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Ich weiss, was ich will – meine Familie auch! - Schweizerisches ...

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Wer bezahlt eine Transplantation?<br />

Die meisten der in der Schweiz angebotenen<br />

Transplantationen gehören zum Leistungskatalog<br />

der obligatorischen Krankenvers<strong>ich</strong>erung. Die Kosten<br />

der Entnahme bei einer Lebendspende trägt die<br />

Vers<strong>ich</strong>erung der Empfängerin oder des Empfängers.<br />

Dazu gehört <strong>auch</strong> eine Entschädigung für Spesen,<br />

Voruntersuchungen und für den Lohnausfall der<br />

spendenden Person.<br />

2. Informationen zur Spendekarte<br />

Werden lebensverlängernde Maßnahmen unterlassen,<br />

wenn <strong>ich</strong> eine Spendekarte besitze?<br />

Nein. Leben retten ist oberstes Gebot der Medizin.<br />

Es ist strafbar, wenn Ärztinnen oder Ärzte bewusst<br />

gegen den Willen der betroffenen Person und aus<br />

eigennützigen Motiven lebensrettende Massnahmen<br />

unterlassen.. Sie werden in jedem Fall <strong>–</strong> unabhängig<br />

davon, ob Sie s<strong>ich</strong> für oder gegen eine Spende entschieden<br />

haben - immer die für Sie beste medizinische<br />

Behandlung und Betreuung erhalten!<br />

Was soll <strong>ich</strong> tun, wenn n<strong>ich</strong>t s<strong>ich</strong>er ist,<br />

ob <strong>meine</strong> Religion eine Organ-, Gewebe-<br />

oder Zellspende akzeptiert?<br />

Die meisten Religionen akzeptieren eine Organ-<br />

spende als Akt der Menschenliebe, weil auf diese<br />

Weise das Leben anderer Menschen gerettet<br />

werden kann. Wenn Sie n<strong>ich</strong>t s<strong>ich</strong>er sind, sprechen<br />

Sie am besten mit einem Vertreter Ihrer religiösen<br />

Gemeinschaft.<br />

Auch wenn Sie eine Spendekarte ausgefüllt<br />

haben: Informieren Sie auf jeden Fall Ihre<br />

Angehörigen über Ihren Willen.<br />

Dem sorgfältigen und würdevollen<br />

Umgang mit dem Körper der verstorbenen<br />

Person und dem Respekt gegenüber den<br />

trauernden Angehörigen werden immer<br />

grosse Beachtung geschenkt.<br />

Wann kann die Beerdigung statt finden?<br />

Bei einer Organspende kann die verstorbene Person<br />

normalerweise zirka 24 Stunden nach dem Feststellen<br />

des Todes den Angehörigen übergeben werden.<br />

4. Zuteilung von Organen<br />

Wie kommt eine Person auf die Warteliste der<br />

Nationalen Zuteilungsstelle?<br />

Normalerweise stellt die Hausärztin oder der<br />

Hausarzt fest, ob eine Transplantation notwendig<br />

sein könnte und überweist die betreffende Person<br />

an eines der sechs schweizerischen Transplantationszentren.<br />

Nach diversen Abklärungen entscheidet<br />

dort ein Ärzteteam, ob die Voraussetzungen für die<br />

Aufnahme auf die Warteliste der Nationalen Zuteilungsstelle<br />

gegeben sind.<br />

Wer kann spenden?<br />

Wer entscheidet über die Zuteilung von<br />

Jede Person kann s<strong>ich</strong> grundsätzl<strong>ich</strong> als Spender oder Obwohl die bisherige Spendekarte ihre Gültigkeit Organen?<br />

Spenderin von Organen, Geweben oder Zellen zur behält, empfehlen das Bundesamt für Gesundheit und Die Zuteilung erfolgt durch die Nationale Zuteilungs-<br />

Verfügung stellen. Wer das 16. Lebensjahr vollendet Swisstransplant Personen, die in der Vergangenheit stelle. Diese organisiert und koordiniert auf nationaler<br />

hat, kann eine Erklärung zur Spende abgeben; vorher schon eine Spendekarte ausgefüllt haben, diese durch Ebene alle mit der Zuteilung zusammenhängenden<br />

entscheiden die Eltern.<br />

die vorliegende zu ersetzen. Die Grundlage für die in Tätigkeiten. Die Nationale Zuteilungsstelle wird im<br />

