13.03.2013 Aufrufe

Gesplittete Abwassergebühr - Gemeinde Sinntal

Gesplittete Abwassergebühr - Gemeinde Sinntal

Gesplittete Abwassergebühr - Gemeinde Sinntal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Einführung der getrennten<br />

Einführung der gesplitteten <strong>Abwassergebühr</strong><br />

<strong>Abwassergebühr</strong><br />

Ein Weg zu gerechteren Gebühren<br />

auch für Sie!<br />

Bitte beachten Sie<br />

die wichtigen Termine<br />

auf der Rückseite!<br />

Eine Information<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong>


Einführung der gesplitteten <strong>Abwassergebühr</strong><br />

Wo finde ich was?<br />

Inhaltsverzeichnis Seite 2<br />

Vorwort des Bürgermeisters Seite 3<br />

Einführung Seite 4<br />

<strong>Gesplittete</strong> <strong>Abwassergebühr</strong><br />

• Was ist die gesplittete <strong>Abwassergebühr</strong>? Seite 5<br />

• Warum erfolgt diese Änderung? Seite 5<br />

• Wann gehen wir diesen ökologischen Schritt? Seite 5<br />

• Welche Vorteile bringt das Verfahren? Seite 6<br />

• Bringt die geteilte Gebühr Nachteile? Seite 6<br />

• Wie wird die geteilte Gebühr berechnet? Seite 6<br />

• Welche Flächen werden für die Gebühr herangezogen? Seite 8<br />

• Werden alle Flächen gleich bewertet? Seite 8<br />

• Wie werden Regenwassernutzungsanlagen behandelt? Seite 8<br />

• Wann werden die Fragebögen verschickt? Seite 9<br />

• Ihre Mitarbeit ist erforderlich, weil … Seite 9<br />

• Wer hat von der getrennten <strong>Abwassergebühr</strong> einen Vorteil? Seite 9<br />

• Muster und Termine ab Seite 10<br />

beauftragte Firmen:<br />

Müller & Richter, Gelnhausen<br />

Vermessungs- u. Ingenieurbüro, Informationssysteme GmbH<br />

www.geo-muerich.de<br />

AGIS GmbH, Frankfurt<br />

Anwender-Geo-Informations-Systeme<br />

Aerowest GmbH, Dortmund<br />

2 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong> 2011


Einführung der gesplitteten <strong>Abwassergebühr</strong><br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

die Gewässerqualität in Deutschland hat sich in<br />

den vergangenen Jahren dank hoher Investitionen<br />

in den Neubau und die Erneuerung von Kläranlagen<br />

und Kanälen erheblich verbessert. Deutschland<br />

nimmt damit im europäischen Vergleich eine Spitzenposition<br />

ein.<br />

Im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion steht die<br />

Höhe der <strong>Abwassergebühr</strong>en. Die Einflussfaktoren<br />

auf die <strong>Abwassergebühr</strong>en und damit die Kosten<br />

der Abwasserentsorgung werden heute kritisch<br />

hinterfragt.<br />

Die Einführung einer getrennten Gebühr für die<br />

Ableitung und Behandlung von Schmutzwasser<br />

und Regenwasser ist, vor dem Hintergrund von<br />

Gebührengerechtigkeit und ökologischen Zielsetzungen<br />

zum Umgang mit Wasser, in vielen Kommunen<br />

eine aktuelle Aufgabe. In <strong>Sinntal</strong> wird bisher<br />

für das Ableiten und Reinigen von Schmutz- und<br />

Niederschlagswasser ein Einheitsgebührensatz verwendet.<br />

Danach berechnet sich zurzeit die Höhe<br />

der <strong>Abwassergebühr</strong> grundsätzlich nach der Menge<br />

des bezogenen Frischwassers.<br />

Die Anwendung dieses sogenannten reinen<br />

„Frisch wassermaßstabs“ wird von der Rechtsprechung<br />

der Verwaltungsgerichte für unzulässig<br />

gehalten. Aus diesem Grund gehen immer mehr<br />

<strong>Gemeinde</strong>n dazu über, Schmutz- und Niederschlagswasser<br />

gebührenrechtlich zu trennen.<br />

Deshalb muss auch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong> die<br />

