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Ehe- und Erbrecht - Ein Leitfaden für Braut- und Eheleute (6 ...

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Sabrina <strong>und</strong> Felix sind seit zehn Jahren verheiratet <strong>und</strong> haben eine schulpflichtige<br />

Tochter. Die Familie lebt von den <strong>Ein</strong>nahmen aus einem Lebensmittelladen,<br />

den Felix im Nachbardorf führt. Sabrina besorgt die Haus<strong>und</strong><br />

Erziehungsarbeit. Während der Schulst<strong>und</strong>en der Tochter arbeitet<br />

sie in Felix’ Laden mit. Sie haben miteinander schriftlich vereinbart, dass<br />

Sabrina auf eine Entschädigung verzichtet <strong>und</strong> da<strong>für</strong> die gesamten <strong>Ein</strong>nahmen<br />

des Ladens in eine gemeinsame Kasse fliessen. Nach Abzug<br />

aller Kosten samt Steuern <strong>und</strong> Versicherungen bleiben Sabrina <strong>und</strong> Felix<br />

monatlich je dreih<strong>und</strong>ert Franken zur freien Verfügung.<br />

Wer bezahlt die Schulden?<br />

Die persönlichen Schulden <strong>und</strong> die Haushaltsschulden<br />

Ihre persönlichen Schulden müssen Sie beide selbst bezahlen. Nicht zu den<br />

persönlichen Schulden zählen die Haushaltsschulden, die sich beispielsweise<br />

aus dem Kauf von Nahrungsmitteln, von Kleidern oder dem Buchen<br />

gemeinsamer Ferien ergeben. Für Ausgaben dieser Art, die zur Deckung<br />

der laufenden Bedürfnisse der Familie getätigt werden, haften Sie solidarisch.<br />

Es ist jedoch Ihre Sache zu bestimmen, wie Sie die Bezahlung der<br />

Schulden untereinander aufteilen. Massgebend hier<strong>für</strong> ist in der Regel die<br />

Aufgabenteilung, die Sie vereinbart haben.<br />

Grössere Anschaffungen wie der Kauf eines Autos oder eines Hauses<br />

gehören dagegen nicht zu den laufenden Bedürfnissen. Deshalb haftet hier<strong>für</strong><br />

nur die Person, die den Gegenstand kauft, ausser Sie haben miteinander<br />

vereinbart, diesen gemeinsam zu erwerben.<br />

Das Recht auf gegenseitige Auskunft<br />

Als <strong>Ehe</strong>leute haben Sie das Recht, voneinander jederzeit Auskunft über Ihre<br />

<strong>Ein</strong>kommen, Ihre Vermögenswerte <strong>und</strong> Ihre Schulden zu erhalten.

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