder einzelne<br />
Bürger seinen Beitrag leisten kann.<br />
Schonende Behandlung der Umwelt<br />
und der Ressource Wasser:<br />
Um Wasser als Trinkwasser nutzen zu können,<br />
wird es zumeist aus dem Grundwasserreser voir<br />
geschöpft, gereinigt (aufbereitet) und in große<br />
Trinkwasserspeicher eingespeist. Von diesen<br />
zentralen Speichern aus erfolgt die Verteilung<br />
zu den Verbrauchern.<br />
4 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong> 2011<br />
Jedoch gerade in Siedlungsgebieten, wo das<br />
Wasser gebraucht wird, ist die Grundwasserneubildung<br />
durch die zunehmende Versiegelung<br />
des Bodens und die schnelle Ableitung von<br />
Regenwasser weitgehend verhindert.<br />
Kosteneinsparung<br />
beim Umgang mit Wasser:<br />
Die Regenwasserbehandlung und -ableitung in<br />
Siedlungsgebieten verschlingt viel Geld. Es wird<br />
ein scheinbar hoher Komfort erkauft, bei dem<br />
das Regenwasser unter der Erde verschwindet<br />
und meistens erst weit außerhalb der Siedlungen<br />
wieder zu Tage tritt.<br />
Dieser Komfort erfordert aber auch, dass z. B.<br />
Wasser zum Bewässern der Grünanlagen im<br />
Siedlungsgebiet wieder herangeschafft werden<br />
muss. Damit entstehen weitere Kosten.<br />
Die Förderung und Aufbereitung von Grundwasser<br />
zur Bewässerung und ebenso für Brauch -<br />
wasser zur Toilettenspülung ist ökonomisch und<br />
ökologisch widersprüchlich.<br />
Diese Broschüre soll dazu beitragen, den schonenden<br />
Umgang mit Wasser in die Wirklichkeit<br />
umzusetzen und langfristig Kosten zu sparen.
Einführung der gesplitteten <strong>Abwassergebühr</strong><br />
<strong>Gesplittete</strong> <strong>Abwassergebühr</strong> – Was versteht man darunter<br />
und warum wird sie eingeführt?<br />
Was ist die gesplittete <strong>Abwassergebühr</strong>?<br />
Die Kommunen erheben die <strong>Abwassergebühr</strong><br />
zur Deckung der anfallenden Kosten für die<br />
Abwasserbeseitigung und Abwasserreinigung<br />
(Kanalnetz, Kläranlage usw.). Das Kanalnetz<br />
dient aber auch der Sammlung und ordnungsgemäßen<br />
Abführung des anfallenden Oberflächenwassers<br />
(Regenwasser).<br />
Hierbei entstehen ebenfalls Kosten, da die Kanäle<br />
wegen des Regenwassers größer dimensioniert<br />
werden müssen.<br />
Bisher wurden diese Kosten nach dem Frischwassermaßstab<br />
umgelegt, d.h. pro Kubikmeter<br />
Frischwasserbezug fallen zurzeit in <strong>Sinntal</strong><br />
bei zentraler Abwasserreinigung 4,27 Euro für<br />
die Abwasserentsorgung an.<br />
Bei der gesplitteten <strong>Abwassergebühr</strong> werden<br />
die Gebühren gesplittet, d.h. aufgeteilt nach<br />
Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung und<br />
Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung.<br />
Warum erfolgt diese Änderung?<br />
Ziel der neuen Gebührenordnung ist eine gerechtere<br />
Verteilung der Kosten für Kanalisation und<br />
Kläranlage entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme.<br />
Der bisherige Berechnungsmaßstab,<br />
der sich allein am Frischwasserverbrauch<br />
orientiert, wurde vom Verwaltungsgerichtshof in<br />
Kassel als ungerecht beurteilt. Die Kommunen<br />
sind daher gezwungen (durch Gerichtsurteil),<br />
den neuen Weg zu gehen!<br />
Weiterhin wird heute im Hessischen Wassergesetz<br />
Regenwasser nicht mehr als Abwasser eingestuft<br />
und muss nicht zwingend an die Kanalisation<br />
