Preisliste 2012 (PDF) - CommuniGate Pro thelerag.ch Eingang
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Beton<br />
Allgemeine Lieferbedingungen<br />
Alle Aufträge für Lieferungen von Beton werden aufgrund<br />
der na<strong>ch</strong>stehenden allgemeinen Lieferbedingungen ausgeführt.<br />
Dur<strong>ch</strong> die Auftragserteilung anerkennt der Besteller<br />
die Gültigkeit der Lieferbedingungen. Abwei<strong>ch</strong>ende<br />
Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vom Hersteller<br />
s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong> bestätigt worden sind.<br />
Für die Eigens<strong>ch</strong>aften des fris<strong>ch</strong>en Betons sowie die Qualität<br />
des erhärteten Betons und der Prüfungen sind die der<br />
Bestellung zugrunde liegenden Normen massgebend. Lieferungen<br />
von Beton erfolgen gemäss SIA 262. Für Fris<strong>ch</strong>-<br />
und Festbetonprüfungen gelten die in der Norm SIA 262/1<br />
aufgeführten Prüfnormen.<br />
1. <strong>Preisliste</strong>n und Offerten<br />
Die Basispreise der gedruckten <strong>Preisliste</strong>n gelten, besondere<br />
Vereinbarungen vorbehalten, auss<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> für das<br />
Baugewerbe sowie Staats– und Gemeindeverwaltungen.<br />
Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis<br />
auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein<br />
gültiger <strong>Preisliste</strong>n. Sie werden erst mit der Annahme<br />
eines uns aufgrund dieser <strong>Preisliste</strong>n erteilten Auftrags<br />
verbindli<strong>ch</strong>. Die Gültigkeit von besonderen Offerten ist<br />
unter Vorbehalt spezieller Vereinbarungen auf 6 Monate<br />
bes<strong>ch</strong>ränkt.<br />
Alle Preise verstehen si<strong>ch</strong> für Lieferung ab Betonwerk<br />
ohne MwSt. Die m3 Preise beziehen si<strong>ch</strong> auf 1 m3 verarbeiteten<br />
Beton.<br />
Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb<br />
der im Betonwerk geltenden Werköffnungszeiten.<br />
Lieferungen ausserhalb dieser Zeit werden nur na<strong>ch</strong> vorheriger<br />
Vereinbarung und gegen entspre<strong>ch</strong>ende Zus<strong>ch</strong>läge<br />
ausgeführt. Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart,<br />
so gilt der dafür festgesetzte Transportpreis für den<br />
kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfuhrweg und die<br />
umgehende Betonübernahme dur<strong>ch</strong> den Besteller. Zusätzli<strong>ch</strong>e<br />
Wartezeit für Fahrzeug und Personal kann extra<br />
bere<strong>ch</strong>net werden.<br />
Während der Wintermonate vom 15. Oktober bis 31. März<br />
wird ein Heizzus<strong>ch</strong>lag verre<strong>ch</strong>net.<br />
2. Auftragserteilung und Auftragsannahme<br />
Aufträge sollen am Vortag bis spätestens 15.00 Uhr erteilt<br />
werden. Vorbestellungen geniessen in der Auslieferung<br />
den Vorrang. Das Betonwerk benötigt bei der Bestellung<br />
genaue und spezifis<strong>ch</strong>e Angaben über Betonsorte (gemäss<br />
massgebender Norm SIA 262), Betonmenge, Einbauart<br />
und gewüns<strong>ch</strong>te Konsistenz, Lieferbeginn und<br />
Lieferprogramm. Aufträge und Lieferungsabrufe werden<br />
stets na<strong>ch</strong> Massgabe der jeweiligen Lieferungsmögli<strong>ch</strong>keit<br />
angenommen.<br />
Wird bei Bestellungen Beton gemäss SIA 262 na<strong>ch</strong> Eigens<strong>ch</strong>aften<br />
verlangt, so sind die Eigens<strong>ch</strong>aften na<strong>ch</strong> SN EN<br />
206-1 oder die NPK-Betonsorte anzugeben.<br />
Wird vom Besteller Beton gemäss SIA 262 na<strong>ch</strong> Zusammensetzung<br />
verlangt, so sind detaillierte Abklärungen zur<br />
Ma<strong>ch</strong>barkeit zwis<strong>ch</strong>en Planer, Besteller und Hersteller unumgängli<strong>ch</strong>.<br />
Bei Beton na<strong>ch</strong> Zusammensetzung garantiert<br />
der Hersteller auss<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> die korrekte Zusammensetzung<br />
der Betonmis<strong>ch</strong>ung im Rahmen der von der SN EN<br />
206-1 festgelegten Toleranzen.<br />
Für die Zuständigkeit von Änderungen sind genaue Weisungen<br />
vorzusehen. Sind für die Herstellung eines Betons<br />
Vorversu<strong>ch</strong>e notwendig, sind deren Kosten, na<strong>ch</strong> vorheriger<br />
Abspra<strong>ch</strong>e, dur<strong>ch</strong> den Auftraggeber zu übernehmen.<br />
3. Zusätze<br />
Die Zumis<strong>ch</strong>ung von Betonzusatzmitteln ist in Bezug auf<br />
die Wahl von <strong>Pro</strong>dukt und Dosierung Angelegenheit des<br />
Herstellers. Werden bestimmte <strong>Pro</strong>dukte und/oder Dosierungen<br />
vom Besteller verlangt, wird nur die Einhaltung der<br />
geforderten Zumis<strong>ch</strong>ung garantiert. In diesem Fall wird<br />
jede Haftung für den erwarteten Erfolg dieser Zusätze und<br />
ebenso das Risiko na<strong>ch</strong>teiliger Auswirkungen auf das Verhalten<br />
des Betons abgelehnt. Der Hersteller ist dabei zur<br />
Verre<strong>ch</strong>nung eines Mehrkostenzus<strong>ch</strong>lags bere<strong>ch</strong>tigt.<br />
Bei Bestellungen von Beton na<strong>ch</strong> Eigens<strong>ch</strong>aften gemäss<br />
SIA 262 erlis<strong>ch</strong>t automatis<strong>ch</strong> jegli<strong>ch</strong>e Garantie für die<br />
Eigens<strong>ch</strong>aften des Betons, wenn der Besteller die Verwendung<br />
eines bestimmten Betonzusatzmittels oder Ausgangsstoffes<br />
vors<strong>ch</strong>reibt.<br />
4. Lieferung<br />
Die Lieferzeitangaben verstehen si<strong>ch</strong> mit Rücksi<strong>ch</strong>t auf<br />
einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer Toleranz von<br />
einer halben Stunde. Ist eine grössere Verzögerung aus<br />
unvorhersehbaren Gründen wie Stromunterbru<strong>ch</strong>, Was-<br />
Seite 16 <strong>Preisliste</strong> <strong>2012</strong>