<strong>Abwassergebühr</strong> verursacherbezogen neu ordnen.<br />

Dabei soll der Schmutzwasseranteil des<br />

Abwassers weiterhin nach der verbrauchten<br />

Frischwassermenge berechnet werden.<br />

Der Niederschlagswasseranteil des Abwassers wird<br />

dann nach den bebauten und befestigten Grundstücksflächen<br />

berechnet, die am Kanal angeschlossen<br />

sind. Diese Spaltung der <strong>Abwassergebühr</strong><br />

bedeutet<br />

keine<br />

Gebührenerhöhung, sondern bewirkt ausschließlich<br />

eine gerechte Verteilung der Entsorgungskosten<br />

auf die Einleiter. Tendenziell wird die Gebührenbelastung<br />

für den überwiegenden Teil der Privathaushalte<br />

kaum zu einer Erhöhung führen. Bei Gewerbegrundstücken<br />

lässt sich keine Pauschalaussage<br />

zur Veränderung der jährlichen <strong>Abwassergebühr</strong><br />

treffen.<br />

Bürgermeister Carsten Ullrich<br />

Als ökologischen Nebeneffekt schafft die Spaltung<br />

der <strong>Abwassergebühr</strong> den Anreiz, weniger Niederschlag<br />

in die Kanäle einzuleiten und stattdessen<br />

ver mehrt auf dem Grundstück zu versickern, zum<br />

Beispiel auch durch die Entsiegelung von Flächen.<br />

Bevor hier jedoch Aktivitäten unternommen werden,<br />

sollten erst einmal die Ergebnisse des Umstellungsprozesses<br />

abgewartet werden.<br />

Die Ermittlung der versiegelten Flächen erfolgt<br />

mittels Luftbildauswertung. Das Verfahren ist genau,<br />

sehr wirtschaftlich und ermöglicht eine transparente<br />

und gerechte Gebührenfestsetzung. Verantwortlich<br />

für die Abwicklung zur Einführung der<br />

gesplitteten <strong>Abwassergebühr</strong> ist das Bauamt in<br />

Zusammenarbeit mit der Finanz- u. Steuerverwaltung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong>. Die <strong>Gemeinde</strong> hat mit<br />

der Durchführung dieser Arbeit ein kompetentes<br />

Ingenieurbüro beauftragt.<br />

Damit die Einführung dieser neuen Gebühren -<br />

abrechnung gelingt, ist Ihre Mitwirkung gewollt und<br />

gefragt. Dafür – und um Ihnen einen ersten Eindruck<br />

in die Thematik zu geben – werben wir mit dieser<br />

Broschüre.<br />

Ihr<br />

Carsten Ullrich<br />

Bürgermeister<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong> 2011 3<br />

