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PROTOKOLLAUSZUG DER SITZUNG DES GEMEINDERATES 04/12

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St. Martins-Ring 2<br />

FL-9492 Eschen<br />

Fürstentum Liechtenstein<br />

GEMEINDE ESCHEN<br />

<strong>PROTOKOLLAUSZUG</strong> <strong>DER</strong> <strong>SITZUNG</strong><br />

<strong>DES</strong> GEMEIN<strong>DER</strong>ATES <strong>04</strong>/<strong>12</strong><br />

Datum / Zeit Mittwoch, 29. Februar 20<strong>12</strong> / 18.00 – 22.30 Uhr<br />

Telefon +423 / 377 50 10<br />

Fax +423 / 377 50 29<br />

www.eschen.li<br />

Ort Gemeindehaus Eschen, Sitzungszimmer Gemeinderat, St. Martins-Ring 2,<br />

9492 Eschen<br />

Vorsitz Gemeindevorsteher Günther Kranz<br />

Gemeinderäte Werner Bieberschulte, Gina Hasler, Mario Hundertpfund, Albert Kindle,<br />

Siglinde Marxer, Viktor Marxer, Werner Marxer, Manfred Meier, Jochen Ott,<br />

Pia Rieley<br />

Entschuldigt<br />

Anwesend Marcel Foser, Leiter Hochbau (Trakt. Nrn. 22-24, 27)<br />

Klaus Gamon, PIZ Architekten, Nendeln (Trakt. Nr. 24)<br />

Gerhard Fuchs, PIZ Architekten, Nendeln (Trakt. Nr. 24)<br />

Roland Risch, ringtec Establishment, Eschen (Trakt. Nr. 24)<br />

Josef Mahlknecht, Bau-Data AG, Schaan (Trakt. Nr. 24)<br />

Markus Frieser, Immobilienverwalter (Trakt. Nrn. 25 + 27)<br />

Almut Sanchen, Lenum AG, Vaduz (Trakt. Nr. 27)<br />

Siegfried Risch, Leiter Bauwesen (Trakt. Nr. 27)<br />

Protokoll: Leiter Kanzlei Philipp Suhner<br />

Traktanden<br />

1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls Nr. 03/<strong>12</strong><br />

2. Vernehmlassungsbericht: Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) sowie über die Abänderung des Umweltschutzgesetzes<br />

und die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes<br />

20<br />

3. Reglement über die Abgabe von Baurechten für Wohneinheiten: 1. Lesung 21<br />

4. Ausnahmebewilligung: Baugesuch Neubau Mehrfamilienhaus mit Dienstleistungsanteil<br />

/ Parzelle Nr. 1746<br />

22<br />

5. Ausnahmebewilligung: Baugesuch Neubau Einfamilienhaus / Parzelle Nr. 544 23<br />

6. Kindergarten Schönabüel: Umbau und Sanierung / Festlegung Minergie-<br />

Standard / Erhöhung des Verpflichtungskredits<br />

24<br />

7. Verlängerung des Mietvertrages für die Räumlichkeiten der Kunstschule im<br />

Mehrzweckgebäude Eschen<br />

25<br />

8. Übertragung eines Baurechtes / Entscheid 26<br />

9. Energiestadt Label: Grundsätze der Energiepolitik / Ziele für den Energieverbrauch<br />

bis 2022 / Genehmigung<br />

27


Gemeinderatssitzung <strong>04</strong>/<strong>12</strong> Seite 33<br />

Amtliche Bekanntmachungen in Zeitungen, Anschlagtafel, Publikationen<br />

der Gemeinde Protokoll<br />

1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls Nr. 03/<strong>12</strong><br />

Antragsteller Gemeindevorsteher<br />

Antrag<br />

Das Gemeinderatsprotokoll 03/<strong>12</strong> vom 15. Februar 20<strong>12</strong> sei zu genehmigen.<br />

Beschluss<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

<strong>04</strong>2.1<br />

Vernehmlassungsverfahren der Regierung 006.1<br />

Umweltschutz, Natur- und Landschaftsschutz 17<br />

Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten 170<br />

2. Vernehmlassungsbericht: Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) sowie über die Abänderung des Umweltschutzgesetzes<br />

und die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes<br />

Antragsteller Gemeindevorsteher<br />

Bericht<br />

Mit Schreiben vom 8. Februar 20<strong>12</strong> unterbreitet die Regierung des Fürstentums Liechtenstein<br />

den Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Neufassung des Gesetzes über die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie über die Abänderung des Umweltschutzgesetzes<br />

und die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes.<br />

Eine Stellungnahme zum vorliegenden Bericht ist bis zum 11. Mai 20<strong>12</strong> an das Ressort Umwelt,<br />

Raum, Land und Waldwirtschaft möglich.<br />

Zusammenfassung<br />

Ausgehend von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes überprüfte die EFTA-<br />

Überwachungsbehörde das bestehende Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung und<br />

kam zum Schluss, dass dieses die Vorgaben der EU-Richtlinien zur Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

nicht in allen Punkten korrekt umsetzt und entsprechend zu überarbeiten ist. Seit Inkrafttreten<br />

des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Jahre 1999 konnten andererseits<br />

viele Erfahrungen mit dessen Anwendung und der Abwicklung des UVP-Verfahrens gewonnen<br />

werden. Aufgrund dieser Erfahrungen schlägt die Regierung vor, das UVP-Verfahren neu zweistufig<br />

zu gestalten und gewisse Verfahrensschritte zu vereinfachen. So soll dem eigentlichen<br />

UVP-Verfahren eine Vorprüfung vorangehen, in welcher eine Voruntersuchung zu erstellen ist.<br />

Genügt diese für eine abschliessende Beurteilung der Auswirkungen eines Projektes auf die<br />

