Preisliste 2012 (PDF) - CommuniGate Pro thelerag.ch Eingang
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Allgemeine Lieferbedingungen<br />
1. Gewährung und Haftung<br />
Das Lieferwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer<br />
Menge und Qualität. Massgebend für die Qualität sind<br />
auss<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> die in der jeweiligen Norm festgelegten<br />
Eigens<strong>ch</strong>aften. Die für die <strong>Pro</strong>dukteigens<strong>ch</strong>aften massgebenden<br />
Normen sind in der <strong>Preisliste</strong> den jeweiligen <strong>Pro</strong>dukten<br />
zugeordnet. Die <strong>Pro</strong>dukte werden überwa<strong>ch</strong>t und<br />
zertifiziert, soweit in der Norm gefordert.<br />
Im Rahmen dieser Gewährleistung verpfli<strong>ch</strong>tet si<strong>ch</strong> das<br />
Lieferwerk, re<strong>ch</strong>tzeitige und sa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> begründete Mängelrüge<br />
vorausgesetzt, beanstandetes Material kostenlos zu<br />
ersetzen oder, wenn das Material bes<strong>ch</strong>ränkt verwendbar<br />
ist, einen angemessenen Preisna<strong>ch</strong>lass zu gewähren.<br />
Ein Mangel liegt ni<strong>ch</strong>t vor, wenn das angelieferte Material<br />
der Bestellung entspri<strong>ch</strong>t, jedo<strong>ch</strong> für den beabsi<strong>ch</strong>tigten<br />
Zweck ni<strong>ch</strong>t verwendbar ist.<br />
Das Lieferwerk haftet ni<strong>ch</strong>t für unsa<strong>ch</strong>gemässe und ungeeignete<br />
Verwendung von auftragskonform geliefertem Material.<br />
Bei Verwendung von Kies auf Fla<strong>ch</strong>dä<strong>ch</strong>ern ist jede<br />
Haftung des Lieferwerkes für die Bes<strong>ch</strong>ädigung der Da<strong>ch</strong>haut<br />
ausges<strong>ch</strong>lossen, ebenso haftet das Lieferwerk ni<strong>ch</strong>t<br />
für den Verbund mit Bindemittel, wenn Splitt zur Oberflä<strong>ch</strong>enbehandlung<br />
verwendet wird.<br />
Irgendwel<strong>ch</strong>e weitergehende Ansprü<strong>ch</strong>e wegen Liefermängel<br />
über die obigen Gewährleistungsansprü<strong>ch</strong>e hinaus<br />
werden ausdrückli<strong>ch</strong> wegbedungen, insbesondere<br />
wird jede Haftung für weitergehende direkte oder indirekte<br />
S<strong>ch</strong>äden ausges<strong>ch</strong>lossen.<br />
2. Mengen<br />
Für S<strong>ch</strong>üttdi<strong>ch</strong>te ( t/m3 ) und Liefermenge ( t ) sind die<br />
Messungen im Werk ( ni<strong>ch</strong>t auf der Baustelle ) verbindli<strong>ch</strong>.<br />
In Werken, wo das Material gewogen wird, erfolgt die Umre<strong>ch</strong>nung<br />
auf m 3 aufgrund der neutral ermittelten Dur<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>nittswerte<br />
für S<strong>ch</strong>üttdi<strong>ch</strong>te und Feu<strong>ch</strong>tigkeit.<br />
3. Lademengen<br />
Im Hinblick auf die Verkehrssi<strong>ch</strong>erheit und die Einhaltung<br />
der gesetzli<strong>ch</strong>en Vors<strong>ch</strong>riften haben unsere Mas<strong>ch</strong>inisten<br />
und Chauffeure die Weisung, Fahrzeuge in keinem Fall zu<br />
überladen.<br />
4. Zufahrt<br />
Gesteinskörnung<br />
Das Befahren von Zufahrten und Vorplätzen im Auftrag<br />
des Kunden ges<strong>ch</strong>ieht auf sein Risiko und seine Gefahr.<br />
Für allfällige S<strong>ch</strong>äden an ni<strong>ch</strong>t lastwagentaugli<strong>ch</strong>en Strassen<br />
und Plätzen wird jede Haftung abgelehnt.<br />
5. Termine<br />
Das Lieferwerk ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten<br />
und eventuelle Verspätungen frühzeitig zu melden.<br />
Das Lieferwerk haftet ni<strong>ch</strong>t infolge verspäteter Anlieferung<br />
des bestellten Materials.<br />
6. Reklamationen<br />
Der Besteller hat das Material bei Übergabe zu prüfen und<br />
allfällige Reklamationen unmittelbar na<strong>ch</strong> Ablieferung des<br />
Materials anzubringen.<br />
7. Materialuntersu<strong>ch</strong>ungen<br />
Werden für einen bestimmten Verwendungszweck zusätzli<strong>ch</strong>e<br />
Untersu<strong>ch</strong>ungen im Labor verlangt, so gehen die entspre<strong>ch</strong>enden<br />
Kosten, andere Abma<strong>ch</strong>ungen vorbehalten,<br />
zu Lasten des Auftraggebers.<br />
Raron, Januar <strong>2012</strong><br />
<strong>Preisliste</strong> <strong>2012</strong> Seite 7