VORWORT


EINFÜHRUNG<br />

Einführung der gesplitteten <strong>Abwassergebühr</strong><br />

Klimaveränderungen, Hochwasserkatastrophen,<br />

verunreinigtes Trinkwasser,<br />

Trinkwasserknappheit, Grundwasserabsenkung<br />

und Gebäuderisse, steigende<br />

Wasser- und <strong>Abwassergebühr</strong>en,<br />

Regenwassersteuer.<br />

Dies sind Schlagworte, die immer häufiger in<br />

den Medien erscheinen und viele Mitbürger mittel-<br />

oder unmittelbar berühren.<br />

Diese Broschüre kann keine Patentrezepte zur<br />

Lösung dieser Probleme liefern, sondern will<br />

aufklären und Hilfestellung geben, wie jeder einzelne<br />

Bürger seinen Beitrag leisten kann.<br />

Schonende Behandlung der Umwelt<br />

und der Ressource Wasser:<br />

Um Wasser als Trinkwasser nutzen zu können,<br />

wird es zumeist aus dem Grundwasserreser voir<br />

geschöpft, gereinigt (aufbereitet) und in große<br />

Trinkwasserspeicher eingespeist. Von diesen<br />

zentralen Speichern aus erfolgt die Verteilung<br />

zu den Verbrauchern.<br />

4 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong> 2011<br />

Jedoch gerade in Siedlungsgebieten, wo das<br />

Wasser gebraucht wird, ist die Grundwasserneubildung<br />

durch die zunehmende Versiegelung<br />

des Bodens und die schnelle Ableitung von<br />

Regenwasser weitgehend verhindert.<br />

Kosteneinsparung<br />

beim Umgang mit Wasser:<br />

Die Regenwasserbehandlung und -ableitung in<br />

Siedlungsgebieten verschlingt viel Geld. Es wird<br />

ein scheinbar hoher Komfort erkauft, bei dem<br />

das Regenwasser unter der Erde verschwindet<br />

und meistens erst weit außerhalb der Siedlungen<br />

wieder zu Tage tritt.<br />

Dieser Komfort erfordert aber auch, dass z. B.<br />

Wasser zum Bewässern der Grünanlagen im<br />

Siedlungsgebiet wieder herangeschafft werden<br />

muss. Damit entstehen weitere Kosten.<br />

Die Förderung und Aufbereitung von Grundwasser<br />

zur Bewässerung und ebenso für Brauch -<br />

wasser zur Toilettenspülung ist ökonomisch und<br />

ökologisch widersprüchlich.<br />

Diese Broschüre soll dazu beitragen, den schonenden<br />

Umgang mit Wasser in die Wirklichkeit<br />

umzusetzen und langfristig Kosten zu sparen.


Einführung der gesplitteten <strong>Abwassergebühr</strong><br />

<strong>Gesplittete</strong> <strong>Abwassergebühr</strong> – Was versteht man darunter<br />

und warum wird sie eingeführt?<br />

Was ist die gesplittete <strong>Abwassergebühr</strong>?<br />

Die Kommunen erheben die <strong>Abwassergebühr</strong><br />

zur Deckung der anfallenden Kosten für die<br />

Abwasserbeseitigung und Abwasserreinigung<br />

(Kanalnetz, Kläranlage usw.). Das Kanalnetz<br />

dient aber auch der Sammlung und ordnungsgemäßen<br />

Abführung des anfallenden Oberflächenwassers<br />

(Regenwasser).<br />

Hierbei entstehen ebenfalls Kosten, da die Kanäle<br />

wegen des Regenwassers größer dimensioniert<br />

werden müssen.<br />

Bisher wurden diese Kosten nach dem Frischwassermaßstab<br />

umgelegt, d.h. pro Kubikmeter<br />

Frischwasserbezug fallen zurzeit in <strong>Sinntal</strong><br />

bei zentraler Abwasserreinigung 4,27 Euro für<br />

die Abwasserentsorgung an.<br />

Bei der gesplitteten <strong>Abwassergebühr</strong> werden<br />

die Gebühren gesplittet, d.h. aufgeteilt nach<br />

Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung und<br />

Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung.<br />

Warum erfolgt diese Änderung?<br />

Ziel der neuen Gebührenordnung ist eine gerechtere<br />

Verteilung der Kosten für Kanalisation und<br />

Kläranlage entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme.<br />

Der bisherige Berechnungsmaßstab,<br />

der sich allein am Frischwasserverbrauch<br />

orientiert, wurde vom Verwaltungsgerichtshof in<br />

Kassel als ungerecht beurteilt. Die Kommunen<br />

sind daher gezwungen (durch Gerichtsurteil),<br />

den neuen Weg zu gehen!<br />

Weiterhin wird heute im Hessischen Wassergesetz<br />

Regenwasser nicht mehr als Abwasser eingestuft<br />

und muss nicht zwingend an die Kanalisation<br />

angeschlossen werden. Dies war früher<br />

anders.<br />

Wann gehen wir diesen ökologischen Schritt?<br />

Am 20. Juni 2010 hat die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong> beschlossen, voraussichtlich<br />

zum 01. Januar 2012 die gesplittete Ab -<br />

wasser gebühr einzuführen.<br />

Ab diesem Zeitpunkt soll die Berechnung der<br />

<strong>Abwassergebühr</strong> nicht mehr nur nach der verbrauchten<br />

Frischwassermenge erfolgen, sondern<br />

getrennt nach Schmutz- und Regenwasser<br />

erhoben werden.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong> 2011 5<br />