Umwelt, kann sie direkt als Umweltverträglichkeitsbericht des eigentlichen UVP-Verfahrens anerkannt<br />

und das Verfahren somit verkürzt werden. All diese Änderungen machten eine Totalrevision<br />

des UVP-Gesetzes notwendig.<br />

20


Gemeinderatssitzung <strong>04</strong>/<strong>12</strong> Seite 34<br />

In der EU wurde die Richtlinie über Industrieemissionen mehrmals geändert und schliesslich<br />

neu gefasst. In diese Neufassung wurden verschiedene bestehende Richtlinien integriert. Die<br />

Richtlinie über Industrieemissionen weist einerseits mehrere Querbezüge zur UVP-Richtlinie<br />

auf, andererseits verlangt sie die Einführung einer Betriebsbewilligung für Anlagen mit einem<br />

grossen Verschmutzungspotential. Diese Anlagen unterliegen weitestgehend auch der UVP-<br />

Pflicht. Eine Betriebsbewilligung sieht die liechtensteinische Gesetzgebung aber noch nicht für<br />

alle von der Richtlinie erfassten Anlagen vor und muss deshalb noch eingeführt werden.<br />

Das UVP-Gesetz soll wie heute ein Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit bleiben,<br />

und kein neues Genehmigungsverfahren beinhalten. Das Bewilligungserfordernis gemäss der<br />

Richtlinie über Industrieemissionen soll deshalb mit einer Änderung des Umweltschutzgesetzes<br />

umgesetzt werden. Diese Änderung wird zum Anlass genommen, einige im Umweltschutzgesetz<br />

enthaltene abfallrechtliche Bestimmungen den Erfahrungen und heutigen Erfordernissen<br />

anzupassen. Zudem soll ermöglicht werden, dass neben der Landespolizei auch die zuständigen<br />

Gemeindeorgane Übertretungen von Umweltschutzvorschriften im Ordnungsbussenverfahren<br />

ahnden können. Dabei steht insbesondere die Ahndung des so genannten litterings (Wegwerfen<br />

von Abfällen im öffentlichen Raum) im Vordergrund.<br />

Erwägungen<br />

In der Vorsteherkonferenz steht zur Diskussion, eine gemeinsame Stellungnahme zu verfassen.<br />

Anträge<br />

1. Das Ressort Natur und Umwelt und das Ressort Bauwesen mit der Abteilung Bauwesen<br />

sei mit der Ausarbeitung einer Stellungnahme zu beauftragen.<br />

2. Dem Gemeinderat sei die Stellungnahme bis spätestens 2. Mai 20<strong>12</strong> zur Genehmigung<br />

vorzulegen.<br />

Beschlüsse<br />

1. Der Antrag 1 wird einstimmig angenommen.<br />

2. Der Antrag 2 wird einstimmig angenommen.<br />

Gemeinderecht, Gemeindegebiet, Bürgerrecht, Gemeinschaftspflege 01<br />

Gemeindegesetz, Gemeindeordnung, Statuten, Reglemente, Geschäfts-<br />

und Gebührenordnungen, Landesgesetzblatt<br />

3. Reglement über die Abgabe von Baurechten für Wohneinheiten: 1. Lesung<br />

Antragsteller Arbeitsgruppe Reglement über die Abgabe<br />

von Baurechten für Wohneinheiten<br />

Bericht<br />

Der Gemeinderat Eschen hat an seiner Sitzung vom 24. August 2011 eine Arbeitsgruppe für die<br />

Erarbeitung eines neuen Reglements für die Abgabe von Baurechten für Wohneinheiten eingesetzt.<br />

Mit der Erarbeitung eines neuen Reglements sollen folgende Hauptziele erreicht werden:<br />

011<br />

21


Gemeinderatssitzung <strong>04</strong>/<strong>12</strong> Seite 35<br />

- klare Formulierungen<br />

- klare Prioritätsordnung und Reihenfolge der Bewerber<br />

- klare Regeln beim Übertrag der Baurechte auf einen neuen Baurechtsnehmer<br />

- Anpassung der Baurechtszinse auf ein marktkonformes Niveau<br />

- klare Regelungen betreffend des Vorkaufsrechts der Gemeinde<br />

Die Arbeitsgruppe hat sich an vier Sitzungen mit dem neuen Reglement beschäftigt und legt ein<br />

Reglement zur ersten Lesung im Gemeinderat vor.<br />

Antrag<br />

Es sei eine erste Lesung des Reglements durchzuführen.<br />

Beschluss<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Behandlung der Baugesuche, Baubewilligungen 602<br />

4. Ausnahmebewilligung: Baugesuch Neubau Mehrfamilienhaus mit Dienstleistungsanteil<br />

/ Parzelle Nr. 1746<br />

Antragsteller Gestaltungs- und Planungskommission<br />

Leiter Hochbau<br />

Bericht<br />

Auf der Parzelle Nr. 1746 ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Dienstleistungsanteil<br />

geplant. Die Parzelle befindet sich in der Wohnzone A an der Essanestrasse in Eschen. Das<br />

am 14. Februar 20<strong>12</strong> bei der Gemeinde eingereichte Bauprojekt entsprach nicht der zukünftigen<br />

Ortsplanung an der Essanestrasse. In Absprache mit dem Architekten, dem Parzellenbesitzer,<br />

der Abteilung Bauwesen und der Gestaltungs- und Planungskommission wurde das Bauprojekt<br />

nach dem zukünftigen Richtplan 20<strong>12</strong>, der zukünftigen Bauordnung 20<strong>12</strong> mit zugehörigem<br />

Zonenplan 20<strong>12</strong> und dem Überbauungsplan St. Luzi-Strasse Süd, Essanestrasse West,<br />

DL<strong>12</strong> Eschen überarbeitet.<br />

Entgegen der rechtskräftigen Bauordnung sind für die Gebäudehöhe sowie für die Ausnützungs-<br />

und Grünflächenziffer Ausnahmen notwendig. Ausnahmen von Vorschriften der Bauordnung<br />

kann der Gemeinderat gemäss Art. 29 Bauordnung und Art. 3 Abs. 2 Baugesetz unter<br />

Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen bewilligen.<br />

Antrag<br />

Die Ausnahmebewilligungen zur Gebäudehöhenüberschreitung um 1.0m auf <strong>12</strong>m, die Ausnützungsziffererhöhung<br />

von 0.8 auf 1.0 sowie die Grünflächenzifferunterschreitung auf der Parzelle<br />

Nr. 1746 sei mit folgenden Auflagen zu genehmigen:<br />

1. Das Geh- und Fahrrecht für einen Fuss- und Fahrradweg entlang der Essanestrasse auf<br />

die Breite von 2.50m ist wie bei früheren Bauprojekten im Grundbuch einzutragen.<br />

2. Die geplante PW-Längsparkierung entlang der Essanestrasse ist mit dem Tiefbauamt zu<br />

koordinieren. Im Sinne einer Ausnahme kann in Koordination mit dem Tiefbauamt einer<br />

befristeten PW-Längsparkierung bis zum Ausbau des Fuss- und Fahrradwegnetzes Essanestrasse<br />

zugestimmt werden.<br />

22


Gemeinderatssitzung <strong>04</strong>/<strong>12</strong> Seite 36<br />

3. Der Kanalisationsplan ist gemäss Baugesetz Art. 53, Abs. 1 im Massstab 1:100 und entsprechend<br />

der Schweizer Norm (SN 592000 Liegenschaftsentwässerung) innert Wochenfrist<br />

zu erbringen.<br />

4. Die Aussenhüllengestaltung ist mit der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bauwesen, zu<br />

koordinieren.<br />

5. Parallel zur Essanestrasse müssen 3 Bergahornbäume in Koordination mit der Gemeindeverwaltung,<br />

Abteilung Bauwesen, gepflanzt werden.<br />

Beschluss<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Behandlung der Baugesuche, Baubewilligungen 602<br />

5. Ausnahmebewilligung: Baugesuch Neubau Einfamilienhaus / Parzelle<br />

Nr. 544<br />

Antragsteller Gestaltungs- und Planungskommission<br />

Leiter Hochbau<br />

Bericht<br />

Auf der Parzelle Nr. 544 ist der Neubau eines Einfamilienhauses geplant. Das Grundstück liegt<br />

in der Wohnzone B im Grasgarten. Entgegen Art. 20 der Bauordnung der Gemeinde Eschen<br />

wird die Gebäudehöhe talseitig um 0.5m, gemessen ab dem abgegrabenen Terrain, entlang der<br />

Südostfassade überschritten. Die maximale Gebäudehöhe in der Wohnzone B beträgt gemäss<br />

Art. 20 der Bauordnung 8.50m. Für diese Gebäudehöhenüberschreitungen ist eine Ausnahmebewilligung<br />

notwendig.<br />

Ausnahmen von Vorschriften der Bauordnung kann der Gemeinderat gemäss Art. 29 der Bauordnung<br />

und gemäss Art. 3 Abs. 2, Baugesetz, unter Abwägung der öffentlichen und privaten<br />

Interessen bewilligen. Im Schreiben vom 24. Januar 20<strong>12</strong> wird um die Ausnahme für die Gebäudehöhenüberschreitung<br />

von der Bauherrschaft ersucht.<br />

Antrag<br />

Die Ausnahmebewilligung zur Gebäudehöhenüberschreitung um 0.5m entlang der Südostfassade<br />

am Einfamilienhaus auf Parzelle Nr. 544 sei mit folgenden Auflagen zu genehmigen:<br />

1. Der Kanalisationsplan ist gemäss Art. 53 Abs. 1 Baugesetz im Massstab 1:100 und entsprechend<br />

der Schweizer Norm (SN 592000 Liegenschaftsentwässerung) innert Wochenfrist<br />

zu erbringen.<br />

2. Die Aussenhüllengestaltung ist mit der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bauwesen, zu<br />

koordinieren.<br />

3. Parallel zur Strasse Grasgarten müssen 2 Bergahornbäume in Koordination mit der Abteilung<br />

Bauwesen der Gemeinde Eschen gepflanzt werden.<br />

Beschluss<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

23


Gemeinderatssitzung <strong>04</strong>/<strong>12</strong> Seite 37<br />

Hochbauverwaltung, Gemeindebauten 62<br />

Errichtung und Erweiterung von Gemeindegebäuden, Einrichtung und<br />

Möblierung, Arbeitsvergaben, Nachtragskredite etc.<br />

6. Kindergarten Schönabüel: Umbau und Sanierung / Festlegung Minergie-<br />

Standard / Erhöhung des Verpflichtungskredits<br />

Antragsteller Leiter Hochbau<br />

Bericht<br />

Am 13. April 2011 hat der Gemeinderat den notwendigen Umbau- und Sanierungsarbeiten am<br />

Kindergarten Schönabüel, dem Kinderspielplatz und der Fussgängererschliessung Bölsfeld sowie<br />

dem Verpflichtungskredit über CHF 3‘500‘000.00 einstimmig zugestimmt. Dabei basierte<br />

der Kostenvoranschlag auf einer Genauigkeit von +/- 15%.<br />

An der Sitzung vom 23. November 2011 hat der Gemeinderat auf Vorschlag des Beurteilungsgremiums<br />

dem Siegerkonzept der PIZ Architektur aus dem Studienwettbewerb zugestimmt. Die<br />

Anlagekosten des Siegerkonzeptes wurden im Studienwettbewerbsverfahren auf<br />

CHF 3‘850‘000.00 berechnet. Im Rahmen der Projektierung und des Baubewilligungsverfahrens<br />

wurden mit allen involvierten Fachplanern die Anlagekosten detailliert überprüft. Der genehmigte<br />

Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 3‘500‘000.00 kann gemäss diesen Berechnungen<br />

aufgrund des vorgegebenen Gebäudestandards für öffentliche Bauten aber auch zur Erreichung<br />

des Mindestminergie-Standards mit Zertifizierung nicht eingehalten werden.<br />

Die neuen Anlagenkosten (Genauigkeit +/- 5%) stellen sich unter Berücksichtigung des Mindestminergie-Standards<br />

wie folgt zusammen:<br />

Erstellungskosten<br />

Vorbereitungsarbeiten CHF 300‘629.00<br />

Gebäude CHF 2‘184‘970.00<br />

Betriebseinrichtungen CHF 110‘000.00<br />

Umgebung (Spielplatz und Fussweg) CHF 4<strong>12</strong>‘424.00<br />

Baunebenkosten und Honorare CHF 691‘977.00<br />

Reserve CHF 150‘000.00<br />

Total inkl. MwSt. und Mindestminergie-Standard CHF 3‘850‘000.00<br />

Zusatzoptionen Minergie-Zertifizierung (Mehrkosten)<br />

Minergie-Standard + Energieerzeugung mit Wärmepumpe CHF 70‘000.00<br />

Minergie-Standard + Wärmepumpe und kontrollierter Lüftung CHF <strong>12</strong>0‘000.00<br />

Minergie-P CHF 270‘000.00<br />

Minergie-A CHF 330‘000.00<br />

Vorstellung des überarbeiteten Projektes<br />

Klaus Gamon stellt anhand von Plänen das überarbeitete Projekt des Kindergartens Schönbühl<br />

vor.<br />

Das UG besteht aus einem Vereinsraum, einem überdachten Eingangsbereich mit Vorplatz,<br />

dem Treppenhaus, Lift, Technik und Toiletten. Von der bestehenden Bausubstanz wurde möglichst<br />

viel übernommen, um Kosten zu sparen.<br />

621<br />

24


Gemeinderatssitzung <strong>04</strong>/<strong>12</strong> Seite 38<br />

Im Erdgeschoss befindet sich ein Bewegungsraum mit einem überdachten Vorbereich (Aussenraum).<br />

Weiters befinden sich das Malatelier, ein Spielgruppenraum mit Büro für die Kindergärtnerin/nen<br />

sowie Toiletten, Garderoben und der Lift auf diesem Stock. Im Obergeschoss befinden<br />

sich ein weiterer Gruppenraum sowie Toiletten, eine Garderobe und der Lift.<br />

Anhand eines Schnittes wird aufgezeigt, dass das Pultdach vom Bestand übernommen wurde.<br />

Die Front ist zweischichtig verglast und zwischen diesen Schichten finden der Sonnen- und<br />

Schallschutz statt.<br />

Gegenüber dem Vorprojekt wurden wenige Veränderungen vorgenommen. Diese Änderungen<br />

haben sich positiv auf die Kosten ausgewirkt.<br />

Erläuterungen zu den Kosten<br />

Der Leiter Hochbau führt aus, dass die PIZ Architekten das kostengünstigste Projekt bei vergleichbaren<br />

Volumen abgeliefert haben. Die Varianten der anderen Architekturbüros waren bei<br />

gleichem Volumen von den Kosten her höher. Er erläutert die Kosten des vorliegenden Projekts<br />

der PIZ Architekten je nach ausgeführter Minergie-Standart-Variante.<br />

Die Erarbeitung des Wettbewerbs hat ergeben, dass bei einem Mindest-Minergiestandard mit<br />

Kosten von CHF 3‘850‘000.00 gerechnet werden muss. Dies ist 10% über dem Verpflichtungskredit.<br />

Diverse Optimierungen wurden durch die Fachplaner geprüft. Auch die Honorare wurden<br />

angeschaut und die Fachplaner haben sich bereit erklärt, zu einem leicht reduzierten Stundenansatz<br />

zu arbeiten. Die Kosten können nicht mehr weiter reduziert werden. Wird ein höhere<br />

Minergiestandard angestrebt, erhöhen sich die Kosten auf bis zu CHF 4‘180‘000.00. Der Mindestminergiestandard<br />

umfasst eine Gasheizung sowie die Lüftung in den Neubauteilen.<br />

Kostenplanung<br />

Josef Mahlknecht von der Bau-Data AG führt aus, dass schon vor dem Studienwettbewerb feststellbar<br />

war, dass die Berechnung der Kosten knapp kalkuliert ist. Trotzdem wurde basierend<br />

auf diesem Kostenvoranschlag eine Ausschreibung vorgenommen.<br />

Dabei schwang die Hoffnung mit, dass die Kosten trotz der knappen Kalkulation eingehalten<br />

werden können. Schlussendlich mussten die Fachplaner aber einsehen, dass der Kostenrahmen<br />

mit CHF 3‘500‘000.00 nicht eingehalten werden kann.<br />

Der nun vorliegende Kostenvoranschlag von CHF 3‘850‘000.00 ist für das geplante Bauvolumen<br />

im normalen Rahmen. Inwiefern nun der bestehende Kostenvoranschlag von CHF<br />

3‘850‘000.00 weiter für energetische Massnahmen erhöht wird, führt auch in anderen Gemeinden<br />

immer wieder zu Diskussionen. Basierend auf der vorstehenden Folie kann aber sauber<br />

nachvollzogen werden, welche Kosten die einzelnen Energiemassnahmen verursachen.<br />

In der vorliegenden Berechnung von CHF 3‘850‘000.00 wurden die Preise genau ausgezogen.<br />

Die Kosten wurden detailliert überprüft. Die Materialisierung ist praktisch abgeschlossen. Die<br />

Quadratmeterpreise für die Materialien wurden fixiert.<br />

Auch der Aussenbereich wurde angeschaut und optimiert. Es hat kein Sparpotential mehr in<br />

dieser Summe von CHF 3‘850‘000.00.