Eine Spende ist bis ins hohe Alter mögl<strong>ich</strong>. Massge- der neuen Karte enthaltene Willensäusserung findet Auftrag des Bundes durch die Stiftung Swisstranspbend<br />

ist der gesundheitl<strong>ich</strong>e Zustand der Spenderin s<strong>ich</strong> in Artikel 8 des Transplantationsgesetzes. lant geführt.<br />

oder des Spenders. Schwere Infektionskrankheiten<br />

Bei der Zuteilung von Organen gilt der Grundsatz,<br />

wie Aids, Hepatitis B oder C sowie gewisse Krebs- Spendekarten können in den meisten Apotheken, dass jeder Mensch die gle<strong>ich</strong>e Chance auf ein<br />

formen schliessen eine Spende aber n<strong>ich</strong>t grund- Arztpraxen und Spitälern oder bei Swisstransplant lebensrettendes Organ haben soll. Da heute Organe<br />

sätzl<strong>ich</strong> aus. Bei der Entnahme wird in jedem Fall bezogen werden.<br />

nur beschränkt zur Verfügung stehen, ist ihre ge-<br />

untersucht, ob die Organe für eine Transplantation in<br />

rechte Verteilung besonders w<strong>ich</strong>tig. Mit Unterstüt-<br />

Frage kommen.<br />

zung eines Computerprogramms wird gemäss den<br />

3. Informationen zur Entnahme klar festgelegten Zuteilungskriterien (medizinische<br />

Warum eine Spendekarte?<br />

von Organen<br />

Dringl<strong>ich</strong>keit, medizinischer Nutzen, Wartezeit,<br />

Damit die Angehörigen im Todesfall n<strong>ich</strong>t eine<br />

Chancengle<strong>ich</strong>heit) die Person mit der höchsten<br />

schwierige Entscheidung treffen müssen, ist es w<strong>ich</strong>- Wie geht eine Organentnahme vor s<strong>ich</strong>?<br />

Priorität ermittelt.<br />

tig, den eigenen Willen zu Lebzeiten zu dokumentie- Liegt die Ein<strong>will</strong>igung zur Entnahme vor, wird die<br />

ren. Mit einer ausgefüllten Spendekarte können Sie verstorbene Person am Beatmungsgerät belassen<br />

s<strong>ich</strong>er stellen, dass nach dem Tod mit Ihrem Körper und betreut, damit die Organe keinen Schaden 5. Weitere Informationen<br />

das gemacht wird, <strong>was</strong> Sie selber wollen. Tragen Sie nehmen. Es werden Tests durchgeführt, die mehrere<br />

die Karte auf s<strong>ich</strong> und teilen Sie Ihre Entscheidung Stunden dauern können. Das Spital meldet in der Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Haus-<br />

unbedingt den Angehörigen mit.<br />

Zwischenzeit die Spenderin bzw. den Spender der ärztin bzw. Ihrem Hausarzt oder bei folgenden<br />

Mit der Spendekarte können sie die Entnahme von Nationalen Zuteilungsstelle. Diese sucht eine Adressen:<br />

Organen, Geweben oder Zellen erlauben, teilweise geeignete Empfängerin oder einen geeigneten Emp-<br />

erlauben, ganz verbieten oder eine Vertrauensfänger für die angebotenen Organe und koordiniert Bundesamt für Gesundheit BAG<br />

person benennen, die in Ihrem Todesfall über eine die weiteren Schritte, welche zur Organentnahme 3003 Bern<br />

Entnahme entscheidet.<br />

und Transplantation führen.<br />

Telefon: 031 322 21 11<br />

Möchten Sie die Entscheidung Ihrer <strong>Familie</strong> überlas- Eine Ärztin oder ein Arzt entnimmt die Organe nach transplantation@bag.admin.ch<br />

sen, benötigen Sie keine Spendekarte.<br />

allen Regeln der Kunst und mit Respekt gegenüber www.transplantinfo.ch (Internetseite auf deutsch,<br />

der verstorbenen Person. Die Wunden der verstor- französisch und italienisch)<br />

Was ist, wenn <strong>ich</strong> <strong>meine</strong> Meinung ändere? benen Person werden sorgfältig zugenäht und ver-<br />

Wenn Sie Ihre Erklärung für oder gegen eine Spende bunden. Nach der Entnahme wird der Le<strong>ich</strong>nam den Swisstransplant<br />

rückgängig machen wollen, können Sie die Spen- Angehörigen übergeben. Die <strong>Familie</strong> wird auf Wunsch Postfach 7952, 3001 Bern<br />

dekarte vern<strong>ich</strong>ten und eine neue ausfüllen. Das über den Verlauf der Entnahme informiert.<br />

Telefon: 0800 570 234<br />

Ausfüllen der Spendekarte wird in keinem offiziellen<br />

info@swisstransplant.org<br />

Register vermerkt.<br />

www.swisstransplant.org (Internetseiten auf<br />

deutsch, französisch, italienisch und englisch)<br />

Stiftung Blut-Stammzellen<br />

www.blutstammzellen.ch (Internetseiten auf<br />

deutsch, französisch, italienisch und englisch)<br />

Schweizerische Akademie der Medizinischen<br />

Wissenschaften<br />

www.samw.ch (Internetseiten auf deutsch,<br />

französisch, italienisch und englisch)

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