Stadt Strausberg Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/91 ...
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 2/<strong>91</strong> „Gewerbepark <strong>Strausberg</strong> Nord“ <strong>Begründung</strong><br />
11. In den Gewerbegebieten ist auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen<br />
zwischen den Baugrenzen und den öffentlichen Grünflächen -<br />
Zweckbestimmung „Fläche für Biotop- und Artenschutz“ Landschaftsrasen<br />
gemäß DIN 18<strong>91</strong>7 einzusäen und zu erhalten.<br />
(§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 25 a BauGB)<br />
<strong>Begründung</strong>:<br />
Um das „Biotop“ in seiner natürlichen Ausprägung zu schützen, sollen die an das<br />
„Biotop“ angrenzenden nicht überbaubaren Grundstücksflächen nicht mit Bäumen<br />
oder Sträuchern bepflanzt werden, da die Anpflanzung von Bäumen um das „Biotop“<br />
zu einer „Verbuschung“ oder „Verstrüppung“ der Grünfläche führt. Das „Biotop“ ist<br />
geprägt durch vorhandene offene Rasenflächen und Gehölzstrukturen, die geschützt<br />
werden sollen. Es bietet sich daher an, die angrenzenden nicht überbaubaren<br />
Grundstücksflächen mit standortgerechtem Landschaftsrasen einzusäen. Diese<br />
Festsetzung dient dem Erhalt der Artenvielfalt des Biotops.<br />
12. Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen zwischen Straßenbegrenzungslinie<br />
und Baugrenze sind, sofern sie nicht mit Stellplätzen und Zufahrten<br />
überbaut sind, gemäß der Pflanzlisten B oder C zu bepflanzen<br />
oder mit Rasen einzusäen.<br />
(§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 25 a BauGB)<br />
<strong>Begründung</strong>:<br />
Die Vorgartenbereiche sollen, sofern sie nicht mit Stellplätzen und Zufahrten überbaut<br />
sind, gärtnerisch angelegt werden.<br />
13. Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen am Lärmschutzwall und an<br />
der S- Bahn sind, sofern sie nicht mit Nebenanlagen gemäß § 14 BauN-<br />
VO überbaut sind, gemäß der Pflanzlisten A, B, C oder D zu bepflanzen<br />
(§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 25 a BauGB)<br />
<strong>Begründung</strong>:<br />
Um eine wirksame Begrünung der Gewerbegebiete zu den angrenzenden Nutzungen<br />
im Süden und Westen sicherzustellen, sollen die nicht überbaubaren Grundstücksflächen<br />
<strong>zum</strong> Lärmschutzwall und entlang der S-Bahn bepflanzt werden.<br />
Februar 2001 Seite 17