angeschlossen werden. Dies war früher<br />
anders.<br />
Wann gehen wir diesen ökologischen Schritt?<br />
Am 20. Juni 2010 hat die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong> beschlossen, voraussichtlich<br />
zum 01. Januar 2012 die gesplittete Ab -<br />
wasser gebühr einzuführen.<br />
Ab diesem Zeitpunkt soll die Berechnung der<br />
<strong>Abwassergebühr</strong> nicht mehr nur nach der verbrauchten<br />
Frischwassermenge erfolgen, sondern<br />
getrennt nach Schmutz- und Regenwasser<br />
erhoben werden.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong> 2011 5<br />
FRAGEN UND ANTWORTEN
FRAGEN UND ANTWORTEN<br />
Einführung der gesplitteten <strong>Abwassergebühr</strong><br />
Welche Vorteile bringt das Verfahren?<br />
Das neue Gebührensystem ist gerechter, da dem<br />
Verursacherprinzip Rechnung getragen wird.<br />
Derjenige, der dem Kanal durch bebaute, befestigte<br />
und versiegelte Flächen geringe Mengen von Niederschlagswasser<br />
zuführt, zahlt deutlich weniger<br />
als der, dessen Grundstück große, bebaute und<br />
versiegelte Flächen hat und somit große Mengen<br />
Niederschlagswasser der Kanalisation zuführt.<br />
Bringt die geteilte Gebühr Nachteile?<br />
Insgesamt erfolgt keine Erhöhung der Gebühren.<br />
Es erfolgt jedoch eine Umverteilung der Kosten,<br />
zwischen gering und intensiv versiegelten Grundstücken.<br />
Beispiel aus der<br />
Gebührenpraxis:<br />
Ein Geschäft mit einer Dachfläche von 300 m 2<br />
(Anrechnungsfaktor 1,0) und einem gepflasterten<br />
Parkplatz (Anrechnungs faktor 0,7) von 500 m 2<br />
sowie einem Frisch wasserverbrauch von 200 m 3<br />
zahlt zurzeit nur <strong>Abwassergebühr</strong>en für die 200 m 3<br />
Frischwasser. Bei einem Kubikmeterpreis von 4,27<br />
€ ergibt sich somit ein Jahresbetrag von 854,- €.<br />
Die tatsächliche Niederschlagswassermenge, die<br />
über die versiegelten Flächen der Kanalisation<br />
zugeführt wird, schlägt sich nicht in den Kosten<br />
nieder. Für das genannte Beispiel ergibt sich jedoch<br />
eine abflusswirksame Anrechnungsfläche von insgesamt<br />
650 m 2 (300 m 2 x 1,0 + 500 m 2 x 0,7).<br />
Für ein Einfamilienhaus mit einer Dachfläche<br />
von 100 m 2 (Anrechungsfaktor 1,0), einem ge -<br />
pflasterten Stellplatz von 30 m 2 (Anrechnungsfaktor<br />
0,7) sowie dem gleichen Frischwasserverbrauch<br />
von 200 m 3 zahlt eine Familie zurzeit<br />
die gleiche <strong>Abwassergebühr</strong> von 854,- €, obwohl<br />
der Kanal über eine abflusswirksame Fläche von<br />
nur 121 m 2 von diesem Grundstück we sent lich<br />
weniger belastet wird.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong> erzielt durch die<br />
gesplittete Gebühr keine Mehreinnahmen.<br />
6 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong> 2011<br />
Es handelt sich lediglich um eine verursachergerechtere<br />
Umverteilung der entstandenen<br />
Kosten.<br />
Auch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong> zahlt Nie der -<br />
schlagswassergebühren für ihre versiegelten<br />
und befestigten Flächen (z. B.<br />
Gehwege, Straßen, Sportanlagen usw.),<br />
die an den Kanal angeschlossen sind.<br />
Wie wird die geteilte Gebühr berechnet?<br />
Grundlage für die Neuberechnung der Gebühr<br />
ist die Erhebung der bebauten, befestigten und<br />
versiegelten Flächen, die direkt oder indirekt in<br />
die Kanalisation entwässern (siehe auch Skizze<br />
