Dresdner Magazin Verlag GmbH
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Geschäftsbedingungen<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen<br />
in Zeitungen und Zeitschriften<br />
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allge mei nen Geschäftsbe-<br />
dingungen ist der Ver trag über die Ver öffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen<br />
eines Wer bungtreibenden oder son sti ger Inserenten in einer Druck schrift zum<br />
Zweck der Verbreitung.<br />
2. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die er klär ter maßen ausschließlich in<br />
bestimmten Num mern, be stim mten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der<br />
Druck schrift veröffentlicht werden sol len, müssen so recht zeitig beim <strong>Verlag</strong> eingehen,<br />
dass dem Auf trag ge ber noch vor An zei gen schluss mitgeteilt werden kann, wenn<br />
der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Ru bri zierte Anzeigen werden in<br />
der jeweiligen Rubrik ab gedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Ver ein ba rung<br />
bedarf.<br />
3. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar<br />
sind, wer den als solche vom <strong>Verlag</strong> mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich<br />
ge macht.<br />
4. Der <strong>Verlag</strong> behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch rechts verbindlich bestätigte<br />
Aufträge so wie ein zelne Ab ru fe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagen aufträ<br />
ge wegen des Inhalts, der Her kunft oder der technischen Form nach einheitlichen,<br />
sachlich gerecht fertigten Grund sätzen des Ver lages abzulehnen, wenn deren In halt<br />
gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die gu ten Sitten verstößt oder deren<br />
Veröffentlichung für den <strong>Verlag</strong> unzumutbar ist. Dies gilt auch für Auf träge, die bei<br />
Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Ver tre tern aufgegeben werden. Bei la genaufträge<br />
sind für den Ver lag erst nach Vorlage von drei Mustern der Beilage und<br />
deren Bil li gung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser<br />
den Eindruck eines Be stand teiles der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen<br />
enthalten, werden nicht an ge nommen. Die Ablehnung eines Auftrages<br />
wird dem Auftraggeber un verzüglich mitgeteilt.<br />
5. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und ein wandfreier Druckunterlagen<br />
oder der Bei lagen ist der Auf traggeber verantwortlich. Für erkennbar unge eigne<br />
te oder beschädigte Druck un terlagen fordert der <strong>Verlag</strong> un verzüglich Ersatz an. Der<br />
<strong>Verlag</strong> gewährleistet die für den be leg ten Titel üb li che Druckqualität im Rahmen der<br />
durch die Druckunter la gen gegebenen Möglich kei ten.<br />
6. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei<br />
unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder<br />
eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der<br />
Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der <strong>Verlag</strong> eine ihm hierfür gestellte angemessene<br />
Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei,<br />
dresden geht aus<br />
so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängig-<br />
machung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsver-<br />
letzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung – auch bei<br />
telefonischer Auftragserteilung – sind ausgeschlossen. Schadens ersatzansprüche<br />
aus Unmöglichkeiten der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des<br />
vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu<br />
zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit des Verlegers,<br />
seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des<br />
<strong>Verlag</strong>es für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.<br />
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der <strong>Verlag</strong> darüber hinaus<br />
auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen<br />
ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach<br />
auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts<br />
beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln –<br />
innerhalb von 14 Tagen nach Erscheinen geltend gemacht werden.<br />
7. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt<br />
die Ver ant wor tung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probe ab züge. Der <strong>Verlag</strong><br />
berücksichtigt alle Feh lerkor rek tu r en, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des<br />
Pro be abzuges gesetzten Frist mit geteilt werden.<br />
8. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige<br />
übliche, tat säch liche Ab druckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.<br />
9. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort nach<br />
Ver öffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der<br />
Preis liste ersichtlichen Frist zu bezahlen, so fern nicht im ein zel nen Fall eine andere<br />
Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vor zei tige<br />
Zahlung werden nach der Preisliste ge währt.<br />
10. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen so wie die Einziehungskosten<br />
berechnet. Im Fall des Verzuges darf sich der <strong>Verlag</strong> zur Rechtsverfolgung eines<br />
Inkassounternehmens bedienen. Die hierfür anfallenden Kosten gelten zwischen den<br />
Vertragsparteien als Verzugsschaden auch dann als vereinbart, wenn durch anhaltenden<br />
Verzug des Schuldners die Beauftragung eines Rechtsanwaltes notwendig wird.<br />
Der <strong>Verlag</strong> kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages<br />
bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.<br />
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers<br />
ist der <strong>Verlag</strong> berechtigt, das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein<br />
ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von<br />
dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.<br />
11. Der <strong>Verlag</strong> liefert mit der Rechnung ei nen Anzeigenbeleg.<br />
12. Kosten für die Anfertigung bestellter Druck unter la gen sowie für vom Auftraggeber