Jahresbericht 2011 - Pro Mente Sana
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6. IV-REVISION<br />
Sozialpolitik und Interessenvertretung<br />
<strong>Pro</strong> <strong>Mente</strong> <strong>Sana</strong> hat sich im ersten Quartal des Jahres 2010 zusammen mit den anderen<br />
in der Dachorganisation zusammengeschlossenen Behindertenorganisationen beim<br />
Ständerat dafür eingesetzt, dass im Rahmen der IV-Revision 6a die Aufhebung der<br />
Renten bei somatoformen Schmerzstörungen nicht auf weitere psychische Krankheitsbilder<br />
angewandt wird. Wir bekämpften einen Gesetzeswortlaut, der nach unserer<br />
Meinung und von uns in Auftrag gegebenen Gutachten genau diese Gefahr heraufbeschwor.<br />
Als Resultat wurde zwar keine Änderung des unklaren Gesetzeswortlautes erreicht.<br />
Doch der damals zuständige Bundesrat Burkhalter hat auch im Ständerat klar<br />
gemacht, welche psychischen Krankheiten sicher nicht von einer Rentenaufhebung betroffen<br />
sind. Es sind dies:<br />
Depression<br />
Persönlichkeitsstörungen<br />
Schizophrenie und Psychosen<br />
Essstörungen<br />
Zwangsstörungen<br />
Bipolare Störungen<br />
Posttraumatische Syndrome<br />
Unmittelbar auf dem Fusse der Revision 6a, welche am 18. März <strong>2011</strong> vom Parlament<br />
verabschiedet wurde, folgte Mitte Mai die Überweisung der bundesrätlichen Botschaft<br />
zur IV-Revision 6b an die eidgenössischen Räte. <strong>Pro</strong> <strong>Mente</strong> <strong>Sana</strong> und die anderen Behindertenorganisationen<br />
setzen sich wiederum intensiv für eine namhafte Verbesserung<br />
der Vorlage ein. Wird dieses Ziel nicht erreicht, drängt sich ein Referendum auf.<br />
Mit Eingaben an die vorberatende Kommission des Ständerates und später an alle Stän-<br />
derätInnen sowie mit einzelnen persönlichen Gesprächen wurde versucht, die StänderätInnen<br />
zu einer Rückweisung der Vorlage zu bewegen. Der Erfolg blieb aus. Immerhin<br />
hat der Druck der Gegner jedoch bewirkt, dass der Ständerat die vorgesehenen Kürzungen<br />
für die aktuellen RentnerInnen nicht in allen Fällen gelten lassen will.<br />
Aber auch nach der Behandlung durch den Ständerat ist die Vorlage für die Behindertenorganisationen<br />
nicht akzeptabel. Zu sehr beschneidet sie die existenzielle Sicherheit<br />
von behinderten Menschen. <strong>Pro</strong> <strong>Mente</strong> <strong>Sana</strong> wird sich im Jahr 2012 beim Nationalrat<br />
für eine Verbesserung einsetzen. Im Wesentlichen geht es um folgende Kritikpunkte:<br />
Es besteht kein Bedarf mehr für weitere Leistungskürzungen. Die IV schreibt nach<br />
den Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen ab Ende <strong>2011</strong><br />
schwarze Zahlen und wird ihre Schuld bei der AHV auf diese Weise bis ins Jahr<br />
2033 abtragen können. Aufgrund der Revisionen 5 und 6a tragen die RentnerInnen<br />
bereits heute über Leistungsreduktionen jährlich 700 Mio. Franken zur Sanierung<br />
der IV bei.<br />
Die Vorlage sieht einen sehr erschwerten Zugang zu einer Rente vor, welcher vor<br />
allem psychisch kranke Menschen treffen würde.<br />
Das vorgesehene neue Rentensystem führt bei den höheren Invaliditätsgraden bei<br />
vielen gegenwärtigen und zukünftigen RentnerInnen zu sehr einschneidenden<br />
Kürzungen.<br />
Der Zugang zu einer Hilflosenentschädigung aus lebenspraktischen Gründen<br />
wird erschwert.<br />
Die Kinderrenten sollen gekürzt werden.<br />
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