FRAGEN UND ANTWORTEN


FRAGEN UND ANTWORTEN<br />

Einführung der gesplitteten <strong>Abwassergebühr</strong><br />

Welche Vorteile bringt das Verfahren?<br />

Das neue Gebührensystem ist gerechter, da dem<br />

Verursacherprinzip Rechnung getragen wird.<br />

Derjenige, der dem Kanal durch bebaute, befestigte<br />

und versiegelte Flächen geringe Mengen von Niederschlagswasser<br />

zuführt, zahlt deutlich weniger<br />

als der, dessen Grundstück große, bebaute und<br />

versiegelte Flächen hat und somit große Mengen<br />

Niederschlagswasser der Kanalisation zuführt.<br />

Bringt die geteilte Gebühr Nachteile?<br />

Insgesamt erfolgt keine Erhöhung der Gebühren.<br />

Es erfolgt jedoch eine Umverteilung der Kosten,<br />

zwischen gering und intensiv versiegelten Grundstücken.<br />

Beispiel aus der<br />

Gebührenpraxis:<br />

Ein Geschäft mit einer Dachfläche von 300 m 2<br />

(Anrechnungsfaktor 1,0) und einem gepflasterten<br />

Parkplatz (Anrechnungs faktor 0,7) von 500 m 2<br />

sowie einem Frisch wasserverbrauch von 200 m 3<br />

zahlt zurzeit nur <strong>Abwassergebühr</strong>en für die 200 m 3<br />

Frischwasser. Bei einem Kubikmeterpreis von 4,27<br />

€ ergibt sich somit ein Jahresbetrag von 854,- €.<br />

Die tatsächliche Niederschlagswassermenge, die<br />

über die versiegelten Flächen der Kanalisation<br />

zugeführt wird, schlägt sich nicht in den Kosten<br />

nieder. Für das genannte Beispiel ergibt sich jedoch<br />

eine abflusswirksame Anrechnungsfläche von insgesamt<br />

650 m 2 (300 m 2 x 1,0 + 500 m 2 x 0,7).<br />

Für ein Einfamilienhaus mit einer Dachfläche<br />

von 100 m 2 (Anrechungsfaktor 1,0), einem ge -<br />

pflasterten Stellplatz von 30 m 2 (Anrechnungsfaktor<br />

0,7) sowie dem gleichen Frischwasserverbrauch<br />

von 200 m 3 zahlt eine Familie zurzeit<br />

die gleiche <strong>Abwassergebühr</strong> von 854,- €, obwohl<br />

der Kanal über eine abflusswirksame Fläche von<br />

nur 121 m 2 von diesem Grundstück we sent lich<br />

weniger belastet wird.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong> erzielt durch die<br />

gesplittete Gebühr keine Mehreinnahmen.<br />

6 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong> 2011<br />

Es handelt sich lediglich um eine verursachergerechtere<br />

Umverteilung der entstandenen<br />

Kosten.<br />

Auch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong> zahlt Nie der -<br />

schlagswassergebühren für ihre versiegelten<br />

und befestigten Flächen (z. B.<br />

Gehwege, Straßen, Sportanlagen usw.),<br />

die an den Kanal angeschlossen sind.<br />

Wie wird die geteilte Gebühr berechnet?<br />

Grundlage für die Neuberechnung der Gebühr<br />

ist die Erhebung der bebauten, befestigten und<br />

versiegelten Flächen, die direkt oder indirekt in<br />

die Kanalisation entwässern (siehe auch Skizze<br />

auf Seite 7).<br />

Hierzu hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong> ein Kombinationsverfahren<br />

aus Luftbildauswertung und<br />

Selbstauskunft gewählt, das folgendermaßen<br />

aussieht:


