Wohnheimvertrag - Effingerhort
Wohnheimvertrag - Effingerhort
Wohnheimvertrag - Effingerhort
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<strong>Wohnheimvertrag</strong><br />
Vertrag zwischen Wohnheim <strong>Effingerhort</strong>, 5113 Holderbank,<br />
vertreten durch Heidi Sommer-Recrosio<br />
und<br />
Name: Vorname:<br />
Geburtsdatum: Zivilstand:<br />
AHV-Nr:<br />
vertreten durch (rechtliche Vertretung)<br />
Name Vorname:<br />
Adresse:<br />
Telefon: E-Mail:<br />
wird folgender Vertrag abgeschlossen:<br />
1. Herr/Frau………………………………… tritt ab ……………………… ins Wohnheim <strong>Effingerhort</strong><br />
ein. Er/Sie ist bereit während des Aufenthaltes im Wohnheim <strong>Effingerhort</strong> auf die<br />
Einnahme von Alkohol, illegalen Drogen sowie Medikamenten, die nicht vom Hausarzt/Psychiater<br />
verordnet sind, auch während der Urlaubstage, zu verzichten.<br />
2. Tagestaxe<br />
Die Tagestaxe beträgt Fr. 102.00 pro Tag. Sie wird monatlich Rechnung gestellt. Spätere<br />
Änderungen der Tagestaxen bleiben vorbehalten.<br />
3. Hausordnung<br />
Die Hausordnung ist ein Bestandteil dieses Vertrages.<br />
Durch ihr Verhalten bemühen sich die Bewohner einen Beitrag zu einem angenehmen Zusammenleben<br />
in der Gemeinschaft zu leisten.<br />
4. Kündigungsfristen<br />
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monat und ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1<br />
Monat beiderseits auf das Ende eines Kalendermonates möglich.<br />
In Ausnahmefällen, das heisst bei länger dauernder medizinischer Pflegebedürftigkeit, bei<br />
Alkohol oder Drogenkonsum, oder wenn das Verhalten des Pensionärs in der Wohngemeinschaft<br />
untragbar wird, kann der Vertrag jederzeit aufgelöst werden.<br />
wohnheim effingerhort<br />
CH-5113 Holderbank<br />
Tel. +41 62 887 80 80<br />
Fax +41 62 893 33 78<br />
info@effingerhort.ch<br />
www.effingerhort.ch<br />
Das Wohnheim <strong>Effingerhort</strong> macht von seinem Kündigungsrecht grundsätzlich erst dann<br />
Gebrauch, wenn alle möglichen zumutbaren Massnahmen (allenfalls unter Beizug der Angehörigen/rechtlichen<br />
Vertretungen) zur Fortsetzung des Aufenthaltes ohne Erfolg verlaufen<br />
sind.
5. Die Mitarbeiter/innen des Wohnheims <strong>Effingerhort</strong> unterstehen der Schweigepflicht.<br />
6. Der Bewohner/die Bewohnerin muss gegen Unfall versichert sein, ebenso muss eine private<br />
Haftpflichtversicherung vorhanden sein.<br />
7. Bei mutwilliger Sachbeschädigung haftet der Bewohner/die Bewohnerin.<br />
8. Spezielle Regelungen: Der Eintritt kann erst nach erfolgter Kostengutsprache erfolgen.<br />
Dieser Vertrag wird im Doppel ausgestellt und von beiden Parteien unterzeichnet<br />
Ort und Datum: Unterschrift Bewohner/in oder<br />
gesetzlicher Vertreter/in<br />
Holderbank, Wohnheim <strong>Effingerhort</strong><br />
Heidi Sommer-Recrosio, Leitung