26.03.2013 Aufrufe

Kundeninformationen für eine Rentenversicherung - Sparkasse ...

Kundeninformationen für eine Rentenversicherung - Sparkasse ...

Kundeninformationen für eine Rentenversicherung - Sparkasse ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Allgem<strong>eine</strong> Bedingungen <strong>für</strong> die<br />

<strong>Rentenversicherung</strong> mit aufgeschobener<br />

Rentenzahlung<br />

(Stand 01.01.2012)<br />

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,<br />

als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner; <strong>für</strong> unser Ver-<br />

tragsverhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen.<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Welche Leistungen erbringen wir? § 1<br />

Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? § 2<br />

Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz und wie ist das Versi-<br />

cherungsjahr festgelegt?<br />

Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz bzw. Frei-<br />

setzen von ABC-Waffen/-Stoffen?<br />

Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? § 5<br />

Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? § 6<br />

Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? § 7<br />

Was geschieht, wenn Sie <strong>eine</strong>n Beitrag nicht rechtzeitig zah-<br />

len?<br />

§ 1 Welche Leistungen erbringen wir?<br />

In Abhängigkeit von der mit Ihnen vereinbarten Versicherungsform erbringen<br />

wir die folgenden Versicherungsleistungen:<br />

(1) <strong>Rentenversicherung</strong> mit aufgeschobener Rentenzahlung und<br />

Abrufphase, bei Tod Beitragsrückgewähr bzw. Rentengarantiezeit<br />

(Tarife ZR, ZRU)<br />

Die vereinbarte Rente wird erstmals fällig, wenn die versicherte<br />

Person den vereinbarten - im Versicherungsschein genannten -<br />

Rentenzahlungsbeginn erlebt. Sie können jedoch bereits zu jedem<br />

Monatsersten der Abrufphase vorzeitig die Rentenzahlung<br />

abrufen. In diesem Fall wird <strong>eine</strong> verminderte Rente (Abrufrente)<br />

erstmals zum Abruftermin fällig, wenn die versicherte Person diesen<br />

Termin erlebt. Die Höhe der verminderten Rente wird aus dem<br />

bei Fälligkeit der ersten Rente erreichten, mit den Rechnungsgrundlagen<br />

der Beitragskalkulation berechneten Deckungskapital<br />

<strong>für</strong> die vereinbarten Versicherungsleistungen ermittelt. Die Rechnungsgrundlagen<br />

der Beitragskalkulation sind insbesondere die<br />

DAV-Sterbetafel DAV 2004R und ein Rechnungszins in Höhe von<br />

1,75 %. Im Versicherungsschein stellen wir Ihnen die vereinbarte<br />

verminderte Abrufrente zu den Jahrestagen in der Abrufphase<br />

dar.<br />

Wir zahlen die jeweilige Rente lebenslang je nach vereinbarter<br />

Rentenzahlungsweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder<br />

monatlich zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen.<br />

Stirbt die versicherte Person vor dem Beginn der Rentenzahlung,<br />

zahlen wir die bis zum Todestag fällig gewordenen Beiträge ohne<br />

die Beiträge <strong>für</strong> etwa eingeschlossene Zusatzversicherungen zurück.<br />

Wurde <strong>eine</strong> unabhängig vom Erleben garantierte Laufzeit<br />

der Rente (Rentengarantiezeit) vereinbart, zahlen wir bei Tod der<br />

versicherten Person nach Beginn der Rentenzahlung die Rente bis<br />

zum Ablauf der Rentengarantiezeit. Die Rentengarantiezeit beginnt<br />

mit dem ersten Fälligkeitstag der Rente. Der Abruf der vorzeitigen<br />

Rentenzahlung muss spätestens zwei Monate vor dem<br />

Abruftermin bei uns eingegangen sein.<br />

(2) <strong>Rentenversicherung</strong> mit aufgeschobener Rentenzahlung und<br />

Abrufphase, bei Tod Beitragsrückgewähr bzw. Kapitalabfindung<br />

abzüglich bereits gezahlter Renten (Tarife ZRK, ZRKU)<br />

Die vereinbarte Rente wird erstmals fällig, wenn die versicherte<br />

Person den vereinbarten im Versicherungsschein genannten Rentenzahlungsbeginn<br />

erlebt. Sie können jedoch bereits zu jedem<br />

Monatsersten der Abrufphase vorzeitig die Rentenzahlung abru-<br />

Provinzial NordWest<br />

Lebensversicherung<br />

Aktiengesellschaft<br />

Die Versicherung der <strong>Sparkasse</strong>n<br />

Sophienblatt 33<br />

24097 Kiel<br />

Handelsregister Kiel, HRB 5705<br />

St.-Nr. 5337 5914 0146<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

§ 8<br />

Vorstand:<br />

Ulrich Rüther (Vorsitzender)<br />

Gerd Borggrebe,<br />

Dr. Ulrich Lüxmann-Ellinghaus,<br />

Clemens Vatter<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrates:<br />

Volker Goldmann<br />

Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen oder beitragsfrei<br />

stellen?<br />

Wie werden die Abschlusskosten verrechnet? § 10<br />

Was ist zu beachten, wenn <strong>eine</strong> Versicherungsleistung verlangt<br />

