Ich weiss, was ich will – meine Familie auch! - Schweizerisches ...
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Wer bezahlt eine Transplantation?<br />
Die meisten der in der Schweiz angebotenen<br />
Transplantationen gehören zum Leistungskatalog<br />
der obligatorischen Krankenvers<strong>ich</strong>erung. Die Kosten<br />
der Entnahme bei einer Lebendspende trägt die<br />
Vers<strong>ich</strong>erung der Empfängerin oder des Empfängers.<br />
Dazu gehört <strong>auch</strong> eine Entschädigung für Spesen,<br />
Voruntersuchungen und für den Lohnausfall der<br />
spendenden Person.<br />
2. Informationen zur Spendekarte<br />
Werden lebensverlängernde Maßnahmen unterlassen,<br />
wenn <strong>ich</strong> eine Spendekarte besitze?<br />
Nein. Leben retten ist oberstes Gebot der Medizin.<br />
Es ist strafbar, wenn Ärztinnen oder Ärzte bewusst<br />
gegen den Willen der betroffenen Person und aus<br />
eigennützigen Motiven lebensrettende Massnahmen<br />
unterlassen.. Sie werden in jedem Fall <strong>–</strong> unabhängig<br />
davon, ob Sie s<strong>ich</strong> für oder gegen eine Spende entschieden<br />
haben - immer die für Sie beste medizinische<br />
Behandlung und Betreuung erhalten!<br />
Was soll <strong>ich</strong> tun, wenn n<strong>ich</strong>t s<strong>ich</strong>er ist,<br />
ob <strong>meine</strong> Religion eine Organ-, Gewebe-<br />
oder Zellspende akzeptiert?<br />
Die meisten Religionen akzeptieren eine Organ-<br />
spende als Akt der Menschenliebe, weil auf diese<br />
Weise das Leben anderer Menschen gerettet<br />
werden kann. Wenn Sie n<strong>ich</strong>t s<strong>ich</strong>er sind, sprechen<br />
Sie am besten mit einem Vertreter Ihrer religiösen<br />
Gemeinschaft.<br />
Auch wenn Sie eine Spendekarte ausgefüllt<br />
haben: Informieren Sie auf jeden Fall Ihre<br />
Angehörigen über Ihren Willen.<br />
Dem sorgfältigen und würdevollen<br />
Umgang mit dem Körper der verstorbenen<br />
Person und dem Respekt gegenüber den<br />
trauernden Angehörigen werden immer<br />
grosse Beachtung geschenkt.<br />
Wann kann die Beerdigung statt finden?<br />
Bei einer Organspende kann die verstorbene Person<br />
normalerweise zirka 24 Stunden nach dem Feststellen<br />
des Todes den Angehörigen übergeben werden.<br />
4. Zuteilung von Organen<br />
Wie kommt eine Person auf die Warteliste der<br />
Nationalen Zuteilungsstelle?<br />
Normalerweise stellt die Hausärztin oder der<br />
Hausarzt fest, ob eine Transplantation notwendig<br />
sein könnte und überweist die betreffende Person<br />
an eines der sechs schweizerischen Transplantationszentren.<br />
Nach diversen Abklärungen entscheidet<br />
dort ein Ärzteteam, ob die Voraussetzungen für die<br />
Aufnahme auf die Warteliste der Nationalen Zuteilungsstelle<br />
gegeben sind.<br />
Wer kann spenden?<br />
Wer entscheidet über die Zuteilung von<br />
Jede Person kann s<strong>ich</strong> grundsätzl<strong>ich</strong> als Spender oder Obwohl die bisherige Spendekarte ihre Gültigkeit Organen?<br />
Spenderin von Organen, Geweben oder Zellen zur behält, empfehlen das Bundesamt für Gesundheit und Die Zuteilung erfolgt durch die Nationale Zuteilungs-<br />
Verfügung stellen. Wer das 16. Lebensjahr vollendet Swisstransplant Personen, die in der Vergangenheit stelle. Diese organisiert und koordiniert auf nationaler<br />
hat, kann eine Erklärung zur Spende abgeben; vorher schon eine Spendekarte ausgefüllt haben, diese durch Ebene alle mit der Zuteilung zusammenhängenden<br />
entscheiden die Eltern.<br />
die vorliegende zu ersetzen. Die Grundlage für die in Tätigkeiten. Die Nationale Zuteilungsstelle wird im<br />
Eine Spende ist bis ins hohe Alter mögl<strong>ich</strong>. Massge- der neuen Karte enthaltene Willensäusserung findet Auftrag des Bundes durch die Stiftung Swisstranspbend<br />
ist der gesundheitl<strong>ich</strong>e Zustand der Spenderin s<strong>ich</strong> in Artikel 8 des Transplantationsgesetzes. lant geführt.<br />
oder des Spenders. Schwere Infektionskrankheiten<br />
