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Beratungsstelle Opferhilfe - Opferhilfe Bern

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� Lohn- oder Einkommenseinbussen, die durch den Unfall entstanden sind<br />

� Telefon- und Fahrspesen im Zusammenhang mit dem Unfall<br />

� Zuzug von Hilfskräften z.B. für den Haushalt<br />

� evtl. Restkosten für Brillen, Kuren u.a., die die Unfallversicherung nicht übernimmt<br />

� allfällige Selbstbehalte und Franchisen der Krankenkasse, falls sie über diese abrechnen.<br />

Bei der Reparatur bzw. beim Ersatzkauf des beschädigten Autos oder des Fahrrads ist es<br />

ratsam, vorher mit der zuständigen Haftpflichtversicherung Kontakt aufzunehmen.<br />

Genugtuung<br />

Bei den verletzten Opfern taucht häufig die Frage auf, ob ihnen eine Genugtuung<br />

(Schmerzensgeld) zusteht. Eine Genugtuung kommt, generell gesagt, dann in Frage,<br />

� wenn vom Unfall körperliche und/oder seelische Schäden zurückbleiben<br />

� wenn eine Einschränkung in den beruflichen und/oder privaten, vor dem Unfall gelebten<br />

Möglichkeiten, zurückbleibt<br />

� wenn, obwohl keine bleibenden Schäden zurückbleiben, der Heilungsprozess sehr<br />

schmerzhaft, ausserordentlich lang oder für das Opfer sonstwie aussergewöhnlich mühsam<br />

war.<br />

Eine Genugtuung wird ebenfalls bei der Autohaftpflichtversicherung des unfallverursachenden<br />

Fahrzeuges geltend gemacht.<br />

Kausalhaftung<br />

Falls Sie als FussgängerIn oder FahrradfahrerIn von einem Tram, Auto oder Motorfahrrad<br />

angefahren wurden, und Sie auch ein Teil der Schuld trifft, besteht für das Tram, das Auto und<br />

das Motorfahrrad wegen der vorhandenen Betriebsgefahr (also das Risiko, das diese als<br />

„starke“ Verkehrsteilnehmer für die schwächeren grundsätzlich darstellen), eine<br />

verhältnismässig grössere Haftung als für Sie.<br />

Das heisst, dass es trotzdem sinnvoll ist, Ihre ungedeckten Schäden und Kosten sowie einen<br />

allfälligen Genugtuungsanspruch bei der Haftpflichtversicherung des andern am Unfall<br />

beteiligten Fahrzeuges geltend zu machen und mit dieser zu klären.<br />

<strong>Bern</strong>, Januar 2011<br />

© <strong>Beratungsstelle</strong> <strong>Opferhilfe</strong> <strong>Bern</strong><br />

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