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Wohnheimvertrag - Effingerhort

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<strong>Wohnheimvertrag</strong><br />

Vertrag zwischen Wohnheim <strong>Effingerhort</strong>, 5113 Holderbank,<br />

vertreten durch Heidi Sommer-Recrosio<br />

und<br />

Name: Vorname:<br />

Geburtsdatum: Zivilstand:<br />

AHV-Nr:<br />

vertreten durch (rechtliche Vertretung)<br />

Name Vorname:<br />

Adresse:<br />

Telefon: E-Mail:<br />

wird folgender Vertrag abgeschlossen:<br />

1. Herr/Frau………………………………… tritt ab ……………………… ins Wohnheim <strong>Effingerhort</strong><br />

ein. Er/Sie ist bereit während des Aufenthaltes im Wohnheim <strong>Effingerhort</strong> auf die<br />

Einnahme von Alkohol, illegalen Drogen sowie Medikamenten, die nicht vom Hausarzt/Psychiater<br />

verordnet sind, auch während der Urlaubstage, zu verzichten.<br />

2. Tagestaxe<br />

Die Tagestaxe beträgt Fr. 102.00 pro Tag. Sie wird monatlich Rechnung gestellt. Spätere<br />

Änderungen der Tagestaxen bleiben vorbehalten.<br />

3. Hausordnung<br />

Die Hausordnung ist ein Bestandteil dieses Vertrages.<br />

Durch ihr Verhalten bemühen sich die Bewohner einen Beitrag zu einem angenehmen Zusammenleben<br />

in der Gemeinschaft zu leisten.<br />

4. Kündigungsfristen<br />

Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monat und ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1<br />

Monat beiderseits auf das Ende eines Kalendermonates möglich.<br />

In Ausnahmefällen, das heisst bei länger dauernder medizinischer Pflegebedürftigkeit, bei<br />

Alkohol oder Drogenkonsum, oder wenn das Verhalten des Pensionärs in der Wohngemeinschaft<br />

untragbar wird, kann der Vertrag jederzeit aufgelöst werden.<br />

wohnheim effingerhort<br />

CH-5113 Holderbank<br />

Tel. +41 62 887 80 80<br />

Fax +41 62 893 33 78<br />

info@effingerhort.ch<br />

www.effingerhort.ch<br />

Das Wohnheim <strong>Effingerhort</strong> macht von seinem Kündigungsrecht grundsätzlich erst dann<br />

Gebrauch, wenn alle möglichen zumutbaren Massnahmen (allenfalls unter Beizug der Angehörigen/rechtlichen<br />

Vertretungen) zur Fortsetzung des Aufenthaltes ohne Erfolg verlaufen<br />

sind.


5. Die Mitarbeiter/innen des Wohnheims <strong>Effingerhort</strong> unterstehen der Schweigepflicht.<br />

6. Der Bewohner/die Bewohnerin muss gegen Unfall versichert sein, ebenso muss eine private<br />

Haftpflichtversicherung vorhanden sein.<br />

7. Bei mutwilliger Sachbeschädigung haftet der Bewohner/die Bewohnerin.<br />

8. Spezielle Regelungen: Der Eintritt kann erst nach erfolgter Kostengutsprache erfolgen.<br />

Dieser Vertrag wird im Doppel ausgestellt und von beiden Parteien unterzeichnet<br />

Ort und Datum: Unterschrift Bewohner/in oder<br />

gesetzlicher Vertreter/in<br />

Holderbank, Wohnheim <strong>Effingerhort</strong><br />

Heidi Sommer-Recrosio, Leitung

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