Bei der Zuteilung von Organen gilt der Grundsatz,<br />
wie Aids, Hepatitis B oder C sowie gewisse Krebs- Spendekarten können in den meisten Apotheken, dass jeder Mensch die gle<strong>ich</strong>e Chance auf ein<br />
formen schliessen eine Spende aber n<strong>ich</strong>t grund- Arztpraxen und Spitälern oder bei Swisstransplant lebensrettendes Organ haben soll. Da heute Organe<br />
sätzl<strong>ich</strong> aus. Bei der Entnahme wird in jedem Fall bezogen werden.<br />
nur beschränkt zur Verfügung stehen, ist ihre ge-<br />
untersucht, ob die Organe für eine Transplantation in<br />
rechte Verteilung besonders w<strong>ich</strong>tig. Mit Unterstüt-<br />
Frage kommen.<br />
zung eines Computerprogramms wird gemäss den<br />
3. Informationen zur Entnahme klar festgelegten Zuteilungskriterien (medizinische<br />
Warum eine Spendekarte?<br />
von Organen<br />
Dringl<strong>ich</strong>keit, medizinischer Nutzen, Wartezeit,<br />
Damit die Angehörigen im Todesfall n<strong>ich</strong>t eine<br />
Chancengle<strong>ich</strong>heit) die Person mit der höchsten<br />
schwierige Entscheidung treffen müssen, ist es w<strong>ich</strong>- Wie geht eine Organentnahme vor s<strong>ich</strong>?<br />
Priorität ermittelt.<br />
tig, den eigenen Willen zu Lebzeiten zu dokumentie- Liegt die Ein<strong>will</strong>igung zur Entnahme vor, wird die<br />
ren. Mit einer ausgefüllten Spendekarte können Sie verstorbene Person am Beatmungsgerät belassen<br />
s<strong>ich</strong>er stellen, dass nach dem Tod mit Ihrem Körper und betreut, damit die Organe keinen Schaden 5. Weitere Informationen<br />
das gemacht wird, <strong>was</strong> Sie selber wollen. Tragen Sie nehmen. Es werden Tests durchgeführt, die mehrere<br />
die Karte auf s<strong>ich</strong> und teilen Sie Ihre Entscheidung Stunden dauern können. Das Spital meldet in der Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Haus-<br />
unbedingt den Angehörigen mit.<br />
Zwischenzeit die Spenderin bzw. den Spender der ärztin bzw. Ihrem Hausarzt oder bei folgenden<br />
Mit der Spendekarte können sie die Entnahme von Nationalen Zuteilungsstelle. Diese sucht eine Adressen:<br />
Organen, Geweben oder Zellen erlauben, teilweise geeignete Empfängerin oder einen geeigneten Emp-<br />
erlauben, ganz verbieten oder eine Vertrauensfänger für die angebotenen Organe und koordiniert Bundesamt für Gesundheit BAG<br />
person benennen, die in Ihrem Todesfall über eine die weiteren Schritte, welche zur Organentnahme 3003 Bern<br />
Entnahme entscheidet.<br />
und Transplantation führen.<br />
Telefon: 031 322 21 11<br />
Möchten Sie die Entscheidung Ihrer <strong>Familie</strong> überlas- Eine Ärztin oder ein Arzt entnimmt die Organe nach transplantation@bag.admin.ch<br />
sen, benötigen Sie keine Spendekarte.<br />
allen Regeln der Kunst und mit Respekt gegenüber www.transplantinfo.ch (Internetseite auf deutsch,<br />
der verstorbenen Person. Die Wunden der verstor- französisch und italienisch)<br />
Was ist, wenn <strong>ich</strong> <strong>meine</strong> Meinung ändere? benen Person werden sorgfältig zugenäht und ver-<br />
Wenn Sie Ihre Erklärung für oder gegen eine Spende bunden. Nach der Entnahme wird der Le<strong>ich</strong>nam den Swisstransplant<br />
rückgängig machen wollen, können Sie die Spen- Angehörigen übergeben. Die <strong>Familie</strong> wird auf Wunsch Postfach 7952, 3001 Bern<br />
dekarte vern<strong>ich</strong>ten und eine neue ausfüllen. Das über den Verlauf der Entnahme informiert.<br />
Telefon: 0800 570 234<br />
Ausfüllen der Spendekarte wird in keinem offiziellen<br />
info@swisstransplant.org<br />
Register vermerkt.<br />
www.swisstransplant.org (Internetseiten auf<br />
deutsch, französisch, italienisch und englisch)<br />
Stiftung Blut-Stammzellen<br />
www.blutstammzellen.ch (Internetseiten auf<br />
deutsch, französisch, italienisch und englisch)<br />
Schweizerische Akademie der Medizinischen<br />
Wissenschaften<br />
www.samw.ch (Internetseiten auf deutsch,<br />
französisch, italienisch und englisch)