Gemeinderatssitzung <strong>04</strong>/<strong>12</strong> Seite 39<br />

Ausführungen Energie<br />

Roland Risch von der ringtec Establishment macht Ausführungen zum Energieverbrauch im<br />

Kindergarten Schönbühl. Seit Jahren steigen die Preise für Energieträger an. Bereits jetzt befinden<br />

sich die Preise für Heizöl und Erdgas auf dem Niveau vom Sommer 2008. Auch in den<br />

nächsten Jahren ist mit steigenden Energiepreisen zu rechnen.<br />

Im Kindergarten Schönbühl wurde in den letzten Jahren zwischen 11‘000 und 15‘000 Liter<br />

Heizöl verbraucht. Ebenfalls wurde 10‘000 bis <strong>12</strong>‘500 kWh Strom verbraucht. Dies führte zu<br />

Energiekosten pro Jahr von CHF 10‘000.00 bis CHF 13‘000.00.<br />

Im Kindergarten Schönbühl ist es technisch möglich, ein Nullenergiegebäude zu bauen. Dank<br />

einer optimierten Gebäudehülle, eine optimierten Heiztechnik, Bestbeleuchtung, Bestgeräte und<br />

eine PV-Anlage kann dies erreicht werden.<br />

Eine Minergie-A-Zertifizierung kann aber nicht vorgenommen werden, da dies erst bei Einfamilienhäuser<br />

oder Mehrfamilienhäuser möglich ist.<br />

Roland Risch empfiehlt den Minergie-A Standard.<br />

Erwägungen<br />

Die Kosten pro m3 umbauter Raum betragen CHF 760.00 / m3. Im Verhältnis zu anderen öffentlichen<br />

Bauten liegt dieser Preis im Rahmen. Der Kostenvoranschlag für das Vorprojekt im<br />

April 2011 lag bei einer Genauigkeit von +/- 15%. Die SIA-Norm spricht in diesem Stadium von<br />

einer Kostengenauigkeit von +/- 20%. Ohne die zusätzliche Erfüllung von Minergiestandards<br />

bleibt der Kostenrahmen von +/- 15% gewahrt.<br />

Dem Gleichstellungsgesetz muss bei öffentlichen Bauten und Anlagen zwingend Rechnung<br />

getragen werden. Die Fusswegverbindung wird bis zur westlichen Parzellengrenze gebaut.<br />

Die Ausschreibung des Wettbewerbes erfolgte mit dem Mindestminergie-Standard. Dieser<br />

Standard beinhaltet einen Gaskessel, die gesetzlich vorgeschriebene Dämmung sowie die Lüftung<br />

in den neuen Räumen.<br />

Ein Neubau auf dem Minergie-A Level würde nochmals rund 10% bis 20% Mehrkosten gegenüber<br />

dem vorliegenden Projekt verursachen.<br />

Die heute vorliegenden Zahlen werden nicht in Frage gestellt. Alle Zahlen sind hinterlegt.<br />

Für den Gemeinderat ist die Erhöhung des Verpflichtungskredits nicht einfach zu schlucken.<br />

Deshalb ist es ein Anliegen, an der heutigen Sitzung in Anwesenheit der Fachplaner Klarheit zu<br />

schaffen.<br />

Der heutige Kostenvoranschlag basiert auf einer Genauigkeit von 1-2%. Die Marktsituation<br />

muss aber noch als Vorbehalt angebracht werden.<br />

Die zusätzlichen Investitionen in den Minergiestandard A können in den nächsten Jahren an<br />

Energiekosten wieder eingespart werden.<br />

Auf dem Grundstück kann eine Erdsonde gebohrt werden.


Gemeinderatssitzung <strong>04</strong>/<strong>12</strong> Seite 40<br />

Damit eine Zertifizierung Minergie A beantragt werden kann, muss mindestens eine Erdsonde<br />

mit Wärmepumpe sowie eine Photovoltaikanlage gebaut werden.<br />

Ein Gemeinderat unterstützt trotz der Verpflichtungskrediterhöhung die Anträge des Leiters<br />

Hochbau, da der Gemeinderat im Thema Energiestadt sich Ziele und Massnahmen auferlegt<br />

hat und diese Themen nun konsequent angewendet werden müssen.<br />

Für einen Gemeinderat ist klar, dass bei diesen Gesamtkosten das Raumprogramm hätte abgespeckt<br />

werden müssen.<br />

Aufgrund der Diskussion stellt ein Gemeinderat folgende Gegenanträge:<br />

Gegenanträge<br />

1. Der Kindergarten Schönabüel sei mit dem Minergie-Standard + Energieerzeugung mit<br />

Wärmepumpe auszuführen.<br />

2. Der Verpflichtungskredit vom 13. April 2011 sei um CHF 420‘000.00 auf neu<br />

CHF 3‘920‘000.00 festzulegen.<br />

Gemäss Geschäftsordnung Art. 15 Abs. 1 wird zuerst über die Gegenanträge abgestimmt.<br />

