Vortrag von Prof. Dr. h. c. Reinhard Wiesner - Brandenburg an der ...
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§ 2 KKG: Information <strong>der</strong> Eltern über Unterstützungs<strong>an</strong>gebote<br />
in Fragen <strong>der</strong> Kindesentwicklung<br />
(1) Eltern sowie werdende Mütter und Väter sollen über<br />
Leistungs<strong>an</strong>gebote im örtlichen Einzugsbereich zur Beratung und<br />
Hilfe in Fragen <strong>der</strong> Schw<strong>an</strong>gerschaft, Geburt und <strong>der</strong> Entwicklung<br />
des Kindes in den ersten Lebensjahren informiert werden.<br />
(2) Zu diesem Zweck sind die nach L<strong>an</strong>desrecht für die Information <strong>der</strong><br />
Eltern nach Absatz 1 zuständigen Stellen befugt, den Eltern ein<br />
persönliches Gespräch <strong>an</strong>zubieten. Dieses k<strong>an</strong>n auf Wunsch <strong>der</strong><br />
Eltern in ihrer Wohnung stattfinden. Sofern L<strong>an</strong>desrecht keine<br />
<strong>an</strong><strong>der</strong>e Regelung trifft, bezieht sich die in Satz 1 geregelte Befugnis<br />
auf die örtlichen Träger <strong>der</strong> Jugendhilfe.<br />
<strong>Wiesner</strong> Kin<strong>der</strong>schutzG 10