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Dresdner Magazin Verlag GmbH

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Geschäftsbedingungen<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen<br />

in Zeitungen und Zeitschriften<br />

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allge mei nen Geschäftsbe-<br />

dingungen ist der Ver trag über die Ver öffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen<br />

eines Wer bungtreibenden oder son sti ger Inserenten in einer Druck schrift zum<br />

Zweck der Verbreitung.<br />

2. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die er klär ter maßen ausschließlich in<br />

bestimmten Num mern, be stim mten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der<br />

Druck schrift veröffentlicht werden sol len, müssen so recht zeitig beim <strong>Verlag</strong> eingehen,<br />

dass dem Auf trag ge ber noch vor An zei gen schluss mitgeteilt werden kann, wenn<br />

der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Ru bri zierte Anzeigen werden in<br />

der jeweiligen Rubrik ab gedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Ver ein ba rung<br />

bedarf.<br />

3. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar<br />

sind, wer den als solche vom <strong>Verlag</strong> mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich<br />

ge macht.<br />

4. Der <strong>Verlag</strong> behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch rechts verbindlich bestätigte<br />

Aufträge so wie ein zelne Ab ru fe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagen aufträ<br />

ge wegen des Inhalts, der Her kunft oder der technischen Form nach einheitlichen,<br />

sachlich gerecht fertigten Grund sätzen des Ver lages abzulehnen, wenn deren In halt<br />

gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die gu ten Sitten verstößt oder deren<br />

Veröffentlichung für den <strong>Verlag</strong> unzumutbar ist. Dies gilt auch für Auf träge, die bei<br />

Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Ver tre tern aufgegeben werden. Bei la genaufträge<br />

sind für den Ver lag erst nach Vorlage von drei Mustern der Beilage und<br />

deren Bil li gung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser<br />

den Eindruck eines Be stand teiles der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen<br />

enthalten, werden nicht an ge nommen. Die Ablehnung eines Auftrages<br />

wird dem Auftraggeber un verzüglich mitgeteilt.<br />

5. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und ein wandfreier Druckunterlagen<br />

oder der Bei lagen ist der Auf traggeber verantwortlich. Für erkennbar unge eigne<br />

te oder beschädigte Druck un terlagen fordert der <strong>Verlag</strong> un verzüglich Ersatz an. Der<br />

<strong>Verlag</strong> gewährleistet die für den be leg ten Titel üb li che Druckqualität im Rahmen der<br />

durch die Druckunter la gen gegebenen Möglich kei ten.<br />

6. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei<br />

unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder<br />

eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der<br />

Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der <strong>Verlag</strong> eine ihm hierfür gestellte angemessene<br />

Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei,<br />

dresden geht aus<br />

so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängig-<br />

machung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsver-<br />

letzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung – auch bei<br />

telefonischer Auftragserteilung – sind ausgeschlossen. Schadens ersatzansprüche<br />

aus Unmöglichkeiten der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des<br />

vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu<br />

zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit des Verlegers,<br />

seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des<br />

<strong>Verlag</strong>es für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.<br />

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der <strong>Verlag</strong> darüber hinaus<br />

auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen<br />

ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach<br />

auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts<br />

beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln –<br />

innerhalb von 14 Tagen nach Erscheinen geltend gemacht werden.<br />

7. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt<br />

die Ver ant wor tung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probe ab züge. Der <strong>Verlag</strong><br />

berücksichtigt alle Feh lerkor rek tu r en, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des<br />

Pro be abzuges gesetzten Frist mit geteilt werden.<br />

8. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige<br />

übliche, tat säch liche Ab druckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.<br />

9. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort nach<br />

Ver öffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der<br />

Preis liste ersichtlichen Frist zu bezahlen, so fern nicht im ein zel nen Fall eine andere<br />

Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vor zei tige<br />

Zahlung werden nach der Preisliste ge währt.<br />

10. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen so wie die Einziehungskosten<br />

berechnet. Im Fall des Verzuges darf sich der <strong>Verlag</strong> zur Rechtsverfolgung eines<br />

Inkassounternehmens bedienen. Die hierfür anfallenden Kosten gelten zwischen den<br />

Vertragsparteien als Verzugsschaden auch dann als vereinbart, wenn durch anhaltenden<br />

Verzug des Schuldners die Beauftragung eines Rechtsanwaltes notwendig wird.<br />

Der <strong>Verlag</strong> kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages<br />

bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.<br />

Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers<br />

ist der <strong>Verlag</strong> berechtigt, das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein<br />

ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von<br />

dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.<br />

11. Der <strong>Verlag</strong> liefert mit der Rechnung ei nen Anzeigenbeleg.<br />

12. Kosten für die Anfertigung bestellter Druck unter la gen sowie für vom Auftraggeber

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