auf Seite 7).<br />
Hierzu hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong> ein Kombinationsverfahren<br />
aus Luftbildauswertung und<br />
Selbstauskunft gewählt, das folgendermaßen<br />
aussieht:
Einführung der gesplitteten <strong>Abwassergebühr</strong><br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong> hat vom gesamten Ge -<br />
meindegebiet Luftbilder erstellen lassen. Aus<br />
diesen Luftbildern wird die Quadratmeterzahl<br />
der versiegelten, befestigten und bebauten Fläche<br />
jedes einzelnen Anwesens der <strong>Gemeinde</strong><br />
ermittelt und in einen Erhebungsbogen eingetragen.<br />
Dieser Erhebungsbogen wird den Eigentümern<br />
zur Kontrolle zugesandt.<br />
Jeder Eigentümer kann nun prüfen, ob die im Flächenerfassungsbogen<br />
erfasste Fläche tatsächlich<br />
in den Kanal entwässert und ob die Einstufung<br />
in die Versiegelungsart korrekt erfasst ist.<br />
Der bestätigte oder geänderte Fragebogen<br />
wird dann von dem beauftragten Ingenieurbüro<br />
Müller & Richter (Gelnhausen) ausgewertet.<br />
Die sich aus der Auswertung aller Fragebögen<br />
ergebende Fläche, zuzüglich der befestigten Fläche<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong>, wird zur Gebührenberechnung<br />
für die Niederschlagswasserge bühr<br />
herangezogen.<br />
Anschluss an die Kanalisation entweder direkter Anschluß über Rohrleitung an die<br />
Kanalisation (Direkteinleitung) oder eine Ableitung des<br />
Regenwassers durch Ausnutzung des natürlichen Gefälles<br />
in den Straßenbereich (Indirekteinleitung).<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong> 2011 7<br />
FRAGEN UND ANTWORTEN
FRAGEN UND ANTWORTEN<br />
Einführung der gesplitteten <strong>Abwassergebühr</strong><br />
Welche Flächen werden<br />
für die Niederschlagswassergebühr<br />
herangezogen?<br />
Gebührenpflichtig sind alle bebauten, befestigten<br />
und versiegelten Flächen, die direkt oder indirekt<br />
in die Kanalisation entwässern.<br />
• Unter der bebauten Fläche versteht man die<br />
Gebäudegrundfläche und große Dachüberstände.<br />
• Befestigte und versiegelte Flächen sind alle<br />
Wege, Terrassen und Plätze, deren Belag aus<br />
wasserundurchlässigem oder teildurchlässigem<br />
Material besteht.<br />
• Flächen, die direkt in die Kanalisation entwässern,<br />
haben einen eigenen Anschluss.<br />
• Bei Flächen, die indirekt in die Kanalisation entwässern,<br />
fließt das Wasser aufgrund des Gefälles<br />
über befestigte andere Grundstücke (z.B.<br />
Gehwege, Straßen, Plätze, Nachbargrundstü -<br />
cke) in die öffentliche Abwasseranlage.<br />
Werden alle versiegelten<br />
Grundstücksflächen gleich bewertet?<br />
Nein! Die Gebührensatzung unterscheidet die Art<br />
der Flächenbefestigung und damit den Grad der<br />
Wasserdurchlässigkeit sehr deutlich. In der<br />
nachfolgenden Tabelle sind die unterschiedlichen<br />
Befestigungsarten mit ihren Anrechnungsfaktoren<br />
dargestellt.<br />
Befestigungsarten mit Anrechnungsfaktoren<br />
1. Dachflächen<br />
1.1 Standarddach allgemein,<br />
Flachdächer, geneigte Dächer 1,0<br />
1.2 Dachflächen ermäßigt<br />
(Kies- und Gründächer) 0,5<br />
2. Befestigte Grundstücksflächen<br />
2.1 Asphalt-, Betonflächen,<br />
Pflaster mit Fugenverguss,<br />
sonstige wasserundurchlässige Flächen 1,0<br />
2.2 Pflaster und Platten<br />
ohne Fugenverguss 0,7<br />
2.3 wassergebundene Decken<br />