wird?<br />

Postanschrift:<br />

Westfälische Provinzial<br />

Versicherung Aktiengesellschaft<br />

Landesdirektion der Provinzial<br />

NordWest Lebensversicherung<br />

Aktiengesellschaft · 48131 Münster<br />

Telefon 0251/219-0<br />

Telefax 0251/219-9951<br />

www.provinzial-online.de<br />

§ 9<br />

§ 11<br />

Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? § 12<br />

Wer erhält die Versicherungsleistungen? § 13<br />

Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift oder Ihres Namens? § 14<br />

Welche Gebühren stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung,<br />

und welche tarifabhängigen Begrenzungen gelten?<br />

Bis wann müssen uns gegenüber versicherungsvertragliche<br />

Ansprüche spätestens geltend gemacht werden?<br />

§ 15<br />

§ 16<br />

Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? § 17<br />

Wo ist der Gerichtsstand? § 18<br />

Was ist bei <strong>eine</strong>r erhöhten Rente wegen Pflegebedürftigkeit zu<br />

beachten?<br />

§ 19<br />

Wann können diese Bedingungen angepasst werden? § 20<br />

fen. In diesem Fall wird <strong>eine</strong> verminderte Rente (Abrufrente) erstmals<br />

zum Abruftermin fällig, wenn die versicherte Person diesen<br />

Termin erlebt. Die Höhe der verminderten Rente wird aus dem bei<br />

Fälligkeit der ersten Rente erreichten, mit den Rechnungsgrundlagen<br />

der Beitragskalkulation berechneten Deckungskapital <strong>für</strong> die<br />

vereinbarten Versicherungsleistungen ermittelt. Die Rechnungsgrundlagen<br />

der Beitragskalkulation sind insbesondere die DAV-<br />

Sterbetafel DAV 2004R und ein Rechnungszins in Höhe von 1,75<br />

%. Im Versicherungsschein stellen wir Ihnen die vereinbarte verminderte<br />

Abrufrente zu den Jahrestagen in der Abrufphase dar.<br />

Wir zahlen die jeweilige Rente lebenslang, je nach vereinbarter<br />

Rentenzahlungsweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder<br />

monatlich zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen.<br />

Stirbt die versicherte Person vor dem Beginn der Rentenzahlung,<br />

zahlen wir die bis zum Todestag fällig gewordenen Beiträge ohne<br />

die Beiträge <strong>für</strong> etwa eingeschlossene Zusatzversicherungen zurück.<br />

Stirbt die versicherte Person nach Beginn der Rentenzahlung,<br />

zahlen wir die <strong>für</strong> den gewählten Rentenzahlungsbeginn<br />

vereinbarte Kapitalabfindung abzüglich der bereits gezahlten vereinbarten<br />

Renten. Der Abruf der vorzeitigen Rentenzahlung muss<br />

spätestens zwei Monate vor dem Abruftermin bei uns eingegangen<br />

sein.<br />

Rentensteigerung<br />

(3) Ist <strong>eine</strong> Steigerung der Renten nach Beginn der Rentenzahlung<br />

vereinbart, erhöht sich die jeweilige Rente jährlich um den vereinbarten<br />

Prozentsatz, erstmals zu Beginn des zweiten Jahres der<br />

Rentenzahlung.<br />

Kapitalabfindung<br />

(4) Anstelle der Rentenzahlungen leisten wir zum Fälligkeitstag der<br />

ersten vereinbarten Rente <strong>eine</strong> Kapitalabfindung, wenn die versicherte<br />

Person diesen Termin erlebt und uns der Antrag auf Kapitalabfindung<br />

spätestens zwei Monate vor dem Beginn der Rentenzahlung<br />

zugegangen ist (Kapitalwahlrecht). Mit der Kapitalabfindung<br />

erlischt die Versicherung.<br />

Anstelle <strong>eine</strong>r vollständigen Kapitalabfindung können Sie zu Beginn<br />

der vereinbarten Rentenzahlung auch <strong>eine</strong> Teilkapitalabfindung<br />

erhalten, wenn die versicherte Person diesen Termin erlebt.<br />

Im Falle <strong>eine</strong>r Teilkapitalabfindung setzen wir die vereinbarte<br />

Rente nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik<br />

herab.<br />

Bankverbindungen:<br />

WestLB AG<br />

BLZ 400 500 00 · Konto 60 327<br />

Postbank Dortmund<br />

BLZ 440 100 46 · Konto 5 580 463

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!