29.09.2012 Aufrufe

Jahresbericht 2011 - Pro Mente Sana

Jahresbericht 2011 - Pro Mente Sana

Jahresbericht 2011 - Pro Mente Sana

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

6. IV-REVISION<br />

Sozialpolitik und Interessenvertretung<br />

<strong>Pro</strong> <strong>Mente</strong> <strong>Sana</strong> hat sich im ersten Quartal des Jahres 2010 zusammen mit den anderen<br />

in der Dachorganisation zusammengeschlossenen Behindertenorganisationen beim<br />

Ständerat dafür eingesetzt, dass im Rahmen der IV-Revision 6a die Aufhebung der<br />

Renten bei somatoformen Schmerzstörungen nicht auf weitere psychische Krankheitsbilder<br />

angewandt wird. Wir bekämpften einen Gesetzeswortlaut, der nach unserer<br />

Meinung und von uns in Auftrag gegebenen Gutachten genau diese Gefahr heraufbeschwor.<br />

Als Resultat wurde zwar keine Änderung des unklaren Gesetzeswortlautes erreicht.<br />

Doch der damals zuständige Bundesrat Burkhalter hat auch im Ständerat klar<br />

gemacht, welche psychischen Krankheiten sicher nicht von einer Rentenaufhebung betroffen<br />

sind. Es sind dies:<br />

Depression<br />

Persönlichkeitsstörungen<br />

Schizophrenie und Psychosen<br />

Essstörungen<br />

Zwangsstörungen<br />

Bipolare Störungen<br />

Posttraumatische Syndrome<br />

Unmittelbar auf dem Fusse der Revision 6a, welche am 18. März <strong>2011</strong> vom Parlament<br />

verabschiedet wurde, folgte Mitte Mai die Überweisung der bundesrätlichen Botschaft<br />

zur IV-Revision 6b an die eidgenössischen Räte. <strong>Pro</strong> <strong>Mente</strong> <strong>Sana</strong> und die anderen Behindertenorganisationen<br />

setzen sich wiederum intensiv für eine namhafte Verbesserung<br />

der Vorlage ein. Wird dieses Ziel nicht erreicht, drängt sich ein Referendum auf.<br />

Mit Eingaben an die vorberatende Kommission des Ständerates und später an alle Stän-<br />

derätInnen sowie mit einzelnen persönlichen Gesprächen wurde versucht, die StänderätInnen<br />

zu einer Rückweisung der Vorlage zu bewegen. Der Erfolg blieb aus. Immerhin<br />

hat der Druck der Gegner jedoch bewirkt, dass der Ständerat die vorgesehenen Kürzungen<br />

für die aktuellen RentnerInnen nicht in allen Fällen gelten lassen will.<br />

Aber auch nach der Behandlung durch den Ständerat ist die Vorlage für die Behindertenorganisationen<br />

nicht akzeptabel. Zu sehr beschneidet sie die existenzielle Sicherheit<br />

von behinderten Menschen. <strong>Pro</strong> <strong>Mente</strong> <strong>Sana</strong> wird sich im Jahr 2012 beim Nationalrat<br />

für eine Verbesserung einsetzen. Im Wesentlichen geht es um folgende Kritikpunkte:<br />

Es besteht kein Bedarf mehr für weitere Leistungskürzungen. Die IV schreibt nach<br />

den Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen ab Ende <strong>2011</strong><br />

schwarze Zahlen und wird ihre Schuld bei der AHV auf diese Weise bis ins Jahr<br />

2033 abtragen können. Aufgrund der Revisionen 5 und 6a tragen die RentnerInnen<br />

bereits heute über Leistungsreduktionen jährlich 700 Mio. Franken zur Sanierung<br />

der IV bei.<br />

Die Vorlage sieht einen sehr erschwerten Zugang zu einer Rente vor, welcher vor<br />

allem psychisch kranke Menschen treffen würde.<br />

Das vorgesehene neue Rentensystem führt bei den höheren Invaliditätsgraden bei<br />

vielen gegenwärtigen und zukünftigen RentnerInnen zu sehr einschneidenden<br />

Kürzungen.<br />

Der Zugang zu einer Hilflosenentschädigung aus lebenspraktischen Gründen<br />

wird erschwert.<br />

Die Kinderrenten sollen gekürzt werden.<br />

12 13

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!