Anträge<br />

1. Der Kindergarten Schönabüel sei mit dem Ausbaustandard Minergie-A auszuführen.<br />

2. Der Verpflichtungskredit vom 13. April 2011 sei um CHF 680‘000.00 auf neu<br />

CHF 4‘180‘000.00 festzulegen.<br />

Beschlüsse Gegenanträge<br />

1. Der Antrag 1 wird mehrheitlich angenommen. 6 Ja (2 x FBP / 4 x VU)<br />

2. Der Antrag 2 wird mehrheitlich angenommen. 9 Ja (3 x FBP / 6 x VU)<br />

Beschlüsse Anträge<br />

1. Der Antrag 1 wird mehrheitlich abgelehnt. 5 Ja (3 x FBP / 2 x VU)<br />

2. Der Antrag 2 wird mehrheitlich abgelehnt. 2 Ja (2 x FBP)<br />

Hochbauverwaltung, Gemeindebauten 62<br />

Baulicher Unterhalt, Reinigung und Verwendung der Gemeindegebäude,<br />

Liegenschaftenverwaltung<br />

7. Verlängerung des Mietvertrages für die Räumlichkeiten der Kunstschule<br />

im Mehrzweckgebäude Eschen<br />

Antragsteller Immobilienverwalter<br />

Bericht<br />

Der Gemeinderat hat am 18. Juni 2008 beschlossen, die Räumlichkeiten des Vereinshauses für<br />

die Pilotphase der Tagesstrukturen bis Ende 2011 zur Verfügung zu stellen. Die Regierung hat<br />

ihrerseits am 22. November 2011 beschlossen, diese Pilotphase der ausserschulischen Tagesstrukturen<br />

bis Ende Dezember 2013 zu verlängern. Deshalb sind diese Räume für die Vereine<br />

auch mindestens die nächsten zwei Jahre nicht zugänglich.<br />

622<br />

25


Gemeinderatssitzung <strong>04</strong>/<strong>12</strong> Seite 41<br />

Im Zusammenhang mit dem Primarschulhaus-Neubau in Eschen wurden im Jahre 2003 diverse<br />

Vereine vom Vereinshaus in das Mehrzweckgebäude an der Essanestrasse ausgesiedelt. Dies<br />

betrifft folgende Vereine und Institutionen:<br />

- Trachtengruppe<br />

- Guggenmusik Tuarbaguger<br />

- Maki Deutsch (Integrationskurse)<br />

- Tischtennisfreunde<br />

- Eschen aktiv<br />

- Erwachsenenbildung für diverse Freizeitkurse<br />

- Frauengruppe Eschen<br />

- Spielgruppe<br />

- Politische Parteien, Kommissionen etc.<br />

- ThyssenKrupp Presta AG, diverse Unternehmungen<br />

Für diese Aussiedlung war der Abschluss eines Mietvertrages für die Räumlichkeiten des Landes<br />

im Mehrzweckgebäude (Musikschule) nötig. Dieser Mietvertrag läuft am 31. Dezember<br />

20<strong>12</strong> aus. Die Abteilung Bauwesen empfiehlt, den Mietvertrag um mindestens ein Jahr, bis zum<br />

31. Dezember 2013 zu den derzeitig vertraglich vereinbarten Kondition (monatlich CHF<br />

4‘170.00 indexgebunden) zu verlängern. Das Land hat signalisiert, diesen Mietvertrag bei Interesse<br />

der Mieterin zu verlängern.<br />

Diese angemieteten Räumlichkeiten sollten dazu genutzt werden, als Überbrückung (Ausweich–Facility)<br />

für die strategische Ausrichtung des Raumangebotes für Vereine und Institutionen<br />

in gemeindeeigenen, zeitgemässen Gebäuden voranzutreiben und zu realisieren.<br />

Antrag<br />

Die Verlängerung des Mietvertrages für die Räumlichkeiten der Kunstschule im Mehrzweckgebäude<br />

Eschen sei um ein Jahr (01.01.2013 bis 31.<strong>12</strong>.2013) zu den vereinbarten Konditionen zu<br />

genehmigen.<br />

Beschluss<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Baulandbeschaffung, Abgabe von Gemeindeboden zur Erstellung von<br />

Wohn- und Gewerbebauten, Baurechtsverträge<br />

8. Übertragung eines Baurechtes / Entscheid 26<br />

Antragsteller Gemeindevorsteher<br />

Bericht<br />

Mit Schreiben vom 8. November 20<strong>12</strong> richtet der Grundeigentümer des Baurechts Nr. 20273,<br />

Silligatter 35B, ein Schreiben an den Gemeindevorsteher.<br />

Darin teilt der Grundeigentümer mit, dass er beabsichtigt, das Baurecht zu verkaufen. Der Gemeinderat<br />

hat an seiner Sitzung vom 23. November 2011 entscheiden, dass er auf das ihm zustehende<br />

Vorkaufsrecht verzichten möchte und dass das Baurecht gemäss dem Reglement<br />

über die Abgabe von Baurechten für Wohneinheiten auf einen neuen Eigentümer übertragen<br />

werden soll.<br />

663


Gemeinderatssitzung <strong>04</strong>/<strong>12</strong> Seite 42<br />

Die Ausschreibung des Baurechtes erfolgte gemäss dem Reglement über die Abgabe von<br />

Baurechten von Wohneinheiten in den Landeszeitungen in den ersten beiden Januar-Wochen<br />

durch jeweils zweimaliges Inserieren. Auf diese Inserate haben schlussendlich 2 Parteien ihre<br />

konkreten Übernahmeabsichten kundgetan.<br />

Die Finanzierungszusagen liegen alle vor. Die Kandidaten erfüllen die Anforderungen gemäss<br />

dem Reglement über die Abgabe von Baurechten für Wohneinheiten.<br />

Antrag<br />

Das Baurecht Nr. 20273, Silligatter 35B, sei an Johannes Krässig, Nendeln, zu vergeben.<br />

Beschluss<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten, Energiesparmassnahmen<br />

Sonstige Angelegenheiten 869<br />

9. Energiestadt Label: Grundsätze der Energiepolitik / Ziele für den Energieverbrauch<br />

bis 2022 / Genehmigung<br />

Antragstellerin Arbeitsgruppe Energiestadt<br />

Bericht<br />

Nachdem der Gemeinderat an der Sitzung vom 21. Dezember 2011 das energiepolitische Programm<br />

bis 2014 genehmigt hat, erarbeitete die Arbeitsgruppe Energiestadt in den letzten Wochen<br />

gemäss dem vorgesehen Ablaufplan die Grundsätze der Energiepolitik sowie die Ziele für<br />

den Energieverbrauch bis 2022 im Gemeindegebiet Eschen (gemeindeeigenen und private<br />