Einführung der gesplitteten <strong>Abwassergebühr</strong><br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong> hat vom gesamten Ge -<br />

meindegebiet Luftbilder erstellen lassen. Aus<br />

diesen Luftbildern wird die Quadratmeterzahl<br />

der versiegelten, befestigten und bebauten Fläche<br />

jedes einzelnen Anwesens der <strong>Gemeinde</strong><br />

ermittelt und in einen Erhebungsbogen eingetragen.<br />

Dieser Erhebungsbogen wird den Eigentümern<br />

zur Kontrolle zugesandt.<br />

Jeder Eigentümer kann nun prüfen, ob die im Flächenerfassungsbogen<br />

erfasste Fläche tatsächlich<br />

in den Kanal entwässert und ob die Einstufung<br />

in die Versiegelungsart korrekt erfasst ist.<br />

Der bestätigte oder geänderte Fragebogen<br />

wird dann von dem beauftragten Ingenieurbüro<br />

Müller & Richter (Gelnhausen) ausgewertet.<br />

Die sich aus der Auswertung aller Fragebögen<br />

ergebende Fläche, zuzüglich der befestigten Fläche<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong>, wird zur Gebührenberechnung<br />

für die Niederschlagswasserge bühr<br />

herangezogen.<br />

Anschluss an die Kanalisation entweder direkter Anschluß über Rohrleitung an die<br />

Kanalisation (Direkteinleitung) oder eine Ableitung des<br />

Regenwassers durch Ausnutzung des natürlichen Gefälles<br />

in den Straßenbereich (Indirekteinleitung).<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong> 2011 7<br />