(Kies- / Splitt- / Schotterflächen o. ä.) 0,5<br />
2.4 Poren- / Ökopflaster 0,4<br />
2.5 Rasengittersteine 0,2<br />
8 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong> 2011<br />
Ein Versiegelungsgrad von 50 % bedeutet, dass<br />
die Fläche mit 0,5 multipliziert wird, d. h. ein Dach<br />
mit 100 m 2 Kiesschüttung wird dann mit 50 m 2 in<br />
die Gebührenrechnung eingehen, bei 20 % (z. B.<br />
Rasengittersteine) wären es 20 m 2 .<br />
Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor<br />
derjenigen Versiegelungsart (siehe 1. und 2.), welcher<br />
der betreffenden Befestigung in Abhängigkeit<br />
vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten<br />
kommt.<br />
Wie werden Regenwassernutzungsanlagen<br />
(Zisternen) behandelt?<br />
Bei der Ermittlung der bebauten und befestigten<br />
Grundstücksflächen sollen die Flächen ganz oder<br />
teilweise außer Ansatz bleiben, von denen dort<br />
an fallendes Niederschlagswasser in Zisternen<br />
gesammelt und anschließend auf dem Grundstück<br />
zur Gartenbewässerung oder als Brauchwasser<br />
(z. B. Toilettenspülung, Betreiben von<br />
Waschmaschinen etc.) verwendet wird.<br />
Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:<br />
– Berücksichtigt werden nur dauerhafte, ganzjährig<br />
am Kanalsystem angeschlossene Be -<br />
hält nisse / Zisternen mit einem Fassungsvermögen<br />
von mindestens 1 m 3 . Ortsveränderliche<br />
Regenfässer o.ä. können nicht gebührenmindernd<br />
berücksichtigt werden.<br />
– Bei dauerhaften Behältnissen / Zisternen ohne<br />
direkten oder mittelbaren Anschluss an die<br />
öffentliche Abwasseranlage werden die hierüber<br />
entwässerten Flächen in vollem Umfang<br />
abgezogen. Für diese Flächen wird keine Niederschlagswassergebühr<br />
erhoben.<br />
– Bei dauerhaften Behältnissen / Zisternen mit<br />
einem Anschluss an die öffentliche Kanalisation<br />
werden ab einem Stauvolumen der Zisterne<br />
größer / gleich 1 m 3 je m 3 Stauvolumen folgende<br />
(an die jeweilige Zisterne) angeschlossene Flächen<br />
abgezogen:<br />
● Abzug bei reiner Brauchwassernutzung<br />
des Zisternenwassers:<br />
14 m 2 pro 1 m 3 Zisternenvolumen
Einführung der gesplitteten <strong>Abwassergebühr</strong><br />
Beispiel:<br />
Von 100 m 2 Dachfläche wird das Niederschlagswasser<br />
in einer Zisterne mit einem Volumen<br />
von 3 m 3 gesammelt. Abzug je m 3 Zisternenvolumen:<br />
14 m 2 multipliziert mit 3 = 42 m 2 . Das<br />
bedeutet, dass von den 100 m 2 versiegelter<br />
Dachfläche nur noch 58 m 2 verbleiben und<br />
angerechnet werden.<br />
● bei einer Brauch- und<br />
Gartenwassernutzung:<br />
15 m 2 pro 1 m 3 Zisternenvolumen<br />
Beispiel:<br />
Dient das Zisternenwasser sowohl zur Brauchwassernutzung<br />
als auch zur Gartenbewässerung,<br />
erhöht sich die so ermittelte Fläche<br />
nochmals um 10 Prozent.<br />
● bei einer Gartenwassernutzung:<br />
(6 Monate) 7 m 2 pro 1 m 3 Zisternenvolumen<br />
Die zuvor verwendeten Werte gehen von einer<br />
ganzjährigen Nutzung von Zisternen aus, was<br />
in denjenigen Fällen, in denen das Regenwasser<br />
ausschließlich zur Gartenbewässerung ge -<br />
nutzt wird, ausgeschlossen werden kann. Hier<br />
bezieht man sich dann auf die „Vegetationsperiode“,<br />
die regelmäßig nur sechs Mo nate<br />
beträgt.<br />
Beispiel:<br />
Von 100 m 2 Dachfläche wird das Niederschlags -<br />
wasser in einer Zisterne mit einem Volumen<br />
