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Stadt Strausberg Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/91 ...

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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 2/<strong>91</strong> „Gewerbepark <strong>Strausberg</strong> Nord“ <strong>Begründung</strong><br />

11. In den Gewerbegebieten ist auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen<br />

zwischen den Baugrenzen und den öffentlichen Grünflächen -<br />

Zweckbestimmung „Fläche für Biotop- und Artenschutz“ Landschaftsrasen<br />

gemäß DIN 18<strong>91</strong>7 einzusäen und zu erhalten.<br />

(§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 25 a BauGB)<br />

<strong>Begründung</strong>:<br />

Um das „Biotop“ in seiner natürlichen Ausprägung zu schützen, sollen die an das<br />

„Biotop“ angrenzenden nicht überbaubaren Grundstücksflächen nicht mit Bäumen<br />

oder Sträuchern bepflanzt werden, da die Anpflanzung von Bäumen um das „Biotop“<br />

zu einer „Verbuschung“ oder „Verstrüppung“ der Grünfläche führt. Das „Biotop“ ist<br />

geprägt durch vorhandene offene Rasenflächen und Gehölzstrukturen, die geschützt<br />

werden sollen. Es bietet sich daher an, die angrenzenden nicht überbaubaren<br />

Grundstücksflächen mit standortgerechtem Landschaftsrasen einzusäen. Diese<br />

Festsetzung dient dem Erhalt der Artenvielfalt des Biotops.<br />

12. Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen zwischen Straßenbegrenzungslinie<br />

und Baugrenze sind, sofern sie nicht mit Stellplätzen und Zufahrten<br />

überbaut sind, gemäß der Pflanzlisten B oder C zu bepflanzen<br />

oder mit Rasen einzusäen.<br />

(§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 25 a BauGB)<br />

<strong>Begründung</strong>:<br />

Die Vorgartenbereiche sollen, sofern sie nicht mit Stellplätzen und Zufahrten überbaut<br />

sind, gärtnerisch angelegt werden.<br />

13. Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen am Lärmschutzwall und an<br />

der S- Bahn sind, sofern sie nicht mit Nebenanlagen gemäß § 14 BauN-<br />

VO überbaut sind, gemäß der Pflanzlisten A, B, C oder D zu bepflanzen<br />

(§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 25 a BauGB)<br />

<strong>Begründung</strong>:<br />

Um eine wirksame Begrünung der Gewerbegebiete zu den angrenzenden Nutzungen<br />

im Süden und Westen sicherzustellen, sollen die nicht überbaubaren Grundstücksflächen<br />

<strong>zum</strong> Lärmschutzwall und entlang der S-Bahn bepflanzt werden.<br />

Februar 2001 Seite 17

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