FRAGEN UND ANTWORTEN


FRAGEN UND ANTWORTEN<br />

Einführung der gesplitteten <strong>Abwassergebühr</strong><br />

Welche Flächen werden<br />

für die Niederschlagswassergebühr<br />

herangezogen?<br />

Gebührenpflichtig sind alle bebauten, befestigten<br />

und versiegelten Flächen, die direkt oder indirekt<br />

in die Kanalisation entwässern.<br />

• Unter der bebauten Fläche versteht man die<br />

Gebäudegrundfläche und große Dachüberstände.<br />

• Befestigte und versiegelte Flächen sind alle<br />

Wege, Terrassen und Plätze, deren Belag aus<br />

wasserundurchlässigem oder teildurchlässigem<br />

Material besteht.<br />

• Flächen, die direkt in die Kanalisation entwässern,<br />

haben einen eigenen Anschluss.<br />

• Bei Flächen, die indirekt in die Kanalisation entwässern,<br />

fließt das Wasser aufgrund des Gefälles<br />

über befestigte andere Grundstücke (z.B.<br />

Gehwege, Straßen, Plätze, Nachbargrundstü -<br />

cke) in die öffentliche Abwasseranlage.<br />

Werden alle versiegelten<br />

Grundstücksflächen gleich bewertet?<br />

Nein! Die Gebührensatzung unterscheidet die Art<br />

der Flächenbefestigung und damit den Grad der<br />

Wasserdurchlässigkeit sehr deutlich. In der<br />

nachfolgenden Tabelle sind die unterschiedlichen<br />

Befestigungsarten mit ihren Anrechnungsfaktoren<br />

dargestellt.<br />

Befestigungsarten mit Anrechnungsfaktoren<br />

1. Dachflächen<br />

1.1 Standarddach allgemein,<br />

Flachdächer, geneigte Dächer 1,0<br />

1.2 Dachflächen ermäßigt<br />

(Kies- und Gründächer) 0,5<br />

2. Befestigte Grundstücksflächen<br />

2.1 Asphalt-, Betonflächen,<br />

Pflaster mit Fugenverguss,<br />

sonstige wasserundurchlässige Flächen 1,0<br />

2.2 Pflaster und Platten<br />

ohne Fugenverguss 0,7<br />

2.3 wassergebundene Decken<br />

(Kies- / Splitt- / Schotterflächen o. ä.) 0,5<br />

2.4 Poren- / Ökopflaster 0,4<br />

2.5 Rasengittersteine 0,2<br />

8 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong> 2011<br />

Ein Versiegelungsgrad von 50 % bedeutet, dass<br />

die Fläche mit 0,5 multipliziert wird, d. h. ein Dach<br />

mit 100 m 2 Kiesschüttung wird dann mit 50 m 2 in<br />

die Gebührenrechnung eingehen, bei 20 % (z. B.<br />

Rasengittersteine) wären es 20 m 2 .<br />

Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor<br />

derjenigen Versiegelungsart (siehe 1. und 2.), welcher<br />

der betreffenden Befestigung in Abhängigkeit<br />

vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten<br />

kommt.<br />

Wie werden Regenwassernutzungsanlagen<br />

(Zisternen) behandelt?<br />

Bei der Ermittlung der bebauten und befestigten<br />

Grundstücksflächen sollen die Flächen ganz oder<br />

teilweise außer Ansatz bleiben, von denen dort<br />

an fallendes Niederschlagswasser in Zisternen<br />

gesammelt und anschließend auf dem Grundstück<br />

zur Gartenbewässerung oder als Brauchwasser<br />

(z. B. Toilettenspülung, Betreiben von<br />

Waschmaschinen etc.) verwendet wird.<br />

Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:<br />

– Berücksichtigt werden nur dauerhafte, ganzjährig<br />

am Kanalsystem angeschlossene Be -<br />

hält nisse / Zisternen mit einem Fassungsvermögen<br />

von mindestens 1 m 3 . Ortsveränderliche<br />

Regenfässer o.ä. können nicht gebührenmindernd<br />

berücksichtigt werden.<br />

– Bei dauerhaften Behältnissen / Zisternen ohne<br />

direkten oder mittelbaren Anschluss an die<br />

öffentliche Abwasseranlage werden die hierüber<br />

entwässerten Flächen in vollem Umfang<br />

abgezogen. Für diese Flächen wird keine Niederschlagswassergebühr<br />

erhoben.<br />

– Bei dauerhaften Behältnissen / Zisternen mit<br />

einem Anschluss an die öffentliche Kanalisation<br />

werden ab einem Stauvolumen der Zisterne<br />

größer / gleich 1 m 3 je m 3 Stauvolumen folgende<br />

(an die jeweilige Zisterne) angeschlossene Flächen<br />

abgezogen:<br />

● Abzug bei reiner Brauchwassernutzung<br />

des Zisternenwassers:<br />

14 m 2 pro 1 m 3 Zisternenvolumen


Einführung der gesplitteten <strong>Abwassergebühr</strong><br />

Beispiel:<br />

Von 100 m 2 Dachfläche wird das Niederschlagswasser<br />

in einer Zisterne mit einem Volumen<br />

von 3 m 3 gesammelt. Abzug je m 3 Zisternenvolumen:<br />

14 m 2 multipliziert mit 3 = 42 m 2 . Das<br />

bedeutet, dass von den 100 m 2 versiegelter<br />

Dachfläche nur noch 58 m 2 verbleiben und<br />

angerechnet werden.<br />