von 3 m 3 gesammelt.<br />
Abzug je m 3 Zisternenvolumen: 7 m 2 multipliziert<br />
mit 3 = 21 m 2 . Das bedeutet, dass von den 100<br />
m 2 versiegelter Dachfläche nur noch 79 m 2 verbleiben<br />
und angerechnet werden.<br />
Wann werden die Fragebögen verschickt?<br />
Die Erhebungsbögen werden voraussichtlich im<br />
3. Quartal diesen Ja hres verschickt. Bevor die<br />
Fragebögen versandt werden, finden im August<br />
Bürgerinformationsveranstaltungen statt, zu denen<br />
alle interessierten Bürger eingeladen werden (siehe<br />
Rückseite).<br />
Ihre Mitarbeit ist erforderlich, weil ...<br />
1. … bei der Luftbildauswertung zum Teil auch<br />
Flächen erfasst werden, die nicht in die Kanalisation<br />
entwässern.<br />
Alle durch die Befliegung erfassten versiegelten<br />
Flächen und Versiegelungsarten werden nach<br />
Abgleich mit amtlichen Katasterdaten in einen<br />
grundstücksbezogenen Flächenerfassungsbogen<br />
übernommen, den die Gebührenpflichtigen<br />
zugeschickt bekommen und überprüfen müssen.<br />
In diesem Bogen muss angegeben werden,<br />
welche dieser Flächen tatsächlich in die<br />
öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtungen<br />
entwässern.<br />
2. … nach der Befliegung im März 2011 Veränderungen<br />
auf dem Grundstück erfolgt sein können.<br />
Die Flächenerfassungsbögen werden grundstücksbezogen<br />
maschinell erstellt. Die angegebenen<br />
Grundstücke entsprechen den Eintragungen<br />
im Grundbuch.<br />
Sofern Sie Eigentümer mehrerer Grundstücke<br />
sind, erhalten Sie ent sprechend mehrere Bögen.<br />
Wer hat von der getrennten<br />
<strong>Abwassergebühr</strong> einen Vorteil?<br />
Über 75 % der Bevölkerung haben durch die neue<br />
Gebührenstruktur finanzielle Vorteile.<br />
Besonders die Eigentümer und Mieter von Mehrfamilienhäusern<br />
oder von Reihen- und Doppelhäusern<br />
werden in der Regel von der getrennten<br />
Gebühr profitieren.<br />
Auch freistehende Einfamilienhäuser mit wenig<br />
versiegelten Grundstücksflächen müssen in der<br />
Regel nicht mit Gebührenerhöhungen rechnen.<br />
Die getrennte <strong>Abwassergebühr</strong> ist für alle gerechter.<br />
Sie ist sozial ausgewogener und ökologisch<br />
sinnvoll.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong> 2011 9<br />
FRAGEN UND ANTWORTEN
MUSTER – FLÄCHENERFASSUNGSBOGEN VORDERSEITE<br />
10 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong> 2011
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong> 2011 11<br />
MUSTER – FLÄCHENERFASSUNGSBOGEN RÜCKSEITE
Warum Regenwasser nutzen?<br />
Ohne Wasser kein Leben.<br />
Regenwassernutzung ist aus zwei Gründen sinnvoll:<br />
( 1 )<br />
Jeder verbrauchte Liter Regenwasser spart einen Liter Trinkwasser.<br />
( 2 )<br />
Durch Regenwassernutzung können Abwasseranlagen und<br />
Regenrückhaltebecken kleiner dimensioniert werden.<br />
Wichtige Termine +++ Wichtige Termine +++ Wichtige Termine +++ Wichtige Termine<br />
Unsere Bürger-Informationsabende finden am<br />
10. August, 16. August und am 17. August 2011 statt.<br />
Ortsteil Sterbfritz<br />
Am Mittwoch, den 10. August 2011 - Mehrzweckhalle Sterbfritz, um 19.30 Uhr.<br />
Ortsteil Jossa<br />
Am Dienstag, den 16. August 2011 – Turnhalle Jossa, um 19.30 Uhr.<br />
Ortsteil Oberzell<br />
Am Mittwoch, den 17. August 2011 – Bürgerhaus Oberzell, um 19.30 Uhr.<br />
Wichtige Termine +++ Wichtige Termine +++ Wichtige Termine +++ Wichtige Termine