Bauten).<br />

Auf der Basis der Vorgaben der Energie Schweiz wurden folgende Grundsätze und Ziele in der<br />

Arbeitsgruppe erarbeitet:<br />

Grundsätze der Energiepolitik 20<strong>12</strong><br />

1. Die Gemeinde Eschen lebt aktiv eine nachhaltige Energie- und Umweltpolitik, die sich an<br />

den Zielvorgaben des Landes Liechtenstein und dem Label Energiestadt orientiert.<br />

2. Die Gemeinde Eschen übernimmt eine Vorbildfunktion.<br />

3. Die Gemeinde Eschen sorgt für eine Sensibilisierung der Bevölkerung für Energie- und<br />

Umweltthemen und fördert eine Kultur des schonenden Umgangs mit der Natur.<br />

4. Die Gemeinde Eschen fördert Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs und<br />

zur Verwendung erneuerbarer Energie.<br />

860<br />

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Gemeinderatssitzung <strong>04</strong>/<strong>12</strong> Seite 43<br />

5. Die Verkehrspolitik der Gemeinde Eschen ist wesentlicher Teil einer nachhaltigen Energiepolitik.<br />

Durch die aktive Förderung und Unterstützung des öffentlichen Verkehrs sowie<br />

des Langsamverkehrs setzen wir uns für eine Begrenzung des motorisierten Individualverkehrs<br />

ein. Nach Möglichkeiten helfen wir mit, das Angebot des öffentlichen Verkehrs<br />

auszubauen und bieten in diesem Bereich Hand für die Erarbeitung von überregionalen<br />

Lösungen.<br />

6. Die Gemeinde Eschen setzt sich für eine haushälterische Nutzung aller natürlichen Rohstoffe,<br />

wie Wasser und Holz ein.<br />

7. Durch die aktive Energie- und Umweltpolitik wird die Attraktivität von Eschen als Wohn-,<br />

Lebens- und Arbeitsraum gestärkt.<br />

8. Die Gemeinde Eschen unterstützt in der Beschaffung von Dienstleistungen und Gütern<br />

die Wertschöpfung in der Region, unter Berücksichtigung von ökologischen Kriterien.<br />

9. Die Gemeinde Eschen berät und informiert die Bevölkerung aktiv über die Möglichkeiten<br />

einer nachhaltigen Energieversorgung und Energienutzung.<br />

10. Die Gemeinde Eschen setzt sich für eine Abfallbewirtschaftung nach ökologischen Kriterien<br />

ein.<br />

Ziele für den privaten Energieverbrauch 20<strong>12</strong> - 2022<br />

Ziel 1 Die Gemeinde bekennt sich zur 2000-Watt-Gesellschaft und verfolgt einen Absenkpfad.<br />

Die nach 2000-Watt-Berechnung ermittelte Dauerleistung von ca. 13'300 Watt<br />

pro Einwohner (Stand 2007) soll um 20% auf 10'600 W pro Einwohner reduziert werden.<br />

Die jährlichen CO2-Emissionen (CO2-Äquivalente) von <strong>12</strong>.52 t CO2 eq. (Stand<br />

2007) pro Einwohner sollen ebenfalls um 20% auf 10 t CO2 eq. pro Einwohner reduziert<br />

werden.<br />

Ziel 2 Der Anteil an erneuerbaren Energien im Bereich Wärmeenergie (Prozesswärme,<br />

Raumwärme und Warmwasser) soll bei 20% liegen.<br />

Ziel 3 Der erneuerbare Anteil am Strommix Eschen soll von 16% (Stand 2010) auf 30% erhöht<br />

werden.<br />

Ziel 4 Beibehaltung eines attraktiven Förderprogramms für Energieeffizienz und erneuerbare<br />

Energien.<br />

Ziel 5 Der Anteil Minergie-Bauten (sämtliche Minergielabels) bei Neubauten soll bei 10% liegen.<br />

Ziel 6 Mindestens 70% der Energiebezugsflächen aller Gebäude liegen in den Kategorien A<br />

bis D gemäss Gebäudeenergieausweis FL (Stand 2007: 49%).<br />

Ziel 7 Die spezifischen Stromverbrauchszahlen für Wohnen (2.95 MWh pro Einwohner Stand<br />

2007) und nicht Wohnen (18.37 MWh pro Arbeitsplatz Stand 2007) soll beibehalten<br />

werden.<br />

Ziel 8 Senkung des spezifischen Wasserverbrauchs für Wohnen (62 m3 pro Einwohner,<br />

Stand 2007) und nicht Wohnen (352 m3 pro Arbeitsplatz, Stand 2007) um 5%.


Gemeinderatssitzung <strong>04</strong>/<strong>12</strong> Seite 44<br />

Ziel 9 Der Anteil nicht gemessener Wassermengen soll von derzeit 9.62% (Stand 2010) um<br />

5% reduziert werden.<br />

Ziel 10 Die Gemeinde unterstützt aktiv ÖV, Langsamverkehr und andere Formen ökologischer<br />

Mobilität.<br />

Ziele für den gemeindeeignen Energieverbrauch 20<strong>12</strong> - 2022<br />

Ziel 1 Die Gemeinde ist bestrebt, Neubauten im Minergie-P, Minergie-P Eco oder Minergie-A<br />

Standard auszuführen.<br />

Ziel 2 Die Gemeinde ist bestrebt, Sanierungen im Minergie-P, Minergie-P Eco oder Minergie-<br />

