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Nachrichtenblatt - Gemeinde Sontheim an der Brenz

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Der Verwaltungshaushalt schließt – vor allem wegen <strong>der</strong><br />

obigen Mehreinnahmen – jedoch deutlich besser ab als gepl<strong>an</strong>t.<br />

Die Zuführungsrate <strong>an</strong> den Vermögenshaushalt wird<br />

sich um die 1,2 Mio. Euro bewegen (Pl<strong>an</strong> 72,8 Tsd. Euro).<br />

Im Vermögenshaushalt wurde ebenfalls mehr eingenommen<br />

bei:<br />

Grun<strong>der</strong>lös + 11 Tsd. Euro<br />

Beiträge + 29 Tsd. Euro<br />

Die größten Ist-Ausgaben fielen bei folgenden Baumaßnahmen<br />

<strong>an</strong>:<br />

Kin<strong>der</strong>haus 102 Tsd. Euro<br />

Schloss <strong>Brenz</strong> 2.235 Tsd. Euro<br />

in Tsd. Euro<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

-500<br />

-1.000<br />

-1.500<br />

-2.000<br />

-2.500<br />

J<strong>an</strong> Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sontheim</strong> a. d. <strong>Brenz</strong><br />

(L<strong>an</strong>dkreis Heidenheim)<br />

Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme<br />

„<strong>Brenz</strong>er Schloß und Umgebung“<br />

S A T Z U N G<br />

zur 2. Än<strong>der</strong>ung (Teilaufhebung) <strong>der</strong> Satzung über die<br />

förmliche Festlegung des S<strong>an</strong>ierungsgebietes „<strong>Brenz</strong>er<br />

Schloß und Umgebung“ vom 04.09.2001 (bek<strong>an</strong>nt gemacht<br />

am 13.09.2001)<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sontheim</strong> a. d. <strong>Brenz</strong> hat<br />

aufgrund des § 162 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)<br />

Öffentliche Bek<strong>an</strong>ntmachung<br />

4<br />

Ostt<strong>an</strong>gente 324 Tsd. Euro<br />

K<strong>an</strong>als<strong>an</strong>ierungen 74 Tsd. Euro<br />

Neuberechnung K<strong>an</strong>alisationspl<strong>an</strong> 132 Tsd. Euro<br />

Obige Mehreinnahmen bedeuteten, dass die vom L<strong>an</strong>dratsamt<br />

Heidenheim genehmigten Kredite in Höhe von<br />

660.000 Euro nicht aufgenommen werden müssen. Zum<br />

Jahressende belief sich <strong>der</strong> Schuldenst<strong>an</strong>d damit auf 5,91<br />

Mio. Euro (Vorjahr 6,30 Mio. Euro) o<strong>der</strong> auf 1.067 Euro/Einwohner<br />

(Vorjahr 1.137 Euro/Einwohner).<br />

Die Kassenlage hat sich durch die verbesserte Einnahmesituation<br />

im Gegensatz zum Vorjahr wie folgt entwickelt (Hinweis:<br />

im Juli 2011 wurde ein Kredit mit 4 Mio. Euro<br />

aufgenommen):<br />

2010<br />

2011<br />

Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite<br />

Spendenbericht 2. Halbjahr 2011<br />

Die eingeg<strong>an</strong>genen Spenden in Höhe von über 9.100 Euro wurden von Kämmerer Hoppe kurz erläutert; <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

stimmte <strong>der</strong> Spenden<strong>an</strong>nahme erfreut einstimmig zu.<br />

Baugesuche<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sontheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Brenz</strong> erteilte folgenden Baugesuchen das gemeindliche Einvernehmen:<br />

Neubau einer Teilüberdachung <strong>der</strong> Hoffläche, Medlinger Straße 17, <strong>Sontheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Brenz</strong>.<br />

und des § 4 Abs. 1 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg<br />

in seiner Sitzung am 24.01.2012 folgende Satzung<br />

zur Än<strong>der</strong>ung (Teilaufhebung) <strong>der</strong> Satzung über die förmliche<br />

Festlegung des S<strong>an</strong>ierungsgebietes „<strong>Brenz</strong>er Schloß<br />

und Umgebung“ beschlossen:<br />

§ 1 Gegenst<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Teilaufhebung<br />

Gegenst<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Teilaufhebung ist die Satzung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Sontheim</strong> a. d. <strong>Brenz</strong> über die förmliche Festlegung<br />

des S<strong>an</strong>ierungsgebietes „<strong>Brenz</strong>er Schloß und Umgebung“<br />

vom 04.09.2001, öffentlich bek<strong>an</strong>nt gemacht im Mitteilungsblatt<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sontheim</strong> a. d. <strong>Brenz</strong> am 13.09.

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