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Preisliste 2012 (PDF) - CommuniGate Pro thelerag.ch Eingang

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sermangel, Mas<strong>ch</strong>inendefekt, Ausfall von Zulieferungen<br />

oder Fällen höherer Gewalt unvermeidli<strong>ch</strong>, so wird dies<br />

dem Besteller unverzügli<strong>ch</strong> gemeldet und allfällige Mögli<strong>ch</strong>keiten<br />

einer Weiterbelieferung dur<strong>ch</strong> andere Betonwerke<br />

angeboten. Für allfällige Wartezeit und weiteren direkten<br />

oder indirekten S<strong>ch</strong>aden kann jedo<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t gehaftet<br />

werden. Der Besteller ist gehalten, allfällige Verspätungen<br />

in der Materialabnahme dem Betonwerk sofort anzuzeigen.<br />

Unterlässt er dies, so haftet er für dadur<strong>ch</strong> verursa<strong>ch</strong>ten<br />

Materialverderb und andere Verzugsfolgen.<br />

5. Garantie<br />

Das Betonwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer<br />

Menge und Qualität. Massgebend für den Na<strong>ch</strong>weis der<br />

Betonqualität sind die Prüfungen gemäss SIA 262/1 des<br />

Betons und der daraus dur<strong>ch</strong> das Betonwerk oder in Anwesenheit<br />

eines Vertreters des Betonwerks hergestellten<br />

<strong>Pro</strong>bekörper. Für Farbglei<strong>ch</strong>heit des gelieferten Betons wird<br />

nur aufgrund einer diesbezügli<strong>ch</strong>en s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>en Vereinbarung<br />

garantiert. Im Rahmen dieser Garantie verpfli<strong>ch</strong>tet<br />

si<strong>ch</strong> das Betonwerk – re<strong>ch</strong>tzeitige und sa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> begründete<br />

Mängelrüge vorausgesetzt – beanstandeten Beton<br />

kostenlos zu ersetzen oder, wenn das Material bes<strong>ch</strong>ränkt<br />

verwendbar ist, einen angemessenen Preisna<strong>ch</strong>lass zu<br />

gewähren. Dabei wird au<strong>ch</strong> die Haftung für S<strong>ch</strong>äden an<br />

den mit dem gelieferten Beton hergestellten Bauwerken<br />

übernommen, vorausgesetzt, dass diese S<strong>ch</strong>äden na<strong>ch</strong>weisbar<br />

auf die mangelhafte Bes<strong>ch</strong>affenheit des Betons<br />

zurückgeführt werden müssen, und ferner der Besteller<br />

für den eingetretenen S<strong>ch</strong>aden die Haftung übernehmen<br />

musste. Für weitere direkte oder indirekte S<strong>ch</strong>äden wird<br />

jede Haftung wegbedungen.<br />

6. Mängelrüge<br />

Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Betons zu<br />

prüfen, ob<br />

a) die Angabe auf dem Liefers<strong>ch</strong>ein mit seiner Bestellung<br />

übereinstimmt<br />

b) die Lieferung si<strong>ch</strong>tbare Mängel aufweist.<br />

Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die<br />

Übergabe auf dem Bauplatz und bei Lieferung ab Werk<br />

die Übergabe des Betons auf den Lastwagen. Allfällige<br />

Beanstandungen sind, damit sie der Hersteller auf ihre<br />

Bere<strong>ch</strong>tigung prüfen kann, na<strong>ch</strong> Mögli<strong>ch</strong>keit vor dem Einbringen<br />

des Betons in die S<strong>ch</strong>alung anzubringen. Mängel,<br />

die bei Ablieferung ni<strong>ch</strong>t feststellbar sind, müssen sofort<br />

Beton<br />

na<strong>ch</strong> deren Entdeckung gerügt werden. Bestehen seitens<br />

des Bestellers hinsi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> der Qualität des gelieferten Betons<br />

Zweifel und ist eine sofortige Abklärung ni<strong>ch</strong>t mögli<strong>ch</strong>,<br />

so ist der Besteller zur Entnahme einer <strong>Pro</strong>be verpfli<strong>ch</strong>tet.<br />

Dur<strong>ch</strong> eine sofortige Einladung ist dem Hersteller Gelegenheit<br />

zu geben, der <strong>Pro</strong>beentnahme beizuwohnen. Das<br />

Resultat dieser Prüfung wird vom Hersteller nur anerkannt,<br />

wenn die <strong>Pro</strong>beentnahme unmittelbar na<strong>ch</strong> erfolgter Lieferung<br />

und gemäss den Vors<strong>ch</strong>riften der Norm SN EN 206-1<br />

vorgenommen und die <strong>Pro</strong>be einer anerkannten Prüfstelle<br />

zur Beurteilung eingesandt worden ist. Ergibt die Prüfung,<br />

dass die Beanstandung bere<strong>ch</strong>tigt ist, so übernimmt der<br />

Hersteller die Prüfungskosten. Andernfalls sind sie vom<br />

Besteller zu tragen.<br />

7. Zahlungsbedingungen<br />

Für die Zahlung der fakturierten Lieferungen und Nebenkosten<br />

wie z.B. Wartezeiten, Winterzus<strong>ch</strong>lag etc. gelten,<br />

andere s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>e Abma<strong>ch</strong>ungen vorbehalten, die auf den<br />

<strong>Preisliste</strong>n vermerkten Zahlungsbedingungen. Sämtli<strong>ch</strong>e<br />

Lieferungen auf die glei<strong>ch</strong>e Baustelle gelten als Sukzessivlieferungen,<br />

unabhängig von der Dauer oder den Bezugsunterbrü<strong>ch</strong>en.<br />

Der Hersteller behält si<strong>ch</strong> Teilfakturierungen<br />

vor. Beanstandungen einer Lieferung bere<strong>ch</strong>tigen den Besteller<br />

ni<strong>ch</strong>t zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen für<br />

die übrigen Lieferungen. Na<strong>ch</strong> Ablauf der Zahlungsfrist<br />

behält si<strong>ch</strong> der Hersteller die Eintragung des Bauhandwerkerpfandre<strong>ch</strong>tes<br />

vor.<br />

8. Erfüllungsort und Geri<strong>ch</strong>tsstand<br />

Erfüllungsort und Geri<strong>ch</strong>tsstand ist, au<strong>ch</strong> bei Lieferung<br />

franko Baustelle, das Ges<strong>ch</strong>äftsdomizil des Herstellers.<br />

Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind auss<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong><br />

die ordentli<strong>ch</strong>en Geri<strong>ch</strong>te zuständig.<br />

Raron, Januar <strong>2012</strong><br />

<strong>Preisliste</strong> <strong>2012</strong> Seite 17

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