A Standard auszuführen. Hierbei werden jedoch die Wirtschaftlichkeit sowie die Sinnhaftigkeit<br />

einer Sanierung in den möglichen Minergie-Standards geprüft.<br />

Ziel 3 Falls Minergie Eco oder A nicht zur Anwendung kommt, werden die Ausschreibungen<br />

auf der Basis von ECO-Devis oder unter Beizug eines Fachbüros, welches die Ausschreibungen<br />

hinsichtlich Ökologie prüft, erstellt.<br />

Ziel 4 Mindestens 70% der Energiebezugsfläche aller Gebäude der Gemeinde liegen in den<br />

Kategorien A bis C gemäss Gebäudeenergieausweis FL (Stand 2010: 61%).<br />

Ziel 5 Die mittlere Energiekennzahl Wärme (Ehww: Warmwasser und Raumheizung) soll von<br />

81 kWh/m2 (2010) auf 70 kWh/m2 reduziert werden.<br />

Ziel 6 Der Anteil erneuerbarer Wärmeenergie soll von 29.1% (Stand 2010) auf 50% erhöht<br />

werden.<br />

Ziel 7 Der gesamte Stromverbrauch Liegenschaften/Anlagen/öffentliche Beleuchtung soll auf<br />

dem Niveau 2010 (1'200'000 kWh) gehalten werden.<br />

Ziel 8 Die spezifische Kennzahl Strom aller Gemeindeliegenschaften soll von 24 kWh/m2 auf<br />

20 kWh/m2 gesenkt werden.<br />

Ziel 9 Der Anteil Strom aus neuen erneuerbaren Energien soll bei 100% liegen (LiStrom Natur<br />

70% und LiStrom Natur Plus 30%).<br />

Ziel 10 Der spezifische Wasserverbrauch von 0.26 m3/m2 EBF soll gehalten werden.<br />

Ziel 11 Allgemeine Anschaffungen erfolgen unter der Berücksichtigung der im 20<strong>12</strong> noch zu<br />

erarbeitenden Beschaffungsrichtlinie.<br />

Erwägungen<br />

Die Arbeitsgruppe Energiestadt hat in drei Sitzungen die vorstehenden Sätze und Ziele erarbeitet<br />

und teilweise konträr diskutiert. Wichtig war der Arbeitsgruppe, dass die Ziele quantifizierbar<br />

sind.<br />

Energiepolitische Grundsätze<br />

Einem Gemeinderat ist im Zusammenhang mit dem Punkt 2 wichtig zu erwähnen, dass die<br />

Gemeinde Eschen auch bei der Ausgabenpolitik ihre Verpflichtungen hat. Die Vorbildfunktion im<br />

Energiebereich kann nur unter Berücksichtigung der finanzpolitischen Ziele eingenommen werden.


Gemeinderatssitzung <strong>04</strong>/<strong>12</strong> Seite 45<br />

Ein Gemeinderat fragt nach, wie weit die Beratungen gemäss dem Punkt 9 gehen sollen / dürfen.<br />

Die Beratung im Zusammenhang mit diesem Punkt ist dahingehend zu verstehen, dass es<br />

darum geht, Inputberatungen durch zu führen und Möglichkeiten aufzuzeigen. Jemand auf der<br />

Verwaltung muss für dieses Thema verantwortlich sein. Durch die Information der Bevölkerung<br />

(z.B. via Homepage) soll sie auf das Thema sensibilisiert werden.<br />

Energiepolitische Ziele Gemeindegebiet<br />

Die vorstehenden Werte basieren auf dem theoretischen Absenkpfad bis ins Jahr 2150. Bei der<br />

Festlegung wurde darauf geachtet, dass die Ziele in der Mitte der Bandbreite angesetzt wurden.<br />

Es wird festgestellt, dass die Gemeinde keine Mittel zur Verfügung hat, den erneuerbaren Anteil<br />

am Strommix durchzusetzen. Es geht nur über Information, Aufklärung und Motivation.<br />

Ein Gemeinderat ist der Meinung, dass es schwierig ist, hier Zielen zuzustimmen, obwohl nicht<br />

klar ist, welche Auswirkungen diese Ziele in Zukunft haben werden.<br />

Frau Almut Sanchen führt aus, dass zum Beispiel die Bewusstseinsbildung eine kostengünstige<br />

und effektive Massnahme zur Senkung des Energieverbrauchs ist. Es braucht verschiedene<br />

Massnahmen auf allen Ebenen.<br />

Auch bei Gestaltungs- und Überbauungsplänen können Private motiviert werden, mehr für die<br />

Energieeinsparung zu tun.<br />

Die Ziele sind auch im Vergleich zu anderen Gemeinden im vergleichbaren Rahmen gewählt<br />

worden.<br />

Damit das Ziel Nr. 6 erreicht werden kann, müssen ca. 2.1% der Flächen, welche in der Energieeffizienz<br />

E-G liegen, pro Jahr saniert werden.<br />

Generelle Erwägungen<br />

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe empfehlen dem Gemeinderat, die vorstehenden Ziele zu genehmigen.<br />

Es ist wichtig, dass die Ziele laufend von der Arbeitsgruppe Energiestadt überwacht werden.<br />

Am 28. März 20<strong>12</strong> wird dem Gemeinderat der Labelantrag zur Genehmigung vorgelegt, bevor<br />

der Antrag versendet wird.<br />

Anträge<br />

1. Die Grundsätze der Energiepolitik 20<strong>12</strong> seien zu genehmigen.<br />

2. Die Ziele bis 2022 für den Energieverbrauch im Gemeindegebiet (gemeindeeigene und<br />

private Bauten) bis im Jahre 2022 seien zu genehmigen.<br />

Beschlüsse<br />

1. Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

2. Der Antrag wird einstimmig angenommen.


Gemeinderatssitzung <strong>04</strong>/<strong>12</strong> Seite 46<br />

9492 Eschen, 14. März 20<strong>12</strong><br />

Günther Kranz<br />

Gemeindevorsteher<br />

Siglinde Marxer<br />

Vizevorsteherin<br />

Philipp Suhner<br />

Leiter Kanzlei

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