● bei einer Brauch- und<br />

Gartenwassernutzung:<br />

15 m 2 pro 1 m 3 Zisternenvolumen<br />

Beispiel:<br />

Dient das Zisternenwasser sowohl zur Brauchwassernutzung<br />

als auch zur Gartenbewässerung,<br />

erhöht sich die so ermittelte Fläche<br />

nochmals um 10 Prozent.<br />

● bei einer Gartenwassernutzung:<br />

(6 Monate) 7 m 2 pro 1 m 3 Zisternenvolumen<br />

Die zuvor verwendeten Werte gehen von einer<br />

ganzjährigen Nutzung von Zisternen aus, was<br />

in denjenigen Fällen, in denen das Regenwasser<br />

ausschließlich zur Gartenbewässerung ge -<br />

nutzt wird, ausgeschlossen werden kann. Hier<br />

bezieht man sich dann auf die „Vegetationsperiode“,<br />

die regelmäßig nur sechs Mo nate<br />

beträgt.<br />

Beispiel:<br />

Von 100 m 2 Dachfläche wird das Niederschlags -<br />

wasser in einer Zisterne mit einem Volumen<br />

von 3 m 3 gesammelt.<br />

Abzug je m 3 Zisternenvolumen: 7 m 2 multipliziert<br />

mit 3 = 21 m 2 . Das bedeutet, dass von den 100<br />

m 2 versiegelter Dachfläche nur noch 79 m 2 verbleiben<br />

und angerechnet werden.<br />

Wann werden die Fragebögen verschickt?<br />

Die Erhebungsbögen werden voraussichtlich im<br />

3. Quartal diesen Ja hres verschickt. Bevor die<br />

Fragebögen versandt werden, finden im August<br />

Bürgerinformationsveranstaltungen statt, zu denen<br />

alle interessierten Bürger eingeladen werden (siehe<br />

Rückseite).<br />

Ihre Mitarbeit ist erforderlich, weil ...<br />

1. … bei der Luftbildauswertung zum Teil auch<br />

Flächen erfasst werden, die nicht in die Kanalisation<br />

entwässern.<br />

Alle durch die Befliegung erfassten versiegelten<br />

Flächen und Versiegelungsarten werden nach<br />

Abgleich mit amtlichen Katasterdaten in einen<br />

grundstücksbezogenen Flächenerfassungsbogen<br />

übernommen, den die Gebührenpflichtigen<br />

zugeschickt bekommen und überprüfen müssen.<br />

In diesem Bogen muss angegeben werden,<br />

welche dieser Flächen tatsächlich in die<br />

öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtungen<br />

entwässern.<br />

2. … nach der Befliegung im März 2011 Veränderungen<br />

auf dem Grundstück erfolgt sein können.<br />

Die Flächenerfassungsbögen werden grundstücksbezogen<br />

maschinell erstellt. Die angegebenen<br />

Grundstücke entsprechen den Eintragungen<br />

im Grundbuch.<br />

Sofern Sie Eigentümer mehrerer Grundstücke<br />

sind, erhalten Sie ent sprechend mehrere Bögen.<br />

Wer hat von der getrennten<br />

<strong>Abwassergebühr</strong> einen Vorteil?<br />

Über 75 % der Bevölkerung haben durch die neue<br />

Gebührenstruktur finanzielle Vorteile.<br />

Besonders die Eigentümer und Mieter von Mehrfamilienhäusern<br />

oder von Reihen- und Doppelhäusern<br />

werden in der Regel von der getrennten<br />

Gebühr profitieren.<br />

Auch freistehende Einfamilienhäuser mit wenig<br />

versiegelten Grundstücksflächen müssen in der<br />

Regel nicht mit Gebührenerhöhungen rechnen.<br />

Die getrennte <strong>Abwassergebühr</strong> ist für alle gerechter.<br />

Sie ist sozial ausgewogener und ökologisch<br />

sinnvoll.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong> 2011 9<br />

FRAGEN UND ANTWORTEN


MUSTER – FLÄCHENERFASSUNGSBOGEN VORDERSEITE<br />

10 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong> 2011


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinntal</strong> 2011 11<br />

MUSTER – FLÄCHENERFASSUNGSBOGEN RÜCKSEITE


Warum Regenwasser nutzen?<br />

Ohne Wasser kein Leben.<br />

Regenwassernutzung ist aus zwei Gründen sinnvoll:<br />

( 1 )<br />

Jeder verbrauchte Liter Regenwasser spart einen Liter Trinkwasser.<br />

( 2 )<br />

Durch Regenwassernutzung können Abwasseranlagen und<br />

Regenrückhaltebecken kleiner dimensioniert werden.<br />

Wichtige Termine +++ Wichtige Termine +++ Wichtige Termine +++ Wichtige Termine<br />

Unsere Bürger-Informationsabende finden am<br />

10. August, 16. August und am 17. August 2011 statt.<br />

Ortsteil Sterbfritz<br />

Am Mittwoch, den 10. August 2011 - Mehrzweckhalle Sterbfritz, um 19.30 Uhr.<br />

Ortsteil Jossa<br />

Am Dienstag, den 16. August 2011 – Turnhalle Jossa, um 19.30 Uhr.<br />

Ortsteil Oberzell<br />

Am Mittwoch, den 17. August 2011 – Bürgerhaus Oberzell, um 19.30 Uhr.<br />

Wichtige Termine +++ Wichtige Termine +++ Wichtige Termine +++ Wichtige Termine

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!